1893 / 308 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Dec 1893 18:00:01 GMT) scan diff

Literatur

Geschicht

Der Krieg von 1806 und 1807, bearbeitet von Oscar von Lettow⸗Vorbeck, Oberst a. D. Der Feldzug in Polen. Berlin 1893. C. S. Mittler und Sohn. Preis 5,50 „Den allgemein mit Anerkennung aufgenommenen ersten beiden Bänden dieses Werks ist nun der dritte Band gefolgt. Wenn hier auch in erster Linie die militärischen Ereignisse in Polen geschildert werden und der Feldherrn⸗Thätigkeit des Kaisers Napoleon besondere Auf⸗ merksamkeit zugewendet ist, so wird doch mit Recht daneben großes Gewicht auf die Klarlegung der politischen Verwicke⸗ lungen gelegt, weil der Leser ein einseitiges Urtheil über Napoleon gewinnen würde, wenn nicht zugleich seine Thätigkeit als Staatsmann behandelt wäre. Viele der militärischen Maßnahmen des Kaisers Napoleon in Polen sind nur durch die politischen Ver⸗ hältnisse verständlich, und gerade die Kunst, mit welcher der Politiker Napoleon es verstand, die Mächte Preußen, Rußland, England und Oesterreich trotz ihrer gemeinsamen Interessen auseinanderzuhalten, be⸗ günstigte ungemein die Erfolge des Strategen. Nachdem zunächst die beiderseitigen Vorbereitungen für den Feldzug in Polen und die ersten einleitenden Operationen bis zum 20. November 1806 beschrieben sind, werden im weiteren Verlauf der Arbeit die Schwierigkeiten eingehend gewürdigt, welche der Kriegsschau⸗ platz infolge der geringen Bevölkerung des Landes, der wenig zahlreichen schlecht gebauten Ortschaften, der Armuth seiner Bewohner, der unge⸗ sunden klimatischen Verhältnisse, der Unwegsamkeit u. s. w. den operirenden Armeen entgegenstellte. Besonders interessant sind dabei die Bemerkungen darüber, wie sich diese Verhältnisse im Laufe der Zeit bis zur Gegenwart durch Vermehrung der Bevölkerung, rationellere Bewirthschaftung des Grund und Bodens, Anlegung zahlreicher Chausseen und Eisenbahnen erheblich gebessert, wenn auch noch nicht günstig für die Kriegführung entwickelt haben. Der Verfasser weist nach, daß Napoleon durch die Schwierigkeiten der Ver⸗ pflegung sich zu einer sonst nicht zu rechtfertigenden Zweitheilung seiner Streitkräfte veranlaßt gesehen hat, und stellt dabei fest, daß hier ein Beispiel von dem bedingenden Einfluß des Kriegsschauplatzes auf die Operationen gegeben worden ist, wie es gleich auffallend selten vorgekommen sein dürfte. Die Thatkraft Napoleon's, der es trotz aller widrigen Umstände, denen sich noch ein empfindlicher Mangel an Geld hinzugesellte, im Gegensatz zu den Verbündeten er⸗ reichte, die Cadres seiner Truppen schnell wieder mit kriegsmäßig ausgebildeten Ersatztruppentheilen anzufüllen und dadurch Armee leistungsfähig zu erhalten, wird als ein nachahmungswürdiges und selbst in den neueren Kriegen nicht immer erreichtes Vorbild hingestellt. Daneben werden aber auch Napoleon's Schwächen, die in der mangelnden Vorbildung dieses gleich als vollendeter Feldherr auftretenden Soldaten wurzelten, nicht verschwiegen und der vielfach beliebte Vergleich mit Friedrich dem Großen, der unter ganz anderen Verhältnissen gelebt, nach anderen Grundsätzen ge⸗ handelt und andere Ziele erstrebt hat, mit guten Gründen als un⸗ möglich bezeichnet. In einem vierten Bande, dessen Beendigung von dem weiteren Erscheinen der Foucart'schen Documente abhängig ist, beabsichtigt der Verfasser, den Feldzug in der Provinz Preußen bis zum Tilsiter Frieden zu behandeln.

Rechts⸗ und Staatswissenschaft.

Kr. Die Berufung in Strafsachen. Von Carl Kade, Landrichter. Berlin. Carl Heymann’s Verlag 1893. 8. S. 26. 0,50 Die ersten Seiten (1 bis 15) waren bereits, wie S. 15 mitgetheilt wird, in Nr. 310 der „Post“ zum Abdruck gelangt. Die Einführung der Berufung gegen die Urtheile der Strafkammern wird dabei als sicher bevorstehend angenommen. Die Berufungskammern sollen bei den Landgerichten gestaltet werden, wobei (S. 9) der Ver⸗ fasser den Zweifel nicht unterdrücken kann, ‚„ob gerade die Ober⸗ Landesgerichts⸗Räthe so besonders dazu befähigt und geschickt sein werden, eine vorwiegend thatsächliche Nachprüfung ö erster Instanz abgeurtheilten Strafsachen erfolgreich aus⸗ zuführen.“ Das Wort „Nachprüfung' erscheint hier nicht unbedenklich. Denn wenn die Berufung zu einer weiteren Verhandlung führen soll, muß sich der Berufungsrichter von einer Nachprüfung ganz lossagen; andernfalls würde er in das Verfahren der früheren preußischen Appellation in Strafsachen gerathen, von welcher doch unbedingt keine Rede sein kann. Die Seiten 15— 26 sind durch die an dieser Stelle (Nr 284 vom 28. November d. J.) ausführlich ange⸗ zeigte Schrift des Reichsgerichts⸗Raths Freiherrn von Bülow hervor⸗

erufen. Es wird für die Berufung eingetreten, wobei die angeregten Gesichtspunkte bereits von von Bülow zuvorkommend Beachtung gefunden haben.

