1893 / 237 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Oct 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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r nemarkm.d. Faröer u. Island 5 kg Dänische Antillen 32) Deutsch⸗Neu⸗Guineg... Deutsch⸗Ostafrika, über Hamburg .. über Italien 34) Deutsch⸗Südwest⸗Afrika.. 35) Egypten über Triest.... 36) Erythrea (Italien. Kolonie am Rothen Meere) ...... 37) Falklands⸗Inseln .... 38) Fidji⸗Inseln ..... 39) Frankreich direkt

über Belgien .. 40) Franz. Besitzungen der Rivieères du Sud (Westafrika) 41) Französisch Guyana . . .. 42) Französisch. Kongogebiet. 43) Gibraltar . 44) Griechenland a. d. Griech.Post bb. durch Oesterreich. Lloyd 45) Großbritannien u. Irland 46) Gnadelonpe ... 1 47) Hongkong über Bremen dir. 48) Italien m. S. Marino, über Oesterreich od. Schweiz.. 49) Kamerun .. 1 50) Kongostaat ... 51) Labuan . . .. 52) m. d. Brit. Besitzungen i. Niger⸗Delta (Westafrika). 53) Liberia 54) Luxemburg . . . . . .. 55) Madagaskar(Diégo⸗Suarez, Majunga und Tamatave) ... 56) Malta über Italien ..... 57) Marokko über Hamburg... 58) Martinique.. 59) Mauritins u. Seychellen⸗Ins. 60) Mayotte ..... 61) Mexiko 8 62) Montenegro 63) Natal und Echowe (Zululand) 64) Neu⸗Caledonien.. 8 65) Neue Hebriden . . . .... 66) Neu⸗Fundland ... . . ... 67) Niederland . . . . . ..... 68) Niederländisch⸗Indien über Niederland ...... über Frankreich über Bremen. 69) Norwegen über Dänemark u. Schweden über Dänemark über Hamburg ... 70) Nossi⸗B6. 71) Obock 1 72) Oesterreich⸗Ungarn .... 73) Oranje⸗Freistaat ......

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Vorbemerkungen.

erhöhen. Soweit im Verkehr mit dem

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2 2 60 1 6

10 bd0 d*0

d. 1d., 1f.

d. 35) 1d., 2f. 1d., 2f. zulässig. 1d., 2f.

8 8 39)

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34) Nur nach Windhoek.

ostpackete sind zulässig nach allen Orten Unter⸗, Mittel⸗ und d. Ober⸗Egyptens bis Wadi⸗Halfa ein⸗ schl., sowie nach Suakim. angabe bis 400 und Nachnahme

Gro

erth⸗

48) Nachnahme zulässig. Werth⸗ angabe bis 800 1 49) Nur nach Bibundi, Batanga, Kamerun, Victoria. Wert angabe zulässig bis 8000 ℳ, jedoch 8 Kamerun und Victoria.

50) In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung innerhalb des Kongostaates nicht mit einbegriffen. 53) Nur nach bestimmten Orten. 54) Für den sog. Grenzverke Taxe. Werthang. unbegrenzt, Nach⸗ nahme und Eilbestellung zulässig. 57) Nur nach Casablanca, an, Mogador, Rabat, Saffi und

hr be tach Maza⸗

62) Werthangabe bis 800 zul.

67) Werthangabe bis 800 ℳ, ilbestellung zuläss. 69) Werthangabe unbegrenzt und Nachnahme zulässig. 72) Für den sog. Grenzverkehr bes. Taxe. Werthangabe unbegrenzt,

b u. Eilbestellung zulässig. 73) Die Taxen beziehen sich auf die Beförderung bis Capstadt. Die Gebühren für Weiterbeförderung von da bis zum Bestimmungsorte jwerden vom Empfänger getragen.

2

nur

36) Nachnahme zulässig. Werth⸗ Sege bis 800 nach Massaua und Assab zulässi 1 n der Taxe von 80 Pf. ist die besond. Franz. Staatsabgabe (impöt) v. 10 Centimen nicht mit einbegriffen. Werthangabe bis 400 ℳ, Nachnahme f. und Eilbestellung zulässig. 3 42) Nur nach bestimmten Orten.

44) Zu a. Nur nach best. Orten.

Zu b. Nur nach best. Orten.

Werthangabe unbegrenzt zulässig. Jedes in Griechenland einkommende Feschaeret unterliegt zu Lasten des

mpfängers einer zur Zollkasse zu entrichtenden Erklärungsgebühr von

s.

