1894 / 42 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

Im Namen des Königs! Verkündet am 5. Februar 1894. Gelling, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag der Kaufleute Albert Krempien und Max Stecker, beide in Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Liebrecht in Charlottenburg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Charlottenburg durch den Gerichts⸗Assessor Hellwig für Recht:

Das über die Theilpostvon 500 fünfhundert Thalern = 1500 fünfzehnhundert Mark der im Grundbuche von Charlottenburg Band I. Blatt Nr. 32 Abtheilung III. Nr. 15 eingetragenen 1500 fünfzehnhundert Thalern = 4500 viertausend fünfhundert Mark gebildete Hypothekendokument vom 6. Oktober 1858 nebst Rekognitionsschein vom 7. Mai 1862 wird für kraftlos erklärt.

Hellwig. 1

[67389]

Im Namen des Königs! Verkündet am 7. Februar 1894. Niggemeyer, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Bergmanns Heinrich Booms zu Bergerhausen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Essen für Recht:

Die Hypothekenurkunde über den an die Christine Kreutzenbeck zu Rellinghausen durch Rezeß vom 30. August 1862 zedierten Betrag von achtundneunzig Thalern neun Sgr. zwei Pf. von nachstehender im Grundbuch von Bergerhausen Band 64 ½ Blatt 200 in Abtheilung III. sub 1 eingetragenen Post: Vier⸗ hundert und neununddreißig Thaler zu 4 Prozent Zinsen für die Wittwe Heinrich Kreutzenbeck, Ger⸗ trud, geb. Busse, Wirth Arnold Kreutzenbeck, Taxator Wilhelm Kreutzenbeck, Friedrich Kreutzenbeck, Schmied n Kreutzenbeck, Christine Kreutzenbeck, Schmied

ohann Kreutzenbeck, Grubenverwalter Engelber Kreutzenbeck, Schmied Theodor Kreutzenbeck aus dem notariellen Vertrag vom 29. Oktober 1859 und dem gerichtl. Nachtrag vom 3./20. Dezember 1861, ein⸗ getragen zufolge Verfügung vom 24. Dezember 1861. auf Nr. 1 d. Tit, wird zum Zwecke der Löschung der Post für kraftlos erklärt. Die Kosten trägt der Antragsteller.

[67400]

Marcus.

[67416] Im Namen des Königs!

In Sachen betreffend das Aufgebot:

1. der auf dem Antheile der Ehefrau des Kahn⸗ schiffers Ludwig Pählgrimm, Wilhelmine, geb. Schröder, an dem Grundstücke Band VI. Seite 433 Nr. 238 b. des Grundbuchs von Demmin i. m. Ab⸗ theilung III. Nr. 8 aus dem Kaufvertrage vom 23. März 1869 für die Wittwe des Einwohners Adolph Starck, Johanne Karoline, geb. Nehls, in Demmin eingetragene Hypothek von 95 Thalern,

II. des angeblich verloren gegangenen Hypotheken⸗ briefes über die ebenda Abtheilung III. Nr. 10 für den Kaufmann Wilhelm Bruhn in Demmin auf Grund der Schuldurkunde vom Ii. Inürs 1869 ein⸗ getragene Post von 250 Thalern,

erkennt das Königliche Amtsgericht in Demmin

1 5 den Königlichen Amtsgerichts⸗Rath Görcke für echt:

1) die unbekannten Rechtsnachfolger der Wittwe Starck, Johanne Karoline, geb. Nehls, werden mit ihren Ansprüchen an die zu I. gedachte Post aus⸗ geschlossen,

2) der erklärt,

3.,) die Kosten werden der Frau Pählgrimm auf⸗

erlegt. G (gez.) Görcke. 6 Urkundlich ausgefertigt: Demmin, den 12. Februar 1894. (L. 8.) (Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Im Namen des Königs!

167848] Verkündet am 7. Februar 1894. Referendar Menzel, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Hofbesitzers Michael Ra⸗ thenow aus Mechau, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Frost zu Putzig, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Putzig durch den Amtsrichter Wolff für Recht: Das Zweighypothekendokument über die im Grund⸗ buche Mechau Blatt 6 und Mechau Blatt 10 Ab⸗ theilung III. unter Nr. 3 bez. Nr. 3 für Jakob Rathenow eingetragene Post von 317 wird für kraftlos erklärt und die Kosten des Verfahrens wer⸗ den dem Antragsteller auferlegt. Wolff.

[678400) Im Namen des Königs! Verkündet am 10. Februar 1894. Meseberg, Assistent, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Rechtsanwalts Capelle zu Harburg, als Bevollmächtigter des Kleinköthners

inrich Brunckhorst zu Nenndorf, erkennt das König⸗ che Amtsgericht zu Harburg, Abth. II., durch den mtsrichter Dr. Bartsch für Recht:

Die Hypothekenurkunde vom 14. Mai 1853 über 00 Thlr., ausgestellt zu Gunsten des Georg Müller n Harburg, übertragen in das Grundbuch von Nenn⸗

dorf Band I. Bl. 10 Abth. III. Nr. 1, wird für kraftlos erklärt.

