1894 / 20 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Jan 1894 18:00:01 GMT) scan diff

1 4. September 1851 zu Elm geborene Carsten Tomforde, zuletzt wohnhaft in Elm, Sohn der verstorbenen Eheleute Anbauer Johann Tomforde und Catharing, geb. Schomaker, daselbst, über dessen Leben seit mehr als 10 Jahren keine Nachricht ein⸗ ist, wird auf Antrag seiner Schwester, der Ehefrau Catharina Peters, geb. Tomforde, in Elm, aufgefordert, sich spätestens in dem auf Mittwoch den 20. Februar 1895, Vormittags 10 Uhr,

an Gerichtsstelle anberaumten Termine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben überwiesen werden wird.

Alle Personen, die über das Fortleben des Ver⸗ schollenen Kunde geben können, werden zu deren Mittheilung aufgefordert, ebenso etwaige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung, daß für den Fall der dem⸗ nächstigen Todeserklärung bei der Ueberweisung des Vermögens des Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden wird.

Bremervörde, 16. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht. II.

[62086] Aufgebot. Auf Antrag des Testamentsvollstreckers der un⸗ verehelicht verstorbenen Dorothea Catharine (Catha⸗ rina) Elisabeth Barkhusen, nämlich des Hausmaklers Otto Ludwig Oscar Völckers, vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Dr. jur. R. Stade, wird ein Aufgebot dahin erlassen: Alle, welche mit Ausnahme der bekannten Erben und der bekannten Gläubiger an den Nachlaß der hierselbst am 4. Dezember 1893 unverehelicht verstorbenen Dorothea Catharine (Catharina) Elisabeth Barkhusen Erb⸗ oder sonstige Ansprüche und Forderungen zu haben vermeinen, sowie alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von der genannten Erb⸗ lasserin hierselbst am 31. Juli 1891 errichteten, hierselbst am 21. Dezember 1893 publizierten

[61504] Oeffentliche Aufforderung.

Der am 12. A storbene Heinrich ißgerber hat durch Testament vom 28. Februar 1893:

1) die Kinder des Johannes Weißgerber in Heisters, Karl und Karoline Weißgerber, 2) den Christian Weißgerber, zur Zeit in Amerika, 3) die Kinder des Heinrich Fölsing in Weid⸗Moos, Karl Fölsing und Paul Fölsing, 1 4) die Kinder des sub 3 genannten Karl in Weid⸗Moos, nämlich Katharina Fölsing, Maria Fölfing. und Heinrich Fölsing, zu Erben seines Nach⸗ 8. eingesetzt. 8 uf Antrag des Karl Fölsing in Weid⸗Moos werden nachstebende, mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesende Geschwister des Testators:

bekannte Erben, 2 8 der Peter Weißgerber, oder dessen unbekannte rben, hiermit aufgefordert, innerhalb zwei Monaten Erklärung über Anerkennung des Testaments bei dem unterzeichneten Gericht abzugeben, anderenfalls An⸗ erkennung unterstellt und das Testament in Vollzug gesetzt wird. Herbstein, den 13. Januar 1894. Großherzogl. Amtsgericht Herb

8

[62079] Oeffentliche Bekauntmachung. Der am 14. Dezember 1893 verstorbene Tischler Karl Friedrich Bugge hat in dem mit seiner Ehe⸗ frau Johanne Christiane, geb. Zocher, errichteten, am 29. Dezember 1893 eröffneten Testamente vom 28. August 1880 die verehelichte Tischlermeister Pauline Wolf, geb. Bugge, bedacht. Berlin, den 16. Januar 1894. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.

[61769] Bekanntmachung.

Testaments, insbesondere der Bestellung des Antragstellers zum Testamentsvollstrecker und den demselben als solchem im vorbezeichneten Testament ertheilten Befugnissen, widersprechen wollen, werden hierdurch aufgefordert, solche An⸗ sprüche, Forderungen und Widersprüche bei dem terzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf e den 9. März 1894, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebots⸗ termin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, an⸗ zumelden und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses. amburg, den 16. Januar 1894. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[62087] Zu dem Nachlasse des für todt erklärten Wilhelm Friedrich Johann Ebert haben ssch als erbberechtigt emeldet die Ehefrau des Gastwirths Schultz in andsbeck, die unverehelichte Martens zu Frnburg, die unverehelichte Henny Martens in üstrow. Termin zur Anmeldung weiterer Erb⸗ berechtigten am 1. Mai d. Js., Vormittags 11 Uhr, auf dem hiesigen Rathhause. Vollstan⸗ diges Erbschaftsproklam in den Amtlichen Mecklen⸗ burgischen Anzeigen und Goldberger Zeitung 1 Goldberg i. Meckl., 17. Januar 1894. Bürgermeister und Rath.

[62084] Bekanntmachung. Auf den Antrag des Kaufmanns sn Wittenberge, Vormundes der minderjährigen Ge⸗ chwister Braatz, werden die Nachlaßgläubiger des am 11. Dezember 1893 hierselbst verstorbenen Sattlermeisters Friedrich Wilhelm Heinrich Braatz aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 25. April 1894, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte gegen den Nachlaß unter An⸗ gabe des Grundes anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche nur noch soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem 11. Dezember 1893 aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht erschöpft wird. Wittenberge, den 20. Januar 1894. Königliches Amtsgericht.

Richard Block

[62095] Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Brzezinski von Pillkallen werden alle diejenigen, welche Erbansprüche auf den Nachlaß a. des am 18. März 1874 zu Batschken verstorbenen Knechts Joseph Aukschun, b. der am 16. Januar 1893 zu Pillkallen verstorbenen unverehelichten Elise Endrikat, erheben, aufgefordert, sich spätestens bis zum 17. Januar 1895,

zu legitimieren, widrigenfalls der Nachlaß dem sich meldenden und legitimierenden Erben, in Ermange⸗ lung dessen aber dem Fiskus verabfolgt wird, und der sich später meldende Erbe alle Verfügungen des Erbschaftsbesitzers anzuerkennen schuldig ist und weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen, sondern nur Herausgabe des noch Vorhandenen for⸗ dern darf.

