1. Untersuchungs⸗Sachen. 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. — Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. AB aften ,. u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirt
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene
schafts⸗Genossenschaften.
ekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[39544] K. Württemb. Amtsgericht Backnang. Steckbrief.
Gegen den 23 Jahre alten ledigen Schmied⸗ esellen Carl Jakob Eisenmann von Neufürsten⸗ ütte, O.⸗A. Backnang, zuletzt wohnhaft in Straß⸗ burg, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Beleidigung und Sachbeschädigung verhängt. Es wird ersucht, denselben festzunehmen und in das Amtsgerichts⸗Gefängniß zu Backnang abzuliefern.
Backnang, den 9. Oktober 1893.
Ober⸗Amtsrichter Gundlach.
[39546]
Der gegen den Fabrikarbeiter Goswin Schwoll aus Eilendorf bei Aachen, zuletzt in Fechenheim, am 26. August 1892 durch den Herrn Untersuchungs⸗
richter beim Königlichen Landgericht dahier erlassene
Steckbrief wird hiermit erneuert. Hanau, den 2. Oktober 1893. Der Erste Staatsanwalt: J. A.: Kitz.
[39545] CXA““
In der U. S. gegen den Oekonomiehandwerker (Selbat II. Kl.) Albert Hopfgarten aus Umpfen⸗ tadt, Sachsen⸗Weimar, wegen Fahnenflucht im ersten Rückfall ꝛc., hat das Kgl. Württ. Militär⸗ Revisionsgericht zu Stuttgart am 7. Juli 1893 zu Recht erkannt: .
„Es solle das dem Hopfgarten gegenwärtig zu⸗ stehende oder künftig anfallende Vermögen un⸗ ee der Rechte Dritter mit Beschlag belegt ein.“
Heilbronn, den 10. Oktober 1893.
Commando des 4. Württ. Inf. Regts. Nr. 122,
Kaiser Franz Joseph von Oesterreich König von Ungarn.
8 “
2) Aufgebote, Zustellungen
Zwangsversteigerung. rundbuche von Luhme Band III. Blatt Nr. 55 auf den Namen des Kaufmanns Julius Herschfeld, des Mühlenbesitzers Heinrich Müller zu kheinsberg und der verwittweten Landwirth Moser, Caroline, geb. Peter, zu Rheinsberg, eingetragene Grundstück soll auf Antrag des Kaufmanns Julius Hirschfeld und des Mühlenbesitzers Heinrich Müller zu Rheinsberg zum Zwecke der Auseinandersetzung unter den Miteigentümern am 22. Dezember 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, zwangsweise versteigert werden. Das Grundstück ist mit 3³2⁄100 Thlr. Reinertrag und einer Fläche von 1,4540 ha zur Grundsteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Iia weisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, in den Beschäftsftunden eingesehen werden. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 29. Dezem⸗ ber 1893, Vormittags 10 Uhr, an Ge⸗ richtsstelle verkündet werden. 8 Rheinsberg, den 2. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht. [39577] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Schmelz Blatt Nr. 194 (a. Nr. 9) auf den Namen des Schlossergesellen Wilhelm Lippke in Stettin eingetragene, in der Marienhöfer Quer⸗ straße Nr. 24 belegene Grundstück Götzhöfen⸗Schmelz Nr. 194 am 14. November 1893, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 5, versteigert werden. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird an demselben Tage, Mittags 12 Uhr, an Ge⸗ richtsstelle, Zimmer Nr. 5, verkündet werden.
Memel, den 18. September 1893.
Kbönigliches Amtsgericht. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den S ge Wilhelm Lippke, unbekannten veee s ts, wird dieser Auszug der Ladung bekannt
gemach 1“ Falkenberg, Gerichtsschreiber. Bekanntmachung.
In Sachen des Kaufmanns Gustav Herzberg zu Stiege, Klägers, wider den Nutzholzarbeiter Andreas Schomburg daselbst, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlag⸗ nahme der dem Beklagten gehörigen Grundstücke, als
1) des Wohnhauses No. ass. 8 sammt Zubehör
zu Stiege,
2) 4 Morgen 60 Ruthen Wiese auf der Harzhöhe,
m Zwecke der Zwangsversteigerung durch Be⸗ schluß vom 29. September 1893 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage 82 ist, Termin zur Zwangs⸗ eʒen. auf den 23. Jannar 1894, Nach⸗ mittags 4 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst in der Baars’schen Gastwirthschaft zu
Etiege angeseßt. in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.
Hasselfelde, den 5. Oktober 1893. 8
Herpogliches Amtsgericht. Bröckelmann. [38941] Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der Kreis⸗Sparkasse zu Liegnitz Nr. 5620 über 1173,08 ℳ, ausgefertigt für den Lohngärtner Carl August Teidel zu Ober⸗ Kunitz ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des genannten Eigenthümers zum Zweck einer
deshalb der etwaige Inhaber dieses Buches aufgefor⸗ dert, spätestens im Aufgebotstermine am 25. April 1894, Vorm. 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 29, seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird. 11“ Liegnitz, den 2. Oktober 1893.
Königliches Amtsgerich
1386350 Die folgenden, angeblich verloren gegangenen Sparkassenbücher 1
der Schrimmer Kreissparkasse, nämlich:
1) Nr. 217, Fol. 234/II., ursprünglich über 48,45 ℳ lautend, ausgefertigt für Paul Grabarski in Ostrowieczno, .
2) Nr. 3991, Fol. 281/VIII., ursprünglich über 300 ℳ lautend, ausgefertigt für Johann Muszynski in Pawlowice, Kreis Lissa,
sollen auf den Antrag der Verlierer und zwar: zu 1: des Hirten Paul Grabarski zu Malpin, zu 2: des Fleischermeisters Johann Muszyüski in Pawlowitz, Kreis Lissa,
Aufgebot.
behufs neuer Ausfertigung aufgeboten werden.
