1893 / 288 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Dec 1893 18:00:01 GMT) scan diff

vor dem

Wissenschaft, welche der deutschen Wissenschaft einen solchen Schreck eingejagt haben, daß sie kaum dagegen aufzumucksen wagt. sich niemand gefunden, der gegen die Jesuiten in den „Stimmen von Wenn sogar chinesische Kaiser europäische Jesuiten zu ihren Ministern machen konnten, so muß es mit ihrer Gescheitheit ziemlich gut beschlagen sein. das 1u Ministerium aus Jesuiten, so würden die neuen Steuergesetze jedenfalls nicht eingebracht worden sein.

ihnen garnichts auszustellen, sie sind für mich die Ideale eines Geist⸗ Sie sind die Leuchte der Wissenschaft, humane Männer, gute weit mehr als die, die heute dafür gehalten werden; sie sind die Edelsten der Nation. Ich würde unter allen Umständen für die Orden eintreten ich würde für sie fröhlich mein Leben lassen; denn ich würde damit der Menschheit, dem Vaterlande, dem deutschen Volke einen sehr Nur eins habe ich an ihnen auszu⸗ setzen, auch die beste Sache hat ihre Schattenseiten: die Jesuiten, die ich kennen gelernt habe, waren, bis auf wenige Oesterreicher, durchaus Deutsche, aber für mich waren sie zu preußisch. Sie schwärmten ür das Deutsche Reich mehr, als meines Erachtens nöthig ist.

Maria Laach“ hätte aufkommen können.

lichen.

Staatsbürger, sie sind die Stütze der Ordnung

großen Dienst geleistet haben.

Mir liegt die Schwärmerei gänzlich fern.

Fehler schleift sich bei ihnen auch mit jedem Tage mehr ab, je mehr die Herrlichkeit des Deutschen Reichs sich ihnen offenbart. Ich chließe also, indem ich Sie Alle bitte, im Namen der Freiheit, im Namen des gleichen Rechts Aller, im Namen der deutschen Reputation, . . die Jesuiten zurückzurufen, ihnen ihr Recht werden zu lassen. Und den § 2 des Jesuitengesetzes von 1872 aufzuheben. so unterstütze ich mit größter Begeisterung den Antrag der Centrums⸗ partei, mit der ich sonst in manchen Dingen nur sehr wenig überein⸗

stimmen kann.

Abg. Rickert (fr. Ver.): Ich habe mir erlaubt, in Bezug auf die zweite Lesung einen der Anträge einzureichen, die wir für noth⸗ Wird dieser Antrag angenommen, dann ist das Aus⸗ nahmegesetz aufgehoben; dann ist die persönliche Freiheit gewährleistet durch die Aufhebung des § 2. Aber die Aufhebung des § 1 des Jesuitengesetzes ist durchaus nicht so einfach. Freie Bahn würde

——

wendig halten.

dadurch nicht geschaffen, denn

bekämpfen wollten, würden hindert

geändert

Es hat

werden, wodur

Bestände heute

Ich habe an

aber der Friede, den Kirchhofs.

Aber dieser Mehrheit abgelehnt.

Zu § 1 bemerkt der Abg. Gröber (Centr.),

durch das sein. Dann P § 166 des di

und ihrer Einrichtungen mit schwerer Strafe bedroht ist. Wir brauchen für die evangelische Kirche diesen Schutz nicht, die starke katholische Kirche wird ihn auch nicht brauchen.

stimmen, nun gut, stimmen Sie uns nieder; man wird es aber im Lande verstehen, weshalb wir so abstimmen, wie es geschehen wird. Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Centr.) spricht seine Freude arüber aus, daß die meisten Redner eine große Zurückhaltung be⸗ wahrt haben, und tritt für die Thätigkeit der Orden insgesammt ein. Er verweist kn wie der Abg. Richter ganz richtig ausgeführt habe,

daß die Jesuiten schlechter behandelt würden als Sträflinge, die unter Polizeiaufsicht stehen. 5 Canse stonelaen 81 auch, ie (links) wollen, das ist der Friede des 398

Die segensreiche Thätigkeit der Orden auf socialem Ge⸗ 136 Stimmen angenommen. biet ist überall bekannt, deshalb sollten die Regierungen froh sein, wenn sie der Gesellschaft ihre Hilfe bringen.

Damit schließt die Debatte.

Ein Antrag des Abg. Rickert, die zweite Berathung heute von der Tagesordnung abzusetzen, wird von der großen

Zur zweiten Berathung liegt der Antrag Rickert vor,

daß er auf die Widersprüche, in welche sich die Abgg. Richter und Rickert verwickelt haben, nicht ein⸗ gehen wolle, damit die Absicht der Herren, die Sache heute nicht zum Abschluß kommen zu lassen, nicht verwirklicht werde.

8 1 Dr. (fr. Ver.) 8 daß er für die IIö es Gesetzes stimmen werde, weil Ausnahmegesetze immer nur 1 89 E6““ a. gewirkt haben, gegen welche sie erlassen sind; weil ferner diese Frage bei anderer Gelegenheit erörtert werden müsse. das Gesetz gar keine Wirkung gehabt habe, denn der Jesuitismus

welche die Jesuiten L buch ge⸗

Strafgesetzbuchs Kirche

diejenigen, lischen Kirche.

e Beschimpfung der

Wollen Sie heute schon ab⸗

Abg. Richter (fr. Vp.) bestreitet, habe; er habe nicht die Absicht, die Sache zu hintertreiben. das Centrum wirklich die Mehrheit für sich habe und nicht bloß heute eine Zufallsmehrheit durch die Präsenz, dann sei es nicht an die Schwerinstage gebunden und könne an jedem anderen Tage die Be⸗ rathung fortführen.