Kr. Das amtsgerichtliche Decernat. Beispiele und Ver⸗ fügungsentwürfe für die gesammte amtsrichterliche Thätigkeit nach Reichs⸗ und Landesrecht, unter Anführung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen von C. Ebert, Amtsrichter. Breslau, 1894. Wil⸗ helm Koebner (M. & H. Marcus). 8. S. 554. 9 Der 1888 erschienenen ersten Auflage ist jetzt in völliger Umarbeitung die zweite Auflage gefolgt. Die Anordnung läßt mit dem Strafprozeß beginnen, was durchaus zweckmäßig ist, da der neu ernannte Referendar zuerst in diesem Kreise seine Thätigkeit beginnt. Es folgt der Civilprozeß, dem die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen an⸗ geschlossen ist. Es reihen sich an Konkurs, Grundbuchsachen, Vor⸗ mundschaftsordnung, Erbeslegitimation nebst Nachlaßregulirung, Testamentssachen, einzelne Acte der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Wenn diese Uebersicht bereits die Vollständigkeit zu erkennen giebt, so ist in den einzelnen Abschnitten in einer nach dem Verfahren fort⸗ schreitenden Ordnung alles geboten, was die Geschäfte des Amts⸗ richters verlangen. Besonders beachtenswerth ist, daß die Schreibart und Ausdrucksweise eine gewählte ist, mit sorgfältiger Vermeidung unnöthiger, wenn auch in den Gerichtsräumen noch üblicher Fremd⸗ wörter. 9 die hierin liegende zeitgemäße Schulung gebührt dem Verfasser besonderer Dank. ie überall in Bezug genommenen Ge⸗ setzesstellen u. s. w. leiten auf die Begründung hin, sodaß also jedes unüberlegte Nachforschen in fertige Formulare damit zurückgewiesen ist. Mögen die Referendare von dem fleißigen Buch den gebotenen Nutzen ziehen, wobei dann auch der Amtsrichter Gelegenheit finden wird, sich von der Brauchbarkeit zu überzeugen.

Die bekannte Sammlung „Die Rechtsgrundsätze des Königlich Preußischen Ober⸗ Verwaltungsgerichts“, herausgegeben von K. Parey (Berlin, J. J. Heine’s Verlag), umfaßt in ihrem soeben zur Ausgabe gelangenden Ergänzungsband 1893 neben den Rechtsgrundsätzen aus Band XXIII und XXIV der Ent⸗ scheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts auch die des ersten Bandes der Entscheidungen in Steuersachen in der bekannten übersicht⸗ lichen, auch dem gebildeten Laien leichtverständlichen Weise. Welchen Werth eine solche handliche und wohlfeile Zusammenstellung der Rechtsprechung des Ober⸗Verwaltungsgerichts gerade in Steuer⸗ sachen hat, das werden nicht nur die Berufsbeamten, sondern auch besonders alle Vorsitzenden und Mitglieder der Voreinschätzungs⸗ Commissionen, Veranlagungs⸗ und Berufungs⸗Commissionen, Ma⸗ gistrate, Bürgermeister ꝛc. zu würdigen wissen. Ein reiches Material, eine werthvolle Handhabe für die Beurtheilung einzelner und schwie⸗ riger Fälle wird hier zu mäßigem Preise geboten. Ein ausführliches Schlagwort⸗Register erleichtert die Benutzung des Buches. 3

Band 2, Heft 1/2 des Verwaltungsarchivs, Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungsgerichtsbarkeit, herausgegeben von dem Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗Rath M. Schultzenstein und dem Hofkammer⸗Rath A. Keil (Berlin, Carl Heymann's Verlag), enthält eine Abhandlung von Rudolf von Gneist über die gesetzgemäße Volks⸗ schule in Preußen; ferner kritische Studien zur Verwaltungsgerichts⸗ barkeit von Professor Dr. jur. Philipp Zorn und eine Abhandlung über die processuale Stellung der Behörde und des Dritten bei den Streitigkeiten nach § 47 Abs. 2 Satz 2, § 56 Abs. 4 Satz 3 und § 66 Abs. 2 Satz 3 des Zuständigkeitsgesetzes vom Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗ Rath Schultzenstein. Weiter behandelt Amtsrichter Dr. Ziehe in Storkow die Zurücknahme der Prüfungszeugnisse der Hebammen unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts. Endlich werden von dem Privatdocenten Dr. Sartorius in

Bonn die drei Ausgaben der Landgemeindeordnung von Halbey, Freytag und Genzmer, von dem Regierungs⸗Assessor Dr. Leidig in Marienwerder das Buch von Genzmer über Entstehung und Rechts⸗ verhältnisse der Gutsbezirke in den sieben östlichen Provinzen, von dem Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗Rath Schultzenstein v. Woedtke's Ausgabe des Krankenversicherungsgesetzes, Gebhard's Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherung der Hausgewerbetreibenden der Tabackfabrikation und Daubenspeck's Urtheilsthatbestand in sprachlicher Beziehung besprochen.

Friedreich's Blätter für gerichtliche Medizin und Sanitätspolizei, herausgegeben von Dr. Otto Messerer, K. Landgerichts⸗Arzt und a. ö. Professor der gerichtischen Medizin. Nürnberg. Friedrich Korn. 24. Jahrg. Heft VI. Novbr.⸗Dzbr. 1893 enthält Mord der epileptischen Ehefrau, um ihrer los zu werden, Von der Vertheidigung behauptete Unzurechnungsfähigkeit. Simu⸗ lation und Blödsinn. Gerichtsärztliche Annahme von Melancholie und Zwangsvorstellungen zur Zeit der That. Keine Geistesstörung tempore criminis. Facultätsgutachten, mitgetheilt von Professor Dr. Freiherrn von Krafft⸗Ebing, Wien. Einwirkung der Sinnlichkeit auf den menschlichen Organismus und die Mikroorganismen, von Dr. Herm. Schickhardt, München. Ein Fall von Mord und Brand⸗ stiftung, von Dr. Ignaz Mair. 1

Militärisches.

