1893 / 298 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 14 Dec 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Das Exportgeschäft können wir allerdings nicht entbehren; ehr schwankendes, jederzeit durch Zwischenfälle ge⸗ störtes Geschäft, daß wir darauf nicht die ganze Industrie⸗ und Handelspolitik aufbauen können. wünsche im Interesse des deutschen Volkes, daß dieser Vertrag abgelehnt wird. Dieser Handels⸗ politik muß endlich ein: Bis hierhin und nicht weiter! zugerufen werden. Dadurch wird die Autorität der Krone mehr gestärkt werden als durch die Politik, welche die Unterstützung der Socialdemokraten findet. 1

Abg. Kröber (südd. Volksp.) erklärt sich für den Vertrag und bestreitet, daß die baperische Landwirthschaft durch denselben besonders

eschädigt würde. Die Landwirthschaft sei in Süddeutschland nicht o daß sie immer den Bedarf vollständig befriedigen könne.

Abg. Lutz (dcons.): Der Abg. Dr. von Bennigsen hat die Wichtigkeit der Landwirthschaft für das Erwerbsleben und ihre jetzige Nothlage anerkannt, er hat es als Aufgabe der einzelnen Regierungen und auch der Reichsregierung bezeichnet, für die Landwirthschaft zu sorgen. Was der Abg. Dr. von Bennigsen in VBang auf Amerika gesagt hat, das ist ein Zukunftswechsel, der vielleicht erst nach 20 oder 50 oder gar ö. nach 100 Jahren eingelöst wird. Die Landwirthschaft hat bisher immer bluten müssen und die Industrie hat den Vortheil gehabt. Wenn der Abg. Dr. von Bennigsen auf die Socialdemokraten verwiesen hat, so sage ich: Um die Socialdemokraten zu bekämpfen, muß man den Bauernstand halten. Man sagt, den anderen Staaten, den Fohtn Staaten sei die Concession gemacht. Das ist kein richtiges Motiv. Wenn wir den großen Staaten die Concession nicht gemacht hätten, dann könnten wir sie solchen kleinen Staaten wie Rumänien zugestehen. Die Nothlage der Füirdwtehschaft ist der Grund unserer ablehnenden Haltung; die Nothlage ist ervorgerufen durch unsere Handelspolitik und durch die W““ Vom b Bismarck wurde gesagt, er billige die Handelsverträge mit Oe terreich u. s. w. aus politischen Gründen. In einer Unterredung, die mir der große Mann damals in Kissingen bewilligt hat, hat er sich aber gegen jede Ermäßigung der landwirthschaftlichen Zölle ausgesprochen. Die ein⸗ müthige Opposition der Landwirthe wird dem Reichskanzler zeigen, daß die Nothlage überall gleich groß ist. Die früheren Handels⸗ verträge waren ein verfehltes Experiment, wir wollen kein weiteres Experiment machen. Man verlangt von uns Beweise. Hat man denn bewiesen, daß 50 bis 60 000 Arbeiter brotlos werden? Es handelt sich nicht bloß um ein Stimmungsbild. Der Bund der Landwirthe meinte, weil der große Mann, der früher an der Spitze der Regierung stand, ihre Interessen nicht mehr wahr⸗ nahm, müßten sie selbst ihre Interessen wahrnehmen, und dazu haben ie sich vereinigt. Die besten Informationen für die Landwirthe waren ihre leeren Geldbeutel. Der deutsche Bauer ist auch ein Arbeiter, für den die Vertragspolitik nur Schaden gebracht hat. Der Staats⸗ secretär Freiherr von Marschall meint, die Arbeiter seien die besten Kunden der Landwirthschaft; ja, was haben wir davon, wenn die Arbeiter fremdes Getreide verzehren. Wir wollen für den deutschen Bauern den deutschen Markt bewahren und ihn nicht mit fremdem Getreide überschwemmen lassen. Wir haben für den österreichischen Vertrag die Hauptzeche bezahlt, und das würde für den rumänischen Vertrag ebenfalls der Fall sein; der Getreidehandel wird sich bald des Getreidebezugs aus Rumänien bemächtigen. Wenn auch das Eiserne Thor vorläufig noch nicht regulirt ist, so kann das in wenigen Jahren geschehen sein, und dann wird das Getreide Donau aufwärts nach Ulm gebracht werden können, und wir können unser Getreide nicht preiswerth an den Mann bringen, sondern müssen es an die Schweine verfüttern. Ich stimme deshalb gegen den rumänischen 111“ und gegen jeden Handelsvertrag, der von der jetzigen Regierung vorgelegt wird.

Reichskanzler Graf von Caprivi:

Ich habe mir des Wort erbeten, nicht, um der Rede des Herrn Vorredners entgegenzutreten; ich halte das nicht für nöthig, er hat nichts Neues beigebracht. Ich habe mir auch nicht das Wort erbeten, um gegen die mannigfachen Spitzen, die mehr oder weniger per⸗ sönlich, mehr oder weniger verhüllt gegen mich im Lauf der Debatte

ngestreut sind, etwas zu entgegnen. Ich will nur reden zunächst über e Landwirthschaft und das Reich. Nicht über meine Stellung zur Landwirthschaft; ich habe oft genug gesagt, wie ich ihr gegenüberstehe, was ich davon denke, das schließt natürlich nicht aus, daß die Herren, die anderer Ansicht sind, nach wie vor das Gegentheil be⸗ haupten. Ich halte es aber für erforderlich, die Stellung der ver⸗ ündeten Regierungen zu präcisiren.

