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Durch die Tagespresse läuft die Mittheilung einer Lokal⸗ korrespondenz, die Uniformierung der Armee solle von Grund auf umgeändert werden. gs seien in Aussicht ge⸗ nommen kurze Waffenröcke von graugrüner Farbe, Käppis an Stelle des Helmes, Gürtel an Stelle der Offizierschärpen u. a. m.
Alle diese Nachrichten sind, wie uns von zuständiger Seite mitgetheilt wird, erfunden. G“ “
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„Nach verschiedenen Mittheilungen in der Presse haben in kauf⸗ männischen Kreisen und im e 1 betheiligten Körper⸗ schaften Erörterungen darüber stattgefunden, ob nicht eine Ab⸗ änderung der Bestimmung des Berner internationalen Ueber⸗ einkommens räthlich sei, wonach im internationalen Eisen⸗ bahn⸗Güterverkehr zu jedem Frachtbrief ausnahmslos auch ein v1A“; ausgestellt werden muß, während im innern Verkehr der deutschen Eisenbahnen die Ausfertigung eines solchen Duplikats in das Ermessen des Absenders gestellt ist. Wie wir hören, hat das Reichs⸗Eisenbahn⸗ amt sich mit dieser Frage bereits eingehend beschäftigt und finden auf seine Veranlassung zur Zeit Erhebungen darüber statt, ob der Uebertragung der in der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands in Bezug auf die Frachtbrief⸗ Duplikate enthaltenen Vorschriften auf den internationalen Verkehr Bedenken entgegenstehen. Die Abänderung der Vor⸗ schriften des Berner Uebereinkommens würde selbstverständlich nur nach voraufgegangener Verständigung mit den Vertrags⸗ staaten angängig sein.
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Die zur Berathung des Entwurfs von Ausnahme⸗ bestimmungen, betreffend die Regelung der Sonntagsarbeit in Glashütten, einberufene Versammlung von Interessenten trat gestern im Reichstagsgebäude unter dem Vorsitz des Unter⸗ Staatssekretärs im Reichsamt des Innern Dr. von Rottenburg zusammen. An der Verhandlung nahmen außer Vertretern des Reichsamts des Innern und des Königlich preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe 19 Arbeitgeber und 26 Arbeitnehmer sowie 7 Gewerbeaufsichtsbeamte theil.
Der Vorsitzende begrüßte die Versammlung namens des Staatssekretärs des Innern und gab der Hoffnung Ausdruck, daß es durch die Erörterungen gelingen werde, eine die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichmäßig befriedigende Grund⸗ lage für die Regelung der Sonntagsruhe in der Glasindustrie zu gewinnen.
Alsdann wurden die Vorschläge des Entwurfs sowie die aus den Interessentenkreisen der Tafelglas⸗, Grünhohlglas⸗, Weißhohlglas⸗ und Gußglashütten vorgetragenen Wünsche, welche in dem in einer Vorversammlung der Industriellen aufgestellten Entwurf von Ausnahmebestimmungen der Ver⸗ sammlung vorgelegt wurden, nebst den aus Arbeiterkreisen laut gewordenen Wünschen einer eingehenden Besprechung unterzogen. Die Berathungen werden voraussichtlich noch den heutigen Tag in Anspruch nehmen.
An der Verhandlung nahmen theil: Unter⸗Staatssekretär im Reichs⸗ amt des Innern Dr. von Rottenburg, als Vorsitzender; Direktor im Reichsamt des Innern Rothe; Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Wilhelmi; Regierungs⸗Rath Werner; Regierungs⸗ und Gewerbe⸗Rath Grünewald; Regierungs⸗ und Gewerbe⸗Rath Dr. Regie⸗ rungs⸗Assessor. von Lattorff; Gewerbe⸗Inspektions⸗Assistent Dr. Spruck.
Aus Preußen: vom preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe: Unter⸗Staatssekretär, Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rath Lohmann; Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Neuhaus; Regierungs⸗ Assessor Dönhoff; Regierungs⸗Assessor von Meyeren.
Ferner: Regierungs⸗ und Gewerbe⸗Rath Theobald aus Düssel⸗ dorf; Regierungs⸗ und Gewerbe⸗Rath Storp aus Aachen; Regierungs⸗ und Gewerbe⸗Rath Rube aus Liegnitz; Gewerbe⸗Inspektor Hartmann aus Oppeln; Gewerbe⸗Inspektor Schüler aus Erfurt.
Als Vertreter des Verbandes der Glasindustriellen Deutschlands: Hüttenbesi er R. Vopelius zu Sulzbach; Fabrikbesitzer Stosch zu Lomnitz; Direktor Jahn in Radeberg.
Als Vertreter des Verbandes deutscher Tafelglashütten: J. O. g in Pirna; C. Breuer in Bunzlau; Dr. B. von Ammon in
itten.
Als Vertreter der Vereinigung deutscher Flaschenfabriken: Geheimer Kommerzien⸗Rath F. C. Th. Heye in Hamburg; A. Meyer in Porta⸗Westfalica bei Minden; E. Gätcke in Bahrenfeld.
Als Vertreter der Vereinigung der Gußglasfabriken: C. Arbenz, Direktor der Spiegelglas⸗Manufaktur in Stolberg; Dr. Knopf, Direktor der Spiegelglas⸗Manufaktur in Schalke; Th. Heyser, Direktor der Spiegelglas⸗Manufaktur in Freden.
Als Vertreter der Vereinigung bayerischer Spiegelglasfabriken: Fabrikbesitzer P. Winckler in Fürth.
Ferner: Direktor Rauter in Ehrenfeld; Direktor Krause in Penzig; Direktor Bürgel in Bernsdorf.
Als Vertreter des sächsischen und lausitzer Hüttenreviers: Carl Eibenstein.