Das Dezember⸗Heft der von Oberst⸗Lieutenant Schnacken⸗ burg geleiteten „Jahrbücher für die deutsche Armee und Marine“ (Verlag von A. Bath⸗Berlin) wird eingeleitet durch eine Arbeit über „Socialismus und Heerwesen“. Weiter wird der früher begonnene Bericht des Majors J. Schott über „Das französische Heer⸗ wesen seit 1889“ beschlossen. Oberst⸗Lieutenant Wagner schreibt zur Berichtigung einiger Angaben in seiner im Januar⸗ und Februar⸗Heft dieser Zeitschrift erschienenen Arbeit und zur Er⸗ widerung auf mehrere in anderen Zeitschriften gemachte, von den seinigen abweichende Angaben noch einmal über „Die Panzer⸗ Befestigung in ökonomischer Hinsicht“. Mit treffenden, für den Fach⸗ mann interessanten „Infanteristischen Betrachtungen des Entwurfs zum Exercir⸗Reglement für die Cavallerie“ ist der Major Graf von Haslingen vertreten. In einem Aufsatz unter der Ueberschrift „Ein Wort über Gewichtserleichterung“ giebt ein ungenannter Verfasser praktische Rathschläge in dieser für die Leistungsfähigkeit aller Truppengattungen wichtigen Frage. Ueber den Nutzen des „Schleifenspiels“’, das als eine unerläßliche Vorübung für das Einzelgefecht zu Pferde bezeichnet wird, hat Rittmeister Junk einen Beitrag geliefert. A. von Drygalski hat, wie schon früher einmal in dieser Zeitschrift, aus dem russischen Werk „Unsere Sol⸗ daten“ von N. Bukowski, welches in leichter Darstellung kennen lehrt, wie der russische Soldat in Friedens⸗ und Kriegszeiten fühlt, denkt und handelt, eine charakteristische Probe „Mein Capitän Fedor Fedorowitsch“ übersetzt. Zum Schluß berichtet der Vice⸗Admiral von Henk über „Die diesjährigen französischen Flottenmanöver“.

Anleitung zur Begutachtung der Schlachtthiere und des Fleisches. Zum Gebrauch für Militär⸗Verwaltungsbeamte und Fleischbeschauer, zusammengestellt von Schwarznecker, Corps⸗ Roßarzt des Garde⸗Corps. Berlin 1894. E. S. Mittler und Sohn. Preis 1,60 Um die im Manöver und im Felde mit der Ver⸗ pflegung der Truppen betrauten Beamten, welche nicht immer durch thierärztliche Sachverständige unterstützt werden können, mit den Grundsätzen der Fleischbeschau bekannt zu machen, so daß sie in zweifelhaften Fällen selbständig über die Genießbarkeit des Fleisches entscheiden können, hat der Verfasser aus dem großen Gebiet der Fleisch⸗ beschau, das in den letzten Jahren eingehend bearbeitet worden ist, das für den vorstehenden Zweck als nothwendig Erkannte zusammen⸗ gestellt und zum leichteren Verständniß seiner Erörterungen das Werk mit erläuternden Abbildungen versehen. Die Schrift handelt daher von den für die Fleischbeschau bestehenden gesetzlichen Bestimmungen, von der Beurtheilung der Schlachtthiere, den Schlachtmethoden, dem Fleische der verschiedenen Schlachtthiere und dessen Verfälschung, von der Aufbewahrung, dem Transport und den Conservirungsmethoden des Fleisches, von den Schäden und krankhaften Zuständen der Schlacht⸗ thiere, welche jedoch die Verwendung ihres Fleisches nicht hindern, und von den unbedingt gesundheitsschädlichen Fleischarten, und sie erscheint somit wohl geeignet, den Verwaltungsbeamten zur Anleitung zu dienen, sowie den Leitern der auf Verfügung des Königlichen Kriegs⸗Ministe⸗ riums für größere Garnisonen, in denen Schlachthäufer eingerichtet sind, abzuhaltenden Curse über die Fleischbeschau Anhaltepunkte für den Gang des Unterrichts zu bieten.

Taschenbuch für die Feld⸗Artillerie, herausgegeben von Wernigk, Hauptmann und Batterie⸗Chef im 2. Badischen Feld⸗Artillerie⸗Regiment Nr. 30. Berlin 1894. E. S. Mittler und Sohn. Preis 2 Das im zehnten Jahrgang vorliegende Taschen⸗ buch enthält außer einem Kalender, Blättern für Notizen und allgemeinen Angaben über die Friedenspräsenzstärke und Gliederung des deutschen Heeres, eine speciellere Auskunft über die Eintheilung und Unterkunft der Feld⸗Artillerie, sowie eine sachgemäß geordnete Zusammenstellung aller derjenigen Bestimmungen, welche dem Offizier der Feld⸗Artillerie bei Ausübung des praktischen und theoretischen Dienstes zu wissen nöthig sind. Seiner Wichtigkeit entsprechend, hat der über das Schießen handelnde Abschnitt eine besonders gründliche Bearbeitung erfahren. Zweckmäßig ist es, daß in den Schlußkapiteln auch Mittheilungen über die Geldverpflegung, die Ausrüstung der Feld⸗Artillerie⸗Offiziere bei der Mobilmachung, den Verkehr mit der Post und Telegraphie, Maße und Gewichte u. s. w. Aufnahme ge⸗

funden haben. .

