strecken müsse, um die Ernteergebnisse der verschiedenen Jahre zum Ausgleich bringen zu können, der Terminhandel in Werthpapieren sich im allgemeinen längstens auf einen Monat bhinaus ausdehne und eine weitere Ausdehnung nur an einzelnen Börsen in Bezug auf den Terminhandel in ausländischen Valuten Platz greife.
Hiermit solle jedoch keineswegs ausgesprochen werden, daß dem Terminhandel in Werthpapieren eine volkswirthschaftliche Bedeutung überhaupt nicht zukäme. Diese Bedeutung sei aber lediglich in der Erleichterung der Ausgleichung internationaler Zahlungsverbindlich⸗ keiten zu suchen. Es sei zuzugeben, daß, wenn große Zahlungen zwischen verschiedenen Léändern zum Ausgleich zu bringen seien, dieser durch einen Zeithandel in Werthpapieren erheblich erleichtert und be⸗ günstigt würde, weil sich naturgemäß der Kreis der Käufer und Ver⸗ käufer erweitere, wenn die Lieferung und die Abnahme der Werth⸗ papiere nicht sofort zu erfolgen brauche, sondern sich auf einen längeren Zeitraum erstrecke. Zum Ausgleich internationaler Zahlungs⸗ verbindlichkeiten könnten aber nur solche Werthpapiere benutzt werden, welche nicht bloß im Inlande, sondern auch im Auslande einen Terminmarkt hätten. Es sei deshalb gerechtfertigt und genüge den Bedürfnissen dieser Art des Verkehrs völlig, wenn der Terminhandel auf solche Werthpapiere beschränkt würde, welche zur Ausgleichung internationaler Zahlungsverbindlichkeiten geeignet und demgemäß nicht bloß an inländischen, sondern auch an ausländischen Börsen auf Zeit gehandelt würden. )
Ebenso sei, so lange es noch Staaten mit schwankender Valuta gäbe, der Terminhandel in ausländischen Valuten ein Bedürfniß des Verkehrs. Für den inländischen Fabrikanten, der seine Waaren z. B. nach Rußland mit mehrmonatlichem Credit veräußere, sei es ent⸗ schieden von Werth, sich gegen die Schwankungen, welche innerhalb dieser Monate in dem Werthe der ausländischen Valuta eintreten könnten, versichern zu können. Der Fabrikant solle und wolle nicht auf solche Cursschwankungen fremder Valuten speculiren; seinen Inter⸗ essen entspräche es daher, wenn die Gefahren dieser Schwankungen ihm abgenommen würden. Das Gleiche sei bei denjenigen Kaufleuten und industriellen Unternehmungen der Fall, die aus Ländern mit unterwerthiger Valuta Rohproducte oder Waaren bezögen. Auch für diese sei es ein großer Vortheil und mache ihr Geschäft zu einem solideren und weniger riskanten, wenn ihnen durch den Terminhandel die Möglichkeit gegeben wäre, sich gegen erhebliche Werthschwankungen der Valuten versichern zu können. ²)
Auf diese Fälle beschränke sich aber auch das nothwendige und berechtigte Termingeschäft in Werthpapieren; im übrigen diene diese Geschäftsform ganz überwiegend Spiel⸗ und Speculationszwecken, und läge mithin für dieselbe, von den hervorgehobenen Ausnahmen ab⸗ gesehen, kein Bedürfniß vor. Diese, Spielgeschäfte seien für das Privatpublikum in hohem Maße verhängnißvoll und jährlich würden zahlreiche Existenzen durch die Betheiligung an denselben vernichtet.
Besonders nachtheilig sei der Terminhandel in Actien industrieller Unternehmungen; die stetigen Schwankungen, welche der Terminhandel hervorrufe und begünstige, störten ihre ruhige Entwickelung. Sie übten zudem vielfach einen ungünstigen Einfluß auf das Verhältniß der Arbeiter zu den Arbeitgebern aus, indem vorübergehende Curs⸗ steigerungen ohne berechtigten Grund für die Forderung höherer Löhne geltend gemacht würden. Auch sei es nicht ausgeschlossen, daß, wenn die Leiter derartiger Unternehmungen sich in erheblichem Umfange an den Termingeschäften betheiligen, sie bei den Geschäften, welche sie für die Unternehmungen abschließen, nicht die Interessen der Actionäre, sondern ihre Speculationsinteressen berücksichtigten.) Aus diesen Gründen wurde von einer Seite das allgemeine Verbot des Termin⸗ handels in dividendentragenden Werthpapieren für nothwendig erachtet und ein dementsprechender Antrag gestellt.
Diesen Ausführungen gegenüber wurde von anderer Seite vor allem auf die Nothwendigkeit hingewiesen, den Begriff der Speculation klar zu stellen. Unter Speculation sei diejenige geistige Thätigkeit zu verstehen, welche aus der Erfahrung der Vergangenheit und aus der Beobachtung der Gegenwart einen Schluß auf die Zukunft zöge und auf Grund eines solchen Schlusses eine wirthschaftliche Handlung vor⸗ nähme, in der Absicht, durch dieselbe einen Vermögensvortheil zu er⸗ langen. Niemand habe natürlich die Gewähr, daß er richtig in der Vergangenheit gelesen, richtig die Gegenwart beurtheilt und richtige Schlüsse für die Zukunft gemacht habe, zumal die wirthschaftlichen Verhältnisse sich stetig neu und abweichend von dem Gange früherer Entwickelungen gestalteten. Die auf dieser Geistesthätigkeit beruhenden wirthschaftlichen Handlungen seien deshalb in ihrem Erfolge unsicher und zweifelhast; träte aber der Erfolg ein, so sei der Handelnde ge⸗ neigt und in einem gewissen Maße auch berechtigt, denselben als die Frucht des Nachdenkens, der Erfahrung und der richtigen Beurtheilung der thatsächlichen Verhältnisse, also mit einem Wort der geistigen Thätigkeit anzusehen. Diese Unsicherheit des Erfolgs bestehe nicht bloß bei der wirthschaftlichen Thätigkeit des Kaufmanns, sondern über⸗ haupt bei jeder auf die Erlangung von Vortheilen gerichteten wirth⸗ schaftlichen Handlung. Auch die Anlage von Kapitalien auf sicherste Hypotheken beruhe auf einer Geistesthätigkeit, die aus der Vergangen⸗ heit und Gegenwart Schlüsse auf die Zukunft ziehe; der Erfolg sei auch hier ein nicht absolut sichene. wenngleich sich die Chancen des Verlustes in engeren Grenzen hielten. Demgemäß liege auch hier eine „Speculation“ vor, die sich von der des Kaufmanns, der Termin⸗ geschäfte mache, nicht principiell unterscheide. Verschieden aber von dieser berechtigten Speculation sei das Streben nach Gewinn ohne jedes Nachdenken, ohne jede Berechnung, ohne jede geistige Thätig⸗ keit; bei letzterem handele es sich um Spiel und Wette, bei denen wesentlich der Zufall entscheide, ob ein Erfolg oder ein Mißerfolg eintrete.
