zelnen Grundstücke vertheilen. Jeder von ihnen kann, soweit nichteine abweichende Vereinbarung getroffen ist, von den übrigen Eigen⸗ thümern verlangen, daß die Hypothek an seinem Grund⸗ stück zu dem Betrage zugetheilt werde, der dem Verhältnisse des Werthes seines Grundstücks zu dem Werthe der sämmt⸗ lichen Grundstücke ““ bei der Bestimmung des Werthes wird der Werth der der Gesammthypothek vorgehenden Be⸗ lastungen abgezogen.
3 Verzichtet im Falle einer Gesammthypothek der Gläu⸗ biger auf die Hypothek an allen Grundstücken, so soll dasselbe Verhältniß eintreten wie in den Fällen der Nr. 2. Verzichtet der Gläubiger nur auf die Hypothek an einem der Grund⸗ stücke, so erlischt die Hypothek an diesem Grundstück. Die gleichen Wirkungen sollen eintreten, wenn der Gläubiger in Ansehung aller Grundstücke oder in Ansehung eines Grund⸗ stücks nach § 1103 des Entwurfs im Aufgebotsverfahren mit seinem Rechte ausgeschlossen wird.
4) Befriedigt der persönliche Schuldner den Gläubiger, so geht die Hypothek insoweit auf ihn über, als er von dem Eigenthümer oder einem früheren Eigenthümer des Grund⸗ stücks Ersatz verlangen kann. Der Eigenthümer kann den ihm verbleibenden Theil der Hypothek nicht zum Nachtheil des persönlichen Schuldners geltend machen. Besteht die Hypothek als Gesammthypothek an Grundstücken verschiedener Eigenthümer, so erlischt sie insoweit, als sie an dem einen oder dem anderen Grundstück auf den Schuldner übergeht, an den übrigen Grundstücken. Geht die Hypothek nur zu einem Theilbetrage auf den Schuldner über, so fällt der übrige Theil den Eigenthümern gemeinschaftlich zu. Vertheilen diese die Gesammthypothek auf die einzelnen Grundstücke, so wird den ersatzpflichtigen Eigenthümern der von dem persönlichen Schuldner erworbene Betrag angerechnet. 1
5) Wird im Falle einer an den Grundstücken verschiedener Eigenthümer bestehenden Gesammthypothek der Gläubiger von einem der Eigenthümer befriedigt, so erwirbt dieser die Fopother an seinen Grundstücken; die Hypothek an den übrigen
rundstücken erlischt. Ist jedoch der Eigenthümer, welcher den Gläubiger befriedigt, berechtigt, von einem der anderen Eigen⸗ thümer oder dessen Rechtsvorgänger Ersatz zu verlangen, so geht bis zum Betrage des Ersatzanspruchs auch die Hypothek an den Grund⸗ stücken des anderen Eigenthümers auf ihn über; sie bleibt mit der Hypothek an seinen eigenen Grundstücken Gesammthypothek. Der Befriedigung soll es gleichstehen, wenn die Forderung und die Schuld sich in einer Person vereinigen oder wenn das Gläubigerrecht auf den Eigenthümer eines der belasteten Grundstücke übertragen wird.
Die Commission trat sodann in die Berathung der Vor⸗ schriften über die Hypothek mit Hypothekenbrief (§S 1106 bis 1124) ein. Nach dem Entwurf (§ 1106) wird ein Hypothekenbrief nur ertheilt, wenn die Ertheilung zwischen dem Gläubiger und dem Eigenthümer besonders vereinbart und diese Vereinbarung in das Grundbuch eingetragen ist. Statt dessen wurde die umgekehrte Regel beschlossen, daß über die Hypothek ein Hypothekenbrief ertheilt werden soll, sofern nicht durch Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Eigen⸗ thümer des Grundstücks die Ertheilung ausgeschlossen wird. Zur Gültigkeit dieser Vereinbarung sowie einer späteren Aufhebung derselben soll die Eintragung in das Grundbuch erforderlich sein. Die Vorschriften des § 1107 über die Umwandlung einer Briefhypothek in eine Hypothek ohne Hypothekenbrief fanden sachlich im wesentlichen Zustimmung; doch wurde die Vorschrift im Abs. 2 Satz 2, daß die Eintragung der Umwandlung in das Grundbuch erst 8öb darf, nachdem der Hypothekenbrief an das rundbuchamt zuruͤckgegeben worden ist, gestrichen, indem man davon ausging, daß die Grundbuchordnung eine Vorschrift enthalten werde, nach welcher eine solche Eintragung nur erfolgen dürfe, wenn der Brief dem Grundbuchamt zu⸗ rückgegeben oder im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraft⸗ los erklärt worden sei. Gegen den sachlichen Inhalt des § 1108, welcher den Satz “ daß die für die Hypothek ohne Hypothekenbrief geltenden Vorschriften auch auf die Briefhypothek Anwendung finden, soweit nicht in den §§ 1109 bis 1124 ein Anderes bestimmt ist, erhob si kein Widerspruch. Die Vorschrift des § 1109 Abs. 1, wona das Eigenthum an dem Hypothekenbriefe dem jewei⸗ ligen Gläubiger zusteht und mit dem Hypothekenrecht untrenn⸗ bar verbunden ist, soll durch die an passender Stelle einzu⸗ schaltende allgemeine Vorschrift ersetzt werden, daß das Eigenthum an einem über eine Forderung ausgestellten Schuldschein dem Gläubiger zusteht und ein Recht, mit dem die Forderung belastet ist, sich auf den darüber ausgestellten Schuldschein erstreckt, und daß das Gleiche für die Ur⸗ kunden über andere Rechte gilt, kraft deren eine Leistung gefordert werden kann, sheen⸗ für Hypotheken⸗ und Grundschuldbriefe. Die Vorschrift des § 1109 Abs. 2, daß, wenn die Hypothek erloschen ist, der Eigenthümer des Grund⸗ stücks von dem Besitzer des Hypothekenbriefs dessen Vorlegung bei dem Grundbuchamt zum Zwecke der Löschung der Hypothek verlangen kann, wurde gebilligt. Auch der § 1110, welcher dem Gläubiger, solange ihm nicht der Hypothekenbrief ausgehändigt worden ist, die Führung des Beweises der Entstehung der For⸗ derung durch das Grundbuch und den Hypothekenbrief (§§ 826, 1083) versagt, gelangte im wesentlichen nach dem Entwurf 5 Annahme. Zustimmung fand ferner der § 1111, welcher
