1894 / 46 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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des Bebauens erhalten. Da, wo keine bebaute Ortschaft ist, wird die Kohle ruhig gewonnen, und der Herr Vorredner wird eine ganze Menge von Stellen in Oberschlesien finden, wo die Oberfläche und eeinzelne Gebäude zu Bruch gebaut sind. Man könnte vielleicht auch die Frage aufwerfen: muß der Kohlenbergbau beschränkt werden im Interesse der Oberfläche? Ich verneine sie; aber wenn man über⸗ haupt an eine Aenderung denkt, so liegt die Frage nahe: was ist er⸗ heblicher: die Schmälerung des Abbaues der Kohle oder die Benach⸗ theiligung der Oberfläche? Mir scheint keine Veranlassung zu einer esetzlichen Maßnahme vorzuliegen. Abg. Gothein (fr. Vg.): Das ist dort geschehen, wo die Kohlenwerke auch dem Grundbesitzer gehörten; an anderen Stellen aber haben sich die Grundbesitzer zum Schaden der Kohlenwerke ge⸗

weigert, feste Bebauungspläne aufzustellen. 8 Die einmaligen Ausgaben werden bewilligt.

Schluß 1 ¼ Uhr. Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr.

Statistik und Volkswirthschaft.

Zum deutsch⸗russischen Handelsvertrag.

Die gestern an dieser Stelle mitgetheilte, im Deutschen Handels⸗ tag eingebrachte Resolution zu Gunsten des Handelsvertrags ist nach kurzer Diskussion von der Versammlung einstimmig angenommen worden.

Eine auf Einladung der Bromberger Handelskammer am 20. d. M. u Bromberg abgehaltene Versammlung von Industriellen, Kaufleuten,

dwirthen und Gewerbetreibenden des Re gierungsbezirks Brom⸗ berg beschloß eine Erklärung, in der es am Anfang heißt: „Die beiden Nachbarreiche, Deutschland und Rußland, sind in gleicher Weise und in hervorragendem Maße auf den gegenseitigen Austausch ihrer Erzeugnisse angewiesen. Die vortheilhafte Wechselwirkung eines derartigen nachbarlichen Handelsverkehrs ist eine der Hauptbedingungen für die gedeihliche Entwickelung aller Gewerbezweige, auf welche von Natur aus die Bevölkerung der ostdeutschen Grenzgebiete in ihrer Erwerbsthätigkeit beschränkt ist.“ Die Erklärung schließt dann: „Der auf zehn Jahre festgelegte Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen Deutschland und Rußland ermöglicht wieder geregelte Verkehrsbeziehungen und einen leichteren, freien und gesicherten Güteraustausch mit Rußland. Die Versammlung ist somit der festen Ueberzeugung, daß infolge des Handelsvertrags ... sich die gesammte Wirthschaftslage des hart⸗ bedrängten deutschen Ostens wieder bessern, der Handel seine frühere Bedeutung, die Industrie ein aufnahmefähiges Absatzgebiet wieder⸗ gewinnen und das darniederliegende Transportgewerbe sich wieder heben wird. Aus diesen Gründen ist die Versammlung der bestimmten Er⸗ wartung, daß der Reichstag dem Vertrage die Zustimmung er⸗ theilen wird.“

Die Handelskammer zu Göttingen hat sich, wie der „Mgdb. Ztg.“ berichtet wird, in ihrer letzten Plenarversammlung über den deutsch⸗russischen Handelsvertrag dahin ausgelassen, sie erblicke in dem Abschluß eines Handelsvertrags zwischen dem Deutschen Reich und Rußland auf die Dauer von zehn Jahren ein Ereigniß von weittragendster wirthschaftlicher und politischer Be⸗ deutung. Werde Handelsvertrag Gesetz, so hörten die schweren Schädigungen des gegenwärtig herrschenden Zollkriegs auf, und es stehe mit Bestimmtheit zu erwarten, daß sich zwischen den beiden großen Nachbarreichen gedeihliche Handelsbeziehungen entwickeln werden, die auch in politischer Beziehung für die Erhaltung des Frie⸗ dens von Bedeutung sind

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Der Gesammtverband deutscher Verpflegungs⸗ Stationen

u“ digsor dieien

hielt heute im Herrenhause unter Vorsitz des Ober⸗Präsidenten Studt⸗

Münster seine Jahresversammlung ab. Aus dem Ministerium des Innern war ein Kommissar entsandt. Die Delegierten erstatteten zu⸗ nächst Bericht über den Gang der Stationssache in ihren Bezirken. Danach bestanden in Bayern 1893 303 Naturalverpflegungsstationen; darunter 139 mit Arbeitsleistung, unterstützt wurden 674 000 Personen mit 284 000 Kosten. Das vollständige Stationsnetz Badens um⸗ faßt 75 Stationen, in denen 121 000 Personen mit 55 600 ver⸗ pflegt wurden. In Braunschweig ist der Stand der Stationen un⸗ verändert geblieben, dasselbe gilt von den hohen Kosten. In Hessen⸗Nassau ist die Zahl um †¼, die Zahl der Gäste um ½ gegen das Vorjahr gestiegen. In Mecklenburg⸗Strelitz bestehen 6 Stationen, seit Juli v. J. ist ein Rückgang in der Zahl der Gäste eingetreten infolge verschärfter Maßnahmen. In Brandenburg ist die Zahl der Stationen auch im letzten Jahre erheblich zurückgegangen, seit dem 1. April 1893 sind 21 Stationen geschlossen worden, sodaß zur Zeit nur noch 105 Stationen in der Provinz bestehen. Die Kosten haben sich trotzdem von 228 000 auf 262 000 erhöht. In

osen bestehen noch etwa 20 Stationen ohne Arbeitsleistung. Im ostthüringischen Verbande bestehen 32 Stationen mit 118 000 Gästen und 88 000 Kosten im letzten Jahre. Die Versammlung beschäftigte sich sodann mit Abänderungen der Wander⸗ und Arbeits⸗ ordnung. Vom Verband Hessen⸗Nassau lag der Antrag vor, die Bundesregierung um Beschleunigung der gesetzlichen Regelung des Verpflegungswesens zu ersuchen. Auch die Frage einheitlicher statistischer Aufnahmen war der Versammlung unterbreitet.

