1894 / 35 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Im Königlichen Opernhause findet morgen auf Aller⸗ eine Wiederholung des II. Theils der

höchsten Befehl stellung vom 27. Januar statt: Duverture Schlesien“ von Mevyerbeer; von A. von Heyden, gestellt laff; dekorative Die verbindenden Verse von

„Ein

Fräulein Dietrich und den Herren Philipp und Krolop in den Hauvt. tung. Herr Sy

rollen unter Kapellmeister Dr. Muck's auftreten. Die erste Aufführung der Oper „Die Leoncavallo ist für Sonnabend, 17. Februar, angesetzt. Im Königlichen Schauspielhause werden Lustspiele „Die Minnekönigin“ und „Verbotene Frucht⸗ Tirektor Ludwig Barnay, welcher zur Ze Theater in Gotha ein Ehren⸗Gastspiel, zu dem er absolviert, wurde gestern von Seiner Königlichen Hoheit von Sachsen⸗Coburg und Gotha in ahae. Am Schlusse der Audienz, während welcher der Herzog haftesten Worten seinem Gast höchste Anerkennung lerische Leistungen ausgedrückt hatte, überreichte er ih das Komthurkreuz des Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗Ord Im Wallner⸗Theater wird vom Sonntag a „Der ungläubige Thomas“ in Verbindung mit Ludwi aktigem Lustspiel „Unter vier Augen“ den Spielplan b Im Residenz⸗Theater findet am Montag die führung des Valabrègue'schen Schwanks „Der Musterg Auf der Bühne des Theaters Unter den Lin

sich gestern das gesammte Personal, um Herrn Ed und seine Gattin anläßlich ihres silbernen Hochzeitsf ie Scene war in einen Garten verwandelt; auf einer on Blumen umgeben, das Geschenk des Personals, me Tafelaufsatz. Das Jubelpaar wurde von C. üßt. Dramaturgen.

Mannigfaltiges.

Nach dem jetzigen Stande der Etatsberathungen i ollegium zur Feststellung des Stadthaushalts⸗Etats welche in einer Sitzung des Kollegiums zu Anfang der zu Ende geführt werden sollen, steht es fest, daß die einkommensteuer im nächsten Etatsjahre nach d

100 % zur Erhebung gelangen wird. Für das lauf

wurden bekanntlich nur 85 % erhoben.

Die gestrige Stadtverordneten⸗Versammli Wahlen für die ständigen Ausschüsse, die deputationen und Kuratorien und für die gemischten Der zunehmen. Stadtv. Meyer II. beantragte, wie wir der nehmen, diese Wahlen, welche etwa 70 Mitglieder u einen gemeinschaftlichen Wahlakt zu vollziehen. Stadtv dagegen Widerspruch; er behauptete, daß nach der Vor sozialdemokratischen Mitglieder der Versammlung von Ausschüssen und Kuratorien ausgeschlossen seien. Der; wurde schließlich in namentlicher Abstimmung n 42 Stimmen angenommen. Im weiteren Verlauf gelangte nach längerer Debatte ebenfalls in nament mung mit 98 segen 15 Stimmen folgender, von den S und Hütt gestellter Antrag zur Annahme: „Den Magiste schleunigst auch fernerhin alle nur möglichen Schritte zu erreichen, daß der Fortbildungsunterricht an den

141X1X“*“ Wetterbericht vom 9. Februar, Uhr Morgens.

00 8

Bar. auf 0 Gr. zuu. d. Meeressp. red. in Millim

in 0 Celsius

Temperatur

85

Christiansun hagen.

Stockholm. ersbg.

Fe ha c. Cork, Queens⸗ Cherbourg .

S 02 & 2G& 85

ests . 5⁰0 C —xnmm Rnm aene,ASNSre

SSSN 8 8 -

2ö2ö2ö2ö2ö2öö= SSaScanchchehn

22 92 -21 b0

22

Scangg- Sorece oSuerse HAnghe

7 Regen 4 bedeckt 5 wolkig 4 wolkenlos 5 bedeckt

7 wolkig ¹)

6 bedeckt²)

bereck W 2 balb bed. 5 halb bed.

9 G 8 8s

96 8

8r 2SOUbbn

burg..

Swinemünde Neufahrwasser Memel...

