Waaren, welche die russische Grenze vor dem 31. Juli d. 8 bezw. die sinländische Grenze vor dem 18. August d. überschritten haben, vom Zollzuschlag befreit geblieben. Indeß wird durch diese Ausnahme dem Bedürfniß der inländischen Interessenten und der Billigkeit nach den inzwischen gemachten Erfahrungen nicht in ausreichendem Maße genügt.
Auf Grund von Abschlüssen, welche noch im Vorjahre und in der ersten Hälfte dieses Jahres stattgefunden haben, müssen große Mengen von Waaren, insbesondere von Gerste, Holz und Mineralöl abgenommen werden, welche sich zur Zeit der Verkündigung der Kaiserlichen Verordnungen vom 29. Juli und 17. August d. J. noch in Rußland beziehungsweise Finland befunden haben. Die Abwickelung dieser Abschlüsse vollzieht sich theilweise erst jetzt und wird sich in einzelnen Fällen bis weit in das nächste Jahr hinein erstrecken.
Nach den bestehenden Usancen trägt der russische Verkäufer bei seewärtiger Versendung in der Regel die Kosten des See⸗
ransports einschließlich der Versicherung und bei Versendung über die Landgrenze die Eisenbahnfracht bis zur Grenzstation; dagegen liegt die Zollentrichtung dem deutschen Käufer ob. In Ansehung der vor den Zollerhöhungen abgeschlossenen Lieferungsverträge wird mithin die Abwälzung der Kampfzölle auf den russischen Verkäufer meist ausgeschlossen sein. Aber uch an seinen inländischen Abnehmern vermag sich der deutsche Importeur in vielen Fällen nicht schadlos zu halten. Hat er ie Waare schon vor der Bestellung unter Zugrundelegung es tarifmäßigen Zolls auf spätere Lieferung weiter ver⸗ kauft, so ist er, ungeachtet der inzwischen eingetretenen Zoll⸗ öhung, seinen Abnehmern gegenüber an die vereinbarten Preise gebunden. Ist aber der Importeur derartige frühere Lieferungsverpflichtungen nicht eingegangen, so wird er gleich⸗ wohl häufig für die mit dem Zollzuschlag belastete Waare
inen dem Zuschlag ganz oder theilweise entsprechenden Preis⸗ ufschlag nicht zu erzielen vermögen, da die Preise der frag⸗ ichen Waaren seit der Zollerhöhung im allgemeinen kaum eine Steigerung erfahren haben, beim Getreide sogar eine be⸗ trächtliche Preisermäßigung eingetreten ist. Der mit den Kampfmaßregeln beabsichtigte Zweck wird daher in solchen Fällen nicht erreicht.
Diese Auffassung ist auch im Reichstag bei den Ver⸗ handlungen über die Kaiserlichen Verordnungen vom 29. Juli und 17. August mehrfach vertreten worden und hat insbesondere ihren Ausdruck gefunden in einer vom Reichstag angenom⸗ menen Resolution.
Nachdem bereits bei diesen Verhandlungen von den Ver⸗ tretern der verbündeten Regierungen die Bereitwilligkeit des Bundesraths in Aussicht gestellt worden ist, auch in denjenigen Fällen einen Zollerlaß eintreten zu lassen, in welchen die Waare zwar erst nach dem 30. Juli beziehungsweise 17. August die russische oder finländische Grenze überschritten hat, die Einfuhr aber für deutsche Rechnung und auf Grund früherer, in gutem Glauben, d. h. ohne Kenntniß der bevor⸗ stehenden Zollerhöhungen, abgeschlossener Verträge erfolgt, ist nunmehr vom Bundesrath in seiner Sitzung vom 20. d. M. beschlossen worden,
„daß die obersten Landes⸗Finanzbehörden ermächtigt werden, auf die seit dem Inkrafttreten der Kaiserlichen Verordnungen vom 29. Juli und 17. August d. J. ein⸗
gegangenen oder künftig noch eingehenden und dem Zoll⸗ zuschlag unterliegenden russischen und finländischen Waaren die Säͤtze des allgemeinen Zolltarifs aus Billigkeitsgründen in Anwendung bringen zu lassen, wenn die Einfuhr nach⸗ gewiesenermaßen für deutsche Rechnung auf Grund von Verträgen erfolgt ist, beziehungsweise erfolgt, welche vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Kaiserlichen Ver⸗ ordnung vom 29. Juli d. J. in gutem Glauben abgeschlossen worden sind.“
—Für die Zeit vom 1. April 1893 bis zum Schlusse des Monats November 1893 sind von Einnahmen Einschljeglic der creditirten Beträge) an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern sowie von anderen Einnahmen im Deutschen Reich zur Anschreibung gelangt: Zölle 238936 088 ℳ (gegen denselben Zeitraum des Vorjahres — 22 655 267 ℳ), Tabacksteuer 6 529 917 ℳ (— 410 071 ℳ.), Zuckermaterialsteuer — 1 688300 ℳ (+ 52 161 946 ℳ), Zucker⸗ steuer 50 957 291 ℳ (+ 5 221 927 ℳ), Salzsteuer 28 825 125 ℳ (+ 468 341 ℳ), Maischbottichh und Branntweinmaterial⸗ steuer 3 711 943 ℳ (— 2 301 992 ℳ), Verbrauchsabgabe von Branntwein und Zuschlag zu derselben 82 865 369 ℳ (+ 4 985 092 ℳ), Brausteuer 17 716 816 ℳ (+ 529 673 ℳ), Uebergangsabgabe von Bier 2 389 836 ℳ (+ 56 618 ℳ); Summe 430 244 085 ℳ (+ 38 056 267 ℳ). — Spiel⸗ kartenstempel 830 538 ℳ (*+. 