Die Vereinigung der Steuer⸗ und Wirthschafts⸗

reformer ““ setzte gestern ihre Verhandlungen fort. Zunächst wurde der in Ausschüssen vorberathenen Verschmelzung der Vereinigung mit dem Kongreß deutscher Landwirthe die Zustimmung ertheilt unter folgenden Modalitäten: a. Der Kongreß deutscher Landwirthe wird mit Schluß des Jahres 1893 in die Vereinigung der Steuer⸗ und Wirthschaftsreformer übergeführt. b. Die Mitglieder des Kongreß⸗ ausschusses werden sämmtlich Mitglieder des Ausschusses der Vereinigung der Steuer⸗ und Wirthschaftsreformer. c. Das Vermögen des Kongresses deutscher Landwirthe geht auf die Vereinigung der Steuer⸗ und Wirth⸗ schaftsreformer über. Es erfolgte hierauf die Neuwahl des Gesammt⸗ ausschusses. Die alten Mitglieder wurden wiedergewählt. Der 22S. wird von Graf Mirbach⸗Sorquitten und Freiherr von Manteuffel⸗ Krossen für die folgenden zwei Jahre alternierend geführt.

Sodann berichtete der Landtags⸗Abgeordnete von Mendel⸗ Steinfels (Halle) über die Entwickelung des wirthschaft⸗ ichen Lebens in Deutschland seit 1890 und schlug im An⸗ chluß an seinen Vortrag eine Resolution vor, die sich gegen die seit 1890 verfolgte Wirthschaftspolitik (insbesondere die Handelspolitik) richtet und angenommen wurde. Eine andere ähnliche Resolution on Dr. Hahn⸗Osten fand gleichfalls Annahme. Weiter wurde die Frage behandelt: „Die Ereignisse des letzten Jahres im Gebiete der Silberfrage, deren Wirkung auf die Währungsverhältnisse unter besonderer Berücksich⸗ tigung der Staatsschulden“, und im Anschluß hieran, nachdem Professor Adolf Wagner, Graf Mirbach, von Schalscha (Frohnau) gesprochen, eine von Herrn Dr. Arendt vorgeschlagene Resolution zu Gunsten der Wiederherstellung des Silberwerths und der Einführung der internationalen Doppel⸗ währung angenommen und zugleich ein Beschluß gefaßt gegen die e einseitig zusammengesetzte Kommission zur Prü⸗ fung der Währungsfrage, worin der Erwartung Ausdruck egeben wird, da durch Vermehrung der Zahl der Enquéte⸗Mitglieder den Pflichten der Unparteilichkeit nachge⸗ kommen werde, andernfalls den silberfreundlichen Mitgliedern der Enquste anheimgegeben wird, „durch ihren Austritt aus derselben gegen die Bevorzugung der Goldwährungspartei seitens der Reichs⸗ regierung Protest zu erheben.“ Mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser wurden die Verhandlungen geschlossen.

Zur Arbeiterbewegung. 2 .

In Großenhain (Sachsen) ist, wie im „Vorwärts“ wird, in der Fabrik von Gebr. Naundorf ein Ausstand sämmt⸗ licher Weber und Weberinnen ausgebrochen. Als Grund des Ausstands wird Lohnkürzung angegeben. 1

Aus Wien meldet ein Wolff'sches Telegramm: Die 21 Volks⸗ versammlungen, welche die sozialdemokratische Partei aus Anlaß des heutigen Zusammentretens des Reichsraths zu Gunsten der Wahlreform in sämmtlichen Bezirken und in der Um⸗ sebung Wiens gestern veranstaltete, nahmen eine gleichlautende Ent⸗ schließung an, in wel das allgemeine Wahlrecht verlangt wird. Sämmtliche Versammlungen, mit Ausnahme einer, die aufgelöst wurde, verliefen ruhig.

Literatur.

Gesetze, Verordnungen ꝛc. 3

Das Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891 mit den Ausführungsvorschriften des Reichs und Preußens, erläutert von Max Joöl, Justiz⸗Rath in Berlin. Pr. 6 Carl Heymann’s Verlag in Berlin. Dies Werk enthält zunächst eine übersichtliche Darstellung der Entstehungsgeschichte des neuen Gesetzes und sodann den Text des Gesetzes mit ausführlichem Kommentar. Im Anhang iee die Ausführungsbestimmungen mitgetheilt. Ein Sachregister er⸗ eichtert den praktischen Gebrauch.

Rechts⸗ und Staatswissenschaft.

Kr. Kommentar zum Allgemeinen deutschen Handels⸗ gesetzbuch. Herausgegeben von Dr. Ernst Sigismund Puchelt, weiland Reichsgerichts⸗Rath. Vierte vermehrte und durchgese ene Auf⸗ lage, bearbeitet von R. Förtsch, Reichsgerichts⸗Rath. Leipzig 1894, Roßberg'sche Buchhandlung. Die vorliegende 13./14. Lieferung führt von Art. 347 bis zum Schluß des Buches 4 und bringt bereits den Anfang des Sachregisters. Da das Seerecht ausgeschlossen bleibt, so wird mit Lieferung 15 das Werk abgeschlossen vorliegen. Bei der Anzeige der früheren Lieferungen ist bereits hervorgehoben, welche Umgestaltung die Puchelt'sche Bearbeitung in der neuen Auflage erfahren hat. Die vierte Auflage erörtert systematisch unter um⸗ sichtiger Benutzung der Literatur und älterer Rechtsprechung bei vor⸗ sichtiger Kritik; so verdient das Werk den Namen eines Kommentars. Möge dasselbe eine weitere Verbreitung finden; die Anerkennung ist gesichert. Fr. Wider die Berufung. Ein Mahnwort zur Novelle der Strafprozeßordnung, von Dr. M. Stenglein, Reichsgerichts⸗Rath. Berlin 1894, Otto Liebmann, S. 42. 0,80 ℳ. Bevor der dem Bundesrath vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozeß⸗ ordnung („Reichs⸗Anzeiger“ vom 18. v. M. Nr. 15), veröffentlicht worden war, hatte bereits der Reichsgerichts⸗Rath C. Freiherr von Bülow seinen Widerspruch gegen die Einführung der Berufung in Strafsachen eingehend begründet, und ist diese Schrift „Die Reform unserer Strafrechtspflege“ (Berlin 1893, Carl Heymann's Verlag) an dieser Stelle eingehend besprochen worden. Nach Veröffentlichung der Novelle hat nun ein anderes Mitglied des Reichsgerichts, welches seit 1849 im praktischen Justizdienst fast ausschließlich als Kriminalist, als Vertheidiger, als Staatsanwalt in allen Instanzen und als Richter thätig war, sich mit Schärfe und Offenheit gegen das in Aussicht genommene Rechtsmittel in der vorliegenden Schrift ausge⸗ sprochen. Instanz freigesprochen, in zweiter Instanz verurtheilt wird? Glaubt man, die öffentliche Meinung werde das als richtig aner⸗ kennen, diese sentimentale öffentliche Meinung, die stets geneigt ist, im Angeklagten einen unschuldig Verfolgten zu erblicken? Es wird dagegen dieselbe Agitation entstehen, wie jetzt zu Gunsten der Berufung. Wollte man vielleicht dann die Berufung ebenso rasch wieder über Bord werfen, wie jetzt die einmalige Prüfung der That⸗ sachen?“ Möge hiermit Anregung gegeben sein, den in den Schriften von von Bülow und Stenglein scharf und bestimmt ausgesprochenen Gedanken und die anderweit vorgeschlagenen Besserungsmittel auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen.

