1893 / 283 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

[48811] Aufgebot. 8

Der Gutsbesitzer Heinrich Grimm in Hagen hat das Aufgebot beantragt in Petreff der Schuldurkunde vom 6. September 1842, nach welcher der Hand⸗ köther Hinrich True aus Hagen wegen eines ihm von dem verstorbenen Physikus Dr. med. Grimm ge⸗ gebenen, mit 4 % zu verzinsenden Darlehns von 600 Thalern Gold, welches durch gerichtlichen Ver⸗ leich vom 3. März 1849 auf 675 Thaler Courant festgesetzt ist, seine Handkötherstelle No. ass. 26 zu Hagen nebst Zubehör verpfändet hat. Der Inhaber der genannten Urkunde wird damit aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht angesetzten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen bei Ver⸗ meidung der Kraftloserklärung dem Eigenthümer des verpfändeten Grundstücks gegenüber.

Thedinghausen, den 20. November 1893.

Herzogliches Amtsgericht. 1 W. Brandes. [48809] Aufgebot.

Folgende Hypothekenurkunden:

1) über 900 Darlehn, eingetragen auf Grund der Schuldurkunde vom 14. Dezember 1887 für die Schuhmachermeisterfrau Heinriette Stoschus, geb. Fischer, in Zinten in Abth. III. Nr. 16 des den Besitzer Hermann und Louise, geb. Korsch, Melzer'schen Eheleuten in Sangnitten gehörigen Grundstücks Sangnitten Nr. 12, gebildet aus der Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung vom 14. Dezember 1887, dem Hypothekenschein vom 14. Dezember 1887 und dem Eintragungsvermerk vom 14. Dezember 1887,

2) über 49 Thlr. 8 Sgr. 6 Pf. Muttererbtheil, eingetragen auf Grund der Justine Schiemann'schen Erbtheilungsverhandlung vom 29. April 1836 resp. 4. Juni 1836 für Friedrich Wilhelm und Gottlieb Schiemann, noch gültig auf 24 Thlr. 19 Sgr. 3 Pf. des Friedrich Wilhelm Schiemann in Abth. III. Nr. 1 das dem Wirth Wilhelm Schiemann in Kanditten gehörigen Grundstücks Kanditten Nr. 7, gebildet aus der Ausfertigung des Erbvergleichs vom 29. April 1836, dem Hypothekenschein vom 21. April 1852 und dem Eintragungsvermerk vom 21. April 1852,

3) über 66 Thlr. 20 Sgr. Erbgelder, eingetragen auf Grund des Wirth Christoph und Wilhelmine Dorsch'schen Erbrecesses vom 1. Dezember 1851 resp. 28. Juni 1852 für die Geschwister Charlotte und Johann Christoph Dorsch, noch gültig auf 33 Thlr. 10 Sgr. Antheil der Charlotte Dorsch in Abth. III. Nr. 1 des der Wirthswittwe Caroline Dorsch, geb. Politt, zu Petershagen gehörigen Grundstücks Peters⸗ hagen Nr. 16, gebildet aus der Ausfertigung des Wirth Christoph und Wilhelmine Dorsch'schen Erb⸗ recesses vom 1. Dezember 1851 resp. 28. Juni 1852, dem Hypothekenschein vom 10. September 1852 und dem Eintragungsvermerk von demselben Tage,

sind verloren gegangen und sollen auf Antrag der Gläubiger resp. Grundstückseigenthümer zum Zwecke der Löschung resp. Neuausfertigung amortisirt werden. Es werden daher die Inhaber der bezeichneten Hypo⸗ thekenurkunden aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termin den 9. März 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 3, ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigensalls die Kraftloserklärung derselben er⸗ folgen wird.

Landsberg, Ostpr., den 13. November 1893.

Königliches Amtsgericht. [48346]

Die Erben des wailand Ackermanns Christian Huhsfeldt hieselbst haben bei Ueberreichung des be⸗ züglichen Hypothekenscheins hierher erklärt, daß die⸗ jenigen 100 Thaler Courant, welche für die wailand Statthalterwittwe Sophie Ahrendt, geb. Lange, zu Dölitz, sub III. zur 3. Rubrik des hiesigen Stadt⸗ buchs auf das Wohnhaus Nr. 43 ihres Erblassers eingetragen stehen, zurückgezahlt sind, und den Erlaß eines Proclams auf Mortification des eingetragenen Rechts beantragt. Es werden deshalb alle diejenigen, welche der Tilgung dieses Kapitalpostens wider⸗ sprechen zu können vermeinen, durch gegenwärtiges Proclam aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf Montag, den 19. Februar k. Js., Vor⸗ mittags 11 Uhr, anstehenden Aufgebotstermin bei uns anzumelden und gehörig zu bescheinigen unter

em ein für allemal angedrohten Nachtheile, daß sie mit ihren Rechten ausgeschlossen werden und die Tilgung geschehen wird.

Gnoyen, 18. November 1893.

Bürgermeister und Rath.

[4881331 Aufgebot.

Der Matrose Georg Emil Gustav Struck, ge⸗ boren zu Stettin am 8. November 1860 als ehe⸗ licher Sohn des verstorbenen Böttchergesellen Wil⸗ helm Carl Struck und dessen gleichfalls verstorbener Ehefrau Julie Louise, geb. Otto, welcher seit dem Jahre 1881, in dem er zum letzten Male von New⸗ York aus geschrieben hat, verschollen ist, wird auf den Antrag seiner Schwester, der verehelichten Schuh⸗ machermeister Amelong, Ida, geb. Struck, zu Neuwarp aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem auf den 15. Dezember 1894, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Elisabethstraße Nr. 42, Zimmer 53, anberaumten Termine schrift⸗ lich oder persönlich zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt werden wird.

Stettin, den 30. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[48812) Aufgebot.

