Beank mit Rückenlehne mit oder ohne Tisch be⸗
Auslösung von Fernsprechverbindungen; Zusatz zum Patente Nr. 49 930. Klasse. 24. Nr. 59 263. Roststäbe. 26. Nr. 58 772. Füllvorrichtung für liegende Retorten. 34. Nr. 51 355. Nr. 61 643. Nr. 63 489. Nr. 65 188. 8 Nr. 65 400. gestell. Nr. 68 534.
schräg
Regelbarer Spirituskocher. Kettelvorrichtung. Reibemaschine.
Spül⸗ und Meßvorrichtung. Zusammenlegbares Blumen⸗
Zusammenlegbares, auch als
nutzbares Bettgestell.
„ Nr. 71 669. Abortdeckel mit Vorrichtung
zum selbstthätigen Auflegen einer Sitzunterlage. 35. Nr. 67 684. Ausrückbarer Taublock.
8 Nr. 67 707. Durch die Nutzlast gespannte Senkbremse.
36. Nr. 22 508. Vorrichtung, um den Luftzug bei Zimmer⸗ und Kochöfen abzusperren.
8 Nr. 56 007. Beweglicher Korbrost.
37. Nr. 62 230. Feuerfeste Decke mit An⸗ wendung von Wellblech.
„ Nr. 62 385. Dichtung von Dachdeckungen mittelst Schlackenwolle.
28. Nr. 51 932. Curven⸗ und Zinkensäge. Nr. 68 075. Verfahren, Holzpfähle gegen den Einfluß der Erdfeuchtigkeit zu schützen. 2. Nr. 55 402. Befestigung der Gläser von Brillen und Kneifern. Nr. 61 423. Hygrometer. Nr. 63 150. Selbsteinkassirender Kraft⸗ messer. 45. Nr. 46 899. Ring zur Befestigung des Sensenblatts am Stiele.
Nr. 62 866. Milchschleudermaschine.
Nr. 67 493. Selbstthätig sich lösendes Sicherheitsschloß für Latierbäume.
Nr. 68 397. Nachsieb an Erbsenauskern⸗ maschinen.
7. Nr. 53 722. Hölzernes Schraubenpaar mit Blechverkleidung der Gewindegänge.
„ Nr. 58 308. Hahn mit abgeschrägtem Küken und Reinigungsöffnung.
Nr. 61 197. Hahnkupplung mittelst ge⸗ schlitzter Zugstange.
Nr. 61 607. Dichtung für Rohrverbin⸗ dungen mit ringförmigen Dichtungsnuthen und eingreifendem Zwischenring.
Nr. 61 787. Kugelgelenkkupplung mit Mit⸗ nehmer und elastischem Verbindungsring.
„ Nr. 63 453. Schmierbüchse für Schmieröl mit durch Schmelzpfropf aus Fett bethätigter Nothschmierung und Signalvorrichtung.
Nr. 65 580. Riemenaufleger mit vom Riemen mitnehmbarem Arm.
Nr. 67 386. Doppelsitzventil mit in einer Kugelfläche liegenden Sitzflächen.
19. Nr. 51 002. Combinirte Loch⸗ und Ge⸗ winde⸗Bohrmaschine.
„ Nr. 62 061. Stempelführung für Loch⸗ maschinen.
„ Nr. 68 009. Verbund⸗Walzmaschine.
52. Nr. 58 531. Zweifadennaht und Maschine
zur Herstellung derselben. 8 Nr. 61 142. Sich selbstthätig verstellender
Säumer und Kapper für Nähmaschinen.
Nr. 64 138. Schwingender Fadenschlinger an Bonnaz⸗Stickmaschinen. 1. 54. Nr. 51 435. Schachtelecken⸗Klebmaschine. 63. Nr. 62 581. Sicherheitssteigbügel mit ab⸗ lösbarer Riemenöse.
„ Nr. 67 548. Aus einem Federwerk be⸗ stehende, durch Händedruck in Thätigkeit zu setzende Hilfs⸗Antriebsvorrichtung für Fahrräder.
Nr. 67 590. Feststellvorrichtung für Fahr⸗ Bierdruckapparat zum
räder. 64. Nr. 68 518. Ab⸗ füllen von Flüssigkeiten. 8 Nr. 69 338. Ausschankhahn mit aufklapp⸗ barem Schänkschnabel. 65. Nr. 61 741. Vorrichtung zum Fortbewegen, Steuern und Anhalten von Schiffen. 8 Nr. 67 605. Vorrichtung zum Schließen von Lecken, Schußöffnungen u. dergl. bei Schiffen. 68. Nr. 55 770. Selbstthätiger Vorreiber. „ Nr. 62 186. Thürschließer. 70. Nr. 67 089. Saugfeder von röhrenförmigem Querschnitt. 72. Nr. 61 232. Verschwindlaffete. „ Nr. 64 473. Eine Ausführungsform der unter Nr. 61 232 patentirten Verschwindlaffete. 78. Nr. 65 399. Nitrirvorrichtung. 80. Nr. 63 744. Steinbearbeitungsmaschine. 84. Nr. 52 004. Bexvegliches Wehr mit durch Lenker geführten Klappen. 86. Nr. 68 821. Verfahren zur Herstellung von gemusterten Chenillegeweben. b, in Folge Verzichts Klasse.
24. Nr. 72 465. Feuerungsanlage. c, in Folge Ablaufs der gesetzlichen Dauer. Klasse.
6. Nr. 6825.
7. Nr. 6032.
werke jeder Art.
Nr. 8114. Neuerungen an rotirenden Lagerentlastungen für Walzwerke; Zusatz zum Patente Nr. 6032.
Nr. 10 634. Rollenanordnung für Lager⸗ entlastungsringe mit Spannvorrichtung bei paar⸗ weisen Walzen; 2. Zusatz zum Patente Nr. 6032.
87. Nr. 5612. ae an einer Vor⸗ richtung zum Zuschneiden von Stoffen; Zusatz
zum Patente Nr. 2510.
5) Theilweise Nichtigkeitserklärung.
