Im Königlichen Opernhause findet morgen auf Aller⸗ höchsten Befehl eine Wiederholung des II. Theils der Festvor⸗ stellung vom 27. Januar statt: Duverture „Ein Feldlager in Schlesien“ von Mevyerbeer; Lebende Bilder, nach Entwürfen von A. von Heyden, gestellt vom Ober⸗Regisseur Tetz⸗ laff; dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Die verbindenden Verse von Emil Taubert werden gesprochen von den een Molenar und Nesper. Kapellmeister Sucher
dirigiert. Vorher geht Donizetti's „Tochter des Regiments“ mit Frräulein Dietrich und den Herren Philipp und Krolop in den Haupt⸗ rollen unter Kapellmeister Dr. Muckes Leitung. — Herr Sy ist wiederhergestellt und wird am Montag als Canio in den „Bajazzi“ auftreten. Die erste Aufführung der Oper „D Leoncavallo ist für Sonnabend, 17. Februar, angesetz. Im -2E, ee. Schauspielhause werden Lustspiele „Die Minnekönigin“ und „Verbotene Frucht“ Tirektor Ludwig Barnay, welcher zur Zeit Theater in Gotha ein Ehren⸗Gastspiel, zu dem er e absolviert, wurde gestern von Seiner Königlichen Hoheit von Sachsen⸗Coburg und Gotha in 2g .2b. Audier Am Schlusse der Audienz, während welcher der Herzog; haftesten Worten seinem Gast höchste Anerkennung für lerische Leistungen ausgedrückt hatte, überreichte er ihn das Komthurkreuz des Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗Orde Im Wallner⸗Theater wird vom Sonntag ab „Der ungläubige Thomas“ in Verbindung mit Ludwig aktigem Lustspiel „Unter vier Augen“ den Spielplan be⸗ Im Residenz⸗Theater findet am Montag die führung des Valabrègue'schen Schwanks „Der Musterga Auf der Bühne des Theaters Unter den Lind sich gestern das gesammte Personal, um Herrn Edu⸗ und seine Gattin anläßlich ihres silbernen Hochzeitsfef Die Scene war in einen Garten verwandelt; auf einer ( von Blumen umgeben, das Geschenk des Personals, e silberner Tafelaufsatz. Das Jubelpaar wurde von Ch grüßt. Daran schlossen sich Ansprachen des Regisse
Dramaturgen. W“ . Mannigfaltiges.
Nach dem jetzigen Stande der Etatsberathungen in kollegium zur Fetstellung des Stadthaushalts⸗Etats welche in einer Sitzung des Kollegiums zu Anfang der n u Ende geführt werden sollen, steht es fest, daß die einkommensteuer im nächsten Etatsjahre nach der 100 % zur Erhebung gelangen wird. Für das laufer urden bekanntlich nur 85 % erhoben.
Die gestrige Stadtverordneten⸗Versammlu Wahlen für die ständigen Ausschüsse, die * deputationen und Kuratorien und für die gemischten Depu zunehmen. Stadtv. Meyer II. beantragte, wie wir der „ nehmen, diese Wahlen, welche etwa 70 Mitglieder um einen gemeinschaftlichen Wahlakt zu vollziehen. Stadtv. dagegen Widerspruch; er behauptete, daß nach der Vorse sozialdemokratischen Mitglieder der Versammlung von de Ausschüssen und Kuratorien ausgeschlossen seien. Der A wurde schließlich in namentlicher Abstimmung mi 42 Stimmen angenommen. — Im weeiteren Verlauf gelangte nach längerer Debatte ebenfalls in namentli mung mit 98 gegen 15 Stimmen folgender, von den Sta und Hütt gestellter Antrag zur Annahme: „Den Magistra schleunigst auch fernerhin alle nur möglichen Schritte zu erreichen, daß der Fortbildungsunterricht an den
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Wetter t vom 9. Februar, Morgens.
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¹) Böig. ²) Böig ³) Mittags Regen, Nachts Reif.
Uebersicht der Witterung.
Ein barometrisches Minimum, welches gestern über Nord⸗Skandinavien lag, ist nach dem Weißen Meere langsam fortgeschritten, eindneues tiefes Minimum, ostwärts fortschreitend, lagert an der mittleren nor⸗ wegischen Küste, Fortdauer der unruhigen Witterung im Nord⸗ und Ostseegebiete bedingend. In Deutsch⸗ land ist das Wetter bei an der Küste vielfach steifen, im Binnenlande schwachen, meist südwestlichen Winden, wolkig bis trübe; im Binnenlande ist viel⸗ fach etwas Regen gefallen; die Temperatur ist fast überall gesunken, liegt indessen allenthalben noch er⸗ heblich über dem Mittelwerthe, die Frostgrenze ver⸗ läuft von St. Petersburg südostwärts über Moskau nach dem Kaspischen Meere hin. 1
Deutsche Seewarte.
