Mehl zur Speisebereitung aus
Gersten⸗
Speisesalz
gelb rann⸗ (hiesiges)
Java
mittler (roh) Java Schweine⸗Schmalz
(in geb ten Bohnen
kostet je 1 Kilogramm
höchster Preis
niedrigster „
8. Buchweizen⸗Grütze
8 8 &.
ℳ 3—2ℳ 3ZIℳ ₰
Summe
ö“
Durchschnittspreis
81 ö1 1“ Pr eise für
V “
andelswaaren, welche für die Volksernährung und für den bürgerlichen Haushalt in den einzelnen Landestheilen von besonderer Bedeutung sind, an einem der letzten Tage des Monats..
ersses
Datum Verkaufs⸗ Preis der
Feststellung “ einheit 81
Datum der Gegenstand Feststellung
Verkaufs⸗ einheit
Anweisung
ur Notirung der Preise für Naturalien und andere
Lebensbedürfnisse.
Bemerkung: Bei Feststellung der Preise kommen nur die⸗ jenigen Sorten von Lebensmitteln in Betracht, welche vorzugsweise für bürgerliche Haushaltungen gewöhnlich angekauft werden. Feinste abgent sowie schlechte Waare sind von der Notirung aus⸗ zuschließen.
I. Die Marktpreise betreffend. § 1.
„Auf den Wochen⸗ und den anderen regelmäßig wiederkehrenden Märkten sollen an jedem Markttage in allen denjenigen Ort⸗ schaften, welche von den Bezirksregierungen hierzu bestimmt worden sind, die Preise der nachstehend aufgeführten Artikel, soweit ein Handel mit denselben stattfindet, nach den in §§ 2 bis 7 gegebenen Vorschriften ermittelt und festgestellt werden: 8 111“
1) schwerer, mittler und leichter Weizen, 2) schwerer, mittler und leichter Roggen, 3) schwere, mittlere und leichte Gerste, 4) schwerer, mittler und leichter Hafer, 5) Heu, 6) Stroh, 7) Erbsen,
8) Bohnen, 9) Linsen,
10) Kartoffeln, 11 fleisch, 14) Hammelfleisch, 15) Speck, 16) Butter, 17) Eier.
Den Regierungs⸗Präsidenten bleibt es überlassen, den Kreis dieser Artikel zu erweitern und die Aufnahme auf solche Gegenstände aus⸗ zudehnen, welche für die betreffenden Landestheile von hervorragender Bedeutung sind.
Rindfleisch, 12) Schweinefleisch, 13) Kalb⸗
W1“
§ 2. Die Ermittelung und Fufe zchmnung der für jeden ein⸗ zelnen dieser Artikel während des betreffenden Narktes ge⸗ zahlten höchsten und niedrigsten 8 ist auf den größeren Märkten, sofern nicht angestellte arktmeister vorhanden sind, einem oder mehreren, besonders zu diesem Zwecke zu verpflichtenden Beamten, auf den kleineren Märkten den mit der Be⸗ aufsichtigung des Marktverkehrs beauftragten Polizeibeamten zu über⸗ tragen. Bei Bestimmung der mit der Aufnahme zu betrauenden Per⸗ sonen ist darauf zu achten, daß dieselben von persönlichem Interesse 8 sind und das zu einer zuverlässigen Aufnahme erforderliche Geschick esitzen.
§. 3.
Die Aufnahme für die Getreidesorten erfolgt nach Maßgabe des Abschnitts I A; die Aufnahme für die übrigen Marktartikel nach Müägege des Abschnitts I B des angeschlossenen Musters.
ie im § 2 bezeichneten Personen haben sich zur Ermittelung der Preise auf dem Markte zu bewegen, auf die vorkommenden Angebote und Verkäufe der zu verzeichnenden Waarengattungen ihre Aufmerksam⸗ keit zu richten, den höchsten und niedrigsten Preis und die Beschaffen⸗ heit derselben zu beachten, auch zuverlässige Personen, Verkäufer, Käufer, Händler, Makler ꝛc. über den Stand der Preise zu befragen.
Bei den Getreidearten haben diese Personen gleichzeitig die Menge der an jedem Markttage zum Verkauf gelangten Waaren überschläglich zu ermitteln und zu notiren. Eine Unterscheidung der Qualitäten ist hierbei nicht nöthig.
§ 4.
