1894 / 41 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

[67550] Lieberhausen, haben die in nachstehender Uebersicht näher bezeichneten Grundstücken beansprucht.

Die im können.

Gemäß § 58 des Gesetzes vom 12. April

eigenthümer bezw. deren nach Namen und Wohnort

Oeffentliche Ladn Bei den Verhandlungen, betreffend die 1 2

Grundbuchs für die Katastergemeinde

benannten Personen das Eigenthum an den daselbst

Flurbuche genannter Gemeinde aufgeführten Eigenthümer haben nicht ermittelt werden

1888 (Ges.⸗S. S. 52) werden daher diese Artikel⸗ unbekannten Erben hiermit öffentlich zu dem auf den

10. April 1894, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Termin vor das unterzeichnete Königliche Amts⸗

gericht, Abtheilung III. zu Gummersbach, Zimmer

diesem Termin ihre etwaigen Ansprüche an den

ohne Einwilligung der Geladenen die Eintragung des Eigenthums an

§ 58 Abs. 1 a. a. O. erfolgt.

Nr. 3, mit der Aufforderung geladen, spätestens in

untenbezeichneten Grundstücken anzumelden, widrigenfalls

den Grundstücken in Gemäßheit des

Bezeichnung der Grundstücke

1 Flächen⸗ V Kultur⸗ Anholt

Nummer der

Flur Parz.

Bezeichnung

der Lage art

ha a qm

Die Grundstücke sind in 8 der Grundsteuer⸗ mutterrolle eingetragen

unter auf den Namen Artikel von

Das Eigenthum an den

nebenbezeichneten Grund⸗

stücken wird beansprucht von

Vorderste Sengerberg 8

15 18

Brunne Hofraum

253

590 Hof Deitenbach Hofraum

Weide

261 Heuschenberg

24 Auf'm Hofberge 40 DOben in der Deitenbach 73 Am Hofberge do. 6 Vor der Mark Ackerland

20 Vorderste Mark Holzung 55 Auf der Mark Weide 56 daselbst Holzung 838 Die Raunnohler⸗ Hol 580 wiese

Holzung do.

In der Schlenke Holzung

Im Hammersiefen Am Schüffel Schüffel Kervel

Holzung 63 19 vo. (86

do. Weide 8 18 10

Gummersbach, den 7. Februar 1894.

Holz 6686A

60

Bisterfeld, Wilhelm, Ackerer, und Ehefrau Wilhelmine, geb. Blaß, in Unnenberg.

Weyland, Friedr., Ackerer; Rothstein, Gustav, Maurer; in Lantenbach.

Amrhein jr., Wilhelm, Kaufmann in Lieber⸗

hausen.

Baumhof, Karoline, Ehe⸗ frau des Ackerers und Schusters Gottlieb Pick⸗ hardt sen. in Deitenbach.

8

Bachmann, Gott⸗ lieb, Schneider, in Lantenbach.

Lübold, Conrad; Piene, Christian, Lantenbach) Deitenbach, Gott⸗ lieb, Wittwe, in Deitenbach. Deitenbach sen., Gottlieb, in

Deitenbach.

Clemens, Johann Peter, Ackerer, und Ehefrau Regine, geb. Berling⸗ haus in Lüdespert.

1) Nohl, August, Gerber in Dümmlinghausen, Nohl, Wilhelm, Gast⸗ wirth, und Ehefrau Emilie, geb. Halbach, daselbst, 3) Wippenbeck, August, Viehhändler daselbst, 4) Wippenbeck, Wilhel⸗ mine, Ehefrau des Fabrikarbeiters Aug. Schorre daselbst. Pollmann jr., Thiel, August, ohne Ge⸗ Wilhelm, Ackerer schäft, in Gummersbach. in Dümmling- hausen.

Klements, Hein⸗ rich, in Lüdes⸗ pert.

Koenig, Peter Wilhelm, und Theilhaber in 2) Dümmling⸗ hausen.

Linden, Wilhelm, Guts⸗

246 Linden, Christian, 2 besitzer in Unnenberg.

in Unnenberg.

Königliches Amtsgericht. III.

(gez.)

Beglaubigt: Neutzling, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Heuser. 1

[67585]

Im Grundbuch von Langenholzhausen Blatt 78 Abtheilung III. Nr. 3 und 5 sind aus den Schuld⸗ urkunden vom 8. September 1835 und 2. Februar 1849 für den Konduktor Rodewald in Varenholz Darlehen zu 600 und 450 eingetragen, welche durch Zession auf den Kolon Bökemeier Nr. 13 in Kalldorf übergegangen sind, nachdem die eingetragene Eigenthümerin Wittwe Gastwirths Plöger Nr. 96 in Langenholzhausen die Rückzahlung beider Dar⸗ lehen und den Verlust beider Schuldurkunden glaub⸗ haft gemacht, auch das Aufgebot der letzteren bean⸗ tragt hat, werden alle, welche Ansprüche an die vor⸗ bezeichneten Hypotheken zu haben vermeinen, aufgefordert, solche spätestens in dem auf Freitag, den 17. August d. J., Morgens 11 Uhr, angesetzten Termine unter Vorlegung der Original⸗ Obligationen anzumelden und zu begründen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen und auf weiteren Antrag die Löschung der bez. Hypotheken verfügt werden wird.

Hohenhausen, den 30. Januar 1894.

