Nonfiskation, nicht um eine Expropriation handelt, wie die sie vorschreibt, daß der Fiskus den Berechtigten die Rente wegnehme und sie in seine Tasche stecke. So liegt die Sache nicht. Ich kann doch nur etwas konfiszieren oder expropriieren, was da ist. Vor⸗ handene Rechte sind in dem Entwurfe auf das nachdrücklichste gewahrt worden: jeder Mensch, der Kalisalz gefunden hat, behält es und jeder Mensch, der angefangen hat, auf Kalisalz zu bohren vor dem 8. Februar, soll das Recht haben, es zu behalten, wenn er welches findet. Also demjenigen, der etwas hat, wird es gelassen. Ich kann doch nicht behaupten, daß ich ein Eigenthum wegnehme, wenn das überhaupt gar nicht da ist, und von dem ich nicht weiß, ob es über⸗ hHaupt da ist. Meine Herren, in Hannober liegt die Sache so, daß im Jahre 1867 die aus den Notabeln der Provinz zusammengesetzte Kommission sich einstimmig dafür ausgesprochen hat, die Salze, auch ie Kalisalze, dem Verfügungsrecht des Grundeigenthümers zu entziehen. Wenn diese aus Notabeln der Provinz zusammengesetzte Kommission der Meinung gewesen wäre, daß die Salze in Hannover damals dem Grund⸗ eigenthümer gehörten, so würde sie den Ausspruch zweifellos nicht gethan haben. Für uns liegt, auch nach rechtlicher Ueberzeugung, die Sache so, daß die einzige Grundlage, die für die Provinz Hannover anzu⸗ führen ist, in der Verordnung vom Jahre 1867 liegt, in welcher preußischerseits der Provinz Hannover konzediert worden ist, daß die Salze von der Bergbaufreiheit ausgenommen werden. Ich will noch bezüglich der früheren Zeit darauf aufmerksam machen, daß von Kali⸗ salzen damals überhaupt keine Rede sein konnte; kein Mensch wußte, daß Kalisalze überhaupt in der Provinz Hannover vorhanden waren. Einen Rechtszustand, wonach in der Provinz Hannover vor dem Jahre 1867 dem Grundeigenthümer der Besitz von Kalisalzen zugesprochen
wurde, gab es nicht.
Nun, meine Herren, im Jahre 1867 ist also, wie gesagt, durch preußische Verordnung, durch Gesetz der Begriff des Eigenthums in der Provinz Hannover dahin ausgedehnt worden, daß dem Grund⸗ eigenthümer die Möglichkeit gegeben worden ist, wenn er Kalisalze findet, sie für sich auszunutzen. So gut, meine Herren, wie durch Gesetz dieses Geschenk an die Provinz Hannover gemacht worden ist, so gut kann die Gesetzgebung denselben Zustand in der Provinz Han⸗ nover herstellen, der im ganzen übrigen preußischen Staat besteht. (Zuruf: Entschädigung!) Meine Herren, man thut, als ob hier ein ganz unerhörter Eingriff in das Eigenthum vorliege. Solche Dinge kommen alle Tage vor. Vergegenwärtigen Sie sich doch, was alle Tage um Sie herum vorgeht! Wenn eine Baupolizeiverordnung er⸗ lassen wird, die dem Grundeigenthümer vorschreibt, daß er sein Grund⸗ stück nur mit einem zweistöckigen Hause bebauen darf, so schmälere ich den Werth des Grundstücks und beschränke den Begriff des Eigen⸗ thums; aber niemand fällt es ein zu behaupten, daß dafür eine Ent⸗ schädigung gewährt werden müsse. Ferner haben wir auf dem Ge⸗ biete des Bergrechts einen Vorgang, der ganz analog liegt. Es be⸗ trifft die Aufhebung der Freikuxe durch das Berggesetz vom Jahre 1865. Bis zum Jahre 1865 hatte jeder Grundbesitzer das Recht, wenn eine Fundgrube auf seinem Grund und Boden eröffnet wurde, zwei Freikuxe zu beanspruchen. Diese Berechtigung ist im Jahre 1865 einfach und ohne jede Entschädigung den Grund⸗ eigenthümern genommen worden. Das Gesetz vom Jahre 1865 hat die bestehenden Freikuxrechte gewahrt gerade so, vie die Vorlage die bestehenden Rechte wahrt; es hat aber die künftige Entstehung von Freikuxen des Grundeigenthümers, auf dessen Grund und Boden Bergbau eröffnet wird, beseitigt, und zwar ohne Entschädigung.
Wenn sich in der Kommission herausstellen sollte, daß die Mehr⸗ heit des Hauses Bedenken gegen die vorgeschlagene Art der Auf⸗ hebung der Bergbaufreiheit in Hannover hätte, und wenn sich in der Kommission ein Weg findet, auf dem die Absichten des Gesetzes nicht gestört und in einer billigen und ausführbaren Weise die Provinz Hannover geschont wird, so will ich mich durchaus nicht ablehnend dagegen verhalten, Verhandlungen mit Ihnen über diese Frage zu führen. Aber das muß ich jetzt wiederholt aussprechen: ich kann in keiner Weise anerkennen, daß es sich hier um einen Verstoß gegen die Verfassung, gegen die Heiligkeit des Grundeigenthums handelt, daß es sich hier um eine Maßnahme handelt der Ausraubung des Privat⸗ eigenthums zu Gunsten des Fiskus. (Bravo!)
Abg. Dr. Langerhans (frs. Vp.) erblickt in der Vorlage eine Schädigung der Landwirthschaft und eine ungemessene Begünstigung derjenigen Besitzer von Privatkaliwerken, welche in Zukunft Mit⸗ besitzer des Monopols sein würden. Lager von Kalisalzen würden sich auch in Posen und Schlesien finden; warum solle man sie nicht im Interesse der dortigen Landwirthschaft aufschließen, statt die Salze aus Sachsen zu beziehen gegen den „angemessenen“ Preis, den der Fiskus sich sichern wolle? Die Freunde der Landwirthschaft sollten das Gesetz ohne weiteres ablehnen. Für die hannoverschen Land⸗ wirthe enthalte die Vorlage eine besondere Schädigung, da sie bisher ein Recht auf die unter ihrer Bodenfläche lagernden Kalisalze hatten.
Abg. von Puttkamer⸗Ohlau (kons.): Es ist merkwürdig, daß die Freunde der Landwirthschaft, wie der Vorredner, immer ganz anderer Meinung sind als die Landwirthe selbst; wir sind Freunde der Vorlage und haben nur einige Bedenken, welche in der Kommission beseitigt werden können. Früher hat die Zentral⸗ Moorkommission und das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium, erst 1893 das Abgeordnetenhaus sich für das Staatsmonopol für Kalisalz aus⸗ gesprochen; eine Folge davon ist die Vorlage, welche Sicherung bringt gegen den Raubbau, gegen die Einbrüche von Wasser ꝛc. Die Ausfuhr ist nicht bedenklich, namentlich da das Ausland meist w bezieht. Das Syndikat kann durch die Preisstellung die usfuhr verhindern, denn unsere Handelsverträge lassen Ausfuhr⸗ verbote nicht mehr zu. In Bezug auf Hannover liegt nach An⸗
sicht des Redners und eines Theils seiner Freunde ein Einbruch in das Privatrecht zu; hier gehe die Vorlage nicht weit genug.
