1893 / 285 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Nov 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Nutzungen, durch Befriedigung der angemeldeten Gläubiger nicht erschöpft wird. Das 5v kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeich⸗ neten Gerichts von 11 bis 1 Uhr Nachmittags ““ werden. erlin, den 25. November 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.

49373] Aufgebot.

Auf Antrag des Missionars Frederic Oldham zu Kabakada, als Nachlaßpflegers, werden die unbekann⸗ ten Erben

1) des am 3. März 1889 zu Kabaira auf Neu⸗ Pommern, Bismarck⸗Archipel, verstorbenen Händlers, früheren Schiffscapitäns Francis Laury, soweit bekannt aus Fiume,

2) des am 24. Februar 1889 auf der Insel Nusaum, Bismarck⸗Archipel, verstorbenen Händlers Char⸗ les Cook, Heimathsort unbekannt,

hiermit aufgefordert, sich spätestens im Aufgebots⸗ Termine am 1. September 1894, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Richter unter Einreichung der erforderlichen Bescheinigung selbst oder durch einen gehörig Bevollmächtigten zu melden, widrigenfalls die Nachlaͤsse dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiscus verabfolgt werden werden, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erb⸗ schaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, weder Rech⸗ nungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen wird fordern dürfen.

Herbertshöh, den 5. August 1893.

Brandeis, Kaiserlicher Richter des Schutzgebietes der Neu⸗Guinea⸗Compagnie.

[49229] Bekanntmachung.

Durch Urtheil vom 15. November 1893 sind Karl Ludwig Wilhelm Pfahl, geboren zu Potsdam am 24. Mai 1838 als Sohn des Regierungs⸗ Secretärs Carl Friedrich Pfahl und der Ehefrau desselben Charlotte Louise, geb. chulze, und Friedrich Ferdinand Hermann Taubenspeck, Sge⸗ boren zu Rathenow am 19. Juni 1846 als Sohn des Tuchfabrikanten Friedrich Eduard Taubenspeck und der Ehefrau desselben Amalie Auguste, geb. Dähne, für todt erklärt.

Potsdam, den 15. November 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung J.

[49211] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 9. November 1893 sind die beiden Schlesischen 4 % igen Pfandbriefe Litt. A. Ser. IV. Nr. 5090 und Nr. 5682 über je 150 für kraftlos erklärt worden. v

Breslau, den 23. November 1893.

Königliches Amtsgericht.

[49227] Bekanntmachung. 8 Durch Ausschlußurtheil vom 18. November 1893 sind die von der Direction der Germania, Lebens⸗ Versicherungs⸗Actiengesellschaft zu Stettin, für Frau Holschumacher zu Quedlinburg ausgestellten 91. Prämien⸗Rückgewährscheine vom 12. November 1868, 12. Februar, 12. Mai, 12. August, 12. November 1869 bis mit 12. August 1892 über je 4,35 zur Police Nr. 187 201 und die von derselben Direction für den Ehemann Holschumacher zu Quedlinburg ausgestellten 91 Prämien⸗Rückgewährscheine vom 11. November 1868, 11. Februar, 11. Mai, 11. August, 11. November 1869 bis mit 11. August 1891 über je 4,70 zur Police Nr. 187 200 für kraftlos erklärt. Stettin, den 19. November 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[49228] Bekanntmachung. „Durch Ausschlußurtheil vom 18. November 1893 ist die von der Direction der Germania, Lebens⸗ Versicherungs⸗Actiengesellschaft zu Stettin, für Frau Bertha Mathilde Triepke (Trübke), geb. Ru⸗ busch, zu Nemitz unter dem 25. März 1884 aus⸗ gestellte Police Nr. 406 496 über 100 Thaler für kraftlos erklärt.

Stettin, den 19. November 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[49219] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 18. November 1893 ist die von der Direction der Germania, Lebens⸗ Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft zu Stettin für den Stellmachermeister Johann Friedrich Wilhelm Ret⸗ laff zu Berlin unter dem 19. Juli 1869 ausgestellte P Nr. 200 871 über 100 Thaler für kraftlos erklärt.

Stettin, den 19. November 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[49403) Im Namen des Königs! Verkündet am 8. November 1893. Lichtenberg, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag

1) der unverehelichten Anna Schultchen zu Kottbus,

2) der unverehelichten Wilhelmine Schultchen zu Naundorf, 8

3) des Arbeiters Hermann Paulick zu Lübbenau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lübbenau durch den Amtsgerichts⸗Rath Dr. Böckel für Recht:

Folgende von der Niederlausitzer⸗Neben⸗Sparkasse Litt. R. zucLübbenau ausgestellte, Sparkassenbücher:

a. Litt. R. Nr. 3686, lautend auf den Namen der Anna Schultchen und nach dem Conto⸗Abschluß ultimo Juni 1892 über 157,04 ℳ,

b. Litt. R. Nr. 5337, lautend auf den Namen der Wilhelmine Schultchen und nach dem Conto⸗ Abschluß ultimo Juni 1892 über 30,30 ℳ,

c. Litt. R. Nr. 5457, lautend auf den Namen des Hermann Paulick und nach der Conto⸗Abschrift der Sparkasse am 1. Oktober 1892 über 76 ℳ,

werden für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens haben die Antrag⸗ steller ein jeder bezüglich seines Antrages zu tragen. 8

8*

[49218] Bekaunntmachung.

