3) des Ernst Fedor Oskar Brendel erkennt das Königliche Amtsgericht zu Görlitz durch den Gerichts⸗Assessor Dr. Schaefer für Recht: 1) der Töpfersohn Carl Franz Alexander Quer⸗ kowsky, geboren den 4. Januar 1850, 2) der Schmiedegeselle Johann Karl Gottfried Siegemund, geboren den 3. September 1835, 3) Ernst Fedor Oskar Brendel, geboren den 17. Mai 1849, werden für todt erklärt. Die Kosten des Aufgebots sind aus deren Nach⸗ lässen zu entnehmen. Von Rechts Wegen.
[68703) Im Namen des Königl!
Auf den Antrag des Rechtsanwalts Zander zu Erfurt, als Nachlaßpfleger des erblosen Nachlasses des zu Erfurt am 1. August 1893 verstorbenen Maschineninspektors Karl Friedrich Meven, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Erfurt für Recht:
Diejenigen Nachlaßgläubiger des zu Erfurt am 1. August 1893 verstorbenen Maschineninspektors Karl Friedrich Meyen, welche ihre Rechte und An⸗ sprüche an dessen Nachlaß nicht gemeldet haben, werden mit ihren Rechten an die Nachlaßmasse aus⸗ geschlossen. Den angemeldeten Gläubigern bleiben ihre Rechte am Nachlasse vorbehalten. 8
Verkündet am 13. Februar 1894. [68700] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 2. Februar 1894 ist die auf den Inhaber lautende Prioritäts⸗Obligation der Breslau⸗ Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn Litt. C. Nr. 563 über 100 Thlr. = 300 ℳ für kraftlos erklärt worden.
Breslau, den 16. Februar 1 394.
Königliches Amtsgericht. [68709] Bekauntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist der der Pfarre zu Walters⸗ dorf in der Nacht zum 28. Mai 1889 angeblich ent⸗ wendete 4 % ige landschaftliche Zentral⸗Pfandbrief Nr. 35 568 über 500 ℳ für kraftlos erklärt.
Berlin, den 16. Februar 1894 1
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.
[68704] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage ist der Depotschein des Komtors der Reichs⸗Hauptbank für Werthpapiere Nr. 554 889 vom 20. November 1889 über 5500 ℳ 3 ½ prozentige Berliner Stadtobligationen mit Zins⸗ scheinen per 1. Juli 1890 ff. und Zinsleisten für kraftlos erklärt.
Berlin, den 16. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.
[68711] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist der Depotschein des Komtors der Reichs⸗Hauptbank für Werthpapiere (gesperrt nach § 14 A. der Bedingungen) Nr. 718 821 vom 15. Oktober 1892 über 9000 ℳ 4 % Preuß. kon⸗ solidierte Staats⸗Anleihe mit Zinsscheinen per 1. Januar 1893 ff. und Anweisungen für kraftlos
Berlin, den 16. Februar 1894. 1 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.
8
. Amtsgericht München I. Abth. A. f. Z. S. hat unterm 14. d. M. folgendes Ausschluß⸗Urtheil erlassen und verkündet:
I. die Versicherungsscheine der Bayr. Hypotheken⸗ und Wechselbank hier und zwar:
1) Nr. 2958 Fol. 57 G. B. II. d. d. 22. April 1851, unterzeichnet von Direktor Brattler und Administrator Gottschall, wonach der K. Hof⸗Theater⸗ chorsänger Johann Haunstetter dahier sein Leben um die Summe von 500 Fl. auf Lebensdauer ver⸗ sichert hat,
2) Nr. 3826 vom 23. Nov. 1886, unterzeichnet von den Direktoren Sendtner und Krüll, wonach der Rechtsanwalt August Ferdinand Bernhard Leon⸗ hard in Bielefeld für 6000 ℳ sein Leben auf Lebensdauer bei genannter Bank versichert hat,
werden für kraftlos erklärt.
II. Die Kosten des Verfahrens haben Johann Haunstetter und Wittwe Agnes Leonhard für sich und ihre Kinder als Antragsteller nach Maßgabe ihres Antheils zu tragen.
München, 16. Februar 1894.
Der Königl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Störrlein.
[68740] Ausschlußurtheil.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 17. Februar 1894 ist der von der Deutschen Lebensversicherungs⸗Gesellschaft in Lübeck am 7. August 1889 ausgestellte Depositalschein über die Verpfändung der auf das Leben des Kaufmanns Ernst Friedrich Wilhelm Försterling zu Kroppen⸗ stedt ausgestellten Police Nr. 48 508, groß ℳ 1500, für kraftlos erklärt worden.
Lübeck, den 17. Februar 1894.
Das Amtsgericht. Abth. IV.
[68741] Ausschlußurtheil.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 17. Februar 1894 ist die von der Deutschen Lebensversicherungs⸗Gesellschaft in Lübeck, Agentur Wüstegiersdorf, im Jahre 1893 ausgestellte Prämienquittung über ℳ 8,85 zur Police Nr. 20 076 des J. A. Bethge in Freiburg i. S. für kraftlos erklärt worden.
Lübeck, den 17. Februar 1894. 8 Das Amtsgericht. Abtheilung I. [68713] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist die von der Lebensversicherungs⸗ Anstalt für die Armee und Marine hier für den Second⸗Lieutenant Friedrich Ludwig Georg August Wigger zu Detmold ausgefertigte Police Nr. 13 494 vom 1. April 1885 über 500 ℳ für kraftlos erklärt.
Berlin, den 16. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.
