1894 / 47 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Feb 1894 18:00:01 GMT) scan diff

„Mara“ (Frau Pierson, Herren Philipp, Fränkel) sowie Leoncavallo's „Bajazzi“ (Frau Herzog, Herren Sylva, Bulß) zur Aufführung. Die Kapellmeister Herren Dr. Muck und Sucher dirigieren. Zwischen den Opern wird das Ballet „Slavische Brautwerbung“ (Damen dell'Era, Urbanska) gegeben. Die vierte Aufführung von Leoncavallo's „Medici“ fand, wie die drei vorhergehenden, vor ausverkauftem Hause statt.

Im Königlichen Schauspielhause findet morgen die erste Aufführung des Lustspiels „Der Jourfix“ von Hugo Lubliner statt. (Besetzung: Buchholz: Herr Oberländer, Adele: Frau Kahle, Martin: Herr Hertzer, Hedwig: Fräulein von Mayburg, Dr. Volkart: Herr Klein, Sophie: Fräulein Lindner, Botuschany: Herr Vollmer, Dr. Müller: Herr Keßler, Dr. Klemm: Herr Link, Ottokar: Herr Arndt, Schumann: Herr Hartmann, Blume: Herr Eichholz, Frau Blume: Fräulein Abich, Fräulein Blume: Fräulein

lan, Fräulein Eckhof: Fräulein Richter). Zum Schluß wird Ernst icherr’s Lustspiel „Post festum“ gegeben.

Im Berliner Theater, welches morgen eine Aufführung von Shakespeare⸗Bulthaupt'’s „Timon von Athen“ bringt, geht, wie bereits gemeldet, am Sonnabend Brachvogel's „Narciß“ in der neuen Ein⸗ studierung erstmalig in Scene. Ludwig Barnay spielt die Titelrolle, Marie Pospischil die Pompadour, Charlotte Boch die Quinault und Ludwig Stahl den Choiseul. In derselben Besetzung wird „Narciß“ am Sonntag Abend wiederholt; am Sonntag Machmittag kommt zu ermäßigten Preisen Wichert's Schauspiel „Aus eignem Recht“ zur Dar⸗ stellung. Die Abendvorstellungen beginnen jetzt ausnahmslos um 7 ½ Uhr.

Jenny Groß und Emanuel Reicher haben nach einem Ueberein⸗ kommen mit der Direktion des Lessing⸗Theaters auf ihren ver⸗ tragsmäßigen Gastspielurlaub für diesen Winter Verzicht geleistet, um den Erfolg des Lustspiels „Madame Sans-Gêne“ nicht durch ihre Gastspielreisen zu unterbrechen. Dieses Stück verbleibt deshalb 8 G Besetzung der Hauptrollen bis Mitte April auf dem

pielplan.

Fräulein Marietta Balbo, die erste Solotänzerin vom Münchener Hoftheater, beginnt ihr schon angekündigtes kurzes Gastspiel am Viktoria⸗Theater morgen in dem „Goldgräberfest“ des Aus⸗ stattungsstücks „Die Kinder des Kapitän Grant“.

Dem Direktor Richard Schultz vom Zentral⸗Theater ist gestern aus Anlaß der „Meißner⸗Vorstellungen“ im Deutschen Theater aus dem Zivilkabinet Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin das folgende Dankschreiben zugegangen: „Ihre Majestät die Kaiserin und Königin haben mich beauftragt, Euer Wohlgeboren für die Betheiligung des Personals Ihres Theaters an en Aufführungen im Deutschen Theater am 9. und 15. d. M. Allerhöchstihren Dank auszusprechen. Freiherr von Mirbach, Ober⸗ Hofmeister.“ 8 8

In Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin findet morgen Abend 7 ½ Uhr 9 der Garnisonkirche (Neue Friedrichstraße) das Konzert der Berliner Liedertafel zum Besten der Kaiser, Wilhelm⸗Gedächtnißkirche statt. Die Mitwirkung haben übernommen die Königliche Hof⸗Opernsängerin Frau Emilie Herzog und Herr Dr. H. Reimann (Orgel); den

orchestralen Theil führt die Kapelle des 3. Garde⸗Regiments aus.

Die Konzertsängerin Fräulein Margarethe Dugge (aus der Schule der Professoren Stockhausen und Gens) wird in ihrem hiesigen Konzert im Saal Bechstein am Montag Lieder von Schu⸗ bert, Schumann, Brahms und Rubinstein, eine Ballade von Loewe und Gesänge von Bungert und Hildach zu Gehör bringen; die instrumentale Mitwirkung übernimmt der Klavier⸗ virtuose Herr Felix Dreyschock, der bei dieser Gelegenheit Caprice Espagnol und Barcarole von Moszkowski, sowie eine Reihe eigener Werke zum Vortrag bringen wird. Signorina Maria Antonietta Palloni hat sür ihr zweites hiesiges Konzert, welches an demselben Tage in der Sing⸗Akademie stattfindet, folgendes Programm festgestellt: Arien, Arietten und Can⸗ zonetten von Marcello, Rosa, Paradies, Händel und Scarlatti bilden die ersten Nummern des Programms; sodann gelangen Lieder von Gaetano Palloni, Leoncavallo und Tirindelli zum Vortrag, Öund zum Schluß singt die Künstlerin Chanson espagnole von Delibes und Elegie von Massenet; die Cello⸗Be⸗ gleitung in letzterer, sowie die solistische Mitwirkung an diesem Abend übernimmt Herr Hof⸗Cellist Grünfeld. Zum Besten der in Berlin zu errichtenden Amerikanischen Kirche findet am 28. d. M. in der Sing⸗Akademie ein Konzert statt,