5701 ℳ), Wechsel⸗ stempelsteuer 5 466 183 ℳ (+ 203 684 ℳ), Stempelsteuer für: a. Werthpapiere 1 949 799 ℳ (+ 34 818 ℳ), b. Kauf⸗ und sonstige Anschaffungsgeschäfte 5 348 829 ℳ G 595 848 ℳ), c. Loose zu: Privatlotterien 1 245 504 ℳ — 235 890 ℳ), Staatslotterien 4 294 436 ℳ (+ 58 367 ℳ), Post⸗ und Telegraphen⸗ Verwaltung 166 813 173 ℳ (+ 7 518 436 ℳ), Reichs⸗Eisenbahn⸗Verwaltung 42 449 000 ℳ (+ 1 890 000 ℳ). 3 Die zur Reichskasse gelangte Ist⸗Einnahme abzüglich der Ausfuhrvergütungen und Verwaltungskosten beträgt bei den nachbezeichneten Einnahmen bis Ende November 1893: Zölle 206202355 ℳ (— 32 421 014 ℳ), Tabacksteuer 8 072 323 ℳ (— 81 463 ℳ), Zuckermaterialsteuer — 1 681 071 ℳ (— 18 118 625 ℳ), Zuckersteuer 50 610 527 ℳoo, darunter Verbrauchsabgabe nach dem Gesetz vom 9. Juli 1887 = 1 371 919 ℳ (+ 15 554 342 ℳ), Salzsteuer 26 551 976 ℳ (+ 786 906 ℳ), Maischbottich⸗ und Branntweinmaterialsteuer 8 753 153 ℳ (— 2229 750 ℳ), Verbrauchsabgabe von Brannt⸗ wein und Zuschlag zu derselben 69 074 770 ℳ (+ 4 293 634 ℳ 8 Brausteuer und Uebergangsabgabe von Bier 17 085 096 ℳ (+ 496 506 ℳ); Summe 384 669 129 ℳ (— 31 719 464 ). — Spielkarter 765 645 ℳ (— 651 ℳ). 8
olgende estim⸗ für
„Marine⸗Verordnungsblatt“ veröffentlicht f Allerhöchste Ordre, betreffend organisatorische B mungen für die Kaiserliche Schutztruppe Deutsch⸗Ostafrika:
In Abänderung beziehungsweise Ergänzung des Abschnitts VII. B. 6. der Organisatorischen Bestimmungen für die Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika vom 9. April 1891 bestimme Ich hierdurch: Die Anciennetät der seit dem 27. Juni 1893 der Schutztruppe für Deutsch⸗ Ostafrika zugetheilten und weiterhin noch neu zuzutheilenden Offiziere und Sanitäts⸗Offiziere richtet sich nach ihren Heimathchargen und ihren Heimathpatenten in der Weise, daß sie danach von dem Tage
ihrer Zutheilung ab unter sich hinter allen denjenigen Offizieren be⸗
ziehungsweise Sanitäts⸗Offizieren der Schutztruppe zu rangiren haben, welche dieser bereits vor dem 27. Juni 1893 zugetheilt worden sind. Neues Palais, den 18. Dezember 1893. Wilhelm. In Vertretung des Reichskanzlers: Hollmann. An den Reichskanzler (Reichs⸗ Marine⸗Amt). 88
Der Staatssecretär des Reichs⸗Marineamts hat unter dem 28. November d. J. Abänderungen beziehungsweise Ergänzungen zu der Schießvorschrift für die Kaiser⸗ liche Marine vom 21. April 1888 erlassen, welche in der Nr. 26 des „Marine⸗Verordnungsblatts“ veröffentlicht sind
Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Großherzoglich mecklenburgische General⸗Zolldirector Oldenburg ist Schwerin abgereist.
Der Militär⸗Intendantur⸗Referendar Dr. jur. Domino ist unter Ueberweisung zu der Corps⸗Intendantur des XVII. Armee⸗Corps zum etatsmäßigen Militär⸗Intendantur⸗ Assessor ernannt worden.
nach
82
Bayeru.
Die Kammer der Abgeordneten setzte gestern die Berathung der wirthschaftlichen Anträge des Abg. Ratzinger fort. Der Abg. Wagner beantragte namens der Liberalen die Ueberweisung der Anträge an den Ausschuß. Der Minister des Innern Freiherr von Feilitzsch führte dem Abg. Ratzinger gegenüber aus: ein codificirtes Agrarrecht gebe es überhaupt nicht; das Agrarrecht sei zusammengesetzt aus verschiedenen Einzelgesetzen zu Gunsten der Landwirthschaft, wie solche auch den diesmaligen Landtag beschäf⸗ tigen würden, beispielsweise betreffs der Viehversicherung. Weitere Fortschritte würden spätere Generationen versuchen müssen. Ratzinger scheine sich vom Idealismus zum Realismus bekehrt zu haben. Der Justiz⸗Minister Dr. Freiherr von Leonroh⸗ erklärte, die Einführung eines Grundbuchamts vor dem Reichs⸗Civilgesetzbuch sei nutzlos. Nach dem Schlußwort des Abg. Ratzinger, der namentlich die Cautelen für die Er⸗ haltung eines rentablen bäuerlichen Eigenthums erörterte, wurde die Specialberathung auf den 8. Januar vertagt.
Sachsen.
Die Erste Kammer hat sich gestern bis zum 8. Januar vertagt.
Die socialdemokratischen Abgeordneten haben den Antrag eingebracht, das Wahlrecht mit geheimer Ab⸗ stimmung auf alle Staatsangehörigen vom 21. Lebensjahr an auszudehnen und das Gesetz von 1868 über die Landtags⸗ wahlen aufzuheben. “
Mecklenburg.
Der Landtag ist gestern nach Verlesung der Landtags⸗
abschiede geschlossen worden. Sachsen⸗Meiningen.
Seine Hoheit der Herzog ist am 16.
Altenstein nach Meiningen zurückgekehrt. Schaumburg⸗Lippe.