Die verbündeten Regierungen haben ein sehr lebhaftes Interesse an der Landwirthschaft; die Frage ist aber die: wie weit sind sie in der Lage, dies Interesse überhaupt zu bethätigen? Da wird mir entgegnet: die verbündeten Regierungen haben die Handelsverträge ein⸗ gebracht, der Handelsvertrag mit Oesterreich hat den Zoll herunter⸗ gesetzt. Ich will nicht auf die Frage mehr eingehen, ob die Herunter⸗ setzung dieses Zolles die Landwirthschaft in der Weise geschädigt hat, wie es hier behauptet worden ist. Aber die ver⸗ bündeten Regierungen haben in dieser Frage gethan, was sie und was damals ein erheblicher Theil der Landwirth⸗ schaft für zulässig hielt. Heute haben sich die Ansichten in der Landwirthschaft geändert; sie steht nicht mehr unter der erdrückenden Gefahr, daß die Zölle überhaupt einmal beseitigt werden könnten. Nichtsdestoweniger hat die Noth der Landwirthschaft dazu beigetragen, jetzt die Frage auf die Zölle von 3,50 so zuzuspitzen, daß nahezu die ganze Landwirthschaft davon hypnotisirt ist; sie hört und sieht nichts mehr als 3,50 (sehr gut! links) und die mehr oder weniger thatsächliche, angebliche Schädigung der Landwirthschaft, die daraus hervorgeht.

Das also haben die verbündeten Regierungen gethan: sie haben im Interesse des Reichs, im Interesse der Gesammtheit die Herab⸗ setzung der Kornzölle befürwortet.

Nun richtet sich aber der ganze Schmerz, die ganze unangenehme

stimmen. aber es ist ein

Empfindung der Landwirthschaft gegen das Reich. Wir haben das ja von Vertretern dieser Seite näher ausführen hören, in Preußen wäre schon alles gut, aber im Reich nicht; das Reich ist der Schuldige und in erster Linie der Reichskanzler. Da habe ich mich sehr ernstlich gefragt: was kann ich anfangen, um das zu heben, und auf welchem Boden? Art. 4 der Reichsverfassung begrenzt diejenigen Materien, die zur Competenz des Reichs gehören; darunter befindet sich die Landwirthschaft nicht, nur das Veterinär⸗ und Medizinalwesen; im übrigen ist von der Landwirthschaft mit keinem Wort die Rede. Wie kommt man dazu, den verbündeten Regierungen in ihrer Theilnahme an der Regierung des Reichs, wie kommt man dazu, dem Reichskanzler zuzuschieben, daß er durch Unterlassungssünden das Reich, die Landwirthschaft schädige? Davon kann keine Rede sein. Das Reich wird bei der weiteren Entwickelung der Dinge, die für die Landwirthschaft gethan werden müssen, gethan werden können, nur betheiligt sein innerhalb der Grenzen, die die Commission, welche über das Bürgerliche Gesetzbuch verhandelt, sich gestellt hat; und soweit ich bis jetzt übersehen kann, wird dabei nur eine andere Gestaltung der Verschuldung des Grund und Bodens, das Anerbenrecht, die Abfindung der Miterben zur Sprache kommen, Fragen von einer großen Tragweite und einer großen Bedeutung, aber Fragen, die das ist ja hier auch schon mehrfach erwähnt

worden in ihrer Löfung erst nach Jahren, nach langen Jahren werden wirken können. Alles Andere, was für die Landwirthschaft geschehen kann, ist Sache der Einzelstaaten. Das Reich und ich als Reichskanzler muß die Verantwortung dafür ablehnen. Als preußischer Minister werde ich meinen Theil auf mich nehmen, habe ich meinen Theil auf mich genommen, und ich habe es als ein großes Com⸗ pliment angesehen, daß mir einer der Herren heute fagte, das Gesetz über die Rentengüter wäre ein Gesetz im Interesse des Staatswohls. Ich würde mich glücklich schätzen, wenn ich niemals bei anderen Ge⸗ setzen mitwirkte als bei solchen, die im Interesse des Staatswohls liegen.

Das also in Bezug auf die Stellung des Reichs und des Reichs⸗ kanzlers zur Landwirthschaft.

Ich weiß sehr gut: ich bin nun einmal die bôte noire für viele geworden. Ich scheue auch die Angriffe garnicht; ich will sie garnicht von mir abhalten. Ich halte mich aber verpflichtet, im Interesse der verbündeten Regierungen klarzustellen: Wie weit geht deren Pflicht, wie weit geht deren Macht, innerhalb des Reichs für die Landwirth⸗ schaft zu sorgen?

Demnächst möchte ich mir noch gestatten, mit ein paar Worten auf die Frage zu kommen: Was wird, wenn diese Verträge abgelehnt werden? Zunächst wird zweifellos die Folge sein eine Schädigung des Ansehens des Deutschen Reichs im Auslande. (Sehr richtig!) Denn es kann eine Regierung, es können die verbündeten Regierungen nicht in ihrem Ansehen geschädigt werden, ohne daß das Reich in Mitleidenschaft gezogen wird. Die verbündeten Regierungen werden aber in ihrem Ansehen geschädigt, wenn Verhandlungen, die mit ihrem Vorwissen, auf ihr Geheiß mit anderen Regierungen begonnen worden sind (sehr richtig!), an dem Widerstande des Reichstags scheitern, vollends, wenn sie an einem Widerstande scheitern, der so wenig sach⸗ lich motivirt ist (lebhafter Beifall. Widerspruch), wie das im vor⸗ liegenden Falle geschieht.