Fürstliches Amtsgericht. (Unterschrift.)

in Ahaus hat auf Kaufmann Meier

chtsanwalt Brandis Grund einer ihm von dem Poppert in Gronau ertheilten Vollmacht namens desselben das Aufgebot der Parzelle Flur 21 Nr. 228/22 der Steuergemeinde Gronau, Niestadt, Hofraum ꝛc. nebst Wohnhaus Nr. 36, groß 1 a 79 qm, beantragt. Alle Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf dieses Grundstück spätestens in dem an der Gerichts⸗ stelle zu Ahaus auf den 4. Juli 18914, Morgens 9 Uhr, anberaumten Termine an⸗ zumelden und zwar unter der Verwarnung, daß im Falle nicht erfolgender Anmeldung und Bescheinigung des vermeintlichen Widerspruchsrechts der Ausschluß aller Eigenthumsprätendenten und die Eintragung des Besitztitels für den Kaufmann Meier Poppert in Gronau erfolgen werde.

Ahaus, den 11. Februar 1894. Königliches Amtsgericht

[67577 Aufgebot.

Auf Antrag des Handlungskommis Gottfried Ott zu Bockenheim wird der seit dem Jahre 1845 mit unbekanntem Aufenthaltsorte abwesende, am 8. Juli 1823 in Bockenheim geborene Adam Diehl, Sohn der Eheleute Johann Balthasar Diehl und Catharina Elisabeth, geb. Häusler, in Bockenheim, aufgefordert, sich spätestens in dem Aufgebotstermin den 16. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird.

Bockenheim, 9. Februar 1894. 8

Königliches Amtsgericht. II.

[67580] 88

Der Matrose Maximilian Wilhelm Boedow, geboren am 6. Juli 1849 zu Groß⸗Stepenitz als Sohn des Schiffskapitäns Christian Ferdinand Boedow und dessen Ehefrau Louise Friederica, geb. Neumann, zuletzt zu Stettin wohnhaft und seit Juli

jetzigen Wittwe Boedow zu Steettin, aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem auf den 12. Ja⸗ nuar 1895, Mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Elisabethstraße 42, Zimmer 53, anberaumten Termin schriftlich oder persönlich zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt werden wird. Stettin, den 6. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[67578]

Nr. 2390. Katharina, geb. Müller, geschiedene Ehefrau des Schmieds Adolf Hienerwadel von Hausen, zuletzt wohnhaft in Hausen, wird seit dem 20. Januar 1890 vermißt; ihre Verschollenheits⸗ erklärung ist beantragt. Dieselbe wird deshalb auf⸗ gefordert, binnen Jahresfrist Nachricht von sich hierher gelangen zu lassen. Alle diejenigen, welche Auskunft über Leben oder Tod der Vermißten zu ertheilen vermögen, werden aufgefordert, hiervon binnen Jahresfrist hierher Anzeige zu erstatten. Engen, 12. Februar 1894. Gr. Amtsgericht. (gez.) Nebel. Dies veröffentlicht: der Gerichts⸗ schreiber: (L. S.) J. Schüffauer.

[53952] Aufgebot. In Sachen, betreffend das Aufgebot zum Zwecke der Ausmittelung der Erben der am 29. August 1891 zu Neuhaus a. Oste verstorbenen Wittwe des weiland Arbeitsmanns Jacob Brütt, Anna, geb. Diercks, haben sich bis jetzt als Erben gemeldet:

1) der Arbeitsmann Andreas Diercks zu O. E. Otterndorf,

2) die Wittwe des weiland Heinrich Rüntermann, Johanne Rebecca, geb. Diercks, in New⸗York,

3) die Ehefrau des Claus Michels, Juliane Marie, geb. Diercks, in Paissait⸗New⸗York,

4) die Ehefrau des Hermann Walli, Wilhelminec, geb. Diercks, in Hamburg,

5) der Christian Wilhelm Diercks in Fontanelle,

6) der Peter Nicolaus Diercks daselbst,

7) die Ehefrau des Arbeiters Hinrich Margaretha, geb. Diercks, auch Diers, Otterndorf,

8) die Ehefrau des Claus Stührenberg, Anna, geb. Diercks, auch Diers, in Belum,

9) die Ehefrau des Hinrich Meyver, Catharina, geb. Diercks, auch Diers, in O. E. Otterndorf,

10) die Ehefrau des Peter Brütt, Marie, geb. Diercks, auch Diers, in W. E. Otterndorf und

11) die Ehefrau des John Blanckley, Lucia Louise Mathilde, geb. Heyn, in Hamburg.

Auf Antrag dieser Erben werden alle diejenigen, welche nähere oder gleich nahe Erbansprüche auf den Nachlaß der Wittwe Brütt zu haben vermeinen, da⸗ mit aufgefordert, sich spätestens in auf den 15. März 1894, Vormittags 11 Uhr, an⸗ beraumten Termine zu melden und resp. zu legi⸗ timieren, widrigenfalls die Erbbescheinigung für die obenbezeichneten Erben ausgestellt werden wird.

Neuhaus a. Oste, den 29. November 1893.

Königliches Amtsgericht.

Schröder, zu O. E.

dom Leml.

[67587] Nachlaßaufgebot.

Die Vollstrecker des Testaments des am 30. Juli 1884 zu Hamburg verstorbenen Pastors a. D. August Heinrich Rudolph Kohrs und der am 25. April

1 (Jennv) Kohrs, geb.

iedenburg, haben zwecks Fest⸗ stellung und ev. Ausschließung der etwa noch vor⸗ handenen Erben und Nachlaßschulden das Aufgebots⸗ verfahren beantragt.

