daß mehr Getreide in Deutschland gebaut wird, wonach z. B. sen Schultz⸗Lupitz während seines ganzen Lebens ge⸗ strebt hat. Der ganze Ausfall, welchen diese 1 mit sich bringen, beträgt vielleicht 600 — 700 000 ℳ „Als Freihändler bin ich nicht gerade sehr entzückt von den Verträgen. Daß nicht mehr erreicht ist, ist lediglich eine Folge der Schutzzoll⸗ politik des Fürsten Bismarck; die anderen Staaten sind dem Beispiel Deutschlands gefolgt und zum theil hartnäckiger geworden, und dem jetzigen Reichskanzler muß es zum Ruhm gereichen, daß er den Zoll⸗ krieg verhindert hat, der sonst Europa zerfleischt hätte, worüber nur das junge Amerika sich gefreut hätte. Was ein Zollkrieg bedeutet, haben die Schweiz und Frankreich erfahren. Früher war man sehr milde in Bezug auf die Handelsverträge; man sprach von der Annahme des spanischen Vertrages; jetzt eifert die Correspondenz des Bundes der Landwirthe gegen die Verträge, weil Spanien ein Roggenausfuhrland sein soll: 200 000 Doppelcentner Roggen sollen ausgeführt sein, wovon allerdings in der officiellen Statistik nichts zu entdecken ist. Die Correspondenz hält es für unwürdig, daß Deutschland von Spanien und Rumänien sich Bedingungen dietiren lasse. In Bezug auf Spanien hätte ich auch gewünscht, daß wir mehr erreicht hätten, aber für den Abschluß mit Rumänien sollte man besonders dankbar sein, daß die Regierung den rechten Zeitpunkt ergriffen hat, um den Zollkrieg zu vermeiden, welcher zwischen Oesterreich und Rumänien ausgebrochen ist. Man jammert über die Zunahme der Einfuhr aus Rumänien und vergißt z. B., daß die Mehreinfuhr von Mais lediglich dazu gedient hat, die Futternoth der Landwirthschaft zu beseitigen. Dieser Vortheil wird jetzt gegen die Handelsverträge geltend gemacht. Nach Genehmigung des französischen Handelsvertrages sprach es der König Wilhelm 1862 aus, daß das die Grundlage der Handelspolitik Preußens sei, die seinem eigenen Interesse entspreche. Die Grundsätze von 1862 sind auch jetzt die Grundsätze der Handelspolitik des Reichskanzlers Grafen Caprivi. Mögen Sie für die Landwirthschaft sorgen; aber es giebt dafür bessere Wege als die Verschlechterung der Goldwährung und die Bekämpfung eines Handelsvertrages mit Spanien. Die Verbilligung der Eisenbahntarife, die bessere Fachausbildung der Landwirthe und ähnliche Dinge sind nothwendig zur Verbesserung der Lage der Landwirthe. Was der Reichskanzler hach dem „Reichs⸗Anzeiger“ gesagt hat, ist das Gelindeste, was man überhaupt sagen konnte. Was man da von der Ablösung der Hypotheken spricht, das ist der reine Diebstahl an den Gläubigern. An solche Hilfsmittel kann man nicht. denken. Was hier vorliegt, ist eine Ausführung dessen, was 1879 hier vertreten worden ist: daß die Landwirthschaft blüht, wenn die In⸗ dustrie blüht. Deshalb begrüßen wir diese Handelsverträge und wünschen, daß die Regierung auf diesem Wege fortfährt. Abg. Dr. Lieber (Centr.) stimmt dem Vorschlage zu, die Handelsverträge einer Commission zu überweisen. Nach den Erörte⸗ rungen draußen im Lande müßte man darauf gefaßt sein, dem Ausland ein wenig erfreuliches Schauspiel zu bieten, wenn wir nur im Plenum verhandeln. Durch solche Verhandlungen wird der Abschluß der Handelsverträge eher erschwert als gefördert; die Stellung unserer Gegner im Ausland wird dadurch nur gestärkt, indem wir unsere Schwächen offenbaren. Daß diese Handelsverträge eine unbedingte Folge der früheren Handelsverträge sind, erkennen wir nicht an. Die Er⸗ fahrungen mit den letzteren könnten doch dahin führen, auf diesem Wege nicht fortzufahren. Ich gebe das nicht unbedingt zu. Wenn es wahr wäre, daß der Vertrag mit Oesterreich ein Fehler war, dann folgt nicht, daß der Fehler fortgesetzt werden muß; deshalb wollen wir