1893 / 262 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 01 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰. Insertionspreis fuüͤr den Raum einer Aruckzeile 30 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; LWW1“ Inserate nimmt an: die Königliche Expedition für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition 764 des Deutschen Reichs-Anzeigers SW., Wilhelmstraße Nr. 32. 68 und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Einzelne Nummern kosten 25 ₰. . ( b Berrlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin, Mittwoch, den 1. November,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dreßler zu Brätz im Regierungsbezirk Posen, gezahlt, auch werden die fälligen Zinsscheine bei allen Zahlungen an dem Ober⸗Forstmeister Polch zu Aachen den Rothen Cusig zu Stoberau im Regierungsbezirk Breslau, die Kasse in Zahlung angenommen.,

Ahxdler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, Thiel zu Dembio im Regierungsbezirk Oppeln, dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Melchior zu Richter zu Schermke im Regierungsbezirk Magdeburg, 4 Iadie, Zins chene m 8 öö“ merthlh, . Dortmund den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Kluge zu Elsterwerda und Hilsenberg zu Doberschütz worden, zur Zahlung nicht präsentirt werden. Die dafür ausgesetzten Schleife, sowie im Regierungsbe irk Merseburg, 4 Fonds alsdann zum Vortheil der städtischen Gemeindekasse. dem evangelischen Pfarrer Bungeroth zu Altenkirchen, Zeißig zu rittau im Regierungsbezirk Schleswig, § 7. 8 Regierungsbezirk Koblenz, den Rothen Adler⸗Orden vierter Schladitz zu Ilfeld, Schüller zu Memsen und Schmidt Die Nummern der zu tilgenden Anleihescheine werden jährlich Klasse zu verleihen. zu Grohnde im Regierungsbezirk Hannover, durch das Loos bestimmt und wenigstens drei Monat vor dem Zah⸗

8 Appell zu Klausthal, Sames zu Alfeld und Dr. lungstermin öffentlich bekannt gemacht. Jentsch zu Hann. Münden im Regierungsbezirk Hildesheim, § 8. 8 hers zu Rotenburg im Regierungsbezirk Stade, 2 3“ Eemebesten. 8 2 . 1 F b S b 5 in jedem Jahr so zeitig, daß die im 8. estimmte dre 1 ddeen nachbenannten Herzoglich sachsen⸗coburg⸗gothaischen 1 7 v 11““ Münster, Frist von der Bekanntmachung ab bis zum 31. Dezember jeden Jahres Staats⸗ und Hofbeamten folgende Auszeichnungen zu verleihen, 8 82 5 Ellnhaus M. u g8bez G 8e lübe Dr. verlaufen kann. und zwar: aMgefin 1 fr Oevelsheim S 8 1 n Verloosung den ein von dem Seoee 8 5 den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse Regierungsbezirk Cassel, ö iedemn der Gommisfio 4 i⸗,.. mit dem Stern: Sellheim zu Hann. Münden, Verwalter der Ober⸗ § 9. b deem Wirklichen Geheimen Rath und dirigirenden Staats⸗ försterei Gahrenberg im Regierungsbezirk Cassel, Die Auszahlung der ausgelooften Anleihescheine erfolgt spätestens Minister Strenge zu Gotha; „von der Malsburg zu Battenberg, Steinau zu Neu⸗ bis zum 31. Dezember jeden Jahres nach dem Nominalwerth durch weilnau und Siegfried zu Weilmünster im Regierungs⸗ die Stadtkasse an den Vorzeiger dieser Anleihescheine gegen Ausliefe⸗

den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse: irf Ming rung derselben. bezirk Wiesbaden, Die Verzinsung der ausgeloosten Anleihescheine hört, mit Be⸗