Bilder aus dem Kriegsleben eines Militär⸗ geistlichen. Ein Beitrag zur Culturgeschichte des deutsch⸗franzö⸗ sischen Krieges 1870/71 von G. Huyssen, früher Militär⸗Oberpfarrer und Consistorial⸗Rath. Berlin, Verlag von J. H. Maurer u. Greiner. Preis geh. 6 ℳ, geb. 7,50 Der jetzt verstorbene Verfasser, welcher als Militär⸗Oberpfarrer der Zweiten Armee während des Feldzugs gegen Frankreich mitgewirkt hat, erzählt nach täglich auf⸗ gezeichneten Notizen seine Erlebnisse und Beobachtungen, die deshalb auch den Eindruck außerordentlicher Frische bei dem Leser hervorbringen. Da ihm die Oberleitung der evangelischen Lazarethseelsorge übertragen war, so konnte er sich natur⸗ gemäß nicht die Beschreibung der Kämpfe, die Schilderung von Schlachten oder der Entwickelung der politischen Lage zur Aufgabe machen, sondern mußte sich damit begnügen, die Erfahrungen in dem Verkehr mit den Einwohnern von Dorf und Stadt in Feindesland, deren Thun und Treiben zu beobachten, deren Denk⸗ und Sinnesart kennen zu lernen er reichlich Gelegenheit fand, mitzutheilen. Auch seine Gespräche mit den Verwundeten, mit den in den Lazarethen befindlichen Kranken des feindlichen Heeres sind für den Zweck, bunt bewegte Bilder aus der großen Zeit zu geben, geschickt verwerthet worden. So ist eine für die innere Geschichte des Krieges bedeutungsvolle Schilderung der Zustände hinter der Front des Heeres entstanden, die als ein gewichtiger Beitrag zur Cultur⸗ geschichte des deutsch⸗französischen Krieges bezeichnet werden kann. Die weite Verbreitung, welche dieses bereits in der sechsten Auflage vor⸗ liegende Werk hat, liefert den besten Beweis dafür, daß der Verfasser es verstanden hat, in fesselnder Weise dem Mitkämpfer die eigenen Erlebnisse, sie vervollständigend, in Erinnerung zu bringen, den in kriegerischen Verhältnissen unkundigen Leser aber unterhaltend und belehrend darüber zu unterrichten.

Naturwissenschaft.

Eine der besten Bearbeitungen des Hausschwamms, des gefährlichsten Feindes der Wohnungen, ist die von R. Gottgetreu (Die Hausschwammfrage der Gegen⸗ wart in botanischer, chemischer, technischer und juridischer Beziehung, unter Benutzung der in russischer Sprache erschienenen Arbeiten von T. G. von Baumgarten, frei bearbeitet. 80. 97 S. Berlin). In der Einleitung bespricht der Verfasser die Zerstörung des Holzes am lebenden Baum, welche durch Fäulniß und Angriffe von Pilzen erfolgen kann; ferner die Dauer des einmal verarbeiteten Bauholzes, die chemische Zusammensetzung des Holzes überhaupt, und endlich die an verarbeitetem Holz, wobei unterschieden werden die Trocken⸗ oder Weißfäule, das Blauwerden des Holzes und die „nasse Fäulniß“.

Bei der Abhandlung des Hausschwamms, auf den Verfasser nun

genauer eingeht, wird zuerst darauf hingewiesen, daß derselbe ni wie man vor kurzem n 9 annahm, nur im todten Holz auftritt, sonden auch schon häufig an lebenden Stämmen beobachtet wurde. Es wird dadurch erklärlich, daß häufig trotz aller Vorsichtsmaßregeln selbst in sorgfältig gebauten Häusern der dtns chwamm auftreten kann, wenn vorher das Holz nicht eingehend geprüft wurde. In diesem Holz kann

das Mycel des Pilzes längere Zeit ziemlich regungslos verhalten, biz günstige Vegetationsbedingungen für sein Wachsthum eintreten. Der Hausschwamm wird nun in allen seinen Einzelheiten genau besprochen und durch zahlreiche Abbildungen ausführlich erläutert, wodurch das Buch auch für den Laien an Werth außerordentlich gewinnt. Sehr interessant sind die Ausführungen über den Einfluß der Sporen und des Mycels auf die Entwicklung des Hausschwamms. Wir erfahren daraus vor allem, daß die Sporen für seine Verbreitung nur von geringer Bedeutung sind, während dies doch sonst bei den Pilzen nie der Fall ist, d. b. die Verbreitung dieser hauptsächlich durch die Sporen erfolgt. Weiter geht Ver⸗ fasser sehr ausführlich ein auf die Chemie des Hausschwamms. Er zeigt, wie außerordentlich verschieden die Einwirkung des Pilzes auf verschiedenartiges Holz ist, daß einzelne Holzsorten nur schwer und wenig vom Pilz ergriffen werden. Es folgt hierauf ein Kapitel über die Nahrung des Hausschwamms und feine künstliche Zucht, ferner ein solches über die Zerstörung des Holzes durch Hausschwamm, wie man sie mit freiem Auge erkennen kann. Der Hausschwamm ist nicht nur wie weiter ausgeführt wird als Holzzerstörer schäd⸗ lich, sondern er ist auch im stande, mancherlei Krankheiten für den Menschen herbeizuführen. Vor allem sind seine massenhaft produ⸗ eirten Sporen zu fürchten, welche schwere Entzündungen und Reizungen der Respirationsorgane herbeiführen können. Es folgt hierauf eine eingehende Besprechung des Hausschwamms in Bezug auf sein Ver⸗ halten gegen Luft, Licht, Temperatur und Feuchtigkeit, und endlich werden die Mittel angeführt, welche geeignet sind, theils vorbeugend zu wirken, theils den Pilz selbst zu zerstören, resp. ihn lang⸗ sam zum Absterben zu bringen. Als wirksamstes ist ge⸗ wiß anzuführen, daß man dem Pilz die günstigen Vegetations⸗ bedingungen (Feuchtigkeit, dumpfe Luft ꝛc.) entzieht; man kennt jedoch gegenwärtig auch schon eine ganze Anzahl chemischer Mittel, welchen der Hausschwamm auf die Dauer nicht Stand halten kann. Zum Schluß wird darauf hingewiesen, wie oft der Hausschwamm Veranlassung giebt zu technischen Streitfragen, und an der Hand von Beispielen gezeigt, wie diese in einschlägigen Fällen schon gelöst wurden. Man sieht also, daß wohl kein interessirender Punkt ohne eingehende Behandlung geblieben ist, und daß dieses Buch für den seace hn wie für den Laien die werthvollsten Dienste zu leisten im tande ist.

Unterhaltung.