Der Anspruch des der Handlung Emmermann & Knabe in Zeitz gehörigen Patentes Nr. 68 452, be⸗ treffend selbstständigen feststellbaren Gardinenbügel für zweiseitig benutzbare Kinderwagenverdecke, hat durch rechtskräftige Entscheidung des Kaiserlichen Patent⸗ amtes vom 14. September 1893 folgende beschränkte Fassung erhalten:
„An Kinderwagen⸗Verdecken, bei welchen Gardinen⸗ und Verdeckbügel um eine gemeinschaftliche Dreh⸗ achse bewegt werden (Patent Nr. 57 563) zu dem Zweck, den Gardinenbügel in beliebigen Stellungen festzuhalten und das Verdeck über den feststehenden Bügel zu klappen, die Einrichtung, daß der die Gardine tragende selbständige Bügel, welcher um denselben Drehpunkt drehbar ist, wie der Verdeck⸗
2
11
2
Malzwender. Lagerentlastungsring für Walz⸗
bügel, eine über diesen Drehpunkt (d) hinausragende:
8
Feder (b) mit Friectionsrolle (c) erhält, welche bei der Drehung auf der das Verdeckgestell mit dem Wagengestell verbindenden Platte (e) rollt und bei der Bewegung in entsprechende rechteckige Löcher (f) infolge der Federwirkung eintritt, so daß der Bügel in den, den Löchern entsprechenden Lagen festgehalten
wird.“ Berlin, den 21. Dezember 1893. Kaiserliches Patentamt. v. Koenen.
[55225]
Entscheidungen deutscher Gerichtshöfe. (Nach den neuesten Zeitschriften und Sammlungen.)
1) Wurde eine Strafelausel für den Fall der Concurrenzthätigkeit des Handlungsgehilfen mit diesem vereinbart, so beschränkt sie sich nicht auf den Zweck, dem Dienstherrn im Fall der Zuwider⸗ handlung den sich daraus für ihn ergebenden Schaden zur Erstattung zu bringen, sondern sie verfolgt an erster Stelle den Zweck, den, welchem eine Con⸗ currenzthätigkeit verboten wird, dazu zu bestimmen, solche Thätigkeit zu unterlassen. Die Strafe darf also gefordert werden, sobald die Concurrenzthätigkeit entwickelt ist, mag auch der Schuldige vor dem Ein⸗ tritt eines benachtheiligenden Erfolgs zurückgetreten sein. U. R.⸗G. v. 12 Oktober 1893.
2) Eine Inverzugssetzung durch Gerichts⸗ vollzieheract nach Art. 1139 Code civil ist im Ge⸗ biet des Rheinischen Rechts nur bei Forderung eines Schadensersatzes, nicht aber bei Auflösung des Ver⸗ trags nach Art. 1184 a. a. O. und dem dieser gleich⸗ stehenden einfachen Rücktritt vom Vertrage ohne Schadensersatzforderung gemäß Art. 356 H.⸗G.⸗B. erforderlich. U. O.⸗L.⸗G. Colmar v. 31. Mai 1893. Jur. Ztschr. f. Els.⸗Lothr. Bd. 18 S. 50b1b.
3) Als „einziger Ernährer“ eines Ascen⸗ denten im Sinne des § 6 Nr. 2 b. des U.⸗V.⸗G. ist der Verunglückte nur dann anzusehen, wenn der Ascendent der Hauptsache nach von ihm unterhalten wurde, nicht auch dann, wenn er die einzige dritte Person war, welche zur Ernährung des Ascendenten beitrug, seinem Unterhaltsbeitrag aber nur eine unter⸗ geordnete Bedeutung zukommt. U. R.⸗G. v. 28. April 1893 a. a. O. S. 526.
4) Der in Art. 1998 Code civil aufgestellte Grundsatz, nach welchem der Auftraggeber für das vom Beauftragten über den Inhalt seiner Vollmacht hinaus Geschriebene nicht haftet, gilt nicht gegenüber gutgläubigen Dritten, die ohne ihr Verschulden von der Beschränkung der Vollmacht keine Kenntniß haben. U. R.⸗G. v. 5. Mai 1893 a. G. D. S. 527.
5) Zur Begründung des Gerichtsstandes des Wohnsitzes reicht der Gewerbebetrieb allein, ohne das Hinzutreten einer eingerichteten Wirthschaft da nicht aus, wo der Gewerbetreibende an einem anderen Orte eine eingerichtete Wirthschaft und einen Wohnsitz hat. U. R.⸗G. v. 3. November 1893.
6) Ist das im Deutschen Reich befindliche Ver⸗ mögen eines flüchtigen Angeklagten nach § 332 ff. St.⸗P.⸗O. mit Beschlag belegt und diese Beschlagnahme durch den „Reichs⸗Anzeiger“ be⸗ kannt gemacht, so ergreift diese nicht die dem Flücht⸗ ling zustehenden nach der Beschlagnahme durch Giro übertragenen Wechselforderungen. U. R.⸗G. v. 25. Sept. 1893. „Berl. Börsenzeitung“ Nr. 562 S. 7. (Solches gilt für alle Inhaberpapiere.)
7) Nach einer Entscheidung des Obersten Gerichts⸗ hofs in Wien sind schiedsgerichtliche Urtheile der Deutschen Bühnengenossenschaft in Oesterreich ohne weiteres Verfahren vollstreckbar.
