In gleicher Weise ist zu verfahren hinsichtlich der Pensions⸗ zuschüsse, welche den etwa jetzt noch neu anzuerkennenden In⸗ aliden aus den Kriegen vor 1870 zu gewähren sind. Anfangs Dezember 1894 ist dem Departement für das ““ eine Nachweisung nach beiliegendem Muster h einzureichen. 8
C. Bewilligungen für Hinterbliebene.
Zu §§ 3 und 4. “
I1. Die aus § 3 des Gesetzes sich ergebende Gleichstellung der Hinterbliebenen von Theilnehmern an den Kriegen vor 1870 mit denen von 1870/71 hat 1) die Erhöhung der den Wittwen nach Maßgabe früherer ßeseflicher oder landesherrlicher Bestimmungen und Verfügungen bewilligten Sätze auf diejenigen des Militär⸗Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 zur Folge; sie gewährt ferner 2) ein neues Versorgungsrecht: a. für die Ehefrauen der nach den früheren Kriegen Ver⸗ mißten und für diejenigen Wittwen, denen die Unterstützung bisher mangels ihrer Bedürftigkeit hat versagt oder nach Be⸗
eitigung der Bedürftigkeit hat entzogen werden müssen,
b. gür diejenigen Wittwen, deren Ehemann an den Folgen
iner durch den Krieg verursachten inneren oder äußeren Be⸗ chädigung innerhalb eines Jahres nach dem den betreffenden
rieg beendigenden Frieden verstorben ist,
c. für diejenigen Eltern und Großeltern, welche Ansprüche
im Sinne des letzten Absatzes der §§ 42 und 96 des Militär⸗ Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 begründen können.
Die Zahlbarmachung der erhöhten Sätze wird seitens der “ des Kriegs⸗Ministeriums veranlaßt erden.
b Besonderer Anträge seitens der Hinterbliebenen bedarf es
dieserhalb erst, wenn bis zum 31. März 1894 die Anweisung icht erfolgt ist.
Zu I 2 a-—c.
Die Hinterbliebenen der hier S Kategorien haben hre Ansprüche bei dem zuständigen Landrathsamt (Bezirks⸗ amt, Kreis⸗Direktion ꝛc.) oder der Polizeiverwaltung ihres Wohnorts geltend zu machen. 8 Die über die Vorbereitung der Anträge auf gesetzliche Wittwen⸗ ꝛc. Beihilfen durch die genannten Dienststellen, über Form, Begründung u. s. w. derselben gegebenen Bestimmungen gelten auch für die vorliegenden Fälle. Die Landrathsämter ꝛc. geben die vorbereiteten Anträge an die zuständigen Regie⸗ rungen ꝛc. weiter. Von letzteren werden die erhobenen An⸗ sprüche geprüft und diejenigen, welche sich zweifellos als un⸗ begründet erweisen, ohne weiteres zurückgewiesen, die begründet erscheinenden Anträge dagegen der eilung des Kriegs⸗Ministeriums zur weiteren Veranlassung vorgelegt. II. Pon den den Wittwen schleswig⸗holsteinscher Keeres⸗ angehörigen auf Grund der Bundesgesetze vom 14. Juni 1868 G 6 Abs. 1) und vom 3. März 1870 (§ 8 Abs. 1) [Bundes⸗ esetzblatt 1868 Seite 335 und Bundes⸗Gesetzblatt 1870 bewilligten Beihilfen können nur diejenigen auf die im “ vom 27. Juni 1871 vorgesehenen Sätze erhöht werden, welche gewährt worden sind, weil der den Anspruch begründende Heeresangehörige entweder in den Feldzügen 1848 bis 1850 geblieben oder an den erlittenen Verwundungen oder an den Folgen einer durch den Krieg verursachten inneren oder äußeren Beschädigung innerhalb eines Jahres nach der Auflösung der vormaligen schleswig⸗holsteinschen Armee ge⸗ storben ist. 8 Wegen Neubewilligung von Unterstützungen an Hinter⸗ bliebene früherer Angehörigen der schleswig⸗holsteinschen Armee gilt das vorstehend unter I 2 a —e Gesagte.
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III. Der Erlaß des Departements für das Invaliden⸗ wesen vom 22. Oktober 1887 — Nr. 2027/9. 87. C. 2 —, be⸗ treffend die gnadenweise Gewährung von Unterstützungen aus dem Allerhöchsten Dispositionsfonds bei der Reichs⸗Hauptkasse an die Hinterbliebenen von Kriegsinvaliden aus dem Kriege 1870/71, findet auf die Hinterbliebenen von Kriegsinvaliden aus den Kriegen vor 1870 gleichmäßige Anwendung.
IV. Es wird be ondesg darauf hingewiesen, daß den Wittwen im Falle ihrer Wiederverheirathung mit einem Deutschen die Unterstützung noch auf 12 Monate belassen bleibt.
