1894 / 15 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Jan 1894 18:00:01 GMT) scan diff

g der persönlichen und sächlichen Kosten lizeiverwaltung in den Provinzen eine Landgendarmerie eine solche usgaben betragen 1 264 310

Der Etat der landwirthschaftlichen Verwaltun innahme von 1 479 292 sächlich durch die Mehreinna anstalten bedingt. 12 506 907

lich wegen Bestreitun twachtwesens, die Po Mehrausgabe von 472 129 von 111 891 ꝛc. (☛ 299 255)

Die einmaligen A

(+☛ 70 388) ℳ; hmen bei den landwirt Die dauernden Ausgaben b. hierunter figurieren (Das Mehr ist durch Erhöhung von Dienstalters⸗ Hilfsarbeitern, durch Tagegelder, Reise⸗ Die landwirthschaftlichen Lehranstalten Landesmeliora⸗ einmaligen 9 (+ 604 359 ℳ), und Forstwirthschaft in den östlichen Gewährung von Darlehnen er⸗Oderbruchs erste Rate

hat eine Einnahme sgaben im Betrage Ausgaben 162 400

eriums der geistlichen ꝛc. Ange⸗ unahme von 3 080 890 (+ 263 229) gen 105 843 809 (+ 1 960 684) ’1 sind 1 609 483 llegien 620 716 (+ 67 252)

hschaftlichen Lehr⸗ eelaufen sich auf (+ 225 155) ℳ; i (+ 69 552) bei den General⸗ die Errichtung zweier neuer R zulagen, Remunerierung von

Kommissionen.

von 43 856 außerordentlichen Ausgaben belaufen sich auf 1 807 95 darunter zur Förderung der Land⸗ Provinzen 400 000 (+ 100 000) für die Melioration des Mittel⸗ und Nied 200 000

Der Etat der Gestütverwaltu von 2 376 220 (+ 129 390) ℳ, dauernde von 4 722 100 († 111 310) (P— 81 000)

Der Etat des Minist legenheiten weist eine Ei auf. Die dauernden Ausgaben Für die evangelischen Geistliche (+ 16 389) ℳ, (+₰ 39 165) ausgeworfen Errichtung mehrerer Extraordinariate Lehranstalten 3 Elementar⸗Unterrichtswesen ausgeworfen; hiervon sind 85 650 mehr na alters für Kreis⸗Schulinspektoren, Erleichterung der Volksschullasten, Dienstalterszulagen von Volk (+ 120 000) für P

und Kirchen die Provinzial⸗ ℳ, für die Universitäten 8 171 358 hauptsächlich

begründet).

1 270 500) 2₰ sch Maßgabe des Dienst⸗ 27 800 000 (+ 500 000) zur

8 670 000 (+ 366 700) f sschullehrern und⸗Lehrerinnen, 3 940 000 ensionen von Lehrern und Lehrerinnen er⸗ s Wissenschaft sind Unterrichtswesen ℳ, für Kultus und Unterricht gemeinsam 10 819 450 Medizinalwesen 1 933 397 ferner entfallen 90 000 mehr auf gaben betragen 4373575 (+ 1 090 494) ℳ; von 400 000 auf das b. 1 79 000 auf Kunst und wissenschaft⸗ on 500 000 auf die geistliche Ver⸗ der geistlichen Verwaltung Rate des Zuschusses für den Dom⸗

Für höhere

63 398 479

(+ 27 462) (+ 101 278) ansgeworfen; Cholera. hiervon entfällt ein Mehr ein Mehr von 2 liche Zwecke und ein Mehr v waltung. Unter den einm figurieren 1 500 000 bau in Berlin.

(+ 94 466) die Abwehr der Die einmaligen Aus technische Unter⸗ richtswesen,

igen Ausgaben

Deutscher Reichstag. 8 28. Sitzung vom Mittwoch, 17. Januar, 1 Uhr.

Als erster Gegenstand stehen

ichte der Wahlprüfung handlung ist bereits in der Nummer von Nachstehend setzen wir die Bericht⸗ stand betreffende Be⸗

auf der Tagesordnung mündliche Ber skommission. Ueber den Beginn der Ver Mittwoch berichtet worden. über die den athung fort.

Bei der Wahl des Abg. Weidenfeld Fällen Wahlberechtigte widergesetzlich aus ewiesen worden und haben in einem amen Entfernun kommission ist der Geheimheit und Gültigk und beantragt, die Gültigkei g. Rickert (sr. Ver.) hält für geboten, ß des Reichstags kommt, dert wird, Remedur zu veranlassen. es Reichstags gewahrt werden. Wenn lage, müsse man es in

sitzender der Kommission uer (Soz.) beipflichtet, etzesverletzung doch im Interesse

stärker angefochtenen ufluß bleibenden Be⸗

selben Gegen

in mehreren den Wahllokalen hinaus⸗ Falle sogar bei ihrer gewalt⸗ n Die Wahlp g gewesen, daß der Vorfall auf die Wahl keinen Einfluß geh t der Wahl zu beschließen.

Verletzungen

G jede Gesetzwidrigkeit, zur Kenntni zu ahnden, indem der Reichska önnte das Recht man in andern Fällen diesem Falle auch thun.

Abg. Spahn (Zentr.) vertritt als Vo chem auch der Abg. 2

nzler aufgefor

Resolutionen vorsch

deren Vorschlag, wel trotz der vorli schleunigerer Erledigun Wahlen über diese auf d gen hinwegzugehen empfiehlt. Abg. Rickert (fr. des Abg. Auer sehr verwu rüfungskommission behufs treffenden Protestpunktes

Prüfung der as Resultat ohne Ei

gnahme gerade ese Wahlprüfung an weiterer Untersuchung des be⸗ zurückzuverweisen, eventuell den Protestpunkt zur Prüfung und weiteren Veranlassung zu