Die Inhaber der bezeichneten Sparkassenbücher werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 16. April 1894, Vorm. 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Terminszimmer Nr. 16b., ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.
Schrimm, den 29. September 1893.
Königliches Amtsgericht. [10994] Alufgebot.
Der Rauchwaarenhändler Herr Mihran Alla⸗ lemdjian in Leipzig hat das Aufgebot zweier ihm angeblich gestohlener, mit Ausstellervermerk nicht ver⸗ sehener Urkunden folgenden Inhalts beantragt:
Leipzig le 7 janvier 1893.
B. Pr. 1537 ℳ 90 ₰.
A six mois de date payez par cette première de Change à l'Ordre de Mihran Allalemdjian la Somme de 1537 ℳ 90 ₰ Valeur en compte que passerez en compte avis de
M. Isaak B. Menahem Adrianople payable à Leipzig chez M. Allalemdjian.
Isaac B. Menahem.
Aö“ Leipzig, den 15. Februar 1893. ee ℳ 1228.30 ℳ 31. Mai 1893 zahlen Sie für diesen Prima⸗ Wechsel an die Ordre von mir sfelbst die Summe von Mark 1228.30 ℳ den Werth rechnung und stellen solchen auf Rechnung laut Bericht. Herrn Demetrius Metoussis No. 990 in Leipzig Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 15. März 1894, Vormittag 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 206, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls ihre Kraftloserklärung er⸗ folgen wird. 8 w- „ den 12. Mai 1893. önigliches Amtsgericht. Abtheilung II . Dr. Wilke.
Demetrius Metoussis.
11 “ Aufgebot. Nachdem auf Antrag des Herzogl. Sachs. Alten⸗ burg. Staatsfiscus, vertreten durch das Herzogl. Ministerium, Abtheilung der Finanzen, zu Altenburg behufs Herrenloserklärung des auf den Namen der am 15. Januar 1848 gegründeten, mit den Rechten milder Stiftungen ausgestatteten „Vorschußkasse für die Stadt und den Kreisamtsbezirk Kahla mit Orlamünda“ bei der Sparkasse zu Kahla ein⸗ geliehenen und bis Ende Dezember 1892 auf 8684 ℳ 35 ₰ angewachsenen Betrags die Ein⸗ leitung des Aufgebotsverfahrens beschlossen und Auf⸗ gebotstermin auf Donnerstag, den 18. Januar 1894, Vormittags 10 Uhr, anberaumt worden ist, so werden Alle, welche auf das Vermögen be⸗ sagter Anstalt, deren letztes Mitglied bereits im Jahre 1885 verstorben ist, aus irgend einem Rechts⸗ grunde Ansprüche erheben wollen, hierdurch auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem bezeichneten Aufgebotstermine anzumelden und zur Verhandlung über diefelben in diesem Termine persönlich oder durch gehörig legitimirten Vertreter zu erscheinen, widrigenfalls das Anstaltsvermögen als herrenlos dem Staatsfiscus anheimfallen, etwaige Forderungsberechtigte aber mit ihren Ansprüchen gegen die Staatskasse ausgeschlossen werden sollen. Kahla, am 28. September 11gb9. Herzogliches Amtsgericht. eyerlein. 1on 1 Aufgebot. Nachstehende Documente: 1
Die vom vormal. Herzogl. Anhalt. Kreisgericht zu Cöthen ausgefertigte Schuld⸗ und Hypothek⸗ verschreibung der verehel. Franziska Sonntag, geb. Weichelt, in Libehna vom 1./3. Dezember 1874 über 1000 Thlr. = 3000 ℳ für den Arbeitsmann An⸗ dreas Weichelt und dessen Ehefrau, Sophie, geb. Wunder, zu Libehna, eingetragen auf den jetzt dem Oekonomen Füevrich Meiling zu Libehna gehörigen, im Grundbuche von Libehna B. I. Bl. 56 geführten Grundstücken. 8
1 la Die vom vormal. Herogr. Anhalt. Kreisgericht zu
Cöthen dem Handarbeiter Christian Keßler in Arens⸗ dorf, als Vormund der sechs S Kurby aus Edderitz, als Schuldurkunde ertheilte Nebenaus⸗ fertigung des Kaufbriefs der Wittwe Dorothee Kurby, geb. Bringezu, zu Enderitz vom 25. April 1853 „
1. Mai 1854 über sechsmal 12 Thlr. 17 Sgr. 1 Pf. = 37 ℳ 71 ₰ vöterliche Erbegelder, ein⸗ getragen auf den beiden Hausgrundstücken Zahl 79 und 79 a, jetzt des Bäckermeisters Gottfried Hömeyer
neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird
zu Edderitz, früher der Wittwe Dorothee Kurby,
geb. Bringezu, nachher verehel. und wiederum ver⸗ wittwete Wätzel daselbst, Grundbuch von Edderitz B. III. BI. 31, sind angeblich verloren gegangen. Es haben nun 3 1 ad I.
die verehel. Franziska Sonntag, geb. Weichelt, in Libehna,
ad II. a. die Wittwe Dorothee Wätzel, geb. Bringezu, verw. gew. Kurby, in Edderitz, und b. der Bäckermeister Gottfried Hömeyer daselbst, das Aufgebot dieser Urkunden beantragt und werden demzufolge die Inhaber der letzteren hierdurch auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 24. Februar 1894, Vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 15, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird. Cöthen, 2. üugus 1893. Herzogl. Anhalt. Amtsgericht. I (Unterschrift.)
