1894 / 11 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jan 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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159772]

August 1894, Vorm. 11 Uhr, im Gerichts⸗ ebäude hierselbst, Zimmer Nr. 53, seine Rechte an⸗ zumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls letztere für kraftlos erklärt werden wird. Görlitz, den 12. Januar 1894. Königliches Amtsgericht.

[59770] Aufgebot.

Die Hauptadministration der Freiherrlich von Hühnefeld'schen Familienstiftung zu Christgrün hat das Aufgebot bezüglich folgender, auf dem der ge⸗ nannten Stiftung gehörigen Allodial⸗Rittergut Christgrün Nr. 82 des bei dem Königlichen Amts⸗ gericht Dresden⸗Neustadt gehaltenen Grund⸗ und Hypothekenbuchs des vormaligen Appellationsgerichts zu Dresden als Lehnhofs Rubr. III. eingetragenen Forderungen, als:

a. der unter Nr. 1/I. eingetragenen 1142 Rthlr. 23 Ngr. 9 Pf. Konventionsmünze oder 1174 Rthlr. 22 Ngr. 2 Pf. im 14 Thalerfuße für Johanne Karoline Rosine von Kraft, wegen welcher Post Philipp Ferdinand von Hühnefeld und Genossen die Hilfe in die Nutzungen des ihnen an dem Gute zu⸗ ständigen Antheils, jedech ohne lehnsherrlichem und mitbelehnschaftlichem Konsens, für vollstreckt ange⸗ nommen haben, laut Hilfsscheins vom 8. März 1777,

b. der unter Nr. 2/II. eingetragenen 6000 Meiß⸗ nischen Gulden Konventionsgeld oder 5395 Rthlr. 25 Ngr. Pf. im 14 Thalerfuße sammt Zinsen zu 5 vom Hundert als ein von Philipp Ferdinand von Hedef be Karl Adolf Julius von Hühnefeld und Rudolph Friedrich Bruno von Hühnefeld und deren lehnsfähigen Nachkommen zu usufruirendes und dem Ehrenfried Leberecht Friedrich von Hühnefeld und dessen lehnsfähigen Nachkommen zufallendes Lehns⸗ guantum mit lehnsherrlichem und mitbelehnschaft⸗ lichem Konsens, besage Kaufs vom 14. September 1776,

c. der unter Nr. 3/III. eingetragenen 1500 Meiß⸗ nischen Gulden Konventionsgeld oder 1348 Rthlr. 28 Ngr. 7 Pf. im 14 Thalerfuße sammt Zinsen zu 5 vom Hundert für Friederike Amalie Eleonore Erdmuthe Johanne Wilhelmine von Hühnefeld mit lehnsherrlichem und mitbelehnschaftlichem Konsens, besage Erbvergleichs vom 14. Mai 1784 und Anhangs dazu vom 18. August 1784,

d. der unter Nr. 4/IV. eingetragenen 1769 Thaler Konventionsgeld oder 1818 Rthlr. 4 Ngr. 2 Pf. im 14 Thalerfuße sammt Zinsen zu 5 vom Hundert und Kosten für Erdmuthe Charlotte und Wilhelmine Henriette Geschwister von Neidberg mit lehneherr⸗ lichem und mitbelehnschaftlichem Konsens, besage Schuldverschreibung vom 16. August 1785,

e. der unter Nr. 5/I V. eingetragenen 800 Thaler in Louisdor zu 5 Thalern gerechnet sammt Zinsen zu 4 vom Hundert und Kosten für den Hof⸗ und Justiz⸗Rath Dr. Traugott Andreas Biedermann mit lehnsherrlichem und mitbelehnschaftlichem Konsens, besage Schuldverschreibung vom 16. August 1785 und Translations⸗Konsens vom 25. Oktober 1787 und 17. Dezember 1800,

f. der unter Nr. 6/V. eingetragenen 770 Thaler Konventionsgeld oder 791 Rthlr. 11 Ngr. 7 Pf. im 14 Thalerfuße sammt Zinsen zu 4 vom Hundert und Kosten für den Hof⸗ und Justiz⸗Rath Dr. Trau⸗ gott Andreas Biedermann mit lehnsherrlichem und mitbelehnschaftlichem Konsens, besage Schuldverschrei⸗ bung vom 24. September 1787 und Translations⸗ Konsens vom 17. Dezember 1800,

zum Zwecke der Löschung dieser Forderungen be⸗ antragt. Die etwa vorhandenen unbekannten Forde⸗ rungsberechtigten werden daher aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, am 26. April 1894, Vormittags 11 Uhr, persönlich oder durch einen gehörig legitimirten Bevollmächtigten zu erscheinen und sich mit ihren Ansprüchen zu melden, widrigen⸗ falls dieselben ihrer Ansprüche auf die bezeichneten Forderungen verlustig gehen und deren Löschung für zulässig erklärt werden wird. b

Elsterberg, am 8. Januar 1894.

Koöhnigliches Amtsgericht

Klien.

[601488 Aufgebot. 8

Auf Antrag des Kolon Friedrich Wilhelm Vauth zu Nr. 18 Eisbergen, Besitzer des Grundstücks Flur 7 Nr. 235 Eisbergen auf'm Werder, Acker, 29 a 83 qm groß, werden alle diejenigen, welche Eigenthums⸗ ansprüche an das gedachte Grundstück erheben, auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche beim unterzeichneten Ge⸗ richt spätestens in dem auf den 21. Mai cr., Vormittags 11 Uhr, auf Zimmer Nr. 13 an⸗ beraumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls dieselben den Ausschluß ihrer Ansprüche zu er⸗ warten haben und der Besitztitel des gedachten für den Antragsteller berichtigt werden wird.

Minden, den 6. Januar 1894. 88

Königliches Amtsgericht.

