daß die Einführung des Checkstempels und des Girostempels noth⸗ wendigerweise dadurch herbeigeführt ist, daß der Check sehr vielfach jetzt an Stelle des Sichtwechsels zur Umgehung des Wechselstempels benutzt wird, und weil der Check ferner die Quittungsleistung für ge⸗ zahlte Summen erübrigt, weil der Beweis der Zahlung durch die Buchführung des Checkinstituts genügend gesichert ist. Ich bemerke ferner, daß, wenn ein Stempel nicht die schwächeren Schultern trifft, es doch entschieden der Checkstempel ist. Von einem „Check des armen Mannes“ kann man nicht sprechen. Ich habe hier eine Nachweisung, die mir von der Reichsbank zugegangen ist, über den Durch⸗ schnittsbetrag der Checks im Jahre 1892. Weiße das heißt die Checks, die nicht Uebertragung, sondern Zahlung zur Folge haben — haben in keinem Jahre über einen Durchschnittsbetrag von 15 125 ℳ und die rothen Checks, also Giroanweisungen, haben durchschnittlich über eine Summe von 7702 ℳ gelautet. Meine Herren, glauben Sie ernstlich, daß, wenn der Check oder die Giro⸗ anweisung einem wirthschaftlichen, einem geschäftlichen Bedürfniß ent⸗ spricht, sich jemand abhalten lassen wird, über solche Summen einen Check oder eine Giroanweisung auszustellen, weil 10 Pfennige Stempel darauf liegen? Das wird Ihnen kein praktischer Mann zugeben. Ich bemerke noch, daß den wirklich berechtigten Interessen des Giroverkehrs dadurch entgegengekommen ist, daß die sogenannten todten Zahlungen überhaupt nicht verstempelt werden, daß also alle Giroanweisungen keinen Stempel tragen sollen, die lediglich erlassen sind zur Ausführung einer bereits verstempelten Anweisung.
Zur Quittungssteuer möchte ich mir noch nachträglich eine Be⸗ merkung gestatten. Ich habe in einem öffentlichen Blatt einen Hin⸗ weis darauf gefunden, wie es geradezu unsinnig sei, daß man alle Quittungssteuern als Firxstempel erheben wolle, d. h.
die Behauptung, daß die Quittungssteuer mehr wie jede andere, die individuelle Leistungsfähigkeit treffe, sei in allen Fällen unrichtig, wenn, wie es jetzt geschehen solle, ein Fixstempel und nicht eine procentuale Abgabe zur Einführung komme.
Meine Herren, hier wird also für den Werthstempel Propaganda gemacht. Wir hätten sehr gern eine procentuale Quittungssteuer ein⸗ geführt, wenn wir das finanztechnisch für ausführbar hielten. Ich begrüße aber diese Auffassung sehr freudig; denn wer diese Auffassung hat, muß meines Erachtens auch für den Uebergang der Tabacksteuer von der Gewicht⸗ zur Werthsteuer sein; denn bei der Taback⸗ fabrikatsteuer kommt der Grundsatz gerade zum Ausdruck, daß die Besteuerung des Tabacks nach dem Werth des Fabrikats zu er⸗ folgen hat.
Es ist bezüglich des Frachtbriefstempels ausgeführt, daß er ja eine schwere Belästigung des Verkehrs sei. Wir lebten im Zeichen des Verkehrs, und da belegte man die Frachtpapiere noch mit einem Stempel. Ich bemerke wiederum, daß doch auch in England, Frank⸗ reich und Oesterreich die Frachtpapiere mit einem Stempel belegt sind, daß also die Aufnahme des Frachtbriefstempels in unsere Gesetz⸗ gebung keineswegs eine besondere gesetzgeberische Anomalie bildet. In Frankreich sind die Frachtbriefe sogar mit 60 Centimes belastet, während wir nur eine Belastung von 10 ₰ für das Stückgut wollen. Es sind dann auch die Sammelladungen erwähnt worden. Man müßte gerade die Sammelladungen, die doch ein wirthschaftlich verständiges Unternehmen seien, begünstigen, statt sie noch mehr durch den Stempel zu belasten. Meine Herren, ich glaube, wenn wir diese Bestimmung bezüglich Besteuerung der Frachtbriefe über Sammelladungen in das Gesetz nicht aufgenommen hätten, so wäre eben einer Umgehung des Frachtgutstempels Thür und Thor geöffnet, und es würde dadurch der finanzielle Ertrag desselben sehr stark beeinträchtigt werden.