[67846]

Die Urkunden über die Posten des Grundbuchs von Grönebach, nämlich:

1) der Hypothekenbrief vom 9. Oktober 1872 über die Forderung der Geschwister Heinrich, Franziska und Theresia Gerlach in Grönebach von 45 Thalern 12 Sgr. 6 Pf. (Band III. Blatt 59 Abtheilung III. Nr. 5) und —2) die Urkunde vom 14. November 1856 über die Forderung des Ludwig Padberg in Grönebach von 49 Thalern 20 Sgr. (Band I. Blatt 6 Abthei⸗ lung III. Nr. 15) sind durch Urtheil vom 24. Ja⸗ nuar 1894 für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Medebach, den 6. Februar 1894.

Hypothekenbrief zu II. wird für kraftlos

[67845] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 30. Januar 1894 sind:

1) Das Dokument über 1000 Thaler, halb Gold, halb Kurant, eingetragen im Grundbuch von Irx⸗ leben, Bd. 1 Blatt 7 Abth. III. Nr. 5 und Bd. 3 Blatt 141 Abth. III. Nr. 1 a, für den Halbspänner Johann Lauenroth zu E““ aus der Ehestiftung und Hypothekenbestellung vom 6. Sep⸗ tember 1816.

Bd. 24 Blatt 1400 Abth. III. Nr. 6 für den Kauf⸗ mann Moritz Salomon zu Magdeburg, Neue Neu⸗ stadt, aus der Schuldurkunde vom 30 Januar 1857. 3) Das Dokument über 5000 ℳ, Rest von 22 000 ℳ, Kaufgeld nebst Zinsen, eingetragen im Grundbuch von Magdeburg, Bd. 61 Blatt 3300 Abth. III. Nr. 7, für den Privatmann be zu Magdeburg, 2. Juli Urkunde vom 7 Dkober 1890. 14) Das Dokument über 3000 Darlehen nebst Zinsen, im Grundbuch von Magdeburg, Bd. 34 Blatt 2020 Abth. III. Nr. 14, für die Wittwe Beile, Elisabeth, geb. Große, zu Magdeburg, aus der Urkunde vom 12. März 1887. - für kraftlos erklärt worden. 8 Magdeburg, den 30. Januar 1894.. Königliches Amtsgericht. Abth. 6.

[67842] „In der Knaak'’schen Aufgebotssache hat das König⸗ liche Amtsgericht zu Schlochau am 29. Januar 1894 erkannt: er Hypothekenbrief über die auf dem Grundstücke Schlochau Blatt 221 Abtheilung III. Nr. 3 eingetragenen, unterm 8. April 1879 an die Geschwister Carl Albert Julius und Ida Antonie Knaak abgetretenen 600 wird zum Zwecke der Erlangung einer neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt. Schlochan, den 30. Januar 1894. Königliches Amtsgericht.

[6784330) 1 Durch Ausschlußurtheil vom 1. Februar 1894 sind die Hypothekenurkunden über:

1) 300 Erbtheil, eingetragen für Ludwig Cze⸗ glarsz in Abth. III. Nr. 2 des Grundstücks Neu⸗ freudenthal Nr. 19,

.2),400 Forderung, eingetragen für Dr. Schwan in Abth. III. Nr. 13 von Surminnen Nr. 17 und abgetreten an die Frau Dr. Dorien, geb. Faber,

3) 70 Thaler Erbgelder, eingetragen für Friedrich Poredda in Abth. III. Nr. 1 von Przytullen Nr. 3,

4) 33 Thaler 10 Sgr. überwiesenes Kaufgeld, so⸗ wie die Verpflichtung zur Lieferung von 2 Schafen, 1 Oberbett und 4 Kissen, eingetragen für die Wil⸗ Dzubiel in Abth. III. Nr. 1 von Possessern Nr. 82,

.5) 166 Thaler 20. Sgr. überwiesenes Kaufgeld,

eingetragen für Christian Borella in Abth. III.

Nr. 1 von Possessern Nr. 29,

6) 840 Forderung, eingetragen für den Pfarrer

Stern in Jucha in Abth. III. Nr. 5 b. von Benk⸗

heim Nr. 3, üI“

Angerburg, den 10. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht.

[67628] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Kolon Johann Peter Tebben⸗ kamp Nr. 2 zu Winkelshütten bei Borgholzhausen

ennt das Königliche Amtsgericht zu Halle i. W. am 8. Februar 1894 durch den Amtsrichter Bertels⸗ mann: da der Antragsteller die Tilgung der nach⸗ stehend unter 1 bezeichneten Post und den Verlust der unter 2 a. und b. aufgeführten Urkunden sowie die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft gemacht hat, für Recht:

1) Die eingetragene Gläubigerin, nämlich: das un⸗ eheliche Kind der Katharine Elisabeth Kemner Namens Charlotte Friederike Kemner bezw. die Rechts⸗ nachfolger derselben werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Winkelshütten Band II. Blatt 49 Abth. III. Nr. 2 auf Grund der gericht⸗ lichen Schichtung vom 12. November 1824, worin der Besitzer Friedrich Wilhelm Kemner sich verbürgt und die Stätte verhypotheziert hat, ex decr. d. 15. Juni 1836 eingetragene Abdikat von 49 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. ausgeschlossen.

2) Die Hypothekenurkunden:

a. über die im Grundbuch von Winkelshütten Bd. II. Bl. 49 Abth. III. Nr. 3 und 4 für Wil⸗ helmine Luise Kemner 1 Posten von 71 Thlr. 28 Sgr. 10 Pf. Abdikat aus der gericht⸗ lichen Schichtung vom 19. Juni 1832 und 4 Thlr. 11 Sgr. 5 Pf. theils zu wenig eingetragenes, theils nachträglich ermitteltes Abdikat auf Grund des ge⸗ Dokuments vom 19. Juni und 8. August b. über den am angeführten Ort unter Nr. 6 auf Grund des Vertrages vom 27. April 1860 für die Gebrüder Heinrich Wilhelm, Friedrich Wilhelm und August Wilhelm Kemner zu Winkelshütten einge⸗ tragenen Brautschatzforderungen,

werden für kraftlos erklärt.