[39660b0b0 Aufgebot. “
Auf Antrag des Lohgerbers Christian Lechtappe zu Recklinghausen, vertreten durch den Rechtsanwalt Markers daselbst, werden folgende von dem Antrag⸗ steller als Eigenthum beanspruchten Parzellen, nämlich:
a. Flur 18 Nr. 1000, Vor dem Lohthore, 11 a proß eingetragen in Band 6 Blatt 43 des Grund⸗ buchs der Stadt Recklinghausen für die Ehefrau des vormaligen Procurators Carl Josef Billmann, Elisabeth, geb. Reinoldi,
b. Flur 18 Nr. 1001/0, Vor dem Lohthore, 1 a 97 qm groß, eingetragen in Band 10 Blatt 42 des Grundbuchs der Stadt Recklinghausen für den Tuch⸗ fabrikanten Nikolaus Hilberg, zum Zwecke der Besitz⸗ titelberichtigung aufgeboten.
Alle diejenigen, welche auf vorbenannte Grundstücke Eigenthums⸗ oder andere Reaglansprüche erheben, werden aufgefordert, solche spätestens in dem auf den 11. Dezember 1893, Vormittags 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte hierselbst, Zimmer Nr. 7, anberaumten Termine anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen und der Antragsteller Lechtappe als Eigenthümer der Grundstücke im Grundbuche wird eingetragen werden.
Recklinghausen, den 10. Oktober 1893.
F. 24 — 93. Königliches Amtsgericht.
[39661] Aufgebot. 8 Auf Antrag des Ackerers Bernhard Bönte zu Hochlar, vertreten durch den Rechtsanwalt Busch zu Recklinghausen, werden die von dem Antragsteller als Eigenthum beanspruchten zum Grundbuche noch nicht übernommenen Grundstücke Flur 16 Nr. 462/144 und Flur 17 Nr. 66 der Steuergemeinde Reckling⸗ hausen Kirchspiel, von denen ersteres gelegen: Land⸗ wehr, 1 a 19 qm, letzteres gelegen: Im Sunkel, 6 a 40 qm groß ist, zum Zwecke der Eintragung im Grundbuche auf den Namen des Antragstellers aufgeboten. Es werden daher alle diejenigen, welche Eigenthums⸗ oder andere Realansprüche auf die Grundstücke erheben, aufgefordert, solche spätestens in dem auf den 11. Dezember 1893, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 7, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen werden ausgeschlossen und der Ackerer Bönte als Eigenthümer der Grundstücke im Grundbuche wird eingetragen werden. Recklinghausen, den 6. Oktober 1893. ’. Königliches Amtsgericht.
[39658] Aufgebot.
In Sachen der von Kessel und von Johnston⸗ schen Familien⸗Stiftung von Raake sollen nach dem der Stiftungsbehörde zur Bestätigung eingereichten Beschlusse der bekannten Mitglieder der Familien von Kessel und von Johnston die §§ 5 u. 6 der zu Gunsten dieser Familien am 19. November 1845. von der verwittweten Frau Rittmeister Angelika von Kessel, geb. von der Marwitz, in Breslau errichteten, am 1. Dezember 1845 verlautbarten und am 8. De⸗ zember 1845 bestätigten Stiftungsurkunde dahin er⸗ gänzt bezw. abgeändert worden:
I.
Der § 5 der vorgedachten Stiftungsurkunde be⸗ stimmt am Schlusse: 8
„Ergäbe eine vorgenommene Revision einen De⸗ fect, oder sollte der Fideicommißbesitzer von Raake außer Stande sein, seinen eigenen Angelegenheiten vorzustehen, so ersuche ich die Herren Executoren, welchen ich übrigens auch das Recht beilege, außer⸗ ewöhnliche Kassenrevisionen vorzunehmen, einen nterims⸗Curator für die Dauer der Unfähigkeit des Raaker Fideicommißbesitzers zu ernennen.“
Diese Bestimmung 8. dahin ergänzt:
Ergäbe eine vorgenommene Revision einen durch die Schuld des Curators entstandenen, erheblichen, von dem Curator wissentlich zu seinen Gunsten oder zu Gunsten eines Dritten herbeigeführten Defect, so haben die Herren Executoren die Verwaltung der Stiftung einem Interims⸗Curator zu übergeben und dieser erhält für seine Mühewaltung die unten unter 3 angegebene Belohnung, während der Fideicommiß⸗ besitzer von Raake ee Benefizien aus der Stiftung für seine Person für seine Lebenszeit verlustig n. 82
Wenn der Fideicommißbesitzer in Raake infolge Minderjährigkeit oder Krankheit verhindert ist, die Abministration der Stiftung zu führen, so haben die Herren Executoren einen Seterna Cnrator zu er⸗ nennen. 1
In diesem Falle aber erhält der Fideicommißbesitzer die unten unter 3 an seteben⸗ Vergütigung, und der Interims⸗Curator erba t außer den baaren Auslagen, die ihm durch die Verwaltung des Stiftungsvermö⸗ gens erwachsen, das Doppelte von dem, was jedem der Herren Executoren Far ihre Mühewaltung be⸗ Uüglich der Stiftung ausgesetzt ist. Diese Hutete
elohnung des Interims⸗Curators ist zur Hälfte aus den Revenüen des Stiftungsvermögens zu ent⸗ nehmen, zur anderen Hälfte von dem Besitzer des
Fideicommisses Raake zu zahlen.
““
Ueber die Höhe der dem Interims⸗Curator zu ge⸗ währenden Entschädigungen für die ihm bei Verwal⸗ tung der Stiftung erwachsenen baaren Auslagen sind Wistsen den Herren Executoren und dem von ihnen zu berufenden Interims⸗Curator Vereinbarungen in der Weise zu treffen, 1 dieselben ihm in Form eines Pauschquantums erstattet werden. Dieses ““ hat der Besitzer des Fideicommisses Raake dem Petterba zu zahlen.
8 3
Die Vergütigung des Curators der Stiftung für die Last der Verwaltung des Stiftungsvermögens wird, insofern der Curator der Besitzer des Fideicommisses Raake und Neuhof ist, vom 1. April 1885 ab statt auf 10 Procent auf 15 Procent der Brutto⸗Einnahme des Stiftungsvermögens festgesetzt.