In der Peter Cichler'schen Aufgebotssache F. 7. 93 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Graudenz durch den Amtsgerichts⸗Rath Richter für Recht:

1) der unausgefüllte Primawechsel mit der Giro⸗ schrift: Angenommen für 400 Heinrich Wichert. versehen, wird für kraftlos erkläitt.

2) Die Kosten des Verfahrens werden dem Rentier

Peter Eichler zu Graudenz auferlegt. Graudenz, den 3. November 1893.

Kbönigliches Amtsgericht.

[49404] m Namen des Königs! Verkündet am 13. November 1893. Spribille, Actuar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Tagelöhners Wilhelm Bunte zu Enger, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Ger⸗ winn zu Camen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Söeg durch den Amtsgerichts⸗Rath Zuhorn, für Recht: I. Die Hypothekenurkunde, welche über die im

Grundbuche der Stadt Camen Band IV. E. Abth. III. unter Nr. 3 auf Flur 26 Nr. 322

K. G. Camen eingetragene Post: „Nach der Obli⸗ gation vom 24. Juni 1803, gerichtlich anerkannt den 8. November 1824, verschuldet der Friedrich Nigetidt dem Armenhospital zu Camen ein Darlehn von vier⸗ zig Thalern Berl. Cour., welches jährlich Martini mit vier Procent zu verzinsen ist, und hat für Kapital, Zinsen und Kosten mit dem hier eingetragenen Hause Hypothek bestellt. Eingetragen infolge An⸗ meldung des Armenvorstandes zu Camen vom 31. Dezember 1816, mit dem Bemerken, daß auch der jetzige Besitzer Diedrich Nigetit diese Thege in der gerichtlichen Verhandlung vom 1. Februar 184 anerkannt hat, ex decreto vom 9. Oktober 1851. Uebernommen mit Nr. 4 Titelblatts von Band III. Blatt 49 des Grundbuchs der Stadt Camen am 18. März 1875“ gebildet ist, wird hiermit für kraft⸗ los erklärt.

II. Die Kosten werden dem Antragsteller zur Last

Wegen.

[494077 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 23. November 1893 ist der über die im Grund⸗ buche von Duszno Dorf Blatt 10, Abtheilung III, Nr. 42 für die Geschwister Johann und Foseph von Bronisz aus der am 2. Januar 1878 obervormund⸗ schaftlich genehmigten Urkunde von diesem Tage ein⸗ getragene Post von 970 nebst 5 % Zinsen seit dem 2. Januar 1878 gebildete Hypothekenbrief vom 9. September 1884 für kraftlos erklärt worden.

Tremessen, den 24. November 1893.

Königliches Amtsgericht.

[49395] Bekauntmachung.

Durch Ausschlußurtheil von heute ist das Hypo⸗ thekendocument vom 16. April 1870 über die bei Schmellwitz Band III. Nr. 65 in Abth. III. unter Nr. 10 für den Gemüsehändler Carl Julius Schmidt beh eingetvigene Caution von 100 Thlr. für kraftlos erklärt.

Kottbus, den 24. November 1893.

Kohnigliches Amtsgericht.

8 * 2 1“

1g Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts Lesum vom 14. November 1893 ist der

Niederlageschein über M. B. Nr.-1335 10 Colli, ent⸗ haltend unbearbeitete Tabacksblätter zum Gewichte von brutto 805 kg, vom Königlichen Steueramte Burgdamm am 12. August 1892 für die Firma Martin Brinkmann in Bremen ausgefertigt, für kraftlos erklärt. Lesum, den 14. November 1893. Königliches Amtsgericht.

nnr kt Maas, für Recht:

eingetragene Post: 8 „Sechsundsechzig Mark Judicat nebst 5 % Zinsen seit dem 1. März 1884, 23,70 Unkosten und 0,75 Kosten der Eintragung vorgemerkt zur Erhaltung des Rechts einer Hypothek für den Land⸗ wirth Hermann Berkenhoff zu Ihmert bei Iserlohn, auf Grund des für vorläufig vollstreckbar erklärten Urtheils des Königlichen Amtsgerichts zu Menden vom 24. Oktober 1884, eingetragen am 5. De⸗ zember 1884.

notariell beglaubigten Cession vom 24. Juli 1885.“

Menden, den 21. November 1893.

m Namen des Königs! 18 Verkündet am 21. November 1893. 8 Gockel, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Fabrikarbeiters Carl Molitor zu Menden, vertreten durch den Rechts⸗ Stehlling in Menden, erkennt das Königliche!] Amtsgericht zu Menden, durch den Amtsrichter

Die über nachstehende, im Grundbuche von Menden Bd. IV. Art. 210 Abthl. III. unter Nr. 3

Umgeschrieben in eine definitive Hypothek von 90 45 nebst 5 % Zinsen von 66 seit 1. März 1884 für den Landwirth Hermann Berkenhoff zu Ihmert auf Grund des rechtskräftigen Urtheils des Königlichen Amtsgerichts Menden vom 24. Oktober 1884, eingetragen am 17. August 1885.

