1893 / 297 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Dec 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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des Beutschen Reichs⸗Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

ittwoch,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Hauptmann Schaubert im 6. Badischen Infanterie⸗ Regiment Kaiser Friedrich III. Nr. 114, dem evangelischen Pfarrer Salzw 1 Schwarzenau im Kreise Witkowo und dem Ober⸗Bergamts⸗Markscheider Hünnebeck zu Dortmund den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Oberst⸗Lieutenant a. D. Hesse zu Ehrenbreitstein, bisher etatsmäßiger Stabsoffizier des Feld⸗Artillerie⸗Regiments Prinz August von Preußen (Ostpreußisches) Nr. 1, und dem bisherigen ordentlichen Lehrer an der Kunst⸗Akademie zu Cassel, IB Georg Koch den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,

dem Bureau⸗Vorsteher bei dem landwirthschaftlichen Central⸗ verein der Provinz Sachsen Hanson zu Halle a. S., dem Rittergutspächter Carl Lipke zu Dönstedt im Kreise Neu⸗ haldensleben und dem Amtsvorsteher, Gutsbesitzer Gustav Wesche zu Raunitz im Saalkreise den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse, .

dem Sergeanten Joseph Weinberger in der Schutz⸗ für Deutsch⸗Ostafrika das Militär⸗Ehrenzeichen zweiter Klasse,

dem Hegemeister Lumma zu Brand im Landkreise König berg i. P.

92 und dem Ober⸗Bohrmeister Kohl zu Groß⸗Salze im Kreise Kalbe das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold,

dem früheren Gemeinde⸗Vorsteher in Koslau, Kreis Neumarkt, jetzigen Inwohner zu Polsnitz, desselben Kreises, Anton Zeipert, dem Kirchenältesten, Grundbesitzer Friedrich Kelm zu Elsen im Kreise Witkowo, dem herrschaftlichen Wiesenwärter Simon Tetla zu Miserau im Kreise Pleß, dem Locomotivheizer a. D. Wilhelm Schorn zu Unterbach im Kreise Düsseldorf und dem Holzhauermeister Anton Kaminski zu Kurau im Kreise Braunsberg das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Kanonier Hugo Büchel im Thuringischen Feld⸗ Artillerie⸗Regiment Nr. 19 die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich bayerischen Militär⸗Verdienst⸗Ordens: dem Oberst⸗Lieutenant Linde, Abtheilungs⸗Chef im Großen Generalstab; des Comthurkreuzes zweiter Klasse des Königlich württembergischen Friedrichs⸗Ordens: dem Oberst⸗Lieutenant von Brandis vom Millitär⸗ cabinet, à la suite des Garde⸗Füsilier⸗Regiments; sowie des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: dem Hauptmann von Rüxleben, persönlichem Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von GG

Weriche gung.

In Nr. 293 des „R.⸗ u. St.⸗Anz.“, Seite 1 Spalte 1 Zeile 4 von oben, ist zu lesen:

dem Obersten a. d. Meske zu Berlin, bisher Comman⸗ deur des Infanterie⸗Regiments von Borcke (4. Pommersches) Nr. 21, den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe u. s. w.

Dentsches Reich. Bekanntmachung.

8 Verlegung der Packet⸗Annahmestelle des Postamts 4 (Stettiner Bahnhof).

Am 17. Dezember Abends nach Dienstschluß wird die Packet⸗Annahmestelle des Postamts 4 (Stettiner Bahnhof) vom Stettiner Bahnhof nach dem Hause Schlegelstraße

Nr. 14 verlegt. Berlin C., den 11. Dezember 1893. Der Kaiserliche Ober⸗Postdirector Geheime Ober⸗Postrath. riesbach.

1“ 8

Den nachbenannten E“*“ 1) der Kranken⸗ und Sterbekasse der vereinigten Stein⸗ drucker und Lithographen Kölns (E. H.),

der Kranken⸗ und Sterbekasse zu Oberhöchstadt

(E. H.), und Sterbekasse (E. H.) zu Naurod

3) der Kranken⸗ und Krankenkasse u“

4) der Allgemeinen Unterstützungs⸗ (C. H.) in Lorsbach i. T., 2

bindung von seinem

der Vereinigten Krankenunterstützungs⸗Kasse zu Kal⸗ bach (E. H.),

der Allgemeinen Krankenunterstützungs⸗ und Sterbe⸗ kasse (E. H.) in Fischbach,

der Krankenkasse des Kirchspiels Warnitz (E. H.), der 1“ Krankenkasse für die Stadt Posen der Kranken⸗ und Sterbekasse der Confections⸗ Schneider und deren Berufsgenossen und Genossinnen zu Erfurt (E. H.),

