1893 / 285 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

diese Behauptung thatsächlich unrichtig ist, wird sie doch fortgesetzt in der Presse wiederholt. Ich bemerke dazu, daß diese Berechnung, die so angestellt ist, eine falsche ist, wovon man sich jeden Augenblick aus den Ziffern und Beilagen der Vorlage überzeugen kann. Es ist erstens ein höherer Betrag des Facturawerths angenommen wie derjenige, den wir aus den Feststellungen der Sachverständigen entnommen haben. Es wird ferner nicht die Entlastung durch Fortfall von Inlandssteuern und Ermäßigung des Zolles abgezogen, und drittens ist an diese falsche Summe nach der Vertheilung der Fabrikate die 33 ½, 66 ¾ und 50 % Steuer angelegt; sonach ist ein Steuerbetrag berechnet, der viel höher ist wie ihn die Reichsregierung angenommen hat. Daraus hat man dann deducirt: weil die Summe, die die Reichsregierung herauswirthschaften zu können glaubt, niedriger ist wie die so berechnete, muß die Reichsregierung einen Rückgang des Consums von 27 % annehmen. Die Reichsregierung rechnet nur bei Cigarren und Cigaretten mit höchstens ¼1 2 und bei den übrigen Fabrikaten mit höchstens Rückgang des Consums; ich werde bei Gelegenheit der Generaldebatte über das Tabacksteuergesetz ausführen, daß diese Annahme wohlbegründet ist und die entgegengesetzten An⸗ nahmen, die von 25 bis 75 000 Arbeiter⸗Entlassungen sprechen, maß⸗ lose Uebertreibungen sind. Aber, meine Herren, wenn man das Steuergesetz angreifen will, muß man behaupten, der Consum geht zurück, und wenn der Consum in solchem Maße zurückginge, würden solch' traurige wirthschaftliche Folgen eintreten.

Meine Herren, es ist schließlich noch von der Weinsteuer die Rede gewesen, und auch diese Steuer zum Gegenstand ziemlich lebhafter Angriffe gemacht worden.

Meine Herren, ich glaube auch, daß die Besteuerung des Weins

durchaus der Gerechtigkeit entsprichtzes ist in der That nicht

abzusehen, warum zu den Bedürfnissen des Reichs der Branntwein mit über 200 %, ferner das Bier herangezogen wird, aber der Wein, der doch in dem allergrößten Theil Deutschlands ein Getränk der wohlhabenden Klassen ist, vollkommen steuer⸗ frei bleiben soll! (Bravo! rechts.)

Bevollmächtigter zum Bundesrath, Königlich preußischer

Finanz⸗Minister Dr. Miquel:

Meine Herren! Ich habe gewissermaßen eine persönliche Be⸗ nerkung zu machen. (Heiterkeit links.) Herr Abg. Richter hat be⸗ auptet, daß ich für meinen Theil und nach meiner Ueberzeugung das

Recht des Reichs, directe Steuern zu erheben, in Zweifel gesetzt habe.

Ich habe aber wörtlich gerade das Gegentheil gesagt; denn ich habe

ausdrücklich erklärt, nach meiner individuellen Ueberzeugung stände der

Einführung einer directen Reichssteuer ein verfassungsmäßiges Hinder⸗ nicht entgegen. Entweder hat also der Herr Abg. Richter mich

überhaupt nicht verstanden, oder er hat einen anderen Sinn meinen

Ausführungen untergelegt.

8 Meine Herren, meine Ausführung war die: verfassungsmäßig

mag das Reich berechtigt sein, eine directe Steuer zu erheben; bei

den herrschenden Steuersystemen in den deutschen Landen und dem

Reich stehen aber so schwere praktische Bedenken und Hindernisse dem

entgegen; die Consequenzen für das ganze föderative deutsche Staats⸗

wesen wären so bedenklich, daß wir dazu nicht übergehen können. Das ist meine ganze Deduction gewesen; und ich hätte erwartet, daß der Herr Abg. Richter, der doch in diesen Dingen bewandert ist, entweder selbst eine bestimmte Reichs⸗ steuer hier beantragt hätte, dann würde man sehen, wie die Mehr⸗ heit des Hauses sich stellt oder aber den Satz ausdrücklich auf⸗

estellt hätte, daß eine Vermehrung der Reichs⸗Einnahmen nicht statt⸗ inden dürfe, so lange nicht eine directe Reichssteuer eingeführt sei.

Seit dem Jahre 1870, seitdem dieser Paragraph 69 in der Ver⸗

fassung steht, ist meines Wissens überhaupt nur einmal der

Versuch gemacht worden, eine directe Reichssteuer in der

Form einer progressiven Einkommensteuer einzuführen. Das war

der Antrag, den die Freunde des Herrn Abg. Richter 1887 gestellt haben. Dieser Antrag hat gar keinen Boden gefunden. Ich lade ie Herren ein, die Verhandlungen vom Jahre 1887 über diese

directe Reichssteuer zu lesen, ob Sie daraus nicht den Eindruck ewinnen, daß die Herren selbst schließlich kein rechtes Vertrauen mehr zu ihrem Antrag hatten. (Zuruf und Widerspruch links.)