Es ist ferner von dem Herrn Abg. Richter darauf hingewiesen worden, daß man bei dieser Gesetzgebung eigentlich das Ziel zu ver⸗ folgen scheine, Landwirthschaft und Industrie zu begünstigen, als ob nur sie die productiven Erwerbszweige seien, und der Handel nur als eine Art Schmarotzerpflanze zu betrachten und danach auch die Steuergesetzgebung für ihn einzurichten wäre. Meine Herren, auch für diesen Gesetzentwurf trifft das nicht zu; den Frachtbriefstempel, den Quittungsstempel und den Checkgirostempel wird das landwirthschaft⸗ liche Gewerbe und die Industrie ebenso tragen wie der Handel.
Es ist ferner die lästige Controle erwähnt, die das Gesetz dadurch herbeiführe, daß auch für Privatpersonen eine Revision der Bücher stattfinden solle, um festzustellen, ob den gesetzlichen Verpflichtungen zur Verwendung des Umsatzstempels genügt sei. Ich muß demgegenüber darauf aufmerksam machen, daß es sich hier nur um Revisionen bei solchen Personen handelt, welche gewerbsmäßig Börsengeschäfte betreiben, und daß hierin keine überstrenge Controle liegt, namentlich mit
Rücksicht darauf, daß einer ähnlichen Controle eine ganze Anzahl anderer Geschäftszweige unterworfen ist.
Es ist ferner vom Herrn Abg. Richter gesagt, er sei überhaupt ein Gegner jedes Stempels; denn jeder Stempel bedeute eine wirth⸗ schaftlich falsche Steuer, und er würde eventuell auch dafür sein, den Immobilienstempel abzuschaffen. Nun, meine Herren, vorläufig be⸗ steht der Immobilienstempel in den Einzelstaaten; dieselben können ihn aus finanziellen Gründen nicht entbehren, und es scheint mir ganz correct, auch die Mobilien stärker durch einen Stempel heran⸗ zuziehen, solange überhaupt noch der Immobilienstempel besteht. (Sehr richtig! rechts.)
Es ist ferner auf England und seine niedrige Börsensteuer hin⸗ gewiesen worden gegenüber den Sätzen, die wir hier verlangten. Meine Herren, mit England dürfen wir uns steuerlich nicht messen. Wären die Herren, die gegen diese Gesetze sind, geneigt, uns z. B. die englische Malzsteuer zu geben, die 200 Millionen einbringt, so würden wir gewiß gern auf diesen Gesetzentwurf verzichten. (Sehr gut! rechts.)
Ich glaube aber nicht, daß sich zur Zeit eine Majorität für einen solchen Vorschlag hier finden würde.
Wir müssen also unser Augenmerk auf andere Steuerquellen richten. Meine Herren, woher kommt denn unser gegenwärtiger Geld⸗ bedarf in erster Linie? Er entspringt aus der absoluten Noth⸗ wendigkeit der Verstärkung unserer nationalen Wehr⸗
raft. Wenn wir eine insulare Lage hätten wie England, statt daß
wir, im Herzen Europas liegend, von drei trockenen langgestreckten Grenzen umgeben sind, dann würden wir solche Steuern wahrscheinlich nicht nöthig haben. Also der Vergleich mit England, glaube ich, paßt nicht!
Es ist ferner gesagt worden, die Arbitrage würde doch dadurch besonders schwer betroffen werden, daß der Stempel von den Papieren, die nach Deutschland zum Zweck des Arbitragegeschäfts eingeführt werden, bezahlt werden muß, ganz gleichgültig, ob der Besitz nur wenige
Checks —
Tage dauert oder ob das Papier in dauernden Besitz übergeht. Ich glaube, praktisch wird sich auch diese Frage anders stellen; denn die Papiere, die überhaupt mit dem deutschen Reichsstempel versehen sind, werden dann dauernd zur Arbitrage verwendet werden, und der Curs⸗ betrag dieser Stücke wird sich um den Betrag des deutschen Reichs⸗ stempels verhältnißmäßig erhöhen.
Wenn hervorgehoben ist, daß die Actiengesellschaften eine Form von der Vergesellschaftung seien, die man im wirthschaftlichen Inter⸗ esse unterstützen müsse, und es deshalb nicht billig wäre, die Papiere derselben mit einem höheren Betrag zu belegen als Rententitel und Schuldverschreibungen, so wird man im allgemeinen zunächst ohne weiteres zugestehen können, daß die Actiengesellschaften eine durchaus nothwendige Form der Kapitals⸗Association bilden, daß eine Menge großer Unternehmungen sich gar nicht würde ausführen lassen ohne die Form der Actiengesellschaften, und daß die Actiengesellschaften vielfach zur wirthschaftlichen Entwickelung des Landes beigetragen haben; aber gleichzeitig muß man anerkennen, daß sie in der Regel auch einen erheblich höheren Zins abwerfen wie die Renten⸗ und Schuldverschreibungen, und daß es deshalb gerade vom Standpunkt der Gewinnbesteuerung billig ist, sie auch mit einer höheren Stempelsteuer zu belegen wie die Renten⸗ und Schuldtitel.