Seine Durchlaucht der Fürst empfing am gestrigen Tage in feierlicher Audienz den Königlich preußischen außerordent⸗ lichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Hofe zu Oldenburg Grafen von der Goltz, der ein Schreiben Seiner Majestät des Kaisers und Königs überreichte, durch welches er in seiner bisherigen gleichen Eigenschaft am Fürstlichen Hofe bestätigt wird.
d. M. von Schloß
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Minister des Auswärtigen Graf Kälnoky empfing gestern den serbischen Sectionschef Milova novic. Letzterer begab sich heute früh nach Belgrad, um der serbischen Regie⸗ rung über den Gang und Stand seiner Verhandlungen in Wien zu berichten.
Das Reichs⸗Gesetzblatt veröffentlicht eine Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, durch welche die Bestimmungen über die Statistik des auswärtigen Handels abgeändert werden. Die Verordnung bezweckt eine getrennte Nachweisung des Landverkehrs und des Sceverkehrs.
Großbritannien und Irland.
Oberhaus vertagte sich gestern bis zum
Das
12. Januar 1894.
Im Unterhause erklärte, wie „W. T. B.“ berichtet, der Premier⸗Minister Gladstone, die Regierung erkenne an, daß in dem Geschäftsgang des Hauses eine ernste Situation eingetreten, sie sei aber noch nicht in der Lage, Maßregeln anzukündigen. Die Regierung werde den weiteren Verlauf der Debatte abwarten, eventuell die erforderlichen Schritte vorschlagen. Im weiteren Verlauf der Sitzung gab Gladstone bezüglich der die Stellung des Her⸗ zogs von Sachsen⸗Coburg und Gotha betreffenden Arrangements folgende Erklärung ab: der Herzog habe durch die Parlamentsacte von 1866 für seinen eigenen Ge⸗ brauch eine Jahresapanage von 15 000 Pfd. Sterl. erhalten. Im Jahre 1873 sei anläßlich der bevorstehenden Vermählung eine weitere Jahresapanage von 10 000 Pfd. Sterl. für den Gebrauch des Herzogs und der Herzogin durch Parlaments⸗ acte gewährt worden. Beide Acte enthielten die Bestimmung, daß im Falle der Besteigung eines fremden Thrones die besagten Annuitäten vom Parlament aufgehoben oder reducirt werden könnten. Die Freiheit des Parlaments sei dadurch vollkommen gewahrt, und das Parlament könne thun, was es wolle; aber er wolle vorher mit⸗ theilen, was die Regierung gethan habe, nur müsse er er⸗ wähnen, daß 1873 ein Antrag gestellt worden sei, gegebenen Falles die völlige Aufhebung der Annuitäten eintreten zu lassen. Er habe damals als Vertreter der Regierung erklärt, daß die Thronbesteigung dem Herzog nicht nothwendigerweise den Charakter eines britischen Prinzen entziehe oder seine britischen Verpflichtungen beseitige, und daß in einem solchen Falle die Annuität reducirt, aber nicht aufgehoben werden solle. In dem gegenwärtigen Falle habe man die Erklärung vom Herzog selbst, in welcher er auf die Annuität von 15 000 Pfund Sterling verzichte und die Mitgliedschaft des Geheimen Raths aufgebe. Es ge die Pflicht der Regierung gewesen, sich mit dem Herzog in Verbindung zu setzen, und dieser habe in erster Linie erklärt, er wünsche nicht den Wünschen des Parlaments zu entsprechen, sondern — und das i ein glück⸗
licher Ausdruck — demselben zuvorzukommen, indem er selbst
vorschlage, einen Theil (Ruf von radicaler Seite: Oh!) der Annuitaͤt aufzugeben. Als Grund für die nur eines Theils habe der Herzog angegeben, daß er beabsichtige, einen Theil des Jahres regelmäßig in England zu verbringen und Clarence⸗House zu behalten. Der Herzog habe augenscheinlich gezeigt, daß er es erachte, seine häuslichen Beziehungen in England zu der erlauchten Familie der Königin aufrecht zu er⸗ halten und diejenigen Jahresausgaben zu machen, die in der That britische Ausgaben seien. Die Regierung habe dies mit in Betracht gezogen und sei zu dem Schluß gekommen, daß im Falle einer Aufgabe oder einer Verzichtleistung behfüglich der Annuität von 15 000 Pfd. Sterl. es recht und bil ig sei, dem Herzog, als Mitglied der britischen Königfamilie, während seiner Lebenszeit eine Annuität von 10 000 Pfd. Sterl. zu lassen. (Rufe der Radicalen: Oh! Beifall auf den Oppositionsbänken.) Dies bleibe eine Frage des wei⸗ teren Vorgehens. Um dies als freiwilligen Act seitens des Herzogs zu kennzeichnen, sei eine Verzichtleistungs⸗ Urkunde aufgesetzt worden, in welcher die Annuität von 15 000 Pfd. Sterl. annullirt werde. Der Herzog habe die Urkunde vollzogen und der Regierung übermüttelt. Diese
betrachte die Urkunde als Staatsdocument; kraht derselben
könne jede Auszaͤhlung verhindert werden. Mithin brauche das Parlament eine Reduction nicht durch die vorgeschriebenen Mittel zu erzwingen. Weder für das Parlament noch für das Volk Englands sei es wünschenswerth, daß der Herzog seine engen Beziehungen zu der Königin und der Königlichen Familie aufgebe, oder daß er auf Kosten der Bevölke⸗ rung von Sachsen⸗Coburg und Gotha seinen Aufenthalt in England bestreite. (Beifall.) Was die Befähigung des Herzogs zu Sitz und Stimme im Oberhause betreffe, so sei diese Frage ausschließlich vom Oberhause zu entscheiden, und was die Mitgliedschaft zum Geheimen Rath betreffe, so habe der Herzog die Königin aufgefordert, seinen Namen aus der Liste der Geheimen Räthe fortzulassen. Ob nöthig oder nicht, so sei dies doch ein gerechtes und kluges