720 Pondicherh, Thandernagor, Karikal, Mahé, Yanaon 75) Portugal aankreich⸗Spanien oder

a. Festland aankreich ab Bordeaux

b. Azoren zur See. c. Madeira über Hamburg direkt 76) REunion 1““ 77) Rumänien .. . .. ..... 78) Salvador über Hamburg .. 79) Samoa⸗Inseln über Bremen öö6 80) Sarawak (Borneo) ... 81) St. Helena 1“ 82) Ste Marie de Madagaskar 83) Schweden 84) Schweiz 85) Senegal .. . . . .. 86) Serbien 11“ 87) Siam über Bremen ..... 88) Sierra Leone.... 89) Spanien mit Balearen Canarischen Inseln 90) Straits⸗Settlements über Bremen direkt . ... 91) Südafrikanische Republik (aal) .... 8 92) Tahiti 8 Togogebiet ... T1“.“ 95) Tripolis a. über Italien b. über Frankreich. 96) Türkek: a. Constantinopel über Varna. über Triest. b. Hafenorte ¹) über Triest ... über Varna... c. Orte im Innern: ö 1) Adrianopel über Triest über Varna 2) Janina und säber Triest Jerusalem süber Varna d. Alessandretta, Lattakia, Mer⸗ sina und Tripoli (Syrien) über Frankreich... 97) Tunis: a. über Frankreich b. über Oesterreich oder Schweiz und Italien: 1) Italienische Postanstalten 2) Tunesische Postanstalten. 98) Urugnuay über Hamburg oder Bremen.. 18 99) Zanzibar (über Bremen oder Hamburg mit deutschen Post⸗ dampfern bis Aden) ..

über Hamburg oder

und

e Gebühren

und Bruchstriche, zur Bildung von Zahlen benutzt, gelten als je 1 Ziffer.

den uüorigen Privattelegrammen haben, kommt bie dreifache Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms zur Erhebung.

3) Für dringende Telegramme (D) ec

Ländern dringende Telegramme zulässig sind, ist im Tarif durch „(D)“ angedeutet.

4) Für das vorauszubezahlende Antworts⸗Telegramm (RP) (Antwort bezahlt) wird die Gebühr eines gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern berechnet. Wird eine dringende Antwort verlangt, so ist CEPD) zu setzen. Soll eine andere Wortzahl vorausbezahlt werden, so ist dies besonders anzugeben, z. B. (RP 16 Wörter). - beliebiger Art von 30 Wörtern für denselben Weg nicht überschreiten, ausgenommen im Falle des Verlangens der Wiederholung

eines vorangegangenen Telegramms.

5) Für die Vergleichung eines Telegramms (10) (Vergleichung) ist ein Viertel der Gebühr für das gewöhnliche

Telegramm von gleicher Wortzahl zu entrichten.

6) Für die Empfangsanzeige (CR) (Empfangsanzeige) ist die Gebühr eines auf demselben Wege zu befördernden

gewöhnlichen Telegramms von 10 Wörtern zu entrichten (vgl. auch Punkt 9).

7) Für die Nachsen dung eines Telegramms (5s8) (Nachzusenden) innerhalb des europäischen Vorschristen⸗Bereichs

F. Tele

1) Als Mindestbetrag für ein gewöhnliches Telegramm werden erhoben: im Verkehr mit Groß⸗ britannien und Irland 80 Pf., im übrigen Verkehr 50 Pf. (Für Stadt⸗Telegramme beträgt die Worttaxe 3 Pf., die Mindestgebühr 30 Pf.) Die Telegrammgebühren sind im Voraus zu entrichten. Durch 5 nicht theilbare eee sind bis auf solche zu zuslande mehrere Beförderungswege sich darbieten, sind d

gebräuchlichsten Weg berechnet. Die Sätze für andere Wege find bei den Telegraphenanstalten zu erfragen. 2) Unterscheidungszeichen, Bindestriche, Apostrophe und das Zeichen für den Absatz werden n

ätze für den billigsten bz. icht gezählt; Punkte, Kommas

ind), d. s. solche, welche bei der Beförderung und Bestellung den Vorrang vor 2* 28 Le 3 38 Nach welchen

e Vorausbezahlung darf die Gebühr eines Telegramms

gramme.

der neue Aufenthaltsort des Empfängers unzweifelhaft bekannt ist, und sich am ursprünglichen wie am neuen Aufenthaltsort Anstalten der Reichs⸗Telegraphenverwaltung bz. der Staats⸗Telegraphenverwaltung Bayerns oder Württembergs befinden.

8) Offen zu bestellende Telegramme (R0) oder eigenhändig zu bestellende Telegramme (MP) sind nach den mit (0) bz.

I1“

(MP) bezeichneten Ländern zulässig.

zuschreiben. Sprache gebräuchlich ist.