dem Medizinal⸗Rath Dr. med. Florschütz zu Coburg und Roth zu Entenpfuhl lus zu N lz und Wirotl 6 . reenn. 2492 9 zu pfuhl, Paulus zu Neupfalz und Wiroth rücksichtigung der Vorschriften der §§ 7 und 8, jedenfalls am 31. De⸗ dem Medizinal⸗Rath Dr b Schwerdt zu Gotha; zu Kastellaun im Regierungsbezirk Koblenz, 1 zember desjenigen Jahres auf, in welchem die Ausloosung statt⸗ den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zu Tanten im Regierungsbezirk Düsseldorrlk, gefunden hat. zweiter Klasse: urzer zu Bensberg im Regierungsbezirk Köln. u r. 18b 58 von 88 Kasse ein⸗ Aräfide 1 eööö“ ö“ 8 . sgeelöst, so hört die Verzinsung mit dem Zahlungstage auf. li . ““ 8 1obu König⸗ Mit den Anleihescheinen sind zugleich die ausgereichten, nach dem poh Herzogs, Dr. Tempeltey zu Coburg; hG““ 16 öööööahlungstermine fälligen Zinsscheine einzuliefern; geschieht dies nicht, Privilegium . o wird der Betrag der fehlenden Zinsscheine von dem Kapital ge⸗ CR % lantender Anleth.. 66 Major und Flügel⸗Adjutanten Prinzen zu Bentheim un eine der Stadtgemeinde Hechingen Hohenzollern Di s g Beträ n; 3 8 ie Buchstaben, Nummern und Beträge der ausgeloosten nicht Steinfurt zu Coburg; sowie 1 —“ zur Einlösung vorgezeigten Anleihescheine werden in der nach der Be⸗ den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse: 82 8 418 Gnaden Kügg venh fuben - E“ jährlich zu erlassenden Bekanntmachung in Er⸗ dem Kämmerer weiland Seiner Hoheit des Herzogs Hechingen beschlossen haben, die zur Erbauung eines Schlacht auses Werden die Anleihescheine nicht binnen dreißig Jahren nach dem Ernst II. von Sachsen⸗Coburg und Gotha, Friedrich Henne⸗ und eines Aichamtsgebäudes sowie zur Tilgung der zu Schul⸗ und ahlungstermin zur Einlösung vorgezeigt, auch nicht innerhalb dieser berg zu Coburg, und Rathhausbauten und zur Herstellung einer Wasserleitung nach der rist als verloren oder vernichtet behufs der Amortisation angemeldet, 8 dem Courier Seiner Königlichen Hoheit des Herzogs Friedrichsstraße aufgenommenen Schuld erforderlichen Mittel im Wege so sollen nach dem Ablauf der bezeichneten Frist die Anleihescheine als Emil Svendsen⸗Ketilbiörn zu Coburg. einer Anleihe im Betrage Ptilgt dacsseben vegden un- die dafür deponirten Kapitalbeträge der G Sta ingen anheimfallen. ök1“ durch Ausgabe von auf jeden Inhaber lautenden, mit Zinsscheinen 4 § 11. ““ 8 . 816 versehenen, seitens der Gläubiger unkündbaren Anleihescheinen in Ab⸗ Für die Verzinsung und Tilgung der Schuld haftet die Stadt⸗ Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ schnitten von 500, 300, 200 zu beschaffen, dieselbe mit 3 ½ Procent gemeinde Hechingen mit ihrem Vermögen und ihren gesammten Ein⸗ ädigst ht: jährlich zu verzinsen und die Anleihe mittels Verloosung jährlich vom künften. gnädigst geruht: Jahre 1894 ab mit wenigstens 1 ½ Procent des K. pital⸗ ter Z § 12 888 8 1 Jahr apitals unter Zu⸗ 2. den nachbenannten Marine⸗Offizieren ꝛc. die Erlaubniß wachs der Zinsen der getilgten Anleihescheine zu tilgen, auch der Be⸗ Die in den §§ 7, 8 und 10 vorgeschriebenen Bekanntmachungen zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, schluß⸗von dem Bezirksausschuß zu Sigmaringen unter dem 17. Ok⸗ erfolgen durch die in Hechingen erscheinenden Localblätter Hohen⸗ und zwar: 1acs. 8 8 worden nügan des § 2 EE n e und „Zoller“, ferner durch das Amtsblatt der 8 ““ om 17. Jun wegen Ausstellung von Papieren, w Königli h h f 8 des Commandeurkreuzes des Ordens der Königlich Zahlungsverbindlichkeit 1.ö Reichs⸗ 852b JeenFeschen Eiaarhede een n 8 italien ischen Krone: 3 wärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung unter nach.. Geht eines dieser Blätter ein, so wird von dem Stadtrathe mit dem Capitän zur See Riedel, Commandanten S. M. S. stehenden Bedingungen: Genehmigung des Königlichen Regierungs⸗Präsidenten zu Sigmaringen Nixe“: 8 § 1. ein anderes bestimmt. 9 18 des O ffizierkreuzes desselben Ordens: 8 Buchstabe D 140 Anleihescheine zu 70000 ℳ, 8 Das Aufgebot und die Laastlaberblärung verlorener oder vernich dem Capitän⸗Lieutenant Derzewski, Erstem Offizier 114““ 0 steeter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§ 838 und folgend S. M. S. „Nixe“; 40 000 8 ehigeegegoedaung ba⸗ Deutsche Reich vom 30. Januar 1877 . 1— b b 500 000 Reichs⸗Gesetz⸗Bla B zi h üh⸗ des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich geschrieben: Zweihunderttausend 8 rungsgese eees Deutschen 2 dhsLnsfl bayerischen Militär⸗Verdienst⸗Ordens: Die Verausgabung erfolgt im Laufe dieses Jahres. Die An⸗ (Gesetz⸗Sammlung S. 281).

dem Corvetten⸗Capitän du Bois, Commander leihescheine werden mit 3 ½ drei ein halb vom Hundert jährlich ur Urkunde dieses haben Wir das ge senwärtige durch das Amts⸗ P deur der verzinst und die Zinsen werden halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli blatt der Königlichen Regierung zu .-ne. a zur öffentlichen