Abz. Wallbrecht (nl.): Die Berechtigung der Grundeigen⸗ thümer auf die unter ihrem Boden vorhandenen Salze besteht nicht erst seit 1867, sondern schon seit alten Zeiten. Man ist empört in Hannover über diese Vorlage, die von Bebel besser gemacht worden wäre, denn er hätte Entschädigung gewährt. Das Kalisyndikat hat alles in den Händen; es schreibt rücksichtslos seine Bedingungen vor, macht neue Werke einfach todt oder bopkottiert sie, bis sie sich dem Spyndikat anschließen. Mit Ausfuhrzöllen kann der Fiskus eine gute Einnahme erzielen; bei der Bergbaufreiheit würde die Landwirth⸗ schaft billige Preise haben, da namentlich die Privatunternehmer
oße Mutungen gemacht haben. Man spricht von den armen Harz⸗
ohnern, und dennoch hindert man den Abbau der Kalisalze am
ße des Harzes! Was wäre unter einem solchen Gesetz aus dem Kohlenbergbau Rheinlands und Westfalens geworden!
Abg. Engels (fr. kons.) weist darauf hin, daß bei einer Spren⸗ gung des Syndikats ein Raubbau sondergleichen eintreten und damit der werthvolle Schatz der Kalisalze gefährdet werden könne; des halb solle das Syndikat geschützt werden durch die Einführung des Monopols. Außerhalb der Provinz Hannover werde die Vorlage kaum einem Bedenken begegnen; der Kommission werde es gelingen, auch dieses 8 Bedenken zu beseitigen. Bezüglich der Preise des Kainits, die jetzt
1 nach Willkür fes gese
Redners eine ähnliche Maßregel empfehlen, wie Herr v. Putt⸗ kamer⸗Ohlau. M
Abg. Schmieding (nl.): Alle 525 sind einig, daß es sich um einen scharfen Eingriff in die Bergbaufreiheit, bezw. in Hannover in die Grundeigenthümerfreiheit handelt, trotzdem bei dem bisherigen Zustande eigentlich alle Betheiligten sehr zufrieden waren. Nur die schwerwiegendsten Gründe können einen solchen Einbruch rechtfertigen, aber solche Gründe sind nicht nachgewiesen. Die Wassergefahr wird durch das Monopol nicht ferngehalten. Der Schutz des Syndikats kann den Konsumenten gleichgültig sein, denn im Interesse der letzleren werden Syndikate nicht unternommen. Die Vorlage wird den Aktienschwindel nicht verhindern, sie hat ihn schon gefördert, denn die Syndikatsaktien sind sprungweise in die Höhe gegangen. Das Vorgehen in Hannover ist eine Konfiskation, keine Expropriation mehr. In Hannover können die Bohrarbeiten fortgesetzt werden; aber wenn sie Erfolg haben, kann der Staat gegen Ersatz der Bohrkosten den Fund an sich nehmen. Das ist so, als wenn das Spielen in der Lotterie erlaubt wird; aber die Gewinne werden zur Staatskasse eingezogen, während dem Spieler nur seine Kosten ersetzt werden. Ein Staatsmonopol wäre zu ertragen, ein Syndikats⸗ monopol dagegen nicht. Die Kommission wird wohl kaum eine Ver⸗ besserung der Vorlage herbeiführen.
Abg. von Schalscha (Zentr.): Eingriffe in das Eigenthum haben wir schon öfter erlebt, namentlich auch 18s65, wo man das Mitbaurecht der Grundbesitzer bei Bergwerken ohne Entschädigung be⸗ seitigte. Als Entschuldigung kann man nur anführen, daß es sich damals um Großgrundbesitzer handelte. Die Bedenken bezüglich Hannovers könnten am besten in der Kommission erledigt werden.
Abg. Jerusalem (Zentr.) erklärt sich gegen die Vorlage; das Monopol des Syndikats sei bedenklich, weil der Staat zu gering daran betheiligt sei und keinen maßgebenden Einfluß habe.
Damit schließt die Debatte. Die Vorlage wird einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.
Schluß 3 ¾ Uhr. Nächste Sitzung Mittwoch 11 Uhr. (Vereidigung von Mitgliedern, welche noch nicht den Eid auf die Verfassung geleistet haben; Anträge wegen der Staffel⸗ tarife; Petitionen; Etat.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Die Vereinigung der Steuer⸗ und Wirthschafts⸗ Reformer
trat gestern im großen Saal des Architektenhauses zu ihrer XIX. Generalversammlung zusammen. In der gestrigen ersten Sitzung gelangte folgende Resolution nebst zwei Zusätzen ein⸗ stimmig zur Annahme: Die XIX. Generalversammlung der Ver⸗ einigung der Steuer⸗ und Wirthschafts⸗Reformer erklärt: Der Ge⸗ treidehandel der Börse, wie er sich bisher ausgebildet hat, schädigt in gleicher Weise den Produzenten wie Konsumenten. Eine gesetzliche Neuordnung der auf den Getreidehandel bezüglichen Börsenbestimmungen ist daher dringend geboten und unter folgenden Gesichtspunkten zu bewirken:
1) Der Bundesrath soll befugt sein, allgemeine Anordnungen zu erlassen, welche Bestimmungen enthalten: a. über die Börsenleitung und ihre Organe. — b. über die Geschäftszweige, welche zum Gegen⸗ stand des Börsenhandels gemacht werden dürfen, — c. darüber, in welcher Weise die Preis⸗ und Kursnotierungen erfolgen. — Die Ge⸗ nehmigung der Errichtung von Börsen, Genehmigung oder Erlaß näherer Anordnungen, sowie das Recht der Aufsichtsführung über die Börse steht den einzelnen Landes⸗Regierungen zu. — 2) Nach den zu erlassenden Börsen⸗Anordnungen sind Normativ⸗Bestimmungen zu treffen, wonach in den Vorstand der Produktenbörsen die Haupt⸗ gruppen der Börseninteressenten, und zwar der Handel im allgemeinen, die landwirthschaftlichen Gewerbe und die Müllerei, eine entsprechende Vertretung zu finden haben. — 3) Die Be⸗ schlußfassung über die Zulassung von Waaren zum börsenmäßigen Terminhandel sowie die Festsetzung der allgemeinen Bedingungen für diesen Handel erfolgt durch eine vom Reichskanzler in jedem einzelnen Falle zu berufende Kommission von Vertretern der betheiligten Ge⸗ werbszweige, sowie der allgemeinen Interessen. Der Bundesrath ist befugt, den börsenmäßigen Terminhandel in bestimmten Waaren zu untersagen, oder von gewissen Bedingungen abhängig zu machen.
