1894 / 43 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

““ 8 3 ““ Statistik und Volkswirthschaft.

Zum deutsch⸗russischen Handelsvertrag. Eine vom Bunde der Landwirthe nach Berlin berufene, zahlreich besuchte Versammlung im Feen⸗Palast faßte am Sonnabend eine mit einer längeren Begründung versehene Entschließung, in der 8 den Reichstag bittet, dem „drohenden“ Handelsvertrage mit Ruß⸗ and die Genehmigung zu versagen. Gestern fand hier im Konzerthause eine von hiesigen hervorragenden Industriellen berufene, gleichfalls zahlreich besuchte Versammlung von Vertretern der deutschen Industrie und Gewerbthätigkeit statt, die aus allen Theilen Deutschlands beschickt war. Es gelangte eine Entschließung zur Annahme, in der die Versammlung ihre Genugthuung darüber ausspricht, daß es der Reichsregierung gelungen ist, ein seit Jahrzenten vergeblich strebtes Zollbündniß mit Rußland zum Abschluß zu bringen. Die Versammlung erkennt das Zustandekommen des Vertrags einmüthig als eine dringende Nothwendigkeit für die gedeihliche Entwicklung von Industrie, Handel und Gewerbe an und erwartet daher von der Ver⸗ tretung des deutschen Volks, daß sie dem vorgelegten deutsch⸗russischen

Handelsvertrage ihre Zustimmung ertheilen wird. 1

Zu den Handelskammern, die ihre Zustimmung zum deutsch⸗ russischen Handelsvertrag ausgesprochen haben, kommen nach den letzten Nachrichten ferner Halle a. S., Münster i. W., M.⸗Gladbach,

Bonn. 8 In einer am Sonnabend in Kiel abgehaltenen Versammlung der Kieler Handels kammer, der Kieler kaufmännischen Vereine, des schleswig⸗holsteinischen Bezirksvereins deutscher Ingenieure und des Rendsburger Handels⸗ vereins wurde ein⸗ du Gunsten des deutsch⸗russischen

ndels⸗ und Schiffahrtsvertrags einstimmig angenommen. de Die Handelskammer in Iserlohn beschloß, wie die „Köln. Ztg.“ berichtet, eine Kundgebung aller Gewerbetreibenden des Kreises Iser⸗ lohn für den russischen Handelsvertrag zu veranlassen. Es soll eine Eingabe in Umlauf gesetzt werden, in welcher der Reichstag um An⸗

nahme des Vertrags dringend gebeten wird. 8

In Dirschau fand gestern eine von etwa 400 Personen aus allen Theilen Westpreußens besuchte Versammlung statt, die ein⸗ stimmig eine Resolution annahm, in welcher die Hoffnung ausge⸗ sprochen wird, daß der Reichstag den deutsch⸗russischen Handelsvertrag annehmen werde. 1 .“ b

Aus Ratibor wird der „Köln. Z.“telegraphiert, daß die dortige Stadtverordneten⸗Versammlung einstimmig beschlossen hat, die oberschlesischen Abgeordneten zum Eintreten für den russischen Handelsvertrag aufzufordern.

In Hamburg hielt, wie der „Hamb. Corr.“ meldet, die Ham⸗ burger Handelskammer vorgestern Nachmittag eine Versamm⸗ lung des Ehrbaren Kaufmanns ab, worin die Stellung zum russischen Handelsvertrag und die Währungsenquéête besprochen wurde. Die sehr stark besuchte Versammlung nahm einstimmig eine Ent⸗ schließung an, in der es heißt: Der Handelsvertrag mit Rußland be⸗ endigt nicht nur den Zollkrieg mit seinen traurigen Folgen, sondern er⸗ öffnet durch wichtige Ermäßigungen russischer Zölle dem deutschen Handel und der deutschen Industrie die Aussicht auf eine Steigerung des Absatzes nach dem aufnahmefähigen Nachbarstaat. Die Be⸗ fürchtungen der Landwirthschaft vor der Anwendung der den übrigen Vertragsstaaten zugestandenen niedrigeren deutschen Getreidezölle auf Rußland sind nicht begründet. Die Erfahrungen der letzten Zeit haben bewiesen, daß Deutschland zur Deckung des Getreide⸗

fs nicht auf die Einfuhr von Rußland angewiesen

die Festsetzung höherer Getreidezölle gegenübet

f reis des Getreides nicht zu heben vermag

Versammlung Eines Ehrbaren Kaufmanns spricht daher die feste

Zuversicht aus, daß der Reichstag, gemäß seiner bisherigen Zustimmung

zu der Handelsvertrags⸗Politik der Reichsregierung, dem Handelsvertrag

mit Rußland seine S öu ertheilen und dadurch für längere Zeit die Verkehrsbeziehungen zu Rußland sicherstellen werde.

In Braunschweig nahm gestern eine auf Veranlassung der Handelskammer abgehaltene, sehr zahlreich besuchte Versammlung Industrieller, Kaufleute und Angehöriger anderer Stände aus dem ganzen Herzogthum Braunschweig einstimmig eine Ent⸗ schließung an, in welcher der Reichstag und namentlich die Abgeord⸗ neten des Herzogthums ersucht werden, dem Handelsvertrage mit Rußland zuzustimmen. 1

In Oldenburg sprach sich einer Wolff'schen Meldung b eine sehr zahlreich Versammlung einstimmig für eine rasche Erledigung des Vertrages im günstigen Sinne aus.

Alters⸗ und Invalidenrenten.

Im Kreise Lebus sind seit Erlaß des Invaliditäts⸗ und Alters⸗ versicherungsgesetzes 1017 Alters⸗ und 131 Invalidenrenten bewilligt worden; in dem kleinen Kreise Spremberg beziehen 170 Personen Alters⸗ und 33 Invalidenrenten, und im Kreise Kalau sind im letzten Vierteljahre 15 Altersrenten gewährt worden. 8

Alters⸗ und Invaliditätsversicherung. 4

Der Vorstand der Hanseatischen Versicherungsanstalt für Invaliditäts⸗ und Altersversicherung hat beim Ausschuß der Anstalt beantragt: 1) der Errichtung einer Heilstätte für Brustkranke in einer Größe für 80 bis 100 Kranke an einem geeigneten Punkt des Harzgebirges seitens der Hanseatischen Versicherungsanstalt für Inrvaliditäts⸗ und Altersversicherung und der Verwendung von An⸗ staltsmitteln zu diesem Zweck bis zum Betrage von 275 000 zuzu⸗ stimmen, 2) sich damit einverstanden erklären zu wollen, daß die Ver⸗ waltung der Heilstätte einer besonderen Kommission übertragen werde, 3) die Wahl von zwei Kommissionsmitgliedern (und zwar von einem aus dem Kreise der zu Vertretern oder deren Ersatzmännern gewählten Arbeitgeber, und einem aus dem Kreise der zu Vertretern oder deren Ersatzmännern gewählten Versicherten) vorzunehmen.