Im Königlichen Opernhause Fenit morgen Hummel'’s

für welches die Königliche Hof⸗Opernsängerin Fräulein Marie Deppe, sowie die Herren Professor Em. Wirth (Violine) und Dr. Ernst Jedliczka (Klavier) ihre Mitwirkung zugesagt haben; der Kartenverkauf ist bei Bote u. Bock eröffnet. Im nächsten, IX. Philharmonischen Konzert am 5. März treten als Solisten auf Herr Professor Carl Halir (Violine) und die Königliche Hof⸗Opernsängerin Frau Hedwig Camil von der Dresdner Fofbühae welche sich bei dieser Gelegenheit zum ersten Mal in Berlin ören lassen wird. Das Programm bringt u. a. Rubinstein’s „Dra⸗ matische Symphonie“, deren der Meister selbst übernimmt. In Genua ist am 19. d. M. Ernst Camille Sivori, einer der bedeutendsten Violinvirtuosen Italiens, im Alter von 77 Jahren gestorben. Sivori, ein Schüler Paganini's, erntete auf den Reisen, welche er nach Vollendung seiner Studien durch die Alte und Neue Welt unternahm, rauschende Erfolge und ein beträchtliches Vermögen. Er brillierte hauptsächlich mit dem Glockenkonzert und der „Moses“⸗ Phantasie von Paganini; letzteres Stück spielte er auf der G-Saite allein. Unter seinen Kompositionen sind am bekanntesten die Ro⸗ manzen op. 23. In Berlin ließ er sich in den Konzerten Carlotta Patti's hören.

Mannigfaltiges.

Ueber die von Seiner Majestät dem Kaiser und .

des 1. Garde⸗Regiments z. F. an dem Allerhöchsten

ienstjubiläumstage verliehenen neuen Grenadiermützen berichtet „W. T. B.“ folgendes Nähere: Den metallenen Theil der Grenadier⸗ mützen bildet eine, genau nach dem Muster der unter Friedrich dem Großen getragenen Grenadiermützen, gestanzte und darauf stark ver⸗ silberte Messingplatte, die von den Trägern der neuen Kopfbedeckungen nicht geputzt werden darf. In diesen Platten besteht für die Offiziers⸗ und Mannschaftsmützen kein Unterschied. Sie sind sämmtlich auf gleichem Wege und aus dem gleichen Metall hergestellt, ebenso jene für die vier ältesten Kaiserlichen Prinzen. Nur die Pompons und die Litzen, welche den rückwärtigen Theil der neuen E““ zieren, sind für die Offiziere aus versilberter resp. vernickelter Drahtarbeit, während jene der Unteroffiziere und Mann⸗ schaften aus Wolle hergestellt sind. Da der rückwärtige Theil der neuen Kopfbedeckungen bei den beiden ersten Bataillonen aus rothem, bei dem Füsilier⸗ und dem vierten Bataillon aus gelbem Wollstoff be⸗ steht, so sind dementsprechend auch die Pompons bei den ersteren aus rother nnd weißer, bei den letzteren aus gelber und weißer Wolle verfertigt. Die versilberte Messingplatte der neuen Grenadiermützen trägt auf einem ebenfalls versilberten und über dem Adler angebrachten Messingbande bei den beiden ersten Bataillonen, also auf den rothen Kopfbedeckungen, den durch Seine Majestät den Kaiser bereits für die alten Grenadiermützen eingeführten Wahlspruch: „Semper talis“, bei den beiden letzten Bataillonen, also auf den gelben Grenadier⸗ mützen, den älteren Wahlspruch: „Pro gloria et patria.“ Bis zum Jubiläumstage Seiner Majestät des Kaisers konnten nur die Kopfbedeckungen für die Leib⸗, 5., 9. und 13. Kompagnie des 1. Garde⸗Regiments z. F. fertiggestellt werden. In nicht allzulanger Zeit wird aber das ganze 1. Garde⸗Regiment z. F. mit den neuen Grenadiermützen ausgerüstet sein, da ununterbrochen an der Anferti⸗ gung des noch zu liefernden Restes gearbeitet wird.

