der Verschollenen Kunde geben können, davon Mit⸗ theilung zu machen,
b. für den Fall der demnächstigen Todeserklärung aber an etwaige Erb⸗ oder Nachfolgeberechtigte, ihre Ansprüche anzumelden, andernfalls bei der Ueber⸗ weisung des Vermögens der Verschollenen auf sie keine Rücksicht genommen werden wird.
Dorum, den 12. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht. 171884 Aufgebot.
Es hat der Buchbindermeister F. Wittke 88 Regen⸗ walde, als Abwesenheitsvormund, das Aufgebots⸗ verfahren zum Zwecke der Todeserklärung der ver⸗ ehelichten Klara Hoge, geb. Tiede, welche im Jahre 1871 nach Amerika ausgewandert und seitdem ver⸗ schollen ist, beantragt. Es wird deshalb die verehe⸗ lichte Klara Foge⸗ geb. Tiede, aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermine am 15. Dezember 1894, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht schriftlich oder persönlich zu mel⸗ den, widrigenfalls sie für todt erklärt werden wird.
Regenwalde, den 28. Februar 1894.
Königliches Ametsgericht. [71403] Aufgebot.
Auf Antrag der Frau Gutsbesitzer Ida Schiemann,
eb. Urban, in Plaitil werden deren Geschwister Caroline Emilie Friederike Emma Urban und Otto Friedlich Hugo Urban aus Nordenburg, von denen die erstere im Anfang der 1860 er Jahre und der letztere im Jahre 1858 oder 1859 nach Amerika ge⸗ gangen ist, aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermin den 13. Dezember 1894, Vor⸗ mittags 11 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht zu widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird.
J“ den 17. Februar 1894.
önigliches Amtsgericht.
9ä
Durch Beschluß des Kgl. Landgerichts Landau i. Pfalz vom 7. Februar 1894 wurde Margaretha Rosina “ ledig und gewerblos, in Landau wohnhaft, welche bei diesem Gericht gegen Michael
einrich Schickendantz, Messerschmied, und Heinrich Valentin Schickendantz, Drechsler, beide von Landau, das Abwesen “ ren betreibt, zu dem kontra⸗ diktorisch mit der Kgl. Staatsanwaltschaft zu füh⸗ renden Zeugenbeweise darüber zugelassen:
„daß Michael Heinrich Schickendantz und Heinrich Valentin Schickendautz, Söhne des Bäckers Jo⸗ hann Jakob Schickendantz und der Maria Sophia Lorch von Landau schon zu Ende der 1830er Jahre ihren Wohnort verlassen haben und daß seit ihrem Weggehen keine Nachricht über diese Personen oder deren Aufenthalt in ihre Heimath sehct. ist.
Termin zur Beweisaufnahme ist bestimmt auf Samstag, den 31. März 1894, Vormittags 9 Uhr, im Kommissionszimmer des Kgl. Land⸗ gerichts dahier.
Landau i. Pfalz, den 28. Februar 1894.
Der Kgl. Erste Staatsanwalt: Reither. [71482] Aufgebot.
Auf Antrag des Testamentsvollstreckers der ver⸗ storbenen Eheleute Arend Conrad Hinrich Kiegel und Anna Wilhelmine Francisca, geb. Doelnitz (Dölnitz), früher verwittweten Bajans, nämlich des Georg Stockfleth, vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt hrf jur. Otto Meier, wird ein Aufgebot dahin er⸗ assen: Es werden Alle, welche an den Nachlaß der
hierselbst am 6. Februar 1894 verstorbenen Frau
Anna Wilhelmine Francisca, geb. Doelnitz
(Dölnitz), früher verwittweten Bajans, zuletzt
des verstorbenen Privatmannes Arend Conrad
Hinrich Kiegel Wittwe, welche seit dem 28. Juli
1891 unter Kuratel des Polizeikommissars Ru⸗
dolph Hermann Carl Julius Sengebusch ge⸗
standen hat, aus irgend welchen Rechtsgründen
Ansprüche zu haben vermeinen, hiermit auf⸗
gefordert, solche Ansprüche bei der Gerichts⸗
schreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts,
Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51,
spätestens aber in dem auf Freitag, den
20. April 1894, Nachmittags 1 Uhr,
anberaumten Aufgebotstermin, im Zivil⸗Justiz⸗
gebäude, Haees serage 10, Parterre, Zimmer
Nr. 7, anzumelden — und zwar Auswärtige
thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zu⸗
u.““ — bei Strafe des Aus⸗
schlusses.
Hamburg, den 23. Februar 1894. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen.
gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
[71493] Bekanntmachung.
Die verwittwete Kupferschmied Ernst Krause, Emma, geb. Hoffmann, zu Golzow, hat das Auf⸗ gebot der Nachlaßgläubiger ihres am 25. Dezember 1895 verstorbenen Ehemannes beantragt. Die Nachlaßgläubiger haben ihre Ansprüche spätestens bis zum 9. Mai 1894, Vormittags 10 Uhr, anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizial⸗ erben ihre Ansprüche nur noch insoweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht
erschöpft wird.
Seelow, den 7. Februar 1894. “
Königliches Amtsgericht.
Nachstehender Auszug:
Der Fleischer Hermann Schumm, geb. im Jahre 1849 zu Oehrenstock, jetzt in unbekannter Abwesen⸗ heit, wird hiermit für todt erklärt; dessen nachge⸗ lassenes Vermögens ist:
I. seinen vollbürtigen Geschwistern:
a. Frau Rosalie Rink, geb. Schumm,
b. Frau Louise Geitner, geb. Schumm,
beide in Erfurt; 1 halbbürtigen Geschwistern:
a. Fleischer Emil Schumm in Amerika,
.Fleischer August Schumm in Oehrenstock,
c. Kleischer Ernst Schumm in Amerika,
d. Frau Auguste Löhn, geb. Schumm, in Oehren⸗
ock, 0. Fleischer Günther Schumm in Amerika, f. Fleischer Albert Schumm in Oehrenstock
“
nach Maßgabe ihrer gesetzlichen Erbberechtigung ohne Kaution als erb⸗ und eigenthümlich zu überlassen. Alle nicht angemeldeten Ansprüche werden ausge⸗ 8 Die Kosten des Aufgebotsverfahrens haben die Antragsteller zu tragen. .
(gez.) Maempel.
Wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Gehren, am 16. Februar 1894. Fürstliches Amtsgericht. II. Abtheilung Maempel.
71492] Verschollenheitsverfahren.