ünster. .. Karlsruhe. 3 Regen Wiesbaden 768 1 wolkig²) 770 4 halb bed. 767 halb bed. 762 W 7699 halb bed. 764 wolkenlos 771 W Dunst 768 O wolkig 769 wolkenlos

88 Böig. ²) Böig ³) Mittags Regen, Nachts if.

Uebersicht der Witterung.

Ein barometrisches Minimum, welches gestern über Nord⸗Skandinavien lag, ist nach dem Weißen Meere langsam fortgeschritten, einbneues tiefes Minimum, ostwärts fortschreitend, lagert an der mittleren nor⸗ wegischen Küste, Fortdauer der unruhigen Witterung im Nord⸗ und Ostseegebiete bedingend. In Deutsch⸗ land ist das Wetter bei an der Küste vielfach steifen,

2222ö2ö2ö2ö22 NAXS han n

900

Lebende Bilder, nach den, vom Ober⸗Regisseur Tetz⸗ Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Emil Taubert werden gesprochen von den Molenar und Nesper. Kapellmeister Sucher

Vorher geht Donizetti's „Tochter des Regiments“ mit

Festvor⸗ Feldlager in Entwürfen

Brandt.

ist

Daran schlossen sich Ansprachen des Regiss

im Binnenlande schwachen, meist südwestlichen Winden, wolkig bis trübe; im Binnenlande ist viel⸗ fach etwas Regen gefallen; die Temperatur ist fast überall gesunken, liegt indessen allenthalben noch er⸗ heblich über dem Mittelwerthe, die Frostgrenze ver⸗ läuft von St. Petersburg südostwärts über Moskau nach dem Kaspischen Meere hin. sar Deutsche Seewarte.

Theater⸗Anzeigen.

Kösnigliche Schanspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus. 36. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Be⸗ bbl Die Tochter des en Komische

in 2 Akten von Stano Donizetti. 55 nach dem Französischen des St. Georges. rigent: Kapellmeister Dr. Muck. Ouverture

„Ein Feldlager in Schlesien“ von Giacomo Mevper⸗

S

8 9 8 8 85

rennnge muruümteinreewerur⸗.

e. t: Herr K ent: r 7 Uhr

Sonntag: Der Lientenant zur See. Freitag, 16. Februar: Mit neuer Ausstattung. Zum ersten

Wallner-Theater. Sonnabend: Heimath. Zum 1. Male: Thomas. Unter vier Augen.

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25.

Der Lieutenant zur See. Ope⸗ (nach einer älteren Idee) von

Sonntag:

Sonnabend:

rette in 3 Akten E. Schlack und L. Herrmann. In Scene

8,len von Julius Fritzsche.

auch nach dem 1. Oktober ertheilt werden könne.“ Ein Antrag der Stadtverordneten Singer und Genossen, einer Organisation behufs Aufnahme und Fortführung einer Arbeits Arbeitsloser bei die

losenstatistik Eul traf bei zu en ra e f ch Seine

städtischen Arbeiten und in städtischen Diskussion durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

Schulrath Dr. Klix hat 8 Schöneberg vne ar Flzu wiederhergestellt und wird am Montag als Canio in den „Bajazzi“ 1““ K EE

Male:

betreffend die „Schaffung Wund Beschäftigung

etrieben“ wurde nach kurzer

Die Trauerfeier für den Geheimen Regierungs⸗ und Provinzial⸗ ute im Königlichen Prinz Heinrich⸗Gymnasium unter großer Betheiligung stattgefunden. Die Auf⸗

Spuren besteht, welche nach Beseitigung der Gußnähte, Angüsse

oder Gußzapfen am Metall zurückbleiben.

Zu Artikel 152. Eiserne und stählerne Mannesmannröhren, auch mit Asphalt und Faserstoffen (gewöhnlichen und im rohen Zustand) über⸗ zogen, werden nach diesem Artikel verzollt.

Zu Artikel 153. 1 Alle eisernen und stählernen Bau⸗ und Möbelbeschläge werden nach den betreffenden Absätzen des Artikels 153 ver⸗ zollt, falls sie nicht in Artikeln des russischen Tarifs mit höheren Zollsätzen besonders aufgeführt sind. Vernickelung

genügt für sich allein nicht, um Gegenstände dieser Art höher

zu verzollen. 3 Zu Artikel 154 Absatz 1. 1 Geschirr aus emailliertem, lackiertem und mit Farbe über⸗

zogenem Eisenblech wird nach Absatz 1 dieses Artikels verzollt, auch wenn die Ränder und Henkel mit einer anderen Farbe V

als die übrige Fläche überzogen sind. Zu Artikel 155 Absatz 2.