Nun können Sie einwenden: wenn ihr diese Gefahr vorhersaht, warum wart ihr denn nicht vorsichtiger? Ihr konntet euch doch erst überzeugen, ob ihr den Reichstag hinter euch haben werdet! Meine Herren, wenn man einmal Verträge mit Conventionaltarifen abschließt, so geschieht das unter der Voraussetzung, die, wie ich glaube, von allen, die sich mit solchen Dingen beschäftigen, getheilt wird daß, wenn nicht ganz besondere Umstände eintreten und wenn andere Staaten Aequivalente bieten für das, was wir etwa mehr geben als sie, dann die Conventionaltarife ausgedehnt werden. Darüber ist auch hier in dem Jahre 1891/92 im Hause kein Zweifel gewesen. (Sehr richtig!)⸗

Wir waren um so mehr berechtigt wie schon der Herr Abg. Dr. von Bennigsen die Güte hatte anzudeuten zu glauben, daß wir auch in diesem Reichstag auf keine andere Stimmung würden stoßen können, als ein nicht unerheblicher Theil und namentlich der Führer der Agrarier damals mit uns gegangen war. Wir hatten keinen Grund, vorherzusehen wir fanden auch keinen Grund —, warum ein Umschlag in dieser Beziehung eintreten würde.

Endlich hatten wir Ihnen das Provisorium mit Rumänien vor⸗ gelegt. Wenn der Reichstag das Provisorium genehmigte, so waren wir doch wohl berechtigt, anzunehmen, er würde überhaupt auf dem Wege weiter gehen. (Widerspruch rechts.)

Also den Vorwurf, daß die verbündeten Regierungen etwa zu leicht sich in diese Verhandlungen eingelassen hätten, muß ich zurück⸗ weisen. Und wenn durch diese Verhandlungen eine Schädigung des Ansehens der verbündeten Regierungen herbeigeführt wird, so muß ich die Verantwortung für dies Resultat von den verbündeten Regierungen ab⸗ und denen zuschieben, die gegen die Verträge sind.

Aber abgesehen von diesem Schaden, der uns im Auslande ge⸗ schehen kann, haben die verbündeten Regierungen auch eine sehr leb⸗ hafte Empfindung von der Schwere des Schadens, der unserem ganzen wirthschaftlichen Leben zugefügt werden würde. Ich will das jetzt hier nicht noch einmal wiederholen; ich will nicht auf die Zahlen eingehen, ob 50 000 oder 100 000 Einwohner geschädigt werden; uns sind auch 50 000 schmerzlich, wir würden die Verantwortung sehr schwer empfinden, und die verbündeten Regierungen können nicht, wie Herr Graf von Mirbach gestern sagte, als er 50 000 genannt hatte, und man ihm zurief: 100 000! sagen: Das ist ja ganz egal! Für uns ist das nicht egal. Die verbündeten Regierungen sind sich ganz klar, wie groß der Schaden für Deutschland sein wird, wenn diese Verträge ab⸗ gelehnt werden, und was die Folge sein wird, wenn ein Zollkrieg entsteht.

Ich wiederhole also noch einmal: Die verbündeten Regierungen sind in diese Politik mit vollem Bewußtsein eingetreten. Wenn wir 1892 zu dieser Politik riethen, so war es wenn man es in ein paar Worte zusammenfassen will aus dem Grunde, daß wir ent⸗ weder genöthigt sind, bei der jährlich um eine halbe Million steigenden Bevölkerungszahl unsere Bevölkerung zu ernähren. Um das Kraft⸗ mittel, das stets für einen Staat auch für das Ansehen nach außen hin in einer wachsenden Bevölkerung liegt, nicht zu verlieren, waren wir genöthigt, Vorsorge zu treffen, daß mehr Menschen auf unserem Boden sich ernähren können. Die Landwirthschaft mag weiter kommen und ich hoffe es —, daß sie aus dem Boden mehr Früchte erzielt, als sie es bis⸗ her gekonnt hat; aber ein Plus von einer halben Million Menschen jährlich durch ihre Fortschritte zu ernähren, ist sie außer stande. Das konnte nur geschehen durch die Industrie; unserer Industrie mußte der Export erhalten werden; wir standen vor der Frage, entweder Waaren zu exportiren oder Menschen zu exportiren. (Sehr richtig! links.) Die Regierung konnte sich nur dafür entscheiden, lieber die Menschen im Lande zu behalten und die Waare zu exportiren. (Sehr richtig! links.) Diesen Standpunkt, Sie mögen entscheiden wie Sie wollen, werden die verbündeten Regierungen unentwegt festhalten. (Bravo! links.) Die verbündeten Regierungen lehnen es gleichzeitig auf das bestimmteste ab, die Verantwortung für die Folgen einer Ablehnung auf sich zu nehmen. (Bravo!)

Abg. Dr. Sigl (b. k. F.): Bayern wird schon jetzt mit rumä⸗ nischem Getreide überschwemmt. Wir Bayern wollen 8 für ein Parteiinteresse, sondern für unsere Wähler sorgen. enn ein bayerischer Abgeordneter vom Centrum, der für die Verträge gestimmt hat, nach Bayern zurückkommt, dann wird er nie wieder gewählt werden. Die bayerischen Industrieerzeugnisse haben keinen Vortheil von dem Vertrag. Man sagt, die Ablehnung mache hunderttausend Arbeiter brotlos. Kommen denn nur die Industriearbeiter in Be⸗ tracht? Wollen die Bauern nicht auch leben. Wenn die Bauern zu Grunde gegangen sind, haben sie kein Interesse mehr an ihrem Vater⸗ land. Ich bin überzeugt, wenigstens Dreiviertel der Centrumswähler theilen meinen Standpunkt.

Ein Schlußantrag wird angenommen.