Verfahren. (Beifall.) Labouchére fragte an, ob dem Hause Gelegen⸗ heit gegeben werde, seine Ansicht darüber auszusprechen und abzustimmen. (Rufe: Oh! Oh!) Der Premier⸗Minister Gladstone erklärte, eine Debatte sei unthunlich und unnöthig. Auf eine Anfrage Dalziel's, ob der Herzog britischer Unterthan bleibe, erwiderte der Premier⸗Minister, diese Frage sei an die Kronjuristen zu richten. Labouchère verlangte darauf die Erlaubniß, die Vertagung des Hauses zu beantragen, um die Frage der Apanage von 10 000 Pfd. Sterl. zu er⸗ örtern. Die Erlaubniß wurde mit 177 gegen 59 Stimmen verweigert. Im späteren Fortgang der Sitzung erklärte der Kanzler der Schatzkammer Sir W. Harcourt: In der Debatte über den Antrag Lord Hamilton’'s solle er gesagt haben, daß die berufsmäßigen Rathgeber der Admiralität die vorhandenen Zustände hinsichtlich der Flotte als befriedigend betrachteten, was eine weitere Deutung zulasse, als er zu geben beabsichtigt habe. Seine Absicht sei gewesen, jene Erklärung auf die relative Stärke der ver⸗ schiedenen Länder im gegenwärtigen Augenblick hinsichtlich der im laufenden Finanzjahr vollendeten Schlachtschiffe erster Klasse zu beschränken, da es sich nur um das jetzige Finanz⸗ jahr gehandelt habe, als er von dem gegenwärtigen Zustand gesprochen habe. Er habe nicht die Absicht gehabt, in jenem Satz auf zukünftige Vorkehrungen oder irgend andere Ange⸗ legenheiten, als die von ihm erwähnten, hinzuweisen. Sir
M. Hicks⸗Beach fragte an, ob das Haus diese Erklärung dahin deuten solle, daß die berufsmäßigen Rathgeber der Admiralitäthin⸗ sichtlich der Zukunft nicht befriedigt seien. (Beifall auf den Bänken der Opposition.) Sir W. Harcourt erwiderte, darüber habe er keine Erklärung abgegeben und sei auch nicht ermächtigt, darüber überhaupt eine solche zu geben, er habe nur von dem gegenwärtigen Stand und von Schlachtschiffen erster Klasse gesprochen.
Sir Thomas Sanderson ist an Stelle des als Bot⸗ schafter nach Konstantinopel gehenden Sir Philipp Currie zum permanenten Secretär des Auswärtigen Amts
ernannt worden.
Frankreich.
Der Ministerrath hat sich, wie die „Köln. Ztg.“ er⸗ fährt, gestern wieder mit den Handelsbeziehungen zu Spanien beschäftigt. Einmüthig wurde die Ansicht ausgesprochen, daß Zugeständnisse von Sätzen, die unter den Minimaltarif herunter⸗ gingen, vorläufig unmöglich seien.
Durch einen amtlichen Erlaß sind das 3., 5. 18. und 19. Jäger⸗Bataillon durch je zwei Compagnien auf sechs Com⸗ pagnien gebracht worden. Seit dem Jahre 1888 haben all⸗ mählich alle Bataillone dieser Waffe bis auf sieben diese Verstärkung erhalten, und zweien der letzteren, dem 25. und 2., sind bei der letzten Aushebung bereits so viel Re kruten mehr zugewiesen worden, daß auch bei ihnen die Neubildungen wohl bald stattfinden werden. Vier Compagnien haben dann nur noch das 8. Bataillon (Amiens), das 16. (Lille), das 20. (Versailles), das 21. (Montbéliard) und das 29. (Vincennes). Die Errichtung des 31. und 32. Bataillons steht nach dem „Temps“ bevor. Zu gleicher Zeit mit dem obigen Erlaß haben die Bataillone durch Versetzungen aus der Infanterie den cadre complémentaire erhalten, der nach dem Gesetz vom 25. Juli 1893 eingeführt ist. Ein nicht berittener Hauptmann übernimmt die Aufsicht über den Schieß⸗ und Schuldienst und ein Lieutenant wird dem Capitän⸗Major zur Vorbereitung der Mobilmachung beigegeben. Die Jäger⸗ Bataillone stehen fast ausnahmslos an der Grenze. Im Bezirk des VI. Corps befinden sich zehn, zu denen noch drei vom VII. und VIII. Corps kommen, wovon zwei der Vogesen⸗Division zugetheilt sind. Hierher kann man auch das 18. Bataillon vom IX. Corps rechnen, das in Stenay garnisonirt. Sieben Alpenjäger⸗ Bataillone gehören zum XIV. Corps, fünf zum XV. Corps. An der belgischen Grenze besinden sich zwei Bataillone, so daß im Innern noch das 20. in Versailles und das 29. in Vin⸗ cennes verbleiben.
Italien.
In der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer wurde dem „W. T. B.“ zusolge das Amendement Rudini, wonach von der Veröffentlichung der Acten und Documente der Untersuchungscommission der Kammer, über die Banken, diejenigen Schriftstücke ausgeschlossen werden sollen, welche die Untersuchungscommission für die geheimen Archive bestimmt hat, in namentlicher Abstimmung mit 151 gegen 140 Stimmen angenommen: 10 Deputirte enthielten sich der Ab timmung. Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde der
g ha damit für seine Pflicht
Tanger zufolge hat Mohammed
zweite Theil der Tagesord stücke der Untersuchungscommi ss on drucken zu lassen, an⸗ genommen und schließlich die Tagesordnung Cavalotti im ganzen mit dem Amendement Rudini genehmigt.
In Palermo eingetroffenen Nachrichten zufolge pro⸗ testirten der Bürgermeister und zwölf Gemeinde⸗ vertreter von Monreale gegen die Absetzung des ersteren und gegen die bevorstehende Auflösung des Gemeinderaths. Die Bewegung gegen die Verzehrungssteuer hat sich auf mehrere Nachbarorte von Monreale ausgebreitet; trotzdem ist die Be⸗ wegung als im Abnehmen begriffen zu betrachten, da sie nur von Mitgliedern der Mafia und Schmugglern unterhalten wird. In der letzten Nacht wurde zwischen Palermo und Monreale ein Schilderhaus in Brand gesteckt.