Außerdem wird dem jetzigen Curator der Stiftung, Herrn Freiherrn Georg von Kessel⸗Zeutsch auf Raake seine Schuld an die Stiftung von 6133 Mark 87 Pfennige, in Buchstaben: Sechstausendeinhundert und drei und dreißig Mark Sieben und achtzig Pfennigen nebst allen davon rückständigen und laufenden Zinsen hierdurch ausdrücklich erlassen und ausdrücklich darein gewilligt, daß der darüber aus⸗ gestellte Schuldschein kassirt wird. Dagegen soll der Curator der Stiftung vom 1. April 1885 ab nicht mehr befugt sein, zu liquidiren und aus der Stiftungskasse zu entnehmen:
a. Die Kosten der im Interesse der Stiftung zu
machenden Reisen; b. den ihm laut Verfügung des ehemaligen Königlichen Appellationsgerichts zu Breslau vom 13. August 1865 zugebilligten Zuschuß zu den Ver⸗ waltungskosten von 600 ℳ pro Jahr;
c. den von ihm bisher beanspruchten und ihm ge⸗ währten Zuschuß zu dem Gehalte des im Interesse I1 angestellten Secretärs von 900 ℳ pro
ahr.
Diese Gebühren sind von dem jetzigen Curator thatsächlich schon vom 1. April 1885 an nicht mehr erhoben worden und verzichtet derselbe ausdrücklich auf Erstattung derselben.
ltihs
Die im § 6 der Stiftungsurkunde auf 50 Thlr., in Buchstaben: Fünfzig Thaler, gleich 150 Mark, in Buchstaben: Einhundert fünfzig Mark be⸗ stimmte Vergütigung der Fideicommiß⸗Executoren für ihre Bemühungen wird vom 1. April 1889 ab auf 500 ℳ, in Buchstaben: Fünfhundert Mark, für jeden der beiden Fideicommiß⸗Executoren festgesetzt, dagegen sollen den Herren Fideicommiß⸗ Executoren Regsekosten für die im Interesse der Stiftung gemachten Reisen, welche denselben bisher gezahlt wurden, vom 1. April 1889 ab nicht mehr gewährt werden.
§ 2.
Vom Tage der Bestätigung dieses Beschlusses ab soll der Curator der Stiftung, insofern er Besitzer des Familien⸗Fideicommisses Raake und Neuhof ist, allein und ohne Zuziehung der Executoren des oben gedachten Familien⸗Fideicommisses zur Vertretung der Stiftung befugt sein, und die letztere durch die von ihm allein in ihrem Namen geschlossenen Rechts⸗ geschäfte berechtigt und verpflichtet werden.
Dagegen ist der Curator der Stiftung den vor⸗ gedachten Executoren und den Mitgliedern der dabei interessirenden Familien von Kessel und von Johnston gegenüber verpflichtet, die ihm in der Stiftungs⸗ urkunde vom 19. November 1845 auferlegten Be⸗ schränkungen in der Verwaltung des Vermögens der Stiftung genau einzuhalten.
Auf Anordnung der Stiftungsbehörde, nämlich des Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Breslau, und auf Antrag des Stiftungscurators und Familien⸗Vor⸗ stehers Georg Freiherrn von Kessel⸗Zeutsch zu Raake werden alle unbekannten und die zwar ihrer Person nach bekannten, ihrem Leben und Aufenthalt nach aber nicht bekannten Anwärter hiermit auf⸗ gefordert, ihre Erklärung über den zu errichtenden Familienschluß spätestens im Aufgebotstermin, den 6. Dezember 1893, Vormittags 10 ½ Uhr, abzugeben, widrigenfalls sie für zustimmend erachtet und mit werden.
Oels, den 5. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht.
[39657] Aufgebot. 188 Auf Antrag der verehelichten Dittmann, Marie Friederike, verwittwet gewesenen Renz, geb. Büchner, in Schönfeld b. Artern ist gegen deren Ehemann Heinrich Karl Anton Dittmann, geboren am 13. Mai 1824 zu Rotteben, der seit dem 7. April 1875 mit der Antragstellerin verheirathet gewesen ist und im Juni 1881 Schönfeld bei Artern verlassen hat, und von dem seit dieser Zeit keine Nachricht eingegangen ist, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todes⸗ erklärung eingeleitet worden. Es ergeht deshalb an den kes raeüdeten die Aufforderung, sich spätestens im Aufgebotstermin vom 19. September 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem hiesigen Amts⸗ gerichte schriftlich oder persönlich zu melden, e er auf Antrag für todt erklärt werden wird. Der auf den 15. März 1894 anberaumt gewesene Aufgebotstermin ist aufgehoben. Artern, den 7. Oktober 1893. b Königliches Amtsgericht. Aufgebot. Der Wirthschaftsbeamte Franz Gasch Kobelwitz ist seit dem Jahre 1871 verschollen. Geschwister desselben, nämlich: 1) die Franziska, verehelichte Gemeindevorsteher Mitkbolaiczyk zu Dembowa, — 2) he gatestche verehelichte Fleischer Kulawik, zu Kosel, 8 3) die unverehelichte Josefa Gasch zu Kobelwitz, haben das Aufgebot des Verschollenen zum Zwecke der Todeserklärung beantragt. Der Franz Gasch wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Oktober 1894, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte — Zimmer Nr. 6 — an⸗ beraumten Aufgebotstermine schriftlich oder persönlich sich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. Kosel, den 5. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht.
