1893 / 268 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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IX“X“ Auf Antrag der estamentsvollstrecker des verstorbenen Cigarrenhändlers Arnold Friedrich Augustinus Brandstrup und seiner überlebenden Ehe⸗ frau Henriette Diederike (Diedrike) Dorothea, geb. Heins, nämlich des Hausmaklers Dris. jur. Wil⸗ helm Johannes Wentzel und des Cigarrenhändlers August Emil Martin Brandstrup, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. jur. Hertz und Zacharias, wird ein Aufgebot dahin erlassen: Alle, welche an den Nachlaß des hierselbst am 17. Juli 1893 verstorbenen Cigarrenhändlers Arnold Friedrich Augustinus Brandstrup, sei es mit Bezug auf dessen Eigenschaft als Mitinhaber der hiesigen Firma A. F. A. Brandstrup & Sohn oder aus irgend welchen sonstigen Rechtsgründen Erb⸗ oder sonstige An⸗ sprüche und Forderungen zu haben vermeinen, sowie alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemein⸗ schaft mit seiner überlebenden Ehefrau Henriette Diederike (Diedrike) Dorothea Brandstrup, geb. Heins, am 22. Dezember 1890 hierselbst er⸗ richteten, mit einem Zusatz vom 25. Februar 1893 versehenen, am 27. Juli 1893 hierselbst publicirten Testaments, insbesondere auch der testamentarischen Bestimmung des Erblassers, daß hinsichtlich des von ihm in Gemeinschaft mit seinem Sohne August Emil Martin be⸗ triebenen Geschäfts und seines Geschäftskapitals, sowie hinsichtlich seiner Grundstücke Großer Neumarkt 13/14/15, Michaelis E E 167, und Große Bleichen 60/66, Heuberg 14/20, Michaelis J J 384 B, lediglich die Bestim⸗ mungen des von dem Erblasser mit seinem vor⸗ genannten Sohne geschlossenen Societätsvertrages nebst Nachträgen maßgebend sein sollen, und insoweit die Verfügungsbefugniß der Ehefrau des Erblassers eine entsprechende Beschränkung erleiden solle, sowie ferner auch der Ernennung der Antragsteller zu Testamentsvollstreckern und der denselben ertheilten Befugniß, sich in den Besitz des Gesammtnachlasses zu setzen, den⸗ selben zu realisiren, zu verwalten und damit den Anordnungen des Testaments gemäß zu ver⸗ fahren, auch zu dem Ende auf Namen der testirenden Eheleute oder ihres Testaments Namen geschrieben stehendes Grundeigenthum, Hypotheken oder auf Namen lautende Werth⸗ papiere zu veräußern, und mittelst ihres alleinigen, wenngleich gemeinsamen Consenses und auf einfache Producirung des Testaments umzuschreiben, einzuschreiben und zu tilgen sowie Clauseln anzulegen und zu tilgen, auch das Testament authentisch zu interpretiren, wider⸗ sprechen wollen, werden hiermit aufgefordert, solche Ansprüche, Forderungen und Wider⸗ sprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 29. Dezember 1893, Z“ 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 10. Oktober 1893. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tes dorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[45201]

[45196] Aufgebot.

Auf Antrag des Testamentsvollstreckers der ver⸗ storbenen Frau Anna Catharina Christiane (Christiana) geb. Eymers, des Buchhalters Johann Friederich (Friedrich) Wilde Wittwe, nämlich des Beamten der Vormundschafts⸗Behörde Daniel Friedrich Konow, wird ein Aufgebot dahin erlassen:

Alle, welche mit Ausnahme der bekannten Erben und der bekannten Gläubiger an den Nachlaß der hierselbst am 14. August 1893 verstorbenen Frau Anna Catharina Christiane (Christiana) geb. Eymers, des Buchhalters Johann Friederich (Friedrich) Wilde Wittwe, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, sowie alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 1. Juli 1889 hierselbst er⸗ richteten, mit Nachtrag vom 17. Februar 1891 versehenen, am 24. August 1893 hierserlbst publi⸗ cirten Testaments, insbesondere der Ernennung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben im § 9 des vorbezeichneten Testa⸗ ments ertheilten Befugnissen, widersprechen wollen, werden hiermit aufgefordert, solche An⸗ sprüche, Forderungen und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Rr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 22. Dezember 1893, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin, daselbst parterre, Zimmer Nr. 7, an⸗ zumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevoll⸗ mächtigten bei Strafe des Ausschlußfes.

Hamburg, den 23. Oktober 1893.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[45200] Aufgebot.

Auf Antrag der Frau Marie (Maria) Marge⸗ rethe Wilhelmine, geb. Jenss, des verstorbenen Kaufmanns Gustav Wilhelm Bernhard Wolff Wittwe, vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Df jur. Blumenfeld, wird ein Aufgebot dahin er⸗ assen:

Alle, welche mit Ausnahme der bekannten Erben und der bekannten Gläubiger an den Nachlaß des hierselbst am 9. Juli 1893 ver⸗ storbenen Kaufmanns Gustav Wilhelm Bern⸗ hard Wolff, sei es mit Bezug auf dessen Eigen⸗ schaft als alleinigen Inhabers der hiesigen Firma G. W. B. Wolff oder aus irgend welchen Rechtsgründen, Erb⸗ oder sonstige

usprüche zu haben vermeinen, sowie alle die⸗ jenigen, welche den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser in Gemeinschaft mit seiner überlebenden Ehefrau, der Antragstellerin, am 1. Fe⸗ bruar 1893 hierselbst errichteten, am 20. Juli 1893 hierselbst publicirten Testaments, insbesondere den der Antragstellerin im § 1 des Testaments ertheilten

Befugnissen, widersprechen wollen, werden hier⸗ nit aufgefordert, solche An⸗ und Widersprüche ei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthor⸗ traße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens ber in dem auf Freitag, den 22. Dezember 893, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Auf⸗ ebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen 1“

bevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Hamburg, den 30. Oktober 1893.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen.

(gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[45199] Aufgebot. Auf Antrag des Testamentsvollstreckers der ver⸗ storbenen Frau Johanna Wilhelmine, geb. Witt, Scharff (auch Scherff), zuletzt des ver⸗ torbenen Rentners August Joachim Wilhelm Engel⸗ brecht Wittwe, nämlich des Kirchenbeamten Carl Henri Flügel, vertreten durch den hiesigen Rechts⸗ anwalt Dr. jur. K. M. Hartmann, wird ein Aufgebot dahin erlassen: Alle, welche mit Ausnahme der bekannten Erben und der bekannten Gläubiger an den Nachlaß der hierselbst am 12. Januar 1882 bezw. 3. Juli 1893 verstorbenen Eheleute, Rentners August Joachim Wilhelm Engel⸗ brecht und Johanna Wilhelmine, geb. Witr⸗ eschiedenen Scharff (auch Scherff), Erb⸗ oder Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, sowie alle Diejenigen, welche den Bestimmungen des von dem genannten Erblasser am 3. Januar 1882 hierselbst errichteten, am 2. Februar 1882 hierselbst publizirten Testaments, sowie ferner alle Diejenigen, welche den Be⸗ stimmungen des von der genannten Erblasserin am 10. Mai 1882 hierselbst errichteten, mit einem Nachtrage vom 2. Juli 1892 versehenen, hierselbst am 20. Juli 1893 publizirten Testa⸗ ments, insbesondere auch der in dem Nachtrage vom 2. Juli 1892 erfolgten Ernennung des An⸗ tragstellers zum Testamentsvollstrecker des von der Erblasserin errichteten Testaments an Stelle des von der Testatrix zuerst bestellt gewesenen, ver⸗ storbenen Testamentsvollstreckers Jacob Philipp Friederich Lütten, widersprechen wollen, werden hiermit aufgefordert, solche Ansprüche, Forderungen und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amts⸗ gerichte, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 22. Dezember 1893, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und zwar Aus⸗ thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. Hamburg, den 30. Oktober 1893. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[44948] II. Bekanntmachung. Proclam.

In der Nacht zum 11. Januar d. J. ist hier der am 25. Februar 1820 zu Bartenstein in Ostpreußen geborene Privatier Ludwig Eduard v. d. Groeben verstorben. Erben des Verstorbenen sind bislang nicht ermittelt. Auf Antrag des bestellten Nachlaß⸗ pflegers werden daher die gesetzlichen Erben des ge⸗ nannten v. d. Groeben aufgefordert, binnen 12 Wochen vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses im Amtsblatt der Königlichen Regierung zu im Wandsbeker Boten, in den Ham⸗ burger Nachrichten und in der Berliner Neuen Preußischen (Kreuz⸗) Zeitung je drei Mal einzu⸗ rückenden Aufgebots ihre Erbansprüche unter ge⸗ höriger urkundlicher Nachweisung ihres Verwandt⸗ schaftsgrades in der Gerichtsschreiberei des unterzeich⸗ neten Gerichts anzumelden unter ausdrücklicher An⸗ drohung, daß sie anderenfalls durch den Ablauf der gesetzten Frist von selbst mit ihren Ansprüchen aus⸗ geschlossen seien und mit der Nachlaßmasse sodann zu Gunsten der angemeldeten und anerkannten Erb⸗ ansprüche, resp. nach Vorschrift der Gesetze, insonder⸗ heit der Verordnung vom 9. November 1798, werde verfahren werden. Zugleich werden alle Diejenigen, welche an den genannten v. d. Groeben bezw. dessen Nachlaß sonstige Ansprüche irgend welcher Art er⸗ heben zu können vermeinen, aufgefordert, diese ihre Ansprüche binnen derselben oben gesetzten Frist beim unterzeichneten Amtsgericht anzumelden und zwar bei Vermeidung des durch Ablauf der Proclamsfrist von selbst eintretenden Ausschlusses derselben.

Wandsbek, den 1. November 1893.

Königliches Amtsgericht. I. Abtheilung.

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Der nachbenannte Karl Ludwig Wehrmann hat in seinem am 23. Januar cr. hier eröffneten Testa⸗ mente Folgendes bestimmt:

Ich, der pensionirte Strafanstaltsaufseher Karl Ludwig Wehrmann ernenne meine liebe Frau Louise, geb. Rüdiger, zu meiner Erbin. b

Meine Frau soll aber nach ihrem dermaleinstigen Ableben ihren gesammten Nachlaß und dasjenige mit eingeschlossen, was dann von meinem Nachlasse noch übrig sein wird, an unsere Kinder, nämlich:

1) Elise, Ehefrau des Bäckermeisters Fink in Landsberg, 8 3

2) Ernst Wehrmann, Sattler in San Francisko in Californien, 1

3) Clara, Ehegattin des Weißgerbers Lehmann in Milwaukee in Nord⸗Amerika,

4) Maxr Wehrmann zu Halle,

5) Oscar Wehrmann, Sattler zu Halle,

6) Arthur Wehrmann, Lehrling beim Bäcker⸗ meister Fink in Landsberg,

121Sbe

Diese Kinder sollen sich sodann gleichmäßig in den Nachlaß meiner Frau theilen. Es soll dabei aber einem Jeden von ihnen das auf sein Erbe angerechnet werden, was es von mir oder meiner Frau bei unsern Lebzeiten zur Ausstattung oder elterlichen Mithilfe erhalten 1 Ich bemerke, daß Elise bereits an Naturalausstattung 150 ℳ, Clara mindestens bereits 300 an Naturalausstattung und baarem Gelde erhalten hat.

fertigung des hier nur im wesentlichen mitgetheilten

Testaments von uns erhalten können.

