1893 / 296 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Dec 1893 18:00:01 GMT) scan diff

II. Prüfungen als Lehrer:

Ort (Anstalt) Tag d8

Tag des Beginnes der Prüfung für

ul⸗ Lehre⸗ Tärach vor⸗

rinnen. 21 stehe⸗

Tag des Beginnes der Prüfung.

7. Mai.

Ort der Prüfung a. Berlin

Tag des Beginnes der Prüfung für Lehre⸗ Sprach⸗ Schul⸗ e lehre⸗ vorstehe⸗ rinnen. rinnen. rinnen.

Nr. Provinz 3) Brandenburg

Tag des Beginnes der rüfung für Lehre⸗ Sprach⸗ b2

lehre⸗ vor⸗ rinnen. rinnen. stehe⸗

Orte und Termine für die Prüfungen der Lehrer an Mittelschulen sowie der öe Jahre 1894.

1“]

Art der

8 Art der Lehrerinnen⸗Prüfung.

Lehrerinnen⸗Prüfung.

1 Art der rovin Ort. Ort. Monat. Ort. Lehrerinnen⸗Prüfung. 8

rinnen.

8 Provinz Ostpreußen

Westpreußen Brandenburg

Pommern Posen Schlesien Sachsen Schleswig⸗ Holstein Hannover Westfalen Hessen⸗Nassau Rheinprovinz

Monat

Februar März

G“ für

Ort Aachen

Augustenburg 1.

Berent Berlin

Breslau

*) Für die Bezeichnung Abkürzung Lehr. Bild. Anst. angewendet.

die Prü

Tag des Beginnes Lehrer an Mittel⸗ schulen

9. April 13. . Oktober 26. Juni 13. .November 28.

1. Mai

5. Juni

.April . Mai

.November 13. 11.

Dezember

Mai 29. M

Mai Stettin. V

.Dezember .April November .April . Oktober April November . Februar August . Mai . Oktober . Mä&rz November . Juni 3. Dezember 26. Mai 10. November

11 27. 9. November 27. 19. 30. 12. 25. 29. 21. M 22. 14. 6. November 7. Juni 6. Dezember t

4 19.

I. Uebersicht nach den Provinzen.

der Prüfung für Rectoren April Oktober

Juni November

Ort. Königsberg. Danzig.

8 8 in. November Berli

Dezember

Dezember

Breslau. Magdeburg.

Tondern.

Oktober April November Februar August Drtober Hannover. en Mänster. Cassel.

Juni Koblenz.

November

II. Chronologische Uebersich Tag des Beginnes der

Prüfung für Lehrer an Mittelschulen

iiteund

Ort.

Tondern. Münster. Königsberg. Posen.

Rectoren 23. 14.

Breslau. Magdeburg. Berlin. Hannover. Koblenz. Berlin. Stettin. Cassel. Koblenz. Berlin. Cassel. Danzig. Tondern. Breslau. Königsberg. Hannover. Königsberg. Posen. Berlin. Münster. Magdeburg. Posen. Koblenz.

Termine

fungen der Lehrerinnen, der Sprach⸗ lehrerinnen und der Schulvorsteherinnen

im Jahre 1894.*) 16 I. Alphabetische Uebersicht

Tag des Beginnes der Prüfung für

Lehre⸗ (mwach-

ten. rinnen. 8. März

Mai

Juni . Mai 30. Mai Nov. 30. Nov. März Sept. März Sept. 5. Juni

.Dez. . März 29. März 29. Sept. 27. Sept.

.Sept. 27.

13. März 12. März

12. März 10. März 10. März Abg. Prüf. a. d. evang. 86 Lehr. Bild. Anst., zu⸗

2. Dt.

12. April

13. April 14. April 17. April 9

19. Okt. 20. Okt.

28. Mai 28. Nov.

„Lehrerinnen⸗Bildun

vorstehe⸗

rinnen. Lehrerinnen⸗Prüfung.

Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst.

desgl. a. d. Königl. evang.

Lehrerinnen⸗Seminar. desgl. a. d. Marienstift.

Commiss. Prüfung.

T Abg. Prüf. a. d. Privat⸗ Lehr. Bild. Anst. des

Dr. Nisle.

hausen.

März Commiss. Prüfung.

b Frl. Dreger. 8 Commiss. Prüfung.

9. März 14. Sept.

12. März Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst., zu⸗

gleich für Auswärtige.

gleich für Auswärtige.

25. Mai Commiss. Prüf. für kath.

Bewerberinnen. 1. Okt. desgl. Abg.