In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten erfolgte, außer der bereits an anderer Stelle erwähnten Annahme der Reso⸗ lution Kalisch zu Gunsten des deutsch⸗russischen Handels⸗ vertrags, die Berichterstattung des Ausschusses über den Antrag des Stadtv. Dr. Schwalbe und Genossen, betreffend die Wieder⸗ einführung des Betriebs der instruktiven Einrich⸗ tungen an den Uraniasäulen. Der Ausschuß hat nach dem Bericht der „Nat.⸗Ztg.“ in Berücksichtigung, daß die Gesellschaft zur Fortführung dieser wissenschaftlichen Einrichtungen, an welche ich das Publikum bereits gewöhnt habe, nicht verpflichtet ist, dem

ntrage zugestimmt und empfahl der Versammlung, den Magistrat zu ersuchen, zur Aufrechterhaltung der wissenschaftlichen Mehrleistungen an 29 Säulen bis 15 000 in den Etat einzusetzen mit der Maß⸗ gabe, daß diese Einrichtungen bei Errichtung von Säulen möglichst leichmäßig auch in andere Stadttheile nach Bestimmung des Magi⸗ trats zum theil übertragen werden. Stadtverordneter Dinse beantragte, dem Ausschußantrage den Zusatz zu geben, daß die Uraniasäulen⸗Gesellschaft verpflichtet werden soll, dafür Sorge zu tragen, daß die meteorologischen Resultate dem Magistrat jederzeit

zu wissenschaftlichen Zwecken zur Verfüg gestellt werden. N. kurzer Debatte gelangte der Antrag Schwalbe mit dem Zusatzantrag Dinse zur Annahme. Ferner stand noch zur Berathung der Magistratsantrag auf Einsetzung einer gemischten Deputation anläßlich verschiedener von der Firma Siemens u. Halske ein⸗ gerichteter Projekte zum Bau von Straßenbahnlinien mit elektrischem Betrieb. Die Firma hat auf Grund des § 6 des Gesetzes über Kleinbahnen u. s. w. die Zustimmung der Stadtgemeinde zum Bau und Betriebe nachstehender Linien nachgesucht: 1) für eine elektrische Hochbahn (auf Stützen und Pfeilern), welche von der Warschauerstraßen⸗Brücke durch den südlichen Stadttheil nach Westen bis zur Weichbildgrenze in der Zietenstraße führen soll, 2) für eine elektrische Straßenbahn (Niveaubahn) mit oberirdischer Strom⸗ zuleitung vom Gesundbrunnen (Badstraße) durch die Prinzen⸗Allee bis zu der nördlich der Soldinerstraße laufenden Weichbildgrenze 3) für eine ebensolche Bahn von der de. Ecke, der Dorotheen⸗ straße, bis zur Weichbildgrenze am Stadtbahnhof Thiergarten unter Benutzung der vorhandenen Geleise der sogenannten Charlotten⸗ burger Pferde⸗Eisenbahngesellschaft. Bei der Verschiedenheit der Ansichten und Wünsche, welche bisher in Bezug auf den Umfang der der Unternehmerin einzuräumenden Rechte, sowie der derselben aufzuerlegenden Leistungen zu Tage getreten sind, erachtet es, wie bereits mitgetheilt, der Magistrat im Interesse des Zustandekommens der Ver⸗ träge für unerläßlich, daß von vornherein beide städtische Korperschaften zusammenwirken, um die Grundsätze zu vereinbaren, welche bei den späteren Verhandlungen mit der Firma bezw. deren Auftraggebern als Richtschnur dienen sollen. Der Magistrat beantragte deshalb auf Grund des § 59 der Städte⸗Ordnung die Einsetzung einer gemischten Deputation von 7 Magistratsmitgliedern und 15 Stadtverordneten, welche mit der Firma Siemens u. Halske bezw. deren Auftraggebern über die Be⸗ dingungen für die Genehmigung zum Bau und Betriebe der von ihr projektierten elektrischen Straßenbahnen verhandeln und die betref⸗ fenden Verträge vorbereiten soll. Die Versammlung stimmte ohne Debatte der Einsetzung einer gemischten Deputation zu und wählte ihrerseits in diese Deputation den Vorsteher Dr. Langerhans und die Stadtverordneten Gieshoit, Singer, Mentel, Herbig, Schwalbe, d.eg .. Esmann, Lüben, Kyllmann, Georg Selle, Wohlgemuth und Dinse.

In der Deutschen Kolonial⸗Gesellschaft, Abtheilung Berlin, hält am Montag, 26. Februar, Abends 8 Uhr (im kleinen Saal des Architektenhauses, Wilhelmstraße 92) Herr Lieutenant Meyer von der Antisklaverei⸗Expedition einen Vortrag, betitelt: „Einige wirthschaftliche und soziale Fragen in Deutsch Ost⸗Afrika“, unter be⸗ sonderer Berücksichtigung der Araber⸗ und Sklavenfrage.