Pillkallen, den 16. Januar 1899. Königliches Amtsgericht.

[62088]

Da mit Ausnahme des Schneiders August Thoren und der Wittwe Amalie Meinberg, geb. Brand, zu Schwalenberg andere gleichberechtigte Erben des ver⸗ schollenen Heinrich Meinberg aus Schwalenberg nicht bekannt geworden sind, werden etwaige Erb⸗ berechtigte aufgefordert, sich in dem auf Freitag, 13. April 1894, Vormittags 10 Uhr, auf der Amtsstube zu Schwalenberg angesetzten Termine so gewiß zu melden und ihr Erbrecht nachzuweisen,

8

nb 1887, gezeichnet von Direktor Otto und Pro⸗ urist Pehs adt bei genannter Bank Werthpapiere im

für kraftlos erklärt.

erläßt das Königl. Amtsgericht Nürnberg, K. Amts⸗ richter Ziegler, auf Antrag der Schuhmacherstochter Helene Koch hier, vertreten durch ihren Vormund, Tüncher Andreas Pröll in Mögeldorf, und Genossen, wegen Aufgebots folgendes Ausschlußurtheil:

Sparkasse Nürnberg bezw. Depositenscheine werden für kraftlos erklärt:

Helene, Schuhmacherstochter von hier, mit folgenden Einlagen:

8 eingetragen im Hauptbuch Litt. K.

rina Barbara Frühwald, geb. Liedel, ausgestellt auf Kathi Liedel von Hersbruck, mit einer am 1. Mai 1886 sub Nr. 337789 gemachten Einlage von 10 ℳ, eingetragen im Hauptbuch Litt. L. Fol. 4464.

hann Christof, Sohn der Bahnarbeiterstochter Ba⸗ . 712 mit r 88 82 sub egs Nr. 140692 gemachten Einlage von „einge⸗ 10 Uhr Vormittags, Zimmer 9, zu melden und tragen im Hauptbuch Litt. K Fol. 3264,7149.

stellt auf den Handelsmann Joseph Michelsohn von Wilhelmsdorf, Amtsgerichts Markt über vier am 13. Februar 1893 deponierte 4 % Pfandbriefe der Vereinsbank Nürnberg zu je 1000 ℳ, Ser. IX. Litt. A. Nr. 73356/57/58 und Ser. X. Litt. A. Nr. 79498.

tragstellern verhältnißmäßig zu tragen, wobei den Antragstellern Johann 8 8 Christoph Kehr und Katharina Barbara Frühwald

wurde.

(L. S.) Rpr. Leuchs, f. Gerichtsschreiber

[61764]

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Breslau vom 17. Januar 1894 sind die beiden am 24. Juni 1887 auf Grund des Regulativs vom 22. Januar 1872 ausgefertigten drei und einhalbprozentigen Schlesischen Landschaftlichen Pfand⸗ briefe Litt. A, nämlich:

a. Serie II. Nr. 13017 über 1500 und

b. Serie IV. Nr. 13870 über 150 für kraftlos erklärt worden. Breslau, den 17. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht.

[61771]

Das K. Amtsgericht München I., Abth. A. für Z.⸗S., hat unterm 17. ds. M. folgendes Ausschluß⸗ urtheil erlassen und verkündet:

1) Der Depositenschein der Baverischen Hypotheken⸗ und Wechselbank dahier Nr. 4912 vom 20. Novem⸗

sppé, wonach ein Herr Adolf Leithner in 22 250 hinterlegt hat, wird

2) Der Antragsteller, k. Regiments⸗Auditeur a. D. Adolf Leithner in Neudeutenbach, hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

München, 18. Januar 1894.

Der K. Gerichtsschreiber: (L. S.) Störrlein.

Gesammtbetrag von

61763] Bekauntmachung. Im Namen

Seiner Majestät des Königs von Bayern

I. Nachstehende Sparkassenbücher der städtischen

1) Ein Sparkassabuch, ausgestellt auf Koch,

25. 13

27. 28.

August 1890 für Ziel Allerheiligen mit 14 ℳ, Oktober 1890 für desgl. mit 6 ℳ,

Juli 1891 für Ziel Lorenzi mit 12 ℳ, September 1891 für Ziel Allerheiligen mit

Einlagen Nr. 440496, 442348, 464301 469816,

2. Fol. 10098. 2) Ein Sparkassabuch der Metzgersehefrau Katha⸗

3) Ein Sparkassabuch, ausgestellt auf Kehr, Jo⸗

4) Ein Depositenschein der K. Hauptbank, ausge⸗

rlbach,

II. Die Kosten des Verfahrens sind von den An⸗

Andreas Pröll, Johann

u gute kommt, daß sie zum Armenrechte zugelassen Der Königl. Amtsrichter:

(L. S.) Ziegler. Verkündet am 28. Dezember 1893.

Im Namen Seiner Majestät der Königs von Bayern

als sonst der Nachlaß des Heinrich Meinberg dem Schneider August Thoren und der Wittwe Amalie Meinberg zu E ausgeantwortet werden soll, die sich legitimierenden Erben aber alle bislang über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzu⸗ erkennen schuldig sind und weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen fordern können, sondern ihre Ansprüche auf das zu beschränken haben, was von der Erbschaft noch vorhanden ist.