Was die Connossemente betrifft, so ist es selbstverständlich, daß, wenn wir den Eisenbahnverkehr mit dem Frachtbriefstempel treffen, wir den Schiffsverkehr nicht frei lassen können; wir haben dadurch der Verschiedenheit des Schiffsverkehrs auch volle Rechnung getragen, daß wir die Connossemente für die Ost⸗ und Nordseehäfen erheblich niedriger besteuert haben wie für die übrigen Seehäfen.
Es ist behauptet worden, daß durch den Frachtstempel gerade der kleinere Verkehr und die weniger wohlhabenden Kreise besonders hart betroffen werden würden. Ich kann das auch nicht zugestehen. Denn dadurch, daß der Frachtstempel erst auf Stückgüter gelegt ist, deren Frachtbetrag über 1 ℳ beträgt, sind 47 % aller Frachtsendungen im Eisenbahnverkehr überhaupt steuerfrei, während von den Postpacketen 97 % aller Postsendungen stempelfrei bleiben. Ich glaube, daß der Einwand, daß die kleineren Leute auch diese Steuer vorzugsweise zu tragen haben würden, schon darum nicht richtig ist, weil eine sehr große Zahl der kleineren Sendungen gerade von wohlhabenderen Personen ausgehen. Gerade die wohlhabende Klasse macht von dem kleinen Packet⸗ und Frachtverkehr einen außerordentlich großen Ge⸗ brauch durch Bezug von Luxusartikeln, von feineren Lebensmitteln EEE
Meine Herren, ich glaube, daß gerade dieser Steuerentwurf, wenn Sie ihn acceptiren, verhältnißmäßig wenig eingreifen wird in den wirthschaft⸗ lichen Verkehr und daß gerade dieser Steuerentwurf die vermögenderen Gesellschaftsklassen treffen wird. Es ist ja sehr leicht, jeden Weg, den die verbündeten Regierungen gehen, um die einmal absolut noth⸗ wendige Deckung zu beschaffen, als einen Irrweg zu bezeichnen. Es wäre in der That wünschenswerth, wenn gegenüber dieser rein negativen Kritik positive Vorschläge gemacht würden, wenn nachgewiesen würde, welche Steuervorlagen wirthschaftlich zu rechtfertigen sind, welche Steuervorlagen Aussicht haben, in diesem hohen Hause wirklich eine Ma⸗ jorität zu finden. Vorläufig liegt dira necessitas vor. Die Reichsregierung braucht Deckung. Die verbündeten Regierungen haben nach bestem Wissen und Gewissen, nach eingehender Berathung diejenigen Steuern ausgewählt, von denen sie glaubten, daß sie die schwachen Schultern verhältnißmäßig am wenigsten belasten würden; sie bitten Sie, die Vorlagen wohlwollend zu prüfen oder bessere Vorschläge zu machen. (Bravo! rechts.)
Abg. Graf Kanitz (dcons.): Jede neue Steuer ruft ein gewisses Mißbehagen hervor. Hier handelt es sich um die Kosten der Militärvorlage, deren Kosten die Mehrheit des Reichstags anerkannt hat; dann aber haben wir es zu thun mit der Deckung des Aus⸗ falls der Zolleinnahmen infolge der Handelsverträge. So lange der vor zwei Jahren eingeschlagene Weg der Zollverträge nicht verlassen wird, unterwerfe ich mich den Consequenzen und trete für die Steuer⸗ vorlage ein. Der Abg. Richter hat dieselbe als schlecht bezeichnet; er ist ein Gegner der Militärvorlage. Aber wo bleiben denn die Handels⸗ verträge? Davon spricht er allerdings nicht. Die Börsensteuer ist zuerst zur Berathung gestellt worden. Das ist mit weiser Ueberlegung geschehen; denn die anderen Steuern sind auf mehr Widerstand gestoßen als die Börsensteuer. Man denkt dabei an die Ausbeutung des unerfahrenen Publikums, an die ungünstige Beeinflussung der Preise durch das Treiben der Börse u. s. w. Für alle diese Sünden soll nun die Börse büßen; die Börsen⸗ steuer wird als eine gerechte Strafe für diese Ausschreitungen bezeichnet. Mein Standpunkt ist ein anderer. Die Börse an sich ist nützlich; ich verschließe das Auge vor den Mißständen nicht; aber ein Steuer⸗ gesetz darf niemals einen strafrechtlichen Charakter haben. Wir müssen uns fragen, ob das Steuerobject ein geeignetes ist, ob der Ertrag der Steuer ein sicherer und nachhaltiger ist, und nicht berech⸗ tigte Interessen verletzt werden müssen. Von diesem Gesichtspunkte habe ich die Börsensteuer geprüft, und kann sie nur als wirthschaft⸗ lich und politisch gerechtfertigt bezeichnen. Die Minderheit der Com⸗ mission hat weitergehende Anträge gestellt, ist aber nicht durch⸗ gedrungen. Ich mache meinen Collegen keinen Vorwurf aus ihrer Ueberzeugung. Aber ich hoffe, daß die Minorität bald Gelegen⸗ heit finden wird, ihren Wünschen Ausdruck zu geben. Der nominelle tägliche Umsatz der Börse, z. B. der Berliner Börse, ist ja ein enormer. Es handelt sich aber meist nur um Differenzgeschäfte; ob dieselben moralisch oder unmoralisch sind, darauf kommt es nicht an. Wenn beim Umsatz von