ie besonderen, für die Darlehnshypothek geltenden Vorschriften des § 1085 Abs. 2 über die Zulässigkeit der Eintragung einer Vormerkung auf Grund der Behauptung des Schuldners, daß das Darlehen nicht ausgezahlt sei, von der Anwendung auf die Briefhypothek ausschließt. Zu einer längeren Erörterung aben die Vorschriften des § 1112 über die Ab⸗ retung der Briefhypothek Anlaß. Der Entwurf bestimmt, daß zur Abtretung der durch die Brief⸗ hypothek gesicherten Forderung der Abtretungsvertrag und die Uebergabe des Hypothekenbriefs an den neuen Gläubiger, nicht aber die Eintragung in das Grundbuch er⸗ forderlich ist. Die Abtretungserklärung des bisherigen Gläu⸗ bigers muß gerichtlich oder notariell beglaubigt sein. Die Nichtbeobachtung dieser Form hat die Nichtigkeit der Abtretung auch dann zur Folge, wenn diese in das Grundbuch eingetragen und der Hypothekenbrief dem neuen Gläubiger übergeben ist. Demgegenüber wurde beschlossen, daß die Abtretung in einem solchen Falle gültig sein, die Eintragung in das Grundbuch mithin die besondere Form der Abtretungserklärung ersetzen solle. Von einer Seite war ferner beantragt, für die Ab⸗ tretungserklärung lediglich die Schriftform vorzuschreiben, von dem Erforderniß gerichtlicher oder notarieller Beglaubigung aber abzusehen, eventuell nur öffentliche Beglaubigung der Abtretungserklärung zu erfordern. Der Antragsteller ging bei diesem Vorschlage davon aus, daß der neue Gläubiger nach
8,9ns (des Entwurfs II) von dem bisherigen Gläubiger die
usstellung einer öffentlich beglaubigten Urkunde über die Ab⸗ tretung verlangen könne. Die Berathung über diesen Antrag wurde nicht zu Ende geführt.
Das Kaiserliche Gesundheitsamt macht folgende Cholerafälle bekannt:
In Stettin wurde bei weiteren acht Erkrankten (davon drei gestorben) Cholera nachgewiesen. Von den früher ge⸗ meldeten Fällen sind drei tödtlich verlaufen.
In Hamburg eine Erkrankung mit tödtlichem Ausgange, außerdem unter den früher Erkrankten ein Sterbefall
Der General⸗Stabsarzt der Armee Dr. von Coler, Wirklicher Geheimer Ober⸗Medizinal⸗Rath, Chef des Sanitäts⸗ Corps und der Medizinal⸗Abtheilung im Kriegs⸗Ministerium,
ist hierher zurückgekehrt.
Bayern.
Die Kammer der Abgeordneten begann gestern die Besprechung der von dem Abg. Burger eingebrachten Inter⸗ pellation über den diesjährigen landwirthschaftlichen Noth⸗ stand. Der Abg. Burger verlangte, daß Steuernachlässe und Stundung der Bodenzinse, unentgeltliche Streu⸗ und Futter⸗ abgabe aus den Staatswaldungen, weitere unverzinsliche Dar⸗ lehen, eine Einfuhrsperre für Fettvieh und Aufhebung des öster⸗ reichischen Futterausfuhrverbots angestrebt würden. Der Minister des Innern Freiherr von Feilitzsch beantwortete die Inter⸗ pellation, indem er die bisherigen Maßregeln der Regierun aufzählte und weitere zusagte. Demnächst werde ein Gesesrtwunf vorgelegt werden, wodurch der Finanz⸗Minister zu weiteren Grund⸗ steuernachlässen in den Nothstandsgebieten ermächtigt werde. Bodenzinse würden gestundet, Streu und Futter aus Staats⸗ wäldern su ermäßigten Taxen abgegeben, in besonderen Fällen unentgeltlich, Bahnfrachten auch ferner um 50 Proc. ermäßigt wer⸗ den. Bisher seien von der Regierung 1 987 000 ℳ Baarvorschüsse an nothleidende Landwirthe für Futterankauf gegeben worden. Die Regierung werde demnächst beim Landtag die Er⸗ mächtigung nachsuchen, im Bedarfsfalle weitere Vor⸗ schüsse zu gewähren. Der Abg. Ratzinger warf der Regierung vor, die Hilfsaction zu spät begonnen und falsch organisirt zu haben; statt Geld, hätte man an die Bauern Futter vertheilen sollen. Die Regierung hätte schon früher verfügbares Heu zusammenkaufen sollen; sie möge das wenigstens jetzt nachholen und eine Centralstelle mit einem tüchtigen Pecovlesändigen hierfür einsetzen. Der Minister des Innern Freiherr von Feilitzsch vertheidigte die Regierung. Niemand habe die Futternoth schon im Winter voraussehen können. enn der Abg. Ratzinger sie vorausgesehen habe, so sei es seine Pflicht gewesen, die Regierung darauf aufmerksam zu machen. Geld habe kein Bauer direct er⸗ halten; das Geld sei ausschließlich zu Futterankäufen durch Preiscomités verwandt worden. Die unrichtige Infor⸗ mation des Abg. Ratzinger wolle er, der Minister, richtig⸗ stellen, damit dieser darauf nicht weitere Anträge aufbaue. Den Gedanken staatlicher Einkäufe lehnte der Minister ab; das sei Sache der landwirthschaftlichen Bezirkscomités, die der Minister gegen Ratzinger’'s Vorwürfe energisch in Schutz nahm. Die weitere Berathung wurde sodann bis Dienstag vertagt.