8) Bei An meldungen zum Musterregister steht dem Registerrichter keine Prüfung der Berechti⸗ gung des Antragstellers zu. Ein Muster, welches auch Marke sein kann, ist nicht durch den Marken⸗ schutz beschränkt, vielmehr des Mosterschutzes fähig. Bei Anmeldung eines Musters für Flächenerzeugnisse kann das Muster in flacher oder plastischer Form niedergelegt werden, weil die Zweckbestimmung und nicht die Art der Darstellung entscheidet. U. K.⸗G. Berlin. „Berliner Börsenzeitung“ Nr. 566
Volkswirthschaftliche Zeitschrift Die Sparkasse. Organ des Deutschen Sparkassen⸗ Verbandes. Herausgeber: Dr. W. Schaefer, Pro⸗ essor an der Technischen Hochschule zu Hannover. r. 283. — Inhalt: Vom Deutschen Sparkassen⸗ tage. — Der Nothstand der Sparkassenbücher⸗ fälschungen. — Die deutschen Lebensversicherungs⸗ Gesellschaften und die Sparkassen. — Sparkassen⸗ wesen. Archiv des Deutschen Sparkassen⸗Verbandes. Das Spar⸗ und Leihkassenwesen in Schleswig⸗ Holstein. Italienische Spareinlagen. Die Spar⸗ kassen in Spanien. Aus Hamburg, Königsberg, Königswinter, Jork, Rees. — Geld⸗ und Credit⸗ wesen. Rentenbriefe der preusischen Provinzial⸗ Rentenbanken. Zinsscheine der preußischen Staats⸗ schulden. Rheinische Hypotheken⸗Pfandbriefe. Oester⸗ reichische Vereinsthaler. Von der Landesbank der Rheinprovinz. Fünfzig⸗Mark⸗Scheine. — Oeffentliche Anleihen. Deutsche und preußische 3 % Anleihe. — Genossenschaftswesen. Offizier⸗ und Beamten⸗Consum⸗Vereine. — Versicherungswesen. Rechnungslegung der in Preußen arbeitenden Feuer⸗ und Lebensversicherungs⸗Gesellschaften. — Bücherschau. Das neue Musterstatut für Sparkassen, von Dr. Franz Meisel. Die preußische Stempelgesetz⸗ gebung, von Gaupp. — Sprechsaal. Außercurs⸗ ke n von Sparkassenbüchern. Vorzeigung von Sparkassenbüchern. Amortisations⸗Darlehen beig fend. Mittheilungen der Vermittlungsstelle des Hannover⸗ schen Sparkassen⸗Verbandes. — Stellen⸗Nachweis. — Cursbericht.
Dr. C. Scheibler's Neue Zeitschrift für Rübenzucker⸗Industrie. Berlin. Nr. 23. — Inhalt: Der Einfluß der Trockenheit auf die Rübe. Von L. Dumas. — Neuerung an Röhrenapparaten zur stetigen Saturation von Zuckersäften. Von Emil Reboux in Brüssel. — Ueber den Einfluß der Temperatur auf das Drehungsvermögen des Rohr⸗ zuckers. Von A. Josse. — Neues Polarisations⸗ rohr. Von F. Hanus (Kovalevka). — Die An⸗ wendung von Zuckerverbindungen des Aluminiums, Eisens oder Chroms als Beizmittel beim Färben und Drucken. Von Robert Henry Pickles in Marple (Chester, England). — Selbstthätiger Dampfkessel⸗ speise⸗ bezw. Signalapparat mit Differentialkolben. Von Vetter in Mannheim. — Die feststehenden Dampfkessel in Preußen nach ihrer Form 1873 und 1893. — Literatur. — Patentangelegenheiten.
1.“
Mittheilungen für die Fer Wecenng⸗ „Anstalten. Nr. 15. —
nhalt: Verwaltungs⸗Ergebnisse: der städtischen Brandkasse zu Rostock für 1892; der Brandversiche⸗ rungs⸗Gesellschaft für die Städte der Großherzog⸗ thümer Mecklenburg⸗Schwerin und Strelitz für Michaelis 1891/92. — Die Blitzschläge auf Ge⸗ bäude ꝛc. bei 35 deutschen öffentlichen Feuerversiche⸗ rungs⸗Anstalten im Jahre 1892 (Schluß zu der Brandstatistik in Nr. 13 und 14). — Verwaltungs⸗ Ergebnisse; der Immobiliar. Feuerversicherungs⸗An⸗ stalt der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont für 1892; der Feuersocietät der Stadt Stettin für 1892; der städtischen Brandversicherungs⸗Anstalt zu Stral⸗ sund für 1892; der Brandversicherungs⸗Anstalt des Kantons Luzern für 1892; der Brandversicherungs⸗ Anstalt des Kantons Aargau für 1892; der allge⸗ meinen Brandversicherungs⸗Anstalt für Landgebäude im Königreich Dänemark für 1. April 1892/93.
Die Industrie. Zugleich Deutsche Kon⸗ sulats⸗Zeitung. (Verleger: A. Steinmann⸗Bucher in Berlin W.) Nr. 25. — Inhalt: Die Steuer⸗ vorlagen. — Sociale Bewegung: Die Thätigkeit der Gewerbe⸗Aufsichtsbeamten im Reich 1892. — Vereinbarungen (Conventionen, Cartelle): Rheinisch⸗ westfälisches Kohlensyndikat. Siegerländer Hütten⸗ gewerbe und westfälisches Kokssyndikat. Gußeisen⸗ waaren. Deutscher Walzwerksverband. Walzeisen⸗ preise. Geplanter Verband der Rohzuckerfabriken. Internationales Spiegelglassyndikat. — Handels⸗ und Gewerbestatistik: Die preußischen Sparkassen im Rechnungsjahre 1892. Die feststehenden Dampf⸗ kessel in Preußen nach ihrer Form 1879 und 1893. — Zollpolitik.é Handelsverträge: Zollformalität an der französischen Grenze. Handelsverkehr der Schweiz mit Frankreich. Die neue amerikanische Tarifvorlage. — Verkehrswesen: Verstaatlichung russischer Eisen⸗ bahnen. Nord⸗Ostsee⸗Kanal. — Ausländische Wirth⸗ schaftsgebiete: Amerikanische Maschinen im Ausland. Die wirthschaftlichen Verhältnisse in Transvaal. Indische Spielwaaren⸗Industrie. Japanische Matten⸗ Industrie. — Neueste Veröffentlichungen: Farbenordner.
„Glückauf“. Die Nummer 99 der vom General⸗ Secretär Dr. Reismann⸗Grone zu Essen redi⸗ girten Berg⸗ und Hüttenmännischen Zeitschrift „Glückauf“ (Verlag von G. D. Bädeker) hat fol⸗ genden Inhalt: Verein für die berg⸗ und hütten⸗ männischen Interessen im Aachener Bezirke. — Dr. Karl Riemann: Eine neue geologische Uebersichts⸗ karte von Rußland. — Die Steinkohlengruben bei Schadowitz und Lampersdorf in Böhmen. — Tech⸗ nisches: Zur Schneidemühler Brunnenangelegenheit. Nutzbarmachung der Niagarafälle. Ein neues Schweiß⸗ verfahren. — Amtliches. — Marktberichte. — Sta⸗ tistisches: Statistik der Steinkohle. (Fortsetzung.) Kohlenausfuhr Englands und Schottlands. Förde⸗ rung der Saargruben. — Vermischtes: Ein in⸗ dustrieller Krieg. Communalsteuerpflichtigkeit ge⸗ wisser Gewerkschaften. Ausschank von Getränken auf industriellen Werken. Personalien. Patent⸗Anmel⸗ dungen. Verdingungen.
