kann, die nach § 1460 im Falle einer auf Urtheil be⸗ ruhenden Trennung von Tisch und Bett für die gegen⸗ seitige Unterhaltspflicht der Ehegatten geltenden Vor⸗ schriften entsprechende Anwendung finden sollen. Der von einer Seite weiter beantragte Zusatz, daß ein Ehegatte zur Erfüllung der ihm den gemeinschaftlichen Abkömmlingen gegenüber obliegenden Unterhaltspflichten auch dem anderen Ehegatten verpflichtet sei, wurde abgelehnt. Gegen den sach⸗ lichen Inhalt des § 1282, der zu Gunsten des Mannes und seiner Gläubiger die Vermuthung aufstellt, daß die im Besitz des Mannes oder der Frau oder beider Ehegatten befindlichen Sachen dem Manne gehören (sog. praesumtio Muciana), erhob sich kein Widerspruch. Im Anschluß an den § 1282 waren aber von verschiedenen Seiten Anträge gestellt, die be⸗ zweckten, den § 37 der Konku rsordnung, wonach die Ehefrau des Gemeinschuldners Gegenstände, die sie während der Ehe erworben hat, nur in Anspruch nehmen kann, wenn sie beweist, daß sie dieselben nicht mit Mitteln des Gemeinschuldners erworben hat, zu Gunsten der Frau einzu⸗ chränken. Von anderen Seiten war dagegen beantragt, den § 37 der Konkursordnung unverändert beizubehalten und dem Gesetze vom 21. Juli 1879, betr. die Anfechtung von Rechts⸗ handlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens, einen Zusatz zu geben, wonach der § 37 auch außerhalb des Konkursverfahrens zu Gunsten eines Gläubigers des Mannes Anwendung finden soll, wenn die Zwangsvollstreckung in das sonstige Vermögen des Mannes zu einer vollständigen
Zefriedigung des Gläubigers nicht geführt hat oder nen ist daß sie zu einer solchen nicht führen würde. Die Mehrheit entschied sich unter Ablehnung der Aenderungsanträge einerseits für die unveränderte Bei⸗ behaltung des § 37 der Konkursordnung, andererseits gegen die Ausdehnung desselben über das Gebiet des Konkursrechts hinaus. 1 8 Die Berathung wandte sich sodann den Vorschriften über das eheliche Güterrecht (§S§ 1283 ff.) zu. Der Entwurf geht davon aus, daß das eheliche Güterrecht auf der Grund— lage des Systems der sogenannten Verwaltungsgemein⸗ schaft für ganz Deutschland einheitlich zu regeln sei. Neben diesem gesetzlichen ehelichen Güterrechte sind aber die Haupt⸗ formen der sonst in Deutschland geltenden Güterrechtssysteme (Gütertrennung, allgemeine Gütergemeinschaft, Errungenschafts⸗ gemeinschaft, Mobiliargemeinschaft) als vertragsmäßiges Güterrecht eingehend geordnet. Diese Ausgangspunkte des Ent⸗ wurfs fanden die Zustimmung der Commission.
Zu den das gesetzliche eheliche Güterrecht regelnden Vorschriften des Entwurfs (§§ 1283 bis 1332) wurden auf der Grundlage der von einer Subcommission inz vischen ausgearbeiteten Vorschläge im einzelnen folgende Beschlüsse efaßt: gef wesentlicher Uebereinstimmung mit dem § 1283 soll der Satz an die Spitze gestellt werden, daß durch die Eheschließung, sofern nicht durch Ehevertrag ein anderer Güterstand vereinbart worden JJeö mögen der Frau, einschließlich des Vermögens, welches sie während der Ehe erwirbt, der Verwaltung und Nutznießung des Mannes unterworfen wird. Das in dieser Weise dem Rechte des Mannes unterworfene Vermögen der Frau soll aber nicht mit dem Entwurfe als „Ehegut“, auch nicht, wie von einer Seite vorgeschlagen worden war, als „Frauengut“, sondern als „eingebrachtes Gut“ bezeichnet werden. Die Beschlußfassung über den § 1284, nach welchem, wenn eine minderjährige oder sonst in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Frau ohne die Einwilligung ihres gesetzlichen Ver⸗ treters eine Ehe geschlossen hat, unter den Ehegatten aus⸗ nahmsweise Gütertrennung eintritt, bis der gesetz⸗ liche Vertreter die Eheschließung genehmigt oder die Frau die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erlangt hat, wurde einstweilen ausgesetzt, um im Zusammenhang mit den Vorschriften über die Gütertrennung (8§ 1338 ff.) be⸗ rathen zu werden. Die Vorschrift des § 1285, welche die ausschließlich zum persönlichen Gebrauch der Frau bestimmten Sachen von dem Nutznießungsrecht des Mannes ausnimmt, erfuhr — vorbehaltlich der Stellung — keine An⸗ fechtung. Auch die Vorschriften der §§ 1287 bis 1291 über das Vorbehaltsgut der Frau wurden — mit Ausnahme des von dem rechtsgeschäftlichen Erwerb der Frau handelnden § 1288, der ersatzlos gestrichen wurde — sachlich nach dem Entwurf angenommen, der § 1291 jedoch mit dem Zusatz, daß die Frau aus den Einkünften ihres Vorbehaltsguts und dem Ertrage eines dazu gehörenden Erwerbsgeschäfts nach Maßgabe des für die Gütertrennung geltenden § 1339 insoweit einen Beitrag zu leisten hat, als nicht die Nutzungen des ein⸗ gebrachten Guts einen angemessenen Beitrag gewähren. Auch soll die für das Rechtsverhältniß der Gütertrennung in Aus⸗ sicht genommene Zusatzbestimmung, daß die Frau, wenn sie etwas aus ihrem Vermögen zur Bestreitung des ehelichen Auf⸗ wandes verwendet oder dem Manne zur Verwendung für diesen Zweck überlassen hat, Ersatz nicht verlangen kann, auf das Vorbehaltsgut entsprechende Anwendung finden. “
