1894 / 19 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Jan 1894 18:00:01 GMT) scan diff

gefaßt werden. (Sehr gut!) Meine Herren, dann würden wir ja zu einem politischen Mechanismus, kann ich nur sagen, kommen (lebhafter Beifall in der Mitte und links), dem eigentlich das innere Leben des Föderativstaats fehlt.

Die Reichsregierung kann sich aber auch andererseits nicht auf den Standpunkt stellen, daß sie deshalb eine Vorlage nicht an den Reichstag bringt, weil einzelne Bundesstaaten dagegen gestimmt haben; das würde das Extrem nach der anderen Seite sein, sondern es muß da abgewogen werden: ist das Reichsinteresse bei einer Vor⸗ lage noch ein derartiges, daß man sie dem Reichstag noch vorlegt trotz des Dissenses einzelner Bundesstaaten. (Sehr gut!)

Daß sich die Königlich württembergische Regierung in der ganzen Angelegenheit äußerst loyval benommen hat, geht doch auch daraus hervor, daß sie, wie ich gestern oder vorgestern erklärt habe, obgleich sie die Reichsregierung nicht im Zweifel darüber gelassen hat, daß sie diesem Gesetzentwurf nicht freundlich gegenüberstehe, uns doch ihre Beamten hergeschickt hat, die uns beim Entwurf des Gesetzes mit ihrem sachverständigen Rath zur Seite gestanden haben.

Königlich württembergischer Bevollmächtigter zum Bundes⸗ rath, Präsident des Staats⸗Ministeriums Dr. Freiherr von Mittnacht:

Ich bin dem Herrn Vorredner, dem Herrn Reichs⸗Schatzsekretär, zu großem Dank verpflichtet für die Anerkennung, die er der Loyalität der württembergischen Regierung gezollt hat.

Ich möchte aber noch Folgendes in dieser Beziehung beifügen. Ich habe sowohl dem Herrn Reichskanzler als dem Herrn Staats⸗ sekretär des Auswärtigen Amts zuvor mitgetheilt, daß ich im hohen Reichstag über das Protokoll von 1870 (hört, hört!) sprechen würde, sobald ein Abgeordneter aus Württemberg den Gegenstand anrühren würde. Das letztere ist geschehen, und ich habe deshalb mit Wissen des Herrn Reichskanzlers gehandelt und gesprochen. (Lebhafter Beifall.)

Steaatssekretär Freiherr von Marschall:

Meine Herren! Ich kann nur bestätigen, daß die Königlich württembergische Regierung uns schon seit längerer Zeit Kenntniß von ihrer Absicht gegeben hat, hier im Reichstag ihre dissentierenden An⸗ schauungen bezüglich der Weinsteuer zum Ausdruck zu bringen. Es ist selbstverständlich, daß von unserer Seite absolut nichts geschehen ist, um die württembergische Regierung an der Ausübung ihres verfassungs⸗ mäßigen Rechts zu hindern. (Lebhafter Beifall.)

Abg. Rickert (fr. Ver.): Ich glaube deutlich genug gesagt zu haben, daß es wohl keinem Zweifel unterliege, daß die württem⸗ eich, Regierung nur von einem ihr verfassungsmäßig zustehenden e

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Rechte Gebrauch gemacht hat. Ich wollte nur den Vertretern der Regierung Gelegenheit geben, nochmals zu erwägen, ob es nicht besser wäre, die Vorlage zurückzuziehen, nachdem sie in diesen drei Tagen gesehen hat, daß sie im S..Sr. fast gar keine Zustimmung findet. Jedenfalls werden wir aber dasselbe erreichen, wenn wir heute nach Schluß der Generaldiskussion den Gesetzentwurf nicht erst in eine Kommission verweisen. 1

Abg. Graf Mirbach (dkons.): Die Verfassungsfrage ist für meine Freunde vollkommen klar. Wir halten uns aber nicht für be⸗ rechtigt zu einer Kritik eines einzelnen Bundesstaats, wie sie der Abg. Richter ausgeübt hat. Die Begründung des Antrags Hammacher entspricht ganz unserem Standpunkt; wir bitten, die Vertagung zu beschließen.

lüche von Kardorff (Rp.): Von verschiedenen Seiten des Hauses ist gewünscht, daß die Regierung die Vorlage zurückzieht. Dazu ist erst ein Beschluß des Bundesraths nöthig. Mir ist nicht ein⸗ gefallen, das verfassungsmäßige Recht eines Bundesstaats zu be⸗ zweifeln, aber ich habe noch nicht gehört, daß eine Vorlage der ver⸗ bündeten Regierungen in solcher Weise angegriffen ist. Wenn eine solche Vorlage trotz des Widerspruchs Württembergs ge⸗ macht wird, so sind die Zustaände im Bundesrath nicht so, wie wir wünschen.

Alga. Dr. Hammacher (nl.): Nach den Erklärungen vom Re⸗ gierungstische, daß der Vertreter Württembergs die zuständigen Stellen in Kenntniß gesetzt hat von seiner Absicht, das Votum der württembergischen Regierung mitzutheilen und dabei Bezug zu nehmen auf die Verhandlungen des Jahres 1870, ist für einen großen Theil meiner Freunde der Grund hinweggefallen, der Vertagung zuzustimmen.

Abg. Richter (fr. Volksp.): Dem Abg. Grafen Mirbach entgegne ich: ich habe überhaupt keine einzelne Bundesregierung kritisiert, sondern nur das Verhalten des Abg. von Kardorff und die Reichs⸗ regierung, daß sie diese Vorlage bis zu diesem Stadium gebracht hat. Nachdem die Regierungsvertreter uns heute schon gesagt haben, was sie uns am Montag sagen könnten, kann die Aufrechterhaltung des Ver⸗ tagungsantrags nur ein Gegenstand der allgemeinen Heiterkeit inner⸗ halb und außerhalb des Hauses sein.

Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Wir würden gegen den Vertagungs⸗ antrag auch gestimmt haben, wenn nicht die Loyalität des württem⸗ bergischen Minister⸗Präsidenten festgestellt worden wäre. Wir halten uns für verpflichtet, eine Bundesregierung in der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Rechte in Schutz zu nehmen. Wenn der Reichstag die Vertagung bewilligt, so würde er sich gegen die Ausübung eines verfassungsmäßigen Rechts seitens der württembergischen Regierung aussprechen. Wenn der Abg. von Kardorff seinen Antrag aufrecht erhält, damit die Regierung den Gesetzentwurf zurückziehen kann, so ist das nur ein Verlegenheitsbehelf.

Abg. von Kardorff (Rp.): Der Abg. Richter war es, der die Regierung aufforderte, die Vorlage zurückzuziehen. Darauf habe ich nur geantwortet: wenn das der Wunsch des Hauses ist, so muß der Regierung dazu Gelegenheit gegeben werden. Ich will den Bundes⸗ staaten ihr Recht wahren; aber bei der Ungewöhnlichkeit der Situation und der Abwesenheit des Reichskanzlers würde es richtig sein, wenn das Haus sich vertagte.