Die endgültige Feststellung der in Gemäßheit des § 3 ge⸗ sammelten Nachrichten erfolgt für größere Märkte durch Markt⸗ commissionen, welche durch den Gemeindevorstand, unter dem Vorsitz eines Mitgliedes des letzteren, zu bilden sind. Dieselben sind den örtlichen Verhältnissen entsprechend in der Weise zusammenzusetzen,
daß den Interessen der Consumenten und Producenten mö lichst gleichmäßig Rechnung getragen wird. Wo kaufmännische Corporationen oder Handelskammern bestehen, sind Abgeordnete derselben zuzuziehen In kleineren Marktorten bleibt es dem Ermessen des Gemeinde⸗ vorstandes anheimgestellt, von der Bildung einer Markteommission abzusehen und die Obliegenheiten der letzteren selbst wahrzunehmen.
§ 5.
Der Markteommission bezw. dem Gemeindevorstande liegt es ob die auf die einzelnen Markttage bezüglichen Eintragungen der Markt⸗ beamten zu prüfen und nach gewissenhaftem Ermessen, nöthigenfalls von Nachfragen bei zuverlässigen Sachkundigen zu be⸗ richtigen.
nsbesondere is darauf zu achten, daß nicht Irrthümer oder Ver⸗ wechselungen bezüglich der Angaben über die Beschaffenheit der Waare, namentlich bei dem Getreide, vorkommen.
„Am Schluß des Monats sind die unter IA und IB eingetragenen Preise der einzelnen Markttage aufzurechnen und die erhaltenen Summen jeder Spalte durch die Anzahl der mit Preisen ausgefüllten Zeilen der nämlichen Spalte zu theilen, die Bruchwerthe aber, welche die Monats⸗Durchschnittspreise darstellen, auf die dazu vorhandene Linie zu schreiben. Die an den einzelnen Markttagen des Monats zu Markt gebrachten Getreidemengen sind lediglich aufzurechnen und die erhaltenen Summen unter den Strich zu schreiben.
7.
Der Marktcommission bezw. dem Gemeindevorstande liegt ferner ob:
1) darauf zu halten, daß auf den Märkten, wo etwa no nach Maß verkauft wird, die “ lediglich nach dem Gewicht er⸗ folgen, zu welchem Behufe die Umrechnung des Maßes in das Gepicht, 88” Grund erfahrungsmäßiger Durchschnittsannahmen zu ge⸗
ehen hat,
2) zu bestimmen, ob mit den Preisnotirungen eine oder mehrere beauftragt werden sollen, und ob denselben etwa örtliche Bezirke oder bestimmte Waarengattungen zuzuweisen seien.
§ 8.
„In denjenigen Orten, in welchen dem Ortsgebrauche gemäß Märkte für die im § 1 bestimmten Artikel selten oder garnicht ab⸗ gehalten werden, erfolgt die Ausfüllung der Muster IA und B durch den Gemeindevorstand oder eine der Marktcommission gleichartig zu bildende Commission, und zwar für jede Woche im Monat besonders, auf Grund der darüber in geeigneter Weise nach Maßgabe der ört⸗ lichen Verhältnisse einzuziehenden Erkundigungen.
An Stelle der auf den Markt gebrachten Getreidemengen sind die im Laufe der betreffenden Woche verkauften Mengen, soweit thunlich, überschläglich zu ermitteln und unter I K einzutragen.
Die Berechnung der Monats⸗Durchschnittepreise Folgt hiernächst nach Maßgabe der im § 6 ertheilten Vorschriften. uch findet die Bestimmung des § 71 für diese Orte Anwendung. “
II. Die Ladenpreise betreffend.
§ 9.
Neben der Preisermittelung für die im § 1 bezeichneten Markt⸗ waaren erfolgt noch eine regelmäßige Notirung der Ladenpreise der im Abschnitt II des angeschlossenen Musters verzeichneten Gegenstände des stehenden Handelsverkehrs.
Die Notirung dieser Preise erfolgt nach Maßgabe der ebendaselbst bezeichneten Qualitäten und Gewichtseinheiten durch die Marktcom⸗ mission beziehungsweise den Gemeindevorstand auf Grund der darüber in geeigneter Weise nach den örtlichen Verhältnissen einzuziehenden Erkundigungen.
Die Notirung findet rücksichtlich dieser Artikel jedoch nur einmal im Monat und zwar auf Grund derjenigen örtlichen Preise statt, welche in den letzten Tagen des betreffenden Monats am Orte ge⸗ golten haben. Einer Ermittelung der Mengen bedarf es bei dieses Gegenständen nicht.
Berlin, den 27. September 1893.
Der Minister des Innern Im Auftrage: Haase.
140655]
Untersuchungs⸗Sachen. Aufgebote, ustellungen u. Sen.
Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verfäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
⸗
Oeffentlicher Anzeiger.
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gefellsch. 7. Erwerbs⸗ und “ 8. Niederlassung ꝛc. von 9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene
irthschafts⸗Genossenschaften. 189J
ekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[40525] Steckbrief.