Die Weihnachtsnummer der Illustrirten (Nr. 2634) enthält folgende Abbildungen: „Heiligen Familie unter dem Apfelbaum“ in der Kaiserl. Gemäldegalerie zu Wien). Die Begrüßung der Sonne durch die alten Germanen am Winter⸗Sonnenwendfest, Originalzeichnung von Ferdinand Lindner. (Zweiseitig.) Advents⸗ andacht in einer galizischen Dorfkirche, Originalzeichnung von St. Reschan. Großmutters Weihnachtsgeschichte, nach dem Gemälde von Ernst Zimmermann. Heimathloses Volk am Christabend, Originalzeichnung von Albert Richter. Auf dem Heimweg, nach dem Gemälde von Fritz von Uhde. Gloria, nach dem Gemälde von Alois Hanus Schram. (Zweiseitig.) Christkindleinwiegen in Westfalen, Originalzeichnung von Franz Müller. Feierabend, nach dem Gemälde von Albert Staehle. Madonna, nach dem Gemälde von Dagnan⸗Bouveret. „Fromme Weise, schwing dich auf zum Himmelskreise!“, nach dem Gemälde von H. Kaulbach.

Das Januarheft von „Nord und Süd“ enthält einen Essay über Volksdichtung und Kunstdichtung von Arnold E. Berger, worin nachzuweisen versucht wird, daß die Anschauung von einem Wesens⸗ unterschied der Volksdichtung und der Kunstdichtung heute nur noch einen historischen Werth hat. Das Bild eines hervorragenden Dichters und Gelehrten: Wilhelm Hertz schmückt das Januarhet von „Nord und Süd“; eine Ueberschau seines Lebens und Dichtens giebt uns Walter Bormann; Wilhelm Hertz selbst hat ein stimmungs⸗ volles Gedicht „Wiedersehen“ beigesteuert. Dem Verfasser der „Patriotischen Phantasien“, Justus Möser, widmet zu seinem hundert⸗ jährigen Todestage Julius Duboc ein Erinnerungsblatt. Ein inter⸗ essanter Aufsatz des kürzlich verstorbenen, in weiten Kreisen bekannt gewesenen Mimikers Ernst Schulz: „Cagliostro und Consorten“ läßt die bedeutendsten Abenteurer und Charlatane des Mittelalters und der Neuzeit Revue passiren. Hochbedeutend sowohl durch ihre Pro⸗ bleme wie deren Behandlung sind die beiden erzählenden Beiträge des Januarheftes: der Roman „Frau Ester Bruce“ von Ola Hansson, und die Novelle „Elina“ von Mite Kremnitz.

Verschiedenes.

Die Prüfungsordnung für die mittleren und unteren Beamten der Staatseisenbahn⸗Verwaltung erschien in Carl Heymann's Verlag hierselbst bereits in vierter Auflage (Preis 1 ℳ). Sie enthält im allgemeinen Theil die Vor⸗ bedingungen der Annahme ꝛc. und sodann in einem besonderen, neun Abschnitte umfassenden Theil alles Nähere über die Erforder⸗ nisse für die Prüfung zum Bahnwärter, Weichensteller, Bremser, Schaffner, Packmeister, Zugführer, Stations⸗à kachtwächter, Stations⸗ portier, Telegraphisten, Rangirmeister, Lademeister, Magazinaufseher, Maschinenwärter, Locomotivheizer und Führer, Wagenmeister, Werk⸗ führer, Bahnmeister, Telegraphenaufseher, Stations⸗Assistenten, ⸗Vor⸗ steher, Güterexpedienten, Kanzlisten, Zeichner, Materialienverwalter, Betriebs⸗Secretär, Eisenbahn⸗Secretär und Werkstätten⸗Vorsteher. In einem Anhang sind ferner die Bestimmungen über die Annahme von Civil⸗Supernumeraren für den Staats⸗Eisenbahndienst mitgetheilt, sodaß die Bewerber um solche Stellen in der kleinen Schrift alles Erforderliche für ihren Zweck beisammen finden.

Bestimmungen und Vorschriften für die dauernd oder zeitweilig in Rußland sich aufhaltenden Angehörigen fremder Staaten. Nebst Regeln für den Handels⸗ und Reiseverkehr, herausgegeben von Otto Handtmann, Secretär des Kaiserlich deutschen Konsulats in Riga. Riga und Leipzig 1893. Jonck u. Poliewsky. 80. 44 S. nebst Register 1,35 Die Zusammenstellung von 100 kurz⸗ gefaßten Sätzen unter Anführung der betreffenden gesetzlichen Be⸗ stimmungen enthält im ersten Theil (der Verkehr der Ausländer nach Rußland): a. Paßvorschriften, b. Zoll⸗, Handels⸗ und Censurvor⸗ schriften, c. Post und Telegraphie, d. Quarantäne, e. Konsulate. Der zweite Theil (die Rechtsverhältnisse der Ausländer in Rußland) enthält: a. Allgemeine Bestimmungen, b. Strafrecht, c. Civilprozeß,⸗ d. Familienrecht, ℳ. Vermögens⸗ und Erbrecht, f. Rechte der einzelnen Stände. Es sei auf die übersichtliche Zusammenstellung aufmerksam

gemacht. 8 Kalender.

Forst⸗ und Jagd⸗Kalender 1894. Zweiundzwanzigster Jahrgang, herausgegeben von Dr. F. Judaoich, Geheimem Ober⸗ Forstrath und Director der Königlich sächsischen Forst⸗Akademie zu Tharxand, und H. Bohm, Geheimem Rechnungs⸗Rath im Fenügie preußischen Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. In zwei Theilen. Theil I1 (Ausgabe A) in Leinwand 2 (Aus⸗ abe B 2,20 ℳ), Theil II 2 ℳ; letzterer Theil ist auch für sich ge⸗ 1 zum Preise von 3 zu beziehen. Berlin, Julius Springer. Die Einrichtung des bewährten und bekannten Kalenders ist die alte geblieben. Der 1. Theil enthält das Kalendarium, Wirthschafts⸗, Jagd⸗ und Fischerei⸗Kalender, sowie verschiedene Tabellen und Notizen, der II. Theil eine statistische Uebersicht und Personalstatus der Forsten des Deutschen Reichs und der deutschen Forstverwaltungen auf Grund amtlicher Mittheilungen; ferner Nachrichten über die forstlichen Unter⸗ richts⸗Anstalten Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz⸗ über Forstvereine, und Statistik der österreichischen Staats⸗ und Fonds⸗ orsten, sowie Waldfläche der Schweiz und Personalstatus der chweizerischen Forstbeamten.

