ᷓ
die Dortmunder Zeitung. 8
Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und
Dortmund.
machungen
Fallersleben.
Dortmund. Bekanntmachung. [52391]
Die Eintragungen in das Handels⸗ und Muster⸗ register werden im Jahre 1894 durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, die Dortmunder Zeitung, die Tremoniag und den Generalanzeiger veröffentlicht.
Die Bekanntmachung der Eintragungen in das Gesells⸗ “ erfolgt außerdem durch die Rheinisch⸗Westfälische Zeitung. 8
Dortmund, im Dezember 1893. 8
Lönigliches Amtsgericht. Brüning. 8
Bekanntmachung. 52392]
Die Eintragungen in das Genossenschaftsregister werden im Jahre 1894 durch den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger, den öffentlichen Anzeiger des Amtsblatts der Königlichen Regierung zu Arnsberg, die Dort⸗ munder Zeitung, die Tremonia und den General⸗ Anzeiger veröffentlicht.
Die Bekanntmachung der Eintragungen, welche kleinere Genossenschaften betreffen, erfolgt außer durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, nur durch
Dortmund, im Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Brüning.
1““ 72 Dramburg. Bekanntmachung. [52714] Für das Geschäftsjahr 1894 werden die Ein⸗ ee kcen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister dur 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) die Berliner Börsenzeitung, 3) das Dramburger Kreisblatt, für kleinere Genossenschaften jedoch nur durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger und durch das Dramburger Kreis⸗ blatt veröffentlicht werden. 8 Dramburg, den 7. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
1RerseLsssqctesMtk 8
Elsterwerda. Bekanntmachung. [52715]
Gemäß Artikel 14 des Handelsgesetzbuchs wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das unterzeichnete Handelsgericht im Laufe des Jahres 1894 die im Artikel 13 daselbst vorgeschriebenen Be⸗ kanntmachungen mittels des Reichs⸗Anzeigers, der Berliner Börsenzeitung und des Liebenwerdaer Kreisblatts bewirken wird.
Die nach § 9 des Gesetzes vom 11. Januar 1876, betr. das Urheberrecht an Mustern und Modellen, erforderlich werdenden Bekanntmachungen werden im 1894 nur durch den Reichs⸗Anzeiger er⸗ olgen.
In demselben Jahre werden die Bekanntmachungen aus dem Genossenschaftsregister nur mittels des Reichs⸗Anzeigers und des Liebenwerdaer Kreis⸗ blatts bewirkt werden.
Elsterwerda, den 30. November 1893.
Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachung. [52717]
Eltville.
enossenschaftsregisters werden im Laufe des Jahres 1894 im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, dem Rhei⸗ nischen Kurier und dem Rheingauer Bürgerfreund bekannt gemacht werden. Jedoch werden für kleinere Genossenschaften die Bekanntmachungen der Einträge in das Genossenschaftsregister nur im Deutschen u“ und im Rheingauer Bürgerfreund erfolgen.
Eltville, den 6. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. 52716]
Ems. Für 1894 erfolgen die Bekanntmachungen aus dem Handelsregister durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, den öffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königl. Regierung zu Wiesbaden, den Rheinischen Kurier daselbst und den Lahnboten und solche aus dem Genossenschaftsregister durch das erste und letzte Blatt.
Ems, den 6. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
[52393] Eutin. Die im Jahre 1894 bezüglich des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters von dem unter⸗ ichneten Amtsgerichte zu erlassenden Bekannt⸗ sollen außer durch das Central⸗ Haundelsregister für das Deutsche Reich bezw. den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, durch den Anzeiger für das Fürstenthum Lübeck veröffentlicht werden. Eutin, 1893, Dezember 6. Großherzogliches Amtsgericht. Abtheilung I. J. V.: Schillmöller.
alkenburg. Bekanntmachung. 52394]
Die Bekanntmachung der in dem Geschäftsjahr 1894 zu bewirkenden Eintragungen in das diesseitige Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Musterregister wird im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, in der Berliner Börsen⸗ Zeitug und in der Zeitung erfolgen.
ůür Genossenschaften werden die Bekannt⸗ machungen durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und das Dramburger Kreisblatt geschehen.
Falkenburg, den 4. Dezember 1893.
“ Königliches Amtsgericht.
[52395] 2 Die Bekanntmachungen aus dem Handels⸗ und Genossenschaftsregister erfolgen 1894 durch den Reichs⸗Anzeiger, die Allerzeitung und die Hannoverschen Neuesten Nachrichten, — die, welche kleinere Genossenschaften betreffen, nur durch die beiden erstgenannten Blätter. Fallersleben, 6. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. CC16“ SGammertingen. Bekanntmachnng. [52399] Im Jahre 1894 werden die seitens des unter⸗ zeichneten Gerichts erfolgenden Eintragungen in das e Genossenschafts⸗, Zeichen⸗ und Muster⸗ register: 1) bezüglich der kleineren Genossenschaften: im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger und in der Lauchertzeitung,
8 Preußischen Staats⸗Anzeiger,
Staats⸗Anzeiger, im öffentlichen Anzeiger
des Amtsblattes der Königlichen Regierung
zu Sigmaringen, im Schwäbischen Merkur
und der Lauchertzeitung
veröffentlicht werden.