[68560) Im Namen des Königs! 8 Auf den Antrag der Kinder und Erben des Kauf⸗ manns Ludwig Koch aus Bad Nauheim, nämlich:
1) der ledigen und großjährigen Anna Koch, 2) des Arthur Apollo Ludwig Koch,
3) des Wilhelm Adam Koch,
4) der Mathilde Elisabetha Koch, Iu“ zu 2 bis 4 bevormundet durch Bürgermeister Jo⸗ hannes Werner II. und Karl Hartmann, sämmtlich in Bad Nauheim, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht IV. zu Frankfurt a. M. für Recht:
Die Polize der Frankfurter Lebensversicherungs⸗ gesellschaft Nr. 6202 F. Nr. 15 260 über 2000 Gul⸗ den S. W., auf das Leben des Kaufmanns Ludwig Koch zu Nauheim lautend und nach dem Ableben desselben an dessen Erben auszahlbar, wird für kraftlos erklärt, die Kosten des Verfahrens fallen den Antragstellern zur Last.
Frankfurt a. M., den 12. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Wirth Gottlieb Masuch aus Radzienen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ortelsburg durch den unterzeichneten Richter für Recht:
Das Sparkassenbuch der Kreissparkasse Ortelsburg Nr. 5077 über 1060 ℳ 65 ₰ auf den Namen des Wirth Gottlieb Masuch aus Radzienen lautend, wird zum Zwecke der Amortisation für kraftlos er⸗ klärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. “
Kwasniewski. Verkündet am 10. Februar 1894. Kanigowski, Gerichtsschreiber.
[68529]
8
[68563] Im Namen des Königs! 8
Auf Antrag 1) der Sophie Katharina Schiffer⸗ müller ohne Gewerbe zu Petersburg, vertreten durch die Ehefrau des Betriebssekretärs Georg Schmidt, Laura Johanna, geborene Schiffermüller, hier, 2) des Fabrikaufsehers Kaspar Gierhardt dahier, 3) des Milchhändlers Johann Peter Deweil zu Rendel er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht IV. zu Frank⸗ furt a. M. für Recht:
1) das Sparkassenbuch der Frankfurter Sparkasse (Polytechnische Gesellschaft) Nr. 52 787 über 191 ℳ 46 ₰, ausgestellt auf die am 20. Juli 1837 geborene Sophie Katharina Schiffermüller,
2) das Sparkassenbuch der nämlichen Sparkasse Nr. 84 759 über 800 ℳ 30 ₰, ausgestellt auf den am 3. Mai 1848 geborenen Kaspar Gierhardt, Wittwer, endlich
3) das Sparkassenbuch der nämlichen Sparkasse Nr. 47 118 a über 1831 ℳ 50 ₰, ausgestellt auf den am 26. Februar 1865 geborenen Johann Peter Deweil,
werden für kraftlos erklärt. ie Kosten des Ver⸗ fahrens fallen den Antragstellern zur Last.
Frankfurt a. M., den 1. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
[68706] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist das Sparkassenbuch der Berliner Bank hierselbst Nr. 659 über 548 ℳ 10 ₰, lautend auf Bernhard Schwarz hier, für kraftlos erklärt. 8
Berlin, den 16. Februar 1894. 1
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.
[68707] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage ist das Sparkassenbuch der hiesigen städtischen Sparkasse Nr. 284 520 über 553 ℳ 67 ₰, lautend auf den Arbeiter Friedrich Scheu hier, für kraftlos erklärt. 3 Berlin, den 16. Februar 1894. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82 [68715] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Eö Ge⸗ richts vom heutigen Tage ist das Sparkassenbuch der hiesigen städtischen Sparkasse Nr. 255 159 über 721 ℳ 16 ₰, lautend auf Anna Tönnies, für kraftlos erklärt. Berlin, den 16. Februar 1894. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82
[68714] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage ist das Sparkassenbuch der hiesigen städtischen Sparkasse Nr. 225 993 über 304 ℳ 46 ₰, lautend auf Fräulein Hedwig Stechert hier, für kraftlos erklärt. 8 Berlin, den 16. Februar 1894. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82
[68708] Bekanntmachung. 8 Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist das Sparkassenbuch der hiesigen städtischen Sparkasse Nr. 263 377 über 510 ℳ 70 ₰, lautend auf den Brauer Wilhelm Peuckert hier, für kraftlos erklärt. Berlin, den 16. Februar 1894. Königliches Amtsgericht I. Abtbeilung 82.
[68705] Bekanntmachung. 8
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom heutigen Tage ist der der Wilhelmine Caroline Berger, geb. Saalbach, von der großen Berliner Sterbekasse Nr. 10 hier ertheilte Rezeptionsschein Nr. 3475 vom 8. Mai 1843 über 250 ℳ für kraft⸗ los erklärt.
Berlin, den 16. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82
[68710] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage ist der von dem Dr. Franz Palfy auf Joh. Witt in Berlin, Perlebergerstraße 8, gezogene, von diesem acceptierte, in Berlin am 3. De⸗ zember 1892 ausgestellte, am 5. April 1893 fällige, mit dem Blankogiro des Ausstellers versehene Wechsel über 3000 ℳ für kraftlos erklärt.
Berlin, den 16. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.
[68712] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom heutigen Tage ist der angeblich verloren gegangene, von dem Fräulein Marie Metzner aus⸗ gestellte, von August Wovciechowsky acceptierte, am 15. Mai 1893 zahlbare Wechsel vom 7. März 1893 über 500 ℳ, versehen mit den Blanko⸗Giros Marie Metzner, Franz Grosseck und Robert Volke, für kraftlos erklärt.
Berlin, den 16. Februar 1894.
Koönigliches Amtsgericht I. Abtheilung 82.
[68767] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗
richts vom 14. Februar 1894 sind die über die im Grundbuche
A. von Bislich Band⸗I. Artikel 27 Abth. III. Nr. 4 bezw. Band VIII. Blatt 261 Abth. III. Nr. 5 bezw. Band VII. Blatt 85 Abth. III. Nr. 5 bezw. Band IX. Blatt 193 Abth. III. Nr. 5 ein⸗ getragene Hypothekenpost über 150 Thaler Abfindun für die Geschwister Gerhard, Wilhelm und Heinri Lohmann aus dem Kontrakt vom 27. September 1852 und den obervormundschaftlich bestätigten Ver⸗ handlungen vom 13. Januar und 18. Juli 1853 und
B. von Isselburg Band I. Artikel 59 Abth. III. Nr. 4 über 145 ℳ 4 ₰ für den Wilhelm Terwiel aus dem Rezesse vom 28. August 1882
gebildeten Hypothekeninstrumente für kraftlos erklärt.