Abg. Graf Mir bach (persönlich): Der Reichskanzler hat eine gestrige Aeußerung von mir mißverstanden. Ich sagte: „Der Abg. Freiherr von Stumm erwähnte, 100 000, vielleicht 150 000 Arbeiter werden zu Grunde 8 Infolge eines Zwischenrufs nahm ich die Zahl 150 000 zurück und fügte hinzu: „Das ist einerlei.“ Das sagte ich in Relation zu den Millionen von Arbeitern. Nach der Aus⸗ führung des Reichskanzlers könnte man annehmen, daß es mir einerlei sei, daß die Industriearbeiter geschädigt werden. Ich protestire gegen eine solche Unterstellung. ““

Reichskanzler Graf von Caprivi:

Der Abg. Graf von Mirbach hat mir eine Entstellung seiner Aeußerungen vorgeworfen. Ich citirte aus der „Oldenburg'schen Correspondenz“. (Zuruf rechts.) Ja, meine Herren, aus dem Blatte, was, bis der stenographische Bericht da ist, den besten Bericht enthält (Widerspruch rechts), und da heißt es:

Wenn Herr von Stumm von einer Entlassung von 40 000 Arbeitern spricht (Zuruf: 100 0001), ach, das ist ja ganz egal, wer zuletzt lacht, lacht am besten.

Diese Worte, „ach, das ist ja ganz egal“, habe ich mir unmittelbar darauf notirt. . Abg. Graf Mirbach: Ich halte, was ich eben sagte, und die Consequenz, die ich daraus zog, vollkommen aufrecht. Wenn man enen 9 schweren Vorwurf macht, muß man sich die Mühe nehmen, den corrigirten stenographischen Bericht nachzusehen. Der Reichs⸗ kanzler hätte auch die „Kreuzzeitung“ nachlesen können, worin es so steht, wie ich eben sagte. 1

In namentlicher Abstimmung wird darauf Artikel 1 mit 189 gegen 165 Stimmen angenommen.

Die übrigen Artikel des Vertrages werden ohne Debatte genehmigt.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die Bestimmung des § 285 des Strafgesetzbuchs: „Der In⸗ haber eines öffentlichen Versammlungsorts, welcher Glücksspiele daselbst gestattet, wird mit Geldstrafe .. . . bestraft findet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 26. Mai 1893, auf jeden Anwendung, welcher thatsächlich ein Local dem Publikum zur Benutzung offen hält und ihm dort die Gelegen⸗ heit zur Vereinigung gewährt, auch wenn der Localbesitzer ihn gar nicht mit seiner Stellvertretung im Wirthschaftsbetriebe eauftragt hat, beispielsweise auf den Kellner in Abwesenheit des Principals.

Begründen mehrere Personen ein Handelsgeschäft unter dem Namen eines der Theilhaber als Firma, um nach außen den Schein zu erwecken, als ob der genannte Theilhaber alleiniger Geschäftsinhaber sei, so besteht, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 7. Juli 1893, über⸗ haupt keine offene Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs, sondern nur eine nach dem maßgebenden bürger⸗ lichen Landesrecht zu beurtheilende Vereinigung zum fortdauernden Betrieb kaufmännischer Geschäfte. Stellt dieses thatsächlich von mehreren betriebene Handelsgeschäft seine Zahlungen ein, so ist ohne weiteres nur der durch die Firma gekennzeichnete Inhaber wegen unordentlicher Führung der Bücher und wegen Unterlassung der Bilanz⸗ ziehung strafrechtlich verantwortlich.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien.

An der Ruhr sind am 13. d. M. gestellt 12 227, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

In Oberschlesien sind am 12. d. M. gestellt 5365, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Leipzig, 13. Dezember. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata Grundmuster B. per Dezember 3,42 ½ ℳ, per Januar 3,42 ½ ℳ, per Februar 3,45 ℳ, per März 3,47 ½ ℳ, per April 3,50 ℳ, per Mai 3,52 ½ ℳ, per Juni 3,55 ℳ, per Juli 3,60 ℳ, per August 3,62 ½ ℳ, per September 3,62 ½ ℳ, per Oktober 3,62 ½ ℳ, per November 3,62 ½ Umsatz 5000 kg.

Mannheim, 13. Dezember. (W. T. B.) Productenmarkt. Weizen pr. März 15,80, pr. Mai 15,75, pr. Juli 15,85, Roggen pr. März 13,70, pr. Mai 13,55, pr. Juli 13,60. Hafer per März 15,15, pr. Mai 15,15, pr. Juli 15,15. Mais pr. März 11,35,