Gammertingen, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Geldern. Bekanntmachung. 1752718]
Im Geschäftsjahr 1894 sollen die im Art. 13
des Handelsgesetzbuchs, beziehungsweise § 147 des
Genossenschaftsgesetzes vom 1. Mai 1889 vorgeschrie⸗
benen Bekanntmachungen aus den Handelsregistern
und dem Genossenschaftsregister des unterzei⸗ hneten
Amtsgerichts in den nachstehend bezeichneten Blättern
erfolgen.
a. die Bekanntmachungen aus den Handelsregistern:
1) im RNeichs⸗Anzeiger,
2) in der Kölnischen Zeitung,
3) in der Geldern'’schen Zeitung,
b. die Bekanntmachungen aus dem Genossenschafts⸗ 8
register:
1) im Reichs⸗Anzeiger,
2) in der Geldern'’schen Zeitung.
Geldern, den 7. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
[524
Gelnhausen. Zur Veröffentlichung der Ein⸗
tragungen in das Handels⸗, Genossenschafts⸗, Muster⸗
und Zeichenregister des unterzeichneten Gerichts sind
für das Jahr 1894 folgende Blätter bestimmt:
1) der Deutsche Reichs⸗ und Königlich Preußische Staats⸗Anzeiger zu Berlin,
2) die Hessische Morgenzeitung zu Cassel,
3) das Kreisblatt des Kreises Gelnhausen,
für kleinere Genossenschaften nur die unter 1) und 3)
erwähnten Blätter.
Gelnhausen, den 4. Dezember 18903.
Königliches Amtsgericht.
Gera, Reuss j. L. Bekanntmachung. [52400] Die nach Art. 13 des Deutschen Handelsgesetzbuchs von uns zu erlassenden Bekanntmachungen über die im Laufe des Jahres 1894 vorkommenden Einträge in das Handelsregister unseres Bezirks werden
1) im Deutschen Reichs⸗ und Königlich
2) im Fürstenthum Reuß j. L. und 3) in der Geraer Zeitung erfolgen. Gera, den 7. Dezember 1893. Fürstliches Amtsgericht. Abtheilung für freiw. Gerichtsbarkeit. Dr. Schuhmann.
Amts⸗ und Verordnungsblatte für das
8
Gera, Reussj. L. Bekanntmachung. [52401] Wir machen hierdurch öffentlich bekannt, daß alle die Führung des Genossenschaftsregisters betreffenden Veröffentlichungen, welche auf gesetzlicher Vorschrift beruhen, im Laufe des nächstfolgenden Jahres 1) im Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger in Berlin, 2) im Amts⸗ und Verordnungsblatt für das
Fürstenthum Reuß j. L., und 3) in der Geraer Zeitung, soweit es sich aber um kleinere Genossenschaften handelt, nur in den unter Ziffer 1 und 3 bezeichneten Blättern erscheinen werden. Gera, den 7. Dezember 1893.
Fürstliches Amtsgericht. Abtheilung für freiw. Gerichtsbarkeit. Dr. Schuhmann.
Goldap. Bekanntmachung. 52402] Die Bekanntmachungen aus dem 11“ und dem Genossenschaftsregister werden im Jahre 1894 im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, in der Königs⸗ berger Hartungschen Zeitung und im Goldaper Kreis⸗ blatt erfolgen. 1 Die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften sollen außer in dem Deutschen Reichs⸗ und Kö⸗ niglich Preußischen Staats⸗Auzeiger in dem Goldaper Kreisblatt erfolgen.
Die auf die Führung des Handelsregisters und des Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte werden von dem Amtsrichter David unter Mit⸗ wirkung des Gerichtssekretärs Boltz bearbeitet werden.
Goldap, den 1. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Gostyn. Bekanntmachung. [52720]
Im Laufe des Jahres 1894 werden die Eintra⸗ gungen in das hiesige Handelsregister veröffentlicht werden durch
1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger,
2) das Posener Tageblatt,
3) die Schlesische Zeitung zu Breslau,
4) das Gostyner Kreisblatt, und diejenigen in das Zeichen⸗ und Musterregister nur durch das erstgenannte Blatt.
Gostyn, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Gostyn. Bekanntmachung. [52721] Im Laufe des Jahres 1894 werden die Eintra⸗ gungen in das hiesige Genossenschaftsregister ver⸗ öffentlicht werden durch 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königli Preußischen Staats⸗Anzeiger, 8
2) die Schlesische Zeitung zu Breslau,
3) das Gostyner Kreisblatt, für kleinere Genossenschaften jedoch nur durch die zu 1 und 3 genannten Blätter. 1
Gostyn, den 1. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. Greiffenberg i. Schl. [52403] Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur 2 Kenntniß gebracht, daß während des Geschäftsjahres 1894 die Ein⸗ tragungen in das Handels⸗ und in das Genossenschafts⸗ register bekannt gemacht werden:
a. im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen
Staats⸗Anzeiger,
b. in der Schlesischen Zeitung,
c. in der Berliner Börsenzeitung,
d. im Anzeiger für Greiffenberg, Liebenthal und
Umgegend, hinsichtlich der kleineren Genossenschaften nur in den
2) bezüglich der übrigen Einträge im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen
“
Die Eintragungen in das Muster⸗ und Zeichen⸗ register werden nur im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, veröffentlicht. Greiffenberg i. Schl., den 6. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. SGreifswald. Bekanntmachung. [52722] Die Bearbeitung der auf die Führung des andels⸗ und Genossenschaftsregisters sich beziehenden eschäfte ist für das Jahr vom 1. Januar 1894 bis zum 31. Dezember 1894 dem Amtsgerichts⸗Rath Ansinn und dem Amtsgerichts⸗Secretär Behm übertragen. Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregister werden durch Bekanntmachung im Reichs⸗Anzeiger, in der Berliner Börsenzeitung, im Greifswalder Kreisanzeiger und im Greifswalder Tageblatt, die Registereinträge bei kleineren Genossen⸗ schaften durch Bekanntmachung im Reichs⸗Anzeiger und im Greifswalder Kreisanzeiger veröffentlicht werden. . Greifswald, den 1. Dezember 1893. 8 Königliches Amtsgericht.
