1893 / 294 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 09 Dec 1893 18:00:01 GMT) scan diff

b. die Neuen Westpreußischen Mittheilun c. den „Geselligen“ in Graudenz, d. den Weichselboten erfolgen. Neuenburg, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

Neuenburg. Bekanntmachung. [51702] Die Veröffentlichung der Eintragungen in das von dem unterzeichneten Gericht geführte Genossenschafts⸗ register wird für das Jahr 1894 durch a. den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, bbb. den „Geselligen“ zu Graudenz 8 erfolgen. Nenenburg, den 1. Dezember 1893.

[52011] Neumark, Westpr. Bekanntmachung. Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß im Jahre 1894 die Eintragungen in das Handels⸗ und Ge⸗ nossenschaftsregister in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, in der Danziger Zeitung und 1 in dem Kretsblatk des Kreises Löbau Westpr., die Eintragungen in das Genossenschaftsregister für kleine Genossenschaften dagegen nur iinn dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger und in dem Kreisblatt des Kreises Löbau Westpr. werden veröffentlicht werden. Neumark, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

Nörenberg. Beschluß. [51961] Im Jahre 1894 werden bekannt gemacht werden: - Eintragungen in das hiesige Handelsregister ur 1) den Deutschen Reichs, und Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, 2) den Anzeiger des Regierungsamtsblattes zu Stettin, 3) die Stargarder Zeitung zu Stargard i. Pomm., 4) die Pommersche Volkszeitung daselbst, II. die Eintragungen in das Genossenschaftsregister betreffs der größeren Genossenschaften durch 1) den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, 2) die Stargarder Zeitung zu Stargard i. Pomm., 3) die Pommersche Volkszeitung daselbst, II. die Eintragungen in das Genossenschaftsregister betreffs der kleineren Genossenschaften nur durch 1) den Deutschen Neichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, 2) die Stargarder Zeitung zu Stargard i. Pomm. Nörenberg, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Bartelt. 8

Oberhausen. Bekanntmachung. 151705] Die öffentlichen Bekanntmachungen über Ein⸗ tragungen und Löschungen im hiesigen Handels⸗ und Genossenschaftsregister erfolgen im Jahre 1894 durch 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 8

2) das Königliche Regierungs⸗Amtsblatt zu Düssel⸗

dorf, -

3) die Rhein⸗ und Ruhr⸗Zeitung zu Duisburg,

4) die Rheinisch⸗Westfälische Zeitung zu Essen,

5) die Neue Oberhausener Zeitung hier, bezüglich der kleinen Genossenschaften jedoch nur durch die zu 1, 2 und 5 bezeichneten Blätter.

Die Eintragungen und Löschungen im Zeichen⸗ und Musterregister werden nur durch den Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger veröffentlichht.

Oberhausen, den 2. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

Oberkaufungen. Bekanutmachung. [51962]

Zur Veröffentlichung der in das hiesige Handels⸗ und Genossenschaftsregister zu bewirkenden Einträge, einschließlich der die kleineren Genossenschaften be⸗ reffenden, werden für das Jahr 1894 der „Deutsche Reichs⸗ und Preußische Staats⸗Anzeiger“ und das „Casseler Tageblatt und Anzeiger“ bestimmt.

Oberkaufungen, den 1. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Kratz.

Oberweissbach. Bekanntmachung. [51963] Die Bekanntmachung der Einträge in das hiesige Handelsregister erfolgt im Jahre 1894 durch den Deutschen Reichs⸗Auzeiger, die Schwarzb. Rudolstädtische Landeszeitung und die Dorfzeitung in Hildburghausen. B Oberweißbach, den 2. Dezember 1893. .“ Fürstliches Amtsgericht. 3 Dr. Wahn. [52012 Odenkirchen. I. Die Eintragungen in da Handelsregister werden im Jahre 1894 veröffentlicht: in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, in der Kölnischen Zeitung, in der Kölnischen Volkszeitung; ) in der München⸗Gladbacher Zeitung. 3 II. Die Eintragungen in das Genossenschafts⸗ register werden im Jahre 1894 für größere und leinere Genossenschaften veröffentlicht: 1) in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) in der München⸗Gladbacher Zeitung. Odenkirchen, den 1. Dezember 1893. . Königliches Amtsgericht.

1 8

[51965] Oderberg i. M. Die Eintragungen in unser Handels⸗ und Musterregister werden im Jahre 1894 im Staats⸗Anzeiger und in der DOrerberger Zeitung veröffentlicht. Oderberg i. M., den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

Oderberg i. M. Die Eintragungen in unser Genossenschaftsregister werden im Jahr 1894 für größere und kleinere Genossenschaften im Staats⸗ Anzeiger und in der Oderberger Zeit er⸗

öffentlicht. Oderberg i. M., den Königliches

1. Dezember 1893

Oelde. Bekauntmachung. [51706]

Die im Jahre 1894 zum Handelsregister erfolgen⸗ den Eintragungen werden veröffentlicht durch: den „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ zu Berlin, Münster,

2) den „Westfälischen Merkur“ zu

3) die „Glocke“ zu Oelde.

