1893 / 282 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Einbruchsstationen bezeichnet, aus welchen russische Schweine unter preußischer Aufsicht übergehen können, eine Maßregel, die zu einem Theile von dem damaligen Herrn Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten in Preußen selbst angeregt, zum anderen Theil von ihm gutgeheißen worden ist. Soweit die Nachrichten im Reichsamt des Innern reichen, ist kein einziger Fall constatirt worden, daß da⸗ durch die Krankheit in preußische Gebiete übertragen und da ver⸗ breitet worden wäre. Sie ist, wo sie an uns herangekommen ist, allemal an diesen Einbruchsstationen zurückgehalten worden. Es ist also diese Eingabe gegenstandslos. Das Reichsamt des Innern hat den Herrn von Below⸗Saleske, der sie unterzeichnet hatte, aufge⸗ fordert, die Uebelstände, wo sie wahrgenommen würden, im einzelnen anzugeben; die Aufforderung ist ohne Antwort geblieben. (Hört, hört! links.)

Was das Rindvieh angeht, so brachte unter dem 12. November d. J., also vor nicht langer Zeit, die „Kreuzzeitung“ und zwar in ihrem landwirthschaftlichen Theile, der „Landwirthschaft und Pro⸗ ductenhandel“ überschrieben wird, der also nicht von einem Einsender ausgeht, sondern von dem Redacteur, der diesem Theil des Blattes vorsteht, geprüft und gebilligt worden ist, über die Zahl der Rinder, die wir durch die Klauenseuche verloren hätten, eine Zu⸗ sammenstellung. Die Zahlen steigen in den Jahren 1887 bis 1891, im Jahre 1892 sind sie auch noch gestiegen. Dann wird gesagt:

„Man geht wohl nicht fehl, wenn man das Anwachsen der Krankheit von rund 260 000 im Jahre 1889 auf rund 432 000 im ahre 1890 und auf rund 821 000 im Jahre 1891 in einen ur⸗ sächlichen Zusammenhang mit dem durch den Grafen von Caprivi ageordneten Oeffnen der östlichen Grenze für die Vieheinfuhr zu⸗ ammenbringt.“ Schhließlich wird auf die Handelsverträge eingegangen, den Unter⸗ händlern wird natürlich die Schuld beigelegt und gesagt: „Es er⸗ wuchs hieraus der deutschen Landwirthschaft ein Schaden von Mil⸗ lionen und Abermillionen.“ Nun bin ich, was die Maul⸗ und Klauenseuche bei dem Rindvieh angeht, in der Lage, nach⸗ zuweisen, daß im Jahre 1892 diese Krankheit ihren Cul⸗ minationspunkt erreicht hatte, daß sie nicht allein bei uns war, son⸗ dern auch in Ländern auftrat, wo sie sonst nie gewesen war. Ich kann aber zu meiner Freude constatiren, daß, wenn sie noch nicht ganz erloschen, sie doch heute oder vielmehr im September, von dem die letzten Nachrichten vorliegen, auf den hundertsten Theil desjenigen Bestandes zurückgegangen ist, den sie im Jahre 1892 hatte. Also einmal: Lag hier ein Verschulden vor? Es lag nicht vor, denn die Krankheit ist zurückgegangen.

Es ist ein Irrthum, der durch eine ganze Anzahl ähnlicher Schriften hindurchgeht: Der österreichische Handelsvertrag hat das ge⸗ macht! Der österreichische Handelsvertrag trat am 1. Februar 1892 in Kraft, die Viehconvention aber datirt erst vom 1. Februar 1893. Diese Fälle der „Kreuzzeitung“ liegen also alle noch unter der Wir⸗ kung der alten Verträge mit Oesterreich oder des mit beschränkten Verträgen bestehenden Zustandes. Es ist also rein unmöglich, dieses Wachsen der Klauenseuche mit unserer Convention in einen ursächlichen Zusammenhang zu bringen.

Nun ist aber auch der Viehbestand nicht geschädigt worden: der Bestand hat sich in Preußen und im Deutschen Reich in dem Jahr⸗ zehnt von 1883 bis 1892 an Schweinen um 33 % gehoben, der Rind⸗ viehbestand ist in den 23 Jahren von 1860 bis 1883 um 800 000 Stück gestiegen, in den nur 9 Jahren von 1883 bis 1892 dagegen um 1 700 000 Stück. (Hört, hört! bei den Nationalliberalen.)

Ich könnte nun auch nachweisen aus den Notizen, die mir vor⸗ liegen, daß die Preise nicht in einer Weise gesunken sind, die der Landwirthschaft schädlich sein könnten; sie sind nach der exorbitanten Höhe aus dem Jahre 1889/90 wieder heruntergegangen auf das ge⸗ wöhnliche Niveau, das sie seit langen Jahren gehabt haben.

Es ist endlich nicht richtig, daß die Einfuhr an Vieh und frischem Fleisch erheblich zugenommen habe; sie hat eine Zeitlang zugenommen, in der Zeit, wo es bei uns mit diesen Dingen knapp stand, und ist jetzt, 1893, wieder ganz erheblich im Sinken begriffen.