die Sache genau prüfen. Ich halte an der Auffassung fest, daß die Verträge von 1892 kein Fehler, sondern eine politische Großthat gewesen sind, an der mitgewirkt zu haben wir uns rühmen dürfen. Die große Eile, die man damals gehabt hat, haben wir jetzt allerdings nicht. Dieser Fehler wird nicht wiederholt werden. Preisgegeben ist die Landwirthschaft durch die Verträge von 1892 nicht. Wir konnten im Interesse der Landwirthschaft garnichts Besseres thun, als durch Abschluß der Verträge dem Ansturm gegen die landwirthschaftlichen Zölle die Spitze abzubrechen. Wir glauben, daß die Handelsverträge den Dreibund gefestigt haben. Daß man Politik und Handelspolitik nicht verquicken soll, hat der Abg. Graf Limburg heute auch wieder ausgeführt; er sollte doch daran denken, welche nationalpolitische Ent⸗ wickelung Preußen dadurch herbeigeführt hat, daß es seine Zollvereins⸗ politik stetig und nachdrücklich verfolgte. Ob die jetzt vorliegenden Handelsverträge auch politisch von Bedeutung sind, können wir vielleicht in der Commission ermitteln; jedenfalls steht der politische Werth nicht in erster Linie, man müßte denn in dem rumänischen Handelsvertrag eine Vorstufe zum russischen Handelsvertrag erblicken. Weil die politische Bedeutung der Verträge zurücktritt, treten die wirthschaftlichen Bedenken in den Vordergrund. Auf die Einzelheiten einzugehen, ist hier nicht der Ort. Wir halten es aber für nothwendig, die Interessen des gesammten deutschen Volks dabei zu wahren, auch die landwirthschaftlichen Interessen, und wir wollen dee halb die Verträge gründlich in der Commission erörtert wissen, wo dies eingehender möglich ist als in der Plenarverhandlung. Die Zulassung italienischer Trauben und Verschnittweine hat den deutschen Weinbau erheblich geschädigt. Man sagt, daß der spanische Ver⸗ trag eine solche Schädigung nicht mit sich bringen würde. Ich glaube aber, daß das doch der Fall sein wird; wenn auch Verschnittweine vielleicht nicht eine große Rolle spielen, so bleibt doch immer noch die Einfuhr spanischer Weine zur Cognacbereitung. Darüber wird auch in der Commission Aufschluß gegeben werden müssen. Die Bedenken der Landwirthschaft werden auch in der Commission erörtert werden können. Vielleicht verspricht sich die Landwirth⸗ schaft nicht viel von einer Ablehnung der vorliegenden Verträge; aber die Erörterung dieser Dinge wird jedenfalls zur Beruhi⸗ ung der Landwirthschaft dienen. Was den finanziellen Aus⸗ all in Folge der Zollermäßigung betrifft, so muß uns derselbe genau vorgerechnet werden, namentlich in dem Augenblick, wo wir so erheb⸗ liche Beträge an neuen Steuern bewilligen sollen. Den russischen andelsvertrag sollte man, weil die schwierigen Verhandlungen dar⸗ über noch schweben, nicht in die öffentliche Debatte hineinziehen; über diesen Punkt sprechen wir uns deshalb hier im Plenum nicht aus; dazu wird vielleicht die Commissionsverhandlung Gelegenheit bieten. Abg. Graf Kanitz (dcons.): Wenn der Staatsseecretär davon gesprochen hat, daß wir Mißstimmung erregt haben, daß wir sehr lange Zeit dazu gebraucht haben, so kann ich mir diese Aeußerung nur daraus erklären, daß der Staatssecretär nicht preußischer Unter⸗ than ist und nicht weiß, wie es in Preußen zugeht, daß wir alle Hände voll zu thun haben, um die Mißstimmung nicht allzu groß anwachsen zu lassen. Der Beifall, den die Auslassung des Staats⸗ secretärs fand, erscholl auch nur bei den Socialdemokraten und den Frei⸗ sinnigen, die große Majorität des Reichstags schwieg still. Wenn der Staatssecretär davon sprach, daß die Industrie directe und die Landwirthschaft indirecte Vortheile haben wird, so sollte die deutsche Industrie doch auch mehr die Rohstoffe der deutschen Landwirthschaft consumiren. Die Rede