[39580] aus
Die
Abtheilung II.
kassenbuch zu haben vermeinen, hiermit aufgefordert,
würde. ihrem Widerspruchsrecht ausgeschlossen
9578] Alufgebot. Nachdem die nachgenannten Personen und zwar 1) Henriette Marie Friederike Rudorf, geb. röb, in Lobenstein bezüglich ihres Bruders, des am 9. September 1829 in Lobenstein geborenen Tuch⸗ machers Christian Heinrich Friedrich Fröb, welcher im Jahre 1849 nach Amerika ausgewandert und seit diesem Jahre verschollen ist, und
2) der Schuhmacher Johann Heinrich Nicol Fraas in Heinrichshöh bezüglich seiner am 9. September 1818 in Heinrichshöh geborenen Schwester Johanne Christiane Margarethe Fraas, welche im Jahre 1846 nach Amerika ausgewandert und seitdem ver⸗ schollen ist,
die Todeserklärung
3) die Dienstmagd Anna Horn von Neundorf be⸗ züglich des auf ihren Namen lautenden Schuldbuchs der Fürstlichen Sparkasse Lobenstein Nr. 15 352 mit einem Guthabenbestande von 56 ℳ 83 ₰ die Kraft⸗ loserklärung beantragt haben, so werden die oben sub 1 und 2 genannten Abwesenden sowie diejenigen. welche ein Recht auf das sub 3 genannte Spar⸗
13
in dem auf Donnerstag, den 19. April 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin in Person oder durch gehörig legitimirte Vertreter zu erscheinen und ihre Rechte anzumelden bezw. die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls bezüglich der oben sub 1 und 2 ge⸗ nannten Abwesenden die Todeserklärung erfolgen und das Vermögen derselben an die sich legitimirenden Erben ausgeantwortet werden wird, während die nach 3 oben in Frage kommenden Personen ihrer Rechte an dem Sparkassenbuch für verlustig erklärt und die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. Lobenstein, den 6. Oktober 1893. Fürstliches Amtsgericht. Meyer.
889700 Auf Antrag des Testamentsvollstreckers der ver⸗ storbenen Freifrau Luise Friederike Adelgunde, geb. von Hodenberg, des Friedrich von Velt⸗ heim Wittwe, nämlich des Rechtsanwalts Dris. jur. A. H. Kleinschmidt, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Dres. jur. Kleinschmidt und Sthamer, wird ein Aufgebot dahin erlassen: Alle, welche — mit Ausnahme der bekannten Erben und der bekannten Gläubiger — an den Nachlaß der am 3. August 1893 zu Diepholz verstorbenen Freifrau Luise Friederike Adelgunde, geb. von Hodenberg, des Freiherrn Friedrich von Veltheim Wittwe, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, sowie alle Die⸗ jenigen, welche den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin hierselbst am 14. Januar 1884 errichteten, mit Nachtrag vom 22. November 1889 versehenen, am 24. August 1893 hierselbst publicirten Testaments, sowie der Bestellung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker, wider⸗ sprechen wollen, werden hiermit aufgefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeich⸗ neten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 8. Dezember 1893, Nach⸗ mittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin, daselbst Parterre, Zimmer ir. 7 anzumelden — und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 3. Oktober 1893. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tes dorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
[39662] Oeffentliche Vorladung.
Wer an den Nachlaß der mit diesgerichtlichem Ausschlußurtheil vom 14. November 1892 für todt erklärten Geschwister Hanna und Löw Jordan von Wittelshofen nähere Ansprüche zu haben glaubt, als die Erben des verstorbenen Handelsmanns Isaak Jordan von Wittelshofen, zuletzt in München, eines “ der Genannten, wird hiermit aufge⸗ ordert, solche bis längstens 1. März 1894 hier⸗ amts (Geschäftszimmer Nr. 3) anzumelden, widrigen⸗ falls der Rücklaß den besagten Erben überwiesen
Dinkelsbühl, am 5. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht. G Correll.
Aufgebot.
Auf den Antrag der Benefizialerben, nämlich der Wittwe Marie Leuschner, geb. Reiche, und der Kinder Clara und Fritz Leuschner zu Oels, werden die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des zu Oels wohnhaften und am 28. Juni 1893 daselbst gestorbenen Restaurateurs Heinrich Leuschner hier⸗ mit aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß dieses Heinrich Leuschner unter Angabe des Grundes der Forderung spätestens im Aufgebots⸗ termine den 6. Dezember 1893, Vormittags 10 Uhr, anzumelden, widrigenfalls sie ihre An⸗ sprüche und Rechte gegen die Benefizialerben nur insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Hein⸗ rich Leuschner aufgekommenen Nutzungen durch Be⸗ friedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. 85 wird die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen der durch dies Aufgebots⸗ verfahren betroffenen Ansprüche für die Dauer des Verfahrens angeordnet.
Oels, den 5. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht.
[39192]
Bei dem unterzeichneten Amtsgerichte befinden sich folgende letztwillige Verfügungen länger als 56 Jahre in Verwahrung:
das am 15. September 1835 niedergelegte Testament des Altsitzers Dietrich Menger und Frau, geb. Müller, zu Garz,
) das am 26. Februar 1836 niedergelegte Testa⸗ ment des Gerichtsdieners Martin Steinbiß zu Pritzwalk,
b 3) das am 29. Juni 1836 niedergelegte Testament es Schuhmachermeisters Johann Christian Leit⸗ mann und Frau, geb. Eisermann, zu Pritzwalk, 9. das am 26. Juli 1837 niedergelegte Testament es Dienstknechts Thristian Rabe zu Pankow,
das am 15. September 1837 niedergelegte
6) das am 8. Oktober 1837 niedergelegte Testa⸗ ment der verehelichten Einlieger Wolter, Marie Dorothee, geb. Kludaß, zu Frehne.
‚Nach Vorschrift des § 218 I. 12 A. L.⸗R. werden
die Interessenten aufgefordert, die Publication dieser Testamente nachzusuchen, widrigenfalls damit nach “ des § 219 a. a. O. verfahr
Pritzwalk, den 3. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht.