Ich habe damals dieselbe Ausführung gemacht als heute,

ich habe genau dieselbe Stellung eingenommen. Meine Herren, nun

behauptet der Herr Abg. Richter: hier liege eine Verfassungsänderung vor in dem Reformgesetz bezüglich der Finanzen des Reichs und der

Einzelstaaten. Gewiß liegt hier eine Verfassungsänderung vor; aber

die Franckenstein’'sche Clausel war die erste entscheidende Verfassungs⸗

änderung. Nach der Franckenstein'schen Clausel sollen bestimmte

Ueberweisungen unmittelbar und direct aus den Reichseinnahmen en Einzelstaaten zufließen, während die Verfassung des

Deutschen Reichs davon nichts kennt. Wir halten hier die Francken⸗

stein'sche Clausel im wesentlichen aufrecht, wir alteriren sie be⸗

züglich der Verbrauchsabgaben, bezüglich des Tabacks und des

Reichsstempels überhaupt nicht, wir modificiren sie nur in der

vorsichtigsten Weise auf fünf Jahre bezüglich der Zölle insoweit,

als ein bestimmtes Verhältniß der zu überweisenden Zölle und der Matrikularumlagen eingeführt werden soll. Wo war

Herr Richter, der ja jetzt die Franckenstein'sche Clausel als

ein wahres Ideal vertritt, der noch in der Commission, wie wir eben

gehört haben, entschieden die Franckenstein'’sche Clausel vertreten hat?

Wenn Herr Richter nicht diese Stellung einnähme, so müßte er bei

dieser Gelegenheit die völlige Beseitigung der Franckenstein'schen

Clausel fordern; und wir wollen abwarten, ob dies geschieht.

G Meine Herren, die Herren haben sich mit Vorliebe auf frühere eden von mir bezogen. Ich habe schon oft darüber gesprochen, daß

ich mir das gefallen lassen muß, daß ich aber nicht verantwortlich bin

als Minister und Vertreter von Vorlagen der verbündeten Regierungen für jedes Wort, was ich in irgend einer Zeit in meiner langen parla⸗ mentarischen Campagne gesagt habe. Meine Herren, meine Zeit ist mir zu kostspielig, und ich habe zu viel zu thun, um die Reden aller der Herren von der Seite (links) darauf anzusehen, ob sich nicht ähnliches darin findet. Ich gebe darauf nichts. Wenn aber 1b von solchen nachgeschlagenen Reden die Rede sein soll, dann möchte ich den Herrn Abg. Richter bitten,

eine erste Rede, die ich überhaupt gehalten habe, zur Generaldebatte der Verfassung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867 über die

Matrikularumlagen zu lesen. Ich habe dort gesagt: Wenn die Ma⸗

wickelung Deutschlands.

weisungen werden materiell nicht mehr sein dann sind sie Kopf⸗ steuern, dann ist es die größte Ungerechtigkeit, 100 000 Hamburger ebenso zu besteuern, wie 100 000 Waldecker und Bewohner der Rhön. Ich habe gesagt: Diese Matrikularumlagen, wenn sie eine dauernde Grundlage der Einnahmen des Reichs werden sollen, werden die größte Verwirrung in die Budgets der Einzelstaaten werfen, sie werden dann Ueberschüsse herbeiführen, dann die größten Deficits.

Wer die Denkschrift leider muß ich ja bei der durcheinander⸗ gezogenen Debatte, wo bei der Generaldebatte über den Etat alle Fragen erörtert werden, darauf mit zwei Worten eingehen gelesen hat, die gewaltigen Schwankungen: heute Reichthum, morgen Armuth, heute Ueberfluß, morgen Mangel, die wir seit 20 Jahren erlebt haben infolge dieser Matrikularumlagen und der Ueberweisungen, der muß zugeben, daß ich damals im Jahre 1867 das Richtige getroffen habe. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, was wollen wir denn nun? Herr Richter sagt und das ist sein Haupteinwand —: Steuern auf Vorrath sollen bewilligt werden. Ich kann mich wirklich nur aufrichtig bei dem hohen Respect, welchen ich vor der Kenntniß des Herrn Abgeordneten Richter in Etatsfragen und in Finanzfragen habe, der Verwunderung meines verehrten Herrn Collegen anschließen, daß Herr Richter so ganz vorbeisieht und das Wesen dieser Reform, welche wir Ihnen jetzt vorschlagen, anscheinend noch gar nicht durchdringend er⸗ faßt hat. Meine Herren, ich könnte mir denken, daß die Ressorts im Reich, das Heeresressort, das Marineressort, das Aus⸗ wärtige Amt und das Reichsamt des Innern, gegen diese Reform die größten Bedenken haben. Denn wie ist es denn bisher ergangen und wie wird es nach Herrn Richter in Zukunft weiter gehen? Ist man nicht immer in der Gefahr, seine Ausgaben zu steigern, die Frage, ob man sie erhöhen soll, etwas leicht zu nehmen, wenn man stets parate Mittel hat?