[67629]

6 Ausschlußurtheil vom 10. Februar 1894 sind:

A. die eingetragenen Berechtigten folgender im Grundbuche eingetragener Posten und deren etwaige Rechtsnachfolger:

1) des Antheils der Anna Maria Ruthmann an den in Abtheilung III. unter Nr. 9 des Grund⸗ buches von Avenwedde Band I. Blatt 15 eingetragenen Abfindungen, für die Geschwister Ruthmann, welche in der Verhandlung vom 15. Januar 1856 auf je 200 Thaler festgesetzt sind;

2) der Post Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuches von Sende Band I. Blatt 53 der den Geschwistern Stephan und Elisabeth Hölter nach § 4 des Kon⸗ traktes vom 25. April 1817 gebührende Brautschatz, nämlich für jeden 15 Thaler baar, 1 Kuh und 1 Rind, 1 Brautwagen und 1 Ehrenkleid, sowie 10 Thaler besondere Belohnung für die Elisabeth Hölter, 1

mit ihren Rechten und Ansprüchen auf die Posten ausgeschlossen.

B. folgende Urkunden für kraftlos erklärt:

1) das mit der Ausfertigung vom 19. April 1844 verbundene Dokument über die in Abtheilung III. Nr. 9 des Grundbuchs von Avenwedde Band I. Blatt 15 eingetragenen Abfindungen der Geschwister Christoph, Anna Maria, Katharina Margaretha, Maria Elisabeth und Maria Gertrud Ruthmann, welche in der Verhandlung vom 15. Januar 1856 auf je 250 Thaler festgesetzt sind;

2) das aus dem Mandate vom 27. Dezember 1853, dem Hypothekenschein vom 23. März 1854 und dem Ingrossationsvermerk vom 6. April 1854 gebildete Dokument über die Post Abtheilung III. Nr. 9 des Grundbuchs von Verl Band I. Blatt 12: 15 Thaler 14 Sgr. 3 dt. und 28 Sgr. Kosten für den Kauf⸗

11 Thalern 11 Sgr. x bezw. 36 Thalern als Muttererbtheil überwiesenes

lich des im Prozeßwege festzustellenden Anspruchs der Frau M. Hope zu Hannover, Körnerstraße 7, auf das Dokument und die Post;

3) das mit der notariellen Obligation vom 15. No⸗ vember 1809 verbundene Dokument über die Post Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuches von Issel⸗ horst Band IV. Blatt 30: 50 Thaler Darlehn für den Bürgermeister Christoph Heinrich Tegeler zu Gütersloh. 8 8

Gütersloh, 10. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht.

[676252 Im Namen des Königs! Verkündet Brandenburg a. H., am 7. Februar 1894. Teschner, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Handelsmanns Wilhelm Woltersdorf in Pritzerbe, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Meyer in Brandenburg a. H., erkennt das Königliche Amtsgericht zu Brandenburg a. H. durch den Gerichts⸗Assessor Schönstadt für Recht:

Die aus dem Hypothekenschein vom 28. Juli 1850 und der notariellen Verhandlung vom 29. Dezember 1849 gebildete, mit dem Vererbungsattest vom 6. März 1850 und der Ingrossationsnote vom 28. Juli 1850 versehene Hypothekenurkunde über die Abtheilung III. Nr. 4 des Grundbuchs von Pritzerbe Band II. Blatt Nr. 73 für die verehelichte Bauer Knütter, früher verwittwete Euen, Sofie Friedericke, geb. Frädrich, zu Brielow eingetragenen 300 Thaler wird für kraftlos erklärt. 8

Schönstadt.

Die Hypothekenurkunde über die im Hvpotheken⸗ buche für die Stadt Göttingen Bez. I. Abth. I. Bd. IV. Fol. 1054 pag. 107 sub Nr. 2 zu Gunsten der Antragsteller der EChefrau Auguste Spieß, ge⸗ borene Krapp, zu Göttingen und der Ehefrau Louise Vogelsang, geborene Krapp, zu Northeim, und zu Lasten des Rathskellerwirths Joh. Lotze zu Göttingen eingetragene Hypothek über 8700 nebst 4 % Zinsen seit 1. April 1889 wird für kraftlos erklärt.

Göttingen, den 8. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.

[676333 Bekanntmachung.

In der Heyka'schen Aufgebotssache II. F. 8/93 hat das Königliche Amtsgericht zu Löban W.⸗Pr. durch den Amtsgerichts⸗Rath Flater am 10. Februar 1894 erkannt:

1) den Käthner Johann und Marianna, geb. Flaschinski, Wyszkiewiez'schen Eheleuten in Rosenthal werden ihre Rechte auf die Hypothekenposten von 5 Pf. väterliches Erbtheil, Kaufgeld, eingetragen für die Barbara Wrzezinska in Abtheilung III. Nr. 1, bezw. Nr. 3c. des Grund⸗ buchs des dem Besitzer Jacob Heyka gehörigen Grundstücks Lossen Blatt 1 aus dem gerichtlichen Erbrezesse vom 20. Mai 1835, bezw. aus dem Ver⸗ trage vom 23. Februar 1861, vorbehalten,

2) die übrigen Rechtsnachfolger der verstorbenen Hypothekengläubigerin Barbara Wrzezinska werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten Hypo⸗ thekenposten ausgeschlossen.