D. Gemeinsame Bestimmungen.
I. Die sämmtlichen Zuschüsse unterliegen den Bestim⸗ mungen über das Ruhen der Pension nach Maßgabe des Militär⸗Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871, der Novelle vom 22. Mai 1893, des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873 und der zu diesen Gesetzen erlassenen Ausführungsbestim⸗ mungen. 8 “
sie nicht in Betreff der Offiziere, Sanitäts⸗Offiziere und
Die etwa erforderliche Pensions⸗Neuregelung Ffat soweit
Beamten mit der Anweisung nach Maßgabe des oben unter A Bestimmten bereits von der Pensionsabtheilung des Kriegs⸗ Ministeriums bewirkt wird, durch die zuständige Regierung ꝛc. auf Anzeige der dem betreffenden Pensionär vorgesetzten Dienst⸗ behörde (Anstellungsbehörde).
Der hat zur Vermeidung von Pensionsüber⸗ hebungen seiner vorgesetzten Dienstbehörde von der erfolgten Mehrbewilligung sofort Anzeige zu machen.
II. Die Verrechnung der bewilligten Zuschüsse und Unter⸗ stützungen erfolgt bei denjenigen Titeln des Etats⸗Kapitels 80 (Inva beeö ꝛc. infolge der Kriege vor 1870), unter 1u die bisherigen gesetzlichen Bewilligungen nachgewiesen werden. 8 “
Berlin, den 25. Januar 1894.
Bronsart von Schellendorff. 3 116““ 1“ 1“
Nachweisung 8 der bis zum 1. Dezember 1894 verfügten Umanerkennungen von Invaliden auf Grund des Gesetzes vom 14. Januar 18.
aZͤͤͤͤͤͤͤqͤͤqqͤ11111414244
—
Es sind mehr bewilligt worden an:
88
Invaliden⸗Pension Kriegszulage
Zulage für Nicht⸗ benutzung des Zivil⸗ versorgungsscheins
Verstümmelungs⸗ zulagen
Gesammt⸗ Jahres⸗ betrag der
Gesammt⸗ Jahres⸗ betrag der Mehr⸗ b. 9 ℳ Mehr⸗ bewilligung! monatlich bewilligung
ℳ ℳ
Köpfe a. 3 ℳ
Gesammt⸗ Jahres⸗ betrag der Mehr⸗ bewilligung
Gesammt⸗ Jahres⸗ 8 betrag der Mehr⸗ bewilligung
ℳ
Köpfe
h jährlichen
Mehrbewilligung
monatlich
Sergeanten
Unteroffiziere
Gemeine
Invaliden⸗ Gebührnisse IIZnvaliden⸗ Pensionen Kriegs⸗ zulagen Verstüm⸗ melungs⸗ zulagen
benußan des Zivil⸗ forghengß orgungs⸗ scheins
Zusammen
das Königliche Kriegs⸗Ministerium, Departement für das IE ““ erlin.
Literatur.
Militärisches. DOie Feier des fürfiigtebrtgen Militär⸗Dienst⸗ Jubiläums Seiner Majestät des Königs Albert von Sachsen in Dresden am 22. und 23. Oktober 1893. Eine Gedenkschrift für Sachsens Volk und Heer, zusammengestellt von Max Dittrich. Dresden, Verlag von Fr. Tittel S er (Kreyß und Kunath). — Der durch die Herausgabe mehrerer viel gelesener und weit verbreiteter patriotischer Werke bekannte Verfasser hat sich mit der Zusammenstellung einer Schilderung der Feierlichkeiten zu Ehren des fünfzigjährigen Militär⸗Jubiläums des Königs von Sachfen, des erfolg⸗ reichen und ruhmgekrönten Feldherrn aus der großen Kriegszeit, ein anerkennenswerthes Verdienst um das deutsche Volk erworben, da nicht nur in Sachsens Volk und Heer, sondern im gesammten deutschen Heere und in allen Schichten der Bevölkerung bis hinauf zu den deutschen Bundesfürsten das im Oktober vorigen Jahres in Gegen⸗ wart Seiner Majestät des Kaisers und der sämmtlichen kom⸗ mandierenden Generale in Dresden gefeierte Fest mit theilnahms⸗ vollem und sympathischem Interesse verfolgt wurde. Die Erinnerung an die denkwürdigen Tage wird dadurch dem Gedächtniß erhaltan bleiben. Der Verfasser giebt zunächst eine F. xee. des von der Stadt für den Freudentag des Königs angelegten Festschmucks, der Vorfeier in den Schulen am 21. Oktober, der von den Musikkorps der in Dresden garnisonierenden Leib⸗Regimenter am 22. Oktober ausgeführten Morgenmusik im Residenzschlosse und der gottesdienstlichen Feier, bei welcher der Beschreibung des im Beisein des General⸗Feldmarschalls Senn Georg von Sachsen sowie seiner Söhne der Prinzen Johann eorg und Albert abgehaltenen Feldgottesdienstes besonders ein⸗ gehend gedacht und die nach Beendigung des Gottesdienstes vom Prinzen Georg an die Soldatengemeinde gehaltene An⸗ sprache im Wortlaut wiedergegeben wird. Nachdem jodann das herzliche Glückwunsch⸗Telegramm des Kaisers von Oester⸗ reich mitgetheilt und über den Beglückwünschungs⸗Empfang im Königlichen unter wörtlicher Wiedergabe der von Prinz Georg im Namen des Heeres verlesenen Adresse und der Ant⸗ wort des Königs sowie der übrigen Huldigungsschreiben berichtet worden ist, folgt eine ausführliche