werden darin dieselben Rollen spielen, wie bei der ersten Aufführun des Werks im Lessing⸗Theater. Else Lehmann giebt zum ersten Ma die Rolle der Franziska Spangenbach und Otto Ottbert als Gast den Paul Wörmann, während in der Rolle der Edith eine Tochter
Oscar Höcker's debütiren wird. Der Vorverkauf für diese Vorstellung hat heute an der Tageskasse des Wallner⸗Theaters begonnen.
Am Sonnabend, Abends 8 Uhr, findet in der Sing⸗Akademie ein Konzert der Sängerin Mrs. Mary Howe⸗Lavin unter Mit⸗ wirkung ihres Gatten, des Tenoristen Mr. William Lavin statt. Den orchestralen Th monische Orchester. — Die Damen Elisabeth Jaensch (Sopran) und Margarethe Liebig (Klavier) veranstalten an demselben Abend, 7 ½⅞ Uhr, im Saal Bech⸗ stein ein Konzert, für welches die H Kammervirtuos Felix Meper und Kammermusiker Eugen Sandow ihre Mitwirkung zu⸗ gesagt haben; das wird durch Spohr's Trio in E-moll, op. 119, eingeleitet werden. — Der für morgen angesetzte Liederabend von Anton Sistermans kann infolge einer Unpäßlichkeit des Künstlers nicht stattfinden und wird auf einen späteren, demnächst bekannt zu gebenden Termin verlegt. Bereits gelöste Karten behalten ihre Gültigkeit.
Mannigfaltiges.
Die Aerztekammer der Provinz Brandenburg ist heute bierselbst im großen Saale des Ständehauses unter Vorsitz des Ober⸗ Präsidenten, Staats⸗Ministers Dr. von Achenbach zur ersten Sitzung der 3. Session Ausammengetreten. Von 51 Mitgliedern waren 50 er⸗ schienen. Der Ober⸗Präsident eröffnete die mit einer längeren Ansprache, indem er der großen Genugthuung Ausdruck gab, zum dritten Male die Vertreter des Aerztestandes begrüßen zu können. Der Ober⸗Präsident verwies sodann darauf, daß für die neue Tagung bereits eine Reihe wichtiger Aufgaben vorliege. Vor allem werde die Kammer mit sich selbst sich zu beschäftigen haben. Sowohl aus Berlin, wie auch aus anderen Orten seien Anträge gestellt, für Berlin eine besondere Aerztekammer zu bilden und diese von der der
ark zu trennen. Die Staatsregierung habe hierüber eine Anfrage an die Aerztekammer gestellt. Eine weitere Vorlage der Regierung sei durch das Bestreben veranlaßt, die einzelnen Aerztekammern in einer gewissen Weise zu vereinigen und in einem „Ausschuß der Aerzte⸗ kammern“ eine Zentralstelle zu schaffen. Ferner liegen Vorlagen vor über die Disziplinarbefugnisse der Aerztekammer und über das Abgeben ärztlicher Gutachten namentlich mit Rücksicht auf Krankenkassen und sonstige Genossenschaften. Der Ober⸗ Präsident schloß mit dem Wunsch, daß die Berathungen der dritten Session zum Segen nicht bloß des ärztlichen Standes der Provinz, sondern überhaupt zu einer Förderung des ärztlichen Berufs in seiner äußeren Stellung dienen mögen, und brachte Seiner Majestät dem Kaiser ein dreimaliges Hoch aus. Sodann erfolgte die Konstituirung der Kammer. Es wurden gewählt Sanitäts⸗Rath Dr. Becher⸗Berlin als Vorsitzender, Gebeimer Sanitäts⸗Rath Dr. Zinn⸗Eberswalde als dessen Stellvertreter, ivatdozent Dr. Posner⸗Berlin und Dr. Leppmann⸗ Berlin als Schriftführer und Dr. Saatz⸗Berlin als Kassenführer, sowie als Beisitzer der Geheime Sanitäts⸗Rath Dr. Körte, Sanitäts⸗ Rath Dr. S. Marcuse⸗Berlin, Dr. Ipscher⸗Wusterhausen a. S. Dr. Lähr⸗Zehlendorf, Geheimer Medizinal⸗Rath Dr. Wiebecke⸗Frank⸗ furt a. O. und Geheimer Sanitäts⸗Rath Dr. Liersch⸗Kottbus. In die wissenschaftliche Deputation für das Medizinalwesen wurden Geheimer Sanitäts⸗Rath Dr. Zinn⸗Eberswalde und als dessen Stellver⸗ treter Professor Mendel⸗Pankow, in das Medizinalkollegium der Provinz der Privatdozent Dr. Landau⸗Berlin und der Geheime Sanitäts⸗Rath Dr. Liersch⸗Kottbus und als deren Stellvertreter die Sanitäts⸗Räthe Küster⸗Berlin und Göpel⸗Frankfurt a. O. gewählt.
Im wissenschaftlichen Theater der Urania hielt gestern Abend Professor Dr. J. Scheiner vom physikalischen Observatorium in otsdam einen sehr fesselnden, von zahlreichen Projektionsbildern be⸗ s.. Vortrag „Ueber die Photographie als modernste Hilfswissen⸗ chaft der Astronomie.“ Der Vortragende setzte zunächst auseinander,
t vom 18. Januar, r Morgens.
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Vorstellung. Ludwig Barnay. Sonnabend:
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Uebersicht der Witterung.