Halle a. S., den 1. November 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[44946] Nachdem der am 20. Juni 1824 geborene Georg Lud⸗ wig Andreas Brüning, genannt Helms, aus Krem⸗ min, zuletzt Kuhfütterer in Beckerwitz, am 9. April 1888 im Stadtkrankenhause zu Schwerin mit Tode abgegangen ist, werden die nächsten Erben desselben mit dem Bemerken, daß der Nachlaß etwas über 5 beträgt, hierdurch aufgefordert, ihre Erbansprüche hierher geltend zu machen und zu bescheinigen. Wismar, den 2. November 1893. Großherzogliches Amtsgericht. [45223] Auf den Antrag des Ackermanns Rustenbeck in Siestedt erkennt das Königliche Amtsgericht zu Wefer⸗ lingen für Recht: Daß der Ausschluß der unbekannten Erben mit ihren Ansprüchen und Rechten auf den Nachlaß der zuletzt in Siestedt wohnhaften, am 30. Januar 1892 daselbst verstorbenen Wittwe Anna Margarethe Wolter, geb. Fischer, auszusprechen. Weferlingen, den 28. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht.

[45056] Bekanntmachung.

Auf Antrag der Stadtgemeinde zu Großenhain ist durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten König⸗ lichen Amtsgerichts vom 18. Oktober 1893 die auf den Inhaber lautende Actie Serie I. Nr. 98 des Actienvereins zum Gesellschaftshause zu Großenhain vom 1. April 1873 über Einhundert Thaler, welche zum Vermögen des am 14. Juni 1889 im hiesigen Stadtkrankenhause verstorbenen Almosenempfängers, vormaligen Rittergutsbesitzers Friedrich Gotthelf Richter von Jessen b. Meißen gehörte, dessen Nach⸗ laß die genannte Stadtgemeinde auf Grund gesetz⸗ lichen Erbrechts angetreten hat, für kraftlos erklärt worden.

Großenhain, am 30. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht. Dr. Kraner, Ai.

1100,4ͤ09 Verkündet am 3. November 1893.

Im Namen des Königs! Auf den Antrag der Ehefrau des Gymnasial⸗ lehrers Hermann Maas, Ida, geb. Bauermann, zu Wilhelmshaven, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Emden, Abth. II. durch den Gerichts⸗Assessor Stüve für Recht: Die Actie Nr. 17 der Ersten Assecuranz⸗Com⸗ pagnie zu Emden, als deren Eigenthümer im Actien⸗ buche Georg Hillary Bauermann zu Gröningen ein⸗ getragen ist, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten fallen der Antragstellerin zur Last.

[45229] Bekanntmachung.

Auf Antrag der deutsch⸗katholischen Kirchengemeinde zu Offenbach hat das Großh. Amtsgericht zu Offen⸗ bach in seiner Sitzung vom 4. November 1893 für Recht erkannt:

Die nachbenannten Partialschuldverschreibungen über je Einhundert zum Behufe des Kirchenbaues der deutsch⸗katholischen Kirchengemeinde zu Offenbach gezahlter Gulden und datirt vom 1. Mai 1848, nämlich die Nummern 1, 2, 3, 4, 5, 19, 20 bis 80 werden für kraftlos erklärt. Die Kosten hat Antrag⸗ stellerin zu tragen.

Offenbach, 6. November 1893.

Großh. Hessisches Amtsgericht Offenbach.

5222 [Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 18. Oktober 1893 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Forst Nr. 9978 über 817 Mark 8 Pfennige, aus⸗ gefertigt für Marie Schneider in Eulo, für kraftlos erklärt.

Forst, den 30. Oktober 1893.

Königliches Amtsgericht Münch.

[45222

[45047] Bekanntmachung.

Durch das Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 18. Oktober 1893 sind folgende Ur⸗ kunden für kraftlos erklärt:

1) die Urkunde vom 10. März 1840 über 80 Thaler, eingetragen Band II. Blatt 13 Grundbuchs für Ostenlasd,

2) die Urkunde vom 19. Juli 1823 über 40 Thaler, eingetragen Band 55, Blatt 45, Grundbuchs für Hövelhof,

3) die Urkunde vom 10. Februar 1867 über 12 Thlr. 3 Sgr. 2 Pf. und 28 Sgr., eingetragen Band 15, Blatt 258, Grundbuchs für Stukenbrock,

4) die Urkunde vom 31. Januar 1828 über 5 Thlr., Ehrenkleid, Kuh ꝛc., eingetragen Band 116, Blatt 125, Grundbuchs für Stukenbrock,

2. September

5) die Urkunde vom ö““ 1828 über

5 Thlr., Kuh, Ehrenkleid und Weinkauf, eingetragen Band 4, Blatt 25, Grundbuchs für Delbrück,

und die unbekannten Berechtigten folgender Posten mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen und die Posten im Grundbuche gelöscht:

a. die im Grundbuch von Ostenland Band 2, Blatt 13, Abth. III. Nr. 1 eingetragene Post,

b. die im Grundbuch von Hövelhof Band 55, Bl. 45, Abth. III. Nr. 2 eingetragene Post,

c. die im Grundbuch von Hövelhof Bd. 55, Bl. 45, Abth. III. Nr. 3 und Nr. 4 eingetragenen Posten,

d. die im Grundbuch von Hövelhof Bd. 17, Bl. 155 Abth. II. Nr. 3 und 4 eingetragenen Posten,

e. die im Grundbuch von Stukenbrock, Band 116, Blatt 125 in Abth. III. Nr. 2 eingetragene Post,

f. die im Grundbuch von Hövelhof, Band 55, Blatt 85 in Abth. III. Nr. 8 eingetragene Post.

19. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht. [45053] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 25. Oktober ist b

1) das Hypothekendocument, betreffend die auf Nr. 185 Schönwald Abth. III. Nr. 1 für Anna Botschek aus der Urkunde vom 29. November 1829

Dies den größtentheils im Auslande befindlichen

Erben zur Nachricht mit dem Bemerken, daß sie, Aus⸗

haftende Vatererbtheilsforderung von 18 R.⸗Thlr. 16 Sgr. 6 Pf., für kraftl klärt worden.

.

unter Abtheilung III. Nr. 1 von Nr. 3 Niepaschütz für Jacob Brodocz auf Grund der Urkunde vom 4. Dezember 1816 documentlos haftenden, nach Nr. 35 Niepaschütz zur Mithaft übertragenen Kauf⸗ geldforderung von 4 R.⸗Thlr. 22 Sgr. 102⁄ Pf. Courant = 12 Flor 10 Sgr. n/m Münze mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen worden. E. F. 4

Gleimitz, den 27. Oktober 1893.

8 Königliches Amtsgericht. [450455 Bekanntmachung 8 Durch Urtheil in dem Aufgebotstermine am 3. ds. Mts. ist erkannt:

Die Hypothekenurkunde über die auf Grund der Obligation vom 5. Dezember 1877 im vorm. Amts Kieler Schuld⸗ und Pfandprotokoll Band III. pag. 680 für den Comptoristen August Friedrich voß in Kiel protokollirte, auf das Grundstück des Hufners Hinrich Christian Voß Band I. Blatt 29 des Grundbuchs von Wellingdorf Abth. III. Nr. 6 übertragene, auch auf das Grundstück des Gärtnerz Fledeih, Adolf Becker Band III. Blatt 149 des⸗ elben Grundbuchs zur Mithaft eingetragene, mit jährlich 4 % verzinsliche, auf Kündigung vor Johannis in den nächsten O. T. R. zahlbare Kaufgeldshypothek von 3288 ℳ, wird für krafklos erklärt. Kiel, den 4. November 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. Im Namen des Königs!

[45058]

Verkündet am 25. Oktober 1893. Mewes, Justizanwärter, als Gerichtsschreiber. Auf Antrag des Landmanns Jürgen Gosch in Hamdorf, des Landmanns Claus Dohrn in Bebeck, des Landmanns Peter Holm in Siezbüttel, der un⸗ verehelichten Catharina Meier in Hademarschen er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Schenefeld durch den Amtsrichter Claussen für Recht:

1) Der Kaufcontract vom 1. April 1853, aus welchem im Grundbuch von Oldenbüttel Band I. Blatt 19 Abtheilung III. Nr. 1 eine Hypothek von 12 000 (zwölftausend Mark) nebst 3 ½ % p. a. Zinsen für Hufner Jürgen Gosch in Hamdorf, 2) die Schuldurkunde vom 2. Januar 1879, aus welcher im Grundbuch von Gribbohm Band I. Blatt 22 Abtheilung III. Nr. 2 eine Hypothek von 1200 Gzwölfhundert Mark), jetzt für Landmann Claus Dohrn in Bebeck, 3) der Contract vom 30. April 1866, aus welchem im Grundbuch von Siezbüttel Band I. Blatt 3 Abtheilung II. ein Verlehnt für die Wittwe Catha⸗ rina Buhmann, geb. Offe, in Siezbüttel, 4) Aussageacte vom 4. Mai 1864, aus welcher im Grundbuch von Hademarschen Band II. Blatt 36 Abtheilung II. Effecten für Geschwister Meier in Hademarschen eingetragen stehen, werden für kraftlos erklärt. (gez.) Claussen.

Veröffentlicht: Tschinkel,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[45226] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des unterzeichneten Amtsgerichts vom 25. Oktober 1893 ist für Recht erkannt:

Der Grundschuldbrief über die in Abtheilung III. des Grundbuchs von Pr. Holland Haus Nr. 79. unter Nr. 13 für die Wittwe Heinriette Grumach, geb. Jacobsohn, in Pr. Holland eingetragene Grund⸗ schuld von 3500 wird zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt.

Pr. Holland, den 30. Oktober 1893.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 26. Oktober 1893. Pabst, Actuar, als Gerichtsschreiber. In Sachen, betreffend das Aufgebot zweier dem

[45057]

Ddas Eigener Liborius Klaas zu Börger abhanden ge⸗ kommenen Urkunden, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht II. zu Sögel durch den Amtsrichter Ohl für Recht:

1) Die Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 16. März 1862, aufgenommen vom Notar Voß zu Werlte, laut welcher die Eigener Joan Breher und Lukas Olliges aus Esterwegen bekennen, dem Liborius Klaas zu Börger aus Darlehn die Summe von 150 Reichsthalern, zu 3 ½ % und nach Verfall zu 4 % verzinslich, halbjährlich kündbar, als Gesammt⸗ schuldner zu verschulden, eingetragen laut des auf der Urkunde befindlichen gerichtlichen Vermerks vom 7. Juni 1862 im Hypothekenbuche des Amtsgerichts Sögel Bd. VIII. Nr. 1034 resp. 1035 zu Lasten der genannten Schuldner und zu Gunsten des Liborius Klaas, jetzt eingetragen im Grundbuche von Esterwegen Bd. V. Bl. 170 Abthl. III. Nr. 4 zu Lasten der Wittwe des Eigeners Heinrich Breer, Gesina, geb. Brake, zu Esterwegen und Bd. V. Bl. 171 Abthl. III. Nr. 4 zu Lasten der Eheleute Eigener Johann Oldiges und Katharina, geb. Otten, zu Esterwegen, in beiden Grundbüchern zu Gunsten des Antragstellers;