Beschreibung des mit der Ankunft Seiner Majestät des Kaisers nicht mehr nur das Sachsenland, sondern das ganze deutsche Vaterland umfassenden Haupttheils der Feier. Auch an dieser Stelle werden die beiden Kaiserlichen Handschreiben, welche die Mittheilung von der Verleihung eines Feldmarschallstabes und von der Ernennung zum Chef des 2. Preußischen Garde⸗Ulanen⸗ Regiments enthalten, sowie die Fics ag zew des Kaisers an der Spitze der kommandierenden Generale, die Kaiserliche Rede bei der Festtafel und die beiden Antworten des Königlichen Jubilars im Wortlaut mitgetheilt. Weiter folgt eine Schilderung der Festvorstellung im Hoftheater, wo das eigens für diesen Tag ge⸗ dichtete, an die erste oft gerühmte Waffenthat des jetzigen Königs im Jahre 1849 erinnernde militärische Genrebild „Die Feuertaufe“ von F. Koppel⸗Ellfeld mit packender Wirkung Fleben wurde, der Hul⸗ digungsscene der Königlich sächsischen ilitärvereine und der Dresdener Bürgerschaft, in Form und einer Serenade auf dem begeisterten Feepebungen des Fahrt zur Besichtigung der
1““
der mit verbundenen bekannten
Theaterplatz, und sächsischen Wolra als Musteranlagen
eines grc artigen Fackelzuges
Kasernen und Militär⸗Anstalten in der Albertstadt durch den König, Allerhöchstwelcher in stattlichem Wagenzuge mit den Fürstlichen Gästen dorthin fuhr. Mit der Mittheilung der aus Anlaß des Jubiläums verliehenen Auszeichnungen sowie der Gnadenbeweise, nach welchen einer Anzahl Militärgefangenen die Freiheit wiedergegeben oder doch ihre Strafe erheblich herabgesetzt ist, sowie des durch die amtliche Tagespresse bekannt Serach Königlichen Dankerlasses schließt der bereits in der zweiten Auflage vorliegende Bericht über die schöne Feier, dem die weiteste Verbreitung zu wünschen ist.
1 lkewirthkicha.— 3
Wissenschaftliche Gutachten über die Währungs⸗ frage. 4. Auflage. Berlin 1893. Verlag von Hermann Walther, Kleiststraße 14. — Die vorliegenden Gutachten sind zuerst im „Deutschen Wochenblatt“ erschienen, und jetzt als besonderes Heft beraa eben. Die sechs Gutachten stammen von Professor Dr. lielm Lexis in Göttingen, Professor Dr. William Scharling in Kopenhagen, Professor Dr. Friedrich Kleinwächter in Czernowitz, rofessor Dr. J. Conrad in Halle, Staats⸗Minister a. D. Dr. A.
Schäffle in Stuttgart und Hermann Schmidt in London.
Länderkunde.
Marokko. Materialien zur Kenntniß und Beurtheilung des Scherifenreichs und der Marokkofrage von Dr. Gustav Diercks. Berlin, Verlag von Siegfried Cronbach. — Der im Herbst des ver⸗ angenen Jahres zwischen Spanien und Marokko ausgebrochene Kon⸗ ikt hat wiederum die Blicke der politischen Welt auf jenes nord⸗ afrikanische Reich gelenkt, über dessen eigenartige innere Zustände und deren historische Entwickelung nur wenig bekannt ist. Man kann daher dem mit den dortigen Verhältnissen ver⸗ trauten Verfasser nur Dank dafür wissen, wenn er in dem vor⸗ liegenden Werke alle diejenigen Notizen zusammengestellt hat, die für jeden unentbehrlich sind, der sich ein annähernd richtiges Bild des früheren und des heutigen Marokko und der damit zusammenhängenden Marokkofrage machen will, nämlich: die markierenden Züge des Cha⸗ rakters des Landes und der Elemente, aus denen sich die Bevölkerung zusammensetzt; die nothwendigsten Daten, die ein gedrängtes Bild der eschichtlichen Entwickelung geben; die eigenartigsten kulturellen Er⸗ cehnungen der Seßs eit; die politischen und religiösen Zu⸗ tände des marokkani 65 Staats und die wirthschaftlichen Ver⸗ hältnisse des Landes, unter besonderer Berücksichtigung der reichen, natürlichen Hilfsquellen. Der Verfasser hat dabei auf allen feuilleto⸗ nistischen und beschreibenden Ausputz verzichtet und streng das vor⸗ gesteckte Ziel im Auge behalten. Besonders dankenswerth ist es, daß im Hinblick auf die augenblicklich zwischen Spanien und Marokko schwebenden Verhandlungen und zu deren besserem Verständniß der Wortlaut des Friedensvertrages zwischen Spanien und Marokko vom 26. Mai 1860, des Vertrages zwischen Spanien und Marokko vom 30. Oktober 1861, der Konvention über die Ausübung des Schutzrechts in Marokko vom 3. Juli 1880 und des deutsch⸗marokkanischen Handels⸗ vertrages beigefügt worden ist.
Schöne Literatur.