Abg. Richter (fr. Volksp.): Die schärfste Front gegen die Re⸗ gierung geht gegenwärtig nicht von dieser Seite, sondern von der des Abg. von Kardorff aus, und zwar in Vertretung nicht eines allgemeinen, sondern eines vermeintlichen Sonderinteresses. Wenn der Abg. von Kardorff jetzt mit mir den Wunsch theilt, daß die Regierung den Entwurf zurückzieht, so wird dieser gemeinsame Wunsch vielleicht seinen Eindruck auf die Regierung nicht verfehlen. Dazu bedarf es keiner Vertagung. Eine größere Autorität als ich, Fürst Bismarck, hat jüngst Interviewern gegenüber lebhaft bedauert, daß die Mitglieder des Bundes⸗ raths ihren besonderen Standpunkt nicht im Reichstag zum Ausdruck brächten.

büen. Dr. Lieber (Zentr.): Mit dem Hinweis auf die Abwesenheit des Reichskanzlers ist der Abg. von Kardorff päpstlicher als der Papst, reichskanzlerischer als der Schatzsekretär, nach welchem die Regierung kein Interesse daran hat, daß wegen der Erklärung des württembergischen Minister⸗Präsidenten die Wemshung vertagt wird. Dabei könnte sich auch Herr von Kardorff beruhigen. 1

Präsident von Levetzow stellt hierauf die seessefangs. frage für den Antrag Kardorff, für den sich nicht die erforder⸗ liche Zahl von 30 Mitgliedern erhebt. Der Antrag Kardorff ist damit erledigt.

Abg. Dr. Blankenhorn (nl.) erhält darauf in der Fortsetzung der Debatte über das Weinsteuergesetz das Wort, während das Haus sich stark leert und die Zurückbleibenden in lebhafter Unterhaltung verharren: Redner tritt als Vertreter Badens und als weinbau⸗ treibender Grundbesitzer ebenfalls gegen die Vorlage auf; er konstatiert,

- auch die badische Regierung gegen die Weinsteuer im Bundesrath immt hat, und legt speziell für Baden dar, daß der Wein als Polksgetränk in Baden ausgerottet und infolge davon der badische Winzerstand vernichtet werden würde, wenn eine solche Reichs⸗Wein⸗ steuer zu stande käme. Die badische Weinsteuer habe auf den badischen Weinbau ungünstig eingewirkt; die Länder ohne Weinsteuer, wie die Pfalz, hätten dagegen eine erhebliche Zunahme des Weinbaues auf⸗ zuweisen. In Baden sei mit ganz verschwindenden Ausnahmen der Weinbau in den Händen der kleinsten Leute; fast jeder Tagelöhner habe seine Rebe und sei auf deren Ertrag angewiesen. Der Staat suche felbst das Drückende der Landes⸗Weinsteuer tbunlichst mil⸗ dern; er stelle Staatsmittel zum Bezuge künstlicher Düngemittel zur Verfügung und habe gewisse Steuerbefreiungen in Betracht gezogen. Wie solle man es nun verstehen, wenn auf der anderen Seite eine so drückende Neubelastung in Ge⸗ stalt einer Reichsweinsteuer aufgelegt wird? Komme die Weinsteuer zur Einführung, so würden die guten Weine über 50 einfach verschwinden müssen, weil die Fändler die Steuer dafür nicht würden entrichten wollen. Der Anbau guter Sorten werde dadurch zur Unmöglichkeit gemacht. Baden habe bereits eine solche Werth⸗ steuer auch gehabt; mit dieser sei es aber so gekommen, daß trotz aller die Defraudationen an der Tagesordnung waren. Die badische Weinproduktion sei bereits hart betroffen durch das Weingesetz von 1892, welches der Kunstweinfabrikation geradezu Vor⸗ schub geleistet habe; mehr aber noch durch die Herabsetzung der Weinzölle in den Handelsverträgen und die 1“ vermehrte Konkurrenz nicht bloß des italienischen, sondern auch des öster⸗ reichisch⸗ungarischen und französischen Weins. Die Besteuerung der Kunstweine habe auch ihre zwei Seiten; Baden habe auch eine Kunstweinsteuer gehabt, aber damit nur erreicht, daß die Kunstwein⸗ fabrikanten aus Baden weggezogen seien und Baden nach wie vor mit ihren Fabrikaten von den Nachbarländern aus überschwemmen. Der Kunstwein müsse durch Reichsgesetz besteuert werden. Viel eintragen werde das nicht, aber viel erreicht sei schon, wenn die Kunstweinfabri⸗ kation in die gebührenden Schranken zurückgewiesen werde. Die Fabrikation der Beeren⸗ und Obstweine würde um so erfreulichere Fortschritte machen. Die nationalliberale Partei könne der Vorlage nicht zustimmen; sie hoffe, daß die Regierung jetzt der Idee der Luxussteuern geneigter sein werde als bisher. Im Interesse der Wein⸗ produzenten und des reellen Weinhandels bitte er um möglichst ein⸗ müthige Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Abg. Hirschel (d. Refp.): Meine Partei wird ebenfalls gegen die Steuer stimmen, weil sie einen Zweig der wird ebenfalh und weite Volksklassen schwer belasten würde. Durch das Branntweinsteuer⸗ gesetz sind gerade die kleineren Brennereien ruiniert worden; ebenso würde es bei der Weinsteuer gehen, der wirthschaftlich Schwache würde die Zeche bezahlen, nicht aber der besser organisierte, kapitalkräftige Handel. Wenn der Abg. Dr. Simonis am Freitag gegen die Handels⸗ verträge, als die Ursache der Schädigung der Reichslande, vorging, so trifft ihn und seine Parteigenossen der Vorwurf, daß sie bei der Ab⸗ stimmung über die Handelsverträge nicht in genügender Anzahl hier waren, um diese Schädigung abzuwehren. Weit verbreitet ist die Meinung im Volke, daß diese ewigen neuen Steuervorlagen nur ge⸗ macht würden, damit neue 8 geschaffen würden, um die stets Jahr für Jahr wachsende Zahl der Militäranwärter unter⸗ zubringen. Hier sehen wir einen Fingerzeig mehr für die Dring⸗ lichkeit der Ablehnung der Vorlage. Um so eifriger sind wir für eine möglichst hohe Besteuerung des Kunstweins; die Vorlage aber lehnen wir ab. .

Abg. Joest (Soz.): Die Weinsteuer ist todt, man könnte sich eigentlich jede Rede sparen. Nur dem Wunsche zahlreicher Inter⸗ essenten in Mainz entsprechend, lege auch ich nochmals Protest gegen diese Steuer ein. Ein Gesetz, welches, um wirksam zu sein, Kontrol⸗ maßregeln vorschreibt, wie sie eine Analogie nur in den Bestimmungen der Strafprozeßordnung über die Durchsuchung der Wohnräume bei Nachtzeit finden, muß verworfen werden. Daß die Reichs⸗Weinsteuer die Winzer vollends todt machen wird, steht gerade für Hessen, wo der Kampf um die Landes⸗Weinsteuer seit 20 Jahren tobt, unzweifelhaft fest. Der preußische Finanz⸗Minister Dr. Miquel hat für die kleinen Grundbesitzer des Westens nicht annähernd das Wohlwollen wie für die großen Latifundienbesitzer des Ostens. Unsere ländlichen Agitatoren werden von diesem Gesetzentwurf und seinen Strafbestimmungen großen Nutzen ziehen, um die ländlichen Besitzer in geeigneter Weise aufzuklären und für uns zu gewinnen. Wir sind gegen jede Steuer, auch gegen die Champagner⸗ und Kunstweinsteuer; verbieten Sie die letztere, dann sind wir dabei, sonst nicht.

