1893 / 308 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Dec 1893 18:00:01 GMT) scan diff

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Inhalt der Bekanntmachung

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des Rei und Sta Anzeiga

Wiesbadener Kronen⸗Brauerei, Actiengesellschaft Wiesbaden Württ. 113 Brauereigesellschaft Stuttgart

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ittau⸗Reichenberger Eisenbahn Zittau. Füttau nei- Brakel Kreis Höxter Brakel

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Zuckerfabrik Cambur ö14* Zuckerfabrik Frankenthal Frankenthl ... Zuckerfabrik Hessen Oldendorf Hess. Oldendorf.. . Zucherfabrt⸗ Münsterberg i./Schl. Münsterberg i. Schl. Naee ...... uckerfabrik Zeitz, Actiengesellschaft Zeitz ..

Zuckerraffinerie Halle Halle a. db. ..

Einlösung v. Obligation.

Verloosung Bilanz, Dividende

Billanz

Dividende Kapitalsherabsetzung, Gläubigeraufforderung

Ir

Generalversammlung

Bilanz

Generalversammlung Bilanz

304 21./1 302 19./12

302 19./15 306 23./17

303 20./1 304 21./12 305 22./1 306 23./12 306 23./12 301 18./12 304 21./¹2 306 23./12 306 23./12

Berlin: Redacteur: Dr. H. Klee, Director.

Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstr. Nr. 32.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰. Alle Nost⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin anßer den Post-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelue Nummern hosten 25

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition des Neutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Donnerstag, d.

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en 28. Dezember, Abends.

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Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Sta nehmen sämmtliche Post⸗Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes, SW. Wilhelmstr. 32, sowie die Zeitungs⸗Spediteure entgegen. dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Köni und des Central⸗Handels⸗Registers für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichs⸗Postgebiet 4

Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener

Der vierteljährliche Bezugspreis des aus

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ats⸗Anzeiger für das mit dem 1.

glich Preußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes einschließlich

künftigen Monats beginnende Vierteljahr

Nummern nur soweit erfolgen, als der geringe Vorrath reicht.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ersten Buchhalter der Legationskasse des Auswärtigen Amts, Hofrath Klose, dem evangelischen Pfarrer Voigt zu Sangerhausen, dem Notar, Justiz⸗Rath Jungbluth zu Erkelenz, dem Bürgermeister Fuhrmans zu Herzogenrath im Landkreise Aachen und dem Polizei⸗Districtscommissarius Herrmann zu Ostrowo, bisher zu Sobotka im Kreise Pleschen, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, 8 dem Postsecretär Rapsilber zu Cassel den Kronen⸗Orden vierter Klasse, .“ dem katholischen Lehrer Ellscheid zu Großkampen im Kreise Prüm den ⸗Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern, sowie dem Forstschutzgehilfen Heinrich Meyer zu Almke im Kreise Gifhorn und den Boten Bachner und Trebbow, beide vom Polizei⸗Präsidium zu Berlin, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen zu verleihen.

Königlichen

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kaiserlich und Königlich österreichisch-ungarischen Stabsarzt Ritter Hübl von Stollenbach, zugetheilt Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Erzherzog Albfecht von Oesterreich, den Rothen. Adler⸗Orden dritter Klasse, dem Königlich württembergischen Finanz⸗Rath Leo I. bei er General-Direction der Staatseisenbahnen zu Stuttgart, dem Königlich württembergischen Ober⸗Maschinenmeister, Bau⸗ rath Fischer bei derselben Behörde, dem Herzoglich gothaischen Oekonomie⸗Rath und Rittergutsbesitzer Wagner zu Ingers⸗ leben und dem Chef der Königlick griechischen chirurgischen Universitäts⸗Klinik in Athen, ilitär-Arzt der Reserve Dr. med. Lambros den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Königlich württembergischen Bahnhofsverwalter erster Klasse Kraiß zu Stuttgart den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, sowie dem Schlosser Jakob die Rettungs⸗Medaille am Bande

Stauffert zu Straßburg i. E. zu verleihen.

8 Keich

A Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Kaufmann Carl Johannes von Ewald zum Konsul in Taltal (Chile) zu ernennen geruht.

8

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst P den Geheimen Rechnungs⸗Revisoren bei dem Rechnungs⸗ hofe des Deutschen Reichs, Rechnungs⸗Räthen Seidler und Wagler den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath, und den Geheimen Rechnungs⸗Revisoren bei derselben Behörde feiffer, Nücken, Eggebrecht und Stallwitz den harakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

anntmachung.

