die Auseinandersetzung zwischen Reich und Preußen leichter, und ich bedauere gewiß am allermeisten, daß man damals nicht zu organischen Maßregeln übergegangen ist. Aber ich kann mir doch nicht heraus⸗ rechnen, daß, wenn ich nun noch länger warte, wenn im nächsten Jahre die Matrikularumlagen bei mangelnder Bewilligung neuer Reichseinnahmen noch mehr steigen, vielleicht auch in Zukunft noch mehr schwanken, daß dadurch diese Reform leichter würde. Im Gegentheil, lich sage, es ist die allerhöchste Zeit, um die Gefahren und Nachtheile zu vermeiden und zurückzuweisen, die die Einzelstaaten und das Reich nothwendig treffen müssen, wenn diese gegenwärtigen Finanzverhältnisse noch länger bestehen bleiben.
Meine Herren, Abg. Rickert sagt weiter, indem er sich nun auch seinerseits ausnahmsweise mal auf die Auktorität des früheren Reichs⸗ kanzlers Fürst Bismarck beruft, derselbe habe keine Ueberweisungen an die Einzelstaaten gewollt. Da hätte der Abg. Rickert die ver⸗ schiedensten Reden des Fürsten Bismarck, wo er sagt, es sei noth⸗ wendig, daß das Reich nicht betteln ginge bei den Einzelstaaten, sondern umgekehrt als Wohlthäter der einzelnen Staaten erscheine, lesen sollen. Er hätte die offiziellen Motive, die den Finanz⸗ und Zollgesetzen des Jahres 1879/80 unterliegen, lesen sollen, wo aus⸗ drücklich gesagt ist, es müssen Beträge bewilligt werden in der Höhe, daß nicht bloß die Ausgaben des Reichs gedeckt werden, sondern daß Ueberweisungen an die Einzelstaaten stattfinden können, welche zur Beseitigung drückender Steuern und Lasten und zur Ueberweisung an
Verbände oder zu andern nützlichen Ausgaben verwendet werden können. Man motivierte in Uebereinstimmung und unter Mitwirkung des Abg. Windthorst und des Freiherrn zu Franckenstein die damaligen bedeutenden Bewilligungen an Zöllen und Verbrauchsabgaben gerade mit dem Gesichtspunkt, daß das Reich die gesammten indirekten Steuern an sich genommen und daher die Verpflichtung habe, einen Theil an die Einzelstaaten zurückzugeben. Also diese Auktorität kann jedenfalls in diesem Fall für Herrn Rickert nicht dienen, und ich bin ganz zufrieden, wenn er wenigstens in andern Fällen dieser Auktorität
folgen wollte. (Heiterkeit rechts.)
Meine Herren, der Herr Abg. Rickert hat schon zum zehnten oder zwanzigsten Mal an mich einen Appell gerichtet, ich solle doch
den finanziellen Ideen treu bleiben, die ich schon als Abgeordneter vertreten habe, in Betreff nämlich der beweglichen Steuern! Ich habe darauf schon zu den verschiedensten Zeiten geantwortet und ch will gegenwärtig darauf nicht zurückkommen; es hat
hier ja gar kein Interesse. Denn gerade dieses Finanzgesetz, welches wir dem Reichstag vorgelegt haben, enthält ja zum ersten Mal den immerhin ziemlich kühnen Versuch, die Verbrauchsabgaben im
Reich beweglich zu machen. Da heißt es ja: es können Zuschläge zu en Verbrauchsabgaben oder neue Verbrauchsabgaben, auf Zeit, auf in Jahr, bewilligt werden. Da haben wir ja die bewegliche Steuer! Wie oft habe ich weiter von den Herren reden hören: Steuern
und Einnahmen im Vorrath bewilligen, muß zur Ver⸗ chwendung führen. Nun, meine Herren, was sind denn ie Matrikularumlagen anders als solche Einnahmen auf Vorrath — Steuern auf Vorrath, nicht auf die einzelnen, sondern in beliebiger Höhe auf die Einzelstaaten gelegt, parate Mittel, die immer zur Dis⸗ osition stehen? Die Herren haben viel geredet: ob ein Reichs⸗ inanz⸗Minister oder nicht. Ein Reichs⸗Finanz⸗Minister in dem Sinne eines selbständig verantwortlichen Ministers, darüber kann man garnicht zweifelhaft sein, ist eine Umgestaltung
nserer ganzen Reichsverfassung. (Sehr richtig! rechts.)
ch behaupte, es ist heute dafür in diesem Reichstag keine Mehrheit,
geschweige denn, daß eine Mehrheit im Bundesrath gegenwärtig für diesen Gedanken zu finden wäre. Aber das Wesen der Sache steckt doch nicht in dieser Frage, sondern in den organischen Institutionen, die bedeutend viel wichtiger sind, als die Menschen; die doch nicht viel verantworten können, wenn die Institutionen fehlen. Dem Reichs⸗ Schatzamt fehlt es heute an dem festen Boden. Wenn die Ressorts Anforderungen stellen — meistens nützliche, wünschenswerthe, oft noth⸗ wendige — so kann der Reichs⸗Schatzsekretär oder der Finanz⸗Minister, wenn es ein Reichs⸗Finanz⸗Minister wäre, nicht darauf hinweisen, was doch das stärkste Beweismittel ist: Mittel sind nicht da, bei der gegenwärtigen beengten Finanzlage müßt ihr euch beruhigen und warten. In Preußen kann ich dies Wort geltend machen, und ich glaube, meine Herren Kollegen werden mir das Zeugniß nicht ver⸗ sagen können (Heiterkeit), daß ich es bisweilen auch mit Er⸗ folg geltend mache. Dagegen im Reich, da sagt der Kriegs⸗Minister, da sagt die Postverwaltung, da sagt die Marineverwaltung: nun, Geld ist ja da, zwei, drei, vier, fünf Millionen Matrikular⸗ umlagen liegen ja auf dem Tisch, du brauchst sie bloß auszuschreiben! Darin, meine Herren, liegt die Bedeutung der Finanzreform, die wir anstreben. Das ist viel erheblicher als die andere Frage, deren Be⸗ deutung ich ja an und für sich nicht unterschätzen will, in Bezug auf die ich aber abweichend von meinem Freunde Herrn von Bennigsen immer der Meinung gewesen bin, daß sie als einseitige Reform nicht durchgeführt werden kann, sondern nothwendig zu einer Umgestaltung der Stellung des Bundesraths führen müßte.