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Sonntag:
Sonnabend:
Theater⸗Anzeigen.
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ us. 36. Vorstellung. Auf Allerhöchsten Be⸗ ehl. Die Tochter des Regiments. Komische er in Akten von astano Donizetti. Text nach dem Französischen des St. Georges. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. — Ouverture „Ein Feldlager in Schlesien“ von Giacomo Meper⸗! Zum
Roth.
auch nach dem 1. Oktober ertheilt werden könne.“ — Ein Antrag der Stadtverordneten Singer und Genossen, betreffend die „Schaffung einer Organisation behufs Aufnahme und Fortführung einer Arbeits⸗ losenstatistik und städtischen Arbeiten und in städtischen Betrieben“ wurde Diskussion durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.
Schulrath Dr. Klix hat heute im Königlichen Prinz Heinrich⸗Gymnasium in Schöneberg unter großer Betheiligung stattgefunden. Die Auf⸗ bahrung war in der Aula erfolgt. aroßer schwarzer Baldachin. unter dem ein Thorwaldsen'scher
Wallner-Theater. Sonnabend: Heimath. Zum 1. Male: Thomas. — Unter vier Augen.
Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25. Der Lieutenaut zur See. rette in 3 Akten (nach einer älteren Idee) von E. Schlack und L. Herrmann. In Scene Dirigent: Herr Kape 7 Uhr.
Sonntag: Der Lientenant zur See.
Freitag, 16. Februar: 22 Male: Brautjagd.
72 t von Julius Fritzsche.
Arbeitsloser bei
Beschäftigung gr nach kurzer
Die Trauerfeier für den Geheimen Regierungs⸗ und Provinzial⸗
An der Hauptwand erhob sich ein Christus
Eine Abhilfe erscheint diesen Mißständen gegenüber umsomehr geboten, als die betroffenen Provinzen ohnehin schon mit wirthschaft⸗ lichen Bedrängnissen mannigfacher Art zu kämpfen haben. In sach⸗ kundigen Kreisen hat sich die Ueberzeugung mehr und mehr Bahn ge⸗ brochen, daß eine wirksame Hilfe nur durch eine Maßregel gewährt werden kann, welche gestatten würde, bei der Ausfuhr von Getreide von dem Nachweise der Jdentität desselben mit ausländischem Getreide abzusehen. Hierdurch würde der Ge⸗ treidehandel größere Bewegungsfreiheit gewinnen und in den Stand gesetzt werden, das inländische Getreide seines höheren Preises ungeachtet wieder den früheren nördlichen Absatzgebieten zuzuführen, weil er für den aus den niedrigeren Weltmarktspreisen erwachsenden Verlust volle Entschädigung in der zollfreien Einfuhr ausländischen Getreides und in dessen Absatz zu den höheren Inlandspreisen finden würde. Für die Landwirthschaft lassen sich ebenfalls wesentliche Vor⸗ theile erhoffen, insofern eine lebhaftere Nachfrage nach den im Aus⸗ lande besonders gesuchten deutschen Getreidequalitäten und entsprechende Preissteigerung derselben, sowie die Möglichkeit geschaffen wird, die an sich geringeren oder durch ungünstige Witterung geschädigten Sorten durch Vermischung mit ausländischem Getreide aufzubessern und ab⸗ satzfähiger zu machen. 8 1
In diesem Sinne sind im Laufe der letzten Jahre zahlreiche An⸗ träge an die Bundesregierungen gerichtet worden. Auch im Reichstag ist der Gegenstand wiederholt zur Erörterung gelangt. Ein von den Abgeordneten Ampach und Genossen im Februar 1888 ö Antrag auf entsprechende Aenderung des Zolltarifgesetzes hat zwar nicht Annahme gefunden. Wohl aber hat der Reichstag bei diesem Anlaß in einer Resolution vom 5. März 1888 die Erwartung und den Wunsch ausgesprochen, daß die verbündeten Regierungen den an⸗ geregten wichtigen Fragen ihre Aufmerksamkeit zuwenden und das Ergebniß der bezüglichen Erhebungen dem Reichstag mittheilen möchten.