Also ist ungerecht und falsch 1) davon zu sprechen, daß unser Viehstand, unsere Viehwirthschaft geschädigt wird, 2) falsch, einen Schaden, wenn man ihn überhaupt irgendwo finden will, den Handels⸗ verträgen und der Regierung in die Schuhe zu schieben! Woran krankt denn unsere Landwirthschaft; was ist es, das ihr fehlt? Nach meiner Ueberzeugung zunächst die Verschuldung eines großen Theils unserer Besitzer, nicht daß die Verschuldung durch die Schuld der Besitzer hervorgerufen wäre (Zuruf links), das mag auch vorkommen und kommt auch häufig vor; aber ein großer Theil der Verschuldung ist das Resultat der historischen Entwickelung. Die Güterpreise sind ge⸗ stiegen, über ihren realen Werth gestiegen, es wird schwer, die Zinsen für die Schulden aufzubringen. Der zweite Uebelstand ist nach meinem Dafürhalten der, daß wir, früher ein sich selbst genügendes Land, haben auf den Weltmarkt gehen müssen; es ist ein Weltmarktpreis da, der ist entstanden, seit es Eisenbahnen und Dampsfschiffe giebt; er ist entstanden und ist für uns unvermeidlich geworden, seit wir vom Getreideexport zum Getreideimport übergingen. Und endlich sehe ich den Grund für die Klagen der Landwirthschaft im Arbeiter⸗ mangel. Es ist ja zu beklagen, daß die Arbeiter den Industriecentren zuziehen, knapper werden; aber nun frage ich: Was kann denn diese Regierung, die man in landwirthschaftlichen Dingen theils als böswillig, theils als unfähig hinstellt, was kann denn die hiergegen thun? Die Landwirthschaft ist krank; aber das Uebel ist ein organisches, das liegt tief, das ist nicht durch kleine Mittel zu heilen. (Wider⸗ spruch rechts.) Das Uebel ist auch chronisch; das wird sich erst langsam heilen lassen. Sie können aber unmöglich von der Regierung verlangen, daß die Verschuldung der Landwirthe aufhört; wir können die Eisenbahnen und Dampfschiffe, die uns den Weltmarkt gebracht haben, nicht wieder abschaffen, wir können die Arbeiter nicht wieder an die Scholle heften, und wir können nicht hindern, daß wir Getreide importiren müssen, iso lange wir mehr Menschen erzeugen, als wir selbst ernähren können! Es ist deshalb unbillig, auf die Regierung zu schelten, wenigstens so lange man nicht selbst im stande ist, die Mittel anzugeben, durch die diese Uebelstände gehoben werden können, und das habe ich noch von keinem der Herren Mitglieder des Bundes der Landwirthe vernommen. (Sehr richtig! links.) Das wissen sie selbst nicht; das, was wir wissen und wollen, das wissen sie auch, das kann aber erst nach Jahrzehnten kommen, das wird auf dem Boden der Gesetzgebung liegen, und das wird des Nachdenkens und der Arbeit der Weisesten und Edelsten der Nation werth sein.

Man sagt jetzt sehr leicht: das Creditwesen ändern, das Agrar⸗

recht ändern indessen das sind schwerwiegende Fragen. Auch ich gebe mich der Hoffnung hin und erkenne die Nothwendigkeit an, daß etwas geschehen muß und daß es auf diesem Boden voraussichtlich wird geschehen können; aber ich kann mich leider der Hoffnung nicht hingeben, daß das in kurzer Zeit geschehen wird.

So sehr Sie nun auf mich gescholten haben und wahrscheinlich auch weiter schelten werden (Heiterkeit links), so werde ich mich doch dadurch in meinem Bestreben, an dem Schicksal der Landwirthschaft mit meinem Herzen und auch, soweit ich dazu berufen bin, mit meiner Thätigkeit theilzunehmen, durch Ihre Hetze, die Sie etwa gegen mich fortsetzen werden, nicht beirren lassen. Ich werde fortfahren, das zu thun, was im Willen der verbündeten Regierungen liegt, und das, was ich selbst als recht und richtig anerkenne. (Bravo! links.)

Abg. Schönlank 8eu Betreffs der Handelsverträge be⸗ merkt der Redner zunächst in Bezug auf Spanien, daß die Herren froh darüber sein sollten, daß der Consum des deutschen Sprits in anderen Ländern erheblich ö habe. Die Agrarpolitik hat nur die Großgrundbesitzer begünstigt; im Osten des Landes namentlich die Bauern zurückgedrängt worden. Der Schutz des Bauernthums ist bloß Vorwand, um die Begehrlichkeit des Junker⸗ thums zu maskiren. Die deutsche Landwirthschaft glaubt des Schutzes zu bedürfen, weil sie mit den technischen Fortschritten und mit der Entwickelung der Verkehrsverhältnisse fremder Länder, namentlich Amerikas, nicht Schritt gehalten hat und deshalb auf dem Weltmarkt zurücksteht. Wenn man sich darum grämt, wie die Grundbesitzer ihre Zinsen zahlen sollen, so fragen wir: wer kümmert sich denn darum, daß die kleinen Leute den Miethszins nicht zahlen können? Wir werden für die Handelsverträge stimmen, aber nicht für eine Commissionsberathung, in welcher nichts Neues mitgetheilt werden wird. Der Bund der Land⸗ wirthe arbeitet nicht für sich selber; das hat der Staatssecretär Frei⸗ herr v. Marschall richtig erkannt. Die Conservativen haben der Bauernbewegung schon e machen, sie haben Bauern als Candidaten aufstellen müssen. Diese Bewegung wird weiter fort⸗ schreiten, der Antisemitismus wird den Conservatismus ablösen und auf den Antisemitismus werden wir den Socialismus setzen.

Abg. Freiherr von Stumm (Reichsp.): Ueber die Handelsver⸗ träge habe der Vorredner nur allgemeine Redewendungen gemacht und nichts Sachliches vorgebracht. Wenn man 1892 mit den Handels⸗ verträgen einen Fehler gemacht habe, dann wäre es allerdings richtiger, jetzt gegen die neuen Verträge zu stimmen; das wäre die richtige Logik und nicht die des Abg. Rickert, daß man unter allen Umständen die jetzt vorliegenden Verträge als eine Folge der Verträge von 1892 bezeichnet. Es werde immer so dargestellt, als ob 1879 Deutschland allein zum Schutzzoll übergegangen sei, während alle anderen Staaten freihändlerisch waren. Ich habe dabei selbst mitgewirkt und kann bezeugen, daß die deutschen Schutz⸗ zölle damit begründet wurden, daß die anderen Staaten ebenfalls hohe Schutzzölle hätten und daß wir uns ein Compensations⸗ object anderen Staaten gegenüber verschaffen müßten. Ich habe immer die Ansicht vertreten und werde diese Ansicht Zeit meines Lebens fest⸗ halten, daß es sich in erster Linie um den inländischen Markt handelt, daß die Interessen der Industrie und der Landwirthschaft vollständig