Die §§ 1292 bis 1299 regeln die N. utznießung des eingebrachten Guts. Nach dem § 1292 finden auf diese Nutznießung die sachenrechtlichen Vorschriften über den Nießbrauch mit den aus den §§ 1293 ff. sich ergebenden Abweichungen Anwendung. Daneben steht nach den §§ 1317 bis 1325 dem Manne die Ver⸗ waltung des eingebrachten Guts zu, vermöge deren er be— rechtigt, aber auch verpflichtet ist, für die ordnungsmäßige Verwaltung der Substanz des eingebrachten Guts zu sorgen. Der Entwurf behandelt das Verwaltungsrecht des Mannes zwar als ein mit der Nutznießung in engem Zusammenhange stehendes und als Ergaͤnzung derselben dienendes (vergl. § 1325), aber doch als ein innerlich davon verschiedenes Recht, welches dem Manne die Stellung des Verwalters eines fremden Vermögens giebt, dergestalt, daß er bei Ausübung dieses Rechts wie ein Beauftragter für Rechnung der Frau und nach außen hin innerhalb der seinem Verwaltungsrechte gezogenen Schranken als Vertreter der Frau in deren Namen e.ea Daneben ist das Recht des Mannes, ohne Vollmacht der Frau zum Zwecke der Verwaltung des eingebrachten Guts Rechtsgeschäfte im Namen der Frau vorzunehmen, auf wenige Geschäfte beschränkt; insbesondere ist er — von einzelnen Aus⸗ nahmen abgesehen — auch nicht berechtigt, über die zu dem ein⸗ gebrachten Gute gehörenden beweglichen Sachen, eins hließlich der verbrauchbaren Sachen, ohne Vollmacht der Frauzu verfügen. Vird ein der Zustimmung der Frau bedürfendes Rechtsgeschäft zum Zweck ordnungsmäßiger Verwaltung des eingebrachten Guts erforderlich, so kann der Mann, wenn die Frau ihre Zustimmung ver⸗ weigert, diese nur im Prozeßwege erzwingen, wie andererseits die Frau, wenn der Mann ein zur ordnungsmäßigen Ver⸗
waltung des eingebrachten Guts erforderliches Rechtsgeschäft vorzunehmen unterläßt, diese Vornahme im Prozeßwege er⸗ zwingen kann. 1 8 11“ Dem Spystem des Entwurfs gegenüber beschloß die Com⸗ mission, die Vorschriften über das Recht der Verwaltung und der Nutznießung des Mannes mit einander zu verbinden und dieses Recht nicht auf der Grundlage des sachenrechtlichen auszugestalten, familienrechtlichen
Nießbrauchs, in der Art unmittelbar eingebrachte der gesetzlich bestimmten Grenzen zu verwalten und zu nutzen. Auf dieser Grundlage wurden im einzelnen folgende Vor⸗ schriften beschlossen: 1 Kraft seines Verwaltungsrechts darf der Mann die zum eingebrachten Gute gehörenden Sachen in Besitz nehmen Die Nutzungen des eingebrachten Guts erwirbt er in derselben Weise und in demselben Um⸗ fange, wie ein Nießbraucher (§ 1292). b recht des Mannes umfaßt nicht die Befugniß, ohne Zu⸗ Rechtsgeschäfte gegenüber über Gegenstände zu verfügen,
(§ 1292 verb. mit § 984). Das Verwaltungs⸗
vorzunehmen, verpflichtet die zu dem eingebrachten Ohne Zustimmung der Frau soll jedoch der Mann befugt sein, brauchbare Sachen sowie nach Maßgabe — über solche nicht verbrauchbaren Sachen zu verfügen, die zu dem Inventar eines Grundstücks gehören, Forderungen gegen Verbindlichkeiten friedigung
der Frau aufzurechnen, deren Be⸗
aus dem eingebrachten Forderungen, einzuziehen, Befriedigung aus
zu erfüllen (8§ 1318, 1319). die Frau zu einem ihrer Zustimmung bedürfenden Rechts⸗ geschäfte, welches zum Zweck ordnungsmäßiger Verwaltung des eingebrachten Guts erforderlich ist, ohne ausreichenden Grund ihre Zustimmung, so kann diese durch das Vormu⸗ ndschafts— Das Gleiche soll gelten, wenn die Frau durch Krankheit oder durch Abwesenheit an der Abgabe der Erklärung verhindert und Gefahr im — 6 Kraft seines Verwaltungsrechts soll ferner der Mann befugt sein, ein zu dem eingebrachten Gut gehörendes Rechtsstreits
auf Zinsen Verbindlichkeiten eingebrachten Gut geschuldeten
Gegenstandes Verweigert
gericht ersetzt werden.
Verzuge ist (§ 1319
wirkt das Urtheil Dem Verwaltungsrechte andererseits seine Pflicht, ordnungsmäßig 1 (§ 1317). Insbesondere hat er das zu diesem Gut gehörende Geld für die Frau nach den für die Anlegung von Mündel⸗ geldern geltenden Vorschriften anzulegen, soweit es nicht er⸗ ordnungsmäßigen Verwaltung nöthigen, der Frau zur Last fallenden Ausgaben zu bestreiten. Andere verbrauchbare Sachen soll der Mann auch für sich verbrauchen oder für sich veräußern dürfen, vorbehaltlich seiner Verpflichtung, der Frau den Werth nach der Beendigung Erfordert die ordnungsmäßige Verwaltung des eingebrachten Guts eine frühere Erstattung des Werths, so ist der Mann schon vorher Ersatz zu leisten verpflichtet (5§ 1294, 1296, 1 8 Die weitere Berathung der Vorschriften über die Ver⸗ Mannes wurde bis zur nächsten
Zustimmung der Frau verfügen kann, auch für und gegen sie (§ 1322).