Es werden daher alle und jede, welche Ansprüche irgend welcher Art an den Nachlaß der ꝛc. Kohrs⸗ schen Eheleute zu haben vermeinen, hierdurch bei Vermeidung des Ausschlusses und des ewigen Still⸗ schweigens aufgefordert, ihre Ansprüche bis spätestens in dem auf Freitag, den 25. Mai 1894, Vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem hiesigen Amts⸗ gerichte anstehenden einzigsten Termin anzumelden und gehörig zu bescheinigen. Das Ausschlußurtheil wird nur an hiesiger Gerichtstafel affichiert werden.

Schwarzenbek, den 12. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht. H. Koenigsmann Dr.

[67584]

Der Postschaffner Helmuth Sternhagen in Neu⸗ strelitz hat dem unterzeichneten Gericht einen Erb⸗ vertrag überreicht, inhaltlich dessen er zum alleinigen Erben seines am 5. Februar 1894 verstorbenen Bruders, des Eigenthümers Carl Sternhagen zu Granzin, berufen sein will. Auf Antrag des Hel⸗ muth Sternhagen werden hiermit alle diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an dem Nachlaß des Verstorbenen zu haben vermeinen, hier⸗ mit aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf Donnerstag, den 12. April 1894, Vor⸗ mittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte anberaumten Aufgebotstermine anzumelden unter dem Rechtsnachtheile, daß der oben erwähnte Erbvertrag als rechtsbeständig anerkannt und der Antragsteller als der alleinige Erbe des Verstorbenen angenommen werden soll.

Mirow, den 13. Februar 1894.

Großherzogliches Amtsgericht. Dr. Müller. [67396] Ausschlußurtheil.

In der Gebauer'schen Aufgebotssache von Baum⸗ garten erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ohlau, da der Vormund der seit länger als 30 Jahren ver⸗ schollenen Geschwister Helene und Anna Gebauer, Töchter des verstorbenen Bahnwärters Carl Gebauer aus Baumgarten, das Aufgebot der Mündel be⸗ antragt hat, das Aufgebot gehörig bekannt gemacht ist, die Verschollenen im Aufgebotstermin nicht er⸗ schienen sind und der Antragsteller Erlaß des Aus⸗ schlußurtheils beantragt hat, für Recht:

Die Töchter des verstorbenen Bahnwärters Carl Gebauer Baumgarten, Geschwister Helene und Anna Gebauer ebendaher, werden für todt erklärt; die Kosten sind aus ihrem Nachlaß zu entnehmen.

Ohlau, den 6. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht.

8

2218 aus

Durch Urtheil vom 7. Februar 1894 ist der am

22. Januar 1854 zu Pommerensdorf als ehelicher

Sohn des Eigenthümers Karl Kaeding und dessen Ehefrau Anna Regine, geb. Barz, ebenda geborene Gustav Karl Wilhelm Kaeding für todt erklärt. Stettin, den 8. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[67630] Im Namen des Königs!

Auf Antrag des Kolonen Wilhelm Blaue Nr. 4 zu Hamlingdorf bei Borgholzhausen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Halle i. W. am 31. Ja⸗ nuar 1894 durch den Amtsrichter Bertelsmann, da der Antragsteller die Berechtigung zum Aufgebotsantrage sowie ferner glaubhaft gemacht hat, daß der in der Urtheilsformel benannte Caspar Heinrich Blaue bereits vor dem 12. November 1839 nach Amerika ausgewandert ist, daß seit länger denn 10 Jahren von dem Leben oder Tode des Abwesenden keine Nachrichten eingegangen sind, für Recht:

Der am 25. April 1808 zu Hamlingdorf bei Borgholzhausen als Sohn der Eheleute Kolon Heinrich Wilhelm Blaue und Anna Marie Char⸗ lotte, geb. Rüenholl, geborene Kaspar Heinrich Blaue wird für todt erklärt.

[67623

Im Namen des Königs!

Verkündet am 9. Februar 1894. Hagemann, als Gerichtsschreiber.

In Sachen betreffend das Aufgebot zum Zwecke der Todeserklärung der drei verschollenen Söhne des verstorbenen Einwohners G. L. Beuermann zu Ober⸗ scheden mit Namen Friedrich, August und Ludolph, erkennt das Königliche Amtsgericht Münden durch den Gerichts⸗Assessor Storck: nachdem die genannten drei Verschollenen dem gehörig bekannt gemachten Aufgebote vom 5. Januar 1893 nicht Folge geleistet haben, auch glaubwürdige Kunde von ihrem Fort⸗ leben nicht eingegangen und das Gleiche von den Geschwistern der Verschollenen versichert ist, und nachdem von den letzteren im Termin vom 9. Fe⸗ bruar 1894 der Antrag auf Todeserklärung gestellt ist, für Recht:

Die Söhne des am 28. April 1844 verstorbenen Einwohners Georg Ludwig Beuermann zu Ober⸗ scheden, als:

1) Friedrich Beuermann, geb. 11. Februar 1828,

2) August Benermann, geb. 26. Oktober 1830,

3) Ludolph Beuermann, geb. 26. Oktober 1837, werden hiermit für todt erklärt.

Zugleich werden etwaige Erb⸗ und Nachfolge⸗ berechtigte, welche ihre Ansprüche bislang nicht an⸗ gemeldet haben, zur Anmeldung derselben mit der nochmaligen Warnung aufgefordert, daß bei Ueber⸗ weisung des Vermögens der Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen wird.

