(insbesondere beim Viehhandel) tragen mit 1 — 2 %,
9
8 Der tragenen 89
n 14 Schiffen, 17
26 24 26 24 27 27 24 21
—. — 2
Januar
Februar . ä
Oktober 8 November “ Dezember .. . 20 1
zusammen 700 700 Personen in 272 Schiffen.
Von außereuropäischen Plätzen nach Bremen wurden zurück⸗
befördert 34 094 Personen, unter denen sich 311 Personen befanden,
die in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht zugelassen waren. Von diesen stammten 62 Personen aus Preußen, 8 Personen aus Bayern, 5 Personen aus dem Königreich Sachsen, 1 Person aus
Württemberg, 2 Personen aus Baden, 5 Personen aus Mecklenburg⸗
Schwerin, 1 Person aus Sachsen⸗Meiningen, 185 Personen aus
Oesterreich, 40 Personen aus Rußland und 2 Personen aus Finland.
204 von diesen Personen wurden zurückgewiesen, weil sie nach den
Erhebungen der amerikanischen Einwanderungsbehörden vor ihrer Ein⸗
schiffung bereits Arbeitskontrakte für Amerika abgeschlossen hatten.
Unter den über Hem burg beförderten 58 872 Personen, von denen 30 510 Deutsche und 28 362 Ausländer waren, befanden sich
34 325 Personen männlichen und 24 547 Personen weiblichen Ge⸗
schlechts. Hiervon waren 47 244 Erwachsene, 8986 Kinder zwischen
1 und 10 Jahren und 2642 Kinder unter 1 Jahr alt. Von den
Auswanderern reisten einzeln 20 817 Männer, 7452 Frauen, ferner
30 603 herfonaen in 9087 Familien. Direkt wurden befördert in
452 Schiffen 56 805 Personen, indirekt in 144 Schiffen 2067 Personen.
Die direkte Beförderung vertheilte sich auf die einzelnen Monate
wie folgt: 88 IJanuar 23 Schiffen, 8 26
92
aakkak11“
951 Personen in 1 904 8 7 667 . 10 106 . 8 028 6 884 5 043 3 810 2 755 2 8 177 42 Dezember. 1 163 35 8 zusammen. 56 805 Personen in 452 Schiffen.
Von außereuropäischen Plätzen wurden nach Hamburg zurück⸗ befördert 24 931 Personen, unter denen sich 178 befanden, die in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht zugelassen waren. Von diesen stammten aus Deutschland 66 Personen, aus Oesterreich 64 Personen, aus Rußland 27 Personen, aus Griechenland 9 Per⸗ sonen, aus Schweden 5 Personen, aus Norwegen 2 Personen, aus e 1 Person, aus Italien 3 Personen, aus Frankreich
erson.
Außerdem wurden aus England 997 Russen, meist Israeliten, nach Hamburg gebracht. Sämmtliche Rückwanderer wurden theils auf Kosten der betreffenden Rhedereien, theils auf Kosten des hiesigen israelitischen Komités, sowie in einzelnen Fällen unter staatlicher Beihilfe nach ihrer Heimath befördert. 8
Unter den über die deutschen Häfen insgesammt beförderten 168 272 Personen kamen 70 362 aus Deutschland. Von diesen ge⸗ hörten ihrem Beruf nach an:
der Landwirthschaft . . . 6 985 oder 9,8 %
ödn“ 1511 ,1665
dem Handel und Verkehr . . . 5 890 „ 8,3 %
„ Arbeiterstande e“ 21 154 30,5 % anderen Berufsarten (freien Berufen,
. öffentlichem Dienst). 1 630 2,3 %
27,7 %
zusammen . 70 362 oder 100 %
Februar März
April
Mai.
Juni Iit. August. September Oktober 1 November
nnausssnu u
und
ohne Beruf bezw. ohne Berufsangabe waren v1““ 95722
*
Zwangsveräußerungen und Hypothekenschulden im Großherzogthum Hessen.