[52723]
Grossbodungen. Die Veröffentlichungen über Eintragungen in unserem Handelsregister und Ge⸗ nossenschaftsregister werden im Jahre 1894 in 1) dem Deutschen Reichs⸗ und Preußischen
Staats⸗Anzeiger, b 2) dem öffentlichen Anzeiger zum Amtsblatte der
Königlichen Regierung zu Erfurt, 3) dem Worbiser Kreisblatt, erfolgen, jedoch sollen die Bekanntmachungen, welche sich auf kleinere Genossenschaften beziehen, nur in den zu 1 und 3 genannten Blättern veröffentlicht werden. Bekanntmachungen über Eintragungen im Zeichen⸗ und Muster⸗Register werden nur in dem zu 1 ge⸗ nannten Blatte veröffentlicht werden. Großbodungen, den 1. Dezember 1893.
1 Königliches Amtsgericht.
“
[52404] Gr. Strehlitz. Die auf die Führung der Han⸗ dels⸗, Genossenschafts⸗, Zeichen⸗ und Musterregister bezüglichen Geschäfte werden im Jahre 1894 durch den Amtsrichter Wiedemann unter Mitwirkung des Secretärs Groß bearbeitet werden.
Die auf die Handels⸗ und Genossenschaftsregister bezüglichen Bekanntmachungen werden in
a. dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger,
.der Schlesischen Zeitung,
». der Schlesischen Morgenzeitung,
dem Groß⸗Strehlitzer Stadtblatte,
.der Groß⸗Strehlitzer Zeitung,
die Bekanntmachungen bezüglich der kleinen Ge⸗ nossenschaften aber außer in dem Deutschen Reichs⸗ Anzeiger nur in dem Groß⸗Strehlitzer Stadtblatte veröffentlicht werden. 1 Gr. Strehlitz, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
. [52724] Gross-Wartenberg. Im Geschäftsjahre 1894 werden von dem unterzeichneten Gericht die Ein⸗ tragungen 1) in das Firmen⸗, Gesellschafts⸗ und Procuren⸗ Register in a. den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger,
b. der Schlesischen Zeitung,
c. der Breslauer Zeitung, b
d. der Berliner Börsenzeitung,
e. dem hiesigen Kreisblatt.
2) in das Zeichen⸗ und Muster⸗Register nur in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 3) in das Genossenschaftsregister in a. dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger,
b. der Schlesischen Zeitung,
c. der Breslauer Zeitung,
d. dem hiesigen Kreisblatt, “ für kleinere Genossenschaften aber außer im Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger nur im hiesigen Kreisblatt veröffentlicht werden.
Groß⸗Wartenberg, den 6. Dezember 1893 Königliches Amtsgericht.
8
Hadamar. Bekaunntmachung. [5248 Für das Jahr 1894 erfolgen Bekanntmachungen aus dem Handels⸗ und Genossenschaftsregister durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, Rheinischen Kurier und Nassauer Boten, für kleinere Genossen⸗ schaften durch das erste und letzte Blatt. Hadamar, 6. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
Hadersleben. Beschluß. [52725] Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts werden während des Jahres 1894 im Deutschen Reichs⸗ Anzeiger, den Hamburger Nachrichten und Folke⸗ bladet, betreffend kleinere Genossenschaften nur im Deutschen Reichs⸗Anzeiger und im landwirth⸗ schaftlichen Wochenblatt für Schleswig⸗Holstein, die Eintragungen in das Markenschutz⸗ und Muster⸗ register allein im Deutschen Reichs⸗Anzeiger ver⸗ öffentlicht werden. 1 Anmeldungen werden werktäglich in den Geschäfts⸗ stunden von 10—12 Uhr Vormittags in der hiesigen Gerichtsschreiberei entgegengenommen werden. Hadersleben, den 1. Dezember 1893. Kbönigliches Amtsgericht. Abth. I. Rissom.