Ber.) ist über diese Stellun d ndert; er beantragt, di die Wahlp

überweisen. Unter Abl⸗ gültig erklärt. Zur ersten Berathung gelang röber, Hitze, Dr. Schaedler Zentr.) auf Annahme folge „Hinter § 145 des Genossensch folgender § 145 a ein vereinen mit dem wenn sie der Vor

ehnung beider Anträge wird die Wahl für

t darauf der Antrag der Letocha, Marbe, Metzner, nden Gesetzentwurfs: aftsgesetzes von 1889 wird ersonen, weiche in Konsum⸗ uftragt sind, werden, Waaren an Nicht⸗ bestraft.“ Mitantragsteller den hin, welche von den hren Vereinigungen erhoben würden chäftsumsatzes durch die Konkurrenz ssenschaftsgesetz zuwider, auch an Ganz außerordentlichen er für Offiziere und ringenden selbständigen seien die Konsumvereine mehrfach sie seien gewissen einschränkenden und es werde dadurch ihre Kon⸗ te noch verderblicher. erst, durch die Konkurrenz bedrückt, fgeben müssen? Sie vermehrten roletarier, der es auf schlimmsten und gefährlichsten ser Bauernstand, sei auch alpolitische Nothwendigkeit; der Brennpunkt dieses Mittel⸗ rmen, dem Hohen Der Kaufmann zu Grande gehen, denn en Ständen not

geschaltet: P. r auf der Waaren bea schrift des Gesetzes zuwider r verkaufen, mit Geldstrafe bis zu 150 Abg. Wattendorff (Zentr.) begründet als Antrag. auf die allgemeinen Klagen selbständigen Geschäftsleuten und i über die Verminderung ihres Ges r Konsumvereine, die, Nichtmitglieder straflos verkaufen thäten auch d

Beamte dem schwer Kaufmann und Handwerk den letzteren gegenüber im Vo Bestimmungen nicht unterwo kurrenz für die kleinen Geschäftsleu aus diesen Leuten werden, ihre bisherige Erwerbst

dem Geno

ie großen Waarenhäus um seine Existenz

wenn sie er

hätigkeit au

geworden sei, gehöre zu den henten. Wie ein leistungsfähig ger Mittelstand eine bilde den eigentli elslied zwischen dem Reichen und A dem Vornehmen und Geringen. ützt werden, er dürfe nicht ied zwischen den verschieden aufmann gelte, gelte aber in demselben M allgemein fabrikmäßi reinen gekauft w

standes als Mitt und i müsse also

g hergestellte dann werde es mit berhaupt vorbei sein; wolle man Existenz erhalten,

und Kleider in Konsumpe

stenz des Handwer

ndwerker die Möglichkeit der der vg kengen.

etitionen a

ein Erfolg nicht zu verspüren

Petitionen sei der, daß alle

kerstandes ü so müsse man 8 on seit Jahr⸗ zehnten werde in dies i zu wirken gesucht, aber bis undgedanke sämmtlicher

ine, alle Offiziervereine und Waarenhäuser absolut verboten werden müssen. Das Bestehen der Konsumvereine sei heute keine Nothwendigkeit mehr; weder als Preisregulatoren noch als Verkehrs⸗ vermittler hätten sie noch eine Berechtigung. Die Konkurrenz reguliert die ise. Wenn man den Konsumrereinen nachrühme, sie hätten die Baarzahlung gefördert, so sei das richtig; aber wenn dieselben Leute, die in Konsumvereinen baar bezahlen, einmal auf Borg etwas entnehmen müssen, so gehen sie zu den Kaufleuten und zwingen diese dadurch mittelbar, das von ihnen selbst bekämpfte Borgsystem noch weiter auszudehnen. Von einem absoluten Verbote der Konsum⸗ vereine soll übrigens nicht die Rede sein. Wir wollen nur das Verbot des Verkaufens an Nichtmitglieder unter Strafe stellen, was 1889 abgelehnt worden ist. Das Verbot ist ergangen, die Ueber⸗ tretung dieses Verbots aber bleibt straflos. Das ist ein unerträg⸗ licher Zustand. Der Standpunkt, daß es genüge, durch das Verbot einen moralischen Druck auf die Verkäufer auszuüben, habe keine Geltung erlangen können.

Abg. Dr. Clemm (nl.) erklärt sich, wie schon im vorigen Jahre, gegen den Antrag. Werde er Gesetz, dann sei es mit den Konsum⸗ vereinen, welche in offenen Läden verkaufen, vorbei. Die Laden⸗ halter könnten unmsöglich jeden einzelnen Käufer kennen und wissen, ob er berechtigt sei, Waaren bei den Vereinen zu entnehmen. Jedes Vereinsmitglied müsse doch die Möglichkeit haben, seine Kinder, seine Dienstboten in die Verkaufsstellen zu schicken; eine Kontrole, wie sie die Annahme des Antrags selbstverständlich mache, sei unmöglich durchzuführen. Auch die Metzger und Bäcker verkauften vielfach gegen Konsumvereinsmarken; dieser Verkauf würde nach Annahme des Antrags ebenfalls unmöglich werden. Die Konsumvereine führen gute und billige Waaren; se kaufen auch nicht bloß direkt vom Pro⸗ duzenten, sondern auch vom Zwischenhändler ein, der ihnen seine Waaren anbietet, wie den anderen Kaufleuten. Daß also auch der Zwischen⸗ handel leiden sollte, ist nicht anzuerkennen. Die Einrichtung der Konsumvereine wirkt vielmehr vortheilhaft, die selbst⸗ ständigen Kaufleute gewöhnen sich an Baarzahlung und liefern dem Publikum bessere und preiswerthere Waaren. In den Konsum⸗ vereinen sind alle Parteien, alle Konfessionen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten; diese Vereine sind ein Feld, wo alle Gegen⸗ sätze sich vereinigen und Gutes wirken können. Es haben sich 1283 Konsumvereine mit über 1 Million Mitgliedern gegen den An⸗ trag gewendet, darunter befinden sich auch 8000 selbständige Kauf⸗ leute, desgleichen viele Tausende von Handwerkern. Man kann also nicht sagen, daß das Handwerk den Bestrebungen der Konsumvereine feindlich gegenübersteht. Die frühere Steuerfreiheit der Konsum⸗ vereine ist überdies fast überall in Wegfall gekommen; um so ein⸗ schneidender würde eine solche Vorschrift sein, wie sie hier den Konsum⸗ vereinen gegeben werden soll. Man würde damit an das Genossen⸗ schaftswesen überhaupt die Axt legen. Redner beantragt, den Gesetz⸗ entwurf einer Kommission von 21 Mitgliedern zu überweisen.