Im Jahre 1890 betrug die Anzahl der liegenschaftlichen Zwangs⸗ veräußerungen im Großherzogthum Hessen 345, gegen 387 im Jahre 1889, 374 im Jahre 1888, 409 im Jahre 1887, 513 im Jahre 1886, 590 im Jahre 1885 und 566 im Jahre 1884. Es haben demnach die Zwangsverkäufe von Liegenschaften im Jahre 1890 gegen die vorher⸗ gehenden Jahre wiederum abgenommen, und zwar betrug die Abnahme gegen 1889 42 oder 12,2 %, gegen 1888 29 oder 8,4 %, gegen 1887 64 oder 18,6 %, gegen 1886 168 oder 48,7 %, gegen 1885 245 oder 71 % und gegen 1884 221 oder 64,1 %. Auf die Landwirthe fielen 68, auf Gewerbetreibende 257, auf sonstige 20 Zwangsverkäufe; auf die Land⸗ wirthe fielen 19 weniger als im Jahre 1889. Das zwangsweise ver⸗ äußerte Gelände (mit Ausschluß der Gebäude) hatte im Jahre 1890 eine Gesammtfläche von 175, im Jahre 1889 von 211 und im Jahre 1888 von 247 ha. 3
Der Schätzungswerth der veräußerten Liegenschaften betrug im Jahre 1890 1 376 521 ℳ, im Jahre 1889 949 060 ℳ, im Jahre 1887 1 002 528 ℳ
Betreffs der Ursachen der Zwangsveräußerung aller, nicht nur der landwirthschaftlichen Liegenschaften ergiebt sich, daß im Jahre 1890, wie auch schon in den vorhergehenden Jahren, am häufigsten die unmittelbare eigene Verschuldung, hauptsächlich schlechte Haushaltung, Nachlässigkeit, Trägheit, Arbeitsscheu, Trunk⸗ und Genußsucht, in 46 bis 53 Fällen unter je 100, zur liegenschaftlichen Zwangsveräußerung geführt hat. Sodann trugen Krankheit und ungünstige Familien⸗ verhältnisse mit ca. 17 % erheblich zur Nothlage bei, nächstdem folgen, der Häufigkeit nach, als Ursache der Zwangsveräußerung, freiwillige ungünstige oder leichtfertige Uebernahme von Liegenschaften und Ge⸗ schäften mit 11 — 15 %, sowie Unglück beim Geschäftsgang, das gleichfalls großentheils als selbstverschuldetes anzusehen ist, mit 6 bis 10 %. Ungünstige Zeitverhältnisse mit 4 —9 % und unfreiwillige ungünstige Geschäfts⸗ oder Gutsübernahme (Uebernahme eines über⸗ mäßig hohen Schuldenstands, eines unverhältnißmäßig hohen Auszugs, übermäßige Herausgaben ꝛc.) erscheinen mit 2—6 % in nicht sehr hohen Beträgen. Die Ausbeutung und Uebervortheilung durch Andere aturereignisse mit nur 1 % zur Nothlage bezw. Zwangsveräußerung bei.
Die Zahl der Einträge von auf dem Grundbesitz ruhenden Schuldenlasten belief sich im Jahre 1890 auf 35 890 (gegen 33 408 im Jahre 1889). 20 339 (gegen 18 940) Einträge betrafen Land⸗ wirthe, 13 843 (12 903) Gewerbe⸗, Handel⸗ und Verkehrtreibende, 1708 (1565) sonstige Personen. In Oberhessen und Rheinhessen überwiegen die Eintragungen der Landwirthe, in der Provinz Starken⸗ burg diejenigen der Gewerbtreibenden. 1 ammte Kapitalbetrag der im Jahre 1890 einge⸗ ulden betrug 79 445 726 ℳ (gegen 80 487 794 ℳ im Jahre 1889). Die Landwirthe nahmen hiervon 22 274 222 ℳ (gegen
20 910 751) oder 28 (26) % auf, die Gewerbe⸗ ꝛc. treibenden
48 233 703 (50 966 841) ℳ oder 60,7 (63,3) % und sonstige Personen
8 937 801 8 610 202) ℳ oder 11,3 (10,7) % auf Liegenschaften auf.
Der durchschnittliche Betrag einer Eintragung belief sich im allge⸗ meinen auf 2213 (2409) ℳ, und zwar bei Landwirthen 1095 (1104) ℳ, bei Gewerbetreibenden 3484 (3950) ℳ, bei sonstigen Per⸗ sonen 5232 (5502) ℳ “ Die Löschungen von Hypotheken (die übrigens nur für die rovinzen Oberhessen und Starkenburg ermittelt sind) betrugen der hl nach insgesammt 21 019 Hegen 20 894), ihr Kapitalbetrag 24 037 311 (23 440 699) ℳ, der urchschnittsbetrag 1144 (1122) ℳ Von der Zahl der Löschungen entfielen auf Landwirthe 12 999 (13 422) oder 61,8 (64,2) %, auf Gewerbetreibende 7198 (6659) oder 34,3
stücken.
Türe. 25,62 a; h
(31,9) %, auf sonstige Personen 822 (813) oder 3,9 (3,9) %. Vom Kapitalbetrag der gelöschten Schuld entfielen auf Landwirthe 8 614 032 (9 476 176) ℳ oder 35,8 (40,4) %, auf Gewerbetreibende 13 360 535 (11 877 955) ℳ oder 55,6 Fon %, auf sonstige Personen 2 062 744 (2 086 568) ℳ oder 8,6 (8,9) %.
Eine Vergleichung der Löschungen mit den Eintragungen ist nur für die Provinzen Starkenburg und Oberhessen möglich. In Starkenburg ergiebt sich bei einem gelöschten Schuldkapital von 16 225 959 (1889 14 769 971) ℳ gegenüber dem neu eingetragenen Kapital von 30 845 843 (26 011 198) ℳ ein Anwachsen der liegen⸗ schaftlichen Belastung um 14 619 884 (11 241 227) ℳ, für Ober⸗ hessen bei einem gelöͤschten Schuldkapital von 7 811 352 (8 670 728) ℳ egenüber dem neu eingetragenen Kapital ein Betrag von 13 422 177 12 243 194) ℳ ein v. der liegenschaftlichen Belastung um 5 610 825 (3 572 466) ℳ, in beiden Provinzen zusammen also ein Anwachsen der Schuld um 20 230 709 (14 813 693) ℳ
Von den Landwirthen wurden im Jahre 1890 in den ge⸗ nannten beiden Provinzen gelöscht 8 614 032 ℳ, neu eingetragen 13 117 406 ℳ, mithin wurden mehr eingetragen als gelöscht 4 503 374 ℳ, von den Gewerbetreibenden gelöscht 13 360 535 ℳ, neu eingetragen 26 627 694 ℳ, mithin mehr eingetragen 13 267 159 ℳ, von sonstigen Personen gelöscht 2 062 744 ℳ, eingetragen 4522 920 ℳ, mithin mehr eingetragen 2 460 176 ℳ 8 8 .“
Invaliditäts⸗ und Altersversicherung.