4) Die Landesregierung ist berechtigt, die Oberaufsicht durch angestellte Staatsbeamte in der Art auszuüben, daß sie den Sitzungen der Börsenvorstandsorgane mit berathender Stimme bei⸗ wohnen, sowie für die Ausübung des Geschäftsverkehrs innerhalb der durch die Bestimmungen der Börsenordnung gezogenen Grenzen durch persönliche Revisionen Sorge tragen.
5) Es ist von Reichswegen eine Kom mission zu berufen, bestehend aus Vertretern des Handels, der Landwirthschaft und der Möüllerei, welche die Frage der Lieferungsqualität des an deutschen Börsen zu liefernden Getreides feststellt bezw. Vorschläge macht, ob es sich empfiehlt, alljährlich, etwa im Herbst jedes Jahres, zu einem noch näher zu bestimmenden Termin die Lieferungsqualität (Typ, Standard) für das an den deutschen Börsen zu liefernde Getreide einheitlich oder je nach der Lage der einzelnen Produktenbörsen nach Maßgabe der Beschaffenheit des in den einzelnen Theilen des Reichs geernteten Ge⸗ treides festzustellen, und inwiefern etwa für das ausländische und das inländische Getreide ein getrennter Typ bezw. Kursnotierung zu empfehlen ist. — Desgleichen hat diese Kommission zu berathen die Frage einer einheitlichen Preis⸗ und Kursnotierung für Getreide an sämmtlichen deutschen Börsen, sowie die Frage, ob nicht der Abschluß börsen⸗ mäßiger Termingeschäfte auf eine geringe Zahl von Monaten zu be⸗ schränken ist.
6) Die Prüfung des sämmtlichen an den Produktenbörsen zur Kündigung gelangenden Getreides erfolgt bei jeder Produkten⸗ börse durch eine ständige, von den betreffenden staatlichen Aufsichts⸗ behörden zu berufende Kommission, bestehend aus einem Staats⸗ beamten als Vorsitzenden und aus vereidigten Mitgliedern, welche von den betreffenden Regierungen der Einzelstaaten aus den Kreisen des Handelsgewerbes, der Landwirthschaft und der Müllerei zu berufen und von den betreffenden Regierungen zu besolden sind, während die Be⸗ gutachtungsgebühren an die Staatskasse abgeführt werden. — Den Mitgliedern dieser Kommission ist es untersagt, Geschäfte auf eigene Rechnung zu machen oder durch Dritte machen zu lassen. — 7) Das zur Kündigung bestimmte Getreide muß vor seiner Zulassung auf seine Lieferungsfähigkeit geprüft werden. — Das zur Prüfung angemeldete Getreide muß entweder in öffentlichen, dazu be⸗ stimmten Speichern oder in Kähnen, welche unter amtlicher Kontrole stehen, lagern. — Für die nicht besonders bezeichneten Gattungen gilt die aus deutschem Getreide festgestellte Tup. — Das einmal zur Kündigung angemeldete Getreide darf nicht zurückgezogen werden. Ebenso sind Ankündigungen an sich selbst untersagt und strafbar. — 8) Die Ankündigung lieferungsunfähiger Waare auch vor Ablauf der Lieferungsfrist setzt den Verkäufer in Erfüllungsverzug und berechtigt den Käufer, nach Maßgabe der Art. 355 und 357 des Handelsgesetz⸗ buchs zu verfahren.
9) Bezüglich des Börsenregisters wird auf die in dem Be⸗ richt der Börsenenquste⸗Kommission einschlägig gemachten Vorschläge verwiesen, welchen nichts hinzuzusetzen ist.
10) Es sind an allen Produktenbörsen für den Abschluß von Termingeschäften öffentliche, unter Staatsaufsicht stehende Kassen zu errichten, in welche für jedes Geschäft von beiden Kontrahenten ein mindestens 25 % des Werthes betragender Einschuß einzuzahlen ist, welcher bei Schwankungen von je 5 ℳ für die Tonne durch Nach⸗ schüsse auf gleicher Höhe zu halten ist.
11) Bei jeder Börse ist ein Disziplinarhof zu errichten, von welchem Börsenbesucher, welche durch ihr Verhalten an der Börse oder bei Ausübung ihres Geschäftsbetriebes die kaufmännische Ehre verletzen, oder sich Handlungen zu Schulden kommen lassen, welche sie der Achtung ihrer Standesgenossen berauben, zur Verantwortung zu ziehen sind. — Als zu ahnende Handlungen sind insbesondere an⸗
würden, wollten die politischen Freunde des zusehen:
a. Arglistige Beein stuffung der Kurse oder Preise, ins⸗
Scheingeschäfte, Abschiebungen, unter⸗der⸗Hand⸗ Regulierungen und durch Verbreitung falscher Gerüchte. — b. Die Gewährung und Annahme von Go⸗schenken in der Absicht, Aeußerungen in der Presse zu Gunsten oder zum Nachtheil gewisser Unternehmungen herbeizuführen oder zu unterdrücken. — . Die Anwendung von Geschäftsbedingungen, welche gegen den kauf⸗ männischen Anstand verstoßen, desgleichen insbesondere Geschäfts⸗ offerten und Abschlüsse nach sogenannten festen Anstellungen. — d. An⸗ regungen zu Börsenspekulationen, welche außerhalb des Geschäfts. betriebes des Angereizten liegen, falls sie in einer des ehrbaren Kauf⸗ manns unwürdigen Weise erfolgen, gleichviel ob die Anreizung durch den Anreizenden persönlich oder durch Agenten, Briefe, Anzeigen, Reklamen in öffentlichen Blättern oder dergleichen erfolgt. Des⸗ gleichen Abschluß von Börsengeschäften aller Art mit Personen, welche nicht in das Terminregister eingetragen sind. — e. Die wiederholte Benutzung unkontraktlicher Waare zur Kündigung, wenn der Kündigende wußte oder den Umständen nach wissen mußte, daß die Waare den an die lieferungsfähige Qualität zu stellenden Anforderungen nicht ent⸗ spricht, desgleichen alle Kündigungen ohne vorhandene Waare, sowie alle Scheinkündigungen. — f. Prämiengeschäfte aller Art.
12) Art. 249 d des Handelsgesetzbuchs ist auf den Verkehr von Waaren auszudehnen. 8 .
(Zusätze.) Der Kommissionär haftet für denSchaden, der durch Kurs⸗ oder Preisbewegungen unter gleichzeitiger Be⸗ reicherung des Kommissionärs entstanden ist, sobald der⸗ selbe 10 % des Preises übersteigt, falls er nicht nachweist, daß der Schaden durch Umstände eingetreten ist, die von seinem Willen unabhängig sind.