des Abg. Dr. Lieber habe ich eigentlich nicht recht verstanden; ich weiß nicht, ob er für oder gegen die Handels⸗ verträge ist. Der katholische Bauernverein des Herrn von Schor⸗ lemer⸗Alst hat sich einstimmig gegen die Handelsverträge erklärt und somit eine klare Stellung eingenommen, die bei dem Abg. Dr. Lieber noch zu vermissen ist. Ich will der Regierung keinen Vorwurf machen wegen des Auszalls dieser Handelsverträge; das Ergebniß ist eine Folge des in allen Ländern an⸗ wachsenden Protectionismus. Aber es ist doch fraglich, ob wir recht daran thun, uns mit kleinen Concessionen zu begnügen und da⸗ für eine erhebliche Zollermäßigung zuzugestehen. Ich habe die Genug⸗ thuung, daß meine früheren Voraussagungen vollständig eingetroffen sind. Das Differential⸗Zollsystem hat sich als unhaltbar erwiesen; man kann nicht mit einzelnen Staaten besondere Verträge abschließen. ch habe es vorausgesagt, daß wir dadurch in eine schiefe Stellung zu Rußland kommen werden. Unser Handelsstand hängt nicht bloß von unseren Beziehungen zu Oesterreich⸗Ungarn und Italien ab, son⸗ dern es ist auch noch Rußland da. Ich bin immer für die Tarif⸗ autonomie eingetreten, weil ich von einem anderen Verfahren eine Verschlechterung unseres Marktes befürchtet habe. Die
Zahlen, welche in der Denkschrift vorgeführt sind, zeigen, daß die Denkschrift am grünen Tisch in der Wilhelmstraße entstanden ist. Wenn wir wirklich so sehr viel günstiger ständen als andere Staaten, warum denn überall die Klagen? Das liegt an der Verschlechterung des einheimischen Marktes, auf dem die Industrie nicht so viel absetzen kann, weil die Landwirthschaft geschädigt worden ist durch die Handels⸗ verträge, und dieser einheimische Markt ist immer die Hauptsache. Der Staatssecretär Freiherr von Marschall hält die Zolldifferenz von 1,50 ℳ nicht für bedeutend; er sollte einmal zu uns armen Leuten in den Osten kommen! Bei uns macht diese Differenz sehr viel aus, und die Mißstimmung ist bei uns, trotz⸗ dem es eine sehr loyale Bepölkerung ist, eine sehr bedenkliche. Ich habe bei der Landtagswahl so viel Stimmen bekommen wie niemals. Niemals war die Mißstimmung über die neuere Wirthschaftspolitik so groß wie jetzt. Wovon soll denn der Bauer seine Versicherung, seine Steuern u. s. w. bezahlen, wenn durch die Ermäßigung des Zolls der Preis zurückgeht? Die Ausfälle an Zolleinnahmen sind viel bedeutender gewesen, als man vorher berechnet hat; wenn noch weitere Zollverträge abgeschlossen werden sollen, namentlich auch mit Ruß⸗ land, dann muß eine genaue Berechnung aufgestellt werden. In der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ hat ein Artikel gestanden, in welchem davon die Rede war, daß der Verzicht auf die Zolleinnahmen von Getreide geschehen sei mit Rück⸗ sicht auf die Bedürfnisse der minder wohlhabenden Be⸗ völkerungsklassen, daß dieser Ausfall jetzt bei der Steuerreform gedeckt werden müsse. Der Zollausfall trifft gerade die ärmste Be⸗ völkerung, die ländliche, und die niedrigen Getreidezölle sind auf zwölf Jahre festgelegt, sodaß der Ausfall sich für die ländliche Bevölkerung auf viele Hundert Millionen Mark beläuft. Wir stehen dem Aus⸗ lande mit gebundenen Händen gegenüber; wir, haben kein Mittel da⸗ egen, daß die Zollermäßigungen, welche andere Staaten uns gewährt “ vereitelt werden durch Eisenbahntarife und ähnliche Maß⸗ regeln. Was nützt uns ein Vertrag mit Rußland, wenn die russische Regierung ihren inländischen Fabriken besondere Prämien gewährt! Was nützt ein billiger Schienenzoll in Rußland, wenn den Gesellschaften, welche die Eisenbahnen bauen, aufgegeben wird, kein ausländisches Material zu verwenden? Mit großer Mehr⸗ heit sind allerdings 1891 die Verträge angenommen, aber mit großer Begeisterung