Fürstliches Amtsgericht. I.

erläßt das Königl. Amtsgericht Nürnberg, K. Amts⸗ richter Ziegler, auf kara Wilhelmine Creifelds zu Brooklyn, Nord⸗ Amerika, laut Vollmacht vom 4. März 1887, gebots, folgendes Ausschlußurtheil:

Nürnberg, ausgestellt auf Babette Wilhelmine Er⸗ hardt in Nürnberg mit einer im Jahre 1859 ge⸗

Blomberg, 16. Januar 1894. hesst Einlage von 48 Fl., eingetragen im Haupt⸗

u

Antrag der Malersgattin Bar⸗

vertreten durch Lehrer Brügel hier,

wegen Auf⸗

J. Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse

uft 1893 zu Weid⸗Moos ver⸗

Fölsing

a. die Elisabetha Weißgerber, oder deren un⸗

II. Die Kosten des Verfahrens sind von der Antragstellerin verhältnißmäßig mit den Antrag⸗ stellern der übrigen Aufgebote zu tragen.

Der K. Amtsrichter: (L. 89b Ziegler. erkündet am 9. Januar 1894. (L. S.) Spangenberger, f. Gerichtsschreiber. . Zur Beglaubigung: Der geschäftsleitende Gerichtsschreiber des K. Amts⸗

gerichts: (L. S.) Hacker, K. Ober⸗Sekretär.

Im Namen des Königs! Verkündet den 11. Januar 1894.

Hoffmann, Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot

1) des auf den Namen der Frau Johanne Christiane Ohnesorge in Görlitz lautenden Spar⸗ kassenbuchs Nr. 28 057 der städtischen Sparkasse zu Görlitz, lautend März 1892 über 2124,34 ℳ.

2) des auf den Namen der Frau Marie Elisabeth Wiesner in Ober⸗Rengersdorf ausgestellten Spar⸗ kassenbuchs der Oberlausitzer Provinzial⸗Sparkasse Litt. A. Nr. 62 148, lautend Dezember 1890 über 40 34 ℳ,

3) des auf den Namen des Häuslers Gottfried Gründer zu Gruna ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 43 165 der städtischen Sparkasse zu Görlitz, lautend März 1893 auf 113,08 ℳ,

4) a. des auf den Namen Gottfried Gründer in Gruna ursprünglich ausgestellten und auf den Namen der unverehelichten Bertha Schütze in Gruna umgeschriebenen Svarkassenbuchs der Oberlausitzer Litt. A. Nr. 48 058, lautend

eezember 1892 über 86,36 ℳ,

b. des auf den Namen der unverehelichten Bertha Schütze in Gruna ausgestellten Sparkassenbuchs der Oberlausitzer Provinzial⸗Sparkasse Litt. A. Nr. 79169, lautend Dezember 1892 auf 98,90 ℳ,

5) des auf den Namen des Doktors Beyrich zu Görlitz ausgestellten Sparkassenbuchs der Ober⸗ lausitzer Provinzial⸗Sparkasse Litt. A. Nr. 82 513, lautend ultimo Dezember 1892 auf 516,71 ℳ,

6) des auf den Namen des Karl August Hurtig zu Ober⸗Girbigsdorf ausgestellten Sparkassenbuchs der Oberlausitzer Provinzial⸗Sparkasse Litt. B. 110, lautend ultimo Dezember 1892 auf

1 ℳ,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Görlitz durch den Gerichts⸗Assessor Seifert auf Grund der Ver⸗ üc. vom 5. Januar 1894 für Recht:

Die obenbezeichneten Sparkassenbücher zu Nr. 1 bis 6 werden für kraftlos erklärt, die Kosten des Ver⸗ fahrens fallen den Antragstellern zur Last.

Von Rechts Wegen

[61766]

[61770] Bekanutmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage sind die nachstehend e Sparkassenbücher der früheren Kreissparkasse in Schleusingen Nr. 7642 über 81 43 ₰, für den Landwirth

Friedrich August Doetsch in Stelzen, und

r. 5765 über 90 86 ₰, für Hermann, Friederike und Emma Fitz in Hirschbacch für kraftlos erklärt worden. Schleusingen, den 6. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.

[617722 Im Namen des Königst! Auf den Antrag des Rechtsanwalts Wellenkamp in Osnabrück als Konkursverwalters über das Ver⸗ mögen des Ziegeleibesitzers Budde in Walsum er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Bersenbrück durch den unterzeichneten Richter für Recht: Die Urkunde, welche über die im Grundbuche von Rüssel Band 1. Blatt 28 in Abtheilung III. Nr. 1 eingetragene Forderung über 100 Thlr. Cour. zur Ablösung eines Spanndienstes verwandt, mit 3 ½ Prozent jährlich verzinslich, eingetragen für den Kolon Johann Hermann Heinrich Loxterkamp in Loxten auf Grund der Hypothekeintragung vom 14. November 1844 gebildet ist, wird für kraft⸗ los erklärt. Bersenbrück, 23. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Calmeyer.

8 8 9 9

[61802 ) Die Hypothekenbuchsauszüge vom 7. und 9. August 1870 über die im Grundbuche von Lassan Band VII. Blatt 49 und Band I. Blatt 11 Abtheilung III. unter 14 und 15 über 100 Thaler und 50 Thaler nebst 5 % Zinsen für die unverehelichte Wendt in Lassan eingetragenen Posten sind durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 6. Januar 1894 für kraftlos erklärt worden.

Wolgast, den 17. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht.

[61768] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist für Recht erkannt: I. Die unbekannten Berechtigten la. des im Grundbuch von Recklinghausen Stadt, Band 4 Blatt 55 in Abtheilung III. unter Nr. 3 eingetragenen Darlehns von 55 Thaler für die Kinder 8 Er des Mühlenpächters Heinrich Kemna zu Dillen, b. der im Grundbuche von Suderwich Band 2 Blatt 62 in Abtheilung III. unter Nr. 1 bezw. 2 bezw. 4 eingetragenen Darlehnsforderungen von 65 Thaler für den Ackersmann Heinrich Bönte gt. Schlotmeier zu Suderwich, von 35 Thaler und von 90 Thaler für denselben, c. der im Grundhuch von Oer Band 2 Blatt 40 in Abtheilung III. unter Nr. 13 eingetragenen von 922 für die Firma A. Richter zu

een, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Forde⸗ rungen ausgeschlossen.