Die Viehzählung vom 1. Dezember 183. Wir haben in Nr. 33 des „R.⸗ u. St.⸗A.“ vom 7. Februar die

Ergebnisse der Viehzählung vom 1. Dezember 1893 für ganz Deutsch⸗ land mitgetheilt. Die letzte Hauptviehzählung hat am 1. Dezember 1892 stattgefunden, während die nächste erst für den Dezember 1897 vorgesehen war. Inzwischen hatte die ungewöhnliche Witterung des Jahres 1893 einen erheblichen Einfluß auf den Umfang der Viehhaltung gehabt. Die Ansichten über das Maß des Rückgangs der Viehbestände gingen indes weit auseinander. Um hierüber Gewißheit zu erhalten und dadurch auch einen Anhaltspunkt für die Beurtheilung der Gestaltung der Vieh⸗ und Fleischpreise zu gewinnen, verständigten sich die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten, eine Revision der Viehzählung des Jahres 1892 noch im Jahre 1893 eintreten zu lassen und diese Revision, um ihr Ergebniß mit der vor⸗ jährigen Aufnahme vergleichen zu können, am gleichen Kalender⸗ tage, also wieder am 1. Dezember, vorzunehmen. Diese Revision wurde indeß auf den Bestand von Rindern und Schweinen beschränkt. as Resultat für ganz Deutschland bestand darin, daß das Rindvieh Hegen die Viehzählung vom 1. Dezember 1892 um 1183 141 Stück abgenommen hat, während die Zahl der Schweine ein Mehr von 31 426 aufwies. Gezählt wurden 16 372 553 Stück Rindvieh (gegen 17 555 694 im Jahre 1892) und 12 205 714 Schweine (gegen 12 174 288 im Jahre 1892).

In der Zeitschrift des Königlich bayerischen statistischen Bureaus liegt nunmehr eine spezielle Bearbeitung dieser Viehzählung für Bayern vom Ober⸗Regierungs⸗Rath Rasp vor. Hiernach wurden vom 1. Dezember 1893 gezählt 2 989 953 Stück Rindvieh gegen 3 337 978 am 1. Dezember 1892. Der Rückgang beträgt also 348 025 Stück oder 10,4 %. Für ganz Deutschland betrug die Ab⸗ nahme 6,7 %, sie ist also für Bayern verhältnißmäßig bedeutender. Die relativ stärkste Abnahme innerhalb Bayerns weist Mittelfranken auf mit 18,7 %, dem zunächst Unter⸗Franken steht mit 17,1 %; dann folgt Ober⸗Franken mit 15,4 % und Schwaben und Neuburg mit

8 %. In der Pfalz beträgt die Abnahme 10,2 %, in der Ober⸗

Pfalz nur 6,9 %, in Ober⸗Bayern 5,7 % und in Nieder⸗Bayern

8

4 %. Verfolgt man die Abnahme des Rindviehbestandes noch näher nach den einzelnen Verwaltungsbezirken, so ergeben sich für einzelne noch erheblich höhere Prozentzahlen. So hat das Bezirksamt Dinkelsbühl eine Abnahme von 29,8 %, Feuchtwangen 28,1, Rothenburg a. T. 27,2 %; diese drei Aemter liegen in Mittelfranken längs der württembergischen Grenze. Nehnlich hohe Abnahme zeigen nur zwei unterfränkische, gleichfalls an der Grenze, gegen Meiningen und Weimar, gelegene Aemter, Königshofen und Mellrichstadt (26,9 bezw. 26,6 %). Im allgemeinen weisen die an der württembergischen Grenze Mittelfrankens und des nördlichen Schwabens gelegenen Aemter den stärksten Rückgang auf; nach Süden fällt diese Abnahme stufenweise und regelmäßig. Jene bayerischen Aemter Mittelfrankens und Schwabens stellen den Ausläufer eines langgestreck⸗ ten, den größten Theil des nördlichen Württemberg von der Rauhen Alban umfassenden Gebiets höchster Rindviehabnahme dar. Dieses Gebiet, dessen Mitellinie von Südwest nach Nordost verläuft, Fen 814 qkm., von welchen 11 806 oder /⁄10 zu Württemberg und 5008 auf die bayerischen Grenzämter und deren Hinterland entfallen; 3481 qkm treffen hier⸗ von auf Mittelfranken, 1527 auf Schwaben. In diesem vollkommen zusammenhängenden großen Gebiet, welches sich über 41 württem⸗ bergische und 10 bayerische Aemter erstreckt, sinkt mit Ausnahme eines einzigen Amts (des württembergischen die Abnahme des Rindviehbestandes nirgends unter ein Fünftel jenes von 1892. In 22 Aemtern (17 württembergischen und 5 bavyerischen) überschreitet sie 25 % und in drei (württembergischen) sogar 30 %. Das Maximum der Abnahme weist mit 34,3 % das an der bayerischen Grenze ge⸗ legene Amt Crailsheim auf. Mäßige Abnahme des Rindvieh⸗ bestandes (10 bis 15 %) zeigt in der Hauptsache die Rhein⸗ ebene mit der Abdachung des Schwarzwaldes, ein Theil der große Theile des Odenwaldes, des Fichtelgebirges.

egenüber Württemberg, wo die Abnahme 20,2 %, gegen⸗ über Elsaß⸗Lothringen, wo sie 17,0 %, und gegenüber aden, wo sie 12,3 % im Durchschnitt betrug, ist die Abnahme in Bayern noch gering. Hier entfiel im übrigen die Hauptabnahme auf die während sie in Württemberg auf die Ochsen und Stiere entfiel.