Wenn auch die Nothwendigkeit des Texminhandels in Werth⸗ papieren nicht aus denselben Gründen hergeleitet werden könne, wie die Nothwendigkeit des Terminhandels in Waaren, so könne doch hieraus keineswegs ein Argument gegen die Nothwendigkeit und Berechtigung des Terminhandels in Werthpapieren überhaupt entnommen werden. Es beweise dieses nur, daß die Vortheile des letzteren auf anderem Gebiete lägen. Diese Vortheile bewegten sich aber keineswegs in den dargelegten engen Grenzen. Auch der Terminhandel in solchen Werth⸗ papieren, welche nicht zur Ausgleichung internationaler Zahlungs⸗ verbindlichkeiten benutzt werden könnten, und welche sich nicht auf aus⸗ ländische Valuten bezögen, biete dem allgemeinen Verkehr wesentliche Vortheile. Zunächst sichere der Terminhandel ganz allgemein eine gleichmäßigere Preisbewegung der Werthpapiere und bewahre vor großen Preisschwankungen. Es käme bei Werthpapieren, die nicht auf Termin gehandelt würden, sehr häufig vor, daß ein plötzlich hervor⸗ getretenes großes Angebot den Preis um 20, 30 Procent und mehr herabdrücke. Derartige Preisfluctuationen seien bei den auf Termin gehandelten Werthpapieren ausgeschlossen, weil die Möglichkeit, das erworbene Werthpapier sofort wieder auf Termin verkaufen zu können, in derartigen Fällen sofort erhebliche Nachfrage hervorrufe und damit einen beträchtlichen Cursrückgang hindere. Ebenso würden erhebliche Curssteigerungen infolge einer ganz vorübergehenden Nachfrage un⸗ möglich gemacht, weil der Terminhandel einen sehr viel größeren Markt schaffe, und auch denjenigen die Möglichkeit biete, als Ver⸗ käufer aufzutreten, welche sich ihres Besitzes nicht dauernd entäußern wollten. Letztere würden bei einer erheblichen Curssteigerung sich in der Lage befinden, die in ihrem Besitz befindlichen Werthpapiere zu verkaufen und auf einen späteren Termin wieder zu erwerben. )
Als wesentlicher Vortheil des Terminhandels müsse ferner hervor⸗ gehoben werden, daß derselbe eine richtigere Bewerthung der be⸗ treffenden Werthpapiere herbeiführe, als solches ohne Terminhandel der Fall sei. Dadurch, daß Hunderte von Personen sich an den Terminspeculationen in Werthpapieren betheiligten, würde eine sehr viel größere Gewähr dafür geboten, daß der Cursstand dem wahren
¹) Stenogr. Ber. S. 1070, 1163 ff, 1360, 1932 ff.
2) Stenogr. Ber. S. 77 ff., 417, 1161 ff., 1557.
³) Stenogr. Ber. S. 990 ff., 1161, 1466, bes. 1928 ff., 1930 ff.
4) Stenogr. Ber. S. 91 ff., 432 ff., 445, 661, 823, 1159, 1367, 1789 ff. u. a.
Werthe der betreffenden Werthpapiere entspräche, als beim Kassahandel in solchen Werthpapieren mit beschränktem Umsatz, bei denen die Curse, weil überhaupt nennenswerthe Umsätze nicht stattfänden, häufig völlig imaginär wären und durch ein vereinzeltes starkes Angebot oder durch vereinzelte verstärkte Nachfrage um viele Procente in die Höhe getrieben oder herabgedrückt würden. Dies sei insbesondere auch bei vielen industriellen Unternehmungen der Fall. Wenn alle diejenigen, die ein Interesse an Unternehmungen bestimmter Art, z. B. an Kohlenbergwerken, hätten, dieses Interesse durch Terminkäufe und „Verkäufe bekundeten, so sei eine größere Gewähr dafür geboten, daß unter Mitwirkung dieser großen Zahl von Interessenten und sach⸗ verständigen Elementen die Preisentwickelung eine richtigere und zuverlässigere sein würde.
Ein fernerer Vortheil des Terminhandels in Werthpapieren liege in der durch ihn gebotenen Möglichkeit, Kapitalien, die erst später fällig würden, schon früher zu vorher feststehenden angemessenen Cursen anzulegen, oder sich die erst später benöthigten Kapitalien zur Zeit ihres Bedarfs zu verschaffen. Es sei für denjenigen, der in einem Monat die Rückzahlung eines Kapitals erwarte, von Werth, dieses Kapital schon vorher anlegen und sich denjenigen Zeitpunkt für diese Anlegung aussuchen zu können, der ihm der geeignete schiene. Dieser Vortheil des Terminhandels erleichtere namentlich das Emissions⸗ geschäft erheblich, indem dadurch den Emissionshäusern die Möglichkeit geboten würde, ihre großen Bestände an zur Emission gelangenden ö allmählich, und ohne die Curse zu drücken, zu ver⸗ äußern. ¹) 8
Endlich sei der Terminhandel in Werthpapieren die Grundlage des Reportgeschäfts, welches in der Uebertragung der Lieferungs⸗ verpflichtung von dem nächsten auf einen späteren Termin bestehe. Dieses Reportgeschäft biete die Möglichkeit, auf kürzere Zeiten ver⸗ fügbare Gelder vorübergehend zinsbar anzulegen, und führe eine Ausgleichung der Zinssätze zwischen inländischen und ausländischen Börsen herbei. Denn das Reportgeschäft in Verbindung mit der Arbitrage sorge dafür, daß die Gelder von denjenigen Orten, an denen sie verfübbar seien und demgemäß garnicht oder nur gegen geringe Zinsen Verwerthung finden könnten, nach solchen Plätzen gebracht würden, an denen das Geldbedürfniß ein größeres und dringenderes sei. Diese ausgleichende Wirkung des Reportgeschäfts sei aber nicht bloß ein Vortheil für die Börse, sondern auch für die Allgemeinheit, indem sie Geldkrisen verhindere oder wenigstens abschwäche, die bei dem Zusammenhange, in dem alle Geldmärkte und Börsenplätze mit einander ständen, sich selten auf einzelne Orte beschränkten, sondern fast stets einen allgemeineren Charakter annähmen. ²)
Die Berechtigung der Beschwerde, daß der Terminhandel in Actien gewerblicher Unternehmungen die günstige Entwickelung der⸗ selben hindere und das Verhältniß zwischen Arbeitern und Arbeit⸗ gebern störe und trübe, sei in keiner Weise dargethan. Wenn be⸗ hauptet würde, daß in einzelnen Fällen erhöhte Lohnforderungen mit der Steigerung der Aectiencurse begründet seien, so hänge dieses nicht mit dem Terminhandel zusammen, sondern könne eben so sehr auch bei den lediglich per Kassa gehandelten Papieren vorkommen; es sei dies eine Wirkung der Fffentlichen Cursnotiz, vermöge welcher Jeder⸗ mann erkennen könne, welche Meinung an dem allgemeinen Markt über den Werth der betreffenden Papiere und die voraussichtlich zu erwartende Dividende bestehe. Die Meinung vieler Arbeiter, daß ihnen bei erhöhten Erträgnissen gewerblicher Unternehmungen ein größerer Antheil am Gewinn Bveba.e auch wenn diese Steigerung nicht in der Arbeitsleistung der Arbeiter ihre Ursache fände, hänge nicht mit dem Betriebe der Börse zusammen; vielmehr würde diese Meinung auch Werken gegenüber ausgedrückt, die sich nicht im Besitz von Actiengesellschaften befänden.