2) die Schuld⸗ und Pfandverschreibung vom 22. Januar 1865, aufgenommen vom Notar Nie⸗ mann zu Sögel, laut welcher der Neubauer Joseph Lembeck aus Börger bekennt, dem Liborius Klaas aus Börger aus Darlehn 120 Reichsthaler, zu 3 ½ % und bei Zahlungssäumniß von mehr als einem Jahre zu 4 % verzinslich, vierteljährlich kündbar, zu verschulden, eingetragen laut des auf der Urkunde befindlichen gerichtlichen Vermerks vom 25. Januar 1865 im Hypothekenbuche des Amtsgerichts Sögel Bd. IX. Nr. 1094 zu Lasten des Joseph Lembeck und zu Gunsten des Liborius Klaas, jetzt eingetragen im Grundbuch von Börger Bd. 111. Bl. 118 Abthl. I11. Nr. 1 zu Lasten der Eheleute Anbauer Joseph Lembeck und Adelheid, geb. Sievers, zu Börger und zu Gunsten des Antragstellers, werden für kraftlos erklärt. ¹

45227] In der Valentin Danielski'schen Aufgebotssache F. 3/93 ist durch Ausschlußurtheil vom 16. Oktober 1893 die Hypothekenurkunde über die beiden Posten 12 und 13 Abtheilung III. buchblatt 7 Krosno von 456 Thaler 25 Sgr. ne⸗ 5 Procent von 415 Thaler und der weitene 41 Thaler 25 Sgr., eingetragen für den Schacht⸗ meister John zu Jankowo und zuletzt umgeschriebe für die Frau Amalie Schlieper zu ischin⸗Neudors, für kraftlos erklärt. b Königliches Amtsgericht zu Wongrowitz.

2) erner sind die unbekannten Berechtigten der

Grund⸗

zum Deutschen Reichs⸗

No. 268.

Anzeiger und Königlich Preußi

Berlin, Mittwoch, den 8. November

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. derrll. 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2c. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften u. Aktien⸗Gesells

7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwä 9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene

82 fn haen. en.

ekanntmachungen.

2) Aufgebote, Zustellungen v“

[45048] Bekanntmachung. Durch Aufgebotsurtheil des unterzeichneten Gerichts om 27. Oktober cr. ist der über die im Grundbuche von Ovenstädt Bd. II. Bl. 29 Abth. III. Nr. 3 eingetragene Post von 1500 gebildete Hypotheken⸗ brief für kraftlos erklärt. Petershagen (Weser), 1. November 1893. Königliches Amtsgericht.

[45046] Bekanntmachung.

Durch Urtheil in dem Aufgebotstermin 3. d. Mts. ist erkannt:

Der Hypothekenbrief über die auf Grund der

Schuldverschreibung vom 12. Mai 1883 unter sel⸗ igem Dato auf dem Grundstück des Landmanns Carl Friedrich Schütt im Grundbuch von Dänischen⸗ hagen Band I. Blatt 11 Abth. III. Nr. 3 für den Hofbesitzer Wilhelm Olde auf Seekamp eingetragene, am 23. Juni 1892 auf das Grundstück des letzteren im Grundbuch von Schilksee Band I. Blatt 15 Abth. III. Nr. 1 zur Mithaft übertragene, mit 5 % verzinsliche und auf halbjährige Kündigung zahlbare 11u.“ von 500 wird für kraftlos erklärt.

Kiel, den 4. November 1893.

Königliches Amtsgericht.

[45049] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 3. November 1893 ist die aus dem notariellen Kaufvertrage d. d. Baum⸗ garten, den 26. September 1868, und den Hypotheken⸗ briefen vom 3. August 1883 bestehende Hypotheken⸗ urkunde, noch gültig über 3000 Thaler, Rest von 6000 Thalern, überwiesenes Kaufgeld, eingetragen für die ledige Anna Hanke aus Baumgarten auf den dem Bauergutsbesitzer Wilhelm Hanke in Baumgarten gehörigen Grundstücken Nr. 107, Baumgarten Ab⸗ theilung III. Nr. 11 und Nr. 98, Grochwitz Ab⸗ theilung III. Nr. 8 für kraftlos erklärt worden.

Frankenstein, den 3. November 1893.

Königliches Amtsgericht.

am

Abtheilung J.

[45052] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 25. Oktober 1893 ist das Hypotheken⸗ 21. April 1859

d vom ¹ Seee e8. effe die f document vom Sh betreffend die auf dem

Grundbuchblatte Nr. 18 Alt⸗Gleiwitz in Abthei⸗ lung III. Nr. 10 auf Grund der notariellen Ur⸗ kunde vom 21. April 1859 für den Halbbauern Clemens Geltowski zu Rudahammer eingetragene Darlehnsforderung von 80 Thlr. = 240 für kraftlos erklärt worden. II. F. 15/93.

Gleiwitz, den 26. Oktober 1893.

Königliches Amtsgericht. Hirschel.

[45051] „In Sachen, betreffend das Aufgebot des über die in Abtheilung III. unter Nr. 8 auf Blatt 10 Lend⸗ zin eingetragene Post von 50 Thalern = 150 ge⸗ bildeten Hypothekeninstruments, erkennt das unter⸗ zeichnete Gericht durch den Gerichts⸗Assessor Jwainski für Recht: b

Das Hypothekeninstrument über 50 Thaler (gleich 150 ℳ) Darlehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 3. Juli 1860 am 10. Juli 1860 für die Dorf⸗ gemeinde Lendzin in Abtheilung III. unter Nr. 8. des dem Colonisten Josef Czaja gehörigen Grund⸗ stücks Lendzin Nr 10, gebildet aus dem Hypotheken⸗ briefe vom 10. Juli 1860 und der Schuldurkunde vom 3. Juli 1860, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt der Antrag⸗ steller.

Oppeln, den 25. Oktober 1893.