Bei der Versicherungsanstalt Baden sind, wie die „Bad. Korr.“ erfährt, im Monat Januar 1894 180 Rentengesuche (68 Alters⸗ und 112 Invalidenrentengesuche) eingereicht und 117 Renten (46 + 71) be⸗ willigt worden. Es wurden 27 Gesuche (12 + 15) abgelehnt, 121 (47 + 74) blieben unerledigt. Außerdem wurden in schiedsgericht⸗ lichem Verfahren 1 Alters⸗ und 3 Invalidenrenten zuerkannt. Bis Ende Januar sind im ganzen 6050 Renten (4177 Alters⸗ und 1873 Invalidenrenten) bewilligt bezw. zuerkannt worden. Davon kamen wieder in Wegfall 1236 (762 + 474), so daß auf 1. Februar 1894 thatsächlich 4814 Fentet faher vor⸗ handen sind (3415 Alters⸗ und 1399 Invalidenrentner). Verglichen mit dem 1. Januar 1894 hat sich die Zahl der Invalidenrenten⸗ empfänger um 34 vermehrt, dagegen die Altersrenten erstmals um 6 vermindert. Die 4814 Rentenempfänger beziehen Renten im Ge⸗ sammtjahresbetrage von 603 018 ℳ 16 ₰ (mehr seit 1. Januar 1894 = 3431 ℳ 182). Der durchschnittliche Jahresbetrag einer Alters⸗ rente berechnet sich auf 128 ℳ 96 ₰, einer Invalidenrente auf 116 ℳ 24 ₰ (auf 1. Januar 1893 = 128 ℳ 74 ₰ und 114 ℳ 53 ₰).
Ausstellungs⸗Nachrichten.
Durch Verordnung der Königlich belgischen Regierung vom 26. Dezember 1893 ist bestimmt worden, daß den zu der diesjährigen Weltausstellung in Antwerpen eingeführten fremden Aus⸗ stellungsgütern, welche demnächst zur Rückbeförderung gelangen, bei Erfüllung der von dem Königlich belgischen Finanz⸗Minister fest⸗ zusetzenden Kontrolvorschriften Zollfreiheit gewährt werde.
Sicherem Vernehmen nach ist der Eröffnungs⸗Termin der metallurgischen und Minen⸗Ausstellung in Santiago in Chile, von welcher bereits in Nr. 283 des „R.⸗ u. St.⸗A.“ vom 27. November vorigen Jahres die Rede war, auf den September dieses Jahres festgesetzt. Die Dauer der Ausstellung dürfte sechs Monate nicht übersteigen. 8
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Nürnberg wird der „Voss. Z.“ über den dortigen Formerausstand (vgl. Nr. 6 u. folgd. d. Bl.) geschrieben: Die feiernden Former nehmen nach dem Spruch des Schiedsgerichts die Accordarbeit unter der Zusicherung der bisherigen Lohnhöhe und unter Wiederanstellung sämmtlicher feiernden Arbeiter wieder auf. Die Arbeitgeber sträuben sich gegen letztere Bedingung, da die Arbeits⸗ Heecenhet geringer geworden sei, doch ist eine Aussöhnung zu er⸗
offen. 8 Hier in Berlin fand am letzten Sonntag eine Versammlung der Steinbildhauer statt, in der, wie die Berliner „Volksz.“ be⸗ richtet, über den Ausstand bei der Firma K. Schilling verhandelt wurde. (Vgl. Nr. 29 d. B.) Als Ursachen des Ausstandes bezeichnete Steinmetz G. Winkler das Festhalten der Firma an der Accord⸗ arbeit, bei der es den Arbeitern unmöglich sei, den im Lohntarif für Steinbildhauer festgesetzten Minimallohn von 6 ℳ zu erreichen. Die Forderungen der Gesellen um Ge⸗ währung dieses Minimallohns bei der im Steinmetzgewerbe üblichen Arbeitszeit von 7 ½ Stunden habe die Firma zurückgewiesen. — Die Zahl der Ausständigen beträgt 21. — In einer längeren Entschließung erklärte die Versammlung ihre Zustimmung zu dem Vorgehen der Berufsgenossen und beschloß, die arbeitenden Bildhauer zu verpflichten, von ihrem Wochenverdienst 6 ½ % an die Unterstützungskasse abzu⸗ Refern, wovon 2 % für die Frankfurter Strikenden verwandt werden sollen. Die Verheiratheten sollen mit 18 ℳ, die Ledigen mit 15 ℳ unterstützt werden.
In Wien fanden gestern zwei von Sozialdemokraten einberufene Versammlungen Arbeitsloser statt; die eine verlief ruhig, die andere wurde wegen der Ausfälle eines Redners gegen die bestehende Gesellschaft von der Behörde aufgelöst. — Ein Wiener Telegramm des „D. B. H.“ meldet: Auf dem Hermengilden⸗Schachte des Nordbahn⸗Bergbaues in Polnisch⸗Ostrau ist ein Theil⸗ ausstand ausgebrochen, die Arbeiter verlangen eine Lohnerhöhung.