Die Praris des Reichsgerichts in Zivilsache Bearbeitet von A. Bolze, Reichsgerichts⸗Rath. Leipzig 1894, A. Brockhaus. Bd. 16 dieser Sammlung liegt vor. (8. S. 461, geh. 6 ℳ, geb. 7 ℳ) In bewährter systematischer Anordnung ist durch Entnahme von 796 Sätzen über die neueste Rechtsprechung der Zivilsenate des Reichsgerichts berichtet. Wie den Mitgliedern dieses Gerichtshofes, so ist auch den Instanzgerichten und den Anwälten die Zusammenstellung unentbehrlich. Die Ausdauer und die Mühe des Bearbeiters findet allgemeine Anerkennung, mag auch der wissenschaft⸗ liche Werth der Registrierung angefochten werden. Wünschenswerth wäre es, wenn ein Verzeichniß des Tages der Urtheile beigefügt würde, damit man hiernach nachschlagen kann. Da die Sammlung stets sofort in Gebrauch genommen wird, so sollte die Versendung nur im Einband erfolgen.

Das Recht der Arbeiterversicherung, für Theorie und Praxis systematisch dargestellt von Dr. Heinrich Rosin, ordent⸗ lichem Professor für Staatsrecht und deutsches Recht an der Universität Freiburg i. B. Erster Band in drei Abtheilungen. Berlin, Verlag von J. Guttentag, 1890 1893. Das gesammte Werk soll in zwei Bände zerfallen. Der Erste Band, welcher die reichsrechtlichen Grundlagen der Arbeiterversicherung in drei Abtheilungen von zu⸗ sammen 53 Druckbogen behandelt, liegt jetzt abgeschlossen vor; der Zweite Band soll in gleichfalls drei Theilen die Kranken⸗, Unfall⸗ sowie die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung zur Einzeldarstellung bringen. In dem Ersten Band werden die allgemeinen Grundlagen und Grundbegriffe der „sozialpolitischen Gesetze“ zusammengefaßt und theoretisch entwickelt. In der Einleitung wird zunächst eine gedrängte Uebersicht über die Entwickelung der sozialpolitischen Reichs⸗Gesetz⸗ gebung gegeben und sodann die Entstehung und Anwendung des Rechts auf dem Gebiet der Arbeiterversicherung behandelt; es folgt das „Recht der wirthschaftlichen Grundlagen“. Die zweite Abtheilung behandelt die sozialpolitische Fürsorge (gesetzliche Systematik der Für⸗ sorgegründe, das Fürsorgerecht und den Fürsorgeanspruch); die dritte Abtheilung die sozialpolitischen Lasten, die Versicherungsordnung (sozialpolitische Sonderverbände, sozialpolitische Sonderbehörden). Wenn sich die Fertigstellung des Ersten Bandes durch drei Jahre hindurch verzögert hat, so sind daran zumeist die langhingezogenen Verhandlungen über die Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes schuld. Demgemäß ist auch die am 1. Januar 1893 in Kraft ge⸗ tretene Novelle vollständig zur Darstellung des Rechts der Arbeiter⸗ versicherung benutzt. Das Werk ist ein rechtswissenschaftliches: klare und in einem durchsichtigen Systeme zusammengefaßte Darstellung des juristisch eingehend durchdachten geltenden Rechtsstoffs ist erstrebt und wohl auch erreicht worden. Eine Aufgabe nach der Richtung der Gesetzgebungspolitik war der Arbeit gerade im Interesse ihres rechtswissenschaftlichen Charakters nicht gestellt worden. Da⸗ gegen ist überall, wo das Verständniß des geltenden Rechts es erforderte, den gerade bei der sozialpolitischen Gesetzgebung so wichtigen wirthschaftlichen Grundlagen unserer Rechts⸗ und Gesell⸗ schaftsordnung die volle Aufmerksamkeit zugewendet worden. Mit Rücksicht auf die Bedürfnisse der Praxis sind überall die Materialien der Gesetzgebung eingehend verwerthet, die Entscheidungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden, der Reichs⸗ und Landes⸗Versicherungsämter umfassend benutzt und gewürdigt worden. Das Werk ist ein hervor⸗ ragendes Zeugniß von Gelehrsamkeit wie von fruchtbater geistiger Arbeit auf einem schwierigen, bisher noch wenig angebauten neuen Gebiet.

Das Feirfaliberfibeeessteeh. dessen Ent⸗ stehungsgeschichte und System, dargestellt von Dr. jur. Robert Privatdozent an der Universität München. Dresden, Ver⸗ ag von Georg Uertz. Mit dem soeben erschienenen dritten Bande, der 4 kostet, liegt das Werk abgeschlossen vor. Es ist eine systema⸗ tische Darstellung des Unfallversicherungsrechts und behandelt im dritten Bande die Verwaltung der Berufsgenossenschaften (Vermögens⸗ verwaltung, Aufbringung der Mittel, Unfallverhütung, Strafrecht der Berufsgenossenschaften und die Betriebsüberwachung) sowie die Sonder⸗ behörden der Unfallversicherung. Das Werk läßt in die Organisation

n. F.