Was die Schweine betrifft, so wurden am 1. Dezember 1893 gezählt in Bayern: 1 258 662 Stück; im Vorjahr 1 358 744 Stück; also ergiebt sich in Bayern auch hier eine Abnahme und zwar von 100 082 Stück oder 7,4 %. Unter den Regierungsbezirken weist die stärkste Abnahme Unterfranken mit 33 968 oder 16,6 % auf; dann folgen Oberfranken mit 13 420 Stück oder 12,0 %, Oberpfalz und Regensburg mit 14 148 Stück oder 7,8 %, Schwaben und Neuburg mit 8616 Stück oder 6,4 %, und die Pfalz mit 6078 Stück oder 5,8 %. Eine erheblich niedrigere Abnahme fand in Oberbayern und Niederbayern statt, indem im ersteren Regierungsbezirk nur um 3876 Stück oder 2,3 %, im letzteren nur um 5106 Stück oder 2 % weniger Schweine als im Vorjahre gezählt wurden. Ein Zusammenhang zwischen Rindvieh⸗ und Schweineabnahme ist nicht zu konstatieren. Es weisen weder die Bezirke mit starker Rindviehabnahme eine geringere bezüglich der Schweine nach, noch trifft mit einer Schweinezunahme ein Rückgang des Rind⸗ viehs zusammen. In einzelnen Theilen des Gebiets stärkster Rind⸗ vieabnahme findet sich neben dieser eine theils höhere, theils gleich hohe Abnahme der Schweine. Dagegen zeigt der ganze Süden Württembergs und Bayerns, welcher eine sehr geringe Abnahme des Rindviehbestandes aufzuweisen hat, durchweg eine Vermehrung der Schweine (in Württemberg bis zu 17,3, in Bayern bis zu 31,2 %).

Bewegung der Bevölkerung in Frankreich.

Nach dem im „Journal Officiel“ veröffentlichten Berichte des Ministers für Handel und Industrie betrug im Jahre 1892 in Frank⸗ reich die Zahl der Heirathen 290 319, die der Geburten 855 847, die der Todesfälle 875 888. Wenn man diese Zahlen mit denen von 1891 vergleicht, so ergiebt sich eine Zunahme der L um 4861, eine Abnahme der Geburten um 10 530 und der Todesfälle um 994. Der Ueberschuß der Todesfälle über die Geburten, der 1890 38 446 betrug, stellte sich 1891 auf 10 505 und 1892 auf 20 0a1l.

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Barmen wird dem „Vorwärts“ berichtet: Die Firma

Benzenberg u. Komp., Herdfabrik in Barmen⸗Rittershausen, hat ihren Malern gekündigt, weil sie auf eine Lohnkürzung um 25 % nicht eingehen wollten. In Annaburg dauert der Ausstand der Dreher und Maler in der Porzellanfabrik unverändert fort, trotzdem die Firma eine Anzahl neuer Arbeiter angeworben hat. Es sind noch 70 Ausständige, darunter die große Mehrzahl Familienväter, zu unterstützen.

In Magdeburg ist der Ausstand der Lederarbeiter, wie der „Vorwärts“ mittheilt, zu Gunsten der Arbeitnehmer beigelegt worden; die Errungenschaften der Arbeiter sollen von Bedeutung sein.

In Itzehoe haben die Böttcher der Alsen'schen Portland⸗ Zementfäbriken die Arbeit wegen Lohnstreits eingestellt.

Literatur.

Gesetze, Verordnungen ꝛc.

Das Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893. Für den praktischen Gebrauch mit einer geschichtlichen Einleitung und Erläuterungen versehen von F. Adickes, Ober⸗Bürgermeister in Frankfurt a. M. 8. S. 396. 6. Zunächst ist hervorzuheben und dankend anzuerkennen, daß sich der Verfasser, welcher in der Kommunalverwaltung herangereift und nach Frankfurt a. M. aus Altona zum Nachfolger des Ministers Dr. Miquel berufen wurde, sich der Mühe unterzogen hat, das Gesetz zu bearbeiten. Die Stellung, welche der Verfasser als Ober⸗Bürgermeister einnimmt, seine Mit⸗ wirkung bei der Entstehung des Gesetzes giebt der Arbeit bereits eine vertrauensvolle Zuverlässigkeit. Die Einleitung kann als eine Geschichte der Kommunalabgabengesetzgebung bezeichnet werden, wodurch das neue, mit dem 1. April 1895 in Kraft tretende Gesetz in seinem Zu⸗ sammenhang mit den sonstigen Steuergesetzen dargelegt wird. Zweck⸗ mäßig folgt nun der Abdruck des Gesetzes und schließen sich hieran gesondert die Erläuterungen. Es hat das den Vortheil, daß man das Gesetz selbst in unmittelbarem Zusammenhang zu übersehen in ig8 Stand gesetzt wird. Die Erläuterungen geben den Fachmann zu erkennen.

„— Das Gesetz, betreffend die Anlegung und Ver⸗ änderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, vom 2. Juli 1875. Von R. Friedrichs, Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗Rath. 3. von neuem durchgesehene Auflage. Berlin, 1894, J. Guttentag's Verlagsbuchhandlung. 80 S. 187. 3 Am 15. November v. J. schied der Verfasser aus diesem Leben, nachdem er, wie das Vorwort ergiebt, noch Kraft genug auf dem Krankenlager hatte, um die vorliegende dritte Auflage im Manuu skript fertig zu stellen. Mit der Handhabung des Gesetzes seit dessen Verkündung befaßt, war der Verfasser Herr des Stoffes, sodaß er einen Kommentar fertigte, welcher die bereits durch die Rechtsprechung entschiedenen Fragen in Schärfe und Kürze feststellt und für alle neuen Streitfragen die Grundsätze der Rechtsforderung giebt.

Rechts⸗ und Staatswissenschaft.