Der Jahresbedarf für die Fütterung der Thiere des Zoologischen Gartens ist ebenso groß wie vielgestaltig. Nicht weniger als 28 verschiedene Futterarten sind nöthig, um allen Bedürfnissen gerecht zu werden. Die Mehrzahl der Bewohner des Gartens sind Vegetarier; immerhin sind die Fleischrationen, die im Laufe eines Jahres zur Austheilung kommen, recht ansehnliche, da allein an Pferde⸗ fleisch im Jahresdurchschnitt 64 000 Pfd. erfordert werden. Meist sind es junge, wohlgenährte Thiere, die wegen äußerer Unfälle dem Messer des Garten ⸗⸗Rosßschlächters verfallen. Neben dem Pferdefleisch bilden 9000 Pfd. See⸗ und 16 000 Pfd. Flußfische die einzige animalische Nahrung, die für die Gartenbewohner gebraucht wird. Unter den Vegetabilien steht das Heu obenan. Der Jahresbedarf beläuft sich auf 2130 Ztr.; 480 Ztr. davon sind feines Wiesenheu und 550 Ztr. Kleeheu, der Rest Futter⸗ heu gewöhnlicher Art. Der Bedarf an Stroh beträgt 500 Ztr.; 100 Ztr. werden gleich als Häcksel bezogen. Unter den Getreide⸗ arten steht der Hafer mit 300 Ztr. obenan, dann folgen Mais mit 162, der Weizen mit 130 und die Gerste mit 145 Ztr. An Kleie gebraucht der Garten jährlich 270 Ztr. Sehr beliebt sind bei den verschiedensten Thiergattungen die Kartoffeln, deren der Garten jährlich 480 Ztr. zu beschaffen hat. Zu den Bedürfnissen des Gartens gehören ferner 22 Ztr. Reis, 21 Ztr. Buchweizen, 24 Ztr. Hanf, 12 Ztr. Spitzsaat und 9 Ztr. Hirse, sowie 90 Ztr. Mohrrüden, 5400 1 Süßmilch, 225 kg Sonnenblumenkerne und 225 kg Datteln und Feigen. Endlich sei noch auf den Brotbedarf hingewiesen, den der Garten „altbacken“ bezieht; er beläuft sich auf 12 000 kg Schwarz⸗ brot und 1700 kg Weißbrot.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

ericht vom 23. Februar, 8 Uhr Morgens.

* .

Wind. Wetter.

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Bar. auf 0 Gr 150 C. = 4⁰9

u. d. Meeressp red. in Millim.

bedeckt bedeckt halb bed. Nebel wolkenlos Schner

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7 ½ Uhr.

Regen wolkig wolkig halb bed. halb bed. halb bed. ¹) Nebel LI Dunst

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Uebersicht der Witterung. Berliner Theater studiert: Narziß. Anfang 7 ½ Uhr. achm. 2 ½ Uhr: Aus eignem Recht. Abends 7 ½ Uhr: Narziß.

Montag: Aus eignem Recht.

Ein tiefes barometrisches Minimum ist über Nordwest⸗Eurdpa erschienen, wobei auf den Britischen Inseln und im Nordseegebiete das Barometer stark -ee ist; am höchsten ist der Luftdruck über

ngarn. In Deutschland dauert die ruhige, kalte, theils beitere, theils neblige, sonst trockene Witterung allenthalben fort; nur im äußersten Nordosten liegt die Temperatur um 4 Grad über dem Mittelwerthe und um 1 Grad über Null. Die Depression im Nordwesten scheint ihren Wirkungskreis südostwärts auszubreiten und daher dürfte für unsere Gegenden Erwärmung und Thauwetter zu erwarten sein.

Deutsche Seewarte.

Sonntag,

Sans⸗Géne.

blümchen.

Theater⸗Anzeigen.

Königliche Schanspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus. 48. Verstellung. Mara. Ferdinand Hummel. n Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Kapellmeister Dr. Brautwerbung. Musik komponiert und arrangiert von P. Hertel. (Mit Einlagen von J. Brahms.) Dirigent: Musik⸗ direktor Steinmann. Bajazzi (Pagliacci). Oper in 2 Akten und einem Prolog. Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch von Ludwig

In Scene gesetzt vom T

etzlaff. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. 2

Schauspielhaus. Der Jourfix. von Hugo Lubliner. Regisseur Mar Grube. Post festum. Lust⸗ spiel in 1 Aufzug von Ernst Wichert. Regie: Herr Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: Opern haus. rin. Romantische Oper in 3 Akten von Richard (Lohengrin: licher Kammersänger, als Gast.) Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. m Lustspiel in 3 Aufzügen von Hugo Lubliner Post festum. Anfang 7 ½ Uhr.

Deutsches Theater. Sonnabend: Der Herr Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag: Der Montag: Der

Lessing-Theater.

Sonntag: Madame Saus⸗Gene. Montag; Madame Sans⸗Géune.

Wallner-Theater. Sonntag: Mauerblümchen. 1“

Oper in 1 Akt von Hermann Hirschel.

Text von Axel Delmar. In - Diri⸗ Herr Kapellmeister Federmann. Neuck. Sonntag: Brautjagd.

Tanzbild von

Slavische Emil Graeb.

burg. Sonnabend: Zum 5. Male. Musik und ball (Veglione). von Benno Jacobson.

Vorher: Um 5 Uhr.

nfang Mea Reichardt. Anfang 7 ½ Uhr.

55. Vorstellung. Zum ersten Lustspiel in 3 Aufzügen In Seene gesetzt vom Ober⸗

offre ognetti. 49. Vorstellung. Lohen⸗ SS. zen Negligé. einfels. Anfang 7 ½ Uhr. Sonntag: Preisen. Jugend. von Max Halbe. Anfang 2 ½ Uhr.

Hr. Emil Götze, König⸗

56. Vorstellung. Der Jourfix.

Lustspiel in 1 Aufzug von Ernst Im Negligee.

Viktoria-Thegter.

Balbo.

err Senator. 0 des Kapitän Grant.

farrer von Kirchfeld.

liche Kleeblatt. Abends 7 ½ Uhr:

50 Pf.⸗Sonntag.

des Kapitän Grant.