Abg. Dr. Kropatscheck (dkens.): Die Konsumvereine hatten und haben noch heute ihre Berechtigung, und daran wird auch die neuere Agitation gegen sie nichts ändern; nur dürfen sie kein Vorrecht gegen⸗ über den sonstigen Handeltreibenden genießen. Im Begriffe der Ge⸗ nossenschaft liegt es, daß sie nur an ihre Mitglieder verkauft, und eine einfache logische Fortbildung dieses Grundfatzes ist das Ver⸗ langen, die Uebertretung des Verbots unter Strafe zu stellen. Ein Verbot ohne Strafandrohung für die Uebertretung ist ein hölzernes Schwert. Die Konsumvereine werden dabei ganz gut weiter bestehen können; auch die Kontrole ist sehr gut durchführbar. Das Mitglied braucht ja dem Kinde, dem Dienstboten, dem Fremden beim Einkauf nur die Mitgliederkarte mit⸗ zugeben. Manches in der Gestaltung der Konsumvereine hat allerdings Formen angenommen, die mir nicht mehr gefallen. Wenn sie über die Kreise ihrer Mitglieder hinaus verkaufen, so erleichtern sie nicht mehr ihren Mitgliedern die Beschaffung der Gebrauchs⸗ gegenstände, sondern gehen darauf aus, große Geschäfte zu machen. Die Klagen der Kaufleute über die Konkurrenz der Konsumvereine sind aber auch nur bedingt berechtigt; jedenfalls ist der Schaden, den die Kaufleute sich durch die Konkurrenz unter einander zufügen, viel größer. Andererseits liegt es mit der Besteuerung der Konsumverein nicht ganz so, wie es der Abg. Dr. Clemm darstellt; in Preußen wenigstens hört mit 1895 die staatliche Gewerbesteuer und auch die

esteuerung der Konsumvereine auf. Wir werden für den Antrag des Zentrums stimmen, ohne ihn erst einer Kommission zu überweisen. bg. Dr. Schneider⸗Nordhausen (fr. Volksp.) verweist darauf, daß das Gesetz von 1889 ausdrücklich für Erwerbs⸗ und Wirth⸗ Faftsgeno senschoften erlassen ist, daß seine besonderen Bestimmungen auch für Vereine gelten, die die Förderung des Erwerbes ihrer Mit⸗ glieder bezwecken. Nur für gewisse Geschäfte sind in den Gesetzen Beschränkungen festgesetzt, welche den Betrieb dieser Geschäfte über den Kreis der Genossenschaftsmitglieder hinaus untersagen. Eine solche Verbotsvorschrift hat 1889 der Abg. Kulemann auch bezüglich der Konsumvereine durchgesetzt. Die Strafbestimmung für die Ueber⸗ tretung aber ist um so überflüssiger, als die allgemeine Ueber⸗ tretung nur behauptet, aber nicht erwiesen ist, und als vor allem die Konsumvereine mit offenem Geschäft längst zur Gewerbe⸗ steuer herangezogen sind. Außerdem sind sie in Preußen, wenn sie einen offenen Laden und die Rechte einer juristischen Person haben, einkommensteuerpflichtig und müssen je nach der Größe ihres Geschäfts⸗ umfanges sehr hohe Steuersummen, bis zu 27 000 jährlich, entrichten. Wird die Uebertretung des Verbots unter Strafe gestellt, so muß bei den Genossenschaften die Auffassung Platz greifen, daß hier nicht mit gleichem Maße gemessen, sondern daß ihnen eine Benachthei⸗ ligung zugefügt werden soll. Für Genossenschaften, die durch behörd⸗ lichen Einfluß groß gezogen werden, haben wir keine Sympathie, aber sowohl der Offizier⸗Konsumverein als das Waarenhaus für deutsche Beamte sind nicht eingetragene Genossenschaften, sondern Aktiengesellschaften. In dieser Beziehung ist die Verallgemeinerung, wie sie der Antragsteller eintreten lietz, nicht zulässig. Eine der erfreulichsten Wirkungen der Genossenschaften besteht darin, daß sie dem ungesunden Borgsystem mit aller Energie zu Leibe geben, indem sie die Baarzahlung zur Pflicht machen. Viel richtiger wäre es also, den § 8 des Gesetzes jetzt einfach zu streichen, weil er nach Erlaß der neuen Steuergesetze eine schwere Ungleichheit für die Konsum⸗ vereine herbeiführt, als ihn als lex imperfecta zu behandeln, die der Ergänzung durch eine Strafbestimmung bedarf. Im Gesetz sind eine ganze Reihe anderer Verbote enthalten, welche viel weiter greifen; aber eine Strafbestimmung für diese Verbote ist gleichfalls 1889 nicht für nöthig gehalten worden. Das in Rede stehende Verbot ist schon an sich etwas Exorbitantes, das keine Analogie im sonstigen Handels⸗ und Gesellschaftsrecht findet. Ich bitte, den Antrag abzulehnen gerade im Interesse der Hunderttausende von schwächeren Elementen, welche in Konsumvereinen eine Stütze haben. Jedenfalls muß den Interessenten Gelegenheit gegeben werden, sich zu äußern; die zweite Lesung des Antrags würde also heute nicht vorzunehmen sein.

Abg. Freiberr von Stumm (Rp.) hält zwar die Beseitigung der erhobenen Beschwerden schon für erreichbar, wenn das bestebende Gesetz strikte durchgeführt wird; da aber die Klagen sich immer stärker vernehmen lassen, daß das deutsche Handwerk und der deutsche Kaufmannsstand in viel größerem Umfang, als aus den Petitionen hervorgehe, Gegner der Konsumvereine seien, so wolle man entsprechend dem Antrage des Zentrums die bisher fehlende Strafbestimmung in das Gesetz hineinschreiben. Der Hinweis auf die Steuerpflicht der Konsumvereine beweise nichts; Konsumvereine würden, wenn sie ihrem ursprünglichen Zweck treu blieben, keine Ueberschüsse machen und also auch weder der Gewerbe⸗ noch der Einkommensteuer unterliegen.