Der Mann, der den Anforderungen der Ressorts gegenüber sagen kann: Geld ist nicht da, die Matrikularumlagen dürfen nicht mehr erhöht werden in den nächsten fünf Jahren, es muß ein bestimmtes Verhältniß zwischen Ueberweisungen und Matrikularumlagen da sein — wendet euch an den Reichstag um Zuschläge zu den Verbrauchs⸗ abgaben, um neue Steuerbewilligungen: der kann die Finanzen mit Erfolg vertheidigen. Wenn die gesammten verbündeten Regierungen nach der Prophezeiung des Herrn Rickert nicht einmal im stande sein sollten, vom Reichstag die Bewilligung für die Ausgaben in der Höhe zu erhalten, die der Reichstag selber das Jahr vorher verursacht hat mit der allgemeinen Ueberzeugung, daß das Reich auch für die erforderlichen Mittel aufkommen müsse, dann wird sich jedes Ressort sehr hüten, den Versuch zu machen, selbst nothwendige Ausgaben durchzudrücken, nicht durch Erhöhung der Matrikular⸗ umlagen, sondern durch jeweilige Erhöhung der Steuern. Das ist der Grund, warum ich behaupte — ohne jeden Tadel gegen Per⸗ sonen; denn die Verhältnisse und die Dinge entscheiden in diesen Fragen —: es kann zwar eine einzelne gewaltige Persönlichkeit einen solchen Einfluß behaupten und behalten, daß sie auch ohne vernünftige organische Institutionen durchkommt. Beispiele haben wir in der Geschichte genug —; aber auf solche gewaltige Naturen kann man nicht rechnen; man muß die Institutionen und Organisationen nach Durchschnittsmenschen einrichten, und deshalb ist eine richtige Organi⸗ sation in dem Sinne, wie die verbündeten Regierungen sie vor⸗ geschlagen haben, wichtiger als die soeben erörterte Personalfrage.
Meine Herren, ich will, da ich ja im Reichstag diese Fragen noch ge⸗ nügend behandeln muß, nicht weiter auf dieselben eingehen. Ich glaube, es werden wenige Personen hier im Landtag sein, die nicht anerkennen, daß unsere Finanzlage eine äußerordentlich schwierige ist, daß sie sich in den letzten vier Jahren stetig verschlimmert hat, daß die entscheidenden Gründe dieser peinlichen und schwierigen Finanzlage in dem Verhältniß zum Reich liegen, daß es den allgemeinen Reichsinstitutionen entspricht, daß das Reich hier auch Wandel schaffen muß, daß der Punkt der Heilung nicht innerhalb der Einzelstaaten liegt, sondern im Reich, und daß, wenn das Reich, welches doch nichts weiter ist als die Ge⸗ sammtheit der Einzelstaaten, hier wirklich Wandel schaffen sollte, dies nicht bloß zu Gunsten der Einzelstaaten, gewisser⸗ maßen in einem einseitig partikularistischen Interesse, sondern vor allem auch im Interesse des Reichs geschehen würde, daß über⸗ haupt ein Gegensatz des Reichs gegen die Einzelstaaten durch diese Finanzreform vermieden und auch auf die Dauer hintangehalten werden würde. Ich bin überzeugt, wenn ich in Ihre Herzen sehen könnte, ich würde hier wenige im Hause finden, die nicht diese Sätze billigten. Ich glaube selbst dies vom Reichstage sagen zu können; ich habe kaum bis jetzt noch grundsätzlich die Nothwendigkeit des Weges, den die verbündeten Regierungen eingeschlagen haben, bestreiten hören; aber leider jedes Mittel zum Ziel, das jetzt vorgeschlagen ist, ist be⸗ stritten worden. Das ist zugegeben.
Gewiß — ich bin selbst lange genug Abgeordneter gewesen —, es ist ein schwerer Entschluß, solche neue Lasten zu übernehmen, selbst wenn man anerkennen muß: es geht doch nicht anders! Der Entschluß wird noch schwieriger in wirthschaftlich deprimierten Zeiten. Aber dennoch verlangt nach meiner Meinung das Wohl des Vaterlandes, das wirkliche wahre Wohl und Gedeihen von ganz Deutschland, über dies innere Widerstreben, über das Bedauern, zu einem solchen Schritt übergehen zu müssen, hinaus von den Abgeordneten einen festen und sicheren Weg und einen bestimmten klaren Entschluß. Die Augen vor der offenkundigen Thatsache niederschlagen, den Kopf in den Sand stecken wie der Vogel Strauß, um nichts zu sehen und so nicht zu handeln, kann in einer Lage, in der ganz Deutschland, die Einzelstaaten und das Reich sich gegenwärtig befinden, zum Heil des Staats, zum Heil des Landes nicht gereichen. Und ich bin froh — allerdings, Herr Rickert, habe ich auch hier Hilfe ge⸗ sucht —, ich bin froh, daß die preußische Landesvertretung mir diese Hilfe bereitgestellt hat, und ich will doch sehen, ob ein Reichstag, wenn er auch aus einem nach der Meinung des Herrn Rickert viel höheren Stimmrecht hervorgeht (Heiterkeit), gleichgültig dagegen sein kann, wie die Landesvertretungen nicht bloß von Preußen, sondern auch von den übrigen deutschen Staaten denken über eine Frage, die sie in allererster Linie angeht, und ob es gleichgültig ist, daß die Landesregierungen in einer solchen Kardinalfrage, deren große politische und nationale Bedeutung Herr Rickert selbst anerkennt, ein⸗ müthig denselben Weg verfolgen. (Lebhaftes Bravo rechts und bei den Nationalliberalen.)
