B. Briefe und Kästchen mit
Vorbemerkungen. Die Werthbriefe dürfen (ausgenommen in Deutschland und im Verkehr mit cch⸗Ungarn,
Dänemark, Griechenland, Montenegro, sowie auf bestimmten Leitwegen auch mit Serbien und der Türkei durch von Oester⸗
reichischen Postanstalten) nur Werthpapiere (Obligationen, Papiergeld, Zinsscheine u. s. w.) enthalten. In die Werthkästchen
dürfen außer Schmucksachen und kostbaren Gegenständen Briefe ober die Eigenschaft einer Korrespondenz Angaben,
im Umlauf befindliche Münzen, Banknoten oder auf den Inhaber lautende Werthpapiere, Dokumente und Gegenstände aus der Gattung der Geschäftspapiere nicht aufgenommen werden.
8 Die Werthangabe muß in der Aufschrift in Buchstaben und in Zahlen ausgedrückt sein; Ausschabungen oder Abänderungen, selbst wenn dieselben anerkannt wären, sind nicht gestattet. Verlangt der Absender eine Bescheinigung über die Zustellung der Werth⸗ endung an den Empfänger, so hat er dies auf der Sendung durch den Vermerk „gegen Rückschein“ (avis de reception) auszudrücken. die Gebühr dafür beträgt 20 Pf.
Benennung der Länder. 32) Portugal eeinschl. zoren und Madeira) 33) Rumänien .....
34) Salvador... 5 ö
Werthangabe. Bei Werthbriefen mu hen den einzelnen, zur Frankirung verwendeten Freimarken ein Zwischenraum gelassen werden; auch dürfen die . des .* nicht A g 1n nelaf
Werthsendungen, deren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stift geschrieben ist, sind nicht zubässig. Werthbriefe unterliegen (ausgenommen in 89437 und im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn) keiner Gewichts⸗ Beschränkung; für Werthkästchen ist das Meistgewicht auf 1 kg festgesetzt.
Ueber die Vorschriften hinsichtlich der Beschaffenheit, der Versiegelung ꝛc. der We kästchen, senie üb di Zahl der denselben beizufügenden Zoll⸗Inhaltserklärungen ertheilen die Postämter Auskunst. 11A11“ Der Ausstellung einer Begleitadresse bedarf es bei den Werthkästchen nicht.
Auf dem Abschnitte der Postanweisung Bemerkungen.
sind zulässig:
IE““; ung einer —2 (vom P zu Föeeiesten).
. Postanweisung hat zu erfolgen anweisung. ü in 32) Mreis und Ress
für je 90 Mürers. 2ℳ (1 Milreis = 4 ℳ 55 ₰). 500 Franken. 20 ℳ 33) Franken und Centimen 892 r. = 81 ℳ 20 ₰). 100 Pesos. 20 ℳ 34) Pesos und Centavos. Goldgeld. 360 Kronen.
(1 Peso Gold = 4 ℳ 7 ₰). 20 ℳ 35) Kronen und Oere 35) 8. 36) Schweiz.... 500 Franken. 20 ℳ 37) Siam ... 400
(100 Kr. = 112 ℳ 75 3 36) “ 8 36) Fr. u. Cts. (100 Fr. = 81 ℳ 20 ₰). 1 “ 20 20 ℳ 37) 37) 38) Südafrikanische Republiks10 Pfd. 20 20 ℳ (Transvaal). 18
ark und Pfennig. b. London (ab Lond. s. Bem. z.5) Tago⸗Gebiet ... 20 ℳ 4
38) Wie Nr. 5. 8 10 mindest. 20 Tripolis siehe Nr. 16 u. 20.
39) Mark und Pfennig. 41) Türkei: a. Constantinopel 10 mindest. 20 41a) türkischer Goldwährung (türk. b. Adrianopel, Beirut, Caifa, “
funden, Se . und Para) Candia, Canea, Chios, Du⸗ 3
razzo, Jaffa, Jerusalem, Kera⸗ 895) Franken und Centimen sunde, Metelino, Prevesa, 3 42) J (100 Fr. = 81 ℳ 20 ₰). Retimo, Rhodus, Salonich/ 8 8 Samsun, Santi Quaranta, 500 “ 8
Smyrna, Trapezunt, Valona 8 1 “ ranken. 43) Pesos u. Centavos. Goldgeld
142) Tunis 8 500 (1 Peso Gold = 4 ℳ 7 J).
43) Urngn„h . 100 Pesos. 44) Vereinigte Staaten von 100 Dollars. 44) Dollars und Cents können angegeben sein. Weitere An⸗ (100 Doll. = 424 ℳ). t zulässig.
Amerika. 1 2 92 2 2 922 Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.
Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Werthpapiere enthalten, welche von einer und derselben Postanstalt bei mehreren Zahlungspflichtigen zu Gunsten eines und desselben Absenders einzuziehen sind. Von dem Betrage eines jeden eingelösten Werthpapiers wird im Vereinsverkehr eine Einziehungsgebühr durch die mit der Einziehung be⸗ auftragte Postverwaltung erhoben. Diese Gebühr beträgt, von Frankreich und Tunis abgesehen, 10 Pf.
8 88 Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung weiterzugeben ist.
Solche Zinsscheine und Dividendenscheine, auf welche nur bei Vorlegung der Obligation u. s. w. selbst Zablung geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr überhaupt ausgeschlossen.
Der Postauftragsbrief ist mit der Aufschrift Postauftrag nach (Name der Postanstalt), Einschreiben bz. Valeurs à recouvrer, Bureau de poste à (Name der Postanstalt) Recommandés, zu versehen, im Vereins⸗ verkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc. des Absenders.
Schriftliche Mittheilungen auf dem Formular, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzulässig. — Post⸗ aufträge müssen frankirt werden. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung. Meistbetrag Taxe:
eines Porto. Feste Postauftrags. Pf. V echsge 2 xP”
der orto) zulässig.
33) Postanweisungen — auch telegraphische — sind nur nach gr Fehen Orten zulässig.
34) Postanweisungen nur nach bestimmten Orten, telegr. Post⸗ anweisungen nur nach der Hauptstadt San Salvador zulässig.
35) Telegraphische Postanweisungen zulässig.
36) Eilbestellung und telegraphische Postanweisungen zulässig.
37) B1““ — auch telegraphi Bangkok. Eilbestellung zulässig.
38) Wie Nr. 5.
8 TFbc Postanweisungen nur nach Esssabon und Porko ässi
Werth⸗ Werthöriefe kästchen. Werthkästchen. Porto Versiche⸗ bis zum “
Gewicht r von 1 kg. je 240 ℳ Pf.
ℳ Pf.
Werth⸗) Werthöriefe Meist⸗
kästchen. Werthkästchen. orto bis zum
Gewicht von 1 g.
ℳ Pf. nur als
Packete zulässig.
Meist⸗ betrag der Werth⸗ angabe.
Werthbriefe. Werthbriefe.
Benennung
Benennung
8 8 “ emerkungen.
Porto für je 15 g.
Pf. b. 10 geogr.
ℳ 8 Sterl.
r je 15 g.
Pf. 20
Versiche⸗ rungsgebühr je ** Pf. 5 Pf. für je Phsir mindestens 10 Pf.
40 41) 42)
8
20 ℳ
1) Deutschland (Reichs⸗ unbe⸗ postgebiet, Bayern und schränkt Meilen Württemberg) einschl.
8 20 Pf., über
1 1 eilen
40 Pf., ohne Unter⸗ schied d. Gew.
20
20
(im Grenz⸗
bezirk 10) 20
1) Metttgezwiche der Werthbriefe 1 16) Norwegen.. 250 g. Unfrankirte Briefe zulässig
mit 10 Pf. Zuschlag. Eilbestell⸗
.8 im Fall der Voraus⸗ 17) Oesterreich⸗Ungarn. ezahlung bei Ueberbringung eines
Briefes mit Werthangabe bis 18) Portugal . . . . . .. 400 ℳ einschl. oder von Ab⸗ 88g der Azoren und lieferungsscheinen über Werthbriefe adeira)
nach Postorten 25 Pf., nach Ortendn
ohne Postanstalt 60 Pf. Nach⸗ 19) Portugiesische Kolo⸗ nahme zulässig. nien... 88
3) Eilbestellung und Nachnahme zulässig.