Die Wittwe Emilie Jessen, geb. Niese, in Eckern⸗ förde ist vorstellig geworden, daß ihr Bruder Gustav Theodor Niese, geboren am 24. August 1823, um das Jahr 1860 von hier nach Amerika ausgewandert und seit 1877 verschollen sei und hat die Todes⸗ erklärung desselben beantragt. In Uebereinstimmung mit der Verordnung vom 9. Noyember 1798 und dem Ausführungsgesetz zur Deutschen Civilprozeß⸗ ordnung wird hiernach zur Untersuchung der Sache und eventuellen Todeserklärung Termin auf den 1. März 1894, Vormittags 10 Uhr. im Königlichen Gerichtsgebäude, Zimmer Nr. 11, an⸗ beraumt, und wird ein Jeder, welcher gegen die beantragte Todeserklärung Einwendungen zu erheben heabsichtigt, aufgefordert, mit diesen Einwendungen in dem angesetzten Termin hervorzutreten, widrigen⸗ falls die Codeserklärung erfolgen wird.

Kiel, den , November 1893,

Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.

Ediectalladung behufs Todeserklö cung.

Auf Antrag des Hofbesitzers Johann. Darlage zu Hahlen wird dessen seit 1864 verschollener Bruder Johann Wilhelm Darlage aus Havlen aufgefordert, sich spätestens am Sonnabend, 15. Dezember 1894, Vormittags 9 ¼⅛ Uhr, bei diesem Gericht zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben über⸗ wiesen werden soll. Alle, welche über das Fortleben des Verschollenen Kyade geben können, werden zu deren Mittheilung und etwaige Erb⸗ und Nach⸗ folge⸗Berechtigte für den Fall der Todeserklärung zur Anmeldnag ihrer Ansprüche unter der Ver⸗ warnung aufgefordert, daß im Nichtmeldungsfalle bei der demnächstigen Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Quakenbrück, 18. November 1893.

Königliches Amtsgericht. Ausfertigung. Aufgebot. 8 8

Bezüglich der nachgenannten vier nach Amerika be⸗ ziehungsweise Oesterreich ausgewanderten Personen, über deren Leben schon seit mehr als zehn Jahren keine Nachricht vorhanden ist, wurde von den untenbezeichneten nach Art. 107 des Ausführungs⸗ gesetzes z. R. C. P. u. K. O. zum Antrage auf Todeserklärung Berechtigten bei dem unterfertigten Amtsgerichte der Antrag gestellt, jene durch Richter⸗ spruch für todt zu erklären.

Nachdem dieser Antrag den gesetzlichen Voraus⸗ setzungen entspricht, wird in Stattgebung desselben hiemit das Aufgebot erlassen und ergeht demnach gemäß Art. 110 des vorallegirten Gesetzes hiemit die Aufforderung:

1

1) an Josef Riedl, Söldnerssohn von Pillnach, geboren dortselbst am 17. August 1842, auf An⸗ trag seines Curators und Bruders Georg Riedl, Bauers von Pillnach,

2) an Lorenz Femmelmann, Zimmermannssohn von Stocksgrub, geboren dortselbst am 30. Mai 1838, auf Antrag seines Curators und Bruders Johann Semmelmann, Söldners von Stocksgrub,

3) an Josef Pieringer, Schuhmacher von Brenn⸗ berg, geboren dortselbst am 5. September 1812, auf Antrag seines Curators Javer Wittmann, In⸗ wohners von Neudeck, und

4) an Michael Brandl, Söldner von Rettenbach, geboren am 4. August 1812 zu Altenthann, auf Antrag seiner Tochter Maria Bieringer, Söldners⸗ ehefrau in Rettenbach, und deren Ehemannes Johann Bieringer,

spätestens in dem auf Montag den 17. Sep⸗ tember 1894, Vormittags 10 Uhr, im Sitzungs⸗ saale des unterfertigten Gerichts anberaumten Auf⸗ gebotstermine persönlich oder schriftlich bei dem hie⸗ sigen Gerichte sich anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt werden,

8

1g an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen und TII. an alle diejenigen, welche über das Leben der oben⸗ bezeichneten vier verschollenen Personen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei dem unterfertigten Gerichte zu machen. Den 21. November 1893. Kgl. Amtsgericht Wörth .8) Brandl, Kgl. Ober⸗Amtsrichter. Für die Ausfertigung: (L. S.) Der Gerichtsschreiber: Huß, Kgl. Secretär.

[48345] Aufgebot. Der Knecht Josef Malek, früher zu Doruchow wohnhaft, ist verschollen.

D.

Auf Antrag seines Bruders

Johann Malek wird er aufgefordert, sich spätestens

im Aufgebotstermine am 26. November 1894,

Vormittags 10 Uhr, schriftlich oder mündlich

beim unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls

er für todt erklärt werden wird. * Schildberg, den 11. November 1893.

Königliches Amtsgericht.

[48816] Aufgebot. Auf den Antrag: 1) des Arbeiters Theodor Kahlbrecht zu Schö⸗

ningen,

2) des Salinenarbeiters August Kahlbrecht daselbst, 3) des Weichenstellers Albert Kahlbrecht daselbst, 4) des Fabrikarbeiters Gustav Kahlbrecht daselbst, welche sich als gleich nahe Erbberechtigte, nämlich

als Halbbrüder bezüglich des am 14. Oktober 1834

zu Rümmer geborenen und am 23. Juli 1893 ver⸗

storbenen Maurers Wilhelm Heinrichs zu Schö⸗ ningen genügend ausgewiesen haben, werden unter

Anberaumung eines Termins vor dem unterzeichneten

Gerichte zur Anmeldung von Erbansprüchen und

Abgabe eines Ausschlußurtheils auf den 26. April

1894, Morgens 9 Uhr, Alle, die ein gleich

nahes oder näheres Erbrecht, wie die Antragsteller,

zu haben vermeinen, zur Anmeldung ihrer Erb⸗ ansprüche spätestens in dem anberaumten Termine hierdurch unter Androhung des Rechtsnachtheils auf⸗ gefordert, daß die Antragsteller als die wahren Erben angenommen werden sollen und die nach dem Aus⸗ schlusse sich meldenden Erbberechtigten alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzuer⸗ kennen schuldig sind, auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, sondern ihre Ansprüche auf das zu beschränken haben, was von der Erbschaft noch vorhanden ist. Schöningen, den 21. Nopember 1893. Herzogliches Amtsgericht.