Gegen die Schädigung gewerblicher Unternehmungen durch Specu⸗ lationsgeschäfte ihrer Leiter sei bereits die Novelle zum Actiengesetz eingeschritten, indem sie den betreffenden Gesellschaften das Recht ge⸗ währt habe, den aus diesen Geschäften erlangten Vortheil für sich in Anspruch zu nehmen.¹)
Es wurde fast allseitig anerkannt, daß durch den Terminhandel der Markt in Werthpapieren eine beträchtliche Ausdehnung erfährt, und daß dieser Umstand sowie die Möglichkeit, die gekauften oder ver⸗ kauften Werthpapiere sofort wieder auf Termin verkaufen oder kaufen zu können, wohl geeignet ist, erhebliche Cursschwankungen, wie sie bei nur per Kassa gehandelten Werthpapieren im Falle dringenden un⸗ limitirten Angebots und dringender unlimitirter Nachfrage nicht selten vorkommen, zu verhindern und eine gleichmäßigere Cursbewegung herbeizuführen.
Dagegen wurden die anderen für diesen Terminhandel hervor⸗ gehobenen Vortheile von mehreren Seiten in Zweifel gezogen. Ins⸗ besondere wurde darauf hingewiesen, daß die Zahl derjenigen Personen, welche Terminspeculationen in Werthpapieren machten, ohne irgend welche Kenntniß von der Lage des betreffenden Unternehmens und des⸗ jenigen Gewerbezweiges, welchem dieses Unternehmen angehörte, zu besitzen, unendlich größer sei, als die Zahl derjenigen, die ein sach⸗ gemäßes Urtheil über diese Verhältnisse hätten. Als nothwendige Folge ergäbe sich demgemäß hieraus, daß der Einfluß der großen Masse der ohne Sach⸗ und Fachkenntniß speculirenden Personen auf die Preisentwickelung unter Umständen größer sein könne, als der der verhältnißmäßig geringen Anzahl Sachverständiger. Es würde also nicht nur keine zuverlässigere und richtigere Preisbewegung durch den Terminhandel herbeigeführt, sondern im Gegentheil diese Preis⸗ bewegung abhängig gemacht von den Meinungen und Stimmungen solcher Personen, die kein sachverständiges Urtheil über die den Werth der Werthpapiere bestimmenden Verhältnisse hätten, oder welche die Werthpapiere ohne Rücksicht auf deren wahren Werth nur kauften und verkauften, um von der Cursdifferenz Vortheil zu ziehen.
Die allgemeinen Ausführungen über den Begriff „Speculation“ seien durchaus berechtigt und zutreffend. Gerade aber das börsen⸗ mäßige Termingeschäft führe vielfach zu Geschäften, die nicht die Frucht des Nachdenkens, der Erfahrung und der richtigen Beurtheilung der thatsächlichen Verhältnisse wären und die gleichwohl in Börfen⸗ kreisen als berechtigt angesehen würden. Wenn jemand z. B. auf 12 Monate Kaffee oder im März Hafer per Herbst kaufe oder ver⸗ kaufe, also auf das Ergebniß der zukünftigen Ernte zu einer Zeit speculire, in der jede Berechnung über dieses Ergebniß absolut aus⸗ geschlossen sei, so hätten diese Geschäfte zweifellos mehr den Charakter der Wette, als den der Speculation im Sinne der gemachten Dar⸗ legungen.
Aber auch abgesehen von diesen Fällen, widerspräche es doch den thatsächlichen Verhältnissen, die große Masse der namentlich von dem Privatpublikum abgeschlossenen Termingeschäfte in Werthpapieren als auf Berechnung und Erfahrung beruhend, und den sich aus diesen Ge⸗ schäften ergebenden Gewinn als die berechtigte Entschädigung für ernste Geistesarbeit anzusehen. Der Beamte und der Offizier, der Landwirth und der Handwerker, ja auch selbst die meisten Kaufleute, die nicht dem Banquiergewerbe angehörten oder dieses thatsächlich betrieben, er⸗ höben wohl selbst nicht den Anspruch, wenn sie heute diese und morgen jene Werthpapiere kauften und verkauften, wenn sie in dem gleichen Werthpapier bald à la baisse und bald à la hausse speculirten, aus der Erfahrung der Vergangenheit und der Beobachtung der Gegen⸗ wart Schlüsse auf die Zukunft gezogen zu haben, und wenn die Sveculation glücklich ausgefallen sei, den Gewinn als Entgelt für ihre Geistesarbeit zu verdienen. Die Geistesthätigkeit, die meistens bei solchen Speculationen in Werthpapieren aufgewendet werde, sei doch sehr verschieden von der, die der Kaufmann, der Fabrikant anwende, wenn es sich für ihn darum handele, preisangemessen seine Rohproducte einzukaufen oder seine Waaren zu verkaufen. Hinge es von diesen Geschäften oft ab, ob die mühevolle Arbeit überhaupt eine Entschädigung erhielte, so müsse man allerdings zugeben, daß diese Speculations⸗
1) Stenogr. Ber. S. 77, 78, 989, 1579.
2) Stenogr. Ber. S. 436 ff., 1068.
3) Stenogr. Ber. S. 77, 78, 1076 ff., 1370, 1569, 1927, 1933 ff., 1948.
1581 ff.,
geschäfte in der That auf einer ernsten und anstrengenden Geistesarbeit beruhten.
Uebrigens würde doch niemand behaupten wollen, daß alle die⸗ jenigen berufsmäßigen Händler, welche Waaren oder Werthpapiere auf Termin kauften, dieses thäten, weil sie auf Grund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen den gegenwärtigen Preis als dem wahren Werthe nicht entsprechend ansähen und demgemäß eine Preissteigerung erwarteten, oder daß bei allen, die auf Termin verkauften, die entgegengesetzten Erwägungen Platz griffen. Wie oft komme es nicht vor, daß jemand kaufe, obwohl er überzeugt sei, daß der Curs bereits den Werth über⸗ steige, lediglich in der Hoffnung, daß die an der Börse erzeugte und von ihr auf das Publikum übertragene Erregung, den Curs noch weiter steigern und er dann Gelegenheit haben werde, die erworbenen Werth⸗ papiere zu theureren Preisen wieder zu veräußern. In allen diesen Fällen würde die Preisbewegung durch die Eingriffe des Terminhandels gewiß nicht in richtig« Bahnen gelenkt; im Gegentheil verursachten dieselben stetige Cursschwankungen, wie aus den graphischen Dar⸗ stellungen der auf Termin gehandelten Werthpapiere hervorgehe, und seien somit eine Quelle dauernder Beunruhigung für das nicht specu⸗ lirende Publikum.
Weiter wurde hervorgehoben, wie sich allerdings theoretisch der Fall construiren ließe, daß jemand, der erst in späterer Zeit ein Kapital erhielte, einen Vortheil darin fände, die von ihm gewünschten Werth⸗ papiere schon vorher auf Zeit zu erwerben, oder daß jemand, der zu einem späteren Termin Geld brauche, die in seinem Besitz befindlichen Werthpapiere auf Zeit veräußere. Diese Fälle kämen jedoch in der Praxis sehr selten vor, zumal die Werthpapiere nur in ganz bestimmten hohen Beträgen, welche die Geldmittel der kleineren Kapitalisten erheblich überstiegen, und auf ganz bestimmte Termine gehandelt würden; bei der Entscheidung der Frage, ob und in welchem Umfange das Termingeschäft in Werthpapieren einem berechtigten Bedürfniß entspräche, könne deshalb auf diese wenigen Fälle nicht wohl Rücksicht genommen werden. Außerdem würde auch in diesen Ausnahmefällen der Nachtheil, der für den Einzelnen aus dem Nichtvorhandensein des Terminhandels möglicherweise entstehen könnte, nur ein sehr geringer sein. Denn der Preis eines Werthpapiers könne per nächsten Monat, im Vergleich mit dem Kassapreis, nicht wesentlich höher oder geringer sein, als für das Kapital an Zinsen oder für das Werthpapier an Leihgebühr für diese verhältnißmäßig geringe Zeit gezahlt werden müßte. Das Allerbedenklichste aber sei die Möglichkeit, im Wege des Termingeschäfts im voraus verkaufen zu können, um erst später billiger einzukaufen, oder richtiger, zurückzukaufen.