16) Nachnahme zulässig. 17) Meist ewichtd⸗Werthbriefe 250 . Unfrank. Briefe zuläffi mit 10 gf. Zuschlag. Eilbestellg. u. Nachnahme zulässig. Die Einführung auslän⸗ discher Lotterieloose ist verboten. ach Bosnien, Herzegowina Sandschak Novibazar (Oesterr Okkupationsgebiet) gelangt nebe dem Deutsch⸗Oesterr. Porto noch ein besonderes Porto zur Erhebung: a. Gewichtporto 40 Pf.; (nach bestimmten Grenzorten 20 Pf.) b. Versich.⸗Gebühr 10 Pf. für Werthangabe bis 100 ℳ, 20 über 100 ℳ bis 300 ℳ, 30 Pf. über 300 ℳ bis 600 ℳ u. s.w. je 10 Pf. mehr für je 300 ℳ 18) Eilbestellung zulässig. 19) Nur nach bestimmten Orten. 29 Nachnahme zulässig. 1 21) Die Einführung ausländischer Lotterieloose ist verboten. 22) Nur nach bestimmten Orten 23) Nachnahme zulässig. 24) Eilbestellg. u. Nachnahme zulässig 25) Außerdem sind Briefe mit un⸗ beschränkter Werthangabe durch Vermittelung sseneische Post⸗ anstalten zuläf ig. Nähere Aus⸗ kunft ertheilen die Postämter. 27) Nur nach bestimmten Orten. Be⸗ züglich andererLeitwege ꝛc. ertheilen die Postämter nähere Auskunft. 28) Nach den italienischen Postan⸗ stalten in La Goulette (Goletta),
11““
ittheilungen jeder Art. 8 1 42) Nur nach bestimmten Orten. Ebenso telegraphische Post⸗ anweisungen. 8 98 Nur nach bestimmten Orten. Eilbestellung zulässig. 44) Die Postanweisun muß außer dem Namen des Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben seinen Vornamen oder mindestens die Anfangsbuchstaben seines oder seiner Vor⸗ namen enthalten; bei Firmen genügt die gewöhnliche Be⸗ zeichnung der Firma. Dem Bestimmungsort ist der Name des Staats (state) und, wenn möglich, auch des Kreises (county) hinzuzufügen. 8—
1 Pfd türk. = 18 ℳ 40 ₰). wie Deutschland Pfd tür ₰)
20 2
43) 8 44) Der Name und die Adresse des Ab⸗ müssen, der auszuzahlende etrag und der f der Einzahlung
s. Kösichen 20 28 20 20 20 8 (22) Salvador 8 20 28 23) Schweden 20 20 24) Schweiz.. 20 8
(im Grenz⸗ bezirk 10) 20
20) Rumänien. gaben sind ni
21) Rußland...
Bulgarien
China: a. Shanghai (Deutsche Postagent.)
b. Kalgan, Peking, Tientsin, Urga (ü. Rußland)
D.
Vorbemerkungen. Postaufträge sind im Vereinsverkehr bis zu 1000 Franken bz. dem entsprechenden Betrage der Landes⸗ währung des Bestimmungslandes zugelassen. Lauten die einzulösenden Werthpapiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die Währung des Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Betrag in der für die einziehende Verwaltung maßgebenden Währung auf den Papieren hinzuzufügen bz. im Postauftragsformulare anzugeben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede den von den fremden Postanstalten mittelst Postanweisung abzuführenden Beträgen gegenüber zu vermeiden, nach demselben Verhältniß zu bewirken, welches von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der eingezogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Post⸗ aufträge jeweilig innegehalten wird. Ueber dieses Umwandlungsverhältniß ertheilen die Postanstalten auf Verlangen Auskunft.
Das Postauftragsformular (für den Verkehr nach fremden Ländern ein solches mit Bordruck in Deutscher und Französischer Sprache) ist, dem Vordruck entsprechend ausgefüllt, mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel u. s. w.) in verschlossenem Umschlage unter Einschreibung an die Postanstalt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt, nach Portugal (einschl. Madeira und Azoren) an das Postamt in Lissabon. Der von der Postanstalt eingezogene Betrag wird abzüglich der Post⸗ anweisungsgebühr dem Absender des Postauftrages mittelst Postanweisung übersendet. — Postaufträge ohne Anlagen, sowie solche mit Briefen als Anlagen sind unzulässig.
Meistbetrag eines Postauftrags.
800 ℳ
20 6) Eilbestellung nur nach Post⸗ 6) Dänemark nebst Island 20 orten zulässig und mit Aus⸗ und den Faröer schluß von Island und
1“ (im Grenz⸗ lan 7) Dänische Kolonien: bezirk 10) Nachnahme zulässig. a. in Westindien . ... 20 7) a. Nachnahme zulässig. bee.“ 8) Nachnahme zulässig. 9) Nur nach Assab und Massaua. 11) Guadeloupe, Martinique, Frz. Guyana, ibreville im Franz. ebiet, Senegal, Réunion, 8 ichery, Cochinchina, Annam, onkin, Neu⸗Caledonien, Obock, Mayotte, Nossi⸗Bé, Diego Suarez, Ste. Marie de Madagascar u. frz. Postanstalten auf Madagascar. 12) Eeisbestellung und Nachnahme zulässig. 13) Nur nach Kamerun und Victoria. 14) Eilbestellung und Nachnahme stc Sousse (Susa) und Tunis beträgt
zulässig. 15) Eidgtt Lung zulässig. das Porto f. Werthkästchen nur 2 ℳ echenland und Montenegro ist bei den Postämtern zu erfragen. — Nach Großbritannien und Irland sind Briefe mit Werthangabe nicht zulässig. b 3) Egypten..