8 Gegenüber einem Hochdruckgebiet über 775 mm über Südost⸗Europa liegt ein tiefes Minimum unter 740 mm über der nördlichen Nordsee, einen Ausläufer südwärts nach dem westlichen Frankreich entsendend. Dementsprechend wehen über Central⸗ Europa vorwiegend südliche und südwestliche Winde, welche meistens nur schwach auftreten. West⸗Europa bis zur deutschen Ostgrenze hat Thauwetter, dagegen dauert in Südrußland die strenge Kälte noch fort. In Deutschland ist das Wetter mild, trübe und viel⸗ f nerisch. e Depression über West⸗Euro⸗ cheint oftwärts ee. und daher sücfe ortdauer der milden Witterung mit Regenfä r Deutschland zu erwarten sein. Deutsche Seewarte.
blümchen.
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mann. Anfang
daß die ursprünglich nur für Darstellung der Gebilde der Kunst benutzte Photographie sich nun schon seit einer Reihe von Jahren die ganze Welt erobert, in jeder Wissenscha unentbehrlich gemacht habe und selbst zur Entlarvung des Verbrechers der Justiz die unschätzbarsten Dienste zu leisten im stande sei, weil sie anders sehe als das mensch⸗ liche Auge, das empfindlich ist für die Farben roth, gelb und grün, während die photographische Platte für die Farben violett und blau empfindlich ist. Sodann übergehend zur Anwendung der Photographie in der Astronomie, führte er aus, daß man bereits im Jahre 1850 Photographien von Himmelskörpern angefertigt habe, die auch nach Erfindung des nassen Kollodiumverfahrens recht gute Bilder von der Sonne und dem Monde geliefert; ihren eigentlichen Aufschwung habe sie aber erst genommen, seitdem man: durch Herstellung der Trockenplatten E bei der kürzesten ee die stärksten Wirkungen hervor ringen könne. Das Verfahren beim Aufnehmen der Himmelskörper, die damit ver⸗ bundenen Schwierigkeiten, die hauptsächlich durch die Unruhe der Luft verursachten Störungen wurden nun eingehend geschildert und dann Photographien der Sonne gezeigt, die wegen der großen Lichtstärke der Sonnenscheibe in einer nach gewöhnlichen Begriffen kaum meß⸗ baren Zeit, in weniger als dem Tausendstel einer Sekunde her⸗ gestellt werden müssen und mit Hilfe des großen Refraktors des, Potsdamer Observatoriums aufgenommen worden sind. Weiter wurden sehr schöne Mondbilder und dann Photographien der Planeten Jupiter und Saturn vorgeführt und dabei erwähnt, daß es erst in neuerer Zeit gelungen sei, die Photographie des Mondes der direkten Beobachtung durch das Fernrohr wenn auch nicht überlegen, doch mit ihr konkurrenzfähig zu machen, daß aber die Aufnahmen der Planeten bisher noch keine ganz befriedigenden Resultate ergeben hätten, weil bei der nothwendigen langen Dauer der Expositionszeit sich hier die Luftunruhe zu sehr in störender Weise geltend mache. Die bedeutendsten Erfolge habe aber die Photographie mit der Aufnahme des Firsternhimmels, der Sternhaufen und der Nebelflecke erzielt, da olche Stellen des Himmelsgewölbes, an denen früher die Gegenstände nur als verschwommene Nebel zu sehen gewesen sind, nunmehr in Millionen von Sternen haben aufgelöst und klar dargestellt werden können. Zahllose Sternbilder, die früher mit keinem Fernrohr zu erkennen gewesen sind, sind dadurch entdeckt und somit die Kunde über die Himmelskörper in ungeahnter Weise bereichert worden.
Der Deutsche Sprachverein Berlin hat in einer Reihe von Sitzungen im Laufe der letzten Monate die in der städtischen Verwaltung gebrauchten Vordruck ogen im Hinblick auf die darin vor⸗ kommenden Fremdwörter einer eingehenden Berathung unterzogen und das Ergebniß in einer Eingabe an den Ober⸗Bürgermeister mit der Bitte, bei Neudrucken die aufgestellten Vorschläge berücksichtigen zu lassen, zur Kenntniß der städtischen Behörden L85 Hierauf hat Herr Ober⸗Bürgermeister Zelle umgehend eine Antwort erlassen, in der es heißt: „Von der hohen Wichtigkeit und Berechti⸗ gung der Bestrebungen des Vereins längst überzeugt, werde ich mich
emühen, nach Kräften in meinem Wirkungskreise auf immer weitere
Durchführung des Ersatzes der entbehrlichen Fremdwörter hinzuwirken.“ — In der Hauptversammlung des Vereins, die am 16. d. M. unter sehr zahlreicher Betheiligun Mitglieder stattfand, erfolgte, nach⸗ dem die Jahresberichte erstattet waren, die Wahl des orstands. In diesen wurden gewählt die Herren Geheimer Regierungs⸗ Rath Professor Reuleaux, General⸗ Major z. D. von Sucro, Geheimer Medizinal⸗Rath Professor Dr. Waldeyver, Tuch⸗Großhändler Schönemann, Gymnastallehrer Dr. Streit, Rentner Buckow und Dr. Heinr. Thießen. — In der nächsten Sitzung des Vereins, die am Dienstag, 23. Januar, Abends 8 ½ Uhr, im Wirthshaus zum Schult⸗ heiß, Potsdamerstr. 13, stattfindet, wird ds- Ingenieur Leman einen 1u über die deutsche Sprache in Amerika halten. Gäste sind willkommen.