Lehr. Bild. Anst.

Abg. Prüf. a. d. städt. Cursus für Volksschul⸗

lehrerinnen.

17 April Commiss. Prüfung.

23. Okt.

desgl. des Dr. Knittel. desgl. des Frl. Holt⸗

Abg. Prüf. a. d. Privat⸗ Lehr. Bild. Anst. des

Prüf. a. d. städt. höh. Mädchenschule u.

Abg. Prüf. a. d. städt. r. Bild. Anst., zu⸗ gleich für Auswärtige.

Hannover

.

igs⸗Anstalt“ wird die

Droyßig

Elbing

Erfurt Frankfurt

Frankfurt

Keppel, Stift 1 Königsberg 2.

Liegnitz 4. Magdeburg

Marienburg 1. Marienwerder 25. Memel

Montabaur

Münster 8.

Münstereifel 5. Neuwied

Osnabrück Paderborn 8

Pleß O.⸗Schl. 10.

Potsdam Saarburg

Wiesbaden

Xanten

Anfang

Anfang Juli

13. Juli

Mai .Sept. .Aug.

. März Sept.

a a. M.

Gnadau

Görlitz

Graudenz Halberstadt Halle a. S. 27.

4. 10.

19. . 17. Sept. 18. Sept. Commiss. Prüsung. Kaiserswerth 1. e 8

i. Pr. 17. 4. April 4. Mai 25. Dkt.

April

Mäa rz Mai Okt. Febr.

Mai

12. 23.

8. Mai 25 Juli April Mai

Sept. Febr.

8 501.

25.

Okt. 10. Okt. 14. März

März 3. Sept.

12. März 17.

3. Sept.

.März . März

14. Aug. 14. 3. Anril 18. 16. Dkt. 23. 30. Okt. 6. Sept.

4. Juni

19. März

23. Mai 22. Mai

8. Febr.

II. Chronologische Uebersicht. Tag des Beginnes der Prüfung für

s

Sprach⸗ lehre⸗ rinnen.

Lehre⸗ rinnen.

Monat.

rinnen Februar

stehe⸗

14. Juli Abg. Prüf. a. d. Luisen⸗

6.

26. Sept. desgl., zugleich für Aus⸗ 22. Aug. Commiss. Prüfung.

Aug. 28. Aug. 28

desgl. 1 11. April Commiss. Prüfung.

5. März 6. März desgl. a. d. städt. Lehr.

30. April

4.

16. April 6. April 8Se. 21. Sept.

8. Sept. 25. Sept. 25. Sept.

8

Aug. 18. Aug. April 3. April Nov. 16. Okt. 30. Okt.

Hannover

0.

Abg. Prüf. a. d. Königl. evang. Gouvernanten⸗ Institut. .

Abg. Prüf. a. d. Königl. evangel. Lehrerinnen⸗ Seminar.

schule, zugleich für Aus⸗ wärtige.

Juni Commiss. Prüfung.

Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst.

wärtige.

desgl.

Aug. Abg. Prüf. a. d. Elisa⸗ bethenschule, zugleich für Auswärtige.

Abg. Prüf. a. d. Lehr. Bild. Anst. der evang. Brüdergemeinde.

desgl. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst.

Abg. Prüf. a. d. Privat⸗ Lehr. Bild. Anst. bei den Francke'schen Stiftungen.

Bild. Anst., für Auswärtige.

zugleich

Abg. Prüf. a. d. Lehr. Bild. Anst. bei der Diakonissen⸗Anstalt.

Commiss. Prüfung. desgl. desgl.

Okt.

Abg. Prüf.

Lehr. Bild. Anst.

desgl.

desgl.

Abg. Prüf. a. d. Lehre⸗ rinnencursus.

Commiss. Prüfung.

Abg. Prüf. a. d. Königl.

kathol. Lehrerinnen⸗Se⸗ minar. desgl. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst.

Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst.

desgl.

Abg. Prüf. a. d. Königl. kathol. Lehrerinnen⸗Se⸗ minar.

Commiss. Prüfung.

Abg. Prüf. a. d. Königl. Lehrerinnen⸗Seminar.

Commiss. Prüfung.

städt.

Mai

März

Sept.

AbG. Pruf. g. d. Königl. Lehrerinnen⸗Seminar u. für Auswärtige.

Commiss. Prüfung.

desgl. 3 Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst. desgl. a. d. Privat⸗Lehr. Bild. Anst. des Directors der städt. höh. Mädchen⸗ schule Willms. Abg. Prüf. a. d. Königl. Lehrerinnen⸗Seminar. desgl. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst., zugleich für Auswärtige. desgl. a. d. Königl. Leh rinnen⸗Seminar.