ꝙ& ritz Kögel: Gastgaben; Sprüche eines Wanderers. Leipzig, C. G. Naumann. kl. 8. 126 S. 2 ℳ In Goldschnitthand 3 ℳ — In zierlicher, ansprechender Form werden die Sprüche geboten, die, im Wandel der Zeiten, Stimmungen und Seee entstanden, durchaus natürliche Ungezwungenheit zeigen und deshalb vom Leser
frisch und theilnahmsvoll empfunden werden. Welchen Reichthums der Dichter sch läßt folgender Spruch ermessen: ie man im Herbst die Nüsse schüttelt, 88 Schütt'l' ich Sprüche und Lieder; Wenn man einmal am Baume rüttelt, Fallen hundert hernieder. Man stecke das Büchlein in die Tasche und, ausruhend auf der Wanderung, lese man ein Sprüchlein; wird die augenblickliche Stim⸗ mung nicht getroffen, so schlage man rasch eine andere Seite auf. Zu denken wird es immer etwas geben. Verschiedenes. 1 3
Helmuth von Moltke's Briefe an seine Braut und 28 und an andere Anverwandte. 2 Bände.“ Preis ge⸗ eftet 10 ℳ, in elegantem Originaleinband 12 ℳ (Deutsche Ver⸗ lags⸗Anstalt, Stuttgart.) — Diese Briefe erschienen zuerst auszugs⸗ weise in „Ueber Land und Meer“, jese liegen sie in Buchform in der ungekürzten Gestalt der gesammten Originale, die sich im Besitz des Neffen Moltke's, des Majors von Burt, befinden, vor. Sie ge⸗ währen den tiefsten Einblick in das Seelenleben des Verstorbenen und in das selten schöne Verhältniß zwischen den beiden Ehegatten, die in inniger Liebe und Zärtlichkeit verbunden waren, und lassen uns seine 8 und beste Seite, sein treues Herz, erkennen. Vermöge der hocheleganten Ausstattung eignet sich das Buch namentlich zu einem Gescentaen für die deutschen Frauen, in deren Herzen Moltke's Briefe sicherlich ein sympathisches Echo finden werden.
— „Der Zoologische Garten.“ (Zoologischer Beobachter.) Zeitschrift für Beobachtung, Pflege und Zucht der Thiere. Organ der Zoologischen Gärten Deutschlands. Herausgegeben von der „Neuen Zoologischen Gesellschaft in Frankfurt a. M.“, unter Mit⸗ wirkung von Fachgenossen. Frankfurt a. M. Mahlau und Wald⸗ schmidt. — Der 34. Jahrgang liegt abgeschlossen vor — ein Zeugniß ür die Lebenskraft der Zeitschrift und deren Anerkennung. Wenn die achwissenschaftlichen Aufsätze von bleibendem Werth für die Zoologie
nd, so sind die Beschreibungen des Thierlebens von gleichem
nteresse wie Brehm's bekanntes Werk. Die Berichte über die Be⸗ suche der verschiedenen Pologischen Gärten legen 838 ab üba deren Haltung durch den Vorstand und belehren den sonst nur flüchtn hindurchwandernden Besucher. Hiemit sei für den neuen Jahrgas auf die Zeitschrift aufmerksam gemacht.
— Im Verlage der Deutschen Militär⸗Musiker eeag. Fe. Berlin, ist, wie schon kurz angezeigt, s Militaär⸗Musiker⸗Notiz⸗ und Taschenbuch für das Jahr 1894 (elfter Jahrgang) erschienen. Das mit den Bildnissen Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinz⸗Regenten von Braunschweig, des Großherzogs von Sachsen⸗Weimar und des erzogs von Sachsen⸗Coburg und Gotha, sowie Ihrer Hoheiten der Herzöge von Sachsen⸗Altenburg und Anhalt geschmückte nützliche Werk ist nach den neuesten in seinem Inhalt vervollständigt. So haben die den Dienst der Trompeter betreffenden Verordnungen aus den Exerzier⸗Reglements für die Kavallerie 1893, für die Feld⸗ und den Train, sowie die den Dienst der Musikkorps betreffenden Bestimmungen aus dem Exerzier⸗Reglement für die Pioniere (Eisen⸗ bahntruppen) bereits Aufnahme 5 Auch eine Aendefuns welche die Invalidenversorgung der Militär⸗Musiker erfahren hat, i in dem entsprechenden Abschnitt ausführlich wiedergegeben. i
ozent des Verkaufserlöses ist für den Allerhöchst genehmigten Unter⸗ stützungsfonds für deutsche Militär⸗Musiker bestimmt.
rtillerie
„Untersuchungs⸗Sachen.
. Aufgebote, Lastellungen u. dergl.
.Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
„Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
6. gmandit⸗Gesellsha 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
n auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
1 Untersuchungs⸗Sachen.
165559] Steckbrief.
Gegen den Schlächter Paul Schützmann hier,
eboren am 12. Oktober 1866 zu Dirschau, welcher 8 verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen
iebstahls verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungs⸗Gefängniß zu Berlin, Alt⸗Moabit, abzuliefern.
Berlin, den 27. Januar 1894.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 136.
[65561] Steckbriefs⸗Erledigung.