Das Recht der Eisenbahnen in Preußen, von W. Gleim, Geheimem Ober⸗Regierungs⸗Rath und vortragendem Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Erster Band, zweite Hälfte, zweite Abtheilung. Verlag von Franz Vahlen in Berlin, Mohren⸗ straße 13/14. Der hiermit vollständig vorliegende erste Band, welcher das Eisenbahnbaurecht behandelt, kostet gebunden 12 ℳ; die soeben er⸗ Ge zweite Hälfte, zweite Abtheilung, für sich allein 3,40 ℳ, Das

eecht der Eisenbahnen in Preuen ist zum großen Theil ein unge⸗ chriebenes, es ist zum größten Theil nicht durch die Gesetzgebung, sondern von innen heraus durch die Eisenbahn⸗Verwaltungen und durch die Behörden festgestellt. Zahlreiche Rechtsgrundsätze und Rechtseinrichtungen verdanken ihre Entstehung nur dem Bedürfniß der Eisenbahnen und der Verwaltungspraris. Der Fersöfer hat es nun unternommen, das Eisenbahnrecht in eine systematische Darstellung zu bringen, welche nicht nur für diejenigen wichtig ist, die berufen

sind, an der Verwaltung der Eisenbahnen theilzunehmen, sondern

für die Behörden der inneren Verwaltung, deren Geschäftskreis in den mannigfaltigsten Beziehungen von dem Bau und dem Betriebe der Eisenbahnen berührt wird, und auch für die Gerichte, deren amtliche Thätigkeit ebenfalls die rechtlichen Verhältnisse der Eisenbahnen zum Gegenstand hat. Der Verfasser hat auf diesem Gebiet eine lang⸗ jährige praktische Erfahrung, die er auch schon in Vorträgen über das preußische Eisenbahnrecht verwerthet hat. Seine Schrift hat nicht nur wissenschaftlichen, sondern auch praktischen Werth.

Der Vorstand der Aktiengesellschaft. Von Ph.

1u““ Ober⸗Landesgerichts⸗Rath a. D. Leipzig, Zeitschrift ür das gesammte Aktienrecht, 1893. 8. S. 393. Nachdem der Verfasser seinen anerkannten Kommentar zum Reichsgesetz, betr. die Kommanditgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften, (Berlin 1891, Otto Liebmann) vollendet hatte, widmete er sich der breiteren Erörterung einzelner Gebiete aus dem Aktienrecht. Hierher gehört die vorliegende Schrift, welche allen Vorstandsmitgliedern von Aktien⸗ gesellschaften als ein zuverlässiges Handbuch empfohlen werden kann, da die Kommentare nur Erläuterungen zu den einzelnen Artikeln geben, hier aber systematisch selbständig geordnet und entwickelt ist. Ein ausgiebiges Sachregister macht den Abschluß.

Kommentar zum Allgemeinen Deutschen Handels⸗ gesetzbuch (ohne Firmenrecht) von Dr. Hermann Staub, Rechtsanwalt in Bonn. Berlin 1893, J. J. Heine's Verlag. Die zweite Auflage ist in der soeben erschienen 4 bis zum Art. 339 gelangt. Ein Verzeichniß der 1. Auflage ergiebt, daß nicht nur die neue Rechtsprechnung nachgetragen, sondern überall neu geprüft, ge⸗ sichtet und, wo möglich, gekürzt ist. Letzteres wird namentlich dann der Fall sein können, wenn jetzt in Kampf stehende Ansichten sich nach einer Seite hin siegreich gefestigt haben. Es genügt dann ein kurzer Literaturnachweis für die Vergangenheit. Die gute Aenderung der Anmerkungen sei erneut lobend hervorgehoben.

Das Strafverfahren in Zoll⸗ und Steuersachen.

Eine Sammlung der Vorschriften für das Verfahren im Verwaltungs⸗ wege und vor Gericht. Erläutert von Emil Bonnenberg, König⸗ lichem Regierungs⸗Rath, Mitglied der Provinzial⸗Steuer⸗Direktion in Berlin. Berlin, Carl Heymann's Verlag. 1893. Bisher liegen zwei Lieferungen vor (Bogen 1—14. S. 224. 4 ℳ) Die Arbeit darf als eine vollständige, wohlgeordnete Sammlung des gesammten Materials bezeichnet werden, wie eine solche bisher nicht vorhanden war; allen Betheiligten wird dieselbe willkommen, ja unentbehrlich sein, wobei die gute Anordnung der Anmerkungen und die klare scharfe Fassung unter zuverlässiger Angabe der Quellen besonders anerkennend hervorgehoben sei. Prozeß⸗Formulare für Rechtsanwälte von Eugen Berthold Auerbach, Rechtsanwalt am K. Landgericht I Berlin. Berlin 1894, Carl Heymann'’s Verlag. 8. S. 137. Die Samm⸗ lung beruht auf der Erfahrung des Erforderlichen; die Reichhaltigkeit wird keine Lücke empfinden lassen. Form und Ausdruck beweisen gute Gestaltungskraft. Somit ist den Anwälten ein Hilfsmittel geboten, welches Sicherheit und Erleichterung in der Arbeit gewährt.

Der Gerichtssaal, Zeitschrift für Strafrecht, Strafprozeß, gerichtliche Medizin, Gefängnißkunde und die gesammte Straf ehts literatur. Herausgegeben von Dr. M. Stenglein, Reichsgerichts⸗Rath zu Leipzig. (Stuttgart, Verlag von Ferdinand Enke, 1893.) Bd. 49 Heft 1 enthält: I. Abhandlungen: Die Stellung des Straf⸗ rechts und die neuen Bestrebungen. Von Dr. Alfred Frassati zu Turin. Die Erweiterung des Wuchergesetzes. Von Dr. Fuld, Rechtsanwalt in Mainz. Merkmale einer strafbaren Handlung wider § 82b des Krankenversicherungsgesetzes vom 15. Juni 1883, bezw. 10. April 1892. Von Dr. Hilse, Kreisgerichts⸗Rath in Berlin. II. Vermischte Nachrichten aus der Strafrechtspflege: Der italienische Gesetzentwurf über die bedingte Verurtheilung. Straf⸗ rechtliche Debatten in einer amerikanischen Besserungsanstalt. Von Dr. Ludwig Gruber, Königlicher Staatsanwalts⸗Substitut zu Budapest.

Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft, herausgegeben von Dr. Franz Bernhöft, o. ö. Professor an der Universität Rostock. Dr. Georg Cohn, o. ö. Professor an der Univer⸗ sität Zürich, korrespond. Mitglied der R. Academia di Scienze, Lettere ed Arti di Padova, und Dr. J. Kohler, o. ö. Professor an der Universität Berlin. (Stuttgart. Verlag von Ferdinand Enke. 1893.) Bd. 11 Heft 2 hat folgenden Inhalt: Gewohnheitsrechte der indischen Nordwestprovinzen mit Einschluß von Audh. Von Pro⸗ fessor Dr. J. Kohler. Markt⸗, Kaufmanns⸗ und Handelsrecht in primitiven Kulturverhältnissen. Von Carl Koehne. Die Kodi⸗ fikation des Rechts der Anaxosa von 1891. Von Dr. Alb. Herm. Post. Ueber den Einfluß des Römischen Rechts in England, mit besonderer Rücksicht auf das Recht der Schuldverträge. Von Dr. Erwin Grueber, Deputy Royal Professor of Civil Law an der Universität Oxford und Privatdozent an der Universität München. Professor Dr. J. Kohler: Dargun †.