Solchen Personen, die das Gewerbe des Getreidehändlers ausüben, kann im Falle gemeinschädlicher Geschäfts⸗ führung unter den Rechtsgarantien des Verwaltungs⸗Streitverfahrens die Ausübung des Gewerbes durch die Landes⸗Polizei⸗ behörden untersagt werden. 6
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Der Milchwirtschaftliche Verein, der 321 Mitglieder umfaßt, hielt gestern in dem Hotel „Zu den vier Jahreszeiten“ seine Jahresversammlung ab. Die Versammlung nahm, wie wir der „Nat. Ztg.“ entnehmen, den Bericht über Unter⸗ suchungen und Versuche entgegen, welche im Laboratorium der Molkerei⸗Lehranstalt für die Provinz Brandenburg in Prenzlau aus⸗ geführt sind. Die öffentliche Untersuchungsanstalt, die der Verein eingerichtet, ihre bisherige im „Butterkrieg sich kundgebende Thätig⸗ keit und die weiteren Schritte, die sich zum Schutz der Molkerei⸗ erzeugnisse gegenüber den Verfälschungen empfehlen, bildeten den nächsten Punkt der Tagesordnung. Die Versammluug beschäftigte sich sodann mit der Frage der Stellung der Molkereien zur Gewerbeordnung und mit speziellen Fachfragen.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
—
Verbreitung von Thierseuchen im Deutschen Reich im Januar 1894.
(Im Kaiserlichen Gesundheitsamt nach amtlichen Mittheilungen zu⸗ sammengestellt; für Preußen und Braunschweig liegen Nachweisungen nur über Maul⸗ und Klauenseuche vor.)
Der Rotz (Wurm) wurde festgestellt in je einem Gehöft der Bezirke Neuburg a. D. (Schwaben), Böblingen (Neckarkreis) und Dermbach (Sachsen⸗Weimar).
Die Maul⸗ und Klauenseuche hat in den Regierungs⸗ bezirken Merseburg, Pfalz und Schwaben, ferner im Königreich Sachsen, im Landeskommissärbezirk Freiburg, in Braunschweig und Anhalt, sowie im Unter⸗ und Ober⸗Elsaß etwas zugenommen, dagegen ist sie im Regierungsbezirk Gumbinnen und in Lothringen erheblich zurückgegangen. Die Seuche herrschte am Schlusse des Berichts⸗ monats nachweislich in den preußischen Regierungsbezirken Königsberg. Gumbinnen, Danzig, Marienwerder, Berlin Potsdam, Frankfurt, Köslin, Posen, Bromberg, Breslau, Oppeln, Merseburg, Erfurt, Hannover, Hildesheim, Minden, Düsseldorf und Aachen, ferner in den Wayerischen Regierungs⸗ bezirken Oberbayern, Pfalz, Oberpfalz, Mittelfranken, Unterfranken und Schwaben, in den sächsischen Kreis⸗Hauptmannschaften Bautzen, Dresden und Zwickau, im württembergischen Donaukreis, in den badischen Landeskommissärbezirken Freiburg und Mann⸗ heim, in den hessischen Provinzen Ober⸗ und Rheinhessen, in Mecklenburg⸗Schwerin, Braunschweig, Sachsen⸗Meiningen, Anhalt, Reuß j. L., im Unter⸗ und im Ober⸗Elsaß. Die meisten Gemeinden blieben Ende Januar verseucht in den Regierungsbezirken Gumbinnen (15) und Merseburg (10), sowie im Ober⸗Elsaß (15). In den durch Sperrung hervorgehobenen Verwaltungsgebieten war am Monatsschluß nachweislich nur je eine Gemeinde betroffen.
Lungenseuchefälle sind nicht gemeldet worden.
Ausbrüche der Schafräude sind in 3 Gemeinden von Ober⸗ franken, 7 von Mittelfranken, 1 von Schwaben, 4 von Oberhessen, 1 des Herzogthums Oldenburg, 2 von Anhalt, je 1 des Unter⸗ und
des Oberelsaß ermittelt.
besondere durch
Brasilien.
Durch Verordnung des Ministers des Innern vom 20. v. M. sind die Häfen Oesterreich⸗Ungarns für rein von Cholera erklärt worden. Schiffe, welche seit dem 18. v. M. aus diesen Häfen ab⸗ egangen sind, werden nach einer strengen ärztlichen Untersuchung in Brasilten zu freiem Verkehr zugelassen. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 225 vom 16. September 1893.)
Durch Verordnung des Ministers des Innern vom 20. v. M. wird ferner verfügt:
1) daß alle aus Indien, Birma, Indo⸗China, den Sunda⸗Inseln und Mesopotamien in Brasilien ankommenden Schiffe, ebenso die⸗ jenigen, welche asiatische Auswanderer befördern, sich zuerst der erforderlichen sanitären Behandlung im Lazareth zu Ilha Grande unterziehen müssen;
2) daß die Aufnahme der Auswanderer aus jenen Ländern unter⸗ sagt wird, falls dort die Cholera zunimmt;
3) daß die brasilianischen Konsuln in jenen Ländern auf den Ge⸗ sundheitspässen den Gesundheitszustand des Ortes, von welchem das Schiff abgeht, genau zu verzeichnen und telegraphische Anzeige zu erstatten haben, wenn zur Zeit der Ausfertigung des Gesundheits basses eine Epidemie herrscht.
Der Gesundheitsstand in Berlin war in der Woche vom 4. bis 10. Februar ein der Vorwoche ähnlicher, günstiger, die Sterb⸗ lichkeit eine wesentlich kleinere (von je 1000 Einwohnern starben 16,9, gegen 19,1 der Vorwoche). Unter den Todesursachen kamen auch in dieser Woche akute Entzündungen der Athmungsorgane in größerer, im Vergleich zur Vorwoche jedoch kleinerer Zahl zum Vorschein. Erkrankungen an Grippe wurden seltener beobachtet und führten in 8 Fällen (gegen 15 der Vorwoche) zum Tode. Akute Darmkrankheiten zeigten sich in wenig gegen die Vorwoche ver⸗ änderter Zahl als Eb Die Betheiligung des Säug⸗ lingsalters an der Sterblichkeit blieb eine kleine; von je 10 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 51 Säuglinge. — Von den Infektionskrankheiten kamen Erkrankungen an Masern, Scharlach und Diphtherie etwas häufiger als in der Vorwoche zur Anzeige, und zwar wurden Erkrankungen an Masern aus Moabit, an Diphtherie aus dem Stralauer Viertel und aus der Rosenthaler Vorstadt am häufigsten gemeldet. Erkrankungen an Unterleibstyphus blieben vereinzelt; Erkrankungen an Kindbettfieber wurden drei be⸗ kannt. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut wurden etwas weniger beobachtet. Zahlreich waren auch in dieser Woche Er⸗ krankungen an Keuchhusten, die auch in etwas größerer Zahl zum Tode führten. Erkrankungen an Gelenkrheumatismus wurden ein wenig, Erkrankungen an rheumatischen Beschwerden der Muskeln 8 heblich häufiger als in der Vorwoche zur ärztlichen Behandlung ge
Ausgabe abgeschlossen vor:
zum
88 8
Deutschen Rei
Dritte Beilage
8⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗
Berlin, Mittwoch, den 21. Februar
Literatur.