Zeitung“ Madonna (aus der von P. P. Rubens

versteigert werden. Das Grundstück ist mit 5,10

be

. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

.Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, 1“ Verdingungen zꝛc. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

V Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

10. V

fter

erschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[55860] Steckbrief. Gegen den Handlungsreisenden Eduard August Hermann Schwarz, geboren am 19. September 1869 zu Burgau bei Jena, zuletzt in Dresden wohnhaft gewesen, welcher sich verborgen hält, soll eine durch Ürtheil des Königlichen Schöffengerichts zu Reppen vom 1. November 1893 erkannte Gefängnißstrafe von einem Monat vollstreckt werden. Es wird er⸗ sucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern. u“ Reppen, den 20. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

[55858] Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Zimmermann und Arbeiter Karl Kothe, geboren am 31. Oktober 1852 zu Kosel, Kreis Sagan, zuletzt in Frankfurt a. O. aufhaltsam gewesen, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Betruges verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern. Reppen, den 20. Dezember 189535. Königliches Amtsgericht. Beschreibung: Alter 41 Jahre, Größe 1,67 m, Statur kräftig, Haare blond, Bart blond, Nase klein, Mund gewöhnlich, Kinn gewöhnlich. Be⸗ sondere Kennzeichen: an der rechten Hand fehlt der kleine Finger. y

8

[55859] Steckbrief. Gegen den Müllergesellen Adalbert May, am 14. April 1867 zu Neu⸗Priment, Kreis Bomst, ge⸗ boren, katholisch, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichtsgefängniß abzuliefern. Reppen, den 20. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[56573] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 88 Nr. 3628 auf den Namen des Malermeistels Franz Paul Augustin eingetragene, in der Buttmannstraße Nr. 8 belegene Grundstück am 3. März 1894, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C. parterre, Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 11,10 Reinertrag und einer Fläche von 9 a 40 m zur Grundsteuer veranlagk. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Zimmer 41, eingesehen wer⸗ den. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des eringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Verstei erungstermins die Einstellung des Verfahrens 11“ widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Ürtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 3. März 1894, Nachmit⸗ tags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 20. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.

[56358] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 147 Nr. 6626 auf den Namen des Bauunternehmers Albin Zimmer⸗ mann, früher in Mainz, jetzt zu Kronschwitz bei Weida, eingetragene, in der Petersburgerstraße N. (“) belegene Grundstück am 20. Februar 1894, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße

P

Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40,

Reinertrag und einer Fläche von 8 a 70 qm zur Grundsteuer, dagegen nicht zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Ab⸗ schrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden zufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher lbergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder etrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins⸗ esondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im ersteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗

888 von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ reibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaub⸗ aft zu machen, widrigenfalls diefelben bei Feststellung aef geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und scht Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück⸗ eoftigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ nigen, welche das Eigenthum des Grundstücks

pruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des

8 rsteigerungstermins die des Verfahrens

zeichneten Aufgebotstermine Urkunde 9 erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Stelle des Grundstücks Ertheilung des

oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 21. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.

[56359] Zwangsversteigerung. Im ege der Zwangsvollstreckung im Grundbuche von Nr. 6627 auf den Albin Zimmermann, früher in Mainz, jetzt in Kronschwitz bei Weida, eingetragene, in der Peters⸗ burgerstraße Nr. belegene Grundstück am

Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. ist mit 4,98 Reinertrag und einer Fläche von 8 a 43 qm zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere, das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der⸗ artige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Ver⸗ theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigen⸗ falls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 27. Februar 1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 21. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.

[56357] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 170 Nr. 7304 auf den Namen der Bauunternehmer Friedrich Thieleke zu Berlin und Heinrich Richter zu Berlin zu gleichen Rechten und Antheilen eingetragene, in der Cuvrystraße Nr. 48 belegene Grundstück am 20. Februar 1894, Vo rmittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., Erd⸗ geschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit einer Fläche von 6 a 4 qm weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Ge⸗ richtsschreiberei, ebenda, Flügel D., Zimmer Nr. 17, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vor⸗ handensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht bervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die⸗ selben bei Feltstellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf⸗ geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach er⸗ folgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 23. Februar 1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werde Berlin, den 22. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht 1I. Abtheilung 88. [48815] Aufgebot. Auf Antrag des Lotterie⸗Hauptcollecteurs Gustav Barheine in Helmstedt, welcher den Verlust des über 60 lautenden Sparkassenbuchs des hiesigen Spar⸗ und Vorschußvereins Nr. 1736 glaubhaft ge⸗ macht hat, werden die unbekannten Inhaber dieser Urkunde aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Mai kft. Irs., Vormittags 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine ihre Rechte anzumelden und das fragl. Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dieses für kraftlos erklärt werden wird. Königslutter, den 20. November 1893. Herzogliches Amtsgericht.

Rosenthal.

[49136] Aufgebot. . Die Ehefrau des Porträtsmalers Gottlieb Herz, Franziska, geb. Trénel, von hier, hat das Aufgebot des Sparkassenbuchs der Frankfurter Sparkasse (Polytechnische Gesellschaft) Nr. 60353 a, lautend auf ihren, der Antragstellerin, Namen über 3043 75 ₰, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ Gerichte, Zimmer Nr. 29, anberaumten eine Rechte anzumelden und die vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗

Frankfurt a. M., den 21. November 1893.

erbeizuführen widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die

nestücks tritt. Das Urtheil über die Zuschlags wird am 23. Febrnar 1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie

sfoll das den Umgebungen Band 147 Namen des Bauunternehmers

23. Februar 1894, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle, Neue

Das Grundstück

Grundsteuer, dagegen nicht zur

besondere

Beglaubigte Abschrift.