(gez.) Storck. Ausgefertigt: Hann. Mknden, den 9. Februar 1894. (L. S.) Hagemann, als Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts. II.

[67627] Bekanntmachung.

Auf den Antrag des Kaufmanns Julius Breslauer zu Wollstein hat das unterzeichnete Gericht am 23. Januar 1894 für Recht erkannt:

der 4 % Posener Pfandbrief Serie IX. Nr. 25 205 über 300 wird für kraftlos erklärt.

Posen, den 26. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV. [67397]

In dem Aufgebotsverfahren, betreffend die Lebens⸗ versicherungspolice Nr. 548 Litt. A. über 3000 ℳ, von der Mecklenburgischen Lebensversicherungs⸗ und

1871 verschollen, wird auf Antrag seiner Mutter

1893 zu Schwarzenbek verstorbenen Wittwe Johanna

Sparbank in Schwerin i. M. unter dem 26. Juni

1862 für den Zigarrenhändler Heinrich Chr. J. T in Schwerin a vom 8. d. M. die genannte Urkunde für kraftlos erklärt. Schwerin i. M., den 12. Februar 1894. Großherzogliches Amtsgericht. 3 (gez.) Peters. 8

Zur Beglaubigung: Benthin, Gerichtsschreiber.

[673922 Im Namen des König Verkündet am 31. Januar 1894. Nordt, Aktuar, als Gerichtsschreiber.

In Sachen, betreffend das Aufgebot verlorener Hypothekenurkunden, hat das Königliche Amtsgericht zu Naumburg a. Saale durch den Gerichts⸗Assessor von Klocke für Recht erkannt:

9 das Hypothekendokument über die im Grund⸗ buch von Naumburg a. Saale Häuser Band 17 Blatt 985 Abtheilung III. Nr. 3 für den Spinner Friedrich Hermann Weller in Kirchberg eingetragenen 400 Thaler (1200 ℳ),

2) das Hypothekendokument über die in demselben Grundbuch Abtheilung III. Nr. 4 für denselben Gläubiger eingetragenen 200 Thaler (600 ℳ)

für kraftlos zu erklären. 8

[67393] Ausschlußurtheil.

In der Görlitz⸗Ulbrich'schen Aufgebotssache hat das Königliche ““ zu Neumarkt am 9. Fe⸗ bruar 1894 für

echt erkannt:

Die eingetragenen Gläubiger und deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die Posten Abtheilung III. Nr. 2 auf dem Grundstück Nr. 24 Raschdorf und Abtheilung III. Nr. 6 auf dem Grundstück Nr. 19 geschlossen.

[67588] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Therese Wischetzki, geb. Hering, zu Gnewinke, vertreten durch den Rechtsanwalt Citron zu Danzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Josef Wischetzki, zuletzt in Burgsdorf wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: das zwischen den Parteien bestehende Band der Ebe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Danzig auf den 27. April 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Auffor⸗ derung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Danzig, den 13. Febrnar 1894. 8

Pessier, b

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[67605] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

Der Schuhmacher Johann Christian Wilhelm Maeder zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Dellevie, klagt gegen seine Ehefrau Anna Mar⸗ aretha Catharina Maeder, geb. Carstens, un⸗ ekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung vom Bande auf Grund böslicher Verlassung, mit dem Antrage: die Beklagte zu verurtheilen, innerhalb einer gerichtsseitig festzusetzenden Frist zu ihm, dem Kläger, zurückzukehren und das eheliche Leben mit ihm wieder aufzunehmen, widrigenfalls sie für eine bösliche Verlasserin ihres Ehemanns zu erklären und die zwischen den Parteien bestehende Ehe vom Bande zu scheiden, und ladet die⸗Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf Freitag, den 11. Mai 1894, Vormittags 9 ¾ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

13. Februar 1894. Ferd. Wehrs, Gerichtsschreiber des

Landgerichts [67606]

Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau Catharina Christina Meine, geb. Tietgen, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. H. Friede, Klägerin, gegen ihren Ehemann Johann Wilhelm Georg Meine, unkbe⸗ kannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung auf Grund böslicher Verlassung, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Land⸗ gerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf Freitag, den 27. April 1894, Vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, 13. Februar 1894.

Ferd. Wehrs, Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[67597] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Geginat Charlotte, geb. Bertholdt, zu Kalzendorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Dietrich zu Prenzlau, klagt gegen thren Ehemann, den Kutscher Friedrich Geginat, früher in Zehdenick, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Ver⸗ lassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung und Erklärung des Beklagten für den allein schuldigen Theil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Prenzlau auf den 6. April 1894, Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der 8 bekannt gemacht. R. 5. 94. 8.

Prenzlau, den 29. Januar 1894.

Bachhuber, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[67592] Oeffentliche Zustellung.

Der Berichterstatter Arnold Frege zu Braun⸗ schweig, vertreten durch die Rechtsanwälte Geh. Justiz⸗Rath Haeusler und Wolff hieselbst, klagt gegen seine Ehefrau Hedwig, geb. Rinäcker, früher hieselbst, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen oös⸗ williger Verlassung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien dem Bande nach zu trennen, die Beklagte für den schuldigen Theil zu erklären, und derselben die Kosten zur Last zu legen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braun⸗

8

usgestellt, ist durch Ausschlußurtdeig schweig an

Auszug der Klage bekannt gemacht.