Volkswirthschaft.

Die nach dem Invaliditäts⸗] und Altersversiche⸗ rungsgesetz versicherten Personen. Handbuch zur Feststellung des der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung unterstellten Personen⸗ kreises, von Herman Gebhard, Direktor der Hanseatischen Ver⸗ sicherungsanstalt. Preis 6 Carl Heymann’s Verlag in Berlin. Es sind hier die Bestimmungen zusammengefaßt, nach denen die schwierige Frage wegen des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins der Voraussetzungen für die Erfüllung der Versicherungspflicht, unter welchen jemand der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung unterliegt, im Einzelfalle zu entscheiden ist. Das Werk giebt eine Darstellung davon, wie sich die Ausführung der auf den Umfang der Versicherungspflicht bezüglichen Gesetzesbestimmungen hinsichtlich der einzelnen Beschäfti⸗ gungsverhältnisse bisher gestaltet hat, und sucht aus jenen grund⸗ legenden Vorschriften, aus den Bestimmungen verwandter Gesetze und aus den ergangenen Entscheidungen der zuständigen Stellen die Grund⸗ sätze zu entwickeln, welche für die einheitliche Behandlung der vor⸗ liegenden Angelegenheiten bestimmend sind. Den Ausführungen ist die Gestalt von Anmerkungen zu der Anleitung des Reichs⸗ Versicherungaamts vom 31. Oktober 1890 gegeben. Dabei sind sämmtliche Revisionsentscheidungen des Amts berück⸗ sichtigt und zum großen Theil auch wörtlich wiedergegeben; daneben sind aber auch die Entscheidungen der zuständigen Verwaltungsbehörden und der Vorstände der Versicherungsanstalten berücksichtigt. Hier und da ist abweichenden Meinungen des Verfassers Ausdruck gegeben. Ein genaues Sachregister ist beigefügt. Das Buch ist in erster Linie für die Organe der Versicherungsanstalten, Staats⸗ kommissare und Schiedsgerichte, für die Stellen für Einziehung der Beiträge und Ausstellung der Quittungskarten, nicht minder für die zur Entscheidung von Streitigkeiten berufenen Verwaltungsbehörden

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. 8 An der Ruhr sind am 17. d. M. gestellt 11 896, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 16. d. M. zeitig gestellt keine Wagen. 8 Zwangs⸗Versteigerungen. 1 8 Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand am 17. Februar das Grundstück des Kaufmanns Isidor Abraham⸗ sohn, Potsdamerstr. 79 a belegen, zur Versteigerung; Fläche 4,52 a; Nutzungswerth 11 880 ℳ; Mindestgebot 137 700 ℳ; für das Meistgebot von 200 000 wurde die Fishem in Firma M Priester u. Co., Kanonierstr. 39, Ersteherin. Aufgehoben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen der Reichen⸗ bach⸗Elias'schen Grundstücke Rosenstr. 16 u. 19, sowie des Krebs⸗Raasch⸗Gaudlitz'schen Grundstücks Sandstr. 1 a. 28 tagt wurde das Verfahren wegen des Max Moses'schen Grundstü Birkenstr. 19

Stärkefabrikate und Hül

Frrcserihh Berlin 7,60 ℳ, Frankfurter Syrupfabriken zahlen nach

13

Viktoria⸗Erbsen Erbsen 17 20 ℳ, Futtererbsen 14 ½ 15 ½ ℳ, Bohnen 15 17 ℳ, weiße

Hirse, weiße 20 22 ℳ, gelber Senf 36 46 ℳ, Hanfkörner 18 bis 20 ℳ, Buchweizen 14 ½ 15 ½ ℳ, Wicken 18 ½ 20 ℳ, Pferdebohnen 16 17 ℳ, Leinsaat 23 25 ℳ, Mais loko 11 ½ 12 per 100 kg, Kümmel 30 36 ℳ, Leinkuchen 7 ¼ —8 ℳ, Rapskuchen 7 7 ¾ ℳ,

Vereins in Berlin genehmigte die Bilanz und die vorgeschlagene

Berlin, 17. Februar. [hees für Stärke,

enfrüchte von Max Sabersky.) Ia. Kartoffelmehl 15 ¼ 15 ½ ℳ, Ia. Kartoffelstärke 15 ¼ 15 ½ ℳ, IIa. Kartoffelstärke und ⸗Mehl 11 ½ 13 ½ ℳ, feuchte Kartoffelstärke

erkmeister's Bericht fr. Fabrik 7,25 ℳ, gelber Syrup 17 17 ½ ℳ, Kap.⸗Syrup 18 18 ½ ℳ, Kap.⸗Export 19 19 ½ ℳ, Kartoffelzucker elber 17 17 ½ ℳ, do. Kap. 18 ½ 19 ℳ, Rum⸗Couleur 33 34 ℳ, Bier⸗Couleur 32 34 ℳ, Dextrin, gelb und weiß, 1a. 22¹ 23 ½ ℳ. 20 21 ℳ, Weizenstärke (kleinst.) 27 28 ℳ, (großst.) 36 37 ℳ, Hallesche und Schlesische Reisstärke (Strahlen) 48 49 ℳ, do. (Stücken)

ℳ, Maisstärke 32 33 ℳ, Schabestärke 29 30 ℳ, 18 22 ℳ, Kocherbsen 16 20 grüne inländische weiße

. Flachbohnen 18 20 ℳ, beS;, S- Bohnen 14 15 ℳ, galizische und russische Bohnen 13 14 ℳ, große Linsen 32 40 ℳ, mittel Linsen 22 32 ℳ, kleine Linsen 8 22 ℳ, Mohn, blauer 44 50 ℳ, do. weißer 90 100 ℳ,

sekunda

46—47

Roggenkleie 4 ½ —5 ℳ, Weizenkleie 4 ½ —95 ℳ, pa. helle Biertreber 28 30 % 5 ¾ —6 ¼ ℳ, pa. Getreideschlempe 31 33 % 6 ½ 7 ℳ, a. Maisschlempe 40 42 % 6 ¾ 7 ¼ ℳ, Malzkeime 5 ¼ —5 ½ er Zentner. (Alles ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 0 000 kg.)

