Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition 8
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne NUummern kosten 25 ₰.
Der Bezugsprreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ% 50 ₰.
Insertionspreis für den Raum einer Urnckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an:
die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
— “
Berlin, Freitag, den
und des Central⸗Handels⸗Registers für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichs⸗Postgebiet 4 50 ₰. Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, als der geringe Vorrath reicht.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Ober⸗Bürgermeister Becker zu Köln die Königliche Krone zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse,
dem Geheimen Commerzien⸗Rath Eugen Langen eben⸗ daselbst den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse,
dem Eisenbahn⸗Stationsvorsteher erster Klasse Schelle zu Köln⸗Ehrenfeld, früher zu Koblenz, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem Dompropst Dr. Berlage zu Köln den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse,
dem Ober⸗Stabsarzt a. D. und praktischen Arzt, Geheimen Sanitäts⸗Rath Dr. Lent zu Köln und dem Eisenbahn⸗ Stationsvorsteher erster Klasse Laué ebendaselbst den König⸗ lichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,
dem Domvicar und Domkapellmeister, Gesanglehrer am katholischen Priester⸗Seminar Karl Cohen, dem städtischen Gartendirector Kowallek und dem Kaufmann Louis von Othegraven, Erstem Präsidenten des Kölner Männergesang⸗ vereins, — sämmtlich zu Köln — den Königlichen Kronen⸗ Orden vierter Klasse,
den emeritirten Lehrern Bordihn zu Klackendorf im Kreise Rössel, Damaske zu Sassen im Kreise Mohrungen, David zu Königsberg i. Pr., früher zu Fischhausen, Eichler zu Alken im Kreise Pr. Holland, Leu zu Dönhof⸗ städt im Kreise Rastenburg, früher zu Sillginnen im Kreise Gerdauen, und Jezewski zu Schönwalde im Kreise Allen⸗ stein den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, sowie
dem löndwirihschaftlichen Arbeiter Thies Heiting zu Bunderhee im Kreise Weener das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Rechtsanwalt Wilhelm Vocke zu Chicago den
Rothen Adler⸗Orden vierter Klass dem Königlich sächsischen
e Kreishauptmann Freiherrn von Salza und Lichtenau zu Bautzen den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern, sowie
dem bisherigen Attaché bei der Königlich italienischen Botschaft in Berlin Giuseppe Ancilotto den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.
Dentsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihren außerordentlichen und bevollmächtigten Botschafter am Königlich italienischen Hofe, Wirklichen Ge⸗ heimen Rath Grafen zu Solms⸗Sonnewalde seinem An⸗ trage gemäß von diesem Posten abzuberufen und in den Ruhe⸗ stand zu versetzen
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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom zember d. J. beschlossen,
daß mit dem 1. Januar 1894 an die Stelle der Nr. 1 der Ausführungsvorschriften zum Branntwein⸗ steuergesetz vom 24. Juni 1887 folgende Bestimmungen zu treten haben:
Stundung der Branntwein⸗Verbrauchsabgabe.
I. Die Branntwein⸗Verbrauchsabgabe sowie der Zuschlag zu derselben wird den zu ihrer Entrichtung Verpflichteten gegen Bestellung voller Sicherheit auf sechs Monate gestundet.
Wird nur eine dreimonatliche Stundung beansprucht, so kann von der Sicherheitsbestellung ganz oder zum theil ab⸗ gesehen werden, wenn der Abgabepflichtige als zuverlässig und hinreichend sicher bekannt ist.
Die obersten Landes⸗Finanzbehörden bestimmen, in welcher Weise Sicherheit zu leisten ist und unter welchen Voraus⸗ setzungen die gestundeten Abgabebeträge vor Ablauf der Stundungsfrist eingezogen werden können.
Sämmtliche Stundungen erfolgen auf Gefahr und Rech⸗ nung des die Stundung gewährenden Bundesstaats.
II. Eine Stundung von Abgabebeträgen unter 50 ℳ findet, abgesehen von dem unter Nr. III Abs. 2 gedachten Falle, nicht statt. 1
III. Derjenige, welchem Branntwein⸗Verbrauchsabgabe sowie der Zuschlag zu derselben gestundet wird, hat über jeden einzelnen, im Heberegister anzuschreibenden Betrag der Hebe⸗ stelle ein Stundungsanerkenntniß zu übergeben.
Zuverlässigen Abgabepflichtigen kann vom Hauptamt ge⸗ stattet werden, über saͤmmtliche im Laufe eines Tages zur An⸗ schreibung kommende Einzelbeträge am Schluß der Dienst⸗
14. De⸗
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29. Dezember, Abends.
8 Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Vierteljahr nehmen sämmtliche Post⸗Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes, SW. Wilhelmstr. 32, sowie di Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗
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e Zeitungs⸗Spediteure entgegen. Anzeiger bestehenden Gesammtblattes einschließlich des Postblattes
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stunden nur ein Anerkenntniß abzugeben. In diesem Falle genügt es, daß der Gesammtbetrag der im Laufe des Tages angeschriebenen Abgabe mindestens 50 ℳ beträgt. In dem Anerkenntniß sind die Einzelbeträge aufzuführen.
IV. Die Stundungsfrist beginnt mit dem Tage der Fällig⸗ keit des Abgabebetrags. Die gestundeten Beträge sind spätestens am 25. Tage des Monats, in dem die Stundungsfrist ab⸗ läuft, und wenn dieser Tag auf einen Sonn⸗ oder Festtag fällt, am vorhergehenden Werktage einzuzahlen.
Wer es einmal versäumt, die Zahlung der gestundeten Abgabe pünktlich zu leisten, hat auf fernere Stundungs⸗ bewilligung keinen Anspruch.