Der Metallarbeiter. Herausgeber: Carl Pataky (Berlin). Nr. 99. — Inhalt: Gewerbliche Rundschau. — Praktische Winke für die Einrichtung neuer Metallwaaren⸗ fabriken. — Praktische Anleitung zur Herstellung von Messingüberzügen. — Condensations⸗Kühlapparat. — Sonntagsunterricht für Handwerker. — Technische Mittheilungen. — Neue Patente. — Technische An⸗ fragen. — Technische Beantwortungen: Verwendung von Eisen⸗ und Stahlabfällen. — Dehnbares Messingblech. — Bücherschau. — Der Geschäfts⸗ mann. — Patentliste.
Eigenthümer und
Das deutsche Wollen⸗Gewerbe. Zeitschrift für die gesammte Wollen⸗Industrie, Baumwollen⸗ Industrie und die bezüglichen Geschäftsbranchen. (Grünberg i. Schl.) Nr. 99. — Inhalt: Spul⸗ maschine für Strickgarne. — Künstliche Farbstoffe in Combination mit Indigo. — Entklettungs⸗Vorrich⸗ tung für Walzenkrempel. — Deutsche Patente. — Maschine zum Trocknen von Garnsträhnen. — Vor⸗ richtung zum Verzieren von Geweben ꝛc. — Filtrir⸗ Apparat. — Das Wollgeschäft Rußlands. — Aus dem Jahresbericht der preußischen Gewerberäthe. — Asiatische Baumwolle in Moskau. — Ein Geschäfts⸗ haus in Buenos Aires. — Ein⸗ und Ausfuhr im deutschen Zollgebiet. — Ermäßigung der Telephon⸗ gebühren. — Prämitrungen deutscher Aussteller in Chicago. — Der hellgraue Offizier⸗Paletot. — Wer hat zu bestimmen? Gewerberath, Berufsgenossen⸗ schaft, Polizei. — Marktberichte.
Hansa, deutsche nautische Zeitschrift. (Verlag von Eckardt u. Meßtorff in Hamburg.) Nr. 49. — Inhalt: Auf dem Ausguck. — Wie lagen die meteoro⸗ logischen Verhältnisse beim Ausbruch der Cholera in Hamburg in diesem Jahre und im Jahre 18922 — Die vorgeschlagenen Abänderungen der Seemanns⸗ ordnung. — Reformen auf dem Gebiete des preußischen Navigationsschulwesens. — Petroleum⸗ feuerung für Schiffskessel. — Vermischtes. — Nautische Rundschau. — Frachtenberichte. — Vereinsnachrichten. — Büchersaal. — Nachrichten für Seefahrer.
Bekanntmachungen,
betreffend die zur Veröffentlichung
der Handels⸗ ꝛc. Register⸗Einträge bestimmten Blätter.
Angermünde. Bekauntmachung. [55078] Für die Bekanntmachungen aus dem Genossen⸗ schaftsregister bezüglich folgender eingetragener Ge⸗ nossenschaften, zu 1 und 5 mit beschränkter, zu 2, 3, 4 mit unbeschränkter Haftpflicht: des Vorschußvereins zu Angermünde,
2) des Vorschußvereins zu Gramzow,
3) der Molkerei⸗Genossenschaft zu Gramzow, der Molkerei⸗Genossenschaft zu Angermünde, der landwirthschaftlichen Kreisgenossenschaft zu Angermünde
ist für das Jahr 1894 außer dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger die Angermünder Zeitung und Kreisblatt bestimmt. Angermünde, den 14. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
zffe ntlichen Arnswalde. Bekanntmachung.
[55079] G Die Bekanntmachung der Eintragungen wird im Jahre 1894 durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger und das Arnswalder Wochenblatt erfolgen. Arnswalde, den 15. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Arnswalde. Bekanntmachung. Genossenschaftsregister.
Die Bekanntmachung der Eintragungen wird im Jahre 1894 durch den Deutschen Reichs. und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung und das Arnswalder Wochen⸗ blatt, für kleinere Genossenschaften außer durch den
[55080]
Deutschen Reichs⸗Anzeiger nur durch das Arns⸗
walder Wochenblatt erfolgen. Arnswalde, den 15. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
[55081]
Bernstadt i. Schles. Bekanntmachung. Die Eintragungen in das Handels⸗ und Ge⸗
nossenschaftsregister für den Bezirk des unterzeichneten
Gerichts werden im Jahre 1894 durch 1) den Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) die Schlesische Zeitung, 3) die Breslauer Zeitung und 4) die Bernstadter Zeitung
bekannt gemacht werden, jedoch werden die Bekannt⸗ Genossen⸗
machungen, soweit dieselben kleinere schaften, wie z. B. den hiesigen Vorschuß⸗Verein, betreffen, nur in aufgeführten Blättern erfolgen.
Die Eintragungen in das Zeichen⸗ und Muster⸗
register werden nur durch den Deutschen Reichs⸗
und Staats⸗Anzeiger bekannt gemacht werden. Bernstadt, den 16. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Bielefeld. Bekanntmachung.
in das Genossenschaftsregister durch Einrück
a. im Deutschen Reichs⸗Anzeiger,
b. im Bielefelder Tageblatt,
c. im Wächter,
d. in der Neuen Westfälischen Volkszeitung veröffentlicht werden; kleinere Genossenschaften jedoch lediglich durch Ein⸗ rückung in den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und das Bielefelder Tageblatt.
Bielefeld, den 9. Dezember 1893. 1 Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
Borgentreich. Bekanntmachung. ([55083] I. Die Eintragungen in das Handelsregister werden für das Jahr 1894 durch den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger und das Westfälische Volksblatt zu Pader⸗ born veröffentlicht. G II. Die Eintragungen in das Genossenschafts⸗ register werden für das Jahr 1894 durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und das Westfälische Volksblatt zur Paderborn veröffentlicht. Borgentreich, den 16. Dezember 1893 Königliches Amtsgericht.