emeinschaftlich sind, und daß diejenigen Punkte, wo die Gemeinsam⸗

keit aufhört, zurückgestellt werden müssen. Nicht Industrie und Land⸗ wirthschaft stehen sich gegenüber, sondern die großen Städte sind der gemeinsame Feind der Industrie und der Landwirthschaft, und ich würde nichts billigen, was der Landwirthschaft schadet, auch wenn es der Industrie nützen sollte. Ich habe 1879 gegenüber dem Vorschlag der Regierung den Getreidezoll von 50 auf 1 erhöht und würde bereit sein, den Zoll auf 6 zu erhöhen. Aber der Vorschlag des Abg. von Kanitz, den öster⸗ reichischen Handelsvertrag aufzuheben „und zu dem 5 Mark⸗Zoll zurückzukehren, ist doch undurchführbar; er ist auch wohl nicht ganz ernsthaft gemeint. Auf die Agitation des Bundes der Landwirthe will ich nicht eingehen. Wenn die indifferenten Elemente durch die Agitation zum Agrarierthum bekehrt sind, so könnte sich als Gegen⸗ stück auch eine Antikornzollbewegung herausbilden, welche auch die Regierung angreift, sobald überhaupt erst ein Keil zwischen Industrie und Landivirthschaft getrieben ist. In Bezug auf die Währungsfrage gehe ich nicht so weit wie der Abg. von Kardorff; aber ich habe auch das Bedenken, daß es eine sehr große Gefahr ist, wenn einmal die Golddecke zu kurz wird. Es wird dann vielleicht erwogen werden müssen, ob nicht vielleicht in jedem Staat ein gewisses Maß von Silber⸗ geld vorhanden sein muß, um dadurch den Silberpreis zu heben. Die Art und Weise, wie man jetzt die Interessenten befragt hat, unter⸗ scheidet sich sehr wohlthuend von der Befragung bei den Handels⸗ verträgen von 1892, und niemand von den Interessenten hat sich ungünstig geäußert über die Concessionen, welche die Verträge jetzt enthalten. In Bezug auf die Spritausfuhr nach Spanien habe ich in Spanien selbst mich erkundigt und von allen Seiten die Auskunft erhalten, daß kein Regierungssystem denkbar ist, welches auf diesem Gebiete Concessionen machen kann. Die Furcht vor dem spanischen Wein und namentlich vor dem spanischen Roggen kann nicht ernsthaft gemeint sein. Rumänien gegenüber ist der Getreide⸗ zoll nicht unter den Satz von 1892 herabgesetzt; ein Ausfall ist also durchaus nicht zu besorgen. Dagegen sind die Industriezölle von Seiten Rumäniens herabgesetzt. Dem Abg. Dr. Paasche gegenüber will ich noch bemerken, daß ich kein Kilogramm spanischer Erze bezogen habe. Im übrigen hat er aber Recht, daß die spanische Ausfuhr hauptsächlich aus Eisenerzen besteht. Von Rumänien hat die deutsche Landwirthschaft nichts zu befürchten. Der Weizen würde, wenn nicht direct, von dort über London nach Deutschland kommen. Anders liegt es aber bezüglich Rußlands, welches der größte Roggenproducent ist, während Deutschland am meisten Roggen consumirt. Das kann bedenklich werden. Man hat auf Frankreich verwiesen. Frankreich ist ein reicheres Land als wir; es hat nicht eine so starke Bevölkerungszunahme wie wir, es hat ferner mehr Colonien als wir. Deshalb müssen wir sorgfältiger auf die Ernährung unseres Volkes bedacht sein, und ich muß sagen, die Landwirthschaft am Rhein befindet sich erheblich besser als die Landwirthschaft. im Osten. Wenn in der Commission mir nachgewiesen wird, daß die Landwirthschaft von diesen Verträgen Nachtheil hat, bin ich noch heute bereit, gegen dieselben zu stimmen; sonst aber werde ich für dieselben stimmen.

Abg. Richter (Fr. Vp.): Es wurde gesagt, die großen Städte seien ein gemeinsamer Feind der Landwirthschaft und der Industrie in Bezug auf die Höhe der Arbeitslöhne. Wenn die Arbeitslöhne in den Städten so niedrig wären, daß die Arbeiter auf Brot und Salz angewiesen wären, wo wäre dann die Kaufkraft der großen Städte? Wenn Berlin noch heute nur ein Drittel seiner Bevölkerung hätte und der ganze Absatz der Landwirthschaft in Fortfall käme, nicht bloß an Getreide, sondern an Butter, Fleisch, Speck, Milch, Gemüse u. s. w., nicht bloß aus dem Umkreise von Berlin, sondern von weit her, von Ostpreußen und Süddeutschland, so wäre das einfach ein Nothstand für die Landwirthschaft. Ein Unterschied zwischen der Concurrenz der industriellen Arbeiter der großen Städte und derer auf dem Lande gegenüber den Landarbeitern be⸗ steht nicht. In dem industriereichen Rheinland und Westfalen stehen sich die Arbeiter genau so, wie in den Städten, so auf dem platten Lande. Wenn die Vermehrung der Population durch die ländliche Bevölkerung auf dem Lande bliebe, so würden Sie dort wohl niedrigere Arbeitslöhne haben, aber auch ein desto größeres

roletariat, namentlich dort, wo die Besitzverhältnisse so gebunden sind, daß es ungeheuer schwer ist für den kleinen Mann, ein Stück Land zu erwerben. Wenn nicht der Abzug dieses Bevölkerungs⸗ zuwachses zur Industrie vorhanden wäre, so würde die Auswanderung gerade aus dem Osten noch bedeutend stärker sein als heute. Es liegt also für die Landwirthschaft gar keine Veranlassung vor, sich der industriellen Entwicklung zu widersetzen, denn sie ist die Bedingung einer größeren Absatzfähigkeit für die Producte der Landwirth⸗ schaft. Aber man soll nicht künstlich von Staatswegen die