Belkau aus⸗

gerin, vertreten durch Rechtsanwalt Kraut hier,

Klage

den 30. April 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem edachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Braunschweig, den 14. Februar 1894. W. Ohms, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landger

[67368] Ulm. Oeffentliche Zustellung.

Dorothea Stork, geb. Haus, in Hamburg, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Mayer in Ulm, klagt gegen ihren Ebemann, den mit unbekanntem Auf⸗ enthaltsorte abwesenden Hutmacher Andreas Stork wegen Ehescheidung mil dem Antrage zu erkennen, daß die Ehe der Parteien wegen böslicher Ver⸗ lassung von Seiten des Ehemanns dem Bande nach geschieden werde und der Beklagte die Prozeßkosten⸗ zu tragen habe, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Ulm auf Dienstag, den 8. Mai 1894, Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der der Klägerin durch Gerichtsbeschluß dom 9. Februar d. J. bewilligten öffentlichen Zu⸗ stellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.

Den 10. Februar 1894.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts.

Sekretär Renner. [67364] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Dienstknechts Johann Heinrich Wilhelm Holzmann, Catharine Sophie Elisabeth, geb. Johns, zu Sassendorf, vertreten durch den Rechtsanwalt v. Mangoldt in Lüneburg, klagt gegen den Dienstknecht Johann Heinrich Wilhelm Holz⸗ mann, zuletzt in Neuenkirchen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslichen Verlassens, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu scheiden, auch den Beklagten als den schuldigen Theil und in die Kosten zu ver⸗ urtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Lüneburg auf den 5. Mai 1894, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[67603] Die Eugenie Kübler, geb.

Oeffentliche Zustellung. Neidhardt, hier, Klä⸗

klagt gegen ihren Ehemann Karl Kübler, Kauf⸗ mann von Ludwigsburg, Beklagten, zur Zeit un⸗ bekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Scheidung der am 27. September 1886 vor dem Standesamt Stuttgart geschlossenen Ehe der Par⸗ teien wegen böslicher Verlassung seitens des Be⸗ klagten, welcher auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Stuttgart auf Dienstag, den 22. Mai 1894, Vor⸗ mittags 8 ½ Ühr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Stuttgart, den 12. Februar 1894.

Hartmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts

[67591] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Dienstmagd Minna Engel zu Kiel, jetzt wohnhaft Bergstraße 11, bei Färber Conrad, Klägerin, gegen den früheren Torpedomaaten Josef Linde, früher in Ockenheim b. Bingen a. Rh., jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ansprüche aus außerehelicher Schwängerung, ladet die Klägerin den Beklagten mit dem Antrage, wie solcher in der bereits zugestellten Klagschrift vom 31. Oktober 1892 enthalten ist, zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht, Abtheilung IV b. zu Kiel auf Dieustag, den 17. April 1894, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladung bekannt gemacht. Aktenzeichen IV b C. 4170/92.

Kiel, den 4. Februar 1894.

Holtorf, Aktuar,

als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. IV b.

[67590] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Tröbst zu Weimar, als Ver⸗ treter der Köchin Ida Grosse zu Weimar, erhebt Klage gegen 1) den Materialwaarenhändler Louis Donat von Weimar, jetzt in unbekannter Ferne, 2) dessen Ehefrau Marie Donat in Weimar, wegen Darlehnsforderung mit dem Antrage, die Beklagten zu verurtheilen, daß sie schuldig sind, unter solida⸗ rischer Haftpflicht 500 nebst 4 ½ % Zinsen vom 15. Juli 1893 ab an die Klägerin zu bezahlen, und ladet den mitbeklagten Ehemann ꝛc. Donat zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer Großherzogl. Landgerichts zu Weimar zu dem auf Donnerstag, den 10. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Verhandlungs⸗ termin, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ nannten Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zur Ver⸗ tretung zu bestellen. Zum Zweck der von der I. Civil⸗ kammer verwilligten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage hiermit bekannt gemacht.

Weimar, den 10. Februar 1894.

3 Die Gerichtsschreiberei

des Großherzoglich Sächsischen Landgerichts. . Berlich.

[67589) SOeffentliche Zustellung. 8 Die Stadtgemeinde zu Leipzig, vertreten durch den Rath der Stadt Leipzig (Prozeßbevollm.: Rechts⸗ anwalt Erler zu Leipzig), klagt gegen Frau Angeline Dietrich, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, aus einem Vertrage über eine von der Be⸗ klagten übernommene, durch Kautionshvpothek sicher⸗ gestellte und vereinbarungsgemäß von der Klägerin füllte Verpflichtung zur Trottoirlegung vor dem Grundstück Fol. 297 des Grund⸗ und Hypotheken⸗ für die Stadtflur Leipzig mit dem Antrage, Ie Beklagte kostenpflichtig zu verurtheilen, ihr in rfüllung der durch eine auf dem Grundstück Fol. 297

1200 sichergestellten Forderung 1418 76 sammt 5 % Zinsen davon seit dem 25. Januar 1893 zu bezahlen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für B vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Leipzig auf den 28. April 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 11““ Leipzig, den 10. Februar 1894. ¹ Akt Wunderlich, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[67599] Oeffentliche Zustellung.

