1894 / 35 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Im Königlichen Opernhause findet morgen auf Aller⸗ Theils der Festvor⸗

„Ein Feldlager in Entwürfen Tetz⸗ Brandt.

n 2828 Herren und Nesper. Kapellmeister Sucher igiert. Vorher geht Donizetti's „Tochter des Regiments“ mit Fräulein Dietrich und den Herren E“ Krolop in den Haupt⸗ rollen tung. Herr Sylva ist wiederhergestellt und wird am Montag als Canio in den „Bajazzi“]araßer schmarꝛer Raldachin unter dem ei

*

höchsten Befehl eine Wiederholung des II. stellung vom 27. Januar statt: Duverture Schlesien“ von Meyerbeer; Lebende Bilder, nach von A. von Heyden, gestellt vom Ober⸗Regisseur laff; dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Die verbindenden Verse von Emil Taubert werden von den Molenar und

unter Kapellmeister Dr. Muck's

auftreten. Die erste Aufführung der Oper „Die Leoncavallo ist für Sonnabend, 17. Februar, angesetzt. Im 822G Schauspielhause werden Lustspiele „Die Minnekönigin“ und „Verbotene Frucht“ TDirektor Ludwig Barnay, welcher zur Zei Theater in Gotha ein Ehren⸗Gastspiel, zu dem er absolviert, wurde gestern von Seiner Königlichen Hoheit von Sachsen⸗Coburg und Gotha in besonderer Audie Am Schlusse der Audienz, während welcher der Herzog haftesten Worten seinem Gast höchste Anerkennung für lerische Leistungen ausgedrückt hatte, überreichte er ihr das Komthurkreuz des Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗Ord Im Wallner⸗Theater wird vom Sonntag al „Der ungläubige Thomas“ in Verbindung mit Ludwi aktigem Lustspiel „Unter vier Augen“ den Spielplan be Im Residenz⸗Theater findet am Montag die führung des Valabrègue'schen Schwanks „Der Musterg Auf der Bühne des Theaters Unter den Lini sich gestern das gesammte Personal, um Herrn Edu und seine Gattin anläßlich ihres silbernen Hochzeitsfe Die Scene war in einen Garten verwandelt; auf einer von Blumen umgeben, das Geschenk des Personals, silberner Tafelaufsatz. Das Jubelpaar wurde von C grüßt. Daran schlossen sich Ansprachen des Regisse

Dramaturgen. Mannigfaltiges.

Nach dem jetzigen Stande der Etatsberathungen in kollegium zur Feststellung des Stadthaushalts⸗Etats welche in einer Sitzung des Kollegiums zu Anfang der zu Ende geführt werden sollen, steht es fest, daß die einkommensteuer im nächsten Etatsjahre nach d 100 % zur Erhebung gelangen wird. Für das laufe wurden bekanntlich nur 85 % erhoben.

Die gestrige Stadtverordneten⸗Versammlu Wahlen für die ständigen Ausschüsse, die deputationen und Kuratorien und für die gemischten Dep zunehmen. Stadtv. Meyer II. beantragte, wie wir der nehmen, diese Wahlen, welche etwa 70 Mitglieder un einen gemeinschaftlichen Wahlakt zu vollziehen. Stadtv. dagegen Widerspruch; er behauptete, daß nach der Vor sozialdemokratischen Mitglieder der Versammlung von 7 Ausschüssen und Kuratorien ausgeschlossen seien. Der2 wurde schließlich in namentlicher Abstimmung m 42 Stimmen angenommen. Im weiteren Verlauf gelangte nach längerer Debatte ebenfalls in namentl mung mit 98 Fegen 15 Stimmen folgender, von den St und Hütt gestellter Antrag zur Annahme: „Den Magistr schleunigst auch fernerhin alle nur möglichen Schritte zr erreichen, daß der Fortbildungsunterricht an den

t vom 9. Februar, Morgens.

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3 wolkig 2 wolkenlos

Mittags Regen, Nachts

Uebersicht der Witterung.