sind ·

Industriellen fördern. Das Syvstem der Schutzzölle, besonders der Eisenzölle, wodurch die Eisenindustrie im Westen künstlich vermehrt und erweitert worden ist zum Schaden der Landwirthschaft habe ich stets bekämpft, obgleich ich einen großen eisenindustriellen Bezirk vertrete. Die Solidarität der Industrie des Abg. Freiherrn von Stumm mit der Landwirthschaft ist garnicht so weit her, wie er es darstellt. Was die Handelsverträge anlangt, so sind meine Freunde sans phrase dafür. Wir halten es für eine Zeitvergeudung, für eine bloße Formalität, wenn dieselben noch in eine Commission ver⸗ wiesen werden. Dort wird genau dasselbe gesagt werden wie hier und sollte etwas Neues gesagt werden, so wird das hier in der zweiten Lesung im Plenum wiederholt werden; dem Auslande wird nichts verborgen bleiben. Was sollen wir denn in der Commission? Den auswärtigen Staaten größere Concessionen abnöthigen? Die Vertreter derselben sitzen doch nicht in der Commission. Die Ermäßigungen der deutschen Tarife rückgängig machen? Es sind ja gar keine eingetreten. Es wird den anderen Staaten keine einzige Zollermäßigung zuͤgestanden, die nicht schon vertragsmäßig dem größten Theil des Auslandes zugestanden worden ist. Spanien gegenüber sind dieselben Ermäßigungen schon früher zu⸗ gestanden und haben Jahre lang bestanden. Wir halten diese drei Verträge in der That für eine nothwendige Consequenz der früheren vom Hause genehmigten, und vor allem für eine Consequenz des Gesetzes, delZ die Regierung ermächtigt hat, genau dieselben Tarif⸗ ermäßigungen schon provisorisch anderen Ländern gegenüber in Kraft treten zu lassen. Würden solche provisorisch schon genehmigten Er⸗ mäßigungen den anderen Staaten jetzt genommen werden, so würden diese darin einen Act der Feindseligkeit erblicken. Die Regierungen haben jene auch nur dazu benutzt, um so viel Concessionen zu er⸗ langen, als nöthig waren, um sie definitiv zu gewähren. Von dem Ausfall von Zöllen hat man gesprochen; ich wünsche aber nicht, daß diese Auslassungen benutzt werden zu Gunsten der neuen Steuervorlagen. Der Zollausfall beträgt, wenn eine Mehrausfuhr nirgends eintritt, 36 Millionen Mark. Wir haben unz in der Militärcommission darüber eingehend unterhalten, und dabei ist festgestellt worden, daß die Getreidezölle in sich die Natur haben, zu wachsen, weil die Bevölkerung um 500 000 Köpfe jährlich zunimmt, deren Ernährung die deutsche Landwirthschaft nicht beschaffen kann. So ergiebt sich eine Steigerung der Zolleinnahmen aus ganz natür⸗ lichen Güünden. Die Isteinnahmen aus den Zöllen weisen 1892/93 einen Rückgang gegen 1891/92 auf, der aber den Etatsansatz immer noch um 20 Millionen übersteigt. Auf die Zolleinnahmen aus Getreide wirkt weit mehr als die Tarise die inländische Ernte ein. Die Zoll⸗ einnahmen waren 1891/92 so außerordentlich hoch, weil unsere Ernte von 1891 ungünstig war und deshalb eine hohe Getreideeinfuhr statt⸗ finden mußte. Die Einnahmen blieben 1892/93 zurück, weil die günstige Ernte von 1892 die Einfuhr verminderte. Die niedrigen Getreidepreise sind nicht eine Folge der Handelsverträge und der Ueberschwemmung mit ausländischem Getreide. Niemals vorher seit Menschengedenken ist so wenig Getreide in Deutschland eingeführt worden, wie gerade in der letzten Zeit. Wir sind nahezu mit unserer inländischen Production an Weizen und Roggen ausgekommen. Am aller⸗ wenigsten läßt sich über den Zollausfall klagen mit Rücksicht auf die preußischen Finanzen. Der preußische Finanz⸗Minister Dr. Miquel ist ein viel zu guter Rechner und viel zu fiscalisch, als daß er nicht bei der preußischen Finanzreform den Zollausfall mit in Rechnung gestellt hätte. Deshalb ist die Entschädigung der Kreise für den Ausfall der lex Huene nur mit 24 statt mit 50 Millionen Mark berechnet, als ob also der Getreidezoll nicht nur auf 3,50 ℳ, sondern auf 2,50 ermäßigt würde. Deshalb ist die neue Vermögens⸗ steuer in Preußen auf 35 Millionen Mark contingentirt worden, weil man den Staat für den Zollausfall auf allen Grenzen schadlos halten wollte. Halten wir den Zoll von 5 gegen Rußland und Rumänien I ist diese ganze Sv nicht richtig und die Vermögenssteuer wäre zu hoch contingentirt. Auch im Reich haben die Mindereinnahmen aus den Zöllen noch keinen Anlaß gegeben, die früheren Etatsansätze aus den Zolleinnahmen geringer zu bemessen. Ich widerstehe der Versuchung, heute über die preußischen Landtagswahlen zu sprechen; aber einen gewissen heiteren Eindruck macht es doch, wenn man diese Landtagswahlen als eine Verurtheilung der Regierungspolitik, als einen Act der Opposition gegen den Reichskanzler und das preußische Ministerium hinstellt. Noch nie sind so viele Landräthe und Regierungs⸗Präsidenten gewählt worden wie jetzt. Wollte man der Handelspolitik der Regierung ein Mißtrauensvotum ertheilen, so wäre es verkehrt gewesen, gerade solche Personen zu wählen, welche die Cabinetsordre des verstorbenen Kaisers als politische Beamte hin⸗ stellt, die bei den politischen Wahlen und sonst immer verpflichtet sind, die jeweilige Regierungspolitik zu unterstützen. Wenn Sie (rechts) nur über Ihre Strohdächer hinaus den Blick richten wollten und nur die nächsten Nachbarkreise gerade in Ostpreußen betrachten wollten, so fänden Sie, wie sehr man das Ende des Zollkriegs mit Rußland ersehnt. Die Regierung ist viel zu langsam vorgegangen in den Verhandlungen mit den anderen Staaten. Ich bin gegen das Abzirkeln der Tauschobjecte. Eine Ermäßigung der Getreidezölle vor allen Dingen ist in erster Reihe eine Nothwendigkeit für den deutschen Consumenten. Ich bedauere, daß die Regierung nicht über den Kreis der Tarifermäßigungen der ersten Verträge hinausgegangen ist. So wäre es sehr nützlich gewesen, wenn man Rumänien gegenüber eine weitere Ermäßigung des Maiszolles in Betracht gezogen hätte. Wir hätten dann vielleicht noch weitere Concessionen von Rumänien⸗ erlangt. Wenn wir trotzdem den Verträgen sans phrase zu⸗ stimmen, so geschieht dies, weil wir auch mit bescheidenen Handelsverträgen vorlieb nehmen. Das ganze Gerede der Rechten über diese Verträge erklärt sich nur daraus, daß es ein Vorspiel sein soll für die Debatten über den russischen Handels⸗ vertrag. Wenn die Regierung es unternimmt, das allgemeine Interesse gegen das Sonderinteresse zu schützen, dann ist sie überhaupt unbesieg⸗ lich, wenn sie sich nur selbst treu bleibt. Wenn wirklich diese Handelsverträge nur eine Stütze finden könnten in den Parteien hier zur Linken, so wäre dies um so ehrenvoller für diese Parteien; aber ich hoffe, daß, wenn das Haus vor die Verantwortlichkeit gestellt wird, Ja oder Nein zu sagen, es nicht über sich gewinnen wird, die Verantwortlichkeit zu übernehmen, diese Handelsverträge ab⸗ zulehnen.