Nr. 2467. Landwirth Oskar Paul. Bauer 37 Jahre alt, aus Großweier, wird hiermit für ver⸗ schollen erklärt und die in der diesseitigen Ver⸗ fügung vom 25. Januar 1893 Nr. 1016 genannten Antragsteller, nämlich: Landwirih Josef Jörger Ehefrau in Großweier und Konstantin. Dörenbecher Ehefrau in Kenzingen gegen Sicherheitsleistung in 8 fürsorglichen Besitz seines Vermögens einge⸗ wiesen.
Achern, den 26. Februar 1894. Der ichtsschreiber des Gr. Bad.
Dierler.
Amtsgerichts:
[71559] Bekanntmachung.
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 24. Februar 1894 ist der Schmied Heinrich Franz Romanus Hoffmann, geboren am 5. Juni 1843 zu Alt⸗Reichenau, für todt erklärt worden.
Bolkenhain, den 24. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht.
[71557] Die Arbeiterfrau Franziska Konietzka alias Konieczna aus Arkuszewo bei Gnesen ist gemäß §§ 854 ff. Theil II. Tit. 18 A. L.⸗R. durch ÜUrtheil vom heutigen Tage für todt erklärt. Gnesen, den 20. Februar 1894. Königliches Amtsgericht.
[71243] Bekanntmachung. Das Aufgebotsverfahren betreffend, die Nachlaß⸗ gläubiger und Vermächtnißnehmer des am 31. Juli 1892 zu Halberstadt verstorbenen Militär⸗Invaliden Franz Neumann ist nach Erlaß des Ausschluß⸗ urtheils beendigt. Halberstadt, den 14. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
[71249] n
Bekanntmachung. Das Aufgebot der Gläubiger des Nachlasses des am 16. August 1893 verstorbenen Uhrmachers Herr⸗ mann Hennicke von Löwen ist beendigt. Löwen, den 24. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. [71241] Verkündet am 24. Februar 1894. Im Namen des Königs!
Auf den Antrag der Firma Ls. Henri Brandt successeur de Robert Brandt & Cie. in Leipzi erkennt das Königliche Amtsgericht zu Emden durch den Amtsgerichts⸗Rath Thomsen als Richter für ahr: Wechsel
r Wechsel: „Leipzig, den 25. September 1892.
Am 30. November 1892 zahlen Sie gegen diesen Prima⸗Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe von ℳ 215,50. Werth empfangen, und stellen sie in Rechnung lt. Bericht. Herrn G. H. Dinkelmann in Emden. V Angenommen zu Gunsten der Firma Ls. Henr. Brandt, Leipzig. V
G. H. Dinkelmann.“ wird für kraftlos erklärt.
[71246] Bekanntmachung. 1 ’ Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 24. d. Mts. ist die Hypothekenurkunde vom 23. Sep⸗ tember 1839 über die auf dem Grundstücke Nr. 42 Stadt Brieg Abtheilung III. Nr. 7 für die verw. Rendant Elisabeth Werner zu Brieg eingetragenen 300 Thaler Darlehn für kraftlos erklärt worden. Brieg, den 26. I 1894. Königliches Amtsgericht. II.
2] Verkündet am 23. Februar 1894. L. Runge, Gerichtsschreiber. 3
171.
Ausschlußurtheil. Im Namen des Königs!
In Sachen, betreffend das auf Antrag des Kapitäns Lammert Poeker zu Logabirum und Geas ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Strenge zu Leer, er⸗ lassene Aufgebot zwecks Löschung der im Grundbuch von Ostrhauderfehn Bd. V. Bl. 176 in Abtheilung III. unter Nr. 1 eingetragene Hypothek erkennt das Königliche Amtsgericht III. zu Leer durch den Ge⸗ richts⸗Assessor Meyer für Recht:
Die im Grundbuch von Ostrhauderfehn Bd. V. Bl. 176 in Abth. III. unter Nr. 1 eingetragene Resthypothek von zweihundert Thalern Gold, wieder eingetragen am 18. Oktober 1878, wird für voll⸗ ständig erloschen erklärt. 11“
E. Meyer.
Im Namen des Königs! Verkündet am 3. Februar 1894. Ramm, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Tischlermeisters Heinrich Philipp zu Muckwar, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Koeber zu Kalau, erkennt das Königliche Amtzgericht zu Kalau durch den Amtsrichter Riedel ür Recht:
Die Hypothekenurkunden über 400 Thlr. = 1200 ℳ bezw. über 200 Thlr. = 600 ℳ bezw. über 100 Thlr. = 300 ℳ bezw. über 75 Thlr. = 225 ℳ, auf dem dem Tischlermeister Muckwar gehörigen, im Grundbuche von Muckwar Bd. I. Bl. Nr. 19 verzeichneten Grundstück in Abth. III. unter Nr. 1 bezw. 4 bezw. 5 bezw. 6 für den Rittergutsbesitzer Benjamin Michael zu Alt⸗
[71244]
klärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. 1 8 Riedel.
[71239] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amtsgerichts zu Frankenberg vom 20. Februar 1894 sind die ypothekenurkunden über die im Grundbuche von erorke, Art. 14 in Abtheilung III. eingetragenen
Hypotheken; 1 a. unter Nr. 10: Siebenhundertfünfzig Mark Ab⸗
rechnungsschuld, verzinslich zu 5 %, seit 1. Juli 1883,
welche Heinrich Philipp zu
Döbern eingetragen stehen, werden für kraftlos er⸗
† Jahr nach Kündigung, für Kaufmann F. . Münter zu Sachsenberg, aus Schuldurkunde vom 6. September 1883,
b. unter Nr. 14: Achtundfünfzig Mark Hauptgeld nebst 5 % Zinsen seit 16. Juni 1883 und fünf Mart 85 ₰ Kosten für Ziegelbrenner Michael Mengel zu Röddenau, aus Zahlbefehl vom 26. Juli 1886
für kraftlos erklärt worden.
Frankenberg, 20. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
[712511 Im Namen des Königs! Verkündet am 14. Februar 1894. Dyckhoff, Referendar, als Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der Erben der am 8. August 1893 verstorbenen Freifrau Adelaide von Hammerstein zu Schloß Gesmold auf ein Aufgebotsverfahren erkennt das Königliche Amtsgericht zu Melle durch den Ge⸗ richts⸗Assessor Papendieck für Recht:
Der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Bakum Band III. Blatt 102 Abtheilung III. Nr. 7 eingetragene Grundschuld von viertausendvierhundert Mark zu Gunsten der jetzt verstorbenen Freifrau Adelaide von Hammerstein, geb. Freiin von Hammer⸗ “ zu Schloß Gesmold wird für kraftlos
ärt.