[48814] Aufgebot. 1 Der Rechtsanwalt Junghans zu Stettin hat als Pfleger des Nachlasses der am 8. August 1892 ver⸗ storbenen geschiedenen Ehefrau des Schuhmachers Friedrich Dittmer, Sophie Juliane, geb. Rikmann, aus Stettin das Aufgebot der unbekannten Erben derselben beantragt. Die Frau Dittmer ist am 3. September 1806 als eheliche Tochter des Schuh⸗ machermeisters Christian Jacob Rikmann und dessen Ehefrau Sophie Juliane, geb. Belitz, zu Stettin geboren. Ihre Ehe mit dem Schuhmacher Friedrich Dittmer ist durch Urtheil des vormaligen Königlichen Kreisgerichts zu Stettin vom 14. Januar 1852 ge⸗ trennt worden. Es ergeht deshalb hiermit an alle unbekannten Erben der geschiedenen Frau Dittmer die Aufforderung, ihre Ansprüche an den Nachlaß

derselben spätestens in dem auf den 1. Dezember

1894, Mittags 12 Uhr, an hiesiger Gerichts⸗ stelle Elisabethstraße Nr. 42, Zimmer. 53 an⸗ beraumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf den Nachlaß aus⸗ geschlossen werden und der Nachlaß dem rechtmäßigen Erben zur freien Verfügung verabfolgt werden wird. Der erst später sich meldende Erbe muß alle Ver⸗ fügungen des Erbschaftsbesitzers anerkennen und kann weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen fordern. Stettin, den 16. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[48805] Oeffentliche Bekanntmachung.

Der am 31. August 1893 zu Berlin verstorbene Kaufmann Emil (Samuel) Peritz hat in seinem am 12. Oktober 1893 eröffneten Testament vom 20. Oktober 1891 seine Mutter Frau Artel, Rebecka, geb. Waldo, früher verehel. Peritz, bedacht.

Berlin, den 21. Neovember 1893.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.

[48806] Oeffentliche Bekanntmachung.

Das am 11. Februar 1892 zu Berlin verstorbene Fräulein Emilie Leo hat in ihren am 10. April 1893 eröffneten letztwilligen Verordnungen folgende 8 Leben und Aufenthalt nach unbekannte Per⸗ onen:

1) Frau Cäcilie von Holwede, geborene von Aster, und Tochter Annie, 2) Agnes Boll⸗ mann, 3) Cornelie Rosenow, 4) Klara Werner, 5) Marie Oppenheim, 6) Bertha Bernhardt, 7) Antonie Neo, 8) Frau Amalie Lehmann, geb. Leoo, 9) Heinrich, 10) Betty, 11) Elisabeth, 12) Auguste, 13) Else, 14) Minna (Familiennamen zu 9—14 nicht bekannt), 15) Rudolf (Familienname nicht bekannt) und Frau Elisabeth, 16) Elisabeth, Clärchen, Heini und Marie, Ge⸗ schwister Werner, bedacht.

Berlin, den 14. November 1893.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.

[488577 Im Namen des Königs!

Auf Antrag des Rechtsanwalts Czypieki in Kosch⸗ min erkennt das Königliche Amtsgericht zu Koschmin für Recht:

1) Der Nachlaß des am 13. Dezember 1875 in Dobrzyca verstorbenen Mathaeus Rogaecki wird dem landesherrlichen Fiscus zugesprochen. Die Kosten des Verfahrens sind aus dem Nachlaß desselben zu entnehmen. 1

2) Der Wittwe Auguste Pißner, geb. Fabisch, zu Dobrzyca werden ihre Rechte auf den Nachlaß vor⸗ behalten.

Rechts

Von Wegen.

[48852] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage sind die Certificate der Rumänischen Eisenbahn⸗Actien⸗Gesellschaft Serie D. Nr. 45 244— 45 252, jedes über vier Actien zu je 100 Thalern lautend, für kraftlos erklärt.

Berlin, den 17. November 1893. 1

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[48853] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage ist die angeblich verloren gegangene Police der Berlinischen Lebensversicherungs⸗ gesellsgen Nr. 15 995 vom 18. Oktober 1856 über 500 Thaler, lautend auf das Leben des Kreis⸗ Gendarmen Franz Robert Stiller zu Guben, für kraftlos erklärt.

November 1893.

Berlin, den 17. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[48849] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist die von der Preußischen Lebensversicherungsgesellschaft hier für den Käthner Johann Heinrich Maaß zu Barsbüttel ausgefertigte Police Nr. 89 064 vom 15. März 1885 über 1000 ℳ, für kraftlos erklärt.

Berlin, den 17. November 1893.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[48845. Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage sind die Rückgewährs⸗ scheine 3 8, versehen mit den Nrn. 91 408, 100 981, 111 891, 123 760, 137 518, 148 638, zu der Police der Allgemeinen Versicherungs⸗Aetien⸗Gesellschaft Victoria zu Berlin Nr. 43 558 über 1500 ℳ, lau⸗ tend auf das Leben p des Zugführers Friedrich Wil⸗ helm Ostheeren in Hamburg, für kraftlos erklärt.

Verlin, den 17. November 1893.

Königliches Amtsgericht I. 82

[48850] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind die Rückgewährscheine Nr. 1 bis 18 zu der Police Nr. 10 764 der Allgemeinen Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft Victoria hier über 300 ℳ, lautend auf das Leben der Wittwe Justine Pawolski, geb. Blum, zu Simonsdorf für kraftlos erklärt.

Berlin, den 17. November 1893.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[48846] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist das Sparkassenbuch der hiesigen städtischen Sparkasse Nr. 180 861 über 850 10 lautend auf den Arbeiter Gustav Witt hier für kraftlos erklärt.