Um 5 Uhr wird die weitere Berathung auf Sonnabend

1 Uhr vertagt.

Handel und Gewerbe.

Glasgow, 24. November. (W. T. B.) Die Vorräthe von Roheisen in den Stores belaufen sich auf 325 828 Tons gegen 349 370 Tons im vorigen Jahre. Die Zahl der im Betrieb befint⸗ lichen Hochöfen beträgt 43 gegen 78 im vorigen Jahre. 8

New⸗York, 24. November. (W. T. B.) Eine Depesche des „New⸗York Herald“ aus Washington enthält einen Auszug aus dem Bericht der Zolltarif⸗Commission, demzufolge fast alle Rohmaterialien, die in Fabriken eintreten, wie Wolle, Kameel⸗ und Ziegenhaare, Erdharze, Steinkohle, Eisen⸗ und Kupfererze, Block⸗ zinn, Holz, Salz, Silber⸗ und Bleierze, Flachs, Hanf und eine große An⸗ zahl chemischer Producte auf die Freiliste kommen. Spiegelglas wird 40 % ad valorem, Stahlschienen 8 Doll. pro Tonne, Roheisen 5 % ad valorem, Eisenstangen ungefähr 50 %, Zinn ungefähr 1 Cent per Pfund be⸗ zahlen. Der Seidentarif wird wahrscheinlich um 5 % verminde werden. Baumwollene Fabrikate sollen durchschnittlich 40 %, Hand⸗ schuhe 25 % ad valorem und Hopfen 8 % bezahlen. Ueber Zucker und andere wichtige Positionen ist bis jetzt noch nichts beschlossen.

Chicago, 24. November. (W. T. B.) Weizen anfang etwas abgeschwächt auf schwächere Kabelberichte und geringe Rea 9 sirungen. Später erholt auf Käufe der Platzspeculanten. chür fest. Mais schwächte sich nach Eböffnung etwas ab, später erholt. Schluß stetig.

Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußi

25. November

No. 282.

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

.Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 8 ““ Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Berlin, Sonnabend, den

2

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9. Bank⸗Ausweise. echtsan älten. 10. Verschiedene

rwerbs⸗

Oeffentlicher Anzeiger.

esellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch und Dirchstate gerctfrn , Artie e ehcehs

ekanntmachungen.

48488] ¹Offenes Strafvollstreckungsersuchen.

Die Militärpflichtigen

1) der Leopold Heinrich Paul Brodhagen, am N. November 1870 zu Potsdam geboren, evangelisch,

2) der Johannes Paul Albert Greben, am 29. Dezember 1870 zu Potsdam geboren, evangelisch,

3) der Paul Richard Krüger, am 30. November 1870 zu Potsdam geboren, evangelisch,

4) der Bautechniker Ernst Waldemar Frank, am 1. September 1869 zu Potsdam geboren, evangelisch,

5) der Friedrich Wilhelm Albrecht Bernhoeft, am 24. April 1870 zu Riga geboren,

6) der Wilhelm Julius Generotzki, alias Generofski, am 7. Februar 1870 zu Moskau geboren,

7) der Robert Waldemar Lämmerhirt, am 22. Dezember 1870 in Rußland geboren,

8) der Eduard Hermann Schlegel, am 12. Sep⸗ tember 1870 zu Palsen (Rußland) geboren,

9) der Karl Friedrich Julius Kurth, am 18. Ja⸗ nuar 1870 zu, Berge geboren,

10) der Brauer Richard Franz Adolf Boedeker, am 25. Dezember 1871 zu Neudamm (Kreis Königs⸗ berg N.⸗M.) geboren,

11) der Albert Alfred Gauger, am 4. Januar 1870 zu Potsdam geboren, evpangelisch,

ad 1—4 und 11 zuletzt in Potsdam wohnhaft,

ad 9 zuletzt in Berge wohnhaft,

ad 10 zuletzt in Ketzin wohnhaft,

ad 5—8 in Potsdam naturalisirt,

sind durch Urtheil der I. Strafkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Potsdam vom 13. Oktober 1893 wegen Verletzung der Wehrpflicht je zu einer Geld⸗ strafe von 180 ℳ, im Nichtbeitreibungsfalle zu 18 Tagen Gefängniß verurtheilt worden. Es wird ersucht, von den Verurtheilten die Geldstrafe beizu⸗ treiben, im Unvermögensfalle aber die betreffende Freiheitsstrafe zu vollstrecken, auch zu den Aecten 2 Brodhagen und Genossen M ¹ 107/93 Nachricht von einem etwaigen Erfolge dieses Ersuchens ge⸗ langen zu lassen.