Nr. 3 der „Zeitschrift der Zentralstelle für Arbeiter⸗ Wohlfahrtseinrichtungen“, herausgegeben von Dr. Jul. Post, Geheimem Regierungs⸗ und vortragendem Rath im Königlich preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe, Professor Konrad
artmann, Regierungs⸗Rath und ständigem Mitglied des Reichs⸗
ersicherungsamts, und Dr. H. Albrecht in Groß⸗Lichterfelde, hat folgenden Inhalt: Wohlfahrtseinrichtungen: Amerikanische Arbeiterwohnungen. — Berichte und Korrespondenzen: Allgemeines. Hauswirthschaftlicher Unterricht. Volks⸗ und Jugendspiele. Wohnung. — Feuilleton: Ein Elternabend. Gewerbehygiene und Unfallverhütung: Luftraum und Lufterforderniß in Fabrik⸗ und Werkstatträumen. — Berichte und Korrespondenzen: Berufskrank⸗ heiten und ihre Verhütung. Staubfreie Aufbewahrung von Kleidungs⸗
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks
an der Ruhr und in Oberschlesien. 81
1G An der Ruhr sind am 7. d. M. gestellt 10 518, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.
In Obers vre ien sind am 6. d. M. gestellt 3929, nicht recht⸗
A“
zeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs⸗Versteigerungen. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin standen am 6. Februar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Schwedenstraße, dem Ackerpächter Ludwig Rehfeldt gehörig; Fläche 4,44 a; Mindestgebot 3000 ℳ; für das Meistgebot von 60 050 ℳ wurde der Rentier August Rammelt, Usedomstr. 56 b, Ersteher. — Ließgnitzerstraße 42, dem Schlächtermeister F. L. Platz gehörig; Mindestgebot 1100 ℳ; Fläche 6,24 a; Nutzungs⸗ werth 10 400 ℳ; für das eiseint von 159 000 ℳ wurde der Bäckermeister Robert Kropf, Neichenbergerstr. 185, Ersteher. Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin stand das im Grundbuche von Schmargendorf Band 4 Blatt Nr. 130 auf den Namen der Kaufleute Isidor Abrahamsohn und Heinrich Alt eingetragene, zu reeen Warnemünderstraße, belegene Grundstück zum Zweck der Auseinandersetzung zur Versteigerung; für das Meistgebot von 100 ℳ wurde der 8 Heinrich Alt zu Berkin, Johanniterstraße 17, rsteher.
Im . t9 B. Zwangsvollstreckung stand
das im Grundbuche von Lan Band 4 Blatt Nr. 130 auf den
8 525 180 400
des ganzen Börsenverlaufs mit wenigen Reaktionen auf a Liguidation, günstiges Mais scho chte sich
Namen des Kaufmanns André Schimming zu Berlin eingetragene
zu Lankwitz belegene Grundstück zur Versteigerung; Fläche 35,89 a,
Mindestgebot 394 ℳ; für das Meistgebot von 17 050 ℳ wurde das
Fräulein Antonie Krautwurst zu Berlin, Bernburgerstraße 13, rsteherin. —
— Dem Aufsichtsrath der Berliner Bank wurde in seiner gestrigen Sitzung die Bilanz für 1893 vorgelegt, die einen Bruttogewinn von 571 658 ℳ (1892 592 238 ℳ) und nach Abzug für Unkosten, Steuern und Utensilien im Betrage von 170 594 ℳ
(1892 164 789 ℳ) einen Reingewinn von 401 064 (1892 427 448) ℳ
ergiebt. Die Direktion schlägt vor, auf das Aktienkapital von 5 000 000 ℳ eine Dividende von 5 % (1892 6 %) zu vertheilen und 91 717 ℳ (1892 60 776 ℳ) dem pezialreservefonds zuzuführen, welchem statutengemäß die Abschreibungen mit 55 271 ℳ (1892 54 093 ℳ) entnommen sind. An dem Gewinn haben theil das Zinsen⸗Konto mit 297 222 ℳ (1892 281 605 ℳ), das Provisions⸗Konto mit 195 297 ℳ (1892 219 650 ℳ), das Devisen⸗ und Kupon⸗Konto mit 28 385 ℳ (1892 20 700 ℳ) und das Effekten⸗Konto mit 50 753 ℳ (1892 63 952 ℳ). 8
— Nach dem Jahresbericht der Bank des Berliner Kassen⸗ vereins für 1893 bewegte sich die geschäftliche Thätigkeit in den gleichen Grenzen wie im Vorjahre, so daß ein Gesammtumsatz von 21 ½ Milliarde Mark zu verzeichnen war gegen 20 ¼ im Vorjahre. Im einzelnen ist der Inkassoverkehr um 444 Millionen Mark gestiegen. Bemerkenswerth ist das Plus der Einlieferung, welches die Monate Februar, März und April zum Betrage von etwa 600 Millionen