Gegen den unten beschriebenen Schuhmacher Ludwig Skalski von hier, geboren am 15. August 1868 zu Borek, Kreis Krotoschin, welcher flüchtig ist, ist in den Acten U. R. II. 427. 93 die Unter⸗ suchungshaft wegen Anstiftung zur schweren intellec⸗ tuellen Urkundenfälschung verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗ gefängniß zu Alt⸗Moabit 12a, abzuliefern
Berlin, den 12. Oktober 1893.
Der vntessuchunoerichten beim Königlichen Landgericht I.
Beschreibung: Alter: 25 Jahre. Größe: 1,72 m. Statur: schlank. Haare: dunkelblond. Stirn: niedrig. Bart: dunkler Schnurrbart. Augenbrauen: dunkel. Augen: braun. Nase: gewöhnlich. Mund: ewöhnlich. Zähne: vollständig. Kinn: spitz. Ge⸗ sicht. länglich. Gesichtsfarbe: bräunlich. Sprache: deutsch und polnisch.
[40526] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der von dem Herrn Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Landgericht I. gegen die verehelichte Schlosser Amalie Elwitz wegen Beihilfe zur Brand⸗ stiftung unter dem 4. September 1893 in den Acten J. IV. F. 575 95 erlassene Steckbrief wird zurück⸗ genommen. 8b
Berlin, den 11. Oktober 1893.
Königliche Staatsanwaltschaft I
[40524] Steckbriefs⸗Erneuerung.
Der gegen den Schlächtergesellen Carl Schön⸗ 1ess. wegen wiederholter Unterschlagung unter dem 1. Mai 1884 in den Acten U. R. II. 337/84 er⸗ lassene und unter dem 8. April 1889 erneuerte Steckbrief wird hierdurch nochmals erneuert.
Berlin, den 13. Oktober 1893. 8
„Der Untersuchungsrichter beim Königlichen Landgericht I.
[405271 8
Unser Steckbrief vom 23. September 1893 wird dahin berichtigt, daß der gesuchte Drahtbinder nicht Kirczeck sondern Kizerka heißt und aus Dlhepole
in Ungarn zu Hause ist.
Rössel, den 14. Oktober 1893. b 88
Königliches Amtsg
2) Aufgebote, Zustellungen
unnd dergl.
] wangsversteigerung.
Im Wege der Swaeganplttreckn⸗ soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 43 Blatt Nr. 2461 auf den Namen des Schlossermeisters Gustav Krüger zu Berlin eingetragene, in der Invaliden⸗ straße Nr. 138 belegene Grundstück am 11. De⸗ zember 1893, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue E“ Nr. 13, Hof, Eingang C., Erdgeschoß,
aal Nr. 40, Fxüch s werden. Das Grundstück ist mit 6890 ℳ Nutzungswerth zur Gebäude⸗ steuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, be⸗ glaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedigungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer Nr. 42, eingesehen werden. Alle Real⸗ berechtigten werden 81 die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vor⸗ handensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige “ von Kapital, wiederkehrenden Hebungen
“
insen, oder Foster spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei eststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf⸗ geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens E widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 11. Dezember 1893, Nachmittags 12 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben bezeichnet, verkündet werden. .“ Berlin, den 5. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.
Bezug auf den Anspruch
[40651] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvoll streckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder⸗Barnim Band 85 Nr. 3518 auf den Namen
des Maurer⸗ und Zimmermeisters Heinrich Müller
zu Berlin eingetragene, in der Buttmannstraße Nr. 20 belegene Grundstück in einem neuen Termine
am 5. Dezember 1893, Vormittags 10 ¾ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erd⸗ geschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit einer Fläche von 10 a 63 qm nicht zur Grundsteuer, dagegen mit 15 120 ℳ Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widri⸗ Frals nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 8. Dezember 1893, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, ver⸗ kündet werden. Berlin, den 7. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
[40650] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 170 Nr. 7312 auf den Namen des va . Ernst Ullrich zu Berlin eingetragene, in der Krem⸗ menerstraße (früher Straße Nr. 43), nach dem Kataster Kremmenerstraße Nr. 4, belegene Grund⸗ stück in einem neuen Termine am 5. Dezember 1893, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrich⸗ straße Nr. 13, Hof, Flügel C., Fengeschoß, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 3,75 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 5 a 33 qm zur Grundsteuer, dagegen nicht zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Ab hätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie beson⸗
dere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des gering ten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Verstei erungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 8. Dezember 1893, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 12. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
[40658] 1 In Sachen des Obersehrers Ferdinand Spieß
hier, zugleich in väterlicher Gewalt seiner Kinder
Gretchen und Karl Spieß, Klägers, wider:
1) die Wittwe Vespermann hier,
2) deren unmündige Kinder Robert, Helene, Emma, Louise und Hermann Vespermann, vertreten dur ihre Mutter, Beklagte, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des den Beklagten ge⸗ hörigen, No. ass. 2411 in der Mandelnstraße hieselbst belegenen Hauses nebst Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 30. September 1893 verfügt, auch die Ein⸗ tragung dieses Beschlusg⸗ im Grundbuche am 2. Oktober 1893 erfolgt ist, Termin zur Zwangs⸗ versteigerung auf den 22. Januar 1894, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 39, ie t, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken riefe zu über⸗ reichen haben.