Abg. Dr. Friedberg (nl.) erklärt, daß die Nationalliberalen jetzt nicht in der Lage seien, zu dem Antrage Rickert Stellung zu nehmen; wenn der Abg. Rickert seinen Antrag für die dritte Lesung wieder⸗ holen wolle, so möge er das so zeitig thun, daß die Parteien dazu Stellung nehmen können.

Darauf wird der Antrag Rickert abgelehnt.

In namentlicher Abstimmung wird § 1 mit 173 gegen

Der Antrag Rickert wird abgelehnt.

sei trotz der Ausweisung der Jesuiten die herrschende Macht der katho⸗

daß er sich widersprochen Wenn

Die §§ 2 und 3 werden ohne Debatte angenommen.

Abg. Rickert (fr. Ver.) beantragt, einen neuen §4 hinzuzufügen, wonach der Theil des § 166 des Strafgesetzbuchs, welcher die Be⸗ schimpfung der Kirche und ihrer Einrichtungen unter Strafe stellt, aufgehoben wird.

Abg. Gröber (Centr.) weist darauf hin, daß zur Zeit, als der Jesuiten⸗Orden in Prfäßen noch nicht verboten war, eine weit schärfere Bestimmung im preußi sei der Jesuiten⸗Orden heftig genug angegriffen worden.

Die Abgg. Freiherr v. Stumm (Rp.) und Freiherr v. Man⸗ teuffel (dconsf.) erklären sich ebenfalls gegen diesen Antrag, weil sie die Beschimpfung der Kirche nicht wollen.

Abg. Rickert (fr. Ver.) weist darauf hin, daß ein Reichsgerichts⸗ Erkenntniß auch schon eine scharfe Kritik des Jesuiten⸗Ordens unter § 166 gefaßt hat.

Abg. Dr. Bachem (Centr.) bestreitet das und hält dafür, daß

chen Strafgesetzbuch stand, als jeßt. Trotzdem

Schluß 6 Uhr.

v1“ —“”

AEE

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. . Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Anzeiger.

4

6. Kommandit⸗Ge 7. Erwerbs⸗ und Wir

Eschasten auf Aktien u. Aktten⸗Gesellsch. thschafts⸗Genossenschaften.

Fr

Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9. Bank⸗Ausweise. 0. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[49987 Steckbrief.

Gegen den Handlungsreisenden Friedrich Ferdinand Albert Haeder aus Zörbig, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Urtheil des Königlichen Schöffen⸗

erichts zu Weferlingen vom 23. Juni 1893 erkannte

efängnißstrafe von drei Tagen vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern, hierher aber zu den Acten D. 14/93 Nachricht zu geben.

Weferlingen, den 24. November 1893.

Königliches Amtsgericht.

2) Aufgebote, Zustellungen unnd dergl.

In Sachen der Wittwe des Steinbruchsbesitzers ritz Fricke, Minna, geb. Jahns, in Ostlutter, lägerin, wider den Böttcher Andreas Schüler und

dessen Ehefrau, Wilhelmine, geb. Dürkop, zu Hahausen,

Beklagte, wegen Hypothekzinsen, wird, nachdem auf

Antrag der Klägerin die Beschlagnahme des dem

Beklagten gehörigen zu Hahausen unter der Ver⸗

sicherungsnummer 108 belegenen Anbauerwesens

sammt Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 15. November 1893 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grund⸗ buche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur

Zwangsversteigerung auf den 13. März 1894,

Nachmittags 2 Uhr, vor Herzoglichem Amts⸗

gericht Lutter a. Bbge. in der Grotjahn’'schen Gast⸗

wirthschaft zu Hahausen angesetzt, in welchem die

Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen

haben.

Lutter a. Bbge., den 27. November 1893.

Herzogliches Amtsgericht.

Lutterloh.

[49657]

50071] 1 In der Zwangsvollstreckungssache der Herzoglichen Kreiskasse zu Braunschweig, Klägerin, wider den Maurer Theodor Klußmann in Wahle, Beklagten, wegen rückständiger Veränderungssteuer, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Ferderungen unter An⸗ abe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und tebenforderungen binnen zwei Wochen bei Ver⸗ meidung des Ausschlusses hier anzumelden.

Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 18. Januar 1894, Morgens 10 Uhr, unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor⸗

geladen werden.

Vechelde, den 25. November 1893. 1*“ Herzogliches Amtsgericht (Unterschrift.)

150011]

In Sachen, betr. die Zwangsversteigerung der Erbpachthufe Nr. 1 zu Bäbelin wird zur Abnahme der Rechnung des Sequesters, zur Erklärung über

den Theilungsplan, sowie zur Vornahme der Ver⸗

theilung ein Termin auf Sonnabend, den 30. De⸗ zember 1893, Vormittags 10 Uhr, bestimmt, zu dem die betheiligten Gläubiger, der Schuldner und der Sequester hierdurch geladen werden. Warin, den 27. November 1893. Großherzogliches Amtsgericht. Aufgebot.

[20145 Nasenannte Personen haben das verfahren beantragt:

1) die Firma Ottmar Müller, vorm. J. Schülein Söhne in Freising, bezüglich der Herzoglich Braun⸗ schweigischen Prämienloose 1

Serie 2124 Nr. 9, Serie 8166 Nr. 23, über je 20 Thaler,

2) die Wittwe des Tapezierers Johann Caspari, Caroline, geb. Müller, hierselbst, bezüglich des Kauf⸗ briefs vom 23. Oktober 1868, inhalts dessen für den Tapezierer Johann Caspari an dem dem Schmied Heinrich Tägtbuhr gehörigen, Nr. 1529 b. an der nördlichen Wilhelmsstraße belegenen Hause und Hof sammt Hinter⸗ und Stallgebäude 2000 Thaler = 6000 nebst 4 ½ % Zinsen zur Hypothek haften,

3) die Ehefrau des Kaufmanns Otto Gericke,

Aufgebots⸗

Clara, geb. Bückmann, hier, bezüglich der durch Kaufbrief vom 19. März 1868 für den Tuchmacher⸗ gesellen Johann Gottfried Carl Spernau verbrieften, auf dem ihr gehörigen, auf der Langenstraße No. ass. 905, Ord.⸗Nr. 3 belegenen Hause und Hof sammt dem im Bruchanger Nr. 530 belegenen, 49 Ruthen haltenden Abfindungsplan und übrigem Zubehör (Grundbuch Band LVI. Seite 167) ein⸗ Hypothekforderung zu 550 Thaler =

65 9.