Der Allge meine deutsche Verband, Ortsgruppe Berlin, zeigt an, daß morgen, 19. Januar, Abends 8 Uhr, in den Sälen der
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗ 18. Vorstellung. Ambroise Benutzung des Goethe'schen Romans: „ Meister's Lehrjahre“ von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von von Paul Taglioni. Dirigent: Musikdirektor Stein⸗ Anfang 7 Uhr.
Schauspielhaus. 19. Vorstellung. Schiller⸗Cyelus. Wallenstein’s Tod. 5 Aufzügen von Friedrich von Schiller.
Opernhaus. Allerhöchsten Befebhl. Romantische Oper in 3 Akten von Carl Maria von Weber. Dichtung von Friedrich Kind (nach der gleichnamigen Erzählung von August Apel). Eben⸗ gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Diri⸗ gent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 20. Vorstellung. Schiller⸗Cyelus. Maria zügen von Friedrich von Schiller.
Sonnabend: Faust. Sonntag: Der Herr
Berliner Theater. Freitag: 21. Abonnements⸗ Julius Cäsar.
zus eigenem Recht. b Sonntag: Nachmittags 2 ½ Uhr: Wallenstein’s Piccolomini. Abends 7 ½ Uhr: Wallenstein’s Tod. 1
In Vorbereitung: Das Recht auf Glück.
Lessing-Theater. Freitag und folgende Tage: Madame Saus⸗Gene.
Wallner-Theater.
Sonnabend: Der Lientenant zur See.
Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Freitag: Zum 26. Male: Der Mustergatte. (Le premier mari de France.) Schwank
Negligs. fels. Anfang 7 ½ Uhr. Oper in t mit
ilhelm
Mignon. Thomas.
Ferdinand Gumbert. Ballet
von Victorien Sardou. Trauerspiel in Tragikomödie
Anfang
19. Vorstellung. Auf
Théatre par6. Der Frei⸗ Die Kinder des Kapitän
Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr,
Trauerspiel in 5 Auf⸗ Anfang 7 Uhr.
Stuart.
Hierauf: 7 ½ Uhr.
Sonnabend:
der Herr
Adolph Ernst⸗Theater. 124. Male: a rodi von Fi⸗ en und gesetzt von Adolpb Ernst.
(Marc Anton:
Anfang 7 Uhr.
Freitag: Ein
Leipziger. Anfang
Revue 9 ¼ Uhr.
Sonntag: Mauer⸗
Friedrich - Wilhelmstädtisches Theater.. Chausseestraße 25. in Freitag: Der Lientenant zur See. Operette von E. Schlack und L. Herrmann. Musik von Louis Roth. In Scene gesetzt von Julius Fri vv Herr Kapellmeister Feder⸗ r.
Konzert-Haus. ponisten Herrn Emil Hartmann.
navische Volksmusik Suite Nr. 3.
.
in 3 Akten von Albin Valabreèͤgue.
Plauderei in 1 Akt von Hans von Rein⸗
Sonnabend und folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 3 Direktion: Sigmund Lautenburg. Freitag: Jugend. Ein Liebesdrama in 3 Akten von Max Halbe. Anfang 7 ½ Uhr. 1“ Sonnabend: Flattersucht. Lustspiel in 3 Akten Vorher: in 1 Akt von August Strindberg.
Viktoria-Theater. Belle⸗Alliancestraße 7/8. Freitag: Mit vollständig neuer Ausstattung: Grant. stattungsstück mit großem Ballet in 12 Bildern.
ermäßigte Preise: Lumpaci vagabundus, oder: Das lieder⸗ .“ Zauberposse mit Gesang und Ballet.
Theater Unter den Linden.
Salon Pitzelberger. Operette von J. Offenbach. Brahma. Ausstattungs⸗Ballet. Anfang
☛ Zweiter Maskenball. 2
Freitag: Charley’e Taute. Thomas. — Vorher: Die osse mit Gesang in 1 Akt enno Jacobson. In Scene 3 Anfang 7 ½ 21 1 8 S he: hc cag — Gestorben: Hrn. Regierungs⸗Rath Dr. Fritz 5 i
Bentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. toller Einfall. in 4 Akten von Carl Laufs. Hierauf: Zum 27. Male: Berlin 1893. Revue in 2 Abtheilungen von L. der Vorstellung 7 ½ Uhr, der
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Lieder⸗Abend von Anton Sistermans.
Freitag: Karl Meyder⸗ Konzert unter freundlicher Mitwirkung des Kom⸗
Ouv. „Pastorale“, Romanze et Scherzo Berceuse für Streichorchester und
Introduktion und Walzer von Emil — Unter persönlicher Leitung des Komponisten.
„Vier Jahreszeiten“ (Sw. Prinz Albrechtstraße) Herr Dr. Otto v Leixrner einen Vortrag über „Deutse Kunst“ halten wird. Am 26. Januar, Abends 8 Uhr, veranstaltet der Verein in denselben Räumen eine Kaiser⸗Geburtstagsfeier.