7D72“] Lehrerinnen Prüfung.

Kaisers⸗ werth Abg. Prüf. a. d. Lehr. Bild. Anst. bei der Diakonissen⸗Anst. Paderborn Abg. Prüf. a. d. Kgl. Lehrerinnen⸗Semin. Panten desgl. Montabaur Abg. Prüf. a. d. Lehre⸗ rinnencursus. Marien⸗ Abg. Prüf. a. d. städt. werder Lehr. Bild. Anst. Frankfurt Commiss. Prüf. a. O.

Potsdam desgl. Bromberg Abg. Prüf. a. d. Lehr. Bild. Anst. des Frl. Dreger. Commiss. Prüf. Abg. Prüf. a. d. Priv. Lehr. Bild. Anst. des Dr. Nisle. Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bilb. Anst., zugl. f. Auswärtige. Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst.

Abg. Prüf. a. d. evang. Lehr. Bild. Anst.,

Bromberg Breslau

Aachen

Bromberg Koblenz

Commiss. Prüf.

zugl. f. Auswärtige.

Posen osen

Juni

September

12. 13.

rinnen.

12.

1

29.

3.

1s 30.

25.

Görlitz Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst. Cassel Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst., zugl. f. Auswärtige. Abg. Prüf. a. d. Kgl. Lehrerinnen⸗Semin. Abg. Prüf. a. d. Priv. Lehr. Bild. Anst. des Dr. Knittel. Abg. Prüf. a. d. Kgl. Lehrerinnen⸗Semin., zugl. f. Auswärtige.

rier Abg. Prüf. a. d. Kgl. Lehrerinnen⸗Semin. Breslau Commiss. Prüf. Königsberg desgl Stettin desgl Liegnit desgl. Münster⸗ Abg. Prüf. a. d. städt. eifel Lehr. Bild. Anst. Königsberg Commiss. Prüf. Köln Abg. Prüf. a. d. städt. höh. Mädchenschule u. Lehr. Bild. Anst. Halberstadt Commiss. Prüf. Köln Abg. Prüf. a. d. städt.

Cursus für Volks⸗

schullehrerinnen. Commiss. Prüf. Abg. Prüf. a. d. städt.

Lehr. I

zugl. f. Auswärtige. Königsberg Commiss. Prüf Köslin desgl.

Keppel, desgl.

Stift Berlin Augusten⸗

burg

Elberfeld

Posen Breslau

Saarburg

Posen

Stettin Danzig

desgl.

Abg. Prüf. a. d. Kgl. Lehrerinnen⸗Semin. Abg. Prüf. a. d. städt. evang. Lehr. Bild. v

Abg. Prüf. a. d. städt.

Lehr. Bild. Anst. Magdeburg

Münster Commiss. Prüf. Koblenz desgl. für katholische Bewerberinnen. Gnadau Abg. Prüf. a. d. Lehr. Bild.Anst. d. Brüder⸗ gemeinde. Wiesbaden Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst., zugl. f. Auswärtige. Abg. Prüf. a. d. städt. Leyr. Bild. Anst. Commiss. Prüf. für kath. Bewerberinnen. Commiss. Prüfung. Abg. Prüf. aus der städtisch. Lehr.⸗Bild.

Anst.

Abg. Prüf. a. der Privat⸗Lehr. Bild. Anst. des Direct. der städt. höh. Mädchen⸗ schule Willms. Commiss. Prüf. Abg. Prüf. am kath. Marienstifte.

desgl. a. d. Privat⸗ Lehr. Bild. Anst. des Frl. Holthausen. Abg. Prüf. aus dem Königl. evangelischen Gouvernanten⸗In⸗ stitut.

Abg. Prüf. a. dem Königl. evangl. Leh⸗ rerinnen⸗Seminar. Düsseldorf Abg. Prüf. a. der Luisenschule, zugl. für Auswärtige. desgl. a. d. Königl. kath. Lehrerinne Seminar. 8

Commiss. Prüf.

Mha N a. der E ssce cente ur⸗, zugl. für Auswärtige.

Commiss. Prüf.

Lehr. Bild. Anst. desgl. a. d. Privat⸗ Lehr. Bild. Anst. des 8 8 E Bromber g. Prüf. a. de . Lehr. Panf Anst. des Frl. Dreger.

Graudenz

Marien⸗ werder Koblenz

Berlin Neuwied

Droyßig

Münster

Schleswig

Erfurt

Frankfurt a. M.

osen Posen Thorn

Breslau

Bromberg Commiss. Prüf.