Braunschweig, den 6. Oktober 1893.
Herzogliches Amtsgericht. VII. “ 9 Wieries.
“ Bekanntmachug. In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Krreise Nieder⸗Barnim Band 85 Nr. 3518 auf den Namen des Maurer und Zimmermeisters Heinrich Müller zu Berlin eingetragenen, in der Buttmann⸗ straße Nr. 20 belegenen Grundstücks, werden die am 31. Oktober und 3. November 1893 anstehenden Termine wegen der Landtagswahlen aufgehoben. Berlin, den 7. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
40656 Bekanntmachung. In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des Grundbuche von den Invalidenhaus⸗Parzellen Band 9 Nr. 329 auf den Namen des Kaufmanns Eduard Troplowitz zu Berlin eingetragenen, in der Chausseestraße Nr. 28/28 a. belegenen Grundstücks, werden die am 31. Oktober und 3. November 1893 nstehenden Termine wegen der Landtagswahlen auf⸗ ehoben. Venfin, den 7. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
40657] Bekanntmachung.
In dem Verfahren der Zwangsversteigerung des m Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder⸗Barnim Band 71 Nr. 3120 auf den
amen des Tischlermeisters Heinrich Gring und des ischlermeisters Gustav Krause zu Berlin ein⸗ etragenen, in der Lübeckerstraße Nr. 27 belegenen Grundstücks wird der am 31. Oktober 1893 an⸗ ehende Zuschlagstermin wegen der Landtagswahlen ufgehoben und ein neuer Termin zur Ver⸗ ündung des Zuschlags auf den 3. November
893, Mittags 12 Uhr, anberaumt.
Berlin, den 9. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
Bekanntmachung.
In Sachen, betreffend das Verfahren der Zwangs⸗ versteigerung des im Grundbuche von den Um⸗ ebungen Band 170 Nr. 7312 auf den Namen des “ Ernst Ullrich zu Berlin ein⸗ etragenen, in der Kremmenerstraße (früher Straße Kr. 43), nach dem Kataster Kremmenerstraße Nr. 4, belegenen Grundstücks, werden die am 31. Oktober und 3. November 1893 anstehenden Termine der Landtagswahlen wegen aufgehoben.
Berlin, den 12. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
[40659]
In Sachen, betreffend Zwangsversteigerung des dem Schlachter C. H. Dähncke hieselbst gehörenden Gartens Nr. 708 hat das Großherzogliche Amts⸗ gericht zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Vertheilung Termin auf Mittwoch, den 1. November d. J., Vormittags 11 Uhr, angesetzt, zu welchem die Betheiligten hierdurch ge⸗ laden werden, mit dem Bemerken, daß der Thei⸗ lungsplan vom 23. d. M. ab zur Einsicht auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt sein wird.
Schwaan, 12. Oktober 1893.
Der Gerichtsschreiber.
[40667] Aufgebot. *
Auf Antrag der Spar⸗ und Darlehenskasse (eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht) zu Zellhausen, vertreten durch ihren Vorstand, wird der Inhaber des Interimsscheins über die auf den Namen der Antragstellerin lautende Actie der landwirthschaftlichen G zu Darmstadt Nr. 2371 vom 1. Juli 1891 über eingezahlte 60 ℳ mit Dividendenschein für 1893 und Talon aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine 30. April 1894, Vormittags 10 Uhr, Zimmer 16 dahier, seine Rechte anzumelden und die Ürkunden vorzulegen bei Meidung der Kraftlos⸗ erklärung derselben.
Darmstadt, den 5. Oktober 1893. Großherzogliches Amtsgericht Darmstadt I. Beisler.
[40539] Aufgebot.