Papendieck.
[71481] Verkündet am 19. Februar 1894. Benecke, Assistent, als Gerichtsschreiber. Im Namen des Königs! Auf den Antrag
1) des Halbhüfners Gottlob Richter in Gröden, 2— des Dreiachtel⸗Hüfners Carl Nicklisch in Groß⸗
iemig,
3) der verehelichten Wilhelmine Richter, geb. List, in Großthiemig,
4) des Gastwirths Emil Schulze in Ortrand,
5) des Eisenwerks⸗Arbeiters Robert Mirring in Grünewalde,
erkennt das Königliche Amtsgericht zu Elsterwerda durch den Amtsrichter Schmieder für Recht:
I. Die etwaigen Berechtigten der nachstehend ver⸗ zeichneten Hypothekenposten:
der im Grundbuch von Gröden, Band II. Blatt 1 Abtheilung II11I. Nr. 1 für die unverehe⸗ lichte Johanne Bischoff eingetragenen 90 Thaler Kaufgelderrückstand und einer Kuh oder 14 Thaler aus dem Sxöö vom 9. Januar 1843;
2) der im Grundbuch von Großthiemig Band VI. Artikel 296 Abtheilung III. Nr. 1 für Gottfried Bürger eingetragenen 12 Thaler Kaufgelderrückstand aus dem Kaufvertrage vom 13. März 1824
werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten ausgeschlossen.
II. Die nachstehend verzeichneten Urkunden:
1) der mit einer Ausfertigung des Erbvergleichs vom 23. September 1846 verbundene Hypotheken⸗ schein über die im Grundbuch von Großthiemig Vol. I. Fol. 145 Abtheilung III. Nr. 2 für die Wittwe Anna Christiane List und die Geschwister Hanne Christiane, Carl Gottlob, Carl August und Johann Traugott List eingetragenen Erbegelder von
[je 50 Thaler 25 Sgr. und je 2 Thaler Hochzeits⸗
rechte der Geschwister List;
2) der mit einer Ausfertigung der Schuldver⸗ schreibung vom 4. September 1857 verbundene Hypothekenschein über die im Grundbruch von Ortrand Vol. III. F. 351 Abtheilung III. Nr. 2 für den Auszügler 8 ottfried Dietrich in Hirschfeld eingetragenen 400 Thaler Darlehn;
3) der mit einer Ausfertigung des Kaufvertrages vom 8. Juli 1858 und der Verhandlung vom 9. Juli 1858 verbundene Hypothekenbuchsauszug über die im Grundbuch von Grünewalde Band I. Blatt 49 Abtheilung III. Nr. 4 für Georg Schwetosch zu Grünewalde eingetragenen 10 Thaler Kaufgelderrest 1
werden für kraftlos erklärt.
III. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden
den Antragstellern auferlegt. 1 Schmieder.
Im Namen des Königs! Verkündet am 27. Februar 1894.
Brose, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag der verwittweten Bauer Krahn, Auguste, geb. Lück, und des Handelsmanns Max
[71563]
Reinhardt, beide zu Jacobsdorf, erkennt das König⸗
liche Amtsgericht zu Kallies durch den Amtsrichter Schmidt für Recht:
Das Hypothekendokument über die für den Bauer Wilhelm Krahn zu Jacobsdorf auf dem Grundstück Königlich Jacobsdorf Bd. I. Bl. Nr. 21 Ab⸗ theilung III. Nr. 2 eingetragene Hypothekenforderung von 100 Thlr. wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden der verwittweten Bauer
Krahn, Auguste, geb. Lück, zu Jacobsdorf zur Last
elegt. Schmibt.
Im Namen des Königs! Verkündet am 20. Februar 1894. L. Engelke, c. Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag
1) des Fabrikanten Johannes Burchard zu Duder⸗ stadt, als Pfleger
a des Tischlers Ludwig Jünemann, Franz Sohn, aus Duderstadt,
b. der Wittwe des Tischlers Franz Jünemann, Franz Sohn,
c. der Tochter der zu b. genannten Wittwe Jünemann,
2) des Rentiers Franz Osburg zu Duderstadt, als Bevollmächtigter
a. seiner Ehefrau Anna, geb. Jünemann,
b. des Karl Jünemann zu Erfurt, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Duderstadt durch den unterzeichneten Richter ꝛc. 16. ꝛc.
[71248]
in unbe⸗ kannter Abwesen⸗ heit,
für Recht:
Die Hypothekenurkunde vom 22. Dezember 1841 über die Band IV. Nr. 867 des Hypothekenbuchs für den Stadtbezirk Duderstadt zu Lasten des Tischlermeisters Georg Jünemann zu Duderstadt
und zu Gunsten des Tischlermeisters Franz Jüne⸗ mann daselbst unterm 28 auf dem zu Duderstadt in der Haberstraße an Seiten
Dezember 1841 eingetragene,
Carl Peters und Schneiders Philipp Freckmann be⸗ legenen Wohnhause nebst Hofraum, Garten und Stallungen ruhende Hypothek von 280 (zweihundert⸗ undachtzig) Thaler Kurant nebst 4 % Zinsen wird für kraftlos erklärt. Jacobs.
jährlicher
Das Königliche Amtsgericht zu “ hat am 27. Februar 1894 folgendes Urtheil verkündet: a. Die Hypothekenurkunde über 100 Thaler Rest⸗ kaufgeld, eingetragen ufolge Verfügung vom 4. Juni 1859 in Abtheilung III. Nr. 1 des im Grundbuch von Havelberg Band 50 Blatt Nr. 757 verzeichneten Grundstücks, gebildet aus dem gerichtlichen Kauf⸗ vertrag vom 28. Mai 1859 und dem Auszug aus dem Hypothekenbuch von Dom⸗Havelberg Band VI. S. 353 Nr. 192,
b. die Hypothekenurkunde über 200 Thaler Dar⸗ lehn, eingetragen zufolge Verfügung vom 8. Dezember 1859 in Abtheilung III. Nr. 2 desselben Grund⸗ buchblatts, gebildet aus der gerichtlichen Schuldver⸗ aus dem Hypothekenbuch von Dom⸗Havelberg Band VI. S. 353 Nr. 192,
c. die Hypothekenurkunde über 200 Thaler Dar⸗ lehn, eingetragen zufolge Verfügung vom 24. Juni 1866 in Abtheilung III. Nr. 3 desselben Grund⸗ buchblatts, gebildet aus der gerichtlichen Schuld⸗ verschreibung vom 23. Juni 1866 und dem Auszug aus dem Hypothekenbuch von Dom⸗Havelberg Band VI. S. 353 Nr. 192 “ “ werden für kraftlos erklärt.