Berlin, den 17. November 1893.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82. [48848] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist das Sparkassenbuch der hiesigen staͤdtischen Sparkasse Nr. 45 854, lautend auf den Hausd iener Gustav Packhäuser über 50,38 für kraftlos erklärt.

Verlin, den 17. November 1893.

Königliches Amtsgericht 1I. Abtheilung 82.

[48847] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗

richts vom heutigen Tage ist das Sparkassenbuch der hiesigen städtischen Sparkasse Nr. 610 631, 1

über 11 68 ₰, für kraftlos erklärt. Berlin, den 17. November 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

lautend auf das Hausmädchen Pauline Meyer bie

[48617] 1

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 18. November 1893 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Schwedt Nr. 18 568 über 410,91 ℳ, ausgestellt für den Arbeiter Wilhelm Lindow in Kunow, für kraftlos erklärt.

Schwedt, den 18. November 1893.

Königliches Amtsgericht.

[48447] Im Namen des Königs! Verkündet den 18. November 1893. Lehmann, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Fabrikanten Reinhard Müller aus Hückeswagen, als Vormund des minderjährigen Ernst Somborn aus Boppard, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Boppard durch den Amtz⸗ gerichts⸗Rath van Rössgumn für Recht:

Das dem Minderjährigen Ernst Somborn aus Boppard von der Spar⸗ und Hülfskasse des Kreises St. Goar zu Boppard auf dessen Namen ausge⸗ stellte Sparkassenbuch Nr. 3678 über 550 83 nebst 9,61 Zinsen wird für kraftlos erklärt und werden dem Antragsteller die Kosten zur Last gelegt.

gez. van Rossum, Beglaubigt: Lehmann, Gerichtsschreiber. 8

[48624] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Maurers Gustav Brixr zu Erfurt als gesetzlicher Vertreter seiner minderjährigen Tochter Anna Brix erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Erfurt durch den Amtsgerichts⸗Rath Hagemann für Recht:

Has auf den Namen der Anna Brix lautende Sparkassenbuch Nr. 25 169 der städtischen Sparkasse über angeblich 173,67 wird für kraftlos erklärt.

Verkündet am 14. November 1893.

[48844] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist der von der Handlung von der Stemmen & Kaubes auf Podschubski & Epstein zu Berlin gezogene, von lebtzterer acceptirte Wechsel vom 21. November 1890, zahlbar am 15. März 1891, über 214 mit dem Giro der Handlung von der Stemmen & Kaubes auf Schönbrunn und Peters für kraftlos erklärt.

Berlin, den 17. November 1893.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

88 1 [48851] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist der von Moritz Rosenblum zu Hamburg auf H. Schneidemühl in Berlin, Beuth⸗ straße 5, gezogene, von letzterem aeceptirte Wechsel d. d. Hamburg, den 25. August 1892, zahlbar am 30. September 1892 über 4021 mit dem Giro des Ausstellers vom 27. August 1892 auf die Anglo⸗ Deutsche⸗Bank, für kraftlos erklärt.

Verlin, den 17. November 1893.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

[48856] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Rechtsanwalts Sinn in Rendsburg, als Bevollmächtigter des ⁄¼16 Hufners Johann Speck in Duvenstedt und des Colonisten Jürgen Friedrich Böhrnsen in Friedrichsholm, er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht Abth. III. zu Rendsburg durch den Amtsrichter Carstenn für Recht:

1) Die Urkunde vom 28. Dezember 1881, aus welcher im Grundbuch von Alt⸗Duvenstedt Band I. Blatt 26 in Abth. III. Nr. 4 für den 1/16 Hufner Johann Speck in Duvenstedt 930 Caution zur Sicherheit für etwaige Regreßansprüche aus einer für die Setzwirthe Hans Christian Struck und Margaretha Struck, verwittwet gewesene Hagge, geb. Rasch, in Duvenstedt übernommenen Bürgschaft ein⸗ getragen sind;

2) die Acte vom 17. April 1880, aus welcher im Grundbuch von Friedrichsholm Band IJ. Blatt 25 für den Colonisten Jürgen Norden in Friedrichsholm in Abth. III. Nr. 3 3600 Caution zur Sicher⸗ heit für cine von dem Colonisten Jürgen Friedrich Böhrnsen gegenüber dem Colonisten Jürgen Norden übernommene Rückbürgschaft und in Abth. III. Nr. 4 3600 Caution zur Sicherheit für seine Regreßansprüche wegen der für eine Anleihe des Eigenthümers bei der Spar⸗ und Leihkasse in Hohn von 3600 übernommenen Bürgschaft eingetragen sind, werden für kraftlos erklärt.

Rendsburg, den 14. November 1893

Königliches Amtsgericht. III. 8 Veröffentlicht: Sperling, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Im Namen des Königs! Verkündet am 17. November 1893. Bartkowski, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag: 1) des Käthners Franz Ostrowski zu Leckarth, 2) der Käthner Anton Kastrau zu Gaj und Franz Gajewski zu Lonkorz erkennt das Königliche Amtsgericht zu Neumark e. durch den Amtsrichter von Woldeck für

[48618]

echt:

Zu 1: Die Hypothekenurkunde Lekarth 11 Abthei⸗ lung III. Nr. 12 über 10 Thlr. 15 Sgr. Judicatforde⸗ rung nebst 5 % Zinsen seit dem 13. Oktober 1869 und 26 Sgr. 6 Pf. Kosten und den Anspruch auf Er⸗ stattung fernerer Kosten, eingetragen für den Eigen⸗ käthner Jakob Dziuk zu Klein⸗Languth, bestehend aus Ausfertigung des Urtheils vom 22. November 1869, Eintragungsvermerk und Hypothekenbuchs⸗ auszug,

zu 2: Die Zweig⸗Hypothekenurkunde Gaj 5 und 31 Abtheilung III. Nr. 6 bezw. 1 über 8 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. = 24 25 ₰, bestehend aus beglaubigter Abschrift der Stamm⸗Hypothekenurkunde (d. h. Hypothekenbrief über 50 Thlr. Restkaufgeld, über⸗ wiesen an Martin Popowski zu Gaj, und Ausfer⸗ tigung der Verhandlungen Lonkorz, den 18. März und den 16. April 1869), aus dem Ueberweisungs⸗ vermerk für die Gerichtskasse Löbau und Ausferti⸗ gungsvermerk vom 16. (12.2) Januar 1878.

werden für kraftlos erklärt. F. 6/92.