Ein barometrisches Minimum, welches gestern über Nord⸗Skandinavien lag, ist nach dem Weißen Meere langsam fortgeschritten, einbneues tiefes Minimum, oftwärts fortschreitend, lagert an der mittleren nor⸗ wegischen Küste, Fortdauer der unruhigen Witterung im Nord⸗ und Ostseegebiete bedingend. In Deutsch⸗ land ist das Wetter bei an der Küste vielfach steifen, im Binnenlande schwachen, meist südwestlichen Winden, wolkig bis trübe; im Binnenlande ist viel⸗ fach etwas Regen gefallen; die Temperatur ist fast überall gesunken, liegt indessen allenthalben noch er⸗ heblich über dem Mittelwerthe, die Frostgrenze ver⸗ läuft von St. Petersburg südostwärts über Moskau nach dem Kaspischen Meere hin.

Deutsche Seewarte.

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Reif.

Sonntag:

Theater⸗Anzeigen.

Ksnigliche Schanspiele. Sonnabend: Opern⸗ E. haus. 36. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Be⸗ Roth. fehl. Die Tochter des Regiments. Komische Oper in 2 Akten von astano Donizetti. Text nach dem Französischen des St. Georges.

irigent: Kapellmeister Dr. Muck. DOuverture „Ein Feldlager in Schlesien“ von Giacomo Meyer⸗

Sonnabend:

Uhr.

Zum ersten

1“ *

1 ————

Wallner⸗Theater. Sonnabend: Heimath. Zum 1. Male: Thomas. Unter vier Augen.

Friedrich ⸗Wilhelmstädtisches Theater.

rette in 3 Akten (nach einer älteren Idee) von Schlack und L. Herrmann.

b. In Scene

Dirigent: Herr Kape

1

Sonntag: Der Lieutenant zur See. Freitag, 16. Februar: Mit neuer Ausstattung. Male: Brantjagd. Operette in

auch nach dem 1. Oktober ertheilt werden könne.“ Ein Antrag der Stadtverordneten Singer und Genossen, betreffend die „Schaffung

losenstatistik und Beschäftigung städtischen Arbeiten und in städtischen Petteben⸗ wurde nach kurzer zu Diskussion durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.

Die Trauerfeier für den Geheimen Regierungs⸗ und Provinzial⸗ Schulrath Dr. Klix hat heute im Königlichen Prinz Heinrich⸗Gymnasium in Schöneberg unter großer Betheiligung stattgefunden. Die Auf⸗ bahrung war in der Aula erfolgt. An der Hauptwand erhob sich ein zu

ein Tharmaldsan'scher Thristus

einer Organisation behufs Aufnahme und Fortfübrung einer Arbeits⸗ die Arbeitsloser bei die

ein, nach welcher Seine Nach Majestät persönlich h trübniß empfangen 8 Seiner Majestät des Kaisers in den allerwärmsten Ausdrücken

übermitteln. Beileidsbezeugungen sind ferner einge⸗

Billroth in einer Depesche durch seinen General⸗Adjutanten, Paar die wärmste Theilnahmne an dem Verlust ausdrücken venGerfen

amilie Billroth, die ganze leidende Menschheit sowie issenschaft erlitten habe. Von dem Grafen Eulenburg traf bei 5 Frfessor Billroth eine Depesche

ajestät der Deutsche Kaiser die e ihres hochverdienten und von Seiner geschätzten Gemahls mit aufrichtiger Be⸗ habe; er sei beauftragt, der Wittwe das Beileid

richt von dem Hins

§ 15. 1 Das in Rußland gegenwärtig bestehende System der Strafen für unzutreffende Deklarationen von eingeführten Waaren soll einer Revision unterzogen und vereinfacht werden. Die Strafen für unabsichtliche Verstöße sollen ermäßigt und die Zuständigkeit der Zollämter hinsichtlich der Milderung und des Erlasses von Strafen erweitert werden. Bis zu dieser Reform, welche der Genehmigung der gesetzgebenden Gewalt unterbreitet werden muß, glaubt die Kaiserlich russische rung unter Berücksichtigung der von der Kaiserlich beun en Regierung ausgesprochenen Wünsche vorläufige Maßnahmen dahin treffen zu können, daß die sogenannten Accidentien, die bisher in den meisten Fällen in Höhe von 10 Proz. erhoben wurden, auf den Satz von 5 Proz. für alle Fälle einer un⸗ vollständigen Deklaration ermäßigt werden.