Sachsen.
Das „Consistorial⸗Verordnungsblatt“” bringt eine an die geistlichen Behörden der evangelisch⸗lutherischen Landes⸗ kirche und die evangelisch⸗lutherische Landesgeistlichkeit gerichtete Verordnung des Landesconsistoriums folgenden Inhalts:
Am 22. Oktober feiert Seine Majestät der König, so Gott will, das 50 jährige Jubiläum seines Waffendienstes in der Königlich sächsischen Armee. Es erscheint als eine Ehrenpflicht unserer Landes⸗ kirche, dieses hohen und seltenen Festtages, zumal derselbe an einem Sonntag gefeiert wird, auch in den Gottes⸗ diensten zu gedenken und die dankbare Mitfreude unseres Volks an diesem Ehrentage unseres Königs und des von ihm geführten sächsischen Heeres zu bezeugen. Zu diesem Zweck wird nicht bloß in den Predigten Gelegenheit zu nehmen sein, auf die Bedeutung des Tages entsprechend hinzuweisen, sondern auch im allgemeinen Kirchengebet durch Dank und Fürbitte der all⸗ gemeinen Theilnahme des Volks Ausdruck zu geben sein. Demgemäß werden die ervangelisch⸗lutherischen Geistlichen des Landes gleichzeitig mit dem obengedachten Verordnungsblatt ein Gebet erhalten, welches Sonntag, den 22. d. M. statt des allgemeinen Kirchengebets zu verlesen ist. Nach dem Gebet soll der Ambrosianische Lobgesang, oder wo dies nicht thunlich erscheint, das Lied: „Nun danket alle Gott“ angestimmt werden.
Schaumburg⸗Lippe.
1 Höchster Bestimmung gemäß führt die oberste Fürstliche Landesbehörde fortan den Namen „Fürstlich schaumburg⸗
lippisches Mi
inisterium“. “
Bremen. 3 8
Folgende Gäste haben der „Wes.⸗Ztg.“ zufolge ferner ihr
Erscheinen bei der
Enthüllungsfeier des Kaiser Wilhelm⸗Denkmals
zugesagt: Der Staatssecretär des Auswärtigen Amts Freiherr Marschall von Bieberstein, der Staatssecretär des Reichs⸗Marineamts, Vice⸗Admiral Hollmann, der Staats⸗ und Finanz⸗Minister Dr. Miquel, der General⸗Adjutant Kaiser Wilhelm’s I. Fürst Anton Rad⸗ ziwill, der 1““ s aus Altona, der Eisen⸗ bahn⸗Directions⸗Präsident Reitzenstein aus Hannover, der Chef des Generalstabs des IX. Armee⸗Corps, Oberst⸗Lieutenant von aus Altona. Im Gefolge Seiner Majestät des Kaisers werden sich befinden: Der General⸗Adjutant und Chef des Militärcabinets, General der Infanterie von Hahnke, der Ober⸗Hof⸗Marschall Graf zu Eulenburg, der Geheime Cabinets⸗Rath Dr. von Lucanus, der General⸗Major von Plessen, der Contre⸗Admiral und Chef des Marinecabinets reiherr von Senden⸗Bibran, der General⸗Arzt, Professor Dr. Leuthold und drei Flügel⸗Adjutanten.
b
SDeßsterreich⸗Ungarn.
Zur Besorgung der Geschäfte des hydrographischen Dienstes werden, wie „W. T. B.“ berichtet, ein setbchischen Centralbureau beim Ministerium des Innern und hydro⸗ raphische Abtheilungen bei den politischen Länder⸗ stellen errichtet.
In der gestrigen Sitzung des österreichischen Ab⸗ geordnetenhauses brachte der Abg. Baernreithz einen Antrag auf Wahlreform ein, wonach eine neue Wählerklasse der krankenversicherungspflichtigen Arbeiter gebildet werden soll, die zwanzig bgeordnete zu wählen habe. Die Zahl der Abgeordneten wüͤrde sich da⸗ durch auf 373 erhöhen. Das Haus trat sodann in die erste Berathung der böhmischen Ausnahme⸗ verordnungen ein. Der Jungczeche Eim erklärte, der Aus⸗ nahmezustand werde in einer Weise gehandhabt, die an die traurigsten Epochen der Polizeiherrschaft, des „Nadererthums“ (Polizeispitzel) und des Despotismus erinnere, und er appellire an sämmtliche Parteien, die Ausnahmeverordnungen abzu⸗ lehnen. Die Jungczechen würden bis zum Tod für die Fihi⸗ heit und die Rechte des Volks eintreten. Der Abg. Bareuther (bentscenalionalh erklärte, seine Gesinnungsgenossen würden dem Ausnahmezustand, der ein Gewaltact der Regierung sei, nicht zustimmen. Der Ausnahmezustand sei nicht nur gegen die Jungczechen, sondern überhaupt gegen jede nationale Be⸗ wegung gerichtet und auch auf die Deutsch⸗Nationalen gemünzt. Der Abg. Heilsberg gab namens der Vereinigten Linken folgende Erklärung ab: „Die Partei wird im Ausschuß die der Regierung entgegennehmen, erklärt aber heuter schon, daß sie die Regierung für die beklagenswerthen Zustände in Böhmen verantwortlich macht, die sie wesentlich durch ihre verfehlte Politik in den böhmischen Angelegenheiten trotz unserer wiederholten Warnungen herbeigeführt hat. Wir sprechen übrigens schon jetzt auch bei diesem Anlasse unsere entschiedene Verurtheilung der in der Zeit an den Tag gelegten feindseligen Tendenzen der Regierung gegen die Interessen und den politischen Besitzstand des Bürger⸗ und Bauernstandes im allgemeinen und insbesondere jener des deutschen Volkes aus.“ Es sprachen ferner noch der Jung⸗ czeche Slama und der Dalmatiner Biankini gegen den Ausnahmezustand. Der Antisemit Lueger sprach gleich⸗ falls gegen den Ausnahmezustand, der nur zum Schutze der Vereinigten Linken geschaffen worden sei, welcher der Redner unter den heftigsten Angriffen den baldigen, völligen Untergang wünschte. Wenn einige Buben in Prag Hochverrath übten, so nähmen sie das Beispiel dazu an den Ungarn, die den craässesten Hochverrath trieben und damit große Erfolge erzielten. Auch in Oesterreich bevorzuge die Regierung die hochverrätherischen Italiener gegen die kaiser⸗ treuen Slovenen. Nachdem noch der Jungcezeche Kaunitz gegen die Ausnahmeverfügungen das Wort ergriffen hatte, wurde die Weiterberathung auf Dienstag vertagt.