Dichtkunst. Cithara Sacra. Fünfzig geistliche und weltliche Lieder in lateinischer Uebertragung durch Johannes Linke. Leipzig 1893, Carl Reißner. — Zur Feier des 80 jährigen Geburtstags des emeritierten Pastors Herrn Joh. Friedr. Wilh. Linke hat der sprach⸗ kundige Sohn 50 weihevolle Lieder unseres Gesangbuchs in gleichem Versfall mit den deutschen Vorbildern in das Lateinische übertragen. Der tief religiöse Sinn ist den frommen Gemüthern wiedergegeben in wohlthuendem Klang, wofür namentlich Nr. XLVIII „Laß mich Dein sein und bleiben“ hervorgehoben sei. 8 — Lieder und Geschichten der Suaheli. Uebersetzt und eingeleitet von Dr. C. G. Büttner, Lehrer am Seminar für orientalische Sprachen zu Berlin. Berlin 1894, Emil Felber. 8. 202 S. 4 ℳ. — Unerwartet aus der Fülle neuunternommener Arbeiten wurde Dr. Büttner dem Kreise seiner Familie und seiner Freunde entrissen. Hier wird er unersetzt bleiben; in seinen Arbeiten vpird auch zunächst eine sichere Nachfolge vermißt werden. Jedenfalls hat er sich hier ein dauerndes Denkmal gesetzt als Sprachforscher und als sorgsamer Beobachter der Sitten und Gebräuche der Suaheli, sowie ihres Gedankenganges in Poesie, Märchen und Geschichten. Mögen diese Zeilen dem treuen Kämpfer für Christenthum und Ge⸗ sittung ein dankbarer Nachruf sein. 8 Unterhaltung 1““ Von der deutschen Gesammtausgabe der Romane von Charles Dickens, die bei Albin Schirmer in Naumburg a. S. erscheint, liegt wieder eine Anzahl neuer Lieferungen, 53 bis 58 (Preis je 40 ₰), vor. Die 57. Lieferung bringt jene drei herzigen Weihnachtsgeschichten zum Abschluß, welche dem großen englischen Dichter besonders vielseitige Anerkennung und den ehrenvollen Bei⸗ namen des „Menschenfreundes unter den Dichtern“ eingetragen haben. Es sind: „Ein Weihnachtslied in Prosa“ (A christmas carol), „Die Sylvesterglocken“ (The chimes) und „Das Heimchen am Herde“ (The cricket). Ein ausführliches von dem Uebersetzer Paul Heichen verfaßtes Nachwort, dem die begeisterten Worte Emanuel Geibel's über Dicken's als Motto voranstehen, beschließt den besonders werthvollen Band. Die Uebersetzung, an der sich auch der Sohn des Genannten, Walter Heichen — wie die liebliche Stelle aus dem „ersten Zirpen des Heimchens“ beweist, mit Geschick und Erfolg — betheiligt hat, ist so sorgfältig und flüssig lesbar, wie die der früheren Bände. Da die Verlags⸗ buchhandlung auch für eine preiswerthe geschmackvolle Einband⸗ decke gesorgt hat und die Bände einzeln (zum Preise von je 3,50 ℳ) ausgegeben werden, so eignen sie sich in dieser ansprechenden Hülle vortrefflich zu Geschenken. Bis jetzt liegen von der ersten Serie der „David Copperfield“ (2 Bände), „Aus zwei Millionenstädten“ (1 Band), „Barnaby Rudge“ (2 Bände), „Oliver Twist“ (1 Band), „Harte Zeiten“ (1 Band) und die soeben angezeigten „Weihnachtsgeschichten“ (1 Band). — In Bocchetta. Historische Erzählung aus der Zeit des Feldzugs Napoleon Bonaparte's in Oberitalien 1796, von Karl anera. Rathenow, Verlag von Max Babenzien. — Der durch zahlreiche ansprechende Erzählungen aus den verschiedensten Perioden der neueren Kriegsgeschichte vortheilbaft bekannte Verfasser hat auch in dem vorliegenden Büchlein ein Werk geschaffen, das als eine an⸗ enehme Unterhaltung für einige Mußestunden durchaus geeignet ist. Per Kampf zwischen Liebe und Pflicht bei dem Helden der Erzählung, dem französischen Kapitän Trichon, der nach mancherlei Gefahren die Dame seines Herzens, die Tochter eines vornehmen Ehrenmannes, aber hartnäckigen Feindes des Vaterlands, glücklich heimführt, findet bei natürlicher Entwickelung in leicht fließender Sprache eine spannende, stellenweise tief ergreifende Darstellung.
Verschiedenes. Die „Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung
der Landmesser, Kataster⸗Landmesser und Vermessungs⸗
beamten der landwirthschaftlichen Verwaltung in Preußen“ (Berlin, Carl Heymann'’s Verlag; Pr. 1 ℳ 50 ₰) er⸗ schienen soeben in dritter Auflage: ein Beweis der Nützlichkeit dieser Zusammenstellung für die interessierten Aspiranten und Beamten. Die kleine Schrift bildet die Nummer 5 der Heymann’'schen Samm⸗ lung von Prüfungsbestimmungen, welche im ganzen bereits deren 20 umfaßt und sich für die Bewerber in den verschiedenen Beamten⸗ laufbahnen bereits wohl bewährt hat.
— Friedreich's Blätter für gerichtliche Medizin und Sanitätspolizei, herausgegeben von Dr. Otto Messerer, K. Landgerichtsarzt und a. ö. Professor der gerichtlichen Medizin. Nürnberg, Friedrich Korn. — Jahrgang 45, Heft 1 für Januar⸗Fe⸗ bruar bringt: Zur Geschichte der gerichtlichen Sektion, Vortrag von Prof. Dr. Wilh. Reubold⸗Würzburg, mit besonders beachtenswerthen Bemerkungen; Brandstiftung aus Eigennutz in geistiger Gesundheit:
Fakultätsgutachten des Wiener medizinischen Fakultät, mitgetheilt von 8 “ 8— “
Prof. Dr. Freiherr von Krafft⸗Ebing.
Handel und Gewerbe.