8 Als elektrische Kabel gelten die metallischen Leitungen, ter den⸗ welche wit Ffülilcfashen (Acutschuk, Guttapercha, vegetabilischen 50 bis 100 Proz. der Oberfläche, Vorderseite und Rückseite

oder animalischen Faserstoffen, Papier, alle diese Stoffe auch

imprägniert) überzogen und außerdem mit einer gemeinschaft⸗ lichen Schutzhülle aus Hanf oder anderem Faserstoff in Ver⸗

bindung mit Metall (Blei, Eisen, Stahl ec.) versehen sind.

Dieser Metallüberzug kann außerdem sogar mit getheertem I

Band oder Garn von Hanf, Jute u. s. w. umwickelt sein. Zu Artikel 156 Absatz 2b.

Nach diesem Absatz wird auch verzollt verzinnter oder verzinkter Draht, überzogen mit Faserstoffen oder Guttapercha. Was in Absatz 1 a und 2 b von Guttapercha gesagt ist, findet auch auf Kautschuk Anwendung.

Zu Artikel 158. 1“

Tischmesser und ⸗Gabeln mit Stielen aus gewöhnlichen Materialien werden nach Absatz 1. dieses Artikels verzollt.

Zu Artikel 160.

Unter diesen Artikel fallen alle großen Gabeln jeder Art,

wie z. B. Gabeln zum Ausnehmen von Zuckerrüben, Mist⸗

gabeln u. s. w. SUn A

Holztheile von Werkzeugen werden, falls sie getrennt von den Metalltheilen eeführ werden, nach den betreffenden Absätzen des Artikels 61 verzollt.

Zu Artikel 167 Absatz 2.

Als dynamo⸗elektrische Maschinen gelten die Maschinen

und Apparate

1) zur Umwandlung von Kraft in Elektrizität oder um⸗

ekehrt; 2) e. x eines elektrischen Stromes höherer Spannung in einen solchen niedrigerer Spannung oder umgekehrt (Transformatoren); 8s 8 3) zur Umwandlung eines konstanten elektrischen Stromes in einen wechselnden oder einen verschiedenartigen (Drehstrom) und umgekehrt. Ebenso werden nach diesem Absatz verzollt Trockenbagger, Feuerleitern aus Metall und aller Art elektrische Accumula toren, sowie deren Zubehör.

Zu Artikel 169. 8

Ebenso wie die Apparate zur elektrischen V und

deren Zubehör werden nach diesem Artikel auch verzollt

die Feehe zu Signalapparaten und zu Apparaten für

die Ueberleitung der Triebkraft, einschließlich der Stromunter⸗

brecher, Ausschaltungen, Vertauscher u. s. w.

8 Zu Artikel 177 Absatz 3. Bei Kragen, Manschetten und Vorhemden aus Papier ist

eine durch Pressung hervorgebrachte Nachahmung von Nähten

nicht als Naht anzusehen. Zu Artikel 183, Anmerkung. Nach dieser Anmerkung werden auch die Selfaktorseile verzollt.

Zu Artikel 186.

Gebleichte Wolle wird wie nicht gefärbte verzollt. Zu Artikel 191. Jute⸗ und Leinwandsäcke, welche zur Ausfuhr von russischem Getreide aller Art gedient haben, sind bei der iedereinfuhr zollfrei

Hierauf: Zum 49. Male. in 2 Abtheilungen von L. 7 ½ Uhr.

Sonntag: Herr Coulisset. Berlin 1893.

Leipziger. Der ungläubige

Majestät persönlich h 1 trübniß empfangen habe; er sei beauftragt, der Wittwe das Beileid Seiner Majestät des

troffen

Schwank in 3 Akten von E. Blum und R. Toché. Berlin 1893. Revue

Zum 50. Male.

