des 1. Hess. Inf. Regts. Nr. 81, v. d. Osten, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Goeben (2. Rhein.) Nr. 28 (Meschede), Walloth, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Witttich (3. Hess.) Nr. 83 (Meschede), Steiner, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. König Friedrich Wilhelm I. (2. Ostpreuß.) Nr. 3 (Siegen), — zu Pr. Lts., Sartorius, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Siegen, zum Hauptm., Cohauß, Bruns, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots dess. Landw. Bezirks, Heydweiller, Sek. Lt. von der Cav. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Großmann, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Marburg, Birner, Sec. Lt. von der Res. des 4. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 51 Fuldc, Hofmann, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Fulda, — zu Pr. Lts., Jacobi, Pr. Lt. von der Res. des 6. Thüring. Inf. Regts. Nr. 95 (Fulda), zum 11“ Osius, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Fulda, zum ec. Lt. der Res. des Füs. Regts. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80, Abresch, Sec. Lt. von der Res. des 2. Nieder⸗ schles. Inf. Regts. Nr. 47 (Frankfurt a. M.), Reul, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. von Gersdorff (Hess.) Nr. 80 (Frank⸗ furt a. M.), Kirschbaum, Sec. Lt. von der Res. des 6. Bad. Inf. Regts. Kaiser Friedrich III. Nr. 114 (Frankfurt a. M.), Quast, Sek. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm (2. Groß⸗ herzogl. Hess.) Nr. 116 (Frankfurt a. M.), — zu Pr. Lts., Werneyer, Mahlau, Thiele, Itzel II., Schlegel, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Frankfurt a. M., zu Hauptleuten, Bohné, Pachten, Sec. Lts. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots desselben Landw. Bez., zu Pr. Lts., Stiefel, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, zum Hauptmann, Metzler, Sec. Lt. von der Cav. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Weidenbach, Sec. Lt. von der Reserve des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenzollern.) Nr. 40 (Arolsen), — zu Pr. Lts., Manns, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Wittich (3. Hess.) Nr. 83 (I. Cassel), zum Hauptmann Dittmar, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Graf Kirchbach (1. Niederschles.) Nr. 46 (I. Cassel), Strothmann, Sec. Lt. von der Res. des Infant. Regts. von Wittich (3. Hess.) Nr. 83 (I. Cassel), Finger, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23 (I. Cassel), Ritter, Sec. Lt. von der Res. des 2. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 47 (II. Cassel), Lorge, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks II. Cassel, Frhr. v. Wangenheim, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16 (Gotha), Koch I., Sec. Lt. von der Res. des Magdeb. Füs. Regts. Nr. 36 (Gotha), — zu Pr. Lts., Haack, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Gotha, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Posen. Inf. Regts. Nr. 58, Auel, Prem. Lt. von der Infant. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hersfeld, zum Hauptmann, Graf v. Hohenthal und Bergen, Prem. Lieut. von der Res. des Hus. Regts. König Wilhelm I. (1. Rhein.) Nr. 7 (Meiningen), zum Rittm., Laurisch, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Meiningen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Cour⸗ bière (2. Posen.) Nr. 19, Metzner, Sec. Lt. von der Res. des 2. Nassau. Inf. Regts. Nr. 88 (Weimar), Sommer, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 143 (Weimar), Fürbringer II., Bretschneider, Fries, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Weimar, — zu Pr. Lts., Günther, Neumann, Tunder, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des 5. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen), Richter, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Eisenach, Volckmar, Sander, Heiß, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Darmstadt, v. Hessert, Pfaltz, Pr. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, — zu Hauptleuten, Fritz, v. Hahn, Osann, Mund, Seec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Clemm, Sec. Lt. von der Cavallerie 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Göttelmann, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Friedberg, — zu Pr. Lts., Dieffenbach, Pr. Lt. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Gießen, zum Hauptm., Geiger, Fritz, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, zu Pr. Lts., Groos, Cö vom Landw. Bezirk Gießen, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, Scheel, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Leib⸗Regts.) Nr. 117, Wenzel, Vice⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Hus. Regts. Landgraf Friedrich II. von Hessen⸗Homburg .(2. Hess.) Nr. 14, Kraemer, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116 (Erbach), Boxheimer, Sec. Lt. von der Res. des 4. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Prinz Karl) Nr. 118 (Worms), Hoberg, Sec. Lt. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Worms, Eschen⸗ brenner, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Be⸗ zirks Oberlahnstein, — zu Pr. Lts., Hieber, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Wiesbaden, zum Sec. Lt. der Res. des Nassau. Feld⸗ Art. Regts. Nr. 27, Mischke, Pr. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. von Holtzendorff (1. Rhein.) Nr. 8 (Limburg), Klinke, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stegen, — zu Hauptleuten, Klein, Vice⸗Wachtm. von demselben Landw. Be⸗ zirk, zum Sec. Lt. der Res. des 2. Rhein. Feld⸗Art. Regts. Nr. 23, Göbel, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Be⸗ zirks I. Darmstadt, Rasch, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mainz, — zu Pr. Lts.;
XIV. Armee⸗Corps: Schinzinger, Sec. Lt. von der Res. des 5. Bad. Inf. Regts. Nr. 113 (Mosbach), zum Pr. Lt., Mangler, Bode, Rühle v. Lilienstern, Pr. Lts. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Mosbach, zu Hauptleuten, Weber, Krau⸗ tinger, Arnoldi, Böhm, Hainz, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, zu Pr. Lts., Putzhardt, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Mannheim, zum Hauptm., Wenk⸗Wolff, Graf, Schmidt, Dörzbacher, Weiß, Steiner, Tillessen I., Sec. Lts. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots desselben Landw. Bezirks, Morath, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. BezirksS, Sauter, Sec. Lt. von der Iu 1. e des Landw. Bezirks Bruchsal, Reichardt, Sickinger, Sec. Lts. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. hPbBaaho 11., E1tböBDernegg, Clevenz, Sec. Lis. von der Infanterie 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Karlsruhe, Obkircher II., Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Treusch, Eckardt, Sec. Lts. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Rastatt, Wendt, Debus, Seec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Offenburg, — zu Pr. Lts., v. Trotta gen. Treyden, Pr. Lt. von der Res. des Inf.
egts. von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21 Fresburg), zum Hauptm., Krumm, Sec. Lt. von der Res. des 3. Großherzogl. Hess. Inf. Regts. (Leib⸗Regts.) Nr. 117 (Freiburg)h, Kohlhepp, Klein, Wöhler, Richter, Diez, Dietler, Kreuzer, Seldner, Seece. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Freiburg, Neu⸗ schaefer, Sec. Lt. von der Res. des 1. Bad. Leib⸗Gren. Regts. Nr. 109 8” Stulz, Sec. Lt. von der Res. des 6. Bad. Inf. Regts.