Schweiz. G Der Nationalrath hat laut Meldung des „W. T. B.“ dem Bundesrath die verlangte Ermächtigung zur Auf⸗ nahme einer Anleihe im Betrage von 20 Millionen Francs ertheilt, die zu einer verzinslichen Anlage be⸗ stimmt ist.
Der Nationalrath und der Ständerath haben dem „Bund“ zufolge beschlossen, die Session morgen zu schließen und im März eine Frühjahrssession abzuhalten. — Die Com⸗ missionen beider Räthe haben den Beschluß gefaßt, die Be⸗ rathung der Anarchisten vorlage auf die Frühjahrssession zu verschieben..
Rumänien. Der Finanz⸗Minister hat, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern der Kammer einen Gesetzentwurf über die Ab⸗ änderung des allgemeinen Zolltarifs vorgelegt. Die Kammer setzte die Generaldebatte über die Adresse fort. Serbien. Die Skupschtina setzte, wie „W. T. B.“ meldet, gestern die Generaldebatte über das Budget fort. Skojen No vakowiec bekämpfte die Richtigkeit der eingestellten Ein⸗ nahmeziffern und erklärte, das Budget habe ein verstecktes Deficit von mehr als 4 ½ Millionen Francs. Nach einer heftigen Debatte, worin der Finanz⸗Minister das Budget vertheidigte, wurde dieses im allgemeinen angenommen. Die Specialdebatte wird heute beginnen. 8 Vor dem Staatsgerichtshof begann gestern Vormittag die Schlußverhandlung des Prozesses gegen das frühere Ministerium Avakumovic. Der Andrang des Publikums war gering; kaum hundert Personen waren anwesend. Die Angeklagten waren mit Ausnahme von Kundowic sämmtlich erschienen. Die Verhandlung wurde von dem Staatsrath Velimirowic eröffnet. Die Anklage lautet auf Verletzung der Verfassung und der Gesetze. Das von Avakumovic und Ribarac gestellte Verlangen, die Acten über die der heutigen Verhandlung vorausgegangene Thätigkeit des Staatsgerichtshofs zu verlesen, wurde infolge eines Beschlusses des Gerichtshofs abgelehnt. Hierauf entspann sich zwischen dem Vorsitzenden, den Angeklagten und den Vertheidigern eine Discussion über die Ausschließung zweier mit den Angeklagten verschwägerte Mitglieder des Gerichtshofs. Der Vorsitzende erklärte, der Gerichtshof werde hierüber entscheiden. Die nächste Sitzung findet morgen statt. Dänemark.
Der Minister des Innern hat gestern ein Verbot der. Einfuhr von Kleie in gebrauchten Säcken aus Rußland, Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn, Belgien und Frankreich erlassen. Das Verbot tritt mit dem 1. Januar 1894 in Kraft. Ausgenommen sind solche Kleiesendungen, die bis zum 1. Januar bereits unterwegs sind.
Amerika. .“ „ „Nach einer Depesche des „W. T. B.“ aus Rio de Janeiro von gestern hat sich die Lage daselbst verschlimmert. Die Geschäfte stocken. Aus Buenos Aires wird gemeldet, die Aufständischen hätten sich Sanborja's in der Provinz Rio Grande bemächtigt. Die Belagerung von Bage verde fortgesetzt. Der brasilianische Kreuzer „ Nicthero y“ befinde sich noch in Pernambuco. Der „New⸗York World“ wird aus Buenos Aires gemeldet, daß 800 Föderirte unter dem Verdacht, mit Mello zu sympathisiren, in Pernambuco gefangen gehalten würden. „Der argentinische Senat hat das seiner Zeit von Romero vereinbarte Uebereinkommen mit Rothschild angenommen. Der Konflikt zwischen Ecuador und Peru ist beigelegt. Afrika. eingetroffenen amtlichen Meldungen aus Torres an den Bruder zur Entgegennahme der
In Madrid des Sultans Araaf Vollmachten Forderungen Spaniens gesandt.
Statistik und Volkswirthschaft.
Deutschlands Roheisenproduction.
Niach den statistischen Ermittelungen des Vereins deutscher Eisen⸗ und Stahlindustrieller belief sich die Roheisen⸗ 2 oduction des Deutschen Reichs (einschließlich Luxemburgs) im Monat November 1893 auf 417 951 t; darunter Puddelroheisen und Fpiegeleisen 119 524 t, Bessemerroheisen 34 101 k, 200 652 t, Gießereiroheisen 63 674 t. Die Production im November 1892 betrug 396 936 t, im Oktober 1893 425 709 t. Vom 1. Januar bis 30. November 1893 wurden producirt 4 375 678 t gegen 4 401 650 t im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Thomasroheisen
G Bewegung der Gewerbe in Bayern. 1 Jahre 1892 wurden 45 317 stehende Gewerbe 86 608 niedergelegt. Gegen das Vorjahr, 51 852 betrugen, hat sich die Zahl dieser um Zahl der Niederlegungen verminderte sich 1891: 48 197, Die Zahl der Gast⸗ vermehrte sich von 34 761 am 31. Dezember 1891 auf 35 008 am 31. Dezember 1892, die Geschäfte für Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus vermehrten sich von 3660 auf 3665.
1898 Tas die Gewerbe im Umherziehen betrifft, so wurden im Jahre bSS. (gegen 205 im Vorjahre) Legitimationsscheine an Personen, Vecfse gewerbsmäßig Druckschriften oder andere Schriften oder Bild⸗ 88 auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffent⸗ 8 en Orten ausrufen, verkaufen, vertheilen, anheften oder anschlagen, sahegeben: ferner 12 329 Legitimationskarten (gegen 11 482 im Vor⸗ bre) für Handelsreisende zum Aufkauf und zum Aufsuchen von
angemeldet, wo die Anmeldungen 6535 vermindert, die um 11 589; sie betrug und Schankwirthschaftsgewerbe
ung Cavalotti, die Acten⸗
“
Ziff. 1—3 der Gewerbeordnung) wurden 18 614 (gegen 19 014 im Vorjahre) ertheilt. Die Zahl der ausgedehnten Wandergewerbescheine be⸗ trug 2207 (gegen 2029). Von den 18614 ertheilten Wandergewerbescheinen wurden 17 968 oder 96,5 % an Inländer und 646 oder 3,5 % an Ausländer abgegeben. Von den ertheilten und ausgedehnten zusammen 20 821 Wandergewerbescheinen berechtigten zum Hausirhandel in einem Ort 485 oder 2,3 %, in einem Verwaltun sbezirk 6829 oder 32,8 %, in einem Regierungsbezirk 6620 oder 31,990. in mehreren Regie⸗ zungsbeairken 1222 oder 5,9 %, im ganzen Königreich 5665 oder 27,2 %.