vo Mai 11,35, 16 Bremen, 13. Dezember. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffinirtes Petroleum. (Officielle Notirung der Bremer Petroleum⸗Börse.) Sehr fest. Loco 4,95 Br. Baumwolle. Ruhig. Upland middling, loco 40 ¼ ₰, Upland Basis middling, nichts unter low middling, auf Termin⸗Lieferung, pr. Dezember 39 ½ ₰, pr. Januar 39 ½ ₰, per Februar 39 ¾ ₰, pr. März 40 ₰, pr. April 40 ½ ₰, pr. Mai 40 ½ 4. Schmalz. Ruhig. Shafer ₰, Wilcox ₰, Choice Grocery ₰, Armour shield 46 ½ ₰, Cudahy 2 ₰. Rohe & Brother (pure) ₰, Fairbanks 40 ₰. Wolle. Umsatz 199 Ballen. Speck. Niedriger. Short elear middl. November⸗Abladung 42, Dezember⸗Januar⸗Abladung 38 ½. Pest, 13. Dezember. (W. T. B.) Productenmarkt. Wetzen ruhig, per Frühjahr 7,47 Gd., 7,48 Br., pr. Herbst 7,70 Gd., 7,71. Br. Hafer pr. Frühjahr 6,79 Gd., 6,81 Br. Mais pr. Mai⸗Juni (1894) 5,03 Gd., 5,05 Br. 1 London, 13. Dezember. (W. T. B.) Wollauction. Preise unverändert. An der Küste 7 Weizenladungen angeboten. 96 % Javazucker loco 15 ½ ruhig, Rüben⸗Rohzucker loco 12 ¼ ruhig. Chile⸗Kupfer 132¹, pr. 3 Monat 43 ¾. 14. Dezember. (W. T. B.) Der „Standard“ erfährt aus New⸗York, die Banken hätten den Staatsschatz benachrichtigt, daß die Forderungen von Gold zur Ausfuhr 30 Millionen Dollars erreichen könnten, bevor es nöthig sei, Entnahmen aus dem Staats⸗ schatz selbst zu machen. 1 Mailand, 13. Dezember. (W. T. B.) Die Einnahmen des Italienischen Mittelmeer⸗Eisenbahnnetzes während der ersten Dekade des Dezember 1893 betrugen nach provisorischer Er⸗ mittelung im Personenverkehr 1 098 015 Lire, im Güterverkehr 2 120 402 Lire, zusammen 3 218 417 Lire, im Vorjahre 3 249 979 Lire, mithin weniger 31 562 Lire. 8 1 151 Amsterdam, 13. Dezember. Java⸗Kaffee good ordinary 522. Bancazinn 48. New⸗York, 13. Dezember. (W. T. B.) Die Börse eröffnete mit fester Tendenz, wurde im weiteren Verlauf lustlos und träge, schloß jedoch wieder fest. Der Umsatz der Actien betrug 1gge Stück. Der Silbervorrath wird auf 155 000 Unzen ge⸗ atzt. 8“ Weizen schwächte sich nach Fhfes etwas ab auf reichliche Angebot, später erholt auf Exportkäufe und auf Deckungen. S stetig. Mais entsprechend der Mattigkeit in den eizenmärkten nach vvauge.; abgeschwächt, später erholt auf Abnahme in Ernte⸗ schätzungen. chluß stetig. 6 Chicago, 13. Dezember. (W. T. B.) Weizen anfangs fallend auf schwächere ausländische Märkte, reichliches Angebot 8 zunehmende Vorräthe, dann steigend auf Käufe der Haussiers 22. schließlich wieder auf mattere Auslandsnachrichten⸗ ais a

gemein fest während des ganzen Börsenverlaufs.

zum Deutschen Rei

Zweite Beilage

erlin, Donnersta

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Werloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

chs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗

g, den 14. Dezember

————

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene

irt shattahanaffanschatne

ekanntmachungen. 58

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[53217] Strafvollstreckungs⸗Erneuerung.

Das unterm 11. November 1892 hinter den Knecht Wilhelm Becker I. aus Kriening in Erster Beilage Nr. 271 unter Nr. 44 465 erlassene Strafvollstreckungs⸗ ersuchen wird hiermit erneuert.

Berliuchen, den 9. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

[52208] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der gegen den Handelsmann H. Frenthal, am 13. Januar 1843 zu Kozmin, Provinz Posen, ge⸗ boren, wegen Unterschlagung in den Acten J. I. E. 837. 82. unter dem 23. November 1882 erlassene, unter dem 1. Dezember 1883 und 3. November 1887 erneuerte Steckbrief wird zurückgenommen.

Berlin, den 2. Dezember 1893.

Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht I.

[53218] Strafvollstreckungs⸗Erneuerung.

Das unterm 6. November 1890 hinter den Schuh⸗ macher Carl Haak aus Ruwen in Zweiter Beilage Nr. 274 unter Nr. 44329 erlassene Strafvollstreckungs⸗ ersuchen wird hiermit erneuert.

Berliuchen, den 9. Dezember 1893. b

Königliches Amtsgericht. [53216] Strafvollstreckungs⸗Erneuerung.

Das unterm 6. November 1890 hinter den Kutscher Friedrich Radke aus Klein⸗Ehrenberg in Zweiter Beilage Nr. 274 unter Nr. 44330 erlassene Straf⸗ vollstreckungsersuchen wird hiermit erneuert.

Berlinchen, den 9. Dezember 1893. b

Königliches Amtsgericht.

53220]

lnrhebung einer Vermögensbeschlagnahme. „Die durch Beschluß der Strafkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts hier vom 11. Februar 1887 gegen Anton Eugen Walter, geboren in Straßburg am 14. Juni 1863, ausgesprochene, in Nr. 59 des Reichs⸗ Anzeigers vom 10. März 1887 1. Beilage veröffentlichte Vermögensbeschlagnahme ist wieder aufgehoben worden.

Straßburg, den 11. Dezember 1893. Der Kaiserl. Erste Staatsanwalt.

gggürcamaeeeremn

2) Aufgebote, Zustellungen Fand derg.l.. [53340] Amtsgericht Greene.

In Sachen des Marstalldieners a. D. Friedrich Rockahr in Vahrenwald bei Hannover, Gläubigers, wider den Großköther Heinrich Gundelach in Delligsen, Schuldners, wird, nachdem auf Antrag des Gläubigers die Beschlagnahme des dem Schuldner gehörigen Grundstücks, als des Großkothhofes No. ass. 65 in Delligsen sammt Zubehör zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 9. De⸗ zember 1893 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 9. Dezember 1893 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 17. Mai 1894, Margen⸗ 11 Uhr, vor Her⸗ zoglichem Amtsgerichte Greene in der Hermann Krusholz'’schen Gastwirthschaft in Delligsen angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben.