Zu Nr 3: Abgetreten nebst Zinsen an den Abdecker Franz Bohne zu Menden auf Grund der gebildete 11135. wird für kraftlos erklärt. 8 8 8 (gez.) Maas,

w. Amtsrichter.

Königliches Amtsgericht.

Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Pudewitz vom 24. Oktober 1893 ist für Recht er⸗ kannt worden:

der Hypothekenbrief über das Abth. III. Nr. 26 des Grundbuchs von Nekla Dorf Nr. 47 für die Konstantia Krajcwska eingetragene Taufgeld von 300 wird für kraftlos erklärt.

Pudewitz, den 23. November 1893.

Königliches Amtsgericht.

[49217] Bekanntmachung.

Durch Urtheil vom 10. November 1893 sind

A. der eingetragene Gläubiger und dessen Rechts⸗ nachfolger mit ihren Ansprüchen auf folgende Hypo⸗ thekenpost:

1) der im Grundbuch von Nebra Band III. Artikel 21 Abtheilung III. unter Nr. 1 und Band V. Artikel 20 Abtheilung III. Nr. 2 für Karl Christoph Schumann, in Nebra, eingetragenen Hypothek von 25 Thaler = 75 ℳ, ausgeschlossen,

B. folgende Hypothekenurkunden:

das über die zu A. 1) gedachte Hypothek gebildete Dokument,

2) das Dokument über die im Gesammtgrund⸗ buche von Nebra Band XIV. Fol. 37 in Abtheilung III. unter Nr. 2 für Karl Friedrich Gotthilf, Karl Moritz, Karl Friedrich und Auguste Alwine Geschwister Kathe in Reinsdorf eingetragene Hypothek von 147 Darlehn,

C. das Dokument über das im Grundbuche von Liederstedt Band II. Artikel 50 Rubr. II. Litt. i. (früher Volumen I. pag. 409 Rubr. II. Litt. h.) für Karl Gottlob Julius Döhler Wohnungs⸗ und Versorgungsrecht

für kraftlos erklärt worden.

Nebra, den 10. November 1893.

Königliches Amtsgericht

[49215] Verkündet am 3. November 1893. Buliuski, als Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot von Hypo⸗ thekendocumenten, Gen. III. Nr. 4/93, hat das Königliche Amtsgericht Schwetz für Recht erkannt: E Hypothekendocumente werden für kraftlos erklärt:

1) der Hypothekenbrief über die auf Bresin Blatt 174 Abtheilung III. Nr. 6 für den Besitzer Johann Galkowski zu Bresin eingetragenen 225 ℳ,

2) der Grundschuldbrief über die auf Lubau Blatt 28 Abtheilung III. Nr. 8 für den Besitzer Gustav Dittbrenner zu Szumionca eingetragenen

600 ℳ,

3) der Hypothekenbrief über die auf Suchau Blatt 185 Abtheilung III. Nr. 6 für den Gast⸗ wirthen Johann Iwicki zu Schwekatowo einge⸗ tragenen 31 10 ₰,

4) der ETT1 über die auf Wolfsbruch Blatt 16 Abtheilung III. Nr. 1 für das Dominium Taschau Kanonrest,

5) der Hypothekenbrief über die auf Dubelno Taschau Blatt 10 Abtheilung III. Nr. 7 für Anna ,5 geb. Rahn, eingetragenen 201 Thlr. 13 Sgr.

) der Hypothekenbrief über die auf Nieder⸗Sartowi Blatt 9 Abtheilung III. Nr. 6 eingetragenen un für den Executor Josef Wiedner zu Schwetz umge⸗

eingetragenen 25 Thlr.

schriebenen 99

eingetragene

[49226] 1 3 8

Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Duisburg Band 6 Artikel 13 Abtheilung III. Nr. 1 auf dem Grundbesitze des Apothekers Carl Struff zu Duisburg zu Gunsten der Wittwe Dr. med. Haver, Wilhelmine, geb. Nettmann, zu Lim⸗ burg a. d. Lenne aus der Obligation vom 7. August 1871 eingetragene Darlehnsforderung von dreitausend Thalern ist durch Urtheil vom 7. November 1893 für kraftlos erklärt.

Duisburg, 7. November 1893. Königliches Amtsgericht.

[49405] T „Durch Urtheil des Königlichen Amtsgerichts Köpe⸗ nick vom 11. November 1893 sind der Tischler Eduard Adolph Gustav Drawe und seine Rechts⸗ nachfolger mit ihren Ansprüchen auf den Antheil des Drawe an der im Grundbuch von Schmöckwitz Bd. I. Bl. Nr. 24 Abth. III. Nr. 2 verzeichneten Hvpothek ausgeschlossen.

Köpenick, den 11. November 1893.

Königliches Amtsgericht.