Darauf wird die Debatte vertagt. ““ 8
In einer persönlichen Bemerkung fragt Abg. Rickert (frs. Vg.), ob der Finanz⸗Minister vielleicht damit zufrieden sein würde, wenn er der jetzigen Politik des früheren Reichs⸗ kanzlers folgen würde.
Finanz⸗Minister Dr. Miquel:
Mit der allgemeinen Bemerkung am Schluß der Aeußerung des Herrn Abg. Rickert wird nicht speziell die gegenwärtige Politik ge⸗ troffen. Im allgemeinen bleibe ich bei diesem Wunsche stehen.
Wir sprachen von dem Interesse des Reichs, die Einzelstaaten angemessen zu unterstützen aus den Erträgnissen der indirekten Steuern. Ich berief mich gegenüber dem Herrn Abg. Rickert, der nach meiner Meinung den Altreichskanzler falsch zitiert hatte, auf dessen verschiedene Reden und auf die Motive; daran knüpfte sich diese Bemerkung. Ich habe gesagt, nicht daß der Herr Abg. Rickert Politik treibe, in der Absicht, daß das Reich nichts tragen solle, sondern — ich habe leider das Stenogramm noch nicht vor mir — wenigstens habe ich nichts Anderes sagen wollen, als daß die Politik des Herrn Rickert, der weiter nichts weiß, als die Erbschaftssteuer vorzuschlagen, zu diesem Ziele der reinen Negative führen müsse. (Sehr richtig! rechts.) Das, glaube ich, habe ich ausdrücklich betont; irgend eine böswillige Absicht konnte ich ja Herrn Rickert umsoweniger zutrauen, als ich ja seine Loyalität vollständig kenne. (Große Heiterkeit.)
Ich will noch mal wiederholen, daß der Herr Abg. Rickert aus⸗ drücklich die Verpflichtung des Reichstags anerkannt hat, die ge⸗ sammten Ausgaben, welche durch die Militärvorlage entstanden sind, zu decken. Wenn diese Verpflichtung im Reichstage anerkannt wird, so konnte ich meine schon vorher ausgedrückte Hoffnung nur wiederholen, daß dann der Reichstag auch Manns genug sein werde, eine solche Ver⸗ pflichtung einzulösen; und es wäre doch auch wirklich bedauerlich, wenn der Reichstag auseinandergehen könnte, nachoem er eine solche Verpflichtung anerkannt, mit dem Eingeständniß: einlösen kann ich aber diese Verpflichtung nicht, — das ist garnicht zu erwarten und zu denken. b
Schluß 4 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr. (Fortsetzung der ersten Berathung des Etats.)
Statistik und Volkswirthschaft.
„Der Betrieb der Staatswerke (Bergwerke, Hütten und Salinen) im Jahre 1892/93.
Nach einer dem Landtage vorgelegten Uebersicht der Verwaltung der preußischen Staats⸗Bergwerke, Hütten und Salinen während des Etatsjahres 1892/93 ist die Förderung auf sämmtlichen Staats⸗ Bergwerken der Menge und dem Werthe nach gesunken. Es wurden gefördert:
im Jahre 1892/93: 11183280 t im Werthe von 97 717161 ℳ bei 51 921 Arbeitern, im Jahre 1891/92: 11 901 635 t im Werthe von 110 066 711 ℳ bei 52 429 Arbeitern.
Die Fördermenge hat demnach gegen das Vorjahr um 718 354 t oder 6,04 vom Hundert, ihr Werth um 12 349 550 ℳ oder 11,22 vom Hundert, die Belegschaft um 508 Arbeiter oder 0,97 vom Hundert abgenommen. b
Zur Vergleichung fügen wir hierzu die entsprechenden Zahlen für alle — staatliche und nichtstaatliche — Bergwerke in Preußen, die in Nr. 193 des „R.⸗ u. St.⸗A.“ vom 14. August 1893 über das Jahr 1892 veröffentlicht wurden. Die Gesammtfördermenge betrug 81 736 486 t im Werthe von 571 103 359 ℳ bei 363 796 Arbeitern.
Hiernach umfaßt die Produktion der staatlichen Bergwerke mehr als
den siebenten Theil der Gesammtproduktion der preußischen Bexg⸗ 1
werke, etwas weniger als den sechsten Theil des Werthes und nahezu den siebenten Theil der Belegschaft. .