eingebrachte verwalten
des Güterstandes zu ersetzen.
waltung und Nu
tznießung des “
Versiche⸗
Die „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ rungsamts“ enthalten in der Nr. 24 vom 15. Dezember 1893 eine Bekanntmachung der genannten Behörde vom
25. November 1893, betreffend die Prämientarife für di
Versicherungsanstalten Tiefbau⸗Berufs⸗ genossenschaft und der dem Reichs⸗Versicherungs⸗ 1 Berufsgenossen⸗ wonach sowohl für be⸗ amtete, als auch für nicht beamtete Aerzte in Preußen die Vorschriften des preußischen Gesetzes vom 9. März 1872 und vom 17. September 1876 maß⸗ gebend sind, wenn es sich im schiedsgerichtlichen Verfahren Bersicherungsgesetzen um Gebühren, Reisekosten und
unterstellten Baugewerks⸗
schaften; ferner einen 2
der Königlichen Verordnung
nach den T Tagegelder handelt. 1 .
Das als Sonderausgabe erscheinende Beiblatt (In⸗ Altersversicherung) ith Rundschreiben an die Vorstände der Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalten — treffend die Berechnung der Wartezeit für die Alters rente von Personen des Geburtsjahrganges 1824, evisionsentscheidungen:
Urtheilsgründe werden nicht rechtskräftig. 1
Eine auf einem Bahnhof ständig beschäftigte Latrinen⸗ wärterin, deren Verhältniß zur Bahnverwaltung in die Form eines Pachtvertrags gekleidet war, ist als eine ver⸗ sicherungspflichtige Arbeiterin erachtet und ihr die Alters⸗ rente zuerkannt worden.
In einer Altersrentensache, in welcher festgestellt war, daß der Kläger in der vorgesetzlichen Zeit für einen bestimmten Unternehmer auf Grund eines festen Vertrages gegen eine Vergütung von 6 ℳ wöchentlich Bote ndienste verrichtet und gelegentlich gleiche Dienste auch einem zweiten Gewerbe⸗ Versicherungspflicht des Klägers
validitäts⸗
11. Dezember
sowie folgende
treibenden geleistet hatte, is bejaht worden.
Inspecteur des Militär⸗Erziehun Bildungswesens, General der Infanterie von Keß hierher zurückgekehrt.
Der Kaiserliche Gesandte im Haag, Geheime Legations⸗ Rath Graf zu Rantzau hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Während seiner Abwesenheit fungirt der Legations⸗Secretär von Reichenau als Geschäfts⸗
Der General⸗
Weihnachtsurlaub angetreten.
8 gische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Wirkliche Geheime Rath Freiherr von
Cramm⸗Burgdorf hat einen kurzen Urlaub angetreten.
Der Herzoglich braunschwei
Bayern.
In der Sitzung der Kammer der Abgeordneten vom 15. d. M. hatte der Abg. Scherm (Soc.) die Auslegung des Vereinsgesetzes seitens der Polizeibehörden besprochen und namentlich deren Verhalten gegenüber der Betheiligung von Frauen und Minderjährigen an öffentlichen Versammlungen gerügt. Dieses Vorgehen, meinte der Abg. Scherm, mache zugleich in rechtswidriger Weise die allen Arbeitern in § 152 der Gewerbeordnung zugestandene Coalitionsfreiheit illusorisch. Die vom Minister seiner⸗ zeit ausgesprochene Befürchtung, daß die Theilnahme der Frauen an solchen Versammlungen auf das Volksleben zer⸗ setzend wirke, stütze sich auf Berichte von ecee hg. denen wegen ihrer Befangenheit eine Beweiskraft nicht zuerkannt werden könne. In München suche man das Versammlungs⸗ recht der Socialdemokraten in jeder Weise, besonders durch einen Druck auf die Besitzer von Versammlungslocalen, gesetz⸗ widrig zu beeinträchtigen. Wenn der Abg. von Vollmar seiner⸗ zeit davon gesprochen habe, daß die Regierung ein Heer von „Spitzeln“ unterhalte und der Minister dies entrüstet als unwahr zurückgewiesen habe, so habe es doch eine Zeit gegeben, in der von der Regierung dieses Spionagesystem keineswegs derart perhorrescirt worden sei. Der Minister habe erklärt, nicht eher werde eine Brücke zwischen den Anschauungen der Regierung und der Socialdemokratie geschlagen werden können, als bis letztere ihr Programm ändere. Das aber werde nur dann geschehen, wenn die Partei eine solche Aenderung für gut befinde.