Das ungarische Unterhaus nahm gestern bei der Abstimmung über die Petitionen wegen der Antworten des Kaisers in Güns den Antrag des Petitionsausschusses an, nach welchem die Petitionen im Archiv hinterlegt werden sollen. Alle Beschlußanträge wurden abgelehnt. Bei der sich hieran an⸗ schließenden Beantwortung der Interpellation des Abg. Grafen Apponyi wegen Nichtbetheiligung der Regierung bei der Feier anläßlich der Enthüllung des Honved⸗ Denkmals verließ die gesammte Opposition während der Aus⸗ des Minister⸗Präsidenten Dr. Wekerle in demon⸗ trativer Weise den Saal, während die Regiecrungspartei dem Minister⸗Präsidenten eine wahre Ovation bereitete. Als später der Minister⸗Präsident im liberalen Club erschien, wurde er daselbst mit stürmischen Ovationen empfangen.
Der „Pesti Naplo“ hatte, wie die „Presse“ berichtet, in seiner Nummer vom Donnerstag Morgen einige ihm auf unrechtem Wege zugekommenen Noten veröffent⸗ licht, welche im Laufe des Sommers zwischen dem ge⸗ meinsamen Kriegs⸗Ministerium, dem Ministerium des Aeußern und dem ungarischen und österreichischen Ackerbau⸗Ministerium bezüglich des Futter⸗ ausfuhrverbots gewechselt waren. Der Ackerbau⸗Minister Graf Bethlen erstattete die Anzeige bei der Staatsanwalt⸗ schaft, und es wurde eine gerichtliche Durchsuchung im Redactionslocal verfügt. Während die Polizisten nach dem Manuscript fahndeten, erschien der Chef⸗Redacteur, Abgeord⸗ nete Abranyi. Er öffnete eine Schublade, entnahm dieser ein Manuscript und erklärte, daß er dies, gestützt auf seine Immunität als Abgeordneter, nicht herausgeben werde. Dier Commission nahm ein Protokoll auf. Gestern ward in der Redaction des genannten Blattes abermals eine Haus⸗ suchung vorgenommen. Da der Redacteur die Manuscripte nicht herausgeben wollte, wurde Gewalt angewendet, saäͤmmt⸗ liche Schreibfächer wurden geöffnet und durchsucht; die Manuscripte wurden jedoch nicht gefunden.
Frankreich.
mpfang des russischen Geschwaders, welches gestern in Toulon angekommen ist, berichtet „W. T. B.“ weiter:
Das leichte Geschwader, das der russischen Escadre ent⸗ gegengefahren war, traf diese um 9 ½ Uhr Vormittags an.
er Botschafts⸗Rath von Giers und der Commandant Maré 8I begaben sich an Bord des russischen Flaggschiffes, woselbst der Commandant Maréchal im Namen des Marine⸗ Ministers den Admiral Avelane bewillkommnete und ihm die besten Grüße nicht allein der Marine, sondern ganz Frankreichs entgegenbrachte, wovon der Admiral alsbald einen Beweis er⸗ halten werde. Der Admiral dankte hierauf auf das innigste. Um 11 ¾ Uhr passirte das russische Geschwader die Einfahrt zum Hafen und wechselte mit den fran büccen Schiffen Salutschüsse. Sodann defilirte das Geschwader zwischen den französischen Schiffen, um seinen Platz im Hafen einzunehmen. Die französischen Seeleute in den Ragen riefen: „Es lebe Rußland!“, die russischen See⸗ leute antworteten mit dem Rufe: „Es lebe Frankreich! Die Musikkapellen spielten die russische Hymne. Auf allen Schiffen und auf den Quais schwenkte die Menge Hüte und Taschentücher. Die russischen Schiffe ließen Boote ins Meer,⸗ um die Offiziere ans Land zu setzen.
Bei dem Empfang des Admirals Avelane in der See⸗ präfectur sagte der Marine⸗Minister Rieunier:
„In dem Augenblick, wo Sie den Fuß auf französischen Boden setzen, empfinde ich tief die Ehre, Sie im Namen der Regierung st empfangen. Die denkwürdige Erinnerung an das Jahr 1891 ist unser aller Herzen gegenwärtig. Kronstadt und Toulon sind hin⸗ fort Gedenktage, welche von der Sympathie der Nationen Frün⸗ reichs und Rußlands Zeugniß ablegen. Als aufrichtige Freun
werden Sie überall begrüßt werden. Im Namen des Präsidenten der Republik, der Regierung und des ganzen Landes bewillkommne ich Sie, Herr Admiral, und Sie alle, meine Herren, welche Sie hier sind als Vertreter eines großen edlen Volkes.“
Der Admiral Avelane erwiderte, er könne nicht Worte finden, welche genügten, um den Worten des Ministers zu danken. Nicht allein das russische Geschwader, sondern ganz Rußland sei es, welches sich von der Herzlichkeit des Empfanges angenehm berührt fühle.