Die fünf minderjährigen Geschwister Lüttringhaus als Erben des zu Barmen verstorbenen Kaufmanns Ewald Heinrich Lüttringhaus, vertreten durch ihre Mutter und Vormünderin, die Wittwe Lüttring⸗ haus, Auguste, geb. Imhof, zu Barmen, haben das Aufgebot der angeblich mit anderen Papieren ver⸗ sehentlich verbrannten, auf den Kaufmann Heinrich Ewald Lüttringhaus zu Barmen ausgestellten, ur⸗ sprünglich über 5000 ℳ lautenden Police Nr. 335102 der Lebens⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft „Ger⸗ mania“ zu Stettin vom 25. Oktober 1884, welche unterm 6. Dezember 1888 auf 1050 ℳ herabgesetzt ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Mai 1894, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Elisabethstraße Nr. 42, Zimmer Nr. 53, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Stettin, den 10. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung N. [40367] Aufgebot. Auf den Antrag des Bahnmeisters Anton Zander in Trakehnen wird der Inhaber des angeblich ver⸗ oren gegangenen Schuldscheins, lautend an 1500 ℳ zu 3 ½ % jährlich verzinslich und na neunmonatlicher Kündigung rückzahlbar, ausgestellt unterm 18. August 1885 von dem Vorschußverein Gumbinnen dem2 ntragsteller, hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf dessen Schuldschein pätestens im Aufgebotstermine den 27. April 1894, Vor⸗ mittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer Nr. 6, anzumelden und den Schuld⸗
ein vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird. 1.
Gumbinnen, den 28. September 1893. Koönigliches Amtsgericht. Dr. Engelbrecht.
Das Königliche 9. Oktober 1893 65 Aufgebot erlassen:
uf dem Anwesen des Privatmannes Franz Xaver
ndlIl, Hausnummer 12 in Schustergraben, Ge⸗
Lengmoos, sind einhundert und funfzig Gulden
für Kastula Kebinger von Hohenburg und
perr von Oberhart mit Eintrag vom
1“
Amtsgericht Haag hat unterm
7. Januar 1845 hypothekarisch versichert. Hypotheken⸗ buch für Lengmoos Band I. Seite 72. Auf Antrag des genannten Besitzers werden diejenigen, welche ein Recht auf obengenannte Forderung zu haben glauben, aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb sechs Mo⸗ naten, spaͤtestens aber in dem hiemit festgesetzten Aufgebotstermin von Montag, den 30. April 1894, Vormittags 11 Uhr, beim K. Amts⸗ gerichte Haag anzumelden, widrigenfalls diese Hypo⸗ thekforderung als erloschen erklärt und im Hypotheken⸗ buche gelöscht werden würde. Haag, Oberbayern, den 14. Oktober 1893. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts. Der Kgl. Secretär: (L. S.) Neumann.
[40671 Aufgebot.
Fräulein Bertha Kühne zu Brome hat das Auf⸗ gebot der Seth. über die im Grundbuch von Brome Blatt 72 Abth. III. sub Nr. 6 am 2. Januar 1877 resp. 30. Mai 1883 eingetragene inslose Abfindung von 6000 ℳ — se Mark — zu ihren Gunsten aus dem Abfindungs⸗
20. Dezember 1876 b contracte vom 2. Januar 1877 eantragt. Der
Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 25. Januar 1894, 1. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Isenhagen, den 14. Oktober 1893. “ Königliches Amtsgericht. II.
[11229] Aufg⸗ 1
Der Büdner Wilhelm Kunkel zu Marnitz hat das Aufgebot des auf seine Büdnerei Nr. 31 daselbst Fol. 6 des Grund⸗ und Hypothekenbuches für den Büdneraltentheiler Johann Kunkel und dessen Ehe⸗ frau ebendort mit einem Ultimatum von 400 Thaler Crt. eingetragenen Altentheilrechtes beantragt. Wer aus diesem Eintrage und dem darüber unterm 6. Juli 1864 vom Großherzoglichen Amte zu Lübz ertheilten, angeblich verlorenen Hypothekenscheine Ansprüche zu machen gedenkt, wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Dezember 1893, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine An⸗ sprüche und Rechte anzumelden und den Hypotheken⸗ schein vorzulegen, widrigenfalls der letztere außer Wirksamkeit gesetzt werden wird und die Tilgung des Postens im Grund⸗ und Hypothekenbuche zu er⸗ folgen hat.
Parchim, den 12. Mai 1893. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
[40666] Aufgebot.