Wenn diese vereinbarten Zeichen , bedeutenden Ausdrücke in französischer Sprache hierfür gesetzt werden, sofern in dem betreffenden Bestimmungslande nicht die deutsche

5 kg 3 kg 3 kg

bezahlt) ohne Rücksicht auf die Entfernung mit 40 Pf. für jedes

2 Sbo boEnene eShnenee

80 3 f. 80

60 80 80 40

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20 60

do & dbdobobdococohdodo eoodoeoodo docooeoddd oebende

botobodo d— -ẽ

bobototo vdorododo pSoe oboorrooohdo

bo0 bo dodo

Nachnahme zulässig.

f und den Canarischen

in Pondichery in Empfang genom⸗ men werden.

75) Werthangabe zulässig bis 400 jedoch nur über Hamburg.

77) Werthangabe bis 400 und Nachnahme zulässig.

78) Nur nach bestimmten Orten. In der Taxe sind die Kosten für die Beförderung von Colon bis Pa⸗ nama nicht mit einbegriffen.

8 Nur nach Apia.

83) Werthangabe

84) Werthangabe ien und Eilbestellung zu⸗ a

Nur nach Bangkok. Eil⸗ bestellung zulässig.

89) Postpackete nach den Balearen nseln werden nur bis Barcelona oder Cadiz be⸗ fördert, von wo aus die Benach⸗ rrichtigung der Empfänger behufs Abnahme der Sendungen erfolgt.

91) Die Taxen beziehen sich nur auf die Beförderung bis Capstadt. Die Kosten 8* die Weiterbeförd. von da bis 2* estimmungsorte wer⸗ den vom Empfänger eingezogen. ³9 Nur nach Klein⸗Popo u. Lome. 94) Adressat hat die Sendungen am Hafenort Hasphong abzunehmen.

95) Werthangabe (nur über

nahme zulässig.

96) Ie een der Postpackete nach Orten m. Bulgarischen Postanstalten in Ost⸗Rumelien s. unter Nr. 19.

a, b u. c bei der Leitung über Triest Werthangabe unbegrenzt zulässig.

c2². Postpackete nach Janina wer⸗ den an das Zollamt in Santi⸗Qua⸗ ranta abgeliefert, woselbst die Ab⸗ nahme zu erfolgen hat.

¹) Hafenorte: Beirut, Caifa, Candia, Canea, Cavala, Darda⸗ nellen, Dede⸗Agatsch, Durazzo, Gallipoli, Ineboli, Jaffa, Keras⸗ sunde, Lagos, Mitiline, Prevesa, Retimo, Rhodus, Salonich, Sam⸗ sun, San Giovanni di Medua, Santi⸗Quaranta, Scio (Chios), Smyrna, Trapezunt, Valona, Vathi. 8 6* 1. Italienische Postanstalten: La Goulette (la Goletta), Sousse [(Susa) u. Tunis. Werthangabe bis 800 und Nachnahme zulässig.

9) Im Verkehr innerhalb Deutschlands kann die Vergütung für Weiterbeförderung durch Eilboten (XP) (Eilbote weee durch den Aufgeber vorausbezahlt werden; findet

die Vorausbezahlung nicht statt, so werden die billigst bedungenen, wirklichen Botenlöhne vom Empfänger eingezogen. Die Kosten für die Weiterbeförderung der Telegramme im Auslande hat der Empfänger zu tragen. Für Telegramme mit Empfangsanzeige nach dem Auslande kann der Absender einen Betrag zur Deckung der Auslagen hinterlegen. Der Vermerk (XP) bringt in diesem Falle die Empfangsanzeige mit sich, das Zeichen (CR) ist daher nicht erforderlich. 10) Die Zeichen (D) (RP) (TC) u. s. w. (vgl. 3 8) zählen als je 1 Wort und sind vor der Aufschrift in Klammern nieder⸗

in den bezüglichen Telegrammen nicht zur Anwendung kommen, so müssen die gleich⸗

ässig. bühren wird gegen Zahlung von 20 Pf. ertheilt. 13) Für jedes Telegramm, welches einem Telegrammbesteller oder Landbriefträger zur Beförderung an das Telegraphenamt mitgegeben wird, kommen 10 Pf. zur Erhebung. ͤͤq22

11) Die Gebühr für jede einzelne Vervielfältigung eines Telegramms beträgt für je 100 Wörter oder einen Theil derselben 40 Pf. Das Telegramm wird, alle Aufschriften eingerechnet, als ein einziges Telegramm taxirt. Im Verkehr mit Amerika sind zu vervielfältigende Telegramme unzul

12) Eine Quittung über entrichtete Ge⸗

zulässig wird die volle Gebühr vom Empfänger eingezogen. Das Nachsenden findet auch ohne besonderes Verlangen statt, sofern väSZ aO-—4415155

ist festgesetzt auf

A. Die Wortlänge Fifflrn im Verkehr mit:

15 Buchstaben oder 5

Wort⸗ taxe 3

B. Die Wortlänge ist Festgesest auf 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:

Wort⸗ taxe

2

10 Buchstaben oder 3 Ziffern im

B. Die Wortlänge ist festgesetzt auf V 8 88 ggsebten mit:

Wort⸗s

B. Die Wortlän e ist festge etzt auf taxe 2 10 Buchstaben oder 3 Ziffern im Verkehr mit:

Deutschlaud (D) (RO) (MP)