. 1 4) Frankreich G— 1“ C. Postanweisungen. u“ mit Algerien n. Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein besonderes Formular (in Deutscher und Fran⸗ oder Abänderungen. — Für telegraphische Postanweisun ist zu entrichten: a. die gewöhnliche 2 is eb b. die 1 8 5 zöftscher Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist dasselbe mit arabischen Ziffern und mit lateinif — ohne vücgneraigührge - Gebühr für —— c. das llgeld nel die Beso In⸗ Bestimmungsort, weln Ie Urernen lantet. zahl der unweit der französischen Küste belegenen Inseln); — 1 8 4 9 0† 5ü Meistbetrag Die Ausstellung Auf de — — hierzu Vermerk „à protester“ auf dem Auftrage,
; 2 ge- ; aaußerdem eine schriftliche Verpflichtung des Absenders 18 ost⸗ der Postanweisung hat zu erfolgen Abschnitte der 11x. 8 Zahlung vscsetriche Begpsat Kkosten ecösenders Ingg. in find zulässig: Zinsscheine u. abgelaufene Werthpapiere WE“ 400 ℳ 00oö. „5) Alle auf den Inhaber lautende Werthpapiere, für je 15 g Loose oder Schuldbriefe auswärtiger Lotterien ꝛc. 1 ausgeschlossen. Wechselproteste werden vermittelt; hierzu Vermerk „Protèt“ oder „Protèt immédiat“ auf dem Auftrage, außerdem eine schriftliche Ver⸗ pflichtung des Absenders zur Zahlung entstehender Protestkosten erforderlich. Die Italienischen Post⸗ anstalten sind ermächtigt, bei Einziehung von Beträgen nicht quittirter Rechnungen dem Zahlungspflichtigen auf dessen Verlangen Quittung über die geleistete Zah⸗ lung auszustellen. In diesem Falle gelangt eine Stem⸗ pelgebühr von 5 Cent. zur Berechnung. Quittungen ferner Rechnungen, welche mit der Quittung oder au nur mit der Unterschrift des Forderungsberechtigten oder mit Vermerken, wie saldirt, bezahlt, 2eee aus⸗ geglichen 8 g e sind, unterliegen nach Maßgabe
25) Serbien.
26) Spanien 8 der Balearen u. anarischen Inseln)
27) Türkei über Triest.. (durch Vermittelung von Oesterreichischen Postanstalten)
28) Tunis a. über Italien b. über Frankreich
8) E vpten über Triest und Alexandrien Taxe: Porto. Pf. 30
Benennung der Länder.
6) Luxemburg.
7) Niederland und Niederl.⸗ Ostindien.
8) Norwegen.
20 Benennung der
Länder.
D Densschland Reichspostgeb., Bayern und
Württemberg) 2) Belgien 1000 Franken
Bemerkungen. Bemerkungen.
1) Die Aufschrift hat zu lauten: Peostauftrag nach. Wechselproteste werden durch die Post vermittelt.
2) Wechselproteste werden vermittelt, wenn der Ver⸗ merk „Prott“ oder „Protêt immédiat“ auf dem Auf⸗ 20 trage sich befindet. für je 15 3) Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie ab⸗ (im Grenzbezirk elaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt
10 für je 15 g) Wechselproteste werden nicht vermittelt. 20 1 15 g 4) Im
eeefh⸗ Pi.
unbe⸗
20 schränkt
20 20 20 20 20 20 (im Grenz⸗ bezirk 10) Briefe mit Werthangabe
Erythrea, Ital. Kolonie rankreich m. Algerien
11) Französische Kolonien
EEee““
13) Kamerun . . . .. ...
14) Luxemburg
15) Niederland.
1 6) Wechselproteste werden d. d. Postanst. vermittelt. für je 15 g 7) “ und Dividendenscheine, sowie ab⸗ 20 20 sgelaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. — Nach Niederl.⸗Ostindien nur nach bestimmten Orten. 8) Nur nach bestimmten Orten zulässig. Zins⸗ zund Dividendenscheine, sowie abgelaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Wechsel⸗ proteste werden nicht vermittelt. 9) Bei Aufträgen nach Ungarn sind die Namen mit lateinischen Buchstaben zu schreiben. Wechselproteste werden nicht vermittelt. 10) Nur nach größeren Orten. Alle Postaufträge nach Portugal müssen an das Postamt in Lissabon adressirt sein. Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie abgelaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefü tsein. Wechselproteste werden nicht vermittelt. 20 1) Nur nach größeren Orten. Wechselproteste für je 15 g werden nicht vermittelt. 20 12) Nur nach der Hauptstadt San Salvador. Wechselproteste werden nicht vermittelt.
13) Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie üeern Werthpapiere dürfen nicht beüigefügt sein. sel⸗ proteste werden nicht vermittelt.
14) Lotterieloose und andere auf das Lotteriespiel bez. Papiere, Zins⸗ und Dividendenscheine, sowie ab⸗
elaufene Werthpapiere dürfen nicht beigefügt sein. Postaufträge mit dem Vermerk „Zum * oder „Sofort zum Protest sind zulässig. Postaufträge mit a. Constantinopel 20 dem Vermerk „Zur Schuldbetreibung“ werden in der (Deutsch. Post⸗ für je 15 g Schweiz an besondere Betreibungsämter weitergegeben. amt). 15) a. u. b. Wechselproteste werden nicht vermittelt.
b. Adrianopel, 20 15 b) In der Aufschrift muß hinter dem Bestim⸗
Beirut, Salo⸗ für je 15 g mungsort der Vermerk Postamt oder
nich u. Smyrna Bureau de poste autrichien“ hinzugefügt sein.