[5977312 Bekanntmachung. 11“ Auf Antrag des Berginvaliden Heinrich Mester⸗ mann zu Bittermark und seiner Ehefrau Karoline, geb. Abresch, der Wittwe Fritz Linnebrink, Mina, eb. Abresch, zu Hacheney, des Stallmeisters Heinrich bresch zu Hamm a. d. Sieg, des Fabrikarbeiters Heinrich Meyer zu Holzen und seiner Ehefrau enriette, geb Abresch, wird der Bergmann Friedrich bresch, geb. den 22. März 1845, bis zum Januar 1872 zu Horderbruch wohnhaft, welcher seit dem Jahre 1872 verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens

im Aufgebotstermin am 24. November 1894,

Vormittags 11 Uhr, beim unterzeichneten Gericht auf Zimmer Nr. 14 schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt werden wird. Die Aufforderung zur Meldung bis spätestens zum Aufgebotstermin ergeht auch an alle von dem Friedrich Abresch etwa zurückgelassenen unbekan ten 8 und Erbnehmer.

örde, den 3. Januar 1894.

8b Königliches Amtsgericht.

8

Aufgebot zum Zweck der Todeserklärung. Auf begründeten Antrag wird der Matrose Wil⸗ Im Jantzen, geboren am 26. März 1838, Sohn der Eheleute Maurer Johann Jantzen und dessen Ehefrau Charlotte, geb. Jürgens, zu Ahrensfluchter⸗ deich, welcher vor etwa 36 Jahren mit einem unbe⸗ kannten Segelschiffe von Hamburg aus sich in See

begeben hat und seitdem perschollen ist, damit auf⸗

gefordert, sich spätestens in dem auf den 26. Januar l5.

1895, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger erichts⸗ stelle anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und dessen Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden soll.

Zugleich werden alle Diejenigen, welche über das Fortleben des Verschollenen Kunde zu geben ver⸗ mögen, aufgefordert, diesbezügliche Mittheilungen hierorts zu machen. Etwaige Erb⸗ und Nachfolge⸗ Berechtigte, werden für den Fall der demnächstigen Todeserklärung zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß bei der Ueber⸗ weisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden soll.

Neuhaus a. Oste, den 29. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

[59778] Aufgebot.

Der Maler Emil Buschek zu Posen hat das Aufgebot: 8 8

1) des Zimmermeisters Theodor Gierich, dessen

Geburtsdatum unbekannt, 2) seiner Ehefrau Florentine Gierich, geb. Schmidt, geboren am 16. Dezember 1826,

welche, zuletzt in Posen aufhaltsam, am 30. Juli 1857 gemeinsam nach Russisch⸗Polen ausgewandert, und über deren Leben oder Tod seither keine Nach⸗ richten eingegangen sind, als deren bestellter und zu diesem Antrag angewiesener Abwesenheitsvormund, zum Zwecke der Todeserklärung derselben beantragt. Die obengenannten Eheleute Gierich werden daher aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. No⸗ vember 1894, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Sapiehaplatz Nr. 9, Zimmer Nr. 26, anberaumten Aufgebotstermine schriftlich oder persönlich sich zu melden, widrigenfalls dieselben werden für todt erklärt werden.

Posen, den 22. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[59771] Aufgebot.

Auf Antrag des Pflegers Heinrich Barg in Warmsen wird der zuletzt in Warmsen wohnhaft gewesene Heinrich Friedrich Oetting, geboren am 8. Oktober 1847, über dessen Leben seit mehr als 10 Jahren keine Nachricht eingegangen ist, aufgefordert, sich spätestens im Termine vom 7. Februar 1895, Vormittags 10 Uhr, hier zu melden, widrigen⸗ falls er für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben überwiesen werden wird. Alle Personen, die über das Fortleben des Ver⸗ schollenen Kunde geben können, werden zu deren Mittheilung aufgefordert, ebenso etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß für den Fall der dem⸗ nächstigen Todeserklärung bei der Usberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden wird.

Uchte, den 5. Januar 1894. Königliches Amtsgericht Mansfeld.

[59774] Bekanntmachung.

Alle, welchen Erb⸗ und sonstige Ansprüche an den Nachlaß der am 6. Januar 1893 zu Frankfurt a. M. verstorbenen Ladnerin Babette Bertholde Maria Heindel, genannt Ewald (Tochter der Susanna Babette Heindel, Enkelin des Bierbrauers Wilhelm August Heindel und dessen Ehefrau Anna Margaretha, geb. Kohlmann, zu Eschenbach in Mittelfranken), zustehen, haben solche vor dem 1. April 1894 bei dem unterzeichneten Gerichte ordnungsmäßig an⸗ zumelden oder gewärtig zu sein, daß der Nachlaß als erblos behandelt werden wird.

Frankfurt a. M., den 30. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. II 1.

[53645] Aufgebot.

Auf Antrag des Wirthschaftsinspectors Paul Gloffka in Kunau als Pfleger des untenbezeichneten Nachlasses werden die Gläubiger des am 12. No⸗ vember 1893 in Kunau, Kreis Sagan, seinem Wohn⸗ sitze, verstorbenen Königlichen Landraths und Ritter⸗ utsbesitzers Herrn Richard Strutz und seines Nach⸗ fasses. sowie seine Vermächtnißnehmer aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an den genau zu bezeich⸗ nenden Nachlaß spätestens im Aufgebotstermin unter Angabe des Gegenstandes und Grondes der An⸗ sprüche und Beifügung der Beweisstücke in Ur⸗ oder Abschrift bei dem unterzeichneten Gerichte anzumelden.

Diejenigen Gläubiger und Vermächtnißnehmer, die ihre Ansprüche nicht anmelden, können diese gegen den Benefizialerben nur insoweit geltend machen, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Be⸗ friedigung der angemeldeten Ansprüche nicht er⸗ schöpft wird. Aufgebotstermin wird auf den 1. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, im Gerichtsgebäude hierselbst, Zimmer Nr. 8, anberaumt.

Die Einsicht des behufs Erhaltung der Rechts⸗ wohlthat des Inventars niedergelegten Nachlaßver⸗ zeichnisses ist Jedermann gestattet.

Halbau, den 11. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht.

8

v“ Aufgebot.