Sonnabend: Neu ein⸗

Der Obersteiger.

Charley’s Taute.

Brandon Thomas. Vorher:

Lacobson und Benno Jacobson.

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25.

Sonnabend: Brautjagd. Operette in 3 Akten von

Musik von Franz von Suppé.

n Secene gesetzt von Julius Fritzsche.

Anfang 7 ½ Uhr.

Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ Der Masken⸗ ne Schwank von Alexandre Bisson und Albert Caré6. Regie: Hermann Haack.

Schwank in

Sonntag und folg. Tage: Dieselbe Vorstellung.

Neues Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ burg. Sonnabend: Zum 10. M. A Basso Porto. Scenen aus dem neapolitan. Volksleben in 3 Akten von Deutsch von Emil Dürer. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Plauderei in 1 Akt von Hans von

Nachmittags⸗Vorstellung Ein Liebesdrama in 3 Akten

Abends 7 ½ Uhr: A Basso Porto.

Belle⸗Alliancestraße 7/8. Sonnabend: Gastspiel der Prima Ballerina Marietta Vorletzte Aufführung von: Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr, ermäßigte Preise: Lumpaci vagabundus, oder: Das lieder⸗

Gastspiel Marietta Balbo. Zum letzten Male. Die Kinder

Montag: Wegen Vorbereitung geschlossen. 97 Dienstag: Zum 1. Male. Der Südstern.

Theater Unter den Linden. Sonnabend: Anfang 7 ½ Uhr.

Adolph Ernst⸗Theater. Sonnabend, 7 ½ Uhr: Schwank in 3 Akten von 8. 8 Die Bajazzi. Sonnabend: Parodistische Posse mit Gesang in 1 Akt von Ed.

8 s Musik von Franz In Scene gesetz von Ad. Ernst.

Zentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Sonnabend: Zum 4. Male. Ein Blitzmädel. hosh mit Gesang in 4 Akten von Carl Costa. Musik von C. Millöcker. Anfang 7 ½ Uhr.

Dirigent: Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Konzerte.

Konzert-Haus. Sonnabend: Karl Meyder⸗ Konzert. Operetten⸗ und Walzer⸗Abend. Hotel Kölnischer Hof, Krausenstr. 48. Hotel⸗Gäste haben freien Eintritt.

Akten Deutsch

in drei

1 Akt von

Birkus Renz (Karlstraße). Sonnabend, Abends 7 ¼ Uhr: Auf auf zur fröhlichen Jagd. Großes Original⸗Sport⸗Schaustück vom Direktor Fr. Renz. Parforce⸗ und Kaskadenritt. Ballet von 100 Damen; Meute von 40 Hunden; dressierter Fuchs. Außer⸗ dem: der ostpreußische Hengst Blondel und Monstre⸗ Tableau von 60 Pferden, vorgef. vom Dir. Fr. Renz; das Schulpferd Beautifau und der Steiger Solon, geritten von Frau Renz⸗Stark; die großen Tremplinsprünge über 10 Pferde; die Akrobaten auf dem Drahtseil Zalva, Espana und Alvar ꝛc.

Sonntag: Zwei Vorstellungen, Nachm. 4 Uhr (1 Kind frei): Komiker⸗Vorstellung; Abends 7 ½ Uhr: Auf auf zur fröhlichen Jagd.

Vorher:

zu halben

Vorher:

v Familien⸗Nachrichten.

Verehelicht: Herr Kammerjunker Georg von Bülow mit Frl. Mabel von Schmidt⸗Secherau (Hamburg). 1

Geboren: Zwei Töchter: Hrn. Prem. Lieut. Karl Frhrn. von Friesen (Dresden). 18

Gestorben: Fr. Professor Bertha vüttr, s von E (Greifswald). Hr. Profestor

arl Götze (Magdeburg). Fr. Anna von

Köller, geb. Planbeck (Kammin). Frl. Ottilie

von Normann (Schweidnitz).

Redakteur: Dr. H. Klee, Direktor.

Berlin: Verlag der Expedition (Scholz).

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagt⸗ Anstalt Berlin SW. Wilbhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

J. 1894.

Berlin, Freitag, den 23. Februar

28

Bedingungen,

welche bei der Vergebung von Arbeiten und Liefe⸗

rungen im Bereiche der Allgemeinen Bauver⸗ waltung, der Staatseisenbahn⸗ und Bergverwaltung zur Anwendung kommen.

Persönliche Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit der Bewerber.

Bei der Vergebung von Arbeiten oder Lieferungen hat niemand Aussicht, als Unternehmer angenommen zu werden, der nicht für die tüchtige, pünktliche und vollständige Ausführung derselben auch in technischer Hinsicht die erforderliche Sicherheit bietet.

Einsicht und Bezug der Verdingungsanschläge ec.

Verdingungsanschläge, Zeichnungen, Bedingungen ꝛc. sind an den in der Ausschreibung bezeichneten Stellen einzusehen und werden auf Ersuchen gegen Erstattung der Selbstkosten verabfolgt.

§. 3. Form und Inhalt der Angebote.

Die Angebote sind unter Benutzung der etwa vorgeschriebenen Formulare, von den Bewerbern unterschrieben, mit der in der Aus⸗ schreibung geforderten Ueberschrift versehen, versiegelt und frankiert bis zu dem angegebenen Termine einzureichen.