Der Ausgedinger Christoph Zick zu Schönfeld, vertreten durch den Rechtsanwalt Koepp zu Schneide⸗ mühl, klagt gegen den Eigenthümer August Bettin, früher in Schönfeld, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Leibgedingsrückstände mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Vermeidung der Zwangs⸗ vollstreckung in das Grundstück Schönseld Nr. 22 zur Zahlung von 1115 87. nebst 5 % seit der Klagezustellung zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die dritte Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Schneidemühl auf den 26. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Auffor⸗ derung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der Auszug der Klage

öffentlichen Zustellung wird dieser bekannt gemacht. Schneidemühl, den 12. Februar 1894. 2 1 Dziegiecki, . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[67124] Oeffentliche Zustellung.

Der Rentner Heinrich Bock zu Braunschweig klagt gegen 1) den Kaufmann W. König, 2) die unver⸗ ehelichte Ida Meyer, geb. in Firchau, Kreis Schlochau in Westpreußen, beide unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen rückständiger Miethe für das zweite Halbjahr 1893, eines Standgeldes für die Möbel der Beklagten während der Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1894 und gehabter Unkosten bezüglich der Ermittelung des Aufenthalts der Beklagten, mit dem Antrage auf Verurtheilung der Beklagten zur Zah⸗ lung von 117 ℳ, 30 und 5 ℳ, mithin insgesammt 152 ℳ, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Herzogliche Amtsgericht zu Braunschweig auf den 29. März 1894, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klag bekannt gemacht. 8

Lippelt, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Amtsgerichts. [67601] Oeffentliche Zustellung.

Der Rentier H. Köster⸗Borgstedt in Syke, ver⸗ treten durch Mandatar Könemann in Uchte, klagt gegen die Erben weil. Schneiders Carl Meyer und dessen Ehefrau, Lucie, geb. Flintje, Nr. 78 in Kirch⸗ dorf, als Fritz Meyer daselbst, Doris Meyer, ver⸗ ehel. Wulf, Heinrich Meyer, daher, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagte, wegen Forderung, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 250 nebst 4 % Zinsen“ auf 100 vom 18. September 1892 und 5 % Zinsen auf 150 vom 9. September 1892, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Uchte auf den 5. April 1894, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an Doris Mevyer, verehel. Wulf, und Heinrich Meyer wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Willerding, Aktuar,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[67602] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 2448. Der Färber und Taglohner Johann Lorenz Witzgall von Grafengehaig, Bezirksamt Stadtsteinach, z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, hat gegen den Bauunternehmer Max Jäger zu Rastatt unterm 27. Dezember 1893 für 5 wegen Dienstverding Versäumnißurtheil erwirkt, gegen welch' letzteres Jäger Einspruch eingelegt hat und den Kläger zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache vor das Großherzogliche Amtsgericht zu Rastatt auf Donnerstag, den 5. April 1894, Vormittags 9 Uhr, ladet. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rastatt, den 10. Februar 1894.

(L. S.) (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

[67598] Oeffentliche Zustellung.

Der Steinhauer Andreas Steffen in Friedrichs⸗ brunn, Kläger, vertreten durch den Justiz⸗Rath Schellwien in Quedlinburg, klagt gegen den Tischler⸗ meister Gustav Christian Gottlieb Sommer, früher in X“ jetzt in unbekannter Abwesenheit, Beklagten, aus der gerichtlichen Schuld⸗ und Pfand⸗ verschreibung vom 3. September 1874, mit dem Antrage auf Zahlung von 600 Darlehnsforde⸗ rung nebst 5 % Zinsen seit dem 1. Januar 1877, die Kosten dem Beklagten aufzuerlegen und das Ur⸗ theil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreites vor die zweite Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Halberstadt auf den 25. Mai 1894, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustelung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.

Halberstadt, den 13. Februar 1894.

Reichel, Sekretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

8

[67593]

Die Ehefrau des Kaufmanns Andreas Bendler, Louise, geb. Weber, zu Beuel, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Heidland in Bonn, klagt gegen ihren Ehemann wegen Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 12. April 1894, Vormittags 9 Uhr, be⸗ stimmt.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Landgerichts. (L. S.) Donner, Landgerichts⸗Sekretär

des Grundbuchs für die Stadtflur Leipzig ei dbuch Leipzig einge⸗ tragene Knnhns ünohie bis zum Betrage von

Die Ehefrau Friedrich Schulte, Ida, geborene Klempt, ohne Geschäft, zu Düsseldorf, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Becker, klagt gegen den Friedrich Schulte, früher Fabrikant und Kaufmann, jetzt ohne Geschäft zu Düsseldorf auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits ist vor der ersten Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 10. April 1894, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Bartsch, S. 3

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[67595]

Die Ehefrau des zu Köln⸗Ehrenfeld wohnenden Wirthes Karl Ahlersmeyer, Johanna, geborene Becker, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Resch in Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Güter⸗ trennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 19. April 1894, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgericht zu Köln, III. Zivil⸗ kammer.

Köln, den 10. Februar 1894.

Der Gerichtsschreiber: Woltze, Aktuar.

[67647] Bekauntmachung. Die Fanny Dreyfus, ohne Gewerbe, zur Zeit in Reichshofen, Elsaß, wohnhaft, Ehefrau des früheren Kaufmanns Eugen Levy, zur Zeit ohne Gewerbe in St. Franz bei Diedenhofen wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Teutsch in Metz. klagt gegen ihren vorgenannten Ehemann auf Gütertrennung. Verhandlungstermin ist anberaumt auf Donnerstag, den 12. April 1894, Vormittags 9 Uhr, vor der II. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Metz.

Metz, den 13. Februar 1894.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Lichtenthaeler.