Auf Antrag des Nachlaßpflegers, Rechtsanwalts Dr. Alander zu Halle a. S. werden die unbekannten Erben der am 11. Oktober 1847 zu Halle a. S. von der geschiedenen Frau Johanne Auguste Elnitzky (im .e; Elinsky eingetragen), geborenen Hunisch, außerehelich geborenen am 11. April 1893 zu Halle a. S. verstorbenen Obsthändlerin Augufte Elnitzky hierdurch aufgefordert, in dem auf den 29. November 1894, voeritiage 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 32, an⸗ beraumten Aufgebotstermine ihre Rechte an dem Nachlasse der Auguste Elnitzky anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit ihren Ansprüchen an diesen Na laß ausgeschlossen und derselbe dem sich meldenden und legitimirenden Erben, in dessen Ermangelung dem Fiskus verabfolgt werden, auch der etwa sich später meldende gleich nahe oder nähere Erbe alle Ver⸗ fügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen für schuldig, und von dem letzteren weder Rechnungs⸗ legung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen zu fordern für bercchtigt erklärt werden wird.

Halle a. S., den 5. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung VIII.

9777] untmachung.

In der Aufgebotssache Eduard von Waldenburg

ist der auf den 12. Januar anberaumte Aufgebots⸗

termin aufgehoben und auf den 20. April 1894,

Vormittags 10 Uhr, verlegt worden. Schwiebus, den 9. Januar 189b4u9.

Königliches Amtsgericht.

[58931] Bekanntmachung.

Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläubiger des am 21. März 1891 hierselbst ver⸗ storbenen Buchhändlers Benno Emil Louis Paul Hoffmann ist beendet.

Berlin, 23. Dezember 18903.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 81

[59897] Im Namen des Königs! Verkündet am 8. Januar 1894. Wenski, als Gerichtsschreiber. 8 Auf den Antrag des Lehrers He mann Kant zu Mroczenko, vertreten durch seine Ehefrau Marie, geborene Krajewski, daselbst, erkennt das Köni liche Amtsgericht zu Neumark W.⸗Pr. durch den Amts⸗ richter von Woldeck für Recht: 8 Das Sparkassenbuch Nr. 5620 der Sparkasse des Kreises Löbau zu Neumark, für Hermann Kant zu Mroczenko auf 90 + 40 = 130 lautend, wird für kraftlos erklärt. F. 1/93.

59647]

Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 9. Dezember 1893 ist für Recht erkannt: 1

Das auf den Namen des Ackersmanns Josef Roettgermann zu Wentrup, Kirchspiels Greven, ausgefertigte Sparkassenbuch der Sparkasse des Kreises Münster zu Münster Nr. 4269 über 418,94 wird für kraftlos erklärt.

Münster, den 18. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Abth. F. 35/92

[59891]

Der Hypothekenschein über 400 Thlr. Kur., ein⸗ getragen für den Altentheiler Joachim Friedrich Klüggen zu Minzow Fol. 1 des Grund⸗ und Hypo⸗ thekenbuchs der Hüdnerei Nr. 11 zu Minzow, ist durch Ausschlußurtheil vom 10. Januar 1894 für kraftlos erklärt.

Röbel, den 10. Januar 1894. 8 Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtegericht.

[59898] Im Namen des Königs! Verkündet am 6. Januar 1894. 88 Refd. Heinicke, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Halbhöfners Johann Heinrich Kruse, als Vormund der beiden minderjährigen Kin⸗ der des Brinksitzers Heinrich Friedrich Homann aus Wathlingen, Namens Heinrich Friedrich und Sophie Helene Homann, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Celle, Abtheilung 1V., durch den Amtsgerichts⸗ Rath Hemmerich, da in dem Aufgebotstermine vom 6. Januar 1894 Rechte Dritter auf die Urkunde nicht angemeldet sind, und der Antragsteller Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat, für Recht: 8

Das auf den Namen des Heinrich Friedri Homann zu Wathlingen ausgestellte Quittungsbu der Spar⸗ und Leihkasse des Landkreises Celle Nr. 7977 über die am 31. Dezember 1887 resp. am 23. Januar 1888 stattgehabten, mit 3 % verzins⸗ lichen Belegungen von 246 15 und 350 nebst Zinsen, auf welche Schuld 226 15 zurückbezahlt sind, wird für kraftlos erklärt.

[59896] Im Namen des Königs! Verkündet am 21. Dezember 18903. Referendar Hein, als Gerichtsschreiber.

In den Aufgebotssachen F. 11, 16, 22, 23, 25, 26 und 29/93 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Pillkallen durch den Amtsgerichts⸗Rath Reimer für Recht: 3

Folgende Hypothekendokumente werden für kraftlos erklärt:

1) das Hypothekendokument über das sür den Altsitzer Michael Krausat von Jodszen auf Eder⸗ kehmen Nr. 2 Abth. I11. Nr. 2 eingetragene Dar⸗ lehn von 30 Thalern nebst Zinsen, bestehend aus der Ausfertigung der Schuldurkunde vom 15. März 1854, versehen mit der Ingrossationsregistratur vom 3. Mai 1854 und dem Hypothekenbuchsauszug vom 15. März 1854;

2) das Hypothekendokument über das für den Lehrer Friedrich Kolbe von Warupönen auf Waru⸗ pönen Nr. 18 Abth. III. Nr. 2 eingetragene Dar⸗ lehn von 100 Thalern nebst Zinsen, bestehend aus der Ausfertigung der Schuldurkunde vom 11. Ja⸗ nuar 1866, versehen mit der Ingrossationsregistratur vom 9. März 1866 und verbunden mit dem Hypo⸗ thekenbuchsauszug vom 28. Februar 1866; 8

3) die beiden Hypothekendokumente der Geschwister Urtusze und Ennusze Endrikat über die für die⸗ selben auf Kl. Wersmeningken Nr. 6 Abth. III. Nr. 2 bezw. Nr. 5 eingetragenen väterlichen Erb⸗ theile von je 33 Thalern 21 Sgr. ¾ Pf. nebst Zinsen, bestehend aus der Ausfertigung des Erb⸗ rezesses vom 17. Oktober 1826, der Verbanplung vom 15. Mai 1829 und der Konfirmationsklausel vom 8. Dezember 1829, versehen mit dem Eintra⸗ gungsattest vom 23. Januar 1830 und verbunden mit dem Hypothekenschein vom selbigen Tage;

4) das Hypothekendokument über die für die Ge⸗ schwister Ennusze und Annicke Endrikat ebendaselbst Abth. III. bei Nr. 8 bezw. Nr. 9 eingetragenen Kauf⸗ 87 von je 149 Thlrn. 13 Sgr. 1 Pf. nebst Zinsen,

estehend aus der Ausfertigung der Verträge vom 16. Juni und 29. Juni 1840, versehen mit dem Eintragungsvermerk vom 28. September 1840 und mit dem Hypothekenscheine vom selbigen Tage;