(Oestr. Postanst) 16) Nur nach bestimmten Orten. selproteste 16) Tunis 1000 Franken 20 werden nicht vermittelt. Einziehungsgebühr wie bei
. 1 Frankreich. Zinsscheine u. abgel. Wertbpapiere ausgeschl. *) Der Dienst ist vorübergehend eingestellt.
E. Packetsendungen.
Werth und Packete mit Werthangabe nach Orten innerhalb des Deutschen Reichs⸗Postgebiets, sowie nach Ba Württem
9 . Meilen): h 8 ür unfrankirte Packete bis 5 kg einschließlich wird ein Porto⸗Zuschlag von Für die Begleitadresse zu Packeten wird bdesenderes Perta
gber über 10 Pf. erhoben. Portopflichtige Dienstsendungen unterliegen diesem Zuschlag nicht. Gehören mehrere Sendungen zu einer Begleitadresse, so merd
50 100 über Für die als Sperrgut zu behandelnden Packete wird das Porto (nicht aber der das Porto berechnet. bis bis bis bis 150 Portozuschlag und die Versicherungsgebühr) um die Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten Die Packetsendungen sind thunlichst zu frankiremn. 20 50 100 150 alle Packete, welche in irgend x- ageFr. 17. 8 ““ ge.N.Sae-; 1gee 8 “ -= F.nr2 —b — 2* 1 H☛ r Ausdehnung 1 m, in einer anderen ½ m überschreiten un weniger g e . 8
898 8 V Zeef 8 V 899f 8 3f 4 Bage 6 V e-ee oder welche bei der Verladung einen unverhältnißmäßig großen Raum, bz. eine mäßig 5 Pf. 88 je 300 ℳ oder cinen Theil vem 900 . 2 nens — ’. — . besonders sorgsame xearsee. gvg 3 8 15299n 8 -22. 5. A. e- A eAe n8 be8
50 50 50 50 und Gesträuchen, Hutschachteln o⸗ hartons in Holzgeste bbel, Kor eechte 688. g (Kach Oederrrich⸗Angern me mssen frautr
20 V 30 40 8 1. 68 Pns bis d pe. K k C,von Eecertsa o1“
II. Frankirte Packete im Gewichte z. g („Postpackete“) na em Au —
Vorbemerkungen. Für Packete nach überseeischen Ländern sind im Allgemeinen nur die Taxen für den Hauptweg Ueber bestehende Beschrüͤnkungen bezüglich 111““ der „Paacbrer. PrWeülhmer Iktrnuer G
Weitere Auskunft ertheilen die Postanstalten. die Postanstalten Auskunft; ebenso über „Postfrachtstücke“ nach dem (Kcrzendarngen. weühn “
Die Vorausbezahlung des Portos bildet die Regel. Packete nach Oesterreich⸗Ungarn (ausschl. der Eilpackete) sowie nicht entsprechen). 1 8 nach Luxemburg können jedoch auch unfrankirt abgesandt werden. Im Verkehr mit einzelnen Ländern ist die Soweit Nachnahme nach einzelnen Ländern zulässig ist, ist der Meistbetrag derselben auf 400 Mark festgesetzt. Eilbestellung gestattet. Hierüber ertheilen die Postanstalten die erfoörderküche — xeeas mMaszmwew.ngeern eve,He —
Franko 8 Betrag ℳ Pf. 1ℳ Pf. ETI““ k EDE11“ 8 40 )2
1“
19
für je 15
(im Grenzbezirk
10 für je 15 g) 20
500 Gulden
20 20
8000 ℳ 8000 ℳ
[I=Prbedo
730 Kronen 2 für je 15 g 10 bis 15 einschl. 20 über 15 — 250 g 20
für je 15 g
1000 1000
ranken ranken
Fene der Annahme werden von dem ein⸗ gezogenen Betrage 10 Pf. für je 20 ℳ, höchstens aber 40 f als Einziehungsgebühr in Abzug gebracht. Wechselproteste werden vermittelt (auch auf der Mehr⸗
9) Oesterreich⸗
400 Gulden Ungarn ... b
bö. W.
180 Milreis
10) ertagal.) . (einschl. d. Azoren und Madeira).
111) Rumänien.
12) Salvador..
13) Schweden..
Bemerkungen.
1) Eilbestellgebühr s. Tarif X. — Telegr. Postanw. zul. 2) Nur nach bestimmten Orten zulässig. Eilbestellung nan. 3) Wie Nr. 5. Jedoch kommt die Uebermittelungsgebühr ab London in Wegfall.
3) Wie Nr. 5. 4) Filbesgelnng u. telegraphische Postanweisungen zulässig.