In seiner am Sonnabend gehaltenen Rede kam der Minister des Innern Freiherr von Feilitzsch, wie bereits in Nummer 300 d. Bl. unter den nach Schluß der Redaction eingetroffenen Depeschen kurz erwähnt worden ist, auf die Aeußerungen des Abg. Scherm zurück und äußerte sich dabei der „Allg. Ztg.“ zufolge in nachstehender Weise:
Die Regierung stelle sich auf den vom Commentator Pözl. der dem Vereinsgesetze bei seiner Entstehung nahegestanden habe, ver⸗ tretenen Standpunkt, der seinen Ausdruck auch in einem neueren Erkenntnisse des Ober⸗Landesgerichts München finde. Dasselbe spreche in einem Urtheil vom Jahre 1882 aus: „Ein Verein ist eine Ver⸗ einigung von Personen, welche auf längere oder kürzere Zeit sich zur Verwirklichung eines bestimmten Zweckes verbinden. Auf die Form und Organisation komme es hierbei nicht an; daß die social⸗ demokratische Partei aus diesem Gesichtspunkt als politischer Verein erachtet werden könne, dürfte kaum zweifelhaft sein.“ Auf keinen Fall könne man also der Regierung den Vorwurf ungesetzlicher Handlungsweise machen. Auch sei es nicht richtig, daß die soecial⸗ demokratische Partei seit 1882 ihre Organisation geändert habe; seien auch auf den einzelnen Congressen am Parteiprogramm Aende⸗ rungen getroffen worden, so hätten sich diese doch nicht auf die Ge⸗ sammtorganisation der Partei bezogen, die als solche heute wie sonst fortbestehe, wie dies aus den Aecten der Congresse selbst nachweisbar sei. Die in Bayern übliche Auslegung des Vereinsgesetzes stehe auch nicht im Widerspruch mit der in § 152 der Gewerbe ordnung den Arbeitern zugestandenen Coalitionsfreiheit; dsei be schränkt auf Bestrebungen zur Erzielung besserer Lohnbedingungen und das Reichsgesetz belasse den im übrigen bestehenden landes rechtlichen Bestimmungen ausdrücklich ihre Gültigkeit. „Polizei⸗ spitzel' habe die Regierung nie gekannt und kenne keine; ebenso wenig sei die strengere Handhabung des Vereinsgesetzes in Nürnberg und
anderwärts auf Weisungen von oben, sondern nur auf die letzten
Kammerverhandlungen zurückzuführen, welche die Socialdemokraten selbst veranlaßt hätten. Die allgemeinen Klagen über svpste⸗ matische Unterdrückung der Partei u. s. w. seien einfach nicht der Wahrheit entsprechend. In richtiger Erkenntniß der Verfäng⸗ lichkeit mancher in socialdemokratischen Versammlungen gefallenen Aeußerungen habe auch der Abg. Scherm von vornherein die den Versammlungen assistirenden eidlich verpflichteten Polizeicommissare als unglaubwürdig charakterisiren zu können geglaubt. Mit solchen Vorwürfen sei nichts gethan. Es seien Ammenmärchen, wenn man der Polizei Vorfolgungssucht vorwerfe oder socialdemokratische Excesse gar als von der Polizei provocirt bezeichne. Daß im Verbote von Versammlungen keineswegs zu weit gegangen werde, ergebe sich daraus, daß im Jahre 1891 nur zwei, 1892 vier und 1893 drei solche Ver⸗ sammlungen in ganz Bayeru verboten worden seien. Er wolle das Haus mit weiteren Details verschonen; wenn er aber auf⸗ gefordert oder die Erhebung derartiger Vorwürfe seitens der Socialdemokraten fortgesetzt werde, so wolle er diesen einen Sitten⸗ spiegel vorhalten, vor dem sie selbst erbeben müßten. (Beifall.) „Mit einer Partei, die bei dem letzten Congreß in Köln ihre Ver⸗ handlungen mit einem „Hoch“ auf die revolutionäre internationale Arbeiterpartei schloß, einer Partei, in welcher erst jüngst die Aeuße⸗ rung fiel: Wenn wir einmal stark genug sind, um unser Ziel zu erreichen, so werden wir anarchistisch vorgehen — mit einer solchen Partei kann man überhaupt nur durch Energie und durch Zurück⸗ weisung rechnen, soweit diese das Gesetz gestattet. (Beifall.) Die bayerische Regierung wird ihre Pflicht thun und wird (zu den Social⸗ demokraten gewendet) Ihre Ausschreitungen, soweit dies nach dem Gesetz möglich ist, zurückweisen, andererseits aber das Gesetz beobachten — und wenn Sie die Gesetze beobachten, so haben auch Sie nichts zu befürchten.“ (Lebhafter Beifall.) Baden.
Beide Kam n haben sich am Sonnabend bis zum 10. Januar vertagt.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. 1 Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die P rin- zessin Ferdinand von Rumänien sind gestern Vor mittag, Seine Königliche Hoheit der Erbprinz ist gestern Nachmittag in Coburg eingetroffen.
Schwarzburg⸗Sondershausen.
Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 14. d. M. die übrigen Paragraphen des Einkommensteuergesetzes mit einer Anzahl von Abänderungsvorschlägen des Ausschusses angenommen und schließlich das ganze Gesetz in der abgeänderten Fassung einstimmig genehmigt. Unter den Abänderungen ist auch eine weitere Ermäßigung eines Theils der unteren und mittleren Steuersätze noch über die Regierungsvorlage hinaus l erwähnen. Der Landtag wurde sodann mit einem begeisterten dreimaligen Hoch auf Seine, Durchlaucht den Fürsten
geschlossen. Deutsche Colonien. “
Der deutschen Regierung sind, wie das „Deutsche Colonial⸗ blatt“ mittheilt, aus Brüssel zwei Tagebuchblätter Emin Paschass zugegangen, welche der Commandant Kibonge aufgefunden hat. Durch einen Zufall scheinen Vernichtung entgangen zu sein, da berichtet wird, da die Araber nach Emin's Ermordung alle “ und Sammlungen, die derselbe mit sich führte, . Wasser geworfen hätten. Die Blätter enthalten Nüüsteichnungsg in englischer Sprache, die von Januar bis Mitte ärz inb. reichen und größtentheils naturwissenschaftlichen Inhalts h Januar und Februar, von denen der erstere 21188 Krankheiten unter den Leuten des Paschas gebracht zu bege G scheint, hielt sich derselbe in Ndussuma auf. Es heißt dann:
Ndussuma und deren Graswuchs nken besuchten die aber keine Vögel dehnten Bananen⸗ woselbst wir einen naturwissenschaftliche Aufzeich⸗ a zum Ituri geht durch sehr große durch Strecken von Savannenland getrennt sind.
icht, beginnt der Urwald. abyrinth von verschlungenem das von den bedeckt wird. Man muß nicht verläßt, da an beiden schwere Holzbäume, unten mit aufgehängt wir diesen Platz erreichten, war ein all eines solchen Baumes an
Am 8. März nahmen wir Abschied von schirten südwestlich durch ausgedehnte S theilweise niedergebrannt war. offenen Stellen, wo sie leicht von Interesse wurden beobachtet, bis haine bei den Hütte Tag zubrachten.
