eeeeee .“
299
[70354]) Bekanntmachung. 8 In der Grundsteuermutterrolle von Birresborn ist unter Artikel 222 als Eigenthümer der Parzelle Flur 24 Nr. 120, Heckenwiese, Weide, 8,62 a, ein⸗ getragen Mathias Horden junior von Wallenborn. Das Eigenthum wird von den Geschwistern E von Rom, Gemeinde Birresborn, —— Mai, Ehefrau Peter Daniel Koch von Mürlenbach in Anspruch genommen. Der einge⸗ tragene Eigenthümer Mathias Horden, dessen Aufenthalt nicht ermittelt werden kann, oder dessen Erben werden hiermit öffentlich aufgefordert, ihre Ansprüche spätestens im Termin am 13. April
1894, Vormittags 12 Uhr, vor dem unter⸗
zeichneten Gericht geltend zu machen, widrigenfalls die genannten Geschwister May als Eigenthümer eingetragen werden. Prüm, den 13. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Wird veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung II.: 8 Köchermann, Gerichts⸗Aktuar.
hv“ Aufgebot. 88 Der Häusler Josef Korzynietz zu Boritsch ist seit 28. September 1870 eingetragener Eigenthümer des Grundstücks Blatt 29 Boritsch. Er behauptet, daß zu diesem Grundstück auch die Parzelle Kartenblatt 5 Parzellennummer 96, Ackergröße 22 a 50 qm, 53 ₰ Reinertrag, gehört, welche jedoch grundbuch⸗ und katastermäßig als Bestandtheil von Blatt 29 Boritsch nicht verzeichnet ist. Auf Antrag des Grundstücks⸗ eigenthümers von Blatt 29 Boritsch werden daher alle unbekannten Eigenthumsprätendenten und dinglich Berechtigten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die beschriebene Parzelle spätestens im Aufgebots⸗ termine den 5. Mai 1894, Vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 12 bei dem unterzeichneten Amtsgericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden und die Parzelle auf Antrag dem Grundstück Blatt 29 Boritsch zugeschrieben wird. Groß⸗Strehlitz, den 21. Februar 1894 Königliches Amtsgericht.
[70316] Aufgebot.
Auf Antrag des Landwirths Hermann Trost in Frömmstedt wird dessen Vater, der Landwirth Johann Friedrich Trost, zuletzt wohnhaft in Frömmstedt, welcher seit Anfang Januar 1884 von dort spurlos verschwunden ist, aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermine, den 12. Dezember 1894, Vor⸗ mittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte schriftlich oder persönlich sich zu melden, widrigen⸗ falls seine Todeserklärung erfolgen wird.
Weißensee (in Thür.), den 17. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II
[70317] Aufgebot behufs Todeserklärung.
Auf Antrag der Vormünder Lorenz Peter Jensen und Rasmus Rasmussen in Seegaardfeld, werden der am 10. Januar 1824 als Sohn des Schmieds Jens Jensen und seiner Ehefrau Mariken Jensen, geb. Andresen, in Seegaardheide geborene, zuletzt da⸗ selbst wohnhafte, seit vielen Jahren verschollene See⸗ mann Jens Jensen, sowie seine unbekannten Erben hierdurch aufgefordert, sich beim hiesigen Amtsgericht
spätestens in dem auf Mittwoch, den 11. Juli
1894, Vormittags 10 Uhr, bestimmten Termine zu melden, widrigenfalls der Verschollene für todt erklärt und mit seinem Vermögen nach der Verord⸗ nung vom 9. November 1798 verfahren werden wird. Apenrade, den 19. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
70318) Verschollenheitsverfahren.
Nr. 2189. Das Gr. Amtsgericht dahier hat heute folgenden Vorbescheid erlassen:
Der ledige Bierbrauer Otto Allweiler, geboren zu Singen am 8. Dezember 1855, und zuletzt wohn⸗ haft gewesen daselbst, wird seit dem Jahre 1882 ver⸗ mißt, und ist die Verschollenheitserklärung desselben beantragt. Der Vermißte wird deshalb aufgefordert, binnen Jahresfrist Nachricht von sich anher ge⸗ langen zu lassen, widrigenfalls er für verschollen er⸗ klärt würde. Zugleich werden alle diejenigen, welche
Auskunft über Leben und Tod des Vermißten zu er⸗ theilen vermögen, aufgefordert, binnen der gleichen
Frist dem Amtsgericht Anzeige zu erstatten. Radolfzell, 21. Februar 1894. Der Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: Feuerstein.
[70331] Aufgebot. 8
Auf Antrag des Kurators Kolons Heinrich Ahne⸗ feld Nr. 4 in Obernwöhren, wird der verschollene Schustergeselle Conrad Teuteberg von Nr. 23 in Obernwöhren, sowie auf Antrag des Kurators Leib⸗ züchters Heinrich Hasemann Nr. 3 in Vornhagen, der verschollene Joh. Friedr. Wilhelm Senne von Nr. 22 in Vo f 8
bestimmten Aufgebotstermine zu melden, widrigen⸗ falls dieselben für todt erklärt werden und ihr Ver⸗ mögen den nächsten bekannten Erben oder Nach⸗ folgern überwiesen werden wird. Alle Personen, welche über das Fortleben der Verschollenen Kunde geben können, werden zu deren Mittheilung und et⸗ . Frden “ 1. waige Erb⸗ und Nachfolgeberechtigte für den Fall der demnächstigen Todeserklärung zur Anmeldung ihrer Ansprüche unter der Verwarnung aufgefordert, daß bei
der Ueberweisung des Vermögens der Verschollenen
auf sie keine Rücksicht genommen werden soll. Stadthagen, den 26. Januar 1894. Fürstliches Amtsgericht, Abtheilung III. Reiche.