5) das Hypothekendokument über den für die 5 Ge⸗ schwister Jewa, Ludszus, Ennutte, Adoms und Anna Markschat auf Spullen Nr. 9 Abth. III. Nr. 2 ein⸗

etragenen Erbtheil von 177 Thlr. 9 Sgr. 4 ½ Pf.,

estehend aus der Ausfertigung des Erbrezesses vom

13. Januar 1834, versehen mit dem Eintragungs⸗ vermerk vom 4. Juni 1834 und verbunden mit dem Hopothekenschein vom selbigen Tage, von welcher Post die Antheile der Ennutte, des Adoms und der Anna Markschat von je 35 Thlr. 13 Sgr. 10 ½ Pf. auf Spullen Nr. 45 Abth. III. Nr. 1 a übertragen worden;

6) das Hypothekendokument über die auf Erubischken Nr. 8 Abth. III. Nr. 2 für den Wirth Johann Moshak von Erubischken eingetragenen und auf den

Wirth Christoph Bindokat von daselbst umge⸗ schriebenen Post von 95 Thlr. nebst Zinsen, be⸗ stehend aus der Ausfertigung der Schuldurkunde vom 30. Januar 1856, versehen mit dem Eintragungs⸗ vermerk vom 4. Februar 1856 und dem Umschreibungs⸗ vermerk vom 20. November 1885 und verbunden mit dem eee vom 4. Februar 1856;

7) das Hypothekendokument über das auf Wisborienen Nr. 38 Abth. III. Nr. 3 für den Müller Julius Pilzecker von Cziunken eingetragene Darlehn von 100 Thlr. nebst Zinsen, bestehend aus der Aus⸗ fertigung der Schuldurkunde vom 19. September 1860, versehen mit der Eintragungsregistratur vom 8. Oktober 1860 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom selbigen Tage;

8) das Hypothekendokument über den für die Stadtkämmerer Barbara, geb. Neiß, Dodillet'schen Eheleute auf Tullen Nr. 10 Abth. III. Nr. 6 eingerragenen Kaufgelderrest von 1700 Thlr. nebst Zinsen, bestehend aus der Ausfertigung des notariellen Vertrages vom 19. Juni 1843, versehen mit dem Eintragungsvermerk vom 7. September 1846 und verbunden mit dem Hypothekenschein vom selbigen Tage. 3 3

II. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt.

Pillkallen, den 2. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht.

[59890] Im Namen des Königs! Verkündet am 19. Dezember 1893.

Brüning, Gerichtsschreiber.

In Sachen betreffend

A. das Aufgebot nachbezeichneter Hypothek⸗ und Eigenthumsbeschränkung

1) der im Grundbuch von Buke Bd. 91 Bl. 173 Abth. III. Nr. 3, Bd. 1 Bl. 41 Abth. III. Nr. 2, Bd. 88 Bl. 133 Abth. III. Nr. 2, Bd. 91 Bl. 177 Abth. III Nr. 6, Bd. 141 Bl. 156 Abth. III. Nr. 4, Bd. 108 Bl. 5 Abth. III. Nr. 2, Bd. 120 Bl. 29 Abth. III. Nr. 4, Bd. 4 Bl. 2 Abth. III. Nr. 2, Bd. 4 Bl. 3 Abth. III. Nr. 2, Bd. 5 Bl. 173 Abth. III. Nr. 8, Bd. 2 Bl. 4 Abth. III. Nr. 2, Bd. 2 Bl. 20 Abth. III. Nr. 2 eingetragenen Post:

„72 Thlr. 6 Pf. mit 5 % Zinsen von 62 Thlrn. 26 Sgr. seit 4. Oktober 1855 von dem Besitzer al Selbstschuldner übernommene Schuld des Fran Bartels laut Urkunde vom 26. Juli 1856 für das Handelshaus Heinrich von Halfern zu Dorsten, ein⸗ getragen zufolge Verfügung vom 8. August 1856“,

2) des im Grundbuche von Wewer Bd. 66 Bl. 140 Abth. II. Nr.7 aus dem Vertrage vom 24. Januar 1853 für die Ehefrau Joseph Kluthe zu Wewer ein⸗ getragenen Eigenthumsvorbehalts,

B. das Aufgebot nachbezeichneter Hypotheken und der über dieselben gebildeten Urkunden:

1) der im Grundbuche von Buke Bd. 88 Bl. 187 Abth. III. unter Nr. 3 eingetragenen Post:

,51 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Abdikate laut Urkunde de 12. März 1835 für Joseph und Magdalena Nahe, eingetragen ex decr. de 10. Juli 1844“,

2) der im Grundbuch von Neuhaus Bd. 11. vrj 200 in Abth. III. unter Nr. 2 eingetragenen

ost:

10 Thlr., eine Kuh und ein Beschluß für Konrad, Friedrich und Ferdinand Ikenmeyer auf Grund der gerichtlichen Urkunde vom 11. Dezember 1823 und der Verhandlung vom 18. September 1834“ bezüglich der Antheile des Konrad und Ferdinand Ikenmeyer, 8

C. das Aufgebot der Hypothekenurkunden über nachbezeichnete Posten:

1) über die im Grundbuche von Neuhaus Bd. 11 Bl. 262 Abth. III. Nr. 6 eingetragene Post:

.320 Thlr. nebst 4 % Zinsen Abfindung für die Katharina Gertrud und Anastasia Bullmann und zwar für eine jede 160 Thlr. laut Auseinander⸗ setzungsverhandlung vom 24. Dezember 1854 resp. 23. Juni 1855, „eingetragen ex decr. vom 3. De⸗ zember 1856“,

2) über die im Grundbuche von Neuenbeken Bd. 2 Bl. 18 Abth. III. Nr. 1 und Bd. 2 Bl. 48 Abth. III. Nr. 1 eingetragene Post:

„ein Brautschatz von 60 Thlr. für die Minorennen Faver Amediek auf Grund der Urkunde vom A.-a. 1825, eingetragen ex decr. de 28. De⸗ zember 1825“‧, 8

3) über die im Grundbuche von Kirchborchen Bd. 128 Bl. 161 Abth. III. Nr. 3 eingetragene

ost: pi. Kaution von 80 Thlr. für allen Schaden oder Nachtheil, der der Gemeinde Kirchborchen aus der amtlichen Stellung des Wirths Theodor Vogt zu Kirchborchen als Gemeindekassen⸗Rendant ent⸗ stehen könnte, eingetragen auf Grund der Urkunde vom 27. April 1853“,

4) über die im Grundbuche von Schwaney Bd. 92 Bl. 52 Abth. III. Nr. 23 eingetragene Post:

„eine Kaution von 4000 Thlr. auf Grund und nach Inhalt der Urkunde vom 6. November 1864 für das Bankhaus P. Schönewald in Paderborn, ein⸗ getragen ex decr. de 8. November 1864“, .