Oesterreich⸗Ungarn.
Prinz Johann Georg von Sach 8 Dresden in Wien eingetroffen ist, vom Kaiser empfangen. rinzen einen Gegenbesuch ab. pfing der Kaiser unter französischen Botschafter Lozé nnahme des Beglaubigungsschreiben nund Attems ist an Stelle des unten Grafen Wu von Steiermark ernannt worden.
Das „Fremdenblatt“ werde in Italien und mit Genugthuung begr lebhafteste
Zahlreiche kleine Fi futter fanden, wir die ausge n von Bumanya erreichten, stattete der Kaiser dem P Sonnabend Nachmittag em Ceremoniell den behufs Entgege
Graf Edr Minister ernan
(Hier folgen einige nungen.) Der Weg von Bumany die voneinander
Süßkartoffel⸗
dem üblichen in Audienz s8 desselben. zum Handels⸗ rmbrand zum Landeshauptmann
Bananenhaine, oder durch
etwa vier Stunden, ehe man diesen erre Nur ein schmaler Pfad führt durch dies Unterholz und niedrigem Gestrüpp, ragender Baumriesen mit ewigem Schatten genau Acht geben, daß man den Pfad Seeiten Elefantenfallen angebracht sind: großen Lanzenspitzen versehen, die Tage bevor r Manyema durch den F genagelt und augenblicklich getödtet worden. setzten wir auf zwei Eingeborenen⸗Kähne die Manyema⸗Station. Irumu, Ismaili genannt, ein Name, aus haben. Da es einige Zeit währen so so hatte sich jeder nach eine verstrichen, ehe ich Hilfe beim Sammeln Eingeborenen versprochen; irgend welche wirksame Unterstüt Irumu, auf 290 50“ östliche liegt am rechten von hier ohne Unt von Häusern mit Le⸗
Maisfelder
erklärt, die Ernennung Crispi's Freunde Italiens Crispi vertrete bekanntlich aufs Dreibundes;
in den Kreisen der
Gedanken des Auswärtigen Blanc sei Dreibundes unlängst im Senat für das bunde und gleichzeitig für ein Frankreich eingetreten sei, andere nicht aus, wi Deutschland sich stets die Pfl. zu Rußland angelege gen der Dreibundmächte zu leichtere vielmehr die Erfüllung des f des Dreibundes.
Das österreichische gestern die Gesetzentwürfe der österreichischen Localeisenbahn⸗Ge⸗ Czernowitz — Nowosie der Localbahnen L mantel und auf Ermächtigung der 9 Regelung der Handelsbezieh Haus vertagte hob am Schluß der Sitzung un opfernde Thätigkeit der stellung des
überzeugter
den Boden Anhänger
Endlich am 12. März n über den Ituri und betraten gewöhnlich nach ihrem Häuptling ie Eingeborenen Njali gemacht llte, bis wir wieder aufbrachen, r Wohnung umzusehen, und zwei Tage daran denken konnte, mich an die wurde mir von den Leuten
Festhalten am Drei⸗ freundliches Verhältniß zu so schließe doch die eine Ford Oesterreich⸗Ungarn und ege der freundlichsten Beziehungen Jede Besserung der Be⸗ anderen Staaten er⸗ riedlichen Programms
wie beispielsweise
F Arbeit zu machen. n sein ließen. der Station und doch kann ich mich nicht erinnern, zung erhalten zu haben. r Länge und 10 22“ nördlicher Breite, Ituriufer in einer kleinen Lichtung chung bis zum Congo hinabrei hmwänden, die mit breiten Blä weil sich Gras nicht leicht beschaffen läßt; geräumige Höfe umschließen, weiter nach dem Flusse zu, ist, ein offener Platz, auf dem sich die erum Reisfelder, die gerade jetzt in er majestätische dunkle Wald —
Der Rest der Tagebuchblä lediglich wissenschaftliches
Einem Bericht des Kaiser Deutsch⸗Ostafrika über eine dem südlichen Theil des Schutz Colonialblatt“ Folgendes:
Bei dieser Gelegenheit Leuchtthürme in Süd⸗Fanj ausgesucht und die europäischen geborenen Handwerkern und W
Abgeordnetenhaus vegen Erwe sellschaft und de litza durch den Staat sowie indewiese — Barzdo
des Urwaldes, der cht. Ein Complex ttern gedeckt sind, große Blattzäune, die ge⸗
den Häufern enge, s dessen Ufer hoch Einwohner ve
rbung der Bahnlinien r Localbahn wegen Herstellung rf und Niklasdorf — Zuck⸗ tegierung zur provisorischen ungen mit Spanien angenommen. Das Der Vice⸗Präsident Kathrein iter lebhaftem Beifall die auf⸗ Abgeordneten zur Erhaltun Reichs und damit der Siche sowie der Förderung der wirthschaftlichen
Das ungarische Unte bis zum 15. Januar vertagt.
Frankreich.