Zulässigkeit von Werthangabe bei Postpacketen im Verkehr mit Großbritannien und Irland. Vom 1. Januar 1894 ab wird bei Postpacketen im Ver⸗ kehr mit Großbritannien und Irland eine Werthangabe bis 1000 zugelassen, für welche neben dem tarifmäßigen Packet⸗ vorto eine Versicherungsgebuüͤhr nach Maßgabe der Vereinssätze

zu entrichten ist. Die Postanstalten ertheilen auf Wunsch nähere Auskunft. erlin W., den 18. Dezember 1893. Reichs⸗Postamt, I. Abtheilung. Sachse. 8

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem böaerte Studt zu Münster den Charakter

als Wirklicher Geheimer Rath zu verleihen.

Usedomstraße belegenen

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem bisherigen Kammerjunker, Premier⸗Lieutenant im

1. Garde⸗Landwehr⸗Regiment Friedrich von Oppen auf

Kunersdorf im Kreise Ober⸗Barnim die Kammerherrnwürde zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Rechnungs⸗Revisoren bei der Ober⸗Rech⸗ nungskammer, Rechnungs⸗Räthen Rietz, Hermes und Brucke den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath,

den Geheimen Rechnungs⸗Revisoren bei derselben Behörde Korn, Hallwachs, Purand, Bierotte und Krohne den Charakter als Rechnungs⸗Rath und

dem Geheimen Registrator bei derselben Behörde Hönnicke den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

8 2 . 8 8 8 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Militär⸗Intendantur⸗Assessor Dr. Kanzki vom Garde⸗ Corps, bisher als Intendant zur Kaiserlichen Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika commandirt, zum Militä ⸗Intendantur⸗Rath zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Domänenpächtern Ober⸗Amtmann Riebensahm zu Kaymen, Regierungsbezirk Königsberg, Ober⸗Amtmann FEE zu Sittno, Regierungsbezirk Marienwerder, Ober⸗Amtmann Doemmel zu Grube, Regierungsbezirk Potsdam, den Charakter als Amtsrath,

den Kataster⸗Inspectoren Christiani zu Breslau, Gruhl zu Oppeln, Haffner zu Arnsberg, Piehler zu Königsberg, Schmidt zu Köln, Steffen zu Liegnitz und Stötzer zu Potsdam den Charakter als Steuer⸗Rath,

dem Kataster⸗Controleur, Steuer⸗Inspector Kreuel zu Oschersleben den Charakter als Rechnungs⸗Rath, sowie

den Kreissecretären Lange in Heiligenbeil, Winkler in Querfurt, Stoppa in Münsterberg, Leutsch in Freien⸗ walde a. O., Raabe in Oels, Schicke in Guben, Capito in Dramburg, Allard in Lüdinghausen, Strecker in Soldin und Hohenstein in Rosenberg i. Westpr. den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Ministerium für Landwirthschaft, und Forsten.

Dem Lehrer an der Landwirthschaftsschule zu Marienburg Patzig ist der Titel Oberlehrer verliehen worden.

Den Domänenpächtern Shenttneh Klöden, Koellmann zu Lichtenburg, Regierungsbezirk Merseburg, Rulffes zu Tjücher⸗Grashaus und Behrends zu Regierungsbezirk Aurich, ist der Charakter als Ober⸗Amtmann beigelegt worden.

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Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Köͤnigliche Regierungs⸗Baumeister Ochs in Köslin ist als Kreis⸗Bauinspector daselbst angestellt worden.

Fürstinnen⸗Grashaus, Königlicher

Errichtungs „Urkunde.

Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unter⸗ richts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten und des Evangelischen Ober⸗ Kirchenraths, sowie nach Anhörung der Betheiligten wird von den unterzeichneten Behörden hiermit Folgendes festgesetzt:

IJ. Für die unter dem Protectorat Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Auguste Victoria durch den Evan elisch⸗ Kirchlichen Hilfsverein und die St. Elisabeth⸗Kirchengemeinde in Berlin erbaute

Himmelfahrt⸗Kirche wird unter Erhebung derselben zur Pfarrkirche spiel gebildet und abgegrenzt A. von dem St. Elisabeth⸗Kirchensprengel durch 3

1) die Linie an der hinteren Grenze der auf der Südseite der Grundstücke von dem Schneidungspunkte mit der Parochialgrenze gegen die Friedenskirche bis zum Schneidungspunkte mit der Mittellinie der Hussitenstraße (einschließend die Grundstücke Nr. 60 und 125 der Brunnen⸗ und Nr. 15 der Hussitenstraße);

2) die hintere Grenze der Grundstücke auf der Westseite der Hussitenstraße von der Ecke der Feldstraße an (einschließend das Hesfitvatr Nr. 14 der Feld⸗ und 51 der Hussitenstraße) bis zur

ein besonderes Kirch⸗

hinteren Grenze der auf der Südseite der verlängerten Liesenstraße

belegenen Grundstücke; 8

3) die zuletzt genannte Linie bis zum Schneidungspunkte mit der Parochialgrenze gegen den St. Golgatha⸗Kirchensprengel;

B. von dem Sprengel der Friedenskirche durch die Linie an der hinteren Grenze der Nordseite der Rügenerstraße und der Gleimstraße von der Parochialgrenze mit St. Elisabeth ab bis zur Parochial⸗ grenze mit Gethsemane, sodaß die nördlichen Eckhäuser der Rügener⸗ und Gleimstraße an der Putbuser⸗ und an der Swinemünderstraße bei der Friedensgemeinde bleiben.