Nachdem vor einiger Zeit sich hier ein Comité zur Einrichtung von Kindergärten für taubstumme Kinder gebildet hatte, ist die Begründung eines größeren Vereins zu diesem Zweck nunmehr esichert. Die Ziele, die der Verein im Auge hat, sind bereits in einem Namen enthalten: er will Fürsorge treffen für die körperliche Pflege und Erziehung der sonst infolge ihres Gebrechens vernachlässigten — Kinder im Alter von 3—7 Jahren. In der konstituierenden Sitzung des Ausschusses, die vor einigen Tagen stattgefunden hat, sind unter der Mitwirkung von Fachleuten, einer Reihe von Aerzten, an⸗ gesehener Privatpersonen und eines Damencomités die nöthigen Schritte berathen worden. Am 1. April d. J. soll der erste Kinder⸗ garten dieser Art eröffnet werden. Meldungen zur Aufnahme sind an Dr. Th. S. Flatau, W. Genthinerstraße 32, zu richten. Für Unbemittelte sind Freistellen in genügender nzahl vorgesehen.
Die Frist zur Anmeldung für das Ballfest des Vereins Berliner Presse (am Sonnabend, 20. Januar) nähert sich ihrem
Ende. Billets sind außer bei den Mitgliedern des Festausschusses bei mittagsstunden zu haben.
Redakteur Georg Schweitzer, Stechbahn 3/4, in den Nach⸗ Die I⸗ alte Weide, welche am Treffpunkt der Flottwell⸗ straße und des Schöneberger Ufers, ganz in der Nähe der Eisenbahn⸗ Ueberführungen der Potsdamer Bahn, mitten auf dem Straßendamm stand, ist jetzt niedergelegt. Der Stamm hatte, der „N. Pr. Ztg.“ zufolge, einen Durchmesser von zwei Metern und einen Umfang von beinahe sechs Metern. Die Aeste füllten, nachdem sie nach der unge⸗
fähren Größe und Stärke geordnet waren, fünf zweispännige Wagen. Die Weide soll ungefähr 500 Jahre alt sein.
Leipzig, 18. Januar. Das hiesige Landgericht verurtheilte heute, wie „D. B. H.“ meldet, die A narchisten Zigarrenarbeiter Hentschel und Kürschner Rabe wegen Theilnahme an dem An⸗ archistenklub „Autonomie“ zu sechs bezw. zehn Monaten Gefängniß.
Tost, 15. Januar. Ein Meteor von seltener Größe ist in der Nacht vom Freitag zum Sonnabend, Morgens um 4 ⅞ Uhr, bei Tost niedergegangen. Es folgte in der Richtung von Nord nach Süd, war etwa eine halbe Minute sichtbar, hatte nach dem „Oberschl. Anz.“ scheinbar 3 m D rchmesser und besaß einen Schweif von mindestens 100 m. Vor dem Erlöschen zerfiel das Meteor in mehrere Theile; gleichzeitig wurde ein donnerartiges Getöse hörbar.
London, 18. Januar. Dem „Standard“ wird über Shanghai aus der Mongolei gemeldet, daß in der Provinz Urga durch eine Reihe von Erdbeben mehrere hundert Personen das Leben verloren haben. Auch viel Vieh ist umgekommen.
Bordeaux, 17. Januar. An Bord des Packetboots „Equateur“, welches von Brasilien und dem Senegal hier eintraf, fand nach Meldung des „W. T. B.“ während der Ausladung kleiner Gepäckstücke eine Explosion statt, durch welche zwei Per⸗ sonen getödtet und zwei Personen verwundet sowie beträchtliche Ver⸗ wüstungen angerichtet wurden. Die Ursache der Explosion soll Dynamit sein. Die Untersuchung ist eingeleitet.
85
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“
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Vorher: Im Birkus Renz (Karlstraße). Freitag, Abends 7 ¼ Uhr: ☛ Ein Künstlerfest. 2☚
Vollständig neue und glänzende Ausstattung und Einlagen. Ueberraschende Licht⸗ und Wassereffekte.
Außerdem: Königsquadrille, geritten von 8 Damen und 8 Herren. 6 englische Springpferde, vorgeführt vom Herrn R. Renz. Das zulpferd „Cyd“, ge⸗ ritten von Herrn R. Renz. Die hohe Schule, ge⸗ ritten von Fräulein Oceana Renz. Die unüber⸗ trefflichen Akrobaten auf dem Telephondraht Zalva, Espana und Alva. Der urkomische Imitator⸗Clown Mr. YAbbs. Die Reckkünstlerinnen Geschwister Hoff⸗ mann ꝛc.
Preise wie gewöhnlich.
Sonnabend: Ein Künstlerfest.
Sonntag: Zwei Vorstellungen. Um 4 Uhr Nach⸗ mittags (1 Kind frei) und Abends 7 ½ Uhr. .
———y——— Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Therese von Staden mit Hrn. Pastor Hermann von Staden (Hildesheim).
Verehelicht: 85 Hauptmann Eugen von Roeder mit verw. Fr. Gräfin Elisabeth Zech⸗Burkersrode,
eb. von Gersdorff (Baden⸗Baden). — Hr. Prem.⸗ Kseut. Joachim Blecken von Schmeling mit Frl. Vicky von Massow.
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Prem.⸗Lieut. Riese (Friedenau b. Berlin). — Hrn. Grafen von Wi⸗ lamowitz⸗Moellendorff (Schloß Gadow). — Hrn. Grafen Hardenberg (Drönnewitz). — Eine Tochter: Hrn. Pfarrer Wilhelm Kittlaus (Starkenberg). — Hrn. Erwin von Zastrow
0—0. Gläubiger.