“ “ 5) Das Postanweisungsformular muß außer dem Namen des
4) Franken und Centimen 4) Schriftliche Mittheilungen jeder Art.] Empfängers und der genauen Bezeichnung desselben mindestens
(100 Franken = 81 ℳ 20 z. den Anfangsbuchstaben eines Vornamens des ers (bz.
20 20 ℳ 5) Pfd. Sterl. (), Schillinge (s),] 5) Der Name und mindestens der Anfangs⸗ die Bezeichnung der Firma desselben) enthalten. Der Absen er
bis London (ab London ence (d), (10 £ = 204 ℳ] buchstabe eines Vornamens des Absenderss hat gleichzeitig mit der Einlieferung der Postanweisung den siehe Bemerkungen). 50 ₰). (bz. die Bezeichnung der Firma des Absen⸗ Empfänger von der erfolgten “ des Betrages durch
“ G“ und die genaue Adresse desselbens ein besonderes Schreiben in Kenntniß zu setzen. G
8 8 müssen angegeben sein. Sonstige Mit⸗ Die Gebühr für die Uebermittelung ab London wird
theilunge sind statthaft seitens der Britischen Postverwaltung, welche die Ueber⸗
“ weisung der Peftanmetlungshegrage nach dem Bestimmungs⸗ ebiete vermittelt, von dem Einzahlungsbetrage in Abzug gebracht. ünscht der Absender auch diese Gebühr zu tragen, 2* muß er den Betrag der Postanweisung entsprechend höher bemessen. 6) Wie Nr. 5. — 8 Postanweisungen an Personen indischer
20 Pfd. Sterl. G Abkunft muß der Name, der Stamm oder die Kaste des 1 1
8 8 Empfängers, und der Name des Vaters desselben angegeben sein. 3 . .
7) Nur nach bestimmten Orten. Telegr. Postanweisungen zulässig. . 8) Wie Nr. 5. — Dem Bestimmungsort ist der Name der Provinz und des Kreises (county) hinzuzufügen.
9) Nur nach bestimmten Orten. Eilbestellung zulässig.
10) Die Umwandlung in die Landeswährung (Mexikanische Dollars und Cents) erfolgt in Shanghai bz. Tientsin nach Maßgabe des 1“ auf Hamburg.
11) Eilbestellung im Ortsbestellbezirk u. mit nneschenß von Island u. Faröer zulässig. Telegraphische Postanweisungen mit Ausschluß von Island u. Faröer zulässig.
12) Postanweisungen sind zulässig nach St. Thomas, Christians⸗
9)) sted und Frederikssted . Ste. Croix und St. Jean.
13) Nur nach Friedrich Wilhelmshafen. Ein Absender darf im
10) Laufe von 6 Wochen nicht mehr als 600 ℳ an ein und den⸗
selben Empfänger aufliefern. 8
11) 14) Nur nach Bagamoyo, Dar⸗es⸗Salaam, Lindi, Kilwa, Pangani,
12)
13
14
* 8
1) Deutschland (Reichspost⸗ gebiet, Bayern und Würt⸗ temberg.)
2) Argentinien ....
) Australien, und zwar Brit. Kol. Queensland (D. übr. austr. Kol. s. u. Nr. 5.) ‚Belgien ‚Brit. Besitzungen bz. Brit. Postanst. in außereurop. Ländern, namentl. Br. of. anst. in Aden, Ceylon, China, Cypern, Borneo, Straits⸗ Settlements,— Cap⸗Kolonie, Brit.⸗Bets chuanaland, Mau⸗ ritius, Natal, Goldküste, Zan⸗ zibar Stadt, — Neu⸗Fundl., Brit.⸗Westind.,— Australien ausschl. Queensland (s. Nr. 3) 6) Britisch⸗Indien (Vorder⸗ Indien, einschl. d. nicht⸗Brit. Bes. u. Britisch⸗Birmas, da⸗ gegen m. Ausschl. von Ceylon — wegen Ceylon s. Nr. 5 —, erner Indische Postanst. in ver. Basra, Bunder⸗ Ab as, Bushire, Guadur, Jask
(DOschask), Linga u. Mascat).
4“
8) Canada (einschl. Brit. Co⸗ lumb., Neu⸗Braunschw., Neu⸗ Schottld. u. Pr. Edward⸗J.).
9) Chile 10) China: Shanghai u. Tientsin (Deutsche .e. 2 voegen and. Orte s. u. Nr. 5 11) Dänemark nebst Island und den Faröer. 12) Dänische Antillen .... 13) Deutsch⸗Neu⸗Guinea ... 18 Deutsch⸗Ostafrika 15) Egypten.
16) Frankreich mit Algerien sow. frz. Postanst. in Tanger (Marokko), Tripol. u. Zanzib.
17) Großbritann. u. Irland.