Die vorgestrige Generalversammlung des Börsen⸗Handels⸗

Gewinnvertheilung für 1893. Die Dividende von 8 % gleich 48 ür jede Aktie gelangt von heute ab zur Auszahlung.

Der Aufsichtsrath der Breslauer Wechslerbank beschloß, er am 13. März d. J. stattfindenden ordentlichen Generalversamm⸗ ung vorzuschlagen, nach 30 320 Abschreibungen und Dotierung der Spezialreserve mit 40 000 eine Dividende von 5 % zu vertheilen.

Der Aufsichtsrath der Leipziger Kreditanstalt beschloß, er am 10. März abzuhaltenden Generalversammlung die Vertheilung on 8 % Dividende vorzuschlagen.

Der Aufsichtsrath der Süddeutschen Bodenkreditbank at beschlossen, der auf 17. März d. J. einzuberufenden General⸗ ersammlung folgende Vorschläge über die Gewinn⸗Vertheilung zu nterbreiten: der Hauptreserve werden 113 360 überwiesen, womit sie die Höhe von 2 400 000 = 10 % des Aktienkapitals erreicht. Der Pensionskasse der Angestellten werden 30 000 zugewendet. Die Dividende ist auf 7 % wie in den Vorjahren festzusetzen. Aus dem Gewinnreste von 424 373 werden 200 000 zur Bildung einer Spezialreserve verwendet, der Restbetrag von 224 373 wird auf 894 vorgetragen.

Die ordentliche Generalversammlung der Kommerz⸗ und Dis konto⸗Bank in Hamburg genehmigte die Bilanz und die Dividende von 4 %, die sofent zahlbar ist.

Dem Aufsichtsrath des Blech⸗Walzwerks Schulz⸗

Knaudt wurde die Bilanz für das laufende Geschäftsjahr, die mit

einem Gewinn von 531 662 abschließt, vorgelegt. Der Aufsichts⸗ rath beschloß, wie die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ meldet, nach Dotierun des Reservefonds den Betrag von 169 853 zu Abschreibungen - die Anlagen zu verwenden, sowie 45 000 der Bau⸗ und Schaden⸗ reserve zu überweisen und der Generalversammlung die Vertheilung einer Dividende von 7 % auf das Aktienkapital als Gewinn für das Jahr 1893 (gegen 5 ½ % für 1892) vorzuschlagen. Der nach Ab⸗ setzung der Tantisme verbleibende Rest soll auf neue Rechnung vor⸗ werden.

Magdeburg, 17. Februar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 % —,—, neue 13,85, Kornzucker exkl. 88 % Rendement 13,20, neue 13,30, Nachprodukte exkl., 75 % Rende⸗ ment 10,80. Ruhig. Brotraffinade I. 26,00, Brotraffinade II. 25,75, Gem. Raffinade mit Faß 26,25., Gem. Melis I., mit Faß 24,75. Ruhig. Rohzucker. I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Februar 13,05 Gd., 13,07 ½ Br., pr. März 13,00 bez. und Br., 9 geh 13,02 ½ bez., 13,05 Br., per Mai13,02 ½ Gd., 13,07 ½ Br. att.

„Dresden, 17. Februar. (W. T. B.) Das Finanz⸗ Ministerium hat an die Sächsische Bank, die Dresdener Bank, die Allgemeine Deutsche Kreditanstalt und die Leipziger Bank 24 Millionen sächsische 3 % Rente vom Jahre 1892 be⸗ geben. Die genannten Firmen werden im Vereine mit dem Bank⸗ hause S. Bleichröder in Berlin den Betrag zur Zeichnung auflegen.

Leipzig, 17. Februar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata Grundmuster B. per Februar 3,40 ℳ, per März 3,40 ℳ, per April 3,42 ½ ℳ, per Mai 3,45 ℳ, per Juni 3,50 ℳ, per Juli 3,52 ½ ℳ, per August 3,52 ½ ℳ, per September 3,55 ℳ, ver Oktober 3,57 ½ ℳ, per November 3,60 ℳ, per Dezember 3,60 Umsatz 60 000 kg.

Mannheim, 17. Februar. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen pr. März 14,80, pr. Mai 14,70, pr. Juli 14,75, Ro gen pr. März 13,05, pr. Mai 13,10, pr. Juli 13,20. Hafer per März 14,60, pr. Mai 14,30, pr. Juli 14,25. Mais pr. März 11,05, pr. Mai 10,85, pr. Juli 10,70.

Bremen, 17. Februar. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗ Börse.) Still. Loko 4,85 Br. Baumwolle. Stetiger. Upland middling, loko 39 ¾ 4. Schmalz. Fester. Wilcox 40 ½ ₰, Armour shield 40 ₰, Cudahv 41 ½ ₰, Fairbanks 35 ₰4B. Speck. Fest. Short clear middl. loko 36 ½, Februar⸗Abladung 36. Sebac. Umsatz: 173 Faß Kentucky, 240 Packen China, 700 Packen St. Felix. .

Hamburg, 17. Februar. (W. T. B.) Die Generalversamm⸗ lung der Exportlagerhaus⸗Gesellschaft Nagel ertheilte dem jetzigen Vorstand und Aufsichtsrath Decharge für die Abrechnung pro Ende November 1893, nachdem der Aufsichtsrath erklärt hatte, daß diese Abrechnung nur unter Zuschuß aus dem Privatvermögen der Aufsichtsrathsmitglieder zu stande gekommen sei. Sodann wurde der vorgelegte Rekonstruktionsplan genehmigt und die Liquidation der Gesellschaft abgelehnt.

Pest, 17. Februar. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen behauptet, per Frühjahr 7,34 Gd., 7,35 Br., pr. Herbst 7,61 Gd., 7,62 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,73 Gd., 6,75 Br. Mais pr.

Mai⸗Juni (1894) 4,82 Gd., 4,83 Br. Kohlraps pr. August⸗Sep⸗ tember 12,35 12,45.

London, 17. Februar. (W. T. B.) An der Küste 1 Weizen⸗ ladung angeboten.