[52726] Hagenow. Die Bekanntmachung der Ein⸗ tragungen in das Handels⸗ und Genossenschafts⸗ register erfolgt für das Jahr 1894 durch einmalige Einrückung in den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und in die Amtlichen Mecklenburgischen Anzeigen und entweder in das hiesige Kreisblatt oder den Anzeiger für das hiesige Amt. Hagenow, den 30. November 1893. Großherzogliches Amtsgericht. 1 Haigerloch. Bekanntmachung. [52405] Im Jahre 1894 werden die Bekanntmachungen der Eintragungen im Handelsregister für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts 1) im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) im öffentlichen Anzeiger des Amtsblattes der
Handels⸗, Genossenschafts⸗, Zeichen⸗ und
Schwarzwälder Boten, 4) in dem hierselbst erscheinenden Haigerlocher Boten, schaftsregister außer im Deutschen eichs⸗Anzeiger im Haigerlocher Boten erfolgen. Haigerloch, den 5. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
[52727] Halberstadt. Im Jahre 1894 werden di Eintragungen in das Handels⸗ und das Genossen⸗ schaftsregister durch 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) die Magdeburger Zeitung und 1 3) die Halberstädter Zeitung und Intelligenzblatt, bezüglich der kleineren Genossenschaften jedoch nur durch die zu 1 und 3 bezeichneten Blätter veröffent⸗ licht werden. Eintragungen in das Zeichen⸗ und das Muster⸗ register kommen nur durch das Blatt zu 1 zur Ver öffentlichung. Halberstadt, den 2. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. Abth. VI.
Havelberg. Bekanntmachung. [52406] Im Jahre 1894 werden die Eintragungen unserer — Muster⸗ register sämmtlich im „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ be⸗ kannt gemacht; außerdem die des Handelsregisters in der „Berliner Börsenzeitung“, dem „Havelberger Wochenblatt“ und dem „Havelberger Courier“; die des Genossenschaftsregisters in den letztgenannten beiden Blättern und der „Berliner Abendpost“; die⸗ jenigen für kleinere Genossenschaften aber außerdem nur im „Havelberger Wochenblatt“. “
Havelberg, den 4. Dezember 1893
Königliches Amtsgericht. Heiligenbeil. Bekanntmachung. [52728]
Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1894 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, sowie die Königsberger Hartung⸗ sche Zeitung, bezüglich der kleineren Genossenschaften jedoch durch das erstere Blatt und die Heiligenb iler Zeitung bekannt gemacht werden. v
Heiligenbeil, den 6. Dezember 1893.
Koönigliches Amtsgericht. Matthee. [52409] Heinsberg. Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister des hiesigen Amtsgerichts sollen für das Jahr 1894 durch a. den Deutschen Reichs⸗ und Staats⸗An⸗ zeiger, . b. die Kölnische Volkszeitung, c. die Heinsberger Volkszeitung und bezüglich der kleineren Genossenschaften nur in den sub a. und c. bezeichneten Blätter veröffentlicht werden. 8 Heinsberg, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Hirschberg i. Schl. [52729] Bekanntmachung.
Im Jahre 1894 werden die auf die Führung des Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Musterregister bezüg⸗ lichen Geschäfte durch den Amtsrichter Zenker unter Mitwirkung des Secretärs Bessenroth bearbeitet werden. Es erfolgen die Bekanntmachungen:
a. in Handels⸗ und Genossenschaftssachen,
durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preustischen Staats⸗Anzeiger, die Schlesische Zeitung, den Boten aus dem Riesengebirge und das Hirschberger Tageblatt, für kleinere Genossenschaften aber nur durch den Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger und den Boten aus dem Riesen⸗ gebirge, W b. in Marken⸗ und Musterschutzsachen, nur durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Die Geschäfte werden in dem Zimmer Nr. 38 des Gerichtsgebäudes in der Wilhelmstraße hierselbst erledigt.
Hirschberg, den 5. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
1u1“ “
[52487] Höhr-Grenzhausen. Im nächsten Jahre sollen durch Einrückung die Eintragungen in das und das Musterregister des unterzeichneten
erichts in dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wies⸗ baden, dem Rheinischen Kurier daselbst, der Kölnischen Volkszeitung und Handelsblatt in Köln bekannt ge⸗ macht werden. Die Eintragungen im Genossen⸗ schaftsregister werden im Jahre 1894 bekannt gemacht im Reichs⸗Anzeiger sowie im Kreixsblatt lu Montabaur und im Bezirksblatt zu Höhr. Ein⸗ tragungen bezüglich kleinerer Genossenschaften werden außer im Reichs⸗Anzeiger nur in dem Kreisblatt veröffentlicht werden.
Grenzhausen, den 1. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht Höhr⸗Grenzhausen.
p. Fenner.
[51634] Hohenlimburg. Im Jahre 1894 werden für den hiesigen Bezirk die Eintragungen in das Handels⸗ register durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, die Kölnische Zeitung und den Gemeinnützigen zu Hobeglh eea diejenigen in das Muster⸗ und Zeichenregister nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger veröffent⸗ licht werden. Hohenlimburg, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Hohenlimburg. Die Veröffentlichung der Ein⸗ tragungen in unser Genossenschaftsregister erfolgt im Jahre 1894 für sämmtliche Genossenschaften im Deutschen Reichs⸗Anzeiger und im Feme nützigen zu Hohenlimburg.
Hohenlimburg, den 4. Dezember 1893.
unter a und d bezeichneten Blättern.
Königlichen Regierung zu Sigmaringen,
Königliches Amtsgericht.
3) in dem zu Oberndorf a. N. erscheinenen
die Bekanntmachungen der Einträge im Genossen⸗
[51636]2
Hohenmölsen. Bekanntmachung. Vom 1. Januar 1894 ab werden bis ar
veröffentlicht:
1) die Eintragungen in die hiesigen Handels⸗ und
Genossenschaftsregister durch
a. den Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. die Berliner Börsenzeitung, c. das Wochenblatt für Hohenmölsen gegend.