[48619) Im Namen des Königs!

Auf den Antrag:

1) des Bäckermeisters Carl Hecmann Clauß in Osterfeld,

2) der Wittwe Johanna Wilhelmine Loth, geb. Seiboth, in Stößen, und deren 5 großjährigen Kinder, als:

.Bertha Felicitas, Amanda Lina,

2. Otto Gotthold

. Wilhelmine Alma, 11“

Auguste Minna, verehelichten Forderung, Geschwister Loth,

3) des Maurers Albert Laue in Stößen,

4) des Schuhmachermeisters Carl Friedrich Gräfe in Stößen, 3

5) des Oekonomen und Fleischers Hermann Kunze in Löbitz,

vertreten zu 1, 3—5 durch den Agenten Hermann Borchert in Osterfeld, zu 2 durch den Justiz⸗Rath Wilde in Naumburg a. Saale,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Osterfeld ercheden Amtsrichter Brunner am 31. Oktober 1893 ür Recht: 8 Die eingetragenen Gläubiger und deren unbekannte Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die für sie eingetragenen Posten ausgeschlossen, und zwar: zu 1) der von Friederike Bertha Schlauch am 30. Oktober 1865 zu Osterfeld geborene, in nach⸗ folgender Ehe legitimirte Friedrich Julius Hergt in Apolda oder dessen unbekannte Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die für ersteren im Gesammt⸗ grundbuche von Osterfeld Band V. Artikel 236 Seite 561 Abtheilung III. Nr. 1 aus der Erb⸗ vergleichsurkunde vom 13. November 1879 ein⸗ getragene Hypothek von 450 ℳ, zahlbar von den dereinstigen Erben der Wittwe Johanne Christiane Schlauch 3 Monate nach deren Tode;

zu 2) die unbekannten Rechtsnachfolger der am 2. Februar 1872 zu Weißenfels verstorbenen Marie Therese Hammer, späteren Ehefrau des Handarbeiters Gustay Feyerabend daselbst und der am 22. April 1866 in Schleinitz verstorbenen Caroline Wilhelmine Prüfer, späteren Ehefrau des Nachbars und Ein⸗ wohners Gottlob Bieler daselbst: mit ihren An⸗ sprüchen auf die für beide im Gesammtgrundbuche von Osterfeld Band XXIV. Artikel 1155 Seite 65 aus dem Erbvergleiche vom 11. November 1857 zu⸗ folge Verfügung vom 7. Januar 1858 eingetragenen Posten: 1.““ a. Abtheilung II. Nr. 4: bis zur Grofzjährigkeit oder früheren Verheirathung unentgeltliche Wohnung im Hause, Wartung und Pflege in Krankheitsfällen;

b. Abtheilung III. Nr. 3: bei ihrer Großjährig⸗ keit oder früheren Verheirathung: je ein Pfühl und ein Deckbett;

sowie ferner: die unbekannten Rechtsnachfolger des am 14. Oktober 1886 in Weißenfels verstorbenen Tischlermeisters Carl Heinrich Prüfer daselbst und des am 13. Juni 1857 in Weißenfels ver⸗ storbenen Zimmergesellen Carl Friedrich Prüfer daselbst: mit ihren Ansprüchen auf das für beide auf demselben Grundbuchblatte Abthei⸗ lung II. Nr. 5 aus dem Erbrecesse vom 2. De⸗ zember 1836 und 12. Mai 1837 zufolge Verfügung vom 8. August 1837 eingetragene Aufenthalts⸗ und Verpflegungsrecht, so lange sie sich selbst zu ernähren nicht im stande sind;

und endlich die unbekannten Rechtsnachfolger des längst verstorbenen Justiz⸗Commissars und Notars Patzschke mit ihren Ansprüchen auf die für ihn auf demselben Grundbuchblatte Abtheilung III. Nr. 1 zufolge Verfügung vom 13. September 1831 aus der Urkunde vom 26. August 1831 eingetragene Hypothek von 200 zweihundert Thaler Dar⸗ lehn nebst 5 % Zinsen mit halbjähriger Kündigung;

zu 3) der Einwohner Johann Gottlob Beer in Stößen oder dessen unbekannte Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die für ersteren im Gesammt⸗ Grundbuche von Osterfeld Band XXIII. Art. 1136 Seite 561 Abtheilung II. Nr. 1 aus dem Kauf⸗ vertrage vom 22. Mai 1833 und dem Dismembrations⸗ plan vom 17. Januar 1851 eingetragene Post: das Vorkaufsrecht und die Vertretung auf den Cadu⸗ citätsfall; 3

sowie ferner die Friederike Henriette Laue in Stößen oder deren unbekannte Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die auf Grundbuchblatte für erstere Abtheilung II. Nr. 2 aus den Urkunden vom 4. März und 6. Juli 1848 eingetragene Berechtigung, Aufnahme im Hause zu verlangen, falls sie bis zu ihrem 24. Lebensjahre dienstlos wird;

sowie ferner: der Schuhmacher Friedrich Losch da⸗ selbst oder dessen unbekannte Rechtsnachfolger: mit ihren Ansprüchen auf die ebendaselbst für ersteren Abtheilung III. Nr. 1 aus dem Landgerichtscom⸗ E vom 3. Februar 1837 und der Re⸗ quisition vom 13. Mai 1837 eingetragenen Hypothek von 2 zwei Thalern 5 fünf Silber⸗ groschen rechtskräftige Forderung;