[39579]
Auf Antrag Seitens der gesetzlich Erbberechtigten wird dem unbekannt wo? über zehn Jahre abwesenden, am 26. Juli 1846 geborenen Friedrich Hermann Wortmann von hier eröffnet, daß wenn in dem hierdurch auf Samstag, den 20. Jannar 1894, Morgens 9 Uhr, anberaumten Termine weder er, noch seine Leibes⸗ oder Testamentserben erscheinen, gemäß des Edicts vom 21. Mai 1781 nicht nur sein gegenwärtiges Vermögen, sondern auch alle ihm künftig etwa anfallenden Erbschaften seinen nächsten Erben, und zwar dermalen gegen Caution wegen Rückerstattung, welche nicht länger als fünfzehn Jahre dauert, verabfolgt werden, nach Verlauf dieser Fit aber er oder sie deren gänzlich verlustig sein ollen.
Grenzhausen, den 5. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht Höhr⸗Grenzhausen.
1 v. Fenner.
[39663] . Die Elise Schmeißer, Tochter des Büttners Sebastian Schmeißer von Straßburg, wird hiermit öffentlich aufgefordert, sich binnen drei Monaten 111“ eines Legats von 300 ℳ zu melden. Coburg, den 2. Oktober 1893. 8 Herzogl. S. Amtsgericht. (Unterschrift.)
[39686] Oeffentliche Bekanntmachung.
Die am 29. August 1893 zu Berlin verstorbene verehelichte Arbeiter Otto, Christiane Sophie, ge⸗ borene Helmstedt, hat in ihrem am 5. Oktober 1893 eröffneten Testament vom 24. August 1893 ihren Sohn den Kutscher Richard Otto I““
Berlin, den 4. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.
[39685] Bekanntmachung. Durch Urtheile des unterzeichneten Gerichts vom 19. September 1893 sind folgende Personen: 1) Merlande und Fradchen Hecht, Töchter des ver⸗ storbenen Handelsmanns Jacob Hecht von Vollmerz, geboren daselbst vor mehr als 70 Jahren, 2 Johannes Merx, geboren am 17. Juni 1813 un 3) Martin Merx, geboren am 10. August 1801, Söhne des verstorbenen Heinrich Merx von Gundhelm, 4) Johann Georg Eifert, Sohn des Michael 1s zu Vollmerz, geboren daselbst am 21. Juli 9 Johann Peter Müller, geboren am 27. März
6) Johannes Müller, geboren am 27. April 1821, Söhne des verstorbenen Michael Müller von Herolz, welche sämmtlich vor mehr als 30 Jahren nach Amerika ausgewandert und verschollen sind, für todt erklärt worden. Schlüchtern, 7. Oktober 1893. “ Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 28. September 1893. Beyer, Gerichtsschreiber.
In der Janke'schen Aufgebotssache von Blumenau erkennt das Königliche Amtsgericht zu Bolkenhain durch den Amtsrichter Peck für Recht:
1) der Arbeiter Ernst Gottlieb Janke aus Blumenau wird für todt erklärt,
2) die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind aus dem Nachlasse desselben zu entnehmen. Von Rechts Wegen.
[39684]
— 8
[3968338 Verschollenheitserklärung. Baden. Das Gr. Amtsgericht Baden hat unterm 30. v. M. folgenden Endbescheid erlassen: Nachdem innerhalb der in der diess. Aufforderung vom 16. August 1892 bezeichneten Jahresfrist Leben oder Tod der beiden Vermißten Karl und Augustin Beile von Baden nicht festgestellt worden ist, wer⸗ den dieselben hiermit für verschollen erklärt. Dies veröffentlicht: Baden, 9. Oktober 1893. Der Gerichtsschreiber des Gr. Amtsgerichts Letz. [39688] Bekanntmachung. 8 Das Aufgebotsverfahren über die Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer der am 1. De⸗ zember 1892 zu Magdeburg verstorbenen Wittwe des Kaufmanns Reeve, Hubertine Christiane, geb. Nobesberg, ist beendigt. Magdeburg, den 6. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.
[39680] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 30. September 1893 ist die von der Lebensversicherungs⸗Actiengesellschaft „Germania“ hier unterm 17. November 1877 für die verwittwete Frau Maria Clara Emma Abend⸗ roth, geb. Dittmann, zu Berlin ausgestellte Police Nr. 265 507 über 2000 ℳ für kraftlos erklärt. Stettin, den 7. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.
[39692]
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 7. Oktober 1893 ist erkannt worden:
Die Sparkassenbücher der Stadt Reichenbach in Schlesien:
a. Nr. 12 868 über 269 ℳ 73 ₰, ausgefertigt bur⸗ die Küstertochter Martha Schneider in Richen. bach, b. Nr. 18 665 über 175 ℳ 63 ₰, ausgefertigt für die Küstertochter Marie Schneider hier,
c. Nr. 14 766 über 139 ℳ 56 ₰, ausgefertigt für den Küstersohn Max Schneider hier,
werden für kraftlos erklärt. IV. F. 3/92 — 13. Reichenbach u. d. E., den 7. Oktober 1893.
Testament des Kämmerers Fri 1 Friedrich Wilhelm Böhme und Frau, geb. Richardt, zu Pritzwalk, 1
8“
Königliches Amtsgericht.
[39694] Bekanntmachung.
Durch unser am 30. September 1893 verkündetes Ausschlußurtheil ist das auf den Namen Heinrich Eggelbusch zu Gröblingen ausgefertigte Sparkassen⸗ buch Nr. 12 645 der Stadtsparkasse Warendorf für kraftlos erklärt.
Warendorf, den 30. September 1893. Königliches Amtsgericht.
11“
[39699] Verkündet am 2. Oktober 1893. Vetter, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs!