5) über die im Grundbuch von Neuhaus Bd. 7 Bl. 46 Abth. III. unter Nr. 1 und 2 eingetragenen Posten: 1

1) für Johann Franz und Franz Anton Gülden⸗ stern, und zwar für jeden an Abfindung 100 Thlr. und eine observanzmäßige Aussteuer laut Urkunde vom 16. Dezember 1830, .

2) für Johann und Franz Anton Gülden⸗ stern, und zwar für jeden außer der ad 1 ein⸗ getragenen Abfindung noch eine Kuh, eine Bettstelle ein Bett ein Schrank, ein Tisch, vier Stühle und für den Fall, daß der gegenwärtige Besitzer vor er⸗ reichtem 24. Lebensjahre versterben sollte, auch für jeden 100 Thlr. auf Grund der Urkunde vom 31. März cr., eingetragen ex decr. vom 20. Juli 1842 resp. am 17. Januar 1874, 19. Juli 1878 und 23. Juli 1883,

6) über die im Grundbuch von Schwaney Bd. 92 Bl. 120 Abth. III. Nr. 7, Bd. 119 Bl. 87 Aüth. III. Nr. 29 8 19 144 Bl. 147 Abth. III. Nr. 11 eingetragene Post:

.14 Thlr. 11 Sgr. mit Zinsen von 13 Thlr. 25 Sgr. seit dem 20. Juli cr. an Judikat zufolge Mandats vom 5. Dezember 1867 und Requisition des Prozeßrichters vom 20. Juli cr. für den Kauf⸗ mann Lazarus Stern, eingetragen ex decr. de 24. Juli 1869“, 8

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Paderborn durch den Amtsgerichts⸗Rath Deumling für Recht:

daß die Gläuviger der Posten A. und B. ödr deren Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf

Grundbuch von Dalhausen Vol. I. Fol. 24 in Ab⸗

zemäßer ortsüblicher Brautwagen oder statt

Fol. 24 in Abtheilung III. Nr. 2 eingetragenen

Cigenkäthn

Posten ausgeschlossen und diese selbst im Grundbuche gelöscht, sowie die zu B. und C. genannten Urkunden für kraftlos erklärt worden.

Paderborn, den 19. Dezember 1893. Gerichtsschreiberei II. des Königlichen Amtsgerichts.

1 v““

[59892] Im Namen des Königs!

Verkünder am 28. Dezember 1893. Lemgau, Assistent, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag der Wittwe Henriette Ruland, geb. Wilke, der großjährigen Geschwister Christian und Friedrich Ruland und der durch ihre erstgenannte Mutter bevormundeten minderjährigen Geschwister Louise Wilhelmine Emma und Heinrich Ruland, sämmtlich in Friedrichsrode und vertreten durch den Rechtsanwalt Diedelt in Bleicherode, erkennt das Königliche Amtsgericht in Bleicherode, durch den, Amtsrichter Schröder für Recht:

1) Die unbekannten Berechtigten zu der im Grund⸗

buche von Friedrichsrode Häuser Band II. Blatt 673 Abtheilung III Nr. 1 eingetragenen Hypothekenpost, nämlich: 100 Thaler Darlehn nebst jährlich fünf Prozent Zinsen aus der Urkunde vom 7. Dezember 1856 für die Wittwe Antonie Ewald, geb. Muß, in Bleicherode, eingetragen am 10. Januar 1857, werden mit etwaigen Ansprüchen auf diese Post aus⸗ geschlossen. 8

Die 18, des Aufgebots werden den Antrag⸗

erlegt. 8

Schröder.

88

[59894] Ausschlußurtheil. Durch am 23. Dezember 1893 verkündetes Urtheil I. sind die nachstehend bezeichneten Hypotheken⸗ urkunden 1) die Urkunde (Rekognitionsschein vom 20. No⸗ vember 1840 mit annektierter Urkunde vom 10. No⸗ vember 1840) über die im Grundbuch von Bruch⸗ Vol. XI. Fol. 297 in Abtheilung III. Nr. 15 aus der Urkunde vom 10. November 1840 für den Leineweber Josef Bremer zu Bruchhausen eingetra⸗ gene Darlehnsforderung von 70 Thlr. und 5 % Zinsen, 2) die Urkunde (Obligation vom 28. April 1832 gnitione de 5. Juni 1832) über die im

theilung III. Nr. 6 laut not. Obligation vom 28. April 1832 für Maria Christine und Maria Anne Scheele zu Tietelsen eingetragene Darlehns⸗ forderung von 20 Thlr. nebst 5 % Zinsen,

3) die Urkunde über die im Grundbuch von Wehrden Vol. XX. Fol. 2 in Abtheilung III. Nr. 1 für die Pfarre zu Amelunxen eingetragenen 30 Thlr. nebst unbestimmten Zinsen,

4) die Urkunde über die im Grundbuch von Haar⸗ brück Vol. I. Fol. 81 in Abtheilung III. Nr. 5 für den Zimmermeister Josef Rosenbaum zu Bühne ein⸗ getragenen 72 Thlr. Hauptforderung nebst 1 Thlr. 25 Sgr. 3 Pf. Kosten und Kosten, deren Eintragung (bestehend aus dem Hypothekenschein vom 30. März 1851 mit Exekutionsbefehl vom 15. März 1851 und Eintragungs⸗ und Nachtragungsvermerk vom 30. März 1851 bezw. 18. Juli 1851)

für kraftlos erklärt.