Der am Sonnabend im Elysée beschäftigte
und abschüssig rsammeln; rings⸗ die Reife treten, und dahinter das ist die Residenz Ismaili's. tter enthält Aufzeichnungen, die Interesse haben.
lichen Gouverneurs Inspectionsreise desselben nach gebiets entnimmt das „Deutsche
sich sodann.
g der Macht⸗ rung des Friedens, Interessen hervor.
rhaus hat sich am Sonnabend
sind die Plätze für die noch zu erbauenden und auf der Nordspitze von Mafia Bauleiter mit den erkzeugen dortselbst installirt worden. voraussichtlich
abgehaltene sich mit den Handelsbeziel Spanien, das Frankreich die Ermäßigun tarifs, die es anderen „W. T. B. vernimmt, zwar fort, man halte es aber nicht für ar mit einem Bruch endigen würden Monaten des Jahres 1893 nach Frankreich ausge für 90 Millionen Wa Der Minister bahntarif aufzu beschäftigten und täglich nach Be Arbeiter eingeführt worden war. Der Senat
Credit von 800 000 sammelte sich unmittelbar Commissionen zu wählen, Explosivstoffe brecherischen Zwecken prüfen sollen. Viviani vorgenommene haftung des Directors eines in Calais, der nur beschuldigt
in einem Café verkehrt zu haben. Raynal erwiderte, der Polizeibeamte jenes Journalisten, der Aufwieglern verkehr
nöthigen ein⸗ ini öthigen ein gen seines Minimal⸗
nicht zugesteht. Verhandlungen 'sgeschlossen, daß sie „da in den zehn ersten Spanien für 183 Millionen Waaren führt habe, während von Frankreich nur aren nach Spanien ausgeführt worden rath beschloß, den ermäßigten Eisen⸗ heben, der zu Gunste
Völkern bewilligt hat, beendet sein. Von dort habe ich
dort h den Bezirk Mohoro bereist, woselbst eine neue Zollst
ation und eine Post⸗ und Schon durch Berichte des Bezirks die große Fruchtbarkeit und Cultur der
Telegraphenstation errichtet von Kilwa auf sse ziemlich hohe am gemacht, war es mir von e Gegend kennen zu lernen. Das Land orofluß und namentlich Landschaft Samanga ungsboden, in
»Amtmann für hiesige Verhältni dortigen Gegend aufmerks hohem Interesse, persönlich die vom Rufidjifluß bis zum Moh bis halbwegs zur barer Anschwemm vorzüglichster Weise gedeihen. aumwuchs, zum geringsten Theil bebaut. bei diesem geringen Anbau von der welche sich etwa auf jä größere Theil so liegt der Gedank Europäern ein geeignetes Feld w mit Maschinenbetrieb vermöge seiner und des geringen Baumwuchses wie Dhaus den Mohorofluß hinaufge sich daher auf wenige duction in großem Maßstabe für de von hier aus nich und Sesam dürfte dies wohl de
Von Mohoro bin ich durch die L Mbingubergen und der Landschaft M
füdlich dieses ist ein außerordentlich frucht⸗ welchem Reis und Baumwolle in ganz eben, fast ohne Wenn man bedenkt, Reisausfuhr des Districts hrlich 150 000 Centner Reis
dieses kleine Gebiet und sein Hinter nicht hier für grö
n der in Frankreich lgien zurückkehrenden belgischen Das Land ist genehmigte vorgestern ohne Debatte den Verstärkung der Polizei und ver⸗ darauf in den Bureaux, um die welche die Gesetzentwürfe über die Vereinigungen — In der Deputirten⸗ die Regierung eigenmächtige socialistischen Blattes mit Socialisten
land entfällt, ßere Culturen von Das Land ist für den Ackerbau absoluten Ebene, Steinarmuth geschaffen, der Absatz sehr günstig, da hen, der Landtransport der Produete Ob eine Reispro⸗ lthandel noch lohnend sein t beurtheilt werden; bei Baumwolle r Fall sein.
kammer (Socialist) Kilometer erstrecken würde. worden sei, Der Minister des habe nur die Identität mit den betreffenden Socialisten und rte, feststellen wollen. (Lärm auf der äußersten egenheit erledigt. ngen von Rom hingewiesen, Regierung der italieni⸗ chädigung der Opfer von fügung gestellt habe, und dazu die italienische Regierung für die und Neapel anläßlich ösischen Unterthanen zu⸗ Regierung Entschädi⸗ erforderlichen Credite zösischen als dem italie⸗ ewilligung vorgelegt werden. re commandirende General des A Alpen Mathelin ist am Sonnabend gestorben. In der Nacht zum Sonnabend wurde sims des Hôtels der Marquise de Ganay Champs Elysées eine Bombe gefunden, eigens construirten Wagens nach d
andschaft Samanga nach den
atumbi, 390 Länge, Höhe Kilwa,
amit war die Angel
In Paris wird auf Meldu nach denen die französische schen 420 000 Fr. zur Ents Aigues⸗Mortes zur Ver bemerkt, daß auch Schäden, welche
Hier wie in Mohoro hat der als L angestellte Herr Schröder hauptsächlich guten Erfolgen belohntes Feld für seine Th der als fruchtbar bekannten Landschaf
Es ist ein Hügelland mit Ansicht des Sachverständigen aber auch für andere Culturen vor⸗ t zahlreich und verhältnißmäßig ähigen Bodens liegen unb geringes Geld erworben werden. wa in zwei kleinen Tag
chaftslehrer u. s. w. — wie ich hoffe — von hätigkeit gefunden. Minguberge gleichen
und Bondei im Hinter äußerst fruchtbaren Thäl Schröder namentlich für; züglich eignen.
ande von Tanga. ern, die sich nach
in Rom, Genua der dortigen Demonstrationen franz gefügt wurden, der französischen gung angeboten habe. würden voraussichtlich sowohl dem fran nischen Parlament zur B
. Die Bevölkerung Große Strecken culturf und können für sehr Küste, welche bei Kil kann, sichert einen leichten Absatz. genügend vorhanden.