9 awai (Sandwich⸗Inseln)
e—“
20) Italien mit San Marino,
ripolis (Ital. Postamt) u.
lvom agf ender weezpecte)
1000 Franken
200 Pesos Gold 730 Kronen
bis 100 ℳ üb. 100 — 200 ℳ über 200 ℳ 20 ℳ 20 ℳ
1) Mark und Pfennig.
2) Pesos und Centavos (Goldgeld oro sellado) (1 Peso Gold = 1 1
3) Wie Nr. 5.
1) 1000 Franken
2) Schriftliche Mittheilungen jeder Art.
5) Italien nebst olonie Ery⸗ wZö“
30
100 Pesos. 10 Pfund Sterling.
500 Franken. 10 Pfund Sterling.
E—
für je 15 g 20
für je 15 g
20 für je 15 g (im Grenzbezirk 10 für je 15 g)
14) Schweiz. .1000 Franken
20 ℳ
15) Türkei
“ — 8
der Größe des Papiers einer Ital. Stempelgebühr:
von 0,60 Fr. bei einer Größe bis zu 14 qdem, 1“ „ von 14 — 20 „
von 2,40 Fr. bei einer Größe von 20 — 30 qdem,
4,80 „ für jede weitere Größe.
—
u““ 8
I. Packete ohn etesen
A. Das Porto beträgt für Packete auf Entfernungen (in über 2 10 0
8 bis 10
7) Schriftliche Mitheilungen jeder Art. 8) Wie Nr. 5.
7) Franken und Centimen
(100 Franken = 81 ℳ 20 ₰). 8) Dollars und Cents
(100 Doll. = 424 ℳ).
9) Pesos u. Centavos (Goldgeld) 26 Peso Gold = 3 ℳ 90 ₰). 10) Mark und Pfennig.
500 Franken.
100 Dollars. im Gewichte
Zone 6 Pf.
füͤr 5 kg einschließlich .. . 25 bis jedes weitere Kilogr. mehr 5
100 Pesos. 8* V 400 ℳ 360 Kronen.
360 Kronen. 400 ℳ 400 ℳ
500 Franken.
500 Franken.
10, mindest. 20 10, mindest. 20 20
10, 20 10, t. 20
20
angegeben.
11) Kronen und Oere
13) Mark und 88
14) Mark und Pfennig.
15) ½ Franken und Centimen
16) † (100 Fr. = 81 ℳ 20 ₰).
Bestimmungsland
Der beizufügen⸗ Der den Zoll⸗Inh.⸗ Erklärungen
Zahl Sprache
bis zum t vor
18 Se Fase (Belize) S 2 5 riti ord⸗Borneo . . .3 kg Seith 19 Srttich.Sdafrgn.. .., C“ 17) Britisch⸗(Ost⸗) Indien mit 8 9 Birma — Fnali c. 18) Britisch⸗Westindien... benen 1 19) Bulgarien und Bulgarische holländisch. 1v in Ost⸗Rumelien anada 68
bis zum Gewicht von
Bestimmungsland Betrag
ℳ P.
2 20 bes 8& 3 20 bis 5 —
2 60 bis 4 80
g 1 2 20 R Sso
Saadani und Tanga. Bemerkungen. 15
15) Postanweisungen sind zulässig nach allen Orten Unter⸗, Mittel⸗ und Ober⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa einschl., sowie nach Suakim. Telegraphische “ na Alexan⸗ 8 18) drien, Cairo, Ismailia, Port⸗Said und Suez zulässig. 17 18 19 20)
88RK
1) Aden über Bremen od. Hamburg (mit Deutschen sekdseern 1
2) Afrika. Westküste — m. Woer⸗ 5 kg 1 E“ nach [Gambia] s. u. 9, Kamerun s. u ü.. “ Seeem e und 49, Kongostaat s. u. 50, Lagos “ per sdeutsch .zu. 52, Liberia s. u. 53, Sierra
eone s. u. 88, Togogebiet s. u. 93).
16) Telegr. Postanw. zulässig nach Frankreich und Algerien.
9 Wie Nr. 5.
18) Wie Nr. 44.
19) Eilbestellung zul., tel. Postanw. n. Tokio u. Pokohama zul.
20) Eilbestellung u. telegraphische Postanweisungen nach Italien Wund San Marino zulässig. 8
21) Nur nach Kamerun und Victoria.
d. o. e. f. o. e., Bagida,
In der
1
1“ Wie Nr. 5. Wie Nr. 44.
210 ℳ 100 Dollars. 500 Franken. 500 Franken.
20 20 20 20
17) Wie Nr. 5.
18) Doll. u. Cts. (100 Doll. = 424 ℳ). 19) — Franken und Centimen
20) (100 Fr. = 81 ℳ 20 ₰).
88RKKN 9228
Art.
111]]
Kolonie Erythrea. 21) Kamerun⸗Gebiet.. 22) Kongostaat . . .. 23) Liberia “ 24) Luxemburg w. Nr. 1, jed. ist d. bes. Auslandsform. z. verw. 25) Malta und Gibraltar.