Nun, meine Herren, die Matrikularumlagen sind solche paraten Mittel; aber ist man nicht doppelt in der Gefahr, in der Steigerung des Ausgabe⸗Etats leicht zu sein, wenn man die Einnahmen, die man verwendet, nicht selbst herbeischafft? Der Haus⸗ sohn ich habe das Bild schon mehrfach gebraucht —, der nur für die Ausgaben zu sorgen hat, aber nicht für die Ein⸗ nahmen, ist oft sehr leicht mit Ausgaben bei der Hand; der Haus⸗ vater, der auch für die Einnahmen aufzukommen hat, sieht sich die Ausgaben, ehe er sie macht, viel genauer an.

Herr Richter fragt: wo ist denn schon ein Staatswesen gewesen, welches aus seinen Einnahmequellen anderen Staatsquellen Ueber⸗ weisungen giebt das ist ein sonderbares Staatswesen! Nun, ich frage Herrn Richter: wo ist denn ein Staatswesen gewesen von dauerndem Bestande, welches seine Einnahmen deckte ich will den alten Ausdruck gebrauchen durch Römermonate.

Wie ist es denn dem heiligen Römischen Reich deutscher Nation ergangen? Entsprungen aus dem fränkischen Königthum, mit mächtigem Besitz an Gütern und Waldungen, Gerechtigkeiten und Befugnissen, verlor es und vergeudete es allmählich die überkommenen Besitzthümer; die eigenen Einnahmen des Reichs wurden immer ge⸗ ringer, das Reich immer abhängiger von der Gutwilligkeit der Be⸗ willigung der Römermonate. Bei jeder Bewilligung, nothwendig für jedes große Unternehmen, mußte das Reich die Bewilligung durch Hergebung von Rechten erkaufen. Schließlich war das mächtige Römische Reich, wenn nicht ein Kaiser mit großem Hausbesitz oder eine mächtige Persönlichkeit an der Spitze stand, nach und nach ein wesenloser Schatten geworden, weil es wesentlich abhing bei dem Mangel eigener Einnahmequellen von diesen Römermonaten.

Nun, meine Herren, wenn Sie sich die Entwicklung in Deutsch⸗ land in Zukunft weiter denken, wenn wir keine eigenen Einnahmequellen bewilligen, wenn wir bei den Matrikular⸗ umlagen bleiben, wenn die Matrikularumlagen fortwährend steigen und schwanken, wie wird dann wohl möglicherweise die Entwicklung sein? Meine Herren, das deutsche Kaiserthum ist jetzt in der Hand eines mächtigen Fürsten, einer Hausmacht, wie sie noch nicht dagewesen ist. Wenn man von Macht noch spräche im Deutschen Reich, dann würde nicht das Reich unterliegen. Wir wollen aber nicht im Deutschen Reich nach Macht und Kraft ringen, sondern nach Ge⸗ rechtigkeit und Billigkeit. (Unruhe links. Sehr wahr! rechts.) Nach Gerechtigkeit und Billigkeit! Wir wollen nicht, daß die Frage, ob die Einzelstaaten gedeihen, eine solide und geordnete Finanzverwaltung haben und erhalten können, entschieden wird nach Macht, sondern sie soll entschieden werden nach Gerechtigkeit und Billigkeit. (Bewegung.) Das ist die Bedeutung dieser Vorlage für die zukünftige Ent⸗ Wir wollen eine friedliche und billige Aus⸗ einandersetzung; wir wollen nicht das scheinbare Interesse des Reichs, den leichten Griff auf die Finanzen der Einzelstaaten voranstellen. Wir wollen auch die Einzelstaaten sichern; wir wollen schließlich das auf finanziellem Gebiet durchführen, was die Reichsverfassung in Be⸗ treff der Vertheilung der Gewalten in Deutschland und des födera⸗ tiven Staatssystems in die Paragraphen gebracht hat. (Lebhafter Beifall rechts.)

Abg. Dr. von Frege (deons.): Ich habe zunächst das Bedürfniß,

den Dank gegen die Vorsehung auszusprechen für die Rettung des

Reichskanzlers von dem infernalischen Attentat; ich thue das um so lieber, als wir erst kürzlich mit dem Reichskanzler eine objective Aus⸗ einandersetzung hatten. Kein Parlament der Welt würde es verstehen, wenn man darüber stillschweigend hinweggeht. Ich muß dann auch auf den Spielerprozeß kommen. Ein Telegramm an ein russisches Blatt theilte mit, daß eine besondere Polizei⸗Abtheilung eingerichtet werden solle, um die Spieler zu beobachten, und die Offiziere sollten auf ihr Wort verpflichtet werden, verbotenes Spiel anzugeben. Ich glaube, selbst der Abg. Richter, der sich sehr objectiv ausge⸗ sprochen hat, wird diese Schmähung eines Standes, auf den Deutschland besonders stolz zu sein alle Ursache hat, mißbilligen. Es wird auf diesem Gebiet allerdings nothwendig sein, daß wieder ein größerer moralischer Ernst eingeführt wird! Wenn von Sparsamkeit gesprochen wird, so stimme ich dem vollständig bei. Aber mit welcher Pracht wird unser neues Reichstagsgebäude aus⸗ geführt, trotzdem in demselben nicht einmal eine Dienstwohnung für unseren Bureaudirector vorhanden sein wird. Welche Bescheidenheit in der äußeren Umgebung der Wohnung eines Kaisers Wilhelm I., eines Moltke, und welcher Prunk im Reichstagsgebäude! Der jetzige Fercpwnt⸗ ist nicht richtig gewählt, um zwei auswärtige Vertreter des Reichs mit einem größeren Gehalt auszustatten. Die Dienstalters⸗ zulagen begrüßen auch wir mit Freuden. Etwas Anderes ist es aber, ob wir jetzt neue Beamtenstellen schaffen sollen. Im Lande wird man nicht darüber erfreut sein, daß immer mehr Directoren und Unter⸗Saatssectetäre berufen werden. Jedenfalls wird man dazu kommen müssen, die Gehälter der Unter⸗Staats⸗ serretäre wie in Preußen auf 15 000 statt auf 20 000 zu bemessen. Die Aufgaben und Ausgaben des Reichsamts