Aus⸗
Freitag:
Zum Schwank in
Dechend Tochter Dora (Berlin). — Hrn. R t⸗ meister Schalscha von Ehrenfeld Tochter Pia
„(Gardelegen). — Verw. Fr. Louise von Loos, geb. von Warnstedt (Berlin). — Fr. Gräfin Ludmilla Schlieffen, verw. gew. Gräfin Brühl, geb. Gräfin Renard (Potsdam). — Hr. Major a. D. Friedrich Wilhelm Stoeckenius (Potsdam). — Hr. Ritter⸗ gutsbesitzer Maximilian Hoffmann⸗Scholtz (Pohls⸗ dorf). — Frl. Agnes von Ziegler und Klipphaufen (Berlin). — Hr. Justiz⸗Rath Theodor Hoffmann (Ratibor).
Schwank
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8 Uhr:
Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.
Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Fünf Beilagen [einschließlich Börsen⸗Beilage).
sneu), fe, Skandi⸗ m Mondschein, Hartmann.
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Beila ge
Berlin, Donnerstag, den 18. Januar
Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußisc
Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeß⸗ ordnung.
Artikek I.
In dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1 die nachstehenden Bestimmungen in folgender Weise abgeändert:
C
24.
Die Schöffengerichte sind zuständig:
1) für alle Uebertretungen; X““
2) für diejenigen Vergehen, welche nur mit Gefän niß von höchstens drei Monaten oder Geldstrafe von höchstens sechahändert Mark. allein oder neben Haft oder in Verbindung mit einander oder in Verbindung mit Einziehung bedroht sind, mit Ausnahme der im § 320 des Strafgesetzbuchs und der im § 74 dieses Gesetzes be⸗ zeichneten Vergehen; b
3) für das Vergehen des Hausfriedensbruchs im Falle des § 123 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs;
4) für das Vergehen wider die Sittlichkeit im Falle des § 183 des Strafgesetzbuchs;
5) für das Vergehen der Beleidigung, wenn die Verfolgung im Wege der Privatklage geschieht; 8
6) für das Vergehen der Körperverletzung in den Fällen der nur auf Antrag eintretenden Verfolgung sowie im Falle des § 223 a des Strafgesetzbuchs; b
7) für das Vergehen der Bedrohung mit der Begehung eines Verbrechens im Falle des § 241 des Strafgesetzbuchs;
8) für das Vergehen des Diebstahls im Falle des § 242 des Strafgesetzbuchs, wenn der Werth des Eestohlenen einhundert Mark nicht übersteigt; 8
9) für das Vergehen der Unterschlagung im Falle des § 246 des Strafgesetzbuchs, wenn der Werth des Unterschlagenen einhundert Mark nicht übersteigt;
10) für das Vergehen des Betrugs im Falle des § 263 des Strafgesetzbuchs, wenn der Schaden einhundert Mark nicht, übersteigt;
11) für die Vergehen des strafbaren Eigennutzes in den Fällen der §§ 288, 289, 291 und 298 des Strafgesetzbuchs;
12) für die Jagd⸗ und Fischereivergehen in den Fällen der §§ 293 und 296 des Strafgesetzbuchs; “ 1
13) für das Vergehen der Sachbeschädigung in dem Falle des §, 303 des Strafgesetzbuchs, wenn der Schaden einhundert Mark nicht übersteigt;
br für das Vergehen der Begünstigung und für das Vergehen der Hehlerei in den Fällen des § 258 Nr. 1 und des § 259 des Strafgesetzbuchs, wenn die Handlung, auf welche sich die Begünstigung oder die Hehlerei bezieht, zur bö der Schöffengerichte gehört.
Ist die Zuständigkeit des Schöffengerichts durch den Werth einer Sache oder den Betrag eines Schadens bedingt und stellt sich in der Hauptverhandlung heraus, daß der Werth oder Schaden mehr als ein⸗ hundert Mark beträgt, so hat das Gericht seine Unzuständigkeit nur dann auszusprechen, wenn aus anderen Gründen die Aussetzung der Verhandlung geboten erscheint.
Den Vorsitz im Plenum führt der Präsident, den Vorsitz in den Kammern führen der Präsident und die Direktoren.
Ueber die Zusammensetzung der Kammern, über die regelmäßige
Stellvertretung des Vorsitzenden und der anderen Mitglieder der
Kammern in Verhinderungsfällen, sowie über die Vertheilung der Ge⸗ schäfte unter den Kammern wird für die Dauer jedes Geschäftsjahres im voraus Bestimmung getroffen. Jeder Richter kann zum Mitglied mehrerer Kammern bestimmt werden. u“ 3
Die getroffene Anordnung kann im Laufe des Geschäftsjahres nur geändert werden, wenn dies wegen eingetretener Ueberlastung einer Kammer oder infolge Wechsels oder dauernder Verhinderung einzelner Mitglieder des Gerichts “
Die im vorstehenden Paragraphen bezeichneten Anordnungen er⸗ olgen durch die Landes⸗Justizverwaltung.
Ueber die Vertretung des Präsidenten in den ihm als solchem obliegenden, durch dieses Gesetz bestimmten Geschäften wird von der Landes⸗Justizverwaltung Bestimmung getroffen.
§ 69 Absatz 1. 1 2
Scweit die Vertretung eines Mitgliedes nicht durch ein Mitglied desselben Gerichts möglich ist, erfolgt die Anordnung derselben auf den Antrag des Präsidenten durch die Handes⸗Sustizverwaltung.