aiser Friedrich III. Nr. 114 (Lörrach), Röchling, Sec. Lt. von der Res. des Drag. Regts. Nr. 10 (Lörrach), Eberle, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Lörrach, — zu Pr. Lts., Thoma, Vice⸗Wachtm. von demselben Landw. Be⸗ zirk, zum Sec. Lt. der Res. des Hus. Regts. Landgraf Friedrich II. von Hessen⸗Homburg (2. Hess.) Nr. 14, Könige, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Donaueschingen, zum Roth, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots desselben andw. Bezirks, Nonnenbruch, Rau, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stockach, Kleemann, Sec. Lt. von der Res. des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71 (Mülhausen i. E., Cronau, Post, Finger, Sec. Lts. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Mülhausen i. E., Pöhlmann, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 15 (Mosbach), — zu Pr. Lts., Peters, Pr. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Mannheim, zum Hauptm., Kärcher, Sec. Lt. von der Feld⸗ Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Donaueschingen, zum Pr. Lt.,
Belzer, Schumacher,
Fellner, Vice⸗Wachtm. von demfelben Landw. Bezirk zum Sec. Lt. der Res. des 1. Bad. Feld⸗Art. Regts. Nr. 14, Strebel, Sec. Lt. von der Res. des 2. Bad. Feld⸗Art. Regts. Nr. 30 (Stockach), — zum Pr. Lt.;
XV. Armee⸗Corps: Bamler, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Straßbur ,„ zum Sec. Lt. der Ref. des Inf. Regts. Nr. 99, Krauth, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 143, Funke, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 143 (Schlettstadt), Lentze, Sec. Lt. von der Res. desselben Regts. (Saargemünd), Böhm, Sec. Lt. von der Res. desselben Regts. (Hagenau), — zu Pr. Lts., Meyer, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Straßburg zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 31;
XVI. Armee⸗Corps: Baeßler, Sec. Lt. von der Res. des 2. Niederschles. Inf. Regts. Nr. 47 (Diedenhofen), Rohde, Sec. Lt. von Res. des Inf. Regts. von der Marwitz (8. Pomm.) Nr. 61 (Metz), — zu Pr. Lts., Stark, Vicefeldw. vom Landw. Bezirk Metz, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 136;
XVII. Armee⸗Corps: Schüler, Pr. Lt. von der Res. des Kol⸗ bergschen Gren. Regts. Graf Gneisenau (2. Pomm.) Nr. 19 (Schlawe), zum Hauptm., Knuth, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Schlawe, Eick, Sec. Lt. von der Res. des Pomm. Füß. Regts. Nr. 34 (Stolp), Gehrt, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44 (Konitz), — zu Pr. Lts., Ehlert, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgeb. des Landw. Bezirks Konitz, zum Hauptm., Barfknecht, Buchler, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks zu Pr. Lts., Cords, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Thorn, zum Hauptm., Dethleffsen, Reichel, Michalowski, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, zu Prem. Eieute, Eyser Lossan, Baltzer, Lieuts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landwehr⸗Bezirks Graudenz, zu Hauptleuten, Pitsch, Storz, Frhr. v. Massenbach, Meinecke, Hennig, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Brosig, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, Geißler, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Kronprinz Friedrich Wilhelm (2. Schles.) Nr. 11 (Danzig), Treftz, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. von Winterfeldt (2. Oberschles.) Nr. 23 (Danzig), Kuke, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Bran⸗ denburg.) Nr. 24 (Danzig), Bode, Sec. Lt. von der Res. des Wraur eeweic. Inf. Regts. Nr. 92 (Danzig), Ilgner, Sec. Lt. von der Res. des Leib⸗Hus. Regts. Nr. 1 (Danzig), — zu Pr. Lts., Kötz, Thun, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Danzig, zu Sec. Lts. der Res. des Gren. Regts. König Friedrich I. (4. Ostpreuß.) Nr. 5, Goertz, Lierau, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, Wollert, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Reserve des 3. Posenschen Infanterie⸗Regi⸗ ments Nr. 58, Andres, Haagen, Vice⸗Feldwebel von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Nr. 128, Raykowski, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 129, Neumann, Zabel, Vice⸗ Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zu Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Nr. 141, Pollnau, Vice⸗Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Ulan. Regts. von Schmidt (1. Pomm.) Nr. 4, Remus, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Preußisch⸗Stargardt, zum Pr. Lt., Martens, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Osterode, zum Hauptm., von Knobelsdorff, Stoehr, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, — zu Pr. Lts., Lipp, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. von Grolman (1. Posen.) Nr. 18, Kittlauß, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38 (Deutsch⸗Eylau), zum Pr. Lt., Nitze, Rodegra gen. Vieter, Langenickel, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Deutsch⸗Eylau, zu Hauptleuten, Ortmann, Pr. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Graf Roon (Ostpreuß.) Nr. 33 (Marienburg), Kaehler, Pr. Lt. von der Res. des 5. Thüring. Inf. Regts. Nr. 94 (Großherzog von Sachsen) (Marienburg), — zu Hauptleuten, Feltzin, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Fürst Karl Anton von Hohenzollern (Hohenz.) Nr. 40 (Marienburg), zum Pr. Lt., Borth, Schaubert, Pr. Lts. von der Inf. 1. Aufgeb. des Landw. Bezirks Marienburg, zu Haupt⸗ leuten. Penner, Wilhelm, Sec. Lts. von der Inf. 1. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, zu Pr. Lts., v. Lentzke, Vice⸗Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, Zimmermann, Viecee⸗ Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec. Lt. der Res. des 1. Leib⸗Hus. Regts. Nr. 1, Looff, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bez. Schlawe, zum Sec. Lt. der Res. des Train⸗Bats. Nr. 1, Kautz, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1 (Konitz), Pietsch, Sec. Lt. vom Train 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bez. Graudenz, von Heyking, Sec. Lt. von der Res. des Westpreuß. Feld⸗Art. Regts. Nr. 16 (Danzig), — zu Pr. Lts., Hensel, Paesler, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Danzig, zu Sec. Lts. der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 36, Albrecht, Sec. Lt. von der Res. des Feld⸗Art. Regts. Nr. 35 (Pr. Stargardt), Brinckman, Sec. Lt. von der Res. des Westpreuß. Feld⸗Art. Regts. Nr. 16 (Pr. Stargardt), — zu Pr. Lts., Boether, Vice⸗Wachtm. vom Landw. Bezirk Marienburg, zum Sec. Lt. der Res. des Feld⸗ Art. Regts. Nr. 36;
Jäger und Schützen: Pauly, Sec. Lt. von den Jägern 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Oldenburg, Beck, Sec. Lt. von den Jägern 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Oberlahnstein, — zu Pr. Lts., Sn8 „Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Minden, zum Sec. Lt. der Res. des Westfäl. Jäger⸗Bats. Nr. 7, v. Arnswaldt, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Rostock, zum Sec. Lt. der Res. des Großherzogl. Mecklenburg. Jäger⸗Bats. Nr. 14, Gerlach, Vice⸗ Feldw. vom Landw. Bezirk Schlawe, zum Sec. Lt. der Res. des Hess. Jäger⸗Bats. Nr. 11, Neumann, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Marienburg, zum Sec. Lt. der Landw. Jäger 1. Aufgebots, — befördert. Stephan, Sec. Lt. von der Res. des Lauenburg. Jäger⸗ Bats. Nr. 9, als Res. Offizier zum Garde⸗Jäger⸗Bat. versetzt (Brieg).