Dagegen wurde von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen, daß eine Unterdrückung des Terminhandels in Werthpapieren schon deshalb eine wesentliche Verringerung der Spiel⸗ und Speculationsgeschäfte nicht zur Folge haben würde, weil es sehr leicht sei, diese Speculationen auch in der Form der Kassageschäfte zu machen. Bewiesen schon die Erfahrungen an den amerikanischen Börsen, besonders der New⸗Yorker, an welcher man das Termingeschäft in Werthpapieren nicht kenne, und an denen die Spielgeschäfte eine sehr viel größere Ausdehnung hätten, als an den deutschen Börsen, daß eine Einschränkung dieser Art der Geschäfte von einer Beseitigung des Termingeschäfts nicht er⸗ hofft werden dürfe, so biete es in der That keine großen Schwierig⸗ keiten, die Speculationsgeschäfte der Form des Termingeschäfts zu ent⸗ kleiden und in der Form des Kassageschäfts zu machen. Man würde dann dazu übergehen, die vorhandenen Stücke demjenigen, der als Verkäufer speculiren wolle, gegen ein bestimmtes Leihgeld leihweise zu überlassen und auf diese Weise könnten die vorhandenen Werthpapiere hinter einander zu einer großen Anzahl von Kassageschäften benutzt werden. 1¹) Demgegenüber wurde hervorgehoben, daß die Verhältnisse an der New⸗Yorker Börse nicht wohl zum Beweise dafür angeführt werden könnten, daß bei einem Verbot der Termingeschäfte die Speculations⸗ und Spielgeschäfte an den deutschen Börsen keine sehr erhebliche Einschränkung erfahren würden. An der New⸗Yorker Börse sei jeder, sowohl der Käufer, wie der Verkäufer auch bei Kassa⸗ geschäften auf Verlangen des Mitcontrahenten verpflichtet, dem anderen Contrahenten volle Sicherheit für die Erfüllung des Geschäfts zu ge⸗ währen. Infolge dessen könnte dort allerdings durch Prolongationen und das Verleihen der Stücke den Speculationen in der Form der Kassageschäfte eine viel größere Ausdehnung gegeben werden, als es beim reinen Kassageschäft ohne solches Verleihen möglich sei, bei dem die Zahl der vorhandenen Stücke die äußerste Grenze der abzu⸗ schließenden Speculationsgeschäfte bilde. In Deutschland seien aber die Speculationen mit voller Deckung des Gegencontrahenten sehr selten und jedenfalls für das Privatpublikum kaum sehr gefährlich. Die meisten Geschäfte würden abgeschlossen mit einer verhältnißmäßig geringen Einlage, die dem Commissionär als Sicherheit diene; die hauptsächlichste Sicherheit für den Commissionär seien aber die von ihm erworbenen Werthpapiere, die er bis zu seiner vollen Befriedi⸗ gung in Pfandbesitz behalte. Es sei deshalb nicht anzunehmen, daß er diese Werthpapiere durch Verleihen an andere Speculanten aus der Hand zu geben und sich dadurch der Hauptsicherheit zu entäußern geneigt sein würde. Außerdem aber würden sich diese Möglichkeiten einer unreellen Geschäftsgebahrung durch ein rationelles Depotgesetz sehr wesentlich beseitigen und damit auch die Auswüchse einer über⸗ mäßigen Agiotage stark beschneiden lassen. ²)
Hiermit solle keineswegs behauptet werden, daß bei einem Verbot des Termingeschäfts in Werthpapieren die Börse nicht Mittel und Wege finden würde, dieses Verbot zum theil zu umgehen und das Geschäft in Formen zu kleiden, die es äußerlich als Kassageschäft er⸗ scheinen ließen, obwohl es seinem inneren Wesen nach doch ein Termin⸗ geschäft verblieben sei. Nicht wohl in Abrede würde aber gestellt werden können, daß durch eine Beschränkung des Termingeschäfts in Werthpapieren auch das Spiel⸗ und Seculationsgeschäft, namentlich des Privatpublikums, eine erhebliche Erschwerung und Einschränkung erfahren würde, und dies sei immerhin gegenüber dem jetzigen Zustand eine wesentliche Verbesserung. 1
Der börsenmäßige Terminhandel in Waaren hat sich entwickelt, seitdem das Bedürfniß empfunden wurde, allgemein gültige Bedingungen in Bezug auf die Qualität der zu liefernden Waare, den Erfüllungsort, die Prüfung und Abnahme u. s. w. zu vereinbaren, welche für alle Geschäfte dieser Art maßgebend sein sollen. 3)
In der Commission bestand Meinungsverschiedenheit darüber, ob nicht die Entwickelung, welche das Börsentermingeschäft in Waaren genommen habe, mit überwiegenden Nachtheilen für dier. allgemeinen Interessen verbunden sei. Von der einen Seite wurde dieses Termin⸗ geschäft als die vollkommenste Stufe des Handelsverkehrs bezeichnet und zum Beweise dafür auf die Thatsache hingewiesen, daß nament⸗ lich der internationale Geschäftsverkehr, soweit es die Natur der Waaren gestatte, sich immer mehr dieser Form bediene und immer neue Waaren in den Terminhandel hineinzuziehen versuche. Selbst, verständlich seien nicht alle Waaren geeignet, auf Termin gehandelt zu werden. Die nothwendige Voraussetzung sei vielmehr die Mög⸗ lichkeit einer einheitlichen Feststellung der Qualität der zu liefernden Waare, die im großen und ganzen als geeignete Grundlage für alle abzuschließenden Termingeschäfte dienen könne. Wo diese Voraussetzung vorliege, sei der Terminhandel berechtigt und befriedige ein hervor⸗ ragendes allgemeines Bedürfniß. Dieses Bedürfniß lliege namentlich vor bei allen Waaren, die nur einmal im Jahre geerntet würden, und bei denen es also darauf ankäme, die erzeugten Quantitäten derart nach Ort und Zeit zu vertheilen, daß nirgend ein fühlbarer Mangel, nirgend ein schädlicher Ueberfluß vorhanden wäre. Diese Function der Vertheilung erfülle der Terminhandel in der denkbar vollendetsten Weise. Sei im Weltverkehr ein erheblicher Ueberfluß an solchen Waaren vorhanden, so sorge der Terminhandel für eine erhebliche Preisermäßigung und führe dadurch zu einer Steigerung der Consumtion. Sei umgekehrt ein Mangel fühlbar und bestehe die Befürchtung, daß 1) Stenogr. Ber. S. 419 ff., 444 ff., 448, 812, 825, 1072, 1154 ff., 1160, 1362 ff., 1566 ff., 1609, 1932, 1934, 1947.
²) Stenogr. Ber. S. 107, 1927 ff.
3) Stenogr. Ber. S. 2069, 2225, 2071 ff., 2429 ff.