Im Namen des Königds! Verkündet am 28. September 1892. Pantföder, Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Seilers und Postboten a. D. Hermann Strickling zu Haltern erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Haltern durch den Amtsrichter Frhrn. von Korff, da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Be⸗ rechtigung zum Aufgebotsantrage glaubhaft Fea den wesentlichen Inhalt der Urkunde angegeben und sich zur eidlichen Versicherung der Wahrheit seiner Angaben erboten hat, auch die Quittung des Gläu⸗ bigers über die in der Urkunde verbriefte Summe nebst Zinsen beigebracht hat, da das Aufgebot nach § 110 der Grundbuchordnung und §§ 837 ff. der iv.⸗Proz.⸗Ordg. zulässig ist; da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichtstafel sowie durch Ein⸗ rückung in den öffentlichen Anzeiger des Regierungs⸗ Amts⸗Blatts zu Münster vom 25. Juni 1892 bekannt gemacht ist, da weder in dem Aufgebotstermine vom 28. September 1892, noch seitdem Rechte Dritter auf die Urkunde angemeldet sind, und der Antrag⸗ steller Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat; für Recht: 1 Die Schuldurkunde vom 9. Februar 1872 über eine im Grundbuche von Stadt Haltern Band 15 Blatt 46 Abth. III. Nr. 2 zu Gunsten der Spar⸗ kasse der Stadt und Sammtgemeinde Haltern ein⸗ getragene Darlehnsforderung von 49 Thaler 29 Sgr. 11 p wird für kraftlos erklärt. Die Kosten werden dem Antragsteller auferlegt. Frhr. von Korff.
[71250]
[71254] Bekanntmachung. Die Hypothekenurkunde über 50 Thlr. Vatererbe für die am 3. April 1839 geborene Rosalie Klatt, eingetragen auf Grund des in der Christoph Klatt⸗ schen Vormundschaftssache abgeschlossenen Rezesses in Abth. III. Nr. 2 des Grundstücks Skarboszewo Nr. 60 sowie die Hypothekenurkunde über 238 ℳ 27 ₰ Antheilsforderung des Johann Zamystowski bezw. des Kaufmanns Louis Sieburg zu Wreschen, eingetragen in Abth. III. Nr. 6 desselben Grund⸗ stöcks Skarboszewo Nr. 60 auf Grund des Andreas Zamyelowski'’schen Erbrezesses vom 24. Juni 1870 bezw. der Zession vom 30. März 1886 werden für kraftlos erklärt. “ Wreschen, den 26. Februar 1894.
8 Königliches Amtsgericht.
[71562] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Bruchhausen vom 16. Februar 1894 ist die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Vilsen Band VIII. Blatt 149 Abtheilung III. Nr. 1 für die verstorbene Ehefrau des Kaufmanns Gustav Vaßmer, Johanne Elise Wilhelmine Louise Pätz eingetragene Brautschatzforderung im Betrage von 5500 Thalern für kraftlos erklärt. 8
Bruchhausen, den 26. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs!
Verkündet am 26. Februar 1894. Langner, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Gutsbesitzers Gottfried
Gabriel zu Gäbersdorf, vertreten durch den Rechts⸗
anwalt Klotz zu Striegau, erkennt das Königliche
Amtsgericht zu Striegau durch den Amtsgerichts⸗
Rath Westphal für Recht:
Das Instrument über die auf Nr. 7 Gäbersdorf Abtheilung III. Nr. 14 für die Geschwister Karl August Heinrich und Pauline Ernestine Christiane Gabriel in Gäbersdorf eingetragenen 454 Thaler 3 Sgr. 4 Pfg. Muttererbe, bestehend aus der Aus⸗ fertigung der Verhandlung vom 3. August 1868 mit Ingrossationsnote und Hypothekenbuchsauszug vom 9. September 1868, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten hat der Antragsteller zu tragen.
[71561]
[71551] Bekanntmachung. 1“ Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 16. Februar 1894 ist die Urkunde über die im Grund⸗ buch Fabbenstedt Band I. Blatt 206 Abth. III. sub Nr. 2 eingetragene Post (Kautionshypothek für Gottlieb Dunker zu Hedem) für kraftlos erklärt. Lübbecke, den 26. “ 1894. Königliches Amtsgericht.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 12. Februar 1894 ist die über 25 Thlr. Dar⸗ lehnskapital, eingetragen im Grundbuch von Lösau Band II. Blatt 49, früher Nr. 29 Vol. II. des ypothekenbuchs über geschlossene Güter und Wandel⸗ cker des Dorfes Lösau, auf den Grundstücken des Schmiedemeisters Friedrich Große zu Lösau für dee Armenkasse zu Kölzen lautende, angeblich verloren gegangene Hypothekenurkunde vom 6. November 1840, für kraftlos erklärt.
Weißenfels, den 14. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II.
schreibung vom 3. Dezember 1859 und dem Auszug
[715⁵⁵] Bekauntmachung.
Durch Urtheil vom 23. Februar 1894 sind für kraftlos erklärt worden die Hypotheken⸗Urkunden über
die im Grundbuche des dem Besitzer:
1) Christoph Tennigkeit gehörigen Grundstücks Wittgirren Nr. 22 in Abth. III. unter Nr. 6 im Jahre 1830 eingetragene Forderung des Mickelis Gibbennus von 54 Thlr. nebst 5 % Zinsen,
2) Michael Schulz Seaegegen Grundstücks Cullmen⸗ Wiedutaten Nr. 16 in Abth. III. unter Nr. 6 im Jahre 1853 Forderung des Kaufmanns J. Fr. Papendick zu Tilsit von 14 Thlr. nebst 5 % Zinsen und 1 Thlr. 13 Sgr. Kosten,
3) Johann Szugs gehörigen Grundstücks Wartu⸗ lischken Nr. 14 im Jahre 1832 in Abth. III. unter den Nummern 3 bis 5 in Höhe von je 46 Thlrn., und im Jahre 1837 unter den Nummern 8 bis 10 in Höhe von je 28 Thlr. 15 Sgr. eingetragenen Forderungen der Geschwister Meyer:
a. Julianne Amalie, 1u“ b. Heinriette und c. Gottfried Hermann. Tilsit, den 23. Februar 1894. Königliches Amtsgericht.