Wesel, den 15. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht.
[68562] Ausschlußurtheil. 8 Verkündet am 15. Januar 1894.
Auf Antrag der Ehefrau Buchbinder Friedr. Ger⸗ hard, Louise, geb. Noel, zu Oberhausen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Oberhausen durch den Assessor Bockkamp für Recht:
Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Oberhausen Band 21 Art. 18 Abtheilung III. Nr. 1 eingetragene Post von 158 ℳ 24 ₰ Kauf⸗ gelderrückstand nebst 5 % Zinsen seit 27. April 1877 für den Kaufmann Friedrich Philipps zu Oberhausen auf Grund der Verhandlung vom 27. April 1877, eingetragen am 2. August 1877, von Band 9 Art. 35 hierher übertragen am 10. Mai 1893, — wird für kraftlos erklärt.
Oberhausen, den 24. Januar 1894.
Königliches Amtsgericht.
[685577 Im Namen des König
Auf den Antrag des Handelsmanns August Fer⸗ dinand Franz in Küstrin, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Freiherrn von Lyncker in Küstrin, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Küstrin durch den Amts⸗ richter Bötticher am 13. Februar 1894 für Recht:
Das Hypothekendokument, welches über die auf dem Grundstücke des Handelsmanns August Ferdi⸗ nand Franz, Küstrin, kurze Vorstadt Band VI. Blatt Nr. 51 in Abtheilung III. Nr. 10 für die beiden Schwestern Dorothee Henriette Albertine Thiele, geb. Klotz, und Marie Charlotte Ringhandt, geb. Klotz, eingetragenen 50 Thaler nebst Zinsen gebildet ist, wird zwecks Löschung der Post für kraft⸗ los erklärt.
Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller
zu tragen. Bötticher.
[68537] Bekanntmachung. —
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Eisleben vom 9. Februar 1894 sind die Hypothekendokumente über 10 Thlr. 25 Sgr. = 32,50 ℳ rechtskräftige Forderung inkl. Zinsen und Kosten aus dem Mandat vom 2. Juli 1869 für den Kaufmann Arnold Franke in Eisleben ein⸗ getragen im Grundbuch von Helbra Band III. Nr. 141 Abtheilung III. Nr. 3 auf dem Grundbesitz des Bergmanns Carl Löttel in Helbra, über 2000 Thlr. = 6000 ℳ rückständige Kaufgelder resp. elterliche Erbegelder mit 4 % Zinsen für die am 7. November 1866 geborene Friederike Therese Christiane Homuth in Oberrißdorf, eingetragen im Grundbuch von Oberrißdorf Band I. Blatt Nr. 7 Abtheilung III. Nr. 1 c. auf dem Grundbesitz des Gutsbesitzers Christoph Ferdinand Homuth in Ober⸗ rißdorf für kraftlos erklärt worden.
Eisleben, am 10. Februar 1894.
Eichner, Gerichtsschreiber
des Königlichen Amtsgerichts.
[68531] Bekanntmachung. „Durch Ausschlußurtheil vom 10. Februar 1894 ist die Post Nr. 3 in Abth. III. Art. 65 des Grund⸗ buchs von Eschwege über 476,45 ℳ nebst Kosten für die Firma Becker & Comp. in Nordhausen für löschungsreif und der darüber ausgestellte Hypotheken⸗ brief für kraftlos erklärt worden.
Eschwege, am 10. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
59)
Das Königliche Amtsgericht in Minden hat in der Sitzung vom 8. Februar 1894 folgende Aus⸗ schlußurtheile erlassen:
1) Es sind für kraftlos erklärt:
a. Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Minden Band 26 Blatt 1627 Abth. III. Nr. 9 für den Schmiedemeister Eduard Melzig zu Minden auf Grund der Urkunde vom 3. November 1879 ein⸗ getragenen 2144 ℳ Lohn für gelieferte Schmiede⸗ arbeiten nebst 4 % Zinsen seit dem 3. November 1879 und gegen halbjährige Kündigung zahlbar — welche auf Vol. XX. Fol. 1344 des Grundbuchs von Minden eingetragen ist,
b. die Hypothekenurkunde über die Nr. 6 aus der Obligation vom 16. April 1836 für den Schlosser⸗ meister Müller eingetragenen 500 Thaler Schuld zu 5 % Zinsen verzinslich und nach halbjähriger Kündi⸗ gung zahlbar,
c. die Hypothekenurkunde über die unter Nr. 7 aus der Obligation vom 13. Februar 1841 für den⸗ selben Müller eingetragenen 400 Thaler, welche zu 4 % verzinslich und nach halbjähriger beziehungs⸗ weise sofortiger Kündigung fällig,
d. die Hypothekenurkunde über die unter Nr. 13 aus der Obligation vom 18. September 1858 für denselben Gläubiger eingetragenen 400 Thaler Dar⸗ lehn, zu 3 % verzinslich. 8
2) Der Christian Heinrich und Christian Ludwig Geschwister Horstmann Nr. 87 Südhemmern werden mit ihren Ansprüchen auf die im Grundbuche von Südhemmern Bd. II. Bl. 117 Abth. III. Nr. 1 für sie auf Grund der Schichtung vom 13. März 1839 eingetragenen Abdikats ausgeschlossen.
3) Der Friedrich Carl Kuhlmann, geboren den 28. Januar 1829, und dessen unbekannte Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf den im Grundbuch von Dützen Bd. II. Bl. 91 für ihn auf Grund der Auseinandersetzungsurkunde vom 1. No⸗ vember 1834 eingetragenen Brautschatz von 106 Thaler ausgeschlossen.