„Was wird wohl so fragt er die Folge sein, wenn

des ““ und des Rechts der Versicherung einen kiefen

Einblick thun und wird den Männern der Wissenschaft wie der Praxis willkommen sein. ,

—, Das internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr, vom 14. Oktober 1890. Erläutert von Dr. jur. Georg Eger, Regierungs⸗Rath und Justitiar der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion zu Breslau. Drittes Heft, Preis 4 Carl Heymann’'s Verlag. Die zwei ersten Hefte sind schon früher angezeigt worden. Das dritte Heft behandelt die Art. 29 bis 43 des Uebereinkommens. Der Kommentar ist umfangreich und dient wissenschaftlichen wie praktischen Zwecken.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 21. d. M. gestellt 11 396, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. In Oberschlesien sind am 20. d. M. gestellt 3962, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

Der Ausschuß zur Vorbereitung des Abschlusses des rheinisch⸗ westfälischen Walzwerkverbandes hat, wie die „Köln. 3.“ meldet, gestern beschlossen, seine Thätigkeit einzustellen, weil es ihm nicht gelungen ist, mit einigen größeren Werken, unter denen die „Westfälische Union“ in Hamm, die Gewerkschaft „Deutscher Kaiser“ in Hamborn und die „Gute Hoffnungshütte“ in Oberhausen genannt werden, eine Verständigung zu erzielen.

Die nächste Börsenversammlung zu Essen findet am 26. Februar im „Berliner Hof“ statt.

Der Aufsichtsrath der Sächsischen Bank beschloß, der am 19. März einzuberufenden Generalversammlung eine Dividende von

6 % vorzuschlagen.

Magdeburg, 21. Februar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 % —,—, neue 13,80, Kornzucker erkl. 88 % Rendement —,—, neue 13,20, Nachprodukte exkl., 75 % Rende⸗ ment 10,60. Ruhig. Brotraffinade I. 26,00, Brotraffinade II. 25,75, Gem. Raffinade mit Faß 26,25, Gem. Melis I., mit Faß 24,75. Ruhig. Rohzucker. I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. Februar 13,10 Gd., 13,20 Br., pr. März 12,90 bez., 12,92 ½ Br., pr. April 12,85 Gd., 12,90 Br., per Mai 12,90 bez., 12,92 ½ Br. Behauptet.

Frankfurt a. M., 21. Februar. (W. T. B.) Wie der „Frankf. Ztg.“ aus Paris gemeldet wird, hat die Banque de Paris 20 Millionen Mark rumänischer Rente von einem deutschen Konsortium übernommen.

Frankfurt a. M., 22. Februar. (W. T. B.) Die „Frkf. Ztg.“ meldet aus Wien: Die österreichische Südbahn hat der Regierung ein Projekt für die Konversion der 5 % Prioritäten zur Genehmigung überreicht.

Bremen, 21. Februar. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum⸗ Borse.) Stetig. Loko 4,85 Br. Baumwolle. Ruhig. Upland middling, loko 39 ¾ 4. Schmalz. Fest. Wilcox 40 ½ ₰, Armour shield 40 ₰, Cudahy 41 ½ ₰, Fairbanks 35 4A. Speck. Fest. Short clear middl. loko 36 ½, Februar⸗Abladung 37. Wolle. Umsatz: 83 Ballen. Taback. Umsatz: 123 Faß Kentucky.

Wien, 21. Februar. (W. T. B.) Ein autoritatives Com⸗ muniqué bestätigt, daß die Kommission für die Wiener Ver⸗ kehrsanlagen unter Vorsitz des Handels⸗Ministers beschlossen hat, die Durchführung der Anleihebegebung für den Bau⸗ bedarf der Jahre 1894 und 1895 der Gruppe Unionbank⸗ Mendelssohn u. Comp. zu übertragen, wobei die Auflage der Titres zur öffentlichen Subskription in möglichst weit⸗ gehendem Umfange vorgesehen ist. Bezüglich der Abnahme der An⸗ leihetitres ist eine dahin gehende Vereinbarung getroffen worden, daß der Kommission aus der sofortigen Begebung der zur Emission ge⸗ langenden 40 Millionen Gulden keine Interkalar⸗Zinsenverluste er⸗

wachsen.

Der Uebernahmekurs der 4 % Anleihe von 40 Millionen Gulden für Verkehrsanlagen beträgt der „N. Fr. Pr.“ zufolge 96 ½ %.

Wien, 22. Februar. (W. T. B.) Ausweis der Südbahn in der Woche vom 12. Februar bis 18. Februar 754 816 Fl., Minder⸗ einnahmne 25 446 Fl.

Die Brutto⸗Einnahmen der Orientbahnen betrugen in der 3. Woche (vom 15. Januar bis 21. Januar 1894) 179 242,22 Fr., Zunahme gegen das Vorjahr 75 571,10 Fr. Seit Beginn des Be⸗ triebsjahres (vom 1. Januar bis 21. Januar 1894) betrugen die Bruttoeinnahmen 502 409,69 Fr., Zunahme gegen das Vorakr 129 875,75 Fr.

London, 21. Februar. (W. T. B.) An der Küste 2 Weizen⸗ ladungen angeboten.

96 % Javazucker loko 15 ¾ ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 13 bis 13 x. Chile⸗Kupfer 41 ¾, pr. 3 Monat 42 ⅞.

St. Petersburg, 21. Februar. (W. T. B.) Heute früh start der Hofmakler Falcke.

Bern, 21. Februar. (W. T. B.) In Ausführung des Be⸗ schlusses der Bundesversammlung bestimmte der Bundesrath, ein Anlehen von 20 Millionen Franks zu emittieren. Das An⸗ lehen trägt das Datum vom 20. Februar 1894 und wird eingetheilt in 20 000 Obligationen, lautend auf den Inhaber, à 1000 Fr., ber⸗ zinslich zu 3 ½ % durch halbjährliche Kupons, zahlbar Ende März und September. Die Bedingungen der Amortisation und der Auf⸗ kündigung durch den Bund sind so aufzustellen, daß den Titel⸗ inhabern ein zehnjähriger Besitz der Titel gesichert bleibt; das ganze Anlehen muß bis Ende März 1918 zurückgezahlt sein. Was die Be⸗ gebung des Anlehens anbetrifft, hat der Bundesrath den Vertrag ratifiziert, der zwischen dem Finanzdepartement und nachstehenden, zu einem Syndikat zusammengetretenen Banken abgeschlossen worden ist: Schweizerische Kreditanstalt in Zürich, Basler Bankverein, Basler Handelsbank, Kantonalbank in Bern, Banque de Paris et des Pays-Bas in Genf, Union Financière in Genf, Banque Cantonale Vaudoise in Lausanne und Eidgenössische Bank. Die Subskriptions⸗ bedingungen werden demnächst bekannt gegeben werden. 8—