Billroth in einer Depesche durch seinen General⸗Adjutanten, G die wärmste Theilnahme an dem Verlust ausdlücken Fgenen ie

amilie Billroth, die ganze leidende Menschheit issenschaft erlitten habe. Von dem S u 7 Fese Billroth eine ajestät der Deutsche Kaiser d m Hinscheiden ihres hochverdienten und von Seiner heschätzten Gemahls mit aufrichtiger Be⸗

sowie

Kaisers Beileidsbezeugungen n⸗Wittwe

in den allerwärmsten Ausdrücken sind ferner einge⸗

übermitteln. Stevpbanie. Dden (Era.

von der Kronvri

3u Artikel 192 Absatz 3. Tischtücher, Servietten und Handtücher werd,e Absatz 3 dieses Artikels verzollt, auch wenn sie mit einfachem, öchstens ½ Zoll breitem Saum und einer Franse verziert ind, welche nicht an das Gewebe angenäht ist, sondern lediglich aus der Verlängerung der Webefäden besteht Zu Artikel 202. 8 Treibriemen aus Kameelhaar und Preßtücher und Saͤcke werden nach diesem Artikel verzollt. Zu Artikel 205. b Nach den entsprechenden Absätzen dieses Artikels werden verzollt Strick- und Posamentierwaaren, Hand⸗ oder Maschinen⸗ arbeit, regulär oder geschnitten, auch wenn gerauht oder plüschartig, mit oder ohne Nähterei. Strickwaaren aus Baum⸗

wolle, Leinwand oder Wolle, können, ohne deshalb höher ver⸗

zollt zu werden, einen Besatz haben, wenn darin nur keine Seide enthalten ist. Art fallen unter Artikel 205. 1

Strick⸗- und Posamentierwaaren, aus Seide, Halbseide und mit Seide vermischt, werden folgendermaßen verzollt: als Seidenfabrikate oder Arbeiten gelten diejenigen, bei denen

zusammengenommen, mit Seide bedeckt sind; als Halbseiden⸗ fabrikate diejenigen, bei denen 20 bis 50 Proz. der bezeichneten Oberfläche und als mit Seide vermischte Fabrikate diejenigen, bei denen weniger als 20 Proz. der Oberfläche mit Seide

bedeckt sind. Zu Artikel 212. Bei der Verzollung nach diesem Artikel werden auch die Karten, auf denen die Knöpfe befestigt sind, mitgewogen. Zu Artikel 216. Auch die Schiefertafeln mit gewöhnlichen Holzrahmnen liniiert oder unliniiert, fallen unter Anmerkung dieses

Artikels. Zu Artikel 218. Muster von Geweben und Fabrikaten aller Art, welche nicht das Aussehen und die Natur von Waaren haben, fallen unter diesen Artikel, auch wenn sie auf Karten befestigt, und diese geheftet oder gebunden sind. Zu Artikel 220 b. 8 Bei der Verzollung von Dynamitpatronen ist nur das Gewicht ihrer eigenen Verpackung mitzurechnen. 8 Ddritter Theil. Zum deutschen Vertragstarif. Zu Nr. 29 a. 1 Petroleum und die übrigen raffinierten Mineralöle, die Beleuchtungszwecken dienen und anderswo nicht genannt sind, können 89 Wahl des Importeurs entweder nach dem Gewicht verzollt werden, wobei 100 kg als Einheit gelten, oder nach dem Rauminhalt, wobei 125 l, bei einer Temperatur von 15 Grad des hunderttheiligen Thermometers, 100 kg gleich⸗

kommen sollen. . Vierter Theil.

Zu den Zollreglements u. s. w

81. ö Um die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Reichen an der Landgrenze zu erleichtern, wird die Kaiserlich russische Regierung einige Zollämter in Aemter höherer Ordnung um⸗ wandeln und neue derartige Zollämter an Phe. wo solche bisher nicht bestanden, einrichten, unter daß die gegenüberliegenden deutschen Zollämter mit ent⸗ sprechenden 8ZI“ ausgestattet werden; es sollen nämlich: a. die Zollämter zweiter Klasse in Praszka und Gerby sowie diejenigen dritter Klasse in Krottingen und Slupcy in e erster Klasse, die Nebenzollämter in Modrzejewo und Petrikau und der Uebergangspunkt in Osiek in Zollämter dritter Klasse, die Uebergangspunkte in Wilczyn, ma ghe Gola, Czelauz, Sluziew (Rosno), Podlenka und Tworki in Nebenzollämter umgewandelt, und Hin Karw und Zakrzewo Nebenzollämter und in Groscienczyk, Rakowka, Upidamisch, Bakalarzewo und Czarnowka Uebergangspunkte errichtet werden, . das an die Stelle des bisherigen U bercangannae tretende Nebenzollamt in Wilczyn wird die Abferti⸗ gungsbefugniß für Salz erhalten,

[Sommersdorf). Ier. Landstallmerster a. P. Carl von Walbeck (Braunschweig). Fr. Land⸗ schafts⸗Rath Marie von Besser, geb. Richter (Berlin). Hr. General⸗Lieut. z. D. Otto von Gaertner (Wiesbaden). Hrn. Geh.