Als Vertreter der Arbeitnehmer: Glasarbeiter August Dörwald in Schellmühl, Regierungsbezirk Danzig; Glasschmelzer Otto Stahl in Stolzenburg, Kreis Randow; Glasbläser Ferdinand Matz in Stolzenburg, Kreis Randow; Glasbläser Gustav Sorg zu Schleu⸗ singen⸗Neundorf, Regierungsbezirk Erfurt; Glasbläser Franz Baetz zu Stützerbach, Haus Nr. 331., Regierungsbezirk Erfurt; Glasbläser Johann Siffrien zu Stolberg II, Schneidemühle, Regierungsbezirk Aachen; Schmelzer Caspar Wennmacher in Holthausen bei ÜUrbach, Kreis Geilenkirchen; Glasbläser Gottlieb Pforte auf der Glashütte Uhlingen, Kreis Lauenburg; Glasschmelzer Ferdinand Pfaff, Glas⸗ bläser Julius Kasischke, beide auf der Glashütte von C. E. Gebel jun. zu Lischnitz bei Lauenburg i. P.; Glasbläser Albinus Kaiser zu Penzig; Glasbläser Beichler zu Rauscha; Glasmacher Johann Beck zu Styrum; Glasgießer Robert Dauselt, Schmelzer Heinrich Böer, beide zu Ober⸗Salzbrunn, Kreis Waldenburg; Kalina und Müller aus Braubauerschaft — Schalke; Glasarbeiter W. Buck in Stralau; Louis Rösler in Gerresheim. nb hhts Bayern: Fabrikbesitzer Kommerzien⸗Rath Kupfer in
eiden.
Bläser K. Batsch von der Lautzenthalglashütte, Bezirksamt
weibrücken; Glasarbeiter F. Heinz in Marktleuthen, Bezirksamt n. eestedel; Obergeselle J. Hirsch in Windischeschenbach, Bezirksamt
eustadt.
Aus Sachsen: Direktor der Aktiengesellschaft Dresdener Glas⸗ fabriken R. Liebig in Plauen.
Glasmacher Oswald Müller in Neu⸗Döhlen Nr. 88; Glas⸗ macher F. W. B. Haak in Radeberg.
. 8 Sachsen⸗Meiningen: Glasbläser H. Greiner sen. in auscha.
Aus Elsaß⸗Lothringen: Regierungs⸗Rath Dr. Wolff, tech⸗ nischer Referent für die gewerblichen Angelegenheiten im Mälffa tech und Gewerbeaufsichtsbeamter für den Bezirk Unter⸗Elsaßs.
Glasmacher Mutz in Vallerysthal. G 1 2
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Der Kaiserliche Botschafter in St. Petersburg, General der Infanterie und General⸗Adjutant von Werder hat einen ihm Allerhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während 1 Abwesenheit fungiert der Erste Sekretär der Kaiserlichen Botschaft, Legations⸗Rath Graf von Rex als Gesche tsträger.
Die Kammer der Abgeordneten nahm gestern in zweiter Lesung den Gesetzentwurf über den Brieftauben⸗ verkehr ohne Debatte in zweiter Lesung an und setzte darauf die Einzelberathung über den Kultus⸗Etat fort. Nach Er⸗ ledigung des Etats der Gymnasien vertagte sich die Kammer bis zum 28. d. M.
Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Heinrich v Preußen hat gestern die Rückreise von Darmstadt angetreten.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
Am Großherzoglichen Hofe wird der „Th. K.“ zufolge am 21. März die Einsegnung Seiner Hoheit des Prinzen Wilhelm Ernst, ältesten Sohnes Seiner Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs, vollzogen werden.
Sachsen⸗Altenburg.
Der Landtag hat gegen zehn Stimmen die Vorlag
wegen Erhöhung des Steuereinkommens um 108 510 ℳ an⸗ genommen.
Anhalt.
Der Landtag genehmigte in seiner gestrigen Sitzung ohne Debatte in dritter Lesung den General⸗Etat der Land⸗ armen⸗Direktion, die Einstellung einer Summe von 6300 ℳ in den Etat des Rechnungsjahres 1894/95 zum Zweck der anderweitigen Feststellung des Diensteinkommens ür die Beamten der Verwaltung der indirekten Steuern und die Veräußerung landesfiskalischer Grundstücke und beendete sodann die zweite Lesung des Haupt⸗Finanz⸗Etats. Mit Zustimmung der Regierung wurde die Einkommensteuer auf 13 Einheiten mit 728 000 ℳ festgesetzt. In der Regierungsvorlage waren 14 Einheiten mit 784 000 ℳ gefordert worden.
Schwarzburg⸗Rudolstadt.