Minden, den 11. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 6. Februar 1894. Steinmann, Gerichtsschreiber.
In der Pieper'schen Aufgebotssache F. 12. 93 er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Soest durch den Gerichts⸗Rath Luigs für Recht: 1“
9. 8
Die Hvpotheken⸗Urkunde vom —6 April. 1861, wonach für die Geschwister Wilhelmine und Diedrich aus Ehningsen zum Grundbuche von Schwefe Band I. Blatt 89 bezw. von Ehningsen Band I. Art. 6 Abtheilung III. Nr. 13 bezw. 2 eine Abfin⸗ dung von je 800 ℳ auf den Grundstücken des Ludolf
ieper, jetzt dessen Rechtsnachfolgers Landwirth Heinrich Pieper daselbst eingetragen steht, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des
Aufgebotsverfahrens trägt Antrag⸗
Luigs. 8
[68147] Im Namen des Königs! Verkündet am 24. Januar 1894.
Müller, Gerichtsschreiber.
In Sachen betr. das Aufgebot verlorener Hypo⸗ theken⸗Urkunden hat das Königliche Amtsgericht zu Neuwied durch den Gerichts⸗Assessor Levison für Recht erkannt:
I. a. Die Hypotheken⸗Urkunde über die im Grund⸗ buche von Sayn Band 10 Art. 458 Abth. III. Nr. 6 eingetragene Post von 1038 ℳ 27 ₰ nebst 6 % Zinsen seit dem 23. Februar 1882 und Kosten, Judikatschuld der Eheleute Robert Weis zu Ben⸗ dorf, zediert als Theil der daselbst in Höhe von 2880 ℳ eingetragenen Hypothek nebst Zinsen seit 1. April 1882 mit dem Vorrechte, vor dem Reste an die Ehefrau Carl Cramer, Johanna, geb. Daub, zu Bendorf, von Vol. I. 736 des Hypothekenbuchs und dem Vorrechte vor der sub 5 eingetragenen Forderung übertragen; in eine definitive Hypothek umgewandelt am 31. März 1891,
wird für kraftlos erklärt;
b. die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last, jedoch die Insertionskosten nur zu †.
II. a. Die Hypotheken⸗Urkunde über die im Grund⸗ buche von Sayn⸗Mülhofen Band 15 Art. 706 Abth. III. Nr. 3 eingetragene Post von 4650 ℳ Darlehn, jährlich vom 8. Juli 1890 ab zu 5 % verzinslich, zahlbar in vierteljährlichen Terminen, rückzahlbar nach dreimonatlicher Kündigung, zu Gunsten des Postschaffners August Möller zu Koblenz, eingetragen unter Mithaft von Band 15 Art. 713 Sayn aus der Schuldurkunde vom 8. Juli 1890 an demselben Tage. Von diesen 4650 ℳ sind 2400 ℳ nebst Zinsen jeit 19. Januar 1892 an die unverehelichte Elise Lill zu Mülheim a. Ruhr, 2250 ℳ an den Sekretär Jacob Lill zu Elberfeld abgetreten,
wird für kraftlos erklärt;
b. die Kosten fallen dem Antragsteller jedoch die Insertionskosten nur zu †.
III. a. Die Hypotheken⸗Urkunde über die im Grund⸗ buche von Rheinbrohl, Bd. 24 Art. 1187 Abth. III. Nr. 11 eingetragene Post von 911 ℳ 80 ₰ nebst 6 % Zinsen seit 1. September 1880 zu Gunsten des Abraham Mendel zu Andernach und zu Lasten des Carl Tang zu Rheinbrohl, aus dem Hypotheken⸗ buche Vol. II. Fol. 145 Nr. 279 mit dem Datum vom 2. Dezember 1880 und mit dem Bemerken, daß der Eigenthumsnachweis nicht geführt war, hierher übertragen am 16. September 1886,
wird für kraftlos erklärt;
b. die Kosten fallen dem Antragsteller zur Last,
jedoch die J
zur Last,
Insertionskosten nur zu †¼.
IV. a. Die Hypotheken⸗Urkunde über die im Grund⸗ buche von Bendorf Band 19 Art. 950 Band 20 Art. 951 und 952 Abth. III. Nr. 2 eingetragene Post von 413 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf. nebst 5 % Zinsen und Kosten, zu Gunsten der Geschwister Theodor, Heinrich, Karl und Gertrude Kray zu Lasten des Jacob Heuser III., Anton Heuser, Johann Schmidt V., alle von Bendorf, mit dem Datum vom 14. Juli 1864 aus dem Hypothekenbuche für aufgebotene Hypotheken Fol. 50 Nr. 124 hierher übertragen vom 29. Mai 1885,
wird für kraftlos erklärt; b. die Kosten fallen dem Antragsteller jedoch die Insertionskosten nur zu †. (gez.) Levison. Vorstehendes Urtheil wird ausgefertigt. Neuwied, den 15. Februar 1894. Henn, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[68148] 18 K.
zur Last,
—
Im Namen des Königs! Verkündet am 2. Januar 1894.
Henn, Gerichtsschreiber. 8
1) Die etwaigen Berechtigten der Hvpothekenpost
von 300 Thlr. nebst 5 % Zinsen, eingetragen im Grundbuche von Bendorf Band 4 Art. 195 Abth. III. sub Nr. 1 zu Gunsten der Inspirationsgemeinde Neuwied und zu Lasten der Eheleute Peter Lammers⸗ dorf und Katharina, geb. Häring, zu Bendorf d. d. 21. Dezember 1854, aus dem Hyvothekenbuche Vol. pag. 76 Nr. 20 übernommen, werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die Post ausgeschlossen. 8
2) Der über die sub 1 erwähnte Post ausgestellte Hypothekenbrief wird für kraftlos erklärt.