Nach Ziffer 4 des § 55 der Gewerbeordnung wurden an Wander⸗ gewerbescheinen an Personen, die auf den Straßen oder sonst im Um⸗ herziehen oder an einem Ort vorübergehend und ohne Begründung eines stehenden Gewerbes öffentlich Musik aufführen, Schaustellungen, theatralische Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten öffentlich dar⸗ bieten, ohne daß ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft obwaltet, 1642 (gegen, 1553 im Vorjahre) ertheilt und 16 112 (gegen 14 401) ausgedehnt; die Zahl der zugelassenen Begleiter betrug hier 18 729 Personen (gegen 17 171).
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Wien wird dem „Vorwärts“ berichtet, daß der Ausstand der dortigen Bildhauer am 3. d. M. für beendet erklärt und über solche Firmen, die die Forderungen der Arbeiter nicht bewilligen, die Sperre verhängt wurde. — In einer Wiener Spinnerei legten 54 Feinspinnerinnen wegen einer angekündigten Lohn⸗ kürzung die Arbeit nieder. Die Arbeitgeber bewilligten inzwischen den bisherigen Lohn und führten einige gewünschte Erleichterungen im Betrieb ein, sodaß die Arbeitseinstellung schnell beendet wurde. — Vom 24. bis 27. Dezember wird in Wien ein von der provisorischen Commission der Gewerkschaften Oesterreichs berufener Congreß dieser Gewerkschaften stattfinden. Die Tagesordnung wird sich nach dem „Soc.⸗Pol. Ctrbl.“ in der Hauptsache um die Frage drehen, wie die Gewerkschaften Oester⸗ reichs sich organisiren sollen, um leistungsfähiger zu werden und e für die Besserung der Lage der Arbeiter thätig sein zu önnen.
Gesnundheitswesen, Thierkrankheiten und Maßregeln.
Verbreitung von Thierseuchen im Deutschen Reich im November 1893. (Im Kaiserlichen Gesundheitsamt nach amtlichen Mittheilungen zu⸗ sammengestellt; für Preußen und Braunschweig liegen Nachweisungen nur über Maul⸗ und Klauenseuche vor.)
Der Rotz (Wurm) wurde festgestellt bei je Pferde in dem Schlachthofe zu Passau (Niederbayern) 1 in 8 Roßschrechtnen zu Dessau (Anhalt). 8
„Die Maul⸗ und Klauenseuche hat in den Regierungs⸗ bezirken Königsberg, Potsdam, Merseburg, sowie im Königreich Sachsen wieder etwas zugenommen. Sie herrschte am Schlusse des Be richtsmonats nachweislich in den preußischen Regierungs⸗ bezirken Königsberg, Gumbinnen, Marienwerder, Potsdam, Frankfurt, Posen, Bromberg, Liegnitz, Oppeln, Merse⸗ burg, Hildesheimn, Minden, Cassel und Wiesbaden, ferner in Bayern, Sachsen, Württemberg (Donaukreis ), Baden Landescommissarbezirk Konstanz und Mannheim), Hessen (Ober⸗ und Rheinhessen), Mecklenburg⸗Schwerin und Strelitz, Sachsen⸗Meiningen, Anhalt und Reuß ä. L., sowie im Ober⸗Elsaß. Jedoch war in den durch gesperrten Druck hervorgehobenen 11“ nur je 1 Gemeinde am Schlusse des Monats verseucht.
Die Lungenseuche wurde festgestellt in 1 ehöft des Krei Zerbst (Anhaltb. b Ausbrüche der Schafräude sind in 2 Gemeinden von Unter⸗ franken, 1 von Schwaben, 2 des Neckar⸗, je 1 des Jagst⸗ und des Donaukreises, 2 des Landescommissarbezirks Freiburg, 6 von Ober⸗ hessen, je 1 von Oldenburg und Sachsen⸗Coburg⸗Gotha ermittelt.
Absperrungs⸗
8 Spanien. 8 Durch Verordnung der Königlich spanischen Regierung vom 16. d. M. ist die gegen Tunis angeordnete Quarantäne aufgehoben worden. (Vergl. „Reichs⸗Anzeiger“ Nr. 297 vom 13/12.)
Paris, 22. Dezember. Das „Journal officiel“ veröffentlicht in seiner heute erschienenen Nummer ein Decret, durch welches die Sanitätsconvention von Venedig promulgirt wird.
Kopenhagen, 21. Dezember. Vom 10. bis zum 16. Dezember sind laut Meldung des „W. T. B.“ in der Stadt Kopenhagen 1514 Erkrankungsfälle zur Anzeige gelangt, gegen 620 in der Vorwoche. In den Krankenhäusern für epidemische Krankheiten liegen 683 am
Sch rlachfieber erkrankte Personen.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
1 an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 21. d. M. gestellt 13 091, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
„In Oberschlesien sind am 20. d. M. gestellt 4420, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
Magdeburg, 21. Dezember. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exel., von 92 % —,—, neue 13,70, Kornzucker ercl. 88 % Rendement —,—, neue 12,95, Nachproducte excl., 75 % Rende⸗ ment 10,40. Ruhig. Brotraffinade J. I““ Gem. Raffinade mit Faß —,—. Gem. Melis I. mit Faß —,—. Geschäftslos. Rohzucker. I. Product Transito f. a. B. Hamburg pr. Dezember 12,47 ½ Gd., 12,52 ½ Br., pr. Januar 12,50 bez., 12,52 ½ Br., pr. Februar 12,55 Gd., 12,60 Br., per März 12,65 Gd., 12,67 ½ Br. Stektig.