Gerichtsseits werden die unbekannten Inhaber der obbezeichneten Urkunden und alle, welche auf die unter Nr. 3 vorstehend bezeichnete Hypothek An⸗ sprüche machen, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. Jannar 1894, Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte, August⸗ straße 6, Zimmer Nr. 24, bestimmten Aufgebots⸗ termine ihre etwaigen Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls dieselben, und zwar

zu 1, allgemein,

zu 2, dem Eigenthümer des verpfändeten Grund⸗

stücks gegenüber,

zu 3, dem Eigenthümer des verpfändeten Grund⸗

stücks gegenüber bei Löschung der Hypothek für kraftlos erklärt werden sollen.

Braunschweig, den 10. Juni 1893.

Herzogliches Amtsgericht. W. Kulemann. [47102 Aufgebot.

Nachdem der Kesselschmieb Heinrich Jacob in Geestemünde den Antrag auf Kraftloserklärung der Depositenbücher der Bremerhavener Bank Nr. 2974 mit einer Einlage von 587 10 und Nr. 2445 mit einer Einlage von 33 55 gestellt hat, wird diesem für zulässig befundenen Antrage gemäß der Inhaber der vorbezeichneten beiden Einlegebücher aufgefordert, seine Rechte spätestens im Aufgebots⸗ termine am Mittwoch, den 23. Mai 1894, Vormittags 9 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden und die Einlegebücher vor⸗ zulegen, widrigenfalls die letzteren für kraftlos erklärt werden sollen.

Bremerhaven, den 6. November 1893.

Das Amtsgericht. NNa . [49854] Aufgebot.

Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Krappitz Nr. 462 über 131,80 ℳ, ausgefertigt für die katholische Kirchkasse zu Ottmuth, ist an⸗ geblich verloren gegangen und soll auf Antrag der Eigenthümerin zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es werden daher die Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine am 23. Juni 1894, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht ihre Rechte anzu⸗ melden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Krappitz, den 25. November 1892.

Königliches Amtsgericht. [259692 Aufgebot.

Auf Antrag der Firma Jaeger & Fischer zu Lüdenscheid wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels de dato Bürgel, den 7. Mai 1892 über 102,90 ℳ, zahlbar am 7. Juli 1892, aus⸗ gestellt von dem Kanfmann Johann Hau zu Bürgel bei Offenbach an eigene Ordre, gezogen auf den Kaufmann Hermann Steinbrück zu Aachen und von diesem acceptirt, indossirt von dem Aussteller Johann Hau auf die Firma Jaeger & Fischer zu Lüdenscheid und sodann von dieser an den Banquier C. Basse zu Lüdenscheid, aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel im Aufgebotstermine den 10. Mai 1894, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gericht Zimmer 14 anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos würde erklärt werden.

Aachen, den 10. Juli 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VI. Dr. Talbot, Gerichts⸗Assessor. Beglaubigt: (L. S.) Schrader, Gerichtsschreiber.

[50008] Aufgebot.

Als Eigenthümer des Grundstücks Wygodda Nr. 16 früher Forst Neu⸗Allenstein Nr. 28 ist Rosalie Wiech, geb. Lipski verw. Kornalewski mit Ignatz Wiech in Gütergemeinschaft verhei⸗ rathet, eingetragen, und follen nunmehr die jetzigen

Besitzer: Wirth Joseph Korczak zu Kalborno, Wirth

Jacob Kornalewski zu Göttkendorf, Lehrer Johann Kornalewski zu Micken, Hausbesitzer Joseph Korna⸗ lewski zu Allenstein, Wirthsohn Franz Korezak zu Kalborno, Wirthsfrau Catharina Biermanski⸗ geb. Korczak, zu Göttkendorf, Wirthssohn Victor Korczak zu Kalborno und Wirthssohn Peter Paul Korczak ebenda als Eigenthümer eingetragen werden. Aufderen Antrag werden daher alle ihrer Existenz nach unbekannten Eigenthumsprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück spätestens im Auf⸗ gebotstermin am 29. Jannar 1894, Vormit⸗ tags 10 Uhr, Zimmer Nr. 13, bei dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Realansprüchen auf das Grund⸗ tück werden ausgeschlossen und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.

INr 12.

Allenstein, den 18. November 1893.

86 Königliches Amtsgericht

[50010] Aufgebot.

Nachbenannte, zum Grundbuch noch nicht über⸗ nommene Grundstücke, nämlich:

a. auf Antrag des Eisenbahnsecretärs Carl Mey⸗ baum zu Elberfeld, der Eheleute Eisenbahn⸗Betriebs⸗ ecretär Wilhelm Bayer und Anna, geb. Meybaum, zu Elberfeld, der Eheleute Kaufmann Josef Hove⸗ stadt und Maria, geb. Meybaum, zu Dülmen, der Schreiner Heinrich Redemann, Carl Redemann, Josef Redemann, der Eheleute Handelsmann Josef Kenkmann und Elisabeth, geb. Redemann, hierselbst, sowie der Eheleute Sattler Josef Weber und Ber⸗ hardine, geb. Redemann, zu Gelsenkirchen, sämmtlich vertreten durch den Rechtsanwalt Markers hierselbst, das Grundstück:

Flur 12 Nr. 326 der Steuergemeinde Reckling⸗ hausen Stadt „Das lange Wann“, Acker, 19 a 77 qm groß;

b. auf Antrag des Höfners Th. Berse zu Hochlar, vertreten durch Rechtsanwalt Markers hierselbst, die Grundstücke:

Flur 23 Nr. 1192/336 Seegensberg, Acker, 2 a 77 qm groß, 1

Flur 23 Nr. 1189/340 Seegensberg, Acker, 1 a 70 qm groß, und

Flur 23 Nr. 1188/341 Seegensberg, Acker, 15 qm groß, 1

sämmtlich in der Steuergemeinde Recklinghausen Kirchspiel belegen, werden hiermit zum Zwecke der Anlegung eines Grundbuchs für dieselben aufgeboten. Es werden daher alle unbekannten Eigenthums⸗ prätendenten sowie alle unbekannten dinglich Berech⸗ tigten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die bezeichneten Grundstücke spätestens in dem auf den 5. Februar 1894, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 7, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen und Rechten werden ausge⸗ schlossen werden und die Antragsteller als Eigen⸗ thümer im Grundbuche werden eingetragen werden.

Recklinghausen, den 27. November 1893.

Königliches Amtsgericht. [50074] Aufgebot.

Der am 15. Juni 1848 in Göttingen geborene Schneidergeselle August Hermann Kollenberg, Sohn der unverehelichten Dorothen Marie Margarethe Kollenberg, soll etwa im Jahre 1867 Göttingen verlassen und sich nach Hamburg begeben haben. Seit dieser Zeit sollen glaubwürdige Nachrichten über sein Fortleben hier nicht eingegangen sein.

Auf Antrag des Kaufmanns Fritz Söltner in Göttingen wird der obengenannte Schneidergeselle August Hermann Kollenberg aus Göttingen auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf den 18. De⸗ zember 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht angesetzten Termin zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen seinen nächsten bekannten Erben überwiesen werden wird. Alle Personen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde geben können, werden auf⸗ gefordert, dies dem Gericht mitzutheilen. Etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte werden zur Anmeldung ihrer Ansprüche bei dem unterzeichneten Gericht auf⸗ gefordert, widrigenfalls bei der Ueberweisung des Nachlasses auf sie keine Rücksicht genommen wer⸗ den soll. 1

Göttingen, den 21. November 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. 2 5 Rißmüller.

[50072] Aufruf.

Der am 20. April 1812 zu Basse geborene Gärtner Heinrich August Gutzeit ist im Herbst 1851 angeblich nach Peru ausgewandert und seitdem verschollen. Auf Antrag des ihm bestellten Ab⸗ wesenheits⸗Curators wird derselbe nunmehr hierdurch aufgefordert, sich binnen 6 Monaten, spätestens aber in dem auf den 9. Juli 1894, Vormit⸗ tags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anstehenden Termin zu melden oder bis dahin von seinem Leben und Aufenthaltsort Kunde zu geben, unter dem Rechtsnachtheil, daß er für todt erklärt und sein hier verwaltetes Vermögen von etwa 200 den sich ausweisenden Erben überantworte wird. 8

Gnuoyen, den 25. November 1893. 8 Großherzogl. Mecklenb. Schwerinsches Amtsgericht.

[50073] Aufgebot.

Heinrich Hainz, Sohn des Kaspar Hainz I., vo Busenborn, jetzt mit unbekanntem Aufenthalte i Amerika abwesend, wird aufgefordert, sich über An⸗ tretung oder Ausschlagung der ihm von seine Mutter Kaspar Hainz I. Wittwe, Christine, geb Hofmeister, von Busenborn, welche am 11. d. M verstorben ist, zugefallenen Erbschaft im Termin Freitag, den 26. Januar 1894, Morgen 10 Uhr, dahier zu erklären, gegenfalls Verzicht au sein Erbrecht angenommen und der Nachlaß übrigen Erben überlassen werden wird.

Schotten, den 24. November 1893.

Großh. Hess. Amtsgericht Schotten. Fresenius. [50009] Oeffentliche Bekanntmachung.

Der am 28. August 1893 zu Berlin verstorben Fuhrherr Anton Adolph Artopé und dessen Ehefrar Friederike Wilhelmine, geborene Engelmann, haben in ihrem am 8. November 1893 eröffneten Testamen vom 21. Juli 1884 ihren Sohn Paul Artopé in Argentinien, Süd⸗Amerika, bedacht.

Berlin, den 21. November 1893.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.

[50104] Beschluß. Das Aufgebot der 27. Februar 1893 zu Gumbinnen verstorbenen Pro⸗ rectorwittwe Emilie Kessel, geb. Meyer, aus Marg⸗ grabowa ist beendigt. Marggrabowa, den 20. November 1893.

[50111] Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 5. Januar 1893 verstorbenen Königlichen Polizei⸗ Obersten Hermann Paris ist durch Ausschlußurtheil vom 10. November 1893 beendet.

Berlin, den 25. November 1893.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82

[499042] Im Namen des Königs! In der Leon Karrasch'schen Aufgebotssache F. 6/93

werder am 21. November 1893 für Recht:

1) das Sparkassenbuch Nr. 255 der Sparkasse des Kreises Marienwerder wird für kraftlos erklärt.

2) Die Kosten fallen dem Zimmergesellen Leon Karrasch in Angermünde zur Last. Von Rechts Wegen.

[49890] Bekanntmachnng.

Durch Ausschlußurtheil vom 27. November 1893 ist auf Antrag des Hausbesitzers Ernst Eifler aus Michelsdorf das auf seinen Namen über Sparein⸗ lagen von 400 lautende Quittungsbuch Nr. 1227 des Vorschußvereins zu Wüstewaltersdorf, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, für kraftlos erklärt worden.