Abg. e k. F.) erklärt, daß er in Uebereinstimmung mit allen elsässischen Abgeordneten und ihren Wählern die Vorlage ablehne, weil sie den deutschen Weinbauerstand ruinieren und den Alkoholismus befördern werde.

Darauf wird ein Schlußantrag angenommen und die Vorlage an die Stempelsteuerkommission verwiesen.

Schluß gegen 5 Uhr. 8

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffendd das Ruhegehalt der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen nichtstaat⸗ lichen mittleren Schulen und die Fürsorge für ihre Hinterbliebenen, vorgelegt worden.

§ 1. Mittlere Schulen im Sinne dieses Gesetzes sind diejenigen Unterrichtsanstalten, welche allgemeinen Bildungszwecken dienen und welche weder zu den höheren Schulen noch zu den öffentlichen Volks⸗ schulen, noch zu den Fach⸗ und Fortbildungsschulen gehören.

§ 2. Die an einer öffentlichen nichtstaatlichen mittleren Schule definitiv angestellten Lehrer und Lehrerinnen haben einen Anspruch auf Ruhegehalt nach den für die Lebrer (Lehrerinnen) an öffentlichen Volksschulen geltenden gesetzlichen Vorschriften. 1““

Nach denselben Bestimmungen regeln sich die Zuständigkeit und das Verfahren bei Versetzung dieser Lehrer (Lehrerinnen) in den Ruhestand und bei Festsetzung ihres Ruhegehalts.

Der Art. I § 22 des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen, vom 6. Juli 1885 (Gesetz⸗Samml. S. 298) findet mit der Maßgabe Anwendung, daß statt des 31. März 1886 der 30. September 1894 entscheidet.

3. Die See. des Ruhegehalts erfolgt von den zur Zeit der Versetzung in den Ruhestand zur Besoldung des Lehrers (der Lehrerin) Verpflichteten. Die auf besonderen Rechtstiteln beruhenden Verpflichtungen Dritter bleiben bestehen. Eine Betheiligung der Staatskasse an der Aufbringung des Ruhegehalts findet auf Grund dieses Gesetzes nicht statt. 9 8

4. Den zur Aufbringung des Ruhegehalts Verpflichteten ist es freigestellt, bis zum 1. April 1895, und, sofern es sich um eine nach diesem Zeitpunkt errichtetete Unterrichtsanstalt handelt, bis zum 1. April des auf die Eröffnung folgenden Jahres der für ihren Be⸗ zirk auf Grund des Gesetzes vom 23. Juli 1893 (Gesetz⸗Samml. S. 194) gebildeten Ruhegehaltskasse für die unter das vorliegende Gesetz fallenden Schulstellen mit dem Beginn des betreffenden Kassen⸗ jahres und mit der Wirkung beizutreten, daß sie ebenso angesehen werden, als wenn sie auf Grund des Gesetzes vom 23. Juli 1893 zum Beitritt verpflichtet gewesen wären.

Der Berechnung des an die Ruhegehaltskasse zu zahlenden Bei⸗ trags ist die volle Jahressumme des ruhegehaltsberechtigten Dienst⸗ einkommens der Lehrer und Lehrerinnen an den der Kasse angeschlossenen mittleren Schulen zu Grunde zu legen.

§ 5. Den Hinterbliebenen der an einer öffentlichen nichtstaat⸗ lichen mittleren Schule definitiv angestellten Lehrer und Lehrerinnen steht ein Anspruch auf das Gnadenquartal, den Wittwen und Waisen

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der Lehrer zugleich ein Anspruch auf Wittwen⸗ und Waisengeld nach Maßgabe der jeweilig geltenden gesetzlichen Vorschriften, betreffend die Fürsorge für die Hinterbliebenen der unmittelbaren Staats⸗ beamten, zu. Nach denselben Bestimmungen regeln die Zu⸗ ständigkeit und das Verfahren bei der setzung des Gnadenquartals sowie der Wittwen⸗ und Waisengelder mit der Maß⸗ gabe, daß, soweit eine Mitwirkung der Minister vorgeschrieben ist, an die Stelle derselben der Ober⸗Präsident, für die Hohenzollernschen Lande der Unterrichts⸗Minister tritt.

6. Die Aufbringung des Gnadenquartals und des Wittwen⸗ und Waisengeldes erfolgt durch die zur Besoldung des Lehrers (der Feheerin) während der Dienstzeit anf der letzten Schulstelle Ver⸗ pflichteten. § 7. Kein Lehrer (keine Lehrerin) einer öffentlichen nichtstaat⸗ lichen mittleren Schule ist fortan verpflichtet, einer Ruhegehaltskasse oder einer die Fürsorge für die Hinterbliebenen bezweckenden Ver⸗ anstaltung beizutreten oder, sofern er (sie) einer solchen auf Grund einer ihm (ihr) dahin auferlegten Verpflichtung beigetreten ist, in derselben zu verbleiben. Scheidet der Lehrer (die Lehrerin) auf Grund dieses Gesetzes aus, so verliert er (sie) alle ersn an die Kasse bhen aus der sonstigen Veranstaltung ohne Anspruch auf Ent⸗ schädigung.

Den gegenwärtigen Mitgliedern der Allgemeinen Wittwen⸗Ver⸗ pflegungs⸗Anstalt steht frei, ihre Mitgliedschaft unter den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.

Den zur Aufbringung des Wittwen⸗ und Waisengeldes Ver⸗ pflichteten ist gestattet, für die Stellen derjenigen Lehrer, welche gegenwärtig Mitglieder der Elementarlehrer⸗Wittwen⸗ und Waisen⸗ bassen sind, die unter Fortzahlung der bisherigen Ge⸗ meindebeiträge und Uebernahme der etwa von den Lehrern zu ent⸗ richtenden Beiträge auf die Dauer der Besetzung mit den gegen⸗ b Mitgliedern fortzusetzen.

een Lehrern selbst steht diese Befugniß nicht zu.

zetzen die zur Aufbringung des Wittwen⸗ und Waisengeldes Verpflichteten die Mitgliedschaft nicht fort, so bleibt den Hinter⸗ bliebenen der seitherigen Kassenmitglieder der Anspruch auf Wittwen⸗ und Waisenpension gegen die Elementarlehrer⸗Wittwen⸗ und Waisen⸗ kassen erhalten, soweit diese Pension das auf Grund dieses Gesetzes zu zahlende Wittwen⸗ und Waisengeld übersteigt.

In Zukunft ist weder den Lehrpersonen an den öffentlichen nicht⸗ staatlichen mittleren Schulen, noch den zur Unterhaltung derselben Verpflichteten der Beitritt zu den Elementarlehrer⸗Wittwen⸗ und oder zu der Allgemeinen Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anstalt gestattet.