[67634 Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 30. Januar 1894 sind die Rechtsnach⸗ folger des verstorbenen Gottlieb Hofer aus Ker⸗ muschienen mit ihren Ansprüchen auf die Hypotheken⸗ post von 50 Thalern = 150 eingetragen für Gottlieb Hofer in Abtheilung III. Nr. 3 des Grundstücks Kermuschienen Blatt Nr. 6 und in Ab⸗ theilung III. Nr. 1 des Grundstücks Kermuschienen Nr. 9 mit ihren Ansprüchen auf die betreffende Post ausgeschlossen. .

Darkehmen, den 6. Februar 1894. b Königliches Amtsgericht.

[67632] Im Namen des Königs!

Auf Antrag der Wittwe Steinbruchbesitzers Jo⸗ hann Heinrich Kleineberg, Anna Marie, geb. Schröder, Nr. 114 Werther, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Halle i. Westf. am 30. Januar 1894 durch den Amtsrichter Bertelsmann,

da die Antragstellerin: 1) die Tilgung der in der Urtheilsformel unter A. bezeichneten Post,

2) den Verlust der daselbst unter B. bezeichneten aqaqamm sowie die Berechtigung zum Aufgebotsantrage glaub⸗ haft gemacht hat,

für Recht: A. Die eingetragene Gläubigerin bezw. die Rechts⸗ nachfolger derselben zu dem Antheil der Katharine Wilhelmine Grottendieks an der im Grundbuch von Werther Band VII. Blatt 310 in Abth. III. Nr. 1 (früher Vol. II. Fol. 19 Rubr. III. Nr. 1) auf Grund des gerichtlichen Dokuments vom 13. No⸗ vember 1822 am 26. April 1823 eingetragenen vor⸗ mundschaftlichen Kaution in Höhe von 244 Thlr. 17Sgr., welche der Jobst Heinrich Kleineberg unter Zustim⸗ mung seiner Ehefrau, geb. Kramme, für seine Kuranden, die Minorennen Katharine Wilhelmine und Anna Ilsabein, geb. Grottendieks, von der Ziegelei bei Werther zur Sicherheit der Abdikate derselben übernommen hat, werden mit ihren An⸗ sprüchen und Rechten auf diese Post ausgeschlossen.

B. Die über den Antheil der Anna Ilsabein Grottendieks an der zu A. bezeichneten Post gebil⸗ dete Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt.

[67849] Verkündet am 13. Februar 1894. Referendar Ratzlaff, als Gerichtsschreiber. . Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Eigenthümers Franz Kruggel zu Schwessin, vertreten durch den Justiz⸗Rath Mei⸗ bauer zu Köslin, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Se 9e durch den Amtsgerichts⸗Rath Zimmer für Recht: Die unbekannten Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypothekenforderung von 180 Thlr. (hundert und achtzig Thalern) zu 5 vom Hundert verzinsliche Restkaufgelder, eingetragen auf dem dem Eigenthümer Franz Kruggel zu Schwessin gehörigen Grundstück Schwessin Bauerhof Nr. 2 (Band 2 Blatt 452) in Abtheilung III. unter Nr. 4, aus⸗ geschlossen. Die Post kann im Grundbuch gelöscht werden. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.

[67631] Im Namen des Königs! Auf den Antra Johann Hermann erkennt das Königliche Amtsgericht zu Halle i. mann, da der Antragsteller die Tilgung der nach⸗ stehend bezeichneten Hypothek und die erechtigung —— E“ glaubhaft gemacht hat, für echt: die eingetragenen Gläubigerinnen Anna Margarethe und Anna Ilsabein Spilker zu 5 deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuch von Rotenhagen Bd. I. Bl. 263 in Abth. III. Nr. 1 auf Grund des ge⸗ richtlichen Dokuments vom 26. Juli 1831 einge⸗ tragene Hypothek von 69 Thlr. 7 Sgr. Darlehen gegen 5 % Zinsen und halbjährliche Loose ausge⸗

schlossen.

[67626] 1X““

Durch Ausschlußurtheil vom 10. Februar 1894 sind:

1) wegen der auf dem Grundstück des Kossäthen Ludwig Schmidt Bd. I. Nr. 2 des Grundbuches von Blumenhagen in Abth. III. Nr. 2 für die Ge⸗ schwister Johann Gottlieb und Friedrich Wilhelm Tesch eingetragenen je 15 Thlr. 2 Sgr. 2 Pf. die gedachten Gläubiger sowie deren Rechtsnachfolger, r.2) wegen der auf den Grundstücken des Acker⸗ bürgers August Graap in Vierraden Bd. II. Nr. 96, Bd. III. Nr. 137, Bd. IV. Nr. 78 des Grund⸗ buches von Vierraden und Bd. VI. Nr. 64 des Grundbuches von Schwedt in Abth. III. Nr. 1 resp. 2, 4 und 6 für den Carl Ludwig Graap einge⸗ tragenen 150 Thlr., alle etwa zu dieser Post berech⸗ tigten, mit ihren Ansprüchen auf die vorbezeichneten Posten ausgeschlossen. 1“ 8

Schwedt, den 10 Februar 1894.

Königliches Amtsgerich

[67637] Bekanntmachung.