Leipzig, 21. Dezember. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata Grundmuster B. per Dezember 3,45 ℳ, per Januar 3,45 ℳ, per Februar 3,47 ½ ℳ, per März 3,50 ℳ, per April 3,52 ½ ℳ, ver Mai 3,55 ℳ, ver Juni 3,60 ℳ, per Juli 3,62 ½ ℳ, per August 3,65 ℳ8, per September 3,65 ℳ, per Oktober 3,65 ℳ, per November 3,65 ℳ Umsatz 95 000 kg. Bremen, 21. Dezember. (W. T. B.) Börsen⸗Schlusbericht. Raffinirtes Petroleum. (Offictelle Notirung der Bremer Perroleum⸗Boörse.) Ruhig. Loco 4,90 Br. — Baumwolle. Ruhig. Upland middling, loco 40 ₰, Upland Basis middling, nichts unter low middling, auf Termin⸗Lieferung, pr. Dezember 39 8½ ₰. pr. Januar 39 ½ , per Februar 39 ¾ ₰, pr. März 40 ₰, pr. April 40 ½ 3, pr. Mai 40 ½ ₰. — Schmalz. Sehr fest. Shafer — ₰ℳ, Wilcox — ₰, Choict Grocery — ₰, Armour shield 45 ½ ₰, Cudahy — ₰, Rohe & Brother (purc) — ₰o, Fatrbanks 38 89. — Wolle. Umsatz: 121 Ballen. — Speck. Höher. Short elear middl. loco 42 ¼, Dezember⸗Januar⸗Abladung 37 ½. — Taback. Umsatz: 10 Fässer Virginy, 13 Fässer Kentucky, 80 Seronen
Havannah, 56 Packen Scrubs. Eine heute hier abgehaltene Ver⸗
London, 22. Dezember. (W. T. B.) Die Fondsbörse bleibt in heute Nachmittag 4 Uhr ab bis Mittchoch 27. 8 M. geschlossen. Liverpool, 21. Dezember. (W. T. B.) (Officielle Notirungen.) American good ordin. 4, do. low middling 4 ½⅛, do. middling 4 ¼, do. good middling 4 ½, do. middling fair 40 36, Pernam fair 4 ⅜, do. good fair 4 ⅜, Ceara fair 4 ⅜, do. good fair 4 ⁄16, Egyptian brown fair 4¹3/16, do. do. good fair 5, do. do. good 5 ⅞, Peru rough good fair 51516, do. do. good 61 ⁄16, do. do. fine 6 ⁄16, do. moder. rough fair 4 ¾, do. do. good fair 51 ⁄6, do. do. good 5 ⁄18, do. smooth fair 4 ⁄6, do. do. good fair 4 ⁄16, M. G. Broach good 315/⁄16, do. fine 4 ⁄16, Dhollerah good 31116, do. fully good 31 ⁄16, do. fine 4 Oomra good 3 ¼, do. fully good 3 ½%, do. fine 41⁄16, Seinde good 39/16 Bengal fully good 3 ½, do. fine 31¹5⁄16. b 3 bbäti rd, 72 6v ê “ fest, ziemlich ätig, Garne ruhig. inner halten an ihren Forderungen fest. In Stoffen mehr Geschäft. 1 5 “
Verkehrs⸗Anstalten.
aut Telegramm aus Köln hat die zweite englische Post über Ostende vom 21. d. M. in Köln den Anshthc an Zug 31 nach Berlin über Hildesheim nicht erreicht. Grund: starker Reiseverkehr.
In Griechenland war bisher wegen der Choleragefahr die Einführung von Packetsendungen aus dem Auslande zeitweilig untersagt. Jetzt werden jedoch Postpackete vom Auslande wieder zu⸗ gelassen, und zwar auch aus Deutschland mit alleiniger Ausnahme der aus Hamburg stammenden Sendungen, vorläufi indeß nur unter der Bedingung, daß die Packete über Frankreich (Seeweg ab Marseille) befördert werden. Hamburg, 21. Dezember. (W. T. B.) Hamburg⸗Ameri⸗ kanische Packetfahrt⸗Actien⸗ Gesellschaft. Der Post⸗ dampfer „India“ ist gestern in St. Thomas eingetroffen. Der Postdampfer „Colonia“ hat heute Nachmittag Scilly passirt.
London, 21. Dezember. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Norham Castle“ ist auf der Ausreise am Dienstag in Capstadt angekommen. Der Castle⸗Dampfer „Pembroke Castle“ hat auf der Ausreise heute Madeira passirt. Die Union⸗Dampfer „Anglian“ und „Merican“ sind auf der Heimreise gestern von Capstadt abgegangen.
Theater und Musik.