Es wird aufgeboten:
1) auf Antrag der Eheleute Colon Adolf Suer⸗ mann und Anna, geb. Rasche, zu Krspl. Werne das im Grundbuch von Ahlen Band 8 Blatt 274 auf den Namen des Postexpediteurs Josef Steiner ein⸗ getragene Grundstück Flur 11 Nr. 218 Katastral⸗ Gemeinde Ahlen, Holtkuhle, groß 44 Ar 17 ◻m,
2) auf Antrag des Webers Franz Westhues zu Ahlen das im Grundbuch von Ahlen Band 19 Blatt 58 auf den Namen der Eheleute, Arbeiter Ferdinand Austermann und Anna Eva, geb. Leifeld, verwittwete Bröckling, zu Ahlen eingetragene Grund⸗ stück Flur 2 Nr. 182 Katastral⸗Gemeinde Ahlen, in der Berggasse, groß 1 Ar 44 m, bezüglich der auf den genannten Ehemann eingetragenen ideellen Hälfte.
Es werden daher alle diejenigen, welche das Eigenthum an dem Grundstück zu 1 beanspruchen, insbesondere die unbekannten Erben des jetzt ver⸗ storbenen Postexpediteurs Steiner, ferner alle die⸗ jenigen, welche das Eigenthum an der für den Ferdinand Austermann eingetragenen ideellen Hälfte des Grundstücks zu 2 beanspruchen, insbesondere dessen unbekannte Rechtsnachfolger aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche spätestens im Aufgebotstermin, am 25. Januar 1894, Vormittags 10 Uhr, geltend zu machen, widrigenfalls sie mit ihren Rechten ausgeschlossen werden und das Grundstück zu 1 bezw. die aufgebotene ideelle Feie des Grundstücks zu 2 auf den Namen der bezüglichen Antragsteller im Grundbuch eingetragen wird.
Ahlen, den 12. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht.
[40673] Oeffentliche Ladung. In Sachen, betreffend Anlegung des Grundbuchs für die Gemeinde Hüchelhoven werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts die der Person und dem Aufenthaltsorte nach unbekannten Erben des weiland Ackerers Heinrich Lonis in Golkrath zum Zwecke ihrer Vernehmung über die unter Artikel 351 der Grundsteuermutterrolle von Hüchelhoven auf den Namen Heinrich Louis in Golkrath eingetragenen Grundgüter vorgeladen, am Freitag, den 22. De⸗ zember 1893, Mittags 12 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht hierselbst, Abtheilung III., Bellinghoverstraße Nr. 79, Zimmer Nr. 3, zu er⸗ scheinen. Wird ein Anspruch an die bezeichneten Grundstücke nicht angemeldet, so erfolgt die Ein⸗ tragung des Ackerers Johann Heinrich Hubert Jansen in Golkrath als Eigenthümer der gedachten Grundgüter ins Grundbuch ohne Einwilligung der Geladenen.
Erkelenz, den 13. Oktober 1893. 1]
Werner, Actuar, als Gerichtschreiber
des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung III. [40541] Aufgebot. 8
Die Gemeinde Ascheberg, der Graf F. H. von Gahlen, die Wittwe Hch. Wilh. Mangels und Kinder, die Eheleute Kolon Frie, die Eheleute Bild⸗ hauer Sorges, der Kötter Heinr. König, der Kötter Th. Surhoff, der Kötter Bomholt, der Kolon Fr. Mennemann, der Tischler H. Siebeneck, der Mauser 8 ¾ Evers, der Maurermeister 8 8 Linnemann, die
nteressentengesammtheit der emeinheit Altefeld haben zum Zwecke der Besitztitelberichtigung das Fsbebat des von Ascheberg über Lendermann nach Herbern führenden Wegsn. soweit er in der Ge⸗ meinde Ascheberg liegt, beantragt, und zwar die Ge⸗ meinde das Aufgebot des jetzigen Wegekörpers, die übrigen Antragsteller das Aufgebot der von dem alten Wege abgetrennten vee. Ansprüche und Rechte auf die aufgebotenen Realitäten sind bei Vermeidung des Ausschlusses spätsfens in dem Auf⸗ gebotstermine auf dem Gerichtstag! zu Ascheberg,
1I1I1““
9. B 1894, Nachmittags 3 ½ Uhr, an⸗
zumelden.
Lüdinghausen, den 4. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht.
[40665] Aufgebot.
Der am 3. März 1828 zu Kolberg geborene Maurer Karl Friedrich Wilhelm Böttcher, Sohn des verstorbenen Musketiers Gottlieb Böttcher und dessen gleichfalls verstorbenen Ehefrau Kenriette
riederike, geb. Berndt, ist angeblich verschollen.
uf Antrag seines Vormundes, des Rentiers E. Wagenknecht zu Kolberg wird der Karl Böttcher aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 20. Sep⸗ tember 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 8, bestimmten Aufgebotstermin schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird.
Kolberg, den 29. September 1893. 8—
Königliches Amtsgericht.