[67604⁴]

Durch Urtheil der II. Zivilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg i. Els. vom 7. Februar 1894 wurde die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Karl Lonchamp, Versicherungs⸗ beamter, und Rosalie Bieth, beide zu Straßburg, ausgesprochen.

Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Weber.

3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛc. Bersicherung.

Keine.

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[66898) Oberförsterei Biesenthalx, Kreise Ober⸗ u. Niederbarnim.

Gelegentlich des am Mittwoch, den 21. Fe⸗ bruar ecr., von Vorm. 10 Uhr ab, im „Deut⸗ schen Hause“ hierselbst stattfindenden Nutzholz⸗ Verkaufs aus der Forstinspektion Potsdam⸗Köpenick kommen aus der Oberförsterei Biesenthal folgende Kiefern⸗Schneide⸗ und Bauhölzer zum Ausgebot:

Schutzbezirk Heegermühle, Jagen 180 b. 280 Stck. mit 341 fm,

Schutzbezirk Schwärze, Jagen 148 a. 82 Stck. mit 120 fm. Jagen 185 b. 46 Stck. mit 85 fm. Jagen 250 b. 455 Stck. mit 272 fm. Schutzbezirk Grafen⸗ brück, Jagen 263 a. 187 Stck. mit 273 fm. Schutz⸗ bezirk Eiserbude, Jag. 166 b. 326 Stck. mit 169 fm, Jagen 236 d., 237 f., 23 264 a., 267 a. 48 Stck. mit 118 fm. G

Eberswalde, dem 10. Februar 1894.

Zeising, Königl. Forstmeister.

8

[67096] Angebote auf Verkauf von 10 vollständigen alten Unter⸗ gestellen mit Radsätzen von ausgemusterten Güter⸗ wagen, von denen 2 Handbremse besitzen, sind bis Mittwoch, den 21. Februar 1894, Vormit⸗ tags 11 Uhr, bei der Hauptwerkstatt Grunewald versiegelt und mit der Aufschrift „Angebot auf Unter⸗ gestelle’ einzureichen. Vorherige Besichtigung der Untergestelle ebendaselbst. Angebotbogen und Ver⸗ kaufsbedingungen können bei uns eingesehen oder gegen postfreie Einsendung von 70 übersandt werden. Zuschlagfrist bis 20. März 1894.

Grunewald, den 10. Februar 1894.

Königliche Hauptwerkstatt.

[67569] Bekanntmachung. ““ Die Lieferung von ungefähr 650 t Heizkohlen und 50 chm kiefernen Klobenholzes für das Kriminal⸗ gerichtsgebäude in Berlin, Alt⸗Moabit 11, soll im Submissionswege vergeben werden.

Die Lieferungsbedingungen liegen im genannten Gebäude, Zimmer Nr. 128, werktäglich von 10 bis 2 Uhr zur Einsicht aus, können auch in Abschrift gegen vorherige Einsendung von 1 von dem Be⸗ triebs⸗Ingenieur am Königlichen Strafgefängniß bei Berlin bezogen werden. 1

Angebote, welche mit der Aufschrift „Submission auf Lieferung von Kohlen und Holz für das Kriminal⸗ gerichtsgebäude Alt⸗Moabit 11“ zu versehen sind, werden bis zu dem auf Sonnabend, den 17. März ecr., Mittags 12 Uhr, an oben⸗ genannter Stelle angesetzten Termine entgegen⸗ genommen.

Berlin, Alt⸗Moabit 11, den 13. Februar 1894. Der Präsident des Königlichen Landgerichts I. Im Auftrage: Martius, Landgerichts⸗Direktor.

[67566] Verdingung. . 400 cbm Brennholz (kiefern Klobenholz) sollen

am 1. März 1894, Nachmittags 4 ½ Uhr,

öffentlich verdungen werden. Bedingungen können gegen 0,70 von der unter⸗

zeichneten Behörde bezogen werden. Wilhelmshaven, den 10. Februar 1894.

Kaiserliche Werft. Verwaltungs⸗Abtheilung.

[67358] Bekanntmachung.

Die Lieferung von Schmiermaterialien, als Mineralöl, Olivenöl, Rüböl, Kurbelfett, Talg und Putzbaumwolle für 1894/95 soll vergeben werden und ist dieserhalb Termin auf Dienstag, den 27. Februar 1894, Vormittags 10 Uhr,

Janberaumt.

im diesseitigen Amtslokale 6. chwe ildstraße

24

Die Bedingungen liegen ebendaselbst aus und können auch gegen Erstattung der Schreibgebühren von dort bezogen werden.

Proviantamt Straßburg i. E.

5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗ papierern.

11e“

[67571] Bekanntmachung. Bei der infolge unserer Bekanntmachung vom 5. v. M. am 10. d. M. geschehenen öffentlichen Verloosung von 3 ½ % Reutenbriefen der Pro⸗ vinz Brandenburg sind folgende Arpoeints ge⸗ zogen werden: 2 Litt. F. zu 3000 1 Stück und zwar die Nummer 96. Litt. H. n 300 Nummern 7 25. IZAee Nummer 2. Die Inhaber dieser Rentenbriefe werden auf⸗ gefordert, dieselben in kursfähigem Zustand mit den dazu gehörigen Kupons Ser. I. Nr. 6 bis 16 nebst Talons bei der hiesigen Rentenbankkasse, Kloster⸗ straße 76 I., vom 1. Juli d. J. ab an den Werk⸗ tagen von 9 bis 1 Uhr einzuliefern, um biergegen und gegen Quittung den Nennwerth der Renten⸗ briefe in Empfang zu nehmen. Vom 1. Juli d. J. ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf, diese selbst verjäbren mit dem Schluß des Jahres 1904 zum Vortheil der Rentenbank. Die Einlieferung ausgelooster Rentenbriefe an die Rentenbankkasse kann auch durch die Post portofrei und mit dem Antrage erfolgen, daß der Geldbetrag auf gleichem Wege übermittelt werde. Die Zusendung des Geldes geschieht dann auf Gefahr und Kosten des Empfängers, und zwar bei Summen bis zu 400 durch Postanweisung. Sofern es sich um Summen über 400 handelt, ist einem solchen Antrage eine ordnungsmäßige Quittung beizufügen. Berlin, den 13. Februar 1894. Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Brandenburg.

2 Stück und zwar die

1 Stück und zwar die

[67570] Bekanntmachung.

Bei der heute stattgehabten öffentlichen Verloosung der zum 1. Juli 1894 einzulösenden 3 ½ %igen Rentenbriefe der Provinz Posen sind folgende Stücke gezogen worden:

Litt. F. zu 3000 1 Stück Nummer: 132.

Litt. H. zu 300 4 Stück und zwar mern: 14 40 48 63.

Litt. J. zu 75 3 Stück und zwar mern: 1 21 30.

Litt. K, zu 30 3 mern: 1 4 3.

Die Inhaber dieser Rentenbriefe werden aufgefor⸗ dert, dieselben in kursfähigem Zustande mit den dazu gehörigen Zinsscheinen Reihe 1 Nr. 6 —16 und Anweisungen bei der hiesigen Rentenbank⸗Kasse, Kanonenplatz 11I., vom 1. Juli d. J. ab an den Wochentagen von 9 bis 12 Uhr einzuliefern, um hier⸗ gegen und gegen Quittung den Nennwerth der Renten⸗ briefe in Empfang zu nehmen.

Vom 1. Juli d. J. ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf.

Auswärtigen Inhabern von ausgeloosten Renten⸗ briefen ist es gestattet, dieselben an die Rentenbank⸗ Kasse durch die Post portofrei und mit dem Antrage einzusenden, daß der Geldbetrag auf gleichem Wege übermittelt werde. Die Zusendung des Geldes ge⸗ schieht dann auf Gefahr und Kosten des Empfängers und zwar bei Summen bis zu 400 durch Post⸗ anweisung.

Sofern es sich um Summen ist einem solchen Antrage eine Quittung nach fol⸗ gendem Muster:

8 ℳ, in Worten: Mark

für d ausgeloosten Rentenbrief der Provinz

Posen Litt. Nr. habe ich aus der König⸗

lichen Rentenbank⸗Kasse zu Posen erhalten, worüber

diese Quittung (Ort, Datum und Unterschrift.)“ beizufügen.

Posen, den 14. Februar 1894.

Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinz Posen

[67572] Bekanntmachung.

Bei der nach den Bestimmungen der §§ 39, 41 und 47 des Gesetzes vom 2. März 1850 und nach unserer Bekanntmachung vom 15. v. Mts. heute stattgefundenen öffentlichen Verloosung von den auf Grund des Gesetzes vom 7. Juli 1891 ausge⸗ gebenen 3 ½ % igen Rentenbriefen Litt. F., G., MH., J. der Provinzen Ost⸗ und Westpreußen sind nachstehende Nummern gezogen worden:

Litt. F. zu 3000 Nr. 192.

Litt. H. zu 300 Nr. 85 99 112.

Litt. J. zu 75 Nr. 32 64 72 76.

Die Inhaber werden aufgefordert, gegen Quittung und Einlieferung der ausgeloosten Rentenbriefe in kursfähigem Zustande nebst den dazu gehörigen Zins⸗ scheinen Reihe I. Nr. 6 16 und Anweisungen den Nennwerth bei unserer Kasse hierselbst, Trag⸗ heimer Pulverstraße Nr. 5, bezw. bei der Renten⸗ bank⸗Kasse für die Provinz Brandenburg zu Berlin vom 1. Juli 1894 ab an den Wochen⸗ tagen von 9 bis 12 Uhr Vormittags in Empfang zu nehmen.

Den Inhabern von ausgeloosten und gekündigten Rentenbriefen steht es auch frei, dieselben mit der Post an die genannten Rentenbank⸗Kassen portofrei einzusenden und den Antrag zu stellen, daß die Ueber⸗ mittelung des Geldbetrages auf gleichem Wege, und soweit solcher die Summe von 400 nicht über⸗ steigt, durch Postanweisung, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers erfolge. Einem solchen An⸗ trage ist eine ordnungsmäßige Quittung beizufügen.

Vom 1. Juli 1894 ab hört die Verzinsung der ausgeloosten Rentenbriefe auf, und es wird der Werth der etwa nicht mit eingelieferten Zinsscheine bei der Auszahlung vom Kapital in Abzug gebracht.

Die Verjährung der ausgeloosten Rentenbriefe tritt nach den Bestimmungen des § 44 a. a. O. binnen 10 Jahren ein.

Königsberg, den 14. Februar 1894.

und zwar die die Num⸗ die Num⸗

Stück und zwar

über 400 handelt,

Königliche Direktion der Rentenbank für die Provinzen Ost⸗ und Westpreußen.

88