Berrlin, den 27. Dezember 1893. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Posadowsky.
(FKhnigreich Preusen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ und vortragenden Rath
im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Singelmann zu Berlin bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Wirklicher Geheimer Ober⸗ Regierungs⸗Rath mit dem Range der Räthe erster Klasse zu verleihen.
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8 8 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Ober⸗ und Corps⸗Auditeuren Lang des IV. Armee⸗ Corps, Liebisch des I. Armee⸗Corps und von Bönning⸗ hausen des VII. Armee⸗Corps mittels Allerhöchster Patente vom 19. d. M. den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu verleihen, und den bisherigen Gerichts⸗Assessor zum Auditeur zu ernennen.
Franz Uebelshäußer
8 “ 8
Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Kreisphysikus Dr. Heike in Wernigerode den Charakter als Sanitäts⸗Rath, sowie
den General⸗Commissions⸗Secretären Drabitius in Bromberg und Staeder in Merseburg den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen. 1
Seine dem
“ Ndn u wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtags. Vom 26. Dezember 1893.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen gemäß Artikel 51 der Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850 auf den Antrag des Staats⸗Ministeriums, was folgt:
Die beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden auf den 16. Januar 1894 in Unsere Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin zusammenberufen. 8
Das Staats⸗Ministerium wird mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 26. Dezember 1893.
Wilhelm. von Boetticher. von Schelling. Freiherr von Berlepsch. Graf von Caprivi. Miquel. von Heyden. Thielen. Bosse. Bronsart von Schellendorff.
(I. 8.) Graf zu Eulenburg.
Ministerium für Landwirthschaft, D und Forsten.
Der bisherige Landmesser Ulrich zu Schmalkalden ist zum Königlichen Ober⸗Landmesser ernannt worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Das bisherige technische Mitglied der Königlichen Re⸗ gierung in Stettin, Bauinspector Breisig ist als Kreis⸗ Bauinspector nach Soest, und G
der Kreis⸗Bauinspector Kosidowski zu Belgard in die Bauinspector⸗ (technische Mitglieds⸗) Stelle bei der Königlichen
Regierung zu Stettin versetzt worden. “
Der Kreis⸗Bauinspector, Baurath Hotzen zu
ist in gleicher Amtseigenschaft nach Harburg und der Kreis⸗Bauinspector Kirstein zu Harburg
Amtseigenschaft nach Schleswig versetzt worden.
Schleswig
in gleicher
g
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Die in R. Gärtner’s Verlag, Hermann Heyfelder, hier⸗ selbst erschienene Arzneitaxe für das Jahr 1894 begleitet der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Ange⸗ legenheiten mit folgender
Bekanntmachung.
Die in den Einkaufspreisen mehrerer Drogen und Chemi⸗
kalien eingetretenen Veränderungen haben eine entsprechende Umarbeitung der bisher geltenden Arzneitaxe erfeorderlich gemacht. „Für Arzneimittel, welche auch in größeren, als den bisher in der Arzneitaxe für die Preisberechnung zu Grunde gelegten Gewichtsmengen haͤufiger ärztlich verordnet werden, habe ich nach solchen Gewichtsmengen Preise berechnen lassen.
Weiße Gläser dürfen in Zukunft nicht höher als halb⸗ weiße berechnet werden. b
Luxus⸗Arzneigefäße dürfen nur unter bestimmten, Seite 73 näher angegebenen Bedingungen zur Verwendung gelangen und berechnet werden.
Die so abgeänderte Arzneitaxe 1894 in Kraft.
Berlin, den 20. Dezember 1893.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. “ Bosse.
tritt mit dem 1. Januar
Am Schullehrer⸗Seminar zu Habelschwerdt ist der Pfarr⸗ Administrator Hoffmann aus Landeck als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden.
Der praktische Arzt Dr. Weczereck in Neustadt O.⸗Schl. ist 8 Kreis⸗Wundarzt des Kreises Kreuzburg ernannt worden. . 8
Königliche Akademie der Wissenschaften.
Die Königliche Akademie der Wissenschaften hat die ordentlichen Professoren an der Universität Straßburg i. E. Dr. Georg Friedrich Knapp und Dr. Adolf Merkel zu correspondirenden Mitgliedern ihrer philosophisch⸗historischen Klasse gewählt.
Bekanntmachung
Das laut Bekanntmachung vom 28. Juli d. J. aus⸗ geschriebene Stipendium der Adolf Ginsberg⸗ im Betrage von 2000 ℳ ist durch Beschluß des Curatoriums der genannten Stifung für das Jahr 188.
dem Bildhauer Karl Reinert aus Friedrichsthal bei
Gartz a. O. 1
und 8
dem Maler Karl Ziegler bürgen,
jedem zur Hälfte im Betrage von 1000 ℳ verliehen
Berlin, den 29. Dezember 1893.
Der Vorsitzende des Curatoriums der Adolf Ginsberg⸗Stiftung. A. von Werner,
—
aus Schäßburg in Sieben⸗
worden.
die bildenden Künste.
Nummer 29 der Gesetz⸗Sammlung, welche von zur Ausgabe gelangt, enthält unter - Nr. 9641 die Verordnung wegen Einberufung der beiden 1 0 g 8 “ 2 Häuser des Landtags. Vom 26. Dezember 1893. Berlin, den 29. Dezember 1893. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.
Weberstedt.
Die heute ab
BGBekahntmaach Mandt⸗Ackermann'sche Stipendienstiftung betreffend. Der Geheime Ober⸗Medizinal⸗Rath und Kaiserlich russische Leid⸗ arzt Dr. Martin von Mandt und dessen Ehegattin Johanna 9— lotte Ludovika, geb. Ackermann, haben in ihrem am Oktoder 1857
— 1 die von
A.