[70320] Aufgebot. Das hiesige Erbschaftsamt, vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Dr. jur. Otto Meier, in Verwaltung der Verlassenschaft der Eheleute, Privat⸗ mann Johan (auch Johann) Kobrock und Ane (auch Anna) Thomine, geb. Hee, hat unter der nach⸗
stehenden Begründung den Erlaß eines Aufgebots be⸗
antragt:
Am 19. Dezember 1893 sei hierselbst der Privat⸗ mann Johan (auch Johann) Kobrock aus Drögen⸗ kamp, Kreis Eckernförde, verstorben, nachdem seine
Ehefrau Ane (auch Anna) Thomine, Hee, aus El 1 22 mne,
1 gen aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 26. April 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte
Nakskov a. Laaland (Dänemark) bereits am 19. Ok⸗ tober 1887 hierselbst verstorben sei. 8
In dem von den vorgenannten Erblassern am 3. März 1875 zu Altona einschaftlich errichteten, am 17. November 1887 hierselbst publizierten Testa⸗ ment hätten die Testatoren sich gegenseitig zu Erben eingesetzt. 8 “ 1
Hie Erblasserin bestimme im besonderen, daß nach dem Tode des Erblassers, ihr — jetzt ebenfalls ver⸗ storbener — Bruder Julius William Hee bezw. seine Leibeserben einen der Stammportion der Ge⸗ schwister bezw. Kinder vorverstorbener Geschwister des Erblassers gleichen Theil haben sollen.
Als Erben des Erblassers seien Geschwister und Kinder vorverstorbener Geschwister bekannt geworden, deren Namen dem Amtsgericht aufgegeben seien.
Die Erben des verstorbenen Bruders der Erb⸗ lasserin hätten sich dem antragstellenden Amt gegen⸗ über noch nicht legitimiert, seien aber angeblich in Kopenhagen ansässig. .
Es wird das beantragte Aufgebot nunmehr dahin erlassen:
Es werden
1) alle, welche an den Nachlaß der am 19. Dezember 1893 bezw. 19. Oktober 1887 hierselbst ver⸗ storbenen Eheleute, Privatmann Johan (auch Johann) Kobrock und Ane (auch Anna) Thomine, geb. Hee, Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen; alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von den genannten Erblassern am 3. März 1875 zu Altona gemeinschaftlich errichteten, am 17. No⸗ vember 1887 hierselbst publizierten Testaments, sowie dem alleinigen Erbrechte der in dem vor⸗ bezeichneten Testament eingesetzten bezw. dem unterzeichneten Amtsgericht aufgegebenen Erben, wie auch der Umschreibungsbefugniß des Erb⸗ schaftsamts widersprechen wollen, hiermit auf⸗ gefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei dem unterzeichneten Amtsgericht, Dammthorstraße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 17, spätestens aber in dem auf Freitag, den 20. April 1894, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermin, daselbst Parterre, Zimmer Nr. 7, anzumelden — und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungs⸗ bevollmächtigten — bei Strafe des Ausschlusses.
Hamburg, den 17. Februar 1894.
Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufsebotssachen. gez.) Tesdorpf Dr. “ Veröffentlicht Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
1“
[70323] Aufgebot.
Die ledige Karoline Christine Baruth zu Cur⸗ haven ist daselbst am 13. Februar 1893 ohne Hinter⸗ lassung eines Testaments verstorben; ihre Erben sind nicht sämmtlich bekannt. Auf Antrag des hiesigen Erbschaftsamts, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Patow hier, werden daher alle, welche an den Nachlaß der genannten Erblasserin Erbansprüche, Forderungen oder sonstige Rechte geltend machen wollen, zur Anmeldung derselben spätestens in dem auf Dienstag, den 24. April d. J., Morgens
10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin aufgefordert. Wenn die Anmeldung unterbleibt, tritt der Rechts⸗ nachtheil des Ausschlusses ein.
Amtsgericht Ritzebüttel, den 23. Februar 1894. (gez.): Bacmeister Dr. Veröffentlicht: H. Eckermann, Gerichtsschreiber.
[69912] Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 20. Dezember 1893 sind: a. Christoph Bernhard Kürschner, geb. am 10. August 1815, und b. Hermann Kürschner, geb. am 13. Sep⸗ tember 1822, öhne des verstorbenen Kaufmanns Christian Gott⸗
worden
Schmalkalden, den 20. Dezember 1893. Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
[69915] Bekanntmachung.
Das Aufgebotsverfahren über die Nachlaßgläubiger und Vermächtnißnehmer des am 13. Februar 1893 zu Königsberg verstorbenen Lokomotipführers Bruno May ist beendet. b
Königsberg, den 16. Februar 1894. 8
Königliches Amtsgericht. X.
In dem auf Antrag von Johann Georg Bürck Wittwe, Margarethe, geb. Langenstein, in Pforzheim eröffneten Aufgebotsverfahren behufs Kraftloserklärung der über die Versicherung des Lebens des Johann Georg Bürck unterm 19. Juli 1881 ausgestellten Polize Nr. 30 309 der Bremer Lebensversicherungs⸗ Bank in Bremen ist durch Ausschlußurtheil hiesigen Amtsgerichts vom 23. Februar 1894 die bezeichnete Polize für kraftlos erklärt.
Bremen, 23. Februar 1894.
Der Gerichtsschreiber: Stede.
(69924]
Durch Ausschlußurtheil vom 14. Februar 1894 ist das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Lützen Nr. 14 430 über 403,46 ℳ, für den Land⸗ wirth Adolf Philister in Michlitz ausgestellt, für kraftlos erklärt worden.
Lützen, den 14. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. Abtheilung I.