Königliches Amtsgericht. [44728]

Durch Ausschlußurtheil vom 18. Oktober 1893 hat das unterzeichnete Gericht für Recht erkannt:

1. Die unbekannten Berechtigten der Hypotheken⸗ post von 83 Thlr. 10 Sgr. Kaufgeld, mit 4 % ver⸗ zinslich, eingetragen für Ferdinand Moritz Weber, geboren den 17. Mai 1835, aus dem Contrakte vom 20. August 1847 und 11. Januar 1848 in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 1 des Grundbuchs von Heinrichs⸗ dorf Band I. Blatt 103 Nr. 18 (frühere Bezeich⸗ nung Heinrichsdorf Fol. 40), werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen.

II. Folgende Documente:

1) das Hypothekendocument über die in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 2 des Grundbuchs von Höcken⸗ dorf Band I. Blatt 234 Nr. 38 (früher Blatt 235 Nr. 35) eingetragene Verpflichtung des Papierfabri⸗ kanten Jaeckel, bei einem Verkaufe des Grundstücks den mehr als 1550 Thlr. betragenden Theil des Kaufgeldes mit seinen 5 Kindern erster Ehe zur Hälfte zu theilen, und über das in Abtheilung III. unter Nr. 3 daselbst für die bezeichneten 5 Kinder stagetragen⸗ Muttererbe von 27 Thlr. 3 Sgr., be⸗ stehend aus der Ausfertigung des Erbrecesses vom 15. Oktober 1836 und dem 22. Oktober 1836; hn 1 übvb eeasnte ü die 1 Abthei⸗

. des Grundbuchs von Neumark Band I. Blatt 175 Nr. 30: . a. unter Nr. 3 eingetragenen 225 Thlr. Restkauf⸗ geld (Theilbetrag von ursprünglich 350 Thlr.), um⸗ geschrieben für Gustav Adolph Christian Kuschke zu eumark, bestehend aus der Ausfertigung des Kauf⸗ vom 16. Juni 1840, dem Hypothekenschein om 15. März 1843, der Ingrossationsnote vom

Hypothekenschein vom

13. April 1843, dem Löschungsvermerke vom 18. Ok⸗ tober 1851 und dem Abtretungsvermerke vom 13. November 1860;

„b. unter Nr. 4 eingetragenen 105 Thlr. 15 Sgr. Vatererbe für die drei Kinder zweiter Ehe des Christian Uecker, nämlich Marie Charlotte Auguste, geb. den 17. Juli 1843, Karl Ferdinand Julius, geb. den 30. Juli 1846, und Emilie Friedericke Caroline, geb. den 20. Oktober 1847, bestehend aus der Aus⸗ fertigung des Erbrecesses vom 1. Mai und 6. Juni 1850 und dem Hypothekenschein und der Ingrossa⸗ tionsnote vom 18. Oktober 1851;

.3) das Hypothekendocument (Zweigdocument) über die in Abtheilung III. unter Nr. 15 a. des Grund⸗ buchs von Brünken Band I. Blatt 116 Nr. 20 ein⸗ getragenen 200 Thlr. Darlehn (Theilbetrag der unter Nr. 15 ursprünglich eingetragenen 1170 Thlr. bezw. der unter Nr. 15 a. abgetretenen 500 Thlr.), um⸗ geschrieben für Gerichts⸗Actuar Berthold Kahle zu Greifenhagen, bestehend aus der als Zweigurkunde unter dem 29. Juni 1874 ertheilten beglaubigten Abschrift der Ausfertigung der beiden Urkunden vom 3. August 1871, der Eintragungs⸗, Abtretungs⸗ und Löschungsvermerke vom 10. Februar 1872, 24. Juni 1872 und 29. Juni 1874 und der Hypothekenbuchs⸗ auszüge vom 6. Februar 1872, 20. Juni 1872 und 29. Juni 1874,

werden für kraftlos erklärt. Greifenhagen, den 30. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht.

ee Auf den Antrag: 1) der Wittwe des General⸗Majors a. D. von Hohnhorst, Hedwig, geb. von Campen, hieselbst,

2) des Hauptagenten Wilhelm Könnecke hier sind nachbezeichnete Urkunden:

1) die Obligation vom 22. April 1858, laut welcher für die Wittwe des General⸗Majors a. D. von Hohnhorst, Hedwig, geb. von Campen, hier, an dem dem Instrumentenmacher Martin Gustav Weiß gehörigen, No. ass. 2605 an der Schuhstraße hie⸗ selbst belegenen Hause sammt Garten, Hintergebäuden und dem Neupetrithorfeldmark Blatt V. Nr. 152 im Lammerbuschanger belegenen Abfindungsplane zu 18 a 76 qm 3000 Thaler = 9000 nebst 4 ½ % Zinsen mit dem Zusatze zur Hypothek eingetragen ist, daß diese Hypothek in Höhe von 2230 Thaler = 6690 zu Gunsten der Descendenz der Antrag⸗ stellerin eventuell ihrer Geschwister, als: der Ehefrau des Hauptmanns a. D. von Petersdorf, Thusnelda, geb. von Campen, und der unverehelichten Adelheid von Campen oder deren Descendenz mit Fidei⸗ commißqualität belegt ist,

2) der gerichtliche Kaufbrief vom 16. Mai 1862, laut dessen an dem dem Hauptagent Wilhelm Kön⸗ necke hier gehörigen, im Grundbuche hiesiger Stadt Vol. 77 B. 94 eingetragenen, auf dem Situations⸗ plane de 1870 Nr. 1332 mit B. C. J. K. B. um-⸗ schriebenen 27 ½ Qu.⸗Ruthen haltenden, rechts neben der Fallersleberthorbrücke hieselbst belegenen Terrain für den Brauer Heinrich Andreas Thie 4500 nebst 4 % Zinsen zur Hypothek haften,

durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage für kraftlos erklärt, und zwar die unter Nr. 1 gedachte Urkunde dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstücks gegenüber und die unter 2 gedachte Urkunde dem Schuldner gegenüber, auch ist die Löschung der letzteren unter 2 gedachten Hypothek verfügt.