8

[49389] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Marie Kaiser, geb. Scheinert, zu Zirke, Sandvorstadt, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Elkus zu Meseritz, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Johann Kaiser, früher in Zirke, jetzt unbekannten Aufenthalts wegen böswilliger Verlassung auf Ehescheidung mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Ib. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Meseritz auf den 15. März 1894, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Meseritz, den 24. November 1893

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[49386]-¼ DOeffentliche Zustellung.

In Sachen der Frau Elise Burg, geb. Wojack, zu Rixdorf, Berlinerstraße 61, vertreten durch echts⸗ anwalt Lewin II zu Berlin, Leipzigerstraße 57, gegen ihren Ehemann, den Metallschleifer Friedrich Burg, zuletzt zu Berlin, Steinmetzstraße 31, wohn⸗ haft gewesen, jetzt angeblich in Amerika, wegen Ehe⸗ scheidung, ladet Klägerin den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts II zu Berlin, Hallesches Ufer 29/31, 1 Treppe, Saal 33, auf den 17. Januar 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Berlin, den 24. November 1893.

Griguhn, Gexichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts II, Civilkammer I. [49385] Oeffentliche Zustellung.

Die Handelsfrau . uguste, geborene Bernack, zu Königsberg i. Pr., Oberhaberberg Nr. 49 III., vertreten derch den Rechtsanwalt Dr. jur. Lichten⸗ stein, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter

August Preuß, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehetrennung, mit dem Antrage: das Band der Che zwischen Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Königs⸗ berg i. Pr., Theaterplatz Nr. 3/4, Zimmer Nr. 49, auf den 13. März 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 5 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Königsberg i. Pr., den 25. November 1893.

ruschka, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[49390] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau Catharina Margaretha Magdalena Hagel, geb⸗ Friedhoff, in Nienstedten vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. S. Israel in Hamburg, Klägerin, und egen ihren Ehemann, den Drechsler Carl Friedrich Wil⸗ helm Hagel, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, Berufungsbeklagten, wegen Ehescheidung vom Bande, ladet die Klägerin den Beklagten, nachdem der Termin vom Freitag, den 23. März 1894, Nachmittags 3 ½ Uhr, von Amtswegen auf Freitag, den 30. März 1894, 12 Uhr Mittags, verlegt worden ist, zur mündlichen Verhandlung über die eingelegte Be⸗ rufung vor den I. Civil⸗Senat des Hanseatischen Ober⸗Landesgerichts, Welckerstr. 9 p, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung be⸗ kannt gemacht.

Hamburg, 18. November 1893.

Secretär des Hanseatischen Ober⸗Landesgerichts.

Landgericht Hamburg.

[49388] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Friederica Ottilie Fritze Lange, geb. Reitmann, zu Berlin, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Königsberg & Fleck hieselbst, klagt gegen deren Ehemann, den früheren Kaufmann, späteren Dampfschiffsheizer Carl Friedrich Jacob Lange, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung vom Bande auf Grund böslicher Verlassung, mit dem Antrage: dem Beklagten aufzuerlegen, binnen gerichts⸗ seitig zu bestimmender Frist die Klägerin in ange⸗ messener Wohnung bei sich aufzunehmen, im Ent⸗ stehungsfalle die Ehe der Parteien vom Bande zu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Civil⸗ kammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf Mittwoch, den 14. März 1894, Vor⸗ mittags 9 ¾ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei⸗ dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, 24. November 1893.

Ferd. Wehrs, Gerichtsschreiber des Landgerichts. [49387] Oeffentliche Zustellung. Die zum Armenrecht zugelassenen Ehefrauen 1) Auguste Anna verehel. Schmidt, geb. Dinger, in Chemnitz, 2) Louise Pauline verehel. Harz, geb. Rößler, in Markersdorf,

3) Anna Marie verehel. Beier, geb. Hofmann, in Sachsenburg vertreten durch: zu 1) Rechtsanwalt Hösel in Chem⸗ nitz, zu 2) und 3) Rechtsanwalt Preller daselbst,

klagen gegen ihre Ehemänner:

zu 19 den Kaufmann Theodor Otto Schmidt, sälett in Chemnitz, zur Zeit unbekannten Aufent⸗ halts,

zu 2) den Maurer Carl Gottlieb Harz, früher in Markersdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts,

zu 3) den Ziegeldecker Friedrich August Beier, zuletzt in Frankenberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf:

zu 1) Ehescheidung,

zu 2) und 3) Verurtheilung zur Herstellung des ehelichen Lebens,

und laden die Beklagten zur mündlichen Ver⸗

handlung des Rechtsstreits vor die vierte Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Chemnitz auf den 27. Februar 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der vom Prozeßgericht bewilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht. Secr. Fischer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, Civilkammer IV.