Potsdam, den 17. November 1893.

Königliche Staatsanwaltschaft.

48487] K. Staatsanwaltschaft Heilbronn Bekanntmachung.

In der Strafsache gegen:

1) Karl Friedrich Amos von Lomersheim,

2) Karl August Ay von Illingen,

3) Wilhelm Ay von Illingen,

Karl Friedrich Bauer von Dürrmenz, 9

5) Karl Christof Bezner von Gündelbach,

6) Johann Jakob Bezner von Gündelbach,

7) Gustav Albert? Castan von Dürrmenz⸗ Mühlacker,

8) Johann Adam Eckert von Sternenfels,

9) Jakob Friedrich Eisenhardt, Goldarbeiter, von Wurmberg,

10) Christof Heinrich Frauk von Schützingen,

11) Christian Friedrich Imle von Gündelbach,

12) Georg Gottlob Käsmaier von Dürrmenz,

13) Karl Friedrich Kohler von Illingen,

14) Wilhelm Heinrich Leucht von Gündelbach,

15) Georg Wilhelm Matthes von Illingen,

16) Albert August Merz von Sternenfels,

17) Karl Gottlob Plocher von Illingen,

18) Karl Heinrich Rehfußz von Gündelbach, 19) Karl Gottlob Weber von Dürrmenz⸗ Mühlacker,

20) August Heinrich Wyrich von Schützingen, „wegen Verletzung der Wehrpflicht ist durch Be⸗ schluß der Strafkammer des K. Landgerichts hier vom 16. November 1893 das im Deufschen Reich befindliche Vermögen derselben gemäß §§ 326, 480 Str.⸗P.⸗O. mit Beschlag belegt worden.

Den 22. November 1893.

Staatsanwalt Hartmann.

ebote, Zuste unnd dergl.

148579) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im 1 Frundbuche von den Invalidenhaus⸗Parzellen Band 11 Nr. 390 auf den Namen des Kaufmanns Gustav Klakow hier eingetragene, in der Elsasserstraße Nr. 38. elegene Grundstück am 25. Januar 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Dagang C., Erdgeschoß, Saal 40, versteigert werden. as Grundstück ist bei einer Fläche von 6 a 16 qm mit 16 340 ℳ) Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veran⸗ agt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift 38 Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere as Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie ssondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗

reiberei ebenda, Eingang D., Zimmer 42, ein⸗ esehen werden. Alle Realberechtigten werden aansge⸗ pedert, die nicht 8 auf den Ersteher übergehenden vnsprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus 5. Grundbuche zur Zeit der Eintragung des versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere kartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ schrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ neigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe Gle Geboten anzumelden und, falls der betreibende mäüubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu widrigenfalls dieselben bei Feststellung des Feetgsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Antheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten

aufgefordert, vor Schluß des Verstei erungstermins die Einstellung des erbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Ürtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 25. Jannar 1894, Nach⸗ mittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 15. November 1893. Königliches Amtsgericht 1. Abtheilung 87.

[48578] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 110 Nr. 5338 auf den Namen des Maurermeisters Fritz Franke hier⸗ selbst eingetragene, Swinemünderstraße Nr. 53 be⸗ legene Grundstück am 18. Januar 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 5 Hof, Eingang C., Erdgeschoß, Saal 40, ver⸗ steigert werden. Das Grundstück ist mit 9,12 Reinertrag und einer Fläche von 12 a 92 qm zur Grundsteuer, zur Gebäudesteuer noch nicht veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nach⸗ weisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Eingang D., Zimmer 42, eingesehen werden. Alle Realberech⸗ tigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vor⸗ handensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen odern Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Rufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die⸗ selben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf⸗ geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, von Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, vidrigenfalls nach er⸗ folgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks 1ritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 18. Januar 1894, Nachmittags 12 ¼ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 20. November 1893.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.

118578.

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Amtlichen Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proclam finden zur Zwangsversteigerung der dem Tischlermeister W. Schulz zu Buchholz ge⸗ hörigen Häuslerei Nr. 15 zu Buchholz mit Zubehör Termine

.1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Freitag, den 23. Februar 1894, Vormittags 11 Uhr,

2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 17. März 1894, Vormittags 11 Uhr,

.3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und au die zur Immobiliarmasse desselben ge⸗ hörenden Gegenstände am Freitag, den 23. Fe⸗ bruar 1894, Vormittags 11 Uhr, statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen zwei Wochen vor dem ersten Termine auf der Gerichtsschreiberei. Röbel, den 21. November 1893.

Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

[48577] In Sachen des Generalagenten Julius Vörkel und dessen Ehefrau Minna, geb. Hille, hieselbst, Kläger, wider den Maurer Wilhelm Kühne und dessen Ehe⸗ frau, Auguste, geb. Schacknys, hieselbst, Beklagte, wegen Hypothekkapitals, wird, nachdem auf Antrag der Kläger die Beschlagnahme des den Beklagten gehörigen, auf dem alten Zeughofe Nr. 130 hieselbst belegenen Hauses und Hofes zum Zwecke der Zwangs⸗ versteigerung durch Beschluß vom 9. November 1893 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 13. November 1893 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 28. Februar 1894, Morgens 10 ½ Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hierselbst, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 41, angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 16. November 1893.