In der gestrigen Sitzung des Aufsichtsraths der Diskonto⸗ Gesellschaft wurde über die Bilanz des abgelaufenen Geschäfts⸗ jahrs berichtet. Der Bruttogewinn stellt sich einschließlich des auf 82 541 ℳ sich belaufenden Vortrags aus der vorjährigen Bilanz auf 10 913 893 gegen 8 921 805 ℳ im Vorjahre und der Reingewinn nach Abzug der Verwaltungskosten u. s. w. mit 1 619 570 ℳ, der Steuern mit 637 623 ℳ, der Ueberweisung an den Dispositions⸗ fonds und den Unterstützungsfonds für die Angestellten der Gesell⸗ schaft 100 000 ℳ, der Verluste im Konto⸗Korrentverkehre u. s. w. 44 544 ℳ, sowie nach besonderer Abschreibung von 3 043 550 ℳ auf noch nicht abgewickelte Konsortial⸗Betheiligungen auf 5 468 604 ℳ gegen 5 134 366 ℳ im Vorjahr. Diese besondere Ab⸗ schreibung ist auf Höhe des Nettoertrages aus dem Effektengeschäft bemessen. Nach Anhörung der Bilanz⸗Revisionskommission und vor⸗ behaltlich der speziellen Prüfung erklärte sich der Aufsichtsrath mit dem Antrage der Geschäftsinhaber einverstanden, für das Jahr 1893 eine Dividende von 6 % auf das Kommanditkapital von 75 000 000 ℳ in Vorschlag zu bringen. Die Bilanzvorlage des abgelaufenen Jahres ergiebt als Zinsenertrag der Platz⸗ und anderen Pariwechsel 1 546 854 ℳ egen 1 256 765 ℳ in 1892, als Ertrag aus dem Kurswechsel⸗ Verkehr nach Abzug der Zinsen 295 592 ℳ gegen 267 114 in 1892, als Nettoertrag aus den eigenen Werthpapieren und dem Reportgeschäft nach Abschreibung der Verluste und Abzug der Zinsen 3 043 550 ℳ gegen 1 716 799 ℳ in 1892, als Provision aus den laufenden Rech⸗ nungen 2 360 154 ℳ gegen 2 280 173 ℳ in 1892, als Ertrag aus dem Zinsenkonto 2 904 718 ℳ gegen 2 789 659 ℳ in 1892, als Ertrag aus der dauernden Betheiligung bei ausländischen Bank⸗ instituten nebst Kommanditbetheiligungen 553 528 ℳ gegen 411 293 ℳ in 1892, als verschiedene Einnahmen 126 952 ℳ gegen 156 568 ℳ in 1892. Es betragen die Kassen⸗ und Wechselbestände 78 753 365 ℳ gegen 88 448 476 ℳ in 1892, die Reports 18 648 780 ℳ gegen 11 376 727 ℳ in 1892, der Bestand der eigenen Werthpapiere Finschließlich der Konsortial⸗Engagements 42 221 543 ℳ gegen 8 010 622 ℳ in 1892, die dauernde Betheiligung bei ausländischen 5 ankinstituten nebst kommanditarischen Betheiligungen 6 259 500 ℳ, ie Debitoren in laufenden Rechnungen 118 113 474 ℳ gegen
113 723 640 ℳ in 1892. Die Accepte stellen sich auf 32 133 833 ℳ gegen 31 393 269 ℳ in 1892, die Deposit⸗Rechnungen mit Kündigung und die Kreditoren in laufenden Rechnungen auf 129 646 438 ℳ gegen 121 940 491 ℳ in 1892. Der besondere Reservefonds hat die statutmäßige Maximalhöhe von 11 250 000. Unter Hinzurechnung der Allgemeinen (gesetzlichen) Reserve von 9 838 337 ℳ und der außerordentlichen Re⸗ serve im Bestande von 3 000 000 ℳ betragen die gesammten bilanz⸗ mäßigen Reserven 24 088 337 ℳ Die gesammten zu Geschäftszwecken dienenden Grundstücke sind mit 3 638 444 ℳ in die Bilanz aufge⸗ nommen. Es wird eine Ueberweisung von 50 000 ℳ an die David Hansemann'sche Pensiönskasse für die Angestellten der Gesellschaft be⸗ antragt. Nach Einstellung der statutmäßigen Gewinnbetheiligungen und Tantiemen sind alsdann auf neue Rechnung 345 949 ℳ vorzu⸗ tragen.
— In der gestrigen Sitzung des Verwaltungsraths der Berliner Handels⸗Gesellschaft wurde die Bilanz für das abgelaufene Geschäftsjahr vorgelegt. Die erzielten Erträgnisse be⸗ laufen sich auf Zinsen⸗Konto 3 133 943 ℳ, auf Wechsel⸗ und Sorten⸗ Konto auf 677 030 ℳ, auf Konsortial⸗Konto auf 562 638 ℳ, auf Provisions⸗Konto auf 1 217 901 ℳ Hiervon sind abzusetzen die Ver⸗ waltungskosten mit 758 452 ℳ, die Steuern mit 365 741 ℳ, der auf Effekten⸗Konto nach Absuchung von 4 % Zinsen sich ergebende Verlust von 36 775 ℳ, ferner die Abschrei⸗ bungen auf Konsortial⸗Konto von 889 535 ℳ sowie auf Kontokorrent⸗Konto von 13 158 ℳ Hiernach bleibt der Betrag von 3 657 823 ℳ als Reingewinn verfügbar. Die Bilanz für Ende 1893 stellt sich wie folgt: Aktiva. Kassenbestände 12 938 276 ℳ, Wechselbestände 24 497 4922 ℳ „ Reports 10 398 148 ℳ, eigene Effekten 15 628 5655 ℳ, Grundstücks⸗Konto 2 211 463 ℳ, Hypotheken⸗Konto 170 000 ℳ, Bankgebäude und Haus Behren⸗ straße 32 1 643 465 ℳ, Konsortial⸗Konto 14 052 665 ℳ, Debitoren 57 364 037 (wovon etwa 3 ½ Millionen Guthaben bei Bank⸗ firmen und etwa 38 ⅛ Millionen gedeckte Debitoren), Kom⸗ mandit⸗Betheiligung bei Breest u. Gelpcke 15 000 000 ℳ Passiva. Kommandit⸗Kapital 65 000 000 ℳ, Accepten⸗Konto 20 253 824 ℳ (wovon etwa 13 ¼ Millionen gegen Gut⸗ haben und Unterlagen), Kreditoren 46 028 145 ℳ, Rückständige Dividende 6589 ℳ, Spezial⸗Reserve I. 1 088 660 ℳ, Spoezial⸗ Reserve II. 1 624 315 ℳ, Dividenden⸗Reserve 2 500 000 ℳ, Allge⸗ meine Reserve 13 744 754 ℳ, Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto 3 657 823 ℳ — Auf den Antrag der Geschäftsinhaber setzte der Verwaltungsrath, vorbehaltlich der Genehmigung der Bilanz durch die Generalversamm⸗ lung, die Dividende für das Kommandit⸗Kapital von 65 Millionen Mark auf 5 % fest; sodann soll dem Pensionsfonds der⸗Angestellten der Betrag von 25 000 ℳ überwiesen, und der nach Abzug der Tantièmen verbleibende Rest von 146 489 ℳ auf neue Rechnung vorgetragen werden. — Die Bilanz der Bankfirma Breest u. Gelpcke für Ende 1893 stellt sich wie folgt: Aktiva. Baarbestände und Giroguthaben 2 448 152 ℳ, Wechselbestände 1 464 282 ℳ, Reports 7 119 498 ℳ, Kuponbestände 62 449 ℳ, Bankgebäude abz. Hypothek 1 177 249 ℳ, Eigene Effekten 259 340 ℳ, Debitoren 13 791 262 ℳ (wovon etwa ⁄⅛ Millionen Guthaben bei Bankfirmen und etwa 12 ½ Millionen gedeckte Debitoren). Passiva. Kommandit⸗Einlage der Berliner Handels⸗Gesellschaft 15 000 000 ℳ, Kreditoren 4 388 828 ℳ, Aeccepte 5 879 327 ℳ (sämmtlich gegen Guthaben und Unterlagen), Anweisungs⸗Konto 101 239 ℳ, Pensionsfonds 21 632 ℳ, Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto 931 207 ℳ Aus dem Reingewinn wird die Kommanditeinlage der Berliner Handels⸗Gesellschaft mit 5 ½ % verzinst, der Betrag von 65 000 ℳ der Delkredere⸗Reserve überwiesen und der Rest von 41 207,63 ℳ auf das Bankgebäude abgeschrieben. 1
— Der Aufsichtsrath der EE1.“ Spinnerei schläg einer Meldung der „Köln. Volksztg.“ zufolge eine Dividende von 10 % vor.