Oelde, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

. b b“

Die Bekanntmachungen aus dem Ge⸗

nossenschaftsregister erfolgen im Jahre 1894 durch:

1) den „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ zu Berlin,

2) die „Glocke“ zu Oelde,

betreffend die „Molkerei Herzfeld“ auch durch das

„Soester Kreisblatt“. 8

Oelde, den 2. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

Oeynhausen. Bekanntmachung. [51966] Die Bekanntmachungen haben für das Jahr 1894 in folgenden öffentlichen Blättern zu erfolgen: 1) für das Handels⸗, Muster⸗ und Genossenschafts⸗ register, abgesehen von kleineren Genossenschaften, in dem Reichs⸗Anzeiger, Minden⸗Lübbecker Kreis⸗ blatt und Oeynhauser Allgemeinen Anzeiger; 2) für kleinere Genossenschaften im Reichs⸗ Anzeiger und Minden⸗Lübbecker Kreisblatt. Oeynhausen, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

Oldenburg i. E. Bekanntmachung. [51708] Die vorgeschriebenen Bekanntmachungen aus dem hiesigen Handels⸗ und Genossenschaftsregister erfolgen im Jahre 1894 1) in dem Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, in dem Hamburgischen Correspondenten, in den hierselbst erscheinenden Wagrisch Fehmarn'schen Blättern. 8 aus dem hiesigen Zeichen⸗ und Musterregister nur in dem zu 1 genannten Blatt, die Bekannt⸗ machungen aus dem Genossenschaftsregister für kleinere Genossenschaften nur in den zu 1 und 3 genannten Blättern.

Ol D

enburg i. H., den 2. Dezem Königliches Amtsgericht.

[52013] Olpe. Im Jahre 1894 erfolgt die Bekanntmachung der Eintragungen in das hiesige Handelsregister im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, in der Kölnischen Volkszeitung und im Sauerländischen Volksblatt. Olpe, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht

52014] Olpe. Im Jahre 1894 erfolgt die Bekannt⸗ machung der Eintragungen in das hiesige Genossen⸗ schaftsregister im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, im Sauerländischen Volksblatt und in der Kölnischen Volkszeitung, für die kleineren Genossenschaften nur in den beiden erstgenannten Blättern. Olpe, 2. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Osterburg. Bekanntmachung. [51709] Im Jahre 1894 werden von uns die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, die Altmärkische Zeitung hier und die Magdeburgische Zeitung und die Ein⸗ ragungen in das Zeichen⸗ und Musterregister durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger veröffentlicht. 8 Die Bekanntmachungen für kleinere Genossen⸗ schaften erfolgen außer dem Deutschen Reichs⸗ Anzeiger in der Altmärkischen Zeitung. Osterburg, den 1. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht

Pasewalk. Bekanntmachung. 52015] Im Jahre 1894 werden die Eintragungen: IJ. in das Handelsregister: a. im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. in der Berliner Börsenzeitung, c. in dem Pasewalker Anzeiger, d. in dem patriotischen Pasewalker Tage II. in das Genossenschaftsregister: 1 in den Blättern zu Ia., c., d. und der Prenzlauer Zeitung und Kreisblatt, s für kleinere Genossenschaften: 8 in den Blättern zu 1a., d., III. in das Zeichen⸗ und Musterregister in dem Blatt zu Ia. veröffentlicht werden. 8 Die auf die Register bezüglichen Geschäfte werden im Jahre 1894 durch den Amtsrichter Gebhardt unter Mitwirkung des Amtsgerichts⸗Secretärs Bibow bearbeitet werden. 8 Pasewalk, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Pitschen. Bekanntmachung. 52016] Im Geschäftsjahre 1894 werden die Eintragungen in die für den Bezirk des hiesigen Amtsgerichts von uns geführten Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Muster⸗ register durch den Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preustischen Staats⸗Anzeiger, die Schlesische und Breslauer Zeitung und das Kreuzburger Kreis⸗ blatt, die nur kleinere Genossenschaften betreffenden Eintragungen dagegen nur durch den Staats⸗ Anzeiger und das Kreuzburger Kreisblatt bekannt gemacht werden. Pitschen, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

Plön. Bekanntmachung. [51710] Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregister des hiesigen Amtsgerichts werden im Jahre 1894 veröffentlicht durch: b 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) die Itzehoer Nachrichten, 3) die Hamburger Nachrichten, 4) das Plöner Wochenblatt. Bekanntmachungen für kleinere erfolgen nur durch die zu 1

Blätter. b 1. Dezember 1893.

un

Plön, den Dez * 8 Königliches Amtsgericht.

Pr. HMolland.