69982] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 14 Februar 1894 ist das Sparkassenbuch des Vorschuß⸗Vereins zu Gleiwitz, Eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Nr. 318 D., gültig über 70 ℳ 50 ₰, ausgestellt am 21. August 1882 für die Wittwe Agnes Kozuschek zu Richters⸗ dorf für kraftlos erklärt worden.
Gleiwitz, den 15. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht.
[69914] Im Namen des Königs! Verkündet am 16. Februar 1894. Buchert, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Kötters Egbert Balder zu Frensdorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Arends zu Neuenhaus, erkennt das Königliche Amtsgericht 2 a teheaal durch den Amtsrichter Meyer für Recht:
Das Hypothekendokument vom 2. Juli 1866 über die im Grundbuch von Bookholt Band II. Blatt Nr. 55 Abtheilung III. Nr. 2 zu Gunsten des Kötters Egbert Balder zu Frensdorf eingetragene Hypothek von 277 Thlr. 23 Gr. 3 Pf. = 833 ¾ ℳ wird für kraftlos erklärt. 8 2
“
Die unbekannten Berechtigten b
1) der im Grundbuch von Lübbertsfehn Tom. 41 Vol. 4 Nr. 294 Pag. 2344 Abth. III. Nr. 3 für Meints in Ihlowerfehn eingetragenen 380 Thaler 14 Gr. 1 Pf. in Gold und 46 Thaler 7 Gr. 11 Pf. in Kurant c. a., 8
2) der an derselben Grundbuchstelle Abth. III. Nr. 5 für Schneider aus Großefehn eingetragegen 175 Thaler Kurant c. a.,
3) der im Grundbuche von Simonswolde Band IV b. Blatt 258 Pag. 5249 für Lübben zu Holtrop eingetragenen 215 Thaler Gold c. a.,
sind mit ihren Ansprüchen auf die Posten ausge⸗ schlossen und die Hypothekenurkunden für kraftlos erklärt.
Aurich, 9. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht. III.
“
[69916] Im Namen des Königs! Verkündet am 14. Februar 1894. Tusch, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Zieglers August Koehler in Marienfelde, vertreten durch Rechtsanwalt Perrin in Osterode, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Osterode durch den Amtsrichter Sanio für Recht:
Die Hypothekenurkunde über 50 Thlr. Darlehn, eingetragen aus der notariellen Urkunde vom 20. März 1862 zufolge Verfügung vom 5. April 1862 für den Einsassen Friedrich Sterna in Marien⸗ felde in Abth. III. Nr. 2 des dem Ziegler August Koehler gehörigen Grundstücks Marienfelde Bd. III. Bl. 75, gebildet aus dem Hypothekenbuchsauszuge vom 5. April 1862 und der Schuldurkunde vom 20. März 1862, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens hat der Ziegler August Koehler zu tragen.
Durch Ausschlußurtheil vom 22. Februar 1894 ist die Urkunde über die auf den Grundstücken des Grundsitzers Wilhelm Kausche in Jübar Band 31. Blatt 104 des Grundbuchs von Jübar Abtheilung III. Nr. 5 aus dem Hehle’schen Testamente vom 12. Sep⸗ tember 1860, 7. Januar und 8. Oktober 1864 ex decreto vom 8. März 1869 eingetragenen sechs⸗ hundert Thaler Legat des Carl Heinrich Walter Zimmermann aus Salzwedel, datiert vom 8. März 1869, für kraftlos erklärt.
Beetzendorf, den 22. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht.
[69905] 8
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Linz a. Rhein vom 14. Februar 1894 is die Hypothekenurkunde über die im Hypothekenbuch von Unkel Band III. Fol. 144 Nr. 184 eingetragen gewesene und von dort an viele Stellen des Grund⸗ buchs übertragene Hypothek vom 5. Februar 1861 über 160 Thlr. zu Gunsten der Tochter des Winzers Chrysant Unkels von Röndorf (Anna Maria, jetzt Ehefrau Josef Koch, zu Ehrenfeld) zu Lasten der Eheleute Winzer Christian Bachem und Katharina, geb. Körber, zu Rheinbreitbach für kraftlos erklärt worden.
Linz a. Rh., den 17. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht
[69910] Auf 1) des Bahnarbeiters Bernhard Wellen, 2) des Schuhmachers Hermann Wellen, zu Bentheim, hat das Königliche Amtsgericht Bentheim am 17. Fe⸗ bruar 1894 für Recht erkannt:
Der Hypothekenbrief vom 14. Oktober 1871 über 200 Gulden, eingetragen im hiesigen Hypotheken⸗ buche Bezirk III. Abtheilung I. Band I. Fol. 61 Nr. 1 und von da übernommen ins Grundbuch von Bentheim Stadt Band X. Artikel 370 Abthei⸗ lung III. Nr. 1 wird für kraftlos erklärt.
Bentheim, den 17. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht
.
[699063) Im Namen des Königs! Verkündet am 13. Februar 1894. Brüning, Gerichtsschreiber.