Auf den sämmtlichen Steinkohlen bergwerken betrug die
Förderung . im Jahre 1892/93: 10 259 665 t im Werthe von 86 531 195 ℳ bei 45 037 Arbeitern, im Jahre 1891/92: 10 935 294 t im Werthe von 97 002 620 ℳ bei 45 472 Arbeitern. Demnach wurden 675 629 t oder 6,18 vom Hundert weniger ge⸗ fördert als im Vorjahr, der Werth der Produktion ist um 10 471 425 ℳ oder 10,79 vom Hundert, die Durchschnittszahl der beschäftigten Ar⸗ beiter um 435 zurückgegangen. Aber auch die Arbeitsleistung ist ge⸗ sunken von 240,5 t pro Kopf im Vorjahr auf 227,8 t im Jahre 1892/93; es ist hierbei indeß zu berücksichtigen, daß auch die Zahl der von dem einzelnen Arbeiter verfahrenen Schichten im Berichts⸗ jahre eine geringere war. Der Durchschnittswerth einer Tonne Steinkohlen betrug 8,13 ℳ oder 0,44 ℳ weniger als im Vor⸗ jahre und 0,76 ℳ weniger als im Jabre 1890/91. „Wirr knüpfen hieran die betreffenden Zahlen sämmtlicher staat⸗ licher und nichtstaatlicher Steinkohlenbergwerke Preußens. Die Förder⸗ menge betrug 61 494 333 t (auf den staatlichen Werken allein 10 259 665 t), der Werth der geförderten Menge 442 935 5390 ℳ (auf den staatlichen Werken allein 86 531, 195 ℳ), die Belegschaft 258 198 Köpfe (auf den staatlichen allein 45 037 Köpfe). Die staat⸗ liche Produktion umfaßt also nahezu den sechsten Theil der Gesammt⸗ produktion, dem Werthe nach etwas mehr als den fünften Theil, die Belegschaft beinahe den sechsten Theil der Gesammtbelegschaft.
An Braunkohlen sind auf den staatlichen Werken gefördert:
im Jahre 1892/93 404 506 t (auf allen preußischen 13 842 299 t), im Werthe von 1 304 705 ℳ (bezw. 38 404 113 ℳ) bei 751 Arbeitern (bezw. 30 416),
im Jahre 1891/92: 429 551 t im Werthe von 1 380 797 ℳ bei 793 Arbeitern.
Die staatliche Braunkohlenbeförderung ist somit der Menge nach um 5,83, dem Werthe nach um 5,51 vom Hundert gesunken, annähernd in demselben Verhältniß, um 5,30 vom Hundert, hat sich die Beleg⸗ schaft gemindert.
Auf den staatlichen Eisenerzbergwerken wurden gewonnen
im Jahre 1892/93: 107 636 t im Werthe von 826 999 ℳ bei 822 Arbeitern,
im Jahre 1891/92: 108 094 t im Werthe von 840 893 ℳ bei 828 Arbeitern.
Die Abnahme der Förderung beträgt hier der Menge nach 0,42 vom Hundert, dem Werthe nach 1,65 vom Hundert.
Die fünf übrigen Erzbergwerke förderten an Zink⸗, Blei⸗, Kupfer⸗ und Silbererzen, Schwefelkies und Vitriolerzen:
im Jahre 1892/93: 75 438 t im Werthe von 5 393 578 ℳ bei 4275 Arbeitern, im Jahre 1891/92: 78 213 t im Werthe von 6 969 085 ℳ bei 4323 Arbeitern. Die Förderung ist demnach der Menge nach um 3,55 vom Hundert, dem Werthe nach um 22,61 vom Hundert zurückgegangen; beschäftigt wurden 48 Arbeiter oder 1,11 vom Hundert weniger.
Auf den staatlichen Salzbergwerken betrug die Förderung:
im Jahre 1892/93: 336 035 t im Werthe von 3 660 684 ℳ bei 1036 Arbeitern,
im Jahre 1891/92: 350 483 t im Werthe von 3 873 316 ℳ
bbei 1013 Arbeitern.
Die Förderung ist somit hinter der vorjährigen der Menge nach um 4,12 vom Hundert, dem Werth nach um 5,49 vom Hundert zu⸗ rückgeblieben, während sich die Belegschaft um 2,27 vom Hundert vermehrt hat.
Die in den Steinbruchsbetrieben gewonnenen Steine und Erden hatten einen Gesammtwerth von 1 905 861 ℳ (gegen 2 315 276 ℳ im Vorjahre); der Minderwerth der Produkte beträgt 409 415 ℳ oder 17,68 vom Hundert. Beschäftigt wurden bei dieser Gewinnung 1051 Arbeiter gegen 1087 im Vorjahre.
Die sechs Salinen des Staats stellten 110 963 t Siedesalz im Werthe von 2 880 895 ℳ dar, gegen 119 573 t im Werthe von 3 070 898 ℳ im Vorjahre. Die Produktion ist somit der Menge nach um 7,20 vom Hundert, dem Werthe nach um 6,19 vom Hundert zurückgegangen. Die Zahl der Salinenarbeiter betrug 906 oder 10 weniger als im Vorjahre.
Der Werth der gesammten Produktion der staatlichen Hütten
betrug im Jahre 1892/93: 16 689 094 ℳ bei 3429 Arbeiter, im Jahre 1891/92: 20 703 933 ℳ bei 3507 Arbeiter. Der Minderwerth gegen das Vorjahr berechnet sich zu 19,39 vom
1 Hundert und gegen das Jahr 1890/91 sogar 28,72 vom Hundert.
Der Gesammtwerth der von den Bergwerken, Salinen und Hütten des Staats, einschließlich der Steinbruchsbetriebe, er⸗ zeugten Mengen stellte sich mithin im Etatsjahr 1892/93 auf 119 193 011 ℳ und bleibt hinter dem Werthe der vorjährigen Pro⸗ duktion um 12,46 vom Hundert zurück. Die Zahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeiter hat sich gegen das Vorjahr um 632 oder 1,09 vom Hundert vermindert. 18
er Staatswerksbetrieb ergab im ganzen einen rechnungsmäßigen Ueberschuß von 13 829 664 ℳ oder 3 282 971 ℳ weniger als im Vorjahre, und 47 825 ℳ weniger, als im Staatshaushalts⸗Etat vorgesehen war.
ur Arbeiterbewegung.