Die Angebote müssen enthalten:

a. die ausdrückliche Erklärung, daß der Bewerber sich den Be⸗ dingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft;

b. die Angabe der geforderten Preise nach Reichswährung, und zwar sowohl die Angabe der Preise für die Einheiten als auch der Gesammtforderung; stimmt die Gesammtforderung mit den Einheits⸗ preisen nicht überein, so sollen die letzteren maßgebend sein;

c. die genaue Bezeichnung und Adresse des Bewerbers; 8

d. seitens gemeinschaftlich bietender Personen die Erklärung, daß sie sich für das Angebot solidarisch verbindlich machen, und die Be⸗ zeichnung eines zur Geschäftsführung und zur Empfangnahme der Zahlungen Bevollmächtigten; letzteres Erforderniß gilt auch für die Angebote non Gesellschaften; .

e. nähere Angaben über die Bezeichnung der etwa mit ein⸗ gereichten Proben. Die Proben selbst müssen ebenfalls vor dem Bietungs⸗ termin eingesandt und derartig bezeichnet sein, daß sich ohne weiteres erkennen läßt, zu welchem Angebot sie gehören;

f. die etwa vorgeschriebenen Angaben über die Bezugsquellen von Fabrikaten. 1

Angebote, welche diesen Vorschriften nicht entsprechen, insbesondere solche, welche bis zu der festgesetzten Terminstunde bei der Behörde nicht eingegangen sind, welche bezüglich des Gegenstandes von der Ausschreibung selbst abweichen oder das Gebot an Sonderbedingungen knüpfen, haben keine Aussicht auf Berücksichtigung.

Es sollen indessen solche Angebote nicht ausgeschlossen sein, in welchen der Bewerber erklärt, sich nur während einer kürzeren als der in der Ausschreibung angegebenen Zuschlagsfrist an sein Angebot ge⸗ bunden halten zu wollen. 8

§ 4.

Wirkung des Angebots.

Die Bewerber bleiben von dem Eintreffen des Angebots bei der ausschreibenden Behörde bis zum Ablauf der festgesetzten Zuschlagsfrist bezw. der von ihnen bezeichneten kürzeren Frist 3 letzter Absatz) an ihre Angebote gebunden. 1

Die Bewerber unterwerfen sich mit Abgabe des Angebots in Bezug auf alle für sie daraus entstehenden Verbindlichkeiten der Ge⸗ richtsbarkeit des Orts, an welchem die ausschreibende Behörde ihren Sitz hat, und woselbst auch sie auf Erfordern Domizil nehmen müssen.

Zulassung zum Eröffnungstermin.

Den Bewerbern und deren Bevollmächtigten steht der Zutritt zu dem Eröffnungstermin frei. Eine Veröffentlichung der abgegebenen Gebote ist nicht gestattet. n

§ 6. Ertheilung des Zuschlags. Der Zuschlag wird von dem ausschreibenden Beamten oder von

der ausschreibenden Behörde oder von einer dieser übergeordneten Be⸗

hörde entweder im Eröffnungstermin zu dem von dem gewählten Unternehmer mit zu vollziehenden Protokoll oder durch besondere schriftliche Mittheilung ertheilt. 1

Letzterenfalls ist derselbe mit bindender Kraft erfolgt, wenn die Benachrichtigung hiervon innerhalb der Zuschlagsfrist als Depesche oder Brief dem Telegraphen⸗ oder Postamt zur Beförderung an die in dem Angebot bezeichnete Adresse übergeben worden ist.

Trifft die Benachrichtigung trotz rechtzeitiger Absendung erst nach demjenigen Zeitpunkt bei dem Empfänger ein, für welchen dieser bei ordnungsmäßiger Beförderung den Eingang eines rechtzeitig abge⸗ sendeten Briefes erwarten darf, so ist der Empfänger an sein An⸗ Ehat nicht mehr gebunden, falls er ohne Verzug nach dem verspäteten

betreffen der Zuschlagserklärung von seinem Rücktritt Nachricht ge⸗ geben hat.

Nachricht an diejenigen Bewerber, welche den Zuschlag nicht er⸗ halten, wird nur dann ertheilt, wenn dieselben bei Einreichung des Angebots unter Beifügung des erforderlichen Frankaturbetrags einen desfallsigen Wunsch zu erkennen gegeben haben. Proben werden nur dann zurückgegeben, wenn dies in dem Angebotsschreiben ausdrücklich verlangt wird, und erfolgt alsdann die Rücksendung auf Kosten des betreffenden Bewerbers. Eine Rückgabe findet im Fall der Annahme des Angebots nicht statt; ebenso kann im Fall der Ablehnung des⸗ selben die Rückgabe insoweit nicht verlangt werden, als die Proben bei den Prüfungen verbraucht sind.

Eingereichte Entwürfe werden auf Verlangen zurückgegeben.

Den Empfang des Zuschlagsschreibens hat der Unternehmer um⸗ gehend schriftlich zu bestätigen.

6.