8
[55084] Brandenburg a. H. Bekanntmachung.
Mit der Führung des Handels⸗, des Zeichen⸗ und Muster⸗, sowie des Genossenschaftsregisters ist bei dem Amtsgericht zu Brandenburg für das Jahr 1894 der Amtsrichter Büchner unter Mitwirkung des Amtsgerichts⸗Secretärs Pinczakowski beauftragt.
Die Aufnahme der zu den Eintragungen erforder⸗ lichen Anträge findet jeden Donnerstag und Sonn⸗ abend von 11 bis 12 Uhr Vormittags im Zimmer Nr. 43 statt.
Die öffentlichen der Ein⸗ tragungen erfolgen:
1) für das Zeichen⸗ und Musterregister nur durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger,
2) für das Handelsregister:
a. durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. durch die Börsen⸗Zeitung, 2. durch den Brandenburger Anzeiger, d. durch das Kurmärkische Wochenblatt. Brandenburg a. H., den 15. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Bekanntmachungen
[55085] Brandenburg a. H. Zeranneaachung. Die Eintragungen in das hiesige Genossenschafts⸗ register werden im Laufe des Jahres 1894 veröffent⸗ licht betreffs der bereits errichteten Genossenschaften: a. Brandenburger Vorschußverein, b. Lehniner Vorschuß⸗ und Spar⸗Verein, c. Waaren Einkaufs⸗Verein zu Brandenburg a. H., d. Consum Verein „Vorwärts“, 8 und der sich künftig bildenden kleineren und größeren Genossenschaften a. durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. durch den Brandenburger Anzeiger. Für die Veröffentlichung von Eintragungen, die den Brandenburger Forschuß Verein betreffen, wird außerdem noch die Börsen⸗Zeitung bestimmt. Brandenburg a. H., den 15. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Bremen. Bekanntmachung. [55086] Die Eintragungen in das Handelsregister werden auch für das Jahr 1894 durch die Bremer Nach⸗ richten, die Weser⸗Zeitung und den Deutschen Reichs⸗Anzeiger zu Berlin zur öffentlichen Kunde gebracht werden. Bremen, den 18. Dezember 1893. Der Vorsitzende der ö. für Handelssachen 1 b 8 Funke.
—
Bremen. Bekanntmachung. „ Die Eintragungen in das Genossenschaftzregister werden auch für das Jahr 1894 durch die Bremer L und den Deutschen Reichs⸗Anzeiger zu Berlin zur öffentlichen Kunde gebracht werden. Bremen, den 18. Dezember 1893. Der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen Funke. 1
Deutschen Reichs⸗ und Königlich
den zu 1 und 4 aufgeführten
1 [55082] Während des Jahres 1894 sollen die bei dem hiesigen Amtsgerichte vorkommenden Eintragungen
die Bekanntmachungen für
8 Königliches Amtsgericht. I. 8
[55087]
Celle. Bekanntmachung. Die Eintragungen in das iestze Handels⸗ und Genossenschaftsregister werden im Jahre 1894 durch 1) den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger,
2) den Hannoverschen Courier,
3) die Celle'sche Zeitung bekannt gemacht werden.
Für kleinere Genossenschaften erfolgt die Bekannt⸗ machung nur durch die zu 1 und 3 genannten Blätter.
Celle, den 8. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
Eilenburg. Bekanntmachung. [55089] Die öffentlichen Bekanntmachungen der das Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Musterregister des unterzeichneten Amtsgerichts betreffenden Eintragun⸗ gen erfolgen im Jahre 1894: a. bezüglich des Handelsregisters und der größeren Genossenschaften: 1) durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) durch die Berliner Börsenzeitung, 3) durch das Eilenburger Nachrichtsblatt und 4) durch das Eilenburger Wochenblatt; b. bezüglich der kleineren Genossenschaften: 1) durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger und 2) durch das Eilenburger Nachrichtsblatt; c. bezüglich des Musterregisters: durch den Deutschen Neichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. Eilenburg, den 13. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Eitorf. Bekanntmachung. [54510] I. Für das Geschäftsjahr 1894 erfolgen beim hiesigen Amtsgerichte die Bekanntmachungen in Ge⸗ mäßheit des Art. 13 des Handelsgesetzbuches 1) durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, 2) durch die Kölnische Zeitung, 3) durch die Kölnische Volks⸗Zeitung, 4) durch das Siegburger Kreisblatt, 5) durch die Eitorfer Zeitung.
II. die Bekanntmachungen in Gemäßheit des § 5 der Bekanntmachung betr. die Führung des Genossenschaftsregisters und die Anmeldungen zu demselben vom 11. Juli 1889,
a. durch den Dentschen Reichs⸗Anzeiger,
b. durch die Kölnische Zeitung,
c. durch die Eitorfer Zeitung, für kleine Genossenschaften nur durch die zu a. und c. genannten Blätter.
Eitorf, den 6. Dezember 1893.
Elze. Bekanntmachung. [55090] Für das Kalenderjahr 1894 werden die Ein⸗
tragungen im hiesigen Handels⸗ und Genossenschafts⸗ register veröffentlicht werden durch
1) den “ und Staats⸗Anzeiger in
Berlin,
2) den Hannoverschen Courier in Hannover,
3) die Leine⸗ und Deister⸗Zeitung in Gronau,
4) die Elzer Nachrichten in Elze.
Die Bekanntmachungen für kleinere Genossen⸗ schaften erfolgen jedoch nur im Reichs⸗Anzeiger und in der Leine⸗ und Deister⸗Zeitung zu Gronau.
Elze, den 9. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Essen, Ruhr. Bekanntmachung. 55091] Im Jahre 1894 werden die Eintragungen in das Genossenschaftsregister außer im Deutschen Reichs⸗ Anzeiger
a. in der Berliner Börsenzeitung,
b. in der Rheinisch⸗Westfälischen Zeitung, sofern sie kleinere Genossenschaften betreffen, nur in letzterem Blatte veröffentlicht.
Persönliche Anmeldungen werden Mittwochs von 10 bis 11 Uhr Vormittags auf Zimmer 38 entgegen⸗ genommen.