Bekauntmachung. [51967] Die Eintragungen in unser Handels⸗ und Ge⸗ nossenschaftsregister werden während des Jahres 1894 durch a. den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. die Berliner Börsenzeitung, c. die Königsberger Hartung'sche Zeitung veröffentlicht werden. Die Bekanntmachungen, betreffend kleinere Ge⸗ nossenschaften, werden durch die zu a. und c. ge⸗ nannten Blätter erfolgen. Pr. Holland, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Prökuls. Bekanntmachung. [52017] In dem Geschäftsjahr 1894 werden die für den Bezirk des unterzeichneten Gerichts erforderlichen Bekanntmachungen über Eintragungen in das Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Musterregister durch den Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger und außerdem: bezüglich des Handelsregisters durch die Königs⸗ berger Hartung'sche Zeitung und das Memeler Dampfboot, bezüglich des Genossenschaftsregisters durch das Memeler Kreisblatt veröffentlicht werden. Prökuls, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Ragnit. Bekanntmachung. [52018] Die auf die Führung des Handels⸗, Muster⸗ und Genossenschaftsregister sich beziehenden Geschäfte werden bei dem unterzeichneten Amtsgericht im Ge⸗ schäftsjahr 1894 durch den Amtsrichter Boltz unter Mitwirkung des Gerichtsschreibers, Secretärs Con⸗ radt bearbeitet werden. Die nach dem Handelsgesetzbuche und dem Ge⸗ nossenschaftsgesetze vom 1. Mai 1889 vorgeschrie⸗ benen Bekanntmachungen werden durch den Deut⸗ schen Reichs⸗Anzeiger und Königl. Preußischen Staats⸗Anzeiger, den öffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen, die Berliner Börsenzeitung, die Königsberger Har⸗ tung'sche Zeitung und die Tilsiter Zeitung erfolgen. Die Eintragungen in das Genossenschaftsregister, welche sich auf kleinere Genossenschaften beziehen, werden jedoch’ lediglich im Deutschen Reichs⸗ Anzeiger und Königl. Preußischen Staats⸗ Anzeiger und in der Tilsiter Zeitung bekannt gemacht werden. 8 1 Ragnit, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht Ranis. Bekanntmachung. . [51968] Für das Geschäftsjahr 1894 wird hinsichtlich der Bekanntmachungen hiesigen Königlichen Amtsgerichts Folgendes bestimmt: I. Eintragungen in das hiesige Handelsregister werden veröffentlicht durch: 18 a. den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. den öffentlichen Anzeiger zum Regierungs⸗ Amtsblatt Erfurt und c. den Ziegenrücker Kreis⸗Anzeiger in Ziegenrück. II. Eintragungen in das Zeichen⸗ und Muster⸗ register werden durch die zu I. unter a. und b. be⸗ zeichneten Blätter veröffentlicht und III. Eintragungen in das Genossenschaftsregister werden durch das zu I. unter a. bezeichnete Blatt beröffentlicht. Außer in diesem Blatte erfolgen die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften in dem zu I. unter c. bezeichneten Ziegenrücker Kreis⸗ Anzeiger in Ziegenrück. Nanis, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

Ratibor. Bekanntmachung. [51711]

Im Jahre 1894 werden die Bekanntmachungen

aus unserem Handels⸗ und Genossenschaftsregister

wie bisher:

a. in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger“,

b. in der „Schlesischen Zeitung“, 8

c. in der „Breslauer Zeitung“,

d. in dem „Oberschlesischen Anzeiger“

erfolgen. 1 8

Für kleinere Genossenschaften sind die Blätter zu a. und d. bestimmt. 1

Bekanntmachungen aus dem Zeichen⸗ und Muster⸗ register erfolgen nur durch den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger.

Die bezüglichen Gese gerichts⸗Rath Protzen und durch den Gerichts Scharf bearbeitet.

Ratibor, den 2. Dezember 1893. 8

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IX.

Regenwalde. Bekanntmachung. 51712] Für das Jahr 1894 erfolgen die Bekanntmachungen aus dem Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts im Deutschen Reichs⸗Anzeiger und der Ostsee⸗Zeitung zu Stettin, für kleinere Genossenschaften im Deutschen Reichs⸗ Anzeiger und der Regenwalder Kreis⸗Zeitung. Regenwalde, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Reichenstein. Bekanutmachung. [52019] Im Jahre 1894 werden die Eintragungen in die bei dem unterzeichneten Gericht geführten: I. Handelsregister: a. im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. in der Schlesischen Zeitung, c. in der Breslauer Zeitung, d. im Frankensteiner Kreisblatt, e. im Reichensteiner Wochenblatt; II. Genossenschaftsregister, bezüglicht.

häfte werden durch den Amts⸗ tär

größerer Genossenschaften im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, im Frankensteiner Kreis⸗ blatt und im Reichensteiner Wochenblatt, kleinerer Genossenschaften im Deutschen Reichs⸗Anzeiger und im Reichensteiner Wochenblatt; III. Zeichen⸗ und Musterregister: im Deutschen Reichs⸗Anzeiger bekannt gemacht worden. Reichenstein, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. 8 1

Reinerz. Während des Jahres 1894 werden die Bekanntmachungen über die Eintragungen in dzs Handels⸗ und Genossenschaftsregister des hiesigen

Gerichtsbezirks durch den Dentschen Reichs⸗

8

Rügenwalde. Bekanntmachung.

Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Schlesische Zeitung und das Reinerzer Stadtblatt, genannt „Echo“, erfolgen, für kleinere Genossenschaften aber nur in letztermm Blatte und dem Deutschen Reichs⸗ ee.

Bekanntmachungen aus dem Zeichen⸗ und Muster⸗ register erfolgen nur durch den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger.

Reinerz, den 1. Dezember 1893. 1“ Königliches Amtsgericht.