sowie endlich: Friederike Wilhelmine Henriette Laue daselbst oder deren unbekannte Rechtsnachfolger: mit ihren Ansprüchen auf die ebendaselbst für erstere Abtheilung III. Nr. 3 aus dem Recesse vom 6. Juli 1848 eingetragene Hypothek von 10 zehn Thalern mütterliche Erbegelder nebst den im Recesse für sie vorbehaltenen Mobilien. 1b

zu 4) Die unbekannten Rechtsnachfolger des ver⸗ torbenen Pfarrers Markendorf in Stößen: mit ihren Ansprüchen auf die für ihn im Gesammtgrundbuche von Osterfeld Band XXV. Artikel 1234 Seite 529 Abtheilung III. Nr. 2 aus der Urkunde vom 17. Juli 854 eingetragene Hppothek von 11 elf Thalern verschiedene Pfarrgebühren nebst 5 % Zinsen, während den von dem Antragsteller selbst angezeigten Rechtsnachfolgern des eingetragenen Gläubigers:

a. Frau Dr. Alma Menzel, geb. Markendorf, zu Ostheim a. Röhn,

b. die Wittwe des Kaufmanns Adolph Markendorf zu Worms a. R.,

c. Frau Dr. Martha Buch, geb. Markendorf, zu Hornburg bei Halberstadt,

d. den Fabrikbesitzer Johannes Markendorf zu Fre burg a. Unstrut,

ihre Ansprüche auf die Hypothek vorbehalten werden.

zu 5) Die Geschwister Johanne Christiane und Hanna Louise Weidner oder deren unbekannte Rechts⸗ nachfolger, mit ihren Ansprüchen auf die für sie im

esammtgrundbuche von Osterfeld Band XIII. Artikel 619 Seite 289 eingetragenen Hypotheken, und zwar:

Abtheilung III. Nr. 1 für beide: 30 dreißig

demselben

JThaler in conventionsmäßigen Münzsorten, verzins⸗ 1[48623]

lich zu 5 %, aus der Consensurkunde vom 5. De⸗ zember 1812.

Abtheilung III. Nr. 2 für Hanna Louise Weidner allein: 10 zehn Thaler mütterliche Erbportion, zahlbar binnen 2 Jahren, bis zur Zahlungszeit un⸗ ö“ aus dem Kaufcontract vom 20. Dezember

Die Antragsteller haben die Kosten des Aufgebots⸗ verfahrens zu tragen.

Von Rechts Wegen. Brunner.

[48625] Im Namen des Königs! Verkündet am 27. Oktober 18993. Müller, Referendar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Hausbesitzers Carl August Rosemann zu Langwaltersdorf erkennt das Königliche Amtsgericht zu Friedland b. W. durch den Amts⸗ richter Freiherr von Wolzogen für Recht:

Das über die im Grundbuche von Langwalters⸗ dorf Blatt Nr. 59 unter Abtheilung III. Nr. 7 für die unverehelichte Anna Rosina Henke in Reims⸗ waldau eingetragene Post von (2000 ℳ) Zweitausend Mark gebildete Hypotheken⸗Instrument wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller auferlegt.

Friedland, Reg.⸗Bez. Breslau, den 5. No⸗ vember 1893.

Königliches Amtsgericht.

[48439] Bekanntmachung.

Der Hypothekenbrief vom 21. Mai 1885 über die auf Friedheim Bl. Nr. 7 Abth. III. Nr. 3 für die Geschwister Spiecker und Warnke eingetragenen 1650 nebst 5 % Zinsen, noch gültig über 300 nebst Zinsen Antheil des Friedrich Warnke; der Hypothekenbrief vom 28. März 1878 über die auf Netzthal Bl. Nr. 279 Abth. III. Nr. 1 für den Pefihhater Friedrich Ludwig Bordt zu Netzthal ein⸗ getragenen 1800 nebst 6 % Zinsen und das Hypothekendooument über die auf Weißenhöhe Bl. Nr. 118 Abth. III. Nr. 1 für den Königlichen Domänenfiscus aus dem Kaufvertrage vom 16. Ja 8 9,Ierar 1861 eingetragenen 52 Thlr. 15 Sgr. nebst 5 % Zinsen sind durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.

Wirsitz, den 18. November 1893.

Königliches Amtsgericht,

[48460] Bekanntmachung.

Durch Urtheile des unterzeichneten Gerichts von heute sind die Hypothekenurkunden, welche gebildet sind

1) über die im Grundbuche von Havixbeck Band VI. Blatt 31 Abth. III. sub 1 und 2 eingetragenen Posten:

a. 50 Thaler Darlehn nebst 4 % Zinsen für den Kaplaneifonds zu Havixbeck aus der Obligation resp. Cession vom 18. Dezember 1828,

b. 100 Thaler Darlehn nebst 4 bezw. 5 % Zinsen für den Armenfond zu Havixbeck aus der Schuld⸗ verschreibung vom 4. April 1832,

2) über die im Grundbuche von Münster Band 21 Blatt 49 Abth. III. Nr. 1 eingetragene Post von 1309 Thalern 11 Sgr. 6 Dt. Schichtquote für Anna Catharina Friedericke Brückner zufolge Schicht und Theilungsvertrages vom 25. März bezw. 24. April 1856, welche am 29. September 1873 auf den Namen des Bäckers Heinrich Brückner zu Münster um geschrieben ist, 8

für kraftlos erklärt.

Münster, den 4. November 1893. G

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

[48440]

Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Wahlershausen Band 13 Artikel 350 Abtheilung III. Nr. 6e vom 10. Februar 1886 eingetragene Hypothek über. 1505 67 Zuschlagspreisrest, welcher mit 5 % seit 14. Januar 1886 verzinslich und an den Bildhauer Heinrich Rudolph in Essen in Höhe von 600 am 14. Januar 1886 und in Höhe von 905 67 mit dem Nachweis der Löschung der Posten Abtheilung III. Nr. 1 bis 5 zu zahlen ist, wird für kraftlos erklärt.

Cassel, am 6. November 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung 3. (gez.) Zeddies. Wird veröffentlicht: (Unterschrift), Gerichtsschreiber.