Rath Fleischhammer Tochter Lili (Berlin). ilitär⸗Intendantur⸗Rath Georg Lenz

Anfang

Konzerte.

Musik von Louis Ouv. „Die weiße Dame“ von aus „D

meister Federmann. Anfang Walzer von Waldteufel.

Operette in! Werner).

Branutjagd.

Konzert-Haus. Sonnabend: Karl Meyder⸗ Konzert. Vorsp. z. Oper s. von Smetana. oieldieu. Prolog

er Bajazzo“ von Leoncavallo. „Mein Traum“, „Souvenir de Moscou“ für die Violine von Wieniawski (Herr Carnier). Klänge aus Steyermark für Piston von Hoch (Herr

Senes.

Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen einschließlich Börsen⸗Beilage).

eichs⸗Anz

Erste Beilage eiger und Königlich Preußi

Berlin, Freitag, den 9. Februacx

—yE .

Transit durch Rußland soll den russischen Zollämtern erster

Kleidungsstücke aus Strickwaaren aller

er Voraussetzung.

f. der E. in Degutzky wird die Abferti⸗

3 12 für deutsches Getreide erhalten, welches zur Vermahlung in der auf russischem Gebiet liegen⸗ den Wassermühle eingeht, und ebenso für das Mehl, das daraus und ausgeht.

Die Befugniß zur Abfertigung von deutschen Gütern im

Klasse, welche deutschen Haupt⸗Zolläm ertheilt werden, nämlich: Tauroggen gegenüber Tilsit, Wirballen gegenüber Eyndtkuhnen, Graewo gegenüber Prostken, b Alexandrowo gegenüber!- Neschawa gegenüber Thorn, gegenüber Skalmierzyce, unter der Bedingung, daß auf diese Transitabfertigungen die russischen Bestimmungen Anwendung finden, welche für Land und Flußtransporte dieser Art nach vorausgegangener Sanktion öe-

Es wird andererseits vorausgesetzt, daß die Befugniß zur Abfertigung von russischen Gütern im Transit vne Deütsche land den vorbezeichneten Zollämtern verbleiben wird.

Die Befugniß zur Ueberweisung von Waaren unter Zoll⸗ kontrole an andere Aemter wird beiderseits auf alle Zollämter erster Klasse, welche keine Eisenbahnverbindung mit den Lager⸗ ämtern haben, ausgedehnt werden. Doch ist dabei Bedingung, daß solche Sendungen den einschlägigen Gesetzen und Vor⸗ schriften unterworfen bleiben.

4

Die Befugniß zur Rücksendung nicht verzollter Waaren nach dem Ausland wird unter Voraussetzung der Gegen⸗ seitigkeit für die deutschen Zollämter —, abgesehen von den Aemtern an Eisenbahnlinien oder in Hafenplätzen, noch folgenden russischen Zollämtern erster Klasse gegeben werden: DLauroggen, 1“ GSevorgenburg,

Neschawa, Szipiorno, Weruschewo.

n gegenüberliegen,

8 8 S 0. 8 Es besteht beiderseitiges Einverständniß, daß die Zollämter der beiden Länder an allen Tagen des Jahres geöffnet bleiben, mit Ausnahme der Sonntage und der nachbezeichneten Festtage:

A. In Rußland.

I. Feste des Kaiserlichen Hauses: Die Geburts⸗ und veenen nge. Ihrer Kaiserlichen Majestäten und Seiner Kaiserlichen Ho eit des Großfürsten⸗Thronfolgers, die Jahres⸗ tage der Thronbesteigung und der Krönung.

II. Bewegliche Feste: Freitag und Sonnabend der Karnevalswoche, Gründonnerstag, Charfreitag und Char⸗ amstag, Ostermontag und Osterdienstag, der Himmelfahrtstag,

gstmontag. “]

III. Unbewegliche Feste: 1. Januar Fetsahr, (gFeilige drei Könige) 2. Februar Lichtmen März ariä Verkündigung) Mai (Skt. Nikolaus) Juni (Skt. Peter und Paul) .August (Verklärung) (Himmelfahrt) F6 September (Mariä Geburt) Kreuzerhöhung)

1

S59 Se

—6 E9

Cohanni) 1 Oktober (Schutz der Heiligen Jungfrau) (Unsere Liebe Frau von Fafan . November (Mariä Opfer) 8 6. Dezember (Skt. Nikolaus) 25., 26. und 27. Dezember (Weihnachten).