[70916] Durch
Bekanntmachung. — Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ Fnei zu Krappitz vom 17.
Februar 1894 sind olgende Hypothekenurkunden:
1) über 1800 Thlr. Darlehn, eingetragen aus der gerichtlichen Urkunde vom 19. Mai 1869 für die Wittwe Bertba Bornstein, geb. Mosessohn, zu Berlin, in Abtheilung III. Nr. 20 des dem früheren Lehrer, jetzigen Schriftsteller Paul Philipp Muskalla zu Berlin gehörigen Grundstücks Blatt Nr. 10 Straduna,
2) über 508 Thlr. 24 Sgr., eingetragen in Ab⸗ theilung III. Nr. 21/26 desselben Grundstücks für den Kaufmann H. Bornstein auf Grund des rechts⸗ kräftigen Urtheils des Königlichen Stadtgerichts Berlin vom 12. Juli 1869, der Zessionen vom 19./20. August und 31. August 1869, des Konditors Göͤtz an Frau Bornstein und der letzteren an H.
Bornstein,
3) über 654 Thlr. 27 Sgr. 7 Pf., eingetragen dortselbst in Abtheilung III. Nr. 22 für Wittwe Bertha Bornstein, geb. Mosessohn, auf Grund des rechtskräftigen Urtheils des Königlichen ö
e. ; 11. Mai
9 hts 9 11“ besiehungsweise Kammergerichts vom ö 1869,
4) über 500 Thlr. Darlehn, dortselbst in Ab⸗ theilung III. Nr. 27 für Wittwe Bertha Bornstein, geb. Mosessohn, auf Grund der Urkunde vom 9. April 1870 eingetragen,
5) über 500 Thlr. Darlehn, dortselbst in Ab⸗ theilung III. Nr. 28 für dieselbe Gläubigerin auf Grund der Urkunde vom 12. September 1870 ein⸗ getragen,
6) über 250 Thlr. Darlehn, dortselbst in Ab⸗ theilung III. Nr. 29 für dieselbe Gläubigerin auf Grund der Urkunde vom 17. September 1870 einge⸗ tragen, 8
7) über 220 Thlr. Kaufgelder, eingetragen auf Grund der gerichtlichen Verhandlung vom 25. April 1834 für das Dominium der Majoratsherrschaft Ober⸗Glogau in Abtheilung III. Nr. 1 der den Michael und Johanna, geb. Kania, Kulla'schen Ehe⸗ gehörigen Grundstücks Blatt Nr. 51 Ko⸗ mornik,
8) über 225 ℳ Kaufgelder, eingetragen auf Grund des Kaufvertrages vom 26. April 1877 für den Vinzent Sobotta zu Dombrowka in Abtheilung III. Nr. 5 des den Maurer Joseph und Constantine, geb. Jennek, Sobotta'schen Eheleuten zu Ruda gehörigen Grundstücks Blatt Nr. 36 Dombrowka o. D.,
9) über 58 ℳ 52 ₰ Erbegelder, eingetragen auf Grund der Verfügung vom 20. Januar 1838 für Johanna Honka in Abtheilung III. Nr. 2 des den Kolonisten Michael und Johanna, geb. Thometzek, Fhat den Eheleuten zu Oderwanz gehörigen Grund⸗
tücks Blatt Nr. 1 Oderwanz,
10) a. über 1200 Thlr. = 3600 ℳ Darlehen aus der Schuldverschreibung vom 5. Juli 1865, b. über 600 Thlr. = 1800 ℳ Kaufgelder aus dem Vertrage vom 31. August 1865 für den Kaufmann Carl Hausdorf zu Köln a. Rh., jetzt zu Berlin SW., Markgrafenstraße 81, in Abtheilung III. Nr. 4 und eziehungsweise 5 des dem Kaufmann Moritz Haus⸗ dorf 8 Gogolin gehörigen Grundstücks Blatt Nr. 204
ogolin,
für kraftlos erklärt worden.
Krappitz, den 24. Februar 1894.
Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs. Verkündet am 20. Februar 1894.
Balau, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Wirths Ludwig Kantorrek in Klein Lensk, vertreten durch den Rechtsanwalt Wronka in Soldau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Soldau durch den Amtsrichter Konietzko für Recht:
Die über die Antheilspost von 84 Thlr. 8 ½ Sgr. des Rentiers Josef Neumann aus Ziehm, eingetragen in dem Grundbuch des Grundstücks Klein Lensk Nr. 49 Abth. III. Nr. 2 gebildete, aus dem Hypo⸗ thekenauszug mit dem Theilabtretungsvermerk vom 27. August 1872 und einer Abschrift des Ludwig Borowski und Caroline Kantorrek'schen Erbrezesses vom 12. Oktober und 27. November 1870 bestehende Zweig⸗Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller auferlegt. 68
[79902]
8*
V. R. W. Gges) Konietzko. ö1“ Ausgefertigt: Soldau, den 2aa cflebrugr 1894. Königliches Amtsgericht. b1I1 Balau, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[70901] Uurtheil.
In der Bruneit'schen Aufgebotssache F. 10/93 erkennt das Königliche Amts gericht zu Heydekrug durch den Amtsrichter Meyhoefer für Recht:
Die Hypothekenurkunde über 19 ℳ 30 ₰ Dar⸗ ehn, eingetragen aus der Schuldurkunde vom 0. März 1885 für den Losmann Carl Hoyer in teu⸗Kawohlen in Abtheilung III. Nr. 29 des dem Besitzer Jons Bruneit gehörigen Grundstücks Licker⸗
tischken 4) wird für kraftlos erklärt. 6 Heydekrug, den 20. Februar 1894. Khe Amtsgericht. Meyhoefer.
[70921]
Herzo
[70917] Durch Ausschlußu vom heutigen Tage I. die nachstehend
buches von Johann schein d. d. Landsbe
b. über die auf d
Abth. III. Nr. 2 tragenen 150 Thlr. Hypothekenscheine, Notariatskontraktes
c. über die auf
Morrn in Abth. 1.
und einer Ausfertig den 5. April 1859, Bd. 1. Bl. Nr. verehelichte Scheffle zu Stolzenber 44 Thlr. 18 Sgr.
Wilhelm Hermann
findlichen Eintragurn briefauszuge d. d. 1867, zum Zwecke d los erklärt.