des Innern immer mehr. Auch die Phvsikalisch⸗Technische Reichsanstalt ist ein Danaergeschenk geworden, wie ich es gleich gesagt habe. Die Ausgabe für die Vermehrung des S. beim Reichsgericht ist nothwendig, und auch gegen die osten des Reichsgerichtsgebäudes ist nichts einzuwenden, da der Bau sich würdig ausnimmt gegenüber dem eahehhn Reichstagsgebäude. Der Abg. Richter hat die Mehrausgaben des Marine⸗Etats getadelt. Nach Vergleich mit früheren Etats muß ich sagen, man hat wirklich nur das Nothwendigste gefordert. In betreff der Indienststellung sind größere Ausgaben nothwendig, weil die Seemanöver ebenso an Umfang gewonnen haben wie die Landmanöver. Auch der Militär⸗Etat ist mit möglichster Sparsamkeit aufgestellt. Daß ständige Uebungsplätze einen Vortheil haben, wird jeder bestätigen, der die Einquartierungs⸗ lasten kennen gelernt hat; trotzdem ist diese Ehrenlast immer mit Freuden etragen worden, obgleich in diesem Jahre die Futternoth sehr viel

chwierigkeiten mit sich brachte. Das ist ein Beweis, daß der Patriotismus auf dem Lande sich noch nicht geändert hat. Das möchte ich auch dem Abg. Dr. Schultz⸗Lupitz andeuten, den ich als Mann der Wissenschaft hochhalte, der aber einen Vertreter der Familie verdrängt hat, die mit dem Königthum eng verwachsen ist, und das hat jedenfalls mehr zu bedeuten als Lupinen und Dünge⸗ mittel. Bezüglich der einmaligen Ausgaben tadelt der Abg. Richter, daß zu viel Militär⸗Neubauten vorgesehen sind; ich verweise darauf, daß nach den Ausführungen des Abg. Bebel die Bauhandwerker wenig zu thun haben, daß es also zweckmäßig ist, jetzt zu bauen. Ich⸗ wünsche nur, daß die Postverwaltung ebenso billig und einfach bauen möge, wie die Militärverwaltung. Die Reinerträge der Post⸗ verwaltung werden immer hervorgehoben, aber man spricht nicht von den Leistungen, 1ne1, die Bahnen der Einzelstäaaten für die Post leisten. ehrausgaben bei der Post sollte man deshalb nur da machen, wo es sich um die Beamten handelt, die bei der C mehr aus⸗ genutzt werden, als es nöthig ist. Ich bin der Meinung, daß die Postverwaltung die Dreipfennigmarke abschaffen und durch die Fünf⸗ pfennigmarke ersetzen könnte. enn der Frachtverkehr besteuert wird, weshalb sollte nicht auch das Postpacket von 5 kg mit 5 Stem⸗ pel belegt werden können? Die Post und die Eisenbahnen haben eine große Arbeit gerade von diesen kleinen Packeten. Die Mindererträge aus den Zöllen, die jetzt schon auf 32 Millionen berechnet sind, werden sich, wie ich annehme, in erheblicher Progression noch steigern. Wo wir einmal in unseren Colonien festen Fuß gefaßt haben, müssen wir auch bleiben, und ich freue mich, daß das System des Schwankens endlich aufgehört hat. Wenn der Abg. Richter vorschlägt, daß die Colonialfreunde die Kosten der Colonien tragen sollen, dann möchte ich auch vorschlagen, deß die Freunde der Handelsverträge die Kosten derselben ihrerseits tragen möchten. Bei dem Millizsystem könnten solche Ver⸗ wirrungen, wie sie der Abg. Bebel in Südwest⸗Afrika rügt, noch viel leichter vorkommen. Der Atheismus, dessen sich der Abg. Bebel ge⸗ rühmt hat, ist die Vorfrucht des Anarchismus. Unbewußt leisten die Socialdemokraten den Anarchisten Vorschub, welche letzteren nachher über die ersteren zur Tagesordnung übergehen werden. Wenn alle Steuervorlagen, Tabacks⸗ und Weinsteuer abgelehnt werden, so könnte das dem Finanz⸗Minister vielleicht ganz recht sein; denn Geld muß beschafft werden, und vielleicht kommt man dann wieder auf den Gedanken des Rohspritmonopols zurück, bei welchem die Liebes⸗ gabe auch wegfallen würde. Die Liebesgabe ist ja ein beliebtes Agitationsmittel; aber nach den früheren Ausführungen des bavpe⸗ rischen Finanz⸗Ministers von Riedel kann ich mich jeder Verthei⸗ digung des doppelten Steuersatzes enthalten. Die Brennerei an