Der Kaiserliche Gouverneur für 30. Oktober einen Bericht über die den deutschen Schutzgebieten in Nr. 24 des „Deutschen Coloniall entnehmen daraus Folgendes:
Den Nichteingeborenen gegenüber verpflich wie unfreie Eingeborene zu Diensten. die Zustimmung ihres Herrn, der in seinem Sklaven verdienten Lohns zu Auch wenn sie ohne Wissen und W annehmen, so Dienstgeber zu welchen die Eingeborenen Sie verdingen sich als persönliche als Handlanger, als Träger und Je nach der Abstammung Der Abschluß eht sich in der
- Die Nähe der emärschen erreicht werden Wasser ist in den Thälern
Die hierzu
Ost⸗Afrika hat unter dem Der frühe rmeecorps der Frage der Sklaverei in Afrika erstattet, welcher in abgedruckt i
auf dem Fenster⸗ in der Nähe der die mittels eines em Gemeinde⸗Laboratorium Eine ähnliche Bombe wurde am Sonn⸗ Polizei⸗Commissariat in der ausgewiesenen
ten sich sowohl freie Die letzteren sind verpflichtet, der Regel die Hälfte des von beanspruchen hat, beizubringen. irn fremde Dienste wenn ihm von dem
gebracht wurde. abend früh Gribeauval 12 Anarchisten sind Deutsch⸗ Italiener. Bei dem russischen Social berg, einem Freunde des Haussuchung vorgenon pondenz Stackelberg's, die ihn sehr beschlagnahmt. Dem italienischen Ausweisungsbefehl
aufgefunden. illen ihres He⸗
“ B hre esterreicher begnügt sich der Herr gewöhnlich, .
isten Friedrich Stackel⸗ teten Anarchisten Cohen,
Die umfangreiche belasten soll, wurde Journalisten Carotti ist ein n. Der „Petite Republique“
sich verpflichten, sind sehr verschieden⸗ Diener, als Plantagen⸗ in geringem Maße auch ziehen sie ver erträgen mit freien Regel genau so wie in Deutschland, noch schriftlicher Vertrag üblich ist. einem Sklaven wird, je nachdem dem g als Sklave bekannt abgeschlossen. Praxis die Hälft iemals aber kann der Sklave zu Arbeitsdiensten verdung
wirthschaftliche Nachth ebguung des Landes geschieht ürde fast gänzlich unterbleiben, wen Zu einer plötzlichen Aufhebung r, da die Sklaverei h uauftritt und die Befreiun Der Menschlichkeit tragen, wenn der Sklavenraub und⸗T usgerottet wird.
wurde eine
zu Kriegsdiensten. von Dienstmiethv zugestellt worden Eingeborenen vollzi nur daß weder eine Draufgabe Der Dienstmiethvertrag mit
Nichteingeborenen die Stellun mit diesem oder seinem Herrn der Sklave nach allgemeiner Herrn abzugeben.
Willen von seinem⸗ Die Aufhebung
würde. Denn die B Seklaven und w gelassen würden. aber auch kein mildesten Forn nicht gewüns
jenigen Personen, ausgewiesen
‚chis⸗
Anarchisten In beiden Fällen hat e seines Lohns seinem gegen seinen b gen werbden... Zeit nicht durchführbar,
auswärtige Socialisten, sind. — In Choisy⸗le⸗Roi wurden haftet unter dem Verdacht, Complicen Wie der „Temps“ zehn Anarchisten, Ausländer, die ausgewiesen wurden, nach Cerbere. commissar wies seiner Instruction ländischen Anarchisten zurück, Figueras internirt wurden.
11 Personen ver⸗ Vaillant's zu sein.
meldet, brachte die spanische Polizei und zwar vier Franzosen und nach dem Barcelona Der französische Grenz⸗ sechs aus⸗ in der Citadelle in
vorzugsweise durch n die Sklaven frei⸗ der Sklaverei liegt ier nur in der aller⸗ g, von den Sklaven selber wird vollauf Rechnung ge⸗ mit der Wurzel allmählich von selber aftung des Landes mit lung vollziehen.
7. . 9 Bedürfniß vo die dann
Zerkauf über See Dann wird die Sklaverei und der Uebergang zur Bewirthsch eitern kann sich in ruhiger Entwicke
Kammer und Senat sind zur Er riellen Erklärung auf den kommende berufen worden. „W. T. B. wie versichert Kammer⸗Präsidenten die Regierung nach dem Zusammentreten
kittwoch Auf der Tagesordnung der Kammer steht, dem zufolge, auch eine Mittheilung des elt es sich um die Demission des heißt, werde
freien Arb — Präsidiums: wird, hand
Zanardelli.
einen Gesetzentwurf vorlegen, wodurch sie ermächtigt wird, nöthigenfalls den Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes über die Emissionsbanken hinauszu⸗ schieben.
Der Minister⸗Präsident Crispi hat im Einverständniß mit dem Marine⸗Minister die Rü ckberufung des von der früheren Regierung nach Palermo entsandten Geschwaders verfügt, da die dortige Lage eine derartige Maßregel nicht erfordere.
Der Minister des Auswärtigen Blanc hat ein Rund⸗ schreiben an die beim Quirinal beglaubigten Vertreter der Mächte gerichtet, worin er seine Ernennung zum Minister des Auswärtigen anzeigt und erklärt, seine Bemühungen wür⸗ den beständig auf die Erhaltung und Entwickelung der be⸗ stehenden freundschaftlichen “ zwischen Italien und den anderen Nationen gerichtet sein, wobei er auf die wohl⸗ wollende Mitwirkung der Vertreter dieser Nationen in Rom rechne.
Der frühere Minister⸗Präsident Giolitti hat an seine Wähler ein Schreiben gerichtet, worin er ausführt: beleidigte Würde und der Wunsch, volle Redefreiheit zu besitzen, um die Beschlüsse der Bankencommission zu besprechen, hätten ihn be⸗ wogen, zu demissioniren. Er erachte es für eine patriotische Pflicht, die Lösung der vitalen Probleme, die dem Parlament obliege, nicht zu stören, und überlasse es der Meinung, über die politische Verantwortung seiner Regierung zu urtheilen. Ihn treffe keine persönliche Verantwortlichkeit, er kehre auf seinen Deputirtenplatz mit dem Bewußtsein zurück, seine Pflicht erfüllt zu haben.