II. Die Kosten fallen den Antragstellern Recklinghausen, 15. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht.

[62109)] SOeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Christine Eggers, geb. Peters, in

zur Last.

den Arbeiter Hans Hinrich Eggers, früher in Bel. dorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen besfde. Verlassung, mit dem Antrage auf Trennung der Ehe der Parteien dem Bande nach und Erklärung des Beklagten für den schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kiel auf den 27. April 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Kiel, den 19. Januar 1894. 8 E1I11““ Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[62115] Königl. Amtsgericht Ellwangen. Nseniche Seteng.

Die ledige Elisabethe Merz von Reichenbach, Ge⸗ meinde Westhausen, und deren uneheliches Kind vqerer 8. . ühen 1893,

res gesetzlich vertreten durch seinen Pfleger Josef Kucher, Bauer in Westhausen, beide im Prozeß ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Bayrhammer in Ellwangen, klagen gegen den ledigen Bauernsohn Faver Röhrer von Westhausen, zur Zeit mit unbekanntem Aufent⸗ halt abwesend, aus unehelicher Schwängerung, mit dem Antrage: Der Beklagte Röhrer ist als Vater des von der Mitklägerin Elisabethe Merz geborenen Kindes Monika Mathilde Merz schuldig,

1) an die Pflegschaft des Kindes, insolange bis sich dasselbe selbständig ernähren kann, jedenfalls aber bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre in viertel⸗ jährlich vorauszahlbaren Raten von 30 je fällig am 6. März, 6. Juni, 6. September und 6. Dezember jeden Jahres, erstmals am 6. März 1894 jährlich die Summe von 120 —,

2) an die Mitklägerin Elisabethe Merz.

a. für Tauf⸗ und Kindbettkosten: 40 ℳ, b. für seither aufgewendete Alimente (vom 6. März 1893 bis 6. März 1894): 120 zu bezahlen, und

3) sämmtliche Kosten des Rechtsstreits zu tragen Das Urtheil ist bezüglich der verfallenen Beträge für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königl. Amts⸗ gericht Ellwangen auf Montag, den 2. April 1894, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.

Den 20. Januar 1894.

Gerichtsschreiber Oelschlaeger.

(62114] Oeffentliche Zustellung. Die Deutsche Genossenschaftsbank von Sörgel, Parrisius und Co. in Frankfurt a. M., Klägerin, hat durch ihren Prozeßbevollmächtigten Rechtsanwalt Schweickert in Frankenthal gegen b b Emil Holtzmann, Fabrikant, in Speyer wohn⸗ haft; II. Ludwig Kern, Kaufmann, in Spevyer wohnhaft; III. die Wittwe und Erben des in Speyer wohn⸗ haft gewesenen und verlebten Volksbankdirektors Ludwig Levinger, nämlich: 1) dessen Wittwe Karoline, geb. David, Rentnerin, in Speyer wohnhaft, der e Gütergemeinschaft wegen; 2) dessen Kinder: a. Natalie Levinger, Ehefrau des Kauf⸗ manns Moritz Seegmann, beide in Paris wohn⸗ haft, und letzteren selbst der ehelichen Ermächtigung und Gütergemeinschaft wegen; b. Bertha Levinger, Ehefrau des Kaufmanns Gustav David, beide in Pen⸗ wohnhaft, und letzteren selbst der ehelichen Ermächtigung und Gütergemeinschaft wegen; IV. die Wittwe und Erben des in Speyer wohn⸗ haft gewesenen und verlebten Brauereidirektors Christian Sick, nämlich: 1) dessen Wittwe Elisabetha, geb. Eberhard, Rentnerin, in Speyer wohnhaft, der ehelichen Gütergemeinschaft wegen und als Nutz⸗ nießerin des gesammten Nachlasses ihres genannten Ehemanns; 2) dessen Geschwister bezw. dessen Nach⸗ kommen, nämlich vollbürtige Geschwister: a. Dr. Fried⸗ rich Ludwig Sick, Privatier, in München wohnhaft; b. Dr. Wilhelm Joseph Sick, Apotheker, in Ham⸗ burg wohnhaft; c. die nachbenannten Kinder und Erben des verlebten Georg Rudolf Sick, d. die Kinder und Erben des in Speyer wohnhaft gewesenen und verlebten Gasthofbesitzers und Königl. Poststal⸗ halters Franz Christian Sick: 1) Karl, istian Sick, Dr. med. und Hospitalarzt, in Feen Eppendorf wohnhaft; 2) Magdalena Karoline Sick, ledig und volljährig, Gasthofbesitzerin, in Spever wohnhaft; 3) Elisabetha Sick, minderjährig, ver⸗ treten durch ihren Vormund Franz Sick, Kaufmann, in Speyer wohnhaft, untengenannt; e. dessen halb⸗ bürtige Schwester Emilie, geb. Sick, gewerblose Ehe⸗ frau des Kommerzien⸗Raths Dr. Philipp Ludwig Adam, beide in München wohnhaft, und letzteren selbst der ehelichen Ermächtigung und Gütergemein⸗ schaft wegen; V. die Wittwe und Erben des in Speyer wohn⸗ haft gewesenen und verlebten Weinhändlers Georg Rudolf Sick, nämlich: 1) dessen Wittwe Aline, geb. Bonacker, den Weinhandel betreibend, in Speyer wohnhaft, der ehelichen Gütergemeinschaft wegen; 2) dessen Kinder: a. Dr. Friedrich Rudolf Sick, Assistenz⸗Arzt, in Hamburg wohnhaft; b. Auguste Elisabetha Aline Sick, gewerblose Ehefrau des Re⸗ iments⸗Auditeurs Heinrich Friedrich Wilhelm Roth, beide in Würzburg wohnhaft, und letzteren selbst. der ehelichen Ermächtigung und Gütergemeinschaft wegen; c. Franz Sick, Kaufmann, in Speyer wohn⸗ haft; d. Karl Sick, Kaufmann, z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort in Australien abwesend; e. Oskar Sick, Banklehrling, in Speyer wohnhaft, emanizipierter Minderjähriger, verbeistandet durch seinen Kurator, obgenannten Heinrich Fried Wilhelm Roth, in Würzburg wohnhaft, Beklagte; unterm 13. Dezember 1893 zur Zivilkammer des Königl. Landgerichts Frankenthal Klage, betr. Ver⸗ tragserfüllung bezw. Entschädigung, mit folgendem Antrage erhoben: 8 „Es gefalle dem Königl. Landgerichte, Zivil⸗ kammer, die Beklagten zu verurtheilen, und zwar die Beklagten Holtzmann und Kern solidarisch mit den Erben der verlebten Ludwig Levinger, Christian Sick und Georg Rudolf Sick, diese Erben jedoch unter sich pro rata nach Ver⸗ hältniß ihrer Erbantheile, 8 die obgenannten Wittwen der drei genannt Verlebten in ihren angegebenen Eigenschaften, an Klägerin den Be⸗ trag von 30 000 mit 6 % Zinsen, und zwar