Bei dem Besuche des Stadthauses empfing der Maire den Admiral Avelane mit folgender Ansprache:
„Alle französischen Herzen lagen Ihnen einmüthig entgegen. Die enthusiastischen Hochrufe ganz Frankreichs werden Ihnen beweisen, wie tief die Freundschaft der Franzosen für die Russen ist. Toulon ist stolz darauf, für diesen Besach auserwählt zu sein, der die Freund⸗ schaft zweier großer Nationen besiegelt.“
Der Admiral Avelane reichte darauf dem Maire herzlich die Hand und dankte im Namen aller Russen für den Empfang. Er empfing sodann den Präsidenten des Pariser Stadtraths und äußerte diesem gegenüber, er sei glücklich, nach Paris zu kommen. Hierauf begab sich der Admiral in Begleitung des Präsidenten und des Bürgermeisters nach dem Rathhause, wo er sich der nach Tausenden zählenden Menge auf dem Balcon zeigen mußte. Nach dem Empfang mehrerer anderer Ab⸗ ordnungen empfing der Admiral auch Frau Adam, welche die Andenken für die russischen Frauen überreichte. Später er⸗ widerte der Marine⸗Minister den Besuch des Admirals Avelane an Bord des russischen Flaggschiffes.
Zu Ehren der russischen Gäste gab der Marine⸗Minister Rieunier gestern Nachmittag ein Diner in der See⸗Präfectur, wobei er einen Toast auf den Kaiser von Rußland in folgenden Worten ausbrachte:
„Ich erhebe mein Glas zu Ehren des Kaisers Alexander III., dessen Name Loyalität und Macht bedeutet und in den Augen der Welt als Symbol des Friedens erscheint. Im gleichen Gefühle tiefen Respectes schließe ich in diese Huldigung die Kaiserliche Familie ein, welche für uns unzertrennlich mit den Wünschen verbunden ist, die wir an das erlauchte und geheiligte Haupt des Kaiserlichen Hauses richten. Seine Majestät der Kaiser und die Kaiserliche Familie, sie leben hoch!“
Hierauf spielte die Tafelmusik die russische Hymne. Der Admiral Avelane erwiderte mit einem Hoch auf den Präsi⸗ denten Carnot. Der Marine⸗Minister Rieunier erhob sich hierauf zu folgendem zweiten Toast:
„Ich erhebe mein Glas auf die russische Armee und Marine sowie auf die ruhmreichen Erinnerungen, die auf allen Blättern ihrer Ge⸗ schichte eingetragen sind und auf die Waffenbrüderschaft, die, hervor⸗ gegangen aus gegenseitiger Achtung und Sympathie, unsere beiden tapferen Nationen verbindet und alle Zeit verbinden soll. Die russische Marine und Armece, sie leben hoch!“
Der Admiral Avelane erwiderte:
„Als ich heute Vormittag auf der Rhede von Toulon die Schiffe der französischen Escadre betrachtete, begriff ich die Macht Frankreichs zur See. Ich zweifle nicht daran, daß dessen Armee ebenso mächti ist. Ich bin stolz darauf, vom Kaiser auserwählt zu sein, den Befuch von Kronstadt zu erwidern, und schätze mich glücklich, mich einen Freund Frankreichs zu nennen. Ich trinke auf die Marine, auf die Armee, auf das gesammte Frankreich.“
Die Worte des Admirals wurden mit lebhaftem Beifall aufgenommen. 8
Gestern Abend war Toulon glänzend beleuchtet. Auf einer an der „Place de la Liberté“ errichteten Bühne wurde von Mitgliedern des Balletcorps der Oper ein Gelegenheitsballet aufgeführt. Der Admiral Avelane, der Marine⸗Minister Rieunier, die russischen und zahlreiche französische Offiziere wohnten der Aufführung bei, nach deren Schluß die Volks⸗ menge den russischen Offizieren lebhafte Ovationen bereitete. Eine sehr große Volksmenge begrüßte auch den Admiral Avelane als er auf dem Balcon der Seepräfectur erschien; der Admiral dankte, indem er sich gegen das Publikum verneigte. Als dann auf ein gegebenes Zelchen völlige Ruhe eingetreten war, erhoben, sämmtliche russischen Offiziere den Ruf: „Es lebe Frankreich!“ Die russischen Offiziere kehrten um 11 Uhr Abends an Bord ihrer c h zurück, abermals durch lebhafte Zurufe vom Volk begrüßt. Admiral Avelane hat 50 russische Offiziere ausgewählt, die ihn nach Paris begleiten sollen.
Auch in zahlreichen anderen Städten, insbesondere in Havre, Troyes und Cherbourg sind gestern zu Ehren des Besuchs des russischen Geschwaders Festlichkeiten ver⸗ anstaltet worden. .
In einem Artikel über die Ankunft des Ii Geschwaders in Toulon schreibt das „Journal de St.
Petersbourg“:
Das Geschwader ist beauftragt, im Namen unserer Marine den
Besuch zu erwidern, welchen ein französisches Geschwader im Jahre
1891 in Kronstadt abgestattet hat. Zwei der gegenwärtig unter dem Admiral Avelane vereinigten Schiffe kommen aus Amerika zurück, wo sie an den Jubiläumsfeierlichkeiten Theil genommen haben. Man weiß, welch ein warmer Empfang ihnen bei dieser Gelegen⸗ heit bereitet worden ist. Unsere Leser kennen die Art und Weise, wie unsere Seeleute soeben in Cadix gefeiert worden sind, und wir nehmen mit Vergnügen diese unserer Flagge gespendeten Sympathie⸗Beweise entgegen, dieser Flagge, welche überall, wo sie sich zeigt, nur Gedanken der Sicherheit und des Friedens erregt. Darin liegt die hohe Bedeutung dieser Kundgebungen, von welchen wir oben ö sowie derjenigen, welche jetzt in Frankreich unserer Marine werden dargebracht werden. Nach den Vorbereitungen, über die wir an anderer Stelle berichten, wird dieser Empfang nicht bloß der traditionellen Höflichkeit, die im französischen Charakter liegt, sondern auch der Freundschaft entsprechen, welche beide Nationen und ihre Regierungen verbindet. Diese Freundschaft hat sich bereits von beiden Seiten bei verschiedenen Gelegenheiten be⸗ stätigt. Man darf erwarten, daß ihre gegenwärtige Bethätigung es treu den Charakter der Feierlichkeit, welche den Besuch unsgrec Geschwaders in Toulon auszeichnet, widerspiegeln wird, wie die herz⸗ liche Stimmung, in der sich dieser Besuch vollzieht.