2) die Eintragungen und Löschungen in d Zeichen⸗ und Musterregister lediglich durch den
Deutschen Reichs⸗Anzeiger.
Für kleinere Genossenschaften, darunter den hiesigen Vorschuß⸗ und Sparverein, erfolgen jedoch die Ve⸗
kanntmachungen ausschließlich durch die
unter Nr. 1 a. und c. bezeichneten Blätter
ohenmüölsen, den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Ifeld. 8 Bekanntmachung. Die Eintragungen in das Handels⸗ und schaftsregister des hiesigen Gerichts werden
1894 im Deutschen Reichs⸗Anzeiger und in der Nordhäuser Zeitung bekannt gemacht werden.
Ilfeld, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. 1“ 8
Jesberg. Bekanntmachung. Die Eintragungen in das Handels⸗ und
schaftsregister des unterzeichneten Gerichts werden im Jahre 1894 im Deutschen Reichs⸗Anzeiger
und im Fritzlarer Kreisblatt veröffentlicht Jesberg, den 7. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Wachsmuth.
Jork. Die Eintragungen in das Han
Genossenschaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts
werden für das Jahr 1894 dur
1) den Deutschen Reichs⸗ nzeiger zu Berlin,
2) das Burtehuder Wochenblatt und 3) das Stader Tageblatt veröffentlicht werden.
Die Bekanntmachungen für kleinere seften werden aber nur durch die Blätt erfolgen.
Jork, den 7. Dezember 1893.
.““ Königliches Amtsgericht.
Königsberg i. Pr.
zeichnete Gericht zur Veröffentlichung der
Bekanntmachungen folgende Blätter bestimmt:
1) Bezüglich der nach der Civil⸗Proze erfolgenden Bekanntmachungen: 9
das Königsberger Regierungs⸗Amtsblatt und
die Königsberger Hartung'sche Zeitung 2) Bezüglich der Eintragungen in das und Genossenschafts⸗Register:
der Deutsche Reichs⸗ und Königlich Preu⸗
ßische Staats⸗Anzeiger, sowie die Königsberger Hartung'sche Zeitung
3) Rücksichtlich der Eintragungen in das Muster⸗ und Zeichen⸗Register: der Deutsche Reichs⸗ und Königlich Preußische Staats⸗Anzeiger. Die auf die Fü hrung der Handels⸗, Genossenschafts⸗, Muster⸗ und Zeichen⸗Register, sowie der Schiffs⸗Register sich
bezjehenden Geschäfte werden für den
Registerbezirk von dem Amtsgerichts⸗Rath Frenzel und
dem Secretär Grieswaldt bearbeitet. Königsberg i. Pr., den 2. Dezember Königliches Amtsgericht. XII.
Körlin. Bekauntmachung. Während des Geschäftsjahres 1894 werden unterzeichneten Gericht die Eintragungen i
des Handelsregisters durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger fkunch die senzei ür Pom⸗ mern, ferner in Betreff des Genossens haftsregisters durch den Deutschen Reichs⸗und Königlich Preußi⸗
bezw. dessen Central⸗Handelsregister, sowie Berliner Börsenzeitung und die Zeitun
schen Staats⸗Anzeiger und die Zeitung mern bekannt gemacht werden.
Körlin a. Pers., den 4. Dezember 1893.
Köͤnigliches Amtsgericht.
Konstadt. Bekauntmachung.
Im Geschäftsjahr 1894 werden von dem unter⸗
jeichneten Amtsgericht die Eintragungen
Handels⸗, Muster⸗ und Genossenschaftsregister durch K
1) den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger,
2) die Schlesische Zeitung,
3) den Oberschlesischen
4) das Kreuzburger Kreisblatt und
5) die Kreuzburger Zeitung,
die auf kleinere Genossenschaften bezüglichen Ein⸗ tragungen dagegen nur im Deutschen Reichs⸗ Anzeiger und im Kreuzburger Kreisblatt veröffent⸗
licht werden.
Konstadt, den 5. Dezember 189cb.
1“
Königliches Amtsgericht.
Kontopp. Bekanntmachung. „Für das Kalenderjahr 1894 werden bei de zeichneten Gericht die Eintragungen
1) in das Handels⸗, Zeichen⸗ und Musterregister
a. durch den Deutschen Reichs⸗ und schen Staats⸗Anzeiger,
b. durch die Schlesische Zeitung, durch das Niederschlesische Tageblatt, durch das Grünberger Wochenblatt,
d. 2) in das Genossenschaftsregister durch die sub 1,
und A bezeichneten Blätter, die in das lleinerer Genossenschaften
öffentlicht werden. Kontopp, den 8. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Koppenbrügge. Bekanntmachung. [52415] 8 8 1 hiesigen Handelsregister Zerden für das Jahr 1894 veröffentlicht werden im deutschen Reichs⸗Anzeiger, Hannoverschen Cou⸗ ung d eiste in Hameln
8 8 Niedersächsischen Volkszeitung in Alfeld.
ie Eintragungen im
rier, in der Deister⸗ und Weserzeitun
rigge⸗ den 5. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
1“ 8 8 8
91 ,1 Bekanntmachung. Für das Geschäftsjahr 1894 werden für dasgeae.
eren bewirkten Eintragungen nur in den sub 1, a und d bezeichneten Blättern ver⸗
[52407] uf weiteres
und Um⸗
vorstehend n.