— Die Königlich württembergischen Staats⸗Eisen⸗ bahnen vereinnahmten im Januar d. J. 2 270 858 (+ 117 097) ℳ und seit dem 1. April 1893 30 698 386 (+ 754 360) ℳ
Posen, 20. Februar. (W. T. B.) Der heutige Saaten⸗ markt war recht gut besucht; das Geschäft entwickelte sich anfangs lebhaft, da es aber seitens der Landwirthe an Abgebern fehlte, er⸗ lahmte es recht bald. In Saaten waren feine Sorten sehr gefragt; mittlere und geringe vernachlässigt. Es notieren: Rothklee 60 — 72 ℳ, Weißklee 60 — 88 ℳ, Buntklee 55 — 68 ℳ, Lupine, gelbe 125 — 135 ℳ, blaue 110 — 120 ℳ, Reihgras, italienisches 23 — 38 ℳ, Reih⸗ gras, englisches 18 — 24 ℳ, Thymothee 22 — 32 ℳ, Spörgel 10 — 15 ℳ Saatgetreide vernachlässigt. Schluß ruhig.
Manchester, 20. Februar. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5 ¼, 30r Water Taylor 7 ½, 20r Water Leigh 6 ¼, 30r Water Clayton 7 ½, 32r Mock Brooke 6 ⅛, 40r Mayoll 7 ½, 40r Medio Wilkinson 8 ⅛, 32r Warpcops Lees 6 5, 36r Warpcops Rowland 7 ½, 36r Warpcops Wellington 7 ¼, 40r Double Weston 8 ⅜, 60r Double courant 1 ült. 32“* 116 Yards 16 % 16 grey Printers aus 321,461 159. Ru ig.
St. Petersburg, 20. Februar. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Talg loko 58,00, pr. August —. Weizen loko 10,00. Roggen 65 6,35. Hafer loko 4,10. Hanf loko 43,00. Leinsaat loko 14,50.
Zürich, 20. Februar. (W. T. B.) Die Betriebs⸗Einnahmen der Schweizerischen Nordostbahn betrugen im Januar 1894 für den öö 441 000 (im Januar 1893 416 895) Fr., für den Güterverkehr 754 000 (im Januar 1893 730 102) Fr., diverse Einnahmen im Januar 1894 84 987 (im Januar 1893 74 723) Fr. Total⸗Einnahme im Januar 1894 1 279 987 (im Januar 1893 1 221 720) Fr. Die Betriebs⸗Ausgaben betrugen im Januar 1894 834 145 (im Januar 1893 830 649) Fr. Demnach Ueberschuß im Januar 1894 445 842 (im Januar 1893 391 071) Fr. 1
Amsterdam, 20. Februar. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 52. — Bankazinn 43 ½. 8
Sofia, 20. Februar. (W. T. B.) Die Lieferung von 15 Millionen neuer Münzsorten wurde endgültig der ungarischen Bank für 8öe und Industrie übertragen. — Der bulgarische Delegirte ontschilow ist in Begleitung eines Kommissars der Orientbahnen nach Konstantinovel abgereist.
New⸗York, 20. Februar. (W. T. B.) Die Börse er⸗ öffnete träge und blieb bei festen Kursen durchweg lustlos bis zum Schluß. Der Umsatz der Aktien betrug 108 000 Stück. Der Silbervorrath wird auf 185 000 Unzen geschätzt. Se
Weizen fest und etwas steigend nach Eröffnung auf Kaufordres für auswärtige Rechnung, auf Deckungen der Baissiers und entsprechend der Festigkeit im Westen, dann Reaktion auf Verkäufe, darauf wieder steigend. Schluß recht fest. — Mais entsprechend der Festigkeit des Weizens fest und etwas steigend nach Eröffnung, dann Reaktion auf Verkäufe, darauf wieder steigend.
Weizen⸗Verschiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nach Groß⸗ britannien 48 000, do. nach Frankreich —, do. nach anderen Häfen des Kontinents 21 000, do. von Californien und Oregon g-, eehaa pehah 12 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents — Qrts.