5 Afrika, Süd⸗ 5ve⸗ ausg.

Durban in Natal (östlicher oder

Afrika, Westküste(westlicher Weg); (D) (RO), ausgenommen Senegal; (MP), ausge⸗ nommen Canarische Fnfeln u. Senegal:

Benguela... Bissao und Bolama

Feßhrtche iseln (via Cadix) .... Gabon (Gaboon) .. . .. Grand Bassam

Konakry . B Kotonou (Porto novo) und Wydah.... Loanda ..

Mossamedes ..... 3

San Thome 1 Senegal (via Teneriffa) . übrige Länder s. unter B. Afrika.

Algerien und Tunis (D) (RO) (MP)

Azoren (D) (RO) (MP). . ..

Belgien (D) (RO) (MP) . . . . . . . ...

Bosnien⸗Herzegowina (D) (RO) (MP).

gg;. ö und Ost⸗Rumelien (D) (RO

Dänemark (D) (RO) (MP). ..

.„ „„ 2„ 22„,

2 2 272

rankreich (D) (RO) (MME).. . .. ibraltar 1“ Griechenland (D) (RO) (MP). Großbritannien und Irland. 1 Italien (D) (RO) (MB).. .. Luxemburg (D) (MP)... 8 Quö1““ 1 Marokko: Tanger (D) (RO).. . Montenegro.. - 1 Nieberland (D) (RO) (MP)... . Norwegen (1) (RO) (MP) . .. . .. Oesterreich⸗Ungarn (D) (RO) (MP) eSeen. (D) no) (ur) ... umänien (D) (RO) (ME)... neelen (D) (MpP) europäisches und kau⸗ bb...F. weden (D) (RO) (MMP). . . . . Schweig (RO) .9) 8 1 Serbien (D) . .. vXe“ 26v-g. und die 922 een Besitzungen an er nordafrikanischen Küste (D) (RO) .. Tripolis (D) 889 (MP) Türkei, ausgeschl. Ost⸗Rumelien(s. Bulgarien) (D) (RO) (MP)...

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2„ 272⸗ 7, 272„

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JOSNISOoCSUAEUSRUA

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African Com übrige Anst. in

land) Oranje⸗Freistaat u. westlicher Weg)...

Deutsch⸗Ostafrika .. ..

Massaua

Obock.. Zanzibar

u. Mombassa

Accra an der Goldküste Bathurst (Senegambien) ...

Lamu, Malindi und Witu....

en we

ferner Cap⸗Kolonie (mit West⸗Griqua⸗

J. Kol.: tlicher

üd⸗Afrik. oder

Republik (Transvaal) (östlicher

Afrika, Westküste (westlicher Weg)

Bonny u. Braß (Nigerdelta). Kamerun (via Engl. Eastern Cabel, St.

Vincent) (RO) (MMP) ..

Lagos (Sklavenküsteh)h) Sierra Leone .. ..

übrige Länder s. u. 4 Afrika.

Afrika, Ostküste (östlicher Weg) (RO) (MP), ausgenommen englische Kolonien:

. 242*

.„ . „22„

6 55

J““ .„ , 2, 272„

übrige Anstalten an der Goldküste.

Mozambique u. Lourengo⸗Marques (Delagoa⸗

.

Annam, ausgenommen die unter Cochinchina

RO) (ME) ....

Yemen Argent. Republik (RO)

Australien (via Bushire, Penan Süd⸗Australien (MP) u. West⸗ Vietoria 80 2g,“ Neu⸗Süd⸗Wales.

Neu⸗Seeland RO0) .. Tasmania. Queensland

Bolivien (via Galveston) (RO)

Brasilien (D) (MP): Pernambuco (Recife)...

LEE5*

Arabien (RO) (MP): Aden, Perim u

8

übrige Anstalten........

5 Anstalten (via Bushire, Moulmein) Hedjaz

ustralien

E

70 10

Chile (via Galveston) (RO)

*“ übrige Anstalten... Phan⸗ giet, Phan⸗Ry, Trang (via Bushire, P

ventura

übrige Anstalt

Costa Rica (RO)

Ecuador (via Galveston) (RO)

(MP) I. Region II. Region ... Suakim, via

übrige Anstalten Honduras (RO) .. 3

maica) (RO). 8— Guyana, Franz.⸗ (via St. Vin

Teneriffa) Guyana, Niederl.⸗ (via Key We

55

Indien (via Bushire) (RO) (MP): Indien und Kaschmirr .. Birma Ceylon. Isthmus von Panama apan (D) (RO)..