Der diesseits unterm 25. November 1892 hinter den bisherigen Redakteur der Zeitung „Der Sozialist“ Ernst Friedrich Prüfer wegen Vergehens gegen
130 Str.⸗G.⸗B. und § 20 des Preßgesetzes vom 7. Mai 1874 in den Akten J. III. D. 984. 92 er⸗ lassene Steckbrief wird hiermit zurückgenommen.
Berlin, den 3. Februar 1894. 8
Königliche Staatsanwaltschaft I.
655582 1 — Die hinter dem Apothekergehilfen Friedrich Wil⸗ helm König zu Clarksville in Virginia, in Deutsch⸗ land zuletzt in Ober⸗Hermsdorf wohnhaft gewesen, geboren daselbst am 9. Februar 1868, exangelisch, in Stück 22 sub Nr. 59 990 unterm 15. Januar 1890 erlassene Strafvollstreckungsrequisition wird hiermit erneuert. Waldenburg, den 5. Februar 1894. Der Staatsanwalt.
[65761) Beschluß. 1 In der Strafsache gegen den Redakteur Max Flössel aus Beuthen O.⸗S. werden die seitens der
serehelichten Redakteur Flössel, Marie, geborenen
ondra, von hier, unter dem 29. August cr. zwecks
bwendung der Untersuchungshaft von ihrem Ehe⸗ gatten, dem Angeschuldigten Max Flössel im Wege der Sicherheitsleistung eingezahlten 1000 ℳ — ein⸗ tausend Mark — nachdem die Sicherheit nicht durch Eintritt eines der im § 121 Strafprozeßordnung vorgesehenen freigeworden, wohl aber der An⸗ geschuldigte sich ausweislich zweier Blatt 44 und 45 der Akten befindlichen Telegramme der Untersuchung durch die Flucht ins Ausland — nach der Schweiz — entzogen hat, so zwar, daß ein diesseitiger Haftbefehl vom 23. September v. J. nicht vollstreckt werden konnte, auch ein seitens der Königlichen Staats⸗ anwaltschaft hinter dem Angeschuldigten am 26. Sep⸗ tember v. J. erlassener Steckbrief ohne Erfolg ge⸗ blieben ist, nachdem ferner die Frau Marie Füsffel,
eb. Wondra, gemäß Al. 2 in § 122 a. a. O. ge⸗
ört worden ist, und dem Antrage auf Verfall⸗ erklärung und wegen 400 ℳ, und zwar um des⸗ willen widersprochen hat, weil dieser Theilbetrag der
Substanz ihres eingebrachten Vermögens und ihrem vorbehaltenen (bersönlichen) Eigenthum entstamme, dieser Einwand aber die Rechte der Staatskasse nicht berührt und höchstens einen hier nicht zur Entschei⸗ dung anstehenden Erstattungsanspruch gegen den An⸗ geschuldigten zu begründen geeignet ist (Schreiben, d. d. Znaim, den 6. November 1893 Blatt 69 der Akten), und nachdem schließlich auch der Ange⸗ schuldigte im Wege der öffentlichen Zustellung gemäß § 40 Al. 1 Strafprozeßordnung unterm
30. November 1893 durch Einrückung in den Reichs⸗
14. Dezember und Staats⸗Anzeiger mit Frist bis zum 20. d. M.
zur Erklärung nach § 122 Al. 2 a. a. O. vergeblich
aufgefordert worden ist (Blatt 55 ff. der Akten), ⁴
auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft der Königlich preußischen Staatskasse für v 812b
erklärt, Al. 1 im § 122 a. a. O
Beuthen O.⸗S., den 24. Januar 1894. Königliches Landgericht. Strafkammer III Lange. erther. Futtig. Ausgefertigt:
Benthen O.⸗S., den 26. 1894. (L. S.) Schwingel, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. Ausfertigung. Oeffentliche Zustellung. An den Redakteur Herrn Max Flössel Vv. J. 745 93 aaus Beuthen O.⸗S., 771 . jetzt unbekannten Aufenthalts.
[65760]
In der Strafsache gegen “
1) Collignon, Alphons, geb. am 6. März 1871
askowsky, Vincent, geb. am 6. Dezember
1871 zu Bolchen,
3) Thiriot, Johann Nicolaus, geb. am 4 Fe⸗ bruar 1871 zu Gelmingen,
4) Müller, Johann, geb. am 17. März 1871 zu Hallingen,
5) Bilmouth, Stephan, geb. am 11. Juli 1871 zu Ham u. V.,
6) Webert, Johann, geb. am 16. Oktober 1871
8
zu Ham u. V.