§ 16.

Das Recht der Reklamation gegen Entscheidungen der russischen Zollbehörden, die sich sowohl auf Strafen wegen einer unzutreffenden oder falschen Deklaration als auf die Tarif⸗ Klassifizierung der Waaren beziehen, soll dem Absender der Waare in gleicher Weise wie dem Deklaranten zustehen.

Eingaben dieser Art dürfen von dem Absender in deutscher

Sprache abgefaßt werden. § 17.

Die Reklamationsfrist in den im § 16 bezeichneten An⸗ gelegenheiten wird für den Absender wie für den Deklaranten auf drei Wochen festgesetzt werden, von dem Tage an ge⸗ rechnet, wo die Entscheidung dem Deklaranten mitgetheilt worden ist. u

Was die Entscheidungen über die Tarifierung von Waaren anlangt, so werden innerhalb dieser Frist Vorstellungen des

Absenders nur dann zugelassen werden, wenn die streitigen Waaren die Zolllager noch nicht verlassen haben. § 18.

Die deutschen Konsuln in Rußland und die russischen Konsuln in Deutschland sollen berechtigt sein, die ersten mit dem russischen Zolldepartement, die letzten mit den Vorständen der deutschen Zollbehörden (Provinzial⸗Steuer⸗Direktor u. s. w.) wegen der vor diesen Behörden schwebenden Zollreklamationen unmittelbar zu verkehren. 13

S Falls Schaffner, Maschinisten und sonstige Eisenbahn⸗ bedienstete eines der beiden vertragschließenden Theile über⸗ führt werden, in den Zügen Schmuggelwaaren in das Gebiet des anderen Theils eingeführt zu haben, so sollen sie auf An⸗ suchen der zuständigen Zollbehörden des Rechts, Bahnzüge nach der Grenze zu begleiten, verlustig gehen. 20. Alle Quarantäne⸗ und veterinärpolizeilichen Maßregeln,

Grenze für irgend eine Waarengattung oder wegen Abän⸗ derungen der einschlägigen örtlichen Verordnungen u. s. w., sollen, sobald sie erlassen sind, wechselseitig von jedem der beiden vertragschließenden Theile dem andern mitgetheilt werden. 1 Die Einzelheiten dieser Frage werden auf diplomatischem Wege geregelt werden.

Die Quarantäne⸗Maßregeln gegen die Einschleppung epidemischer Krankheiten sollen beiderseits auf alle die Grenze überschreitenden Reisenden, je nach der größeren oder geringeren Ansteckungsgefahr, ohne Unterschied der Nationalität ange⸗ wandt werden.

Es wird beiderseits der Wiederaufnahme von Reisenden, die wegen mangelhafter Reisepässe oder wegen Nichtzahlung von Zollgebühren zurückgewiesen werden, kein Hinderniß ent⸗ gegengestellt werden; unter den bezeichneten Umständen sollen beiderseits selbst fremde Staatsangehörige wieder aufgenommen werden, zumal in den Fällen, wo sie noch nicht in das Innerr des Landes gelangt sind. Die auf beiden Seiten zuständigen Behörden werden sich über die zu ergreifenden Maßregeln verständigen.

Mit einem russischen Auswanderungsscheine versehene jüdische Auswanderer russischer Abkunft und andere, welche von den deutschen Behörden nach Rußland zurückgesandt werden, müssen von den russischen Grenzbehörden zugelassen werden, vorausgesetzt, daß sich diese Personen in Deutschland nicht länger als einen Monat aufgehalten haben, von dem Tage an gerechnet, wo sie über die deutsch⸗russische Grenze ge⸗

gangen sind. § 23.