[52410] Genossen⸗
im Jahre
[52730] Genossen⸗
werden.
[52731] ndels⸗ und
Genossen⸗ 11 und 2
[52412]
amtlichen
Ordnung
Handels⸗
hiesigen 1893.
[52413 n bei dem n Betreff
für Pom⸗
[52732] in das
öniglich
[52733] m unter⸗
Preußi⸗
“
Register
““
as hiesige
Koppenbräsge. Bekanntmachung. [52414] Die Eintragungen im hiesigen Genossenschafts⸗
register werden für das Jahr 1894 veröffentlicht
werden im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, Han⸗
noverschen Courier und in der Deister⸗ und Weser⸗
zeitung in Hameln, bei kleineren Genossenschaften
jedoch nur in ersterem und letzterem Blatte. Koppenbrügge, den 5. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht
Kreuznach. Bekanntmachung. Die Bekanntmachung der Eintragungen in das — und in das Genossenschaftregister des hiesigen mtsgerichts wird im Laufe des Kalenderjahres 1894 durch den „Dentschen Neichs⸗Anzeiger“ die „Kölnische Zeitung“ und durch den Kreuznacher „General Anzeiger“ — bei kleinen Genossenschaften mit Ausnahme der Kölnischen Zeitung — erfolgen. Die Eintragungen in das Zeichen⸗ und Muster⸗ register werden nur durch den „Deutschen Reichs⸗ Anzeiger“ veröffentlicht werden. Krenznach, den 4. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. “ 152416] Krivitz. Die auf das Handelsregister und Ge⸗ dassenschaftsregifte für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ezüglichen öffentlichen Bekannmachun⸗ gen werden im Jahre 1894 im Deutschen Reichs⸗ Anzeiger, in den Amtlichen Mecklenburgischen An⸗ Lesgen und in dem Mecklenburgischen Volksblatt erfolgen. „Krivitz, den 7. Dezember 1893. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
Krone a. d. Br. Bekanntmachung. [52417] Im Jahre 1894 werden die Bekanntmachungen der Eintragungen in unser Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Musterregister durch: 1) den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, 2) das Bromberger Tageblatt, 3) den Croner Courier erfolgen. Bekanntmachungen betreffend kleinere Genossen⸗ schaften, als welche die zur Zeit bestehenden sämmt⸗ lich angesehen werden, erfolgen nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Croner Courier. Krone a. d. Br., den 4. Dezember 1893. Königl. Amtsgericht.
“
Laasphe. Bekanntmachung. [52418] Im Jahre 1894 werden bei dem hiesigen Amts⸗ gerichte die Eintragungen in: I. das Handelsregister durch: a. den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. die Berliner Börsenzeitung, c. das Wittgensteiner Kreisblatt. II. das Cense ete durch: a. den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. die Berliner Börsenzeitung, Joc. das Wittgensteiner Wochenblatt; bei kleineren Genossenschaften nur durch die unter II. a. und c. bezeichneten Blätter veröffentlicht werden. Laasphe, den 2. Dezember 18995. — Königliches Amtsgericht.
[52734 Langenberg. Die seitens des C““ Amtsgerichts in Handels⸗ und Genossenschaftssachen im Jahre 1894 zu erlassenden Bekanntmachungen erfolgen durch den Reichs⸗Anzeiger, das Amts⸗ blatt, die Kölnische und Elberfelder Zeitung und je nach dem Orte der Niederlassung durch die Langen⸗ berger oder Neviges⸗Hardenberger Volks⸗Zeitung. Für kleinere Genossenschaften erfolgen die Bekannt⸗ machungen durch den Reichs⸗Auzeiger und die Langenberger oder Neviges⸗Hardenberger Volks⸗ Zeitung.
Langenberg, den 7. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Lauenburg, Elbe. Bekanntmachung. 52419] Die Eintragungen in das Handelsregister werden im Jahre 1894 durch den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger, die Allgemeine Lauenburgische Landes⸗ zeitung, die Lübecker Zeitung und die Hamburger Nachrichten veröffentlicht werden.
Lauenburg (Elbe), den 2. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
v1“
ELauenburg, Elbe. Bekanntmachung. [52420] Die Eintragungen in das hiesige Geno enschafts⸗ 8 werden im Jahre 1894 bekannt gemacht werden: 1) im Deutfchen Neichs⸗Anzeiger, 2) 8 der Allgemeinen Lauenburgischen Landes⸗ zeitung, , 3) in den Hamburger Nachrichten. für kleinere Genossenschaften nur in der Allgemeinen Lauenburgischen Landeszeitung. Lauenburg Lenbch. den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Lautenburg. Bekanntmachung. [52735] Die Bekanntmachung der Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister des unterzeich⸗ neten Gerichts werden für das Jahr 1894 durch folgende Blätter erfolgen: 1) den Dentschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) die Danziger Zeitung, 3) den Graudenzer Geselligen, 4) den Preußischen Grenzboten hierselbst. Eintragungen, betreffend kleinere Genossenschaften, werden nur in den zu 1 und 4 bezeichneten Blättern veröffentlicht werden. Lautenburg, Westpr., den 1. Dezember 1893. “ Königliches Amtsgericht.