“ Der Tuchmacher Wilhelm Kleemann, geboren am 15. Oktober 1821 in Reppen, dort auch wohn⸗ haft gewesen, hat sich im Jahre 1866 nach Amerika begeben. Seit etwa 12 Jahren ist von seinem Leben oder Tode keine Nachricht an seine Angehörigen ein⸗ gegangen. Auf den Antrag seines Sohnes, des Tuchmachers Eduard Kleemann in Reppen, wird er daher aufgefordert, sich spätestens in dem Aufgebots⸗ termin am 7. September 1894, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht persönlich oder schriftlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. Reppen, den 10. Oktober 1893. 8 Königliches Amtsgericht.
[40672] Aufgebot. ö“
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Justiz⸗Rath Palleske zu Tiegenhof, werden die unbekannten Erben der durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 22. Dezember 1883 für todt erklärten Catharina Görke aus Tiege, später ver⸗ ehelichten Lapinski in Rußland, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 23. Dezember 1894, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 1) anzumelden, widrigenfalls die⸗ selben mit ihren Ansprüchen auf den Nachla werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem si meldenden und legitimirenden Erben, in Ermange⸗ lung desselben dem Fiscus wird verabfolgt werden; der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von demselben weder Rechnungslegung no Ersas der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß. 8
Tiegenhof, den 12. August 1893.
Königliches Amtsgericht.
[40670] Aufgebot.
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Amtsgerichts⸗ Secretärs Ernst Zencke in Osterode, werden die un⸗ bekannten Erben des am 20. März 1892 zu Seubers⸗ dorf verstorbenen Eigenkäthners Johann Bojarczyn aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 18. September 1894, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte, Neuer Markt Nr. 11, Zimmer Nr. 1, anzumelden, widri enfalls dieselben mit ihren Ansprüchen werden ansge hensen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung desselben aber dem Fiscus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Frbaft bosetn⸗ anzuerkennen schuldig, von demselben weder Rechnun legung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtig⸗ ist, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß. .
Osterode, O.⸗Pr., den 2. Oktober 1893.
Königliches Amtsgericht.
[40661] Aufgebot. Auf Antrag des Testamentsvollstreckers der ver⸗ storbenen Frau Dorothea (Dorothee) Henriette, geb. Ziegler, des Carl Friedrich Börschmann Wittwe, nämlich des Hausmaklers Otto Ludwig Oscar Völckers, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. jur. Stade, wird ein Aufgebot dahin erlassen: Alle, welche mit Ausnahme der bekannten Erben und der bekannten Gläubiger — an den Nachlaß der hierselbst am 28. Mai 1893 ver⸗ storbenen Frau Dorothea (Dorothee) Henriette, eb. Ziegler, des Carl Friedrich Börschmann Wüttsde⸗ Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, sowie alle die⸗ jenigen, welche den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 13. Februar 1892 hierselbst errichteten, am 8. Juni 1893 hierselbst publicirten Testaments, insbesondere der Er⸗ nennung des Antragstellers zum Testamentsvoll⸗ strecker und den ihm als solchem ertheilten Be⸗ fugnissen, namentlich der Befugniß, auf seinen alleinigen Consens hin Grundstücke und Staats⸗ papiere umzuschreiben und zu tilgen, sowie Clauseln anzulegen und zu tilgen, Hypothekpöste, wo sie immer eingetragen sein mögen, mit und ohne Clauseln, auf seinen alleinigen Consens zu tilgen oder umzuschreiben, 588 wollen, werden hiermit aufgefordert, so 18 nsprüche, Forderungen und Widersprüche bei dem unterzeich⸗ neten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 8. Dezember 1893, Nach⸗ mittags 1 Uhr, anberaumten -. termin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7 anzumelden — und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines 9 Buehn 8⸗ bevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 7. Oktober 1893. 8 Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (ges.) Tes dorpf Dr. 1 Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
[40663] Aufgebot.
Auf Antrag des Testamentsvollstreckers der ver⸗ storbenen Frau Maria Christiana Johanna (oder Johanna Maria Christiana), geb. Dressen, des Ar⸗ beiters Johann Joachim Schönhardt Wittwe, näm⸗ lich des Rechtsanwalts Dris. jur. Hermann Binder, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
Marie, geb. Becker, zu
Alle, welche — mit Ausnahme der beka nt Erben und der bekannten Gläubiger — an den Nachlaß der hierselbst am 12. Juni 1893 ver⸗ storbenen Frau Maria Christiana Johanna (oder Johanna Maria Christiana), geb. Dressen, des Arbeiters Johann Joachim Schönhardt Wittwe, Anspruüche zu haben vermeinen, sowie lle diejenigen, welche den Bestimmungen des n der Erblasserin am 16. Oktober 1875 er⸗ richteten, mit Additament vom 16. Februar 1877 versehenen, am 7. September 1893 publi⸗ cirten Testaments, insbesondere der durch Beg⸗ schluß der hiesigen Vormundschaftsbehörde vom 13. September 1893 erfolgten Bestellung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben im § 4 des Testaments ertheilten Befugnissen ge-,. S. wollen, werden hierdurch anfoesrdent solche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeichneten b. Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 8. Dezember 1893, Nachmittags I1 Uhr, anberaumten e termin, daselbst Zimmer Nr. 7, an⸗ zumelden — und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 7. Oktober 1893. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. 3 „(gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichlsschreibergehilfe.