Amsterdam, 21. Februar. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 52. Bankazinn 43 ½. 1

Washington, 21. Februar. (W. T. B.) Der Bericht der Finanzkommission des Senats über die Tarifvorlage ist bisher noch nicht vorgelegt worden. Durch die aus dieser Verzögerung entspringende Ungewißheit ist eine Stagnation im Handel der Ver⸗ einigten Staaten eingetreten. 1

New⸗York, 21. Februar. (W. T. B.) Die Börse er⸗ öffnete ruhig, im weiteren Verlaufe herrschte angenehmere Stimmung vor; der Schluß war ruhig. Der Umsatz der Aktien betrug . Stück. Der Silbervorrath wird auf 185 000 Unzen geschätzt. Weizen anfangs schwach. und fallend auf lebhafte Verkäufe fur lokale und auswärtige Rechnung, sowie auf schwächere Kabelberichte, dann lebhafte Reaktion auf rege Kauflust und Deckungen der Baissiers, später wieder fallend auf mattere Auslandsnachrichten. Schluß stetig. Mais einige Zeit steigend nach Eröffnung, später Reaktion au reichliches Angebot. Schluß träge. Morgen Feiertag.

Chicago, 21. Februar. (W. T. B.) Weizen anfangs steigend auf festere ausländische Märkte und Kaufordres, später fallend au lebhafte Verkäufe. Mais schwächte sich nach Eröffnung etwas ab,

Schluß stetig. Morgen Feiertag.

Verkehrs⸗Anstalten. 9

8 amburg, 21. Februar. (W. T. B.) Hamburg⸗Ameri⸗ ton s Packetfahrt⸗Aktien⸗Gesellschaft. Die Postdampfe⸗ „Rhaetia⸗“ und „Hungaria⸗ haben heute Morgen Lizar passiert. Der Postdampfer „Russia“ und der Postdampfer „Albingia“ sind heute in St. Thomas eingetroffen. 1

London, 21. Februar. (W. T. B.) Der Union⸗Dampfe

„Trojan“ ist heute auf der Heimreise von Lissabon abgegangen.

1 1. Untersuchungs

168882]

gs⸗Sachen. 2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl. 3. Uafall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4 Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen Xc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher

6. gommandit⸗Sef ell rien Akti en⸗ 8 8 7. Erwerbs⸗ und Llcasen . esüilti Anz ger 8. Niederlassung ꝛc. von wälten. * 9. Bank⸗Ausweis

. e. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[688641] Steckbriefs⸗Erledigung.

Der am 8. November 1882 hinter den Kaufmann Julins Friedrich August Nicolai aus Potsdam in den Akten J. 1672/83 erlassene und unter dem 19. Oktober 1887 erneuerte Steckbrief ist erledigt.

Potsdam, den 16. Februar 1894.

Königliche Staatsanwaltschaft.

[68881] Beschluß.

Auf Antrag der Königlichen wird gegen:

1) Ackerer Franz Josef Karl Schulte aus Lich⸗ tringhausen, geboren am 25. Juli 1870, zuletzt in Lichtringhausen,

2) Metzger Egon Hesse aus Rieflinghausen, ge⸗ boren am 6. Mai 1871, zuletzt in Rieflinghausen,

3) Fabrikarbeiter Hermann Stiun aus Meggen, geboren am 4. März 1871, zuletzt in Meggen,

4) Albert August Arnold Schreier aus Förde, geboren am 24. November 1871, zuletzt in Förde,

5) Peter Gustav Brüggemann aus Kruberg, geboren am 16. Januar 1871, zuletzt in Kruberg,

6) Schreiner Bernhard Jung aus Rahrbach, ge⸗ boren am 15. Juni 1871, zuletzt in Rahrbach,

7) Johann Clemens Spiekermann aus Heins⸗ berg, geboren am 28. September 1871, zuletzt in

insberg,

8) Heinrich Kaufmann aus Würdinghausen, ge⸗ boren am 25. April 1871, zuletzt in Würdinghausen,

wegen Vergehens gegen § 140 St.⸗G.⸗B. das Hauptverfahren vor der Strafkammer bei dem Königlichen Amtsgerichte zu Siegen eröffnet. Zu⸗ gleich wird das im Deutschen Reiche befindliche Ver⸗ mögen der Angeklagten zur Deckung der dieselben möglicherweise treffenden Geldstrafe und der Kosten in Höhe von je 500 mit Beschlag belegt.

Arusberg, 22. Januar 1894.

Königliches Landgericht. Strafkammer III.

Schneidewind. Brisken. Schwemann. Beschluß.

Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird gegen die Militärpflichtigen:

1) Bernhard Berg, geboren am 8. Oktober 1870 zu Hallenberg, wohnhaft zuletzt dort,

2) David Oskner, geboren am 26. 1870 zu Rösenbeck, wohnhaft zuletzt dort,

3) Heinrich Schmidt, geboren am 27. September 1871 zu Elleringhausen, wohnhaft zuletzt dort,

4) Heinrich Bernard Körner, geboren am 188 1871 zu Hellmeringhausen, wohnhaft zuletzt

5) Wilhelm Meyer, geboren am 28. Juli 1871 zu Küstelberg, wohnhaft zuletzt dort,

6) Thadäus Piller, geboren am 3. August 1871 zu Beringhausen, wohnhaft zuletzt dort,

7) David Fischel, geboren am 8. Januar 1871 iu Giershagen, wohnhaft zuletzt dort,

8) Johann Hammerschmidt, geboren am 14. Ja⸗ nuar 1871 zu Bontkirchen, wohnhaft zuletzt dort,

9) Philipp Hermann Stauch, geboren am 1871 zu Messinghausen, wohnhaft zuletzt dort, .