Die seitens der Bundesregierungen angestellten Ermittelungen führten zunächst nicht dahin, das Bedürfniß und die Zweckmäßigkeit der beantragten Maßregel anzuerkennen. Die immer weiter greifende Bewegung zu Gunsten derselben, insbesondere die wohlwollende Haltung des Reichstags gegenüber diesen Bestrebungen und der Wunsch, der Landwirthschaft im Hinblick auf ihre gegenwärtige Lage jede thunliche Förderung zu theil werden zu lassen, haben indessen zu einer erneuten Prüfung der Frage gedrängt, nach deren Ergebniß die früher geltend gemachten Bedenken nicht mehr durchschlagend erscheinen.
Grundsätzlich ist allerdings bei der Wiederausfuhr der zur Ver⸗ edelung oder zur Durchfuhr eingeführten Waaren ein Zollerlaß bisher nur dann gewährt worden, wenn der Nachweis der Iden⸗ tität der ausgeführten mit der eingeführten Waare erbracht wurde. Hiervon ist indessen bereits durch das Gesetz, betreffend die Abände⸗ rung des Zolltarifs, vom 23. Juni 1882 im Interesse des Mühlen⸗ gewerbes abgewichen worden. Es wird sich rechtfertigen, aus dem nämlichen Gesichtspunkt weitere Ausnahmen nachzulassen. Die Be⸗ sorgniß vor etwaigen Berufungen anderer als der im Gesetzentwurf berücksichtigten Gewerbszweige wird hiervon nicht abhalten dürfen, da es sich nicht sowohl darum handelt, einzelnen Interessenklassen beson⸗ dere V betheiligten Gewerbe hinaus weite Bevölkerungskreise in Mitleiden⸗ schaft ziehende Schädigung zu beseitigen, welche für den Norden und Osten Deutschlands durch das Zusammentreffen der den örtlichen Be⸗ darf weit übersteigenden Produktion mit der den Absatz beeinträch⸗ tigenden ungünstigen geographischen Lage herbeigeführt ist.
Die früher gehegte Befürchtung, daß die Aufhebung des Identitäts⸗ nachweises eine erhebliche Einbuße an den Zolleinnahmen zur Folge haben werde, kann gegenwärtig nicht mehr aufrecht erhalten werden. Im ganzen kann der Betrag dieser Einbuße nur dem Zollbetrage für diejenige Menge ausländischen Getreides gleichkommen, welche zum Ersatze von ausgeführtem inländischen Getreide eingeführt werden muß. Da nun die Ausfuhr von inländischem Getreide zur Zeit nur noch verhältnißmäßig gering ist, so bedarf es auch einer entsprechenden Einfuhr nur mehr in geringem Maße, und der auf letztere entfallende Zollbetrag ist demzufolge ver⸗ hältnißmäßig nicht von Belang. Legt man der Berechnung die Aus⸗ fuhrziffern der sechs Jahre 1887 bis 1892 und die Zollsätze unseres autonomen Tarifs zu Grunde, so würde nach der beigefügten Nach⸗ weisung D der Zollausfall für die Hauptgetreidearten einschließlich Hülsenfrüchte sich auf 634 673 ℳ berechnen. Nach den vertrags⸗ mäßigen Sätzen reduziert, würde sich der Ausfall entsprechend niedriger stellen. Ein finanzielles Opfer von solchem Betrage ist gegenüber den von der Maßregel erhofften wirthschaftlichen Vortheilen nicht von Ausschlag gebender Bedeutung.
Selbstverständlich ist ein sicheres Urtheil darüber nicht möglich, inwieweit die an die Aufhebung des Identitätsnachweises geknüpften Erwartungen in Erfüllung gehen werden. Die gutachtlichen Aeußerungen zahlreicher, mit den einschläoigen Verhältnissen vertrauter Persönlich⸗ keiten aus dem Handelsstande und dem landwirthschaftlichen Gewerbe stimmen jedoch darin überein, daß dieses wenigstens zum großen Theil der Fall sein wird.
Voraussichtlich wird die Maßregel nicht nur einen neuen Auf⸗ schwung des Getreidehandels herbeiführen, sondern auch der Land⸗ wirthschaft, namentlich des Ostens und Nordens, zu einer erwünschten Förderung gereichen.
Eine Vertheuerung des inländischen Konsums durch die Maß⸗ regel erscheint dabei ausgeschlossen, da die letztere lediglich eine seiner
11“
Hierauf: Zum 49. Male. in 2 Abtheilungen von L. Leipziger. 7 ½ Uhr.
Sonntag: Herr Coulisset. Berlin 1893.
Der ungläubige
zu übermitteln. — Beileidsbezeugungen f troffen von der Krenprinseilia Wüttcne ie.
ortheile zuzuwenden, als vielmehr eine schwere über die zunächst
Schwant in 3 Atten von E. Blum und R. Toché. Berlin 1893. Revue
Zum 50. Male.