[49398] Oeffentliche Zu seheaag mit Ladung. Mit Klage vom 25. November 1893 beantragt der Vhrztn eemeh Johann Kittler von Pyrbaum als ormund über das von der ledigen großjährigen Dienstmagd Margaretha Kärgelein von Kornburg außerehelich geborene Kind „Johann“ gegen den ledigen großjährigen Schriftsetzer Johann Brom⸗

berger von Ansbach, z. Zt. unbekannten Aufent⸗

halts, die Erlassung folgenden Urtheils:

I. Beklagter sei schuldig:

1) die, Vaterschaft zu dem von der Kindsmutter am 11. Mai 1893 außerehelich geborenen Kinde „Johann“ anzuerkennen,

,2) demselben das gesetzlich beschränkte Erbrecht einzuräumen,

3) für dieses Kind für die Zeit von der Geburt bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre einen in leichen vierteljährigen Raten vorauszahlbaren Unter⸗ haltsbeitrag von jährlich 150 ℳ, sowie während des gleichen Zeitraums die allenfallsigen Kur⸗ und Leichenkosten zu entrichten, das seinerzeitige Schul⸗ geld, hlewie die etwaigen Handwerkserlernungskosten zu zahlen,

4) die Streitskosten zu tragen.

II. Das Urtheil werde, soweit gesetzlich zulässig, für vorläufig vollstreckbar erklärt. 8

Zur mündlichen Verhandlung über diese Klage wurde vom Kgl. Amtsgericht Fürth Termin auf Dienstag, den 30. Januar 1894, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 14, bestimmt, zu welchem Termine der Beklagte seitens der unterfertigten Gerichtsschreiberei hiermit öffentlich geladen wird.

Fürth, 27. November 1893.

Gerichtsschreiberei des e Amtsgerichts.

(L. S.) Hellerich, Kgl. Secretär.

—OC⸗—

[49378]

zum Deut

No. 285.

1. Untersuchungs⸗Sachen. 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 8 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verräufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

—ᷓnůᷓêůnᷓqT—pUq——:n‧n”q;—q’nꝛ‧ꝛ·ꝛqqèꝗèꝗ‚ðê‧Dö]ʒqq„P

Oeffentlicher Anzeiger.

s⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger

den 29. November

Berlin, Mittwoch,

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl. 8

[49384] Bekanntmachung. Die led. großj. Dienstmagd Marie Dörfl von Hart

und der Rollirwärter Johann Mayer in

als Vormund über das von der ersteren unehel. ge⸗

Kind „Johann“ stellen gegen den Taglöhner Franz Aigner von Weiding, Gde. Polling, wegen Vater⸗ chaft und Alimente, Klage, laden ihn vor das K. Amtsgericht Mühldorf in eine von demselben zu be⸗

stimmende und stellen den Antrag, in einem für vorläufig vollst

treckbar zu erklärenden Urtheile uszusprechen:

1) Der Beklagte ist schuldig:

a. die Vaterschaft zum fragl. Kinde Johann Dörfl nzuerkennen,

b. für dasselbe während dessen ersten 14. Lebens⸗ ahre einen jährlichen vierteljährig vorauszahlbaren Alimentationsbeitrag von 72 zu leisten, die Hälfte ller Kosten für event. Krankheit und Beerdigung u bezahlen und der Kindsmutter eine Kindbettkosten⸗ ntschädigung von 20 zu entrichten,

2) hat derselbe die sämmtlichen Streitkosten zu ragen, bezw. der Klagspartei zu erstatten.

Dieser Klageauszug wird dem Franz Aigner, dessen Aufenthalt unbekannt ist, auf Grund gerichtlicher Bewilligung mit dem Anfügen öffentlich zugestellt, Termin zur Sachverhandlung auf Dienstag, eu 2. Januar 1894, Vormittags 9 Uhr, m diesgerichtlichen Sitzungssaal Nr. 4 anberaumt ist.

Am 23. November 1893. 8

K. Amtsgerichtsschreiberei Mühldorf. Deisenberger, Königl. Secretär.

Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung Gerhardt & Oehme zu Leipzig⸗Lin⸗ denau, vertreten durch den Rechtsanwalt Wolffen⸗ stein zu Berlin, Alexanderstr. 71, klagt gegen 1) die Handlung C. Messing & Co., früher zu Schöne⸗ erg, Grunewaldstraße 122, 2) deren Inhaber a. Herrn C. Messing, b. Herrn Arth. Hagedorn, beide zuletzt zu Schöneberg, Grunewaldstraße 122 wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen einer Waarenforderung, mit dem Antrage, 1) die Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an Klägerin 740,12 nebst 6 % Zinsen seit dem 13. Februar 1893 als Gesammtschuldner zu zahlen, 2) das Urtheil eventuell gegen Sicherheitsbestellung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts II zu Berlin, Hallesches Ufer 29/31 1 Treppe, Saal 33, auf den 13. Februar 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 13. November 1893.

Schöne, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts II, Civilkammer 2.

[49379] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Kaufmanns Adolf Brahtz zu Berlin, Katzbachstraße 5, vertreten durch den Justiz⸗ Rath Joël zu Berlin, Magdeburgerstraße 30, gegen die Wittwe Pauline Brahtz, geb. Harcke, zu Gartz a. O., und Genossen, wegen Feststellung und Herausgabe eines Pflichttheils, legt Kläger gegen das am 25. Sep⸗ tember 1893 verkündete Versäumnißurtheil des König⸗ lichen Landgerichts II. Berlin, Civilkammer I., Ein⸗ spruch ein, ladet den Mitbeklagten Kaufmann Ed⸗ mund Brahtz, früher zu Berlin, Katzbachstraße 5, seßt unbekannten Aufenthalts, zur mündlichen Ver⸗

andlung über den Einspruch und die Hauptsache sowie zur Leistung des durch Beschluß vom 25. Mai 1893 vom Kläger erforderten Eides vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts II. zu Berlin, Hallesches Ufer 29/31, 1 Treppe, Saal 33, auf den 20. Januar 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des Einspruchs bekannt gemacht.