10) Johann Fürstenberg, geboren am 1. De⸗ zember 1871 zu Rösenbeck, wohnhaft zuletzt dort,

11) Johann Bavptist Rozza, geboren am 30. Sep⸗ tember 1871 zu Rösenbeck, wohnhaft zuletzt dort,

12) Franz Josef Busch, geboren am 8. März 1873 zu Bruchhausen, wohnhaft zuletzt dort,

13) Kaufmann Julius Jakob Goldschmidt, ge⸗ boren am 7. Februar 1873 zu Brilon, wohnhaft zuletzt dort,

14) Josef Jakobi, geboren am 30. April 1873 zu Brilon, wohnhaft zuletzt dort,

15) Franz Heinrich Cappel, geboren am 14. Fe⸗ bruar 1873 zu Hallenberg, wohnhaft zuletzt dort, 16) Franz Anthe, geboren am 31. Mai 1873 zu Braunshausen, wohnhaft zuletzt dort, wegen Vergehens gegen § 140 St.⸗G.⸗B. das Hauptverfahren vor der Strafkammer des König⸗ lichen Landgerichts hierselbst eröffnet. Zugleich wird das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen der Angeklagten zur Deckrng der dieselben möglicherweise treffenden Geldstrafe und der Kosten in Höhe von je 500 mit Beschlag belegt. 140 St.⸗G.⸗B.)

Arnsberg, 22. Januar 1894.

Königliches Landgericht. Strafkammer III.

Schneidewind. Brisken. S

[68167]

In der Strafsache gegen:

Marg, Nikolaus, geb. 8. November Mandern,

Pepin, Oettingen,

Stander, Nikolaus, geb. 10. August Oettingen, zuletzt in Algringen,

Stourm, Johann Peter, geb. 11. Februar 1872 zu Breisdorf, Friseur, „Honba, Franz, geb. 8. Februar 1873 zu Katten⸗ hofen, Bäcker,

Goery, Hippolyt Andreas, geb. 20. September 1873 zn Oettingen, Bergmann,

Sonmer, Franz Josef, geb. 20. Oktober 1873 zu rsweiler, Handlungsgehilfe,

Welfringer, Ernst Nikolaus, geb. 26. September 1869 zu Rodenmachern,

Bourgeois, Franz Friedrich Heinrich, geb. 8. De⸗ zember 1870 zu Diedenhofen, Schüler,

Levy, Eugen, geb. 12. Dezember 1870 zu Dieden⸗ hofen, Metzger,

Pierron, Josef, geb. 4. April 1870 zu Gr.⸗ Moyeuvre,

Arnonld, Johann, geb. 15. Mai 1870 zu

ingen,

Bour gen. Haban, Emil, geb. 1. Dezember 1870 zu Hayingen,

1 Iosef geb. 13. April 1870 zu 8ce.

ert, Eugen, geb. 22. 870 zu Uki 5

Anprelchet, gen, geb Januar 1870 zu Ukingen

Eninger, O 87 deßendcfe Eugen Louis, geb. 10. Oktober 1873 zu d.Aquin, Franz Louis Thomas, geb. 4. August 1873 zu Gr.⸗ Royeuvre, b 8 88

Barthelemy, Justin, geb. 27. Januar 1873

roß· Moyeuvre, Bergmann 8.

11“

Staatsanwealtschaft

zember

Leopold Felix, geb. 23. Juni

Lamy, Augustin, geb. 19. März 1873 zu Gr.⸗ Movpyeuvre, Hüttenarbeiter,

Locnse, Emil Josef, geb. 10. November 18 1 v as 5

erry, Franz, geb. 4. Juni 3 zu Hayingen, Tagner, zul. in Ars a. M.,

Titenx, Eugen Anton, geb. 27. November 1873 zu Hayingen, Metzger,

Schweitzer, Carl Eugen, geb. 20. April 1873 in Lagrange, Gde. Monhofen, Handlanger, zuletzt zu Monhofen,

Cridel, Johann Peter August, geb. 9. April 1873 zu Schremingen,

Webert, Eugen, geb. 9. Dezember 1873 zu Schremingen,

Robinet, Felix, geb. 28. Januar 1873 zu Ukingen,

Aubert, Ludwig Josef, geb. 21. September 1873 zu Revingen, Gde. Wallingen, w

Picard, Edmund, geb. 13. August 1870 zu Luttingen, Metzger,

Velter, Franz, geb. 2. Januar 1873 zu Diesdorf,

Groffe, Carl, geb. 14. Oktober 1870 zu Fentsch,

Hurtu, Nikolaus Adrian, geb. 1. April 1870 zu

Lommeringen, Ackerer, 1 Jauchem, Carl, geb. 27. März 1870 zu Neun⸗ geb. 24. März 1870 zu

hauser, zul. in Hayingen,

Moupeurt, Gustav, Kneuttingen, Tagner, zul. in Oettingen,

Mauriame, Carl, geb. 13. November 1873 zu Neunhauser, Arbeiter,

Belling, Peter, geb. 12. Juli 1873 zu Russingen, Bergmann,

Mirquet, Franz Johann Ludwig, geb. 10. Fe⸗ bruar 1873 zu Bollingen, Knecht,

Windice, Leopold Heinrich, geb. 7. Juni 1873 zu Fentsch, Tagner,

Huart, Carl Juliane Anton, geb. 20. April 1873 zu Kneuttingen,

Descaurelles, Nikolaus Eugen, Knecht, geb. 2. Juni 1873 zu Lommeringen,

Bauc, Cölestin, geb. 17. Juli 1873 zu Neun⸗ auser, Bergmann,

Priscal, Eduard Nikolaus, geb. 26. August 1873 zu Neunhauser,

alle, wo nicht anders angegeben, in ihrem Ge⸗ burtsorte zuletzt wohnhaft gewesen, gegenwärtig ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Ent⸗ ziehung der Wehrpflicht, wird zur Deckung der die Angeklagten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens in Ge⸗ mäßheit der §§ 325, 326 Str.⸗Pr.⸗O. und § 140 Str.⸗G.⸗B., da die Beschlagnahme einzelner zum Vermögen der Angeklagten gehörigen Gegenstände nicht angängig erscheint, die Beschlagnahme des ge⸗ sammten im Deutschen Reiche befindlichen Ver⸗ mögens der Angeklagten angeordnet. 1

Metz, den 13. Februar 1894.

Kaiserliches Landgericht. Strafkamn

22 —— 73 zu˙

Aufgebote, Zustellung und dergl.