Die Strafkammern sind als erkennende Gerichte zuständig:
1) für die Vergehen, welche nicht zur Zuständigkeit der Schöffen⸗ gerichte gehören; 8 2) für diejenigen Verbrechen, welche mit Zuchthaus von höchstens fünf Jahren, allein oder in Verbindung mit anderen Strafen bedroht sind. Diese Bestimmung findet nicht Anwendung in den Fällen der §§ 86, 100 und 106 des Strafgesetzbuchs;
3) für die Verbrechen der Personen, welche zur Zeit der That das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten; “
4) für das Verbrechen des Meineides in den Fällen der §§ 153, 154 und 155 des Strafgesetzbuchs; 2
5) für das Verbrechen der Unzucht in den Fällen des § 176 des Strafgesetzbuchs; 8
6) für das Verbrechen des Diebstahls in den Fällen der §§ 243 und 244 des Strafgesetzbuchs; 6
7) für das Verbrechen der Hehlerei in den Fällen der §§ 260 und 261 des Strafgesetzbuchs;
8) für das Verbrechen des Betruges im Falle des § 264 des Stafgesetzbuchs; 8 8
9) für das Verbrechen der Urkundenfälschung in den Fällen der §§ 268 Nr. 2, 272 und 273 des Strafgesetzbuchs;
10) für die Verbrechen im Amt in den Fällen der §§ 349 und 351 des Strafgesetzbuchs; 1
11) für die nach §§ 209 und 212 der Konkursordnung strafbaren Verbrechen. 8
§
5. Die Strafkammer kann bei Eröffnung des Hauptverfahrens wegen der Vergehen: 1 1) den Widerstandes gegen die Staatsgewalt in den Fällen der 89 1196 114, 117 Absatz 1 und des § 120 des Straf⸗ gesetzbuchs; 2) 185 br öffentliche Ordnung im Fall des § 137 des Straf⸗ gesetzbuchs; 3 3) der Seee. in den Fällen der nur auf Antrag eintretenden erfolgung; 4) des Diebstahls im Falle des § 242 des Steafgesezbuche⸗ 5 der Unterschlagung im Falle des § 246 des Strafgesetzbuchs; 6 6) der Be ünstigung; 77) der Hehlerei in den Fällen des § 258 Nr. 1 und des § 259 des Strafgesetzbuchs;
8) des Betruges im Falle des § 263 des Strafgesetzbuchs; 9) der Sachbeschädigung in den Fällen der §§ 303 und 304 des 8 Strafgesetzbuchs; 10) wegen der gemeingefährlichen Vergehen in den Fällen des 1 § 327 Absatz 1 und des § 328 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs; erner 11) wegen derjenigen Vergehen, welche nur mit Gefängniß von höchstens sechs Monaten oder Geldstrafe von höchstens ein⸗ 1 tausendfünfhundert Mark, allein oder neben Haft oder in Ver⸗ bindung mit einander oder in Verbindung mit Einziehung be⸗ droht sind, mit Ausnahme der in den §S§ 128, 271, 296 a, 301, 320, 331 und 347 des Strafgesetzbuchs und der im § 74 dieses Gesetzes bezeichneten Vergehen; owie 12) wegen solcher Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle, deren Strafe in dem “ Betrage einer hinterzogenen Abgabe oder einer anderen Leistung besteht, auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Verhandlung und Entscheidung dem Schöffengerichte, soweit dieses nicht schon zuständig ist, überweisen.
Beschwerde findet nicht statt.
Hat im Falle der Nr. 12 die Verwaltungsbehörde die öffentliche Klage erhoben, so steht ihr der Antrag auf Ueberweisung an das Schöffengericht in gleicher Weise 78 der Staatsanwaltschaft zu.
1
Die Zivilkammern und die Strafkammern entscheiden in der
Besetzung von drei Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden. § 78 Absatz 2.
Die Besetzung einer solchen Strafkammer erfolgt aus Mitgliedern des Landgerichts oder Amtsrichtern des Bezirks, für welchen die Kammer gebildet wird. Dex Vorsitzende wird ständig von der Landes⸗Justizverwaltung bestellk, die übrigen Mitglieder werden von derselben in Gemäßheit der §§ 62, 63 berufen.
§ 121.
Die Bestimmungen der §§ 61—68 finden entsprechende An⸗
wendung. § 123.
Die Ober⸗Landesgerichte sind zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel:
1) der Berufung gegen die Endurtheile der Landgerichte in bürger⸗ lichen Rechtsstreitigkeiten;
8 82 der Berufung gegen Urtheile der Strafkammern in erster Instanz;
3) der Revision gegen Urtheile der Strafkammern in der Berufungsinstanz; 8 1
4) der Beschwerde gegen Entscheidungen der Landgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten;
5) der Beschwerde gegen strafrichterliche Entscheidungen erster Instanz, soweit nicht die Zuständigkeit der Strafkammer begründet ist, und gegen Entscheidungen der Strafkammern in der Beschwerde⸗ instanz und Berufungsinstanz.
§ 124.
Die Senate der Ober⸗Landesgerichte entscheiden in der Besetzung von fünf Mitgliedern mit Einschluß des Vorsitzenden.