14.

1

21.

25. 26.

27.

Bromberg Königsberg Commiss. Prüf.

desgl. rankfurt . N. Breslau Abg. Prüf. a. der Privat⸗Lehr. Anst. des Dr. Plitber Königsberg Commiss. Prüf. Elbin Abg. Prüf. a. d. städt. 18.P Bild. Anst., zugl. für Auswärtige. Koblenz Commiss. Prüf. für kath. Bewerberinnen. Osnabrück Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst. 11 Pei aaht Flbi . Prüf. a. d. stadt. Le.P. Bild. Anst., zugl. für Auswärtige. Breslau gemmig. Prüf. Halle a. S. Abg. Prüf. a. der Privat⸗Lehr. Bild. Anst. d. Francke’schen Stift.

November

rinnen. 1. Koblenz

Keppel,

Commiss. Prüf. für kath. Bewerberinnen.

Commiss. Prüf. desgl.

Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst. Commiss. Prüf. Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst., zugl. für Auswärtige.

Memel

Stettin Danzig

Magdeburg Stralsund Commiss. Prüf. Berlin desgl. Stettin desgl. Berlin desgl. Königsberg i. Pt. Breslau

Dezember desgl. Abg. Privat⸗Lehr. Bild. Anst. des Frl. Holt⸗ hausen. rte und Termine für Prüfungen der Lehrerinnen für weibliche Handarbeiten im Jahre 1894.

8 ve5 Tag des Beginnes

St der Prüfung der Pruͤfung. Königsberg

11. Juni. a. Danzig

b. Danzig 14. November.

Nr. Provinz

8 1) Ostpreußen 2) Westpreußen

a. der

(Augusta⸗Schule) b. Berlin (Elisabeth⸗Schule) 4) Pommern a. Stettin v“ a. Posen b. Posen September. a. Breslau . März. b. Liegnitz März. 8 8 c. Breslau .September. Sachsen a. Magdebur .April. b. Erfurt September. Schleswig⸗ Kiel Februar. Holstein

Hannover Westfalen Hessen⸗Nassau

12. November.

.April. Oktober

.Hannover .Hannove .Münster Keppel, Stift Cassel 1 . Wiesbaden Frankfurt a. M. a. Koblenz b. Koblenz

. Februar. September.

ZSH

. Oktober

. März.

6. Mai.

Septembe Mai. Oktober.

Rheinprovinz

6 DOrte und Termine 8 für die Prüfungen als Vorsteher und als Lehrer für Taubstummen⸗Anstalten im Jahre 1894. I. Prüfung als Vorsteher:

zu Berlin an der Königlichen Taubstummen⸗Anstalt Anfang September 1894.

1) Ostpreußen zu Königsberg am 6. Dezember.

2) Westpreußen Marienburg 14. November.

3) Brandenburg Berlin 3. September. eͤe(Egl. Taubst.⸗Anst.)

4) Pommern Stettin

5) 8 b osen

6) lesien Breslau

7) Sachsen Erfurt 18. Juni.

8) Schleswig⸗ Schleswig 1. November. Holstein

9) Hannover Hildesheim 111

10) Westfalen Langenhorst

11) Hessen⸗Nassau Frankfurt a. M. 25. Mai.

12) Rheinprovinz Neuwied 66.

21. April. 30. Oktober. 25. Oktober.

Orte und Termine für die Prüfungen der Turnlehrer und Turn⸗ 16 lehrerinnen im Jahre 1890u49. 1

Tag des Beginnes der Prüfung für

Turnlehrer- Turnlehrerinnen Ostpreußen 1 19. März 16. März Königsberg. Brandenburg 26. Februar Monat Mai*) und Berlin

8 1 November*) Schlesien 5. März 16. April Breslau. Sachsen 12. März Halle a. S. 1 3. April agdeburg. Rheinprovinz 8. März 27. November Bonn.

Ort.

*) Wegen der

8 Prüfungstage werden besondere Bekanntmachungen erlassen werden.

Deutscher Reichstag.

17. Sitzung vom Montag, 11. Dezember, 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die dritte Berathung der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Erhebung eines 50 proc. Zollzuschlags für die aus Rußland bezw. aus Finland kommenden Waaren. Die hierzu vor⸗ liegenden drei Resolutionen der Abgg. Möller, von Salisch und Graf Mirbach sind bereits in der Nummer vom Montag mitgetheilt, wo auch über die Rede des Abg. Möller, der zunächst das Wort hatte, berichtet worden ist. Nach dem Abg. Möller nahm das Wort der 8 8

Staatssecretär Dr. von Boetticher:

8 4 2 ö v““ 1““ Was die beiden Fragen des Herrn Vorredner anlangt, so kann ich darauf folgende Antwort geben.