.Fol. 842 alt, 2348 neu, wird für

Beldorf, vertreten durch den Rechtsanwalt, Grafen Reventlow in Kiel, klagt gegen ihren Ehemann,

aus 15 000 vom 31. Dezember 1891, und aus 15 000 vom 31. Dezember 1892 an, zu

162098.

bezahlen; eventuell diese Beklagten zu verurtheilen, zu

zu bewirken, daß der Klägerin dieser Betrag nebst Zinsen durch die Aktiengesellschaft unter der Firma: „Baumwollspinnerei Speyer“, sofort und längstens binnen 8 Tagen nach Zustellung des ergehenden Urtheils ausbezahlt werde und für diesen Fall das ergehende Urtheil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären; im Unterlassungs⸗ falle die Beklagten, wie angegeben, solidarisch zu verurtheilen, die Klägerin durch Zahlung der

Summe von 30 000 nebst Zinsen zu ent⸗

schädigen, und den Beklagten die Prozeßkosten

zur Last zu legen; zugleich dem abwesenden Be⸗ klagten Karl Sick gegenüber die öffentliche Zu⸗ stellung des ergehenden Urtheils zu bewilligen alle weiteren Rechte der Klägerin für die fol⸗ genden Jahre vorbebalten.“

Klägerin ladet die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung über die vorstehende Klage in die hiezu bestimmte Sitzung des obbesagten Gerichts vom 11. April 1894, Vormittags 9 Uhr, vor, mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt aufzustellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den abwesenden Karl Sick, obgenannt, wird gegenwärtiger Auszug aus der Klage hiermit bekannt gemacht.

Frankenthal, den 19. Januar 1894.

Königliche Landgerichtsschreiberei. Teutsch, Königl. Ober⸗Sekretär.

[62102] Oeffentliche Zustellung.

Die offene Handelsgesellschaft Jeiter & Müller Bacharach, deren Inhaber die in Bacharach wohnenden Weinhändler Hermann Jeiter und Carl Peter Müller sind, vertreten durch Rechtsanwalt Hollen⸗ berg in Warweiler, klagt gegen den Karl Förster, ohne bekannten Stand und Wohn⸗ bezw. Aufenthalts⸗ ort in Amerika abwesend, wegen Waarenforderung, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von a. 78,50 nebst 6 % Zinsen seit dem 14. August 1892, b. 92,62 nebst 6 % Zinsen seit dem 12. März 1893, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Waxweiler auf den 14. März 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. C. 8/94.

Hartmann, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[62100] Oeffentliche Zustellung.

Der Eigenthümer Heinrich Schmitz zu Berlin, Prrcennlhe 45, vertreten durch den Rechtsanwalt

hrzellitzer zu Berlin, Prinzen⸗Allee 85, klagt gegen den Fabrikanten Conrad, alleinigen Inhaber der Firma Conrad & Müller zu Berlin, Linienstr. 66, jetzt unbekannten Aufenthalts, in den Akten 10 C. 1589. 93., wegen rückständiger Miethsraten für die Monate September, Oktober und November 1893 mit dem Antrage: 8

I. anzuerkennen, daß dem Kläger gegen den Be⸗ klagten als alleinigen Inhaber der Handlung Conrad & Müller aus den beiden schriftlichen Mieths⸗ verträgen vom 23. Juli 1893 und einem mündlich geschlossenen Miethsvertrage bezüglich der Mieths⸗ räume im Hause des Klägers zu Berlin, Treskow⸗ straße 29, an rückständiger Miethe für die Monate September, Oktober und November 1893 der Be⸗ trag von 294,50 zusteht,

II. einzuwilligen, daß aus dem bei der Königl. vereinigt. Konsistorial⸗, Militär⸗ und Baukasse zu Berlin zum Kassenzeichen I. C. 3175. 94. hinter⸗ legten Erlöse der in Sachen Schmitz, n Steffen, Friedrich, Rabe und Behrend c./4. Conrad & Müller gepfändeten und vom Gerichtsvollzieher Krause versteigerten Sachen von 1067,35 dem Kläger der zu I. bezeichnete Miethsbetrag von 294 50 vorweg ausgezahlt werde,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht I. zu Berlin, Abtheilung 10, auf den 15. März 1894, Vormittags 10 Uhr, Jüden⸗ straße 59, II. Treppen, Zimmer 118. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Verlin, den 16. Januar 1894.

(L. S.) Rudel, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 10.