In der Sitzung des Landtags vom 14. d. M. gelangte
der Gesetzentwurf über die Abänderung der Erbschafts⸗
abgabe zur Berathung. Das Gesetz erhöht die Prozentsätze der Abgaben in den verschiedenen Fällen und setzt die Abgabe bei Erbschaften von Adoptivkindern auf 2 Proz., von Geschwister⸗ kindern von Onkel oder Tante auf 4 Proz., von unehelichen Kindern von dem Vater und Ascendenten auf 4 Proz., in den übrigen Fällen auf 6 resp. 8 Proz. fest. Der Rechtsausschuß empfahl das Gesetz zur Annahme, bat aber zugleich um eine gesetzliche Regelung des Verhältnisses, in welchem die Ge⸗ meinden an diesen Abgaben partizipieren sollen. Bisher erhielten diese von der Erbschaftsabgabe nach einer Resolution vom Jahre 1840 50 Proz. Die Regierung möchte diese Abgaben an die Gemeinden ganz einge⸗ stellt wissen aus Gründen der Staatssfinanzen. Nach längerer Debatte wurde die hierauf bezügliche Resolution zur noch⸗ maligen Berathung an den Rechtsausschuß zurückgewiesen; das Gesetz im übrigen gelangte zur Annahme. In der gestrigen Sitzung wurde dann der Antrag des Rechtsausschusses angenommen: die Regierung möchte bei einer Verminderung dieser Theilabgabe an die Gemeinden nicht unter 15 Proz. der nach Maßgabe des neuen Entwurfs zu leistenden Ab⸗ gabe herabgehen. Die Regierung erklärte sich mit diesem Antrag einverstanden. In der Sitzung vom 14. d. M. gelangte ferner die Schwarzathalbahnfrage zur Berathung. Nach längerer Berathung der betreffenden Petktionen wurde folgen⸗ der Antrag angenommen:
„Der Landtag wolle das unabwendbare Bedürfniß zur Er⸗ schließung des oberen Schwarzathales durch eine normalspurige Eisen⸗ bahn (ohne Zahnrad) — sofern aus finanziellen oder technischen Gründen nothwendig, unter Führung der Linie durch das untere Schwarzathal —, sowie zur Herstellung einer Eisenbahnverbindung von Ober⸗ rottenbach nach 11 und die Fürstliche Staats⸗ rerierung ersuchen, mit thunlichster Beschleunigung Verhandlungen behufs Ausführung beider Linien einzuleiten und zum Abschluß zu bringen. Der Landtag wolle die Erwartung aussprechen, daß es der Fürstlichen Staatsregierung gelingen möge, noch im laufenden Jahre vncg Vorlage wegen Ausführung der beiden Eisenbahnlinien zu machen.“
Der Antrag der Petitionskommission ging dahin, der Landtag wolle einstimmig das Bedürfniß einer Bahn durch das untere und obere Schwarzathal anerkennen und die Fürstliche Regierung ersuchen, endlich ihren Widerstand in dieser Angelegenheit aufzugeben und für baldige Verwirklichung des Projekts einzutreten. Die Regierung hatte Uebergang zur Tagesordnung gewünscht.
Elsaß⸗Lothringen.
Der Landesausschuß berieth in seiner Sitzung vom 15. d. M. zunächst die Etatsüberschreitungen und außer⸗ eratz maͤ pigen Ausgaben für 1892/93. Bezüglich des Kommissionsberichts, der den Gesammtbetrag der Etats⸗ überschreitungen auf rund 2 189 000 ℳ berechnet, wurde vom Unter⸗Staatssekretär von Schraut festgestellt, daß sich darunter 1 Million Werbungskosten für das Windfallholz, sowie 200 000 ℳ durchlaufende Posten, denen Mehreinnahmen gegen⸗ überständen, befänden und nur 900 000 ℳK eigentliche Ueber⸗ schreitungen seien, die nur anderthalb Prozent des Gesammt⸗ budgets ausmachten und sich nicht höher bezifferten als in den anderen Jahren. Ferner wurde vom Hause die Entlastung für das Etatsjahr 1889,90 ertheilt und die erste Lesung des Sparkassengesetzes vorgenommen. Diese Vorlage wurde nach eingehender Begründung duxch den Unter⸗Staats⸗ sekretär von Schraut und nach Befürwortung des Entwurfs durch die Abgg. Gunzert, Krafft, Fleurent und Zorn von Bulach, auf Antrag des letztgenannten Abgeordneten an die Spezialkommission verwiesen, die mit Vorberathung der Gemeindeordnung befaßt ist. Die Bezirksvertretung des Bezirks Unterelsaß ist zu einem außerordentlichen Bezirkstage einberufen worden, der am 3. April zu eröffnen und spätestens am 4. April zu schließen ist.
Deutsche Kolonien. Eine Extranummer des „Deutschen Kolonialblatts“, Amts⸗
blatts für die Schutzgebiete des Deutschen Reichs (heraus⸗
egeben in der S.-e. eevF; des Auswärtigen Amts), veröffentlicht das nachstehende Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich vom 15. März 1891 betreffend die Abgrenzung des Schutzgebietes von Kamerun und der Kolonie des französischen Kongo 5 über die Festsetzung der deutschen und franzöͤsg chen Interessensphäre im Gebiete des Tschadseez.
Nachdem die Regierung Seiner Majestät des Deutschen Kaiserz und die Regierung der Französischen Republik im Sinne eines gegen⸗ seitigen guten Einvernehmens beschlossen haben, das von ihren seitigen Bevollmächtigten über die Abgrenzung des Schutzgebietes von Kamerun und der Kolonie des französischen Congo sowie über die est. setzung der deutschen und französischen Interessensphären im F e des Tschadsees vorbereitete Abkommen in Kraft und Wirksamkeit zu setzen, haben die hierzu gehörig ermächtigten Unterzeichneten, nämlich:
der Staatssekrerär des Auswärtigen Amts des Deutschen Reichz
Freiherr von Marschall und 1 der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter der Fran⸗ zösischen Republik bei Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser Jules Herbette das am 4. Februar dieses Jahres aufgenommene Protokoll, dessen Wortlaut hier folgt, bestätigt.
Protokoll. Die Unterzeichneten: Doktor Paul Kayser, Wirklicher Geheimer Legations⸗Rath und Dirigent der Kolonial⸗Abtheilung des Auswärtigen Amts; Doktor Alexander Freiherr von Danckelman, Professor; Jacques Haußmann, Abtheilungs⸗Chef im Unter⸗Staatssekretariat der Kolonien; 8 Parfait⸗Louis Monteil, Bataillons⸗Chef der Marine⸗Infanterie, bevollmächtigt von der Kaiserlich deutschen Regierung und von der Regierung der Französischen Republik, ein Abkommen vorzubereiten, welches bestimmt ist, die zwischen Deutschland und Frankreich in dem Gebiete zwischen Kamerun und dem französischen Congo schwebenden Fragen zu regeln und die Grenzlinie der beiderseitigen Interessen⸗ sphären in dem Gebiete des Tschadsees festzusetzen, haben sich über nach⸗ stehenden Artikel geeinigt: Artikel 1.