nicht; und wenn die Verträge heute vorgelegt würden, das Stimmverhältniß würde das umgekehrte sein; kein Reichstag würde solche Verträge wieder annehmen, weil die Wirkungen den Hoffnungen nicht entsprachen. Der Abg. Oechelhäuser hat sich nicht wieder wählen lassen; er hat im September hier in den Räumen den Reichstags eine recht eigenthümliche Aeußerung gethan: Wenn ich damals, meinte er, gewußt hätte, daß der öster⸗ reichische Handelsvertrag einen Zollkrieg mit Rußland herbei⸗ führen würde, würde ich niemals dafür gestimmt haben. Die heute vorliegenden Verträge sind die Fortsetzung der früheren, und der beste Ausgang würde vielleicht der sein, mit der österreichischen Regierung in Verhandlung zu treten wegen Wiederaufhebung des Vertrages von 1892; dann kommen wir um die Annahme dieser Ver⸗ träge und auch eines russischen Vertrages herum. In Oesterreich selbst hat man keine so große Meinung von dem Nutzen des Ver⸗ trages mit Deutschland, namentlich vertritt man die An⸗ sicht, daß jeder Nutzen hinfällig wird, sobald Deutsch⸗ land einen Vertrag mit Rußland schließt und diesem dieselben Zollermäßigungen gewährt wie Oesterreich. In Bezug auf den spa⸗ nischen Handelsvertrag führt Redner aus, daß die Ausfuhr Deutsch⸗ lands nicht bloß beim Artikel Branntwein, sondern auch bei allen anderen Artikeln sehr erheblich zurückgegangen ist, während die fran⸗ zösische und englische Ausfuhr sich sehr vermehrt hat. Als Hemmniß des Exports wird von den Industriellen besonders bezeichnet die Be⸗ lastung der deutschen Industrie durch die Arbeiterversicherung. Ich kann nur mit dem Wunsche schließen, daß mein Vorschlag bezüglich Wiederaufhebung des Handelsvertrages mit Oesterreich in Erwägung gezogen werde. Reichskanzler Graf von Caprivi:
Der Herr Abg. Graf Kanitz hat in seiner Kritik einer Aeußerung des Herrn Staatssecretärs Freiherrn von Marschall eine Bemängelung um deshalb ausgesprochen, weil der Freiherr von Marschall nicht preußischer Herkunft sei. Ich beklage diese Aeußerung vom nationalen Standpunkt aus, wie von dem des Reichsbeamtenthums aus. Ver⸗ fassungsmäßig haben Reichsbeamte nur eine Nationalität, in der sie hier auftreten, und das ist die deutsche. (Bravo!)
Staatssecretär Freiherr von Marschall: Der Herr Abg. Graf von Kanitz hat die Behauptung aufgestellt,
ich hätte der conservativen Partei dieses Hauses den Vorwurf gemacht,
daß sie Verstimmung im Lande errege. Ich hätte geglaubt, nach meiner politischen Vergangenheit dem Verdachte nicht ausgesetzt zu sein, daß ich absichtlich gegen die conservative Partei dieses Hauses, der ich selbst früher angehört habe, einen solchen verletzenden Vorwurf erheben könnte. Ich habe mir deshalb den stenographischen Bericht kommen lassen und verlese das, was ich gesagt habe. Ich sagte: „Es ist nichts leichter auf der ganzen Welt, als auf Grund einzelner Klagen mit großen Worten Sturm zu laufen gegen ein Vertragswerk und sich auf die Stimmung im Lande zu berufen, nachdem man vorher ein Jahr lang alles gethan hat, um Ver⸗ stimmung im Lande zu erregen.“
Von der conservativen Partei war mit keinem Wort die Rede. (Bewegung und Oho! rechts.) Kann der Herr Abg. Graf von Kanitz . . (Unruhe rechts.) — Ich glaube, daß, wenn ich hier erkläre, daß ich hier die conservatirve Partei nicht gemeint habe, die Herren sich mit dieser Erklärung zufrieden geben können.
Wenn der Herr Abg. Graf von Kanitz wissen will, worauf diese Aeußerung sich bezogen hat, so bitte ich ihn, das gestern erschienene Correspondenzblatt des Bundes der Landwirthe zu lesen. Die Art und Weise, wie da zum großen Theil auf Grund von falschen Be⸗ hauptungen an den drei Handelsverträgen Kritik geübt wird, das nenne ich „Verstimmung im Lande erregen“. (Sehr richtig! links.)