26) Marokko (Tanger) s. Nr. 16 27) Niederland ........
28) Niederländ. Kolonien .. (Ostindien, Antillen, Guyana) 29) Norwegen .. . . . . . .. E nebst Okkupationsgebiet (Bosnien, andschak
9 6 668ö86
erzegowina und vwibazar) .... Oranje⸗Freistaa
J10 Pfd. Sterl.
400 ℳ 500 Franken. 400 ℳ
250 Fl. (Guld.) Ndrl. 250 Fl. (Guld.) Ndrl. 360 Kronen.
10, mindest. 20 20 20
20 20
20 bis London (ab Bemerkungen zu Nr. 5). 20 20 ℳ
10, mindest. 20 20
SSs Ssss sss
8KRK
20 ℳ London
20 ℳ 20 ℳ
20 ℳ
20 ℳ bis London (ab London s. erkungen zu
Nr. 5)
21) Mark und P ennig. 29) Fr. u. Ct. (100 Fr. = 81 ℳ 20 23) Mark und Pfennig.
25) Wie Nr. 5.
Gulden und Cents 28)
29) Kronen und Oere
.
4)
(100 Fl. = 169 ℳ 50 ₰).
(100 Kr. = 112 ℳ 75 ₰).
21) 22)
23)
25) Wie Nr. 5.
v“X“
31) Wie Nr. 5.
24 89) 27 29 an denselben Empfän
29)
30
Ungarn auf Grun kurses. Ein Ab
31)
22) Nur nach bestimmten Orten. Eilbestellung mnacig Für die
Uebermittelung ab Brüssel wird seitens der Belgischen Post⸗
verwaltung, — beträge nach dem B sttnexreh e besorgt, eine Gebühr
von ½
23) Nur .— Eilbestelli
welche die Ueberweisung der
% von dem Einzahlungs
Postanweisungs⸗
etrage in Abzug gebracht.
bestimmten Orten.
ung u. telegraphische Postanweisungen zuläfsig. Wie Nr. 5. Wegen der nach Malta durch
italienische Vermittelung ertheilen die Postanstalten Auskunft.
Eilbestellung zul. Nur nach bestimmten Orten. 2 er in Niederl. Ostindien innerha
Tel. Postanw. n. best. Orten zulässig.
Von einem Absender dar
8 Tagen kein höherer Betrag als 250 Fl. mit Postanweisung. übersandt werden.
Die Umwandlung in die des Wiener bz. des Budapester Börsen⸗ sender darf im Laufe eines Tages nicht mehr
esterr. Währ. erfolgt in O
2
Telegraph. Postanweisungen nur nach bestimmt. Orten 1en2 esterr -h
als zwei Postanweisungen an ein und denselben Empfänger aufliefern.
telegr.
Eilbestellun Postanw. nur nach best. Orten Oesterreich⸗Ungarns zul. ie Nr. 5. Nur nach bestimmten Orten zulässig
in Oesterreich⸗Ungarn allgemein,
Algerien
4) Annam ...
5) Argentinien
über Hamburg od. Bremen
6) Ascension 7) Australien.
Wales u. Tasmanien (dir. m. Deutschen Postd.). ... b. Süd⸗Australien und Victoria
(direkt
mit Deutschen Post⸗
dampfern) .. .. c. ““ tralien, u.
Oueensland
asmanien über England. d. Neu⸗Seeland über England.
Bahama⸗Inseln..
4 Bathurst (Gambia) . . . . .
Belgien ..
65
11 Bermudas⸗Inseln
12) Br.⸗Betschnanalandn. Schutz⸗ Nheamalan “ 8.
geb. u.
13) Britisch⸗Guyana .....
0do 0] tobordebde —e
2 3 3 2
2 2 2 3 2 3 3 2 2
S =E=S
o.f. Nachnahme u.
4) Es ist Sache der Adressaten, die Sendungen an den Hafenorten Quinhon oder Touron (Tourane) in Empfang nehmen und nach dem Bestimmungsorte weiter befördern zu lassen.
8)
22) Ceylon über Bremen (irekt mit Deutschen Postdampfern)
Cap⸗Kolonie . . . . . . . ..
23) Chile über Hamburg .. .. 24) China. a. Shanghai u. Nentsin (D. Postagt,). 8 8* 9 1“
b. Shanghak (Franz. Poß⸗
10) Werthangabe undegrenzt; Filbestenung aFc.
12) Wie Nr. 8b — 13) Nur nach bestimmten Orten.
o. Shanghat (Brit. Postanstald, d. Amop. Canton, Foeo⸗Chewe (ittschan) Hankem, Heiher (Fiung Schew). Me Ningpe, Swatew, some L.
im Innern Cdinas wedz ackete zal. ünd, üder Bremen 25) Cocht 26) Golun vbb111“ ) Corsteg ...
28) Costa⸗Nie EWWI E“
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Sagoes ge⸗