Ich halte es für unzweifelhaft, daß diejenigen Waaren, welche in Transitlägern sich befinden, also bereits die russische Grenze über⸗ schritten haben, der Begünstigung theilhaftig werden können, welche der § 2 der Kaiserlichen Verordnung enthält.

Bezüglich der Frage, ob solche Abschlüsse, deren Erledigung auf eine längere Reihe von Jahren läuft, auch an diesen Begünstigungen theil haben, bin ich der Meinung, daß der Bundesrath in jedem einzelnen Falle wohlwollend prüfen wird, ob eine bona fides vor⸗ handen ist, und ob die Umstände so liegen, daß man ohne Rücksicht auf den Zweck der Keiserlichen Verordnung aus Bllligkeits⸗ rücksichten die darin vorgesehenen Begünstigungen auch auf diese Abschlüsse zur Anwendung bringen kann. Der Herr Vorredner hat ja schon neulich erklärt, daß es ihm nicht darauf ankomme, eine generelle Bestimmung erlassen zu sehen, welche die verschiedenen Kategorien von Waaren trifft, welche nach Deutschland aus Rußland und Finland hereinkommen, sondern nur darauf, in jedem einzelnen Fall eine wohlwollende Prüfung der Verhältnisse von Seiten des Bundesraths sicher gestellt zu sehen. In dieser Beziehung kann ich ihm die Zusicherung geben, daß der Bundesrath es nicht an Wohlwollen fehlen lassen wird. (Bravo!)

Abg. Gamp (Rp.): Wir müssen damit rechnen, daß die Ver⸗ handlungen mit Rußland vielleicht nicht zu einem Ergebniß führen, daß der Zollkrieg vielleicht noch verschärft wird. Für einen solchen Zustand fehlt es in unserem Tarifgesetz an einer Handhabe; die Resolutionen sind in diese Beziehung nicht scharf genug. Redner will auf die Resolutionen eingehen, wird aber vom Präsidenten darauf aufmerksam gemacht, daß dieselben bereits in der zweiten Lesung erörtert worden sind.) In Bezug auf die Transitläger ist er nicht mit den Ausführungen des Staatssecretärs einverstanden; sie können nach dem alten Zollsatze behandelt werden, es liegt aber kein Zwang dazu vor.

Abg. Dr. Freiherr von Heereman (Centr.), befriedigt durch die entgegenkommenden Erklärungen der verbündeten Regierungen, will alles vertrauensvoll der Entscheidung des Bundesraths überlassen und hofft, daß dadurch das reelle Geschäft vor Schaden geschützt werden wird und daß die Zollbehörden, die ja souverän entscheiden und gleichsam Richter in eigener Sache sind, die Vorschrift der Zollzuschlags⸗ verordnung nicht allzu streng anwenden werden. Allerdings sind in manchen Fällen die Betroffenen hart geschädigt worden.

Abg. Graf Mirbach (dcons.): Daß ein Zollkrieg etwas Un⸗ angenehmes ist, kann ich nicht ohne weiteres zugeben. Das mag zu⸗ treffen für die Industrie, aber nicht für die Landwirthschaft. Wenn wir keine Industrie hätten, würde ich die Fortdauer dieses Zustandes wünschen. In Bezug auf die Verordnung sind wir vollständig einverstanden mit der Regierung, deshalb müssen wir auch gegen den Antrag Möller stimmen. Jedenfalls sollte die Regierung nicht so weit gehen, da einen Zollnachlaß zu gewähren, wo sich auf Grund des Zollkrieges ein verstärkter Import erst entwickelt hat. Der Zoll⸗ krieg kommt ja nicht unerwartet; schon vor Jahresfrist hat man da⸗ von gesprochen, und die Handelswelt konnte sich darauf einrichten, namentlich solche Leute, die mit Rußland in dauerndem Verkehr tanden. Eine wohlwollende Berücksichtigung der deutschen Privat⸗

Feneffen wünschen wir, aber mit sorgfältiger Prüfung jedes einzelnen Falles.