96 % Javazucker loko 15 ¾ ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko

13 matt.

19. Februar. (W. T. B.) Die Getreidezufuhren be⸗ trugen in der Woche vom 10. Februar bis 16. Februar: eng⸗ lischer Weizen 2138, fremder 17 409, engl. Gerste 2733, fremde 25 809, engl. Malzgerste 18 929, fremde —, engl. Hafer 1850, fremder 67 561 Orts., engl. Mehl 13 715, fremdes 26 233 Sack, 500 Faß. 1

Luzern, 17. Februar. (W. T. B.) Die Betriebseinnahmen der Gotthardbahn betrugen im Januar 1894 für den Personen⸗ 8 202 500 (im Januar 1893 181 500) Fr., für demn Güter⸗ verkehr 702 500 (im Januar 1893 568 500) Fr., verschiedene Ein⸗ nahmen im Januar 1894 55 000 (im Januar 1893 50 000) Fr., zusammen 960 000 (im Januar 1893 800 000) Fr. Die Betriebs⸗ ausgaben betrugen im Januar 1894 600 000 (im Januar 1893 545 000) Fr.; demnach ergiebt sich für Januar 1894 ein Ueberschuß von 360 000 (im Januar 1893 255 000) Fr. 18

Amsterdam, 17. Februar. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 52 ½. Bankazinn 43 ½.

Konstantinopel, 18. Februar. (W. T. B.) Die Einnahmen der Türkischen Tabackregie⸗Gesellschaft betrugen im Monat Januar 1894 17 200 000 E8 gegen 16 300 000 Piaster in der gleichen Periode des Vorjahres.

Sofia, 17. Februar. (W. T. B.) Die ausgeschriebene Lieferung von 3 Millionen Francs neuer Goldmünzen und 12 Millionen Frans neuer Silbermünzen wurde heute der Ungarischen Bank für Handel und Industrie in Budapest, deren An⸗

ebot als bestes befunden wurde, zugesprochen. Die Bank liefert die Goldmünzen zu 100,55 Fr. pro 100 Fr. Gold und die Silbermünzen zu 55,97 Fr. pro 100 Fr. Silber.

New⸗York, 17. Februar. (W. T. B.) Die Börse er⸗ öffnete in ruhiger Heldena wurde im weiteren Verlaufe lustlos und matt und schloß lustlos. Der Umsatz der Aktien betrug 85 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 185 000 Unzen geschätzt. Die Silberverkäufe betrugen 20 000 Unzen.

Weizen eröffnete fest und einige Zeit steigend auf bessere Kabel⸗ berichte und Deckungen der Baissiers, sowie auf umfangreiche Käufe für Rechnung des Westens; später Reaktion. Schluß stetig. Mais anfangs fest und etwas steigend auf die Festigkeit des Weizens, dann Reaktion auf Verkäufe, darauf wieder steigend. Schluß⸗ fest.

Der Werth der in der vergangenen Woche eingeführten Waaren betrug 4 990 474 Dollars gegen 5 344 930 Dollars in der Vorwoche, davon für Stoffe 2 345 705 Dollars gegen 1 992 848 Dollars in der Vorwoche.

Chicago, 17. Februar. (W. T. B.) Weizen allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs infolge geringen Angebots. Mais allgemein fest während des ganzen Tages.

.Untersuchungs⸗Sachen.

.Aufgebote, Zustellungen u. dergl.

. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. .Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeff

entlicher Anzeiger.

1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Dezember 1894, Vormittags 10 Uhr,

stellt 3569, nicht recht.

. 7 1 L1“ von der Heyden hierselbst äingetragene, in der Strg e 1) Untersuchungs⸗Sachen. Are Henen biersactt Angetrcene, in der Stecse

[68071] Steckbriefs⸗Erledigung. 8 Der gegen den Schuhmachergeselleu Max Karl von Bergen, geboren am 19. März 1869 in Berlin, unter dem 22. Oktober 1892 in actis 130 D. 296. 91 erlassene Steckbrief ist erledigt. Berrlin, den 12. Februar 1894. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 136.

[68076] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der hinter dem Dienstmädchen Emilie Berg⸗ heimer, zuletzt in Beuthen O.⸗S., in Stück 145 unter Nr. 18 355 des Deutschen Reichs⸗ und Königl. Preuß. Staats⸗Anzeigers pro 1893 erlassene Steck⸗ brief ist erledigt. D. 208/92.

Lublinitz, den 10. Februar 1894.

8 Königliches Amtsgericht.

2) Aufgebote, Zustellungen 8 8 und dergl. .

[68085] Zwangsversteigerung. 8 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Invalidenhaus⸗Parzellen Band 10. Nr. 363 auf den Namen des Kaufmanns Richard Michaelis hier eingetragene, in der Schwartzkopf⸗ straße Nr. 9, Ecke Pflugstraße, belegene Grundstück am 14. April 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., Erdgeschoß, üers 2 wieder versteigert werden. Das Grund⸗ stück i 15 530 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, einge⸗ sehen werden. Alle Realberechtigten werden auf⸗ gefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht her⸗ vorging, insbesondere derartige Forderungen von ital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder

Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der ufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls die⸗ selben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei Vertheilung des Kauf⸗ geldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach er⸗ olgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den nspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 14. April 1894, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben, verkündet werden.

Berlin, den 31. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.

[68086] Zwangsversteigerung.

. In Wege der Zwangsvollstreckung soll das im

Prundbuche von den Umgebungen Band 66 Blatt r. 3375 auf den Namen des Kaufmanns Max

Alle

bei einer Fläche von 7 a 63 am mit

belegene Grundstück am 20. April 1894, Vor⸗ mittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., parterre, Saal 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit einer Fläche von 7,83 a weder zur Grundsteuer noch zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuch⸗ blatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei ebenda, Flügel D., Zimmer 41, eingesehen werden. Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wieder⸗ kehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Ver⸗ steigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des Peis sten Gebots nicht berücksichtigt werden und bei

ertheilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins ie Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grund⸗ stücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 20. April 1894, Nach⸗ mittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben angegeben, verkündet werden.

Berlin, den 12. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85.

[68094] Aufgebot.