[48454] Die über die zu Gunsten der unverehelichten Louise Amalie Christine Himmler und der unver⸗ ehelichten Dorothea Magdalene Himmler, beide in Hannover, im hiesigen Hvpothekenbuche der Kalen⸗ berger Neustadt Band II. Nr. 335 Fol. 138 Ifde. Nr. 3 eingetragene und später in das Grundbuch von Hannover (Kalenberger Neustadt) Band V. Blatt 173 Abtheilung III. Nr. 3 und zwar sub b. daselbst in Höhe von 1350 zu Gunsten der unverehelichten Louise Amalie Christine Himmler zu v und der unverehelichten Dorothea Magdalene Himmler zu Hannover, dagegen sub a. ebendaselbst in Höhe von 1500 (infolge Cession vom 3. März 1878 zugleich) zu Gunsten des Kaufmanns Hermann Dancker zu Hannover übertragene Hypothek von 2850 ausgestellte Hypothekenurtunde (gerichtliches Verlassenschaftsprotorol vom 9. April 1877 nebst angeschlossenem notariellen Kaufvertrage vom 27. Sep⸗ tember 1876 und diesen beiden angefügter Eintra⸗ gungsbescheid vom 9. April 1877) ist, soweit sie die im vorgenannten Grundbuche Band V. Blatt 173 Abtheilung III. Nr. 3 sub Litt. b. zu Gunsten der unverehelichten Louise Amalie Christine Himmler zu Hannover und der unverehelichten Dorothea Mag⸗ dalene Himmler zu Hannover eingetragen stehenden 1350 betrifft, durch Urtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt. Hannover, den 15. November 1893. Königliches Amtsgericht. V J.

[48860] Durch Ausschlußurtheil vom 26. Oktober 1893 sind die 3 Hypothekenurkunden vom 18. Juni 1877 über die im Grundbuche von Huddestorf Band I. Blatt 26 Abth. III. Nr. 1 für Emilie, Georgine und Friedrich Kruse in Huddestorf eingetragenen Abfindungsforde⸗ 89 48 von je 1890 nebst 4 % Zinsen für kraftlos erklärt. tolzenau, den 26. Oktober 1893. Königliches Amtsgericht. I.

Im Namen des Königs!

In der Eduard Penke'schen Aufgebotssache F. 7/93 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marien⸗ werder am 15. November 1893 für Recht:

a. der Hypothekenbrief über die im Grundbuche des dem Antragsteller gehörigen Grundstücks Garn⸗ seedorf Band 1. Blatt 6 in Abtheilung III. unter Nr. 6 für die verwittwete Frau Kaufmann Bertha Handtke in Graudenz eingetragene, mit sechs Procent verzinsliche Kaufgelderforderung von 245 79 wird für kraftlos erklärt.

b. Die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last.

Von Rechts Wegen. [48459] Bekanntmachung. 1

Durch Ausschlußurtheil vom 13. November 1893 ist die Hypothekenurkunde über 200 Thlr. rückständiges Kaufgeld, eingetragen aus dem Ueberlassungsvertrage vom 24. Juli 1850 für Johann Wieczorek zu Podrzewie in Abth. III. Nr. 1 des dem Thomas Wieczorek zu Podrzewie gehörigen Grundstücks Podrzewie Bl. Nr. 91 (früher 90 B.), gebildet aus dem genannten, mit der Ingrossationsnote vom 28. Februar 1851 versehenen Ueberlassungsvertrage und dem Hypothekenbuchauszuge vom 28. Februar 1851 für kraftlos erklärt. 8

Pinne, den 13. November 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

[48863] Durch Ausschlußurtheil unterzeichneten vom 7. November 1893 sind die Eigenthumspräten⸗ denten bezw. des im Grundbuch Derne Band 3 Blatt 267 eingetragenen Grundstückes Flur 2 Nr. 186 der Steuergemeinde Altenderne mit ihren Ansprüchen auf dasselbe ausgeschlossen. Dortmund, den 11. November 1893. Königliches Amtsgericht.

[48878] Bekanntmachung.

Durch Urtheil vom 16. November 1893 sind:

J. der Wittwe Marie Caroline Larisch, geborenen Gaide, zu Nassiedel, dem Tischler Wilhelm Gaide zu Lodz in Russisch⸗Polen und der verehelichten Tagearbeiter Eleonore Engel, geborenen Gaide, zu Fürstlich Langenau ihre Rechte aus dem auf den Grundstücken Blatt 63, 351, 238 und 517 Dirschel in Abtheilung II. Nr. 3 bezw. 4, 53 und 64 und für die Eleonore Gaide, geborene Hartmann, aus dem Erbvergleich vom 8. Februar 1825 ex decreto vom 8. Februar 1825 eingetragenen Erbrecht vor⸗ behalten, und

II. die übrigen Rechtsnachfolger der eingetragenen Berechtigten mit ihren Ansprüchen auf das Erbrecht ausgeschlossen worden.

Katscher, den 18. November 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung . [48834] Oeffentliche Zustellung.

In der Prozeßsache der Ehefrau Goldarbeiter Carl Grau, Johanna, geb. Kallweit, zu Hagen, Klägerin und Berufungsklägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Castrinaius in Hamm, wider ihren Ehemann, den Goldarbeiter Carl Grau, früher in 18 wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten und Berufungsbeklagten, wegen Ehescheidung, hat die Klägerin gegen das die Klage abweisende Urtheil des Königlichen Landgerichts, Civilkammer II. zu Hagen, verkündet am 24. Januar 1893, Berufung eingelegt mit dem Antrage: „unter Abänderung des I. Urtheils die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären.“ Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung über die Berufung vor den I. Civilsenat des Königlichen Ober⸗Landesgerichts zu Hamm auf den 14. März 1894, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

Hamm, den 16. November 1893.