Remscheid. Bekanntmachung. [51714] Die öffentliche Bekanntmachung der Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister im Laufe des Kalenderjahres 1894 wird: 1) durch den Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) durch die Kölnische Zeitung, 3) durch die Remscheider Zeitung 8 erfolgen. Musterregister werden nur durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger veröffentlicht werden. Die Bekannt⸗ machung für kleinere Genossenschaften erfolgt außer im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger auch noch in dem Remscheider General⸗Anzeiger in Remscheid. Remscheid, den 4. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Abth. JI. KRheinbach. Bekanntmachung. [52020] Für das Geschäftsjahr 1894 erfolgt die Veröffent⸗ lichung der Eintragungen in das Handelsregiste des hiesigen Königlichen Amtsgerichts durch folgende Blätter: 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich

Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, 2) die zu Köln erscheinende Kölnische Volkszeitung und Handelsblatt, 3) die zu Bonn erscheinende Bonner Volkszeitung, 4) 88 hierselbst erscheinende Kreis⸗Intelligenz⸗ att. Die Veröffentlichung der Eintragungen in das Genossenschaftsregister erfolgt durch: 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, 2) die zu Bonn erscheinende Bonner Volkszeitung,

für Bonn und Umgegend; hinsichtlich der kleineren Genossenfchaften jedoch nur 1) in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger zu Berlin, 2) in den zu Bonn erscheinenden General⸗Anzeiger für Bonn und Umgegend. 8 Rheinbach, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

[51715] Rinteln. Die Eintragungen in das Handels⸗, Muster⸗ und Genossenschaftsregister bei dem hiesigen Amtsgericht werden im Laufe des Jahres 1894 durch

a. den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. den Hannoverschen Courier, c. die Schaumburger Zeitung (Kreisblatt) veröffentlicht werden.

Bekanntmachungen aus dem Genossenschaftsregister werden für kleinere Genossenschaften lediglich in dem Reichs⸗Anzeiger und in der Schaumburger Zeitung Kreisblatt erfolgen.

Ninteln, den 4. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht

Rödding. Bekanutmachung⸗ [51716]

Die Bekanntmachungen aus dem Genossenschafts⸗ register werden für das Jahr 1894 im Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger und im Folkebladet in Haders⸗ leben geschehen.

Rödding, den 2. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. [52021]

Im Jahre 1894 werden veröffentlicht werden:

1) die Eintragungen in unsere Zeichen⸗ und Musterregister nur durch den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger, 1

2) die Eintragungen in unser Handels⸗ und Ge⸗ nossenschaftsregister durch den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger, den Oeffentlichen Anzeiger zum Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Köslin und durch die hiesige Neue Hinterpommersche Zeitung,

für kleinere Genossenschaften jedoch außer durch den Deutschen Neichs⸗Anzeiger nur durch die hiesige Neue Hinterpommersche Zeitung. 1

Rügenwalde, den 1. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

8 Runkel. Bekanntmachung. 1 [51717] Für das Jahr 1894 werden die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Genossenschaftsregister be⸗ kannt gemacht durch: 1) den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, 2) den Rheinischen Courier und 3) den Runkeler Anzeiger, die Bekanntmachungen für kleinere schaften jedoch nur durch die zu 1 und 3 Blätter. Runkel, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Abth. III.

Genossen bezeichneten

Rybnik. Bekanntmachung. [52022]

Im Geschäftsjahr 1894 werden die auf Führung des Handels⸗, Genossenschafts⸗ sowie des Zeichen⸗ und Musterregisters sich beziehenden Geschäfte für den Bezirk des Amtsgerichts Rybnik durch den Amts⸗ richter Deutschmann unter Mitwirkung des Vor⸗ stehers der Gerichtsschreiberei⸗Abtheilung IV., beide zu Rybnik, bearbeitet und die Bekanntmachungen be⸗ züglich durch 1) den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, 2) die Berliner Börsenzeitung, 3) die Schlesische Zeitung in Breslau, bezüglich des Genossenschaftsregisters durch 1) den Dentschen Reichs⸗Anzeiger, 2) die Schlesische Zeitung in Breslau, 3) das Rybniker Kreisblatt, bei kleineren Genossenschaften indeß nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und das Rybniker Kreisblatt veröffentlicht werden.

Rybnik, den 3. Dezember 1893.

und

(Königliches Amtsgericht.

Die Eintragungen in das Zeichen⸗ und

3) den zu Bonn erscheinenden General⸗Anzeiger

des Handels⸗, Zeichen⸗ und Musterregisters

Schivelbein. Bekanntmachung. [52023] Die Eintragungen in die Handels⸗ enossenschafts⸗ und Musterregister werden im Jahre 1894 in

1) dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich

Preußischen Fe

2) 8n Amtsblatte der Königlichen Regierung in

Köslin,

3.) dem e“ Kreisblatte

bekannt gemacht werden.

e. IE. welche lediglich kleinere

Genossenschaften betreffen, erfolgen außer in dem

Deutschen Reichs⸗Anzeiger im Kreisblatte zu

Schivelbein. 1“ Schivelbein, den 4. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

Schleswig. Bekanntmachung. [52024]

Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregister des unterzeichneten Gerichts im Jahre 1894 werden durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Hamburger Nachrichten und die Schleswiger Nach⸗ richten, sofern diese Eintragungen kleinere Genossen⸗ schaften betreffen, nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und die Schleswiger Nachrichten, vercg werden.