7) Persch, Johann Peter, geb. am 27. Dezember 1871 zu Varsberg,
8) Kieffer, Jakob Joseph, geb. am 14. März 1871 zu Zimmingen,
9) Koch, Nicolaus, geb. am 28. Februar 1871 iu Zimmingen,
10) Boskowitz, Michel, geb. am 8. August 1871
zu Lubeln, zuletzt in Ars, 11) Hilgert, Georg, geb. am 27. Mai 1871
zu Fal Michel, geb. am 12. September
12) Mathis, 1871 zu Filsdorf, 13) Veis, Johann, geb. am 20. Mai 1871 zu eeen 88 in Art, onjon, 1 3. ’ eg c. Franz, geb. am 13. Mai 1871 zu aillet, Karl Ad 29. 1871 29 “ olf, geb. am 29. November 19o Paul, geb. am 25. April 1871 zu
17) Bintz, Mathias, Heb. am 17. Juni 1871 zu
Neunkirchen, 18) Schwartz, Peter, geb. am 13. Mai 1871 zu
Odenhofen, Gde. Oberdorf,
19) Wagner, Nicolaus, geb. 29. April 1871 zu Reimeringen, G
20) Bemrod, Johann, geb. am 21. April 1871 zu St. Franz,
21) Heitz, Johann, geb. am 17. August 1871 zu St. Franz,
22) Graff, Franz, geb. am 27. August 1871 zu
hemerich,
3) Noel, Johann Karl, geb. am 1. Februar 1871 zu Tromborn, alle, wo nicht anders angegeben, zuletzt in ihrem Geburtsort wohnhaft, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Ver⸗ letzung der Wehrpflicht, wird zur Deckung der die Angeklagten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens in Ge⸗ mäßheit der §§ 325, 326 Str.⸗Pr.⸗O. und § 140 Str.⸗G.⸗B., da die Beschlagnahme einzelner zum Vermögen des Angeklagten Fhörigen Gegenstände nicht angängig erscheint, die Beschlagnahme des ge⸗ sammten im Deutschen Reiche befindlichen mögens der Angeklagten angeordnet.
etz, den 29. Januar 1894. Kaiserliches Landgericht. Strafkammer.
[65759]
Nachdem gegen den Rekruten Johannes Kieffer, Sohn des Fabrikbeamten Johannes Kieffer von Saar⸗ gemünd, die Untersuchung wegen Fahnenflucht einge⸗ leitet ist, hat das Kaiserl. Amtsgericht in Saarge⸗ münd durch Beschluß vom 5. Februar 1894 das im Deutschen Reich befindliche Vermögen desselben mit Arrest belegt, was bekannt gegeben wird.
Saargemünd, am 6. Februar 1894.
Kaiserl. Enregistrements⸗Einnehmerei Meitzler, Rechnungs⸗Rath.
[65560] . K. Staatsanwaltschaft Tübingen Die wegen Verletzung der Wehrpflicht unterm 20. März 1886 verfügte Beschlagnahme des Ver⸗ mögens gegen den am 16. November 1863 geb. Schreiner Friedrich Früh von Undingen, O.⸗A. Reutlingen, und gegen den am 24 November 1863 geb. Schlosser Johann Georg Betz von da ist durch Beschluß der bies. Strafkammer vom 30. Dezember 1893 wieder aufgehoben worden. Den 2. Februar 1894. Mayr, H.⸗St.⸗A.
16562535
In der Strafsache gegen Johann dan geboren am 20. Juli 1872 zu Steinberg, wegen Entziehung der Wehrpflicht, ist die durch Beschluß der Straf⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Trier vom 11. März 1893 angeordnete Beschlagnahme des Vermögens des ꝛc. Lorig durch Beschluß der Straf⸗ kammer hierselbst vom 16. Januar 1894 aufgehoben worden.
Trier, den 19. Januar 1894.
Königliche Staatsanwaltschaft.
Ver⸗
[65676] 8
In der Strafsache gegen Eduard Friedrich Bauer aus Konz und 31 GeMossen wegen Entziehung der Wehrpflicht ist durch Beschluß der Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Trier vom 16. Januar 1894 die durch Beschluß desselben Gerichts vom 3. Dezember 1892 angeordnete Beschlagnahme des Vermögens bezüglich des unter Nr. 31 aufgeführten Franz Josef Becker, geboren am 2. September 1872 zu Schweich, aufgehoben worden. Trrier, den 19. Januar 1894. Königliche Staatsanwaltschaft.
2) Aufgebote, Zustellungen und derl.
des Fabrikbesitzers Franz Eduard Wittwe des Arbeiters Gerhard Alpers, Marie, geb. Beyerstedt, hier, Be⸗ klagte, wegen Zwangsversteigerung wird, nachdem
[6568D50) In Sachen Meyer hier, Klägers, wider die
auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des der Beklagten gehörigen, Nr. 1981 am Katharinen⸗ kirchhofe belegenen Hauses zum Zwecke der Zwangs⸗ versteigerung durch Beschluß vom 22. Januar 1894 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 24. Januar 1894 erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 29. Mai 1894, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amts⸗ Fee; Braunschweig, Auguststraße 6, Zimmer kr. 37, eeac in welchem die ppothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Brannschweig, den 26. Januar 1894. Herzogliches öe VIII. olte.
[65690] In Sachen des Gastwirths Carl Sievers hier, Klägers, wider den Kalkhändler Christoph Uetzfeld hier, Beklagten, wegen Hypothekzinsen, wird, nach⸗ dem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen, an der Beckenwerperstraße Nr. 1054 a belegenen, auf dem Situationsplane von 1874 Nr. 1451 mit A. B. C. D. bezeichneten Hauses und Hofes sammt dem Neupetrithorfeldmark Bl. IV. Nr. 43 im weißen Kampe belegenen Abfindungsplane zu 5 a 90 qm zum Zwecke der Zwangsversteigerun durch Beschluß vom 25. Januar 1894 verfügt, au die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 29. Januar 1894 erfolgt ist, Termin zur Weäteee auf den 18. Mai d. Js., Norgen 1 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte biefelth Auguststraße 6, Zimmer ge 42, 2 Ficht in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken⸗ briefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 31. Januar 1899u9. Herzagliches Amtsgericht. V. “ E.“ ünchhausen.