Durch die Landesgesetzgebung kann für die vom Sitz des Ober⸗Landesgerichts entfernteren Landgerichte bei einem oder mehreren derselben ein Strafsenat gebildet und demselben für den ihm zuzuweisenden Bezirk die gesammte Thätigkeit des Ober⸗Landesgerichts in der Berufungsinstanz übertragen werden. Die veenng eines solchen Strafsenats erfolgt aus Mitgliedern des Ober⸗ andesgerichts oder Mitgliedern eines oder mehrerer Land⸗ gerichte des Bezirks, für welchen der Senat gebildet wird. Der Vor⸗ sitzende wird ständig von der Landes⸗Justizverwaltung bestellt, die übrigen Mitglieder werden von derselben in Gemäßheit der §§ 62, 63 berufen.
§ 133.
Die Bestimmungen der §§ 61 — 68 finden mit der Maßgabe An⸗ wendung, daß an die Stelle der Landes⸗Justizverwaltung der Reichs⸗
kanzler tritt. 4 § 136 Absatz 1.
In Strafsachen ist das Reichsgericht zuständig:
1) für die Untersuchung und Entscheidung in erster und letzter Instanz in den Fällen des Hochverraths und des Landesverraths, in⸗ sofern diese Verbrechen gegen den Kaiser oder das Reich ge⸗ richtet sind;
2) für die Verhandlung und Entscheidung über die Rechtsmittel der Revision gegen Urtheile der Ober⸗Landesgerichte in der Berufungs⸗ instanz und gegen Urtheile der Schwurgerichte, sowie über das Rechts⸗ mittel der Beschwerde gegen Entscheidungen der Ober⸗Landesgerichte in der Berufungsinstanz. .
Artikel II.
Die Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877 erhält die Fassung, welche sich aus der nachbezeichneten Einschaltung und Aufhebung von Bestimmungen, sowie aus dem veränderten Wortlaut der nachstehend unter der bisherigen Paragraphenziffer aufgeführten Bestimmungen ergiebt:
§ Sa. Der Gerichtsstand ist auch bei demjenigen Gerichte begründet, in dessen Bezirk der Beschuldigte eiffer worden ist.
Ist der Ort, an welchem die strafbare Handlung begangen ist, im Auslande belegen oder nicht ermittelt und ein Gerichtsstand in Gemäß⸗ heit der §§ 8 und 8a nicht begründet, so wird das zuständige Gericht
vom Reichsgericht bestimmt. Neg § 23 Absatz 3
hü bor § 26 Absatz 3 wird aufgehoben. fs § 26 a.
Ist das Ablehnungsgesuch verspätet oder nicht unter Angabe und Glaubhaftmachung des Ablehnungsgrundes, oder in der offenbaren Absicht angebracht worden, nur das Verfahren zu verschleppen, so hat der Vorsitzende das Ablehnungsgesuch, auch wenn es gegen ihn gerichtet ist, als unzulässig zu verwerfen. w b
Die Vorschrift findet, wenn das Ablehnungsgesuch gegen einen Untersuchungsrichter oder einen Amtsrichter gerichtet ist, auf diesen entsprechende Anwendung. 3
Wird das Gesuch nicht als unzulässig verworfen, so hat der ab⸗ gelehnte Richter sich über den Ablehnungsgrund dienstlich zu äußern.
Ueber das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, welchem der Abgelehnte angehört; wenn dasselbe durch Ausscheiden des abgelehnten Mitglieds beschlußunfähig wird, das zunächst obere Gericht.
Wird ein Untersuchungsrichter oder ein Amtsrichter abgelehnt, so entscheidet das Se; Einer Entscheidung bedarf es nicht, wenn der Abgelehnte das blehnungsgesuch für begründet hält.
Gegen den Beschluß, durch welchen das Ablehnungsgesuch für be⸗ gründet erklärt wird, findet kein Rechtsmittel, gegen den Beschluß, durch welchen das Gesuch für unbegründet erklärt wird, findet so⸗ fortige Beschwerde statt.
wird aufgehoben.
Der e. durch welchen ein gegen einen erkennenden Richter angebrachtes A ö für unbegründet erklärt wird, kann nicht für sich allein, sondern nur mit dem Urtheil angefochten werden.
Die vorstehenden⸗Bestimmungen finden auf diim § 26a be⸗ zeichneten Verfügungen u“
Bei denjenigen Zustellungen, welche von Amtswegen erfolgen, können durch Anordnung der Landes⸗Justizverwaltung einfachere Formen für den Nachweis der vefeknmm zugelassen werden.
Die Beeidigung eines Zeugen darf unterbleiben, wenn die Aus sage desselben sich nach richterlicher Ueberzeugung als offenbar un⸗ glaubwürdig darstellt. “
Die Beeidigung des Zeugen erfolgt nach dem Abschluß seiner Vernehmung. 1“ 8
Der Richter darf eine 1“1“ von Zeugen gleichzeitig beeidige
Der von dem Zeugen zu leistende Eid lautet:
daß Zeuge nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt, nichts
verschwiegen und nichts hinzugesetzt habe.
Der Eid wird mittels Nachsprechens oder Ablesens der die Eides⸗ norm enthaltenden Eidesformel geleistet.
Bei gleichzeitiger Beeidigung mehrerer Zeugen hat der Richter den zu Beeidigenden die Eidesnorm mit der Eingangsformel:
„Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden“ vorzusprechen. Die Zeugen leisten den Eid, indem jeder einzeln die Worte spricht: 8
„Ich schwöre es bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden,
so wahr mir Gott helfe.“
n Der Schwörende soll bei der Eidesleistung die rechte Hand er⸗ Heben. 4 Stumme, welche schreiben können, leisten den Eid mittels Ab⸗ und Unterschreibens der die Eidesnorm enthaltenden Eides⸗ ormel.