Die Grenzbehörden jedes der beiden vertragschließenden Theile sollen gehalten sein, paßlose Landstreicher und andere Personen dieser Art, welche in das Gebiet des anderen

heiles, dessen Angehörige sie sind, wieder aufgenommen werden sollen, ausschließlich nach Grenzpunkten führen zu lassen, wo eine Abfertigung für Reisende stattfinder

16“

Das gegenwärtige Protokoll, welches einen wesentlichen Theil des Vertrags, auf den es sich bezieht, bilden wird, sol besondere Ratifikation mit der bloßen Thatsache des Austausches der Ratifikationen zum Vertrage selbst als von den betreffenden Regierungen genehmigt und bestätigt gelten

Zu Urkund dessen es die Bevollmächtigten mit ihren Unterschriften versehen.

29.

g. „10. Februar So geschehen zu Berlin, Frnar 1894.

nämlich die Beschlüsse wegen Schließung oder Oeffnung der

(Unterschriften.)

(uebersetzung) Berlin, den 29. Januar/10. Februar 1894.

Herer Baron!

Im Laufe des Meinungsaustausches, welcher der Ber⸗ liner Konferenz über einen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen Rußland und Deutschland vorherging, konnte die Kaiserlich russische Regierung, bei welcher der Entschluß fest⸗ stand, den Zolltarif des Großfürstenthums Finland dem Zoll⸗ tarif des Reichs gleichzustellen, die Erklärung abgeben, daß es ihre Absicht sei, nur schrittweise mit der Erhöhung des ersteren dieser Tarife vorzugehen, sodaß der finländische Tarif erst gegen Ende des Jahres 1905 endgültig mit dem russischen gleichgestellt werden sollte.

Indem die Kaiserlich russische Regierung gegenwärtig diesen Entschluß bestätigt, hegt sie den Wunsch, alle Unsicher⸗ heit auf diesem Gebiet als bedenklich für die Entwickelung der auswärtigen Handelsbeziehungen auszuschließen und glaubt schon jetzt die hauptsächlichsten Zeitpunkte für die schrittweise Erhöhung des finländischen Tarifs festsetzen zu sollemn.

1““

Schwank in 3 Akten von E. Blum und Hiemuf um 49. Male. 2lin in 2 theilungen von L. Leipziger. 7 ½ Uhr.

Sonntag: Herr Coulisset. Berlin 1893.

Der ungläubige Zum

Berlin 1893. Revue Anfang

ce Regierung erklärt zu diesem Behu⸗

Die Kaiserlich gg b erklärt 6 daß es nicht in ihrer Absicht liegt, mit dieser Erhöhung ver dem 19./31. Dezember des Jahres 1898 zu beginnen; ver diesem Zeitpunkt ab wird der finländische Tarif um 50 Prc derjenigen Unterschiede erhöht werden können, welche zwischen⸗ den Sätzen des russischen und des finländischen Tarifs alsdam bestehen werden; nach dem 18,/31. Dezember 1901 wird eine neue Erhöhung um 25 Proz. der genannten Unterschiede ein treten können; vom 18,/31. Dezember 1903 ab behält du Kaiserlich russische Regierung sich volle und unbeschränke Freiheit vor hinsichtlich der endgültigen Gleichstellung des Zol⸗ bäris des Großfürstenthums Finland mit dem Zolltarif des Reichs.

beschränken die vorstehenden Ahmachungen, welche die Art der schrittweisen Erhöhung des finländischen Tarifs regeln, die zuständigen Behörden des Großfürstenthums Finland nicht in ihrem Recht, in dem genannten Tarif thel⸗ weise Aenderungen einzuführen, sofern solche in örtlichen Be⸗ dürfnissen des Handels und der Industrie ihre Begründung 1“ 1“ 1u“

R. Tochsé. [Sommersvorr). Pr. ranofraumerster a. P. 6 Carl von Walbeck (eehe Fr. Land⸗ schafts⸗Rath Marie von Besser, geb. Richter (Berlin). Hr. General⸗Lieut. z. D. Otto von Gaertner (Wiesbaden). Hrn. Geh. Hof⸗Justiz⸗ Rath Fleischhammer Tochter Lili (Berlin).

r. Militär⸗Intendantur⸗Rath Georg Lenz

50. Male.

Chausseestraße 25. Konzerte.