Niederwüstegiersdorf, den 27. November 1893.

Königliches Amnsgericht.

Im Namen des Könige! Verkündet am 11. November 1893. König, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Generalaufgebot von Hypothekenurkunden für Oktober 1892 erkennt das Königliche Amtsgericht X. zu Danzig durch den Ge⸗ richts⸗Assessor Kanter durch Ausschlußurtheil. für

vF152 [50 103

Recht:

Nachlaßgläubiger der am

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Marien⸗

Die Urkunde über 5900 Darlehn, eingetragen im Schiffsregister des Amtsgerichts X. zu Danzig über den Schraubendampfer Freda auf 1.4 Part. der der Handlung Th. Rodenacken zu Danzig gehö⸗ rigen und Col. 6. Nr. 1 eingetragenen 21 ¼64 Parten unter Col. 10 Nr. 1 für John George Noth⸗ wanger in Newcastle on Tyne, bestehend aus der Ausfertigung der gerichtlichen Verhandlung vom 19. Januar 1884 und Cop. vid. des Eintragungs⸗ vermerks Col. 10 Nr. 1 f, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebots tragen die Antragsteller.

a11“ .“ [499.3 6

Durch das am 25. November 1893 verkündete Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amtsgerichts werden die Hypothekeninstrumente:

1) über das auf dem den Antragstellern, dem Berg⸗ mann Thomas Eibielka und seiner Ehefrau Fran⸗ ciska, geb. Hachulski, gehörigen Grundstück Nr. 128 Roßberg Abtheilung III. Nr. 6, auf Grund der Ur⸗ kunde vom 11. Mai 1880 für die Marianna Gra⸗ bowski eingetragen, am 1. Mai 1882 an die Berg⸗ mann Jacob und Marianna Rvpdzek'schen Eheleute abgetretene Darlehn von 900 ℳ;

2) über das auf demselben Grundstück Abthei⸗ lung III. Nr. 7 auf Grund der Schuldurkunde vom 27. September 1880 für den Bergmann Jacob Rydzek eingetragene Darlehn von 600 zum Zweck der Löschung der gedachten Posten für kraftlos erklärt.

Beuthen O.⸗S., den 25. November 1893.

Königliches Amtsgericht. [49893 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Joh. Cremer zu Rees als Testamentsexecutor der zu Vrasselt verstorbenen Ehe⸗ leute B. Venhoven, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dane zu Emmerich, erkennt das Känigliche Amtsgericht zu Emmerich durch den Gerichts⸗Assessor Westermann für Recht:

Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuch von Vrasselt Band I. Blatt 9 Abtheilung III. Nr. 4 für die kath. Kapellengemeinde zu VPrasselt eingetragene Hypothek von 9500 ℳ, bestehend aus der gerichtlichen Schenkungsurkunde und Pfand⸗ verschreibung vom 13. März 1889 und dem Hypo⸗ thekenbrief vom 14. März 1889, wird für kraftlos erklärt.

Emmerich, 17. November 1893.

Ksönigliches Amtsgericht.

[49888] Bekaunntmachung.

Durch Ausschußurtheil des hiesigen Gerichts vom heutigen Tage sind die beiden Hypothekendokumente über die im Grundbuch von Pomlau, früher Pom⸗ lauer Gesträuch 26, Eigenthümerin die unver⸗ ehelichte Josephine Faralich in Zorvot in der III. Abtheilung unter Nr. 1 und Nr. 2 für den Prediger Oehlschlaeger in Danzig auf Grund der

chuldurkunde vom 13. Oktober 1840 bez. 9. Mai 1843 eingetragene Darlehnsforderungen von je 50 Thalern, ursprünglich eingetragen auf dem Martin Nowakiewiczschen Antheile, an dem im Hypotheken⸗ buche der Loose R., S., T., U., V., W. des Pom⸗ lauer Gesträuchs eingetragenen Forstgrundstücke in der III. Abtheilung unter Nr. 4 und 5 und bei Anlegung eines besonderen Grundbuchblattes für jenen Antheil Pomlau 26 dorthin übertragen, für kraftlos erklärt.

Karthaus, den 25. November 1893.

Königliches Amtsgericht.

[49885] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag der eingetragenen Eigenthümer in Christine Reitz von Kallweitschen, vertreten durch den Mühlenbesitzer Adolph Griegat von Kallweit⸗ chen bezw. des Rechtsnachfolgers derselben, Wilhelm Griegat von Antanischken, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Stallupnen am 15. November 1893 durch den Gerichts⸗Assessor Groeck: Da die Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeich⸗ neten Urkunde und die Berechtigung zum Aufgebots⸗ antrage glaubhaft gemacht haben, da das Aufgebot nach §§ 823 ff. Civilprozeßordnung § 110 Grund⸗ buchordnung § 20 A. G. zur Civilprozeßordnung zulässig ist; da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichtstafel sowie durch einmalige Einrückung in den öffentlichen Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Gumbinnen vom 7. Juni 1893 und in die Ostdeutschen Grenzboten vom 4. Juni 1893 bekannt gemacht ist; da weder in den 111“ 20. September 1893 Aufgebotsterminen vom 15. Focseer 3, noch vorher Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind, und die Antragsteller Erlaß des Ausschluß⸗ urtheils beantragt haben, für Recht:

Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Bauergut Kallweitschen Nr. 1 Abth. III. Nr. 6 auf Grund des Kaufvertrages vom 7. August 1850 und der Verpfändungsurkunde vom 5. April 1852 für Magdalena Griegat, jetzt verehelichte Hoering, in Naußeden eingetragene, zu 5 % verzinsliche For⸗ derung von 108 Thlr. 10 Sgr. wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen den An⸗ tragstellern zur Last.

Groeck.