Greene, den 9. Dezember 1893

G. Müller.

[53341]

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proclam sinden zur Zwangsversteigerung des dem Korkschneider Johann Dahnke zu Schwerin gehörigen Wohngrundstücks Nr. 1242 B. an der Bleicherstraße daselbst mit Zubehör Termine:

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lirung der Verkaufsbedingungen am Mitt⸗ woch, den 14. Februar 1894,

2) zum Ueberbot am Mittwoch, den 7. März 1894, jedes Mal Vormittags 11 Uhr, im Zimmer Nr. 7 (Schöffengerichtssaal) des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt. Auslage der Verkaufs⸗ bedingungen vom 29. Januar 1894 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Segquester be⸗ stellten Herrn Rechtsanwalt Beetz zu Schwerin, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör ge⸗ tatten wird.

Schwerin i. M., den 4. Dezember 1893.

Großherzogliches Amtsgericht.

[52800] Aufgebot.

—Nr. 60 233. Auf Antrag des Privatiers August

Zimber in Kuhbach bei Lahr erläßt das Gr. Amts⸗

ericht III. hierselbst das Aufgebot des 3 ½ % igen andbriefes der Rheinischen Hypothekenbank Mann⸗ m Serie 61 Litt. A. Nr. 822 über 2000

Der Inhaber dieses Pfandbriefes wird aufgefordert,

spätestens in dem auf den 9. April 1898, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem Gerichte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen würde.

Mannheim, 5. Dezember 1893.

erichtsschreiber Gr. Amtsgerichts:

z.) C“

—.—

29.

[43854]) a. 8

Der Rittergutsbesitzer Bernhard Plehn zu Gruppe, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Eichbaum zu Schwetz, hat das Aufgebot der fünfzehn Actien

Nr. 1496, 1497, 1498, 1499, 1500, 1501, 1502, 1503, 1504, 1505, 1506, 1507, 1508, 1509, 1510 der Zuckerfabrik Schwetz über je 400 beantragt.

Jede dieser Actien lautet:

Herr Rittergutsbesitzer Bernhard Plehn in Lichten⸗ thal uL nimmt auf Grund des Gesellschafts⸗Statuts vom Jahre 1881 an allen durch dasselbe und die Gesetze bestimmten Rechten und Pflichten eines Actionärs Theil.

Schwetz, den 25. Dezember 1882.

Zuckerfabrik Schwetz. Der Vorstand. F. Rahm, H. Krech, C. A. Koehler, J. Bloßfeld.

Mit dieser Actie werden 10 Stück Dividenden⸗ scheine für 1884 bis 1893 und ein Talon ausgegeben.

Die Actie ist nach Artikel 207 des Handelsgesetz⸗ buchs untheilbar und kann nur übertragen werden gemäß § 7 des Gesellschafts⸗Statuts.

Die Inhaber dieser Actien werden aufgefordert, spätestens im Termin, den 15. Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, ihre Rechte anzumelden und die Actien vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Aectien 8 wird.

Schwetz, den 18. Oktober 1893.

KFönigliches Amtsgericht.

[49128] Ausfertigung. Beschluß.

Da die Voraussetzungen der §§ 823 ff. 837 ff. 840 R.⸗C.⸗P.⸗O. gegeben sind, wird folgendes Auf⸗ gebot erlassen:

Der Schirmfabrikant Georg Heinrich Kneffel da⸗ hier hinterlegte am 12. Oktober 1891 bei der Kgl. Filialbank dahier die 4 % bayerische Staats⸗ Obligation Ser. 2086 Nr. 104 271 à 1000 und den 4 % Pfandbrief der süddeutschen Bodeneredit⸗ bank Ser. XXVI. Litt. H. Nr. 493 828 à 1000 als Faustpfand, desgleichen am 21. Oktober 1891 die 4 % bayerische Staats⸗Obligation Ser. 113 Nr. 28 047 à 200 und erhielt von der Königl. Filialbank über beide Deposita unter den vorbezeich⸗ neten Tagen Depositionsscheine ausgestellt, welche sich beide auf demselben Blatte befinden. Dieser Depositenschein vom 12. und 21. Oktober 1891 ist angeblich zu Verlust gegangen.

Auf Antrag des Seeemn abztkanten Georg Heinrich Kneffel von Schweinfurt wird Aufgebot erlassen, Aufgebotstermin auf Donnerstag, den 1. Fe⸗ bruar 1894, Vormittags 9 Uhr, im dies⸗ gerichtlichen Geschäftszimmer Nr. 10, bestimmt und an den Inhaber dieses Depositenscheins die Auf⸗ forderung erlassen, spätestens im Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterfertigten Gerichte anzu⸗ melden und den Depofitenschein vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen würde.

Schweinfurt, den 18. November 1893.

Königliches Amtsgericht. Methsieder.

Für den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit dem Original.

Schweinfurt, den 25. November 1893.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

(L. S.) Eberth, K. Secretär.

[40065] Anfgebot. 8

Der Makler Gustav Krimer zu Köln, Hohepforte Nr. 21, hat das Aufgebot eines Depositalscheins der Reichsbankhauptstelle zu Köln, de dato 27. Februar 1893, lautend über die Deponirung einer verschlossenen Blechkiste mit der Aufschrift „Gustav Krimer“ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 30. April 1894, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

Köln, den 10. Oktober 1893. -

Das Königliche Amtsgericht. Abtheilung 8.

[53347] Aufgebot.

Der Tischlermeister Adolf Schmidt zu Arendsee hat das Aufgebot des von der städtischen Sparkasse zu Potsdam auf seinen Namen ausgestellten, auf die Summe von 52,78 (Zweiundfünfzi ark 78 Pfennig) lautenden Sparkassenbuches Nr. 3636, welches verloren gegangen ist, beantragt. Der In⸗ haber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem 5 Sonnabend, den 14. Juli 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte in dessen Geschäftsgebäude, Linden⸗ straße 54/55, Vorderhaus, 1 Trepye, Zimmer Nr. 10 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Potsdam, den 9. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[53342] Aufgebot.