Aus Nürnberg wird dem „Vorwärts’ mitgetheilt, daß die Zahl der ausständigen Former etwa 100 beträgt, darunter 57 verheirathete mit 135 Kindern.
In Schöneberg bei Berlin fand gestern eine Versammlung von Arbeitslosen statt.
Hier in Berlin beschäftigte sich am Sonntag eine Versammlung von Krankenkassenmitgliedern mit der Frage der Zentralisation sämmtlicher Ortskrankenkassen Berlins. Die Versamm⸗ lung war von etwa 800 Personen besucht und bildete gleich⸗ sam die Fortsetzung einer früheren, am 10. Dezember v. J. abgehaltenen Versammlung, in der die Erörterung über die vor⸗ liegende Frage nicht zu Ende geführt werden konnte. Fast alle Redner sprachen sich, wie die „Berliner Volksz.“ berichtet, für die Zentralisation aus. Nachdem der Referent dargelegt hatte, welche Vortheile man sich von der angestrebten Zentralisation verspräche, wurde beantragt, eine Kommission zur Ausführung der Vor⸗ arbeiten niederzusetzen, die auch darauf hinarbeiten solle, daß die Kassenvorstände veranlaßt werden, auf den nächsten General⸗ versammlungen die Zentralisation zu vertreten. Es kam schließlich mit großer Mehrheit folgende Entschließung zur Annahme: Da die Mitglieder der Ortskrankenkassen⸗ ihrer durch längere Mitgliedschaft erworbenen Rechte bei einem Wechsel der Beschäftigung verlustig gehen, und da dies durch die Vers melzung der Ortskrankenkassen ausgeschlossen wäre, ist eine Zentralisation sämmtlicher Ortskranken⸗ kassen von Berlin und Vororten zu erstreben.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 23. Januar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd Der Schnelldampfer „Saale“ ist am 21. Januar Morgen in New⸗York angekommen. Der Postdampfer „Darmstadt ist am 22. Januar Morgens auf der Weser angekommen. Der Postdampfer „Mark“ ist am 21. Januar Nachmittags in Vig angekommen. Der Postdampfer „Dresden“ ist am 21. Janua Morgens von Baltimore nach der Weser abgegangen. 8 Reichs⸗Postdampfer „Hohenstaufen“ hat am 22. Janug Vormittags Ouessant passiert. Der Reichs⸗Postdampfer
8
„Salier' ist am 21. Januar Nachmittags in Kolombo ange⸗
kommen. Der Postdampfer „Köln“ ist am 22. Januar Morgens in Antwerpen an Der Reichs⸗Postdampfer „Bayern hat am 22. Januar Morgens die Reise von Port Said Sue fortgesetzt “ 8
Reichs⸗A
Zweite Beilage
nzeiger und Königlich Preußi chen Sta db b
1894.
Berlin, Mittwoch, den 24. Januar
Literatur.
Der diesjährige Geburtstag Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Sonnabend, 27. Januar, ist gleichzeitig der 25. Jahres⸗ tag des Diensteintritts des Allerhöchsten Kriegsherrn als Second⸗ Lieutenant in das 1. Garde⸗Regiment z. F. Zu diesem Erinnerungs⸗ tage ist im Verlage von E. S. Mittler und Sohn zu Berlin eine kleine Schrift von Hermann Hengst erschienen, in welcher alle militärischen Erlebnisse des Monarchen vom ersten Frontdienst am 2. Mai 1869, dem Ruhmestage von Groß⸗Görschen, in der Parade des Regiments bis zur neuesten Zeit verzeichnet sind. Es werden darin die warmen Wünsche für die zukünftige Laufbahn des damaligen Prinzen Wilhelm in Erinnerung gebracht, mit welchen der Hochselige Kaiser Wilhelm I. den jüngsten Lieutenant des Regiments dem dabei anwesenden General der Infanterie von Werder, als dem einzigen damals noch lebenden Offizier, der an dem blutigen Ehren⸗ tag in den Reihen des Regiments mitgekämpft hatte, vorstellte. Mit Interesse verfolgt der Leser weiter die militärische Laufbahn des jungen Soldaten, der wenige Tage nach erlangter Voll⸗ jährigkeit, am 9. Februar 1877 zur Ausübung des aktiven Dienstes bei der 6. Kompagnie des 1. Garde⸗Regiments eintrat und mit ewig denkwürdigen Worten vorher den direkten Vorgesetzten von Kaiser Wilhelm 1. empfohlen, beim Eintritt selbst durch Seinen Vater, den damaligen Kronprinzen Friedrich Wilhelm, der dieselbe Kompagnie anderthalb Jahre hindurch befebligt hatte, eingeführt wurde und bei gewissenhafter Erfüllung der militärischen Berufspflichten hinter keinem anderen Offizier des Regiments zurückstehen wollte. Den jugendlich eifrigen Offiz er sieht man sodann, schnell von Stufe zu Stufe stei⸗