[62097] Oeffentliche Zustellung. Der Leopold Bicard, Handelsmann zu Herlisheim, vertreten durch Geschäftsagent Fiscus in Rufach, klagt gegen die Magdalena Gruß, Tochter von Josephe ledig, volljährig, früher in Oberhergheim, jetzt ohne bekannten Aufenthaltsort abwesend, mit dem Antrage auf Auflösung eines zwischen der Be⸗ klagten und deren Eltern am 20. September 1893 vor Notar Müller in Rufach abgeschlossenen Kauf⸗ vertrages, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Ensisheim auf Freitag, den 30. März 1894, Vormittags 10 ÜUhr, in das Gemeindehaus zu Oberhergheim. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8 Wagner, Sekretär,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

Oeffentliche Zustellung. Nr. 1736. Der Schlosser Wilhelm Jung zu

8 Karlsruhe klagt gegen den Metzger Karl Benz von

Karlsruhe, z. Zt. an unbekannten Orten, mit der Behauptung, er habe dem Beklagten unterm 16. Mai 1893 gegen ein Darleihen von 30 eine Singer⸗ Nähmeschine zum Faustpfand gegeben, an dem Dar⸗ leihen seien 20 zurückgezahlt, und mit dem An⸗ trage auf vorläufig vollstreckbare kostenfällige Ver⸗

urtheilung des Beklagten zur Herausgabe der Näh⸗

maschine gegen Rückzahlung der noch schuldigen 10 ℳ, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Großherzogliche Amts⸗ gericht zu Karlsruhe auf Dienstag, den 13. März 1894, Vormittags 9 Uhr, Akademiestr. 2, II. Stock, Zimmer Nr. 14. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be⸗ kannt gemacht. Karlsruhe, 18. Januar 1894. Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[62099] Oeffentliche Zustellung. 8 Der Hausbesitzer Josef Werner zu Kunzendorf, Kläger, vertreten durch den Rechtsanwalt Haußding

1AA1““

Neurode, klagt gegen die Spinnmeister August Hoffmann’'schen Erben von Kunzendorf, emane hr angeblich nach Amerika ausgewanderte frühere Berg⸗ mann Inlius Hoffmann, unbekannten Aufenthalts⸗ orts, Beklagte, wegen zwei Darlehnsforderungen und Schmiedearbeitslohn, mit dem Antrage auf Ver⸗ urtheilung der Beklagten zur Zahlung an den

läger 89 naa⸗ 8

1) 40 Darlehn nebst 5 % Zinsen seit 1. Ok⸗ beter 1801. 8 seit 1. Ok⸗ 2) 200 Darlehn nebst 4 ½ % Zin

1. Juli 1891.

82 1. FvS au lärung vorläufigen Vollstreckbarkeit des Urtheils, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Neurode auf den 18. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an den angeblich nach Amerika aus⸗ gewanderten früheren Bergmann Julius Hoffmann, unbekannten Aufenthaltsorts, wird dieser uszug Klage bekannt gemacht. Der Termin 8 bruar d. J. fällt weg.

Neurode, den 17. Januar 1894..

I1ͤI1

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [62118] SOeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Josue Loeb zu Mayen, vertreten durch Geschäftsführer Wilhelm Straßer zu Cochem, klagt gegen den Mathias Krämer, früher Schiefer⸗ brecher zu Laubach, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort in Amerika, und Genossen, wegen ein⸗ getretener Rechtsnachfolge in der Person des Be⸗ klagten mit dem Antrage, dem Kläger eine auf den Namen der Beklagten lautende Vollstreckungsklausel zu dem am 14. Juni 1881 beim hiesigen König⸗ lichen Amtsgerichte gegen Joh. Kraemer I. zu Laubach erlassenen Vollstreckungsbefehl B. 386/81 zu ertheilen und den Beklagten die Kosten des Rechtsstreites zur Last zu legen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Cochem auf den 29. März 1894, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Die Einlassungsfrist ist auf zehn Tage festgesetzt.

8 Lusensky, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. I.

[62116] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Karkowski zu Lautenburg klagt geßen 1) die verwittwete Schuhmacher Anna Kowalski, geb. Nadgrabski, 2) den Arbeiter Anton Nadgrabski beide früher in Jellen bei Lautenburg wohnhaft, jetzt in Amerika unbekannten Aufenthalts, wegen Löschung von 90 Thlr. = 270 ℳ, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten als Miterben nach ihrer am 10. März 1872 zu Jellen verstorbenen Mutter Catharina Nadgrabski, geb. Jendraszek, in die Löschung der für die letztere auf Jellen Bl. 72, Abth. III. Nr. 3 eingetragenen Erbtheilsforderung von 90 Thlr. = 270 nebst Zinsen zu willigen, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Lautenburg auf den 7. März 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht. C. 332/93.

Lautenburg, den 15. Januar 1894.

Rostkowski, Gerichtschreiber des Königlichen Amtsgerichts II., i. V.

[62103] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma W. Dittmar, Möbelfabrik, zu Berlin, Molkenmarkt 6, vertreten durch den Rechtsanwalt Mühsam I. hier, klagt gegen den Kaufmann Waldemar Knust, früher in Berlin, zuletzt an⸗ geblich in Magdeburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 1751 15 mit dem Antrage:

1) den Beklagten zu verurtheilen,

a. an die Klägerin 1751 15 nebst 6 % Zinsen seit 1. Oktober 1893 zu zahlen,

b. in die Befriedigung der Klägerin wegen der Forderung ad a. aus den von dem Ferichtspollzieber Boehmke auf Grund des Beschlusses des Königlichen Amtsgericht I. hier vom 28. Dezember pr. 78 M. 6235/93 in der Arrestsache der Klägerin gegen den Beklagten Q. 25/93 Z.⸗K. 4, Arrestbefehl vom 25. Oktober pr., am 5. Januar 1894 bei der König⸗ lichen Vereinigten Konsistorial⸗, Militär⸗ und Bau⸗ 18815 hier sub I. D. 4492 93/94 hinterlegten Auktions⸗ erlöse von 735 10 nebst aufgelaufenen Depositalzinsen in Höhe des Betrages derselben und demgemäß in die Auszahlung desselben an die Klägerin zu willigen;—

2) dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der in der Arrestsache der Klägerin gegen den Beklagten beim Königlichen Landgericht I. 2. 25/93 Z.⸗K. 4 entstandenen aufzuerlegen;

3) das Ürtheil gegen Sicherheitsleistung für den jedesmal zur Zwangsvollstreckung gelangenden Betrag für vorläufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die vierte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf den 13. April 1894, Vormittags 10 Uhr, Jüdenstraße 59, I. Treppe, Sitzungssaal Nr. 88, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug bekannt gemacht.

eling, 1

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

Zivilkammer 4.