[56362] Aufgebot.

Hindelang wird der hiemit aufgefordert,

Freitag, 13. Juli 1894,

Urkunden vorzulegen, erklärung erfolgen wird. Kempten, den 22. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. (I.. S.) (gez.) Sivy. 1 der Urschrift. Kempten, den 23. Dezember 1893. Der Gerichtsschreiber: (L. S.) Hofmann, geschäftsl. Kgl. Seeceretär.

[56369] Aufgebot. „Die Quittungsbücher der hierselbst III. Nr. 1169, geltend über 1500 und ausgefertigt auf den Namen Friederike Toop, und Nr. 3140, geltend über 900 und ausgefertigt auf den Namen Frau Ernestine Toop, sind verloren gegangen und sollen auf den Antrag des Geheimen Justizraths Stellter hierselbst, als Testa⸗ mentsvollstreckers der verstorbenen Frau Ernestine Friederike Auguste Toop, in deren Eigenthum sich die bezeichneten Bücher angeblich befunden haben, zum Zwecke der neuen Ausfertigung am ortisirt werden. Es werden daher der oder die Inhaber der bezeich⸗ neten Bücher aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termine den 14. Juli 1894, Mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 63) die Rechte auf die Bücher anzumelden, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird. Königsberg i. Pr., den 16. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. XN ‧.

[54842] AKAgehot. Das Sparkassenbuch der Kreissparkasse zu Osterode Ostpr. Nr. 2057 über ursprünglich 451 67 ₰, ausgefertigt für Caroline Poniewaß nach Bestand vom 1. Januar 1893 über 541 46 ₰, ist an⸗ geblich im April 1893 durch Brand verloren ge⸗ gangen und soll auf Antrag der Eigenthümerin, des Dienstmädchens Caroline Poniewaß (in Metz, Champestraße Nr. 32, II. wohnhaft), zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisirt werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine den 9. Juli 1894. Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer 1) seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird. 8 Osterode Ostpr., den 9. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht.

[56372] Oeffentliche Ladung. Der dem Aufenthaltsorte nach unbekannte Christian Vonmerk aus Kleingladbach beziehungsweise dessen der Person und dem Aufenthaltsorte nach nicht be⸗ kannten Erben werden zur Wahrung ihrer Rechte an dem unter Artikel 532 der Gemeinde Hüchelhoven eingetragenen Grundstücke: Flur 42 Parzelle 165, zwischen Thomas⸗ und Romersmühle, Holzung, 15,29 a groß, auf Mittwoch, den 21. Februar 1894, Vormittags 9 Uhr, vor das unterzeichnete Amtsgericht geladen. Wird ein Anspruch nicht an⸗ gemeldet, so erfolgt die Eintragung der Ehefrau des Handelsmanns Petker Wilhelm Offermanns, Christina, geb. Vonmerz, in Golkrath als Eigenthümerin des genannten Grundstücks in das Grundbuch. Erkelenz, den 22. Dezember 1893. Gerichtsschreiberei III. des Königlichen Amtsgerichts. vE11“

56371]

Oeffentliche e Der dem Aufenthaltsorte nach unbek

annte Conrad Nägler aus Schaufenberg beziehungsweise dessen der Person und dem Aufenthaltäorte nach unbekannten Erben werden zur Wahrung ihrer Rechte an dem unter Artikel 641 der Gemeinde Hüchelhoven ein⸗ getragenen Grundstück: Flur 42, Nr. 106, Eschen⸗ brücherfeld, Acker, groß 7,33 a, auf Mittwoch, den 21. Februar 1894, Vormittags 9 Uhr, vor das unterzeichnete Amtsgericht geladen. Wird ein Anspruch nicht angemeldet, so erfolgt die Ein⸗ tragung: 1) der Wittwe des Fabrikarbeiters Laurenz Nägler, Christina, geborene Zumfeld, in Schaufenberg, 2) Nikolaus Nägler, Ackerer in Schaufenberg, 3) Sofia Nägler, Dienstmagd in Ratheim, als Eigenthümer des genannten Grundstücks in das Grundbuch. Erkelenz, den 21. Dezember 1893. Gerichtsschreiberei III. des Königlichen Amtsgert

Werner, Actuar.

8 1““

[56373] Oeffentliche Ladung. Der dem Aufenthaltsorte nach unbekannte Peter Wilms aus Matzerath beziehungsweise dessen, der Person und dem Aufenthaltsorte nach unbekannte Erben werden zur Wahrung ihrer Rechte an dem unter Artikel 552 der Gemeinde Hüchelhoven ein⸗ getragenen Grundstück: Flur 42 Parzelle 166, zw. Thomas⸗ und Romersmühle, Holzung, 3,48 a groß, auf Mittwoch, den 21. Februar 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor das unterzeichnete Amtsgericht geladen. Wird ein Anspruch nicht angemeldet, so erfolgt die Eintragung: 1) des Kutschers Franz Hoppen in Dülken, 22) der Ehefrau des Ackerers Wilhelm Büschgens, Catharina, geb. Hoppen, in Kückhoven, beide aus Matzerath, b als Eigenthümer des genannten Grundstücks in das Grundbuch. Segiselens, den 21. Dezember 186. 2 1 Gerichtsschreiberei III. des Königlichen Amtsgerichts. Z 8

Auf Antrag der ledigen Dienstmägde Therese Herz und Genovefa Dietrich in Wertach beziehungsweise Inhaber der Sparkassabücher Nr. 10 085 und 4002 der Sparkassa⸗Anstalt Kempten seine Rechte aus diesen Urkunden bei dem unterfertigten Gerichte spätestens an dem auf Freitag, 13. Nachmittags 4 Uhr, im diesgerichtlichen Sitzungssaale Nr. 2 anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und die obengenannten widrigenfalls deren Kraftlos⸗

Für den Gleichlaut vorstehender Ausfertigung mit

städtischen Sparkasse

[56365] Aufgebot.