Die Grenzlinie zwischen dem Schutzgebiete von Kamerun und dem französischen Congo soll von dem Schneidepunkte, wo der die bestehende Grenze bildende Breitenparallel den 15. Grad östlicher Länge von Greenwich (12 Grad 40 Minuten östlicher Länge von Paris) triff, dem genannten Längengrade bis zu seinem Zusammentreffen mit dem Ngokoflusse folgen, sodann diesen Fluß bis zu dessen Schneidepunkt mit dem 2. Grad nördlicher Breite entlang gehen und von dort, sich ostwärts wendend, diesem Breitengrade bis zu seinem Zusammentreffen mit dem Sangaflusse folgen. Sie soll dann, nordwärts gehend, auf eine Länge von 30 km dem Sanga folgen; von dem so festgestellten Punkt auf dem rechten Ufer des Sanga läuft die Grenze in gerader Richtung auf einen Punkt des Breitengrades von Bania zu, der 62 Minuten westlich von Bania liegt, und geht von hier in gerader Richtung auf einen Punkt des Breitengrades von Gasa, der 43 Minuten westlich von Gasa liegt.
Von dort soll die Grenze in gerader Linie auf Kunde zulaufen, Kunde östlich lassend mit einer Bannmeile, welche im Westen durch einen mit einem Radius von 5 km gezogenen Kreisabschnitt bestimmt wird, der im Süden von seinem Schneidepunkte mit der nach Kunde führenden Linie ausgeht und im Norden am Schneidepunkte mit dem Längengrade von Kunde endet. Dem Breitengrade dieses letztge⸗ nannten Schneidepunktes folgt die Grenze von hier nach Osten bis zum Zusammentreffen mit dem 15. Grad östlicher Länge von Green⸗ wich (12 Grad 40 Minuten östlich Paris).
Die Grenzlinie soll dann dem 15. Grad östlicher Länge von Greenwich (12 Grad 40 Minuten östlich Paris) bis zu seinem Zu⸗ sammentreffen mit dem Breitengrad 8 Grad 30 Minuten nördlicher Breite und von da einer geraden, auf Lame zu laufenden Linie folgen, welche zur Bildung einer Bannmeile von 5 km Halbmesser für Lame westlich von diesem Punkt ausbiegt.
Die Linie von Lame wird sodann in gerader Richtung auf das linke Ufer des Mayo⸗Kebbi in der Höhe von Bifara fortgesetzt. Von ihrem Schneidepunkte mit dem linken Ufer des Mayo⸗ Kebbi soll die Grenze den Fluß überschreiten und in gerader Rich⸗
tung gegen Norden, Bifara östlich lassend, bis zum Zusammentreffen
mit dem 10. Breitengrade laufen. Sie soll diesem Breitengrade bis zu seinem Schneidepunkte mit dem Shari und schließlich dem Laufe des Shari bis zum Tschadsee folgen.
Artikel 2.
Die deutsche Regierung und die französische Regierung verpflichten sich gegenseitig, keinerlei politische Einwirkung in den Interessensphären auszuüben, welche sie einander durch die im vorigen Artikel festgestellte Grenzlinie zuerkannt haben. Keine der beiden Mächte wird demgemäß in der der anderen Macht vorbehaltenen Interessensphäre Gebiets⸗ erwerbungen machen, Verträge abschließen, Souveränetäts⸗ oder Pro⸗ tektoratsrechte annehmen oder den Einfluß der anderen Macht hindern oder anfechten.
Artikel 3.
Deutschland bezüglich der Gewässer des Benusë und seiner Zuflüsse, soweit sie in der deutschen Interessensphäre liegen, und Frankreich be⸗ züglich desjenigen Theils des Mayo⸗Kebbi und der anderen Zuflüsse des Benuẽëé, welche in der französischen Interessensphäre liegen, er⸗ kennen gegenseitig ihre Verpflichtung an, die in den Artikeln 26, 27, 28, 29, 31, 32, 33 der Berliner Akte vom 26. Februar 1885 auf⸗ geführten, auf die Freiheit der Schiffahrt und des Handels bezüglichen Bestimmungen anzuwenden und ihnen Geltung zu verschaffen, ebenso wie sie dies auch bezüglich der Vorschriften der Brüsseler Akte über die Einfuhr von Waffen und Spirituosen thun werden.
Deuutschland und Frankreich sichern sich beiderseitig den Genuß dieser nämlichen Bestimmungen zu, soweit sie sich auf die Schiffahrt auf dem Shari, Logone und ihren Zuflüssen und auf die Einfuhr von Waffen und Spirituosen in die Becken dieser Gewässer beziehen.
Artikel 4. 1
In den beiderseitigen Interessensphären, welche in den Becken des Benusë und seiner Zuflüsse, des Shari, des Logone und ihrer Zuflüsse liegen, sowie auch in den Gebieten südlich und südöstlich vom Tschadsee sollen die Handeltreibenden und Reisenden der beiden Länder bezüglich der Benutzung der Landstraßen und anderer Verbindungs⸗ wege zu Lande auf dem Fuß vollkommener Gleichheit behandelt werden. In den genannten Gebieten sollen die beiderseitigen Staatsangehörigen bezüglich der zur Ausübung und Entwickelun ihres Handels und ihrer Industrie erforderlichen Erwerbungen und denselben Vor⸗ schriften unterworfen sein und dieselben Vergünstigungen genießen.
Ausgenommen von diesen Bestimmungen 16 die Landstraßen und Verbindungswege zu Lande in den Küstenbecken von Kamerun und in den Küstenbecken des französischen Congo, die nicht in dem in der Berliner Akte festgesetzten konventionellen Congobecken belegen sind.
Dcagegen finden die obengedachten Bestimmungen Anwendung auf die Straße Yola, Ngaundere, Kunde, Gasa, Bania und zurück, wie sie auf der diesem Protokoll beigefügten Karte vermerkt ist, sollte diese Straße auch durch Zuflüsse der Küstenbecken durchschnitten sein.