[40664] Aufgebot. 8 Auf Antrag des Testamentsvollstreckers der ver⸗ torbenen S Marie Cbristine Christine Narie), geb. Claussen, des August Dölle Wittwe, nämlich des Kaufmanns Georg Bröchner in Berlin C., Poststraße 5, vertreten durch den 52 Rechtsanwalt Dr. jur. Brackenhoeft, wird ein Auf⸗ gebot dahin erlassen: lle, welche — mit Ausnahme der bekannten Erben und der bekannten Gläubiger — an den Nachlaß der hierselbst am 16. Mai 1879 bezw. am 27. Februar 1893 verstorbenen Eheleute Rentner August Dölle und Marie Christine (auch Christine Marie), geb. Claussen, Forde⸗ rungen, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen, sowie alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von der genannten Erb⸗ lasserin hierselbst am 10. Februar 1888 errich⸗ teten, am 30. März 1893 hierselbst publicirten Testaments, insbesondere der Ernennung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den lhr im Testament ertheilten Befugnissen widersprechen wollen, werden hiermit aufge⸗ fordert, solche Forderungen, An⸗ und Wider⸗ sprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 8. Dezember 1893, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden — und zwar Aus⸗ Se thunlichst unter eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 6. Oktober 1893. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tes dorpf Dr. 8 Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
[40662] Aufgebot. 8 Das hiesige Erbschaftsamt, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. jur. Otto Meier, in Verwaltung der Verlassenschaft von Peter Georg Carl Martin Amels, hat unter der nachstehenden Begründung den Erlaß eines Aufgebots beantragt: Am 23. Dezember 1891 sei zu Chinde in Ost⸗ Afrika laut Mittheilung des Secretariats des Gouvernements von Zamberia in Quelimane (Afrika) vom 12. August 1893 der deutsche Unterthan Carl Amels verstorben. Eine Sterbe⸗ urkunde sei nicht zu bewirken, weil an genanntem Platze bisher weder ein Arzt noch ein Pfarrer vorhanden sei. Alleinige Erben seien muth⸗ maßlich 4 Geschwister des Erblassers, nämlich: 1) Johann “ Emil Amels, 2) Anna etta Henriette, geb. Amels, des Johann Christian Wilhelm Pülschen Ehefrau, 3) Carl Wilhelm Johann Heinrich Amels, 4) Elisabeth, geb. Amels, des Louis Stelzner Ehefrau. 88 Es wird das beantragte Aufgebot dahin erlassen: Alle, welche — mit Ausnahme der bekannten Erben und der bekannten Gläubiger — an den Nachlaß des am 23. Dezember 1891 zu Chinde in Ost⸗Afrika verstorbenen Peter Georg Carl Martin Amels Erb⸗ oder sonstige Ansprü zu haben vermeinen, sowie alle diejenigen, wel⸗ dem alleinigen Erbrechte der vorgenannten 4 Ge⸗ schwister des Erblassers widersprechen wollen, werden hiermit aufgefordert, solche An, und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amts⸗ ericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock., Zimu Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 16. März 1894, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, dasel Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden — un zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 7. Oktober 1893. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr. 1 Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilf
[40669] Aufgebot.
Auf Antrag der Kinder erster Ehe des weil. Ren⸗ tiers Tjark Ommen Becker zu Norderney, nämlich des Landrichters Peter Becker zu Aurich, des Land⸗ wirths Hicke Eils Becker zu Altfunirsiel, der Ehe⸗ 6 frau des Landwirths Frerich Lucas Rieken. Ikker Elise, geb. Becker, zu Riekenshof bei Wiarden, der CEhefrau des Landwirths Georg Meiners, Friederike Tralens bei Jever, als Beneficialerben ihres genannten Vaters, sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Tannen in Aurich,. werden alle Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer Ffiseerder⸗ ihre Unsprüche und Rechte an den Nachlaß des weil. Rentiers Tiark Ommen Becker zu Norderney spätestens in dem auf den 12. Jannar 1894, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermi elde igenfalls sie sol