Stumme, welche nicht schreiben können, leisten den Eid mit Hilfe eines Dolmetschers durch Zeichen.
§ 65. 8 D ie Beeidigung erfolgt bei der ersten gerichtlichen Vernehmung es Zeugen.
Ins Vorverfahren kann die Beeidigung unterbleiben, wenn Be⸗ denken gegen deren Zulässigkeit obwalten, sowie wenn der Richter die Beeidigung für den Zweck des Vorverfahrens nicht als erforderlich erachtet und die Set wxüt. biesh. nicht beantragt.
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Wird ein eidlich vernommener Zeuge in derselben Strafsache nochmals vernommen, so kann der Richter, statt der nochmaligen Beeidigung, den Zeugen Jie Richtigkeit seiner Aussage unter Berufung auf den geleisteten Eid versichern lassen.
§ 112 Absatz 1.
Der Angeschuldigte darf nur dann in Untersuchungshaft ge⸗ nommen werden, wenn dringende Verdachtsgründe gegen ihn vor⸗ handen sind und entweder er der Flucht verdächtig ist oder That⸗ sachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß er “ der That vernichten oder daß er Zeugen oder Mitschuldige zu einer falschen Aussage oder Zeugen dazu verleiten werde, sich der Zeugnißpflicht zu entziehen, oder daß er seine Freiheit zur Begehung neuer strafbarer Handlungen mißbrauchen werde. Diese Thatsachen sind aktenkundig
zu machen. § 126.
Der gemäß § 125 erlassene Haftbefehl ist aufzuheben, wenn die Staatsanwaltschaft es beantragt, oder wenn nicht binnen sechs nach Vollstreckung desselben die erfolgte Erhebung der öffentlichen Klage zur Kenntniß des Amtsrichters gelangt.
Bei Uebertretungen, mit Ausnahme der im § 361 Nr. 3 und 4 des Strafgesetzbuchs vorgesehenen, 1 die Frist zwei Wochen.
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Die Vertheidigung ist nothwendig in den Sachen, welche vor dem Reichsgericht in erster Instanz oder vor dem Schwurgericht zu ver⸗ handeln sind. 0
In Sachen, welche vor dem Landgericht in erster Instanz zu ver⸗ handeln sind, ist die Vertheidigung nothwendig:
1) wenn der Angeschuldigte taub oder stumm ist oder das sech⸗ zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
2) wenn ein Verbrechen den Gegenstand der Untersuchung bildet und der Beschuldigte oder sein gesetzlicher Vertreter die Bestellung eines Vertheidigers beantragt.
Diese Bestimmung findet nicht Anwendung, wenn die strafbare Handlung nur deshalb als ein Verbrechen sich darstellt, weil sie im Rückfall begangen ist. 1 “ b
In den Fällen des Absatz 1 und des Absatz 2 Nr. 1 ist dem Angeklagten, welcher einen Vertheidiger noch nicht gewählt hat, ein solcher von Amtswegen zu bestellen, sobald die Eröffnung des Hauptverfahrens beschlossen ist. In dem Falle des Absatz 2 Nr. 2 ist der Antrag binnen einer Frist von drei Tagen nach der Bekanntmachung des Eröffnungsbeschlusses zu stellen. Für das Verfahren in der Berufungsinstanz ist in den Fällen des Absatz 2 Nr. 1 dem Angeklagten, welcher ohne gewählten Ver⸗ theidiger ist, ein solcher gleichzeitig mit der Anberaumung des Termins zur Hauptverhandlung zu bestellen. In den Fällen des Absatz 2
Nr. 2 ist der Antrag auf Bestellung eines Vertheidigers, sofern er
nicht schon in erster Instanz gestellt war, spätestens binnen einer Frist von drei Tagen nach der Zustellung der Ladung zur Hauptverhandlung
zu stellen. § 156 Absatz 2. 1 Bei strafbaren Handlungen, deren Verfolgung nur auf Antrag eintritt, muß der Antrag schriftlich oder zu Protokoll angebracht
werden. § 176 Absatz 2. In denjenigen Strafsachen, welche zur Zuständigkeit der Land⸗ gerichte gehören, findet die Voruntersuchung statt, wenn die Staats
anwaltschaft dieselbe beantragt.
§ 181. 1 Gegen den Beschluß des Gerichts, durch welchen der An Staatsanwaltschaft auf Eröffnung der Voruntersuchung abg worden ist, findet sofortige üe- statt.
5 206 Absatz 2 wird aufgehoben. 8 § 211. 8 1
Personen, welche auf frischer That betroffen oder verfolgt und vorläufig festgenommen worden sind, können von der Staatsanwalt⸗ schaft unmittelbar dem zuständigen Gerichte mit dem Antrag auf sofortige Aburtheilung vorgeführt werden. Das Gericht hat ohne schriftlich erhobene Anklage und ohne eine Entscheidung über die Er⸗ öffnung des Hauptverfahrens sofort oder spätestens am zweiten Tage nach der Vorführung zur Hauptverhandlung zu schreiten und dabei über die Verhaftung oder Freilassung des Angeklagten zu entscheiden. Der wesentliche Inbalt der Anklage ist in das Sitzungsprotokoll auf⸗
unehmen.
wird aufgehoben.
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