II. Alle in diesem Sprengel wohnenden Mitglieder der St. Elisa⸗ beth⸗Kirchengemeinde und der riedens⸗Kirchengemeinde werden hiermit aus diesen Kirchengemeinden ausgepfarrt und der Himmelfahrt⸗Kirchen⸗ gemeinde zugewiesen.

III. Der Archidiakonus Berlin an St. Elisabeth geht, sobald die Mittel zu seiner Besoldung in der neu zu bildenden Kirchenkasse nach dem Ermessen des unterzeichneten Consistoriums vorhanden oder sonst sicher gestellt sein werden, als Pfarrer an die Himmelfahrt⸗ Kirchengemeinde über, und mit diesem Zeitpunkt geht seine Stelle an der St. Elisabeth⸗Kirche ein.

IV. Die in der Parochie von St. Elisabeth bestehenden Ge⸗ bührenordnungen sind für die neue Kirchengemeinde verbindlich.

V. Das Mitbenutzungsrecht an den der St. Elisabeth⸗Kirchen⸗ gemeinde gehörigen Begräbnißplätzen soll der Himmelfahrt⸗Kirchen⸗ gemeinde bis zu der Zeit, da dieselbe sich einen eigenen Begräbnißplatz erworben haben wird, zu den bei St. Elisabeth bestehenden Gebühren und Bedingungen freistehen.

V.I. Auf den Fall, daß der von St. Elisabeth an St. Golgatha in einer Jahresrente von 4500 abzuführende Zuschuß künftig weg⸗ fallen und die St. Elisabeth⸗Gemeinde zu diesem Zeitpunkt finanziell unabhängig von den vereinigten Kreissynoden oder einer sonstigen Instanz sein sollte, hat die St. Elisabeth⸗Kirchengemeinde an die Himmelfahrt⸗Kirchengemeinde ein Kapital von 30 000 zu zahlen. Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe des freigewordenen Kapitals.

VII. Diese Festsetzungen treten mit dem 1. Januar 1894 in Kraft.

Berlin, den 19. Dezember 1893. Berlin, den 23. Dezember 1893.

Königliches Consistorium Der Königliche Polizei⸗

der Provinz Brandenburg. Präsident.

(L. S.) Schmidt.

Bekanntmachung.

Der Zweite Geistliche an der St. Elisabeth⸗Kirche, Prediger Berlin, ist hiermit zunächst zum Pfarrverweser der nach Obigem neu⸗ errichteten Himmelfahrt⸗Kirchengemeinde bestellt. Derselbe wird die Anmeldung der in dem neuen Parochialbezirk wohnhaften wahlfähigen Gemeindeglieder zur Wählerliste während der noch durch Kanzel⸗ abkündigung zu bestimmenden Tagesstunden in der Sacristei der Fimmexfahrt. Kince und außerdem nach Möglichkeit zu jeder anderen

fageszeit in seiner Wohnung, Invalidenstraße 4 I, entgegen nehmen.

Berlin, den 27. Dezember 1893. Königliches Consistorium der Provinz Brandenburg. öI1I

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 28. Dezember.

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen im Neuen Palais heute von 9 Uhr Morgens an zum Vortrag den echerener. den Finanz⸗Minister und den Minister der geistlichen ꝛec. Angelegenheiten. Von 10 Uhr an hatten sodann der Kriegs⸗Minister und der Chef des Militärcabinets Vortra

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„Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“ die Beschlüsse und den des vom Reichskanzler dem Bundesrath und dem Reichstag vor⸗ gelegten Berichts der Börsen⸗Enquéte⸗Commission,

ohne Anlagen.

Der Bericht nebst Anlagen (mit Ausschluß der nach⸗ stehend ist für 20 ℳ, die stenographischen Pro⸗ tokolle über die Vernehmung der Sachverstaͤndigen und das Register dazu (Anlagen 2—6 des Berichts) sind für 50 soweit der Vorrath reicht, von der Reichsdruckerei, Berlin S., Oranienstraße 90/91, zu beziehen. Die Drucklegung einige weniger Anlagen ist zwar noch nicht beendigt, ihr Erscheinen steht aber binnen kurzem zu erwarten.

Auch die Drucklegung der sog. Sitzungs⸗(Berathungs⸗) Protokolle ist im Werke, sodaß die Abgabe auch dieser dem nächst wird erfolgen können.

(L. S.) Freiherr von Richthofen.

Wir veröffentlichen heute in einer Besonderen Beilage ext