3) Die etwaigen Berechtigten der Hypothekenpost von 300 Thaler nebst 5 % Zinsen, eingetragen im Grundbuch Band 2 Art. 79 Wollendorf Abth. III. sub Nr. 1 und 2 zu Gunsten des Karl Wilhelm Lichtfers zu Neuwied zu Lasten der Eheleute Friedrich Schneider und Margaretha, geb. Buhr, zu Gönners⸗ dorf, aus dem Hypothekenbuch Vol. 4 Nr. 189 über⸗ tragen, werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen. 3
4) Die über die sub 3 erwähnte Post ausgestellte Hypotheken⸗Urkunde wird für kraftlos erklärt.
5) Die Hypotheken⸗Urkunde über die im Grund⸗ buche von Heddesdorf Band 17 Art. 821 Fol. 123 Abth. III. sub Nr. 3 eingetragene Post von 36 Thaler zu Gunsten der Louise Barg und zu Lasten des Bernhard Barg, beide in Heddesdorf, aus dem Hypothekenbuche Vol. A. Fol. 7 Nr. 23 mit dem Datum vom 17. März 1865 übernommen, wird für kraftlos erklärt.
6) Die Kosten des Verfahrens werden den stellern zur Last gelegt.
(gez.) Pance. Vorstehendes Urtheil wird ausgefertigt. Neuwied, den 15. Februar 1894. “
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgericht
““ 12
trag⸗
“
zun Deutschen Reichs⸗A
. Untersu Sachen.
Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 8 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.
. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
6. Kommandit⸗Gesells
ften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von “
. Bank⸗Ausweise. 8 10. Verschiedene. Bekanntmachungen. 8x⅔
C
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[68717]
Auf Antrag des Handelsmanns Jacob Goldschmidt zu Mühlbach erkennt das Königliche Amtsgericht zu Melsungen durch den Königlichen Amtsrichter Schmidt für Recht:
Die Obligation, betreffend die im Grundbuch von Beiseförth Band II. Art. 72 Abth. III. unter Nr. 13 eingetragene Hypothek: Dreihundertfünfzehn Mark Darlehn, verzinslich vom 12. Juni 1879 zu 5 % gegen dreimonatliche 1. für den Handels⸗ mann Jacob Goldschmidt in Mühlbach, eingetragen auf Grund der Schuldurkunde vom 12. Juni 1879 am 13. Juni 1879, wird für kraftlos erklärt.
(gez.) Schmidt. 3 Melsungen, den 12. Februar 1894. 3 Wilhelm, 8 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[68541] Im Namen des Königs! Auf den Antrag 1) der verehelichten Hüfner Arndt, Hanne, geborenen Zwanziger, zu Gölsdorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Lenz zu Jüterbog, bezüglich 2) der verehelichten Kaufmann Sieber, Caroline, geborenen Eichler, zu Schönewalde, vertreten durch ihren Ehemann und Generalbevollmächtigten, den Kaufmann G. H. Sieber daselbst, wiederum ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Prüschenk von Linden⸗ hofen zu Jessen, bezüglich 3) des Schuhmachermeisters Johann Carl Schiepe zu Schweinitz, vertreten durch den zu 2 genannten Anwalt, hat das Königliche Amtsgericht zu Schweinitz durch den Amtsgerichts⸗ Rath Diedelt für Recht erkannt: I. 1) Das über die im Grundbuche von Gölsdorf Band 1. Bkatt Nr. 2 Abtheilung III. Nr. 8 ein⸗ getragenen 150 Thaler Vatergut des Andreas Göritz aus Gölsdorf gebildete Hypothekendokument, be⸗ stehend aus der Ausfertigung der Urkunden vom 11. April 1826 und vom 11. Januar 1838, des Todtenscheins des Johann Friedrich August Walther vom 8. desselben Monats, sowie Hypothekenschein vom 12. Januar 1838. 2) Die über die im Hausgrundbuche von Stolzen⸗ hain Nr. 36 Abtheilung III. Nr. 1 und 2 einge⸗ tragenen, mit 4 % verzinslichen Darlehnsforderungen es Hüfners Gottlob Gödick zu Stolzenhain von je 49 Thalern gebildeten Hypothekendokumente, das eine Dokuwent bestehend aus Ausfertigung der Schuldurkunde vom 1. Mai 1847 und Hypotheken⸗ schein vom 7. desselben Monats, das andere, be⸗ stehend aus Ausfertigung der Schuldurkunde vom 12. April 1855 mit Ingrossationsnote vom 25. des⸗ selben Monats, und Hypothekenbuchsauszug vom 21. desselben Monats. 3) Die Urkunde über die im Grundbuche von Schweinitz Band II. Batt Nr. 72 Abtheilung III. Nr. 7 für den Schneidermeister Carl Lehmann ein⸗ getragene mit 3 ½ vom Hundert verzinsliche Hypothek von 200 Thlr. gebildete Urkunde bestehend aus Aus⸗ fertigung des Kaufvertrags vom 3./15. März 1846 und Hypothekenschein vom 13. April desselben Jahres, werden für kraftlos erklärt. II. Die eingetragenen Gläubiger oder ihre Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf folgende im Grundbuch von Schweinitz Band II. Blatt Nr. 72 eingetragene Hypothekenposten aus⸗ geschlossen: 1 1 1) Abtheilung III. Nr. 3: 25 Thaler mit 2 Thaler jährlich von Michaelis 1824 an Johann George Krahlisch und seine Ehefrau Marie Catharine, geb. Heitz, bis auf zur I1“ des letzten sterbenden Theils innezulassende 6 Thaler zahlbarer Termin⸗
gelder, über welche Post aus der vom 10. März 1824 datierten Ausfertigung des Kaufvertrags vom ve“
21 Februar 1824 mi Ingrossationsnote vom 27. Juni 1829 und aus dem Hypothekenschein von demselben Tage eine Hypothekenurkunde gebildet ist.