Abg. von Salisch (dcons.) bedauert, daß die Zollerhöhung gegenüber Rußland nicht hoch genug ist. Ganze Heerden von Gänsen, die von Rußland eingeführt werden, bleiben zollfrei. Die Land⸗ wirthschaft würde es sich gern gefallen lassen, daß im Interesse der Industrie die Superphosphatzölle erhöht würden, wenn nur auch die Interessen der Landwirthschaft vertreten würden. Die Actienspinnereien machen ganz schöne Dividenden, aber die Landwirthschaft leidet durch die Zollfreiheit des Flachses. Früher bestanden große Schwierig⸗ keiten in Bezug auf das Rösten des Flachses, wofür jetzt eine patentirte Erfindung vorhanden ist, welche das Rösten in sechs Stunden besorgt. Frankreich giebt zur Subventionirung des Flachsbaues 2½˖ Millionen Francs aus. Wenn etwas Aehnliches bei uns geschähe, würde die deutsche Landwirthschaft sehr schnell im stande sein, das für die Industrie nöthige Quantum Flachs zu bauen.

Abg. Dr. Hammacher (nl.): Ursprünglich wollte der Vorredner nur Kampfzölle auf bisher zollfreie Producte einführen, jetzt verlangt er aber die Einführung eines dauernden Flachszolls.

Abg. von bbe. Der Flachs ist nur als ein Beispiel herausgegriffen worden.

Abg. Dr. Ham macher bestreitet dies und meint, dauernder Flachszoll nicht zur Sache gehöre.

Albg Rickert (fr. Ver.) kann auch nicht begreifen, was die Herren eigentlich wollen; 1873 haben die Herren von der Rechten selbst gegen den Flachszoll gestimmt.

Abg. von Kardorff (Rp.): Seitdem hat sich die ganze Situation vollständig verändert.

Abg. Möller (nl.) warnt davor, das neue Patent zur Be⸗ handlung des Flachses allzu sanguinisch aufzufassen; es sind schon viele Patente genommen worden, ohne daß etwas dabei heraus⸗ gekommen ist.

Abg. von Salisch (deons.) erklärt, daß er zunächst nur während des Zollkriegs einen Flachszoll Rußland gegenüber eingeführt wissen wolle; er sei aber der Meinung, daß ein dauernder Flachszoll für die Landwirthschaft auch wünschenswerth wäre.

Abg. Lutz (dcons.): Die Einfuhr russischen Hopfens erzeugt einen ungeheuren Preisdruck. Dazu die Gefahr, daß er allein oder mit deutschem vermengt als deutscher oder gar als bayerischer ins Ausland geht und den Ruf des deutschen Produkts zerstört. Deutscher Hopfen zahlt jetzt etwa 200 Zoll bei der Einfuhr nach Rußland, russischer Hopfen aber nur 20 ℳ, also nur den zehnten Theil. Hier ist eine Aenderung dringend nothwendig. Das wird nicht als begehrlich aus⸗ gelegt werden können, das wird nur als ein Ausgleich zu be⸗ trachten sein.

Abg. Aichbichler (Centr.): Das Zollverhältniß ist allerdings ein ganz abnormes. Der deutsche Hopfenbau will für sich keinen Schutzzoll, er will nur unter gleichen Bedingungen mit anderen Hopfenproducenten arbeiten. Früher wurde Hopfen in erheblicher Menge von Deutschland nach Rußland importirt, jetzt hat sich das Verhältniß umgekehrt. Bei der Wie tigkeit der Sache beantrage ich, den Antrag an die Commission für die Handelsverträge zu verweisen.

Abg. Rickert (fr. Ver.): Für uns ist die Situation eine fatale; Sie wollen uns zwingen, während schwebender Vertragsver⸗ handlungen über die Kampfzölle zu debattiren. Wir wollen uns darauf nicht einlassen, unsere Ansichten sind dieselben wie früher. Die Herren, welche mit einem solchen Antrage ohne jede Ankündigung hier hineingeschneit kommen, sollten doch wenigstens das thatsächliche Material beibringen. Ein solcher Antrag gehört garnicht zum Gegenstand der Tagesordnung. Ich beantrage daher die Absetzung des Antrags von der Tagesordnung. Mit einem solchen Antrag in die schwebenden Verhandlungen einzugreifen, während sonst der Reichstag sich sehr zurückhaltend in solchen Dingen verhalten hat, ist sehr bedenklich. Die fränkischen Bauern⸗ beklagen sich über russische Concurrenz. Es werden uns aber keine Zahlen angeführt. Die Bücher, welche darüber Auskunft geben können, sind in der Bibliothek verliehen. Ich habe aber ermittelt, daß wir eine Einfuhr von Hopfen von fünf und eine Ausfuhr von 24 Millionen haben. Heute ist es unmöglich, einen so wichtigen Antrag zu verhandeln.