Immobilien ein hoher Stempel gezahlt wird, warum soll die Börse nicht eine Umsatzsteuer zahlen? Aber ich bin auch der Meinung, daß eine allzu große Erhöhung des Stempels nicht zur Vermehrung, sondern zur Verminderung der Einnahmen führen wird. Der Ertrag der Börsensteuer ist in der letzten Zeit schon in der Abnahme gewesen. Die kleinen Steuerbeträge scheffeln, nicht die großen. Ist der Stempel zu hoch, so wird die Anzahl der Geschäfte sich vermindern. In einem Punkte kann ich mit dem Abg. Richter übereinstimmen, wo er eine Abschaffung der Staatslotterieen verlangt. Ich verlange Wrn nur eine Reform. Wir haben fünf verschiedene Staatslotterien und es darf nicht geduldet werden, daß die kleinen Staaten sich auf Kosten der anderen bereichern. Hamburg bezieht aus seiner Staats⸗ lotterie fast zwei Millionen, der preußische Staat nur acht Millionen! Aus Mecklenburg habe ich nichts erfahren können; es wird mir mitgetheilt, daß dort die Staatseinnahmen und ⸗Ausgaben nicht be⸗ kannt gegeben werden. Es wäre zweckmäßig, die Staatslotterieen abzuschaffen und dafür eine einheitliche Reichslotterie einzurichten. Beim Arbitragegeschäft scheint doch noch etwas verdient zu werden; denn die Deutsche Bank hat noch ganz erfreuliche Dividenden ver⸗ theilt, wenngleich bei ihr das Arbitragegeschäft in den Hintergrund tritt. Der Abg. Richter hat geklagt über die Verstaatlichung der Eisenbahnen, wodurch die Leute zu den ausländischen Papieren ge⸗ drängt worden sind. An die Stelle der Eisenbahnpapiere hed die Consols getreten, und wenn der Kapitalist ausländische Papiere bevorzugt, so ist das seine Schuld. Wenn der Zinsfuß sinkt, dann muß der Kapitalist sich einrichten. Andere müssen sich auch einrichten und wer sich nicht einrichten kann, der wird in der Regel den kürzeren ziehen. Daß die französische Rente höher steht als unsere Consols, liegt daran, daß wir die
8 Kopenhagen, 5. Dezember.
reine Goldwährung haben, während Frankreich Gold und Silber neben einander hat. Das ist die einfache Erklärung dafür. Mein Freunde haben sich sehr interessirt für eine besondere Emissionssteuer auf ausländische Werthe; nach genauerer Prüfung kann ich mich nicht dafür aussprechen, weil die Papiere dann im Auslande emittirt und nachher in das Land gebracht werden. Eine Emissionssteuer würde eine Prämie auf die schlechten ausländischen Papiere sein. Je schlechter ein Papier ist, desto größer wird die Marge sein müssen, welche das Emissionshaus nimmt; das Emissionshaus wird dann auch schließlich die Emissionssteuer übernehmen können. In dem Gesetzentwurfe stecken einige starke Nüsse, welche die Commission zu knacken haben wird. Da ich nicht Mitglied der Commission sein kann, will ich einige Punkte anführen. Redner weist darauf hin, daß in der en 0s eine Definition des Begriffs Genußschein versucht wird; darauf sollte man sich nicht einlassen, weil die Genußscheine für Deutschland wenig Bedeutung haben. Daß das Reportgeschäft ent⸗ lastet werden soll, hält Redner nicht für nöthig. Wenn man aus Interessentenkreisen gedroht habe, das Reportgeschäft werde als Lombardgeschäft behandelt werden, so kann das der Regierung gleich⸗ gültig sein. Ich vermisse eine Berechnung des Einnahmeausfalls, der entstehen wird durch Fortfall des doppelten Schlußscheinstempels für die Provinzialbanquiers, durch die Erleichterung der Reportgeschäfte u. s. w. Weshalb ein Quittungsstempel nicht eingeführt werden soll, kann ich nicht begreifen. Bedenklich ist nur die Belastung des Verkehrs durch die verschiedenartigen anderen Stempel. Quittungsstempel, Check⸗ und Girostempel, Stempel auf Frachtbriefe und Connossements sind. alles verschiedenartige Stempel, die in ihrem Betrage nicht hoch sind, aber viele Scherereien mit sich bringen. Man sollte eine von diesen Stempelarten auswählen, sie erhöhen und dafür die anderen streichen. Wenn solche Verkehrsabgaben eingeführt werden, dann müssen sie so eingerichtet werden, daß sie das . möglichst wenig belästigen, aber recht viel einbringen. rankreich zieht aus der Stempelsteuer 168 Millionen Francs, trotzdem es nur 36, Deutschland 50 Millionen Einwohner hat. Gleichwohl hat man niemals Klagen über die Stempelsteuer gehört; die Leute haben sich daran gewöhnt, jedes Stück Papier, welches eine Quittung bedeutet, zu stempeln. Das Publikum wird sich auch bei uns daran gewöhnen. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf einer Commission von 28 Mitgliedern zu überweisen. Wir werden wohl⸗ wollend in die Berathung eintreten.