Johann Lühmann (auch Lüdemann) und dessen etwaige Rechtenachfolger sind mit ihren Ansprüchen auf die für ersteren auf dem Martin Pieper'schen Grund⸗ stück Melzow Band II a. Blatt Nr. 32 in Abthei⸗ lung III. unter Nr. 7 eingetragene Hypothek von 150 durch Ausschlußurtheil von heute aus⸗

geschlossen. Angermünde, den 3. Februar 1894 Königliches Amtsgericht.

[67830] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Anna Marie Weber, geb. Linke, hier, vertreten durch den Rechtsanwalt Felix Rosenberg, hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Apotheker und Drogisten Carl Wilhelm August Heinrich Weber, zuletzt in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Versagung des Unterhalts und böslicher Ver⸗ lassung mit dem Antrage auf Ehetrennung: die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 59, Zimmer 119, auf den 18. Mai 1894, Vormittags 10 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 8. Februar 1894.

1 Funke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 22.

[67827] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Arbeitsmanns Heinrich Wulf, Marie, geb. Reincke, zu Mirowdorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Gundlach zu Neustrelitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeitsmann Heinrich Wulf, früher in Miromdorf, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, aus dem Grunde böslicher Verlassung, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen und den Beklagten in die Kosten des Rechtsstreits zu verurtheilen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Ziviltammer des Groß⸗ herzoglichen Landgerichts zu Neustrelitz auf Mittwoch, den 9. Mai 1894, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestelleu. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Neustrelitz, 14. Februar 1894.

11““ Brandt, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts. [67901] Oeffentliche Zustellung. 8

Nr. 1916. In Sachen des Goldarbeiters Christof Brand in Pforzheim, vertreten durch Rechtsanwalt Brombacher daselbst, gegen seine Ehefrau Friederike, geb. Lament, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, wegen Ehescheidung, ladet Kläger die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Karlsruhe auf Samstag, den 31. März 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Karlsruhe, den 14. Februar 1894.

1 (Unterschrift), b Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[67831] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Ziegeleiarbeiters Carl Feld⸗ kötter, Dorette, geb. Schwiering, zu Stadthagen, vertreten durch den Rechtsanwalt Langerfeldt zu Bückeburg, klagt gegen ihren genannten Ehemann, zuletzt in Stadthagen, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilligen Verlassens, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Fürstlichen Landgerichts zu Bückeburg auf den 16. Mai 1894, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1 Bückeburg, den 15. Februar 1894.

2) Das Dokument über 500 Thlr. Darlehen nebst Zinsen, eingetragen im Grundbuch von Magdeburg

mann Benedikt Hope zu Verl, jedoch nur vorbehalt⸗

Zimmer.

des Neubauers und Schäfers inrich Thöl Nr. 37 Rotenhagen

am 8. Februar 1894 durch den Amtsrichter Bertels.

ischen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

Berlin,

Sonnabend, den 17. Februar

22

8 Untersuchungs⸗Sachen. .Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

.Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. „Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Deffentlicher Anzeiger.

Erwe Bank

1

rbs⸗ und Wirth

auf Aktien 8 Aktien⸗Gesellsch.

Ausweise.

6.

7. enschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

0.

Verschiedene Bekanntmachungen.

[67828]

2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.

[67832] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Bierbrauers Heinrich Koch, Katharina, geb. Groß, in Niederdorfelden, dermalen in Frankfurt a. M., vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Osius zu Hanau, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Bierbrauer Heinrich Koch, früher wohn⸗ haft in Niederdorfelden, jetzt mit unbekanntem Auf⸗ enthalt abwesend, wegen Ehescheidung, mit dem An⸗ trage, die zwischen den Streittheilen am 6. September 1874 abgeschlossene Ehe dem Bande nach zu trennen und den Beklagten unter Verurtheilung in die Kosten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Hanau auf den 27. April 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hanan, den 13. Februar 1894.

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung. 1

Die verehelichte Steinmetz Nels, Elise, geb. Kön⸗ ning, zu Karwe, vertreten durch den Rechtsanwalt Sintenis zu Neu⸗Ruppin, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Steinmetz Hermann Nels aus Neu⸗ Ruppin, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, Versagung des Unterhalts und unüberwindlicher Abneigung mit dem Antrage auf Ehescheidung, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Neu⸗Ruppin auf den 26. April 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Krämer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung.

Sachen der verehelichten Bürstenmacher Köhler, Ida, geb. Haupt, zu Altona, Rolandstraße 13, Klägerin, vertreten durch den Rechtsanwalt Paele⸗ grimm zu Neu⸗Ruppin, gegen ihre Ehemann, den Bürstenmacher Georg Otto Karl Köhler, früher zu Neu⸗Ruppin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehetrennung, ladet die Klägerin den Beklagten von Neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts zu Nen⸗Ruppin auf den 26. April 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. In diesem Termine wird die Klägerin beantragen, den ihr durch das Urtheil vom 26. Ok⸗ tober 1893 auferlegten Eid durch das Königliche Amtsgericht in Altona abnehmen zu lassen und nach erfolgter Eidesleistung das Urtheil für den Schwö⸗ rungsfall zu läutern. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