2209,
gehaltenen Vorräthen Verluste zu erleiden.
es nicht oder nur schwer möglich sein würde, das Bedürfniß des Welt⸗ consums voll zu befriedigen, so steigere der Terminhandel die Preise und führe so rechtzeitig zu einer Einschränkung des Consums. Seien an dem einen Ort der Welt die Preise niedrig, an dem anderen hoch,
so sorge der Terminhandel, indem er es begünstige, an dem ersten
Ort zu kaufen, an dem letzteren zu verkaufen, für einen Ausgleich der Preise. Ueberhaupt wirke der Terminhandel preisausgleichend und hindere, daß die Preise dauernd unter die Productionskosten derjenigen Länder fielen, die zur Befriedigung des Weltbedarfs vorzugsweise in
Betracht kämen; er hindere aber auch, daß der Preis diese Productions⸗
kosten mit Einschluß des berechtigten Unternehmergewinns dauernd erheblich übersteige. Liege eine große Ernte vor und sinke der Preis
immer weiter und weiter, bis er schließlich an der Grenze der Productions⸗
kosten angelangt sei, so nehme der Terminhandel zu den billigen Preisen die Waare auf, sie für den Consum späterer Zeit reservirend und hindere so einen weiteren Preisrückgang. Sei dagegen der Preis in Folge ge⸗ ringer Vorräthe ein ungewöhnlich hoher und die Möglichkeit, vielleicht Wahrscheinlichkeit, “ daß die nächste Ernte größer sein werde als der Jahresbedarf, so greife der Terminhandel ein und nöthige
durch fortgesetzte Verkäufe auf spätere Termine die Inhaber der
Waare zu billigen Verkäufen oder hindere wenigstens weitere Preis⸗ steigerungen durch die Sorge, an den über die Ernte hinaus fest⸗ Durch diesen Ausgleich
nütze der Terminhandel sowohl den Producenten wie den Consu⸗ menten, indem er in den Zeiten der niedrigen Preise einen weiteren
Preisfall hindere und in Zeiten der hohen Preise sich einer weiteren
Preissteigerung entgegenstelle.
Durch dieses Eingreifen der Speculation würden die durch den Wechsel der Ernten hervorgerufenen Preisschwankungen vermindert und die Uebergänge der Preise von der einen Ernte zur anderen ge⸗ nildert. Hierin liege ein besonderer Vortheil des Terminhandels, der dafür sorge, daß alle günstigen und ungünstigen Chancen der neuen Ernte bereits viele Monate vor deren Einbringung zu ihrem be⸗ rechtigten Einfluß auf die Gestaltung der Preise gelangten. In diesem
Einfluß liege auch der hauptsächlichste Grund für die sich oft wieder⸗ Holenden, stetigen Schwankungen der Terminpreise. Es liege auf der
Hand, daß ein jedes die Ernte eines größeren Gebiets vortheilhaft
oder nachtheilig beeinflussende Vorkommniß auf den für den Consum voraussichtlich zur Verfügung stehenden Vorrath einwirke und dem⸗ emäß auch für die Preisfeststellung von Bedeutung sei und sein nüsse. Ohne den Terminhandel müßten die Preisübergänge von einer
Ernte zur anderen sehr viel beträchtlichere Schwankungen aufweisen,
was nicht im allgemeinen Interesse läge. ¹)
Unentbehrlich sei ferner der Terminhandel für den internationalen Handelsverkehr, weil er den Kaufmann in den Stand setze, unmittel⸗ var nachdem er die Nachricht über den Einkauf der Waare für seine Kechnung erhalten habe, durch entsprechende Verkäufe auf Termine ich seinen Verkaufspreis zu sichern und sich damit von weiteren Preis⸗ chwankungen unabhängig zu machen. Da der Kaufmann auch im
stande sei, sich die Schiffsfracht, die Assecuranz und den Curs der
Geldrimessen zu sichern, so sei er in der Laze, den Erfolg einer Unter⸗
nehmung, deren Abwickelung vielleicht erst nach mehreren Monaten
erfolgen solle und könne, mit annähernder Sicherheit im voraus zu berechnen. Vergleiche man hiermit die Lage des Handels vor etwa
40 Jahren, als der postalische und telegraphische Verkehr noch der etzigen Ausbildung entbehrten und die jetzt über die ganze Welt aus⸗ ebreitete Handelspresse kaum existirte, sodaß für die Verbreitung der auf die Handels⸗ und Transportverhältnisse bezüglichen Mittheilungen
nur sehr dürftig gesorgt gewesen, so könne darüber kein Zweifel sein, daß damals der Kaufmann mit seinen Geschäften eine viel länger
dauernde und deshalb größere Gefahr hätte laufen müssen, weil er gar nicht in der Lage gewesen, zu berechnen, wie sich beim Eintreffen seiner Ladung der für dieselbe erhältliche Preis stellen würde. Aller⸗ dings hätten damals alle Kaufleute unter den gleichen ungünstigen
Verhältnissen gestanden; aber diese Verhältnisse hätten alle Kaufleute enöthigt, ihren Unternehmungen enge Grenzen zu ziehen, um mit
ihren Mitteln das wesentlich größere Risico tragen zu können; ent⸗ sprechend dem größeren Risico hätte auch der Gewinn des Händlers ein sehr viel größerer sein müssen. Der Unterschied zwischen dem
Preise des Producenten und dem des Consumenten sei größer gewesen,
die Waare also vertheuert worden. Die Entwickelung der Verkehrs⸗
mittel und des Nachrichtenwesens in Verbindung mit dem Termin⸗ handel vermindere das Risico des Kaufmanns, gestatte ihm, mit ge⸗ ringeren Kapitalien größere Unternehmungen zu machen und sich dem⸗ gemäß auch mit einem geringeren Verdienst zu begnügen.2) Das hervorragendste Sicherungsmittel für den Kaufmann sei aber der
Terminhandel, und die großen Dienste, welche er der Allgemeinheit
durch den erleichterten Bezug und die Verbilligung der überseeischen
Hauptartikel leiste, ließen die mit ihm verbundenen Nachtheile als
verhältnißmäßig gering erscheinen.
Die gleichen Gründe, die den Terminhandel für den internatio⸗ nalen Waarenverkehr zu einem Bedüfniß machten, träfen auch für die großen Hauptartikel der inländischen Production, die selbst oder deren Rohproducte nur einmal im Jahre geerntet würden, wie Getreide, Mehl, Spiritus, Zucker, zu, zumal bei diesen Artikeln Inlands⸗ und Auslandshandel ineinander übergingen. Die Spiritusrectifications⸗ anstalten, die den Spiritus auf Zeit nach fernen Ländern verkauften, würden ein sie erdrückendes Risico tragen müssen, wenn ihnen nicht die Möglichkeit geboten wäre, das benöthigte Rohmaterial sich für diejenigen Zeiten, für welche sie es zur Verarbeitung brauchten, zu⸗ Preisen zu sichern, die dem Preis des im voraus verkauften Fabrikats entsprächen.