Die Ehefrau des Kaufmanns Otto Gabcke, Agathe, geb. Kilian, zu Charlottenburg, Kurfürstenstraße Nr. 136, vertreten durch ihren Ehemann als General⸗ bevollmächtigten, hat das Aufgebot der von ihr be⸗ sessenen, auf dem Kartenblatt 7 der Gemarkung Charlottenburg unter Nr. 1513/31 eingetragenen, an der Augsburgerstraße belegenen Parzelle von 1 a 70 qm Größe (Garten) mit 0,23 Thlr. Reinertrag zwecks Anlegung eines Grundbuchblatts beantragt. Es werden deshalb alle Eigenthumsprätendenten und Dinglichberechtigten aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf die bezeichnete Parzelle spätestens im Aufgebotstermine am 16. April 1894, Vor⸗ mittags 19 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Berlinerstraße 77, anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die Parzelle werden ausgeschlossen werden.

Charlottenburg, den 19. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. v

[56417] Oeffentliche Ladung.

Im Kataster der Gemeinde Höfen steht die Parzelle Flur 7 Nr. 219,26 auf dem Namen des Johann Weber zu Höfen eingetragen. Das Grund⸗ stück wird jetzt von dessen Enkelin Maria Kirch in Höfen zu Eigenthum beansprucht. Diese soll das Grundstück von ihrer Mutter Maria Catharina, geb. Weber, Ehefrau von Johann Peter Kirch, ge⸗ erbt haben, welch letzterer es bei der Theilung des Nachlasses ihres Vaters, des genannten Johann Weber, zugefallen sein soll.

Sollten andere, hier unbekannte Erben des Weber noch Ansprüche auf das Grundstück haben, so haben sie dieselben spätestens in dem hierzu auf Donners⸗ tag, den 15. März 1894, Vormittags 9 Uhr, angesetzten Termine geltend zu machen, widrigenfalls die Maria Kirch als Alleineigenthü⸗ merin des Grundstücks in das Grundbuch eingetragen werden wird.

Montjvoie, den 20. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. III

[56370] Alufgebot. Mittelst Recesses Nr. 22 849 vom 10./28. No⸗ vember d. Js., bestätigt am 4. Dezember d. IJs., ist zwischen Herzogl. Kammer, Direction der Forsten, in Braunschweig und dem Sattlermeister Carl Reinecke zu Seesen die Ablösung der den Gehöften No. ass. 147 und 296 zu Seesen zustehenden Berechtigung zum Bezuge forstzinsfreien Bauholzes aus den Herzogl. Forsten gegen eine Kapital⸗Entschädigung von 808 90 nebst Zinsen zu 4 % pro anno vom 29. Ok⸗ tober 1893 an gerechnet vereinbart worden.

Auf Antrag Herzogl. Kammer, Direction der Forsten in Braunschweig, werden alle Diejenigen, welche Ansprüche an die abgelösete Berechtigung resp. das Ablösungskapital zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche Rechte spätestens in dem zur Auszahlung des vorgedachten Ablösungskapitals auf den 6. März 1894, Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte angesetzten Termine anzu⸗ melden, widrigenfalls sie mit solchen Ansprüchen der Antragstellerin gegenüber ausgeschlossen werden sollen. Seesen, den 19. Dezember 1893.

Herzofg. Amtsgericht.

.Haars. 1t [56364]

Aufgebot. „⸗Auf Antrag des für die verschollenen Geschwister: Anton Keppeler, Missionsgeistlicher, und Margaretha Keppeler, Haushälterin, aus Ettenbeuren aufgestellten Abwesenheitspflegers Ulrich Megele in Ettenbeuren werden die genannten Geschwister aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine, der auf Mittwoch, den 3. Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, anberaumt ist, persönlich oder schriftlich beim Amts⸗ gerichte Burgau anzumelden, widrigenfalls sie für todt erklärt würden. Außerdem werden aufgefordert: 1) die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotsverfahren wahrzunehmen, 2) alle diejenigen, welche über das Leben der Ver⸗ schollenen Kunde geben können, Mittheilungen hier⸗ über bei Gericht zu machen. Burgau, 23. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht Burgau.

Seipel. Zur Beglaubigung: Der Königliche Secretär: (L. S.) Raith.

L. .

[56368] Aufgebot. 1) Joseph Wolfgang Ludwig Böhme, Oekonom, geboren hier am 21. November 1852, welcher sich am 26. August 1872 von hier nach Hamburg begeben und daselbst am 6. September 1872 spurlos ver⸗ schwunden ist (für denselben werden hier gegen 36 000 Vermögen verwaltet); 1 2) Joseph Wilson Harris, Koch, welcher sich im Jahre 1872 von hier nach Liverpool begeben und im Jahre 1873 bis gegen Ende November in Callao in Peru aufgehalten hat, seit welcher Zeit von demselben jede Nachricht fehlt, werden auf Antrag: zu 1) seiner Mutter Marie Juliane Friederike verw. Böhme, geb. Kühne, hier;

zu 2) seiner Ehefrau Johanna Dorothea Ernestine Harris, geb. Vollrath, in Brießnitz aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Juli 1894, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Lothringerstraße 1 I, Zimmer 131, anberaumten Auf⸗ gebotstermin persönlich oder durch mit vee. versehene Vertreter hier zu erscheinen, widrigenfalls auf weiteren Antrag Joseph Wolfgang Ludwig Böhme und Joseph Wilson Harris für todt werden erklärt und bezw. des Ersteren Verlassenschaft an die hier bekannten Erben desselben wird verabfolgt werden. Alle diejenigen, welche über das Leben und den Aufenthalt der vorgenannten Abwesenden Aus⸗ kunft zu ertheilen vermögen, werden ersucht, das ihnen Bekannte dem unterzeichneten Gericht anzuzeigen. Dresden, am 22. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ib.

Heßler.

Das Königliches Amtsgericht. IV.