Fuß⸗Artillerie: Lüdtke, Pr. Lt. von der Res. des Fuß⸗ Art. Regts. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2 (Konitz), Graul, Pr. Lt. von der Res. des Niederschles. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 5 (I Berlin), Stenger, Pr. Lt. von der Res. des Westfäl. Fuß⸗Art. Regts. N (Eumb anen) Weithoff, Pr. Lt. von der Res. des⸗ selben Regts. (Köln), Esser, Pr. Lt. von der Res. des Rhein. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 8 (Barmen), Schilde, Pr. Lt. von der Res. desselben Regts. (St. Johann), Kamm, Pr. Lt. von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Königsberg, Bruch, Pr. Lt. von der “ 1. Anfgebots des Landw. Bezirks Metz, — zu Hauptleuten, Morgenroth, Sec. Lt. von der Res. des Fuß⸗Art. Regts. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1 (Wehlau), Zerning, Sec. Lt. von der Res. des Niederschles. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 5 (Kalau), Kaehler, Sec. Lt. von der Res. des Fuß⸗Art. Regts. von Dieskau (Schles.) Nr. 6 (I. Berlin), Arndt, Sec. Lt. von der Res. desselben Regts. (I. Breslau), Mittmann, Sec. Lt. von der Res. des Rhein. 11e Regts. Nr. 8 (I. Berlin), Gottlob, Sec. Lt. von der Garde⸗Landw. Fuß⸗Art. 1. Aufgebots (I. Berlin), Bloch⸗ mann, Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Rostock, — zu Pr. Lts., Euterneck, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Kiel, zum Sec. Lt. der Res. des Garde⸗Fuß⸗Art. Regts., Grünberg, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Danzig, zum Sec. Lt. der Res. des Fuß⸗Art. Regts. von Hindersin (Pomm.) Nr. 2, Denecke, Vice⸗Feldwebel vom Landw. Bezirk Straßburg, zum Sec. Lt. der Res. des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 10;
Pioniere: Heinemann, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Bonn, zum Seec. Lt. der Res. des Pion. Bats. Nr. 20, Gehrke, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Hannover, zum Sec. Lt. der Res. des Pion. Bats. Nr. 19, Lech, Vice⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Danzig, zum Sec. Lt. der Res. des Pion. Bats Nr. 18;
Eisenbohn⸗Brigade: Pistorius, Pr. Lt. von der Res.
des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 1 (Neiffe), Walther, Pr. Lt. von der Landw. 1. Aufgebots der Eifenbahn⸗Brig. (Erfurt), — zu Haupt⸗ leuten; Bock, Sec. Lt. von der Res. des Eisenbahn⸗Regts. Nr. 1 (Bitterfeld), Brieger, Sec. Lt. von der Ref. des
desselben Regts. (Mülheim a. R), Metzger, Sec. Lt. von der Res. desselben Regts. (Thorn), — zu Pr. Lts., — befördert. Abschiedsdewilligungen. Im activen Neues Palais, 16. November. v. Jagow, 2. Brandenburg,. Alan.
Hö
Pension der Abschied bewilligt.
Letzlingen, 18. November. mandeur der 1. Feld⸗Art. Brig., in Genehmigung seines Abschieds⸗ esuches, mit Pension und dem Charakter als Gen. Lt. zur Disp. ge⸗ ftellt. Ritz, Oberst à la suite des Westfäl. Fuß⸗Art. Regts. Nr. 7 und. Director des Feuerwerks⸗Laboratoriums zu Spandau, mit Pension und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Effenberger, Pr. Lt. und Feldjäger vom Reitenden Feldjäger⸗Corps, ausgeschieden und zu den Offizieren der Landw. Jäger 2. Aufgebots übergetreten. Graf Finck v. Finckenstein, Pr. Lt. à la suite des 1. Garde⸗ Ulan. Regts., mit Pension, Graf v. d. Schulenburg, Rittm. und Escadr. Chef vom 2. Garde⸗Drag. Regt., mit Pension und der Regts. Uniform, — der Abschied bewilligt. Caspar, Sec. Lt. à la suite des Inf. Regts. von Boyen (5. Ostpreuß.) Nr. 41, Frhr. v. Recum, Sec. Lt. vom Cür. Regt. Graf Wrangel (Ostpreuß.) Nr. 3, — ausgeschieden und zu den Res. Offizieren der betreffenden Regimenter übergetreten. von Winterfeld, 8 Lt. à la suite des Drag. Regts. von Wedel (Pomm.)