Aber nicht bloß zur Beschaffung der effectiven Waare sei in solchen Fällen der Terminhandel nöthig, sondern wenn auch das Ge⸗ schäft von jeder Lieferung losgelöst sei, biete der Terminhandel doch ein berechtigtes und unentbehrliches Mittel der Versicherung gegen Risico und Preisschwankungen¹). Der Müller in Königsberg, der das von ihm erzeugte Mehl zu angemessenem Preis auf spätere Monate nach Skandinavien verkaufen könne, benutze den Terminhandel vielleicht in Berlin, um sich gegen eine erhebliche Steigerung der Getreide⸗ preise zu sichern, obwohl er keineswegs die Absicht habe, das in Berlin gekaufte Getreide demnächst abzunehmen. Für ihn stellten sich, auch wenn er das Getreide zur Herstellung des von ihm auf späteren Termin verkauften Mehls nicht besitze, sondern beabsichtige, sich das⸗ selbe demnächst in Königsberg anzukaufen, diese Termintäufe an einer anderen Börse als ein unabweishares Bedürfniß heraus, weil sie ihm die Möglichkeit böten, ein jedes Risico von sich abzuwenden. Denn wenn die Preise, die er vielleicht nach Monaten für das zum Ver⸗ mahlen benöthigte Getreide würde anlegen müssen, erheblich gesunken seien, so verdiene er an dem nach Skandinavien abgeschlossenen Mehl⸗ geschäft, dem die früheren höheren Preise zu Grunde gelegt seien, soviel mehr, daß er den Verlust an dem in Berlin asis senen Deckungsgeschäft begleichen könne. Erführen umgekehrt die Getreide⸗ preise eine wesentliche Steigerung, o würden die Verluste, welche er an dem skandinavischen Geschäft erleide, ausgeglichen durch den Gewinn, den das Berliner Deckungsgeschäft ihm bringe. Ein Welthandel in den großen Consumtionsartikeln sei völlig undenkbar ohne Termin⸗ handel. Kein Händler, der solche Quantitäten umsetze, wie es der Welthandel bedinge, vermöge das Risico zu tragen, wenn der Termin handel ihm nicht die Möglichkeit böte, es auf andere Schultern ab⸗ zuwälzen 4). Der Termistanden sei eine Versicherung, wie jede andere Versicherung, und müsse nach den gleichen Grundsätzen beurtheilt werden. Das Wesen einer jeden Versicherung liege in der Vertheilung der für den zunächst Betheiligten verhängnißvollen Gefahr auf viele, auf den ganzen Kreis derer, die sich an solchen Versicherungsgeschäften betheiligten. Die Annahme, daß dieser Kreis sich gerade beim Termin⸗ geschäft vorwiegend aus weniger leistungsfähigen Personen zusammen⸗
2232, 2291, 2649 ff., 3408 ff.,
1¹) Stenogr. Ber. S. 2226 ff., 3420, 3130, 3519, 3527 ff., 3547 ff.
2²) Stenogr. Ber. S. 3538 ff., 3547, 3567.
³) Stenogr. Ber. S. 3125, 3131 ff., 3136.
4) Stenogr. Ber. S. 2616, 2816, 3245, 3253.
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setze, sei unzutreffend. Der Hauptsache nach würden die Termin⸗ geschäfte von Großhändlern, und zwar zunächst der betreffenden Geschäftszweige, und von Großkapitalisten betrieben, welche die Gefahr zu übersehen und sie zu tragen vermögen. Wenn Personen, für welche diese gewagten Geschäfte sich nicht eigneten, an denselben theilnähmen, so sei das bedauerlich; es sei zu hoffen, daß die fortschreitende Er⸗ kenntniß der mit ihnen verbundenen Gefahr sie mehr und mehr davon zurückhalte. Uebrigens wirkten in dieser Richtung bereits die ge⸗ troffenen Geschäftseinrichtungen, namentlich die Liquidationskassen, und außerdem habe ja die Commission gerade hierfür weitere Vor⸗ beugungsmittel vorgeschlagen. Jedenfalls könne hieraus ein Grund gegen das Termingeschäft an sich nicht abgeleitet werden. Wie jede Versicherung nur bei großen Risiken zweckmäßig und nützlich sei, so auch diejenige durch das Termingeschäft. Für kleinere Händler eigne sich diese Geschäftsform nicht, wie ja auch schon dadurch zum Aus⸗ druck komme, daß bei ihr immer nur große Waarenmengen gehandelt würden. Hieraus erkläre sich auch, daß die Großhändler, und nament⸗ lich die Importeure, lebhaft für das Termingeschäft einträten, während die anderen Händler, und zwar umsomehr, je geringer ihr Geschäfts⸗ umfang sei, demselben vielfach indifferent oder ablehnend gegenüber⸗ ständen. Hinsichtlich des Kaffeeterminhandels komme hinzu, daß die Einführung dieser neuen Geschäftsform für die größeren Zwischen⸗ händler Aenderungen in dem Geschäftsverfahren bedinge, zu denen überzugehen manchem anfangs unbequem und schwierig gewesen sei.
Endlich biete der Terminhandel den Vortheil einer richtigen und angemessenen Bewerthung der betreffenden Waaren. Nur durch den Terminhandel sei die Möglichkeit geboten, alle Personen, welche die statistische Lage eines Artikels, seine Productions⸗ und Consumtions⸗ verhältnisse genau kennen, in sachgemäßer Weise bei der Feststellung der Preise desselben mitwirken zu lassen. Jeder, der als Käuter oder Verkäufer auf dem Terminmarkt auftrete, gebe damit der Oeffent⸗ lichkeit seiue Ansicht über die Entwickelung der Preisverhältnisse der betreffenden Waare preis. Aus der Abwägung aller dieser Meinungen und Ansichten bilde die Börse den richtigen Preis. Gewiß könnten vorübergehend die der Weltlage entsprechenden richtigen Preise durch Eingriffe von Speculanten an den Börsenpläßen verändert werden. Die Hilfe gegen derartige Ausschreitungen liege aber in dem Termin⸗ geschäft selber. Auf die Dauer könne sich dasselbe nicht loslösen von den realen Verhältnissen, von Vorrath und Bedarf. Wenn hier und da Schwänzen in Scene gesetzt und die Preise vorübergehend und un⸗ natürlich in die Höhe getrieben wären, so folge die Reaction meist unmittelbar auf dem Fuße, und diejenigen, welche solche Eingriffe in die natürliche Entwickelung der Preise bewirkten, müßten dies meist mit dem Verlust ihres Vermögens büßen. Ebenso unrichtig sei die Auffassung, daß der Terminhandel die Preise künstlich unter das be⸗ rechtigte Niveau herabdrücke. Einem jeden Verkäufer stehe ein Käufer gegenüber, einem jeden, der ein Interesse am Preisdruck, einer, der ein Interesse an der Preissteigerung habe. Diese wider einander streitenden Interessen bewirkten die richtige Preisfeststellung. ¹)
Von anderer Seite wurde in Abrede gestellt, daß der Termin⸗ handel in Waaren nothwendig sei, um die sachgemäße Vertheilung derselben über das ganze Consumtionsgebiet und über die Zeit bis zur neuen Ernte herbeizuführen, und zum Beweise dafür, daß die Ver⸗ sorgung eines Landes mit Brodfrucht auch ohne Terminhandel sehr wohl möglich sei, auf England hingewiesen, dessen größte Börse London — den Terminhandel in Weizen kaum kenne, obwohl dieses Land bekanntlich einen viel größeren Bedarf an Weizen habe als Deutschland. In zahlreichen Waaren, die nur einmal im Jahre er⸗ zeugt würden, bestehe kein Terminhandel, und gleichwohl hätte der Effectivhandel bisher stets die Aufgabe sachgemäß zu lösen vermocht, Vorrath und Bedarf auszugleichen und dafür zu sorgen, daß die be⸗ nöthigten Quantitäten stets da vorhanden gewesen seien, wo man die⸗ selben gebraucht habe. Als unzutreffend müsse die Auffassung be⸗ zeichnet werden, daß die Entwickelung der Verkehrsmittel und des Nachrichtenwesens die Vorausberechnung der Preise erschwert und damit das mit dem Handel verbundene Risico vermehrt habe. Es könne zugegeben werden, daß in früheren Decennien bei wenig ent⸗ wickelten Verkehrsmitteln die Aufgabe des Handels im allgemeinen eine viel einfachere gewesen sei, indem er sich darauf beschränkt habe, den Ausgleich zwischen Vorrath und Bedarf in kleineren Gebieten, deren Verhältnisse sich leichter hätten übersehen lassen, zu