Ein Vertagungsantrag wird angenommen.
Abg. Graf Kanitz (dcons.) bemerkt persönlich: Der Staats⸗ secretär hat ja gerade auf die Rede des Abg. Grafen Limburg hin⸗ gewiesen, der von den preußischen Abgeordnetenwahlen gesprochen hatte. Wir haben es hier mit einer specifisch preußischen, nicht mit einer Reichsangelegenheit zu thun, und ich bitte den RNeichskanzler, doch davon gefälligst Notiz nehmen zu wollen und die Sache nicht so darzustellen, als hätte ich gegen den Staatsseeretär auf irgend einem anderen Gebiete einen derartigen Vorwurf machen können. Der Staatssecretär hat gesagt, es wäre von unserer Seite ein Jahr lang nichts unversucht gelassen worden, um Verstim⸗ mung zu erregen. Ich frage Sie: wer kann sich so etwas gefallen lassen? Ja, das ist doch ein Vorwurf gegen die conservative Partei, den wir ganz bestimmt nicht verdient haben. Haben wir jemals Verstimmung im Lande erregt?
Präsident Freiherr von Buol: Das ist nicht mehr persönlich; der Staatssecretär hat keinen persönlichen Angriff gegen Sie gerichtet.
Schluß gegen 5 ¾ Uh 1111“X“
1
Literatur.
Gesetze, Verordnungen eꝛc.
Gewerbeordnung für das Deutsche Reich in ihrer gegenwärtigen Gestaltung nebst für das Reich und Preußen erlassenen Ausführungsbestimmungen und einem Anhang, enthaltend die wichtigsten bezüglichen Gesetze und Verordnungen. Erläutert von Pr. H Appelius. Berlin 1893. Otto Liebmann. 8. 237 S. — Die gesammte Rechtsprechung des Ober⸗Verwaltungsgerichts ist zuverlässi zur Erläuterung benutzt, ebenso die umfangreichen die strafrechtlichen Bestimmungen betreffenden Entscheidungen des Reichsgereichts. Auch auf die Noten der verschiedenen Novellen zur Gewerbeordnung und die Verhandlungen im Reichstag ist gebührende Rücksicht genommen. Namentlich ist auch das Sachregister sorgfältig und wortreich. Die Aus⸗ stattung ist vortrefflich.
Unterhaltung.
In der Sammlung von Meyer's Volks büchern (Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipzig und Wien) sind soeben erschienen: Uhland's Dramatische Dichtungen (Nr. 973/974). Die Nrn. 975/976 bieten M. Petersen's duftiges Märchen: Die Irr⸗ lichter. — Von dem gemüthvollen Jugendschriftsteller Chr. don Scchmid enthalten die Nrn. 977/978 Genoveva, während die Nrn. 979/980 A. G. Eberhard's liebliche Idylle: Hannchen und die Küchlein bringen. — A. G. von Staösl⸗Holstein’s „Deutschland“ (Aus dem Französischen, Nr. 981/985 I, Nr. 986/990 I1), wird no heute hochgeschätzt wegen seiner culturhistorisch werthvollen Schilde⸗ rung deutscher Sitten, Literatur, Philosophie und Künste. Der be⸗ rühmte amerikanische Humorist Mark Twain ist in Nr. 991/995 vertreten durch eine Reihe seiner wirkungsvollsten Skizzen, aus dem Englischen von H. Löwe. Ganz besondece Hervorhebung verdient der Inhalt der Nrn. 996/998: Th. Gyllembourg, Konrad und Hanna, aus dem Dänischen von M. von Andechs. Die hervorragende dänische Novellistin findet hier die ihrem ausgezeichneten Talent leider so selten zu theil werdende Würdigung. Nr. 999 enthält Körner’s harmlos⸗lustige Posse: Die Gouvernante. Die Jubiläumsnummer 1000 eröffnet mit einer sachkundigen Ausgabe des Patentgesetzes und der Musterschutzgesetze des Deutschen Reichs eine Reihe für das große Publikum werthvoller Gesetzausgaben. — In den 1000 Nummern finden sich die bedeutendsten Geisteswerke aller Cultur⸗ nationen, die nicht nur in Dichtungen und andern schönwissenschaftlichen Darstellungen, sondern auch in historischen, biographischen, philo⸗ sophischen und naturwissenschaftlichen Werken vertreten sind. Der billige Preis und die gute Ausstattung der Meyer'schen Volksbücher (jede Nummer kostet in handlichem Format bei gutem Druck auf gutem Pavier, geheftet und beschnitten nur 10 ₰) werben der Samm⸗ bung täglich neue Gönner.