Mit der Registerführung sind der Amtsrichter und der Kanzlei⸗Rath Hünewinckell beauf⸗ ragt.
Essen, Ruhr, 14. Dezember 189.3
Königliches Amtsgerich
Fraustadt. Bekanntmachung. [54810] Im Jahre 1894 werden die Eintragungen in unser Handels⸗, Gesellschafts⸗ und Musterregister 1) im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) in der Berliner Börsenzeitung, 3) in der Posener Zeitung, 4) im Fraustädter Volksblatt veröffentlicht werden. Fraustadt, den 18. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Fraustadt. Bekauntmachung. 54811] Im Jahre 1894 werden die Eintragungen in unser Genossenschaftsregister für größere und kleinere Ge⸗ nossenschaften außer im Dentschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger nur im Fraustädter Volksblatt veröffentlicht werden. Fraustadt, den 18. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Gerbstedt. Bekanntmachung. [55092] Im Jahre 1894 erfolgt die Veröffentlichung der Eintragungen: I. in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister: a. durch den Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. durch die Berliner Börsenzeitung, c. durch den Gerbstedter Boten, sofern sie aber nur kleinere Genossenschaften be⸗ treffen, nur durch die zu a. und c. genannten Blätter; II. in das Zeichen⸗ und Musterregister: durch den Deutschen Reichs⸗ und König⸗ lich Preußischen Staats⸗Anzeiger. Gerbstedt, den 16. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Glatz. Bekanntmachung. [54812] Bei dem unterzeichneten Amtsgericht werden im lahre 1894 die Bekanntmachungen
2) aus dem Handels⸗ und Genossenschaftsregister:
lich Preußischen Staats⸗Anzeiger, b. durch die Schlesische Zeitung in Breslau,
bezirks durch das Glatzer Kreisblatt veröffentlicht werden.
genannten Kreisblättern.
Dittert bearbeitet werden. Glatz, den 11. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
“
Gollnow. Bekanntmachung.
1) im Deutschen Reichs⸗ Staats⸗Anzeiger,
2) in der Neuen Stettiner Zeitung,
3) im Boten für Gollnow und Umgegend,
4) im Kreisblatt des Kreises Naugard,
5) im öffentlichen Anzeiger des Amtsblatts zu Stettin,
die Eintragungen in das Genossenschaftsregister:
eiger, 2) im Boten für Gollnow und Umgegend, 3) im Kreisblatt des Kreises Naugard
2
und im Boten für Gollnow stattfinden. Gollnow, den 15. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
“
soweit sich dieselbe auf bezieht, wie bisher auch im nächsten
schen Staats⸗Anzeiger erfolgen. schaftsregister ist außer Anzeiger die Gothaische Zeitung bestimmt. Gotha, den 18. Dezember 1893. Herzogl. Sächs. Amtsgericht. III. 8 Polack. 8
Greifenhagen. Die
register werden im Jahre 1894 durch Staats⸗Anzeiger,
Stettin,
3) die Greifenhagener Zeitung, gedachten Anzeiger, i veröffentlicht werden.
Greifenhagen, den 18. Dezember 1893.
Koönigliches Amtsgericht.
Gröningen.
Staats⸗Anzeiger, die Halberstädter Zeitung und
öffentlicht werden, die in Zeichen⸗ und Muster⸗ registersachen in ersterem allein. Die Bekannt⸗ machungen für kleinere Genossenschaften erfolgen durch die Gröninger Zeitung Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger. Gröningen, den 11. Dezember 1893
Hagen i. Westl. Bekanntmachung. [54815] Für das Jahr 1894 werden bei dem unterzeichneten Gerichte die Eintragungen: a. in das Handelsregister: 1) durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, 2) durch die Berliner Börsenzeitung, durch die Kölnische Zeitung, durch die Westfälische Post, 5) durch die Hagener Zeitung; b. in das Zeichen⸗ und Musterregister: durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, die Bearbeitung der die Führung des Handels⸗ registers betreffenden Geschäfte erfolgt durch den Amtsrichter Schmieding und 8 Gerichtsschreiber Büscher. Hagen, den 16. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Hagen i. Westf. Bekanntmachung. [54814] „Für das Jahr 1894 werden bei dem unkerzeichneten Gerichte die Eintragungen in das Genossenschafts⸗ register durch: 1) den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, 2) die Hagener Zeitung, 3]) die Westfälische Post, sofern sie aber kleinere Genossenschaften betreffen, nur durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und die Hagener Zeitung veröffentlicht werden. Hagen, den 16. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Halbau. Bekanntmachung. 55097] Bei dem unterzeichneten Gericht werden im Ge⸗ schäftsjahre 1894 die Eintragungen in das Zeichen⸗ und Musterregister nur in dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger, die Eintragungen in das Firmen⸗, Procuren⸗, Ge⸗ sellschafts⸗ und Genossenschaflsregister in dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger, in der Berliner Börsenzeitung, in dem öffentlichen Anzeiger des Amtsblattes
aus dem Zeichen⸗ und Musterregister durch den Deutschen Reichs⸗ nud Küniglich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeiger, 8
der Königlichen Regierung zu Liegnitz und „in dem Saganer Wochenblatte veröffentlicht. “ 1—
a. durch den Deutschen Reichs⸗ und König⸗
c. für die Orte Eckersdorf, Rothwaltersdorf und Nieder⸗Steine durch das Neuroder Kreis⸗ blatt, für die übrigen Orte des Gerichts⸗
Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften erfolgen außer dem Reichs⸗Anzeiger nur in den
‚Die bezüglichen Geschäfte werden durch den Amts⸗ richter Dennhardt und den Gerichtsschreiber, Secretär
owW. [55093] „Im Geschäftsjahr 1894 werden die Eintragungen in das von uns geführte Handels⸗ und Musterregister: und Preußischen
Regierungs⸗
1) im Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗An⸗
öffentlich bekannt gemacht werden. Die Veröffent⸗ lichungen der Eintragungen in das Genossenschafts⸗ register wird bezüglich kleinerer Genossenschaften nur im Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger
bööb-ö,; Gotha. Die im Art. 13 des Deutschen Handels⸗ gesetzbuches vorgeschriebene Veröffentlichung der Ein⸗ tragungen in das hiesige Handelzregister wird, in⸗ Handelsgesellschaften h Jahre außer durch die Gothaische Zeitung, auch durch die Beilage zum Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußi⸗
Für die Bekanntmachungen aus dem Genossen⸗ dem Deutschen Reichs⸗
5 ha Eintragungen in unser Handels⸗, Zeichen⸗, Muster⸗ und Genossenschafts⸗ 1) den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen 2) das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu
und für kleinere Genossenschaften, außer in dem zu 1 in der Greifenhagener Zeitung
[55096] Die Bekanntmachungen in Handels⸗ und Genossenschaftsregistersachen werden in dem Ge⸗ schäftsjahre 1894 seitens des unterzeichneten Gerichts durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen
Intelligenzblatt, sowie die Gröninger Zeitung ver⸗
und den Deutschen
Königliches Amtsgericht. 4
Die Veröffentlichung der Eintragungen, betreffend kleinere Genossenschaften, erfolgt außer in dem Reichs⸗Anzeiger nur im Saganer Wochenblatte. Halbanu, den 12. Dezember 1893. “
Königliches Amtsgericht
.“ 155100] Hohenstein, Ostpr. Bekanntmachung. Die Veröffentlichung der Eintragungen in die Handels⸗ und Genosten schaftsregiser des unter⸗ zeichneten Gerichts wird im Jahre 1894 durch
a. den „Teutschen Reichs⸗ und Preußischen
Staats⸗Anzeiger“,
b. die „Königsberger Hartung'sche Zeitung“, „e. das „Osteroder Kreisblatt“, für kleinere Genossenschaften nur durch die zu a. und c. genannten Blätter erfolgen.