20 95

90 00 05 30 55 45 35

55

S

95

Madeira (D 27 ʒ Malacca, Halbinse (RO) (MP): Malacca, britisch.... erak

Mexico (RO): Chihuahua City ermosillo, Matamoros in übrige Anstalten

übrige Anstalten ... eas

„. 22„

(RO) MP): Java.. . . . übrige Inseln..

RSH) ..

ua⸗

Nicaraguag (RO): San Juan del S

Cap⸗Verdische Inseln (D) (RO) (MP): St. Vincent, Insel San Thiago, Insel

China und Corea (D via Amur) (RO)

Cochinchina u. den annamitischen Anstalten Phsarornc⸗ Nha⸗ Moulmein) (RO)

(MP) Columbien (via Galveston) (RO): Buena⸗

Egypten: (via Triest) (RO) Feangrien üar 1

Guatemala (RO): San Jose.... Guyana, Britisch⸗ (via Key West, Ja⸗ cent oder

tisch⸗

via Busfhire, Penang)

elebu, Pahang Selangor u. Sungei Ujong

mas,

amaulipas, konterey, Sabinas, Saltillo, Sauz ... Mexico City, Tampico u. Vera Cruz.

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ndien (via Bushire, Penang)

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65

Paragnay (RO).. . Penang (via Bushire) ( öu“ Persien, ausschl. der Anstalten am Pers. Golf Pers. Golf (via Persien, Bushire) (RO) (MP) Bushire.... übrige Anstalten .. .. Peru (via Galveston) (RO) Philippinen⸗Inseln (D via Amur) (RO): Luzon (Manila) . Rußland, asiatisches (D) (MP): 1 I. Reg., westl. v. Merid. v. Werkhne⸗Udinsk II. Region, östlich von demselben .....

Salvador 2 Libertad. übrige Anstalten

Siam (via Bushire, Moulmein) (RO)... Singapore (via Bushire, Penang) 2— Tonkin (via Bufhire, Moulmein) (RO) (MP Urugnay (RO).. Venezuela 20 Vereinigte 1 Amerika (mit Bahama⸗ u. Bermuda⸗ 90 Ins. n. St. Pierre⸗Miguelon (RO): Bahama⸗Ins.: New⸗Providence Bermuda (Insel) ..

Bokhara

ew York

die übrigen

15 Westindien (RO): Antigua ...

Barbados..

Curaçao ..

Dominica (kleine Grenada ..... Guadeloupe ... WI1“ Harti⸗San Domingo: Mole St. Nicolas Cap Haxtien und Port au Prince .. Puerto Plata und übrige Anstalten

Jamaica

Marie⸗Galante . Martinique.... arto MNieco... . . . ..... St. Christoph (St. Kitts) ...

Ste. Croix. St. Lucia St. Thomas

r⸗ Hatti) (NO) taa

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Cuba, und zwar: Fabch

St. Vincent (Westindien) Trinidad, Insel...

RO) Mp.) ..

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ten v. Amerika, Briti

City (sämmtliche Anstalten)

Drtt. ... 1 5 Pf. bis

ienfuegos 1“ Santiago de Cuba übrige Anstalten.

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Verlag der Königlichen Expedition des Deutschen Reichs⸗ und Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeigers (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

2u Saͤmmtliche Packete müssen G

unbegrenzt,

unbegrenzt, 1

Italien) bis 800 und Nach⸗

1“ 1

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰.

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Unmmern kosten 25 ₰.