II. sind bezüglich nachstehender Hypothekenposten:

1) der im Grundbuch von Amelunxen Vol. 6 Fol. 187 in Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen

.100 Thlr. Pr. Courant und ein standes⸗

dessen 100 Thlr. baares Geld“ als Abfindung für die Hanne, die Friederike und die Wilhelmine Mahrenholz aus der Uebertragungs⸗ urkunde vom 23. Oktober 1819, eingetr. vig. decr. vom 15. November 1831,

2) der im Grundbuch von Bruchhausen Vol. XI. Fol. 123 in Abtheilung III. Nr. 11 und Vol. XI.

ol. 297 in Abtheilung III. Nr. 7 und 20 für die verwittwete Freifrau von Kanne zu Bruchhausen eingetragenen ,33 Thlr. 22 Sgr. Judikat nebst 5 % Zinsen

seit 1. Mai 1850,

1 Thlr. 11 Sgr. Mandats⸗ und 20 Sgr. Exe⸗ kutionskosten

aus dem rechtskräftigen Mandat vom 3. Februar

1855 und der Requisition des Prozeßrichters vom

31. August 1855,“

3) der im Grundbuch von Amelunxen Band I. Blatt 13 (früher Vol. 6 Fol. 174) in Abtheilung III. Nr. 1 eingetragenen

a. 25 Thlr. und zwar 12 Thlr. in Zweigulden⸗ stücken und 13 Thlr. in französischen Laubthalern zu 1 Thlr. 20 Sgr. gegen 5 % Zinsen und zjährige Kündigung für Christian Heinrich Severin, jetzt dessen Erben zu Lauenförde, laut Urkunde vom 4. Dezember 1806,

C. 80 Thlr., einschließlich 10 Thlr. in Louisd'or und 52 Thlr. in Zweiguldenstücken gegen 5 % Zinsen und halbjährige Kündigung für Christian Heinrich Sievering zu Lauenförde laut Urkunde vom N. Ja⸗ nuar 1794,

4) der im Grundbuch von Dalhausen Vol. I.

.66 Thlr. Kurant nebst 5 % Zinsen für den Leiffmann Abraham, jetzt Ransohoff, in Peckels⸗ 9 einer Obligation vom 14. Dezember die eingetragenen Gläubiger und deren unbekannte Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf die be⸗ treffende Post ausgeschlossen. 1 . Bevernngen, 5. Januar 1894u. Königliches Amtsgericht.

[59895] Im Namen des Königs! Verkündet am 5. Januar 1894. Passarge, Militäranwärter.

In der Klein'schen Aufgebotssache F. 5./92, erkennt das Kömigliche Amtegerict zu Mehlsack durch den Amtsrichter issuweit für Recht:

1) die Rechtsnachfolger des unbekannten Besitzer⸗ sohnes Thaddaeus Klein werden mit ihren An⸗ sprüchen und Rechten auf die Hypothekenpost von 33 Thalern 10 Sgr. = 100 Erbtheilsforderung, eingetragen für den Besitzersohn Thaddaeus Klein in

schenau in Abtheilung III. Nr. 2 des Grundbuchs des dem Eigenkäthner Anton Klein gehörigen Grund⸗

ücks Eschenau Nr. 25 aus dem Erbrezesse vom 22. Juni 1859 zurolge Verfügung vom 10. August

859 ausgeschlossen.

Die Kosten des Aufgebotsverfabrens werden dem Anton Klein auferlegt. Missuweit.

[59888] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Uhrmacher Clara Mellin, geb. Damaschke, in Gr.⸗Tychow im Kreise Belgard, ver⸗ treten durch den Justiz⸗Rath Meibauer zu Köslin, klagt gegen ihren Ehemann, den Uhrmacher Arthur Mellin, früher in Gr.⸗Tychow, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage zu erkennen, daß die Ehe der Parteien zu trennen, der Beklagte für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären und demselben die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köslin auf den 10. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. 889 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Köslin, den 9. Januar 1894.

Lau, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[59784] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Arbeiter Josephine Seczygiol, geb. Miosga, in Löbejün, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Schiffmann zu Oppeln, klagt wider ihren Ehemann, den Arbeiter Lorenz Sczygiol, früher in Frei⸗Kadlub, Kreis Rosenberg B.⸗S., wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, Streitwerth 300 ℳ, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen, den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten des Rechtsstreits aufzu⸗ erlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts hierselbst auf den 29. März 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den Beklagten wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Oppeln, den 9. Januar 1894.

„Retzlaff, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerich

[59780] Oeffentliche Zustellung.

Die zum Armenrecht zugelassene ledige Anna Marie Richter in Chemnitz klagt auf Grund der Bestimmungen in den §§ 1551, 1858 flg. B. G.⸗B. gegen den Eisengießer Richard Hahn, früher in Chemnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Zahlung von 92 ℳ, u. z. 40 Entschädigung, 21 Ge⸗ burts⸗ und Taufkosten, 13,50 Erziehungsbeiträgen auf die Zeit vom 11. April bis 11. Juli 1893 und 17,50 Begräbnißkosten für das am 11. April 1893 außerehelich geborene, am 14. Juli 1893 ver⸗ storbene Kind „Richard Willy Richter“, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 92 zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Chemnitz auf den 27. Februar 1894, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Chemnitz, den 10. Januar 1894.

Sekretär Oehmichen,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[59781] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen a. der unverehelichten Margarethe Fromm zu Quedlinburg, Münzenberg Nr. 3, b. des am 31. Mai 1893 von der zu a bezeichneten Mar⸗ garethe Fromm, geborenen Hermann Franz Fromm daselbst, vertreten durch den Vormund Schneider Gottlieb Schütz zu Quedlinburg, Kläger, Prozeß⸗ vertreter: Gerichtssekretär Kuppe zu Petershagen (Weser) —, gegen den Ziegelarbeiter Christian Bank, früher auf der Dampfziegelei Bünte bei Windheim, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Alimentenansprüchen (Gesetz vom 24. April 1854, G.⸗S. S. 193) —, laden die Kläger den Be⸗ klagten zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung vor das Königliche Amtsgericht zu Petershagen, zu dem von diesem auf den 12. März 1894, Vormittags 11 Uhr, bestimmten Termin. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Ladung bekannt gemacht.