Abg. Colbus (b. k. F.) bezeichnet die polizeilichen Beschrän⸗ kungen garnicht unterworfenen Konsumvereine als den Ruin der selbst⸗ büdsge Geschäftsleute und tritt von diesem Gesichtspunkt aus für die Annahme des Zentrumsantrages ein.

Abg. von Czarlinski (Pole): Auch in den polnischen Landes⸗ theilen werden die Klagen über die Konsumvereine immer lauter und zwingen uns, den Antrag des Zentrums zu unterstützen; gerade aber auch der ierverein und das Waarenhaus für deutsche Beamte müssen dadurch getroffen werden. Denn sie versorgen nicht bloß die

ee Zahl der Offiziere und Beamten, kanntenkreis derselben. Existenzen erbalten, Antrages beitragen. Abg. Bock⸗Gotha (Soz.): Es läßt sich allerdin die Konsumvereine einem Theil der werker Schaden zugefügt haben. Aber vereine mehr als die großen Geschäfte von Edlich u. s. w. So ganz ernst scheint mir hi haupt nicht gemeint zu sein. spielen die Konsumvereine nur ei diese moderne Produktionsweise i dem Untergang weiht. Daß hi sind, wundert mich nicht; man e des

Arbeiter geschützt wer durchführbar,

sondern einen noch größeren ung muß die selbständigen nahme des gegenwärtigen

gs nicht leug Kaufleute und H. Lchaden denn die * og, von Mey und ernach der Antrag über⸗ In der modernen Produktions ne ganz untergeordnete Rolle, st es, welche den kleinen Handwe er so zahlreiche Petition schützt ja hier immer d so soll denn hier auch d Das bestehende sondern auch unberechtigt. es Zentrums keine Amendements, wir Zustand zu belassen. (Dresden) (d. Refp.): Die antisemit und ganz auf dem Boden des amentlich in den großen Städten, w zialdemokraten sind, bereits Staatskörper. lche verderblichen Vereine, wie Kaiserlichen m Jahre 30 000 n und das Waarenhaus für deutsche ne jede Berechtigung; Offiziere und ihrer Aufgabe nach nicht auf von Stiefeln, Kleid sie auch nicht als Genossen⸗ st den steuerzahlenden Kauf⸗ eerderblich wie diese. Kommissionsberathung. annehmbar, aber er sei ichen und wissentlichen

i (dkons.) antwortet als Mitbegründer welche gegen diesen Beide Vereine avon unendlich weit zur Gründung des

dazu wird auch die

zum Deutschen Rei

No. 15.

ungs⸗Sachen. ustellungen u. dergl.

. Unfall⸗ und Inval

4. Verkäufe, Verpachtun

5. Verloosung ꝛc. von

8Anzeiger und Königlich Preußij

Berlin, Donnerstag, den 18. Januar

au Aktien u. ⸗Genossenschaften. tsanwälten.

6. Kommandit⸗Gesells 7. Erwerbs⸗ und Wi Niederlassung ꝛc. von 9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Schiffer Carl Robert Georg

2) der am 16. Juni 1856 zu Breslau als des Tischlergesellen Adolf Grande und seiner 1 zu Breslau lerwerkführer Adolph Christian er im Jahre 1875 in St. gestanden und nach sich im Jahre 1876 n haben soll und

Aktien⸗Gesellsch

en, Verdingungen ꝛc. erthpapieren.

en eingegangen

Oeffentlicher Anzeiger.

g der Urkunden er⸗

er Handwerker Verbot ist nicht ellen daher zu dem wünschen es bei dem

1883 verschollene

Aufgebot. Baschwitz,

8 widrigenfalls die Kraftloserklärun eten Sparkassenbücher der

folgen wird. Detmold, 11. Januar 1894. Fürftliches Amtagericht. II

2 Die nachstehend b tischen Sparkasse zu Das am 17. Januar 18 ausgefertigte Sparkassenbuch tammnummer D. 38 930, urs Ende März 1892 über 300,40 2) das am 14. Januar 189 Restaurateur Be⸗ fertigte Sparkass über 301 ℳ,

3) das am 10. Januar 1860 nrsgefersigs. Sparkassenbuch Nr.

705,56 lautend, 4) das am 27. uy zu Breslau aus 2 249, ürsprüngl eer 68,93 lautend, Mai 1892 für die Nätherin Emma gefertigte Sparkassen⸗ glich über 55 ℳ, Ende

Abg. Clemm partei steht voll sumvereine bilden n in den Händen d unterschätzende Gefahr unter Kaiserli beispielsweise

erzielt hat.

ische Reform⸗ 76 für Thekla Mannig B. Nr. 204 946, neue prünglich über 210 ℳ, lautend,

für die verehelichte Breslau ausge⸗

In der Strafsache gegen den am 15. Mai 1870 eborenen, zuletzt daselbst wohnhaften

arie Aloys Gous etzung der Wehrpflicht ist durch Urtheil der Straf⸗ Landgerichts vom 15. Dezember Beschluß desselben Gerichts vom seordnete Beschlagna gten aufgehoben worden.

zu Grenzingen

o sie meistens abrikarbeiter

eine nicht zu wohnhaft gewesene Tis

Joseph Grande, we Gallen in der Schweiz seiner Rückkehr nach Deutschland wieder nach der Schweiz begebe seitdem verschollen ist,

die Kinder des a Breslau verstorbenen Ko und seiner Ehefrau Julie, smund Graetzer,

wegen Ver⸗ Bekanntmachung.