r. 11, als halbinvalide mit Pension ausgeschieden und zu den Offizieren der Landwehr⸗Cavallerie 2. Aufgebots übergetreten. Hesse, Oberst⸗Lt. und etatsm. Stabsoffizier des Feld⸗Art. Regts. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, mit Pension und der Regts. Uniform, Zenkner, Hauptm. und Battr. Chef vom West⸗ preuß. Feld⸗Art. Regt. Nr. 16, mit Pension, dem Charakter als Major, nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Uniform des Feld⸗Art. Regts. von Claufewitz (Oberschles.) Nr. 21, — der Abschied bewilligt. v. Manteuffel gen. Zoegen, Pr. Lt. z. D., von der Stellung als Bezirksoffizier bei dem Landw. Bezirk Goldap entbunden. Grell, Sec. Lt. vom Inf. Regt Nr. 140, Scheele, Major und Abtheil. Commandeur vom Feld⸗Art. Regt. General⸗ Feldzeugmeister (2. Brandenb.) Nr. 18, mit Pension, nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst, dem Charakter als Oberst⸗Lt. und der Uniform des Thüring. Feld⸗Art. Regts. Nr. 19, — der Abschied be⸗ willigt. Ruprecht, Sec. Lt. vom Magdeburg. Feld⸗Art. Regt. Nr. 4, ausgeschieden und zu den Res Offizieren des Regts. übergetreten. Frhr. v. Reißwitz, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. von Courbière (2. Posen.) Nr. 19, mit Pension und der Regts. Uniform, v. Dobschütz, Major z. D., zuletzt Bezirks⸗Com⸗ mandeur des damaligen 2. Bataillons (Cosel) 3. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 62, unter Ertheilung der Aussicht auf An⸗ stellung im Civildienst, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des damaligen 3. Oberschles. Landw. Regts. Nr. 62, Nissen, Sec. Lt. vom 2. Niederschl. Inf. Regt. Nr. 47, Günther, Major und Bats. Commandeur vom Füs. Regt. General⸗Feldzeugmeister Graf Moltke (Schles.) Nr. 38, mit Pension und der Regts. Uniform, v. Beneckendorff u. v. Hin⸗ denburg, Major à la suite des Drag. Regts. König Friedrich III. (2. Schles.) Nr. 8, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, — der Abschied bewilligt. v. Krohn, Hauptm. und Comp. Chef vom 4. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 63, mit Pension ausgeschieden. Four⸗ nier, Port. Fähnr. von dems. Regt., zur Reserve entlassen. Tott⸗ leben, Major z. D., zuletzt Bezirksoffizier bei dem Landw. Bezirk Inowrazlaw, mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des 1. Hannov. Inf. Regts. Nr. 74, Detring, Oberst⸗Lt. und Bats. Commandeur vom 2. Nassau. Inf. Regt. Nr. 88, mit Pension und der Uniform des Pomm. Füs. Regts. Nr. 34, Kreuter, Major z. D., früher im damaligen Großherzogl. Hess. 2. Inf. Regt., mit seiner Pension und der Erlaubniß zum ferneren Tragen seiner bisher. Uniform, — der Abschied bewilligt. Freise, Pr. Lt. vom 2. Bad. Feld⸗Art. Regt. Nr. 30, ausgeschieden und zu den Reserve⸗ Offizieren des Regts. übergetreten. Packbusch, Hauptm. u. Battr. Chef von demselben Regt., mit Pension und der Uniform des Magde⸗ burg. Feld⸗Art. Regts. Nr. 4 der Abschied bewilligt. Sakowski, Oberst⸗Lt. z. D., unter Entbindung von der Stellung als Comman⸗ deur des Landw. Bezirks Karlsruhe, Ertheilung der Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Erlaubniß zum Tragen der Uni⸗ form des 8. Ostpreuß. Inf. Regts. Nr. 45, in die Kategorie der mit Pension verabschiedeten Offiziere versetzt. v. Puttkamer, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 132, ausgeschieden und zu den Reserve⸗Offi⸗ zieren des Regts. übergetreten. Haupt, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenburg.) Nr. 60, v. Hutier, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Graf Barfuß (4. Westfäl.) Nr. 17, mit Pension und der Uniform des 3. Thüring. Inf. Regts. Nr. 71, — der Abschied bewilligt. Wolfart, Pr. Lt. vom Train⸗ Bat. Nr. 16, als Halbinvalide mit Pension nebst Aussicht auf An⸗ stellung im Civildienst ausgeschieden und zu den Offizieren des Landw. Trains 2. Aufgebots übergetreten. Meske, Oberst und Commandeur des “ von Borcke (4. Pomm.) Nr. 21, mit Pension und der Regts. Uniform, Frhr. v. Schade, Major u. Bats. Commandeur vom Inf. Regt. Graf Dönhoff (7. Ostpreuß.) Nr. 44, mit Pension, dem Charakter als Oberst⸗Lt. und der Uniform des Inf. Regts. Herwarth von Bittenfeld (1. Westfäl.) Nr. 13, — der Abschied bewilligt. Rummel, Major von der 3. Ingen. Insp., in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen seiner bisberigen Uniform, zur Disp. gestellt. Floeter I., Sec. Lt. vom Westfäl. Fuß⸗Art. Regt. Nr. 7, ausgeschieden und zu den Reserve⸗ offizieren des Regts. übergetreten. 1
v. Fiedler, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeburg.) Nr. 27, scheidet, behufs Uebertritts zur Marine⸗Inf., aus. Ochwadt, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. von Alvensleben (6. Brandenburg.) Nr. 52, behufs Ueber⸗ tritts zur Marine⸗Inf., ausgeschieden. v. Bassewitz, Sec. Lt. vom 6. Bad. Inf. Regt. Kaiser Friedrich III. Nr. 114, behufs Uebertritts zur Marine⸗Inf., Toelle, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Hiller von Gaertringen (4. Pos.) Nr. 59, behufs Uebertritts zur Marine⸗Inf., v. Oidtman, Sec. Lt. vom 1. Nassau. Inf. Regt. Nr. 87, behufs Uebertritts zur Marine⸗Inf., — ausgeschieden.
Im Beurlaubtenstande. Letzlingen, 18. November. Schartow, Pr. Lt. vom 2. cge des 2. Garde⸗Landw. Regts.⸗, Hembd, Pr. Lt. vom 1. Aufgebot des 4. Garde⸗Landw. Regts., diesem mit dem Charakter als Hauptm. und der Landw. Armee⸗ Uniform, — der Abschied bewilligt. Ziethen, Hauptm. vom 1. Auf⸗ gebot des 1. Garde⸗Gren. Landw. Regts., mit der Landw. Armee⸗Uni⸗ form, Noback, Sec. Lt. vom 2. Aufgebot des 4. Garde⸗Gren. Landw. Regts., Graf v. Hochberg Frhr. zu Fürstenstein, Seec⸗ Lt. vom 1. Aufgebot der Garde⸗Landw. Cavallerie, Brenken, Hauptm. von der Reserve des 2. Garde⸗Feld⸗Art. Regts., diesem mit dem Charakter als Major und seiner bisherigen Uniform, Sellnick, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Goldap, Meyer, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots b Landw. Bezirks Allenstein, mit dem Charakter als Hauptm. un der Landw. Armee⸗Uniform, v. Klitzing, Pr. Lt. von 5 Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Konigsberg, Falk, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stettin, mit der Landwehr⸗Armee⸗Uniform, Fuhrmann, Hauptmann von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Anklam, mit dem Charakter als Major und seiner bisherigen Uniform, v. Poplawsk 4 Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Schneidemühl, — der Abschied bewilligt. Schorre, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf.
ebots des Landw. Bezirks Jüterbog, Danneel, Sec. Lt. von de
av. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Teltow. Lübcke, von der üe. des Inf. Regts. Nr. 140, Grüttefien, von der Res. des 7. Bad. Inf. Regts. Nr. 142, Meyer, P
isenbahn- Regts. Nr. 2 (Glogau), Rossenbeck, Sec. Lt. von der Res.