Berlin, den 24. November 1893. 1

Griguhn, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts II. Civilkammer I. [49381] Oeffentliche Zustellung.

Der Herr Georg Ludwig Friedrich Abegg zu Hamburg, Rödingsmarkt 44, vertreten durch die Rechtsanwälte Kempner und Pinner zu Berlin, Französische Straße 9, klagt gegen den Ingenienr Hermann Pohl, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen der für ersteren auf dem im Klageantrage näher bezeichneten Grundstücke in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 2 und 3 eingetragenen 65 000 nebst 5 % Zinsen seit 1. Januar 1893, mit dem Antrage: den Beklagten zur Zahlung von 65 000 bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das zu Berlin in der Yorkstraße belegene, im Grundbuche des Königlichen Amtsgerichts Berlin I. von Alt⸗Schöneberg Band 31 Nr. 1256 verzeichnete zu verurtheilen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung in baar oder in Werthpapieren für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ treits vor die erste Civilkammer des Königlichen

andgerichts I. zu Berlin, Jüdenstraße Nr. 59,

Treppe, Sitzungssaal 88, auf den 23. Januar 1894, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. O. 287. 96. 0. K. 1.

Tannig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 1.

Aufenthalts,

[493833 b Zustellung.

Der Bäckermeister Georg Nelle zu Cassel, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Scheffer daselbst, klagt gegen den Kleinhändler E. Diegel von Cassel, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf seit dem 1. Juli d. J. rückständige Ladenmiethe für den Monat April und das erste Drittel des Monats Mai d. J., mit dem Antrage: durch vorläufig vollstreckbares Urtheil den Beklagten unter Auferlegung der Kosten des Rechts⸗ streits zu verurtheilen, dem Kläger 33,33 nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Juli 1893 zu zahlen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Cassel, Abth. I., Zimmer Nr. 19, auf den 3. April 1894, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

chultheis, Actuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung I.

[493977 Oeffentliche Zustellung. Der Bäckermeister Joh. Holzberg früher zu Düsseldorf, jetzt zu Bickern, Dorstenerstraße 13, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Kucszermeier zu Gelsen⸗ kirchen, klagt gegen den Schlosser Aug. Wirtz, zu⸗ letzt zu Düsserdors Blücherstraße 62, jetzt unbekannten Aufenthalts wegen baarem Darlehn mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten, dem Kläger 250 Mark nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Ok⸗ tober 1892 zu zahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Düsseldorf, Justizgebäude, Saal 9, auf den 19. Januar 1894, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Decker, Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts.

[49380] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Abträger Barbara Herden zu Neurode, im Beistande ihres Ehemannes, vertreten durch den Rechtsanwalt Glaser zu Glatz, klagt gegen die Erben des vor einigen Jahren verstorbenen Ge⸗ treidehändlers und Antheilbauers Heinrich Goebel zu Kunzendorf bei Neurode, nämlich:

1) seine Ehefrau, die verwittwete Antheilbauer Caroline Goebel, geborene Schmidt, zu Kunzendorf bei Neurode,

2) seine mit der Beklagten zu 1 erzeugten Kinder:

a. den Antheilbauer Eduard Goebel aus Kunzen⸗ dorf bei Neurode,

b. die verehelichte Bergmann Theresia Walter, geborene Goebel, im Beistande ihres Ehemannes zu Harpen, Kreis Bochum,

c. den Brauer Franz Goebel, unbekanntem Auf⸗ enthalts, 1

d. die Erben der verstorbenen Tochter, verehelichten Antheilbauer Wunsch, geborenen Goebel, zu Kunzen⸗ dorf, nämlich:

a. deren Ehemann Antheilbauer Wunsch zu Kunzendorf bei Neurode, 8

5. deren minderjährige Kinder Franz, Eduard, Adolf, Bernhard, Richard, August, Selma und Anna Geschwister Wunsch, vertreten durch ihren Vater den Beklagten zu da,

wegen 600 und Zinsen mit dem Antrage:

1) die Beklagten als Erben des zu Kunzendorf verstorbenen Antheilbauers Heinrich Goebel zu ver⸗ urtheilen, an die Klägerin 600 nebst 4 ½ % Zinsen seit dem 13. Mai cr. zu zahlen,

2) das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären,

und ladet den Beklagten zu 2c, Brauer Franz Goebel, zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Glatz auf den 29. März 1894, Vormittags 9 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An⸗ walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ h wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.

Zein, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[49396] Oeffentliche Zustellung.