Abg. Dr. v. Buchka (dcons.) erwidert dem Vorredner, daß in Mecklenburg die Lotterie nicht zu den Gegenständen gehört, welche der Beschlußfassung der Stände unterliegen; sie ist eine landesherrliche Angelegenheit und verpachtet. Wenn der Vorredner gemeint hat, daß über die mecklenburgischen Finanzverhältnisse nichts bekannt gegeben würde, so muß er sich wohl an eine apokryphe Stelle gewandt haben.
Darauf wird die weitere Berathung bis Mittwoch 1 Uhr
vertagt.
Nr. 48 des „Centralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministeriumderöffentlichen Arbeiten, vom 2. Dezember, hat folgenden Inhalt: Runderlaß vom 18. No⸗ vember 1893, betreffend die Prüfung von Baumaterialien, zusammen⸗ gesetzten Constructionen u. s. w. und deren Verwerthung. — Nicht⸗ amtliches: Von der Weltausstellung in Chicago. (Fortsetzung.) — Geschichte der bildenden Kunst in Böhmen. — Eine neue Untergrund⸗ bahn in Glasgow. — Badischer Gesetzentwurf über die Regelung von 1“ — Ueber technisches Rechnen. — Vermischtes: Wettbewerb um den Neubau eines Real⸗Progymnasiums in Sber⸗ Lahnstein. — Wettbewerb im Kunstgewerbe⸗Verein in Halle a. S. — Wettbewerb um den Bebauungsplan der Stadt Wien. — Semper⸗ Stipendium. — Plan für die Centralmarkthalle in München. — Jubelfeier der Professoren Dr. Paalzow und Geheimer Regierungs⸗ Rath Raschdorff in Berlin. — Brandschäden in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Handel und Gewerbe.
amburg, 5. Dezember. (W. T. B.) Berichtigung. In der Depesche über die Serien⸗Ziehung der Köln⸗Mindener Loose in Nr. 288 d. Bl. muß hinter Nr. 2657 Nr. 2687 eingefügt werden.
Paris, 6. Dezember. (W. T. B.) Nach hier vorliegenden Nachrichten aus Buenos Aires wird die Regierung eine Anleihe von 30 Millionen Pesetas aufnehmen, um die schwebende Schuld zu consolidiren. .
St. Petersburg, 5. Dezember. (W. T. B.) Der „Regierungs⸗ bote“ veröffentlicht einen Kaiserlichen Ukas wegen der Uebernahme der Eisenbahnlinien, die von der Großen russischen Eisenbahn⸗ gesellschaft betrieben werden, durch den Staat. Die Uebernahme erfolgt am 1. Januar 1894 a. St.⸗Der wird Vor⸗ schläge machen über die Rente, die den Actionären zukommt, sowie über alle Abrechnungen des Staats mit der Gesellschaft bei der Ueber⸗ nahme ihrer Bahnen. 8
Das heutige Gesetzblatt veröffentlicht eine Verfügung des Finanz⸗Ministers über die Emission der nachbenannten von der Regierung garantirten Eisenbahn⸗Obligationen: 4 % Moskau⸗Kasan im Nominalbetrage von 10365 000 Creditrubel, 4 ½ % Moskau⸗Jaroslaw im Betrage von 2 640 000 Rubel, 4 ½ % Kiew⸗Woronesch im Betrage von 13 000 000 Rubel, 4 % Große russische Eisenbahngesellschaft 9 000 000 Rubel, 4 ½ % Südwest⸗ Eisenbahn Obligationen im Betrage von 30 000 000 Rubel.
Productenmarkt. Talg loco 57,00, pr. August —. Weizen loco 10,00. Roggen loco 6,25. Hafer loco 4,20. Hanf loco 44,00. Leinsaat loco 14,25.
St. Petersburg, 5. Dezember. (W. T. B.) Aus Ssim⸗ feropol wird unter dem 1. d. M. telegraphirt, daß der Kohlen⸗ preis auf 38 Kopeken pro Pud gestiegen ist. Die ärmeren Klassen der Bevölkerung leiden furchtbar. Die Stadt Ssimferopol hat Kohlen in England bestellt.