§ 8. Die zur Aufbringung des Ruhegehalts, des Gnadenquartals und des Wittwen⸗ und Waisengeldes Verpflichteten, welche für die Versorgung der in den Ruhestand versetzten Lehrer (Lehrerinnen) und deren Hinterbliebenen besondere Veranstaltungen getroffen haben oder die Mitgliedschaft bei den Elementarlehrer⸗Wittwen⸗ und Waisen⸗ kassen fortsetzen 7), sind berechtigt, die denselben hieraus zustehenden Bezüge auf das nach Maßgabe dieses Gesetzes zu gewährende Ruhe⸗ gehalt, Gnadenquartal, Wittwen⸗ und Waisengeld in Anrechnung zu bringen. Eine Anrechnung findet nicht statt, soweit diese Bezüge als Entgelt für diejenigen Beiträge anzusehen sind, welche von den Lehrern (Lehrerinnen) zu diesen Veranstaltungen nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes fortgeleistet werden. 8

Bei Streitigkeiten der Betheiligten über die Höhe der hiernach den Ruhegehaltsberechtigten und den Hinterbliebenen zustehenden Be⸗ züge trifft die Bezirksregierung eine im Verwaltungswege vollstreck⸗ bare einstweilige Entscheidung. Gegen diese Entscheidung steht den Betheiligten binnen sechs Wochen die Beschwerde an den Ober⸗ Präsidenten, in den Hohenzollernschen Landen an den Unterrichts⸗ Minister, zu. 8

Gegen die Entscheidung des Ober⸗Präsidenten oder des Unter⸗ richts⸗Ministers steht den Betheiligten innerhalb einer weiteren 8 schlußfrist von sechs Wochen die Beschreitung des Rechtswegs offen.

§ 9. Durch dieses Gesetz werden ortsstatutarische Vorschriften oder sonstige Veranstaltungen, welche die Lehrer (Lehrerinnen) und deren Hinterbliebene günstiger stellen, als in der durch dieses Gesetz vorgeschriebenen Weise, nicht berührt. . 8

Desgleichen bewendet es bei der Königlich dänischen Verordnung vom 28. März 1857 (Chronol. Samml. der Verordnungen S. 83), betreffend die Pensionierung der Schullehrerwittwen, vorbehaltlich der den Unterhaltungspflichtigen zustehenden Befugniß zur Anrechnung des von ihnen hiernach zu zahlenden Wittwengeldes nach Maßgabe des § 8 dieses Gesetzes. 1““

§ 10. Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1894 in Kraft.

Die Einführung des Gesetzes in dem Regierungsbezirk Wiesbaden bleibt Königlicher Verordnung vorbehalten.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

8 Eine offene Handelsgesellschaft, welche sich mit der

Lieferung von Baumaterialien und der Errichtung von Gebäuden befaßt, haftet nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 9. Oktober 1893, für die von einem vertretungs⸗ berechtigten Mitgesellschafter bei einer von seiner Firma übernommenen Bauausführung verschuldeten Schäden; sämmtliche Gesellschafter, auch diejenigen, welche bei den von der Gesellschaft übernommenen Bauausführungen gar nicht thätig sind, auch davon garnichts verstehen, sind für die gedachten Bauschäden solidarisch haftbar.

Liegt ein Bergwerk in mehreren Gerichtsbezirken oder hat eine Gewerkschaft mehrere in verschiedenen Gerichtsbezirken belegene Bergwerke, so ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 16. November 1893, der allgemeine Gerichts⸗ stand der Gewerkschaft bei jedem dieser Gerichte begründet und der Kläger hat die Wahl unter den mehreren zuständigen Ge⸗ richten. Dieses Wahlrecht wird dem Kläger auch dadurch nicht ent⸗

zogen, daß das Statut der Gewerkschaft eine besondere Regelung des Gerichtsstandes enthält

Statistik und Volkswirthschaft.

Wirkung der mitteleuropäischen Einheitszeit.

In Elsaß⸗Lothringen bat die Einführung der mittel⸗ europäischen Zeit eine wesentliche Verminderung des Ver⸗ brauchs an künstlichem Licht, insbesondere an Gas zur Folge gehabt. Die Gasanstalt in Straßburg berechnet den Minder⸗ konsum an Gas auf 500 000 cbm jährlich; bei der städtischen Beleuchtung in Straßburg sind im Rechnungsjahr 1892/93 21 800 chm Gas erspart worden; ein großes industrielles Etablissement stellt seinen Minderverbrauch an Gaslicht auf ein Fünftel des früheren Verbrauchs fest. In Metz hat der Gas⸗ konsum um 1,3 % abgenommen, auch industrielle Etablissements be⸗ stätigen den geringeren Verbrauch an künstlichem Licht. In Mülhausen hat im Rechnungsjahr 1892/93 die durchschnittliche Brenndauer jeder an das Kabelnetz der elektrischen Zentralstation angeschlossenen Glüh⸗ lampe 18 % weniger als im Vorjahre betragen, während bei der städtischen Gasanstalt eine Abnahme von etwa 10 % ein⸗

etreten ist. Als Grund für den Rückgang des Verbrauchs von künst⸗ ichem Licht wird übereinstimmend bezeichnet, daß die Wirthschaften, Kaufläden und Werkstätten zu derselben Zeitstunde wie vor Ein⸗ führung der mitteleuropäischen Zeit, also nach Ortszeit durchschnitt⸗ lich eine halbe Stunde früher als vorher, schließen. Die hierdurch verursachte Minderung des Verbrauchs wird zwar einigermaßen, aber bei weitem nicht vollständig dadurch ausgeglichen, daß in verschiedenen Betrieben in den Morgenstunden die

der Einführung der mitteleuropäischen Zeit beginnt,

Beleuchtung früher, als vor

11““ „Viehzählung.

Nr. 3 der „Statistischen Korrespondenz“ peröffentlicht die end⸗ gültigen Ergebnisse der Viehzählung vom 1. Desember 1892 für den preußischen Staat, dessen Provinzen und Regierungsbezirke sowie für die Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont. Hiernach gab es in Preußen an dern genannten Tage 2 653 644 Pferde (in Waldeck und Pyrmont 6381), 220 Maulthiere und Maulesel, 4355 Esel (bezw. 23), 9871 381 Stück Rindvieh (bezw. 25 602), 10 109 544 Schafe Gehn. 52 566), 7725 447 Schweine (bezw. 27 469), 1 963 909 Ziegen w. 8053), 1 253 855 Bienenstöcke (bezw. 7252). Ferner sind in den betreffenden tabellaris Uebersichten der gesammte wie der durchschnittliche Ver⸗ kaufsw und das gesammte wie das durchschnittliche Lebendgewicht des Viehstandes für alle Provinzen und Regierungsbezirke verzeichnet.

1“ Zur Arbeiterbewegung.