Der Lieutenaut zur See. Ope⸗ Musik von Louis gesetzt von Julius Fritzsche. Umeister Federmann. Anfang

Konzert. Vorsp. z. Ouv. „Die weiße Dame“ von

Walzer von Waldteufel.

Werner).

Konzert-Haus. Sonnabend: Karl Oper „Libussa“ von Smetana. oieldieu. aus „Der Bajazzo“ von Leoncavallo. „Mein Traum“, 2 „Souvenir de Moscou“ für die Violine von Wieniawski (Herr Carnier). Klänge aus Steyermark für Piston von Hoch (Herr

Zossen).

Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sechs Beilagen

1““ Meyder⸗

Prolog

5

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 9. Februar

chen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußis

Handels⸗

Es ist dabei wohl verstanden, daß die Wirkang des und Schiffahrtsvertrags, welcher am 29. Ja⸗ nuar/ 10. Februar 1894 zwischen Rußland und Deutschland abgeschlossen worden ist, nebst den Bestimmungen im ersten Theile des Schlußprotokolls, welches einen integrierenden Theil des Vertrags bildet, sich auf das Großfürstenthum Finland in allem erstreckt, was darauf anwendbar ist, und besonders in Betreff der in den Artikeln 6, 9 und 13 enthaltenen Ab⸗ machungen. . 1 8 3 Genehmigen Sie, Herr Staatssekretär, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung Graf Schuwalow. An Seine Excellenz Herrn Freiherrn von Marschall. ꝛc. ꝛc. ꝛc. 8

(Uebersetzung.) Berlin, den 10. Februar 1894.

8 Herr Botschafter!

Eure Excellenz haben durch das gefällige Schreiben vom heutigen Tage mir von den nachstehenden Modalitäten Kenntniß gegeben, welche Ihre Regierung zum Zwecke der Glelchstellung des Zolltarifs des Großfürstenthums Finland mit dem russischen Tarif festgesetzt hat. 2

Ihrem Schreiben zufolge beabsichtigt die russische Regierung, mit der Erhöhung des finischen Tarifs nicht vor dem 19./31. Dezember des Jahres 1898 vorzugehen. Die Kaiserlich russische Regierung behält sich vor, den genannten Tarif nach diesem Termin um 50 Proz. derjenigen Unterschiede zu er⸗ höhen, welche zwischen den Sätzen des russischen und des finländischen Tarifs alsdann bestehen werden, und nach dem

18./31. Dezember 1901 eine neue Erhöhung um 25 Proz. der genannten Unterschiede eintreten zu lassen.

Unbeschadet der vorstehenden Abmachungen behält die Kaiserlich russische Regierung vom 18./31. Dezember 1903 ab sich volle und unbeschränkte Freiheit vor hinsichtlich der end⸗ gültigen Gleichstellung des Zolltarifs des Großfürstenthums Finland mit dem Zolltarif des Russischen Reichs; auch glaubt sie den zuständigen Behörden des Großfürstenthums Finland das Recht wahren zu sollen, in dem genannten Tarif theil⸗ weise Aenderungen einzuführen, sofern solche in örtlichen Be⸗ hürfnissen des Handels und der Industrie ihre Begründung nden.

Im übrigen ist die Kaiserlich russische Regierung, wie das

Schreiben Eurer Excellenz feststellt, damit einverstanden, daß

die Wirkung des Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags, welcher am 29. Januar/10. Februar 1894 zwischen Deutschland und Rußland abgeschlossen worden ist, nebst den Bestimmungen im ersten Theil des Schlußprotokolls, welches einen integrierenden Theil des Vertrags bildet, sich auf das Großfürstenthum Finland in allem erstreckt, was darauf anwendbar ist, und besonders in Betreff der in den Artikeln 6, 9 und 13 ent⸗ haltenen Abmachungen. 1

Ich beeile mich, im Namen meiner Regierung von den in Ihrem gedachten Schreiben enthaltenen Erklärungen Akt zu nehmen.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die erneute Ve⸗ sicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung

Freiherr von Marschall. An Seine Excellenz den Kaiserlich russischen Botschafter Herrn Grafen Schuwalow.

onzenr Poftus:

„Geschichte der germanischen Philologie.