Sachen betreffend das Aufgebot des von dem Wegewärter Konrad Rüter zu als Eigenthum beanspruchten, in der Steuer⸗ gemeinde Buke belegenen Grundstücks Flur 17 Nr. 71 d., Hütung im Hühnerfeld belegen, 9 a 67 qm groß, im Grundbuch von Buke Bd. 96 Bl. 18 für die Wittwe Joseph Stiens eingetragen;
2) des von den Eheleuten Maler und Anstreicher Wilhelm Deppe und Maria, geb. Herdejürgen, zu Lippspringe als Eigenthum beanspruchten, in der Steuergemeinde Lippspringe belegenen Grundstücks Flur 9 Nr. 206 in den Molkenbänken, Acker, 7 a 4 aqm groß, im Grundbuch von Lippspringe Bd. 12 Bl. 73 auf den Namen des Justizkommissars Holz⸗ apfel eingetragen;
3) des von der unverehelichten Katharina Vollmer zu Neuhaus als Eigenthum beanspruchten, in der Steuergemeinde Neuhaus belegenen Grund⸗ cks Flur 14 Nr. 450/115, im Nierenholz, Acker, a 6 m groß, im Grundbuch von Neuhaus d. 58 Bl. 65 auf den Namen des Liborius Hegge⸗ mann eingetragen;
4) der von den Eheleuten Heinrich Neiskenwirth und Therese, geb. Vollmers, zu Sande als Eigen⸗ thum beanspruchten, in der Steuergemeinde Neuhaus belegenen Grundstücke Flur 14 Nr. 543/115, im Nierenholz, Acker, 51 a 6 qm groß, und Flur 14 Nr. 546/115, im Nierenholz, Acker, 81 a 60 qm groß, im Grundbuch von Neuhaus Bd. 58 Bl. 65 auf den Namen des Liborius Heggemann eingetragen;
5) des von der Stadt Paderborn als Eigenthum beanspruchten, in der Steuergemeinde Paderborn belegenen, bisher im Grundbuche noch nicht einge⸗ tragenen Grundstücks Flur 33 Nr. 721/071, Weg, 4 a 24 qm groß, hat das Königliche Amtsgericht zu Paderborn durch den Amtsgerichts⸗Rath eumling
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22
für Recht erkannt:
Alle diejenigen, welche auf das von dem Wege⸗ wärter Conrad Rüter zu Buke als Eigenthum beanspruchte Grundstück Flur 17 Nr. 71 d. der Steuergemeinde Buke, auf das von den Eheleuten
Maler und Anstreicher Wilhelm Deppe und Maria, geb. Herdejürgen, zu Lippspringe als Eigenthum beanspruchte Grundstück Flur 9 Nr. 206 der Steuer⸗ gemeinde Lippspringe, auf das von der unverehelichten Katharina Vollmer zu Neuhaus als Eigenthum beanspruchte Grundstück Flur 14 Nr. 450/115 der Steuergemeinde Neuhaus, auf die von den Eheleuten Heinrich Neiskenwirth und Therese, geb. Vollmers, zu Sande als Eigenthum beanspruchten Grundstücke Flur 14 Nr. 543/115 und Nr. 546/115 der Steuer⸗
gemeinde Neuhaus und auf das von der Stadt Paderborn als Eigenthum beanspruchte Grundstück Flur 33 Nr. 721/071 der Steuergemeinde Paderborn Eigenthums⸗ oder andere Realansprüche zu haben
glauben, werden mit denselben ausgeschlossen.
Die Kosten des Verfahrens fallen den Antrag⸗
stellern zur Last. Paderborn, den 13. Februar 1894. Gerichtsschreiberei II. des Königlichen Amtsgericht
[69917]
Die folgenden Urkunden:
.1) Die Schuldurkunde vom 6. Mai 1875 ꝛc. über die im Grundbuche des Amtsgerichts Aurich Tom. 11 Vol. 8 Nr. 516 Pag. 428 (früher auch Tom. 11 Vol. 7 Nr. 452 Pag. 3603) auf dem Höger'schen Grundbesitz für Hagius eingetragenen 1800 ℳ c. a.,
2) die not. Schuld⸗ und Hypothekverschreibung vom 2. Februar 1858, aus welcher auf den für Otto Hagius im Auricher Grundbuche Tom. 50 Vol. 2 a. Nr. 73 Pag. 577, Tom. 50 Vol. 2 a. Nr. 74 Pag. 585, Tom. 50 Vol. 2 a. Nr. 75 Pag. 593, Tom. 50 Vol. 2 a. Nr. 162 Pag. 1270 und Tom. 50 Vol. 3 Nr. 242 Pag. 1923 berzeichneten Grund⸗ stücksantheilen 650 Reichsthaler Gold c. a. für Brahms eingetragen und welche 650 Thaler an die Erben des Kreiskassengehilfen Hagius in Aurich ab⸗ getreten sind,
sind durch Urtheil vom 16. d. M. für kraftlos erklärt.
Aurich, 19. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht. III.
[699111 Im Namen des Königs! Verkündet am 15. Februar 1894
Tietz, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Besitzers Conrad Pritzkoleit in Drutschlauken und des Besitzers Ferdinand Zipplies von Schaugsten, des Besitzers Friedrich Hinterthaner von Klein Königsberg, des Besitzers Carl Neufeld von Groß Kallwischken, der Besitzer August Mekies, Carl Naruhn, Carl Woweries, Julius Neßler und August Neßler, des Besitzers Gustav Lettau von Kurschen, des Fleischermeisters Rudolph Jungblut von Darkehmen und des Justiz⸗Raths Stephani von Darkehmen erkennt das Königliche Amtsgericht zu u“ durch den Amtsrichter Dr. Levy für
I. Die Hypothekenurkunde über die von Kruschinnen Nr. 3 auf Kruschinnen Nr. 20 sjetzt 15) übertragenen, hier Abthl. III. Nr. 7 eingetragenen 200 Thaler, mit 6 Prozent verzinsliches Darlehn des Jägers Gottlieb Glaser aus der Urkunde vom 14. Januar 1865, welches der Altsitzerwittwe Zipplies zu “ übereignet ist, wird für kraftlos er⸗
ärt.