Vertragsabschluß. 1 Der Bewerber, welcher den Zuschlag erhält, ist verpflichtet, auf Erfordern über den durch die Ertheilung des Zuschlags zu stande ge⸗ ommenen Vertrag eine schriftliche Urkunde zu vollziehen. e „Sofern die Unterschrift des Bewerbers der Behörde nicht bekannt ist, bleibt vorbehalten, eine Beglaubigung derselben zu verlangen. 5. Die der Ausschreibung zu Grunde liegenden Verdingungsanschläge,

Zeichnungen ꝛc., welche bereits durch das Angebot anerkannt sind, hat er Bewerber bei Abschluß des Vertrages mit zu unterzeichnen.

Kautionsstellung. Innerhalb 14 Tagen nach der Ertheilung des Zuschlags hat der

8 8

Unternehmer die vorgeschriebene Kaution zu bestellen, widrigenfalls die Behörde befugt ist, von dem Vertrage zurückzutreten und Schaden⸗ ersatz zu beanspruchen. Kosten der Ausschreibung. Zu den durch die Ausschreibung selbst entstehenden Koͤsten hat der Unternehmer nicht beizutragen.

Allgemeine Vertragsbedingungen ng der Bauten.*)

§ 1. Gegenstand des Vertrages.

Den Gegenstand des Unternehmens bildet die Herstellung resp. Ausführung der im Vertrage bezeichneten Bauwerke resp. der Arbeiten und Lieferungen. Im einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Leistungen nach den Verdingungs⸗ anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und sonstigen als zum Ver⸗ trage gehörig bezeichneten Unterlagen. Die in den Verdingungs⸗ anschlägen angenommenen Vordersätze unterliegen jedoch denjenigen näheren Feststellungen, welche ohne wesentliche Aenderung der dem Vertrage zu Grunde gelegten Bauentwürfe bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben. 1 .

Abänderungen der Bauentwürfe anzuordnen, bleibt der bau⸗ leitenden Behörde vorbehalten. Leistungen, welche in den Bau⸗ entwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

9

Berechnung der Vergütung. dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen bezw. Lieferungen unter Zugrundelegung der ver⸗ tragsmäßigen Einheitspreise berechnet. 3 1

Die Vergütung für Tagelohnsarbeiten erfolgt nach den vertrags⸗ mäßig vereinbarten Lohnsätzen. Ausschluß einer besonderen Ver . leistungen, Vorhalten von Werkzeug und Ge

Rüstungen ꝛc.

Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen sowie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen und für Herstellung und Unterhaltung von Zufuhrwegen nicht besondere Preis⸗ ansätze vorgesehen sind, umfassen die vereinbarten Preise und Tage⸗ lohnsätze zugleich die Vergütung für die zur planmäßigen Herstellung des Bauwerks resp. für die Erfüllung des Vertrags gehörenden Nebenleistungen aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle befindlichen Lagerplätzen nach der Verwendungsstelle am Bau, sowie die Entschädigung für Vorhaltung an Werkzeug, Ge⸗ räthen ꝛc.

ben a die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent⸗ schädigung hierfür gewährt wird, jedoch wird diese Gestellung für die Höhenmessungen bei den Wasserbauten nicht verlagtntgt.

Mehrleistungen gegen den Vertrag.

Ohne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des bauleitenden Beamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrag abweichende oder im Verdingungsanschlag nicht vorgesehene Arbeiten oder Lieferungen ausführen.

Diesem Verbot zuwider einseitig von dem Unternehmer bewirkte Leistungen ist der bauleitende Beamte ebenso wie die bauleitende Be⸗ hörde befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder beseitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Vergütung für derartige Arbeiten und Lieferungen zu beanspruchen, sondern muß auch für allen Schaden aufkommen, welcher etwa durch diese Abweichungen vom Vertrag für die Staatskasse entstanden ist.

Minderleistungen gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Arbeiten oder Lieferungen zufolge der von der bauleitenden Behörde oder den bauleitenden Beamten ge⸗ troffenen Anordnungen unter der im Vertrage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wirklichen Schadens. 8 8

Vergütung für Neben⸗ räth

b äthen,

Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht 19)..

Beginn, Fortführung und Vollendung der Arbeiten ꝛc.,

Konventionalstrafe.

Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und Lieferungen haben nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten Fristen zu erfolgen. .

Ist über den Beginn der Arbeiten ꝛc. in den besonderen Be⸗ dingungen eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens 14 Tage nach schriftlicher Aufforderung seitens des bau⸗ leitenden Beamten mit den Arbeiten oder Lieferungen zu beginnen.

Die Arbeit oder Lieferung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungsfristen fortgesetzt angemessen gefördert werden.

Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie die Vorräthe an Materialien müssen allezeit den übernommenen Leistungen entsprechen. 1 8

Eine im Vertrage bedungene Konventionalstrafe gilt nicht für erlassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist.

Eine tageweise zu berechnende Konventionalstrafe für verspätete Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver⸗ ögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.

.“ 8 § 6. 1““

Hinderungen der Bauausführung.

Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigen Fort⸗ führung der übernommenen Arbeiten durch Anordnungen der bau⸗ leitenden Behörde oder des bauleitenden Beamten oder vrre das nicht ehörige Fortschreiten der Arbeiten anderer Unternehmer behindert, so hat er bei dem bauleitenden Beamten oder der bauleitenden Behörde hiervon sofort Anzeige zu erstatten. 8

Andernfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei auf die betreffenden, angeblich hindernden Umstände begründete An⸗ sprüche oder Einwendungen zugelassen. .

Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Arbeiten ohne weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen. Der bauleitenden Behörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen *) Anmerkung. Durch Erlaß des Herrn Ministers der öffent⸗ lichen Arbeiten vom 26. Oktober 1888 sind bezüglich der Ausführung von Leistungen und Lieferungen für die Königlich preußische Staats⸗ eisenbahn⸗Verwaltung besondere „Allgemeine Vertragsbedingungen“ festgestellt worden. 1“

Beschwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine angemessene Verlängerung der im Vertrage festgesetzten Vollendungs⸗ fristen längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung

zu bewilligen.

Für die bei Eintritt einer Unterbrechung ders Bauausführung bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver⸗ tragsmäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung. Ist für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis vereinbart, so ist unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werths der ausgeführten Leistungen gegenüber den noch rückständigen ein von dem verabredeten Durchschnittspreis entsprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete besonders zu er⸗ mitteln und darnach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

Außerdem kann der Unternehmer im Fall einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Baucdklsführung den Ersatz des ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die die Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der bauleitenden Behörde und deren Organen verschuldet sind oder insoweit zufällige, pon dem Willen der Behörde unabhängige Umstände in Frage stehen sich auf Seiten der bauleitenden Behörde zu⸗ getragen haben. b

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.

In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadensersatz ver⸗ pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden Umstände von ihm verschuldet sind oder auf seiner Seite sich zu⸗ getragen haben.

Ist die Unterbrechung durch Naturereignisse herbeigeführt worden, so kann der Unternehmer einen Schadensersatz nicht beanspruchen.

Auf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schadens⸗ ersatzforderungen kommen die etwa eingezogenen oder verwirkten Kon⸗ ventionalstrafen in Anrechnung. Ist die Schadensersatzforderung niedriger als die Konventionalstrafe, so kommt nur die letztere zur Einziehung.

In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg⸗ lichen Ansprüche das Schiedsgericht 19).

Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als 6 Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Ver⸗ trage frei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener 6 Monate dem anderen Theil zugestellt werden; andernfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa er⸗ wachsenen Ansprüche auf Schadensersatz oder Konventionalstrafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben aus⸗ bedungene Vollendungsfrist um die Dauer der Bauunterbrechung ver⸗ längert wird. .

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Güte der Arbeitsleistungen und der Materialien.

Die Arbeitsleistungen müssen den besten Regeln der Technik und den besonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlags und des Vertrags entsprechen.

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be⸗ schäftigt werden.

Arbeitsleistungen, welche der bauleitende Beamte den gedachten Bedingungen nicht entsprechend findet, sind sofort und unter Ausschluß der Anrufung eines Schiedsgerichts zu beseitigen und durch untadel⸗ hafte zu ersetzen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Staatskasse schadlos zu halten.

Arbeiter, welche nach dem Urtheil des bauleitenden Beamten un⸗ Uüchtts sind, müssen auf Verlangen entlassen und durch tüchtige ersetzt werden.

Materialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Bedin⸗ gungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht ent⸗ sprechen, sind auf Anordnung des bauleitenden Beamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Behufs Ueberwachung der Ausführung der Arbeiten steht dem bauleitenden Beamten oder den von demselben zu beauftragenden Per⸗ sonen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeits⸗ plätzen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

Erfüllung der dem Unternehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegenden Verbindlichkeiten.

Der Unternehmer hat der bauleitenden Behörde und dem bau⸗ leitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit geschlossenen Verträge jederzeit auf Er⸗ fordern Auskunft zu ertheilen.

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Ar⸗ beitern gegenüber die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrage nicht oder nicht pünktlich erfüllt, so bleibt der bauleitenden Behörde das Recht vorbehalten, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge für dessen- Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforderlichen Unterlagen, Lohnlisten ꝛc. der bauleitenden Behörde bezw. dem bauleitenden Beamten zur Ver⸗ fügung zu stellen

Entziehung der Arbei

Die bauleitende Behörde ist befugt, dem Unternehmer die Arbeiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen und den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder

b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend gefördert sind, oder

c. der Unternehmer den von der bauleitenden Behörde gemäß § S getroffenen Anordnungen nicht nachkommt.

Vor der Entziehung der Arbeiten ꝛc. ist der Unternehmer zur Beseitigung der vorliegenden Mängel bezw. zur Befolgung der ge⸗ troffenen Anordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern. 3

Von der verfügten Arbeitsentziehung wird dem Unternehmer durch eingeschriebenen Brief Eröffnung gemacht.

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflich⸗ tung desselben zum Schadensersatz finden die Bestimmungen im § 6 gleichmäßige Anwendung.

Nach beendeter Arbeit oder Lieferung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.

Abschlagszahlungen können im Falle der Arbeitsentziehung dem Unternehmer nur innerhalb desjenigen Betrags gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.

Ueber die infolge der Arbeitsentziehung etwa zu erhebenden ver⸗ mögensrechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Eini⸗ gung das Schiedsgericht 19).

Ordnungsvorschriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf⸗

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