Im Namen des Königs! Verkündet am 16. November 1893. 1 Brohme, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Ehefrau des Arbeiters Heinrich Bock, Louise, geb. Belling, verw. gewesenen Wischeropp, zu Kolbitz, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Wolmirstedt durch den Amtsrichter

[50105]

Wusterhaus für Recht:

„Die Hypothekenurkunde über 44 Thaler Materna eingetragen aus dem Receß vom 20. Februar, con⸗ firmirt den 27. Februar 1844, zufolge Verfügung vom 26. März 1844 für Gottfried Wilhelm Belling zu Dolle in Abtheilung III. Nr. 4 des Grundbuchs von Dolle Band 1 Blatt Nr. 48 auf dem der Ehe⸗ au des Arbeiters Heinrich Bock, Louise, geb. Belling, zu Kolbitz gehörigen Grundstück, gebildet aus der Ausfertigung des Erbtheilungsrecesses über den Nachlaß der verehelichten Grundsitzer Belling, eb. Eldau, zu Dolle vom 27. Februar 1844 und em Hypothekenschein vom 26. März 1844 wird für kraftlos erklärt, und die Kosten des Verfahrens werden der Ehefrau Bock auferlegt. Wusterhaus.

[49892] „Durch Ausschlußurtheil vom 21. November d. J. ist der Hypothekenbrief, welcher über die Post Ab⸗ theilung III. Nr. 3 im Band I. Art. 32 a. des Grundbuchs von Breitenborn (12 Thlr. 26 Sgr., 5 % Zinsen vom 25. Juni 1866 zu Gunsten des Isak Sichel von Gelnhausen, eingetragen am 18. Juni 1878) gebildet ist, für kraftlos erklärt. Wächtersbach, den 21. November 1893. Königliches Amtsgericht.

[49886] Bekanntmachung.

Durch Urtheil von heute sind die Hypotheken⸗ urkunden über die Posten:

a. von noch 65 Thlr. 4 Sgr. 1 ½ Pf. der Geschwister Heinriette, Susanne Elisabeth und Charlotte Rose Abth. III. Nr. 1 von Gr. Kuhren Nr. 37,

b. von 400 Thlr. Kaufgelderforderung der Johann Carl und Louise Charlotte Bobeth'schen Eheleute Abth. III. Nr. 5 von Rauschen Nr. 21,

zum Zwecke der Löschung für kraftlos erklärt

Fischhausen, den 27. November 1893.

Königliches Amtsgericht

1gl- 8 8 Durch Urtheil des Großherzogl. Mecklenburg. Amtsgerichts Wittenburg vom 29. November d. J. ist der Hypothekenschein Fol. 4 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs der Häuslerei Nr. 9 zu Helm über 200 ℳ, lautend auf die Gemeinde Helm; sowie durch Urtheil desselben Gerichts vom 18. November d. J. der Hypothekenschein über 400 ℳ, eingetragen Fol. 9 des Grund⸗ und Hypothekenbuchs der Büdnerei Nr. 4 zu Dümmer für den Inspector Meyer in Zülow, für kraftlos erklärt.

[5011002 Im Namen des Königs! Verfündet am 25. November 1893.

Placzek, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot 1) der im Grundbuche von Salno Nr. 11 in Abtheilung III.

a. unter Nr. 1 für Thomas, Gertrude, Johann und Magdalena, Geschwister Lukaszewski eingetragenen Vatererbtheilsforderungen von 100 Thalern nebst 5 % Zinsen,

b. unter Nr. 3 für Michael Lukaszewski einge⸗ tragenen Eltern⸗Erbtheilsforderung von 150 Thalern nebst 5 % Zinsen;

2) des Documentes, welches über diejenige Post von 80 Thalern gebildet ist, welche im Grundbuch von Wudzyn Nr. 61 in Abtheilung III. unter Nr. 2 für die Peter und Magdalena, geb. Murawska, Saganowski'schen Eheleute eingetragen sind,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Krone a. B. für Recht:

1) die 4 Geschwister Lukaszewski a. Thomas, b. Gertrude, c. Johann, d. Magdalena und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den in dem Grundbuche von Salno Nr. 11 in Ab⸗ theilung III. unter Nr. 1 eingetragenen 100 Thaler nebst 5 % Zinsen Vatererbtheil ausgeschlossen;

2) Michael Lukaszewski und dessen Rechtsnach⸗ folger werden mit ihren Ansprüchen auf die in dem Grundbuch von Salno Nr. 11 in Abtheilung III. unter Nr. 3 eingetragenen 150 Thaler nebst 5 % Zinsen, vorbeschiedenes Elternerbe, ausgeschlossen. Das über diese Post gebildete Document, bestehend aus einem Hypothekenauszuge, der Ingrossationsnote vom 28. Mai 1856 und Ausfertigung des Vertrages vom 18. März 1854 wird für kraftlos erklärt.

3) Das Document über die in dem Grundbuche von Wudzyn Nr. 61 in Abtheilung III. unter Nr. 2 für die Peter und Magdalena, geborene Murawska, Saganowski'schen Eheleute eingetragenen 80 Thaler nebst 5 % rückständige Kaufgelder, bestehend aus einem Hypothekenauszuge, der Ingrossationsnote vom 6. Oktober 1856 und einer Ausfertigung des Ver⸗ trages vom 17. Mai 1856 wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag⸗ stellern zur Last.

Krone a. Br., den 25. November 1893.

Königliches Amtsgericht

[50115] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 17. November 1893 ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Westbevern Band 2 Blatt 214 Abth. III. Nr. 2 für den Colonen Wilhelm Meyver gent. Engberding zu Kirchspiel Nienberge eingetragene 1100 Thalern Restkaufpreis für kraftlos erklärt.

Münster, den 24. November 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

[50106] Im Namen des Königs! Verkündet am 14. November 1893. Wierzbinski, Gerichtsschreiber i. V.