[62117] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Hentze zu Lüdinghausen klagt namens des Schneidermeisters J. Schäper zu Lüding⸗ hausen, Klägers, gegen den Monteur Franz Wien⸗ hnes, zuletzt zu Stockum, Kirchspiel Werne, wohn⸗ haft, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Forderung, mit dem Antrag: Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil kostenfällig zur Zahlung von 114 64 nebst 6 % Zinsen seit Klagezustellung zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Werne auf den 15. März 1894, Vormittags 11 Uhr. 8

veebghene der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Werne, den 18. Januar 1894.

Düsing

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[6210⁴] Oeffentliche Zustellung. Die Besitzerwittwe Barbara Klein, zu Halbdorf, durch den Rechtsanwalt Obuch hierselbst, agt gegen 4 1) 85 Johanna Klein, geb. Felski, zu Halbdorf, 89. 2) deren Ehemann Franz FXaver Klein, früher zu Halbdorf, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen der in § 5 des Ueberlassungsvertrages vom 23. Mai 1885 über das Grundstück Halbdorf Nr. 5 festgesetzten Absindungsumme mit dem Antrage: 1) die Beklagten zu verurtheilen, an Klägerin 3000 nebst 5 % Zinsen vom 15. No⸗ vember 1891 zu zahlen, event. die Beklagten für schuldig zu erachten nach Auflassung des Grundstückes Halbdorf Nr. 5 an die Wittwe Julianna Felski oder einen Dritten an die Krllägerin 3000 zu zahlen und dieselben vom Tage der Auflassung mit 5 % zu ver⸗ zinsen; 2 2) das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären und ladet den Mitbeklagten Franz Xaver Klein zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Graudenz auf den 20. Aprii 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte Sens en Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Granudenz, den 19. Januar 1894. Meißner, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[62101] Oeffentliche Zustellung.

Der Wirth Franz Przewozny in Wilkonice, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Breslauer in Rawitsch, klagt gegen 1) den früheren Wirth Josef Szymauski früher in Wilkonice, jetzt unbekannten Aufenthalts, 2) die Wittwe Josefa Szvmanska in Wilkonice wegen Erstattung der seitens des Klägers für den Beklagten zu 1 in der Prozeßsache Kröben wider Szymanski u. Gen. C. 190/93 HnemalaMfen Forde⸗ rung, Zinsen und Kosten, sowie wegen Vergütigung für zwei zur Abwendung der Zwangevoletreclung gegen den Beklagten zu 1 nach Rawitsch unter⸗ nommene Reisen, mit dem Antrage a. den Beklagten zu 1 kostenpflichtig zur Zahlung von 41,51 nebst 5 % Zinsen seit dem 25. Oktober 1893 zu verur⸗ theilen, b. die Beklagten zu 1 und 2 zu verurtheilen, anzuerkennen, daß die am 8. April 1892 erfolgte Auflassung des Grundstücks Gr. Wilkonice Nr. 12 dem Kläger gegenüber unwirksam ist und daß der Kläger wegen der Klageforderung sich aus dem Grund⸗ stücke Gr. Wilkonice befriedigen darf, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Rawitsch auf den 18. April 1894, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

2 Bode, Assistent, 1 als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[62119] Oeffentliche Zustellung. 3 Der Jakob Thomann, Bäckermeister und Gast⸗ wirth zu Surburg, klagt gegen die Magdalena Dittli, Ehefrau von Josef Schwartz, ohne bekannten Wohn⸗und Aufenthaltsort, in ihrer Eigenschaft als Erbin ihrer ver⸗ torbenen Mutter Eva Beyer, Wittwe von Felix Dittli, üher in Surburg wohnhaft, wegen Forderung mit dem Antrage auf Zahlung 1) von 87,89 für ge⸗ liefertes Brot und Mehl, 2) von 13,08 für Kosten eines im Jahre 1890 vom Kaiserlichen Amts⸗ ericht Wörth a. S. erlassenen Zahlungs⸗ und Voll⸗ ckungsbefehls, Summa 100,97 ℳ, nebst 5 % Zinsen aus dieser Summe seit dem Tage der Zu⸗ stellung der Klage, und ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiser⸗ liche Amtsgericht zu Sulz u. Wald auf Freitag, den 30. März 1894, Vormittags 9 ¾ Uhr. Fum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

uszug der Klage bekannt gemacht. 1 Der Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts: Riediger, Amtsgerichts⸗Sekretär.

62120] Oeffentliche Zustellung. ““ Der Getreidehändler H. Diercks zu Schleswig vertreten durch den Rechtsanwalt M. Sieg da⸗ selbst klagt gegen den Landwirth Hans Schwenne⸗ sen, früher in Schleswig, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts in Amerika, wegen Waarenforderung, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Be⸗ klagten zur Zahlung von 70,50 nebst 6 % Zinsen vom Tage der Klagzustellung ab, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht II. zu Schleswig auf den 16. März 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt emacht. Engelhardt, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheil. II.