rämer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[67820] 1 Kgl. Amtsgericht München I. Abth. A. f. Z.⸗S. In Sachen Rosenberger, Philomena, illeg. der Köchin Magdalene Rosenberger in München, ver⸗ treten durch den Vormund Maschinisten Anton Petzendorfer in München, Klagspartei im Armenrechte, egen den Metzgerssohn Johann Höbel, zuletzt in ünchen, nun unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Anerkennung der Vaterschaft und Alimentation, wird letzterer nach Bewilligung der öffentlichen Zu⸗ tellung zur mündlichen Feeeek des Rechts⸗ treites in die öffentliche Sitzung des obenbezeichneten Prozeßgerichts vom Mittwoch, den 28. März 1894, Vormittags 9 Uhr, Sitzungszimmer 25/1 (Augustinerstock), geladen. Der klägerische Vertreter wird beantragen: Kgl. Amtsgericht wolle in einem, soweit gesetzlich zulaͤssig, für vorläufig vollstreckbar ssh Feflürenden Ürtheile aussprechen, Beklagter sei zuldig: 2L 1) die Vaterschaft zu dem am 24. Juni 1891 außerehelich geborenen Kinde Philomena anzuerkennen, 2) für dieses Kind für die Zeit von der Geburt desselben bis zu dessen zurückgelegtem 14. Lebensjahre einen monatlich vorauszahlbaren Unterhalts⸗ und leidungsbeitrag von 15 ℳ, sowie die Hälfte allen⸗ fallsiger Kur⸗ und Leichenkosten, des Schul⸗ und Lehr⸗ geldes zu entrichten 3.) die Streitskosten zu tragen. Mlünchen, 14. Februar 1894. 8 er Kgl. Gerichtsschreiber: Rapp.

[67903] Oeffentliche Zustellung. Der Handelsmann Salomon Nassauer zu Breit⸗ ardt agt gegen den Schornsteinfegergesellen Caspar chwank von Wehen, dermalen ohne bekannten

Aufenthaltsort in Amerika, aus baarem Darlehen

vom 14. Oktober 1892 mit dem Antrage auf kosten⸗

fällige Verurtheilung zur Zahlun von 40 nebst

6 % Zinsen vom 14. Oktober 1892, und das Urtheil

Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Wehen

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Wehen.

[67372] Oeffentliche Zustellung.

Der neidermeister C. H. Voigt in Leipzig, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kallir in Leipzig, klagt gegen den Kaufmann Carl Daube aus Dessau, zuletzt in Leipzia⸗Gohlis, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, aus Lieferungsvertrag, mit dem Antrage: 1) den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 84 nebst 5 % Zinsen vom 11. Dezember 1892 ab zu verurtheilen, 2) das Urtheil für vorläufig voll⸗ streckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Leipzig, Peterssteinweg 8 I., Zimmer 147, auf den 30. März 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, den 12. Februar 1894.

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

1

[67825] Oeffentliche Zustellung.

Philipp Buirel, Stadtbaumeister zu Zabern, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Zenetti, klagt gegen Henriette Bauer, Ehefrau Abraham Bloch, und letzteren selbst, beide in Brooklyn, Staat New⸗ Pork, und andere, aus Schuldverschreibung, errichtet vor Notar North in Wasselnheim am 31. Mai 1864, mit dem Antrage, durch vorläufig vollstreck⸗ bares Urtheil: 1) festzustellen, daß die Beklagten dem Kläger für die noch bestehende unten bezifferte Schuld⸗ forderung aus obigem Schuldbekenntnisse verpflichtet sind, 2) die Beklagten, Eheleute Abraham Bloch, als Erben zu von Auscher Bauer und Ehefrau Levy kostenfällig zu verurtheilen, nach Verhältniß ihres Erbantheils an Kläger zu bezahlen 3220,80 nebst Zinsen zu 5 % seit 31. Mai 1893 und 16,56 nebst Zinsen zu 5 % hieraus se t Klagezustellung, und ladet die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern i. Els. auf den 5. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Auffor⸗ derung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berger, Landgerichts⸗Sekretär.

[67823] Bekanntmachung.

Das Kgl. Landgericht München I., IV. Kammer für E hat auf den Antrag des Rechts⸗ anwalts Siegel I. dahier vom 5. Februar 1894 mit Beschluß vom 10. Februar 1894 die öffentliche Zu⸗ stellung der vom genannten Anwalte namens des Hafnermeisters Josef Schwarz dahier gegen Wolff, August, Baumeister, früher dahier, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Wechselforderung zu 320 im Wechselprozesse erhobenen Klage vom 5. Februar 1894 angeordnet und zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der IV. Kammer für Handels⸗ sachen vom Samstag, den 14. April 1894, Vorm. 9 Uhr, Saal Nr. 78, bestimmt. Hiezu wird der Beklagte August Wolff mit der Aufforde⸗ rung geladen, aus der Zahl der beim Kgl. Land⸗ gerichte München I. zugelassenen Rechtsanwälte recht⸗ zeitig einen Anwalt zu seiner Vertretung bei diesem Termine zu bestellen, in welchem klägerischerseits be⸗ antragt werden wird, den Beklagten in einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Urtheile für schuldig zu erkennen: an den Klagetheil 320 Wechselsumme, 6 % Verzugszinsen hieraus vom 31. Januar 1894, 5 20 Protestkosten, Spesen und gesetzliche Provision zu zahlen, sowie die Prozeßkosten zu tragen und zu erstatten.

München, den 14. Februar 1894.

Gerichtsschreiberei der Kammer für Handelssachen

am Kgl. Landgericht München I. (L. S.) Strauß, Kgl. Ober⸗Sekretär.