In der Mexyer'schen Aufgebotssache I. F. 21/92 erkennt das Königliche Amtsgericht Elbing durch den Amtsgerichts⸗Rath Dyck dahin für Recht:
1) Der Wechsel, de dato Elbing, den 15. No⸗ vember 1891, zahlbar am 8. Dezember 1891 bei J. Meyer in Elbing, gezogen von J. Meyer an gübens W auf den Bäckermeister J. Fahl in
enstein und angenommen von diesem, wird fü 1“
ie Kosten des Verfahrens werden der Handels⸗ gesellschaft J. Meyer in Elbing aufgelegt. 9
Im Namen des Königs! B Verkündet am 6. Oktober 1893. 1 Hettwer, Gerichtsschreiber. 8
Auf den Antrag des Fabrikanten Louis Beyer z Berlin, Britzerstr. 7, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Schmilinsky zu Charlottenburg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rixdorf durch den Gerichts⸗Assessor Vorwald für Recht:
Das Hypothekendocument über die im Grundbuche von Rixdorf Bd. 29 Bl. Nr. 960 in Abth. III. Nr. 4 für den Gärtner Charles Louis Mathieu eingetragene Hypothek von 1000 Thalern nebst 5 % Zinsen vom 1. Januar 1860 ab, bestehend aus der Schuldurkunde vom 23. September 1858, der Cessionsverhandlung vom 28. Dezember 1859, den Hypothekenauszügen vom 25. November 1858 und 18. Januar 1860 wird für kraftlos erklärt.
Vorwald. 8 Ausgefertigt:
Rixdorf, den 6. Oktober 1893.
(L. S.) Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[39679]
[39682]
Das unterzeichnete Amtsgericht hat durch Urtheil vom 28. September 1893 den Hypothekenbrief des⸗ selben Gerichts vom 5. Mai 1882 über die für die Landescreditkasse zu Cassel im Grundbuch von Nieder⸗ kaufungen, Artikel 63, Abtheilung III. Nr. 4 ein⸗ getragenen 4200 ℳ Darlehen aus Schuldurkunde von demselben Tage — Schuldner der Ackermann Johann Jost Andreas Werner und dessen Ehefrau Magdalene, geb. Werner, zu Niederkaufungen — für kraftlos erklärt.
Oberkaufungen, den 2. Oktober 1893
Königliches Amtsgericht.
Kratz.
[39681] Bekanntmachung.
In der Struck'schen Aufgebotssache F. 9/93 ist am 4. Oktober 1893 nachstehendes Ausschlußurtheil verkündet worden:
Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Grabau Blatt 66 in Abtheilung III. Nr. 4 zufolge Verfügung vom 15. Dezember 1877 einge⸗ tragen gewesene und demnächst auf Franz Rudzinski umgeschriebene Theilpost von 100 ℳ nebst Zinsen, rückständiges Kaufgeld aus den Verträgen vom 28. Juli und 16. November 1877, welche Urkunde gebildet ist aus der beglaubigten Abschrift der gen. Verhandlungen, dem Hypothekenbriefe vom 28. April 1881 sowie den Eintragungsvermerken vom 28. April 1881, 26. März 1884 und 15. Juni 1886, wird für kraftlos erklärt.
Pr. Stargard, den 6. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht.
[39695]
Die Hypothekenurkunde vom 23./28. August 1875 über die zu Gunsten des Händlers Heinrich Meyer zu Todtglüsingen auf Band I. Blatt 6 des Grund⸗ buchs von Todtshorn Abtheilung III. Nr. 1 ein⸗ getragenen 300 ℳ Baarabfindung und 600 ℳ Na⸗ turalaussteuer wird für kraftlos erklärt.
18 Kosten werden dem Antragsteller zur Last gelegt.
stedt, den 5. Oktober 1893. “ Königliches Amtsgericht.
[39698] Bekanntmachung.
„In der Baunach'schen Aufgebotssache, F. 10/93, ist am 4. Oktober 1893 nachstehendes Ausschluß⸗ urtheil verkündet worden:
Die Zweighypothekenurkunde über die in das Grundbuch von Konarschin Blatt 63 in Abth. III. Nr. 2 b zufolge Verfügung vom 29. Mai 1869 für Ignatz Dombrowski eingetragenen und am 22. Ok⸗ tober 1878 für die Kasse des früheren hiesigen Kreis⸗ gerichts umgeschriebenen 50 ℳ, Erbtheil des Ignatz Dombrowski aus dem Erbreceß vom 21. Juni und 13. September 1864, welche Urkunde gebildet ist aus der beglaubigten Abschrift des aus dem gen. Erbrecesse und dem Hypothekenbriefe vom 3. Mai 1881 bestehenden Hauptdocuments sowie dem Ein⸗ tragungsvermerke vom 3. Mai 1881, wird für kraft⸗ los erklärt.
Pr. Stargard, den 6. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht.
[39452] Bekanntmachung.
Der Preußische Hypothekenbrief vom 27. Januar 1874 über diejenigen 8000 Thaler = 24 000 ℳ Dar⸗ lehn, welche in der 3. Abtheilung unter Nr. 5 bei dem im Grundbuch des Königlichen Amtsgerichts I. zu Berlin von der “ Band 57 Nr. 2779 verzeichneten, zu Berlin in der Senneaft cs Nr. 41 belegenen, der Wittwe Marie Baum, geb. Wegerhboff, gehörigen Grundstück aus der Schasburkunde vom 12. Januar 1874 für den Kaufmann Albert Baum zu Berlin eingetragen stehen, ist durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Berlin I. vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden. Berlin, 30. September 1893.
Horar, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 81.
[39453] Bekanntmachung.