Aufgebot. en Kommerzialban Klauser in Gotha auf L. H. ezogener und im Wege des genannte Bank übergegangener 93 8 S8a. d. -e-; den 1 stember I. J. in och & Co, zu Verlust

Der Pester Ungari k in Buda⸗ 8o. bn n . Leopo ortselbst g. Blankogiros auf die Primawechsel über 22 27. Juni 1893, z Nürnberg bei der Firma Bl. egangen. Auf Antrag der eingangs genan ezw. deren Vertreters, Rechtsanwalts Wunder da⸗ hier, wird der Inhaber des Wechsels seine Rechte spätestens in dem hiermit au tag, den 12. April 1894, Vormitta im Saal I. bestimmten Auf zumelden und den Wechse s der Wechsel für kraftlos erkl Nürnberg, den 31. August 1893 Amtsgericht.

cher Flagge segeln so Verkaufsstelle 1 welche allein an Bierverkauf in einer

rtha Kunze z enbuch D. Nr. 23 057, ursprü Ende März 1893 über 320,

für Marie Stritzke 74 459, ursprünglich am 11. Dezember 1888 über

Mai 1890 für den Schlosser Carl gefertigte Sparkassen⸗ ich über 300 ℳ, Ende

1893 die durch 27. August 1890 an Vermögens des Ang Mülhausen, den 14. Januar 1894. Der E1ö16“ Staatsanwalt:

Der Offizierverein Beamte sind als Vereine o Beamte sind ihrem sich mit dem Ankauf und Verk. Nahrungsmitteln zu befassen. schaften figurieren, ihre Wirksamkeit i leuten und Gewerbtreibenden geradeso v Abg. Dr. Osann (nl.) plaidier Der Antrag sei in der vor verbesserungsfähig. Man Uebertretungen bestrafen. Abg. von Podbielsk des Deutschen Offizierverei und den Beamtenverein seien keine Konsumvereine, entfernt; es seien Ak Beamtenvereins sei von einigen Herren aus Wohln amten zusammengebracht worden. aktive und inaktive Offiziere, er von 5 Millionen, pro Kopf also nur wollen nur den Offizieren und das Borgen beseitigen. dem Offizierverein nicht übertragen wor Lieferungen nur die schlesische Leinen⸗ Abg. Dr. Hammacher nl.): Beweisführung zu weit. Beamtenvereine ihren Mit den Konsumvereinen mit

m 19. November 1864 zu issionärs Jonas Grätzer geborenen Löwy, Namens: geb. am 2. April 1848

b. Max Graetzer, geb. am 30. April 1851 zu

unbekannten Standes, welche und zwar Graetzer im Dezember 1869, nach Amerik seitdem verschollen sind,

werden auf Antrag ihrer Abwesenheitsvormünder

e zu Kottwitz, u Breslau,

Stande und 8 ahlbar am 2

aufgefordert, fDonners⸗

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

ache Distrikts

buch D. Nr. 1 März 1893 üb

5) das am 10. Vollwartzny zu buch D. Nr. 54 985, urs März 1893 über 31 laute

6) das am 19. April 1892 für den Inspektor per Pawontkau Oberschl. D. Nr. 54 164, 20 ℳ, Ende März 1893 über 57,55

Sigismund Graetzer

gelegten Form nicht a ausgewandert und

ige . 9 dürfe nur die vorsätzl ebotstermin Auszug Breslau aus zulegen, widrigen⸗ sparkasse Hemau, vertreten durch Kassier Hirschberg von Roth, Andreas, und Anna Maria, leute von Laaber, als Schuldner, enthalts, wegen Subhastation, ericht Hemau als Vollstreckungs Januar 1894 gemäß Art. 97 der Sub⸗ Ordnung das Vertheilungsverfahren über Dezember 1893 versteigerten 8 Hs. Nr. 50 in Laaber ein⸗ Donnerstag,

ius auf die Angriffe, Gläubigerin, gerichtet worden sie seien vielmehr d tiengesellschaften.

reigärtners Karl Mend echtsanwalts Henschel z alts Dr. Mamroth zu Breslau, sich bei dem unterzeichneten in dem auf den 3. Dezember 1894, Vorm. 11 Uhr, an hiesiger Geri am Schweidnitzer Nr. 89, im II. Stock, anberaumten schriftlich oder mündlich zu meld ihre Todeserklärung erfolgen wird.

Breslau, den 9. Januar 1894. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot.

Der Gerber August Prase von hier, Amerika ausgewandert ist, h richt von seinem Leben und ist Todeserklärung berechtigte haben sich

1) Bymnasialdiener Ernestine Hesse, geb die Kinder der verstor

Taglöhners unbekannten Auf⸗ hat das K. Amts⸗ gericht mit Beschluß

Ermer in Dzielna ausgefertigte Sparkassenbuch sprünglich über 1

zu 3: des Rechtsanw hiermit aufgefordert, Gericht spätestens

Zur Beglaub Der geschäftsleitende hee;.

gerichts (L. S.) Hacker, K. Obe

Aufgebot.

Die nachbezeichneten Wechsel:

1) der von der verehelichten Ho Mevyer, geb. Herde, zu Breslau, ausgestellte, de dato Bresl 2. Oktober 1893

i 4 Der Offizierverein habe ca. 50 000 vhrecbe des K. Amts⸗ v1X.X“; geblich verloren gegangen und sollen auf den r⸗Secretär. ntrag: 8h des Vormu Clara Thekla Man zu Breslau,

hastations⸗ 's des am 21. Stadtgraben schuldnerischen Anwesen 5

geleitet und Vertheilungstermin auf: den 8. März 1894, Vormittag 3 Vertheilungstermine Schuldner Andreas und Anna schtsnachtheile des Ausschl n gegen den aufgestellten oder erichtigten Vertheilungsplan, die darin aufgenommenen Forderungen und die von einem E Verwalter gestellte Rechnung hiemit ge⸗

Aufgebotstermine

Beamten wirthschaftlich nützen und widrigenfalls

erungen für die Marine seien den. Vortheil habe von diesen Hausindustrie gehabt.