IV. Im Königreich Polen und einigen Grenz⸗Gouverne⸗ ments, wo der größere Theil der Bevölkerung katholisch ist, zuht die Arbeit auch während der ersten Tage der großen

EFEEgFF

1u“ ““

8 B. In Deutschland.

Der Neujahrstag, der Buß⸗ und Bettag der Mittwoch vor dem letzten Sonntag im November —, Charfreitag, Himmelfahrt, Ostermontag und Pfingstmontag, die beiden Weihnachtsfeiertage und der Geburtstag Seiner Majestät des Deutschen Kaisers, Königs von Preußen.

Die Dienststunden sollen in den Zollämtern der beiden Länder angeschlagen werden.

Die Dienststunden für die Revision der Reisepässe und der Legitimationskarten sollen für jeden Bezirk und jeden Grenz⸗ punkt nach besonderer Vereinbarung zwischen den betreffenden Behörden der beiden Länder fesche ezt werden. Es sollen hierbei auf beiden Seiten die gleichen Stunden eingeführt, den örtlichen Bedürfnissen Rechnung getragen und bei den Zollämtern dritter Klasse, den Nebenzollämtern und den Ueber⸗ gangspunkten eine Unterbrechung des Dienstes für die Mah zeiten der Beamten gewährt werden.

Zollpflichtige Waaren, welche von Personen eingeführ werden, die sich im Besitz einer ordnungsmäßigen Legitimatio zur Ueberschreitung der Grenze befinden, sollen auf beide Seiten mündlich deklariert werden können, und zwar auf allen Zollämtern innerhalb ihrer Zuständigkeit, vorausgesetzt, daß

übersteigt: drei Rubel Gold für die Einfuhr nach Rußland, und

neun Mark für die Einfuhr nach Deutschland. 8

Auf Grund dieser Ermächtigung sollen die Uebergangs⸗

punkte das Recht haben,

Branntwein und anderen

Erzeugnisse, die ausschließlich zum Hausgebrauch bestimmt sind,

zollamtlich abzufertigen. 8

98.

Der Mundvorrath der Ar

überschreiten, soll zollfrei sein, ausgenommen Branntwein und

§ 9. Die zollamtliche dampfer soll beiders

zu bestimmenden Stelle, zusammengestellt ist.

An den russischen Landzollstellen soll die

der die ganze Ladung bildenden Stücke vermerkt ist. C1 In Wagen nach Rußland eingeführte Steinkohle soll dort nach dem auf den Frachtbriefen angegebenen Gewicht verzollt

Wägeschein der Gruben beiliegt. § 12. Blumen und lebende Pflanzen, frische Früchte und frische

sollen beiderseits, vorbehaltlich Fälle höherer Gewalt,

lager an gerechnet, verzollt werden.

Von eingeführten Waaren soll Lagergeld durch die russischen Zollämter für die Tage der wirklichen Lagerung in den Zolllagern, vom Tage des Beginns der Zollrevision an gerechnet, erhoben werden.

„Zedoch soll die Zeit, während welcher die Lagerung ge⸗ bührenfrei ist, begrenzt sein durch die an dem betreffenden Zollamt für die Deklaration von eingeführten Waaren ge⸗ währte Frist, d. h. 5 bis 14 Tage.

Die Kaiserlich russische Regierung verpflichtet sich, die Be⸗ stimmungen der Artikel 15 und 16 der Berner Konvention vom 14. Oktober 1890, welche das Verfügungsrecht des Ab⸗

e des römisch⸗katholischen Kalenders, ebens ich⸗ s 8 scen alenders, ebenso zu Frohnleich

*

8 8

8 8 8

8*

voogem Dorrus: raremche Epigrapyir und ueoungen an ben In⸗ schriften. Philologische Uebungen über Seneca's Apocolocynthosis. Privatdozent Drescher: Goethe's Dramen. Neuhochdeutsche Metrik.

Geschichte der germanischen Philologie.

B. Mathematisch⸗naturwissenschaftlich⸗pharmazeutische

Abtheilung.