rachten; die erhöhten Umsätze ergaben sich augenscheinlich aus den mit der österreichischen Valutaregulierung zusammenhängenden Finanzoperation. Das“ finanzielle Ergebniß ist günstiger, als im Vorjahre. Zwar mußte die Verwaltung infolge des Rückgangs der Girokreditoren von durchschnittlich 28 Millionen in 1892 auf durchschnittlich 20 Millionen Mark in 1893 die Höhe der eigenen Anlage im Diskont⸗ und Lombardverkehr gleichfalls verringern, jedoch wurde dies ungünstige Moment mehr als ausgeglichen durch den bei weitem höheren Zinsfuß, der erzielt werden konnte. Während der Privatdiskont an der Berliner Börse im Durch⸗ schnitt des Jahres 1892 auf den Satz von 1,80 % herab⸗ gedrückt war, betrug er infolge der Geldknappheit, die das ganze zweite Quartal auszeichnete, im Berichtsjahr 3,17 %. Für feste Darlehne zu Ultimozwecken hob sich der Zinsfuß im Jahres⸗ mittel von 2,31 auf 3,90 %. Der Gesammtumsatz betrug in Ein⸗ gang und Ausgang zusammengenommen: im Bankverkehr 1893 337 572 500 ℳ (1892: 367 646 500 ℳ), im Inkassoverkehr ℳ (1892: 8 081 675 800 ℳ), im⸗Giroverkehr 8 923 090 800 ℳ (1892: 8 575 639 600 ℳ), im Reichsbank⸗ verkehr 3 620 463 600 ℳ (1892: 3 231 567 400 ℳ), zusamme 21 406 307 300 ℳ (1892: 20 256 529 300 ℳ). Verdient wurda auf diskontierte inländische Wechsel 467 792 ℳ (373 891 ℳ
auf diskontierte gekündigte Effekten 1700 ℳ (2656 ℳℳ), auf Lombarddarlehne 218 421 ℳ (153 199 ℳ), zusammen 687 914 ℳ (529 746 ℳ). Dazu wurden die im vorigen Jahre zur Lösung noch laufender Verpflichtungen und zur Abrundung reservierten 7964 ℳ (7466 ℳ) wieder vereinnahmt, sodaß die Ge⸗ sammteinnahme sich auf 695 878 ℳ (537 212 ℳ) stellte. Hiervon gehen ab Verwaltungsunkosten ꝛc. im Betrage von 181 533 ℳ, die zur Lösung noch laufender Verpflichtungen sowie zur Abrundung reservierten 3706 ℳ (7964 ℳ), sodaß als Reingewinn verbleiben 510 638 ℳ (430 851 ℳ). Davon sind 30 638 ℳ (25 851 ℳ) zu Tantièmen und die verbleibenden 480 000 ℳ zur Vertheilung auf die Aktien bestimmt. Die Dividende beträgt daher 5 ½ % (4 ½ %).
— Der Aufsichtsrath der Bayerischen Handelsbank wird bei einem Reinerträgniß von 1 914 462 ℳ eine Dividende von 77/10 % bei der Generalversammlung in Vorschlag bringen.
— Bei der Feuerversicherungsbank für Deutschland zu Gotha, die im Jahre 1821 auf Gegenseitigkeit errichtet ist, waren im Jahre 1893 für 4 661 954 500 ℳ (gegen 1892 mehr 138 236 600 ℳ) Versicherungen in Kraft. Die Prämieneinnahme betrug im Jahre 1893: 14 420 039 ℳ (gegen 1892 mehr 398 995 40) Von der Prämieneinnahme wird in jedem Jahre der nicht zur Bezahlung der Schäden und Verwaltungskosten, sowie für die Prämienreserve erforder⸗ liche Betrag den Versicherten zurückgewährt. Nach dem jetzt veröffentlichten Rechnungsabschlusse für das Jahr 1893 betrug dieser den Versicherten wieder zufließende Ueberschuß 10 266 261 ℳ, gleich 72 % der Fnn. zahlten Prämie. Im Durchschnitt der zwanzig Jahre von 1874 bis 1893 wurden jährlich 75,23 % der eingezahlten Prämien an Ueber⸗ schuß den Versicherten zurückerstattet. 1
— Der Verwaltungsrath der Norddeutschen Bank in Hamburg hat, wie „W. T. B.“ meldet, beschlossen, für das Jahn 1893 eine Dividende von 4 % gegen 4 ½ % im Vorjahre zu ver⸗ theilen und einen entsprechend größeren Betrag zur Abschreibung auf Konsortialkonto zu verwenden. Die Generalversammlung findet am
10. März statt. Magdeburg, 7. Februar. (W. T. B.) Zuckerberichr. Kornzucker exkl., von 92 % —,—, neue 13,90, Kornzucker al. 88 % Rendement 12,85, neue 13,40, Nachprodukte exkl., 75 % Rende⸗ ment 10,60. Fest. Brotraffinade I. 26,00, Brotraffinade II. 25,75, Gem. Raffinade mit Faß 26,25. Gem. Melis I. mit Faß 24,/75. Fest. Rohzucker. I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Februar 13,02 ⅛ bez., 13,09 Br., pr. März 13,05 bez. und Br., pr. April 13,12 ⅞ bez. u. Br., per Mai 13,20 bez. u. Br. Fest. 1 Leipzig, 7. Februar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata Grundmuster B. per Februar 3,40 ℳ, per März 3,42 ½ ℳ per April 3,45 ℳ, per Mai 3,47 ½ ℳ, per Juni 3,52 & ℳ, per Juli 3,55 ℳ, per August 3,57 ½ ℳ, per September 3,60 ℳ, per Oktober 3,62 ½ ℳ, per November 3,62 ½ ℳ, per Dezember 3,62 ½ ℳ Umsatz 25 000 kg. 1 Bremen, 7. Februar. (W. T. B.) Börfen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗ Börse.) Still. Loko 4,80. — Baumwolle. Geschäftslos. Upland middling, loko 40 4. — Schmalz. Flau. Wilcox 40 ½ ₰, Armourk shield 40 ₰, Cudahy 41 ½ +ℳ, Fairbanks 35 ₰. Speck. Niedriger. Short clear middl. loko 36 ¼, Februar⸗Abladung 36. — Wolle. Umsatz 87 Ballen. — Taback, Umsatz 11 Faß Virginy,
1485 Packen St. Felix. 1 1 (W. T. B.) Wollauktion. Schluß
London, 7. Februar. stetig.