Kalender.
Kalen der und Statistisches Jahrbuch für das
Königreich Sachsen nebst Marktverzeichnissen für Sachsen und die Nachbarstaaten auf das Jahr 1894. Herausgegeben vom Statistischen Bureau des Königlich sächsischen Ministeriums des Innern. Preis 1 ℳ (Verlag von C. Heinrich in Dresden). — Wie in früheren Jahr⸗ ängen bringt diese Veröffentlichung zunächst den astronomischen Kalender nebst vollständigem protestantischen, katholischen und grie⸗ chischen Kalender, sowie jüdischem und mohammedanischem Kalender im Auszuge auf das Jahr 1894, bearbeitet von A. Nagel, Geheimem Regierungs⸗Rath, Professor der Geodäsie an der Königlichen Technischen Hochschule und Director des Königlichen Mathematischen Salons zu Dres⸗ den, sodann eine Uebersichtskarte für das Deutsche Reich zur Umrech⸗ nung der Ortszeitangaben, ferner das Marktverzeichniß, enthaltend sämmtliche Messen, Kram⸗, Vieh⸗, Woll⸗ und andere Märkte im Königreich Sachsen, in den angrenzenden Königlich preußischen Re⸗ gierungsbezirken Merseburg und Liegnitz und den thüringischen Staaten im Jahre 1894. Das Statistische Jahrbuch, redigirt von dem Director des Statistischen Bureaus des Königlichen Ministeriums des Innern, Geheimem Regierungs⸗Rath Professor Dr. Victor Böhmert, enthält folgende, das Königreich Sachsen bezw. die deutschen Bundes⸗ staaten betreffende statistische Mittheilungen: Flächeninhalt, Wohn⸗ stätten, Haushaltungen und Bevölkerung der deutschen Bundesstaaten am 1. Dezember 1890 und specielle Ergebnisse der sächsischen Volkszählung vom 1. Dezember 1890, insbesondere die Be⸗ völkerung nach Religion, Staatsangehörigkeit, Gebürtigkeit, Alter und Civilstand. — Gebrechliche. Umfang und Bevölkerung der Landtagswahlkreise. — Viehzählungsergebnisse. — Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle in Sachsen und in den deutschen Bundesstaaten 1891. — Geburten⸗ und Sterbeziffern in sämmtlichen sächsischen Städten für die Jahrfünfte 1876/80, 1881/85 und 1886/90. — Selbstmorde. — Auswanderungen aus Sachsen. — Erträge des Staatsforstwesens, der Intraden und Domänen, des Berg⸗ und Hüttenwesens, der Porzellanmanufactur, der direeten und indirecten Steuern. — Ergebnisse der Einschätzungen zur Einkommen⸗ steuer. — Sparkassenverkehr. — Stand der Land⸗, Landescultur⸗ und Altersrentenbank. — Ausmünzungen. — Bergwerksbetrieb. — Eisenproduction und Eisenverarbeitung. — Zuckerproduction. — Bierbrauerei⸗ und Branntweinbrennereibetrieb. — Ergebnisse der Fabrikarbeiterzählung. — Saändsteinbruchsbetrieb. — Dampf⸗ kessel und Dampfmaschinen. — Anbauflächen und Ernte⸗ erträge. — Eisenbahn⸗, Post⸗, Telegraphen⸗ und Schiffahrtsverkehr. — Staatsstraßen. — Immobiliarbrandversicherung. — Kranken⸗, Invaliditäts⸗ und Altersversicherung. — Fleisch⸗ und Salzverbrauch. — Armen⸗ und Bettlerwesen. — Krankenbestand in den öffentlichen Krankenanstalten. — Sterblichkeit und Todesursachen. — Impf⸗ ergebnisse. — Stand und Entwickelung der evangelisch⸗lutherischen Landeskirche. Aus diesen Abschnitten ergiebt sich die große Reich⸗ haltigkeit und Vielseitigkeit des Jahrbuchs, welches nicht nur Be⸗ hörden, Beamten und Geschäftsleuten, sondern überhaupt allen den⸗ jenigen, welche sich für die staatlichen und wirthschaftlichen Ein⸗ richtungen Sachsens interessiren, reiche Belehrung bieten und als ein nützliches und oft sehr nöthiges Nachschlagebuch dienen wird.