sich ist kaum noch lohnend, sie wird nur des Futters wegen aufrecht er⸗ halten. Die Zuckersteuer ist ja auch schon auf den Aussterbeetat gesetzt. Neben dem Rohspritmonopol empfehle ich Ihnen die Inseraten⸗ steuer. Es giebt wohl keinen größeren Mißbrauch, als den mit Inseraten. Sie sind ein Ballast geworden für den Gewerbestand, dem sich gleichwohl kein Gewerbetreibender entziehen kann. Auch den Totalisator könnte man, wenn man ihn nicht verbieten will, so hoch besteuern, daß ein anständiger Mensch die Lust verliert, sich damit zu befassen. Das Interessanteste an der gegenwärtigen Situation ist aber, daß der „Vor⸗ wärts“ sich grundsätzlich gegen jede Besteuerung der Börse erklärt hat. Es wird uns schwer werden, an einzelnen Ausgabepositionen des Etats zu mäkeln. Wenn die wirthschaftliche Lage sich verbessert, dann werden wir die Steuern, die jetzt vorgeschlagen sind, tragen können. Aber wenn der wirthschaftliche Niedergang weiter geht, dann wird es schwer sein, die Steuern aufzubringen. Man fängt jetzt an zu rütteln an der Solidarität von Industrie und Landwirthschaft. Ich würde kein Vorgehen unterstützen, welches die Folge haben könnte, diese Solidarität zu erschüttern. 29 Millionen Deutsche stehen mit der Landwirthschaft in Verbindung, 11 Millionen mit der Industrie. Die Uebrigen sind in der Minorität und auf sie, namentlich auf den Handel, wird viel zu viel Rücksicht genommen. Wenn ein großer Theil der Emissionen von fremdländischen Werthpapieren nicht 1.“ hätte, so wäre das an sich schon ein Vortheil gewesen. enn die Kleinkapitalisten auf die hohen Zinsen nicht verzichten wollen, dann mögen sie wenigstens etwas in den Säckel des Reichs opfern für ihre Geschäfte an der Börse. Hoffentlich wird die Abneigung der Socialdemokratie gegen die Börsensteuer dazu beitragen, alle anderen Parteien derselben freundlich zu stimmen. Die agsge Frage, wo wir wirthschaftlich uns verbessern können, ist die Währungsfrage. Als die Goldwährung 1816 in England, 1873 bei uns eingeführt wurde, dachte niemand daran, daß die sämmtlichen Staaten dazu übergehen würden. Die Ge ne snn war nur aufrecht zu erhalten dadurch, daß die lateinische Münzunion bestand, daß in Frankreich Gold und Silber frei ausgeprägt werden konnte. Die Bimetallisten wollen nicht zwei Werthmesser einführen, sondern nur einen einzigen, sie wollen eine feste Relation zwischen Gold und Silber feststellen. Die Statistik weist nach, daß mit dem Sinken des Silberwerths alle Waarenpreise gesunken sind. Dagegen muß eingeschritten werden. Die freie Silber⸗ ausprägung wird als eine Gefahr bezeichnet. Aber dagegen kann man sich ja wahren durch die Erhebung einer Gebühr bei der Aus⸗ münzung von Silber. Jedenfalls können wir über die Währungsfrage nicht so leicht hinweggehen. Schutzzölle allein helfen der Landwirth⸗ schaft nicht gegenüber den niedrigen Preisen. Wenn aber der Silber⸗ preis steigt, dann können Handelsverträge 8eh.ee werden. Die Finanz⸗Minister der Einzelstaaten und der Reichs⸗Schatzsecretär, der hoffentlich eine andere Stellung einnimmt, als sein Vorgänger, sollten die Währungsfrage im Auge behalten und dadurch für den Mittel⸗ stand und füͤr die Arbeiter sorgen; denn auch die Industrie, z. B. der Bergbau, hat große Nachtheile durch das Sinken des Silberpreises⸗ erlitten. Da wir jetzt die wirthschaftlichen Fragen und die socialen Rücksichten in den Vordergrund stellen müssen, so müssen wir vor allen Dingen dafür sorgen, daß die christliche Gesinnung er⸗ halten wird. 1

Director des Reichs⸗Postamts Wirklicher Geheimer Rath Fischer bestreitet, daß die Postverwaltung es an Fürsorge für ihre Beamten irgendwie fehlen läßt; es sind entsprechend der Hebung des Verkehrs auch mehrere tausend neue Stellen etatsmäßig ein⸗ gebracht worden.

Darauf wird die Debatte vertagt.