An der Küste 2 Weizenladungen angeboten.
96 % Javazucker loko 15 ¼ stetig, Ruven⸗Rohzucker lolo 13 fest. — Chile⸗Kupfer 41 ½, pr. 3 Monat 41 %⅜.
Madrid, 7. Februar. (W. T. B.) Die nationale Ver⸗ einigung der Industriellen von Katalonien, Biscava und Asturien gegen die überhand nehmende Einfuhr ausländische Erzeugnisse, besonderz deutscher, englischer und italienischer, buf⸗ sich nunmehr endgültig gebildet. 1
(W. T. B.) Java⸗Ka fftn’
Amsterdam, 7. Februar. good ordinary 52 l. — Bankazinn 44 ½. 4 New⸗York, 7. Februar. (W. T. B.) Die Börse eröffuct schwach und mit niedrigeren Kursen, im Verlauf wurde die Stimmm recht gedrückt; der Schluß war schwach. Der Umsatz der Aktien betrug 139 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 155 000 Unzen
geschätzt. Die Sil berverkäufe betrugen 10/000 Unzen.
Weizen eröffnete schwach und fiel darauf heftig auf große Ver⸗ käufe für fremde und heimische Rechnung, kräftigte sich dann 8 Kaufordres und Deckungen der Baissiers, schließlich wiederum fallene Schluß schwach. — Mais schwächte sich nach Eröffnung etwas 0 auf lokale Verkäufe und entsprechend der Mattigkeit in den Weizen⸗ märkten, später erholt. Segke eeeg. “
Chicago, 7. Februar. (W. T. B.) Weizen fallend Seem
Wetter und große Ankünfte im Nordwesten. —†
nach Eröffnung etwas stetig. 8
8 um Deutschen Reichs⸗A
1 34.
Zweite Beilage
nzeiger und Königich Preuischen Stauts⸗Anzeiger.
Berlin, Donnerstag, den 8. Februar
Königreich Preußen. 8 Kriegs⸗Ministerium. V
Ausfuhrungsbestimmungen zu dem Gesetz vom 14. Januar 1894, betreffend die Gewährung von Unterstützungen an Invalide aus den Kriegen vor 1870 und an deren Hinterbliebene.
A. Offiziere, Sanitäts⸗Offiziere und Beamte.
Zu §§ 1 und 4.
Ddie Zuschüsse, welche auf Grund der §§ 1 und 4 den pensionierten, infolge der Kriege vor 1870 invalide ꝛc. ge⸗ wordenen Offizieren, Sanitäts⸗Offizieren und Beamten vom 1. April 1893 ab zuständig sind, werden denselben von der Pensionsabtheilung des Kriegs⸗Ministeriums angewiesen werden, ohne daß es dieserhalb zunächst eines besonderen Antrags seitens der Betheiligten bedarf.
Bei der großen Zahl dieser W ist es jedoch nicht möglich, sie sämmtlich vor Ende März 1894 zu befriedigen.
Diejenigen vorgenannten Offiziere ꝛc., denen über die An⸗ weisung der ihnen vermeintlich zuständigen Gebührnisse bis Ende März 1894 noch keine Mittheilung zugegangen ist, wollen sich sodann in dieser Angelegenheit an die vorgenannte Ab⸗ theilung wenden.
. B. Militärpersonen der Unterklassen.
Zu §§ 1 und 4.
Die Höhe der Zuschüsse, welche den Invaliden aus den Kriegen vor 1870 zu den bisherigen Invalidengebührnissen zu sind, ergiebt sich aus dem Mehrbetrag der nach dem
esetze vom 27. Juni 1871 nebst den dazu ergangenen Ab⸗ kränderungen zu berechnenden Pensionen und Pensionszulagen. 881 Ermittelung des Zuschußbetrages sind sonach in Ansatz zu bringen: a. die dem Grade der Erwerbsunfähigkeit entsprechende Pensionsklasse, b1“ b. die Kriegszulage, c. Verstümmelungszulagen, “ d. die Zulage für Nichtbenutzung des Zivilversorgungs⸗ scheins. 6 1 u a. Pensionen.