— Deutscher Hausbesitzer⸗Kalender für das Jahr 1894. Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Rechtsanwalt Dr. Franz Günsburg zu Berlin, Schriftführer des Kartellverbandes der Haus⸗ und städtischen Grundbesitzervereine Deutschlands hat sich der Bearbeitung unterzogen und in guter Auswahl dem üblichen Kalenderinhalt eine Fülle des für die Haus⸗ und Grundbesitzer Wissenswerthen und Nützlichen beigefügt, namentlich betr. Miethsrecht, gerichtliches Verfahren, Steuern, Stempel u. s. w. Die Ausstattung ist haltbar und sauber.
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eigefügt. .“ “
zum Deutschen Reichs⸗
Mo. 281.
Nachrichten über den Stand der Herbstsaaten um die Mitte des Monats Nov Klee (auch Luzerne)
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Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.
Um die Mitte des Monats November war der Stand der Saaten Nr. 1 sehr gut, Nr. 2 Staaten ut, Nr. 3 mittelgut, Nr. 4
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*) In Heu angeschlagen (alle Schnitte zusammen). Die Fortführung der Bestellungsarbeiten ist durch die milde und feuchte Witterung, die bis in den November hinein geherrscht hat, sehr begünstigt worden; doch hat in manchen Gegenden andauernder Regen ihre Beendigung verzögert, und während der Frosttage vom 8. bis 13. November mußte die Bestellung fast überall, wo sie noch nicht zum Abschluß gekommen, unterbrochen werden. In größerem Umfange sind aber nur die für Winterweizen bestimmten Aecker in einigen Gebietstheilen westlich der Elbe noch unbesäet, und besonders auf Kartoffel⸗ und Rübenland ist hier die Einsaat noch im Rückstande.
Für die Keimung und das Wachsthum der Wintersaaten war die feuchtwarme Witterung in hohem Maße förderlich. Nament⸗ lich das frühzeitig gesäete Getreide zeigt einen dichten, gleichmäßigen Stand und kommt meist gesund, gehörig erstarkt und reich bestockt in den Winter. Roggen ist in einigen Bezirken sogar zu üppig ent⸗ wickelt und hat hier und da bereits ein gelbes, fahles oder rötbliches Aussehen erhalten. Zumeist sind auch die späteren Aussaaten noch zut aufgegangen, theilweise aber durch den Frost an der kräftigen Weiterentwickelung verhindert worden.
In Norddeutschland leiden die Saaten vielfach unter Mäusefraß; besonders in mehreren nördlichen, mittleren und westlichen Gebiets⸗
Bemerih theilen wird über starke Vermehrung d hältnißmäßig wenigen Fällen ist ihre Gift erreicht worden.
sind die Saaten in verschiedenen Theilen einigen westlichen Bezirken au
worden, und vereinzelt hat in Saatkrähe die Weizensaat heimgesucht,
gung einen erheblichen Umfang angenommen hätte. Aus Süddeutsch⸗ land werden Klagen über Mäuse⸗ und Wurmfraß nur in ganz vereinzelten
Fällen laut.
Die Kleesaaten friedigenden Stand. In allen Theilen des Sommers dem im Frühjahre einge
worden, und viele Kleeäcker mußten umgebrochen werden. besonders in süddeutschen Gegenden, haben sich die Kleesaaten, soweit sie stehen geblieben voend, bei der günst
saaten im Spätsommer und selbst noch zu An⸗ haben sich bislang ziemlich gut entwickelt, verlangen
erholt. Manche Na fang des Herbstes aber einen milden Winter.
Von Mäusefraß sind in mehreren zirken auch die Kleefelder betroffen.