Hohenstein (Ostpr.), den 4. Dezember 1893.
Kosönigliches Amtsgericht.
1 [55098. Höxter. Im Jahre 1894 sollen die Eintragungen des hiesigen Handels⸗, Zeichen⸗ und Masterregisters veröffentlicht werden durch:
a. den Deutschen Reichs⸗Anzeiger zu Berlin,
b. das Westfälische Volksblatt zu Paderborn,
c. die Huxaria, Kreisblatt für Höxter, in Höxter. Högxter, den 18. Dezember 1893. Koönigliches Amtsgericht.
[55099] Höxter. Im Jahre 1894 werden die Ein⸗ tragungen in das hiesige Genossenschaftsregister durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger zu Berlin und die Huxaria zu Höxter veröffentlicht werden. 1
Höxter, den 18. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. Inowrazlaw. Vekanntmachung.
Im Jahre 1894 werden die auf die Führung des Handels⸗ und Musterregisters des hiesigen Amts⸗ gerichts sich beziehenden Geschäfte von dem Amts⸗ gerichts⸗Rath S unter Mitwirkung des
111“
Schaefer
Handelsregister durch:
1) den Dentschen Reichs⸗Anzeiger,
2) die Ostdeutsche Presse,
3) den Kujawischen Boten, 8 im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, kleinere Genossenschaften durch den Kujawischen Boten, für die nachfolgenden eingetragenen Genossenschaften:
a. Grünkircher Darlehnskassen⸗Verein,
b. Wonorzer Darlehnskassen⸗Verein, zu a. und b. mit unbeschränkter Haftpflicht, c. Molkerei⸗Genossenschaft Güldenhof, mit be⸗ schränkter Hafpflicht, durch das Inowrazlawer Kreisblatt veröffentlicht werden.
Inowrazlaw, den 16. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. Labiau. Bekaunntmachung. 655211]
Die Veröffentlichung der in das Handels⸗ und Genossenschaftsregister des hiesigen Amtsgerichts be⸗ wirkten Eintragungen wird für das Geschäftsjahr 1894 durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger in Verliu, die Hartung'sche Zeitung in Königsberg und die Labiauer Kreiszeitung, bei kleineren Genossen⸗ schaften durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und die Labiauer Kreiszeitung erfolgen.
Labian, den 15. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. Labischin. Bekanntmachung. [55102] Im Laufe des nächstfolgenden Jahres sollen für den diesseitigen Bezirk die Eintragungen in das Handels⸗, Genossenschafts⸗ und Musterregister im Deutschen Neichs⸗Anzeiger, der Posener Zeitung, der Ostdeutschen Presse und dem Bromberger Tage⸗ blatt veröffentlicht werden. Die Bekanntmachungen für kleinere Genossenschaften, auch für die Bart⸗ schiner Molkerei, Eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, sollen jedoch außer im Deutschen Reichs⸗Auzeiger nur in der Posener Zeitung erfolgen. Labischin, den 13. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Leutenberg. Bekanntmachung. [55103] Im Jahre 1894 werden die in das hiesige Handels⸗ register und Genossenschaftsregister zu bewirkenden Einträge im Reichs⸗Anzeiger, in der Landes⸗ Zeitung und im Leutenberger Kreisblatte ver⸗ öffentlicht werden. Leutenberg, den 14. Dezember 1893. Fürstliches Amtsgericht. Bernhardi.
Löbau, Westpr. Bekanntmachung. [55105] Die Eintragungen in das hiesige Handels⸗ register werden im Geschäftsjahre 1894 im Reichs⸗ Anzeiger, in der Danziger Zeitung, im Grau⸗ denzer „Geselligen“ und in der hiesigen Drewenzpost bekannt gemacht werden. Die Bearbeitung der das Handelsregister betreffen⸗ den Geschäfte wird durch den Amtsgerichts⸗Rath Flater unter Mitwirkung des Secretärs Friske er⸗ folgen. Löbau, den 15. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. Löbau, Westpr. Bekanntmachung. [55104] Die Eintragungen in das hiesige Genossenschafts⸗ register, welche einer Veröffentlichung bedürfen, werden im Geschäftsjahre 1894 im Reichs⸗An⸗ zeiger, im Graudenzer „Geselligen“ und in der hiesigen Drewenzpost, und bei kleineren Genossen⸗ schaften außer im Reichs⸗Anzeiger nur noch in der Drewenzpost bekannt gemacht werden. Löbau, den 15. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht. Magdeburg. Bekanntmachung. [54819] Die auf die Führung des Handels⸗, Genossen⸗ schafts⸗, Zeichen⸗ und Musterregisters sich beziehenden Geschäfte werden für das Geschäftsjahr 1894 von dem Amtsgerichts⸗Rath Gutsche bearbeitet. Die Anmeldungen zur Eintragung in diese Register, ein⸗ schließlich der Zeichnung von Firmen und Unter⸗ schriften, erfolgen vor dem Gerichts⸗Secretär Müller am Dienstag und Freitag, Vormittags von 10— 12 Uhr, in dem Gerichtslocale Domplatz Nr. 9,
[55101]; Seecretärs Just bearbeitet, die Eintragungen in das
die Eintragungen in das Genossenschaftsregister, außer für größere und
— .— ——n-—
und Musterregister werden lediglich durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, die übrigen Ein⸗ tragungen durch dasselbe Blatt und durch die Magde⸗ burgische Zeitung, sowie den e amtlichen Anzeiger veröffentlicht. Bei kleineren Genossen⸗ schaften fällt die Bekanntmachung durch den Magde⸗ burger amtlichen Anzeiger fort. Magdeburg, den 10. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung 6.