[68981] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 94 Nr. 3795 auf den Namen des Malermeisters Rudolf Bock und des Kaufmanns Robert Drachholz zu Berlin zu gleichen Rechten und Antheilen eingetragene, hierselbst in der Kol⸗ bergerstraße Nr. 15 belegene Grundstück am 12. Mai 1894, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 1,11 Reinertrag und einer Fläche von 4 a 75 qm zur Grundsteuer, indeß zur Gebäudesteuer noch nicht definitiv veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen, sowie besondere Kauf⸗ bedingungen können in der Gerichtsschreiberei, ebenda, Zimmer 41, eingesehen werden. Alle Real⸗ berechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grund⸗ buche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungs⸗ termin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge⸗ boten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten

Gebots nicht berücksichtigt werden und bei

theilung des Kaufgeldes gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurücktreten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grundstücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das ÜUrtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 12. Mai 1894, Nach⸗

11u“

2)

1

mittags 12 ½ Uhr, an Gerichtsstelle, wie oben,

verkündet werden. Berlin, den 14. Februar 1894. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.

[68978] 8 3

Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel und durch Abdruck in den Amtlichen Mecklenburgischen Anzeigen bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangs⸗ versteigerung des zur Konkursmasse des Gutsbesitzers Franz Pogge gehörigen Gutes Jasbetz c. p. Marien⸗ hof mit dem lebenden und todten Wirthschaftsinventar Termine

1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lierung der Verkaufsbedingungen am Montag, den 7. Mai 1894, Vormittags 11 Uhr,

2) zum Ueberbot am Dienstag, den 5. Juni 1894, Vormittags 11 Uhr,

3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grundstückzundlan die zur Jamobiliarmasse desselben

gehörenden Gegenstände am Montag, den 9. April 1894, Vormittags 11 Uhr,

44 2

Auslage der Verkaufsbedingungen zwei Wochen vor dem 7. Mai 1894 an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zum Konkursverwalter bestellten Herrn Rechtsanwalt Bürgermeister Tiedemann zu Malchow. Kaufliebhabern ist die Besichtigung des Grundstücks und des Inventars nach zuvoriger Meldung bei Herrn von Flotow auf Altenhof gestattet.

Röbel, den 19. Februar 1894. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsches Amtsgericht.

[68982]

In Sachen des Großköthers Wilhelm Appuhn zu Engelade, Klägers, gegen den Schlachtermeister Carl Vockel in Seesen, Beklagten, wegen Forderung und Subhastation, wird der auf den 25. Juni d. J. an⸗ beraumte Termin zur Versteigerung des beklagtischen Wohnhauses No. ass. 175 hieselbst, nachdem die Beschlagnahme klägerischerseits zurückgezogen ist, damit wieder aufgehoben.

Seesen, den 16. Februar 1894.

8 Herrzogliches Amtsgericht.

v. Rosenstern.

[68990] Aufgebot.

Der Werftarbeiter Wilhelm Reimer in Flensburg, Steinstraße Nr. 6, hat das Aufgebot des Spar⸗ kassenbuchs Nr. 37 333 der Flensburger Spar⸗ und Leihkasse in Flensburg über 107 94 ₰, lautend auf seinen Namen „Wilhelm Reimers’ (richtig Wil⸗ helm Reimer) beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 7. No⸗ vember 1894, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 20, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Fleusburg, den 17. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Brinkmann.

[68457] Aufgebot.

Auf den Antrag des Ackermanns Conrad Hecking aus Stemel wird der Inhaber des angeblich ver⸗ loren gegangenen Sparkassenbuchs der hiesigen städtischen Sparkasse Nr. 6707 über 900 90 ₰, ausgestellt für Conrad Hecking in Stemel, auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 2. August 1894 seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Neheim, 13. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht. [66836] Aufgebot.

Auf den Antrag des Schuhmachers Carl Unter⸗ mann von Willenberg wird der Inhaber des angeb⸗ lich verloren gegangenen Wechsels d. d. Willenberg, den 25. Januar 1892, über 150 ℳ, zahlbar am 1. Oktober 1892, ausgestellt vom Kürschnermeister Wilhelm Koslowski an eigene Order, acceptiert vom Kürschner Friedrich Koslowski in Willenberg, hier⸗ durch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Aufgebotstermin, den 9. Oktober 1894, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte anzumelden und den Wechsel vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Willenberg, den 31. Januar 1894.

Königliches Amtsgericht.

[55994] Aufgebot.

Der Kaufmann Paul Entz zu Rendsburg, ver⸗

treten durch den Rechtsanwalt Hems daselbst, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftloserklärung des von dem Antragsteller ausgestellten, auf Otto Wernich, hierselbst, Gerhofstraße 32, II., gezogenen, von letzterem acceptierten, auf Bülow & Moosengel zum Incasso indossierten, am 1. Oktober 1893 fällig ge⸗ wesenen Wechsels, groß 150,—. Der Inhaber der Urkunde wird daher aufgefordert, seine Rechte bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 29. Inni 1894, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hamburg, den 30. November 1893.

Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen.

(gez.) Tesdorpf Dr.

Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[69089] Aufgebot.

Es erfolgt hiermit das Aufgebot folgender Urkun⸗ den und Hypothekenposten:

1) Die angeblich verloren gegangene, aus der Schuldurkunde vom 30. Juni 1852 und dem Hypo⸗ thekenbuchsauszuge vom 16. Juli 1852 gebildete Hypothekenurkunde über 50 Thaler Darlehn, ein⸗ getragen für den Erzpriester Ludwig Markefka zu Myslowitz in Abth. III. Nr. 3 des den Bergmann Stephan und Anna, geb. Przylutzki, Kania'schen Eheleuten zu Brzezinka gehörigen Grundstücks Brze⸗ zinka Nr. 17 und öbertragen auf das Blatt des hiervon abgezweigten der Kattowitz'er Aktiengesell⸗ schaft für Bergbau und Eisenhüttenbetrieb zu Katto⸗ witz gehörigen Grundstücks Nr. 75 Brzezinka, durch Erbgang übergegangen auf den bischöflichen Stuhl zu Breslau und von letzterem am 21. Mai 1862 dem St. Joseph⸗Hospital zu Myslowitz abgetreten, auf Antrag der Grundstückseigenthümer, zum Zwecke der Kraftloserklärung der Urkunde behufs Löschung der Post;

2) die angeblich verloren gegangene, aus der Schuldurkunde vom 20. September 1872 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 25. September 1872 emr. Hypothekenurkunde über 250 Thaler Dar⸗ fehn, eingetragen für den Böttcher Ludwig Soßnierz zu Myslowitz in Abth. III. Nr. 3 des dem Ober⸗ kellner Carl 2 zu Krakau gehörigen Grund⸗ stücks Stadt2

sgroß 40 qm. in Anspruch. auf vorbezeichnete Parzelle Ansprüche erheben, werden

yslowitz Nr. 49, und am 3. August 1

1876 umgeschrieben auf die T verehelichte Ofensetzer Lompa, geborene rtz, zu Myslowitz, auf Antrag des Grundstückseigenthümers zum Zwecke 22 XX“ der Urkunde behufs Löschung er Post;