88 In burg a. H., Klägerin, wider den Oekonom August Ambrosius und dessen Ehefrau, Catharine, geb. Dorff,
Bachen der Herzoglichen Kreiskafse zu Blanken.
hieselbst, Beklagte, wegen Steuern ꝛc., wird, nachdem auf Antrag der Klägerin die Beschlagnahme der den Beklagten gehörigen Grundstücke, als: 8 1) des Wohnhauses No. ass. 266 hieselbst sammt Zubehör, 2) 10 Morgen Acker auf dem Hagenfelde, Hassel⸗ felder Feldmark, 8 zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 30. Januar 1894 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 25. Mai 1894, Morgens 10 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hieselbst angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Hasselfelde, den 2. Februar 1894. Herzogliches Amtsgericht. ö
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Mecklenburgischen Anzeigen bekannt ge⸗ machtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des zur Konkursmasse des Gutsbesitzers Wilhelm von Flotow gehörigen Landgutes Teutendorf mit Zubehör Termine
.1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lierung der Verkaufsbedingungen am Sonnabend, den 21. April 1894,
2) zum Ueberbot am Donnerstag, den 17. Mai 1894, jedes Mal Vormittags 11 ¾ Uhr,
3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstück und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am Sonnabend, den 21. April 1894, Vormittags 11 ¼ Uhr,
im Schöffengerichtssaale des hiesigen Amtsgerichts⸗ gebäudes statt.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 7. April d. Js. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Konkursverwalter bestellten Herrn Rechtsanwalt Bürgermeister Kossel hieselbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestalten wird.
Tessin, den 31. Januar 1894.
Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
[65692]
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge⸗ machtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung der Krohn’ schen Erbpachthufe Nr. 2 zu Kreftsee mit Zubehör Termine:
.1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lierung der Verkaufsbedingungen am Sonnabend, den 21. April 1894, Vormittags 9 Uhr,
2) zum Ueberbot am Sonnabend, den 19. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr,
3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und au die zur Immobiliarmasse desselben ge⸗ hörenden Gegenstände am Sonnabend, den 21. April 1894, Vormittags 9 Uhr, im “ des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes
att.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 1. April d. J. an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Sequester bestellten Kaufmann H. C. Jahn zu Teterow, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubehör gestatten wird.
Teterow, den 3. Februar 1894. Großherzoglich Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.
K. Wallmann.
[65749] Bekanntmachung.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Brandis zu Ahaus namens der Wittwe J. Schulze Beikel im Kspl. Legden wird der Inhaber des angeblich verloren
egangenen Sparkassenbuches der Sparkasse des Kreises
Ahaus zu Ahaus, früher Bd. IV. 258, jetzt Bd. 11 Fol. 12, das auf den Namen des Ehemanns der genannten Wittwe ausgestellt ist und sich über 14 722 ℳ 39 ₰ Kapital und 490 ℳ 73.₰ Zinsen verhält, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 19. September 1894, Vormittags 11 Uhr, seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vor⸗ zulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.
Ahaus, 26. Januar 1894. 1
Königliches Amtsgericht.
[65187]1 Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der Oberlausitzer Provinzial⸗ Nebensparkasse zu Fapenawerda Litt. C. Nr. 20881, lautend auf den Namen des Matthes Kupsch in Seidewinkel, ultimo Dezember 1892 die Summe von 1043,75 ℳ aufweisend, ist angeblich verloren gegangen. Auf Antrag des Kutschers Matthes Kupsch in Geierswalde wird der unbekannte Inhaber des Buchs aufgefordert, seine Rechte spätestens im Auf⸗ gebotstermine, welcher im Schöffensaale des hiesigen Gerichts am 19. September 1894, Vormit⸗ ; 11 nie, 1“ und die Ur⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls das arkassenbu für kraftlos erklärt werden wird. “
Hoyerswerda, den 30. Januar 1894.
Königliches Amtsgericht.
[65169] Aulufgebot. 1 „Das Sparkassenbuch der Kreissparkasse zu Nr. 3971 über 611,84 ℳ, ausgefertigt für Thomanek zu Kosel, ist angeblich verloren gegangen und soll auf Antrag des Buchhändlers Paul Mode als Vormundes der minderjährigen Eigenthümerin JFohanna Thomanek zu Kosel zum Zweck der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Oktober 1894, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des oben erwähnten Sparkassen⸗ buches erfolgen wird. osel, den 13. Januar 1894.
Königliches Amtsgericht. Abth. III.
Kosel
ohanna
[60471] Aufgebot.
Von dem Kolon Christian Kruse zu Friedewalde 2 77 ist das Aufgebot des Sparkassenbuchs der kreissparkasse zu Minden Nr. 26 950/207 G. 4 über die von der verstorbenen Ehefrau des Antragstellers, Christine Kruse, geborene Möhring, auf den Namen H. Kruse zu Friedewalde gemachten Einlagen be⸗ antragt, welche nach Abzug der Zurückzahlu am 1. Januar 1893 mit den aufgelaufenen ns 1000 ℳ betrugen. Die Inhaber des Sparkassen⸗ buchs werden aufgefordert, ihre Rechte an dasselbe spätestens in dem am 18. September cr., Vor⸗ mittags 11 Uhr, anstehenden Termine anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung derselben erfolgen wird.