II. Die eingetrage
posten
zu Johanniswunsch buches
am zusammen worüber ein Dokon d. d. Landsberg der beglaubigten Abs lung d. d. Morrn, worden,
b. des auf dem Wilhelm Hohensee Nr. 10a. des Gru III. Abth. Johann Friedrich Giesenaue auf Gru 1843 eingetragenen 3 Pf. gleich 39,63 den Gerichtsakten ü
c. der auf dem Ludwig Meyer zu
darüber gebildet wo
1811, der Zession v lung vom 27. Oktob
1828, mit ihren An lossen.
71560]
Durch das heute unterzeichneten Geri Blatt 8 in Abth vom 11. August Gabriel'schen Ehel
und im Grundbuche Ansprüchen Die Kosten des Ver zur Last.
[71564] Verkündet
erkennt das Königl
Phes ger Chirurgus örfel
sechsmonatliche Kün Grundstücks für Kay
meister Hermann Rawitsch Stadt 5. April 1832, ausg
223. über die auf dem Zimmermann Pauline Rosenau, zu Johanniswunsch,
Johanna Ernestine, tragenen 200 Thlr. = 600 ℳ unverzinsliches Ter⸗ minsgeld. — Das Dokument besteht thekenscheine d. d. Landsberg a. W, den 23. April 1859,
Scheffler zu Stolzenberg in Abth. III.
Post bereits gelöscht. der Obligation vom
nachfolger der nachstehend
a. der auf dem Grundstücke der Zimmermann Pauline Rosenau, geb.
von Johanniswunsch in der III. Nr. 1 für die Geschwister Hinze, Namens 1) Ernestine Auguste Amalie,
2) Julie Henriette,
3) Carl Ludwig
4) Pauline Henriette,
2. Dezember 1842 eingetragenen je 10 Thlr., 40 Thlr.
Abschrift des Notariatskontraktes
Landsberg a. W., den 20. Februar 189 Königliches Amtsgericht.
384 Thalern Kaufgeld,
kosten, laut gerichtlicher tober 1831 in Abth.
Nawroth gehörigen Grund Nr. 199 zuf
Bekanntmachnng. Durch Ausschlußurtheil vom gerichtliche Schuldurkunde nebst Hypothekenbrief vom 9. Juli 1890, über 150 forderung des Hüttenarbeiters Ilsenburg, dem Eigenthümer des verpfändeten Grund⸗ stücks oder dem Schuldner, oder folger gegenüber für kraftlos erklärt. Walkenried, den 23. Februar 1894.
heutigen Tage ist die
ℳ Darlehns⸗Hypothek⸗
Adolph Trute in dessen Rechtsnach⸗
gliches Amtsgericht. Voges. 8
Bekauntmachnng.
rtheil des sind aufgeführten Hypothekendokumente Grundstücke der perehelichten geb. Sommerfeld, Nr. 12 des Grund⸗ der III. Abth. unter
unterzeichneten Gerichts
Bd. . Bl. iswunsch in
Nr. 1 für vier Geschwister Hinze eingetragenen 40 Thlr. = 120 ℳ, bestehend aus dem Hypotheken⸗
rg a. W., den 2. Dezember 1842,
und der beglaubigten Abschrift der Erbregulierungs⸗ verhandlung d. d. Morrn,
rn, den 19. November 1842. em Grundstücke des Eigenthümers
Ludwig Meyer zu Hammerecke, Bd. I. Bl. Nr. 4c.
für Erdmann Koschinsky einge⸗ = 450 ℳ, bestehend aus dem einer beglaubigten Abschrirt des vom 2. Oktober 1811, der Zession
vom 9. März 1820, der Verhandlung vom 27. Ok tober 1810, der Zession vom der Zession vom 27. Dezember 1828,
18. Dezember 1823 und
dem Grundstücke Morrn Bd. I.
Bl. Nr. 18 des Eigenthümers Hermann Apitz zu
II. Nr. 7 für die Wittwe
Apitz, geb. Lorenz zu Morrn,
einge⸗ aus dem Hypo⸗
2
ung der Verhandlung d. d. Lipke,
d. über die auf dem Grundstücke Stolzenberg
5 des Eigenthümers Johann rg I. Nr. 3 für die r, Julianne Mathilde, geb. Voigt,
am 16. April 1867 eingetragenen
6 Pf. = 133,85 ℳ Vater⸗ und
Brudererbe, 1141 Thlr. für die Marie Pauline und
Erdmann Voigt sind von dieser
Das Dokument besteht aus 23. März 1867 mit darauf be⸗ igsvermerke und dem Hypotheken⸗ Landsberg a. W., den 23. April ver Löschung der Posten für kraft⸗
enen Gläubiger und deren Rechts⸗ aufgeführten Hypotheken⸗
verehelichten Sommerfeld, des Grund⸗ Abth. unter
Bd. I. Bl. Nr. 12
z Albert,
gleich 120 ℳ Muttererbe,
nent aus dem Hypothekenscheine
a. W., den 2. Dezember 1842, und
chrift der Erbregulierungsverhand⸗ den 19. November 1842, gebildet
Grundstücke des Eigenthümers zu Groß⸗Giesenaue Bd. I. Bl. ndbuches von Giesenaue in der
unter Nr. 4 für den Eigenthümerssohn
Wilhelm Hohensee zu Groß⸗ und der Verfügung vom 9. Mai Vatererbes von 13 Thlr. 6 Sgr. ℳ, worüber das Dokument zu berreicht worden,
Grundstücke des Eigenthümers Hammerecke Bd. I. Bl. Nr. 4c.
des Grundbuches von Hammerecke in der III. Abth. unter Nr. 2 für den Ausgedinger Erdmann Koschinsky eingetragenen 150 Thlr.
das Dokument, welches rden, besteht aus der beglaubigten vom 2. Oktober om 9. März 1820, der Verhand⸗ er 1810, der Zession vom 18. De
— e*
zember 1823 und der Zession vom 27. November
sprüchen auf diese Posten ausge⸗
Bekauntmachung.
verkündete Ausschlußurtheil des chts sind die Rechtsnachfolger der
Hypothekengläubiger der im Grundbuche Blumfelde
III. Nr. 3 aus dem Vertrage
1846 für die Georg und Marianna
eingetragenen Post von welche angeblich getilgt ist gelöscht werden soll, mit ihren
eute
und Rechten auf diese Post ausgeschlossen.
ffahrens fallen dem Antragsteller
Konitz, den 24. Februar 1894. Königliches Amtsgericht. IV.
Im Namen des Königs!
am 27. Februar 1894.