Schröder, Gerichtsschreiber des Königlichen Ober⸗Landesgerichts. [48404] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Axbeiters Heinrich Schul, Dorette, geb. Delling, hieselbst, vertreten durch die Rechtsanwälte, Justiz⸗Räthe Heymann und Zwilg⸗ meyer hieselbst, klagt gegen ihren genannten Ehe⸗ mann, unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung mit dem Antrage auf Trennung der Ehe

dem Bande nach, und ladet den Beklagten zur münd⸗

lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braun⸗ chweig auf den 14. Februar 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Braunschweig, den 15. November 1893.

A. Oel mann,

Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts. [48830] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Rudolphine Hoffmeyer, geborene Hähne, zu Erfurt, vertreten durch den Rechtsanwalt Moßdorf daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Anton Hoffmeyer, früher zu Erfurt, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Erfurt auf den 28. Februar 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Erfurt, den 18. November 1893.

Stüber, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Civilkammer III.

[48832

Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Ressence Elise Courdier, geb. Eicke, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Kar⸗ funkel hier, klagt gegen deren in unbekannter Ab⸗ wesenheit lebenden Ehemann Henri Courdier, früher hier, wegen mit dem Antrage, das zwischen

den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Magdeburg auf den 14. Februar 1894, Vormittags 10 ¼ Uhr, mit

der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. G Magdeburg, den 15. November 1893. 3 Blanck, Seeretär, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[48403] Ulm. Oeffentliche Zustellung.

Anna Maria Nothdurft, geb. Gerstenmaier, in Albershausen, O.⸗A. Göppingen, vertreten durch Rechtsanwalt zum Tobel in Ulm, ladet als Klägerin ihren mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden Ehe⸗ mann Friedrich Nothdurft, Fabrikarbeiter von Alfdorf, O.⸗A. Welzheim, zuletzt in Göppingen, in dem gegen diesen anhängig gemachten Rechtsstreit auf Scheidung der Ehe wegen böslicher Verlassung Seitens des Beklagten zu dem vor der 1. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Ulm auf Samstag, den 3. März 1894, Vormittags 9 Uhr, bestimmten neuen Termin mit der wieder⸗ holten Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Den 20. November 1893.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

Secr. Renner.

[48833] Oeffentliche Zustellung und Ladung.

Rechtsanwalt Hahn in Bayreuth hat Namens der Schreinersehefrau Friederike Margareta Hagen, geb. Schläger, z. Zt. in Dienst bei Kaufmann Hoyer in Reichenbach i. Vgtl., gegen deren Ehemann, den Schreiner Karl Hagen, zuletzt in Bayreuth, nun unbekannten Aufenthalts, Klage wegen Ehescheidung zum Kgl. Landgerichte Bayreuth mit dem Antrage, zu erkennen: 1) Die Ehe der Streitstheile wird dem Bande nach getrennt und der Beklagte für den allein schuldigen Theil erklärt. 2) Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Civilkammer des Kgl. Landgerichts Bayreuth hat die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits auf Dienstag, den 27. Febrnar 1894, Vormittags 9 Uhr, anberaumt, wozu der Be⸗ klagte Karl Hagen mit der Aufforderung geladen wird, einen bei dem Kgl. Landgerichte Bayreuth als Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen.

Bayreuth, den 22. November 1893.

Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts. (L. S.) Koegler, Ober⸗Secretär.

[48829] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Kaufmanns Hinrich Huerkamp, Louise Henriette, geb. Rolfs, früher zu Brake, jetzt in Lienen, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Krahnstöver hieselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher in Brake, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen heimlichen Verlassens auf Herstellung des ehelichen Lebens, eventuell Ehescheidung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urtheilen, innerhalb einer Frist von 2 Monaten zu ihr zum Zwecke der Fortsetzung des ehelichen Lebens zurückzukehren, unter der Verwarnung, daß nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die zwischen den Par⸗ teien bestehende Ehe geschieden und der Beklagte für den schuldigen Theil erklärt werden soll, und ladet den Beklagte vor die III. Civilkammer des Großherzoglichen Landgerichts hieselbst zu dem von dem Herrn Vorsitzenden auf Freitag, den 19. Ja⸗ nuar 1894, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Verhandlungstermine, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung zu beauftragen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Oldenburg, 1893, November 18.

Gerichtsschreiberei Landgerichts.

ühle.

[48831] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Fleischer Emma Jahn, geb. Ullrich, zu Görlitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Nathan zu Görlitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Fleischer Joseph Jahn aus Görlitz, z. Z. un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Görlitz auf den 2. April 1894, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gerichtsschreiberei Abtheilung III. des Königlichen 8 Landgerichts. Kluge, Secretär.

[48828] Oeffentliche Ladung. IX. C. 1755. 93.

In Sachen der Hauseigenthümerin Marie Schönau zu Friedrichsberg bei Berlin, Frankfurter Chaussee 126, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Lustig zu Berlin, Landsbergerstraße 75, gegen den Restaurateur Richard Müller, früher zu Friedrichsberg bei Berlin, Wartenbergstraße 70, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, ist Klägerin mit dem Antrage klagbar geworden, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von vorläufig dreihundert Mark nebst fünf Procent Zinsen zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, mit der Begründung, daß derselbe ihr auf Grund der schriftlichen Verträge vom 1. Oktober und 18. November 1892 an Miethe noch 783 75 verschulde. Zur mündlichen Ver⸗ handlung über diesen Rechtsstreit ist Termin auf den 5. Februar 1894, Vorm. 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Hallesches Ufer 29/31, Zimmer Nr. 8, anberaumt, zu welchem der Beklagte hier⸗ S bei Vermeidung der gesetzlichen Folgen geladen wird.

Berlin, den 16. November 18933. Königliches Amtsgericht II. Abtheilung 9. Klamvpoth.

[488182. Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann P. A. Noll in Vallendar, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Düntzer zu Köln, klagt gegen den Kaufmann W. Hundhausen, früher in Koöln⸗Deutz, jetzt ohne bekannten Aufenthalt, wegen käuflich gelieferter Waaren mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 40,30 nebst 6 % Zinsen seit dem 21. Junt 1893