v1
Leck. Bekanntmachung. [52421] Während des Jahres 1894 werden die Eintragungen in das hiesige Handelsregister in dem „Dentschen
52485]
Leck. Bekanntmachung. 52422 Während des Jahres 1894 werden die Eintr524021 in das bissige Genossenschaftsregister in dem „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger“ und der „Tondern'schen Zeitung“ veröffentlicht werden. 68 Leck, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Lenzen. Bekanntmachung. [52738 Die im Laufe des Jahres 1894 9—07 87229 zeichneten Amtsgerichte zur Veröffentlichung gelan⸗ genden Bekanntmachungen über die Eintragung in die Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Musterregister werden durch folgende Blätter publicirt werden:
1) durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗ 2 saen de hees e br
2) durch da egierungs⸗Amtsblatt zu Potsdam, 3) 8 die Berliner Börsenzeitung,
4) dur das Kreisblatt der Westprignitz,
5) durch die Fethang für die West⸗ und Ost⸗ „Prignitz zu Lenzen. Für kleinere Genossenschaften erfolgen die Bekannt⸗ machungen durch den Reichs⸗ und Staats⸗ und die Zeitung für die West⸗ und Ost⸗ rignitz. Lenzen, den 4. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Lingen. Bekanntmachung. Die Veröffentlichung der Eintragungen in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister des unter⸗ zeichneten Amtsgerichts für das Jahr 1894 wird den Zeutschen Reichs⸗Angeiger in Berlin, en Hannover'schen Courier und das Li 1 Wochenblatt erfolgen. Die Bekanntmachungen für kleinere Genossen⸗ schaften werden außer im Deutschen Reichs⸗ Anzeiger nur im Küägen schen Wochenblatt erfolgen. Lingen, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. II.
Lobenstein. Bekanntmachung. 2424] Für die im Laufe des Jahres 1894 aus unserem Handelsregister sowie aus unserem Genossenschafts⸗ register zu erfolgen habenden Bekanntmachungen sind: der Deutsche Reichs⸗ und Königl. Preußische Staats⸗Anzeiger in Berlin, 2) das Amts⸗ und Verordnungsblatt in Gera, .3) die Reußische Landeszeitung hier, sowie für die Bekanntmachungen für kleinere Ge⸗ nossenschaften unseres Genossenschaftsregisters außer dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger, vorstehend sub 1. noch die Reußische Landeszeitung hier, vorstehend sub 3, bestimmt worden. Lobenstein, den 5. Dezember 1893. Fürstliches Amtsgericht. 8 (Unters chrift
Löwen. Bekanntmachung. [52740] Im Jahre 1894 wird die Bekanntmachung der Eintragungen a. in das hiesige Handelsregister durch 1) den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen
Staats⸗Anzeiger, 2) das Löwener Stadtblatt, 3) die Breslauer Zeitung, 4) die Schlesische Feittung; 8 b. in das hiesige Muster⸗ und Genossenschafts⸗ register nur durch die Blätter zu 1 und 2, bezüglich des Vorschuß⸗Vereins zu Löwen — Eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht — überdies durch die Schlesische Zeitung erfolgen Löwen, den 7. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Marbach. 152742] Köönigl. Amtsgericht Marbach. Die Bekanntmachungen betreffend die Eintragungen hee.g eg- im Jahre 894 im Deutschen Reichs⸗Anzei i Amtsblatt „Der Hefieeich Den 9. Dezember 1893. Ober⸗Amtsrichter (Unterschrift).
v11“
52743 Marne. Die Eintragungen in das hiesige EHeg sn das Genossenschaftsregister werden im Jahre 1894 im Reichs⸗Anzeiger und 11“ v in der Nord⸗Ostsee⸗ sowie Marner Zeitu ⸗ öffentlicht werden. 1 “ Die Bekanntmachungen für kleinere Genossen⸗ schaften erfolgen außer im Reichs⸗Anzeiger nur in der Marner Zeitung. ““ Marne, den 8. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. v. Halem, Dr.
52744 Marsberg. Für den Bezirk des S. Nats. gerichts werden während des Jahres 1894 ver⸗ 1 3 a. die Bekanntmachungen aus dem Handels⸗ und Genossenschaftsregister durch 8 1) den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger,
2) das Westfälische Volksblatt zu Paderborn, .3) die Berliner Börsenzeitung, die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften jedoch nur durch die beiden erstgenannten Blätter; b. die Bekanntmachungen aus dem Zeichen⸗ und Musterregister lediglich durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger. Marsberg, den 1. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Mayen. Bekanntmachung. [52745] Für das Geschäftsjahr 1894 sollen die Eintragun⸗
Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger“, der „Flensburger Norddeutschen Zeitung“ und der „Tondern'schen Zeitung“, die Eintragungen in das Musterregister nur in dem erstgenannten Blatte veröffentlicht werden. Leck, den 1. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
gen in das hiesige Handels⸗ und Genossenschafts⸗ register
durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger,
die Mayener Zeitung und
die Mavyener Volkszeitung; die Eintragungen in das Zeichen⸗ und Muster⸗ register allein durch den Reichs⸗Anzeige
schaften außer durch den Reichs⸗Auzeiger nur no durch die — — veröffentlicht werden. 4 Mayen, den 5. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
1 [52746]
Die Eintragungen in das hiesige
1“ und Genossenschaftoregister werden im
ahre 1894 veröffentlicht durch den Reichs⸗An⸗
eiger, Hannoverschen Courier und das zuständige
reisblatt, die Eintragungen, betreffend die jetzt be⸗
stehenden Molkerei enossenschaften und Consumvereine
sowie betreffend alle kleineren Genossenschaften, nur
im eichs⸗Anzeiger und dem zuständigen Kreis⸗ Meinersen, den 6. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Meinersen.