[67824] Bekanntmachung. Das Kgl. Landgericht München I, IV. Kammer für Hanbelsfachen, hat auf Antrag des Rechtsanwalts Siegel I. dahier vom 5. Februar 1894 mit Gerichts⸗ beschluß vom 10. Februar 1894 die öffentliche Zu⸗ hehnnc der vom genannten Anwalte Namens der irma A. Landauer, Holzhandlung dahier, gegen den Baumeister August Wolff, früher dahier, nun un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Wechselforderung zu 3000 im Wechselprozesse erhobenen Klage vom 29. Januar 1894 bewilligt, und zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der IV. Kammer für Handelssachen vom Samstag, den 14. April 1894, Vorm. 9 Uhr, Saal Nr. 78, bestimmt. Hiezu wird der Beklagte August Wolff mit der ufforderung geladen, aus der Zahl der beim Kgl. Landgerichte München I. zugelassenen Rechtsanwälte rechtzeitig einen Anwalt zu seiner Vertretung bei diesem Termine zu bestellen, an welchem klägerischer⸗ seits beantragt werden wird, den Beklagten in einem ür vorläufig vollstreckbar erklärten Urtheile für chuldig zu erkennen: An den Klagtheil 3000 echselsumme 6 % Verzugszinsen hieraus vom Klags⸗ zustellungstage an zu zahlen sowie die Prozeßkosten zu tragen und zu erstatten. München, den 14. Februar 1894. Gerichtsschreiberei der Kammer für Handelssachen am Kgl. Landgericht München I. 1

[67822]

auf den 25. April 1894, Vormittags 10 Uhr. berge, durch den Rechtsanwalt Neumann II. zu Berlin, gegen den Malermeister A. Renner zu Berlin, vertreten durch seine Ehefrau Prozeßbevollmächtigte, 1 beerenstraße 48 wohnhbaft, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, hat die Klägerin gegen das erstinstanzliche Urtheil des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 54 zu Berlin, vom 21. Juni 1893, durch welches die⸗

gewiesen und verurtheilt ist, die Hälfte der des Rechtsstreits zu tragen, während im übrigen die Entscheidung im Rechtsstreit von der Leistung eines dem Beklagten auferlegten Eides abhängig gemacht ist, Berufung eingelegt, mit dem Antrage, unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urtheils den Beklagten

Zahlung von 26. Februar 1893 aus einer am 26 November 1889 und 18. August 1890 erfolgten Lieferung von Waaren zu verurtheilen, das Urthbeil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, ihm auch die Kosten des Rechtsstreits zur Last zu legen. zu Händen seiner Prozeßbevollmächtigten von neuem zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in der Berufungs⸗Instanz Königlichen Landgerichts I. zu 9. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, Sitzungs⸗ saal 145, Jüdenstraße 59, II. Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen.

rufungsschrift bekannt gemacht.

Oeffentliche Zustellung. In Sachen der Firma Gebr. Krause zu Witten⸗ Klägerin und Berufungsklägerin, vertreten

Helene Renner als

letztere früher hier, Groß⸗

elbe in Höhe von 99,47 mit ihrer Klage ab⸗ dosten

gach dem ursprünglichen Klageantrage, nämlich zur 153,275 nebst 6 % Zinsen seit Sie ladet deshalb den Beklagten

des den

Zivilkammer Berlin auf

vor die 2.

Treppen, mit der Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Be⸗

Berlin, 13. Februar 1894.

Benecke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer [67816] Auszug. ö Jakob Bischofsberger I., Winzer zu Gimmel⸗ dingen, hat an Ferdinand Viehl, Ziegeleiarbeiter, früher in Neustadt wohnhatt, dermalen ohne be⸗ kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend, auf Grund eines vor dem Kgl. Notar Cuny in Neustadt unterm 18. September 1893 aufgenommenen Kauf⸗ akts für Kauͤfpreis des unten beschriebenen Wohn⸗ hauses den Betrag von 5200 zu besprechen.

Der Gläubiger fordert durch seinen Prozeßbevoll⸗ mächtigten, Geschäftsagenten Levi in Neustadt a. H. den obgenannten Schuldner mit Akt vom 26. Ja⸗ nuar 1894 auf, die von obigem Steigpreise

1) am 1. Oktober 1893 fälligen 200,—

2) an Martini 1893 fälligen. 1

Sa. 3000,— mit Zinsen zu 5 % vom 1. Oktober 1893 an, ferner 142 86 für Kosten des Kaufakts sowie die Kosten der Zahlungsaufforderung und Zustellung binnen zwei Wochen von Zustellung an zu bezahlen, widrigenfalls von den durch Bedingung 4 frag⸗ lichen Kaufakts eingeräumten Rechten Gebrauch ge⸗ macht und zur vertragsmäßigen Wiederversteigerung des nachbeschriebenen Immöbels geschritten werde.

Beschreibung des Immöbels:

Plan Nr. 876 1 a 40 qm Fläche, worauf ein Wohnhaus mit Nebenbau, Plan Nr. 875 ½*, 875 ½* 20 qm Hofraum, zusammen ein Ganzes bildend und gelegen zu Neustadt in der Hintergasse.

In Ausführung der mit Beschluß des Kgl. Amts⸗ gerichts dahier vom 3. Februar 1894 bewilligten öffentlichen Zustellung der oben angeführten Schrift⸗ stücke an den abwesenden Ferdinand Viehl wird dieser Auszug veröffentlicht.

Neustadt, den 13. Februar 1894. 1

Kgl. Amtsgerichtsschreiberei. Serr, Kgl. Sekretär.