Billroth in einer Depesche durch seinen General⸗Adjutanten, Haat bie narmfte Tbefmmahene an dem Verkuft sce 1ehe ker die Familie Billroth, die ganze leidende Menschheit g2; die Wissenschaft erlitten habe. — Von dem Obes. Hof. Marschal Grafen zu Eulenburg traf bei Frau mfesor Billroth eine Depesche ein, nach wel Seine Majestät der Deutsche Kaiser die Nachricht von dem Hinscheiden ihres hochverdienten und von Seiner Majestät persönlich hochgeschätzten Gemahls mit aufrichtiger Be⸗ trübniß empfangen habe; er sei beauftragt, der Wittwe das Beileid Seiner Majestät des Kaisers in den allerwärmsten Ausdrücken ind ferner einge⸗
Qualität entsprechende bessere Verwerthung des inländischen Getreides auf dem Weltmarkt erstrebt, dem es ohne Sace dn⸗ zugeht, wäh⸗ rend gleichzeitig dem Inlande durch zollfreien Einlaß einer ent⸗ sprechenden Menge ausländischen Getreides Ersatz geboten wird.
Die Annahme, daß im Süden und Westen Deutschlands infolge vermehrter Einfuhr von fremdem Getreide eine Süürm. der Landwirthschaft eintreten möchte, dürfte nicht gerechtfertigt sein. Durch die Wiedereröffnung der alten “ nach England und Skandinavien für ost⸗ und norddeutsches Getreide wird im Gegentheil die Konkurrenz desselben auf dem füd⸗ und westdeutschen Markt in Wegfall gebracht und eine Entlastung des letzteren herbeigeführt werden. Die künftige Mehreinfuhr von ausländischem Getreide wird, da sie nur den Ersatz für die mehr ausgeführte deutsche Waare bildet, die Menge der letzteren nicht übersteigen. Es wird nur eine Verschiebung, aber nicht eine Vermehrung der angebotenen Getreidemenge eintreten, zumal die Ausfuhr aus den nördlichen und östlichen Gebieten Deutsch⸗ lands zu einem erheblichen Theil durch die Mischung von inländischer und ausländischer Waare bedingt ist. Uebrigens wird sich für den Süden und Westen die Erleichterung der Ausfuhr bezüglich gewisser Getreidegattungen, z. B. der Gerste, voraussichtlich ebenfalls als vor⸗ theilhaft erweisen. Insoweit die Bedenken daselbst gegen die geplante gesetzgeberische Maßnahme gleichwohl überwiegend bleiben sollten, würde denselben durch den Ausschluß der 881 Zollstellen von der Befugniß zur Vornahme derartiger Ausfuhrabfertigungen Rechnung getragen werden können. 8
Wenn von Seiten der Mühlenindustriellen die Befürchtung ge⸗ hegt wird, daß das Ausland künftig nicht das Mehl, sondern den Rohstoff beziehen, und den Exportmühlen dadurch vielleicht der größte Theil ihres Absatzes nach dem Ausland verloren gehen könnte, so ist nicht zu erkennen, wie die Beförderung der Ausfuhr inländischen Ge⸗ treides diese Wirkung zu äußern im stande sein möchte. Einerseits erscheint nach Lage der Getreideproduktion und ⸗Konsumtion in Deutschland (Anlage E) die Zunahme unserer Getreideausfuhr in einem Umfang, welcher die Verhältnisse des Weltmarkts in Bezug auf den Bedarf von Getreide und von Mehl erheblich zu beeinflussen vermöchte, für absehbare Zeit ausgeschlossen. Andererseits wird durch eine lediglich bestimmte Arten des inländischen Getreides in einem räumlich begrenzten Theile Deutschlands treffende Preis⸗ steigerung das Interesse der Exportmühlen wenig berührt, da die⸗ selben durch die Begünstigung der zollfreien Einfuhr von Getreide gegen den Nachweis der Ausfuhr einer entsprechenden Menge von Mühlenfabrikaten auf die vorzugsweise Verwendung von ausländischen Rohstoffen hingewiesen sind und von ihnen nach der amtlichen Sta⸗ tistik in der That sehr große Mengen ausländischen Getreides ver⸗ arbeitet werden. Beispielsweise sind im Jahre 1891 für Mühlen⸗ lager 5 556 823 Dopp.⸗Ztr. Getreide aller Art eingegangen, während aus solchen Lagern nur 1 083 172 Dopp⸗Ztr. Mühlenfabrikate nach dem Auslande versandt wurden. b