Der Ministerrath wird am Montag nochmals die Frage der Reise des Präsidenten Carnot nach Toulon er⸗ wägen. Dem Vorgange in Kronstadt entsprechend, dürfte der Präsident behufs Verabschiedung von den russischen Gästen am 26. Oktober in Toulon Fit fhh
Das Comité, das von der Münzconferenz beauftragt worden ist, eine Zusammenstellung der Fragen vorzunehmen, die durch die Forderung der Nationalisirung der italienischen Scheidemünze aufgewoehen wurden, ist gestern Abend zusammen⸗ getreten. 8
Italien.
Der Papst empfing dem „W. T. H.1.sag gestern den preußischen Gesandten von Bülow nach der Rückkehr von seinem Urlaub. Der Gesandte machte nach der Audienz beim Papste dem Cardinal⸗Staatssecretär Rampolla einen Besuch.
ESpanien. Der Minister des Innern beharrt, wie „W. T. B.“ meldet, auf seinem Rücktritt. Die Lösung der Krisis ist auf⸗ geschoben. Ein Ministerrath wurde auf heute zusammenberufen.
Von Malaga werden heute weitere Verstärkungen na Melilla abgehen. In der nächsten Woche dürfte 808 1a9 Armee⸗Corps dort vereinigt sein. Gegenüber von Melilla
haben die Kabylen vier ältere Geschütze aufgefahren. Im
übrigen ist die Lage dort unverändert.
Türkei. Die ,Politische Correspondenz“ berichtet aus Konstan⸗ tinopel, der Justiz⸗Minister bereite ein an die Mächte mitzutheilendes Schriftstück vor, worin die Vorwürfe chte treffs einer ordnungswidrigen Führung des Angora⸗Pro⸗ zesses widerlegt werden sollen. Rumänien.
Der König ist v nach einem kurzen Aufenthalt in Galatz, während dessen die Civil⸗ und Militär⸗Etablisse⸗ ments daselbst besichtigt wurden, in Braila eingetroffen und mit lebhaften Kundgebungen empfangen worden.
Dänemark. 8
Der gestrigen Kiellegung für die Kaiserlich russische Lustyacht wohnten, wie „W. T. B.“ aus Kopenhagen berichtet, der Kaiser und die Kaiserin von Rußland, der Groß⸗ fürst⸗Thronfolger, die Großfürstin Penia, der Prinz Waldemar von Dänemark und die Prinzessinnen Louise, Victoria und Maud von Wales mit zahlreichem Gefolge bei. Die Herrschaften wurden auf der Schiffswerft von R öö von dem Admiral Doubassow empfangen. Hier stellte der Geheime Etatsrath Tietgen dem Kaiser mehrere Personen vor. Der Kaiser legte am Kiel des Schiffes eine Platte nieder, auf welcher eine Zeichnung und die Dimensionen des Schiffes eingravirt waren, und wünschte mit entblößtem Haupt dem Schiff Glück und Segen. Hierauf schlug der Kaiser den ersten und die Kaiserin den zweiten Nagel zur Befestigung der Platte ein. Eine zahlreiche Menge hatte sich in der Umgebung der Werft eingefunden. Gestern Nachmittag begaben sich der Kaiser von Rußland, der Großfürst⸗Thron⸗ folger sowie der Großfürst Michael an Bord des fran⸗ zösischen Kriegsschiffes „Isly“, das im Flaggenschmuck vor der Einfahrt in den inneren Hafen lag. Der Kaifee begrüßte die Offiziere des Schiffs sowie die anwesende französische Ge⸗ sandtschaft, nahm alsdann die Einrichtungen des Schiffs in Augenschein und sprach seine hohe Befriedigung über das Gesehene aus. Nach halbstündigem Aufenthalt verließen die Herrschaften das Schiff. Auf besondere Anordnung des Kaisers salutirte der „Polarstern“ die französischen Schiffe mit 30 Kanonenschüssen. Hierauf kehrten der Kaiser und die Großfürsten nach Fredensborg zurück.
Der Finanz⸗Minister hat dem Reichstag einen Vorschlag auf Herabsetzung des Einfuhrzolles auf Korkpfropfen von 6 ¼H auf 3 ⅜ Oere pro Pfund vorgelegt, da Spanien diese Zollermäßigung als conditio sine qua non für die Abschließung eines Handelsvertrags aufgestellt habe.
Amerika.
Nach einer nahezu neununddreißigstündigen Sitzung ver⸗ tagte sich, wie „W. T. B.“ aus Washington meldet, der Senat gestern auf Antrag Voorhees' wegen Beschlußunfähig⸗ keit auf 2 Uhr Nachts. Die Beschlußunfähigkeit wurde die Weigerung mehrerer demokratischer Anhänger des Silbers herbeigesthrr, an der Abstimmung theilzunehmen. Die Ver⸗ tagung wird als ein Sieg der Anhänger des Silbers auf⸗
efaßt. Auf eine an ihn gerichtete Anfrage erklärte Voor⸗ ees, er werde heute Abend um 6 Uhr nochmals im Senat den Antrag stellen, die ganze Nacht zu tagen und die Sitzung fortdauern zu lassen, bis eine Abstimmung erfolgt sei.