Das minorenne Dienstmädchen Auguste Sanic, vertreten durch ihren Vormund Fleischermeister Robert Roescke zu Posen, vertreten durch den Rechtsanwalt Hoppe in Hannover, klagt gegen die Schauspielerin Alma Hesse, früher in Hannover, jetzt unbekannten wegen rückständigen Dienstlohns mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur

Zahlung von eilf (11) Mark nebst 5 % Zinsen seit

1. April 1893 und vorläufige Vollstreckbarkeits⸗ erklärung des Urtheils, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht VC Hannover, Zimmer 87, auf den 23. Januar 1894, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hannover, den 16. November 1893.

Fülbier, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[493822 Oeffentliche Zustellung. 1“

Der zu Köln, Schildergasse 105, wohnende Kauf⸗ mann Josef Wülffrath, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Siepmann in Köln, klagt gegen den Uhr⸗ macher Friedrich Bartelmann, früher zu Köln, Schildergasse 105, jetzt ohne bekannten Wohn, und Aufenthaltsort, wegen rückständiger Miethe für die Monate März, April, Mai, Juni, Jult und August 1893, sowie der bereits entstandenen Kosten mit dem Antrage auf Zahlung von 250 (Zweihundert fünfzig Mark) nebst fünf Procent Zinsen seit dem Klagetage, und ladet den Beklagten zur münd⸗

lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das König⸗ liche Amtsgericht zu Köln, Abtheilung 1, auf den. 7. März 1894, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.

Tietze, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[49377] Oeffentliche Zustellung.

Karl Graß, Müller, zu Burgheim, vertreten durch Rechtsanwalt Lurz in Zabern, klagt gegen die Ehe⸗ leute Joseph Heß, Bäcker, und Luise Lang, früher in Niederehnheim, jetzt in Paris, ohne bekannte Wohnung, aus Waarenlieferung, mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung der Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur sammtverbind⸗ lichen Zahlung von 1259,00 nebst Zinsen zu 5 % seit Klage, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern auf den 26. Februar 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelasfenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Der Landgerichts⸗Secretär: Berger.

[49394] Die Ehefrau des Photographen und Buchbinders Joseph Ueter, Sophia Dorothea, geborene Röttger, ohne Geschäft zu Köln, Thieboldsgasse Nr. 20, Pro⸗ 11 Rechtsanwalt Fischer II. in Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 22. Januar 1894, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln, II. Civil⸗ kammer. 8 Köln, den 25. November 1893. Gerichtsschreiber: Küppers.

[49391] 1 .

Katharina Baltzer, Ehefrau des Pächters Emil Christen zu Kaltenbrunnen, Gemeinde Mutzig, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Videnz in Zabern, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor der I. Civilkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts zu Zabern ist bestimmt auf den 23. Januar 1894, Vormittags 10 Uhr. 1

Der Landgerichts⸗Secretär: Berger.

[49230

Durch rechtskräftiges Urtheil der II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen vom 19. Ok⸗ tober 1893 II. O. 116/93 ist die zwischen den Eheleuten Glasermeister Arnold Kuck zu Eupen und Katharina, geb. Düssel, ohne Gewerbe, daselbst be⸗ stehende gesetzliche Gütergemeinschaft für aufgelöst er⸗ klärt und Gütertrennung verordnet. Die Parteien sind zur her ee eh enege über ihre Vermögens⸗ verhältnisse vor den Königlichen Notar Matzerath zu Aachen verwiesen.

Aachen, den 18. November 1893.

Schlemmer, Actuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[49231] 3

Durch rechtskräftiges Erkenntniß der I. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 24. Oktober 1893 ist zwischen den Eheleuten Josef Dung, Agent, und Auguste, geb. Dung, ohne Ge⸗ schäft, beide in Bonn, die Gütertrennung aus⸗

gesprochen. Nitsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[49459]

Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land⸗ gerichts II. Civilkammer zu Coblenz, vom 28. Ok⸗ tober 1893 wurde die zwischen den Eheleuten Karl Wilhelm Lichtfers, früher Gastwirth, jetzt ohne Geschäft, und Therese, geborene Reuter, ohne Gewerbe, beide zu Andernach, bestandene eheliche Gütergemein⸗ schaft für aufgelöst erklärt und die Parteien zur Aus⸗ einandersetzung und Liquidation vor dem Königlichen Notar zu Andernach verwiesen.

Brennig, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[49392]

Durch Urtheil der 1. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf vom 17. Oktober 1893 ist zwischen den Eheleuten Wilhelm Becker, ohne Geschäft, und Anna Elisabeth, geb. Cassenberg, zu Düsseldorf die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung seit 30. Juni 1893 ausgesprochen.

Düsseldorf, den 18. November 1893.

Bartsch, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[49393] Durch Urtheil der III. Civil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 19. Oktober 1893 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Seiler Hermann Rothnick und geborene Auer, in Köln⸗Deutz aufgelöst worden. Köln, den 23. November 1893. Der Gerichtsschreiber: Freund.

[49232]

Durch Urtheil der II. Civilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg i. Els. vom 16. November 1893 wurde die Gütertrennung zwise den Eheleuten Thomas Putschky, Tagner und dessen Ehefrau Mina Hütter, beide in Straßburg, Roth⸗ häusergasse 7, ausgesprochen.