Petershagen, den 6. Januar 1894.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[58870] Oeffentliche Zustellung:

Der Lorenz Spoden, Bäcker zu Burbach, ver⸗ treten durch Geschäftsmann Waxweiler in Waxweiler, klagt gegen den Carl Ackermann, Steinhauer, früher zu Balesfeld, jetzt ohne bekannten Wohnort, wegen käuflich gelieferter Waaren, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 103 44 nebst 5 % Zinsen seit dem 15. März 1893, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Waxweiler auf den 7. März 1894, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

„Beiling, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

8

1“ Kgl. Württ. Amtsgericht Weinsberg Oeffentliche Zustellung.

Der Privatier Israel Treiber, in Sülzbach, vertreten

durch Rechtsanwalt Schloß in Heilbronn, klagt gegen den Weingärtner David Kübler von Eichelberg, mit

unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, aus Darlehen vom 20. November 1882 mit dem Antrage, durch vorläufig vollstreckbares Urtheil für Recht zu erkennen, Beklagter habe dem Kläger die Summe von 171 sammt Zinsen zu 5 % vom 20. November 1890 zu bezahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Weinsberg auf Dienstag, den 13. März 1894, Nachmittags 3 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Den 9. Januar 1894. Amtsgerichtsschreiber Berttram.

[60152] Oeffentliche r

Der Schuhwaarenfabrikant Fr. Mauff zu Berlin, Neue Friedrichstraße Nr. 36, vertreten durch den

Rechtsanwalt Carstens zu Berlin, klagt gegen den

Berlin, Dresdenerstraße Nr. 58, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen der laut Rechnung vom 2. Sep⸗ tember 1893 gelieferten Schuhe und Stiefel zum Gesammtbetrage von 254 75 mit dem Antrage: 1) den Betlagten zu verurtheilen, an den Kläger 254 75 nebst 6 % Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung zu zahlen, 2) das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht 1. zu Berlin, Jüdenstraße 59, 111 Tr., Zimmer 158, auf den 12. März 1894, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Berlin, den 11. Januar 1894. (L. S.) Griebenow, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 35.

[59782] Oeffentliche Zustellung.

Die Gelsenkirchener Bergwerks⸗Aktiengesellschaft zu Rhein⸗Elbe bei Gelsenkirchen, vertreten durch ihren Vorstand, im Prozeß vertreten durch den Justiz⸗ Rath Melchior zu Dortmund, klagt gegen die Kinder und Erben der in Eving verstorbenen Eheleute Markenkontroleur Kühn und zwar:

1) den Bergarbeiter Ludwig Kühn aus Eving, jetzt unbekannten Aufenthalts,

2) Auguste Kühn, verehelicht gewesene, aber ge⸗ schiedene Bergmann Anton Marcus, früher aus Eving, jetzt unbekannten Aufenthalts,

3) Maria Kühn, verehelichte Schreiner und Berg⸗ arbeiter Friedrich Erley zu Eving, im Beistande ihres vorgenannten Ehemannes,

aus der notariellen Schulr⸗ und Pfandverschreibung vom 10. Oktober 1888 der Eheleute Markenkontroleur Conrad Kühn und dem Hypothekenbriefe vom 23. Ok⸗ tober 1888, sowie der Erwerbsurkunde vom 24. Sk⸗ tober 1888 mit dem Antrage, zu erkennen, daß die Be⸗ klagten die nächsten und alleinigen Erben, und zwar die Mitbeklagten Ehefrau Maria Erlev, geb. Kühn, und Ludwig Kühn Benefizialerben ihrer Eltern, der verstor⸗ benen Eheleute Markenkontroleur Conrad Kühn und Anna Elisabeth Kühn, geb. Ullrich, aus Eving, und schuldig sind, an die Klägerin bei Vermeidung der Zwangs⸗ versteigerung und Zwangsverwaltung der im Grund⸗ buche von Eving⸗Kemminghausen Band II. Art. 31 auf den Namen der Wittwe Marken⸗ kontroleur Conrad Kühn, Anna Elisabeth, geb. Ullrich, eingetragenen Grund⸗ und Hausbesitzung Flur 9 Nr. 373/84 der Steuergemeinde Eving⸗ Kemminghausen 20 450 nebst 5 % Zinsen seit 1. Dezember 1892 zu zahlen, daß das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, und ladet die Mitbeklagten zu 1 und 2 zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Dortmund auf den 6. März 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Sudhoff, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

159783] DOeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Louis Jacobskötter zu Erfurt, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Moßdorf zu Erfurt, klagt gegen den vormaligen Post⸗Assistenten W. Droegemüller, früherzu Wunstorf, jetzt in unbekannter Abwesenheit, aus am 15. April 1893 erfolgter Liefe⸗ rung eines Jaquetanzugs, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtel zur Zahlung von 55 nebst 6 % Zinsen vom 15. Oktober 1893 ab, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht VIII. zu Erfurt, Zimmer Nr. 60, auf den 15. März 1894, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Basch, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. öö

[59887] Oeffentliche Zustellung.

In der Prozeßsache der Häuslerfrau Josefa Kowal zu Branitz, vertreten durch ihren. Armenanwalt Justiz⸗Rath Hoffmann in Ratibor, gegen ihren Ehe⸗ mann, Häusler und Zimmermann Adolph Kowal, früher zu Branitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Wiedererstattung von 921,15 Baukosten und Zahlung von 5 % Zinsen davon von Zustellung der Klage ab, ladet Klägerin den Beklagten zur münd⸗ lichen des Rechtsstreits vor die erste Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Ratibor zu dem neuen Termin, den 17. April 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht. Ratibor, den 11. Januar 1894.

Ulbrich, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [60153) Bekanntmachung.

In Sachen der Ofen⸗ und Thonwaarenfabrik L. Seiler in Bayreuth, vertreten durch Rechts⸗

anwalt Dr. Gemeinhardt hier, Klagetheil, gegen

den Schreinermeister b Dietl, früher in München, Kellerstraße Nr. 26, nun un⸗ bekaunten Aufenthalts, Beklagten, wegen For⸗ . wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und ist zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der I. Civilkammer des Kgl. Landgerichts München I. vom Donnerstag, den 29. März 1894, Vormittags 9 Uhr, be⸗ stimmt, wozu Beklagter mit der Aufforderung eladen wird, rechtzeitig einen bei diesseitigem Kgl. andgerichte zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu erkennen: 1) Beklagter ist schuldig, an Klagetheil 725 nebst 5 % Zinsen vom 1. Oktober 1893 an zu be⸗

zahlen und hat sämmtliche Kosten des Rechtestreits

zu tragen;

2) das Urtheil wird gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt.