Bode. Assistent, als Gerichtsschreiber. In der Nawroth'schen Aufgebotssache (F.
— 7/93) iche Amtsgericht zu Rawitsch
durch den Amtsgerichts⸗Rath Waldmann für Recht: Die Rechtsnachfolger der verstorbenen Hypotheken⸗
Christian und Johanna Julianna
ischen Eheleute werden mit ihren Ansprüchen auf die Hypothekenpost von 200 Thlrn. Kurant Darlehn eingetragen gegen
5 % jährlicher Zinsen, und Verpfändung des Zinsen und Einziehungs⸗
Verhandlung vom 21. Ok⸗ III. Nr. 2 des dem Füesche. tücks
olge Verfügung vom Die Kosten des Auf⸗
digung pital,
eschlossen.
gebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.
Woitsdorf,
[71554] Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Besitzers Gober, eingetragenen Eigenthümers des Grundstülcks Budwethen Band I. Blatt Nr. 18, hat das unterzeichnete Amtsgericht durch Ausschlußurtheil vom 24. Februar 1894 dahin erkannt:
Die eingetragenen Eigenthümer olgender im Grundbuch des genannten Grundstücks Abth. III. Nr. 1 eingetragenen Post: 90 Thlr., geschrieben neunzig Thaler, hat Johann Jacob BFlank als früherer Besitzer dieses Grundstücks aus dem Depo⸗ sitorio des Königlichen Justizamts Ruß, und zwar aug der Stascheit'schen Pupillenmasse nach der Obli⸗ gation vom 1. Juni 1788 gegen 6 % jährliche Zinsen angeliehen. Uebertragen aus der alten Tabelle gemäß Verfügung vom 4. Juni 1834, resp. die Rechtsnachfolger der eingetragenen Gläubiger werden mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen. “ des Verfahrens werden den Antragstellern auferlegt.
Kankehmen, den 26. Februar 1894. Königliches Amtsgericht.
[71253]. Bekanntmachung.
511. Die Hypothekenurkunden über je 300 ℳ nebst Zinsen sowie das Recht auf Verabfolgung von je einer Ferse, eingetragen für die beiden Geschwister Michalak: Josef und Michalina, auf Grund des Vertrages vom 17. Oktober 1871 und der Nach⸗ I1A“
träge 26. Junf 1872 bezw. vom 23. September
1873 in Abth. III. Nr. 14 des dem Besitzer Andreas Czys gehörigen Grundstücks Krzywagéra Nr. 19 werden für kraftlos erklärt.
II. Die Rechtsnachfolger des verstorbenen Hypo⸗ thekengläubigers Stefan Kujawa, für welchen in Abth. III. Nr. 15 des dem gedachten Besitzer Andreas Czyë gehörigen Grundstücks Krzywagoͤra Nr. 19 18 * 87 ₰ als Zinsen aus dem Erkennt⸗
.Apri
nisse vom 11ooö 1876 eingetragen stehen, werden
mit ihren Ansprüchen auf die Post ausgeschlossen. Wreschen, den 26. Februar 1894. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 14. Februar 1894. Wedel, Gerichtsschreiber. 8
In der Neumann'schen Aufge botssache F. Nr. 18/93 erkennt das Königliche Amtsgericht zu Labiau durch den Amtsrichter Mollner für Recht:
1) Etwaige Berechtigte werden mit ihren An⸗ sprüchen auf nachstehende Hypotbekenposten:
a. von 19 Thalern 11 Sgr. Erbtheil des Georg Schulz in Abtheilung III. Nr. 1 des den Leopold und Louise, geborene Becker, Neumann'schen Ehe⸗ leuten gehörigen Grundstücks Labagienen Nr. 20 auf Grund der Verhandlung vom 10. August 1792 zufolge Verfügung von demselben Tage;
b. von 5 Thalern 6 Sgr. 9 Pf. Vatererbtheil des Martin Volkmann in Abtheilung III. Nr. 2 des Grundbuchs desselben Grundstücks auf Grund des Erbtheilungsvergleichs vom 10. August 1792 zufolge Verfügung von demselben Tage eingetragen,
ausgeschlossen.
2) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Eigenkäthner Leopold und Louise, geborene “ Neumann'schen Eheleuten in Labagienen auf⸗ erlegt.
[71565]
In der Gwosdz'schen Aufgebotssache, F. 11/93, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Gr. Strehlitz durch den Amtsrichter Wiedemann für Recht:
1) Die Hypothekengläubiger resp. deren Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die
ypothekenposten Abth. III. Nr. 1 Blatt 113
andowitz, eingetragen für die Geschwister Gregor und Marie Gwosdz mit je 33 Thlr. 24 Sgr. 10 ¾ Pf. und für Marie Migura mit 3 Thlr. 6 Sgr. 8 Pf. ausgeschlossen.
2) Die Kosten des Aufg Antragstellerin auferlegt.
Königliches Amtsgericht. (gez.) Wiedemann. Verkündet den 27. Februar 1894. Klausa, Gerichtsschreibe
[71242]
70390 8 Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 14. Februar sind die etwaigen Berechkigten der auf Klein⸗Przesdzenk Nr. 67 8 G III. Nr. 1 e. S. v“ 3 , aus dem Vertrage vom 20. April 1863 für die Mathias und Eva, geb. Zapadtka, Roßlan'’schen Eheleute eingetragenen Post von 84 Thlr. 29 Sgr. mit ihren Ansprüchen auf dieselbe ausgeschlossen. Willenberg, den 14. Februar 18949. Königliches Amtsgericht.
[71553] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom 19. Februar 1894 sind die In · haber der auf Nr. 18 Pawelau Abtheilung III. Nr. 2 für Balzer Teichert eingetragenen zu 5 % verzinslichen Hypothekenforderung von 85 Thalern, bis auf folgende Personen:
1) den Arbeiter Friedrich und Marianna, geb. Gonschorek, Steyer'schen Eheleuten zu Bledzianow bei Schildberg
2) den Arbeiter Gottlieb Gonschorek in Breslau, Berliner Chaussee,
3) den Arbeiter Hermann und Rosalie, geb. Gonschorek, Summa'schen Eheleuten in Blattnig bei Stradam, b
sowie die Inhaber der auf Nr. 4 und 23 Klein⸗ Ulbersdorf für das Pupillar⸗Depositorio von Groß⸗ ü resp. für die George Tondok'sche, Susanna, Valentin, Elisabeth Bargenda'sche Pupillar⸗ masse eingetragenen, zu 5 % verzinslichen Darlehns⸗ forderung von 40 Thalern mit ihren Ansprüchen an die vorbezeichneten Hypothekenposten ausgeschlossen. Desgleichen ist durch Urtheil desselben Gerichts vom selben Datum die Hypothekenurkunde über das auf Nr. 10 Neuhütte Abtheilung III. Nr. 5 für die Maria, Johanna, Christian, Geschwister Dubielzig eingetragene Muttererbe von 1337 ℳ 13 ₰ für kraftlos erklärt worden.