end, im Jahre 1880 als den Führer der 2. Kompagnie des 1. Garde⸗ Re iments z. F., 1881 und 1882 in der Dienstleistung beim Garde⸗ Sh wo Ihm abwechselnd die Führung der 4., 1. und 2. Escadron übertragen ward, 1883 in einer dreimonatigen Dienst⸗ leistung beim 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiment, in demselben Jahre noch als Führer des 1. Bataillons 1. Garde⸗Regiments z. F., dessen Kommando der Prinz anderthalb Jahre behielt, bis Er unter Beför⸗ derung zum Obersten zum Kommandeur des Garde⸗HusarenRegi⸗ ments ernannt wurde, während der Kaiser⸗Manöver des II. Armee⸗ Korps im Herbst 1887 als Führer des Grenadier⸗Regiments König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommersches) Nr. 2 und endlich im Jahre 1888 als General⸗Major und Kommandeur der 2. Garde⸗Infanterie⸗ Brigade. Ergreifend wirkt hier die Erinnerung an das schwere Schicksal des thatkräftigen Brigade⸗Kommandeuns, der in der kurzen Zeit der Brigadeführung den als das erste Vorbild aller mensch⸗ lichen und militärischen Tugenden so hochverehrten Kaiserlichen Groß⸗ vater am 9. März 1888 durch den Tod verliert und bei Vorführung der schönen Brigade dem heldenmüthig mit der tödtlichen Krankheit kämpfenden, inzwischen auf den Thron berufenen Kaiserlichen Vater am 26. Mai 1888 durch das beruhigende Vertrauen auf die bald in die Hände des Sohnes zu legende Zukunft des deutschen Vater⸗ landes ein befriedigtes und wohlwollendes Lächeln abringt. Die zahl⸗ reichen Ansprachen des jungen Prinzen, besonders als Kommandeur es Garde⸗Husaren Regiments, die Armeebefehle, Erlasse und Reden des seit dem Hinscheiden des Kaisers Friedrich am 15. Juni 1888 den Thron seiner Väter einnehmenden Kaisers Wilhelm II. bilden eine ebenso anziehende, wie lehrreiche Lektüre und entwerfen ein lebens⸗ volles Bild von dem Wirken und Schaffen des Allerhöchsten Kriegs⸗ herrn. Um dem Büchlein die weiteste Verbreitung in den Volks⸗ und Armeekreisen zu ermöglichen, ist sein Preis auf den mäßigen Be⸗ trag von 40 ₰ angesetzt, während der Ertrag für den Verbrauch für Invalide bestimmt ist. 8 8
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Saatenstand in Spanien.
Auf den im November und Dezember v. J. reichlich gefallenen Regen, welcher einen günstigen Einfluß auf die junge Saat ausgeübt bat, ist klares Wetter mit leichten Frösten gefolgt. Der Stand der Felder ist überall befriedigend und berechtigt zu den besten Hoffnungen.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 23. d. M. gestellt 11 634, nicht rechtzeiti gestellt keine Wagen. 1 8 „In Oberschlesien sind am 22. d. M. gestellt 4476, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. — Einer Meldung der „Köln. Ztg.“ aus Siegen zufolge voll⸗ zogen sämmtliche Hochofenwercke des Siegerlandes in der Haupt⸗
versammlung am Montag den Vertrag über die Gründung eines Roheisen⸗Verbandes, vorbehaltlich des nachträglichen Beitritts
der Johanneshütte.
— Der Verwaltungsrath der Alpinen⸗Montan⸗Gesell⸗ schaft hat, wie „W. T. B.“ meldet, dem Verkauf der Gußstahl⸗ hütte Kapfenberg an die Wiener Firma Gebrüder Boehler u. Co. zugestimmt. Der Kaufschilling mit Ausschluß der Vorräthe beträgt 800 000 Fl.
— Die Königlich bayerischen Staats⸗Eisenbahnen hatten im Dezember 1893 Einnahmen im Gesammtbetrage von 8 015 503 (+ 150 830) ℳ; im ganzen Jahre 1893 betrugen die Ein⸗ nahmen 109 300 303 (+¼ 4 416 763) ℳ
Magdeburg, 23. Januar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker erkl., von 92 % —,—, neue 13,35, Kornzucker erkl. 88 % Rendement —,—, neue 12,75, Nachprodukte exkl., 75 % Rende⸗ ment 10.15. Stetig. Brotraffinade I. ‚—, Brotraffinade II. —,—, Gem. Raffinade mit Faß 26,25. Gem. Melis I. mit Faß 24,25. Ruhig. Rohzucker. I. Produkt Transito f. a. B. Ham⸗ burg pr. Januar 12,40 Gd., 12,47 ½ Br., pr. Februar 12,47 ½ bez., 12,50 Br., pr. März 12,55 bez., 12,57 ½ Br., per April 12,57 ½H˖ Gd., 12,62 ½ Br. Ruhig.
Leipzig, 23. Januar. (W. T- B.) Kam mzug⸗Termin⸗ bandel. La Plata Grundmuster B. per Januar 3,35 ℳ, per Februar 3,35 ℳ, per März 3,37 ½ ℳ, per April 3,40 ℳ, per Mai 3,42 ½ ℳ, per Juni 3,47 ½ ℳ, per Juli 3,50 ℳ, per August 3,50 ℳ, per September 3,52 ½ ℳ, ver Oktober 3,55 ℳ, per November 3,57 ½ ℳ, er Dezember 360 ℳ Umsatz 5000 kg.⸗
Bremen, 23. Januar. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offtzielle Notierung der Bremer Petroleum⸗ Börse.) Schwach Loko 4.75 Br. — Baumwolle. Ruhig. Upland middling, loko 40 ½ ₰, Upland, Basis middling, nichts unter low middling, auf Termin⸗Lieferung. pr. Januar 40 ₰, pr. Februar 40 ₰, pr. März 40 ¼ ₰, pr. April 40 ½ 4, pr. Mai 40 ¾ ₰, pr. Juni 41 J. — Schmalz. Fest. Wilcox 43 ½ ₰, Armour sshield 43 ₰, Cudahv 45 ½ ₰, Fairbanks 36 ₰. — Speck. Fest. Short clear middl. loko 37 ½, Januar⸗Abladung 37 ½. — Wolle. Umsatz 168 Ballen. — Taback. Umsatz 32 Seronen Carmen, 274 Seronen Havannah. 8
London, 23. Januar. (W. T. B.) Wollauktion. Preise unverändert.