II. Die etwaigen Berechtigten folgender Posten:
1) von 16 Thalern 20 Sgr. Muttererbtheil des Friedrich Klein, mit 5 Prozent verzinslich und bei seiner Volljährigkeit zahlbar, eingetragen aus dem
rbvergleich vom 1. Dezember 1841 gemäß Ver⸗
ung vom 29. Januar 1842 auf Klein Königsberg
3 Abthl. III. Nr. 3 b und gemäß Verfügung
vom 22. März 1854 auf das abgezweigte Grundstück Klein Königsberg Nr. 5 übertragen;
2) von 70 Thalern Kaufgeld der Christian und Catharina, geb. Baltrusch, Niefeld'schen Eheleute aus dem Vertrage vom 21. November 1837 gemäß Verfügung vom 3. Dezember 1843 auf Groß Kall⸗ wischken Nr. 6 Abth. 1II. Nr. 1 eingetragen, dur⸗ Urkunde vom 25. Januar 1844 dem Christoph Nie⸗ feld geschenkt und dies gemäß Verfügung vom 1. März 1844 eingetragen;
3) von einer Ausstattung der Dorothea Lengau, bestehend in
Kuh, werth 8 Thaler,
Schwein, werth 3 Thaler,
Schaf, werth 1 Thaler 10
Gans, werth 10 Sgr.,
aufgemachten Bett,
(1 Ober⸗, 1 Unterbett, 4 Kissen und 1 Bett⸗
laken)
und 1 schwarzen Kleid, werth 3 Thaler, aus dem Erbrezeß vom 17. Juni zufolge Verfügung vom 22. August 1836 auf Grieben Nr. 12 eingetragen und übertragen auf Grieben Nr. 42, 50, 72, 55 und 25 Abth. III. Nr. 2 bez. 1,
4) von 18 Thalern 28 Sgr. 7 Pf. Kaufgelder⸗ rückstand des Wirths Christian Rudat in Schillehlen, mit 5 Prozent vom 22. Mai 1868 verzinslich, auf Grund des Zuschlagsbescheides vom 3. April und der Kaufgelderbelegungsverhandlungen vom 22. Mai, 5. und 6. Juni 1868 gemäß vom 30. Juni 1868 eingetragen auf Kurschen Nr. 12 Abth. III. Nr. 14n; 8
5) von 500 Thalern Darlehn des Predigers Tam⸗ nau in Wilbelmsberg, mit 5 Prozent verzinslich und nach halbjähriger Aufkündigung zahlbar, ein⸗ getragen aus der Schuldurkunde vom 11., zufolge Verfügung vom 13. November 1786 auf Darkehmen Nr. 24 Abthl. III. Nr. 1, 8 8
6) der bei der Subhastation des Simon Embacher⸗ schen Grundstücks Gr. Skirlack Nr. 19 entstandenen, in einem Nachverfahren ermittelten und festgestellten Altsitzerwittwe Louise Haubitz, geb. Clar'schen Spe⸗ zialmasse von 137,44 ℳ, der Anspruch der ꝛc. Hau⸗ bitz ist auf dem mitverhafteten Grundstück Gr. Skir⸗ lack Nr. 7, jetzt der Besitzerin Dorothea Simon ge⸗ hörig, in Abthl. III. zu Nr. 2 an Stelle dieser berichtigten Post auf Grund des Zuschlagsbescheides vom 30. Oktober und der Kaufgelderbelegungs⸗ verhandlung vom 13. Dezember 1860 zufolge Ver⸗ fügung vom 6. März 1861 eingetragen, 8
werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen.
III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden
den Antragstellern auferlegt. Königliches Amtsgericht. Dr. Levpy.
8
——2— —
11“
9913 Im Namen des Königs! 8
veshes Verkündet am 16. Februar 1894. 8— Buchert, Gerichtsschreiber. 1
Auf den Antrag des Kötters Berend Mülstegen zu Altendorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Arends zu Neuenhaus, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Neuenhaus durch den Amtsrichter Meyer für Recht:
Das Hypothekendokument über die im Grund⸗ buche von Bookholt Band II., Blatt Nr. 55, Ab⸗ theilung III., Nr. 1 zu Gunsten der Kinder I. Ehe des Jan Eekholt zu Bookholt am 2. Februar 1858 eingetragene Hypothek von 650 Gulden = 1083 ½ ℳ
ird für kraftlos erklärt. v“
Meyer. 169920] Verkündet am 17. Februar 1894. 8 Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der Wittwe Janna Uden Ohling, geb. Ohling, zu Widdelswehr, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Emden durch den Amtsgerichts⸗Rath Thomsen als Richter für Recht:
Die im Grundbuche von Widdelswehr Band II. Blatt 3 in Abth. III. Nr. 1 eingetragene Hypothek von 100 Gulden Gold, welche die Besitzer von Albert Alberts als Kapellverwalter zu Widdelswehr am 6. Mai 1782 aufgenommen, wird für erloschen und die hierüber ausgestellte Urkunde für kraftlos erklärt.
[69921] Im Namen des Königs!
Verkündet am 15. Februar 1894. Referendar Solf, als Gerichtsschreiber. Auf Antrag des Rentiers Wilhelm Fischer, Berlin, Stephanstr. 8 I., vertreten durch Rechtsanwalt Lewek hier, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Alt Landsberg durch den Amtsrichter Volkmar für
Hinsichtlich der auf den Grundstücken Rüdersdorf Band III. Blatt Nr. 110 in der III. Abtheilung unter Nr. I. haftenden Post, welche zur Mithaft ein⸗ Fetragen ist auf die Grundstücke Rüdersdorf Band III. Blatt Nr. 97 in der III. Abtheilung unter Nr. 1 (alte Zählung Band III. Nr. 21 pag. 240) und
Rüdersdorf Band III. Blatt Nr. 98 in der III. Ab⸗
theilung unter Nr. 1 (alte Zählung Band III. Nr. 22 pag. 252). „Schreibe Vierzig Thaler Kaution hat der Neunert dem Fabrikanten Schultze zu Berlin wegen achtzig Pfund Wolle, die derselbe ihm von Zeit zu Zeit zum Spinnen hergeben wird, bestellt, welche anherr eingetragen werden aus dem Kautions⸗ nstrument vom 31. Oktober 1801 sub eodem dato“ verden der eingetragene Gläubiger sowie dessen Rechtsnachfolger mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen. 8 Volkmar.