1 Gec. 8t. vom Regt. Nr. 11, mit Pension, Mauritz, Sec. Lt. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Hagen, mit
Nernst, Gen. Maj. und Com⸗
der Cav. 2. Aufgebots des Landw. Bez. Halle, Reinicke, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Dessau, Hilde⸗ brandt II., Rittm. von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Bernburg, diesem mit der Landw. ö Müller I., Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Merten, Sec. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Erfurt, Vollert, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bez. Gera, diesem mit dem Charakter als Pr. Lt, — der Abschied bewilligt. Tiede, Sec. Lt. von der Inf. 3. Aufgebots des Landw. Bezirks Hirschberg, Jungfer, Pr. Lt. von der Feld⸗Artillerie 1. Aufgebots des Landwehr⸗Bezirks Jauer, diesem mit der Landwehr⸗Armee⸗Uniform, Winckler, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landwehr⸗Bezirks Münsterberg, Elsner v. Gronow, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38, Frhr. v. Harsdorf v. Enderndorf, Sec. Lt. von der Cav. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Beuthen, Brodtreiß, Hauptm. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Kreuzburg, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Reymann I., Pr. Lt. von der Inf. 2. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Oppeln, Marnow, Sec. Lt. von der Feld⸗Art. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Ratibor, Korte, Ritt⸗ meister von der Cav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Siegburg, diesem mit seiner bisherigen Uniform, Weyland, Sec. Lt. von der Feld⸗ Art. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, v. Oertzen, Rittm. von der Cav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Neustrelitz, diesem mit der Armee⸗Uniform, Ponndorf, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Schleswig, mit der Landw. Armee⸗Uniform, Höpner, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Flensburg, Lang, Sec. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Braunschweig, Hauswaldt, Pr. Lt. von der Cav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Oberlahnstein, Mandt, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots, Müller I., Sec. Lt. von der Cav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Wiesbaden, Abele, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Frankfurt a. M., Hartert, Sec. Lt. von der Res. des 1. Westfäl. Feld⸗Art. Regts. Nr. 17, Sperl, Sec. Lt. von der Reserve des Feld⸗Art. Regts. Nr. 35, Trunzer, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Heidelberg, Fauler, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Freiburg, Zube, Pr. Lt. von der Inf. 1. Auf⸗ gebots des Landw. Bezirks Straßburg, diesem mit dem Charakter als Hauptm. und der Landw. Armee⸗Uniform, Heeser', Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Marienburg, — der Abschied bewilligt. Kaiserliche Marine.
Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Ver⸗ setzungen ꝛc. Letzlingen, 18. November. Lettgau, Hauptm. vom 2. See⸗Bat. und Vorstand des Bekleidungsamts in Wilhelms⸗ haven, behufs Uebertritts zur Armee von der Marine⸗Inf. aus⸗ geschieden. Ochwadt, Hauptm., bisher Comp. Chef vom Inf. Regt. von Alvensleben (6. Brandenburg.) Nr. 52, mit einem Patent vom 23. März 1887 bei der Marine⸗Inf. und zwar im 2. See⸗Bat. angestellt. Thilo, Pr. Lt. vom 1. See⸗Bat., behufs Uebertritts zur Armee von der Marine⸗Inf. ausgeschieden. v. Conta, Sec. Lt. vom 1. See⸗Bat. zum Pr. Lt., v. Stechow, Sec. Lt. von demselben Bat., zum überzähl. Pr. Lt., — befördert. v. Fiedler, Sec. Lt., bisher vom Inf. Regt. Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magdeb.) Nr. 27, mit seinem Patent bei der Marine⸗Inf. und zwar im 1. See⸗Bat. angestellt. Stursberg,
r. Lt. vom 1. See⸗Bat., behufs Uebertritts zur Armee von der
karine⸗Inf. ausgeschieden. Toelle, Sec. Lt., bisher vom Inf. Regt. Freiherr Hiller von Gaertringen (4. Posen.) Nr. 59, mit seinem Patent bei der Marine⸗Inf. und zwar im 1. See⸗Bat. angestellt. Apelt, Sec. Lt. vom 2. See⸗Bat., commandirt als Adjutant bei dem Commandeur der Marinestation der Nordsee, behufs Uebertritts zur Armee von der Marine⸗Inf ausgeschieden. v. Bassewitz, Sec. Lt., bisher vom 6. Bad. Inf. Regt. Kaiser Friedrich III. Nr. 114, mit seinem Patent bei der Marine⸗Inf. und zwar im 2. See⸗Bat. angestellt. Tiehsen, Sec. Lt. vom 2. See⸗Bat., behufs Uebertritts zur Armee von der Marine⸗Inf. ausgeschieden. v. Oidtman, Sec. Lt., bisher vom 1. Nassau. Inf. Regt. Nr. 87, mit seinem Patent bei der Marine⸗Inf. und zwar im 2. See⸗Bat. angestellt.
Auszug aus dem im Parlament vorgelegten Bericht des englischen Veterinär⸗Departements für das Jahr 1892.
1) Lungenseuche.
In unserem Auszuge aus dem englischen Veterinärberichte für das Jahr 1891 wurde bereits erwähnt, daß die strenge Durchführung der Verordnung vom 1. September 1890, nach welcher alle an Lungen⸗ säsche leidenden und alle der Ansteckung ausgesetzt gewesenen Stücke Rindvieh auf polizeiliche Anordnung und gegen aus der Staatskasse zu zahlende Entschädigung getödtet werden müssen, eine bedeutende Abnahme der Seuche, sowohl was die räumliche Verbreitung der als auch was die Zahl der Ausbrüche anbelangt, zur Folge gehabt hat. Es wurde weiter hervorgehoben, daß 8g erfolgreiche Bekämpfung der Lungenseuche in erster Linie dadurch bedingt worden ist, daß die endgültige Fhststeurng der Krankheit nicht den Thier⸗ ärzten in der Provinz, sondern lediglich den Veterinärbeamten des Ackerbau⸗Departements überlassen bleibt; ferner, daß mit größter Sorgfalt die Ursachen jedes einzelnen Seuchenausbruches beziehungs⸗ weise der Verbleib von aus verseuchten Beständen etwa ausgeführten Thieren ermittelt, und daß die schwersten Beschränkungen der Ausfuhr und der Bewegung des Rindviehs in gewissen größeren Districten mit aller Strenge aufrecht erhalten würden.
Dieselben Maßregeln haben eine weitere Abnahme der Seuchen⸗ ausbrüche im Jahre 1892 und schließlich zur Folge gehabt, daß in den letzten 3 Monaten des Berichtsjahres Erkrankungen an Lungenseuche nur bei aus Canada eingeführten Rindern constatirt wurden, welche nach der Landung verauctionirt worden und in die Bestände von 3 Pachthöfen der schottischen Grafschaft Tife gelangt waren. Canada galt bis dahin für frei von Lungenseuche; es dürfte jedoch anzunehmen sein, daß die Krankheit von den Vereinigten Staaten aus nach Canada eingeschleppt wurde.