Auf Antrag der ledigen großjährigen Bauerstochter Marie Weinmaier von Frixing, z. Zt. Dienstmagd in Perach, wurde zum Zwecke der Kraftloserklärung des zu Verlust gegangenen Sparkassabuches Nr. 3928 Litt. W. Nr. 315 der Distrietssparkassa Mühldorf⸗ Neumarkt über eine Gesammtspareinlage von 93 78 das Aufgebotsverfahren eingeleitet und ergeht an den dermaligen Inhaber des vorbezeichneten Sparkassabuches die Aufforderung, spätestens in dem hiemit auf Donnerstag, den 28. Inni 1894, Vormittags 9 Uhr, bestimmten Aufgebotstermine unter Vorlage des Sparkassabuches seine Anspruüͤche und Rechte in Bezug auf die eingelegte Spareinlage bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden, widrigen⸗

falls das Sparkassabuch Nr. 3929 Litt. W. Nr. 315 der Districtssparcassa Mühldorf⸗Neumarkt für kraft⸗ los erklärt werden wird. Mühldorf, den 1. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Deinlein, Königl. Amtsrichter.

[5335113 Aufgebotsverfahren.

Nr. 10 133. Auf Antrag der Hofbauer August Mayer Wittwe, Anastasia, geb. Tritschler, von Rudenberg Zinken Reichenbach wird bezüglich des Sparkassenbüchleins der Spar⸗ und Waisenkasse Neustadt Nr. 301, ausgestellt für die Genannte über eine Einlage von 2017 50 das Aufgebot er⸗ 88 Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Samstag, 14. Juli 1894, Vorm. 9 Uhr, vor dem diesseitigen Gerichte an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung derselben erfolgen wird.

Neustadt i. Schwarzw., 7. Dezember 1893.

Großherzogliches Amtsgericht. (gez.) Guttenberg.

Dies veröffentlicht:

Der Gerichtsschreiber: J. V.: Vogel. [40064] Aufgebot.

Das Bankhaus von der Heydt⸗Kersten & Sne. in Elberfeld hat das Aufgebot eines angeblich verloren gegangenen, am 12. September 1893 von der Firma Eugen Widmayer & Söhne in Ronsdorf an die Antragstellerin girirten, von der Firma Adolph Wimpfheimer & Co. in New⸗York am 31. August 1893 auf den Barmer Bankverein per 60 Tage Sicht ausgestellten Wechsels beantragt. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, im Sitzungssaal anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des Wechsels erfolgen wird.

Barmen, den 7. Oktober 1893.

Königliches Amtsgericht.

[12586] Aufgebot. 1

Die Hallands Enskilda Bank in Halmstad, ver⸗ treten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dres. Nolte und Schroeder, hat das Aufgebot beantragt zur Krast⸗ loserklärung eines Wechsels, groß 10 000 Kronen. Der Wechsel ist von der Halmstad Stenhuggeri Aktiebolag zu Halmstad am 29. Oktober 1892 aus⸗ gestellt, von der hiesigen Firma J. F. Witt & Söhne mit Accept versehen, von der Antragstellerin unter Nr. 3135 discontirt, fällig am 29. Januar 1893 und zahlbar in Hamburg bei der Norddeutschen Bank.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Damm⸗ thorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 23. Februar 1894, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 15. Mai 1893.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[53346] Aufgebot.

Die Aetiengesellschaft Gewerbebank zu Goch, ver⸗ treten durch den Rechtsconsulenten Pott in Witten, hat das Aufgebot des von S. Hillenbrandt in Flieden am 1. Januar 1893 ausgestellten, am 25. April 1893 fälligen Wechsels über 231 beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juli 1894, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ Feset Ksess e seine Rechte anzumelden und die ürkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.

Witten, den 6. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

[53343]

Das bisherige Predigerwittwengehöft zu Hohen⸗ kirchen ist öffentlich meistbietend an den Händler D. Schröder verkauft, und es ist vom hohen Justiz⸗ Ministerium bestimmt, daß die Domanialhypotheken⸗ ordnung für dies Grundstück zur Anwendung kommen soll. Auf zulässig befundenen Antrag des Käufers werden alle, welche der Verlassung des Grundstücks auf ihn in dem niederzulegenden Grund⸗ und Hypo⸗ thekenbuche aus irgend einem Rechtsgrunde glauben widersprechen zu köͤnnen, hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 31. Januar 1894, Mittags 12 Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermine anzumelden unter dem Nachtheile, daß sie mit ihren Ansprüchen aus⸗ geschlossen werden. Ferner werden zur Ermittelung der bisher entstandenen, in die zweite und dritte Ab⸗ theilung des niederzulegenden Grund⸗ und Hypo⸗ thekenbuchs gehörigen dinglichen Belastungen sowie solcher Privilegien nicht dinglicher Rechte, welche nach den bisherigen Rechtsgrundsätzen einen Vorzug vor den eingetragenen Pösten gewäͤhren, durch gegen⸗ wärtiges Proclam alle, welche an dem bisherigen Predigerwittwengehöfte zu Hohenkirchen solche von der Anmeldungspflicht nicht ausgenommene Forde⸗ rungen und Ansprüche zu haben vermeinen, unter dem Nachtheil des Verlustes des dinglichen Rechtes bez. des Privilegiums geladen, solche spätestens in dem auf den 31. Januar 1894, Mittags 12 Uhr, anberaumten Termine genau und bestimmt anzumelden.

Wismar, 9. Dezember 1893.

Großherzogliches Amtsgericht.