Minden, den 5. Januar 1894.
Königliches Amtsgericht. 8
8
[65683] Aufgebot.
Das angeblich verloren gegagsene Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Naumburg a. Saale Nr. 21 155 über 749,54 ℳ, ausgefertigt für den Böttchermeister Wilhelm⸗-May in Altenburg a. Saale, soll auf den Antrag des Verlierers May behufs neuer Ausfertigung aufgeboten werden. ℳ
Der Inhaber des bezeichneten Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 15. Oktober 1894, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte — Terminszimmer Nr. 48 — seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des⸗ selben erfolgen wird.
Naumburg a. S., am 31. Januar 1894.
Königliches Amtsgericht.
[65763]
Das Aufgebot bezüglich des Sparkassenbuchs Nr. 6390, ausgestellt von der Kreissparkasse Pleß auf den Namen der Frau Obersteiger Julie Opper⸗ mann, geb. Leneczyk, in Posen, lautend über 12 299,07 ℳ inkl. Zinsen bis 1. Januar 1893, ist bean⸗ tragt von dem zum Zweck der Verwaltung des Nachlasses der am 4. Juli 1892 zu Jaworzno in Galizien ver⸗ storbenen Obersteiger Julie Oppermann, geb. Lenczyk, gerichtlicherseits bestellten Pfleger Zugführer Stephan Fenske aus Pleß Aufgebotstermin wird auf den 22. September 1894, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Die unbekannten Inhaber des Spar⸗ buchs werden aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermin ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls das Sparbuch für kraftlos erklärt werden wird. v“
Pleß, den 26. Januar 1894.
Königliches Amtsgericht
[65686] Aufgebot. “
Der Anbauer und Schuhmachermeister Heinrich Rasche in Timmerlah, als Eigenthümer des An⸗ bauerwesens No. ass. 64 daselbst und des im Grund⸗ buche von Timmerlah Band I. Blatt 68 einge⸗ tragenen Theilstückes des Plans Nr. 50 „im Dorfe“ zu 3 a 75 qm, hat das Aufgebot der Schuldurkunde vom 31. Januar 1882 und des Hypothekenbriefs vom 10. Februar 1882, laut deren auf den vorbe⸗ zeichneten Grundstücken für die Wittwe des Vik⸗ tualienhändlers Wilhelm Paul, Louise, geb. Hebener, in Gieh 600 ℳ — sechshundert Mark — Darlehen hypothekarisch eingetragen sind, unter dem Nachweise, daß die Darlehnsschuld von ihm getilgt sei, und unter Glaubhaftmachung, 8 die Urkunden nach Tilgung der Schuld ihm ausgehändigt, jedoch abhanden gekommen seien, gemäß §§ 823 ff. R.⸗Z.⸗ P.⸗O. und § 7 Nr. 5 des Ges. Nr. 12 vom 1. April 1879 beantragt. Der unbekannte Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ unde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung. der Urkunde gegenüber dem Eigenthümer des ver⸗ pfändeten Grundstücks erfolgen wird.
Vechelde, den 25. Januar 1894.
Herzogliches Amtsgericht H. Winter.
11“
Der Kleinkothsaß Theodor Brathärig in Denstorf als eingetragener Eigenthümer des Kleinkothhofs No. ass. 14 daselbst, hat das Aufgebot der Urkunde vom 10. November 1848 (Ablösungsrezeß), auf Grund deren auf dem vorbezeichneten Kleinkothhofe für den Partikulier Robert von Walbeck in Wolfen⸗ büttel ein Ablösungskapital von 143 ℳ 23 — einhundertdreiundvierzig Mark 23 Pf. — nebst 4 % Zinsen von Martini 1847 an gerechnet, hypothekarisch eingetragen ist, unter Glaubhaftmachung, daß das erwähnte Ablösungskapital vor dem 1. Oktober 1878 getilgt, der Inhaber der Schuldurkunde aber unbe⸗ kannt sei, gemäß §§ 823 ff. R. Z. P. O. und § 7, Nr. 7 b. des Gesetzes Nr. 12 vom 1. April 1879 be⸗ antragt. Der unbekannte Inhaber der Urkunde und jeder, welcher auf die Hypothek Anspruch macht, wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Urkunde dem Eigenthümer des verpfändeten ve r gegenüber für kraftlos erklärt, die Hypothek selbst aber gelöscht werden soll.
Vechelde, den 25. Januar 1894.
SKerzogliches Amtsgericht. H. Winter.
[65688] Aufgebot.
Der am 19. Mai 1861 zu Brockum geborene Christian Friedrich E Schnittker, welcher etwa 1879 von Brockum nach Amerika ausgewan⸗ dert und seitdem verschollen ist, wird auf Antrag Abwesenheitsvormundes, des Mühlenpächters
icolaus Meyer in Brockum, aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 26. März 1895, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den nächsten bekannten Erben oder Nachfolgern überwiesen werden wird.
Alle Personen, welche über das Fortleben des