Zu verkennen ist allerdings nicht, daß die Inhaber von Mühlen durch die Modalitäten der ihnen im § 7 Ziffer 3 des Zolltarifgesetzes eingeräumten Zollbefreiung in der Verwendung von inländischem Ge⸗ treide beschränkt sind, indem sie behufs Erlangung der Erleichterung genöthigt sind, mindestens eine den ausgeführten Mühlenfabrikaten entsprechende Menge von ausländischem Getreide zu beziehen und zu verarbeiten. Diese Beschränkung in Bezug auf die Verwendung von inländischem Rohstoff benachtheiligt nicht nur unsere Landwirth⸗ schaft, sondern gereicht auch dem Mühlengewerbe zur Erschwerung, soweit dasselbe nach Lage der örtlichen Verhältnisse naturgemäß auf die Verarbeitung von einheimischem Getreide angewiesen ist. Da keine Veranlassung vorliegt, die Mühlen auch dann zum Bezuge von aus⸗ ländischem Getreide zu nöthigen, wenn sie an sich in der Lage sind, mit größerem Vortheil inländisches Getreide zu verarbeiten, so erscheint inso⸗ weit eine Aenderung des geltenden Gesetzes geboten. Der Zweck, die Mühleninhaber in den Stand zu setzen, je nachdem sie es vortheilhaft finden, ausländisches oder inländisches Getreide für die Ausfuhr zu ver⸗ arbeiten, wird erreicht, wenn unter Aufrechterhaltung der bisher gewährten Vergünstigung die für die Erleichterung der Getreideausfuhr beabsichtigte Maßregel auch auf die Ausfuhr von Mühlenfabrikaten ausgedehnt, und es dem betreffenden Mühleninhaber freigestellt wird, sich nach seiner Wahl für die eine oder die andere Vergünstigung zu entscheiden.
erleichterung für die Exportmüllerei bestimmend gewesen sind, sprechen für eine Ausdehnung derselben auf die Malz⸗Industrie. Ausweislich der Anlagen ist der vordem sehr beträchtliche Export von Malz nach Belgien, Holland, England, Dänemark, Schweden, Norwegen und Süd⸗Amerika infolge der gesteigerten Inlandspreise für Gerste seit dem Jahre 1880 außerordentlich zurückgegangen, während die Malz⸗ Einfuhr sich auf nahezu gleicher Höhe gehalten hat.
Die Gleichstellung der Mälzereien mit den Mühlen wird e denselben ermöglichen, ihr Rohmaterial je nach Bedarf im Inlande oder Auslande zu decken und mit ihrem Fabrikat auf dem Weltmarkt wieder konkurrenzfähig aufzutreten.
Ist die Frage, ob die Aufhebung des Identitätsnachweises nach alledem im Bedürfniß liegt, in bejahendem Sinne zu beantworten, so bleibt ferner zu erwägen, auf welche Weise der Zweck der Maßregel am sichersten erreicht werden möchte. Es ist vorgeschlagen, entweder bei der Einfuhr von Getreide Zollquittungen zu ertheilen, auf Grund deren bei der Ausfuhr einer entsprechenden Menge gleichartigen Ge⸗ treides der entrichtete Zollbetrag zurückzuzahlen wäre, oder bei der Ausfuhr Berechtigungsscheine auszustellen, auf Grund deren eine
[Sommersvorr). — pr. ranofraumerter a. V. Carl von Walbeck (Braunschweig). — Fr. Land⸗ schafts⸗Rath Marie von Besser, geb. Richter (Berlin). — Hr. General⸗Lieut. z. D. Otto von Gaertner (Wiesbaden). — Hrn. Geh. Hof⸗Justiz⸗ Rath Ssteemee Tochter Lili (Berlin). — Hr. itär⸗Intendantur⸗Rath Georg Lenz
— Anfang
Konzerte.
Ope⸗ Musik von Louis Konzert. Ouv. „Die weiße Dame“ von meister Federmann. Anfang Walzer von Waldteufel.
Mit neuer Ausstattung. Operette
in] Werner). 8 11“
“ Konzert-Haus. Sonnabend: Karl Meyder⸗ Vorsp. z. Oper „Libussa“ von Smetana. oieldieu. aus „Der Bajazzo“ von Leoncavallo. „Mein Traum“, 8 „Souvenir de Moscou“ für die Violine von Wieniawski (Herr Carnier). Klänge aus Steyermark für Piston von Hoch (Herr
Zossen).
Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.
Berlin: — Verlag der Expedition (Scholz).
Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗
Prolog
1 8 8
zum
Reichs⸗An eiger und Königlich Preußis
Berlin, Freitag, den 9. Februaau
entsprechende Menge zollfrei eingeführt werden dürfte. Gegen den ersteren Vorschlag spricht indeß, daß, da die Getreide⸗ einfuhr die Ausfuhr um ein Vielfaches überschreitet und eine Aende⸗ rung hierin schon infolge der natürlichen Bevölkerungszunahme bis auf weiteres nicht zu erwarten ist, die zur Zollvergütung berechtigenden Scheine in einer das Bedürfniß weit übersteigenden Anzahl vorhanden und demzufolge beträchtlichen Werthschwankungen unterworfen sein würden. Eine solche Regelung würde aber auch das Ziel der Maß⸗ regel verfehlen, indem sie mehr dem Einfuhrhandel zu statten käme, als der inländischen Landwirthschaft und dem Export ihrer Produkte. Auch dürfte eine mißbräuchliche Ausnutzung der über die Nachfrage hinaus vorhandenen Scheine zu spekulativen Zwecken kaum zu verhüten sein. Es empfiehlt sich deshalb, den zweiten Weg zu gehen, bei welchem die Sicherheit besteht, daß, da die Nachfrage nach Einfuhrscheinen das Angebot regel⸗ mäßig übersteigen wird, die vorbezeichneten Gefahren ausgeschlossen bleiben. Der Werthstand der Scheine wird immer nur um ein Ge⸗ ringes hinter dem nominellen Zollwerth zurückvleiben, sodaß ein irgendwie ins Gewicht fallendes Abbröckeln des Zolls nicht zu be⸗ fürchten ist. Daß durch die Gewährung der Einfuhrvollmachten ein künstlicher und ungesunder Anreiz zum Frport geschaffen und hieraus ein das Bedürfniß überschreitender Import mit starkem Preisdruck erwachsen würde, ist schon im Hinblick auf die natürlichen Produktions⸗ verhältnisse Deutschlands im höchsten Grade unwahrscheinlich. Nach dem Urtheil der Sachverständigen des betheiligten Handels⸗ standes ist mit Sicherheit zu erwarten, daß die Einfuhrscheine sämmt⸗ lich oder zum größten Theil von den Exporteuren selbst wieder zum Zweck der Einfuhr ausländischen Getreides werden verwerthet werden, sodaß sie nur ausnahmsweise in andere Hände übergehen dürften. Die in Süd⸗ und Westdeutschland laut gewordene Befürchtung, daß die Scheine in großer Anzahl dort hingelangen und zu einem Preisdruck führen würden, erscheint hiernach nicht begründet. Um indeß auch die Besorgniß, daß die Unterwerthigkeit der Einfuhrscheine zu einer Ab⸗ minderung der Wirksamkeit des Zolls führen könnte, gänzlich aus⸗
zuschließen, wird sich eine Ermächtigung des Bundesraths empfehlen, wonach derselbe die Anrechnung der Einfuhrscheine nach Maßgabe
ihres Zollwerths bei der Beglei bung von Zollgefällen auch für andere
Waaren als Getreide gestatten darf. Von einer derartigen Maßrege kann vorausgesehen werden, daß sie den Handel mit Einfuhrscheinen, wenn es überhaupt zu einem solchen kommt, auf diejenigen Landestheile beschränkt, in denen der Getreideexport stattfindet, da daselbst überall auch ein erheblicher Import zollpflichtiger Artikel, wie beispielsweise Holz, Kolonialwaaren ꝛc. besteht. Durch die so gebotene Möglichkeit, die Scheine am Ort ihrer Ausstellung selbst vortheilhaft wieder zu verwerthen, entfällt das Bedürfniß, sie anderswo unterzubringen, und wird die Möglichkeit ihrer lokalen Verwendung wesentlich erhöhk. Bei der ausnahmsweisen Natur der Maßregel wird es sich em⸗ pfehlen, dieselbe auf die Hauptgetreidearten einschließlich Hülsen⸗ früchte zu beschränken. Für die übrigen der Nr. 9 des Zolltarifs an⸗ Getreidearten wird ohnehin das Bedürfniß einer gleichen Erleichterung kaum anzuerkennen sein. Die Beibehaltung der im § 7 Ziffer 1 des Zolltarifgesetzes vor gesehenen Transitlager ohne amtlichen Mitverschluß, in welchen die Behandlung und Umpackung der gelagerten Waare uneingeschränkt und ohne Anmeldung und die Mischung derselben mit inländischer
Waare zulässig ist, erscheint im Interesse des Getreidehandels geboten.