Braunschweig, den 25 Oktober 1893.

u Heerzogliches Amtsgericht.

W. Kulemann.

[45231]1 Im Namen des Königs! Verkündet Pleschen, den 25. Oktober 1893.

Janke, Gerichtsschreibergehilfe, für den Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Büchsenmachers Alexander

Ligon in Baranow, vertreten durch den Rechtsanwalt von Broekere in Pleschen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Pleschen durch den Amtsrichter Albrecht für Recht:

Die Hypothekenurkunde über 1147,22 ℳ, ein⸗ getragen auf Grund eines verzinslichen Darlehns im Grundbuche des Grundstücks Karminek Nr. 26 in Abtheilung III. unter Nr. 6 für Karl Adolph, Friedrich Wilhelm und Hermann Albert Geschwister Schulz wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem

Antragsteller zur Last.

[452242 Im Namen des Königs! Verkündet Pleschen, den 25. Oktober 1893. Janke,

Gerichtsschreibergehilfe, für den Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Wirths Vinzent Doktér zu Kuchary, vertreten durch den Rechtsanwalt von Broekere in Pleschen, erkennt das Königliche Amts⸗ säric 29 Pleschen durch den Amtsrichter Albrecht ür Recht:

Die Gläubiger der im Grundbuche von Kuchary Nr. 19 in Abtheilung III. unter Nr. 1 b., Nr. 2 und Nr. 5 eingetragenen Posten von 5 Thlr. 26 Sgr. 2 Pf., bezw. 24 Thlr. 1 Sgr. 1 Pf., bezw. 390 nebst 5 % Zinsen seit dem 24. Juni 1878, sowie 44 55 und 4,20 Kosten nebst den Kosten der Eintragung, nämlich: a. Peter Skorzelak, b. Peter und Josepha Geschwister Skorzelak und c. die Erben des Ackerwirths Jakob Wierusz, nämlich Wittwe Katharina Wierusz, geb. Furmaniak, und der Wirth Wawrzyn Wierusz, bezw. die Rechts⸗ nachfolger der genannten Hypothekengläubiger werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneteu Hypotheken⸗ posten ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebots⸗

verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

8n

[45055) Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Gerichts vom 25. Oktober 1893 sind die Inhaber der nachstehend bezeichneten, im Grundbuche des dem Besitzer Fried⸗ rich Homann in Pomlau gehörigen Grundstücks Pomlauer Gesträuch Band II. Blatt 1 eingetragenen Hypothekenposten:

a. Abtheilung III. Nr. 2, 38 Thaler 22 Sgr.

Preuß. Courant, welche die Michael und Catharina Brzezinski'schen Eheleute der minorennen Marianna Baaske als ein jährlich mit 5 % verzinsliches und nach dreimonatlicher Kündigung ad deposita der Marianna Baaske'schen Masse rückzablegares Dar⸗ lehn verschulden, auf Grund der gerichtlichen Schuld⸗ und Verpfändungsurkunde, de dato Karthaus, den 19. Mai und 29. August 1840, eingetragen vigore decreti vom 28. Oktober 1840, „b. Abtheilung III. Nr. 26, 132 unverzins⸗ liches und zur Zeit der Großjährigkeit der Gläubiger zahlbares Kaufgeld für die drei minderjährigen Ge⸗ schwister Zielinski: Anna, Augustine und August, auf Grund des gerichtlichen Vertrages vom 7. No⸗ vember 1863 eingetragen am 10. Juni 1875,

mit ihren Ansprüchen auf die betreffenden Posten ausgeschlossen.

Karthaus, den 26. Oktober 1893.

Königliches Amtsgericht.

[45050] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 28. Oktober 1893 sind die Inhaber der nach⸗ stehend bezeichneten Hypothekenposten:

1) 41 Thlr. 8 Sgr. 2 Pf. (= 123,82 ℳ) Erb⸗ theile der beiden Geschwister Amalie Auguste und August Strietzel, zu 5 % verzinsbar, eingetragen nebst den Kosten der Eintragung auf Grund des über den Johann Daniel Guse'’schen Nachlaß am 21. Juni, 6. November und 13. November 1841 gerichtlich ge⸗ schlossenen und am 10. Dezember 1841 bestätigten Erbvergleichs in Abtheilung III. Nr. 1 des Grund⸗ buchs von Kurnik Nr. 88 zufolge Decrets vom 28. Februar 1843;

2) 22 Thlr. 21 Sar. 4 Pf. (= 68,14 ℳ) Erb⸗ theile der drei Geschwister Renate, Beate und Anna Julianna Guse, zu 5 % verzinsbar, eingetragen nebst den etwaigen Kosten auf Grund des über den Johann Daniel Guse'schen Nachlaß am 21. Juni, 6. No⸗ vember und 13. November 1841 gerichtlich geschlosse⸗ nen und am 10. Dezember 1841 bestätigten Erb⸗ vergleichs in Abtheilung III. Nr. 2 des Grundbuchs von Kurnik Nr. 88 zufolge Decrets vom 28. Fe⸗ bruar 1843;

3) 200 Thlr. (= 600 ℳ) Darlehn, nach sechs⸗ monatlicher Kündigung zahlbar für den Wirth Andreas Malinski in Dabrowo laut gerichtlicher Obligation vom 22. April 1850, eingetragen laut Verfügung vom 30. April 1850, von dem verhaftet bleibenden Grundstücke Gora Nr. 3 übertragen nach Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Gora Nr. 13 am 29. Januar 1886,

mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausge⸗ schlossen worden. 8

Schrimm, den 28. Oktober 1893.