[69922] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts
sind die Inhaber der nachstehend bezeichneten Posten: I. 30 Thlr. 23 Sgr. (= 92,30 ℳ) großväterliche
Erbegelder zu 5 % verzinslich, eingettagen für die
minorenne Agnes Nowacka, auf Grund des gericht⸗
ichen Erbrezesses vom 5. Mai, 11. Dezember 1855
nd 17. April 1856 zufolge Verfügung vom 6. Juni 1856 und unverändert übertragen nach Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs Lugi Bl. Nr. 20, zufolge Verfügung vom 5. Mai 1863, II. je 100 Thlr. (= je 300 ℳ) Kaufgeld zu 5 % verzinslich, eingetragen für die Wittwe Regina Michalak und den minorennen Mathias Michalak auf Grund des gerichtlichen Kaufkontrakts vom 2. März 1839 Abtheilung III. Nr. 1 des Grundbuchs von Morka Blatt Nr. 15 zufolge Verfügung vom 29. Juli 1840 mit dem Bemerken, daß für Kapital, Zinsen und Kosten das Grundstück verpfändet ist,
mit ihren Ansprüchen auf die vorstehenden Posten ausgeschlossen.
Schrimm, den 17. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht.
[69919] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten König⸗ lichen Amtsgerichts vom 6. Februar 1894 sind die unbekannten Gläubiger und deren Rechtsnachfolger der im Grundbuch von Simonswolde — früher Tom. V. Nr. 279 Pag. 145 und Tom. I. A. Nr. 37 Pag. 497 — jetzt Tom. I. B. Nr. 65 Pag. 1441 Nr. 5 des Titels, Tom. VII. Nr. 406 Pag. 409, Tom. VII. Nr. 407 Pag. 421 und Tom. VI. Nr. 359 Pag. 265 Nr. 4 des Titels Abth. III. Nr. 1/2 für die minderjährigen Kinder erster Ehe des Haus⸗
manns Claas Arends mit weil. Frauke, Namens Havye Berends und Arend Bartels Classen, vermöge
ets vom 3. August 1810 bezw. 7. August 1810 1 24. April 1818 eingetragenen 3463 Gld. 0 St. 5 W. und 48 Gld. 10 St. mit ihren An⸗ prüchen auf diese Post ausgeschlossen. Aurich, 19. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. III.
[69923]
In der Scholz'schen Aufgebotssache F. 14/93 hat
das Königliche Amtsgericht zu Neumarkt, am
16. Februar 1894 für Recht erkannt:
Die Rechtsnachfolger der Susanna Knappin und
der Kinder derselben werden mit ihren Ansprüchen
auf die im Grundbuch von Saara Blatt 9 Ab⸗ heilung III. Nr. 2 und Blatt 15 Abtheilung III.
Nr. 1 und 3 eingetragenen Hypothekenpost aus⸗ eschlossen
170315] 8 Ladung. 1
Aluf den Antrag des Theophil Henry, Hufschmied,
in Vahl wohnend, handelnd in seiner Eigenschaft als Nebenvormund der minderjährigen Marie Josephine
und Margaretha Leontine Henry, vertreten durch
Rechtsanwalt Prinz in Saargemünd: „Kaiserliches Amtsgericht wolle einen neuen Termin zur Familien⸗ berathung über die Absetzung der Muttervormünderin Wittwe Eugen Henry, Leontine, geb. Bagard, eventuell zur Ernennung eines neuen Vormundes bestimmen, und die Ladung der Wittwe Eugen Henry, Leontine, geb. Bagard, früher zu Vahl wohnend, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, zu diesem Termine im Wege der öffentlichen Zustellung gestatten“, ist Termin zu gedachtem Zwecke auf Montag, den 9. April 1894, Vormittags 9 Uhr, an Gerichtsstelle anberaumt worden. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die Wirttwe Eugen Heury, Leontine, geborene Bagard, früher zu Vahl, dann zu Sermaige wohnend, jetzt ohne be⸗
kannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wird dieser Auszug bekannt gemacht. Albesdorf, den 24. Februar 1894. Berghausen, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
[70353] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Anna Therese Pauline Orbe, geb. Arendt, zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Gold⸗ schmidt daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Droschkenkutscher Louis Franz Orbe, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehebruchs, mit dem Antrage auf Ehescheidung, die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 59 II., Zimmer 119, auf den 18. Mai 1894, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 20. Februar 1894.
1 Funke, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 22. [70342] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Caroline Güssow, geb. Hellecke, ver⸗ wittwete Kreutzkamp, zu Hannover, vertreten durch den Rechtsanwalt Heiliger daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Schmied Carl Güssow, zuletzt zu Hannover, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen schwerer Mißhandlung und Bedrohung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe dem Bande nach zu scheiden und den Beklagten kostenpflichtig für den schuldigen Theil zu erkennen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer IV. des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf den 21. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Gerichtsschreiberei IV. Königlichen Landgerichts.
[70348] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Zuckerkochers Hermann Schiebe, Frida, geb. Kummetz, in Wolfenbüttel, vertreten durch den Rechtsanwalt Huch daselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher hier, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen böswilliger Verlassung, mit dem Antrage auf Trenung der Ehe dem Bande nach, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 16. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Braunschweig, den 21. Februar 1894. A. Oelmann, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.
[70352] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Agnes Wallack, geb. Müller, zu Ehringsdorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Lustig zu Berlin, klagt gegen ihren Ehemann, den Gürtler Karl Wallack, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivilkammer des Königlichen Land⸗ gerichts I. zu Berlin, Jüdenstr. 59 II., Zimmer 119, auf den 12. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Aus⸗ zug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 20. Februar 1894.
Funke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 22.