In Leipzig waren die Berufskellner, wie die „Lpz. Z.“ be⸗ richtet, abermals vom Christlichen Verein junger Männer zu einer allgemeinen Versammlung für die Nacht vom Freitag zum Sonnabend eingeladen worden, um die in der letzten von den Sozialdemokraten gesprengten 1““ unerledigt gebliebene Tagesordnung zu

de zu führen. (Vgl. Nr. 9 d. Bl.) Es sollte darüber verhandelt werden, ob die Kellner wünschten, eine besondere Abtheilung des Christlichen Vereins junger Männer zu bilden, wenn sie Zeit hätten, im Verein zu verkehren, und ob sie am Unterricht in modernen Sprachen und Buchführung betheiligen wollten. Da der Eintritt nur gegen Karte gestattet war, so fanden die sozialdemo⸗ kratischen Elemente keinen Einlaß. Die von 250 Personen besuchte Versammlung nahm infolge dessen auch einen ungestörten Verlauf. Nach reger Debatte über die angeführten Fragen erklärten sich viele der Anwesenden zum Eintritt in den Verein bereit, der den bestehenden Fachvereinen der Kellner, wie hervorgehoben wurde, durchaus nicht hinderlich sein, im Gegentheil mit ihnen zusammen arbeiten wolle. Nähere Bestimmungen sollen dann die Mitglieder unter sich selbst verabreden.

Aus Zwickau schreibt man dem „Chemn. Tgbl.“”: Der Ver⸗ band säöchsischer Berg⸗ und Hüttenarbeiter, der im Jahre 1878 zu Zwickau gegründet wurde und sich jetzt auf 52 Ort⸗ schaften erstreckt, hatte im vorigen Jahre einen Mitgliederzuwachs von 1320, sowie etwa 2000 bei der Verbandsbegräbnißkasse. Der Verband zählt gegenwärtig etwa 8500 Mirglieder, die Begräbnißkasse 16 000 Mitglieder auf. Das Verbandsvermögen bezifferte sich zu Beginn vorigen Jahres auf 72 410

In Ludwigsburg haben, wie der „Vorwärts“ mittheilt, in der Fabrik von Ottenheimer Söhne 11 Zigarrenmacher und 4 Wickelmacherinnen wegen Lohnstreits die Arbeit niedergelegt.

Hier in Berlin beschäftigten sich die Delegierten zur Berliner Gewerkschaftskkommission am Freitag mit dem Ausstand der Schuhmacher und der Droschkenkutscher sowie mit der. Maifeier. Wie die Berliner „Valksz.“ mittheilt, wurden die Ausstände als gerecht⸗ fertigt anerkannt. Ueber die Frage, wie die Feier des 1. Mai in Zukunft stattzufinden habe, gelangte eine Entschließung zur Annahme, die dahingeht, daß am d. Mai gefeiert werden soll, und daß Vormittags da, wo es möglich sei, die Gewerkschaften Ver⸗ sammlungen abhalten sollen. Eine Versammlung der Photo⸗ graphengehilfen beschäftigte sich am Freitag mit der Frage der Sonn⸗ tagsruhe im Photographengewerbe. Der Berichterstatter führte aus, daß die Sonntagsarbeit aus dem Gewerbe zwar nicht ganz ver⸗ schwinden könne, daß sie aber in dem von den Arbeitgebern erstreckten Umfange, d. h. die volle Sonntagsarbeit, durchaus unnöthig sei. Es kam eine Entschließung zur Annahme, in der gefordert wird, daß sich die Arbeitszeit an Sonntagen nicht über die Stunden von 10—3 aus⸗ dehnen dürfe. 6

Aus Amsterdam meldet ein Wolff'sches Telegramm: Aus Sappemeer (Provinz Groningen) wird berichtet, daß infolge einer Demonstration von Arbeitslosen eine Proklamation veröffentlicht wurde, die jede Ansammlung von mehr als fünf Personen untersagt. Der Zug der Arbeitslosen wurde von der Polizei zerst ß jemand verwundet wurde.

Kunst und Wissenschaft.

Gründung eines kunstgeschichtlichen Instituts:

Wer sich mit kunstgeschichtlicher Forschung beschäftigt, dem stehen zwar an einer Anzahl von Universitäten und an einigen der großen Museen Europas für seine wissenschaftlichen Arbeiten eine Bibliothek und ein Abbildungsapparat zur Verfügung, dagegen entbehrt er an den meisten Stätten, welche für kyuslgeschichkliche Forschung an Ort und Stelle von Wichtigkeit sind, jedes Hilfsmittel. Deshalb hat der in Närnberg vom 25.— 27. September 1893 abgehaltene kunsthistorische Kongreß beschlossen, die Gründung von Anstalten zu bewerkstelligen, welche die kunstwissenschaftliche Arbeit an solchen Orten erleichtern und fördern sollen.

Bei der Wahl des Landes und der Stadt, wo das erste derartige Institut ins Leben treten soll, hat der Kongreß sich gefragt, wo das Verlangen danach am dringendsten empfunden wird, und ist zu dem Schlusse gekommen, daß nirgends die Gründung einer solchen Anstalt nothwendiger erscheint, als an der vornehmsten Stätte kunsthistorischer Studien, in Florenz. Die Italien besuchenden Archäologen haben seit mehr als sechzig Jahren an dem deutschen archäologischen Institut in Rom einen vortrefflichen Anhaltspunkt. Es besteht seit langer das sich fortgesetzt steigernde Bedürfniß, auch für die neuere

unstforschung in Italien eine Heimstätte zu schaffen. Der Kongreß hat demgemäß beschlossen, das erste kunstgeschichtliche Institut in

lorenz zu errichten.

Zu einem solchen Institut gehören zunächst: 1) Anschaffung einer möglichst vollständigen kunstwissenschaftlichen Bibliothek und einer großen Sammlung von zu vergleichenden Studien geeigneten Abbil⸗ dungen, welche vereinigt in passenden Arbeitsräumen aufgestellt und bequemer Benutzung zugänglich gemacht werden. 2) Anstellung eines allseitig gebildeten Kunstgelehrten als ständigen Leiters, welcher die ihm unterstehenden Sammlungen verwaltet, das Studium der das Institut bennßenden Gelehrten unterstützt, Studierenden ein erfahrener Führer und Berather ist und bei wissenschaftlichen Anfragen von außerhalb Auskunft giebt. 1

„Auf diese beiden Punkte soll sich das Institut vorläufig be⸗ schränken. 1

An der Gründung des Instituts sind, da die Benutzung des⸗ selben nicht allein Kunstgelehrten offen stehen soll, alle interessiert, welche Italien seiner Kunstschätze halber besuchen.

Als Grundstock sollen zunächst aus freiwilligen einmaligen oder jährlichen Beiträgen die Bibliothek und die Abbildungssammlung angeschafft werden. Sobald dieselben zu einem nennenswerthen Um⸗ fang angewachsen sind, sollen sie nach Florenz überführt und das Institut eröffnet werden. Erst dann, nachdem das Institut zu einer hatsache geworden ist, werden wir uns, um dessen weiteren Bestand und die Lebensstellung des Leiters zu sichern, an die Regierungen der an der Existenz eines solchen Instituts interessierten deutschen und mit der deutschen Wissenschaft eng verbundenen Staaten wenden können, mit der Bitte, dasselbe zu subventionieren. „Zur Förderung dieser Angelegenheit hat der Kongreß ein aus fünfzehn Nitglieder bestehendes Comité gewählt und mit der Leitung der Geschäfte Herrn Professor Dr. Max Georg Zimmermann betraut, welcher mit den Herren Konservator Adolf Bayersdorfer und Pro⸗ fessor Dr. August Schmarsow den geschäftsführenden Ausschuß des Comités bildet.