Florenz, 5. Dezember. (W. T. B.) Das alte Florentiner Bankhaus Gebrüder Dufresne hat seine Zahlungen ein⸗ gestellt. Der Director Emetag beging heute Selbstmord.
New⸗York, 5. Dezember. (W. T. B.) Die Börse eröffnete lustlos bei geringem Geschäft und blieb bei derselben Haltung. Der Umsatz der Actien betrug 196 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 155 000 Unzen geschätt.
Weizen anfangs schwach, dann eeinige Zeit steigend auf Deckungen, später Reaction. Schluß träge. ais steigend auf Besserung der Nachfrage für den Export und abnehmende Ankünfte im Nordwesten.
Weizen⸗Verschiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Staaten nach Groß⸗ britannien 61 000, do. nach Frankkeich 3000, do. nach anderen Häfen des Continents 39 000, do. von Californien und Oregon 1u““ 53 000, do. nach anderen Häfen des Continents — Qrts.
Chicago, 5. Dezember. (W. T. B.) Weizen fallend während des ganzen Börsenverlaufs mit wenigen Reactionen auf niedrige Kabelmeldungen kais allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs. .
.“
Verkehrs⸗Anstalten.
(W. T. B.) Die Telephon⸗ verbindung zwischen Schweden und Dänemark ist heute Nach⸗ mittag 2 Uhr durch eine feierliche Unterredung der Könige Christian und Oscar eröffnet worden. Die Könige beglück⸗ wünschten einander zu dem neuen Verbindungsmittel zwischen den beiden Länderr. 8
275 für
setzes über die Ausdehn S. 159) und des Bau⸗Un Preußen errichteten Schied
Zu den im „Reichs⸗An 1892 und 55 und 157
82
Deutsches Reich. Bekanntmachung, be
ung der Unfa fallversicherr Sgerichte ist Fol
treffend die Unfallversicherung.
chen Staats⸗Anzeiger“ Nr. 272 und erzeichnissen von Mitgliedern
zeiger und Königlich Preußi 7 für 1893 veröffentlichten der auf Grund des 1111 vom 6. Juli 1884 (R.⸗G.⸗Bl. S. 69), fall⸗ und Krankenversicherung vom 28. Mai 1885 (R.⸗G.⸗Bl. tzes vom 11. Juli 1887 (R.⸗G.⸗Bl. S.
ungsgese gendes nachzutragen:
Berufsgenossenschaften.
des Ge⸗ 287) in
Lfde. Nummer.
genossenschaft.
Bezirk des
(Schieds⸗ gerichts.
Sitz des Schieds⸗ gerichts.
sitzenden.
Name, Stand Öund Wohnort
b des stell⸗
vertretenden Vor⸗
sitzenden.
der stell⸗ vertretenden Beisitzer.
der Beisitzer.
2 8
Speditions⸗, Speicherei⸗ und
genossenschaft.
Fuhrwerks⸗ Berufs⸗ genossenschaft.
Kellerei⸗Berufs⸗
Westdeutsche Binnenschiffahrts⸗ Berufs⸗ genossenschaft.
DOstdeutsche Binnenschiffahrts⸗ Berufs⸗
genossenschaft.
Königs⸗
Berlin.
Königs⸗ berg i. Pr.
Danzig.
Berlin.
Hannover.
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Danzig.
Frankfurt
berg i. Pr.
Breslau.
Königlicher Regierungs⸗
in Breslau.
Regierungs⸗ Assessor
von Heyking, 8 Königlicher Königlicher Regie⸗
Angern,
rungs⸗Assessor in Königsbergi. Pr.
Kübler, Königlicher Land⸗ richter in Berlin. Röser, Königlicher Land⸗ richter in Berlin.
Hoppe, Königlicher Land⸗ gerichts⸗Director
in Berlin. Polenski, Königlicher Land⸗
richter in Berlin.
Angern, Königlicher Regie⸗ rungs⸗Assessor in Königsberg i. Pr. Büchting,
rungs⸗Assessor in Danzig.
Königlicher Regie⸗
in Danzig. zig
Geheimer Regierunge⸗ Riath V in Hannover.
7 Königlicher Amtsrichter in Ruhrort.
von Heyking, di Hehchng Regierungs⸗ Assessor
in Danzig.
Königlicher
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2., Meyer, Königlicher Regie⸗
Königlicher Regie⸗
1 Kübler, Königlicher Land⸗ richter in Berlin. Röser, Königlicher Land⸗ richter in Berlin.
3 Hoppe, öniglche Land
gerichts⸗Director
in Berlin. Polenski
Land⸗ richter
in Berlin. Steiner,
rungs⸗Assessor in Hannover.