Königliches Amtsgericht.

1““

[45213] Oeffentliche Zustellung. Die verehelichte Arbeiter Helene Reitzig, geborene Klich, zu Kenchen bei Neumittelwalde, vertreten durch den Rechtsanwalt Rimpler zu Oels, klagt gegen den Arbeiter Karl Reitzig, ihren Ehemann, zuletzt in Kenchen bei Neumittelwalde wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen lebens⸗ und ge⸗ sundheitsgefährlicher Mißhandlungen und böswilliger Verlassung auf Trennung der Ehe, mit dem Antrage: zu erkennen: Die Ehe der Parteien wird getrennt, der Beklagte wird für den allein schuldigen Theil erklärt, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Oels auf den 6. Februar 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Auffordecrung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halisch,

i. V. Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [45206) Die Firma Müller & Kalkow (Inhaber Kaufleute Fritz Müller, Adolf Kalkow und Hermann Schrauth) zu Magdeburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Lichtwitz zu Magdeburg⸗Buckau, klagt im Wechsel⸗ prozeß gegen den Apotheker Heinrich Dressel, früher Magdeburg⸗Buckau, Schönebeckerstraße 109 wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Wechsel⸗ forderung mit dem Antrage: 1) den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an Klägerin 300,00 Wechselforderung nebst 6 % Zinsen seit 14. November 1893 zu zahlen, 2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht Magdeburg⸗Buckau auf den 30. Dezember 1893, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Magdeburg⸗Buckau, den 28. Oktober 1893.

Riemschneider, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[45210] Oeffentliche Zustellung. Die Firma Bredau et Lange zu Breslau, ver⸗ treten durch den Justiz⸗Rath Hahn zu Wongrowitz, klagt gegen den Schneidermeister 8 v. Plawinski,

her zu Wongrowitz, jetzt unbet,

wegen 154,85 Waarenforderung, mit dem An⸗ trage auf kostenpflichtige, vorläufig vollstreckbare Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 154,85 nebst 6 % Zinsen seit dem 6. Februar 1893, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Wongrowitz auf den 25. Januar 1894, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Wongrowitz, den 31. Oktober 1893.

Pawelecki, Gerichtsschreiber des Köntglichen Amtsgerichts.

[45209) Oeffentliche Zustellung.

Der Heinrich Schultheiß erster zu Echzell klagt gegen den Johannes Luther zweiter von Echzell, dermalen, an einem unbekannten Orte abwesend, wegen käuflicher Ueberlieferung eines Pferdes auf Zahlung von 160 Rest mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von Ein⸗ hundert sechszig (160) Mark und Tragung der Kosten des Rechtsstreits, sowie auf vorläufige Voll⸗ streckbarkeitserklärung des Urtheils und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Nidda (Großh. Hessen) auf Mittwoch, den 20. De⸗ zember 1893, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Nidda Hessen, den 2. November 1893.

Kircher, 3 Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[45208] Oeffentliche Zustellung.

Der Heinrich Wilhelm Möbs zu Echzell klagt gegen den Johannes Luther zweiter von Echzell, der⸗ malen an einem unbekannten Orte abwesend, wegen einer Restforderung aus käuflicher Ueberlieferung eines Pferdes im Betrage von 175 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. November 1893, mit dem An⸗ trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von Einhundertfünfundsiebenzig (175) Mark nebst 5 % Zinsen seit dem 1. November 1893 und Tra⸗ gung der Kosten des Rechtsstreits, sowie auf vor⸗ läufige Vollstreckbarkeitserklärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Großherzogl. Amts⸗ gericht zu Nidda (Großh. Hessen) auf Mittwoch, den 20. Dezember 1893, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Nidda, Hessen, 3. November 1893.

Kircher, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[45212] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Sigismund Studensky zu mund, vertreten durch den Rechtsanwalt Geselbracht daselbst, klagt gegen den Färbereibesitzer Gustav Solinger, zuletzt in Dortmund, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Auszahlung hinterlegter Gelder, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagte darin zu willigen, daß die in Sachen Dohmjörgen & Korte gegen ihn bei der Königlichen Regierungs Hauptkasse in Arnsberg sub Spec.⸗Man. Band 9 S. 23 hinterlegten 440 85 nebst aufgelaufenen Depositalzinsen an Kläger ausgezahlt werden, ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer d. Königlichen Landgerichts zu Dortmund auf 9. Januar 1894, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Dortmund, den 3. November 1893.

Sudhoff,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

den

[45204] Oeffentliche Zustellung.

Der Dachdeckermeister Albert Wesche zu Thale, vertreten durch den Rechtsanwalt Herzog zu Quedlin⸗ burg, klagt gegen den Kaufmann Max Löhrke, früher zu Thale, jetzt unbekannten Aufenthaltsorts, wegen dem Beklagten käuflich gelieferter Waaren, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 58,80 nebst 5 % Zinsen von 26,80 vom 1. bis 11. April 1893 und von 58,80 seit dem 11. April 1893, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Quecdlin⸗ burg auf den 20. Dezember 1893, Vormit⸗ tags 10 uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug 8 Klage bekannt gemacht.

Beucke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[45203] Oeffentliche Zustellung.

Der Wirth August Wacke zu Schwerte, vertreten durch den Rechtsanwalt Backhausen daselbst, klagt gegen den Ziegelmeister Peter Bourgingnon, früher zu Schwerte wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenfällig zu verurtheilen, an Kläger 300 dreihundert Mark nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1879 zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Schwerte auf den

20. Dezember 1893, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Schwerte, 1. November 1893. Der Gerichtsschreiber des Königlichen

nten Aufenthalts,! 116“ 8

Amtsgerichts.

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