Die Zoll⸗ oder Steuertarife, welche etwa von einem oder dem anderen Theil aufgestellt werden, sollen hinsichtlich der Handeltreiben⸗ den beider Länder keinerlei verschiedenartige Anwendung zulassen.
Artikel 5.
Zur Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das gegenwärtige Protokoll errichtet und ihre Unterschrift darunter gesetzt.
Geschehen zu Berlin in doppelter Ausfertigung am 4. Fe⸗
bruar 1894.
Die deutschen Bevollmächtigten: Kayser. von Danckelman Die französischen Bevollmächtigten: Haußmann. Monteil.
Oesterreich⸗Ungarn 8
Der Kaiser ist gestern Morgen in Ala eingetroffen und hat von dort, wie „W. T. B.“ berichtet, an den König von Italien ein Dank⸗Telegramm gerichtet. Als der Kaiser Trient passierte, erschien er am Wagenfenster und wurde von dem auf dem Bahnhofe zahlreich angesammelten Publikum mit stürmischen Evvivarufen begrüßt. Die Ankunft in Wien erfolgte heute Morgen 6 Uhr
Das österreichische Abgeordnetenhaus hat gestern den Vertrag mit Großbritannien über den Schutz des litera⸗ rischen Eigenthums angenommen und sich dann bis zum 3. April vertagt.
Der Budgetausschuß nahm gestern das Finanz⸗
esetz an. Das Budget für das Jahr 1894 weist auf an Ausgaben 620 502 305 Fl., an Einnahmen 623 082 030 Fl., der Ueberschuß beträgt somit 2 579 725 Fl.; präliminiert waren die Ausgaben mit 618 694 237 Fl., die Einnahmen mit 619 105 779 Fl., der Ueberschuß somit auf 411 542 Fl. Auf die Erklärung des Abg. Herold, daß die Jungczechen die Annahme des Finanzgesetzes als einen Ausdruck des Vertrauens ansähen und deshalb dagegen stimmen würden, bemerkte der Finanz⸗Minister Dr. von Plener: die Regierung weise den Vorwurf einer nichtsachlichen Be⸗ handlung der böhmischen Streitfragen zurück, sie halte es viel⸗ mehr für empfehlenswerth, die Kontroversen an der Hand der Verständigung beider Nationalitäten und der Staatsbedürfnisse auszutragen. Die Voraussetzung hierfür sei jedoch, daß die Führung der maßgebenden czechischen Partei eine andere prinzipielle Haltung annehme und einen anderen Ton in der Leitung der öffentlichen Meinung anschlage.
Großbritannien und Irland.
Der deutsche Botschafter Graf Hatzfeldt befindet sich nach einer Meldung des „W. T. B.“ besser und konnte bereits das Zimmer verlassen.
Im Unterhaus erklärte heute der Parlaments⸗Sekretär des Auswärtigen Sir E. Grey, die Regierung der Ver⸗ einigten Staaten habe mitgetheilt, sie besitze keine speziellen Schiffe für die Zerstörung der Wracks im Atlantischen Ozean; die amerikanischen Kriegsschiffe zerstörten aber stets solche Wracks, wenn sie angetroffen würden. Die Vereinigten Staaten hätten ihre Bereitwilligkeit angedeutet, eine Konferenz der Hauptseemächte über diesen Gegenstand einzuberufen. Im weiteren Verlauf der Sitzung nahm das Haus bei der Erörterung des Kriegsbudgets die Positionen „Präsenz⸗ stand“ und „Löhne“ nach mehrstündiger Debatte an.
Frankreich.
Der Kaiser von Oesterreich hat vorgestern von Kap Martin aus folgendes Telegramm an den Präsidenten Carnot
erichtet: Hastr⸗ ich Kap Martin verlasse, bitte ich Sie, Herr Präsident, ich versichert zu halten, daß ich an meinen Aufenthalt in diesem strn Lande die angenehmste Erinnerung bewahre, und mit dem Ausdruck meiner aufrichtig freundschaftlichen Gefühle meinen leb⸗ haftesten Dank entgegenzunehmen für die liebenswürdige Gastfreund⸗ schaft und die Aufmerksamkeiten, welche mir in Frankreich von allen Seiten entgegengebracht worden sind. Franz Joseph.“
Der Präsident Carnot erwiderte hierauf:
„Sehr bewegt über die Gefühle, welche Eure Majestät mir beim Verlassen von Kap Martin aussprechen, danke ich Eurer Majestät für die liebenswürdigen Worte, mit welchen Sie mir Mittheilung machen von der angenehmen Erinnerung, welche Sie an den Aufent⸗ halt in Fienkreic mit sich nehmen. Ich ergreife mit Freuden die Gelegenheit, Eure Majestät meiner aufrichtigen Freundschaft zu versichern. Carnot.“
Der Minister des Innern Raynal hat laut Meldung des „W. T. B.“ an die Präfekten nachfolgendes Zirkular gerichtet:
„Ich erfahre, daß Vorbereitungen zu Kundgebungen für den 18. März getroffen werden. Die Regierung beabsichtigt, jeder öffent⸗ lichen Kundgebung entgegenzutreten. Wollen Sie dementsprechende Maßregeln treffen.“ X“
Die Deputirtenkammer bewilligte gestern einstimmig den Kredit für die Opfer der anarchistischen Attentate im Februar. Sodann wurde die Diskussion über die Ver⸗ fassungsrevision wieder aufgenommen. Der Deputirte Pelletan setzte seine vorgestrigen Ausführungen fort und griff die allgemeine Politik der Regierung sowie ihre Haltung gegenüber der Kirche und den Kapitalisten auf das heftigste an. Der Minister⸗Präsident Casimir Pörier erklärte, die Verfassungsrevision sei nicht das Mittel, um Reformen und Fortschritte herbeizuführen. Es sei besser, die Kammer prüse die von der Regierung ausgehenden oder aus der Initiative Einzelner entspringenden Vorschläge. Das Kabinet wolle sich nicht auf die Rechte stützen; es unterstütze die Gewissensfreiheit, werde aber niemals zulassen, daß der Klerus sich gegen das Gesetz auflehne. Die Herstellung des religiösen Friedens sei nur möglich, wenn die Kirche den ersten Schritt thue. Der Minister⸗Präsident schloß mit einem Appell an die Unterstützung aller Republikaner. Die Kammer lehnte sodann mit 302 gegen 244 Stimmen ge⸗ mäß dem Wunsche des Minister⸗Präsidenten Casimir Périer die Dringlichkeit eines Antrags Goblet ab, der besagt, es sei Grund vorhanden, eine Revision der Verfassung vorzunehmen. Hierauf wurde mit 326 gegen 215 Stimmen abgelehnt, einen Revisionsantrag Bourgeois in Erwägung zu ziehen. Nunmehr stellte der Deputirte Faure einen Antrag, wonach die Wahl des Senats auf Grund des allgemeinen Stimmrechts erfolgen solle, und verlangte unter lebhaften Protestrufen des Fenuins die Dringlichkeit für seinen Antrag. Der Minister⸗Präsident Casimir Pörier erklärte, er lehne den Antrag Faure ab, wolle sich jedoch der Dringlichkeit nicht widersetzen. Die Dringlich⸗ keit wurde hierauf mit 415 gegen 67 Stimmen beschlossen.