Die nachstehende Vergleichung weist die oben erwähnte bedeutende Sihcsf h der Seuchenverbreitung während des Jahres 1892 nach: 92: 35 Ausbrüche in 10 Grafschaften; 18 1891: Zahl der erkrankten Thiere 778 Stück Rindvieh, 1892: 134 Stück Rindvieh; Von diesen wurden getödtet 1888 Von diesen wurden getödtet 134 Stück Rindvieh; dächtig und getödtet. . . . . 9491 Stück Rindvieh, Gesund, jedoch der Ansteckung ver⸗ 1891: der Frankheltverds tig und getödtet 232 Stück Rindvieh, 1892: der Krankheit verdächtig und getödtet 188 Stück Rindvieh. 186 068 Lstrl. Dem Veterinär⸗Departement wurden während des seuche gemeldet, von denen jedoch nur 35 durch die Be⸗ amten des Veterinär⸗Departements bestätigt werden sich die dem Veterinär⸗Departement in London über⸗ andten Uühgen der auf polizeiliche Anordnung beziehungs⸗ gestorbenen Thiere frei von den krankhaften Verände⸗ ungen der Lungenseuche. Mithin ist die Diagnose der als zutreffend anerkannt worden. “ Von den behufs Tilgung der Lungenseuche im Berichtsjahre
192 Ausbrüche in 27 Grafschaften, 1892: us 9 b 8g. 1t Zahl der erkrankten Thiere 1891: 778 Stück Rindvieh, Gesund, jedoch der Ansteckung ver⸗ 1892: dächtig und getödtet. 3477 Stück Rindvieh; Die durch Tilgung der Lungenseuche erwachsenen Kosten betrugen Berichtsjahres 343 angebliche Ausbrüche der Lungen⸗ onnten. In 188 beziehungsweise 120 Fällen erwiesen weise auf Veranlassung der Besitzer getoͤdteten oder zungenseuche nur in etwa 10 % der angeblichen Ausbrüche getödteten Stück Rindvieh waren 83 % in Milchnutzung stehende oder
trächtige Kühe und 17 % Bullen oder anderes über 1 Jahr altes Rindvieh.
„Die Behauptung, daß es gelungen sei, die Lungenseuche voll⸗ ständig zu tilgen, würde zu weit gehen; unzweifelhaft aber haben die in den letzten beiden Jahren durchgeführten Maßregeln eine solche Beschränkung der Seuche zur Folge gehabt, daß eine umfangreiche Verbreitung der letzteren nicht mehr befürchtet zu werden braucht, vorausgesetzt, daß eine erneute Einschleppung der Seuche aus dem Auslande verhindert wird. Hierzu giebt die Abschlachtung der ein⸗ geführten Rinder am Landungsplatz ein vollständig ausreichendes und zweckentsprechendes Mittel ab. Der Schlachtzwang, welchem das aus den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika eingeführte Rindvieh unter⸗ worfen ist, hat zu zahlreichen Beschwerden der dortigen Behörden Anlaß geboten, welche vielfach — zuletzt im Oktober 1892 — be⸗ haupteten, daß die Vereinigten Staaten vollkommen frei von Lungen⸗ seuche seien, und im Jahre 1890 die Erlaubniß nachsuchten, amerikanische Veterinärbeamte in gewissen englischen Häfen stationiren zu dürfen, welche die heimathlichen Behörden in den Stand setzen könnten, die bei eingeführten amerikanischen Rindern constatirten Fnl. von Lungen⸗ seuche bis an den Ursprungsort zu verfolgen. Dieser Antrag wurde genehmigt, und es haben sich seither vielfach Meinungsverschieden⸗ heiten zwischen den englischen und amerikanischen Sachverständigen bemerklich gemacht; letztere bestritten in allen Fällen die von den englischen Veterinärbeamten gestellten Diagnosen und behaupteten, daß die eingeführten Rinder nicht mit G sondern nur mit Lungenentzündung behaftet seien. Das englische Veterinär⸗Departement hat auf diese Meinungsverschiedenheiten kein Gewicht gelegt, sondern stets daran festgehalten, daß die Diagnose der Sachverständigen des empfangenden, nicht die der Sachverständigen des exportirenden Landes als maßgebend für die Beurtheilung des Gesundheitszustandes der eingeführten Thiere angesehen werden muß.
. 2) Maul⸗ und Klauenseuche.
Der Bericht hebt die enorme Verbreitung dieser Krankheit auf
hehn ganzen europäischen Continent, mit Ausnahme von Norwegen, hervor. Großbritannien ist seit 6 Jahren frei von Maul⸗ und Klauen⸗ seuche gewesen. Die ersten Fälle dieser Krankheit wurden am 4. Februar 1892 bei 11 aus Nordjütland eingeführten Ochsen fest⸗ gestellt, welche auf dem vorhergehenden Londoner Markte unverkauft in den Ställen des Schlachtviehtoses geblieben waren und sofort nach Ermittelung der Krankheit abgeschlachtet wurden. Dänemark war zur Zeit frei von Maul⸗ und Klauenseuche, und es muß angenommen werden, daß die betreffenden Ochsen in dem Einschiffungshafen Esbjirg durch Zwischenträger Uefcirt worden sind. Trotzdem die Ausfuhr von Thieren aus London und dem dortigen Schlachtviehmarkte sofort ver⸗ boten und alle vor Ermittelung der Krankheit aus dem letzteren aus⸗ geführten Thiere untersucht und gesund befunden wurden, hatte doch bereits eine Verschleppung der Seuche stattgefunden, welche bald darauf unter mehreren Viehbeständen in London und den benachbarten Graf⸗ schaften, ebenso Ende Februar unter einigen Beständen in der Nähe von Edinburg ausbrach und von hier aus sich später auf einzelne schottische und 4 nordenglische Grafschaften verbreitete. Die zuletzt erwähnte Einschleppung nach Schottland hat nicht ermittelt werden können. Mitte Juni schien die Seuche vollständig getilgt, sie trat jedoch im August wiederholt in einem früher verseucht gewesenen und Ende Dezember in einem dem Londoner Viehmarkt benachbarten Gehöfte auf.
Die Verpflegungswege waren nur ausnahmsweise mit Sicherheit zu ermitteln, und es muß vermuthet werden, daß die Ausbrüche in Schottland durch directe Einschleppung vom europäischen Continent vermittelt worden sind. Im ganzen beschränkte sich das Auftreten der Maul⸗ und Klauenseuche auf 95 Gehöfte in 15 Grafschaften. Erkrankt sind: 1248 Stück Rindvieh, 3912 Schafe und 107 Schweine, von denen 27 Stück Rindvieh, 111 Schafe und 13 Schweine starben und 188 Stück Rindvieh, 391 Schafe und 7 Schweine auf polizeiliche Anordnung getödtet wurden. Außerdem sind 342 Stück Rindvieh, 1139 Schafe, 16 Schweine, mithin zusammen 1497 noch gesunde, jedoch der Ansteckung ausgesetzt gewesene Thiere behufs Seuchetilgung auf polizeiliche Anordnung abgeschlachtet worden.