Da in dem Militär⸗Pensionsgesetz vom 27. Juni 1871 fünf Pensionsklassen, in dem Gesetz vom 6. Juli 1865 nur vier dergleichen vorgesehen sind, ist es nicht angängig, an Stelle der nach dem letzteren Gesetz gewährten Pensionsklasse ohne weiteres dieselbe Klasse des Gesetzes vom 27. Juni 1871 in Ansatz zu bringen; es ist vielmehr in jedem einzelnen Fall u prüfen, welche Pensionsklasse nach dem Grad der bei dem Invaliden festgestellten Erwerbsunfähigkeit zuständig sein würde. So ist z. B. füͤr einen Invaliden, der die Pension 1. Klasse
8
des gsebs vom 6. Juli 1865 bezieht, die 1. Klasse des Gesetzes vom 27. Juni 1871 nur dann als zuständig zu berechnen, wenn bei demselben, neben völliger Erwerbsunfähigkeit, durch das die Invalidität bedingende Leiden zugleich ein Krankheitszustand besteht, der fremde Wartung und Pflege erfordert.
Bestehen über die Zulässigkeit der Annahme eines solchen Zustandes Zweifel, dann ist die ärztliche Untersuchung und Begutachtung des Invaliden nach dieser Richtung hin zu veranlassen.
„Invalide, welche einfach verstümmelt sind, werden als gänzlich erwerbsunfähig, solche, die mehrfach verstümmelt sind, als fremder Wartung und Pflege bedürftig angesehen.
Zu b. Kriegszulage.
Für diejenigen Invaliden, welche bereits zur Verwundungs⸗ zulage des § 12 des Gesetzes vom 6. Juli 1 bezw. des § 1 des Gesetzes vom 9. Februar 1867 im Betrage von 6 ℳ an⸗ erkannt sind, ist die Kriegszulage von 9 ℳ als zuständig zu berechnen.
Bei den übrigen Invaliden, gleichviel, ob deren Invalidität durch äußere oder innere Kriegsdienstbeschädigung veranlaßt worden ist, kommt die Kriegszulage mit dem Betrage von 9 ℳ neu in Berechnung.
Zu c. Verstümmelungszulagen.
Diejenigen Invaliden, welchen bereits Verstümmelungs⸗ zulagen des § 13 des Gesetzes vom 6. Juli 1865 bz. des 5 2 des Gesetzes vom 9. Februar 1867 bewilligt sind, erhalten diese Zulagen nach den höheren Sätzen des § 72 des Militär⸗ Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871. .
Im übrigen ist sowohl bei diesen wie auch bei denjenigen Invaliden aus den Kriegen vor 1870, welchen Verstümmelungs⸗ sulagen nicht bewilligt sind, die Frage bezüglich der Zuständig⸗ eit derartiger Zulagen unter Zugrundelegung der günstigeren Bestimmungen des Militär⸗Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871. zu erörtern.
In zweifelhaften Fällen ist Klarstellung der Frage, ob einfache oder mehrfache Verstümmelung vorliegt, durch ärztliche
Untersuchung und Begutachtung herbeizuführen.
Zu d. Zulage für Nichtbenutzung des ivilversorgungsscheins. 28
Neben einer Verstümmelungszulage ist die Zulage für Nichtbenutzung des Zivilversorgungsscheins nur in der bis⸗ herigen Höhe von 9 ℳ zuständig.
Für die übrigen im Genusse der Zulage des § 14 des Gesetzes vom 6. Juli 1865 sich befindenden Invaliden aus den Kriegen vor 1870 ist die beregte Zulage nach dem Satze von 12 ℳ als zuständig zu berechnen.
In Fällen, in denen bei der Art des die Invalidität bedingenden Leidens — wie z. B. bei Epilepsie — § 27 des Gesetzes vom 6. Juli 1865 — es gerechtfertigt erscheint, die Zulage für Nichtbenutzung des Zivilversorgungsscheins neu in
Ansatz zu bringen, sind bezügliche Anträge dem Departement für das Invalidenwesen zur Entscheidung vorzulegen. Vorher ist jedoch festzustellen, daß der Invalide von dem Zivilver⸗ orgungsschein niemals Gebrauch gemacht, auch den Schein elbst durch rechtskräftiges Erkenntfniß nicht verwirkt hat. — ⸗Die vorstehenden Ausführungen finden gleichmäßige An⸗ wendung auf die im § 58 der Instruktion vom 26. Juni 1877 bezeichneten Kriegsinvaliden mit Ausnahme der unter d und f ebendaselbst bezeichneten Invaliden. v“
1“
Die Mehrbeträge der ermittelten höheren Invaliden⸗Ge⸗ bührnisse sind vom 1. April 1893 ab, als dem Eintritt der
verbindlichen Kraft des Gesetzes, zu gewähren. 8
Zu § 6.
Die Bezirks⸗Kommandos haben alsbald durch allgemeine öffentliche Bekanntmachung die in Betracht kommenden In⸗ validen “ sich unter Beibringung ihrer Militär⸗ papiere und des Pensions⸗Quittungsbuches zur Erlangung der nach § 1 des Gesetzes vom 14. Januar 1894 zu gewährenden Pensionszuschüsse persönlich oder schriftlich bei dem zuständigen Bezirks⸗Feldwebel anzumelden.
Nach Beschaffung der Invalidenakten ist zunächst fest⸗ zustellen, daß der Invalide den Anspruch auf die ihm s. 3. zuerkannten Invaliden⸗Gebührnisse durch strafgerichtliches Er⸗ kenntniß nicht verloren hat.