bewirken. Daß dagegen der Weltverkehr andere Aufgaben an den Handelsstand stelle und es erforderlich mache, daß der Händler nicht bloß mit den Produetions⸗ und Consumtionsverhältnissen seiner eigenen Heimath und benachbarter Gebiete, sondern mit denen aller für den Welt⸗ verkehr in Frage kommenden Länder vertraut sein müsse, sei selbst⸗ verständlich. Eine sachgemäße und erschöpfende Information ein⸗ zuziehen, sei aber jetzt ungleich leichter wie in jenen Zeiten, in denen die Verkehrsmittel und das Nachrichtenwesen weniger entwickelt ge⸗ wesen seien und eine zuverlässige Handelspresse kaum existirt habe. Heute wisse man bereits wenige Monate nach beendigter Ernte die Ergebnisse derselben nicht bloß bezüglich der Heimath, sondern auch betreffs ferner Léänder. Ueber den Stand der Getreidefelder würden zum theil amtliche Mittheilungen in kürzester Frist gemacht, die wohl geeignet seien, als Anhalt für die Beurtheilung der zukünftigen Preis⸗ verhältnisse zu dienen. Jedes die Ernteergebnisse eines für die Ver⸗ sorgung wesentlich in Betracht kommenden Bezirks beeinträchtigende Ereigniß würde durch den Telegraphen sofort nach Eintritt der ganzen Welt kundgegeben. Gewiß seien alle diese Nachrichten nicht absolut zuverlässig und böten keineswegs eine unbedingte Gewähr für die richtige Beurtheilung der zukünftigen Preisentwickelung. Es liege aber doch auf der Hand, daß auch eine derartig großartige Entwickelung des Nachrichtenwesens, wie sie unsere Zeit besitze, in hervorragendem Maße den Handel erleichtern und ihn in den Stand setzen müsse, wenigstens im allgemeinen die Tendenz der zukünftigen Preisbewegung voraus⸗ bestimmen zu können. Ebenso müsse auch durch die Entwickelung der Verkehrsmittel das Risico außerordentlich vermindert werden. Denn, wenn der Handel, der früher vielleicht Monate gebraucht hätte, um die Waaren von ihren transatlantischen Productionsgebieten nach ihren Consumtionsorten zu bringen, diese Transporte jetzt in ebenso viel Wochen bewirken könne, so müsse diese wesentliche Abkürzung der Transportdauer natürlich das Risico des Kaufmanns sehr erheblich verringern. In den Monaten, die früher nöthig gewesen wären, um das Getreide oder den Kaffee von Südamerika nach Europa zu bringen, hätte eine vollständige Umwälzung in den Preisverhältnissen eintreten können. Bei der Versendung sei vielleicht eine vorzügliche Ernte in den wichtigsten Productionsgebieten mit Wahrscheinlichkeit, ja mit annähernder Sicherheit zu erwarten gewesen, während bei der Ankunft der Waaren diese Hoffnungen vernichtet gewesen wären und die Preise demgemäß eine große Steigerung erfahren hätten. Das Risico sei daher durch die Verbesserung des Verkehrswesens ein wesentlich geringeres geworden, und es sei nicht einzusehen, wie die hervorragenden Errungenschaften der Wissenschaft und der Technik, die auf dem Gebiete des Nachrichtenwesens und der Transportmittel in wenigen Decennien eingetreten seien, den Handel zu einem gefährlicheren hätten machen können. Unzweifelhaft sei heute die Concurrenz der Länder unter einander eine sehr viel größere, und finde der Ausgleich zwischen Production und Consumtion mit einem er⸗ heblich niedrigeren Gewinn für den Handel statk, wie dies früher der Fall gewesen sei. Diese Concurrenz habe zur Folge, daß nur hervorragend tüchtige Geschäftsleute einen reichlichen Gewinn für ihre Arbeit fänden. Dies sei aber nicht bloß bei den auf Termin ge⸗ handelten Waaren der Fall, sondern eine Erscheinung, die sich im ganzen Erwerbsleben zeige. Auch der Händler in Gerste, in welchem Artikel bekanntlich ein Terminhandel nicht bestehe, müsse über die Consumtions⸗ und Productionsverhältnisse der wichtigsten in Frage kommenden Länder pöllig informirt sein, wenn er die Concurrenz mit anderen Berufsgenossen aufnehmen wolle. Wenn man darauf hin⸗ weise, wie schwierig die Vorausberechnung der Preisentwickelung eines Artikels wie Weizen sei, der fast in jedem Monat in großen Welt⸗
¹) Stenogr. Ber. S. 2291, 2362, 2470, 2823, 3133 ff., 3144 ff., 3306, 3308, 3534.
1 geerntet würde, und wie durch unerwartete EFreignisse in einem oder mehreren dieser⸗ Gebiete ganz plötzlich Preisfluctuationen nach oben oder nach unten herbeigefübrt werden könnten, so sei das ja im allgemeinen zutreffend. Aber nur bei den wenigsten auf Termin gehandelten Waaren lägen solche Verhältnisse vor. So sei für den Preis von Roggen bis vor wenigen Jahren ganz überwiegend nur die russische und deutsche Ernte in Betracht gekommen, während z. B. die Preisentwickelung für Spiritus im allgemeinen durch die ein⸗ heimische Ernte und die Möglichkeit des Exports von Sprit nach Spanien oder Frankreich bedingt sei. ¹
Müsse hiernach auch der Auffassung widersprochen werden, daß die Entwickelung des Nachrichten⸗ und Verkehrswesens die richtige Vor⸗ ausbestimmung der Preisbewegung hindere und das Risico des Händlers vermehre, so solle doch nicht verkannt werden, daß das Termingeschäft nicht bloß für den Händler, sondern auch für diejenigen wichtigen Productionszweige, welche die betreffenden Erzeugnisse weiter verarbei⸗ teten, ganz wesentliche Vortheile biete. Es sei in der That für den Spiritusraffineur ein großer Vortheil, wenn er sich an der Börse die Erlangung des Rohmaterials für die Zukunft zu Preisen sichern könne, die ihm beim bewirkten Verkauf des Feinsprits einen angemessenen Fabrikationsgewinn sicherten. Es sei für den Müller ein Weltgeschäft in großem Umfange ohne wesentliches Risico überhaupt nur dadurch möglich, daß er die benöthigten Getreidequantitäten sich für spätere Termine einkaufen könnte. Mit der Constatirung dieser Vortheile sei aber die Frage, -ob auf dem Gebiete der Versicherung das Termin⸗ geschäft berechtigte Functionen erfülle und für die allgemeine Volks⸗ wirthschaft nützlich sei, keineswegs entschieden. Da das von dem Umfang der Ernte abhängige Risico nicht aus der Welt geschafft werden könne, so müsse man die Frage untersuchen, ob diejenigen Kreise, auf welche der Großhändler, der Müller, der Raffineur u. s. w. ihr Risico durch den Terminhandel abwälzen, dieses Risico leichter tragen könnten, als die genannten Personen. Diese Frage müßte wenigstens bei der bisherigen schrankenlosen Entwickelung des Termin⸗ handels entschieden verneint werden. Die Personen, welche dem Großhandel und den erwähnten Industriezweigen das Risico abnähmen, seien vorzugsweise jene zahlreichen, den Kreisen des Privatpublikums und den kleineren Gewerbtreibenden angehörenden Speculanten, die, zu der Speculation lediglich durch die Hoffnung auf eine günstige Preisentwickelung vielfach verleitet, als Käufer und Verkäufer an den Börsen aufträten. Daß diese Personen, die vielfach mit dem Handel in den betreffenden Artikeln nicht die geringste Beziehung hätten, durch ihre Geschäfte dem Großhandel und den größeren Gewerb⸗ treibenden das Risico abnähmen, sei gewiß für letztere erwünscht, aber vom Standpunkt der allgemeinen Interessen kein berechtigter Zustand. Wie viele Existenzen aus allen Berufszweigen würden nicht durch solche Speculationen zu Grunde gerichtet, und wenn man sich ver⸗ gegenwärtige, daß es vielleicht die Speculationsgeschäfte eines Beamten und Offiziers oder eines Volksschullehrers oder eines Hausknechts seien, welche dem Großkaufmann und dem Raffineur ihr Risico ganz oder theilweise abnähmen, so seien das gewiß nicht gesunde und be⸗ rechtigte Verhältnisse.