67821] Oeffentliche Zustellung.

Der Zugführer Johann Peter Keuter zu Köln, Breitestraße 104, klagt gegen den angeblichen Dr. Nicholson, früher in Köln, jetzt in London wohnhaft, wegen rückständiger Miethe für die Zeit vom 4. bis 19. Januar 1894 und Auslagen mit dem Antrage auf kostenpflichtige und vorläufig völlstreck⸗ bare Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 43 10 und zur Erstattung der durch das voraufgegangene Arrestverfahren entstandenen Kosten, Arrestbefehl des Königlichen Amtsgerichts, Abthei⸗ lung 9, zu Köln vom 3. Februar 1894 9 G. 36/93, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts⸗ gericht zu Köln, Abtheilung 3, auf den 8. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1u.

Köln, den 14. Februar 1894.

Dahlmann, Gerichtsschreiber

des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung 3. [67826] Oeffentliche Zustellung.

Michael Schaeffer, Ackerer, zu Kirrweiler, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Videnz, klagt gegen den Leonhard Schaeffer, ohne Gewerbe, zu Baltimore, Amerika, aus vorgestreckten Immobiliarkaufpreisen mit dem Antrage auf kostenfällige Verurtheilung des Beklagten, durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Zahlung von 1066,32 nebst Zinsen zu 5 % seit dem Klagetage, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern i. Els. auf den 8. Mai 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zussellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berger, Landgerichts⸗Sekretär.

[67819] Oeffentliche Zustelluug. Der Hüttenarbeiter Paul Hym zu Ebingen, ver⸗

treten durch Geschäftsagent Spiegel in Diedenhofen,

klagt gegen den Arbeiter Nikolaus Archen, früher

zu Ebingen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort, wegen der Mutter des letzteren während

17 Monaten vperabreichter Kost und Logis à 48

pro Monat mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung eines dem Ksg hierfür zu⸗

stehenden Restbetrages von 300 nebst 5 % Zinsen

vom Klagezustellungstage ab, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung

des Rechts⸗ streits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Dieden⸗ hofen auf Mittwoch, den 11. April 1894, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bek

gemacht. „Goedert, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.

[67836]

Die zum Armenrecht zugelassene Ehefrau des Müllers Everhard Hardering, Theodora, geb. Quirnhorst, zu Alpen, vertreten durch Rechtsanwalt Weghmann, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kleve auf den 18. Mai 1894, Vormit⸗ tags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen.

Hebenstreit, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[67839]

Durch rechtskräftiges Urkheil der 2. Zivilkammer

des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 16. Ja⸗

nuar 1894 ist zwischen den Eheleuten Gerhard

Seesing, Anstreicher, und Elisabeth, geb. Ober⸗

voßbeck, zu Krefeld die Gütertrennung mit rechtlicher

Wirkung vom 13. November 1893 an ausgesprochen

worden.

Düsseldorf, den 12. Februar 1894. Hasenstrauch, Aktuar,

als Gerichtsschreiber des Königl. Landgericht

[67838] Durch rechtskräftiges Urtheil der 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 16. Ja⸗ nuar 1894 ist zwischen den Eheleuten Leopold Selig⸗ mann, Handelsmann, und Julie, geborene Kanter, zu Rheydt die Gütertrennung mit rechtlicher Wir⸗ kung vom 13. November 1893 an ausgesprochen worden. Düsseldorf, den 13. Februar 1894. Hasenstrauch, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [67902] Durch rechtskräftiges Urtheil des Königlichen Land gerichts, I. Zivilkammer zu Koblenz vom 22. Januar 1894 wurde die zwischen den Eheleuten Johann Wagner, Händler zu Koblenz, und Maria, geborene Wiegand, ohne Gewerbe zu Horchheim, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt und die Parteien zur Auseinandersetzung und Liquidation vor den Königlichen Notar Derichs zu Koblenz ver⸗ wiesen. Breuer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[67835] Bekanntmachung.

Durch Urtheil des K. Landgerichts Metz vom 5. Februar 1894 wurde zwischen Anna Katharina Frangois, Ehefrau des Hüttenarbeiters Benedict Mangin in Roßlingen, und ihrem genannten Ehe⸗ mann 8 Mangin die Gütertrennung aus⸗ gesprochen.

Metz, den 14. Februar 1894. 1 Der Landgerichts⸗Sekretär: Kaiser.

[67834] 1 Durch Urtheil der II. Zivilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg i. Els. vom 8. Februar 1894 wurde die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Heinrich Weill, Pferdehändler, und Sarah Levi, beide in Hönheim, ausgesprochen. Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Weber.

[67833]

Durch Beschluß der II. Zivilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg i. Els. vom 10. Februar 1894 wurde die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Johann Baptist Durand, Lehrer, früher in Walburg, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, und Marie Florentine Druart in Walburg ausgesprochen. b

Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Weber.

[67837]

Durch Beschluß der I. Zivilkammer des Kaiserl. Landgerichts zu Zabern vom 10. Februar I. JIs. wurde zwischen den zu Ottrott wohnenden Eheleuten Ludwig Hauß, Krämer, und Adelheid Schüpp die Gütertrennung ausgesprochen.

Zabern, 14. Februar 1894.

Der Landgerichts⸗Sekretär: Berger.

3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛc Versicherung.

für vorlänfig vollstreckhar zu erklären, und ladet den

(L. S8.) Strauß, Kgl. Ober⸗Sekretär. b 8

Keine.