3) die angeblich durch Verbrennen vernichtete, aus dem Hypothekenbriefe vom 17. Mai 1873 und den beiden Schuldurkunden vom 22. April und 13. Mai 1873 gebildete Hypothekenurkunde über 100 Thaler Darlehn, eingetragen für den Bahgwärter Thomas zu Karf bei Beuthen O.⸗Ss in Abth. III. Nr. 1 des den Auszügler Vincent und Maryanna, geb. Cypionka, Nowak'schen Eheleuten zu Janow gehörigen Grundstücks Nr. 159 Schloß⸗Myslowitz, und am 13. September 1877 auf den Pfarrer Eduard Kleemann zu Myslowitz umgeschrieben und durch Zahlung am 11. November 1879 auf die da⸗ maligen Grundstückseigenthümer Thomas und Ma⸗ rwanna Guzik'schen Eheleute, jetzt deren Erben, welche die Löschung der Post bewilligt haben, übergegangen, auf Antrag der Grundstückseigenthümer, vertreten durch den Rechtsanwalt Mierzejewski zu Myslowitz, zum Zwecke der Kraftloserklärung der Urkunde be⸗ hufs Löschung der Post;

4) Folgender angeblich verloren gegangene

„Kuxschein des Gewerken

Grubenbesitzer Elias Perl zu Petersdorf bei

Gleiwitz, über dessen Seite 2 des Gewerkenbuchs eingetragenen des in Tausend Kurxe eingetheilten Steinkohlenberg⸗ werks

Susanne

im Mpo'lowitz'er Walde in dem O.⸗S., Regierungsbezirk Oppeln, bezirk Breslau.“

„In dem Gewerkenbuche des werks Susanne im Mvyolowitz'er ist der

Kreise Beuthen Ober⸗Bergamts⸗

Steinkohlenberg⸗ Wäͤlde Seite 2

Grubenbesitzer Elias Perl zu Petersdorf bei Gleiwitz als Eigenthümer von 250, in Worten: Zweihundert⸗ fünfzig Kuxen verzeichnet.

Ueber diese ganze Betheiligung ist demselben gegen⸗ wärtiger einziger Kuxschein ausgefertigt.

Urkundlich unter Siegel und Unterschrift.

Breslau, den 26. Oktober 1867.

(L. S.)

Königliche Berghypotheken⸗Kommission.

1 (gez.) Schnackenberg.)“ behufs Kraftloserklärung desselben auf Antrag des Bevollmächtigten legitimierter Elias Perl'scher Mit⸗ erben, Kaufmanns Herrmann Boehm zu Beuthen O.⸗Sa vertreten durch den Rechtsanwalt Kaiser da⸗ selbst;

5) die auf dem dem Schmied Andreas Czauderna zu Neu⸗Gacz gehörigen Grundstücke Nr. 4 Neu⸗Gacz Abth. III. Nr. 1 für Michael Czauderna aus dem Vertrage vom 13. Dezember 1859 resp. 10. Januar 1860 zufolge Verfügung vom 12. Januar 1860 ein⸗ getragene Hypothekenpost von 100 Thalern, welche angeblich, getilgt ist und im Grundbuche gelöscht werden soll,

auf Antrag des Grundstückseigenthümers.

Die unbekannten Inhaber der zu 1—4 bezeichneten Urkunden, sowie die unbekannten Rechtsnachfolger des zu 5 genannten Hypothekengläubigers Michael Czauderna werden aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine, und zwar hinsichtlich der Hypotheken⸗ urkunden zu 1— 3 und der Hypothekenpost zu 5 am 1. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, und hin⸗ sichtlich des Kurscheines zu 4 am 28. September 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte Terminszimmer Nr. 10 15 8 9 5 . 9 8 z9 ihre Rechte und Ansprüche anzumelden und die be⸗ zeichneten Urkunden vorzulegen, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Post werden ausgeschlossen werden und die Löschung derselben im Grundbuche erfolgen wird bezw. die Kraftloserklä⸗ rung der bezeichneten Urkunden erfolgen wird.

Myslowitz, den 1. Februar 1894.

Königliches Amtsgericht.

[68975] Bekanntmachung.

Die Zivilgemeinde Honnef nimmt das Eigenthum an der in der Gemeinde Honnef pelegenen, unter Artikel Nr. 1406 der Grundsteuermuütterrolle auf den Namen von Hermann Wierz zu Honnef eingetragenen Parzelle Flur 19, Nr. 1299/59, Am Rhein, Acker, Alle diejenigen, welche

aufgefordert, solche bis spätestens in dem auf den 21. April 1894, Vormittags 10 Uhr, anbe⸗ raumten Termine geltend zu machen, widrigenfalls die Eintragung der Zivilgemeinde Honnef als Eigen⸗ thümerin des Grundstückes in das Grundbuch er⸗ folgen wird. Königswinter, den 14. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. III.

[68989ö0) Aufgebot.

Die politische Gemeinde Mühlinghausen, gesetzlich vertreten durch den Amtmann Strosser in Milspe und den Gemeinde⸗Vorsteher Küper, vor Gericht vertreten durch den Rechtsanwalt Geilen zu Schwelm, hat das Aufgebot des Grundstücks Flur II. Nr. 271/14 neben Bicke⸗Berninghaus, Holzung, 17 a 90 qm groß, der Steuergemeinde Mäͤblinghausen zum Zweck der Berichtigung desselben auf den Namen der politischen Gemeinde Mühlinghausen beantragt. Diejenigen, welche Ansprüche oder Rechte an dieses Grundstück zu haben glauben, werden aufgefordert, dieselben spätestens in dem auf den 14. April 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte, Amtszimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und zu bescheinigen, widrigenfalls der Ausschluß aller Eigenthums⸗ prätendenten und die Eintragung des Besitztitels für die politis Gemeinde Mühlinghausen erfolgen wird, und ihnen überlassen bleiben muß, ihre An⸗ sprüche in einem besonderen Prozeß zu verfolgen.

Schwelm, den 6. Februar 189b4u49. Königliches Amtsgericht.

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