Eine Vervollständigung der Invalidenakten durch Ein⸗ forderung von Auszügen aus Kriegsstammlisten, Lazareth⸗ papieren und dergleichen ist nicht erforderlich; dagegen müssen die ärztlichen Zeugnisse über die Folgen der erlittenen Kriegs⸗ dienstbeschädigung sowie die Anerkennungs⸗Verfügungen des General⸗Kommandos in den Akten unbedingt vorhanden sein.
Von derjenigen Anerkennungs⸗Verfügung ausgehend, durch welche die Gebührnisse bewilligt worden sind, die der Invalide gegenwärtig bezieht, ist der Mehrbetrag der höheren Invaliden⸗ Gebührnisse nach beiliegendem Muster (D durch die zu⸗ ständigen Hesisefommnanis zu berechnen und die Bewilli⸗ gung der Zuschüsse von Fall zu Fall auf dem Dienstwege bei
en Königlichen General⸗Kommandos zu beantragen.
Eine Beschleunigung der Anweisungen ist anzustreben, und sind daher bestimmte Zeitfristen für Einreichung der Anträge der Bezirks⸗Kommandos nicht festzusezen.
Bestehen über die Zuständigkeit der in Ansatz zu bringen⸗ den Pensionsbeträge Zweifel, dann ist in solchen Fällen die Entscheidung des Kriegs⸗Ministeriwms, Departements für das Invalidenwesen, einzuholen.
Die Anerkennungs⸗Verfügungen, in welchen ersichtlich zu machen ist, daß es sich um Peastons zuschüsse zufolge Gesetzes vom 14. Januar 1894“ handelt, haben nur auf Zahlung des monatlichen Mehrbetrags der gegen früher zu⸗
ständigen — nicht aber auf den Gesammtbetrag der Invaliden⸗ Gebührnisse — zu lauten. 1
8 8 8
Muster I.
Berechnung
.. N. N. zu N., gemäß Gesetzes vom 14. Januar 1894 zu gewährenden Pensionszuschusses zu seinen bisherigen Invaliden⸗Gebührnissen.
Bezieht an Invaliden⸗Gebührnissen nach dem Gesetz vom 6. Juli 1865
Nach Maßgabe des Gesetzes vom 27. Juni 1871 und den dazu ergangenen Abänderungen würden zuständig sein
Mithin mehr
“
Grad der Dienst⸗ Penston
Verstüm⸗ Pension
vil⸗
vI.IEIIIV.
gungs⸗
Ver⸗ melungs⸗ I. IIII. IV.V.
und
Klasse
Krieg
zulagen
sor
wun⸗
Klasse
i⸗
Verstüm⸗ melungs⸗ zulagen
11“
e1““ Bemerkungen
für enutzung
Zivilver⸗ ngsscheins Zetrage von
ür Nicht⸗
1
Erwerbsunfähigkeit
tzung des
er scheins Hat den 5
dungs⸗ zulage
zu⸗ lage
Zulage für Nicht⸗ benu
versorgungsschein
fach
ein⸗
fach
ulagen t
ich des g.
8E sor
mehr⸗
fach
ulage f nutzung des
8
im zulage
vilversorgungs⸗
scheins
& in Summa
Verstümmelungs⸗
& Pension
ℳ
Dauernd ganzinvalide, völlig erwerbsunfähig, einfach verstümmelt, untauglich zur Ver⸗ wendung im Zivil⸗ dienst, infolge Ver⸗
8 wundung vor dem
11“] “ Feinde.
Unteroffizier, Dauernd ganzinvalide,
Invalide aus größtentheils er⸗ dem Kriege werbsunfähig infolge 1864 äußerer Kriegsdienst⸗
beschädigung.
Musketier, Dauernd ganzinvalide,
Invalide aus größtentheits er⸗ dem Kriege werbsunfähig infolge 1866 innerer Kriegsdienst⸗
beschädigung.
swie vor, jedoch völlig
erwerbsunfähig und
untauglich zur Ver⸗ wendung im Zivil⸗ dienst innere
Kriegsdienstbeschädi⸗
gung.
Dauernd ganzinvalide,
theilweise erwerbs⸗
unfähig infolge Ver⸗ wundung vor dem
Feinde.
Dauernd ganzinvalide
— infolge äußerer
Kriegsdienstbeschädi⸗
gung.
Dauernd ganzinvalide,
völlig erwerbsunfähi⸗
erblindet, untaugli für Zivildienst infolge
Verwundung vor dem
Feinde.
.Dauernd ganzinvalide,
völlig erwerbsunfähig
infolge äußerer Kriegs⸗ dienstbeschädigung.
Feldwebel, Invallde aus
(8 Zivilv
6 9
s Kriegszulage
— — 90⁰
*) Kann wegen der Folgen der Verwun⸗ dung ohne fremde Wartung und Pflege nicht bestehen
18
.*²) Infolge der äußeren Kriegsdienst⸗ beschädigung besteht: Verlust eines Auges bei nicht völliger Ge⸗ brauchsfähigkeit des anderen Auges — da⸗ her gemäß 72 Ges. 27. 6. 71 als einf⸗ verstümmelt und dem⸗ zufolge nach § 73 a. a. O. als gänzlich er⸗ werbsunfähig anzu⸗ sehe
Wö’— 4* I1
*) Als Folgezustan der Verwundung be⸗ ssteht neben Erblin⸗ dung noch Verlust der Sprache, daher drei⸗ fach 5
esan
18 in pensibesendh -füc ng gem. Abschnitt II 8 Gesetzes vom