Mündliche Anmeldungen werden werktäglich in den Geschäftsstunden von 10 12 Uhr Vormittags auf der diesseitigen Gerichtsschreiberei entgegen ge⸗ nommen. .“

Schleswig, den 4. Dezember 1893.

Königliches Abtheilung II. Meyer.

Schlieben. Bekanntmachung. [51972]

Für das Jahr 1894 sind die nachbezeichneten

Zeitungen zur Aufnahme von Eintragungen bestimmt worden:

a. für Handelssachen der Deutsche Reichs⸗ und Königlich Preußische Staats⸗Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, das Schweinitzer Kreisblatt,

b. für Musterregister der Deutsche Reichs⸗ und Königlich Preußische Staats⸗Anzeiger,

c. für Genossenschaftssachen der Deutsche Reichs⸗ Uund Königlich Preußische Staats⸗Anzeiger, das Schweinitzer Kreisblatt.

Schlieben, den 5. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. schmiedeberg, Bez. Halle.

Bekanntmachung. Während des Geschäftsjahres 1894 wird die Ver⸗ öffentlichung der Eintragungen:

In das hiesige Handelsregister durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, die Magdeburgische Zeitung, das Wittenberger Tageblatt,

das Schmiedeberger Wochenblatt.

2) In das Genossens aftsregister durch

a. den Deutschen Reichs⸗ und

Prenßischen Staats⸗Anzeiger,

b. das Wittenberger Tageblatt.

3) In das Muster⸗ und Zeichenregister nur durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger

erfolgen. Schmiedeberg, den 2. Dezember 1893 Königliches Amtsgericht. Seeces es Zes

Königl.

Schmiedeberg, Riesengeb. Bekanntmachung. Für das Jahr 1894 werden zur Veröffentlichung der Eintragungen in das Handels⸗ und Genossen⸗ schftsregister folgende Blätter bestimmt: a. der Deutsche Reichs⸗Anzeiger, b. der Bote aus dem Riesengebirge, c. das Hirschberger Tageblatt; zur Veröffentlichung der Eintragungen in das Marken⸗ und Musterregister: der Deutsche Reichs⸗Anzeiger; zur Veröffentlichung der Bekanntmachungen von kleineren Genossenschaften: der Deutsche Reichs⸗Anzeiger und der Bote aus dem Riesengebirge. Schmiedeberg i. Schl., den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht

[52025]

Schönberg i. Holstein. [51719]

Bekanntmachung.

Die Eintragungen in das hiesige Handelsregister werden während des Geschäftsjahres 1894 durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, den Hamburgischen Korrespondenten, die Kieler Zeitung und den Schleswig⸗Holsteinischen Herold (Probsteier Nach⸗ richten) bekannt gemacht werden.

Schönberg i. H., den 1. Dezember Khöünigliches Amtsgericht.

8 Loeck. 8

1893.

Schönberg i. Holstein.

8 Bekanntmachnung Die gerichtlichen Bekanntmachungen aus dem kesigen Genossenschaftsregister werden für die kleineren Genossenschaften, welche im Amtsgerichtsbezirk Schönberg i. H. ihren Sitz haben oder haben werden, außer im Deutschen Reichs⸗Anzeiger während des Geschäftsjahres 1894 wie folgt bewirkt werden, und zwar:

1) für die sämmtlichen Meiereigenossenschaften

und anderen kleineren Genossenschaften durch den in Schönberg i. H. erscheinenden Schleswig⸗Holsteinischen Herold (Probsteier Nachrichten), 2) für den Konsumverein des Probsteier land⸗ und volkswirthschaftlichen Vereins i. L. und die Verkaufsgenossenschaft des Probsteier land⸗ unsd volkswirthschaftlichen Vereins für Prob⸗ steier Saatkorn durch das in Kiel erscheinende anwirthschaftliche Wochenblatt für Schleswig⸗

Polstein, 3

3) für den Laboer Kreditverein durch die in Kiel erscheinende Kieler Zeitung.

Kür größere Genossenschaften im Amtsgerichtsbezirk Schönberg i. H. werden diese Bekanntmachungen außer durch den Peutschen Reichs⸗Anzeiger im Hamburgischen Korrespondenten, der Kieler Zeitung * dem Schleswig Holsteinischen Herold (Probsteier Nachrichten) erfolgen.

Schö

[51718]

nberg i. H., den 1. Dezember 189 Königliches Amtsgericht. Loeck.

8

Schroda. Bekauntmachnug. Die Eintragungen in unser Handelsregister während des Jahees 1894 regelmäßig: 1) im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) im öffentlichen Anzeiger der Königlichen Regierung zu Posen, 3) in der Posener Zeitung, 4) im Schroda'er Kreisblatt veröffentlicht werden. . Die auf Führung der Handelsregister sich be⸗ ziehenden Geschäfte werden von dem Amtsgerichts⸗ Rath Schaefer und dem Secretär Eichbaum be⸗ arbeitet werden. Schroda, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

[51970] werden

Schroda. Bekanntmachung. [51971] Die Eintragungen in unser Genossenschaftsregister werden während des Jahres 1894 regelmäßig:

1) im Deutschen Reichs⸗ und Königlich

Preußischen Staats⸗Anzeiger,

2) im öffentlichen Anzeiger der

Regierung zu Posen,

3) in der Posener Zeitung,

4) im Schroda'er Kreisblatt veröffentlicht werden, die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften jedoch nur in den zu 1 und 4 genannten Blättern. 1

Schroda, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung V.