München, am 11. Januar 1894. Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts München I. Rid, Ober⸗Sekretär.

Schuhmachermeister Gustav Konitz, früher zu

[599231 SOeffentliche Zustellung.

Nr. 328. Die Firma Hägele und Geiger zu Schwäbisch Gmünd, vertreten durch Rechtsanwalt Groß in Pforzheim, klagt gegen den Wilhelm Gaum von Pforzheim, z. Zt. an unbekannten Orten ab⸗ wesend, aus Kauf von Bijouteriewaaren mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zah⸗ lung von 377 37 nebst 6 % Zins vom 9. Oktober 1891 an die Klägerin, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Karlsruhe auf Samstag, den 24. März 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öͤffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Karlsruhe, den 8. Januar 1894.

1I11“ (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Großherzoglichen⸗ Landgerichts.

[59934]

Markus Löw, Handelsmann, in Ruchheim wohn⸗ haft, vertreten durch seinen Proseßbevollmächtigten, Geschäftsmann Adam Muy in Ludwigshafen a. Rh., erhebt gegen Peter Karl Noltze, Kaufmann, früher in Oggersheim wohnhaft, dermalen ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, zum K. Amts⸗ gerichte Ludwigshafen a. Rh. Klage mit dem An⸗ trage: Es gefalle dem K. Amtsgerichte, den Beklagten zu verurtheilen, an Kläger für ein laut Scheins vom 13. Januar 1891 erhaltenes baares Darlehen 70 mit 5 % Zinsen vom 13. Januar 1891 an kosten⸗ fällig zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Gleichzeitig wird der Be⸗ klagte in die zur mündlichen Verhandlung dieser Klage bestimmte Sitzung genannten Gerichtes vom Mittwoch, den 28. Februar 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vorgeladen. Dies wird ge⸗ nanntem Noltze hiermit öffentlich zugestellt.

Ludwigshafen a. Rh., den 11. Januar 1894

Der Gerichtsschreiber des K. Amksgerichtes

Ludwigshafen a. Rh.: 8 Merck, K. Sekreir.

[59886) Oeffentliche Zustellung.

Der Kohlenhändler Franz Pelz zu Patschkau klagt egen den Photographen Gustav Grieger, früher in Patschkan, Kreis Neisse, wohnhaft gewesen, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen rückständiger Wohnungs⸗ miethe für die Zeit vom 15. Mai 1892 bis 30. No⸗ vember 1892 mit 32 50 und Platzmiethe für die Aufbewahrung von Sachen für die Zeit vom 1. Dezember 1892 bis 1. Dezember 1893 mit 12 abzüglich jedoch des Kaufpreises für gelieferte Photographien, sowie Baarzahlung auf Miethe von 9 bez. 3 mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, an den Kläger die Rest⸗ forderung von noch 32 Mark 50 Pfennigen zu zahlen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Patschkau auf den 15. März 1894, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zußtellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.

Patschkau, den 9. Januar 1894.

Ellßel,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Am

[59885] Oeffentliche Zustellunng.

Die Frau Gutsbesitzer Antonie Ruzicska, geb. Münzberg, im Beistande ihres Ehemannes des Kaiserlich Königlichen ungarischen Offiziers und Guts⸗ besitzers Hinek Ruzicska, beide zu Wien IV., Heu⸗ gasse 13, vertreten durch den Rechtsanwalt Henschel zu Breslau, klagt gegen die verehelichte Bauunter⸗ nehmer Frau Magdalena Rosza, geb. Weichsler, zu Budapest, Rosengasse 62, im Beistande ihres ebendaselbst wohnenden Ehemannes Michael Rosza wegen 10 000 Grundschuld mit dem Antrage:

1) die Beklagte zu verurtheilen, an Klägerin

10 000 nebst 4 ½ % Zinsen seit 1. Oktober 1893 und zwar zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das der Beklagten gehörige, im Grundbuch von Breslau, und zwar der inneren Stadt, Band 41, Blatt 361 (Nr. 1736) eingetragene in der Werder⸗ Grundstück zu zahlen,

2) der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits auf zuerlegen,

3) den mitbeklagten Ehemann zu verurthetlen, au dem ergehenden Urtheil die Zwangsvollstreckung gegen die Ehefrau zu dulden,

4) das Urtheil gegen Sicherheit für vorläufig voll streckbar zu erklären,

und ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die III. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Bres lau am Schweidnitzerstadtgraben 2/3 nach Saal 52 im I. Stock auf den 21. März 1894, Vormittags

gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Die Einlassungsfrist ist auf eine Woche festgesetzt. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Fischer, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landger

[59884] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Gutsbesitzer Antonie Ruzieska, geb. Münzberg, im Beistande ihres Ehemannes des Kaiser⸗ lich Königlichen ungarischen Offiziers und Guts⸗ besitzers Hinek Ruzicska, beide zu Wien, Kärnthner⸗ ring 6, vertreten durch den Rechtsanwalt Henschel zu Breslau, klagt gegen die verehel. Bauunternehmer * Magdalena Rosza, geb. Weichsler, zu

udapest, Rosengasse 62, im Beistande ihres ebenda wohnenden Ehemannes Michael Rosza wegen 675 rückständige Hypothekenzinsen mit dem Antrage:

I. Die beklagte Ehefrau zu verurtheilen:

der Rechtskraft des Urtheils zu zahlen und zwar zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das der Be⸗ klagten gehörige, im Grundbuch von Breslau und zwar der inneren Stadt Band 41 Blatt 361 (Nr. 1736) eingetragene, in der Werderstraße unter Nr. 2 und 3 zu Breslau belegene Grundstück,

2) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

II. Den beklagten Ehemann zu verurtheilen, die Zwangsvollstreckung aus dem ergehenden Urtheil

gegen seine Ehefrau zu dulden.

straße unter Nummer 2 und 3 zu Breslau belegene

10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem

1) an die Klägerin 675 nebst 5 % Zinsen seit

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