Die vorgeschlagenen Aenderungen hinsichtlich der Behandlung dieser Lager werden durch die grundsätzliche Beseitigung des Identitäts nachweises bedingt. 3 Da die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, daß versucht werden könnte, durch die Ausfuhr geringwerthigen oder mit Unreinigkeiten versetzten Getreides die Zollkasse zu benachtheiligen, so war hiergegen durch die gesetzliche Ermächtigung des Bundesraths dahin Vorsorge zu treffen, daß derselbe eine Mindestqualität des auszuführenden Ge⸗ treides festsetzen kann. Es ist indeß hiermit nur beabsichtigt, Mißbrauch der Vergünst gung zu, defraudatorischen Zwecken auszuschließen. “
Nachweisung
“
der
“
Ausfuhr von Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Hülsenfrüchten und Malz in den aus dem freien Verkehr des deutschen Zollgebiets.
Aehnliche Erwägungen, wie solche zur Gewährung einer Zoll⸗
Ausfuhr
Weizen Tonnen.
Roggen Tonnen.
Hülsenfrüchte Tonnen.
Gerste Tonnen.
Hafer Malz Tonnen. Tonnen.
2. 3.
4. 5. 6. 8
178 170 53 388 62 502 80 758
26 587 11 564 19 795 12 134 6 286 4 021 3 198 3 138
43 564 31 591 25 779 41 823 18 527 12 821 16 493 8 285 1 815 328 451 373 472
154 409 119 318 79 743 82 824 37 265 24 706 58 080 20 748 23 245
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pozenr oftus: varempche Epigrapyhu und uevungen an ven In⸗ schriften. Philologische Uebungen über Seneca's Apocolocynthosis. — Privatdozent Drescher: Goethe's Dramen. Neuhochdeutsche Metrik. Geschichte der germanischen Philologie. B. Mathematisch⸗naturwissenschaftlich⸗pharmazeutische 8 Abtheilung. 8
Prof. Hittorf: „Ausgewählte Theile der theoretischen Physik. — Prof. Hosius: Paläontologie, 2. Theil. — Prof. Salkowski: Organische Chemie. Ueber die Metalle. Praktische Uebungen im chemischen Laboratorium. — Feof. Killin 8. Analytische Geometrie, 1. Theil. Theorie der Differential⸗Gleichungen. *Planimetrische Konstruktions⸗Aufgabe. *Uebungen im mathematischen inar. — Prof. Brefeld: Spstematische Botanik, durch die Entwicklungs⸗ geschichte erläutert. *Botanische Demonstrationen. Leitung wissen⸗ schaftlicher Arbeiten im botanischen Institut. — 2 Ketteler: Experimenta ysik, 1. Hälfte (Allgemeine Pbx ik und Wärme⸗ lehre). Elemente der theoretischen Physik, 3. Theil (Theor. Optik.) *Praktische Uebungen im physikalischen Laboratorium. —
8
IUWDW 1 uhr. 7 8 Der Anfang des Semesters ist auf den 16. April 1894 festgesetzt.
8 Deutscher Reichstag. e
Sitzung vom Donnerstag, 8. Februar, 1. Uhr. Die zweite Berathung des Spezial⸗Etats des Reichsamts des Innern wird fortgesetzt beim Kapitel „Patentamt“.
Ueber den Beginn der Verhandlung ist bereits in der Nummer vom Donnerstag berichtet worden. Nachdem das Kapitel „Patentamt“ bewilligt ist, nimmt beim Kapitel „Reichs⸗ Versicherungsamt“ im weiteren Verlauf der Berathung zur Erwiderung auf Ausführungen des Schmidt,
[Imünzen Kupfermünzen
Zehn⸗ Fünf⸗ Zwei⸗ Ein⸗ migstücke, pfennigstücke pfennigstücke pfennigstücke 19 908 ,34
16 800,— 75 800— 235 084 80] 15 346 496 05 518 8015 375 296 05
1 603 90 532 90 EEEEE 7073,65 ℳ
6 213 207 6 213 207
Thätigkeit der Schiedsgerichte in der Unfallver⸗ nängelt hatte, das Wort der e Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath von Woedtke: ht zugeben, daß die gewählten Arbeitervertreter für htliche Thätigkeit des Reichs⸗Versicherungsamts des Ver⸗ rbeiter entbehrten. Die Grenzstreitigkeiten zwischen den ufsgenossenschaften und der Vorwurf der Humanität öch nicht die Berechtigung des Wunsches auf Aufhebung inrichtung. Bei der Revision des Gesetzes werde den iten durch eine einfache Vorschrift vorgebeugt werden. nsche, den Verunglückten eine möglichst ausgiebige Rente j die ganze Sozialreform durchtränkt. beden (dkons.) regt eine Regelung der Arbeiter⸗ ge von Reichswegen nach dem Vorbilde der Reichs⸗ Unfallversicherung an. Die Schaffung kleiner Wohnungen zesetz zu fördern, hätten schon Lechler und Schäffle