Der Vorredner Niemand bestreitet, d gliedern nützen, aber dasselbe wird von Ich stehe auf dem Boden nsberathung. ene schwere Mängel des Ge⸗

indes der unverehelichten Anna nig, Tischlermeisters Adolf Nafe vertreten durch den Rechtsanwalt Roth

zu 2 der Erben des am 20. Mai 1892 verstorbenen Vorschmieds a. des Johann Carl

t b. der Charlotte Caroline zu Philadelphia, nst Gottfried Kynast zu August Eberhard Kynast zu ch den Rechtsanwalt Henschel

zu 3 der Königlichen Gerichtskasse zu Breslau atarin der Erben der verwittweten Arbeiter eborenen Wabnek, zu Breslau, ssers Carl Vollwartzny zu Breslau, ätherin Emma Vollwa zu 6 des Inspektors Emil Erm für kraftlos erklärt werden. Es werden daher die unbekannten Inhaber der vorbezeichneten Sparkassenbücher hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf den 28. September 1894, Vormittags 11 Uhr, 3 idnitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 89, an⸗ fgebotstermine ihre Rechtt anzumelden parkassenbücher vorzulegen, loserklärung derselben er⸗

Besondere Lief dospitalit Louise zu Breslau auf August Paetzel Paulstraße 5, gezogene, an eigene Ordre von dem Bezogenen

geht mit seiner

8 er. zu Breslau die Offizier⸗ und 44 ⸗+

Eberhard Kynast, nämlich: Julius Kynast zu Potts⸗

Kynast, verehelichte

hiladelphia, hiladelphia,

aria Roth unter acceptierte Wechsel

au, den 2. April 1893, fällig am „über 200 ℳ; 8

der von Wolf Zellner’s Sohn auf Wild & Co. tsstraße Nr. 13 I., gezogene, an ellte, von der Bezogenen accep⸗ falls b. Schlesischen Bank⸗ sowie mit dem Blanko⸗Giro des Aus⸗ aufmanns Eduard sodann nach

inwendun en

wescher nach at seit 1868 keine Nach Aufenthalte gegeben und beantragt worden. ausgewiesen:

ilhelm Prase hier,

enen Thekla Danz, geb.

a. Hermann Danz hier, b. Edmund D

Recht behauptet. bin aber auch für Kommissio Abhilfe für weithin empfund

Es handelt n Breslau, Albrech eigene Ordre ausgest tierte, mit dem Vermerke

sich darum, setzes zu schaffen. chlußantrag wird angenommen. Fuchs (Zentr.) erhält als Mi Der Antrag der Nationalli missionsberathung wird abgelehnt; im Plenum stattfinden.

Um 5 ½ Uhr vertagt sich das Haus.

Für den Auszug: Heman, den 15. Januar 1894. Der Königl. Sekretär: (L. S.) Kirsch.

vertreten dur

tantragsteller das zu Breslau,

. iberalen auf Kom⸗ die zweite B

mit dem des K lau versehene, - an die Anglo⸗Deutsche Bank dieser an die Reichsbankhaupt⸗ Breslau girierte, nach aufgenommenem ahlung im Regreßwege angeblich owsky eingelöste Wechsel d. d. 18. November 1891, fällig Ende tend über 400 ℳ;

gegangen und sollen auf

stellers und Bielschowsky zu Bres Zwischenindossamenten in Hamburg und von

7 Das K. Amtsgericht Mün Zivilsachen hat unterm 11. gebot erlassen:

Es sind zu Verlust gegangen:

1) auf unerklärte Weise ein 4 % bayer. Hypotheken⸗ und Wechselbank da Nr. 126 942 Litt. F. zu 1000 ℳ, vi Namen des Söldners Johann Bodenkirchen, 2) bei einem Brande in dem ranz Josef Wegele in

Bruders Anselm vinkulierte Pfandbriefe der kreditbank dahier: die 4 % Nr. 570 576 und Ser. XX zu je 200 und die 3 ½ %: Ser. XXXVIII. Litt. J. Nr. 173124 zu 500 und Litt. Nr. 199 992 zu 100 Auf Antrag des Johann des K. Adv. und Rechtsanwalt als bevollmächtigten Vertret gele werden nun die Inhabe erthpapiere aufgefordert, spätestens im A termine am Mittwoch, Vorm. 9 Uhr, bezüglich briefes und Vorm. 9 ¼ Uhr im diesgerichtli Nr. 40/II. (Augustinerstock) i anzumelden widrigenfalls deren Kra München, 14. November 1893. Der K. Gerichtsschreiber: (L. S.) Störrlein.

Aufgebot.

tten Personen ist das Aufgebot d eines Deponatscheins der ¹ Versicherungs⸗Aktien⸗Ge⸗ in Magdeburg beantragt

chen I. Abth. A. für d. M. folgendes Auf⸗

anz in Poppelsdorf Danz hier, Kinder des in Kiel verstorbenen Karl Karl Wilhelm und

Prase in Kiel, ier verstorbenen Theodor

ste mangels duard Biels⸗

März 1892, lau sind angeblich verloren den Antrag: 8 u 1 der verehelichten Hospitalit Louise Meyer, Herde, zu Breslau, 1 zu 2 der Erben des Kaufmanns Eduard Biel⸗ schowsky, nämlich: a. der Wittwe Emma Bielschowsky, geborene

b. des Kaufmanns Walter Bielschowsky, c. des Referendars Dr. Richard Biels rokuristen Ernst Bielschowsky, räuleins Else Bielschowsky, bis e. sämmtlich zu Breslau wohnhaft und vertreten durch den Rechtsanwalt und Notar Callomon zu Breslau, 1 für kraftlos erklärt werden.

Es ergeht daher an die unbekannten Inhaber der eichneten Wechsel hiermit die ihre Rechte auf dieselben bei dem Gericht spätestens in dem auf den 21 r 1894, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 89, tock, anberaumten Aufgebotstermin anzumelden und die Wechsel vorzulegen, widrig die Kraftloserklärung der letzteren erfolgen w

Breslau, den 9. Januar 189b4.

Königliches Amtsgericht

röny zu Breslau, er zu Berlin,

fandbrief der e. Martha

er Ser. XIV. nkuliert auf den

Parlamentarische Nachrichten. Niederecker

des Reichstags Reichsamts g und Beschl Nationa de auf Antrag

Christian, Johanna, Johann Theodor 5) die Kinder des h

Amalie und Wilhelm Prase,

riedrich Prase hier. iermit zu dem auf de Vormittags ½10 Uhr, be⸗ unterzeichnete orderung ge⸗ mächtigten zu erklärung er⸗ iesem Termine

Budgetkommission ichtsstell Berathung des Extraordinariums „Ebö Innern fortgesetzt. Die weitere Berathun über die erste Rate denkmals für Kaiser Wilhe Abg. Dr. Hammacher bis au ausgesetzten arbeiten eines Neubaues bewilligt. D verwaltung berathen. Es wird die sekretärs gefordert, Direktors Mehrausgabe von 5000 der Regierung einstimmig abgelehnt.