1 - [52747 Meiningen. Die öffentlichen Behg 8 der Eintrag ungen im Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Zeichenregister des unterzeichneten Gerichts erfolgen im Jahre 1894 im Deutschen Reichs⸗Anzeiger in Berlin, im Regierungsblatt hier und in der Dorf⸗ zeitung in Hildburghausen und, soweit kleinere Ge⸗ nossenschaften, z. B. Raiffeisen'sche Darlehnskassen⸗ Vereine in Frage kommen, nur im Regierungsblatt hier und im Deutschen Reichs⸗Anzeiger.
4. Dezember 1893.
Herrzogl. Amtsgericht. Abth. I. von Bibra.
Memel. Bekanntmachung. 52748
Die auf Führung der H andels⸗, Genossensaubts.
Zeichen⸗ und Musterregister bezüglichen Geschaͤfte werden für das Jahr 1894 durch den Herrn Amts⸗ richter Wechselmann unter Mitwirkung des Gerichts⸗ schreibers, Herrn Gerichts⸗Secretär Falkenberg, be⸗ arbeitet.
Die Veröffentlichung der Eintragungen erfolgt:
a. bezüglich des Musterregisters im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger,
b. bezüglich des Genossenschaftsregisters außerdem im Memeler Dampfboot,
c. bezüglich der übrigen Register außer in den beiden genannten Blättern noch in der Königs⸗ berger Hartung'schen Zeitung und der Berliner
Bbörsenzeitung. 1
Memel, den 8. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Mettmann. Bekaunntmachung. [51982] Die Eintragungen in das Handels⸗ und Genossen⸗ schaftsregister des unterzeichneten Amtsgerichts werden im Kalenderjahre 1894 bekannt gemacht durch: 1) den Dentschen Reichs⸗Anzeiger und
Königlich Preußischen Staats⸗ nzeiger, 2) in der Mettmanner Zeitung, 3) die Elberfelder Zeitung, 4]) die Kölnische Zeitung, für kleinere Genossenschaften nur durch den Reichs⸗ Anzeiger und soweit sie in den “ Bürger⸗ meistereien belegen sind, durch die 2 ülfrather, Mettmanner oder Haaner Volkszeitung. Die Eintragungen in das Zeichen und Muster⸗ register werden durch den Reichs⸗Anzeiger und G Preußischen Staats⸗Anzeiger bekannt gemacht. Mettmann, den 5. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
“
52749 Naumburg, Bz. Cassel. GG na Die Bekanntmachungen aus dem Handelsregister des hiesigen Amtsgerichts werden im Jahre 1894 in dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger, der Hessischen Morgen⸗Zeitung und dem Wolfhager Kreisblatte veröffentlicht werden. Die Bekanntmachungen aus dem Genossenschafts⸗ register, insbesondere auch der die kleineren Genossen⸗ schaften betreffenden Eintragungen erfolgen für das Jahr 1894 im Reichs⸗Anzeiger und im Wolfhager Kreisblatt. Naumburg in Hessen, den 6. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. 8 Steinhauß. Neustadt, Main-Weser Bahn. [53010] 1u“ Bekanntmachung. Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗, Ge nossenschafts⸗, Zeichen⸗ und Musterregister werden pro 1894 in der zu Marburg erscheinenden Ober⸗ hessischen Zeitung, in dem Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger und in der zu Cassel erscheinenden Hessischen Morgen⸗ zeitung, für kleinere Genossenschaften außer in dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger nur in der Ober⸗ hessischen Zeitung veröffentlicht werden. Neustadt (Main⸗Weser Bahn), De⸗
zember 1893. 1 Königliches Amtsgericht.
— —
Neustadt a. Rbge. Bekanntmachung.
Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ und
Genossenschaftsre süier werden für 4. Jahr 1894
veröffentlicht werden durch
1) den Deutschen Reichs⸗Anzeiger,
2) den Hannoverschen Courier,
3) die hiesige Leinezeitung.
Für kleinere Genossenschaften erfolgen die Ver⸗
öffentlichungen außer in dem unter 1 nur noch in
dem unter 3) bezeichneten Blatte.
Nenstadt a. Rbge., den 2. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. I.
Neutomischel. Bekauntmachung. [52751]
Die Eintragungen in das Handels⸗, Genossen⸗
schafts⸗ und Müsterregister des unterzeichneten Gericht
werden im Geschäftsjahre 1894 W
a. den Reichs⸗Anzeiger,
b. das Reutomischeder Kreisblatt,
c. das Posener Tageblatt,
d. die Posener Zeitung,
bekannt
Das Neutomischeler Kreisblatt ist dasjenige Blatt,
in welchem außer dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger
die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaf
erfolgen werden. 1““
Neutomischel, den 7. Dezember 1893 Kgsnigliches Amtsgericht.
† und die Eintragungen betr. kleinere Genossen⸗