Unmittelbar nach dem ersten Ausbruch versuchte man, die sofortige Tilgung durch Schlachtung aller kranken und mit solchen in Verüh⸗ rung gekommenen Wiederkäuer und Schweine zu erreichen, mußte dieses Verfahren jedoch, als die Seuche eine größere Verbreitung ge⸗ nommen hatte, durch eine strenge Isolirung der verseuchten Heerden b beziehungsweise auf diejenigen Fälle beschränken, in denen eine solche Isolirung nicht durchführbar erschien, z. B. sind alle Schafe auf der Insel Sheppey schließlich der Schlachtbank überliefert worden. Die Erfahrung hat gezeigt, daß die Tilgung durch Abschlachtung nur unter bestimmten Verhältnissen sicheren Erfolg verspricht. Strenge Isolirung verdient in vielen Fällen den Vorzug; es ist bedenklich, den zahlreichen Personen, welche zur Tödtung der Thiere und zur Besei⸗ tigung der Cadaver erforderlich sind, freien Zutritt in die verseuchten Gehöfte zu gewähren, und manche Thatsachen sprechen dafür, daß. mitunter die Viehbesitzer selbst, um die für die getödteten Thiere ge⸗ zahlten Entschüdigungen zu erhalten, sogar die Verbreitung der Krank⸗ heit gefördert haben.
Uebrigens haben die Thierbesitzer in den verseuchten Gehöften die schwersten Beschränkungen ihrer Betriebe mit dem größten Entgegen⸗ kommen ertragen und das Streben des Veterinär⸗Departements nach einer sofortigen Tilgung der Seuche in jeder Beziehung unterstützt.
3) Schweineseuche (swine fever).
Die Verbreitung der Schweineseuche hat im Berichtsjahre gegen das Jahr 1891 erheblich abgenommen, wie die nachstehende Ver⸗ gleichung zeigt: 188
Verseucht waren. 66 Grafschaften Zahl der Ausbrüche der “““ 5595 2748
Schweineseuche .“ Erkrankt. 32 349 3 957 Schweine, Fetödtet — 15 229 7 124
estorben. 14 112 5 789 8 A“*“ 3 399 1 146 Am Schlusse des Berichts⸗ e“ 340 238 2
Der Bericht spricht den Zweifel aus, ob die Krankheit, deren räumliche Verbreitung dieselbe geblieben ist, wie aus der gleichen Zahl der in beiden Jahren verseucht gewesenen Grafschaften hervorgeht, wirklich infolge unbekannt gebliebener Genfiaft abgenommen hat, oder ob die geringeren Zahlen im Jahre 1892 auf die Vernachlässigung der Anzeigepflicht in denjenigen Grafschaften zurückgeführt werden müssen, deren Localbehörden die Tödtung der erkrankten Schweine gegen Ent⸗ schädigung nicht oder nicht in allen Fällen anordneten; in 13 ver⸗ seuchten Grafschaften hat eine Tilgung durch Abschlachtung überhaupt nicht stattgefunden. Einzelne Behörden haben ein derartiges Ein⸗ schreiten gegen die Seuche mit dem Bemerken abgelehnt, daß ihrer Erfahrung nach die Verbreitung stets zunimmt, wenn Entschädigung für auf polizeiliche Anordnung getödtete Schweine gezahlt, dagegen sich mindert, wenn dieses Verfahren nicht eingehalten wird. Diese Behauptung ist zwar thatsächlich richtig, dürfte jedoch darauf zurück⸗ zuführen sein, daß die bö häufig genug vorziehen, die geringe Strafe für Unterlassung der Anzeige zu zahlen, um die schwer in das Gewicht fallenden Beschränkungen zu vermeiden, welche sie bei Beobachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu ertragen haben. Im übrigen bemerkt der Bericht, daß er den in früheren Jahren bereits wiederholt vorgetragenen Bemerkungen über die Schwierig⸗ keiten, auf welche die Tilgung der Schweineseuche stößt, nichts hinzu⸗ zufügen habe. Die erste Bedingung für die erfolgreiche Bekämpfung von ansteckenden Thierkrankheiten sei die Einheitlichkeit des Tilgungs⸗ verfahrens, und dieselbe dass sich nicht erreichen, so lange die Durch⸗ führung der gesetzlichen Bestimmungen zahlreichen Localbehörden über⸗ lassen bleibt, welche nach ganz verschiedenen Gesichtspunkten handeln und häufig genug von widerstreitenden Interessen beeinflußt werden.
Behufs Tilgung der Schweineseuche sind aus Mitteln der Local⸗
1891 66 Grafschaften
für getödtete kranke Schweine für getödtete gesunde, der An⸗ steckung verdächtige Schweine
3735 Lstrl. 3 Sh. 10 Pe⸗
13ZZ“ 8 1 4) Milzbrand.
Diese Krankheit trat nirgends in seuchenhafter Verbreitung auf, die mit derselben behaftet gewesenen 18 Pferde, 445 Stück Rindvieh, 11 Schafe und 190 Schweine vertheilten sich auf 292 Gehöfte.
Der Bericht hebt hervor, daß eine vollständige Tilgung des Milz⸗ brandes kaum zu erwarten sei; denn Milzbrandkeime können auf den mannigfachsten Wegen in den Körper der Thiere gelangen, eine An⸗ steckung von Thier zu Thier ist so gut wie niemals beobachtet worden, und ein Milzbrandcadaver ist jedenfalls für die Verbreitung der Seuche gefährlicher, als zohlreiche erkrankte Thiere. Außerdem wird die Verbreitung des Milzbrandes wesentlich durch den Umstand ge⸗ fördert, daß das Auftreten derselben häufig den Viehbesitzern un⸗ bekannt bleibt.
Cadaver von auf der Weide rodt gefundenen Thieren werden gewerblich ausgenutzt und können dadurch vielfach zur Verstreuung der Milzbrandkeime Anlaß geben. Das Vergraben nicht abgehäuteter, nicht zerlegter und in der Grube mit ungelöschtem Kalk beschütteter Cadaver verdient jedenfalls den Vorzug vor dem Beseitigen der Ca⸗ daver durch Verbrennen oder Verkochen; denn dieses Verfahren setzt eine Zerstückelung der Cadaver voraus, welche nicht nur für die hier⸗ mit beschäftigten Menschen gefährlich ist, sondern auch wesentlich die Verstreuung der Milzbrandkeime begünstigt.
„Das Veterinär⸗Departement hatte sich bisher gegenüber den An⸗ trägen zahlreicher Localbehörden auf Tödtung der an Milzbrand erkrankten Thiere gegen Entschädigung ablehnend verhalten, weil die erkrankten Thiere in kurzer Zeit sterben, und die mit denselben in Berührung gewesenen meistens gesund bleiben. Erst Ende 1892 wurde eine 1893 in Kraft tretende Verordnung erlassen, welche den Localbehörden die oben genannte Befugniß gewährt, den Besitzern der betreffenden Thiere jedoch gestattet, gegen eine derartige Anordnung an das Ackerbau⸗Departement zu appelliren.
.“ 5) Tollwuth.