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Büchting,
rungs⸗Assessor in Danzig.
2.
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1. Lotsch, A., Paul,
Director in chiffahrts-⸗ Oderberg Director i. M.
Staats⸗Eisenbahnverwaltung.
gerichts⸗ bezirk.
Sitz des Schieds⸗ gerichts.
Name, Stand und Wohnort
des Vor⸗ sitzenden.
des stell⸗ vertretenden Vor⸗ sitzenden.
der stellvertretenden Beisitzer.
Schiedsgericht für die für Staats⸗ rechnung verwal⸗ teten Eisenbahnen des Bezirks der Königlichen Eisen⸗ bahn⸗Direction in Hannover.
Hannover. 1
vom Hove,
Königlicher
Ober⸗Regierungs⸗ Rath
in Hannover.
2. Delius,
1. Klamka, Königlicher Regierungs⸗Rath in Hannover.
Königlicher Regierungs⸗Rath in Hannover.
Communalverbände.
—-
klärten
Bezeichnung der auf Grund des § 4 Ziffer 3 des Bau⸗Unfallversicherungs⸗ gesetzes für leistungsfähig er⸗ Communalverbände und anderen öffentlichen Corporationen.
8
Name, Stand und Woh
nort
Sitz.
des des Vor⸗ sitzenden. 8
Schieds⸗ gerichts.
des stell⸗ vertretenden
Vor⸗ sitzenden.
b der Beisitzer. V
stellvertretenden Beisitzer.
Communalverbände der Kreise Elbing Stadt und Land.
Provinzialverband von Brandenburg. 8
1
Schlesien.
“ Provinzialverban
Communalverband des Kreises Militsch⸗Trachen⸗
Militsch.
in Fürsten⸗ 2. — berg a. O.
Communalverband des Kreises Namslau.
Communalverband des Kreises Groß⸗Wartenberg.
Communalverband des Kreises
Communalverband des Kreises Trebnitz.
tadt Hamm.
berg.
Brieg.
Namslau.
Warten
Trebnitz.
Hamm.
Elbing.
Berlin.
Breslau.
1ncs
erg. Brieg.
Berlin, den 1. Dezember 1893.
Der Minister für Handel und Gewerbe
Landmann,
Königlicher Ie hes
Assessor
in Breslau.
Röser, Königlicher Landrichter in Berlin.
Hoppe, Königlicher Landgerichts⸗
Director
in Berlin.
Wolenesi, Königlicher
Landrichter
in Berlin.
Bredow, Königlicher
1. Wilke, Hein⸗ rich, Maurer⸗ meister in Danzig.
Legierungs⸗ Rath in Arnsberg.
In Vertretung: Lohmann.
2. Herrmann,
1. Hartwich. Werk⸗
meister in Elbing.
Adolf, 4 1
O
Neues Palais,
Palais, 3 eld⸗Art. Inf. Regt.
von der leistung
Offiziere, förd
Personal⸗Veränderungen.
rderungen und
28. November. zum Art. Depot Metz versetzt.
von seinem Commando bei
chiedsbewilligungen.
0. November. v. Stech Regt. Nr. 7, v. Kunowski, Nr. 72, — mit Pension der Hannover, 30. November. Armee und der Intend. überwiesen, der Char
— Königlich Preußische Armee. ffiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Versetzungen. 27. November.
9 commandirt.
Im activen Heere. Sec. Lt. vom 1. Westfäl. Sec. Lt. vom 4. Thüring. Abschied bewilligt. Schröder, Hauptm. a. D., zuletzt des IX. Armee⸗Corps, zur Dienst⸗ akter als Major verliehen.
ow,
ver. v. Zingler, Gen. Lt. und zum Gouverneur der Festung Ulm auf
Ziegfeld, Pr. Lt. der Militär⸗Intend. ent⸗
vom Inf
ch Verfügung der General⸗Inspection der Lange, Feuerwerks⸗Lt.
XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Corps.
Portepee⸗Fähnriche ꝛc. erungen und Versetzungen.
Ernennungen, n 1111“ v. Möllendor ec. Lt. vom 1. Garde⸗Regt. zu Fuß, auf ein Jahr zur Dienstlei und ei Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 1 Neues Palais, 30. November. ommandeur der 31. Div., beiden Donauufern ernannt. 140, bunden. ArtEe rtillerie. vom Ar 8 Fete. vom Art.
Neues
Ernennungen, Im activen Heere.
26. November. unter Vers
Comp. Pr. 8
. Negt.
Regts., v. Got
Fuß⸗ à
versetzt. Nr. 2
la suite Jahr beurlaubt. Regt. Nr. 100, Brade, — zu Pr. Lts., vorläufig ohne Patent, b Lt. vom 2. Jäger⸗Bat. Nr. 13, v. Sichart, Sec. Lt. vom helm II. von Württemberg,
92 vom 18 Friedri
laubni 1 Art. S8. n T
Jäger⸗Bat.