Herzogliches Amtsgericht. VI.

Rhamm.

[48582] Das Kgl. Amtsgericht München I., Abth. A. f. C.⸗S., hat unterm 21. d. M. folgendes Aufgebot erlassen: Es sind behauptetermaßen zu Verlust gegangen:

1) der Devpositenschein der Bayr. Hyp.⸗ und

Wechselbank dahier vom 15. April 1889 Nr. 6739, unterzeichnet von Director Otto und Procurist Hoppé, wonach Franzis J. S. Gabler in Würzburg Werth⸗ papiere im Betrage von 27 540 bei genannter Bank hinterlegt hat; 2) der Depositenschein derselben Bank vom 5. Fe⸗ bruar 1886 Nr. 2808 mit den gleichen Unterschriften, wonach Ingenieur Josef Bayer dahier 13 000 in Werthpapieren dortselbst hinterlegt hat;

3) ein Interimsschein derselben Bank vom 31. De⸗ zember 1849 Nr. 35 Fol. 4, unterzeichnet von den Administratoren Bronberger und Zenetti, wonach Theresia Katharina Speer in Pleystein durch eine von ihrem Vater, K. Revierförster Jakob Speer da⸗

das Eüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden

25 Fl. zur ersten Klasse der VII. Jahresgesellscha der Rentenanstalt genannter Bank Mitglied sceft nrg. eworden ist.

8— nrag:

es Rechtsanwalts Siegel I. für ꝛc. Gabler,

ö.2) des K. Adp. und Rechtsanwalts Dollmann für die laut notariellen Jenee. als Alleineigenthümerin des Rücklasses des Josef Bayer erscheinende Wittwe desselben, Rosa Bayver, in Braunschweig, ,3) des K. Advokaten und R.⸗A., Justiz⸗Raths Kleinschroth für die Rentenberechtigte Theresia Katha⸗ rina Speer, nun verehelichte Reger, Fürstlich hohen⸗ zollernsche Oberförstersgattin in Eisenstein,

werden nun die allenfallsigen Inhaber obiger Ur⸗ kunden aufgefordert, ihre Rechte hierauf bis spätestens im Aufgebotstermine am Donnerstag, den 7. Juni k. J., Vormittags 9 Uhr, im diesgerichtlichen Geschäftszimmer Nr. 40/1I. (Augustinerstock) anzu⸗ melden und die bezeichneten Scheine vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

München, 22. November 1893. Der Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Störrlein.

[48588] Aufgebot.

8 Der Conditor und Bäckermeister Karl Joseph Beulmann in Castrop, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Dr. Martinius und Reissert in Erfurt, hat das Aufgebot der auf das Leben der Frau Bern⸗ hardine Beulmann, geborene Callenberg, in Castrop, auf die Summe von 2000 ℳ, zahlbar nach dem Tode der Versicherten, ausgestellten Police der Thu⸗ ringig zu Erfurt Nr. 112 702 Litt. A. und der auf den Antragsteller selbst auf die Summe von 2000 ausgestellten Police der Thuringia zu Erfurt Nr. 112 701 Litt. A., nachdem er, da die Ehefrau Beulmann gestorben ist, sein testamentarisches Recht an der ersten Police nachgewiesen hat, mit dem Be⸗ merken beantragt, daß beide Policen verloren ge⸗ gangen sind. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 29. Mai 1894, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 58, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunden erfolgen wird.

Erfurt, den 18. November 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIII.

[25970] Aufgebot. Nachstehende von der Lebensversicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft „Germania“ zu Stettin ausgestellte Ur⸗

kunden und zwar: I. Policen. .1.“ .“ und je 1000 vom

. Januar 1889 für den Lehrer Magnus Wie bei Eldena. 8

2) Nr. 160292 über 200 Thlr. vom 12. Juni 1867 für den Handelsmann Erdmann Rieß zu Jungfer bei Elbing,

„3) Nr. 246264 über 300 vom 15. Juni 1874 für die verwittwete Frau Johanna Marie Louise Rosenfeldt, geb. Bülow, zu Berlin,

4) Nr. 326885 über 2000 Gld. vom 3. Juni 1881 für Carolina Catharina Wilhelmina van der Breggen, Tochter des Tabacksmaklers August Marie van der Breggen zu Amsterdam,

55) Nr. 120902 über 600 Thlr. vom 14. August 1865 für den Glaswaarenfabrikanten Georg Simon August Müller und dessen Chefrau Louise Rosine Friederike, geb. Schorn, zu Charlottenburg,

6) Nr. 270386 21898 D. über 3000 vom 26. November 1878, unterm 9. Mai 1883 auf den Betrag von 415 herabgesetzt, für den Landmann Friedrich Christian Jakob Meyer zu Klausdorf, 7) Nr. 89719 über 1000 Gld. ö. W. vom 21. August 1874 für den Schneider Rafael Birn zu Andrichau in Galizien.

II. Depositalscheine. 1) Vom 28. März 1877 für den Arbeitsmann Hermann Julius Otto Block zu Berlin zur Police Nr. 177271, 2) vom 20. Juli 1886 für Oskar Emil Adelbert Wolffgram in Lauenburg i. P. zur Police Nr. 211995, 3) vom 26. November 1878 für Frau Amalie Fleischmann, geb. Stecher, in Mannheim zur Police Nr. 207724, 4) vom 10. Mai 1891 für Wilhelm Gottfried Woelke zur Police Nr. 128053, III. das Sterbekassenbuch Nr. 32276 über 50 Thlr. vom 21. Juni 1863 und Nachtrag vom 1. Juli 1873 für Frau Johanna Wilhelmine Klinge, geb. Klasse, in Berlin, sind angeblich verloren gegangen und es ist deren Aufgebot und zwar zu I. 1) von dem Lehrer Magnus Wiechert zu Stuck bei Eldena, Amt Grabow i. M., zu I. 2) von dem Eigenthümer und Käsehändler Erdmann Rieß zu Jungfer bei Elbing, zu I. 3) von der verwittweten Frau Louise Rosen⸗ feldt, geb. Bülow, zu Berlin, vertreten durch den echtsanwalt Dr. Hoffmann zu Berlin, zu I. 4) von dem Tabacksmakler August Marie⸗ van der Breggen zu Amsterdam, vertreten durch den Rechtsanwalt Freude zu Stettin, zu I. 5) von dem Glaskünstler August Müller und dessen Ehefrau Friederike, geb. Schorn, zu Berlin, zu I. 6) von dem Hüfner Friedrich Meyer zu Klausdorf bei Holtenau, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Hirschfeld zu Stettin, zu 1. 7) von den Erben des am 27. Januar 1880 verstorbenen Schneiders Rafael Birn aus Andrichau bei Bielitz in Oesterreich⸗Schlesien, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Hirschfeld zu Stettin,