Die Frau Ernestine Klöppel, geb. Rinnebach, Ehe⸗ frau des Bernhard Christoph Klöppel in Körner, hat das Aufgebot des 3 ½ prozentigen Gothaischen Staatsschuldbriefes Litt. A. Nr. 23 über 100 Thaler, ausgegeben auf Grund des Gesetzes vom 21. März 1863 Nr. 728 der Gesetz⸗Sammlung, zur Gewährung von Entschädigung aus der Gewerbeordnung zum Zweck der Kraftloserklärung desselben beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufeefordert, spätestens in dem auf den 15. August 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Aufgebotstermin seine An⸗ sprüche und Rechte an der Urkunde anzumelden und dieselbe nebst den zugehörigen Zinsabschnitten vor⸗ zulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung er⸗ folgen wird. Fine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand findet nicht statt. Auswärtige Betheiligte haben einen Bevollmächtigten am Sitze des Gerichts zu bestellen.

Gotha, den 10. Februar 1894.

KSKeerzogl. S. Amtsgericht. I.

. Fleichhauer. 1

[55735] Aufgebot. 8

Die Köchin Christine Becker in Okriftel bei Höchst hat das Aufgebot des Krhes e Prämienscheines Serie 3269 Nr. 81712, II. Abtheilung der Staats⸗ anleihe vom 22. Januar 1845 (Hälfte eines 40 Thlr.⸗ Looses) beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. Januar

.

8

zeichneten Gerichte, Zimmer 19 des hohen Erdge⸗ schosses, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Cassel, den 15. Dezember 1893.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung I. (gez.) Fr. Köhler. 8 Wird veröffentlicht:

[66846] Aufgebot. ““

Der Ackerer Lorenz Etten zu Zilsdorf hat unte der Behauptung, daß das von der Kreissparkasse zu Daun auf den Namen des Michel Etten aus Zils⸗ dorf ausgestellte, über den Betrag von 484 50 lautende Sparkassenbuch Nr. 2153 ihm verloren ge⸗ gangen sei, das öffentliche Aufgebot und die Amor⸗ tisation des erwähnten Sparkassenbuchs beantragt. Demgemäß wird der Inhaber des Sparkassenbuches aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. No⸗ vember 1894, Vormittags 10 Uhr, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und das Spar⸗ kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird.

Daun, den 3. Februar 1894. 8

Königliches Amtsgericht.

[68088] . Aufgebot von Sparkassenbüchern. 8 Folgende verlorene Quittungsbücher der hiesigen Kreis⸗Sparkasse werden aufgeboten:

1) auf Antrag des Arbeitsmanns Ignaz Krebs zu Rohrberg das Sparkassenbuch Nr. 11 372 vom De⸗ zember 1890 über 30 ℳ, jetzt 33,10 ℳ,

2) auf Antrag der Frau Bertha Keuffel, geb. Lignitz, zu Halle a. d. S. das Sparkassenkuch Nr. 1753 über 90 ℳ, jetzt 159,48

Wer darauf Anspruch macht, hat sich bei Ver⸗ meidung des Ausschlusses bei uns unter Vorlegung des Sparkassenbuchs spätestens in dem am 3. Ok⸗ tober 1894, Mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 13 anstehenden Termine zu melden.

Heiligenstadt i. Eichsfeld, 8. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht.

[61488] Auufgebot.

Der Wirth Adam Lotz dahier hat das Aufgebot der Sparkassenbücher der Frankfurter Sparkasse (Polyptechnische Gesellschaft) Nr. 37 224, über 137 50 ., und Nr. 35 31 ber 1039 68 Z. lautend auf die Eheleute Adam Lotz und Marie, eb. Kloninger, beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ unden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 29, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Frankfurt a. M., den 11. Januar 1894.

Das Königliche Amtsgericht. IV.

[64845] Aufgebot. 1

Das Sparkassenbuch der Kreis⸗Sparkasse in Brom⸗ berg Nr. 12 247 über 50 ℳ, ausgefertigt für Oskar Rothe in Bromberg, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Berechtigten zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Der Inhaber des Sparkassenbuchs wird deshalb auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den

1 8 8

bei dem unterzeichneten Gerichte (Zimmer No. 9 des Landgerichtsgebäudes) seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung desselben erfolgen wird. Bromberg, den 1. Februar 1894. Königliches Amtsgericht.

[48581] 1 Aufgebot.

Die Sparkassenbücher der hiesigen Stadt⸗Sparkasse:

a. Nr. 17 336 über 100,11 ℳ, ausgefertigt für Elisabeth Schulz,

b. Nr. 17 980 über 200,88 ℳ, ausgefertigt für den minderjährigen Fritz Robert Grunwald, sind angeblich verloren gegangen und sollen auf den Antrag der Eigenthümer, nämlich:

zu a. der Wittwe Elisabeth Tappert, geb. Schulz, in Lawaldau,

zu b. des Einwohners Friedrich Uckel in Neu⸗ salz a. O. namens des von ihm bevormundeten Fritz Robert Grunwald,

zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es werden daher die Inhaber der Bücher aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 16. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht (Zimmer 21) ihre Rechte anzumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

ünberg, den 20. November 1893.

Königliches Amtsgericht. III. [68093] Aufgebot.

Der Dienstknecht Markus Schwarz in Pinneberg, vertreten durch den Rechtsanwalt Stammer daselbst, hat das Aufgebot des Kontrabuchs Nr. 1623 der Sparkasse der Stadt Pinneberg über 188,53 nebst Zinsen seit dem 1. November 1892 beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. September 1894, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine sein Recht anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Pinneberg, den 18. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht. [68096]2 Aufgebot.

Der Kaufmann F. A. Neubauer in Hamburg, durch Justiz⸗Rath Dr. Levita in Mainz vertreten, hat das Aufgebot bezüglich des nachfolgenden Wechsel⸗ acceptes:

Hamburg, 9. Dez. 1893. für 8886 35. drei Monate dato zahlen Sie für diesen Prima Wechsel an die 85 von mir selbst die Summe von acht tausend achthundert sechs und achtzig Mark 35 Pf. den Wert von mir selbst und stellen es in Rechnung laut Bericht. Herrn R. u. H. Pennrich. gez. F. A. Neubauer

Bingen a/Rhein oder

F. A. Neubauer 8 Hüttenhein beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 15. November 1894, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗

erklärung der Urkunde erfolgen wirrde.

Bingen, den 9. Februar 1894.

Großherzogliches Amtsgericht 8 Dr. Metzler.