Abg. Kröber (südd. Vp.): In allen Hopfenbaugebieten Bayerns wird es getadelt, daß der Hopfenzoll von und nach Rußland so ungleich ist; allein ich habe immer mehr Stimmen gehört, die dafür plaidirten, daß der russische Zoll herabgesetzt wird und nicht der deutsche hinauf. Beim russischen Handelsvertrag müssen wir fordern, daß der Hopfenzoll von und nach Rußland gleich gemacht wird. Der Antrag Lutz wird uns kaum zum Ziele führen, für die Gleichheit des Zolls werde ich aber immer eintreten. Das ist der Wunsch aller Hopfen⸗ interessenten, daß Rußland nicht mehr erhebt als wir. Wenn man meint, der russische Hopfen sei wegen der Mischung durch die Manipulationen der Händler zu fürchten, so ist unser Hopfenbau doch so hoch entwickelt, daß er eigentlich den russischen Hopfen nicht zu fürchten braucht. Allerdings wird der russische Hopfen mit deutschem vermischt an Brauer abgegeben, die ihn Verhältnisse halber nehmen müssen; das fällt aber unter die Kategorie des Betruges, gegen den wir hier kein Mittel haben. Viele Brauer kaufen auf lange Credite vom Händler und müssen daher alles nehmen, was sie kriegen. Mit einem Zoll ist dagegen nichts zu machen. Ich bin aber mit der Idee des Antragstellers vollständig ein⸗ verstanden, daß eine Gleichheit anzustreben sei und daß bei den Ver⸗ handlungen mit Rußland dieser Gedanke festgehalten werden muß. Bezüglich der Resolution Möller⸗Heereman bemerke ich noch, daß es noch Jahre lang dauern wird, bis alles abgeschlossene Holz von Rußland hereinkommt.

Abg. Aichbichler (Centr.) erklärt, daß er wegen des mangelnden Materials die Commissionsberathung beantragt habe.

Abg. Lutz (dcons.) weist darauf hin, daß die zahlreich gegangenen Petitionen aus Bayern hinreichendes Material bieten.

Damit schließt die Generaldiscussion. In der Special⸗ discussion wird die Zollverordnung genehmigt. Die Resolution Möller⸗Heereman wird angenommen; die Resolutionen v. Salisch und Lutz werden der Handelsvertragscommission überwiesen.

In dritter Berathung erledigt das Haus den Freund⸗ schafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Reich und Columbien.

Abg. Dr. Hasse (nl.) bemängelt die Bestimmungen der Artikel 5 und 20, nach welchen die Deutschen wie die Inländer behandelt werden sollen, wenn sie sich an Empörungen berheiligen, und nach welchen die Deutschen nicht entschädigt werden für Nachtbeile, die ihnen zugestoßen sind ohne Verschulden der Regierung. Eine solche Bestimmung sei nur haltbar, wenn der Staat, mit dem man einen Vertrag abschließt, ein cipilisirter Rechtsstaat sei. In Columbien aber fänden oft Empörungen statt, und man wisse manchmal garnicht,

daß ein

ein⸗

welche Regierung die berechtigte ist.

Staatssecretär Freiherr von Mat

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat im Artikel 5 die Bestimmung bemängelt, daß die columbische Regierung sich vor⸗ behält, Deutsche, welche freiwillig eine Empörung unterstützen, in Bezug auf die gesetzliche Verantwortlichkeit für ihr Verhalten wie Inländer zu behandeln. Das ist eine Bestimmung, die hergenommen ist aus den §§ 12 und 13 des columbischen Fremdengesetzes, welches seit dem Jahre 1888 unbeanstandet dort in Kraft ist. Zudem ent⸗ spricht diese Bestimmung den allgemeinen Regeln des Völkerrechts.

Wenn ein Deutscher sich ins Ausland begiebt, so hat er An⸗ spruch auf den Schutz des Deutschen Reichs nach Maßgabe der Regeln des Völkerrechts. Wenn er sich aber im Auslande in innere politische Angelegenheiten mischt oder gar freiwillig an einer Empörung gegen die Regierung theilnimmt, so ist es meines Erachtens nicht die Auf⸗ gabe des Deutschen Reichs, für den Mann einzutreten und dafür zu sorgen, daß auf den Mann die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen nicht Anwendung finden.