Muskau. Bekanntmachung. [54820] Im Jahre 1894 werden die öffentlichen Bekannt⸗ machungen des unterzeichneten Gerichts aus: 1) dem Handelsregister durch: a. den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, b. die Breslauer Zeitung, c. die Schlesische Zeitung, d. den Muskauer Anzeiger,
2) dem Genossenschaftsregister durch dieselben Blätter, für kleinere Genossenschaften nur durch die Blätter zu 1 a. und d., 8
3) dem Zeichen⸗ und Musterregister durch den Reichs⸗Anzeiger 111“ erfolgen. Muskau, den 11. Dezember 1893. 1 Königliches Amtsgericht.
Neumagen. Bekanntmachung. [55106] Die Veröffentlichungen der Eintragungen in das Handels⸗, Zeichen⸗, Muster⸗ und Genossenschafts⸗ register für den Amtsgerichtsbezirk Neumagen er⸗ folgen während des Geschäftsjahres 1894, auch be⸗ züglich der kleineren Genossenschaften, durch: a. den Reichs⸗Anzeiger, b. die Trierische Zeitung. Neumagen, den 16. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Neustadt 0.-S. Bekanntmachung. [55212]
Die Bekanntmachung der Eintragungen in die Register werden im diesseitigen Gerichtsbezirke für das Geschäftsjahr 1894 erfolgen:
1) in Handels⸗ und Genossenschaftsregistersachen durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger, die Bres⸗ lauer und Schlesische Zeitung,
2) in Sachen für kleinere Genossenschaften durch den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und das Kreis⸗ blatt von Neustadt O.⸗S., und
3) in den Sachen, betreffend das Zeichen⸗ und Musterregister, nur durch den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger.
Neustadt O.⸗S., den 16. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Nordhausen. Bekanntmachung. [55107 Die Veröffentlichung der Eintragungen i Handels⸗, Zeichen⸗, Muster⸗ und Genossenschafts register für den Bezirk des Amtsgerichts Nordhausen
erfolgt im Jahre 1894: I. bezüglich der Handelsregister:
durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger,
durch die Berliner Börsenzeitung,
durch die Nordhäuser Zeitung,
durch den Nordhäuser Courier;
II. bezüglich der Zeichen⸗ und Musterregister:
nur durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger;
III. bezüglich der Genossenschaftsregister: durch den Deutschen Reichs⸗ und Königlich
Preußischen Staats⸗Anzeiger, durch die Nordhäuser Zeitung und durch den Nordhäuser Courier. Für kleinere Genossenschaften sind nur die erst⸗ gedachten beiden Blätter bestimmt.
Nordhansen, den 13. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Osterode, Ostpr. Bekanntmachung. [55108]
Während des Jahres 1894 werden die auf die Führung des Handelsregisters sich beziehenden Ge⸗ schäfte bei dem unterzeichneten Gericht durch den Amtsrichter Kausch und den Secretär Zencke bear⸗ beitet und die Eintragungen in das genannte Register durch den Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗Anzeiger, die Königsberger Allgemeine Zeitung und das Osteroder Kreisblatt bekannt ge⸗ macht werden.
Osterode Ostpr., den 17. Dezember 1893.
Königliches Amtsgericht.
Osterode, Ostpr. Bekauntmachung. [55109]
Während des Jahres 1894 werden die Eintra⸗ gungen in das Genossenschaftsregister des unterzeich⸗ neten Gerichts im Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗
—
schen Staats⸗Anzeiger, im Osteroder Kreisblatt
und in der Königsberger Allgemeinen Zeitung, sofern sie aber kleinere Genossenschaften betreffen, nur in den beiden erstgenannten Blättern bekannt gemacht werden. Osterode Ostpr., 17. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.
Ostrowo. Bekanntmachung. 54821]
Im Jahre 1894 werden die auf das Handels⸗, Muster⸗ und Genossenschaftsregister bezüglichen Ge⸗ schäfte beim hiesigen Amtsgerichte von dem Amts⸗ gerichts⸗Rath Nobach unter Mitwirkung des Seecre⸗ tärs Igler bearbeitet werden.
Die Eintragungen in das Handels⸗ und Muster⸗ register werden durch den Deutschen Reichs⸗ Anzeiger, die Posener Zeitung und das Kreisblatt für den Kreis Ostrowo, die Eintragungen in das Genossenschaftsregister werden 8⸗ durch den Reichs⸗Anzeiger
a. für „Kasa pozyezkowa in Ostrowo eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ durch das Posener Tageblatt und das Kreis⸗ blatt für den Kreis Ostrowo, für andere kleinere Genossenschaften durch das Kreisblatt für den Kreis Ostrowo bekannt gemacht werden. “ Ostrowo, den 14. Dezember 1893. 1 Königliches Amtsgericht.
[55110] Querfurt. Bei dem unterzeichneten Amtsgerichte werden als Beamte zur Führnng des 5 und Genossenschaftsregisters im Jahre 1894 fungiren:
der Gerichts⸗Assessor Neumann und der Secretär Franke. der
Die Bekanntmachung Eintragungen im
Zimmer Nr. 2. — Die Eintragungen in das Zeichen⸗
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Handelsregister erfolgt durch:
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