Abg. Dr. Böckel (Ref. P.) fragt, ob der von ihm gestellte schleunige Antrag wegen der Entlassung des Abg. Ahlwardt aus dem Gefängniß nicht bald zur Berathung gestellt werden könne.

Präsident von Lepetzow: Dadurch, daß der Antrag als ein schleuniger bezeichnet ist, ist er noch kein schleuniger. Ich kann dem Vorredner nur anheimstellen, wenn es ihm beliebt, zu beantragen, daß sein Antrag auf die Tagesordnung gestellt werde.

Abg. Dr. Böckel beantragt, seinen Antrag schon morgen zu verhandeln.

Bei der Abstimmung wird dieser Antrag abgelehnt.

Schluß nach 5 Uhr.

des Anthe

gb

An

Zweite Beilage zeiger und Königlich Preußi

Berlin, Mittwoch, den 29. November

Königreich Preußen.

Ministerium des Innern.

Um den Rechnungsvorlagen der in Preußen thätigen privaten Feuerversicherungsgesellschaften im Interesse der Ver⸗ sicherten einen höheren Grad an Klarheit und Uebersichtlichkeit u sichern als bisher, bestimme ich für alle preußischen

EEEA“ sowie für alle in

reußen durch Agenten thätigen außerpreußischen Feuer⸗ versicherungsgesellschaften, mögen sie auf Actien oder auf Gegenseikigkeit gegründet sein, in Betreff der Rechnungs⸗ kaung, unter Aufhebung aller entgegenstehenden Vorschriften, Folgendes: 1

18 Es ist nach dem Schlusse jedes Geschäftsjahres herzu⸗ stellen: die Gewinn⸗ und Verlustrechnung nach dem an⸗ liegenden Formular I,

die Bilanz nach Formular II,

der Jahresbericht nach Formular III,

die Uebersicht von dem Geschäftsbetriebe nach Formular IV. .

Die Ergebnisse zu I, II, III und IV sind binnen sechs Monaten nach dem Schluß des Geschäftsjahres der Aufsichts⸗ behörde in zwei Exemplaren einzureichen. In der gleichen Frist sind von der Gesellschaft, auf eigene Kosten, die Aus⸗ weise zu I und II in den zu Veröffentlichungen der Anstalt bestimmten Zeitungen und außerdem im ‚„Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeiger“ zu 0 Eine Gesellschaft, welche noch andere Zweige der Versicherung als diejenige gegen Feuer be⸗ treibt, hat letztere in allen Theilen von den übrigen zu trennen.

Zur Erläuterung der Anlagen wird noch bemerkt:

1) Bei Berechnung der Prämienüberträge (Prämien⸗ reserve) sind von der Prämieneinnahme zunächst die etwaigen von der Gesellschaft den Versicherten zurückgezahlten Prämien (Ristorni) und die gezahlten Rückversicherungsprämien in Abzug u bringen. Als Prämenübertrag ist sodann derjenige Theit 2 bleibenden Prämieneinnahme, welcher für die über das Rechnungsjahr hinauslaufende Zeit in Einnahme gestellt ist, in Ausgabe zu stellen. Es darf jedoch der auf die betreffenden Zeitabschnitte entfallende Theil der gezahlten Provisionen bei Berechnung der Prämienüberträge in Abzug gebracht werden.

2) Als Schadenreserve ist die Summe der am Ende des Rechnungsjahres angemeldeten, aber noch nicht bezahlten Schäden in Ausgabe zu stellen, und zwar, wenn die Schaden⸗ summe noch nicht endgültig feststeht, in voller Höhe der Anmeldung durch die Organe der Gesellschaft bezw. beim Rückversicherungsgeschäfte, der Anmeldung des Versicherten, zuzüglich der J“ jedoch ab⸗ züglich des etwa durch Rückversicherung gedeckten Theils.

3) Prämieneinnahmen sind im directen wie im Rück⸗ versicherungsgeschäfte nur aus solchen Geschäften einzustellen, für welche im Rechnungsjahre schon ein Risico läuft.

4) Die Ausgaben für Schäden und Rückversicherungs⸗ prämien sind für dasjenige Jahr zu buchen, in welchem der Schaden eintrat bezw. die Rückversicherung in Kraft trat. Ausgaben für Anschaffungen sind stets für das An⸗ schaffungsjahr zu buchen.

Diese Vorschriften finden zuerst Anwendung auf die Rech⸗ nungslegung für das Geschäftziaßr 1894.

insichtlich der preußischen privaten Gegenseitigkeits⸗ gesellschaften verbleibt es bei den bisherigen durch die dies⸗ seitigen Erlasse vom 8. Juni 1842 IK 1289 und vom 19. Juni 1867 IA 4907 gegebenen Vorschriften.]

Euer Hochwohlgeboren ersuche ich ergebenst, die nach Vor⸗ stehendem in Frage kommenden in⸗ und ausländischen Privat⸗ Feuerversicherungsgesellschaften, deren Direction oder General⸗ bevollmächtigter innerhalb des dortigen Geschäftsbereichs ihren Wohnsitz haben, mit der erforderlichen Anweisung zu versehen und die dort eingehenden Rechnungsvorlagen nach erfolgter Vorprüfung mir bis spätestens zum 15. September jedes

Jahres mit vb Bericht einzureichen.