selbst, für sie mit Vorbehalt gemachte Einlage von

zu II. 2) von dem Hotelbesitzer Oskar Emil Adelbert Wolffgram zu i. Pom., ver⸗ treten durch den Justiz⸗Rath Furbach zu Stettin,

zu II. 3) von der Wittwe Amalie Fleischmann, geb. Stecher, zu Ludwigshafen a. Rhein, vertreten durch den Rechtsanwalt Freude zu Stettin,

1 von 8 Büreau⸗Diätar Wilhelm

e zu Mainz, vertreten durch den Re

ö. b 8 asa zu III. von der verehelichten Rangirmeister Twelker,

Johanna Wilhelmine Albertine, ser Fr ver⸗

wittwet gewesenen Maler Klinge, zu Schöneberg, beantragt.

svan der

ätestens in dem auf den 21. April 1894 Mittags 12 Uhr, vor dem Rerenae Ge⸗ richte, Elisabethstraße Nr. 42, Zimmer Nr. 53, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Stettin, den 28. Juni 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI. [42500] Bekanntmachung.

Auf den Antrag der Arbeiterfrau Auguste Gichewska aus Lemberg wird der Inhaber des angeblich ver⸗ brannten Sparkassenbuches der Kreissparkasse zu Strasburg W.⸗Pr. Nr. 4587 über 800 ℳ, ausge⸗ stellt auf den Namen der Antragstellerin, aufge⸗ fordert. spätestens im Aufgebotstermine den 9. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, (Zimmer Nr. 9) seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos er⸗ klärt werden wird.

Strasburg W.⸗Pr., den 20. Oktober 1893.

Königliches Amtsgericht.

werden aufgefordert,

[42272] Aufgebot u““

Der Bauer Carl Schulz I. zu Groß⸗Gandern, vertreten durch den Rechtsanwalt Emrich zu Reppen, hat das Aufgebot des auf den Namen des verstor⸗ benen Landwirths Johann Schulz aus Groß⸗Gan⸗ dern lautenden, von dem Antragsteller angeblich ver⸗ lorenen Sparkassenbuchs Nr. 6279 der städtischen Sparkasse zu Reppen über 39 51 einschließ⸗ lich der bis zum JI. Januar 1893 erwachsenen Zinsen, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 5. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ 158 die Kraftloserklärung der Urkunde 8,28⸗ vird.

Reppen, den 20. Oktober 1893.

Das Königliche Amtsgericht.

[485834 Aufgebot. 18

8 Die Wittwe Anna Nitschke, geb. Zschernick, zu Forst, vertreten durch den Justiz⸗Rath Lange zu Forst, hat das Aufgebot des angeblich verloren ge⸗ gangenen Sparkassenbuchs der städtischen Sparkasse zu Forst Nr. 19 615, noch gültig über 70,18 ℳ, ausgestellt für die Antragstellerin beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die der Urkunde erfolgen wird. Forst, den 18. November 1893.

Königliches Amtsgericht.

[48581] Aufgebot. Die Sparkassenbücher der hiesigen Stadt⸗Sparkasse: a. Nr. 17 336 über 100,11 ℳ, ausgefertigt für Elisabeth Schulz, b. Nr. 17 980 über 200,88 ℳ, ausgefertigt für den minderjährigen Fritz Robert Grunwald, sind angeblich verloren gegangen und sollen auf den Antrag der Eigenthümer, nämlich: „zu a. der Wittwe Elisabeth Tappert, geb. Schulz, in Lawaldau, b. des Seeeaö Fes. Uckel in Neu⸗ alz a. O. namens des von ihm bevormundeten Fritz Robert Grunwald, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es werden daher die Inhaber der Bücher aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 16. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer 21) ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wirrd. Grünberg, den 20. November 1893.

Königliches Amtsgericht. II.

[48589] Aufgebot. 8 Auf Antrag zu I. 1 bis 3 und 7: der Eigenthü⸗ mer, zu 5 und 6: der gesetzlichen Vertreter derselben, zu 4: der Vormünderin der Eigenthümerin sowie zu II.: des Pächters Friedrich Hogrefe zu Fulde bei Walsrode als legitimirten alleinigen Erben des Eigen⸗ thümers werden I. die Inhaber folgender sieben Sparkassenbücher der Sparkasse der Stadt Hannover 1) D. Nr. 12 678, ausgestellt für „Heinrich Kap⸗ rahn, Döhren. Wollwäscherei“, am 8. Juni 1893 und über eine Einlage von 120 lautend, 2) C. Nr. 65 925, ausgestellt für „Heinrich Aureden, Bäckerstr. 65“, am 1. Oktober 1891 über 819 74 nebst Zinsen und zur Zeit des Ver⸗ lustes Anfang Marz 1893 über 405 71 lautend,

-. Nr. 65 460, ausgestellt für „Louise Stein⸗ brück,

Warstr. 20*, am 1. Oktober 1891 über 209 3 nebst Zinsen und zur Zeit des Verlustes

zu II. 1) von dem Dienstmann Otto Block zu Berlin,

23. Februar 1893 über 275 28 lautend.