Nach einem von dem Konsul der Vereinigten Staaten in Guatemala an seine Regierung gerichteten Telegramm hat sich der Präsident von Guatemala gestern zum Diec⸗ tator erklärt. Der Congreß ist aufgelöst, neue Wahlen sind angeordnet worden.
Wie der „New⸗York Herald“ aus Montevideo von gestern erfährt, gelte es nach den vorliegenden Nachrichten aus Rio de Janeiro für wahrscheinlich, daß die Armee, die bisher Peixoto treu war, sich den Aufständischen an⸗ schließe. Zwei Bataillone National⸗Garde hätten revoltirt und sich für die Aufständischen erklärt. Man glaube, daß die Peixoto feindliche Stimmung rasche For schritte machen werde. Admiral de Mello verhalte sich unthätig, da es ihm vorübergehend an Munition fehle. Der Aufstand in Rio Grande do Sul gewinne an Umfang. Eine starke Streitmacht der Aufständischen belagere Livranido.
In Paris eingetroffenen Nachrichten aus Buenos Aires zufolge ist der Minister QOuintana nach Santa Fé ab⸗ gereist, um dort die Ruhe wiederherzustellen.
Afrika.
Der Reisende Mizon ist, nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Paris, am Dienstag in Kotonu einge⸗ troffen und hat sich am Donnerstag nach Frankreich einge⸗ schifft. — Infolge des Gesundheitszustandes am Senegal ist es unmöglich, Truppen von dort nach Dahomey ab⸗ zusenden.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Getreideernte in Rußland.
Ueber das diesjährige Ernteergebniß in Rußland einzelnen Gouvernements folgende Nachrichten vor:
Liv⸗, Kur⸗ und Estland.
Die Roggenernte hat bei günstiger Witterung stattgefunden und wird, was Qualität anbelangt, als gut bezeichnet; der Erdrusch aber entsprach nicht überall den Erwartungen. interweizen hat meist ein schwaches Ergebniß gehabt, ebenso wie Hafer, welch letzterer unter dem zur Zeit des Schnitts stattgehabten Regen bedeutend gelitten hat. Nur in Nord⸗Livland und Estland hört man von zufrieden⸗ stellenden Erträgen in dieser Frucht. Auch die Gersteernte läßt zu wünschen übrig.
n Polen ist die Kartoffelernte im allgemeinen gut ausgefallen; nur an den niedrig gelegenen Orten haben die Kartoffeln durch die Fuchtsgreit gelitten. Auch die Ernte der Zuckerrüben verspricht ein efriedigendes Resultat.
In den Gouvernements Wilna, Kowno und Grodno hat das Sommergetreide durch die Wochen andauernde Feuchtigkeit sehr gelitten; besonders ist Hafer fast überall schlecht, während Gerste ein besseres Resultat ergeben hat. “
Auch im centralen und östlichen Rußland ist die Ein⸗ bringung des Sommergetreides dnng anhaltenden Regen allgemein verzögert worden und hat dasselbe nicht unbedeutend darunter gelitten. Im Durchschnitt dürfte 8. aber trotzdem das Ergebniß der Ernte als über mittel herausstellen.
Dagegen wird von den Südwestprovinzen e daß die Ernte im großen Ganzen keineswegs den gehegten Erwartungen ent⸗
iegen hier aus
spricht. Die „ganz vorzügliche“ Ernte, auf welche man gerechnet hatte, stellt sich immer mehr als eine nur mittlere in Roggen, Gerste und Hafer und als eine knappe Mittelernte in Weizen heraus.
In den Gouvernements Tiflis und Elisabethpol ist das Ernteergebniß ein mittelmäßiges; in Erivan und dem Gebieten von Kars infolge Regenmangels ein schlechtes.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
vZ Spanien. ie spanische Regierung hat die gegen die Häfen von Terneuzen CP. „R.⸗Anz.“ Nr. 230 vom 25. Seremne Rotterdam (vgl. „R.⸗Anz.“ Nr. 206 vom 28. August) Rio de Janeiro (vgl. „R.⸗Anz.“ Nr. 89 vom 15. April) und Jersey City (vgl. „R.⸗Anz.“ Nr. 225 vom 19. September) und deren Umgebung angeordneten Quarantäne⸗ verfügungen wieder aufgehoben.
„Dagegen ist Quarantäne verfügt worden 1 Herkünfte von Bhtlippenele (Algier), Blyth (England) und Stockholm, welche diese
üäfen nach dem 8. bezw. 23. und 24. v. M. verlassen habeu. Gleich⸗ zeitig werden alle Häfen, welche von den genannten Orten in gerader Linie nicht weiter als 165 km entfernt sind, für seit dem 19. v., bezw. 4. und 5. d. M. choleraverdächtig erklärt.
Portugal.
Das portugiesische Ministerium des Innern hat die aus Manchester und Liverpool wieder für rein (vgl. „R.⸗Anz.“ Nr. 243 vom 10. Oktober), dagegen die Häfen von Gothenburg und Umea für choleraverseucht und die übrigen Häfen von Schweden für choleraverdächtig erklärt.
1 28 Rumänien.
Die rumänische Regierung hat den Grenzpunkt “ (im District Fälciu) an der russischen Grenze für den Verkehr geöffnet und daselbst einen vIö Revisions⸗ und Desinficirungsdienst eingerichtet. (Vergl. auch „R.⸗Anz.“ Nr. 239 vom 5. Oktober.)
8164“ Norwegen.
„Die Königlich norwegische Regierung hat Stettin und Swine⸗ münde, sowie die übrigen 718 an der Oder am Großen und Kleinen Haff für cholerainficirt erklärt.
6 3 Dänemark.
„Durch eine sofort in Kraft getretene Bekanntmachung des Königlich dänischen Justiz⸗Ministeriums vom 10. d. M. sind die aus Anlaß der Cholera gegen Hamburg, die übrigen Häfen der Elbe, Lübeck, Kiel und Warnemünde angeordneten Schutzmaßregeln auch auf Stettin und Swinemünde ausgedehnt worden. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 228 vom 22. September und Nr. 242 vom 9. Oktober.)