Dietershofen am de auf den Namen dessen Privatiers daselbst, Süddeutschen Boden⸗ Ser. XXVII. Litt. K. X. Litt. K. Nr. 668 465

beraumten Au und die betr 8 widrigenfalls die Kraft folgen wird. Breslau, den 9. Januar 1894. Königliches Amtsgericht

zur Errichtung S Im I. 1 100 000 wur 1 f weiteres pertagt. Die in voriger Fundamentierun für das Kaiserliche Gesundheitsamt wurden „und Telegraphen Anstellung eines Unter⸗Staats⸗

6) der Handarbe August Prase wird 13. Juni d. J immten Aufgeb

1 otstermine vor das ürstliche Amtsgericht mit der Auff in Person oder durch Bevo

widrigenfalls seine Todes n wird. Gleichzeitig werden zu d alle Personen, welche Ansprüche an das Ver⸗ mögen des abwesenden August P ben, geladen, um diese bei deren und zu bescheinigen.

Rudolstadt, den 11. Januar 1894 Fürstliches Amtsgericht. Bernhardt.

arauf wurde der Etat der Post

g des Eigenthümers August Dubber⸗ zu Friedensdorff wird der Inhaber des an⸗ parkassenbuchs der Stadtspar⸗ 50 218, ausgestellt für Stell⸗ macher Wilhelm Ott, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 1. Oktober 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr, seine Rechte anzumelden und das Sparkussenbuch vorzulegen, widri für kraftlos erklärt werden wird. Zanow, den 2. Januar 1894. Königliches Amtsgericht.

Aufgebot. Lehrer Ernst Schultz 3 Nr. 31 wohnhaft, hat das Auf der Stadtsparkasse amen: Schulze, und lautend über 92 62 ₰, Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem anf den 1. A. 1894, Vormittags 11 Uhr, zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloser selben erfolgen wird.

Sommerfeld, den 15. Januar 1894. Das Königliche Amtsgericht.

Niederecker und bezw.

b. Justs Ratzo ege Auf den Antra

sche umgewandelt werden, ℳℳ entsteht. Nach längerer Debatte Umwandlung Mit Bezug auf

Postverwaltung wünscht der Referent, daß die Ver⸗

geblich verbrannten S

kasse zu Köslin Nr. rase zu haben glau⸗

Anselm We 4 Zerlust anzumelden

Mehrforderung die mittleren das System der wendung komme. rundsätzlich diese Direktor Aschenborn best

Aufforderung, unterzeichneten September

Beamten der Dienstaltersstufen Dr. Fischer erklärt, m Standpuntkt nicht entgegentrete, und der Frage bisher an Dr. Hammacher aufgefordert und anderen

den 30. Mai 1894, erstbezeichneten Pfand⸗ bezüglich der übrigen chen Geschäftszimmer hre Rechte bei Gericht

Werthpapiere ftloserklärung

genfalls dasse

ätigt, daß die L5 Schwierigkeiten gescheitert sei. antragt eine Resolution, wird, im nächstjährig Postbeamten nach der einzustellen. Die Debatte über diese der Plenarsitzung abgebrochen werden

Die Kommission des Reichsta wegen Abänderung des Reichs⸗S gestern die Berathung des Tarifs Nr. 2 b (Renten und 6 vom Tausend).

Ausfertigung. Amtsgericht Neumarkt i. O.⸗P chstehendes Aufgebot erl li 1850 in Weihersdorf, des damaligen Zimmergesellen Georg und seiner Ehefrau Maria geborene Johann Fleischmann Nordamerika aus Leben seit 1874 keine N

Auf Antrag des Pflegers desselben, des Bauern Johann Fleischmann von Weihersdorf, ergeht die Aufforderung:

1) an den Bauers Weihersdorf,

durch welche die Regierung e wer en Etat die Gehälter der mittleren jenstaltersstufen nach Möglichkeit Resolution mußte wegen Beginns

erfolgen wird. folgen wird unterm 10. ds. Mts. na

n System der 88 Der am 4. Ju Blücherstraße

des Sparka Anna, geb. Gro

ist im Jahre 1871 gewandert und über sein achricht vorhanden.

enbuchs Nr. 4684, von Sommerfeld ausgestellt auf den N Ernst, Lehrer in Droskau,

Von den nachbenann ““ einrich Lillie in

Auf Der Anbauer und S Schuldurkunde

Wenden hat das Aufgebot des als - ten notariellen Kaufvertrags vom 31. März Hypothekenbriefe vom 15. Juni ej. a., Plan Nr. 166 der Wendener eingetragen

s für den Gesetzentwurf abengesetzes setzte euervorlage fort bei ausländischer Staaten ꝛc. ird bei der Abstimmung Kommunal⸗Anleihen

angenommen. che, auf den Inhaber lautende g ausgegebene Renten⸗ und rbände und Kommunen, der städtischer Grundbesitzer, der Grund⸗ der Transportgese n auf diese Werthpapiere Befreit sind: 1) alle vor dem 1. Oktober Schuldverschreibungen terimsscheine geleisteten Zahlungen; der“ vorbezeichneten Art,

tempelab

der Stempel deburger Allgemeinen

aft „Wilhelma“

1) der Police Nr. 8211 über 2000 den Versicherungsnehmer Karl Oderi burg in Mecklenbur im Falle dessen früher Max Marung in 2) der Police Nr. 8212 über an den Versicherungsnehmer Wittenburg i. M. am 15. Deze alle dessen früheren Ablebens ans Marung in Wigodda zu 1 und 2 von den Gutsbesi schen Eheleuten in Retgendo

werin), ) der Police Nr. 20 579 über 10 000 auf das chuhwaarenfabrikanten Wilhelm

zu 3 von dem Versicherten,

es Deponatscheins über die Lebens⸗

rungs⸗Police Nr. 6187 des Weinproduzenten illing in Undenheim über 10 000 ℳ, 1

ttwe Schilling, Lina, geb.