Zuwendungen an Geld nimmt das Bankhaus Mendelssohn u.

o. in Berlin, an Studienmaterial die Verlagsbuchhandlung von 27. A. Seemann in Leipzig entgegen. Einzeichnungen zu jähr⸗ lichen Beiträgen und alle das Institut betreffenden Korrespondenzen sind an Herrn Professor Dr. M. G. Zimmermann unter der Adresse des genannten Bankhauses zu richten. 1

Ueber die eingelaufenen Beiträge wird in der „Kunstchronik“ quittiert werden.

Ad. Bayersdorfer, Konservator, München. Gustav von Bezold, Kon⸗ serwator, München. Geh. Rath Dr. Wilhelm Bode, Galerie⸗

Das unterzeichnete Comité veröffentlicht Aufruf zur

Direktor, Berlin. Hans Boesch, Museums⸗Dimktor, Nürnberg. Komm. G. B. Cavalcaselle. Rom. Dr. Paul Clemen, Provinzial⸗ Konversator, Bonu. Dr. G. Dehio, Universitäts⸗Professor, Straß⸗ burg. Dr. L. Dietrichson, Universitäts⸗Professor, Christiania. Prof. Komm. Graf D. Gnoli, Präfekt der Bibliothek, Rom. Dr. Berthold dcke, Privatdozent, Bern. Dr. C. Hofstede de Groot, alerie⸗Direktor, Haag. Henri Hymans, Professor, Brüssel. Geh. Ober⸗Reg.⸗Rath Dr. Mar Jordan, Berlin. Geh. Rath Dr. Justi, Leerifhts Prafecor Bonn. Geh. Rath Dr. F. F. Kraus, Pene sätats Profesor. reiburg i. Br. Dr. Julius Lange, Universitäts⸗ ofessor, Kopenhagen. Dr. Carl von Lützow, K. K. Professor, ien. Dr. J. Neuwirth, K. K. Professor, Prag. Dr. A. von Oechelhäuser, Professor, Karlsruhe. Dr. Karl von Pulszkv, Galerie⸗ Direktor, Budapest. E. Ridolsi, Galerie⸗Direktor, Florenz. Dr. August Schmarsow, Universitäts⸗Professor, Leipzig. A. Schnütgen, Domkapitular, Köln. Dr. Hans Semper, Universitäts⸗Professor, Innsbruck. Dr. Sokolowski, Universitäts⸗Professor, Krakau. Dr. Henry Thode, Universitäts⸗Professor, Heidelberg. Dr. J. J. Tikkanen, Privat⸗ dozent, Helsingfors. Dr. G. Upmark, Museums⸗Intendant, Stock⸗ holm. Professor Adolfo Venturi, Galerie⸗Direktor, Rom. Dr. H. Weiz⸗ säcker, Galerie⸗Direktor, Frankfurt a. M. Dr. H. Wölfflin, Univer⸗ sitäts⸗Professor, Basel. Max Georg Zimmermann, z. Z. Rom.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Verbreitung der Rotzkrankheit im Deutschen Reich im Jahre 1892.

Nach dem schon mehrfach erwähnten 7. Jahresbericht über die Verbreitung von Thierseuchen im Deutschen Reich, bearbeitet im Kaiserlichen Gesundheitsamt (Verlag von Julius Springer in Berlin), ist die Rotzkrankheit im Berichtsjahre, sowohl was die Zahl der Er⸗ krankungsfälle und die Verluste an Pferden betrifft, als auch hin⸗ sichtlich ihrer räumlichen Verbreitung erheblich e Es sind ferner weniger Pferde in den neu betroffenen Gehöften gefährdet gewesen als im Vorjahre, und am Schlusse weniger Kreise ꝛc., Ge⸗ meinden ꝛc. und Gehöfte verseucht gewesen als bei Beginn des Jahres.

Als erkrankt sind 823 Pferde gemeldet gegen 981 im Vorjahre. Die Fälle vertheilen sich auf 14 Staaten (12 im Vorjahre), 53 Re⸗ gierungs⸗ ꝛc. Bezirke (50), 168 Kreise ꝛc. (204). Gefallen sind 50 Pferde (55), getödtet 1026 (1296), davon auf polizeiliche Anord⸗ nung 1046 (1244), auf Veranlassung der Besitzer 36 (52). Von den auf polizeiliche Anordnung 2 Pferden, unter denen 56 in seuchenfreien Beständen sich befanden, wurden 304 = 29,1 % (359 = 28,9 %) bei der Sektion frei von Rotz besunden. In den 251 (426) wahrend des Berichtsjahres neu betroffenen Gehöften waren 2275 (2933) Pferde vorhanden. Von der Seuche gänzlich verschont geblieben sind wie im Vorjahre Oldenburg, Sachsen⸗Altenburg, Schwarzburg⸗ Rudolstadt, Waldeck, Reuß ä. L., Reuß j. L., 11 I.eas Lippe, Lübeck; außerdem Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, Anhalt, Schwarzburg⸗ Sondershausen und Bremen. Innerhalb der betroffenen Staaten sind Seuchenfälle nicht gemeldet aus 16 Regierungs⸗ ꝛc. Bezirken, und zwar aus 8 preußischen (10 im Vorjahre), 2 bavyerischen (1), 1 sächsischen (1), 1 württembergischen (0), 2 badischen (4), 2 hessi⸗ schen (3), sowie aus 806 Kreisen ꝛc. Ueberhaupt von der Seuche be⸗ troffen wurden 168 = 16,3 % (19,8 %) sämmtlicher Kreise ꝛc.

Die dem Jahresbericht beigegebene kartographische Darstellung über die Verbreitung der Seuche gewährt im allgemeinen ein ähn⸗ liches Bild wie in den vorhergehenden Jahren. Am meisten betroffen ist der östliche Theil des Reichs, vetth encsig wenig der nord⸗ westliche. Beim Vergleich mit dem Vorjahre ergiebt sich, daß die Seuche eine geringe Zunahme nur in den Gebieten zwischen Oder und Elbe, ferner zwischen dieser und der Weser erfuhr. Besonders längs der östlichen Grenze in Preußen sowie auch in Süddeutschland ist die Seuche im allgemeinen zurückgegangen. Nur in wenigen Kreisen Oberschlesiens und der Provinz Posen, vereinzelt auch weiter nördlich, sind mehr Rotzfälle vorgekommen. Die Zahl der östlich der Oder belegenen verseuchten Kreise ꝛc. beträgt diesmal nur 10 gegen 20 im Vorjahre, und südlich des Mains 6 gegen 9. Hohe E“ ziffern weisen nach wie im Vorjahre die Regierungsbezirke Oppeln, Marienwerder, Bromberg, Posen, Potsdam, Gumbinnen und Königs⸗ berg; außerdem Danzig, Arnsberg, Stettin und Trier. Von Kreisen ꝛc. sind in dieser Hinsicht zu nennen: Schubin, Hamm, Schmiegel, Berlin, Ottweiler, Schwetz und Niederbarnim.