[70346] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Müller, Louise, geborene Kaerst, zu Weißenfels, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Sturm in Naumburg a. S., klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Friedrich August Müller, früher zu Weißenfels, jetzt unbekannt abwesend, wegen böslicher Verlassung und Versagung des Unterhalts, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Naumburg a. S. auf den 8. Juni 1894, Vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Thurm, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[70345] Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Emma Thiel, geb. Kloth, zu Königsberg i. Pr., vertreten durch den Justiz⸗Rath Stambrau daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Richard Thiel, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem An⸗ trage, die Ehe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Königsberg i. Pr. auf den 1. Juni 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Königsberg, den 17. Februar 1894.
Gruschka,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[70344] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Anna Elise Christine Fehse, geb. Berlin, zu Kiel, vertreten durch Rechtsanwalt Schloe daselbst, klagt gegen den Schneider Johann Friedrich Fehse, früher in Gaarden, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen böslicher Verlassung und Ehebruchs,
mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende
Ehe dem Bande nach zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Kiel auf den 11. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Kiel, den 19. Februar 1894. 8 Friedrich,⸗ . Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[70350] Oeffentliche Zustellung.
Nr. 2326. Der Ingenieur Edmund Friedrich in Gaggenau, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Vogel in Rastatt, klagt gegen seine Ehefrau Anna, geb. Jellineck, von Ouhrsv in Böhmen, z. Zt. an un⸗
bekannten Orten abwesend, wegen Ehescheidung, mit
dem Antrage auf Scheidung der zwischen den Streit⸗ theilen geschlossenen Ehe wegen Ehebruchs der Be⸗ klagten, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivil⸗ kammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Karls⸗ ruhe auf Montag, den 7. Mai 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Karlsruhe, den 22. Februar 1894.
(L. S.) Händel,
Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.
[70358] Oeffentliche Zustellung.
Die Bäckermeisterfrau Minna Grisée, geb. Schulz, zu Muldszen, vertreten durch den Justiz⸗Rath Richelot zu Bartenstein, hat gegen ihren Ehemann, den Bäckermeister Ernst Grisée, unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ehescheidung geklagt, und ladet den⸗ selben zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bartenstein auf den 22. Mai 1894, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 8
Bartenstein, den 13. Februar 1894.
Krohm, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[70335] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau des Schuhmachers Gottlieb Pracht, Bertha, geb. Eikeler, zu Kettwig, vertreten durch den Justizrath Niemeyer zu Essen, klagt gegen ihren genannten Ehemann, zuletzt wohnhaft gewesen in Kettwig, jetzt unbekanntem Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Essen auf den 21. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 40, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Essen, den 21. Februar 1894.
Waegner,
[70338] Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Schlosser Karoline Schölzel, geb. Stenzel, zu Breslau, vertreten durch den Rechtsanwalt Lopianowski zu Breslau, klagt gegen ihren Ehemann, Schlosser Otto Schölzel, früher zu Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen böswilliger Ver⸗ lassung und Versagung des Unterhalts mit dem An⸗ trage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Breslau, am Schweidnitzer⸗ stadtgraben 2/3, Zimmer Nr. 81, im II. Stock, auf den 22. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Breslau, den 20. Februar 1894.
Kappel, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[70340] Rückkehrbefehl.
In Sachen der Ehefrau des Arbeiters Hermann Thielhelm, Gesine, geb. Treu, in Bremen, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Buchenau, gegen ihren Ehemann, unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ist in öffentlicher Sitzung des Landgerichts, Zivilkammer II. zu Bremen vom 16. Februar 1894 der Beschluß verkündet:
1) Dem Beklagten wird aufgegeben, binnen 1 Monat zur Klägerin zurückzukehren, und das eheliche Leben mit ihr fortzusetzen.
2) Termin zur weiteren Verhandlung wird an⸗ gesetzt auf Freitag, den 20. April 1894, Vor⸗ mittags 9 ½ Uhr.
Bremen, aus der Gerichtsschreiberei des Land⸗
gerichts, den 24. Februar 1894. Dr. Lampe.
[703361 DOeffentliche Zustellung. Amalia Glock, geschiedene Ehefrau Karl Frasch in Baden⸗Baden, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ru⸗
land in Colmar, klagt gegen den Karl Frasch, früher Kaufmann in Colmar, jetzt ohne bekannten Wohn
und Aufenthaltsort, mit dem Antrage: Kaiserl. Land⸗ gericht wolle erkennen, daß das aus der geschiedenen Fhe der Parteien hervorgegangene Kind, die am 9. Januar 1891 zu Colmar geborene Adelhaid An⸗ gela Bertha Frasch, bis zu ihrer Großjährigkeit der Klägerin anvertraut werde, wolle alle Unterhalts⸗ ansprüche derselben eigenen Namens und Namens der genaunten Minderjährigen vorbehalten, dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last legen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i. Els. auf den 11. Mai 1894, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gericht zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Deer Landgerichts⸗Sekretär: Weidig.