Wenn der Herr Vorredner sagt, daß man über den Begriff „Empörung“ verschiedener Anschauung sein kann, so ist das voll⸗ kommen richtig; aber jeder Staat wird darauf halten, daß ein solcher Begriff nach Maßgabe der in demselben herrschenden Gesetze ausgelegt wird, und in dieser Beziehung kann von Seiten des Deutschen Reichs etwas Weiteres nicht geschehen, als, wenn etwa eine mißbräuchliche Anwendung des dortigen Gesetzes stattfindet, dann zu Gunsten des Deutschen einzutreten.

Was den Artikel 20 betrifft, so ist er ja auch früher im Plenum sehr eingehend behandelt worden. Auch dort ist nichts Neues geschaffen⸗ sondern nur etwas bestätigt, was den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts entspricht, daß nämlich, wenn ein Deutscher, der im Auslande sich niedergelassen hat, dort infolge von Bürgerkriegen oder von Indianereinfällen Schaden erleidet, dann die betreffende Re⸗ gierung nur in dem Falle verantwortlich und zum Ersatz verbindlich sein soll, wenn ihr eine culpa, eine Nachlässigkeit nachgewiesen werden kann. Das ist ein Grundsatz, nach dem seit zwanzig, deißig Jahren stets das Auswärtige Amt derartige Entschädigungsanträge be⸗ handelt hat.

Wenn in derartigen Staaten die Rechtspflege und überhaupt die inneren Organisationen nicht vollkommen unseren Anschauungen entsprechen, so muß eben der Deutsche, der sich dorthin begiebt und sich dort niederläßt, mit den Institutionen zufrieden sein, die er dort vorfindet, und muß das Risico auf sich nehmen, was daraus entsteht. Die beruhigende Versicherung will ich sehr gern dem Herrn Vor⸗ redner geben, daß die deutsche Regierung stets und ü;berall für den Schutz der deutschen Reichsangehörigen im Auslande nach Maßgabe der Bestimmungen des Völkerrechts eintreten wird.

Abg. Frese (fr. Ver.) erklärt, daß innerhalb der Handels⸗ kammern von Bremen und Hamburg sich gegen die Bestimmungen der Art. 5 und 20 zuerst eine starke Bewegung geltend gemacht habe, daß man aber im Hinblick auf die Wichtigkeit von Handelsverträgen

mit solchen Staaten, in welchen sonst der Panamerikanismus Deutsch⸗ im Hinblick auf die

land hindernd in den Weg treten würde, und

Bedeutung, in geordnete Verhältnisse speciell in Columbien zu ge⸗ langen, dazu gelangt sei, auf jeden Widerspruch zu verzichten, und empfiehlt von diesem Standpunkt aus die Annahme des Vertrages mit diesen Bestimmungen.

Der Vertrag wird darauf im ganzen angenommen ebenso ohne Debatte in dritter Berathung das Zusatzprotokoll zu dem Vertrage zur Unte rdrückung des Branntwein⸗ handels unter den Nordseefischern auf hoher See und das Ausführungsgesetz zu diesem Vertrage.

Ohne Debatte wird in zweiter Berathung auf Grund des mündlichen Berichts des Abg. Dr. Bachem das Ueberein⸗ kommen zwischen dem Reich und Serbien, betreffend den gegenseitigen Muster⸗ und Markenschutz, genehmigt.

Es folgt die Interpellation der Abgg. Werner u. Gen.

„Sind die verbündeten Regierungen geneigt, angesichts der allgemeinen schlechten Geschäftslage dieses Jahres für die in § 105 E der Gewerbeordnung angeführten Gewerbe eine Verlängerung der Geschäftsstunden bis Abends 10 Uhr am 24. und 31. Dezember d. J. eintreten zu lassen?“,

zu deren sofortiger Beantwortung sich Dr. von Boetticher bereit erklärt.

Abg. Werner (Rfp.) spricht seine Befriedigung darüber aus, daß die Interpellation von fast allen Parteien unterzeichnet sei; er habe dankbare Zuschriften von allen Seiten erhalten und wolle den Dank auf die übrigen Unterzeichner übertragen. Er bedauere deshalb um so mehr, daß einzelne Zeitungen sich auf den engen Parteistandpunkt gestellt und behauptet haben, daß der Antrag nur die mühsam erkämpfte Sonn- tagsruhe zerstören will. Wir freuen uns über die endlich herbeigeführte Sonntagsruhe; aber die Handlungsgehilfen, glaube ich, werden bei der jetzigen Geschäftslage gern bereit sein, ein kleines Opfer zu bringen. indem sie hoffen, wenn sie einmal selbständig werden, ähnlich de⸗

der Staatssecretär