2. eilung der I. Divi 1 2. de 9 8 narin 1 1 Aöbth lung d Matrosen lvision; sowie 1 jeden Jahres von der Stadtkasse zu Hechingen gegen Rückgabe der Kenutniß zu bringende landesherrliche Prwilegium Allerhöchsteigen⸗ der silbernen Medaille des Königlich bayerischen ausgefertigten Zinsscheine gezahlt. händig vollzogen und unter Unserem Königlichen Insiegel ausfertigen Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael: Zur Lilgung der Schuld werden jährlich ein und einhalb Procent lassen, ohne jedoch dadurch den Inhabern der Anlelbescheine in An⸗ 1b dem Ober⸗Feuerwerksmaaten Olderdissen von der von dem Kapitalbetrage der ausgegebenen Anleihescheine nebst den sebung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats I. Matrosen⸗Division, z. Z. an Bord S. M. Kreuzers insen der eingelösten Anleihescheine verwendet; es soll jedoch der bewilligen. 8 8 1““ 11.“* Stadtgemeinde vorbehalten bleiben, den Tilgungsfonds zu verstärkern Geceben Hubertusstock, den 15. Oktober 1893. 8 „Sperberr. . oder 18 1.eFsge s noch im Umlauf befindliche Anleihescheine auf ee1.“ Wilhelm R einmal zu kündigen. 8 8 Den Inhabern der Anleihescheine steht kein Kündigungsrecht 18 Graf zu Eulenburg. Miauel. gegen die Stadtgemeinde zu.

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eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

§2. 8 1 Zur Leitung der die Ausstellung, Verzinsung und Tilgung der au hugebenden heescheine 1 enee eschöft⸗ in eine 8 S ; 35 G 35 zb; nht- mission gebildet, bestehend aus dem Sta ultheißen, dem jüngsten . Majestät d 8. König Heben Allergnädigst geruht: Stadtrath (nach der Dienstzeit) und dem Obmann des Bürger⸗ ““ den Regierungs⸗Assessor Dr. von Ravenstein in ausschusses. Guhrau zum Landrath zu ernennen § 3. Anleibeschein 8 1“ 8 Die Anleihescheine werden unter fortlaufenden Nummern inner⸗ 1 er Stadtgemeinde Hechingen 8 den 5 1111 vnng 88 Geantch 2) Buchstabe . . . Nr.... 8 87e 11 unterzeichnet, von dem Stadtrechner gegengezeichnet und in ein Stadt⸗ S Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: schuldenbuch eingetragen. Denselben ein Abdruck dieses Privi⸗ (Stadtstempel) 86

dden nachstehend verzeichneten Oberförstern den Titel legiums beizufügen. 84 ber.... Mark Reichswährung.

LEIW“ mit dem Range der Räthe vierter Klasse zu Zedem Anleiheschein werden für die nächsten fünf Jahre zehn 8 ““

8 Keßler zu Kolpin, Dehnicke zu Alt⸗Ruppin, Wies⸗ -e“ hschsa eglesenternig ee ugch 1S8enesftehege abgedruchte li

mann zu Tegel, Dreger zu Rüdersdorf und von Gustedt Miit Ablauf dieser und jeder folgenden Periode werden neue Regierung zu Sigmaringen vom . . . . 1893 Nr. .. 1 zu Neu⸗Glienicke im Regierungsbezirk Potsdam, Zinsscheine und Anweisungen durch die Stadtkasse an die Vorzeiger und Gesetz⸗Samml. für 189 .Seite . . . Nr. . ..) hierzu ausdrücklich 8 von Beulwitz zu Grünhaus, Baumgardt zu Wildenow, der Anweisungen oder, wenn die Anweisungen abhanden gekommen Fmöcgtsg. beurkunden und bekennen hiermit, daß der Inhaber dieses Godbersen zu Limmritz und Eilers zu Vordamm bei sein sollten, an den Inhaber der Anleihescheine ausgereicht, sofern Anleihescheines die Summe von . . . Mark Reichswährung, deren Priezen im Reat bezlrk nk deren Vorzeigung rechtzeitig erfolgt ist. 8 Empfang als Darlehen sie namens der hiesigen Stadt b .

riesen im Regierungsbezirk Frankfurt, 3 b Ser pf - g gemeinde be 8 Thadden zu Pr. Eylau und Wittig zu Alt⸗Christburg Die Zinsscheine und die Anweisungen werden von der Commission scheinigen, von der Stadt Hechingen zu fordern hat.

im Regierungsbezirk Königsberg 5 2) und dem Stadtrechner vn 8 Uüdinh 8 einhalb Procent sscelich festgesetzten Zinsen teg g, 8 1 4 § 5b. 8 ind in halbjährlichen Terminen am 2. Januar und 1. Juli jeden Schwerdtfeger zu Kruttinnen im Regierungsbezirk Von dem Verfalltage ab wird gegen die Auslieferung der Zins⸗ Jahres fällig, werden aber nur gegen

Gumbhinnen, scheine der Betrag derselben an den Fee durch die Stadtkasse ] Zinsscheine gezahlt. gegen Rückgabe der ausgegebenen

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