Prof. Hittorf: Ausgewählte Thelle der theoretischen Physik. Prof. Salkowski: raktische Uebungen im Analytische Geometrie, *Planimetrische inar. Spstematische Botanik, durch die Entwicklungs⸗ *Leitung ve

er: Allgemeine Physik und Wärme⸗ e . Theil (Theor. 1 lhzur Erwiderung auf Ausführungen des

Prof. Hosius: Paläontologie, 2. Theil. Organische Chemie. Ueber die Metalle. P chemischen Laboratorium. Prof. Killing:

1. Theil. Theorie der Die Fwrtiat. Gleihangen. Konstruktions⸗Aufgabe. *Uebungen im mathematischen geschichte erläutert. * Botanische Demonstrationen. schaftlicher Arbeiten im Lanisce,c Experimentalphysik, 1. Hälfte lehre). „Elemente der theoretischen Physik, 3. Optik.) *Praktische Uebungen im vövsühilschen Laboratorium.

Prof. Kette

senders über seine Sendungen regeln, während der Dauer des gegenwärtigen Vertrags in keiner Weise zu änderr.

1U9 Dis 1 Uhr.

festgesetzt.

diese Waaren nicht zu Handelszwecken eingeführt werden, und daß die Gesammtheit der zu erhebenden Zollgebühren nicht

Mundvorräthe (mit Ausnahme von geistigen Getränken) sowie auch

beiter, welche täglich die Grenze

andere geistige Getränke, Thee, Zucker und Wein; jede Person darf nicht mehr als den Bedarf eines Tages mit sich führen.

Durchsuchung der Passagiere der Memel⸗ b eits an Bord des Dampfers stattfinden unter der Bedingung, daß das Gepäck der Reisenden schon vorher an Bord des Schiffs, auf Deck oder an einer anderen

88 b Vorzeigung des Frachtbriefs durch den Frachtführer der Zolldeklaration geachtet werden, wenn in einem der Frachtbriefe die ganze Ladung aufgeführt, das heißt die Zahl der Frachtbriefe und

werden unter der Voraussetzung, daß dem Frachtbriefe der

Fische, sowie alle einem raschen Verderbe ausgesetzte Waaren

binnen 24 Stunden, vom Einbringen der Waaren in die Zoll⸗

Der Anfang des Semesters ist auf den 16. April 189

Deutscher Reichstag. 44. Sitzung vom Donnerstag, 8. Februar, 1. Uhr. Die zweite

„Patentamt“.

Schmi

Berathung des Spezial⸗Etats des Reichsamts des Innern wird fortgesetzt beim Kapitel

Ueber den Beginn der Verhandlung ist bereits in der Nummer vom Donnerstag berichtet worden. Nachdem das Kapitel „Patentamt“ bewilligt ist, nimmt beim Kapitel „Reichs⸗ Versicherungsamt“ im weiteren Berathung

Reichsmünzen.

Kupfermünzen

lImünzen

Behnna.

4

Zwei⸗

pfennigstücke, pfennigstücke pfennigstücke

16 800 75 850— 135 084 80] 15 346 496 ,05 518 8015 345 296 05

1 603 532 90 AESövS 1073,65

6 213 207,44

6225

35 ,36 32

EE 12 329 852,16

64 08

Thätigkeit der Schiedsgerichte in der Unfallver⸗ nängelt hatte, das Wort der e Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath von Woedtke: ht zugeben, daß die gewählten Arbeitervertreter für htliche Thätigkeit des Reichs⸗Versicherungsamts des Ver rbeiter entbehrten. Die Grenzstreitigkeiten zwischen den ufsgenossenschaften und der Vorwurf der Humanität

ꝛch nicht die Berechtigung des Wunsches auf Aufhebung inrichtung. Bei der Revision des Gesetzes werde den iten durch eine einfache Vorschrift vorgebeugt werden. nsche, den Verunglückten eine möglichst ausgiebige Rente sej die ganze Sozialreform durchtränkt. iber en (dkons.) regt eine Regelung der Arbeiter⸗

ge von Reichswegen nach dem Vorbilde der Reichs⸗

ÜUnfallversicherung an. Die Schaffung kleiner Wohnungen

zesetz zu fördern, hätten schon Lechler und Schäffle neuerdings habe dee Verband evangelischer Arbeiter⸗ petitioniert, daß die Gelder der Invaliditäts⸗ und uungs⸗Anstalten für diesen Zweck in umfassendem Maße Ist werden möchten. In Hannover sei die dortige gutem Beispiel vorangegangen. Redner fragt, wie weit

Versicherungsanstalten von ihrer Befugniß, bis zu ein

Vermögens im ganzen 37 000 000 zur ,— on Arbeiterwohnungen zu verwenden, Gebrauch gemacht sucht, wenn das noch nicht geschehen sein sollte, mit auf diese Verwendung von Amtswegen hinzuwirken. ft von einer Abänderung pes Gesetzes eine Erweiterung nfreundlichen Bestimmungen.