Aber sähe man hiervon auch ab und verfolge die einzelnen auf Termin gehandelten Waaren von der Production bis zur Consumtion, so ergebe sich, daß durch den Terminhandel das Risico schließlich auf die schwächsten Schultern übertragen würde. Wenn der Händler, der das Getreide aus Rußland beziehe, sein Risico auf den Müller, der Müller auf den Mehlhändler, dieser auf den Bäcker übertrage, so bliebe dieses Risico schließlich auf den Bäcker sitzen, dem im allge⸗ meinen die Möglichkeit fehle, seine Waaren auf Termin verkaufen zu können. Thatsächlich würde also das Risico von den leistungsfähigen Schultern des Großhändlers und des potenten Müllers auf die wenig leistungsfähigen des Bäckers abgewälzt.²) Aehnlich lägen die Ver⸗ hältnisse bei den anderen Waaren, die auf Termin gehandelt würden. Der Importeur von Kaffee übertrage das mit dem Import verbundene Risico auf den Großhändler und dieser wieder auf den kleineren Händler, der sich seinen Bedarf durch Terminkäufer sichere. Auf diesem letzteren verbleibe das Risico, da er dasselbe nicht weiter auf die Consumenten zu übertragen vermöge; es würde also auch hier von den stärkeren Schultern auf die schwächeren übertragen. Hamburger Sachverständige aus der Kaffeebranche hätten demgemäß auch ganz offen eingeräumt, daß die Termingeschäfte schon wegen der Kosten, die auf ihnen ruhten, nur von wenigen ganz großen Händlern zum Zwecke der Versicherung gegen Risico benutzt werden könnten.) Gewiß solle nicht verkannt werden, daß die Tragung des Risicos dadurch wesentlich erleichtert würde, daß es auf eine große Zahl von Schultern vertheilt würde; seien diese Schultern aber an sich zu schwach Uebernahme des Risicos, so könne darin ein Vortheil für die Vol wirthschaft nicht erblickt werden.
Der Auffassung, daß das Termingeschäft eine ebensolche Ver⸗ sicherung darstelle, wie etwa die Versicherung gegen Feuer⸗ oder Wasserschäden und nach den gleichen Grundsätzen zu beurtheilen sei, wie die letztere, müsse entschieden widersprochen werden. Bei der Versicherung gegen Feuer⸗, Hagel⸗ oder sonstige Schäden werde von jedem, der diesen Gefahren ausgesetzt sei und sich sichern wolle, eine auf Grund langjähriger Erfahrungen berechnete Prämie erhoben, di dem Risico, das der Einzelne verursache, ziemlich genau entspräche Die Gesammtheit der Versicherten zrage also im allgemeinen di Schäden, denn in der Regel müßten die Prämien zur Begleichung derselben ausreichen. Ganz anders lägen die Verhältnisse beim Termmhandel und bei der in demselben liegenden Versicherung gegen Preisschwankungen. Hier handle es sich lediglich darum, die ganze Gefahr auf Einen oder mehrere Andere zu uübertragen. Wenn Importeur von 100 000 Centnern Getreide zum Zwecke der Deckung zehn Terminverkäufe von je 10 000 Centnern mache, so träten an seine Stelle eben zehn andere Personen, welche das Risico, das er sonst zu tragen hätte, ihm abnähmen, und wenn sich unter diesen zehn Personen Handwerker oder kleinere Kaufleunte befänden, so würde thatsächlich das Risico von den starken, leitungsfähigen Schultern des Großhändlers auf schwächere Schultern übertragen. Da man aber im allgemeinen annehmen könne und müsse, daß, je geringer die finanzielle Leistungsfähigleit der Terminspeculanten sei, auch desto geringer die von ihnen gehandelten Quantitäten seien, so folge dieraus daß. je größer die Zahl derjenigen sei, auf welche der Großhändler
oder Großfabrikant sein Risico 1 ge, desto schwächer in der
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Regel die Schultern seien, welche ihne 8 Risico abnähmen. Mit
der Versichering gegen Schäden, welche zu einem unentbehrlichen Factor im „Wirthschaftsleben geworden sei und auf dem Princip der großen Zahlen beruhe, habe die im Terminhandel liegende Verfiche⸗ rung nicht das Mindeste gemein. 1
Eine Abschwächung der nachtheiligen Folgen des Terminhandels sei zu erwarten, wenn es möglich wäre, das mit dem Handel und der Verarbeitung der auf Termine gehandelten Waaren in keiner Be⸗ ziehung stedende Privatpublikum, sowie die kleineren Gewerbe⸗ treibenden von dem Terminhandel auszuschließen. Gelänge dies, so sei die in dem Terminhandel liegende Versicherung gegen Preis⸗ schwankungen allerdings ein nicht zu unterschätzender Vortheil für den Weltverkehr. Diese Ausschließung sei aber auch für die richtige Preisentwickelung dringend erwünscht. Es liege auf der Hand, daß. solange das Privatpublikum an der Speculation in Waaren wesentlich betheiligt sei, die allein berechtigten Factoren für die Preisdeftimmung, Vorrath und Bedarf, keineswegs die ausschlaggebende Bedeutung hätten, die ihnen zukämen, sondern daß die Preisentwickelung abdene von Ansichten und Meinungen solcher Personen, die ein Urtheil über dieselbe nicht haben könnten. An der sachgemäßen Gnt⸗ wickelung der Preise im Waarenverkehr seien aber daterländeh Interessen noch viel mehr betheiligt, wie an der Preisentmechelung de⸗ züglich der Werthpapiere. Insbesondere hade die vaterländesche Sand⸗ wirthschaft einen berechtigten Anspruch darauf d. Pressentwich⸗ lung durch Vorrath und Bedarf bestimmt urd Eugrife
2217 Ff., 2623 Z40l u. 28. m. S. 2218, 2248, 246 ü. h. 2888 F. H4t8 8 2 e —
¹) Stenogr. Ber. ²) Stenogr. B 8) Stenogr.
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