8 gs

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Ober⸗Justiz⸗Rath Dr. Starke, vor⸗ tragendem Rath im Justiz⸗Ministerium, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klnffe mit Eichenlaub, dem Ober⸗Landesgerichts⸗Rath a. D. Westphal zu Köln a. Rh. und dem Amtsgerichts⸗Rath Schow zu Krempe den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Major von Campbell⸗Laurentz, à la suite des Cürassier⸗Regiments von Seydlitz (Magdeburgisches) Nr. 7, dem Rittmeister a. D. Freiherrn von Tettau, bisher im Husaren⸗Regiment König Wilhelm I. (1. Rheinisches) Nr. 7, den katholischen Pfarrern Grund zu Deutsch⸗Lissa im Kreise Neumarkt und Hanel zu Hennersdorf im Kreise Grottkau und dem Rentmeister, Rechnungs⸗Rath Geißler zu Duisburg den Rothen Adler⸗Orben vierter Klasse, dem Eisenbahn⸗Hauptkassen⸗Rendanten, Rechnungs⸗Rath Müller zu Hannover, dem Rechnungs⸗Revisor bei dem Land⸗ ericht in Magdeburg, Rechnungs⸗Rath Koelling und dem ahlmeister Schörnich beim Cürassier⸗Regiment von Driesen e sches) Nr. 4 den Königlichen Kronen⸗Orden dritter asse, . dem Civil⸗Erzieher Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen Friedrich Heinrich und Joachim Albrecht von Preußen, Dr. phil. Lang, dem Bürgermeister a. D. Zunkel zu Krotten⸗ dorf, Kreishauptmannschaft Zwickau, bisher zu Brücken im Sangerhausen, dem Ober⸗Post⸗Assistenten Cavalier zu Berlin, dem Lehrer August Jung zu Wiesbaden und dem Dom⸗Organisten Karl Liste zu Hildesheim den König⸗ lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Ersten Lehrer und Cantor Ehle zu Hornhausen im Kreise den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, dem Steuer⸗Aufseher Hentschel zu Breslau und dem Gerichtsdiener Schmitz zu Paderborn das Allgemeine Ehren⸗ zeichen in Gold, sowie den Chaussee⸗Aufsehern Eckstein zu Dolle im Kreise Wolmirstedt und Angres zu dem Waldwärter Herrendorf zu Wensöwen im Kreise Oletzko, dem Guts⸗ gärtner Strobusch zu Klein⸗Latzkow im Kreise Soldin, dem herrschaftlichen Kutscher Bengs zu Rehnitz im Kreise Soldin und dem Kuhfutterer Johann Wendt zu Pitzerwitz, desselben Kreises, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Großcomthurkreuzes des Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinschen Greifen⸗Ordens: dem General⸗Major Freiherrn von Schlotheim, à la suite der Armee und Commandeur der 51. Infanterie⸗ Brigade (1. Königlich Württembergische); des Ehrenkreuzes zweiter Klasse des Fürstlich sschaumburg⸗lippischen Haus⸗Ordens: dem Obersten von Twardowski, Chef des General⸗ stabs des XVI. Armee⸗Corps; des Ehrenkreuzes dritter Klasse desselben Ordens: dem Major Wierzbowski vom Infanterie⸗Regiment Graf Werder (4. Rheinisches) Nr. 30, commandirt als Adjutant beim General⸗Commando des XVI. Armee⸗Corps; sowie des silbernen Verdienstkreuzes desselben Ordens: dem Registrator Koenigs vom General⸗Commando des -14““

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des

Reichs den bisherigen vortragenden Rath im Auswärtigen

Amt, Wirklichen Legations⸗Rath Pritsch zum Konsul in

Triest unter gleichzeitiger Beilegung des Charakters als General⸗Konsul zu ernennen geruht.

8

Iu Wustrow wird am 30. Oktober d. J. mit einer He für Seeschiffer auf großer Fahrt und für Seesteuerleute begonnen werden. 6

Königreich Preußen.

eine Majestät der König haben Allergnädigst geru ht: den Regierungs⸗ und Forstrath Wolff 8 Koblenz um Ober⸗Förstmeiser mit dem Range der Ober⸗Regierungs⸗ Räthe, sowie v

11“

zu Freyburg a. U.

Berlin, Dienstag, d

die Oberförster Ramsthal zu Germerode und Fitzau zu Regierungs⸗ und Forsträthen zu er⸗ nennen.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Ober⸗-⸗Forstmeister Schmiedel zu Minden ist auf die Ober⸗Forstmeisterstelle bei der Königlichen Regierung zu Pr.,

der Regierungs⸗ und Forstrath Sachsenröder zu Cassel an die Königliche Regierung zu Magdeburg unter Uebertragung der Inspectionsgeschäfte für die Forst⸗Inspection Magdeburg⸗Magdeburg und

der Regierungs⸗ und Forstrath Brinkmann zu Gum⸗ binnen an die Königliche Regierung zu Cassel unter Ueber⸗ tragung der Inspectionsgeschäfte für die Forst⸗Inspection Cassel⸗ Treysa versetzt worden.

Dem Ober⸗Forstmeister Wolff ist die Ober⸗Forstmeister⸗ stelle an der Königlichen Regierung zu Minden,

dem Regierungs⸗ und Forstrat Ramsthal die Stelle eines technischen Mitgliedes der Königlichen Regierung zu Koblenz und die Forst⸗Inspection Koblenz⸗Hunsrück und

dem Regierungs⸗ und Forstrath Fitzau die Stelle eines technischen Mitgliedes der Königlichen Regierung zu Gum⸗ binnen und die Forst⸗Inspection Gumbinnen⸗Johannisburg über⸗ tragen worden.