B. Mathematisch⸗naturwissenschaftlich⸗pharmazeutische

Abtheilung.

Prof. Hittorf: Ausgewählte Theile der theoretischen Physik. rof. Salkowski: Praktische Uebungen im Laboratorium. Prof. Killing: Analytische Geometrie, *Planimetrische Seminar. Systematische Botanik, durch die Entwicklungs⸗ *Leitung wissen⸗ vfck, e Sa Pbvfft Se ik, 1. Hälfte (Allgemeine Physik und ärme⸗

. Theil (Theor.

im physikalischen Laboratorium.

Prof. Hosius: Paläontologie, 2. Theil. P Organische Chemie. Ueber die Metalle. chemisch 1. Theil. Theorie der Differential⸗Gleichungen. Konstruktions⸗Aufgabe. *Uebungen im mathematischen Prof. Brefeld:

geschichte erläutert. schaftlicher Arbeiten Experiment lehre). Oprik.)

*Botanische Demonstrationen. *2. im botanischen Institut. Prof.

„Elemente der theoreti

I v *Praktische Uebungen Fe Pbhf

Jxer. raemrche Epigrapyir und nevungen an ven In⸗ schriften. Philologische Uebungen über Seneca's Apocolocynthosis. Privatdozent Drescher: Goethe'’s Dramen. Neuhochdeutsche Metrik.

190 bie 1 Uyr.

Der Anfang des Semesters ist auf den 16. festgesetzt.

April 1894

Deutscher Reichstag.

44. Sitzung vom Donnerstag, 8. Februar, 1. Uhr.

Die zweite Berathung des Spezial⸗Etats des Reichsamts des Innern wird fortgesetzt beim Kapitel „Patentamt“.

Ueber den Beginn der Verhandlung ist bereits in der Nummer vom Donnerstag berichtet worden. Nachdem das Kapitel „Patentamt“ bewilligt ist, nimmt beim Kapitel „Reichs⸗ Versicherungsamt“ im weiteren Verlauf der Berathung zur Erwiderung auf Ausführungen des Abg. Schmidt,

Vorschrift zu

Reichsmünzen.