Die Pariser Polizei⸗Präfektur hält an ihrer Ueberzeugung fest, daß Pauwels und der angebliche Rabardy ein un dieselbe Persönlichkeit sei; die Zusammensetzung der Bomben sei in den beiden in Betracht kommenden Fällen genau dieselbe gewesen. Gestern Vormittag wurden weitere 12 Anarchisten verhaftet; doch hängen diese Verhaftungen, wie versichert wird, sarchaus nicht mit der Explosion in der Madeleine⸗Kirche zu⸗
en.
Italien.
Die Königin Victoria ist gestern in Florenz ein⸗ getroffen und wurde dem „W. T. B.“ zufolge am Bahnhofe von dem Herzog von Aosta, dem großbritannischen Botschafter nd den Spitzen der Behörden empfangen. Eine große
enschenmenge bereitete der Königin einen warmen Empfang.
Die Deputirtenkammer beschloß, sich bis zum 2. April zu vertagen.
8 Der bei dem Dynamit⸗Attentat auf dem Monte Citorio rwundete Molaroni ist gestern im Hospital gestorben.
V
v“ Spanien. v“ 1 „Die Cortes wurden, wie „W. T. B.“ aus Madrid er⸗ fährt, auf den 4. April einberufen. 5
Der Marschall Martinez Campos passierte gestern Abend an Bord des Dampfers „Isla de Luzon“ Tarifa und setzte die Reise nach Melilla fort, wo er heute Vormittag das Ober⸗Kommando wieder übernehmen wird. 8
Portugal. h“ Durch ein gestern veröffentlichtes Dekret werden die Wahlen zur Deputirtenkammer auf den 15. April fest⸗
gesetzt. Belgien.
Der. König ist, wie „W. T. B.“ meldet, in Montreux eingetroffen, wo er sich mehrere Tage aufhalten wird.
lle Sektionen der Kammer haben den Regierungs⸗ entwurf über die proportionelle Vertretung abgelehnt. In parlamentarischen Kreisen glaubt man, das Kabinet werde infolge dieser ablehnenden Haltung der Kammer seine Entlassung einreichen.
Nach der „Indépendance Belge“ soll in dem gestern Abend abgehaltenen Ministerrath der Beschluß gefaßt worden sein, die öffentliche Verhandlung über das Projekt der proportionellen Vertretung zu verweigern. Die Demission des Kabinets scheine sicher. Eine Vorstellung des gesammten Kabinets sei an den in Montreux weilenden König gerichtet wor⸗ den mit der Bitte, die Entlassung des Kabinets anzunehmen. Der König werde sofort nach Brüssel zurückkehren. „Patriote“ und „Etoile belge“ sprechen die Ansicht aus, das Kabinet werde nicht demissionieren, ohne den Versuch einer öffentlichen Dis⸗ kussion gemacht zu haben; in dem Projekt würden gewisse Abänderungen vorgenommen werden. Heute Vormittag fand wieder ein Ministerrath statt.
Rumänien.
Die Deputirtenkammer hat, wie „W. T. B.“ meldet, den Handelsvertrag mit Oesterreich⸗Ungarn gestern endgültig mit 83 gegen 20 Stimmen angenommen. Auf eine Interpellation des liberalen Deputirten Fleva, der für nächsten Sonntag eine neue Versammlung und Manifestation an⸗ kündigte, erwiderte der Minister⸗Präsident Catargi, die Liberalen könnten in gedeckten Räumen sich ungehindert ver⸗ sammeln, eine Manifestation auf der Straße aber sei un⸗ bedingt verboten. Die Behörden würden die nöthigen Maß⸗ regeln ergreifen. Die Minister Carp und Lahovary äußerten sich in gleichem Sinne.
Serbien.
Die serbische Regierung hat dem „W. T. B.“ zufolge Bulgarien gestattet, einen größeren Transport von Kanonen nebst Munition, die von Krupp geliefert werden, durch Serbien nach Bulgarien zu befördern.
Bulgarien. Nach dem letzten Bulletin ist, wie „W. T. B.“ berichtet,
in dem Befinden der Prinzessin Maria Louise seit drei
Tagen eine leichte Besserung eingetreten. Die Temperatur ist fast normal.