61507 Oeffentliche Zustellung.

Die . Handelsgesellschaft Gebr. Schulvater & Berg zu Berlin, Neue Königstraße 38, vertreten durch den Rechtsanwalt Sremch zu Berlin, Neue Friedrichstraße 36, klagt gegen: 1) die offene Handels⸗ esellschaft Grosz & Habermann, 2) deren In⸗ Füber. a. den Kaufmann A. Habermann, b. die Frau Julie Habermann, geb. Hoffmann, zuletzt zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen eines Theils des für den Kaufmann Anton Grosz als früheren Mitinhaber der offenen Handelsgesellschaft Grosz & Habermann ermittelten und von ꝛc. Grosz an die Klägerin abgetretenen Geschäftsguthabens mit dem Antrage auf solidarische Verurtheilung der Be⸗ klagten zur Zahlung von 500 nebst 6 % Zinsen seit dem 6. Januar 1894, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 12. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 58, 2 Treppen, Zimmer Nr. 126, auf den 31. März 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Iestelhung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemach

rand, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. [62126]

Die zum Armenrechte belassene Ehefrau Kaufmann Emil Schwecht, Johanna Louise, 122 Holhbach a

zu Urft, vertreten durch den Justiz⸗ eeuß zu Aachen, klagt gegen ihren Ehemann zu Urft mit dem

Antrage auf Gütertrennung. Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen ist auf den 12. April 1894, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Aachen, den 19. Januar 1894. Schlemmer, Aktuar, 2 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[62131]

Die Ebefrau des Holzhändlers und Schreiner meisters Johann Groß, Maria, geb. Blens, zu Bornheim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Eich in Bonn, klagt gegen ihren Ehemann wegen Güter⸗ trennung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor der II. Zivilkammer des Fi glichen Lan gerichts zu Bonn ist Termin auf den 22. 1894, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. (L. S.) Donner, Landgerichts⸗Sekretär.

[62125] Die Ehefrau des Tagelöhners Anton Esser, Elisabeth, geb. Joist, in Bonn, vertreten durch Justiz⸗ Rath Rath I. in Bonn, klagt gegen ihren Ehemann wegen Gütertrennung. Zur wündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 5. März 1894, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

BPeferliug. Gerichtsschreiber

[62106] Bekanntmachung.

Die Maria Theresia Müller, Ehefrau des Bäckers Johann Baptist Dietrich in Ingersheim, vertreten durch Rechtsanwalt Abt in Colmar i. Els., klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antra auf Trennung der zwischen den Parteien bestehenden Gütergemeinschaft. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Zivilkammer des Kaiser lichen Landgerichts zu Colmar i. Els. ist Termin auf den 6. März 1894, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Der Landgerichts⸗Sekretär: J. V.: Bronner.

[62128] Bekanntmachung. 1 Elisabeth Schaeffer, Ehefrau des Malers August Marx in Colmar, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ruland in Colmar, klagt gegen ihren genannt Ehemann mit dem Antrage auf Trennung der zwisch ihnen bestehenden Gütergemeinschaft.

Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstrei vor der I. Zivilkammsr des Kaiserlichen Landgerich zu Colmar i. Els. ist Termin auf den 9. 1894, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Weidig.

Königlichen Landgerichts.

[62129] 1 Die Ehefrau des Agenten und Garnhändlers Ro⸗ bert Kemmerling, Margaretha, geb. Esser, zu Rheydt, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Becker hier, kragt gegen ihren genannten Ehemann daselbst, mit dem Antrage auf Gütertrennung und ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 21. März 1894, Vorm. 9 Uhr, anberaumt. Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[62105] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 840. Die Ehefrau des Blechners Karl Kunz, Philippine, geb. Wollensack, zu Karlsruhe, vertreten durch Rechtsanwalt Reutti daselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, wegen Gefährdung ihres Beibringens infolge der zerrütteten Vermögenslage des Beklagten, mit dem Antrage, sie für berechtigt zu erklären, ih Vermögen von demjenigen ihres Ehemannes abzu⸗ sondern, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivil⸗ kammer des Großherzoglichen Landgerichts Karlsruhe auf Dienstag, den 3. April 1894 Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, eine bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt z bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8

Karlsruhe, den 16. Januar 1894.

Dr. Mayer, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgericht

[62130]

Die Ehefrau des Handelsmannes Peter Josef Caspers, Anna geb. Scheurer zu Köln, Humbold straße 26, Prozeßbevollmächtigter. Rechtsanwalt Stryck in Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist b. stimmt auf den 12. März 1894, b 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln, II. Zivilkammer.

Köln, den 18. Januar 1894.

Der Gerichtsschreiber: Küppers.

1 9 Dur kammer des Königlichen Landgerichts zu Boun vom 20. Dezember 1893 ist zwischen den Eheleut Jean Hebel, Geschäftsführer in Endenich, un Catharina, geb. Heister, daselbst, die Gütertrennung ausgesprochen. 1 des Königlichen Landgerichts. (L. S.) Donner, Landgerichts⸗Sekretär

ö— iges Urtheil der II. Zivil

Durch rechtskräftiges Urtheil der 2. Zivilkamm des Königlichen Landgerichts hier vom 6. Dezember

1893 ist zwischen den Eheleuten August Telegraphenarbeiter, und Emma, geborene zu Krefeld die Gütertrennung kung vom 10. Oktober 1893 an ausgesprochen worden Düsseldorf, den 12. Januar 1894. Kratzenberg, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen L nogerichts

61759 Durch rechtskräftiges Urtheil der 2. des Königlichen Landgerichts vom 13. Dezember 189. ist 8.SJs2s den Eheleuten Johann Heyer, delsmann, und Ida, geborene Meckenstock, zu Linto die Gütertrennung mit rechtlicher Wirkung vo 28. August 1893 an prochen worden. Düsseldorf, den 16. Januar 1894.

Kratzenberg, Aktuar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.