2. Februar 1893. 3

Der Minister des Innern. Graf zu Eulenburg.

An sämmtliche Herren Regierungs⸗Präsidenten und den Polizei⸗Präsidenten hier. 8

6

Berlin, den

z 8 11164“

und Verlust⸗Rechnung.

1) Ueberträge aus dem Vorjahre. a. Prämien⸗Ueberträge (Prämien⸗Reserve). b. Schaden⸗Reserve. 2) 5 e. vind. helghe Mift 2) Prämien⸗Einnahme abzüglich der Ristorni. ““ 3) Nebenleistungen der Versicherten an die Gesellschaft (Eintritts⸗ gelder, Police⸗Gebühren u. s. w.). 4) a. Zinsen. b. Miethserträge. 5) Cursgewinne aus verkauften Werthpapieren. 6) Sonstige Einnahmen und zwar welche? (getrennt) 7) Etwaiger Verlust. 111““

6 C16111““

1) Schäden, einschließlich Kosten, aus den Vorjahren: a. gezahlt, 8 b. 8e 2) 1 Kosten ils der Rückversicherer: a. gezahlt, b. zurückgestellt.

An

für

der

3) Rückversicherungsprämie. t6 22 Provisionen abzüglich des von den Rückversicherern erstatteten eils.

5) Steuern und öffentliche Abgaben. 6) Verwaltungskosten. 7) Freiwillige Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken, insbesondere das Feuerlöschwesen. 8) Abschreibungen (getrennt. nach den entsprechenden Positionen Activa der Bilanz). 8 1“ 9) Cursverluste auf Werthpapiere. 10) 11 11) Sonstige Reserven und zwar welche? (getrennt). 12) Sonstige w und zwar welche? z. B. Zinsen (getrennt). 13) Ueberschuß und dessen Verwendung: 1) an den Kapitalreservefonds und sonstige Specialr erve (einzeln aufzuführen), 8 2) Tantioͤmen, . 3) an die Actionäre und Garanten, 4) an die Versicherten, 5) andere Verwendungen und zwar welche? (getrennt).

FPForinmn lar II Bilanz.

1 A. Activa. ö““ Wechsel oder Garantiescheine der Actionäre oder Garanten. Grundbesitz abzüglich etwaiger hypothekarischer Belastung. Hypotheken⸗ und Grundschuldforderungen.

Darlehne und Werthpapiere. . Werthpapiere höchstens nach dem Einkaufspreise für im Rechnungsjahr erworbene bezw. nach dem letzten Bilanz⸗

werthe, aber nicht höher als zum Curswerthe am Schlusse des Rechnungsjahres. Wechsel

echsel. Guthaben bei Bankhäusern.

Guthaben bei anderen Versicherungs⸗Gesellschaften. Zinsen⸗Forderungen.

Ausstände bei Generalagenten bezw. Agent Rückstände der Versicherten.

Baare Kasse.

Inventar und Drucksachen.

Sonstige Activa und zwar welche? (getrennt). Etwaiger Fehlbetrag.

B. Passiva.

) Actien⸗ oder Garantie⸗Kapital. 2) Kapital⸗Reserve⸗Fonds.

3) Special⸗Reserven (einzeln).

4) Schaden⸗Reserve.

5) Prämien⸗Ueberträge. 8 6) Gewinn⸗Reserve der öX““ 7) Guthaben anderer Versicherungsanstalten bezw. Dritter

trennt).

8) Baarcautionen.

Der Jahresbericht h rungen sämmtli

9) Sonstige 0) Etwaiger⸗

4

e

erschuß.

Formular III. Jahresbericht.

8

Perüicn und zwar welche? (getrennt).

1

t hat, neben den etwa erforderlichen Erläute⸗ er Einnahmen und Ausgaben, zu enthalten:

1) Eine Uebersicht des Geschäftsbetriebs gemäß dem anliegenden

Formular IV. 2) Eine 88 vorgekommenen

chadenprozesse.

3) Eine Nachweisung der Ausgaben für:

a. Gehälter und andere

Bezüge an Beamten.

abe über Zahl, Betrag, Grund und Ausgang der

b. Reisekosten, ausschließlich der auf Schäden entfallenden c. Drucksachen.

d. Porto.

e. Insertionsgebühren. 4) Eine Angabe über die Tantibmen und zwar:

a. für Aufsichtsrath und Vorstand (Direction).

b. nicht preußischer Gesellschaften.

c. sonstige. 5) Ein Verzeichniß der in die Activa der Bilanz eingestellten

Werthpapiere (Formular IIA Ziffer 5), welches enthalten muß: die naue Bezeichnung der einzelnen Werthpapiere, deren Nennwerth, den agescurs am 31. Dezember des Rechnungsjahres und den Buch⸗ werth, mit welchem sie in die Bilanz des Rechnungsjahres ein⸗ gestellt sind.

Dieses Verzeichniß muß bei den einzelnen Werthpapieren, welche

bei einer in⸗ oder ausländischen Regierung als Caution hinterlegt sind, die Bemerkung enthalten, daß und bei welcher Regierung sie als Caution hinterlegt sind.