der Kranken⸗ und Begräbnißkasse Forst i. L. und Umgegend (E. H.), der Krankenkasse für die Sammtgemeinde Gesmold in Gesmold (E. H.),

der Kranken⸗Unterstützungskasse für die Tischlergesellen in der Stadt Osnabrück (E. H.),

der Arbeiter⸗Kranken⸗Unterstützungskasse (E. H.) in Hellern,

der Krankenkasse für die Sammtgemeinde Oldendorf in Oldendorf (E. H.),

der Krankenkasse für die Sammtgemeinde Neuenkirchen in Neuenkirchen bei Melle (E. H.),

der St. Josephs⸗Krankenkasse (E. H.) zu Remscheid, und Begräbnißkasse der Gold⸗ und und Berufsgenossen zu Königsberg

der Maurer zu

14) 15)

16) 17) der Kranken⸗ Silberarbeiter v 13“”“ ist auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Fassung vom 10. April 1892 (R.⸗Ges.⸗Bl. E. 379) be⸗ scheinigt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Kranken⸗ geldes, den Anforderungen des § 75 des Gesetzes genügen

Berlin, den 8. Dezember 1893. Der Minister für Handel und Gewerbe.

v 84“ 1

Lohmann.

Königreich Preußen.

Des Königs Majestät haben Allergnädigst geruht, den Provinzial⸗Landtag der Provinz Westfalen zum 11. Februar 1894 nach der Stadt Münster zu berufen.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Der Kreis⸗Thierarzt Scharsich zu Schwetz ist unter Ent⸗ gegenwärtigen Amt in die Kreis⸗Thier⸗ arztstelle des Kreises Striegau mit dem Amtssitz in Striegau versetzt worden; die commissarische Verwaltung der Kreis⸗ Thierarztstelle des Kreises Schwetz ist dem Thierarzt Arno Wagner übertragen worden.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 13. Dezember. Seine Majestät der Kaiser und König arbeiteten

““

im Neuen Palais heute im Laufe des Vormittags längere Zeit mit dem Chef des Civilcahinets, Wirklichen Geheimen Rath Dr. von Lucanus, und empfingen F 1 Uhr den Statthalter

in Elsaß⸗Lothringen Fürsten von Ho enlohe.

—Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung. 1

Bei der Preußischen Staatseisenbahn⸗Verwaltung wurden bisher nach einer Anordnung des Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten den langjährig beschäftigten Arbeitern bei zufriedenstellender Dienstführung Geldbelohnungen, und zwar nac fp keäns evanssgabf er Dienstzeit dreißig Mark und nach fünfunddreißig Jahren sechzig Mark bewilligt.

Dieses Verfahren ist neuerdings hcgin erweitert, daß den Arbeitern nach Ablauf einer fünfzigjährigen Dienstzeit eine weitere Geldbelohnung von einhundert Mark gewährt werden sol⸗ sofern nicht eine anderweite Auszeichnung angezeigt erscheint.

Ein hiesiges Blatt knüpft an die Besprechung dieser letzteren Anordnung die Bemerkung, daß mit der neuen Ge⸗ pflogenheit eine erhebliche Ersparniß für den Eisenbahnfiscus verknüpft sei.

Diese Unterstellung beruht auf der irrthümlichen Annahme, daß die bei kürzerer als fünfzigjähriger Dienstzeit bisher gewährten Belohnungen künftig in Wegfall kommen sollen. Das ist nicht der Fall, es treten daher nicht Erspar⸗

den 13. Dezember, Ahends.

1893.

nisse, sondern Mehrausgaben ein. Wie wir bereits früher aus anderer Veranlassung mitgetheilt haben, sind bei der ge⸗ nannten Verwaltung im Se 1892 nicht weniger als 1147 Arbeiter nach Vollendung einer fünfundzwanzigjährigen und 314 Arbeiter nach Vollendung einer fünfunddreißigjährigen tadelfreien Dienstzeit mit den üblichen Belohnungen bedacht worden. o—oo“

Der Gouverneur von Ulm, General⸗-Lieutenant von

Zingler hat Berlin wieder verlassen.