2) Abtheilung III. Nr. 5: 5 Thaler mütterliches
Erbtheil der Johanne Sophie Krahlisch, über welche
Post und ein gleich großes Muttererbe des August Groß aus Ausfertigung des Inventariums über den Nachlaß der Johanne Christiane Krahlisch, geb. Groß,
der gerichtlichen Verhandlung vom 14. November 1831.
und der gleichfalls gerichtlichen Taxations⸗ und Erb⸗ auseinandersetzungsverhandlung vom 2. Dezember des⸗ selben Jahres, sowie dem Hypothekenscheine vom v 1833 ein Hypothekendokument ge⸗ ildet ist. Schweinitz (Elster), den 6. Februar 1894. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! den Antrag des Seilermeisters Franz Hovpnatzky zu Driesen erkennt das Königliche Amts⸗ richt zu Driesen durch den Amtsrichter Kricke für Recht: Ddie unbekannten Gläubiger derjenigen 69 Thlr. 5 Pf., welche von der im Grundbuche von Driesen (Haus) Band III. Blatt Nr. 61 Abtheilung III. Nr. 2, auf dem Grundstücke des Seilermeisters Franz Hoynatzky, für das Rathhäusliche Depositorium cf. obligatione des Johann Friedrich Fentzke vom 14. März 1801 vi decr. eod. eingetragenen Hypo⸗ thekenpost von 69 Thlr. 14 Sgr. 6 Pf. unter dem 11. Dezember 1811 an die unverehelichte Karoline Philippine Fleischer zediert worden sind, werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen, das über vorbezeichnete 69 Thlr. 5 ⅜ Pf. gebildete Hypo⸗ thekendokument wird für kraftlos erklärt. Die 1b Fosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Driesen, den 13. Februar 1894. Koönigliches Amtsgericht.
[68533] Im Namen des Königs!
Auf den Antrag des Tischlermeisters
Foelske erkennt das Königliche Amtsgericht zu Vands⸗
burg durch den Amtsrichter Joschonnek für Recht:
Die Hypothekenurkunde über 370 ℳ, eingetragen
für die Geschwister Finner in Abtheilung III. Nr. 1
des Grundbuchs von Vandsburg Blatt 478 wird für
kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗
steller auferlegt.
Vandsburg, den 15. Februar 189b4u9. Königliches Amtsgericht.
[68555] Bekanntmachung.
Der Grundschuldbrief über die in dem Grundbuch
von Batzlow (Lehnantheil) Band I. Blatt Nr. 10,
Abtheilung III. Nr. 6 auf den Namen des Gast⸗
wirths August Münch zu Berlin eingetragene Post
von 2400 ℳ ist heute für kraftlos erklärt worden.
Wriezen, den 14. Februar 1894. “
Königliches Amtsgericht.
[68716] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts
vom 10. Februar 1894 ist die Hypothekenurkunde vom
3. November 1869 8 betreffend die auf dem Grundstücke
4. Januar 1873⸗ Nr. 149 Groß⸗Leubusch Abtheilung III. Nr. 2 für den Bauerauszügler Gottlieb Prinz zu Michelwitz eingetragenen 100 Thaler Darlehn für kraftlos e klärt worden. Brieg, den 12. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. II.
Die Rechtsnachfolger der Anna Elisabeth Klauschke sind mit ihren Ansprüchen auf die Post Abthei⸗ lung III. Nr. 5 des Grundbuchs von Grunow Band I. Blatt Nr. 22 von 36 Thlr. unverzinsliche rückständige Kaufgelder und einer Hochzeitsausstattung zum Werth von 17 Thlr., welche für die Anna Elisabeth Klauschke aus dem Kaufvertrage vom 31. März 1838 mit der Maßgabe eingetragen ist, daß sie beides nur bei ihrer Verheirathung, die 36 Thlr. aber auch allein, wenn sie das Abthei⸗ lung II. für sie eingetragene Recht auf freien Unter⸗ halt aufgeben will, zu fordern befugt ist, ausge⸗ schlossen worden. v
Krossen a. O., den 12. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht.
[68540] Bekanntmachung.
Durch A sschlußurtheil des hiesigen Amtsgerichts vom 15. Februar 1894 sind die In⸗ haber der im Grundbuche von Luckenwalde Band VI. Blatt Nr. 480 in der Abtheilung III. verzeichneten Forderungen und zwar:
Nr. 1: 10 Thaler zum Begräbniß der Muttrr (nach Angabe der Grundakten war dies die Wittwe es Zeugmachermeisters Chrstian Gottfried Harnisch zu Luckenwalde, Dorothee, geb. Voigt) hat Besitzer besagten Erb⸗ und Uebergabevergleich de exped.
zahlen:
Nr. 4: 5 Thaler an Friedrich, 1
Nr. 5: 5 Thaler an Christian Gottlieb,
Nr. 6: 5 Thaler an Karl Wilhelm,
Nr. 7:5 Thaler an Hanna Dorothea,
Nr. 8: 5 Thaler an Henriette Wil⸗ helmine,
Johann
Bade, maternum,
28. September ex recessu vom Ere Eer ente 1818 und notiert vi decreti vom 14. November 1818 mit ihren An⸗ sprüchen auf die betreffenden Posten ausgeschlossen Luckenwalde, 15. Februar 1894. Königliches Amtsgericht.