Der auswärtige Handel Bulgariens weist pro 1893 einen Gesammtimport im Werthe von 90 800 000 Fr. auf gegen 77 300 000 Fr. im Vorjahre und einen Export im Werthe von 91 400 000 Fr. gegen 74 600 000 Fr. im Vorjahre.
Montenegro.
„W. T. B.“ meldet aus Cetinje: Um die Ermordung eines Montenegriners durch Albanesen zu rächen, hätten die Verwandten des Ermordeten eine Bande organisiert, welche die an der Grenze angesammelten Albanesen überfallen habe. Auf beiden Seiten seien mehrere Personen getödtet und ver⸗ wundet worden. Eine strenge Untersuchung des Vorfalls sei angeordnet. G
In London eingetroffenen Meldungen aus Rio de Janeiro vom Donnerstag zufolge entsende die Regierung Truppen nach Rio Grande do Sul zur Bekämpfung der dortigen Aufständischen. Man nehme an, daß die Feindselig⸗ keiten daselbst mehrere Monate dauern, aber ohne sein würden. Die amerikanische Mannschaft an Bord des „Nictheroy“ beschuldige die Offiziere der 1ieg . des Verraths und des wiederholten Versuchs, die Maschinen zu zerstören und sogar die Schiffe zum Scheitern zu bringen. — In Paris ist die Nachricht eingegangen, Peixoto dringe bei dem portugiesischen Admiral auf die Aus⸗ lieferung da Gama's, den er vor ein regelmäßiges Gericht stellen wolle. Der portugiesische Admiral habe indessen die Auslieferung verweigert. Gestern habe der Dampfer „Cidade
orto“ mit Aufständischen an Bord in See zu gehen versucht, ei aber vom Fort Santa Cruz daran verhindert worden und habe zurückkehren müssen. De Mello sei in Curityba, um eine Landmacht zu organisieren.
Parlamentarische Nachrichten.
Die Schlußberichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstags und des 388 der Abgeordneten be⸗ finden sich in der Ersten Beilage.
— Nach dem Reichshaushalts⸗Etat für 1894/95 vertheilen sich die Matrikularbeiträge, wie folgt: Preußen 234 159022 ℳ, Bayern 50 332 892 ℳ, Sachsen 27 373 092 ℳ, Württemberg 18 217 186 ℳ, Baden 14 081 208 ℳ, Hessen 7 761 217 ℳ, Mecklenburg⸗Schwerin 4 520 473 ℳ, Sachsen⸗Weimar 2 548 843 ℳ, Mecklenburg⸗Strelitz 765 819 ℳ, Oldenburg 2 774 558 ℳ, Braunschweig 3 156 084 ℳ, Sachsen. Meönänden 1 749 552 ℳ, Sachsen⸗Altenburg 1 335 543 ℳ, Sachsen⸗Coburg und Gotha 1 614 181 ℳ, Anhalt 2 125 801 ℳ, Schwarzburg⸗Sondershausen 590 209 ℳ, Schwarzburg⸗Rudolstadt 671 131 ℳ, Waldeck 447 723 ℳ, Reuß älterer Linie 490 522 ℳ, Reuß jüngerer Linie 936 499 ℳ, Schaumburg⸗Lippe 306 113 ℳ, Lippe 1 004 364 ℳ, Lübeck 597 851 ℳ, Bremen 1 410 429 ℳ, Hamburg 4 866 159 ℳ, Elsaß⸗Lothringen 13 660 949 ℳ, insgesammt 397 497 420 ℳ
— Von den Abgg. Dr. König, Liebermann von Sonnen⸗ berg, von Dallwitz (b. k. F.) und Genossen sind im Reichs⸗ tag folgende Anträge eingebracht worden: 1
1) Der Reichstag wolle beschließen: die Bundesregierungen zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach Lieferanten, Hand⸗ werkern und Arbeitern für ihre, aus Lieferungen und Arbeiten an Neubauten erwachsenen, rechtmäßigen Forderungen ein Vorrecht vor sämmtlichen, auf diese Bauten bezw. Baugrundstücke eingetragenen Hypotheken oder Kautionen gewährt wird. Ausgenommen hiervon ind nur die ersten Hypotheken, soweit sie den Werth des Baugrund⸗ sinn nicht übersteigen.
2) Der Reichstag wolle beschließen: die Bundesregierungen zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach bei allen gerichtlichen Vereidigungen von Parteien, Zeugen und Sachverständigen die kon⸗ fessionelle Eidesformel wieder eingeführt wird.
— Die im Hause der Abgeordneten in der gestrigen Sitzung von dem Abg. Dr. Arendt (fr. kons.) eingebrachte Inter⸗ pellation lautet: „Ist die Königliche Staatsregierung gewillt, dem Antrage des Herrn Reichskanzlers auf Neuprägung von 22 Millionen Mark Reichs⸗Silbermünzen im Bundesrath zuzustimmen und, im be⸗ jahenden Falle, aus welchen Gründen soll dies geschehen?“
— Wir werden auf einen Irrthum aufmerksam gemacht, welcher sich in den „Parlamentarischen Nachrichten“ der Nr. 63 d. Bl. vom 14. d. M. vorfindet. Auf die Angriffe, welche der Abg. Schmidt (Warburg) bei der zweiten Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderung des § 211 des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 im Ab⸗ geordnetenhause gegen die Fassung dieses Gesetzentwurfs richtete, hat namens der Staatsregierung nicht der Ober⸗Berg⸗ Freund, sondern der Geheime Bergrath Dr. Fürst erwidert.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Der zur Führung von Handelsbüchern veroflichtete Kaufmann muß, 1 einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Straf⸗ 8 vom 28. November 1893, auch diejenigen Bestandtheile seines
ermögens, welche in einem nicht kaufmännischen Geschäfte stecken, bei der Buchführung berücksichtigen.
— Die im Innern der Champagnerweinflaschen an der unteren Fläche des Korks angebrachte Marke ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 28. Dezember 1893, geeignet, als Waarenzeichen im Sinne des Markenschutzgesetzes zu dienen.