Auf den Antrag des Wirths Stanislaus Klak in Luszkowo, vertreten durch den Rechtsanwalt Pinner in Kosten, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Kosten für Recht:

Die unbekannten Gläubiger oder Rechtsnachfolger der Gläubiger der auf dem Grundstück des Wirths Stanislaus Klak in Luszkowo: Luszkowo Nr. 201 in Abtheilung III. Nr. 1 für die Francisca Kubera aus

3. Oktober

dem Erbreceß vom 1. Dezember 1856 eingetragenen

mit 5 % verzinslichen Erbtheilsforderung von

27 Thlr. 26 Sgr. 10 Pf. = 83,70 werden mit

allen ihren Ansprüchen und Rechten auf diese Posten

ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Von Rechts Wegen.

von Wesierski.

[50114] Bekanntmachung.

Das Königliche Amtsgericht zu Oeynhausen hat in der öffentlichen Sitzung vom 18. November cr., be⸗ treffend das Aufgebot der nachbezeichneten Hypotheken⸗ posten, für Recht erkannt:

Die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts⸗ nachfolger mit Ausnahme des Buchbinders Carl Stumpf zu Berlin werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die nachstehend unter 1—3 be⸗ zeichneten Hypothekenposten ausgeschlossen:

1) 150 Thlr. für den Kaufmann Gottlieb Dietrich Niemann zu Hausberge aus der Schuldurkunde vom 10. Oktober 1821 und laut Urkunden vom 7. Fe⸗ bruar und 21. Oktober 1848, abgetreten an die Wwe.

Christine Göcke, geb. Tatge, zu Vlotho.

einen Brautwagen für die drei Geschwister Wehr⸗ mann, Namens Friederike Henriette Luise Amalie, Caroline Friederike Luise, Caroline Luise Charlotte, aus der Urkunde vom 13. April 1833, welche der genannten Wwe. Göcke theils cedirt, theils für ein Darlehen von 500 Thalern laut Urkunden vom 16. März 1844, 11. Januar, 16. Juli und 17. August 1847 verpfändet sind.

3) 4 % Zinsen von 350 Thlr. für die genannte Wwe. Göcke.

Dem Buchbinder Carl Stumpf zu Berlin werden seine Rechte auf diese Posten vorbehalten.

Oeynhausen, den 21. November 1893.

Königliches Amtsgericht.

Im Namen des Königs! Verkündet am 14. November 1893. Wierzbinski, Gerichts⸗Assistent.

Auf den Antrag des Rittergutsbesitzers Dr. Jo⸗ hann v. Zôltowski in Ujazd, vertreten durch den Rechtsanwalt Motty in Grätz, erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Kosten für Recht:

I. Folgenden Personen:

1) dem Ausgedinger Thomas Samolag in Sie⸗ linko bei Opalenica,

2) der unverehelichten Magdalena Samolag in Opalenica,

3) dem Arbeiter Bartholomaeus Samolag in Berlin,

4) dem Arbeiter Jacob Samolag in Berlin, der Wirthsfrau Francisca Soltysiak, geb. Samolag, in Lubnica,

6) dersn Ehemann Wirth Casimir Soltysiak da⸗ selbst,

7) der verehelichten Arbeiter Marianna Wilk, geb. Samolag in Berlin,

8) deren Ehemann Franz Wilk daselbst,

werden ihre Ansprüche und Rechte auf die auf dem Grundstück Ujazd Nr. 12 in Abtheilung III. Nr. 1 für die Joseph und Hedwig, geb. Rupa, Musial'schen Eheleute aus dem Kaufvertrage vom 23. März 1854 eingetragene vom George 1854 ab mit 5 % ver⸗ zinsliche Meliorationsentschädigungs⸗ und Kaufgelder⸗ forderung von 150 Thlr. = 450 Dagegen werden:

II. alle übrigen unbekannten Gläubiger oder die Rechtsnachfolger aller übrigen Gläubiger dieser Post, mit allen ihren Ansprüchen und Rechten auf diese Post ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

Von Rechts Weẽ PPDPPIITbE

[50108]

8 [50150] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 27. November 1893 sind die un⸗ bekannten Inhaber der auf Branitz dom. Nr. 148 Abth. III. Nr. 7 für Liber Schablitzky zu Branitz eingetragenen Hypothekenpost von 45 Thalern 16 Silbergroschen 10 ½ Pfennig Muttererbtheil mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen worden.

Leobschütz, den 27. November 1893.

Königliches Amtsgericht. Henry.

[50112 ½ Bekanntmachung. 8

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom heutigen Tage sind alle unbekannten Berechtigten der in Abtheilung III. unter Nr. 4 des Grundbuchs von Ahsen, Band I. Blatt 21 und 100, zu Gunsten des am 14. Oktober 1817 geborenen Franz Josef Möllmann eingetragenen Berechtigung auf freien Ein⸗ und Ausgang auf Möllmann's Hof zu Leven mit Nebenrechten mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen.

Recklinghausen, den 24. November 1893.

Königliches Amtsgericht.

[50086] Oeffentliche Zustellun

Die Frau Caroline Wilhelmine Korn geb. Schüler hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Alexander II. hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Gottfried Hermann Korn, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: die Ehe der Parteien für getrennt, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, demselben auch die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 21. Civilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts I. zu Berlin, auf den 3. März 1894, Vormittags 10 Uhr, Jüdenstraße 59, zwei Treppen, Zimmer 119, mit der Aufforderung, einen bei dem

edachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 27. November 1893.