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[70343] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Friedrich Meyer zu Glane,
—— am 5. Mai 1880, vertreten durch seinen ormund Neubauer Carl Biedenstein in Glane, klagt gegen den Bergmann Anton Sautmann, un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Alimente mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, dem Kläger von dessen Geburt bis zum vollendeten 14. Lebensjahre während der ersten beiden Lebens⸗ jahre jährlich 60 ℳ, für die folgenden 12 Lehens⸗ jahre jährlich 54 ℳ, und zwar die rückständigen Alimente sofort, die übrigen in vierteljährli Vorauszahlungen zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Iburg auf den 19. April 1894, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung s Auszug der Klage bekannt gemacht. Iburg, den 21. Februar 1894. Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[70347] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der Weberstochter Barbara Knarr von Traindorf und der Kuratel über deren außereheliches Kind „Andreas“, vertreten durch den Weber Johann Knarr von Traindorf, gegen den Händler Nikolaus Maier von Tannenwirthshaus, nun unbekannten Aufenthalts, wegen Vaterschaft und Alimente, wird letzterer zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor; das Kgl. Bayr. Amtsgericht Stadt⸗ steinach auf Samstag, den 5. Mai 1894, Vormittags 9 Uhr, geladen, wobei die Klags⸗ partei beantragen wird, der Beklagte wolle für schuldig erkannt werden:
1) Die Vaterschaft zu dem am 5. Oktober 1893 außerehelich geborenen Kinde „Andreas“ anzuerkennen und demselben das gesetzlich beschränkte Erbrecht ein⸗ zuräumen;
2) einen jährlichen, vierteljährig vorauszahlbaren Unterhaltsbeitrag von 50 ℳ bis zum zurückgelegten 14. Lebensjahre des Kindes und darüber hinaus im Falle der Erwerbsunfähigkeit desselben, ferner die Kleidungskosten, das Schul⸗ und Lehrgeld und etwaige Kur⸗ und Leichenkosten zu bezahlen;“
3) an die Kindsmutter eine Kindbettkostenent⸗ schädigung von 25 ℳ und eine Deflorationsent⸗ schädigung von 100 ℳ zu entrichten;
4) sämmtliche Streitskosten zu tragen.
Das Urtheil werde, soweit zulässig, für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die Klagsauszug bekannt gemacht.
Stadtsteinach, 21, Februar 1894.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts. (L. S.) Keyhl, Kgl. Sekretär.“
[70349] Oeffentliche Zustellung.
Die ledige großjährige Dienstmagd Anna Theresia Alexander aus Veitsaurach, z. Zt. in Weißenburg, und der Maurer Johann Vorbrugg von Veitsaurach als Vormund des von der ersteren am 17. Februar 1892 geborenen, in Weißenburg erzeugten Kindes „Wilhelmine“ haben gegen den ledigen großjährigen Gärtner Johann Wechsler aus Neuendettelsau, früher in Weißenburg, nun unbekannten Aufenthalts, beim K. Amtsgericht dahier Klage gestellt mit dem Antrage, den Beklagten zur Anerkennung der Vater⸗ schaft⸗zu dem genannten Kinde, Einräumung des gesetzlich beschränkten Erbrechts und Zahlung eines jährlichen Alimentationsbeitrags von 80 ℳ auf die Zeit von der Geburt des Kindes bis zu dessen zurück gelegtem 14. Lebensjahre, sowie zur Tragung der Kosten zu verurtheilen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ lung der Sache ist Termin auf Mittwoch, den 18. April laufenden Jahres, Vormittags 9 Uhr, bei dem K. Amtsgericht Weißenburg an⸗ beraumt, wozu die Klagspartei den Beklagten ladet. Dieser Auszug der Klage wird zum Zwecke der öffentlichen Zustellung, welche durch Beschluß vom 22. Februar l. Irs. bewilligt wurde, hierdurch bekannt gemacht.
Weißenburg, 22. Februar 1894.
Gerichtsschreiberei des K. Bayer. Amtsgerichts. (L. S.) Angermann, Kgl. Sekretär.
[70103] Oeffentliche Zustellung. Josefa, geb. Nensel, Wittwe von Alois Keller zu
Neunkirchen, sowie Theodor Bundschuh, Landwirth daselbst als Vormund deren minderjährigen, außer⸗
ehelichen Kindes Namens Rosa Nensel, haben gegen Martin Seelig, ledigen Maurergesellen von Koppen⸗ wind, Amtsgerichts Burgebrach, z. Zt. unbekannt wo abwesend, zum K. Amtsgerichte Miltenberg auf Anerkennung der Vaterschaft zu dem genannten Kinde Rosa Nensel, Zahlung von Alimenten und Ersatz der Tauf⸗ und Kindbettkosten Klage gestellt mit dem Antrage, den Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil für schuldig zu erklären: 1) die Vaterschaft zu Rosa Nensel anzuerkennen; 2) an die Kindsmutter 20 ℳ Tauf⸗ und Kindbettkosten zu bezahlen; 3) an die Kuratel der Rosa Nensel von deren Geburt — 16. Juli 1893 — bis zum zurückgelegten 12. Lebens⸗ jahr einen vierteljährlich vorauszahlbaren Ernährungs⸗ beitrag von 5 ℳ pro Monat zu leisten und 4) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf 18. April 1894, Vorm. 9 Uhr, beim K. Amtsgerichte hier be⸗ stimmt, wozu der Beklagte geladen wird. Vor⸗ stehender Klagsauszug wird dem Beklagten Martin Seelig auf Grund amtsgerichtl. Beschlusses vom Gestrigen hiemit öffentlich zugestellt. Miltenberg, 20. Februar 1894. Gerichtsschreiberei des Kgl. Amtsgerichts.
(L. S.) Heist, K. Sekretär.
Oeffentliche Zustellung und Ladung.
In Sache der Pflegschaft über „Magdalena“,
außerehelich der Ursula Stimmer von Kothbach, Gemeinde Walkersaich, Amtsgerichts Neumarkt a. Rott, vertreten durch den Vormund Franz Stimmer, Maurer in Kothbach, Klagspartei, gegen Friedrich Krickl, led. großj. Kenickegrergebilfe von
Grafenau, zuletzt wohnhaft in Erding, zur Zeit
unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Vater⸗ schaft und Alimentation wird der vorgenannte Friedrich Krickl zur mündlichen Verhandlung über den klägerischen Antrag auf kostenfällige, vorläufige
vollstreckbare Verurtheilung desselben zur Anerkennung der Vaterschaft zu dem von der Ursula Stimmer
am 9. Dezember 1893 außerehelich geborenen Kinde
wird dieser
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