„Die seit 1889 stetig abnehmende Zahl von Tollwutherkrankungen bei Hunden (im Berichtsjahre wurden solche nur bei 38 Hunden con⸗ statirt), ist jedenfalls eine Folge der strengen Bestimmungen bezüglich der herrenlos umherschweifenden Hunde und des Maulkorbzwanges in allen Distrikten, in denen Erkrankungen an Tollwuth beobachtet worden sind. Eine vollständige Tilgung der Tollwuth dürfte jedoch kaum zu erwarten sein, so lange die Einfuhr von Hunden ganz unbe⸗
schränkt bleibt.
6) Rotz⸗Wurmkrankheit. 8
Durch die Verordnung vom 26. September 1892, welch 17. Oktober 1892 in Kraft trat, wurde zunächst anerkannt, daß Ro und Wurm, welche bis daher als verschiedene Krankheiten behandelt wurden, nur zwei Formen derselben Krankheit darstellen, und den Localbehörden die Befugniß ertheilt, rotz⸗wurmkranke oder dieser Krank⸗ heit verdächtige Pferde, Esel und Maulthiere gegen eine Entschädigun tödten zu lassen, welche der Hälfte des Werths entspricht, jedoch d Summe von 20 Pfund Sterling nicht überschreiten dar Die Localbehörden sind ferner befugt, die Isolirung oder Observatio kranker beziehungsweise verdächtiger Einhufer, die Entfernung von Dünge und von anderen Gegenständen aus den verseuchten Localitäten un die Desinfection der Stallutensilien u. s. w. anzuordnen.
„Erkrankt sind während des Berichtsjahres 3001 Einhufer (unt diesen 2 Esel und 2 Maulthiere); von denselben wurden 2939 ge tödtet, 56 sind gestorben, 5 genesen und 6 blieben am Schlusse de Jahres unter Observation. Auf London und 4 unmittelbar um di Hauptstadt gelegene Grafschaften entfallen von den 3001 Einhufer 2778 gleich ungefähr 92 %. In London kamen die meisten Er krankungen unter Beständen der Omnibus⸗, Pferdebahn⸗ oder Speditions gesellschaften beziehungsweise der Droschkenbesitzer vor.
7) Schafrände.
„Die Krankheit herrscht weit verbreitet in allen Theilen Groß britanniens und hat gegen das vorhergehende Jahr noch erheblich zu genommen, nur 5 Grafschaften in England, 1 in Wales und 8 i Schottland blieben frei von Schafräude. Der Umfang der Verseuchun ist jedoch in den einzelnen Landestheilen sehr verschieden. Eine i Berichtsjahre seffen Verordnung ertheilt den Localbehörden die Be fugniß, die Einfuhr beziehungsweise Bewegung von Schafen in den betreffenden Bezirke zu verbieten oder Beschränkungen zu unterwerfen
1 8) Tuberculose.
Die Abschlachtung zahlreicher Rinder behufs Tilgung der Lungen seuche gab Gelegenheit, die betreffenden Thiere gleichzeitig genau au Vorhandensein von Tuberculose zu untersuchen. Hierbei stellte heraus, daß diese Krankheit ungemein weit verbreitet herrscht. 5 den abgeschlachteten Kühen litten in London 25, mitunter 30 bis 40 % in Midlothian (in der Nähe von Edinburg) 20 %, in Yorkshir 22,8 %, in Durham 18,7 % an Tuberculose, in einem Londoner Be stande waren von 20 Kühen 14 krank.
Die Versuche über die Infectiosität des Ferhcher und der Milch tuberculöser Rinder sind fortgesetzt worden und haben einige wichtig Resultate ergeben, welche in dem Berichte der zu diesem Zwecke ein ““ veröffentlicht werden sollen. Andere Versuche welche die Bedeutung der Tuberculin⸗Injectionen für die Diagnose de Krankheit bei lebenden Thieren zu ermitteln bestimmt waren, haben gelehrt, daß die Injectionen einen bedeutenden Werth für die Fest⸗ stellung der besitzen. In etwa 90 % der Fälle gab die nach der Injection beobachtete Temperatursteigerung den sicheren Be⸗ weis, daß die Thiere, an denen ““ keine Krankheitserscheinungen sich bemerklich machten, mit Tuberculose behaftet waren; in etwa 10 % der Fälle erwiesen sich Thiere, bei denen keine Temperatur⸗ steigerung eingetreten war, tuberculös, oder litten Thiere, welche Tem⸗ peratursteigerung gezeigt hatten, nicht an der Krankheit. Das Veterinär⸗ Departement hat wegen der Schwierigkeit, die Tuberculose bei lebenden Thieren mit Sicherheit festzustellen, beschlossen, von dem Erlaß gesetz⸗ licher Bestimmungen zur Unterdrückung oder Beschränkung dieser Krankheit Abstand zu nehmen, bis der Bericht der zur Erforschung der Tuberculose eingesetzten Commission veröffentlicht sein wird.
9) Einfuhrverbote und Beschränkungen.
Bei der Untersuchung der aus dem Auslande eingeführten Wieder⸗ käuer und Schweine am Landungsplatze erwiesen sich behaftet: mit Lungenseuche 33 Stück Rindvieh, mit Schweineseuche 48 Schweine,
mit Räude 556 Schafe aus den Vereinigten Staaten von Nord⸗
Amerika, außerdem waren räudekrank 1152 aus den La Plata⸗Staaten eingeführte Schafe. Hierzu kommen noch die aus Canada stammenden Stücke Rindvieh, welche lebend eingeführt und später im Besitz “ lungenseuchekrank befunden wurden (s. oben Lungenseuche).
Wegen der weiten Verbreitung der Maul⸗ und Klauenseuche auf dem europäischen Continent wurde die Einfuhr von Schlachtvieh aus Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Portugal und Spanien im Laufe des Berichtsjahrs verboten. Nachdem im No⸗ vember die Lungenseuche bei aus Canada eingeführten Rindern constatirt worden war, unterwarf man die aus den englischen Be⸗ sitzungen in Nord⸗Amerika eingeführten Rinder durch die am 21. No⸗ vember in Kraft getretene Verordnung dem Schlachtzwange am Landungsplatze.
Demgemäß war am Schlusse des Berichtsjahrs gänzlich verboten die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Oesterreich⸗ Ungarn, einschließlich Bosnien und Herzegowina, allen Staaten der Balkan⸗Halbinsel, Rußland, Italien, Frankreich, Malta, Belgien, Deutschland, Dänemark (abgesehen von Island, den Niederlanden, Schweden, Norwegen, Spanien, Portugal und Marocco). Keinen Beschränkungen war unterworfen: Die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen aus Irland, der Insel Man und den Kanalinseln. Island und Neu⸗Seeland, von Schasen aus den Vereinigten Staaten, von Schafen, Ziegen und Schweinen aus den englischen Besitzungen von Nord⸗Amerika. Aus den letzteren und aus den Vereinigten Staaten von Nord⸗Amerika eingeführtes Rindvieh, sowie Wiederkäuer und Schweine aus allen übrigen bisher nicht genannten Ländern müssen
behörden an Entschädigungen gezahlt worden:
am Landungsplatz geschlachtet werden.