Buchwald, Gerichtsschreiber

des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 21. [50087]

In Sachen der Ehefrau des Arbeiters August Prott, Henriette, geb. Kyrath, in Wendessen, ver⸗ treten durch den Justizrath Eyferth in Wolfen⸗ büttel, Klägerin, wider ihren genannten Ehemann, früher gleichfalls in Wendessen, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist auf Antrag der Klägerin ein Termin zur Fort⸗ setzung der mündlichen Verhandlung, sowie zur Vor⸗ legung der als Beweismittel in Bezug genommenen Strafproceßacten gegen den Beklagten auf den 19. Januar 1894, Morgens 10 Uhr, vor der II. Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig anberaumt, zu welchem der Beklagte geladen ist. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht. Braunschweig, den 27. November 1893.

H. Rühland, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

[50149] Oeffentliche Zustellung.

Die Rachel Bauer, ohne Gewerbe in Epfig, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Ganser in Colmar, klagt gegen ihren Ehemann Achilles Fürst, früher Vor⸗ sänger in Epfig, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Beleidigung, Mißhandlung und böswilligen Verlassens, mit dem Antrage auf Ehescheidung und Verurtheilung des Beklagten in die Kosten des Rechtsstreits, und ladet den Be⸗

klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

streits vor die I. Civilkammer des Kaiserlichen

2) Eine Abfindung von 100 Thlr., einer Kuh und

8—

Landgerichts zu Colmar i. Els. auf den 16. Fe⸗ bruar 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

er Landgerichts⸗Secretär: Weidig.

[50085] Oeffentliche Zustellung.

Die Ida Klara, verehel. Hirschfeld, geb. Dietrich, zu Groß⸗Gräfendorf bei Lauchstädt, vertreten durch den Rechtsanwalt Justus Zehme in Leipzig, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Gutsbesitzer, jetzigen Handarbeiter Friedrich Emil Hirschfeld aus Zschellsitz, zuletzt in Leipzig, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 16. Februar 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 30. November 1893.

Secr. Dolling..

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[50081] Oeffentliche Zustellung.

Der Hütteninvalide Friedrich Riemann in Hörd als Vormund der minderjährigen Ida Riemann und ihres unehelichen Sohnes Philipp Willi Riemann daselhst, vertreten durch Rechtsanwalt von der Decken in Hörter, klagt gegen den Maurergesellen Johann Speith in Fürstenau Nr. 1 wegen Ansprüche aus außerehelichem Beischlaf mit dem Antrage auf An⸗ erkennung der Vaterschaft zu dem am 22. Januar 1890 geborenen Philipp Willi Riemann, Zahlung von 9 Alimente monatlich, vom 22. Janua 1890 bis dahin 1896 und von 15 monatlich die Zeit vom 22. Januar 1896 bis zum vollendeter 1 14. Lebensjahre, pränumerando, sowie Tragung der Kosten des Rechtsstreits, und ladet den Beklagten zu mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor da Königliche Amtsgericht zu Höxter auf den 18. Januar 1894, Vormittags 10 Uhr Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Höxter, den 18. November 1893.

Wirl, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[50075 Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Dienstmagd Kunigunde Petschner von Kirchlein und der Curatel über deren außer⸗ eheliches Kind Maria Petschner, vertreten durch den Vormund Johann Wagner, Oekonom in Reuth, Klagethéil, gegen den Korbmacher Adam Fischer von Hochstadt, Beklagten, wegen Vaterschaft und Alimentation, hat das Kagl. Amtsgericht Lichtenfels unter Bewilligung der öffentlichen Zustellung Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf Freitag, den 19. Jannar 1894, Vorm, 9 Uhr, bestimmt, wozu der zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesende Beklagte hiemit vorgeladen wird.

Lichtenfels, den 30. November 1893.

Der Gerichtsschreiber beim Kgl. Amtsgericht

Stroh, Kgl. Secretär.

[50083] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Mathilde Rullmann, vorverehelichte Carl Schmidt, geb. Dein, zu Frankfurt a. M., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Fritz Meyer da⸗ selbst, klagt gegen ihren früheren Ehemann, Kauf⸗ mann Carl Schmidt, früher zu Frankfurt a. M., jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, der Klägerin das ausschließliche Erziehungsrecht über das aus der Ehe der Streittheile stammende, am 13. No⸗ vember 1888 geborene Kind Mathilde Louise Charlotte Schmidt zuzusprechen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf den 27. Fe⸗ bruar 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Frankfurt a. M., den 28. November 1893. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[50078] Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung A. Kose & Sohn zu Berlin, Große Frankfurterstr. 16, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Sandberg zu Berlin, Oranienstraße 47, klagt gegen den Tischlermeister C. Roggenban, früher zu Berlin, Gubenerstraße 59, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts aus den Aeten 56 D. 324/93 als Acceptanten des am 23. Mai 1893 mangels Zahlung protestirten Wechsels vom 20. Februar 1893 über 150 ℳ, zahlbar am 20 Mai 1893, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zah⸗ lung von 150 Wechselsumme, 6,15 Spesen, Protestkosten und 6 % Zinsen seit 26. Mai 1893, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I. zu Berlin, Abtheilung 56, auf den 29. Jannar 1894, Vormittags 9 ¾ Uhr, an der Stadt⸗ bahn 26/27, I. Tr., Zimmer 3. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Stambke, Gerichtsschreiber 8

des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 55. [50077] Oeffentliche Zustellung.

Der Fleischermeister Ernst Händel zu Ch vertreten durch den Rechtsanwalt M klagt gegen den Fleischer Carl Richard We letzt in Ebersdorf wohnhaft, jetzt unbekannter enthalts, aus käuflicher Lieferung von Fleischwaaren, mit dem Antrage: den Beklagten kostenpflichtig durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 119 98 nebst Zinsen zu 5 % davon vom Klagzustellungstage an zu verurthe len“, und lad den Beklagten zur mündlichen Verhandlung Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Lim⸗ bach auf den 1. Februar 1894, Vormittag 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellum wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht

Limbach i. Sa., den 30. November 1893.

Secretär Kriebisch,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.