[53344] Aufgebot. Nachstehend bezeichnete Personen: 1) der Rittergutsbesitzer, Lieutenant der Reserve

(Otto Wollank zu Groß⸗Glienicke bei Spandau,

2) die verehelichte Hauptmann a. D. Gräfin von

feil, Katharina, geb, Wollank, im ehemännlichen Beistande zu Breslau,

3) des Lieutenants der Landwehr Adolf Wollank zu Berlin,

4) der verehelichten Lieutenant von Zollikofer, Louise, geb. Wollank, im ehemännlichen Beistande zu Berlin,

sämmtlich vertreten durch den Justiz⸗Rath Hecker

und den Rechtsanwalt Dr. Tettenborn zu Berlin W,

Schinkelplatz 5, haben als Besitzer der im Gemeindebezirk von Nieder⸗ Schönhausen belegenen, in der Grundsteuermutter⸗ rolle unter Kartenblatt 4, Flächenabschnitt 24 und 25 verzeichneten Grundstücke von 3 a 60 qm mit 42/10%ů Thlr. Reinertrag bezw. von 7 a 60 qm mit ³0/100 Thlr. Reinertrag, welche zur Zeit im Grundbuche nicht eingetragen sind, und an welchen 2 das Eigenthum für sich in Anspruch nehmen, das

ufgebot dieser Grundstücke zum Zwecke der Ein⸗ tragung ihres Eigenthums im Grundbuche beantragt. Demgemäß werden alle unbekannten Eigenthums⸗ Prätendenten und dinglich Berechtigte aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf diese Grundstücke spätestens in dem auf den 5. März 1894, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Halle'sches Ufer 29 31, Zimmer 20, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Rechten und Ansprüchen auf diese Grundstücke ausgeschlossen werden und die Legitimation der An⸗ tragsteller als Eigenthümer derselben für geführt er⸗ achtet werden wird.

Berlin, den 7. Dezember 1893. .

Königliches Amtsgericht II. Abtheilung 16.

[53353] Oeffentliche Ladung.

Von den beiden im Kataster der Gemeinde Höfen auf den Namen des verstorbenen Hubert Groß zu Berescheidt stehenden Parzellen ist die eine: Flur 6 Nr. 40 von der katholischen Kirche zu Dreiborn, und die andere: Flur 6 Nr. 121 von der Ehefrau des Ackerers Franz Josef Bernhard Gerhards, Caroline, geb. Hilgers, zu Dreiborn als Eigenthum beansprucht worden. Die hier nicht ermittelten Erben des Hubert Groß werden nun, falls sie noch Ansprüche auf die Grundstücke haben, zur Geltend⸗ machung derselben hierdurch auf den hierzu auf Donnerstag, den 22. Februar 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor der unterzeichneten Stelle an⸗ beraumten Termin geladen. Werden Ansprüche in diesem Termine nicht geltend gemacht, so werden die Kirche zu Dreiborn beziehungsweise die Ehefrau Gerhards als Eigenthümer der Grundstücke in das Grundbuch eingetragen werden.

Montjoie, den 7. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. III.

[53354] Oeffentliche Ladung.

Die der Person und dem Aufentgalte nach unbe⸗ kannten Erben von Gertrud Rütten, ohne Stand, und Consorten aus Schaufenberg, werden zur Wah⸗ rung ihrer Rechte an der unter Artikel 444 der Ge⸗ meinde Hückelhoven eingetragenen Parzelle: Flur 42 Nr. 160, zwischen Thomas⸗ und Romers Mühle, Holzung, groß 5,93 a, 0,23 Thlr. Reinertrag auf Freitag, den 16. Februar 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor das unterzeichnete Amtsgericht geladen. Wird ein Anspruch nicht angemeldet, so erfolgt die Eintragung von:

1) Johann Rütten, Ackerer zu Schaufenberg, 2) Wilhelm Rütten, Ackerer zu Schaufenberg, 3) 8 Rütten, ohne Stand zu Schaufen⸗ erg, Anna Rütten, ohne Stand zu Schaufenbe Wittwe des Maurers Peter Wilhelm Blum, Mechthildis, geb. Rütten, in Golkrath, Ehefrau des Ackerers Franz Schmitz, Anna Catharina, geb. Rütten, in Kleingladbach, Josef Venedey, ohne Stand in Hetzerath, Heinrich Venedey, ohne Stand in Hetzerath, als Eigenthümer des genannten Grundstücks in das Grundbuch.

Erkelenz, den 7. Dezember 1893.

Gerichtsschreiberei III. des Königlichen Amtsgerichts.

[53352] Beschluß.

Gegen den am 27. Juli 1831 geborenen Gemrinde⸗ Vorsteher Friedrich Schmaedecke aus Eilvese, über dessen Leben seit 10 Jahren keine glaubwürdige Nachricht eingegangen ist, wird das Aufgebuts⸗ verfahren zum Seeg e der Todeserklärung eingeleitet. Antragstellerin ist die Tochter des Verschollenen, de Ehefrau des Arbeiters Rabe aus Eildese. Termin, in welchem über den Antrag entschieden werden foll. wird auf den 25. Januar 1895, Vormirtags 11 Uhr, bestimmt. Der Verschollene wird aufpe⸗ fordert, sich spätestens in diesem Termine zu melden. unter dem Rechtsnachtheile, das er im Nichtmeldungs⸗ falle für todt erklärt und sein Vermögen den nüchstem 8 Erben oder Nachfolgern überwiefen mird. Alle Personen, welche über das Fortleben des Wer⸗ schollenen Kunde geben köunen, werden zu daren Mittheilung aufgefordert. Zugleich werden üͤr den Fall der demnächstigen Todeerklärung ige b und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung sprüche unter der Verwar⸗ wefordert. der Ueberweisung des Vermögens den Warzih auf sie keine Nücksicht gmommen werden sall.

Neustadt a. Ndge., den 4. b 8.