6) Ein Verzeichniß der einzelnen Grundstücke nach Art, Lage,

Ziffer 2.)

Werth und Unterlagen für die Bewerthung der Grundstücke in der Bilanz. (Formular II A

7) Eine Uebersicht für das directe Geschäft, aus welcher hervor⸗

geht die Zahl der Schäden, welche während des Rechnungsjahres a. entstanden, b. regulirt, c. auf das nächste Jahr übertragen sind, und welche darüber Aufschluß giebt, d. wie viele Schäden aus den Vorjahren erledigt, e. wie viele noch nicht erledigt sind und f. in welche Vorjahre diese Schäden zu d und e zurückreichen; überall zu a bis e mit den gezahlten bezw. zurückgestellten Schadensummen.

8) Eine Angabe, aus welchen Jahren die einzelnen Ausstände bei

Generalagenten

Formular IV.

Uebersicht des Geschäftsbetriebes der.

für das Geschäftsjahr 18 u (in Preußen concessionirt im Jahre 18.

(Formular IIA Ziffer 11.)

ezw. Agenten herrühren. (Formular II A Ziffer 10.) . 9) Eine Angabe, aus welchen Jahren die Rückstände der Ver⸗ sicherten herrühren.

I. Umfang der Versicherungen, welche

II. Jahresprämien

vorhanden waren am Schlusse des vorher⸗ gegangenen Rechnungsjahres.

vorhanden waren am Schlusse des Rechnungs⸗ jahres (noch laufend).

im vorher⸗ gehenden

im Rechnungs⸗

Zahl Ver⸗ der sicherungs⸗ Versiche⸗ Summen rungen.

Zahl der

Ver⸗ sicherungs⸗ Summen

Rechnungs⸗

jahre. jahre.

der

eins Fenete.

der Schaden⸗

Betrag Auszahlungen

eserven

für Schäden

aus dem

Rechnungsjahre.

5.

1) Directes. . 2) Rückversicherungsgeschäft

NB

sind unter den Zahlen für

(M.⸗Bl. f. d.

für

Preußen thätigen dcbins vessähernngpae elschaßen über ihre Geschäftsergebnisse, bestimme ich hierdurch, da Lebensversicherungsgesellschaften Uebersichten nach Höhe und Art, sowie über die Vertheilung nach Berufs⸗ und gruppen, nicht nach den unter Nr. IV. 88'

Erlasses vom 8. März v.

sondern nach den

und

1894 aufzustellen sind. süglich der Vertheilun

er

Berufsstatistik vom eichniß der Berufsarten anzuwenden ist, und daß die Ueber⸗ sich A nicht alljährlich, sondern nur von fünf zu

aufgestellt zu werden braucht. Auch bedarf es nicht der Auf⸗ nahme dieser Uebersichten in die jährlichen Rechenschafts⸗

beri

(indirectes Geschäft). . In sämmtlichen Spalten

das Gesammtgeschäft die⸗ jenigen für das htansc Geschäft mit rother Tinte anzugeben und zwar: beim directen Geschäft für die Spalten 2, 3, 4 und 5 auch getrennt nach Provinzen (Stadt⸗ kreis Berlin, Regie⸗ rungsbezirk Sigma⸗

ringen).

11u1“

meiner Erlasse vom 2. Februar 1891 .S. 21) und vom 8. März v. J. (M.⸗Bl.

In h;e 1892 S. 154 ff.), betreffend die Veröffentlichungen der in

aufzustellenden statistischen über die Versicherungen nach Provinzen, er 5 meines .bezeichneten Formularen I und II, Formularen A und B ersten Male für das Rechnungsjahr Ich bemerke dabei, daß be⸗ der einzelnen Berufe unter die in Uebersicht B bezeichneten Gruppen des bei der allgemeinen Ba re 1882 ausgegebene fystematische Ver⸗

anliegenden zwar zum

ünf g

chte der Versicherungsgesellschaften. Die Uebersichten sind

behörde

gesells mit dem Berichte über die jährlichen einreichen.

Angaben wird nicht die von den g ,.S,n. der icherungsgesellschaften zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. Fefaligst die in⸗ schaften,

Euer

ausländischen Lebensversicherung Direction oder Generalbevollmächtigter innerhalb des beee aben, mit entsprechen ihnen von den Versicherungs⸗ aften vorzulegenden statistischen Uebersichten mir zuß ch Rechnungsvorlagen

Geschäftsbereichs Anche sung versehen und die

Berlin, den

besonders öffentlichung der von den einzelnen Gesellschaften gemachten erfolgen, sondern es wird nur das Angaben aller Ver⸗

einzureichen. Eine

Hochwohlgeboren wollen hiernach sgese

ihren Wößaffh

6. November 1893.

Der Minister des Innern. Graf zu Eulenburg.

Königlichen Polizei⸗Präsidenten hier.

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vielmehr außer den Rechenschaftsberichten der Staats⸗Aufsichts⸗

behördliche er⸗

An sämmtliche Herren Regierungs⸗Präsidenten un

deren

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