Auf je 10 000 Pferde nach dem Stande vom 10. Januar 1883 kommen im Reich 2,34 rotzkranke gegen 2,78 im Vorjahre, desgleichen 3,05 gefallene oder getödtete gegen 3,84 im Jahre 1891. Eine Einschleppung der Seuche aus dem Auslande hat mehrfach statt⸗

efunden. So haben aus Rußland eingeführte Pferde in den Kreisen Ortelsburg, Niederung und Peine sowie in einigen Kreisen Ober⸗ schlesiens nachweislich Anlaß zu Ausbrüchen der Seuche gegeben, ebenso sind Einschleppungen aus Oesterreich⸗Ungarn, Frank⸗ reich und Belgien festgestellt. Im Inlande wurde der Ausbruch des Rotzes vielfach durch den Ankauf bereits erkrankter oder angesteckter Pferde bedingt. In verschiedenen Fällen wurde die Seuche durch thierärztliche Beaufsichtigung der Pferdemärkte, Pferdeschlächtereien und Abdeckereien, ferner bei der Vormusterung der Pferde für die Mobilmachung b sowie auf offener Straße er⸗ mittelt. Mehrfach ist zur Sicherstellung der Rotzdiagnose in größeren verseuchten Pferdebeständen das aus der Reinkultur von Rotzbazillen hergestellte Mallein mit Erfolg verwendet worden.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Kok 8 8 an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 20. d. M. gestellt 12 396, nicht rechtzeiti gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 19. d. M. gestellt 4597, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Berlin, 20. Januar. (Wochenbericht für Stärke, Stärkefabrikate und Hülsenfrüchte von Max Sabersky.) Ia. Kartoffelmehl 15 ¼ 15 ½ ℳ, Ia. Kartoffelstärke 15 ¼ - 15 ½ ℳ, IIa. Kartoffelstärke und Mehl 11 ½ 13 ½ ℳ, feuchte Kartoffelstärke Berlin 7,60 ℳ, Frankfurter Syrupfabriken zahlen nach

erkmeister’'s Bericht fr. Fabrik 7,00 ℳ, gelber Syrup 17 17 ½ ℳ, Kap.⸗Syrup 18 18 ½ ℳ, Kap.⸗Export 19 19 ½ ℳ, Kartoffelzucker 17 17 ½ ℳ, do. Kap. 18 ½ 19 ℳ, Rum⸗Couleur 33 34 ℳ, Vier⸗·Couleur 32 34 ℳ, Dextrin, gelb und weiß, Ia. 22 ½ 23 ½ ℳ, s 8 KH 8 ef. 52S 2l. 8 (groß 37 ℳ, esche und Schlesi Fregsth,. (Strahlen) 48 49 ℳ, do. (Stücken) 46 44 ℳ, Maisstärke 32 33 ℳ, Schabestärke 29 30 ℳ, Viktoria⸗Erbsen 18 22 ℳ, Kocherbsen 16 20 grüne Erbsen 17 20 ℳ, Futtererbsen 14 ½ 15 ℳ, inländische wfiße Bohnen 15 17 ℳ, weiße Flachbohnen 18 20 ℳ, ungarische Bohnen 14 15 ℳ, galizische und russische Bohnen 13 14 ℳ, große Linsen 34 40 ℳ, mittel Linsen 24 —34 ℳ, kleine Linsen 18 24 ℳ, Mohn, blauer 44 50 ℳ, do. weißer 90 100 ℳ, irse, weiße 20 22 ℳ, gelber Senf 30 36 ℳ, Hanfkörner 18 bis ℳ, Buchweizen 15 15 ½ ℳ, Wicken 17 —- 19 ℳ, Pferdebohnen 16 17 ℳ, Leinsaat 23 25 ℳ, Mais loko 12 bis 12 ½ per 100 kg, Kümmel 30 35 ℳ, Leinkuchen —8 ℳ, vepese 7 7 ¾ ℳ, Roggenkleie 4 ½ —5 ℳ, Weizenkleie 4 ½ 5 ¼½ ℳ, pa. helle Biertreber 28 30 % 5 ¼¾ —6 ¼ ℳ, pa. Getreideschlempe 31 33 % 6 ½ 7 ℳ, a. Maisschlempe 40 42 % 6 ¾ —7 ¼ per Zentner. (Alles ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg.) Das Aeltesten⸗Kollegium der Kaufmannschaft von Berlin besteht nach der statutenmäßigen Ergänzungswahl gegen⸗ wärtig aus folgenden Mitgliedern: 1) Geheimer Kommerzien⸗Rath Adolf Frentzel, Präsident; 2) Geheimer Kommerzien⸗Rath Wilhelm

do. sekunda Weizenstärke 37 38 ℳ,

Herz, erster Vize⸗Präsident; 3) Stadtrath Johannes Kaempf,

Vize⸗Präsident; 4) Kommerzien⸗Rath Eduard Arn⸗ hold; 5) Ernst Behrens; 6) Friedrich Goldschmidt; 7) Wolff Hagelberg; 8) Lommerzien⸗Rath Emil Hecker; 9) Geheimer Kommerzien⸗Rath Edmund Helfft; 10) Stadtrath Hein⸗ rich Kochhann; 11) Kommerzien⸗Rath Fritz Kühnemann; 12) Dr. Hugo Kunheim; 13) Kommerzien⸗Rath Hugo Landau; 14) Geheimer Kom⸗ merzien⸗Rath Ernst Mendelssohn⸗Bartholdy; heim; 16) Carl Schwartz; 17) Dr. Georg Siemens; 18) Wilhelm von Siemens; 19) Siegfried Sobernheim; 20) Stadtrath Dr. Max Weigert; 21) General⸗Konsul, Justiz⸗Rath Max Winterfeldt.

In der Generalversammlung des Eisenhüttenwerkes Thale vom 20. d. M. wurden sämmtliche Anträge der Verwaltung mit großer Majorität genehmigt; Herr Gustav Ziersch⸗Berlin wurde in den Aufsichtsrath gewählt. Die Auszahlung der Dividende findet sofort statt. 8 C

Der Beirath des Rheinisch⸗westfälischen Kohlen⸗ svndikats beschloß, wie die „Rhein.⸗Westf. Z.“ meldet, der am 30. d. M. stattfindenden Monatsversammlung eine Einschränkung der Förderung von 8 % vom 1. Februar ab vorzuschlagen. Ob⸗

gleich die bisherigen Verkäufe die in der Einschränkung verbleibenden Förderungen schon übersteigen, hält man die Maßregel doch für er⸗ forderlich, um allen Schwierigkeiten des Absatzes wegen der abnormen Witterung von vornherein vorzubeugen. 8. 1 Die Königlich württembergischen Staats⸗Eisen⸗ bahnen vereinnahmten im Dezember 1893 2 644 780 ℳ, d. i. .April

die endgültige Einnahme in 1892 mehr 82 032 ℳ; vom 1 bis Ende Dezember betrugen die Einnahmen 28 348 231 (+ 557 966 ℳ). 2

Das „Gemwerbeblatt aus Württemberg“, welches von der Königlichen Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart herausgegeben wird, hat in der Nr. 3 des 46. Jahr gangs vom 20. Januar d. J. folgenden Inhalt: Die handels⸗ und zollpolitischen Ereignisse des Jahres 1893. Veredelungsverkehr mit der Schweiz. Neue Verträge. Betheiligung Württembergs an der deutschen Unterrichtsausste 1 in Chicago. Ueber Abwege der modernen Möbel⸗Industrie. Eine neue Dampfturbine. Ver⸗ schiedene Mittheilungen. Ausstellungswesen. Entscheidungen zu den Arbeiter⸗Versicherungsgesetzen. Preisausschreiben. Literarische Erscheinungen. Gebrauchsmuster. gekasten. Thätigkeit 2 chemischen Laboratoriums. Aus dem Lesezimmer der K. Zentral⸗ stelle.