Neumittelwalde, den 25. Februar 1894. Königliches Amtsgericht.
8* [7148553 Beschluß.
In Sachen betr. die Vormundschaft über das minderjährige Kind des zu Merzig verlebten Fabrik⸗ arbeiters Nicolaus Kleber ergeht folgender Beschluß: Die Wittwe Nieolaus Kleber, Susanna, geborene Roob, früher zu Merzig, später zu ayingen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wird ihres Amtes als Vormünderin über ihr vorgenanntes
Kind entsetzt. Gründe:
Die Wittwe Nicolaus Kleber hat sich seit dem Oktober 1892 von ihrem letzten Wohnorte Hayingen entfernt. Ihr Kind ist bei Verwandten des Vaters untergebracht. Die Mutter kümmert sich um das Kind überhaupt nicht. Auf eine frühere Aufforde⸗ rung des Amtsgerichtes, ob sie wegen ihres ent⸗ fernten Aufenthaltsortes mit einer Entlassung als Vormünderin einverstanden sei, bat dieselbe nicht ge⸗ antwortet. Die Wittwe Nicolaus Kleber hat somit fast seit ihrer Bestallung alle Pflichten, welche ihr als Vormünderin oblagen, -2 Acht gelassen. Es erschien deshalb nothwendig, sie gemäß § 63 Abs. 1 11“ als Vormünderin zu ent⸗ etzen.
Merzig, den 24. Februar 1894.
Königliches (gez.) Daub. Vorstehender Beschluß wird zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung an die Wittwe Nicolaus Kleber, Susanna, geb. Roob, hiermit veröffentlicht. 1 (L. s..) Fraff, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[71546] Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Adolph Vincent Engler zu Berlin, Falkensteinstraße 29, vertreten durch den Rechtsanwalt W. Bading hier, Kronenstr. 45, klagt gegen seine Ehefrau, Auguste Julianna Engler, geborene Engel⸗ mann, unbekannten Aufenthalts, wegen böslichen Verlassens in den Akten R. 68. 94. Z.⸗K. 20/1636 mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und die Beklagte für den allein schuldigen Theil zu erachten, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 20. Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin, Jüdenstraße 59, II. Treppen, Zimmer 139, auf den 5. Mai 1894, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Fn⸗ Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht. 8
Berlin, den 26. Februar 1894.
Feder, Gexvichtsschreiber
des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 20.
[715371 SOeffentliche Zustellung.
Der Otto Otten, Spezereihändler zu Bell bei Odenkirchen, vertreten durch die Rechtsanwälte Justiz⸗Rath Kramer und Kehren, klagt gegen seine Ehefrau Elise Louise, geb. Adams, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Ehe⸗ scheidung, mit dem Antrage: Königliches Landgericht wolle die Ehescheidung zwischen den Parteien aus⸗ sprechen und der Verklagten die Kosten des Rechts⸗ streits zur Last legen, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 29. Mai 1894, Vormit⸗ tags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
um Zwecke der öffentlichen Zustellung wird di Auszug der Klage bekannt gemacht.
Düsseldorf, den 26. Februar 1894.
Ochs, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
“
[71487]
Oeffentliche Zustellung und Ladung. In Sachen Keller, Babetta, Mälzersehefrau in Schweinfurt, Klägerin, vertreten durch Justiz⸗Rath und Rechtsanwalt Horwitz in Schweinfurt, gegen Keller, Lorenz, Mälzer aus Schweinfurt, Beklagten, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, hbat der Vertreter der Klägerin, Justiz⸗Rath Horwitz in Schweinfurt, am Kgl. Landgerichte Schweinfurt Klageschrift vom 19. praes. 20. Februar 1894 ein⸗ gereicht und beantragt, Urtheil dahin zu erlassen:
1) Die zwischen den Streitstheilen bestehende Ehe wird dem Bande nach getrennt. 2) Beklagter ist als allein schuldiger Theil zu erachten. 3) Derselbe hat alle Kosten zu tragen, resp. zu ersetzen. „Zugleich ladet derselbe den Beklagten zu dem vom Kgl. Landgerichte Schweinfurt, II. Zivilkammer, an⸗ beraumten Verhandlungstermine unker der Aufforde⸗ rung, einen beim Kgl. Landgerichte Schweinfurt zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen. 1 „Ferner hat der Kgl. Justiz⸗Rath Horwitz in seiner Klageschrift beantragt, es wolle die öffentliche Zu⸗ stellung derselben bewilligt werden.
Durch diesgerichtlichen Beschluß vom 22. Februar 1894 wurde die öffentliche Zustellung angeordnet und vom Vorsitzenden Verhandlungstermin auf Samstag, 2. Juni 1894, früh 9 Uhr, im Zivilsitzungs⸗ saal Nr. 36 des Kgl. Landgerichts Schweinfurt anberaumt.
Es wird der Beklagte hiermit in die Sitzung des Kgl. Landgerichts Schweinfurt vom Samstag, 2. Juni 1894, früh 9 Uhr, Zivilsitzungssaal Nr. 36 öffentlich geladen.
Behufs öffentlicher Zustellung wird obiger Auszug aus der Klage bekannt gegeben und dem Beklagten öffentlich zugestellt.
chweinfurt, 25. Februar 1894. Die Gerichtsschreiberei des Kgl. Landgerichts daselbst.
Fluke, Kgl. Ober⸗Sekretär.
—-
[71534] Landgericht Hamburg.
b Oeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterin Marie Friederike Wilhelmine Schulz, geb. Kalck, zu Hamburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Eddelbüttel, klagt gegen ihren Ehen mann Victor Schulz, unbekannten Aufenthalts, wegen böslicher “ mit dem Antrage, dem Beklagten aufzuerlegen, binnen gerichtsseitig zu be⸗ stimmender Frist die Klägerin wieder bei aufzunehmen bezw. zu der Klägerin zurückzukehren, anderenfalls den Beklagten für einen böslichen Ver⸗
lasser zu erklären und die Ehe dieserhalb
vom Bande