[68535]
hat für Recht erkannt:
I. nachfolgende Hypothekenurkunden über:
1) die auf Nr. 46 Ernestinenberg Abtheilung III. Nr. 1 sür den Kaufmann Berliner in Zülz einge⸗ tragene, von Nr. 43 Ernestinenberg übertragene Kaufgelderforderung von 110 Thlr.,
2) die auf Nr. 14 Laßwitz Abtheilung III. Nr. 3 u. 4 für den Bauer Joseph Walke in Leuber ein⸗ getragenen Darlehnsforderungen von je 200 Thlr.,
3) die auf Nr. 14 Laßwitz Abtheilung III. Nr. 5 für den Bauerauszüger Joseph Voelkel in Ditters⸗ dorf eingetragene Darlehnsforderung von 300 Thlr.,
4) die auf Nr. 12 Wiese für den Bauerauszüger Franz Musiol eingetragene und auf den Admini⸗ strator Florian Puff in Wiese umschriebene Kauf⸗ gelderforderung von 46 Thlr.,
5) die auf Nr. 1 Zeiselwitz Abtheilung III. Nr. 6 für die städtische Frauenhospitalkasse in Neustadt O.⸗S. eingetragene, auf Nr. 108 bis 110 Zeiselwitz über⸗ tragene Darlehnsforderung von 500 Thlr.,
6) die auf Nr. 71 Kreiwitz Abtheilung III. Nr. 4 für die Provinz Schlesien eingetragene, auf Nr. 2 und 103 Kreiwitz übertragene Darlehnsforderung von 50 Thlr., 8 8
7) die von dem geschlossenen Blatte Nr. 83 Klein⸗ Pramsen für den Grafen von Matuschka eingetra⸗ gene und auf Nr. 62 und 248 Klein⸗Pramsen Ab⸗ theilung III. Nr. 4 resp. 2 übertragene Kostenfor⸗ derung von 9 Thlr. 20. 7 2 8
8) das auf Nr. 280 chnellewalde Häusler für die Geschwister Anna Rosina und Eva Rosina Lochter Abtheilung II. Nr. 1 eingetragene Recht auf Mehr⸗ kaufgelder und die daselbst Abtheilung III. Nr. 1 für die Eva Rosina Lochter eingetragene Erbegelder⸗ forderung von 6 Thlr. 15 Sjr.
werden für kraftlos erklärt.
Königlichen
vom 21. Dezember 1802 von den Kaufgeldern zu be⸗
Das Königliche Amtsgericht zu Neustadt O.⸗S.
II. Die eingetragenen Gläubiger oder deren un⸗
August bekannte Rechtsnachfolger an nachfolgenden Hypo⸗
thekenposten:
1) der auf Nr. 216 Langenbrück für den Heinrich Hampel eingetragenen Kaufgelderforderung von 140 Thlr.,
2) der auf Nr. 15 Radstein für das Chrzelitzer Generaldepositorium eingetragenen 4 Thlr. 16 ggr., 3) der auf Nr. 4 Zülz Schloßgemeinde Abthei⸗ lung III. Nr. 11 für den Inlieger Lorenz Kvas in Zülz eingetragenen, in Höhe von 50 Thl. Zinsen und Kosten für den Fleischer Carl Geier in Zülz mit Arrest belegten Protestation von 249 Thlr.
4) der auf Nr. 4 Zülz Schloßgemeinde für die Auszüger Josef und Marianna Kordon'schen Ehe⸗ leute in Czuchow eingetragenen Judikatforderung von 10 Thlr.,
5) der auf Nr. 30 Simsdorf Abtheilung III. Nr. 2 für die Valentin und Candida Kitzler'schen Eheleute und deren Tochter Magdalena eingetragenen Kaufgelderforderung von 18 Thlr. 22 Sgr. 6 Pf.,
6) der auf Nr. 149 Langenbrück Abtheilung III. Nr. 1 für die Wittwe Marianna Reimann und die Geschwister Caspar, Catharina, Anna Marie, Florian, Johanna und Maria Josefa Reimann ein⸗ getragenen Kaufgelderforderung von 26 Thlr.,
7) der auf Nr. 280 Schnellewalde Häusler, Ab⸗ theilung II. Nr. 4 für die unverehelichte Rosalia Puff in Schnellewalde eingetragenen Ausstattung von ½ Sack Korn,
8) dem auf Nr. 284 Schnellewalde Abtheilung III. Nr. 1 für die 2 Kinder erster Ehe eines gewissen Irmer aus Schnellewalde eingetragenen Muttergut von 12 Thlr.,
9) der auf Nr. 4 Kreiwitz Abtheilung III. Nr. 4 für die Theresia Menzel in Kreiwitz eingetragenen und auf Nr. 90 Kreiwitz übertragenen Kaufgelder⸗ forderung von 45 Thlr.,
werden mit ihren Ansprüchen Posten ausgeschlossen. b
III. Die Kosten des Verfahrens werden den An⸗ tragstellern auferlegt. 8
Neustadt O.⸗S., den 13. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht.
auf die genannten
[68539] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts Eisleben vom 9. Februar 1894 sind die etwaigen Berechtigten des auf dem im Grundbuch von Beesenstedt Band I. Blatt 77 verzeichneten Grund⸗ stücks in Abtheilung II. Nr. 3 für die Wittwe Juve⸗ land, Marie Sophie, geb. Gerhardt, aus dem Ver⸗ trage vom 13. Februar 1856 eingetragenen Auszugs⸗ rechts mit ihren Ansprüchen auf dieses Recht aus⸗ geschlossen. 8
Eisleben, am 10. Februar 1894.