Versetzt sind: der Forstmeister von Alt⸗Stutterheim zu orsthaus Eichenau auf die Oberförsterstelle zu Sorau im Regierungsbezirk Frankfurt a. O.,

der Oberförster Quandt zu Nassau auf die Oberförster⸗ stelle Kirschgrund mit dem Amtssitz zu Forsthaus Eichenau im Regierungsbezirk Bromberg,

der Oberförster Koepp zu Lamspringe auf die Ober⸗ försterstelle zu Nassau im Regierungsbezirk Wiesbaden,

der Oberförster Drovs zu Friedrichsfelde auf die Ober⸗ försterstelle zu Rothehaus im Regierungsbezirk Merseburg,

der Oberförster Freytag zu Schmiedefeld auf die Ober⸗ försterstelle zu Suhl im Regierungsbezirk Erfurt,

der Oberförster Pfannstiel zu Dietzhausen auf die Ober⸗ försterstelle zu Schwarza im Regierungsbezirk Erfurt,

der Oberförster Roos zu Daun auf die Oberförsterstelle zu St. Wendel im Regierungsbezirk Trier,

der Forstmeister Boden zu Göttingen auf die Ober⸗ försterstelle zu Hameln im Regierungsbezirk Hannover,

der Forstmeister Scholz zu Bovenden auf die Kloster⸗ Oberförsterei Göttingen in der Provinz Hannover,

der Forstmeister Lade zu Selters auf die Oberförsterstelle zu Kronberg im Regierungsbezirk Wiesbaden,

der Oberförster Lyncker zu Hiesfeld auf die Oberförster⸗ stelle zu Selters im Wiesbaden,

der Oberförster Badinski zu Grebenstein auf die Ober⸗ försterstelle zu Mühlenbeck im Regierungsbezirk Stettin,

der Forstmeister Fraebel zu Liebenwerda auf die Ober⸗ försterstelle Ehrsten mit dem Amtssitz zu Grebenstein im Re⸗ gierungsbezirk Cassel,

der Forstmeister Staubesand zu Hohenbucko de die Oberförsterstelle zu Liebenwerda im Regierungsbezirk Merseburg,

der Oberförster Hermes zu Gauleden auf die Ober⸗ försterstelle zu Annarode im Regierungsbezirk Merseburg und

der Oberförster Gründer zu Süderholz auf die Ober⸗ försterstelle zu Freyburg a. U. im Regierungsbezirk Merseburg.

Zu Oberförstern sind ernannt worden: die Forst⸗Assessoren Vogt, Wessel, Engels, F. Schultze, Reinbold, Kranold, Lent, Ehlert, Bene und Lubeseder, sowie die Premier⸗Lieutenants im Reitenden Feldjäger⸗Corps und Forst⸗Assessoren Preuß, Peterssohn und Fesca.

Dem Oberförster Vogt ist die Kloster⸗Oberförsterei Lamspringe in der Provinz Hannover, .

dem Oberförster Wes el die Oberförsterstelle zu Schmiede⸗ feld im Regierungsbezirk Erfurt, .

dem Sverförster Engels die Oberförsterstelle zu Gildon im Regierungsbezirk Marienwerder,

dem Oberförster F. Sen die Oberförsterstelle zu Dietzhausen im Regierungsbezirk Erfurt,

dem Oberförster Reinbold die Oberförsterstelle zu Bo⸗ venden im Regicrungsbezirk Hildesheim,

dem Kranold die Oberförsterstelle Meißner mit dem Amtssitz zu Germerode im Regierungsbezirk Cassel,

dem Ober hrsger Lent die Oberförsterstelle zu Daun im Regierungsbezirk Trier,

dem Oberförster Ehlert die Oberförsterstelle zu Laska im Regierungsbezirk Marienwerder, 1

dem Oberförster Bene die Oberförsterstelle zu Hiesfeld im Regierungsvezirk Düsseldorf, 8

dem Oberförster Lubeseder die Oberförsterstelle Sonder⸗ burg mit dem Amtssitz zu Süderholz im Regierungsbezirk Schleswig, 1

dem Oberförster Preuß die Oberförsterstelle zu Friedrichs⸗ felde im Regierungsbezirk Königebberg, v

Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

dem Oberförster Peterssohn die Oberförsterstelle Gauleden im Regierungsbezirk Königsberg und dem Oberförster Fesca die Oberförsterstelle zu Hohen

bucko im Regierungsbezirk Merseburg übertragen worden.

zu

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Königliche Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.

Die Immatrikulationen bei der hiesigen Universität für das bevorstehende Winter⸗Semester beginnen am 7. Oktober und schließen mit dem 6. November d. J.

Jeder, der immatrikulirt zu werden wünscht, hat si zuvor bei dem Pförtner der Universität mit einer Zulassungs⸗ karte zu versehen. wird bei dieser Gelegenheit mitgetheilt werden. b

Behufs der Immatrikulation haben vorzulegen, und zwar sämmtliche Zeugnisse im Original: .