Die oben erwähnte Bekanntmachung enthält eine kurze Uebersicht der aus Anlaß der Cholera in Dänemark gegen Herkünfte zur See angeordneten Schutzmaßregeln und derjenigen Orte und Länder, denen gegenüber dieselben in Kraft gesetzt sind. Wir entnehmen dieser Uebersicht Folgendes:
Quarantäne findet zur Zeit nicht statt.
A. Die Bestimmungen im 2. Abschnitt I des Gesetzes vom 2. Juli 1880 sind folgenden Orten gegenüber in Wirksamkeit:
Den russischen Häfen in der Vfffee und der “ Bucht, Stettin und Swinemünde, Warnemünde, Lübeck, Kiel, Hamburg und anderen Häfen an der Elbe, London, Grimbby, Hull, sämmtlichen niederländischen Häfen, sämmtlichen belgischen Häfen, sämmtlichen französischen Häfen, Neapel, den Häfen im Schwarzen und Asowschen Meer, Konstantinopel, den Häfen in Syrien, sämmtlichen Hafenstädten in Egypten, den Häfen im Rothen Meer, den Häfen in Tongking und Cochinchina nebst Ostindien, darunter die niederländischen ostindischen Colonien und Japan.
B. Verbot gegen Einfuhr und Gebot der Desinfection. Einfuhr von Lumpen ist verboten aus Rußland, Finland und Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Japan und Italien, sowie aus den unter Litt. A. genannten in anderen Ländern belegenen Häfen — London ausgenommen. Aus diesen Ländern und Orten ist es ferner verboten, Kratzwolle einzuführen, sofern sie nicht nach erbrachtem voll⸗ Gühltigem Beweise carbonisirt oder gewaschen oder auf 800 Celsius erhitzt ist.
Aus den unter Litt. A. genannten Orten — mit Ausnahme von London — ist es endlich verboten, gebrauchte Wäsche, gebrauchte Kleidungsstücke und gebrauchte Bettwäsche einzuführen, wenn sie nicht als Reisegepäch mitgeführt werden, oder wenn nicht von dem Em⸗ pfänger auf Treu und Glauben schriftlich bezeugt daß die genannten Gegenstände nur ins Land kommen infolge einer Aufenthaltsveränderung des Eigenthümers. Sofern die betreffenden Gegenstände infolge der obenerwähnten Vorschrift eingeführt werden dürfen, können sie doch, wenn sie von besonders unreiner oder sonst bedenklicher Beschaffenheit befunden werden, zuräck⸗ gehalten werden, bis sie unter öffentlicher Aufsicht der Desinfection unterzogen worden sind.
C. Die ärztliche Beaufsichtigung in Uebereinstimmung mit der Bekanntmachung vom 9. v. M. (vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 223 vom 16. September) wird, was auf dem Seewege ankommende Personen bétrifft, in Kraft gesetzt bezüglich solcher, welche ankommen von St. Petersburg, Stettin und Swinemünde, Warnemünde, Lübeck, Fin Hengcrg oder anderen Häfen an der Elbe, Grimsby, Hull oder JI“
wird,
Cholera. 8 8
Rom, 13. Oktober. In Patti Marina ist nach dem Bericht
des „W. T. B.“ eine von den früher an Cholera erkrankten Personen
gestorben. Außerdem starb ein Matrose daselbst, welcher an Bord eines englischen 18 an Cholera erkrankt war. In Liv kamen sieben Erkrankungen an Cholera und ein Todesfall vor.
London, 13. Oktober. In dem Armen⸗Asyl zu Greenwich sind, wie „W. T. B.“ berichtet, 150 Personen von einer Epidemie mit gastrischen und Darmerkrankungserscheinungen befallen worden. Zwei Personen sind gestorben.
Handel und Gewerbe. MNachrichten aus Rom zufolge hat das italienische hobene Forderung einer Cautionsstellung in baar für den zur Alkoholisirung von Weinen nach Italien eingeführten Sprit wieder Verzicht geleistet. Es wird jetzt nur noch die Versicherung der Waaren gegen Feuersgefahr gefordert, wobei die Police die Erklärung enthalten muß, daß die Versicherung zu Gunsten der italienischen Finanzen bis in Höhe des Guthabens für die zu erhebenden Zölle stattfinde.
Liverpool, 13. Oktober. (W. T. B.) (Baumwollen⸗ Wochenbericht.) Wecfenanss .geetär ne Woche 60 000 (vorige Woche 66 000), do. von amerikanischen 50 000 (55 000), do. für Specu⸗ lation 1000 (1000), do. für Export 1000 (4000), do. für wirklichen Consum 48 000 (50 000), do. unmittelb. ex. Schiff 57 000 (64 000) wirklicher Export 6000 (6000), Import der Woche 27 000 (12 000), davon amerikanische 20 000 (7000), Vorrath 846 000 (882 000), davon amerikanische 660 000 (691 000), schwimmend nach Großbritannien 100 000 (52 000), davon amerikanische 90 000
(40 000).
Manchester, 13. Oktober. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5 ¾, 30r Water Taylor 7 ¾, 20r Water Leigh 7, 30r Water Clayton 7 ⅝, 32r Mock Brooke 7* 40r Mayoll 7 ¾, 40r Medio Wilkinson 88 32r Warpcops Lees 7⁰, 36r Wa * Rowland 7 ⅛, 36r Warpcops Wellington 8 ½, 40r Double eston 9, 60r Double courant Qualität 12, 32“ 116 Yards 16 % 16 grey Printers aus 321/46 168. Anziehend.
Glasgow, 13. Oktober. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores be geen sich auf 330 930 Tons gegen 368 752 Tons im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betrieb befind⸗
Fhiehe pedenag tnen auf die in letzter Zeit von ihm er⸗
lichen Hochöfen beträgt 48 gegen 77 im vorigen Jahre.