neuerdings habe des Verband evangelischer Arbeiter⸗ petitioniert, daß die Gelder der Invaliditäts⸗ und ungs⸗Anstalten für diesen Zweck in umfassendem Maße öt werden möchten. In Hannover sei die dortige gutem Beispiel vorangegangen. Redner fragt, wie weit Versicherungsanstalten von ihrer Befugniß, bis zu ein Vermögens — im ganzen 37 000 000 — zur — oon Arbeiterwohnungen zu verwenden, Gebrau gemacht sucht, wenn das noch nicht geschehen sein sollte, mit auf diese Verwendung von Amtswegen hinzuwirken. ft von einer Abänderung pes Gesetzes eine Erweiterung nfreundlichen Bestimmungen. t Ober⸗Regierungs⸗Rath von Woedtke: Von der mächtigung ist bereits in weitgehendem Maße Gebrauch en. Bis jetzt sind über vier Millionen für diese Zwecke eeine noch größere Summe zur Verfügung gestellt. erung dieser Bestrebungen sind die Versicherungsanstalten nom; das Gesetz kann sie nicht zwingen. Sie müssen ge sicher gehen und haben deshalb sorgfältig zu prüfen, vorgebrachten Anträge auch alle Garantien unbedingter eten. Außerdem muß der Garantieverband seine Geneh⸗ ilen, und auch dazu kann er nicht gezwungen werden. 1 89 die Gesetzgebung auszusprechen, begegnet noch leb⸗ enken. chönlank (Soz.) ersucht um Aufklärung über die Unterschiede in der Zahl der dauernd und der vorüber⸗ zerbsunfähigen im Bereich der landwirthschaftlichen Be⸗ haften. Die Feststellung einer vorübergehenden Erwerbs⸗ ei ja viel vortheilhafter für die Berufsgenossenschaften, organisierten Unternehmer, aber daraus allein ließen sich hohen Differenzen nicht erklären; die Ursache müsse bei den Organen und in der verschiedenen Rechtsprechung Zahl der Versicherten werde verschieden angegeben; nach in Ober⸗Regierungs⸗Rath von Woedtke sind es 11 ½, nach der verkauften Marken nur 9 ¼ Millionen. Da bleibe uß Fzürig. daß für 2, Millionen Versicherungspflichtige 92 Marken nicht zur Verwendung kamen. Die Tendenz Versicherungsamts und seine Judikatur habe bisher die edigen können; aber diese Tendenz scheine jetzt etwas zu gerathen, vor allem durch den überwiegenden Einfluß ratie und des Formalismus. Die Praktiker, Aerzte ↄkämen allmählich den Juristen gegenüber ins Hinter⸗ is lasse sich auch an der neuesten Rechtsprechung nachweisen. Ein Arbeiter, der an einer geringen, nicht störenden geistigen Anomalie litt, wurde durch einen wer verletzt, daß er ins Irrenhans gebracht und für lärt wurde. Während nun nach früheren Entscheidungen T dem Verletzten eine Rente für die sunfähigkeit zugesprochen hätte, ist jetzt entgegengesetzt rden. An der Hand eines ärztli Gutachtens, welches Veise besagt, daß der Mann auch ohne den Unfall binnen verrückt geworden wäre, hat das Reichs⸗Versicherungsamt zaß der Mann die Rente bloß für ein Jahr erhalte. chritt in der Judikatur ist von den weitestgehenden » lange der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath an der Spitze steht, wird es ja nicht so söhm ryen, uver wir kennen seinen Nachfolger nicht. Jedenfalls wird sich hieraus eine neue Quelle für unzählige Prozesse und Rekurse ergeben. Um dieses Loch zu verstopfen, sollte das Reichs⸗Versicherungsamt noch einmal die ganze Frage grandsac gich prüfen und, wenn irgend möglich, diesen Spruch umstoßen. Der Bundesrath weiß doch jedenfalls daß es mit der psychiatrischen Ausbildung gut steht. Staatssekretär Dr. von Boetticher: Ich habe nur den letzten Theil der Ausführungen des Herrn Vorredners gehört, wegen anderweitiger Dienstgeschäfte konnte ich früher nicht hier sein. Ich bedaure, daß ich auf diesen letzten Theil seiner Ausführungen nicht eingehen kann. Das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt ist eine richterliche Behörde, die in letzter Instanz entscheidet; sie ist insoweit souverän. Man kann vielleicht darüber verhandeln, ob bei einer Korrektur der Unfallversicherungsgesetzgebung eine Vorschrift zu erlassen sei, welche die Mißstände unmöglich
ü
7
unserer Aerzte nicht