Spanien.
Eine Abordnung einer in Bilbao gegen die Handels-⸗ verträge abgehaltenen Versammlung hat sich dem „W. T. B.“ fufolge zur Königin⸗Regentin begeben und dieselbe gebeten,
ei der Regierung füͤr die Ablehnung des deutschen und des
englischen Handelsvertrages einzutreten. Die Han⸗ delskammer von Madrid bereitet eine Gegenkund⸗ gebung zu Gunsten des unbedingten Freihandels vor.
Nach Meldungen aus Melilla ließ der Marschall Martinez Campos auf den Stamm der Mazuza, die eine spanische Barke wegnehmen wollten, schießen. Der An⸗ führer der Mauren bat um Entschuldigung und versprach, die Schuldigen zu bestrafen.
Dem Vernehmen nach würde Graf Benomar eine außerordentliche Mission an den Sultan von Ma⸗
rokko erhalten.
Belgien.
Der Ministerrath trat am Sonnabend zu einer Sitzung zusammen. Der Minister⸗Präsident Beernaert, der zu der Sitzung nicht erschienen war, zeigte dem „W. T. B.“ zufolge den übrigen Ministern an, daß er am Dienstag seine Demission einreichen werde, da er keine Gewißheit habe, daß die Rechte sich dem Princip der proportionellen Vertretung in dem neuen Wahlgesetz anschließen werde. Die Minister trennten sich, ohne einen Beschluß zu fassen.
v J Die Beisetzung des verstorbenen Minister⸗Präsidenten Dr. Dokic erfolgte am Sonnabend Mittag. Der König, die Minister und das diplomatische Corps wohnten, laut Meldung des „W. T. B.“, aus Belgrad, der Feier bei. 8 Im Befinden des fruͤheren Regenten Ristic, der sei zwölf Tagen schwer erkrankt ist, ist eine besorgnißerregende Verschlimmerung eingetreten.
Amerika.
Der „Times“ wird über Montevideo 1 Janeiro gemeldet, daß der Justiz⸗-Minister Lobo infolge einer Meinungsverschiedenheit mit Peixoto seine Entlassung eingereicht habe. — 23 Offtziere seien unter dem Verdacht, an dem Aufstand theilgenommen zu haben, verhaftet worden. — Viele Kaufleute beabsichtigten, die Läden bis zur Beendigung der Revolution geschlossen zu halten. — Der b ritische Ge⸗ sandte habe den in Rio ansässigen Engländern den Rath ertheilt, die Stadt zu verlassen.
Aus Buenos Aires meldet „W. T. B.“: Angesichts der Blockade von Santos würden die Verladungen nach jenem Hafen aufgehalten:; argentinische Kanonenboote begleiteten die brasilianischen Schiffe auf dem Rio de la Plata. — Das von der argentinischen Kammer angenommene, von Romero mit Rothschild vereinbarte U. ebereinkommen solle heute im Senat zur Be thung kommen.
Theater und Musik.
Königliches Opernhaus. Gestern ging nach längerer Zeit neu einstudirt Gounod's „Margarethe“ mit Herrn Kammersänger Goetze in Scene. Es
gelangte hierbei zum ersten Mal das von Gounod zehn Jahre nach der ersten Aufführung im Pariser Théätre lyrique fürt die Große Oper componirte Bacchanal zur Darstellung; außerdem waren zahlreiche
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bei früheren Aufführungen gestrichene Stellen in der Partitur wiederherge stellt. Dagegen wurde die große Arie Valentin's im dritten Act, die sonst hier nicht gesungen worden ist, aber im Herbst von Signor Battistini bei Kroll eingelegt wurde, trotz der Ankündigung nicht vor⸗ getragen; der Grund hierfür lag, wie es scheint, darin, daß die Rolle des Valentin ursprünglich von Herrn Bulß gesungen werden sollte, aber wegen dessen Unpäßlichkeit schnell von Herrn Fränkel übernommen werden mußte, und somit für die Einstudirung dieser Arie keine Zeit mehr übrig blieb. Die erfreulichste und in jeder Beziehung ausgezeichnete, vielleicht unübertreffliche Leistung des Abends war die Margarethe des Fräulein Leisin ger. Mit feinem Verständniß des Sinnes trug sie den Schmuckwalzer des dritten Acts vor, der sonst nur immer als musikalisches Paradestück ernst wird, bei dem die Empfindung meist zu kurz kommt. Bei Fräulein Leisinger war beides in der glücklichsten Weise vereinigt, wie sie denn überhaupt musikalisch und dramatisch allen Ansprüchen der Rolle in überraschendster Weise gerecht wurde. Sie darf die Margarethe, die sie hier noch nicht gesungen, zu den hervorragendsten Nummern ihres Repertoires rechnen. Weniger konnte Herrn G oetzes Leistung befriedigen; ob er gerade an diesem
Abend nicht günstig disponirt war, ob seine Stimme überhaupt nicht völlig mehr den Anforderungen dieser großen Rolle entspricht, mag dahin⸗ gestellt sein: das Falsett versagte fast ganz, und die Reinheit ließ auch in der Bruststimme zu wünschen übrig. Herr Mödlinger entledigte sich der Rolle des Mephisto mit Glück; ebenso verdienen Fräulein Rot⸗ hauser (Siebel) und Herr Fränkel (Valentin) Anerkennung. Das scenische Arrangement war durchweg neu und zeugte von den großen
Fortschritten der Königlichen Buͤhne auf diesem G
“ f dief ebiet; hervorgehoben ei hier namentlich der zweite Act mit seinen belebten Volksscenen,