1) die Studirenden, welche von einer andere Universität kommen, ein vollständiges Abgangszeugni von jeder der früher besuchten Universitäten; Inländer außer⸗ dem ein Reifezeugniß von einem deutschen Gymnasium, Real gymnasium oder einer Ober⸗Realschule,

beginnen, und zwar Inländer: ein vorschriftsmäßiges Reifezeugniß, Ausländer: ausreichende Legitimationspapier Inländer, welche keine Maturitätsprüfung bestanden, bein Besuch der Universität auch nur die Absicht haben, sich eine höhere allgemeine Bildung oder eine besondere Bildung für ein gewisses Berufsfach anzueignen, können auf Grund des § 3 der Vorschriften vom 1. Oktober 1879 nur nach vorgängiger, hierzu seitens des Königlichen Universitäts⸗ Curatoriums ertheilter Erlaubniß, welche schriftlich unter Bei⸗

Berlin, den 2. Oktober 1893. Die Immatrikulations⸗Commission irchow. Daude.

Bekanntmachung.

S. 357) sind bekannt gemacht:

1) das am 22. Februar 1893 Allerhöchst ön Statut die Wiesengenossenschaft im Teichwasser zu Steinheim durch da

ausgegeben am 8. April 1893;

2) der Allerhöchste Erlah vom 21. Juni 1893, betreffend di Verleihung des Rechts zur öF“ an den Kreis Garde legen für die von ihm zur Unterhaltung übernommene Chaussee vo Hemstedt nach Lindstedt, durch das Amtsblatt der Königlichen Regi⸗ rung zu Magdeburg Nr. 30 S. 319, ausgegeben am 29. Juli 1893

3) das am 1. Juli 1893 Allerhöchst vollzogene Statut de Niewodniker Deichverbandes durch das Amtsblatt der Königliche Regierung zu Oppeln Nr. 29 S. 268, ausgegeben am 21. Juli 1893

4) das am 4. Juli 1893 Allerhöchst vollzogene Statut des Noroke Deichverbandes durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung z Oppeln Nr. 30 S. 279, ausgegeben am 28. Juli 1893;

5) das am 2. August 1893 Allerhöchst vollzogene Statut für di Entwässerungsgenossenschaft zu Jawornitz im Kreise das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 35 S. 345 ausgegeben am 1. September 1893;

6) die Allerhöchste Concessionsurkunde vom 8. August 1893

Haselünne der Königli am 15. September 1893;

Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis Glogau für di von ihm zu bauenden 88.5.. 1) von Quaritz über Gustau un Groß⸗Kauer bis zum Vorwerk Kropusch mit Abzweigungen einerseit über Mangelwitz und Samitz bis zur Glogau⸗Doberwitzer Kreischaussee andererseits über Weichnitz, Schrien und Grabig bis zur Liegnitz Krossener Provinzialstraße, 2) von Klemnitz über Kun 8 bi Nieder⸗Polkwitz, 3) von Grünthal über Musternick bis Neumühle 4) von Glogau über Gurkau, Sieglitz, Tauer und Görlitz bis Quilitz 5) von Friedrichsdorf über Kreidelwitz bis zur r mit dem Kreizf Steinau in der Richtung auf Raudten, 6) von Polkwitz bis zur Wil schauPolkwitzer Kreischaussee, 7) von Polkwitz bis zur Grenze mi dem Kreise Lüben in der Richtung auf Herbersdorf und 8) vo Tschopitz bis Klein⸗Vorwerk, durch das Amtsblatt der Königliche f-wne zu Liegnitz Nr. 36 S. 331, ausgegeben am 9. Septembe

8) der Allerhöchste Erlaß vom 17. August 1893, betreffend di Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Duisbur zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zur Erweiterung der Hafenanlagen daselbst in Anspruch thums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düsseldo Nr. 36 S. 513, ausgegeben am 9. September 1893;

9) der Allerhöchste Erla

leihung des Rechts zur Chausseegelderhebung an den Kreis Bresla

auf Laskowitz, durch das Amtsblatt

Kreises Ohlau in der Richtung der Regierung zu Br

t eslau Nr. 37 S. 435, ausgegeben am 15. September 1893; 8 .“

11“

fügung der Zeugnisse nachzusuchen ist, immatrikulirt werden.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samm 8

Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Nr. 14 S. 100,

Ort und Stunde der Immatrikulation

2) diejenigen, welche die Universitätsstudien erst

betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Meppen nach 8— Rechnung des Kreises Meppen, durch das Amtsblatt een Regierung zu Osnabrück Nr. 38 S. 343, ausgegeben

7) der Allerhöchste Erlaß vom 17. August 1893, betreffend die

zu nehmenden Grundeigen⸗

vom 17. August 1893, betreffend die Ver⸗

für die von ihm zu bauende Chaussee von der Groß⸗Nädlitz Clarencranster Kreischaussee bei Groß⸗Nädlitz über Meleschwitz bis zur Grenze des