Gestern Abend trat Frau Eleonora Duse in einer neuen kleinen Rolle eines ursprünglich deutschen Stücks auf. Das kleine Dramolet „Padrone 6 servitores, im Originaltexrt „Herr und Diener“ benannt, ist von Christiane Gräfin Thun⸗ Waldstein verfaßt. Das Stück besitzt eine einfache, sehr an⸗ spruchslos aufgebaute, aber doch nicht uninteressante Handlung. Der treue Diener Georg eines blinden Herrn leitet die Vorgänge nach seinem Willen und seinen Zwecken entsprechend. Um eine Müllers⸗ tochter heirathen zu können, wird er zum Ehestifter, indem er seinen Herrn, den erblindeten Baron Felden, und seine verwittwete arme Cousine Anna zusammenführt. Die Hilfsmittel des biederen Georg sind etwas naiv: er versteckt Reisetaschen und horcht an den Fenstern; aber es ist alles gut gemeint und führt zu einem guten Ende. — Frau Duse hatte als arme bittende Verwandte bis auf den Schlußmoment nur schwermüthige Empfindungen darzustellen und that dies mit Mitgefühl erweckenden Thränen, erbarmungsreichen Blicken und flehenden Geberden, die in künstlerischer Zurückhaltung und Einfachheit doppelt rührten. Signor Andè bot als blinder Baron Felden einen er⸗ preifenden Contrast dar durch den wechselvollen, belebten Ausdruch seiner Züge, während das Auge leblos erschien. Die seelische Er⸗ regung beim Gedenken alter Freuden und der gegenwärtigen Leiden prägte sich in seinem Antlitz als Wonne und Wehmuth deutlich aus. Die große Kunst der beiden Hauptdarsteller verhalf denn auch dem Dramolet zu einem schönen Erfolg. 1t —. Auf die kleine Novität folgte V. Sardou’ s „Cyprienne“. Signora Duse hat diese Rolle schon im vorigen Jahre hier gespielt und damit einen Beweis geliefert für die Größe und Vielseitigkeit ihres Darstellungsvermögens. Den stärksten Eindruck rief wie immer der zweite Act hervor, in dem die tollen Launen der jungen Frau zwischen dem Ehemann und dem Liebhaber in schnellem Wirbel hin und her jagen. Signor Ando spielte den Ehemann mit feiner über⸗ legener Ironie, dem er ein gutes Theil Humor beigemischt hatte; den betrogenen Liebhaber gab Signor Galliani mit derber Komik.
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Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater.
Der Lieutenant zur See“, Oo
28 n eine neue Opverette von E. Schlack und L. Herrmann, Musik von Louis Roth, wurde gestern Abend mit durchschlagendem Erfolg zum ersten Mal auf⸗ geführt. Das, wie der Zettel besagt, nach einer älteren Idee earbeitete Werk ist reich an hübschen gefälligen Melodien, meist im Walzer⸗ und Polkatakt, lebendig und witzig im Text und glänzend ausgestattet, aber arm an Handlung. Ein ehe⸗ maliger Reiteroffizier ist durch Heirath unter den Druck einer herrschsüchtigen Schwiegermutter gekommen, die ihn noch mehr unter⸗ drückt, seitdem er in leichtsinnigem Glücksspiel eine große Summe verloren hat, für die sie hat aufkommen müssen. Aus dieser fatalen Lage befreit den gequälten Ehemann sein bei ihm zum Besuch ein treffender Freund, der „Lieutenant zur See“, dem es gelingt, der jungen Frau die Augen zu öffnen für die Schwächen der Mutter und d Schwiegermutter von ihren Verirrungen derart zu heilen, daß sie schließlich den Schwiegersohn mit Liebenswürdigkeiten überhäuft und keinerlei Nachgiebigkeit mehr von ihm fordert. Trotz der Armuth des Stoffes haben die Verfasser im Verein mit dem Componisten es doch verstanden, durch das witzige Libretto und mehrere musikalische Treffer das Interesse bis zum Schluß rege zu erhalten, sodaß sich im Hause eine behagliche Stimmung verbreitete und die bald erweckte Heiterkeit bis zur Beendigung der Vorstellung anhielt. Die Darstellung ließ nichts zu wünschen übrig. Herr Klein stellte mit vielem Humor den geknechteten und zum Vegetarianer verurtheilten Ehemann Hans von Hecht dar. Den Lieutenant zur See Hector von Gleichen gab Herr Steiner, der trefflich bei Stimme war und sich in der Rolle als Offizier mit Anstand zu bewegen wußte. Durch seine groteske Komik wirkte Herr Well hof als Oberst a. D. Macdonald sehr erheiternd. besonders in einem geschickt vorgetragenen Couplet: „Im Princip bin ich dagegen, aber lassen kann ich's nicht.“ Unter den vielen reizvollen Melodien fand namentlich ein Terzett im zweiten Act mit dem Refrain: „Kann man’s zu Haus nicht haben, dann sucht man's anderswo“ allgemeine Anerkennung, so daß auf stürmisches Verlangen auch eine Strophe wiederholt werden mußte. Von den Damen zeichnete sich durch ihr derbkomisches Spiel Fräulein Schmidt als Fran von Holen, die tyrannische, später aber besänftigte Schwiegermutter aus. Auch Fräulein Cornelli erntete für ihre schalkhafte Darstellung des Kammermädchens Babette und ihre Gesangsvorträge vielen Beifall. Außerdem wirkten erfolgreich zum Gelingen der Vorstellung mit die Damen Zimmer und⸗ Delmar in den Partien der Frau von Hecht und Liner jungen Wittwe, sowie Herr Hanno, er als Matrose Tom den Hamburger Dialekt gut nachahmte. Die Ausstattung des Stückes war im zweiten Aet, wo ein Maskenball vorgeführt wird, von überraschender Schön⸗
London, 21. Dezember. sammlung von B esitzern griechischer Staatsschuldver⸗ schreibungen sandte ein Telegramm an den Minister⸗Präsidenten Trikupis, in welchem ein entschiedener Protest gegen die Maßnahmen hinsichtlich der äußeren Schuld eingelegt und die Ernennung einer Commission angekündigt wird, welche die Interessen der Obligakionen⸗ besitzer wahrnehmen soll.
An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.
96 % Javazucker loco 15 ½ ruhig, Rüͤben⸗Rohzucker
Faarenbestellungen. An eigentlichen Wandergewerbescheinen (§ 55
heit.é Schon nach dem ersten Act wurden mit den Darstellern dem Director Herrn Fritzsche, dem Kapellmeister Herrn Federmann, dem Componisten und den Verfassern lebhafte Beifallsbezeigungen dar⸗ gedracht, die sich bei offener Scene und nach dem Schlut der folgenden Aete noch häufig wiederholten.
8 Im Opernhause wird morgen Nicolagi's Oper „Die lustigen Weiber von Windsor“ unter Kapellmeister N 5
loco 12 ½ fest. — Chile⸗Kupfer 43 ⅛, pr. 3 Monat 43 .
Dr. Mucks Leitung und Mitwirkung der Damen Herzog, Weit,