Ober⸗Regierungs⸗Rath von Woedtke: Von der

mächtigung ist bereits in weitgehendem Maße Gebrauch en. Bis jetzt sind über vier Millionen für diese Zwecke eeine noch größere Summe zur Verfügung gestellt.

erung dieser Bestrebungen sind die Versicherungsanstalten nom; das Gesetz kann sie nicht zwingen. Sie müssen ge sicher gehen und haben deshalb sorgfältig zu prüfen,

vorgebrachten Anträge auch alle Garantien unbedingter ten. Außerdem muß der Garantieverband seine Geneh⸗ ilen, und auch dazu kann er nicht gezwungen werden.

85 die Gesetzgebung auszusprechen, begegnet noch leb⸗

mken. schönlank (Soz.) ersucht um Aufklärung über die Interschiede in der Zahl der dauernd und der vorüber⸗ zerbsunfähigen im Bereich der landwirthschaftlichen Be⸗ haften. Die Feststellung einer vorübergehenden Erwerbs⸗ ei ja viel vortheilhafter für die Berufsgenossenschaften, organisierten Unternehmer, aber daraus allein ließen sich hohen Differenzen nicht erklären; die Ursache müsse bei den Organen und in der verschiedenen Rechtsprechun Zahl der Versicherten werde verschieden angegeben; na mn Ober⸗RegierungsRath von Woedtke sind es 11 ½, nach der verkauften Marken nur 9 ¼ Millionen. Da bleibe übrig, daß für 2 Millionen Versicherungspflichtige 92 Marken nicht zur Verwendung kamen. Die Tendenz Hersicherungsamts und seine Judikatur habe bisher die iedigen können; aber diese Tendenz scheine jetzt etwas zu gerathen, vor allem durch den überwiegenden Einfluß tatie und des Formalismus. Die Praktiker, Aerzte fämen amäblich den Juristen gegenüber ins Hinter⸗ is lasse sich auch an der neuesten Rechtsprechung nachweisen. Ein Arbeiter, der an einer geringen, nicht störenden geistigen Anomalie litt, wurde durch einen wer verletzt, daß er ins Irrenhans gebracht und für lärt wurde. Während nun nach früheren Entscheidungen Versicherungsamt dem Verletzten eine Rente für die werbsunfähigkeit zugesprochen hätte, ist jetzt entgegengesetzt rden. An der d eines ärztlichen Gutachtens, welches Veise besagt, daß der Mann auch ohne den Unfall binnen verrückt geworden wäre, hat das Reichs⸗Versicherun mt zaß der Mann die Rente bloß für ein Jahr erhalte. chritt in der Judisatur ist von den weitestgehenden z lange der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath an der Spitze steht, wird es ja nicht so schlimm nüryen; uver wir kennen seinen Nachfolger nicht. Jedenfalls wird sich hieraus eine neue Quelle für unzählige Prozesse und Rekurse ergeben. Um dieses Loch zu verstopfen, sollte das Reichs⸗Versicherungsamt noch einmal die ganze Frage grundsätzlich prüfen und, wenn irgend möglich, diesen Spruch umstoßen. Der Bundesrath weiß doch jedenfalls 8 daß nt der psychiatrischen Ausbildung unserer Aerzte nicht gut steht.

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Ich habe nur den letzten Theil der Ausführungen des Herrn Vorredners gehört, wegen anderweitiger Dienstgeschäfte konnte ich früher nicht hier sein. Ich bedaure, daß ich auf diesen letzten Theil seiner Ausführungen nicht eingehen kann. Das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt ist eine richterliche Behörde, die in letzter Instanz entscheidet; sie ist insoweit souverän. Man kann vielleicht darüber verhandeln, ob bei einer Korrektur der Unfallversicherungsgesetzgebung eine Vorschrift zu erlassen sei, welche die Mißstände unmöglich