I. Das als Abschrift des Originaldocumentes vom 30. Juli 1859 unter Anhängung einer Ausfertigung der Abtretungsverhandlung vom 17. September 1861 für den Kaufmann Abraham Cohn ausgefertigte Zweighypothekendocument vom 14. Oktober 1861 über die ihm von der Hypothekenforderung von 14 000 Thalern unter Vorbehalt des Vorzugsrechts für den Ueberrest cedirten 7000 Thaler = 21 000 ℳ, welche für den Juwelier Julius Cohen zu Birmingham aus der Obligation vom 26. Juli 1859 auf dem im Grundbuche des Königlichen Amtsgerichts 1. Berlin von den Nieder⸗Schönhausener Parzellen Band 5 Nr. 194 verzeichneten, an der Kastanien⸗Allee Nr. 67 belegenen, der verehelichten Apotheker Mühsam, Rosalie, geb. Cohn, zu Lübeck, dem Bankier Leopold Cohn zu Berlin und dem Jacques Felix Cohn zu Berlin als Miterben gehörigen Grundstücke, in der 3. Abtheilung unter Nr. 3 eingetragen stehen,
II. das Hypothekendocument vom 15. September 1859 über 6000 Thaler = 18 000 ℳ, welche auf dem zu I. gedachten und näher bezeichneten Grund⸗ stücke in der 3. Abtheilung unter Nr. 4 für die Ehefrau des Kaufmanns Cohn, Eva, geb. Lesler, zu Berlin aus der Obligation vom 3. September 1859. eingetragen stehen, sind durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Berlin I. vom heutigen Tage für kraftlos erklärt worden.
Berlin, 30. September 1893.
„DHoyer, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 81. [39449)] 3
Das Königliche Amtsgericht Wetzlar hat in seiner Sitzung vom 6. Oktober 1893 für Recht erkannt:
„Die Hypothekenurkunde vom 5. Mai 1859 über die Post von 90 Thlr. eingetragen im Grundbuch von Wetzlar Band XI. Art. 1107 Bl. 36 für den Handelsmann Salomon Baer zu New⸗York und zu Lasten der Eheleute Johann Gaertner und Elisabethe, geb. Aumann, zu Wetzlar wird für kraftlos erklärt.
Königliches Amtsgericht.
[39463]
Das unterzeichnete Amtsgericht hat am 5. Oktober 1893 folgendes Ausschlußurtheil erlassen:
„Das Schuld⸗ und Hypothekeninstrument über 1350 Thlr. = 4050 ℳ rückständige Kaufgelder nebst 5 % Zinsen, eingetragen auf dem der Wittwe Dorothea Streit, geborenen Hirschstein, gehörigen Hausgrundstücke hierselbst, Blatt 475 des Grund⸗ buchs hiesiger Stadt, Abtheilung III. Nr. 1 für den Kaufmann Aron Streit zu Hirschberg, als Rechts⸗ nachfolger des früheren Pfefferküchlers Friedrich August Hoffmann in Steinseiffen, früher Hirschberg, aus dem gerichtlichen Kaufvertrage vom 23./31. Iu⸗ 1860 nebst Nachverhandlungen vom 19. und 24. Ok⸗ tober 1860 wird für kraftlos erklärt.
Hirschberg, den 5. Oktober 1893. 8
Königliches Amtsgericht.
[39462) Im Namen des Königs! Auf den Antrag 1) des Maurers Johann Steinebach, 2) des Sattlers Anton Steinebach, 3) des Maurers Nicolaus Steinebach, 4) der Ehefrau Bernhard Kesselheim, Gertrude, geb. Steinebach, alle von Vallendar, vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Zimmermann in Neuwied, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ehrenbreitstein durch den Amts⸗ gerichts⸗Rath Wellstein für Recht: Penkehhs. en Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Vallendar Band 5 Art. 216 Abth. 3 Nr. 4, Band 5 Art. 217 Abth. 3 Nr. 5 und Band 5 Art. 218 Abth. 3 Nr. 4 eingetragene Post von 940 ℳ mit 5 % Zinsen vom 1. Oktober 1880 und 16,50 ℳ Kosten zu Gunsten des H Gerson Moses zu Rengsdorf, wird für kraftlos erklärt unter Auferlegung der Kostenpflicht auf die Antragsteller. Ehrenbreitstein, den 6. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht.
[39480. Bekanntmachung.
Auf den Antrag der Ehefrau des Eigenthümers August Sager, Emilie, geb. Dummann, zu Rißnow und deren Ehemann, erkennt das Königliche Amts⸗ Ferich hu Stepenitz durch den Amtsrichter Pauli ür Recht:
Das Document über die auf dem Grundstücke der Eigenthümer Ferdinand Schulz'schen Eheleute Mede⸗ witz Bd. I. Bl. 105 Nr. 14 in der dritten Ab⸗ theilung unter Nr. 2 für den Schneidermeister Carl Grammke zu Medewitz aus der Obligation vom 6. Januar 1869 eingetragene Darlehnsforderung von 280 Thalern gleich 840 ℳ wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden den Eigenthümer 5s Sager'schen Eheleuten zu Rißnow zur La gelegt.
Stepenitz, den 6. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht. [39285] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 27. September 1893 sind die Hypothekenurkunden vom 27. April 1875 über 1500 ℳ, eingetragen zu Gunsten des landwirthschaftlichen Credit⸗Vereins für das Wendland, Baetje, Neubauer, Wentz & Co. zu Wustrow, und zu Lasten des Anbauers Johann Christoph Meyer in Teplingen im Grundbuche von Teplingen Band I. Blatt 22 Abtheilung III. sub Nr. 1 und vom 4. Oktober 1875 über ursprünglich 1050 ℳ, jetzt noch 900 ℳ, eingetragen zu Gunsten desselben Gläubigers ebendaselbst Abtheilung III. sub Nr. 2 für kraftlos erklärt.
Lüchow, den 28. September 1893.
Königliches Amtsgericht. III.
[39690] In der Backsteinmacher Heinrich Diehl'’schen Auf⸗ gebotssache F. 2/93 hat das Königliche Amtsgericht
in Neukirchen am 28. September d. J. erkannt Der Hypothekenbrief über die im Grundbuche von Neukirchen Artikel 341 Abth. III. Nr. 10 eingetra⸗ gene Fpothe⸗ über 15 ℳ 67 ₰ Hauptgeld nebst 5 % Zinsen seit 29. Dezember 1889 und 3. ℳ 65 ₰ seitherige und Eintragungskosten lautend, eingetragen für den Schreiber Johann Adam Ruppel in Fulda wird für kraftlos erklärt.
Neukirchen, am 29. September 1893.
Königliches Amtsgericht.