lmünzen Kupfermünzen

Zehnn. Fäünf⸗ nigstücke pfennigstücke 8—

Zwei⸗ Ein. pfennigstücke pfennigstücke

16 800— 497821 2588 5S 6074 146,17 515 712 3284 88890 329 852,16

15 800 135 084 80 15 346 496 ,05 5 8885 15 375 ece

1 603 532 90 ZSS 9015 '83 5 7073,65

6 213 207,44 5 2207

Thätigkeit der Schiedsgerichte in der Unfallver⸗ nängelt hatte, das Wort der e Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath von Woedtke: ht zugeben, daß die gewählten Arbeitervertreter für htliche Thätigkeit des Reichs⸗Versicherungsamts des Ver⸗ rbeiter entbehrten. Die Grenzstreitigkeiten zwischen den ufsgenossenschaften und der Vorwurf der Humanität zch nicht die Berechtigung des Wunsches auf Aufhebung inrichtung. Bei der Revision des Gesetzes werde den iten durch eine einfache Vorschrift vorgebeugt werden. nsche, den Verunglückten eine möglichst ausgiebige Rente fi die ganze Sozialreform durchtränkt. übeden (dkons.) regt eine Regelung der Arbeiter⸗ ge von Reichswegen nach dem Vorbilde der Reichs⸗ ÜUnfallversicherung an. Die Schaffung kleiner Wohnungen gesetz zu fördern, hätten schon Lechler und Schäffle neuerdings habe dee Verband evangelischer Arbeiter⸗ petitioniert, daß die Gelder der Invaliditäts⸗ und ungs⸗Anstalten für diesen Zweck in umfassendem Maße jt werden möchten. In Hannover sei die dortige gutem Beispiel vorangegangen. Redner fragt, wie weit ersicherungsanstalten von ihrer Befugniß, bis zu ein Vermögens im ganzen 37 000 000 zur on Arbeiterwohnungen zu verwenden, Gebrauch gemacht sucht, wenn das noch nicht geschehen sein sollte mit auf diese Verwendung von Amtswegen hinzuwirken. ft von einer Abänderung pes Gesetzes eine Erweiterung nfreundlichen Bestimmungen. : Ober⸗Regierungs⸗Rath von Woedtke: Von der mächtigung ist bereits in weitgehendem Maße Gebrauch en. Bis jetzt sind über vier Millionen für diese Zwecke eine noch größere Summe zur Verfügung gestellt. erung dieser Bestrebungen sind die Versicherungsanstalten nom; das Gesetz kann sie nicht zwingen. Sie müssen ge sicher gehen und haben deshalb sorgfältig zu prüfen, vorgebrachten Anträge auch alle Garantien unbedingter ꝛsten. Außerdem muß der Garantieverband seine Geneh⸗ ilen, und auch dazu kann er nicht gezwungen werden. henh die Gesetzgebung auszusprechen, begegnet noch leb⸗ inken. chönlank (Soz.) ersucht um Aufklärung über die interschiede in der Zahl der dauernd und der vorüber⸗ zerbsunfähigen im Bereich der landwirthschaftlichen Be⸗ haften. Die Feststellung einer vorübergehenden Erwerbs⸗ ei ja viel vortheilhafter für die Berufsgenossenschaften, rganisierten Unternehmer, aber daraus allein ließen sich hohen Differenzen nicht erklären; die Ursache müsse bei Organen und in der verschiedenen Rechtsprechun Zahl der Versicherten werde verschieden angegeben; na 7 Ober⸗Regierungs⸗Rath von Woedtke sind es 11 ½¼, nach der verkauften Marken nur 9 ¼ Millionen. Da bleibe n übrig, daß für 2. Millionen Versicherungspflichtige Marken nicht zur Verwendung kamen. Die denz Versicherungsamts und seine Judikatur habe bisher die iedigen können; aber diese Tendenz scheine jetzt etwas zu gerathen, vor allem durch den überwiegenden Einfluß tatie und des Formalismus. Die Praktiker, Aerzte kämen amählich den Juristen gegenüber ins Hinter⸗ s lasse sich auch an neuesten Rechtsprechung nachweisen. Ein Arbeiter, der an einer geringen, nicht störenden geistigen Anomalie litt, wurde durch einen wer verletzt, daß er ins Irrenhans gebracht und für lärt wurde. Während nun nach früheren Entscheidungen Versicherungsamt dem Verletzten eine Rente für die werbsunfähigkeit zugesprochen hätte, ist jetzt entgegengesetzt rden. An der d eines ärztlichen Gutachtens, welches Veise besagt, daß der Mann auch ohne den Unfall binnen verrückt geworden wäre, hat das Nee. Fisce erre äe zaß der Mann die Rente bloß für ein Jahr erhalte. schritt in der Judikatur ist von den weitestgehenden lange der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath an der Spitze steht, wird es ja nicht b schlimm ryen; uner wir kennen seinen Nachfolger nicht. Jedenfalls wird sich hieraus eine neue Quelle für unzählige Prozesse und Rekurse ergeben. Um dieses Loch zu verstopfen, sollte das Reichs⸗Versicherungsamt noch einmal die ganze Frage grundsätzlich prüfen und, wenn irgend möglich, diesen Spruch umstoßen. Der Bundesrath weiß doch jedenfalls * daß es mit der pspchiatrischen Aerzte nicht gut steht.

Staatssekretär Dr. von Boetticher:

Ich habe nur den letzten Theil der Ausführungen des Herrn Vorredners gehört, wegen anderweitiger Dienstgeschäfte konnte ich früher nicht hier sein. Ich bedaure, daß ich auf diesen letzten Theil seiner Ausführungen nicht eingehen kann. Das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt ist eine richterliche Behörde, die in letzter Instanz entscheidet; sie ist insoweit souverän. Man kann vielleicht darüber verhandeln, ob bei einer Korrektur der Unfallversicherungsgesetzgebung eine

erlassen sei, welche die Mißstände unmöglich

Ausbildung unserer