Königlichen

Schweinitz. Bekanntmachung. [52027]

In dem Geschäftsjahr 1894 erfolgen für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts die nach § 147 des Gesetzes, betreffend die Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗ genossenschaften, zu erlassenden Bekanntmachungen außer im Deutschen Reichs⸗Anzeiger im Schwei⸗ nitzer Kreisblatte.

Schweinitz, den 4. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Siegburg. Bekanntmachung. e1908.

Die im § 13 des Handelsgesetzbuches vorgeschriebe⸗ nen Bekanntmachungen von Eintragungen in die bei dem unterzeichneten Amtsgerichte geführten Handels⸗ register werden für das Jahr 1894 durch folgende Blätter erfolgen, als:

1) den Siegboten.

2) das Siegburger Kreisblatt, 3) die Siegburger Zeitung,

4) das Regierungsamtsblatt und 5) den Deutschen Reichs⸗Anzeiger.

Die Veröffentlichungen der Eintragungen in die Genossenschaftsregister werden für denselben Zeitraum durch den Dentschen Reichs⸗Anzeiger und das Siegburger Kreisblatt erfolgen. 6

Siegburg, den 6. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

Sonderburg. Bekanntmachung. Die Veröffentlichung der Eintragungen in öffentlichen Register des unterzeichneten Amtsgerichts wird für das Jahr 1894 erfolgen: a. hinsichtlicht des Handelsregisters in dem Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, in den Hamburger Nachrichten, in der Sonderburger Zeitung, b. hinsichtlich des Genossenschaftsregisters in den

[51720] die

zu a. bezeichneten Blättern, bezüglich kleinerer Ge⸗

nossenschaften jedoch nur in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger und der Sonderburger Zeitung,

c. hinsichtlich des Muster⸗ und Zeichenregisters allein in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Sonderburg, den 2. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Sontra. Bekanntmachung. [52028]

Während des Geschäftsjahres 1894 werden die Ein⸗ träge in das Handels⸗ und in das Genossenschafts⸗ register des hiesigen Amtsgerichts durch 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich

Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) die Kasseler Allgemeine Zeitung, 3) das Rotenburger Kreisblatt, für die kleineren Genossenschaften aber nur durch die unter Nr. 1 und 3 genannten Blätter veröffentlicht werden. Sontra, den 2. Dezember 1893.

Das Königliche Amtsgericht.

Stolberg a. H. Bekanntmachung.

Im Geschäftsjahre 1894 werden

1) die Eintragungen in unser Handels⸗ und Ge⸗ nossenschaftsregister durch a. den Deutschen Reichs⸗Anzeiger,

b. den öffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Merseburg,

c. die Nordhäuser Zeitung,

d. den Stolberger Anzeiger,

2) die Eintragungen in das Zeichen⸗ und Muster⸗ register nur durch den Dentschen Reichs⸗ Anzeiger bekannt gemacht werden.

Die Bekanntmachungen rücksichtlich kleinerer Ge⸗

nossenschaften erfolgen außer dem Deutschen Reichs⸗

Anzeiger nur durch den Stolberger Anzeiger.

Stolberg a. H., den 4. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

[51721]

Straussberg. Beschluß. [51722] Im Geschäftsjahre 1894 werden die vorgeschriebenen diesseitigen Bekanntmachungen bezüglich I. des Handelsregisters durch den Deuntschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und das Straußberger Wochenblatt: II. des Genossenschaftsregisters und zwar größerer Genossenschaften durch dieselben Organe, kleinerer Genossenschaften durch den Reichs Anzeiger und das Straußberger Wochenblatt; III. des Zeichen⸗ und Musterregisters durch den Reichs⸗Anzeiger erfolgen. Straußberg, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. 8 Strehlen. Bekanntmachung. [51723] Für das Jahr 1894 erfolgen die Bekanntmachungen 1) für das Handelsregister durch den Dentschen Reichs⸗Anzeiger, die Schlesische Zeitung

unnd das Kreisblatt zu Strehlen,

2) für das Genossenschaftsregister durch den Reichs⸗Anzeiger und das Kreisblatt zu Strehlen, 3) für das Zeichen⸗ und Musterregister durch den Reichs⸗Anzeiger. öW“ Strehlen, den 29. November 1893. Königliches Amtsgericht.

Strelno. Bekanntmachung. Im Jahre 1894 werden die Bekanntmachungen der Eintragungen in unser Handels⸗, Genossen⸗ schafts⸗ und Musterregister durch folgende Blätter veröffentlicht: 1) den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, 2) das Posener Tageblatt, 3) die Ostdeutsche Presse, 4) das Strelnoer Kreisblatt. Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften werden jedoch nur durch die unter 1 und 4 auf⸗ geführten Blätter erfolgen. 8 Strelno, den 1. Dezember 1893. 8 Königliches Amtsgericht.