Aus Hamburg meldet ein Wolff'sches Telegramm den Tod des Freiherrn Albertus von Ohlendorff, der am Sonnabend auf seinem Gute Gresse in Mecklenburg im Alter von 60 Jahren verstorben ist. Der Verstorbene war früher Mitinhaber des großen

mburger Guano⸗Etablissements, das unter der Firma Anglo⸗

ontinentale Guanowerke in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Als Vorsitzender des Aufsichtsraths dieser Gesellschaft hat Albertus Freiherr von Ohlendorff bis zu seinem Tode eine ersprießliche Wirksamkeit entfaltet.

Aus Rom meldet „W. T. B.“ An den Schaltern der Sparkasse hielt der Andrang des Publikums auch am Sonnabend an. Die Blätter forderten zur Ruhe auf, da die Aufregung voll⸗ ständig grundlos sei. Infolge beruhigendér Nachrichten über die Solidität der Sparkasse erneuerte dann gestern ein⸗⸗Theil des Publikums, der in den letzten Tagen die Depots zurück⸗ gezogen hatte, die Einlagen. Das Amtsblatt sollte, wie die „Riforma“ meldet, beute einen Bericht über den Ver⸗ mögensstand der Sparkasse veröffentlichen und darlegen, daß die beunruhigenden Gerüchte mbegründet waren. Der Handelsminister Boselli richtete die Aufforderung an den Sindaco, den Präfekten und die Handelskammer von Genua, die Errichtung eines großen Stapelplatzes in Genua für zum Export bestimmten italienischen Wein so bald als möglich zu bewerkstelligen.

Magdeburg, 20. Januar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker erxkl., von 92 % —,—, neue 13,30, Kornzucker erkl. 88 % Rendement —,—, neue 12,75, Nachprodukte exkl., 75 % Rende⸗ ment 10,10. Ruhig. Gem. Raffinade mit Faß 26,25. Gem. Melis I. mit Faß 24,25. Ruhig. Rohzucker. I. Produkt Transito f. a. B. Ham⸗ burg pr. Januar 12,42 ½ bez., 12,45 Br., pr. Februar 12,45 Gd., 12,50 Br., pr. März 12,52 ¼ bez., 12,55 Br., per April 12,57 ½ Gd., 12,60 Br. Ruhig.

”] 20. Januar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. a Plata Grundmuster B. per Januar 3,40 ℳ, per Februar 3,37 ½ ℳ, per März 3,40 ℳ, per April 3,42 ½ ℳ, ver Mai 3,45 ℳ, per Juni 3,47 ½ ℳ, per Juli 3,50 ℳ, per August 3,55 ℳ, per September 3,57 ½ ℳ, per Oktober 3,60 ℳ, per November 3,62 ½ 60 000 kg.

kannheim, 20. Januar. (W. T. B.) Produktenmarkr. Weizen pr. März 15,35, pr. Mai 15,35, pr. Juli 15,40, Roggen pr. März 13,50, pr. Mai 13,45, pr. Juli 13,45. Hafer per März 14,80, pr. Mai 14,50, pr. Juli 14,40. Mais pr. März 11,10, pr. Mai 11,00, pr. Juli 10,80.

Bremen, 20. Januar. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗ Börse.) Niedriger. Loko 4,90 Br. Baumwolle. Matt. Upland middling, loko 41 ₰, Uplant, Basis middling, nichts unter low middling, auf Termin⸗Lieferung, pr. Januar 40 ½ ℳ, pr. Februar 40 ¼ ₰, pr. März 40 ½ ₰, pr. April 40 ¾ ₰, pr. Mai 41 ₰, pr. Juni 41 ¼ ₰. Schmalz. Matt. Wilcox 43 ½ ₰, Armour sshield 42 ½ ₰, Cudahy 45 ₰, Fairbanks 35 ½ 4A. Speck. Ruhig. Short clear middl. loko 37 ½, Januar⸗Abladung 37 ½. Taback. Umsatz 221 Seronen Carmen, 94 Seronen Havannah, 100 Seronen Amba⸗ lema, 31 Fässer Scrubs.

Wien, 21. Januar. (W. T. B.) Bei den 298 km langen Lokalbahnen der Oesterreichischen Lokal⸗Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft, die bereits im vorigen Jahre im Betriebe standen, betrugen die vorläufig ermittelten Einnahmen im Monat Dezember 1893 195 087 Fl., und in der Zeit vom 1. Januar bis Ende Dezember 1893 2 152 723 Fl., während die endgültigen Einnahmen in der gleichen Periode des Vorjahres 227 089 Fl. bezw. 2 040 349 Fl. betragen haben. Die vorläufig ermittelten, oben nicht inbegriffenen Einnahmen der 75 km langen Lokalbahn Budweis Salnau betrugen in der Zeit vom 1. Januar bis Ende Dezember 1893 206 653 Fl.

22. Januar. (W. T. B.) Die österreichisch⸗ungarische Bank hat heute den Diskont von 5 auf 4 ½ % herabgesetzt.

Pest, 20. Januar. (W. T. B.) EEE1I1“ en matt, per Frühjahr 7,43 Gd., 7,44 Br., pr. Herbst 7,63 Gd., 7,65 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,76 Gd., 6,78 Br. Mais pr. Mai⸗Juni (1894) 4,83 Gd., 4,84 Br.

London, 20. Januar. (W. T. B.) Wollauktion. Tendenz sehr stetig bei lebhafter Betheiligung, Crußbreds besonders begehrt. An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.

96 % Javazucker loko 15 ¼ ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 12 ⅔⅜ ruhig. 8 London, 20. Jauuar. (W. T. B.) Dem „Reuter’schen Bureau“ wird aus Calcutta gemeldet, daß der Staatssekretär für Indien wegen des Beginns der Ausfuhrsaison nicht beabsichtigt, den Minimal⸗ satz von 15 ¼ Pence für die Council⸗Bills aufrecht zu erhalten; dies rief Bestürzung hervor; das Geschäft ist dadurch vollständig des⸗ organisiert. 4

Die „Daily News“ erklären, aus zuverlässiger Quelle erfahren zu haben, daß der indische Rath den unmittelbaren Verkauf von Schatzamtswechseln beabsichtige; es bestätige dies die in London bestehende Meinung, daß die indische Regierung Privaten nicht wieder die Ausprägung von Silber gestatten werde. Rom, 20. Januar. (W. T. B.) Meldungen der Blätter zu⸗ folge hat die Volksbank in Alessandria (Piemont) ein Mora⸗ torium nachgesucht. Die Bilanz soll einen Ueberschuß der Aktiva von 2 Millionen aufweisen. . Bern, 21. Januar. (W. T. B.) Die Direktion der Dampf⸗ schiffahrtsgesellschaft für den Thuner und Brienzer

See protestiert bei dem Verwaltungsrath der Jura⸗Simplon⸗

Brotraffinade I. 26,00, Brotraffinade II. 25,75,

4.

15) Julius Reichen⸗