Chicago, 20. Februar. (W. T. B.) Weizen allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs auf rege Kauflust, Exportkäufe und gute Platznachfrage. Mais allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs. XX“ 81
Theater und Musik. 8
Residenz⸗Theater. 8
Durch die erste Aufführung des Schwanks „Der Masken⸗ ball (Veglione) von Alexandre Bisson und Albert Carré, deutsch von Benno Jacobson, wurde gestern den zahlreichen Be⸗ suchern des Residenz⸗Theaters ein ungewöhnlich heiterer Abend be⸗ reitet. Die meisterliche Geschicklichkeit des Verfassers, aus kleinen, der Wahrscheinlichkeit nicht zuwiderlaufenden Vorgängen die unter⸗ haltendsten Verwickelungen und Verwirrungen herzuleiten, ist hier bereits bekannt durch die erfolgreichen Aufführungen einzelner seiner früheren Werke, wie „Der selige Toupinel“ und „Die Familie Pontiquet“. Das technische Geschick bewährte sich bei der gestrigen Vorstellung in ganz besonderem Maße und führte in Verbindung mit einer lebendigen in allen Rollen tadellosen Dar⸗ stellung zu einem durchschlagenden Erfolge. Die durchaus nicht be⸗ deutende Handlung ist mit wenigen Worten skizziert. Der Dr. Blanchon wird von seinem Freunde Justaret, der gezwungen ist, plötzlich nach Kanada abzureisen, beauftragt, in feinem Namen um die Hand von Fräulein Suzanne Berjonnat zu werben, falls die vorher einzu⸗ ziehenden Erkundigungen ein günstiges Ergebniß hätten. Die junge Dame gefällt dem Dr. Blanchon so gut, daß er beschließt, sie selbst zu heirathen und dem Freunde zu schreiben, er könne von dieser Ehe nur abrathen, da sie, wie ihr Vater dem Trunk er⸗ geben sei und die Mutter früher in einem Konzertlokal zweifelhafter Natur gesungen habe; übrigens werde sie in der nächsten Zeit sich anderweitig verheirathen. Der nach drei Jahren aus Kanada zurück⸗ kehrende Freund bringt den Dr. Blanchon durch seine Frage nach Suzanne in große Verlegenheit. Blanchon verheimlicht ihm auch jetzt noch die Heirath und sucht Justaret's Zusammentreffen mit Suzanne zu verhindern. Justaret sieht aber Suzanne auf dem Maskenball des der Heimathstadt Grasse benachbarten Nizza wieder, durchschaut die Intrigue seines Freundes und beschließt mit der durch seine Mittheilungen gleichfalls entrüsteten Suzanne, den Dr. Blanchon zu bestrafen, indem sie ihn glauben lassen, daß die junge Frau wirklich mit dem ihr angedichteten Laster des Trunks behaftet sei und es auch mit der ehelichen Treue nicht gar zu genau nehme. Nach den lustigsten Auseinandersetzungen zwischen allen Betheiligten, welche dieser Entschluß zur Folge hat, klärt alles sich zu allgemeiner Zufriedenheit in der harmlosesten Weise auf, und das für kurze Zeit getrübte Eheglück zwischen Dr. Blanchon und Suzanne wird wieder frei von jeder Störung. 8
Von den Darstellern ist als der Hauptträger des Erfolgs in erster Linie wieder Herr Alexander zu nennen. Die Verlegenheiken des Dr. Blanchon dem F „der Frau und den Schwiegereltern gegen⸗ über wußte er mit unübertrefflichem Humor wiederzugeben. Seine schauspielerische Begabung für das Komische scheint sich noch fortgesetzt zu steigern. Die einfachsten seiner Worte riefen wahre Lachstürme hervor. Fräulein Sandww zeigte sich als die Gattin des Dr. Blanchon, Suzanne, besonders geschickt bei dem zur Bestrafung des Mannes fingierten Champagnerrausch. Den Justaret gab Herr Haack zu vollkommener Zufriedenheit. Als komische Alte bewährte sich Fräulein Becker, und als ihr viel geschmähter und seine ehelichen Leiden mit launiger Geduld tragender Gatte Herr Pansa.
Diesem Stücke voraus ging der einaktige Schwank „Um fünf Uhr“ von Mea Reichard, der weder durch den behandelten Gegen⸗ stand noch durch die Art der Behandlung befriedigen konnte. Dabei fanden zwei neue Kräfte: Fräulein Gerhardt und Herr Hübener Gelegenheit, sich zum ersten Male dem hiesigen Publikum vorzustellen. Soweit es möglich ist, nach den unbedeutenden Rollen ein Urtheil zu fällen, sind alle beide, namentlich Herr Hübener, schauspielerisch nicht unbegabt. Fräulein Ella Gabri konnte sich durch den gelungenen Vortrag eines französischen Liedes von einer neuen Seite vortheilhaft
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“ Konzerte.
Das mit großer Spannung erwartete Konzert der Königlich preußischen Kammersängerin Frau Albani fand gestern im Saal der Sing⸗Akademie unter sehr zahlreicher Betheiligung des Publikums statt und bot Kunstgenüsse auserlesenster Art. Die in den musikalischen Kreisen aller zivilisierten Länder gefeierte Künstlerin, die früher als seltener Gast auch im hiesigen Königlichen Opernhause erschienen ist und seit einer längeren Reihe von Jahren in England lebt, besitzt eine bewundernswerthe Kraft der Stimme, die zugleich mit be⸗ zauberndem Wohlklang vereinigt ist. In der Wahl der Arien zeigte sie außerdem eine große Vielseitigkeit; Bellini's Arie aus „Norma“, sowie Händel's Arie aus „Theodora’“ und die beiden diesem Kompositionsstil so fern liegenden Arien aus Mexyerbeer's „Nordstern“ und Wagner's „Tannhäuser“ trug sie mit gleicher Vollendung vor. Jeder Ton entquillt ihren Lippen wie eine kostbare Perle, jede noch so komplizierte Koloratur und Trillerkette überwindet sie mit bezaubernder Leichtigkeit und mit einer Grazie des Ausdrucks, die man immerfort hören möchte. Ungeachtet des reichen Programms fügte Frau Albani noch die stets gern gehörte Walzer⸗Arie aus „Romeo und Julia“ von Gounod und ein trisches Volkslied hinzu, wonch der Sturm des Beifalls kein Ende nehmen wollte. Die vier mitwirkenden Künstler: die Herren F. Schörg (Violine) und W. Ammermann (Klavier) sowie die beiden Flötisten der Königlichen Kapelle: die Herren Prill und Kurth leisteten außerdem, jeder in seinem Fach, höchst Lobenswerthes. Ihre Majestät die Kaiserin wohnte dem Konzert bei.
An demselben Abend erschien die hier noch wenig bekannte Sängerin Franzi Mütter aus Wien im Saal Bechstein, der nur spärlich besucht war. Die infolge der zu hellen Tonbildung fühlbar werdende Schärfe der Stimme sowie der Mangel an Reinheit der Intonation und Wärme des Ausdrucks machten keinen sehr erfreu⸗ lichen Eindruck. Besser gefielen die Klaviervorträge der Pianistin Hanka Schjelderup, die das Konzert durch einige sehr gelungene Soli unterstützte. 1“
Am Montag gaben im Saal Bechstein die Sopranistin Fräulein Bertha Stroöder und der Tenorist Herr Dr. Erich Freund ihr erstes hiesiges Konzert, das infolge mancher gleichzeitiger Unter⸗ nehmungen nicht sehr zahlreich besucht war. Die Sängerin gebietet über eine kräftige und umfangreiche Stimme, die nur in der tieferen Lage etwas verschleiert klingt. Doch gelang ihr das „Agnus dei“ von Mozart ganz vorzüglich. Auch der Tenorist hat eine sehr vr volle und gut geschulte Stimme, wie aus einer Arie von Hensn i besonders zu erkennen war. Auch gelangen die Duette von Mendels⸗ sohn und Volkmann vortrefflich. Eine sehr erfreuliche Abwechselung gewährten die mit technischer Sicherheit und vielem Geschmack aus geführten Cellovorträge des Fräulein Adeline,Metzdorff. Sämmt⸗ lichen Musikstücken folgte wohlverdienter Beifall.
Im Königlichen Opernhause findet morgen die vierte Aufführung von Leoncavallo's „Medici’ statt. 8
Im Königlichen Schauspielhause gehen morgen die Lust. spi „Die Minnekönigin“ (Frau von Hochenburger, Herren Matkowsky, Arndt) und „Verbotene Früchte’ (Damen Conrad, Lindner, Plan, Herren Vollmer, Keßler, er) in Seene