[52029]

Tempelburg. Bekanntmachung. [51724] Die das Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Muster⸗ register des unterzeichneten Gerichts betreffenden Be⸗ kanntmachungen werden in dem Kalenderjahre 1894 in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger und der Tempelburger Post veröffentlicht werden. den 1. Dezember 1893 Keonigliches Amtsgericht.

[52030] Tholey. Die Bekanntmachung der Eintragungen in die Handels⸗ und Genossenschaftsregister des hiesigen Amtsgerichts erfolgt im Jahre 1894 durch 1) den Deutschen Reichs⸗Auzeiger, 2) die St. Johanner Volks⸗Zeitung, auch für die kleineren Genossenschaften. Tholey, den 5. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Seibert.

Tondern. Bekanntmachung. [52031]

Die Bekanntmachungen aus dem Handels⸗ und Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts erfolgen für das Jahr 1894 im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, in den Hamburger Nachrichten, der Tondernschen Zeitung und den Tonderner Nachrichten, für kleinere Genossenschaften außer im Deutschen Reichs⸗ Anzeiger nur in der Tondernschen Zeitung.

Die Bekanntmachungen aus dem Mußter⸗ und Zeichenregister erfolgen nur im Deutschen Reichs⸗ Anzeiger.

Tondern, den 4. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

Torgau. Bekanntmachung. [51974] Im Jahre 1894 veröffentlichen wir die Eintragung in das Handelsregister sowie in das Genossenschafts⸗ register: a., im Deutschen Reichs⸗ Staats⸗Anzeiger, b. im Torgauer Kreisblatt, c. in der Magdeburgischen Zeitung, dagegen die Eintragungen in das Zeichen⸗ und Musterregister nur im Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preußischen Staats⸗Anzeiger. Für kleinere Genossenschaften erfolgt die Bekannt⸗ machung außer in dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger nur im Torgauer

““

Kreisblatt.

Torgau, 1. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht Trachenberg. Bekanntmachung.

Die Bekanntmachungen, betreffend das Handels⸗ und Genossenschaftsregister des unterzeichneten Gerichts erfolgen für das Jahr 1894:

J. im Deutschen Reichs⸗ und Königlich

[52032]

Prenßischen Staats⸗Anzeiger. in der Schlesischen Zeitung,

in der Berliner Börsenzeitung, im Militscher oder Trebnitzer Kreisbl.

nach Lage des Orts.

Die Bekanntmachungen, betreffend Zeichen⸗ und

Musterregister, erfolgen nur in dem Blatt zu 1.,

betreffend kleinere Genossenschaften, nur in den

Blättern zu I. und IV.

Trachenberg, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

188 gt. IV.

Treffurt. Bekanntmachung. [51 725] 1. Die Veröffentlichung der Eintragungen und Löschungen aus dem hiesigen Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregister wird im Kalenderjahre 1894 erfolgen: a. im Reichs⸗Anzeiger, b. in der Eichsfeldia, c. in dem Mühlhäuser Anzeiger. II. Die Veröffentlichung der den Hildebrands⸗ häuser Spar⸗ und Darlehnskassenverein betreffenden Eintragungen und Löschungen wird im Kalenderjahre 1894 ausschließlich durch die zu Ia. und b. bestimm⸗ ten Blätter geschehen. III. Die Veröffentlichung der im Laufe des Ka⸗ lenderjahres 1894 entstehenden kleineren Genossen⸗ schaften betreffenden Eintragungen und Löschungen wird ausschließlich durch die zu Ia. und c. bestimm⸗ ten Blätter geschehen. TX effurt, am 2. Dezember 1893. ur!

Königliches Amtsgericht. Tremessen. Bekanutmachung. [51726] Die Eintragungen in das Handels⸗, Genossen⸗ schafts⸗, Zeichen⸗ und Musterregister, sowie die Ein⸗ tragungen, betreffend die Ausschliezung oder Auf⸗ hebung der ehelichen Gütergemeinschaft, werden im Jahre 1894 von dem unterzeichneten Amtsgericht veröffentlicht werden durch

1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich

Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) die Posener Zeitung, 3 3) die Ostdeutsche Presse, v“ 4) das Mogilnoer Kreisbkatt (TremessenerZeitung). Die Bekanntmachungen, betreffend kleinere Ge⸗ nossenschaften, werden lediglich im Deutschen Reichs⸗ Anzeiger und im Mogilnoer Kreisblatt (Tre⸗ messener Zeitung) erfolgen. Tremessen, den 2. Dezember 1893.

Koͤnigliches Amtsgericht.

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und Preußis chen

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werden.

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Treptow a. R.

Die Bekanntmachungen aus unserem Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Musterregister werden während des Geschäftsj die Stettiner Ostsee⸗Zeitung, den Trep⸗

er,

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Bekanntmachung. [51727]

ahres 1894 durch den Deutschen Reichs⸗

nzeiger, die Treptower Zeitung; die Bekannt⸗

Treptow a.

Uslar. Die Eintragungen in das dels⸗ und Genossenschaftzregister werden im Laufe des Jahres 1894 1) im Deutschen Reichs⸗ Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) im Hannoverschen Courier, 3) in den richten veröffentlicht werden. 8 Die Bekanntmachungen für kleinere schaften 147 Gesetzes vom 1. Mai 1889) werder außer im Reichs⸗Anzeiger nur in den Sollinge Nachrichten (oben zu 3) erfolgen. Uslar, den 4. Dezember 1893.