Chefs, letzterer vorläufig ohne t. vom 1. (Leib⸗) Gren. Regt. vember d. J. von dem Commando bei der Brig. enthoben und in das 4.
Senfft v. Pilsach, Pr. Lt. vom commandirt
zur Unteroff. Schule, als Comp. Führer
Wiedenbrüg, unter Januar
Pr. Lt. 1894 ab
32 versetzt.
Inf.
Stellung à la au
„Pr. Lt. vom 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, zum Forttragen seiner bisherige
Hamann, Pr. Lt, vom 10. etzung in das 9. Inf. Regt. Nr. 133, à la suite des 2. Jäger⸗Bats. Nr. 19; Commando als Comp. Führer bei de Versetzung in das 1.
Dezember d. J.
Regt.
efördert.
Nr. 103
Regt. Nr.
dieses Jahr
Inf. Regt. Nr. 134,
Allmer, Pr. Lt. unter Enthebung von dem r Unteroff. Vorschule und Nr. 12, — zu Hauptleuten und atent, befördert. r. 100, unter dem 30. No⸗ Königl. preuß. Eisenbahn⸗ 1 versetzt. 1. (Leib⸗) Gren. Regt. Nr. 100, unter Stellung à la suite dieses 3 zur Unteroff. Vorschule tschalck, Pr. Lt. vom 4. Inf. Regt. Nr. 103, unter S dieses Regts., vom 1. v. Dambrowski, Sec. Lt. vom 1. Sec. Lt. vom 10.
Dietrich,
commandirt. tellung ab auf ein (Leib⸗) Gren. Inf. Regt. Nr. 134, Larraß, Sec. zur Unteroff. Schule commandirt. 6. Inf. Regt. Nr. 105 König Wil⸗ in das 3. Feld⸗Art. vom 3. Feld⸗Art. Re⸗ suite ein
02 giment
Regiments
beurlaubt. mit der Er⸗ n Uniform in das 3. Feld⸗ Richter, Sec. Lt. vom 1. Feld⸗Art.
Regt. Nr. 12, Fähnrs.:
König Wilhelm
befördert.
Regt. Nr. 134, Regt. Nr. 139, 3. Jäger⸗Bat.
Art. Regt. Nr. 28, Wol die Unteroffiziere:
Nr. 102
Garde⸗Reiter⸗Regt., Verworner vom 2.
Gren. Regt. Nr.
5 Nr. 185. Argyropoulos vom 1. Königs⸗ dorff vom 2. Ulan. I111
vom 1. (Leib⸗) Gren.
2, zum Pr. Lt., vorläufig ohne Patent; fhr v. Salviati vom 2. König von Preußen, Rieck
Gren. Regt. eheer, Kritz
II. von Württemberg, Frhr. v.
Inf. Regt. Frinz
Hoenerbach vom 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. Die charakteris. Port. Fähnrs.: 100, v. Elterlein v Regent Luitpold von Bayern, v. Hartmann dom 4. Wagner vom 5. vom 6. Inf. Regt. Nr. 105 Könd Kreller vom 8. vom Schützen⸗ (Füs.) Regt. P Frommelk vom 9. Frhr.
Inf. Regt. Prinz Joh
rinz Georg Nr. 108, Inf. Regt. Nr. 133, v. Buseck⸗Alten⸗
v. Ehrenstein, von Schimpff vom 1.
die Port.
Nr. 101 Kaiser Wilhelm, vom 6. Inf. Regt. Nr. 105 Kap⸗herr vom Feld⸗Art. Regt. Nr. 12 28. — in Sec. Lis, — v. Rüdiger vom 1. (Leib⸗) om 3. Inf. Regt. Nr. 102 Prinz⸗ tma Inf. Regt. Nr. 103, riedrich August Nr. 104, Bodemer g. Wllhelm II. von Württemberg, ann Georg Nr. 107, v. Schütz
v. Holleben,
Bucher vom 10. Inf. Buseck vom 11.
Inf. Jäger⸗
ehmen vom 2. Jäger⸗Bat. Nr. 13, Kirchner vom
Regt. Nr. Merz
Frhr. v. Hus.
vom
Eckhardt, Hingst, Graäf Vitzth
Inf.
Bayern,
Fritsch vom Carab. Regt. Nr. 18, v. Wolffers⸗ 18, Stecher 2. Feld⸗Art. f, v. Zeschau vom Fuß⸗Art. Regiment
vom 1.
Mucke, Regt. Nr. 103,
Regt., Feld⸗
Regiment Nr. 12;
um v. Eckstädt — 1 Regt. Nr. 100, Zadow vom 3. Inf. Regt. - Prinz⸗Regent Luitpold von 1 Wunder, Zeidler vom 4.
G Lücke, Kuntze vom