8 Die Erste Kammer hat in ihrer vorgestrigen Sitzung einstimmig die die Leipziger Meßwechsel betreffende Ver⸗ ordnung vom 23. September v. J. genehmigt.

dem Einführungsgesetz zur deutschen Wechselordnung richtet sich bei den Meßwechseln Verfallzeit und Anfang der Frist der Präsentation zur Annahme nach den Tagen der Ein⸗ und Ausläutung der Messe. Die Verordnung hat nun für den Fall, daß einmal die Messe nicht ein⸗ und ausge⸗ läutet werden sollte, an Stelle dieser Tage die Kalender⸗ tage gesetzt, an denen die Ein⸗ oder Ausläutung der Messe in dem gegebenen Falle stattgefunden haben würde. Die Zweite Kammer überwies vorgestern die Vorlage über den Bau von Nebenbahnen an die Finanz⸗Deputation und begann gestern die Berathung des Gesetzentwurfs wegen Abänderung des Einkommensteuergesetzes.

Baden.

Die Zweite Kammer hat gestern die Berathung der Interpellationen und Anträge bezüglich der neuen Reichssteuer⸗ gesetzentwürfe beendet. Der Antrag des Abg. Klein⸗Wein⸗ die Regierung möge sich gegen die Reichs⸗Wein⸗ teuer erklären, wurde nach der „Frkf. Zt.“ einstimmig an⸗ genommen. Der Antrag Muser, die Regierung möge gegen die Wein⸗, Taback⸗ und Stempelsteuer⸗ Entwürh stimmen, konnte nicht zur Abstimmung gelangen, da er am ersten Berathungstag den Charakter einer Interpellation er⸗ hüct Ein gestern zur Herbeiführung einer Abstimmung ge⸗ tellter Unterantrag wurde als nicht geschäftsordnungsmäßig zurückgewiesen. Der Abg. Muser erklärte, den Antrag von neuem einbringen zu wollen. 1

Hessen.

Beide Kammern des Landtags haben sich gestern constituirt. Zum Präsidenten der Ersten Kammer ist von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog der Fürst u Ysenburg⸗Büdingen ernannt worden. Auf Vorschlag Seiner Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Wilhelm von essen wählte die Kammer durch Acclamation den Grafen zu Solms⸗ Laubach zum

weiten Präsidenten, zu Schriftführern den Grafen von Schlitz genannt von Görtz und den Ober⸗Consistorial⸗ Präsidenten, Wirklichen Geheimen Rath Dr. Goldmann. Die Zweite Kammer wählte den Abg. Weber zum Ersten und den Abg. Wolfskehl zum Zweiten Praͤsidenten. Die feier⸗ liche Eröffnung des Landtags durch Seine Königliche Hoheit den Großherzog sollte heute Nachmittag um 1 ½ Uhr stattfinden. 8 Mecklenburg⸗Schwerin.

Der Landtag hat gestern die Verstaatlichung der Süd⸗ bahn und der mit 40 gegen 18 Stimmen genehmigt.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.

Ueber die Folgen, die eine etwaige Ablehnung der neuen Reichssteuern fuür die Steuerzahler des Gro herzogthums haben würde, hat sich der Finanz⸗Assessor Dr. von der Osten der „Th. C.“ zufolge in einer vor kurzem abgehaltenen Ver⸗ sammlung des nationalliberalen Vereins in Weimar dahin ge⸗ äußert, daß seit 1879 das Großherzogthum 19 Millionen Mark an Matrikularbeiträgen gespart und 3 Millionen baar vom Reich erhalten habe. Diese günstige Finanzlage sei zur Bestreitung nützlicher außerordentlicher Ausgaben und zur Steuerreform verwendet worden. Infolge der letzteren habe die unterste Klasse der Einkommensteuerpflichtigen nur noch ein Viertel des Satzes von 1879, gezahlt. Infolge von Mehrausgaben im Reich und Mindereinnahmen aus den Zöllen sei der Ueber⸗ schuß der Ueberweisungen auf 8000 gesunken, während er im Etat für 1893/95 mit 350 000 eingestellt ge⸗ wesen sei. Schon um diesen Ausfall auszugleichen, werde die Einkommensteuer von 0,3 auf 0,4 von der Mark erhöht werden müssen. Müßten nun auch die Kosten der Militärvorlage durch Matrikularbeiträge aufgebracht werden, so würden weitere 350 000 durch Erhöhung der Einkommen⸗ steuer zu decken sein. Eine Verschärfung der Progression aben sei ausgeschlossen, s

da schon jetzt jeder Steuerzahler der obersten Stufe so viel zahle wie 2350 der untersten Steuerstufe (b ““ 8 8 8 .““ 8— 1

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