K

Vandsburg. Bekanntmachung. Für den Bezirk des den im Laufe des Jahres 1894 die Bekanntmachungen, betreffend Eintragungen aftsregister, durch den Deutschen Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger,

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19

werder, 1

3) die Danziger Zeitung, ’—

und für kleinere

schen Reichs⸗

zeiger und das Kreisblatt Flatow erfolgen. Vandsburg, den 2. Dezember 1893.

Waldenburg. Bekanntmachnug. In dem Geschäftsjahr 1894 werden die Führung der Handels⸗, nossenschaftsregister bezüglichen Amtsgerichtsbezirk Waldenburg gerichts⸗Rath Pyrkosch und schreiber, Kanzlei⸗Rath Schröter bearbeitet. Die Veröffentlichung der Bekanntmachungen erfolgt a. aus dem Handelsregister in Börsenzeitung, der Schlesischen und Breslauer Zeitung und im Waldenburger Wochenblatt; aus dem Genossenschaftsregister im Deutschen Reichs⸗Anzeiger sowle Kreisblatt und für kleinere Genossenschaften außer im Deut⸗ schen Reichs⸗Anzeiger nur im Walden⸗ burger Wochenblatt. Waldenburg, den 1. Dezember 1893.

urg.

Reichs⸗Anzeiger und dem in

scheinenden die Eintragungen in das Handels⸗,

Zeichenregister; 8

Ausnahme,

Warburg. Bekanntmachung

des Köni Die V

Warendorf. Bekanntmachung.

Zur Veröffentlichung

Handels⸗, Muster⸗ und Genossenschaftsregister haben

wir für für das Jahr 1894 1) den Deutschen Reichs⸗Auzeiger,

2) das Warendorfer Wochenblatt,

.

Warstein. Bekanntmachung. 8 Die Eintragungen in das Handelsregister in dem

Warstein. Bekanntmachung. Die Eintragungen in in dem Geschäftsjahre 1894 sollen durch den Reichs⸗ Staats⸗Anze bekannt gemacht werden. Warstein, den 2.

daß die Eintragungen Handelsfirmen und der desfallsigen Procuraerthei⸗ lungen im Firmenregister Volksblatt in Paderborn und im Warburger Kreis⸗ blatt veröffentlicht werden.

machungen für kleinere Genossenschaften jedoch außer im Deutschen Reichs⸗Anzeiger nur noch durch das Kreisblatt zu Greifenberg i. P. veröffentlicht

N., den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

[52098] hiesige Han⸗

und Königlich zu Uslar erscheinenden Sollinger Nach

Genossen

önigliches Amtsgericht. II. 151728] unterzeichneten Gerichts wer⸗

in das Handels⸗ und Ge⸗ folgende Blätter:

Preußischen

mtsblatt der Regierung zu Marien⸗

Genossenschaften durch den Deut⸗ und Preußischen Staats⸗An⸗

Königliches Amtsgericht.

[51729] auf die Zeichen⸗, Muster⸗ und Ge⸗ Geschäfte aus dem

von dem Amts⸗ dem Ersten Gerichts⸗

der Berliner

im Waldenburger Waldenburger Wochenblatt;

Königliches Amtsgericht.

8

Bekanntmachung [51979]

des Königlichen Amtsgerichts zu Warburg. Für das Gesch

häftsjahr 1894 werden im Deutschen Paderborn er⸗ estfälischen Volksblatt veröffentlicht:

s⸗, Muster⸗ und ezüglich des Handelsregisters mit der der gewöhnlichen

nur im Westfälischen

[51980]

glichen Amtsgerichts zu Warburg. 1 Veröͤffentlichung der Eintragungen in unser Genossenschaftsregister Deutschen Reichs⸗Anzeiger und im Westfälischen Volksblatt in Paderborn für sämmtliche Genossen⸗ schaften, auch für

erfolgt im Jahre 1894 im

die kleineren. . [51975] der Eintragungen in das

Warendorf, den 1. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

[51730]

Geschäftsjahr 1894 sollen durch den öffentlichen An⸗ zeiger des Amtsblattes zu Arnsberg, den lich Preußischen Staats⸗Anzeiger, Zeitung und die Berliner Börsenzeitung, die Eintragungen in das Zeichen⸗ register durch den Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staats⸗Anzeiger bekan macht werden. Warstein, den 2. Dezember 1893.

der Königlichen Regierung Deutschen Reichs⸗ und König⸗

die Kölnische

und Muster⸗

Königliches Amtsgericht.

2173 1] Genossenschaftsregister Dent

Preußischen

und Königlich

iger und das Westfälische Volksblatt

Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

8 Veröffentlichung Handels⸗ Genossenschafts⸗ und Musterregister erfalgt für das Jahr 1894 durch den und Preußischen Staats⸗Anzeiger und bei Ein tragungen in das Handels

nngN. noch

Bekanntmachung. [51732 b FEintragungen im

der

Deutschen Reichs⸗

d⸗ und Genossenschaftsregister

durch die Königsberger Hartung sche Dezember 1893.

nigl. Amtsgericht.

8