Eichner, 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[68538] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Eisleben vom 9. Februar 1894 sind die unbekannten Berechtigten der für den Gutsbesitzer Andreas Franz Wendenburg in Beesenstedt auf dem Grundstück, eingetragen im Grundbuch von Beesen⸗ stedt Band I. Blatt 55, in Abtheilung III. Nr. 2 daselbst auf Grund der Urkunde vom 12. März 1846 eingetragenen 160 Thlr. = 480 ℳ Darlehn nebst 4 ½ % Zinsen und Abtheilung III. Nr. 3 auf Grund des Vertrages vom 17. November 1840 eingetragenen 86 Thlr. = 258 ℳ rückständige Kaufgelder nebst 4 % Zinsen mit ihren Ansprüchen auf diese Forde⸗ rungen ausgeschlossen. 8
Folgenden, als Erben des Gutsbesitzers Andreas Franz Wendenburg in Beesenstedt bekannten Per⸗ sonen, nämlich:
82 der Frau Amalie Otto, geb. Wendenburg, zu Berlin, 2) der Frau Amtsrath Nette, Auguste, geb. Wen⸗
denburg, in Cöthen,
3) der Frau Oberst Erdmann in Weimar,
4) dem Kaufmann Otto Weise zu Leipzig, b ö ber Frau Pastor Jensch, geb. Weise, zu Glauzig bei Zeitz, 1 6) der Frau Dr. Schrön, Clara, geb. Weise, zu Jena,
7) der Frau Helene Schurig, geb. Weise, zu Retz bei Düsseldorf,
sind ihre Rechte auf die für den Gutsbesitzer An⸗ dreas Franz Wendenburg in Beesenstedt auf dem Grundstück von Beesenstedt Band I. Blatt 55 des Grundbuchs eingetragenen oben erwähnten Forde⸗ rungen vorbehalten.
Eisleben, am 10. Februar 1894.
Eichner, b
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [68552] Bekanntmachung.
Auf Antrag der Synagogengemeinde in Schöneck ist heute folgendes Ausschlußurtheil erlassen:
Die unbekannten Rechtsnachfolger des verstor⸗ benen Kaufmanns Markus Mannheim und des ver⸗ storbenen Handelsmanns Hirsch Herzberg in Schöneck werden mit ihren Eigenthumsansprüchen an dem Grundstück Schöneck Band IV. Blatt 72 ausge⸗ schlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. 8 1
Schöneck, den 6. . 1894.
Königliches Amtsgericht. [68685] Oeffentliche Zustellung. 1““
Frau Albine Wilhelmine, verehel. Funke, verw. gew. Meusel, geb. Feustel, in Auma, zum Armen⸗ rechte zugelassen und vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Büttner in Gera, klagt gegen den vor⸗ maligen Strumpfwirker und Viehhändler Ernst
Herm Funke zu Auma, jetzt unbekannten Auf⸗
“ 1“
enthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem An⸗ trage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu trennen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des gemeinschaftlichen Land⸗ gerichts zu Gera (Reuß) auf den 25. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gera, den 17. Februar 1894.
Buckel, Gerichtsschreiber des gemeinschaftlichen Landgerichts.
[68683] Oeffentliche Zustellung.
Der G. Rickmers zu Helgoland, als gesetzlicher Vertreter des Dienstmädchens M. Koggel und deren unmündigen Sohnes Max daselbst, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Schwenck in Altona, klagt gegen den Erdarbeiter Andreas Hiesiger zu Cincinati, Staat Ohio U. S., Jorkstraße Nr. 25, Beklagten, wegen Alimente, mit dem Auftrage, Beklagten zu verurtheilen, an Kläger 50 ℳ Wochenbettskosten für Margaretha Koggel und jährlich 120 ℳ Alimente für deren unehelichen Sohn bis zu dessen 14. Lebens⸗ jahre zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur⸗mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Altona, Abth. III d., auf den 25. April 1894, Vormittags 11 Uhr. Zum
Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. —
Altona, den 16. Februar 1894. 8
Reimers,
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[68684] Landgericht Hamburg. Oeffentliche Zustellung. .
Die Fabrikanten Etzel & Frohne in Mühlhausen in Thüringen, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. R. L. Oppenheimer, Dr. P. Oppenheimer und Emil Behrens, klagen gegen den Kaufmann C. A. E. Paetox, früher in Hamburg, Esplanade 31, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen vom Beklagten ge⸗ kaufter und empfangener Waaren, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 835 ℳ 65 ₰ nebst Zinsen, auch das Urtheil gegen klägerische Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und laden den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreites vor die Kammer 4 für Handelssachen des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf den 11. April 1894, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Hamburg, den 19. Februar 1894.
1 Sander, Gerichtsschreiber
des Landgerichts. Kammer 4 für Handelssachen. [68682] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Siegmund Schnell zu Görlitz, ver⸗ treten durch den Justiz⸗Rath Sprink daselbst, klagt gegen den Maurerpolier Wilhelm Michael, früher in Bautzen wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 337,50 ℳ, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung des Beklagten auf Zahlung von 337,50 ℳ Zinsen bei Vermeidung der Zwangsvoll⸗ streckung in das Grundstück Nr. 2853 zu Görlitz und in das übrige Vermögen desselben, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Görlitz auf den 22. Mai 1894, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Görlitz, 17. Februar 1894.
Kühn, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgericht
[68686] Oeffentliche Zustellung.
Der Hoflieferant F. H. Fonhoff in Berlin, Unter den Linden 43, vertreten durch den Rechtsanwalt Schönfeld in Berlin, klagt gegen den früheren Fähnrich Botha Wehmeyer, unbekannten Aufent⸗ halts, wegen der dem Beklagten auf vorherige Be⸗ stellung vom Kläger in den Jahren 1892 und 1893 gelieferten Kleidungsstücke für zusammen 910 ℳ 40 ₰ mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 910 ℳ 40 ₰ nebst 6 % Zinsen seit 1. März 1893 zu verurtheilen und das Ürtheil gegen Sicherheits⸗ leistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen “ des Rechtsstreits vor die 6. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 59, Zimmer 91, auf den 26. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 15. Februar 1894.
Hartwig, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 6 [68687] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Hugo Baruch & Cie. Commandit⸗ esellschaft in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt in Dresden, klagt gegen den vorm. Hof⸗ schauspieler Emil von der Osten, früher in Dresden, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 386 ℳ For⸗ derung für auf vorherige Bestellung im April und Mai 1892 käuflich Feredert erhaltene Waaren, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Be⸗ zahlung von 386 ℳ sammt Zinsen zu 6 % vom
20. Mai 1892 ab zu verurtheilen, das Urtheil auch ““ ͤa“
8