EEE1ö1.““

Schuldverschreibungen Nach längerer Debatte w auf Befreiung der

vor dem unter⸗ laut dessen

Karte „der Aschenkamp“ zu 23 a 97 nebst 4 % Zinsen für ihn hypothekaris Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 24. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Auguftstraße 6, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, falls die Kraftloserklärung der Urkunden der thümer des Pfandgrundstücks gegenüber erfo

Braunschweig, den 10. November 1893. Herzogliches Amtsgericht Riddagshausen. Schottelius. 8

zahlbar an ch in Witten⸗ am 15. Dezember 1898 und en Ablebens an die Eltern des

2000 ℳ, zahlbar Karl Oderich in mber 1897 und im an die Eltern des

tzer C. Marung⸗ rf (Mecklenburg⸗

sohn Johann Fleischmann von geihe geboren am 4. spätestens in dem auf Freitag, den 7 zember 1894, Vormittags 9 Uhr, an⸗ Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich bei Gericht sich anzumelden, w falls er für todt erklärt wird, 8 rbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen, an alle diejenigen, welche über das Leben des verschollenen Johann Fleischmann Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. Neumarkt O.⸗Pf., den 13. Januar 1894. Die Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

Aufgebot. 8

Auf den Antrag der minderjährigen Kinder des verstorbenen Hufners Claus Albers in Kirchwerder, Gesa und Hinrich Albers, vertreten dur münder, Hufner Tönnies Heitmann in Al und Gastwirth Jochim Timmann in Kirchwerder, diese vertreten durch Rechtsanwalt Reppenhagen in Bergedorf, wird ein Aufgebot dahin erlassen, daß alle, welche an den Nachlaß des am 16. Juli 1893

Warwisch, verstorbenen

Joachim Albers Erb⸗ oder sonstige Ansp oder den Bestimmungen des von März 1885 zum Bergedorf er⸗

abgelehnt und Nr. 3 des Tarifs lautet: Inländis staatlicher Genehmig ngen der Kommunalve

sind, beantragt.

und auf Grund Schuldverschreibu Korporationen ländlicher oder und Hypothekenbanke sowie Interimsscheine zwei vom Tausend. ausgegebenen Renten⸗ oben bezeichneten Art, diesem Zeiwunkte Schuldverschreibungen

sofern den desfalls von dem chriften genügt wird. bungen der vorbezeichneten

mit dem Reichsstempel vers⸗ ausgegebene Renten⸗ und S diesem Zeitpunkt geleistete den Bestimmungen des Gesetzes lehnung der dazu vorliegenden

und Träger wird die richtet Abg.

ET1“*“

über Einzahlunge

Auf as Fräulein Gertrud Tremlett in Detmold hat das Aufgebot des Einlagebuches der Landes⸗ e. in Detmold vom 17. Februar 1893 über

ℳ, 2) der Baumeister Albert Bruno das. hat das Aufgebot der Urkunde vom 2. Juli 1881 über die zu Gunsten der Frau Betty Spieß, zu Forsthaus Hemelber Fold —e. V. 885 223 Hypothek zu ℳ,

3) der Adolf Schlömerkemper Nr. ebot des Scheines der Nr. 4908 vom 20.

der Premier⸗Lieutenant August Rohdewald in Düsseldorf das Aufgebot des

sowie die In 1 2) Renten⸗

Bundesrath zu erlassenden Kontrol⸗ Renten und Schuldverschrei⸗ Art und Interimsscheine, welche bereits ehen sind, sowie vom 1. April 1891 ab chuldverschreibungen in Ansehung der vor steuerten Einzahlungen unterliegen

vom 1. Juli 1 Anträge der Abgg. Richter, Fritzen age angenommen. Sodann Heyl (nl.) an die Regierungen die An⸗ esetz vorzulegen gedenfen. Staatssekretär f daß sich die verbündeten rischen Folgen der Börsenenquste noch eginns der Plenarsitzung

geb. Haberbeck, im Grundbuche von Det⸗ bth. III. Nr. 10 eingetragene

Ausnahme: in Offenbach

otsverfahren, betreffend Kraftloserklä⸗ rung der Fol. 2 der Büdnerei 16 a. zu Kummer ein⸗ getragenen Kapitalforderung wird der auf den stehende Aufgebotstermin auf d. J., Mittags 12 Uhr,

Ludwigslust, den 15. Januar 1894. Großherzogliches Amtsgericht.

- 8 Aufgebot. Die nachstehend benannten Personen: 1) der am 24. April 1859 zu Kottwi Breslau, als Sohn des Schiffers Robert und seiner Ebefrau Rosina, geb. Kottwitz woh

Im huufgeb

Februar d. J. an

Schlangen das Auf den 23. Februar

von der Wi hi

in Worms. Inhaber der Urkunden w testens in dem auf den 2

ltengamme

erden aufgefordert, 5. Mai 1894, hr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 1, anberaumten Aufgebots⸗ anzumelden und die U * die Kraftloserklärung der

den 27. Oktober 1893. Amtsgericht. Abtheilung 6.

Regierungsvorl Freiherr von frage, ob sie ein Börseng Dr. Graf von Posadow

ierungen übet die legislato nicht schlüssig gemacht wurde sodann die Berathung auf heute verte

Scheines der Fürstl. hiers. Nr. 2448 vom 11. April 1882

er der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 14. Juli 1894, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ eeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine Urkunden vorzulegen, 1“ 1“ 88.

Domplatz 9, termine ihre Rech zulegen, widri iden erfolgen w Magdeburg,

sky erwidert,

2 ab haben. Wegen B Der Inh E“ dem genannten Erblasser am 17. Gerichtsprotokoll des Amtsgerichts zu

geborene, zu iit Nachtrag d. d. Kirchwerder, den 10. De⸗

seit etwa Februa

ft gewesene

ne Rechte a 8 1“ 8