An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.
96 % Javazucker loko l5 ¼ ruhig, Rüben⸗RNohzucker loko 12 ⅞ ruhig. — Chile⸗Kupfer 41 ½, pr. 3 Monat 41 ⅞.
Manchester, 23. Januar. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5 ¼⅛, 30r Water Taylor 7 ¼, 20r Water Leigh 6 ¼, 30r Water Clayton 7 ½, 32r Mock Brooke 7, 40r Mavyoll 7 ⅝, 40r Medio Wilkinson 8ꝛ ½, 32r Warpcops Lees 6 ¾, 36r Warpcops Rowland 7 ⅝, 36r Warpcops Wellington 7 8, 40r Double Weston 8 ½, 60r Double courant Qualität 11 ½, 32“ 116 Yards 16 % 16 grey Printers aus 321, 461 159. Stetig.
St. ““ 23. Januar. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Talg loko 58,00, pr. August —. Weizen loko 10,00. Roggen loko 6,35. Hafer loko 4,10. Hanf loko 43,00. Leinsaat loko 14.50.
Rom, 23. Januar. (W. T. B.) Die „Gazzetta officiale“ ver⸗ öffentlicht heute Abend ein Königliches Dekret, in welchem es heißt: Der Notenumlauf der Banken von Italien, von Neapel und von Sizilien könne um insgesammt 125 Millionen Lire erhöht werden. Dieser gesammte Notenumlauf müsse durch Metallgeld
gedeckt werden auf Grund des Gesetzes vom 10. August 1893 und da
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der Baarvorrath sich gegenwärtig zum Notenumlauf wie 2 zu 5 verhält statt des normalen Verhältnisses von 1 zu. 3. Die Vermehrung des Notenumlaufs werde einer Taxe von Zweidrittel des B“ unterworfen werden. Durch dasselbe Dekret wird die Bestimmung des Gesetzes vom 10. August 1893 suspendiert, wonach den Emissionsinstituten die Verpflichtung auferlegt wurde, ihren Notenumlauf um Dreiviertel desjenigen Ertrags herabzusetzen, der insgesammt die Höhe von 182 Millionen der zinstragenden Kontokorrenten übersteigen würde. Das Dekret wird dem Parlament vorgelegt werden zur Abänderung des Gesetzes vom 10. August 1893. Die Vor⸗ lage wird eingeleitet werden durch einen Bericht an den König, in welchem es heißt: Die für den Notenumlauf durch das Gesetz vom 10. August 1893 bei Strafe einer außerordentlichen Taxe festgesetzten Grenzen entsprachen normalen Zeitverhält⸗ nissen. Man konnte die gegenwärtige Lage nicht vorhersehen, wo eine, freilich nicht gerechtfertigte Panik selbst die solidesten In⸗ stitute mit reichen Werthen ersten Ranges, wie die Sparkassen, bedroht, denen aber die nöthigen Mittel fehlen, um unerwarteten, maßlosen Zurückforderungen von Depots nachkommen zu können. Es sei nöthig, zeitweise und ausnahmsweise die strengen Bestimmungen des Gesetzes vom 10. August 1893 zu mildern, um sichere Finanzoperationen mit Instituten möglich zu machen, die mit Werthen bestens ausgestattet sind, denen jedoch die nöthigen Baarmittel fehlen. Ebenso sei es nothwendig, gegenwärtig die den Instituten auferlegte Beschränkung über die Annahme von Depots in Wegfall zu bringen, um für das Kavital, für welches vorübergehend Anlage gesucht wird, einen sicheren Weg frei zu lassen und um den Instituten eine neue Gelegenheit zu gewähren, sich ohne Vermehrung des Noten⸗ umlaufs die Beträge zu verschaffen, mit welchen die Anforderungen derjenigen befriedigt werden können, die ganz sichere Unterlagen bei⸗ bringen. Diese beiden Maßnahmen seien getroffen worden in der Absicht, die Titres erster Ordnung, die jedoch nicht zur Auszahlung geeignet sind, in kurante Devisen zu konvertieren, um im weitesten Umfang und ohne Verzögerungen den Anforderungen der Depoteinleger zu entsprechen. — Die gegenwärtige Panik entbehre der Begründung, aber um ihr sofort zu begegnen, müsse man sowohl den Einlegern als dem Publikum zeigen, daß die Mittel nicht fehlen, allen Anforde⸗ rungen, selbst den unvernünftigen auf Rückzahlung, gerecht zu werden. Der Bericht fügt hinzu, daß die Maßnahmen, die in dem Dekret festgesetzt und durch die außergewöhnliche und vorübergehende Lage des Kredits erforderlich sind, besonders den Sparkassen, die korrekt ver⸗ waltet würden, die Festigkeit verleihen sollen, um ohne Besorgniß dem Verlangen üat Rückzahlung entgegensehen und rasch eine Be⸗ ruhigung wieder herbeiführen zu können. ¹
Amsterdam, 23. Januar. (W. T. B.) Java⸗Kaffee gocd ordinarn 53. — Bankazinn 45.