Der Landgerichts⸗Secretär: (L. S.) Weber.

3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗;c. Versicherung.

Keine.

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[46054] Bekanntmachung. 8 „Die Lieferung der zur Anfertigung der Gewebe für die gerichtlichen Gefängnisse des diesseitigen Ober⸗Landesgerichtsbezirks erforderlichen Garne, (gebl. Flachsgarn, roh, gebl. und blau Werggarn, etwa 3245 Stück, ferner roh, gebl. und blau Water und roh Mule, etwa 2260 englisch Pfund) soll für die Zeit vom 1. Januar 1894 bis Ende März 1895 im Submissionswege vergeben werden.

Die Submissionsbedingungen liegen im Secretariat des unterzeichneten Ober⸗Staatsanwalts, Gerichts⸗ gebäude, Zimmer Nr. 88, zur Einsicht offen. Von demselben wird Abschrift der Bedingungen gegen Einsendung von 20 Portogebühren zugeferti

Die Offerten sind mit der Aufschrift

„Submission auf Garne“ bis zum Eröffnungstermine

Montag, den 4. Dezember 1893, Mittags 12 Uhr, dem genannten Secretariat einzureichen. Frankfurt a. M., den 10. November 1893. Der Königliche Ober⸗Staatsanwalt.

5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗ papieren. 8

[49359] Bekanntmachung. 1 Von den zum Zwecke des Chausseebaues auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 18. Juni 1887 ausgegebenen Kreis⸗Anleihescheinen sind behufs Amortisation ausgeloost worden: 4 % Anleihe V. Emission vom 1. Juli 1887. Litt. A. über 2000 Nr. 47 96. Litt. B. über 1000 Nr. 277 279. Litt. C. über 500 Nr. 33 92. Litt. D. über 200 Nr. 114 115. 88 Den Inhabern vorgedachter Anleihescheine werden die betreffenden Kapitalien hierdurch mit der Auf⸗ forderung gekündigt, die Beträge gegen Einreichung der Anleihescheine vom 1. Januar 1894 ab bei der hiesigen Kreis⸗Commnunalkasse in Em⸗ pfang zu nehmen. Thorn, den 18. November 1893. Der Kreis⸗Ansschuß. Krahmer.

In Gemäßheit der Bestimmungen in den von uns ausgegebenen Anleihescheinen bringen wir hier⸗ durch zur öffentlichen Kenntniß, daß von der I. Serie die nachbezeichneten Stücke ausgeloost sind:

Litt. A. Nr. 25 64 155 205 à 2000

Litt. B. Nr. 308 362 370 523 à 1000

C. Nr. 591 660 662 741 791 830 949 à 500 Die Auszahlung der ausmachenden Beträge er⸗ folgt gegen Einsendung der betreffenden Anleihe⸗ scheine und der zugehörigen Coupons und der Talons am 2. Januar 1894 durch unsere Käm⸗ mereikasse.

Magistrat Hameln, den 13. Juni 1893.

[49115] Bekanntmachung.

Die sämmtlichen auf Grund des Allerhöchsten Privilegs vom 27. August 1880 ausgegebenen 41/3 9%0 Anleihescheine der Stadt Münster werden zur Rückzahlung vom 31. Dezember 1893 ab mit der Maßgabe hiermit gekündigt, daß von diesem Tage an die Verzinsung derselben aufhört.

Die Rückzahlung der durch die noch rückständigen Anleihescheine beurkundeten Darlehne erfolgt von obengenanntem Tage ab bei der Kämmereikasse der Stadt Münster gegen Aushändigung der An⸗ leihescheine, der Anweisungen und der noch nicht ver⸗ fallenen Zinsscheine.

Diejenigen Gläubiger, welche etwa wünschen sollten, bereits vor dem 31. Dezember d. Js. ihre Anleihescheine flüfsig zu machen, werden ersucht, sich mit der Verwaltung der städtischen Sparkasse zu Münster wegen freihändigen Ankaufs derselben in Verbindung zu setzen.

Münster, den 24. November 1893.

Der Magistrat.

12„ x) (Unterschrift.)

[20131] Bekanntmachung,

betreffend Einziehung der Anleihescheine

(Holzberechtigungs⸗Ablösung) der Stadt 8 Freienwalde a. D.

Auf Grund der Bestimmungen des uns unterm 17. August 1884 ertheilten Allerhöchsten Privilegs zur Ausgabe von Stadtanleihescheinen kündi wir hierdurch sämmtliche noch im Umlauf hefturd. liche Anleihescheine der Ausgabe von 1884 zum 1. Januar 1894 . alt, daß diese Scheine nebst zugehörigen Zins⸗ und Erneuerungsscheinen vom genannten 2—* ab bei unserer Forstkasse hier⸗ selbst gegen Auszahlung des Nennwerthes von je 200 eingelöst werden. Eine weitere Verzinf nicht eingelöster Scheine über diesen Termin nicht statt.

Freienwalde a. O., den 23. Juni 1893.

Der Magistrat.