Auch durch Insecten
haben vielfach auch jetzt noch einen wenig be⸗
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er Mäuse geklagt; nur in ver⸗ vollständige Vertilgung durch
und anderes Ungeziefer Norddeutschlands beschädigt die ohne daß indeß die Schädi⸗
des Reichs ist die Trockenheit säeten Klee sehr nachtheilig ge⸗ Theilweise,
tigen Herbstwitterung merklich
nord⸗ und mitteldeutschen Be⸗
Die Schätzung des Ernteertrages ist bezüglich des Hafers, wie vielfach hervorgehoben wird, noch sehr unsicher, da der Drus desselben bisher noch wenig vorgeschritten ist. Für diese Frucht c. weder Menge noch Beschaffenheit der Körner befriedigend, der Strohertrag ist meistens gering. Bezüglich der Ke wird für Nord⸗ und Westdeutschland berichtet, daß die Frucht mit wenigen Ausnahmen ohne Frostschaden, jedoch nicht überall reif eingebracht sei und infolge dessen, wie auch wohl wegen der ungünstigen Witterun sverhältnisse, während der für ihre Entwickelung wichtigsten Zeit vielfach in den Mieten und Kellern faule. In Mittel⸗ und Süddeutschland gaben die Kar⸗ toffeln meistens einen guten Ertrag, und die Knollen sind gesund und schmackhaft. Die Klee⸗ und Luzernefelder sowie die Wiesen haben infolge der Dürre, die während des Frühjahrs und Sommers herrschte, beim ersten Schnitt nur geringen und sehr geringen Ertrag geliefert; bessere, hier und da selbst reichliche Schnitte wurden im Herbst erzielt 8
Berlin, den 2
1“
3. November 1893
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(Entwurf eines Gesetzes, betreffend
die anderweite Ordnung des Fiuanz⸗ wesens des Reichs.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Für die Zeit vom 1. April 1895 bis zum 31. März 1900 treten die nachstehenden Bestimmungen .“
Matrikularbeiträge, ausschließlich der von einzelnen Bundesstaaten sur Reichskasse zu zahlenden besonderen Ausgleichungsbeträge, sind für edes Etarsjahr nur in einer Höhe in den Reichshaushalts⸗Etat ein⸗ süstellen, welche mindestens um 40 Millionen Mark hinter dem Ge⸗ ummtbetrage der den Bundesstaaten nach den bestehenden gesetzlichen Zestimmungen zustehenden Ueberweisungen aus den Erträgen der
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Zölle, der Tabacksteuer, der brauchsabgabe für Branntwein zurückbleibt.
sowie
Ergiebt sich nach der Rechnung für ein Etatsjahr eine höhere als
die nach der Bestimmung im ersten A Etat festgesetzte Differenz zwischen den
Ueberweisungen, so verbleibt der Mehrbetrag dem Rei die den Bundesstaaten aus dem Ertrag der Zölle und
steuer zu überweisenden Beträge nach rung, welche der
als die im ersten Absatz bezeichnete
Matrikularbeiträgen und den Ueberweisungen, so bleibt sprechender Betrag der Matrikularbeiträge unerhoben und wird von
den veranschlagten Matriknlarbeiträgen nach dem 2 erhältnis der Matrikularb ersten Absatz bezeichneten besonderen Au
Reichs⸗Stempelabgaben und der Ver⸗
Vertheilung ihres veranschlagten Betrags unter die einzelnen Bundesstaaten zu Grunde gelegt war, entsprechend zu kürzen.
Ergiebt sich nach der Rechnung für ein Etatsjahr eine Feincer⸗
des Zuschlags zu derselben
bfaß in dem Reichshaushalts⸗ atrikularbeiträgen und den , und es sind
der Taback⸗ dem Verhältniß der Bevölke⸗
Mindestdifferenz zwis hen den
ein ent⸗
der einzelnen Bundesstaaten eiträge, ausschließlich der im sgleichsbeträge, abgesetzt.
führt der Reichskanzler.
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Nach der Rechnung sich ergebende Ueberschüsse des Reichshaushalts sind zu einem besonderen Fonds anzusammeln, welcher zur Ausgleichung in folgenden Jahren nach der Rechnung sich ergebender Fehlbeträge zu verwenden ist. Zu dem letzteren Zwecke ist derselbe in den Reichs⸗ haushalts⸗Etat desjenigen Jahres, in welchem der Fehlbetrag eines früheren Jahres zu decken ist, bis in Höhe dieses Fehlbetrages in Einnahme zu stellen, insoweit nicht der betreffende Etat anderweit die Mittel zur Deckung bietet.
Hat der im § 2 bezeichnete Ausgleichungsfonds einen Bestand von 40 Millionen Mark erreicht, so sind die weiteren demselben zu⸗ fließenden Beträge zur Tilgung von Reichsanleihe zu verwenden. Die nähere Bestimmung hierüber erfolgt durch den Reichshaushalts⸗ Etat beziehungsweise das Gesetz, betreffend die Feststellung desselben. § 4.
2 bezeichneten Ausgleichungsfonds
Die Verwaltung des im § 2
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