Kopenhagen, 23. Januar. (W. T. B.) Die Nationalbank setzt von morgen ab den Wechseldiskont und Lombardzinsfuß vo 4 bezw. 4 ½ % auf 3 ½ bezw. 4 % herab.
New⸗York, 23. Januar. (W. T. B.) Die Börse war anfangs ruhig; im weiteren Verlauf herrschte recht gedrückte Stim⸗ mung; der Schluß war jedoch wieder ruhig. Der Umsatz der Aktien betrug 272 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 170 000 Unzen geschätzt. 1
Weizen anfangs schwach und fallend während des ganzen Börsen⸗ verlaußs mit wenigen Reaktionen auf Verkäufe der Haussiers, günstiges Wetter, Realisierungen und matte Kabelmeldungen. Schluß schwach. — Mais schwächte sich nach Eröffnung etwas ab entsprechend der Mattigkeit in den Weizenmärkten, später erholt infolge großer Käufe behufs Erfüllung von Verträgen. Schluß sehr fest.
Weizen⸗Verschifjungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nach Groß⸗ britannien 41 000, do. nach Frankreich 37 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 45 000, do. von Californien und Oregon “ 44 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents n rts.
Chicago, 23. Januar. (W. T. B.) Weizen fallend während des ganzen Börsenverlaufs infolge Schneesturms in den westlichen und nordwestlichen Staaten. — Mais allgemein fest während des ganzen
Börsenverlaufs.
. Untersuchungs⸗Sachen.
.Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
.Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ 2c. Versicherung. .Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
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.Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. .Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaftter. .Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. .Bank⸗Ausweise.
. Verschiedene Bekanntmachungen.
gesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufge⸗
gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus
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1) Untersuchungs⸗Sachen.
[62280] 8 1“
Der von dem Königlichen Amtsgericht in Hilders am 29. Juli 1893 gegen den Bauern Viktor Josef Möller aus Thaiden erlassene Steckbrief wird hiermit erneuert.
Hanau, den 12. Januar 1894.
Der Erste Staatsanwalt: Schumann.
2 8 [62228] v 8 8 Der hinter den Handlungsgehülfen Eugen Cohn⸗ heim aus Greifenhagen, diesseits unterm 8. No⸗ vember 1890 erlassene Steckbrief wird hierdurch erneuert. Stargard i. Pomm., den 20. Januar 1894. Der Erste Staatsanwalt.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl
[62303] Zwangsversteigerung. 8 Im Wege der Iwangevollicrrung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 97 Nr. 3877 auf den Namen des Kaufmanns Robert Schubert hierselbst einge⸗ tragene, nach dem Kataster in der Rostockerstraße Nr. 6 belegene Grundstück am 19. März 1894, Vormittags 10 ½¾ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert wer⸗ den. Das Grundstück ist mit 2,16 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 9,21 a zur Grundsteuer, mit 890 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer für das Etatsjahr 1895/96 veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie be⸗ sondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 4l, ein⸗
fordert, die nicht von selbst auf den Ersteher über⸗ gehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Be⸗ trag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, ins⸗ besondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Ab⸗ gabe von Geboten anzumelden und, falls der be⸗ treibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaub⸗ haft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 19. März 1894, Nachmittags 12 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 16. Januar 1894. 1 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85.
62301] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Tempelhof Band 6 Nr. 270 auf den Namen des Direktors Paul Hänel hierselbst ein⸗ getragene, in der Belle⸗Alliance⸗Straße 89 be⸗ legene Grundstück am 21. März 1894, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt — an Gerichtsstelle — Neue Frieprichstraße Nr. 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, ver⸗ steigert werden. Das Grundstück ist mit 12 830 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grund⸗ buchblatts, etwaige Abs 858 en und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Flügel D, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefor⸗ dert, die nicht von selbst auf den Ersteher über⸗
aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere der⸗ artige Forderungen vonKapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im vegfteigeege. termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Verthei⸗ lung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten An⸗ sprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstiücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 21. März 1894, Nach⸗ mittags 12 ¾ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden. Berlin, den 16. Januar 1894. 8 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85.
[62302] Zwangsversteigerung. B Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 93 Nr. 3763 auf den Namen des Kaufmanns Maximilian John zu Berlin ein⸗ getragene, in der Beusselstraße Nr. 51 belegene Grundstück am 15. März 1894, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße Nr. 13, Hof, Ein⸗ gang C., Erdgeschoß, Saal Nr. 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 1,86 ℳ Reinertrag und einer Fläche von 8 a 05 qm zur Grundsteuer, zur Gebäudesteuer aber noch nicht veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie beson⸗ dere Kaufbedingungen können in der Gerichts⸗ schreiberei ebenda, Zimmer Nr. 42, eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden
dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, vFcegen fce dieselben bei Feftitellung des eringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und ei Vertheilung des Kaufgeldes gegen die berück⸗ sichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Die⸗ jenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks be⸗ anspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 15. März 1894, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden. Berlin, den 16. Januar 1894. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.
[62298]
In Sachen des Schuhmachers Heinrich Gremer zu Erkerode, Kläger, wider den Anbauer Gustar Gerbermann in Braunschweig, Beklagten, wege
Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers
die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörige Anbauerwesens No. ass. 33 in Erkerode nebst Zubehö zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 11. Januar 1894 verfügt, auch die Ein⸗ tragung dieses Beschlusses im 8
rung auf den 5. Mai 1894, Nachmittags 3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Riddags hausen im Rüscher'schen Gasthause zu Erkerode an gesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypo thekenbriefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 18. Januar 1894. Herzogliches eee. Riddagshausen. aabe.
rundbuche an dem⸗ selben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteige-
1111165“ 8