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Eine mit den Rechten einer juristischen Person ausgestattete Erziehungsanstalt, welche als eine für die öffentliche Wohlfahrt dienende Anlage bestimmt ist und sich durch mäßige, die Selbstkosten nicht erreichende Pensionen der Pfleglinge und Zöglinge, sowie durch Einnahmen aus Kollekten und Geschenken erhält, ist, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 16. Januar 1894, hinsichtlich des Einkommens, welches aus den er⸗ wähnten Quellen fließt, nicht kommunalsteuerpflichtig. — Das Rettungshaus zu Sch. (in Westfalen) — eine mit den Rechten „moralischer Personen“ ausgestattete Anstalt, die sich zunächst die Aufnahme und Erziehung verwahrloster Kinder gegen einen Pflegesatz von 120 ℳ jährlich, daneben aber auch die vorbereitende Ausbildung von Jünglingen zum Elementar⸗Schulamt gegen eine durchschnittliche Pension von 320 ℳ jährlich zur Aufgabe gestellt hat, wurde von dem Gemeindevorstande zu Sch. für das Jahr 1891/92 nach einem Ein⸗ kommen von mehr als 9600 bis 10 800 ℳ zur Gemeinde⸗Einkommen⸗ steuer herangezogen. In diesem zur Steuer herangezogenen Ein⸗ kommen waren unter anderem enthalten die Pensionseinnahmen für Pfleglinge und Präparanden, sowie die durch Kollekten gesammelten Almosen und die Geschenke. Das Rettungshaus klagte gegen den Gemeindevorstand auf volle Steuerbefreiung. Der Bezirksausschuß erkannte als Berufungsinstanz auf Heranziehung der Klägerin zu der Kommunal⸗Einkommensteuer mit einem Einkommen von nur 2100—- 2400 ℳ, indem er die Klägerin nur mit ihrem Grundbesitz und Pachtbetriebs⸗Einkommen für steuerpflichtig erachtete. Auf die von beiden Theilen eingelegte Revision bestätigte das Ober⸗Verw.⸗Ger. die Entscheidung des Bezirksausschusses, indem es begründend ausführte: „Der Vorderrichter prüft, ob das Rettungshaus und die damit ver⸗ bundene Präparanden⸗Anstalt als gewerbliche Anlage anzusehen seien, und gelangt auf Grund der Statuten zur Verneinung dieser Frage. Gewerblich könne nur eine auf Erzielung von Gewinn gerichtete Thätigkeit sein, die geringe Höhe des Pflegegeldes (bezw. der Pension) lasse jedoch die Gewinnabsicht von vornherein als ausgeschlossen er⸗ scheinen .. . Inwiefern bei diesen Erwägungen der Begriff des Ge⸗ werbes im Sinne der Steuergesetze und des Kommunalabgabengesetzes vom 27. Juli 1885 insbesondere verkannt sein soll, ist an sich un⸗ erfindlich. Der Gewinnzweck ist das Kriterium der Gewerb⸗ lichkeit eines Unternehmens; wo dieser fehlt, bleibt es aus⸗ geschlossen, mit einem Gewerbebetriebe zu rechnen. — — Daß eine reine, keinerlei Erwerbszwecke verfolgende Wohlthätigkeitsanstalt darum zu einer Gewerbeunternehmung werden sollte, weil sie lediglich zur Erreichung ihrer idealen Zwecke bestimmte Geschenke annimmt, wird der Beklagte wohl kaum behaupten wollen. Es bedarf daher nicht erst noch der Prüfung, ob den hier fraglichen Einnahmen aus Kollekten und Geschenken nicht an sich schon, sei es, weil ihnen die Stetigkeit abgeht, sei es, weil es an einer rechtlichen Verbindlichkeit der Geber und an einem dieser gegenüberstehenden rechtlichen Anspruch des Empfängers fehlt, die Eigenschaft eines steuerpflichtigen Ein⸗ kommens abzusprechen sein würde.“
— Hinsichtlich der Gemeinde⸗Einkommenbesteuerung einer juristischen Person hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, II. Senat, durch Urtheil vom 16. Januar 1894 1gh. daß juristischen Personen gegenüber mit einem Gesammteinkommen überhaupt nicht, sondern nur mit einzelnen Objekten oder Steuerquellen zu rechnen ist, dergestalt, daß, wenn von mehreren Quellen die eine oder die andere vermöge der auf ihr haftenden Lasten ꝛc. nicht nur überhaupt keinen Reinertrag, sondern sogar noch einen Fehlbetrag aufweist, eine Quelle nur einfach ausscheidet, keineswegs aber der Fehl⸗
etrag etwa mittels Absetzung von den aus anderen Quellen fließenden Reinerträgen oder von deren Gesammtsumme zu Gunsten des Zensiten zur Geltung gebracht werden darf. 1
Konzerte. 8
er durch seine Konzertvorträge hier bereits wohlbekannte Pianist Herr Josef Weiß bot mit dem „Brahms⸗Abend“, den er in der Sing⸗Akademie gestern gab, dem musikliebenden Publikum einen seltenen Genuß. Er hatte dazu die zwei großen Sonaten op. 1 (C-dur) und op. 5 (F-moll), die beiden Rhapsodien, 98 79, mehrere kleinere Klavierstücke, Intermezzi, Ballade, Romanze, sowie die von ihm selbst für zwei Hände übertragenen Liebeslieder⸗Walzer, op. 39, auserwählt. Auf die gleichfalls in dem Programm verzeichneten Variationen über ein Thema von Paganini, op. 35, mußten die Hörer, die der vortreffliche Künstler bis dahin in überraschender Weise zu fesseln verstanden hatte, leider verzichten, weil nach seiner Andeutung eine durch Ueberanstrengung des rechten Arms verursachte Indisposition ihn an der Ausführung verhinderte. Da die durch ihre eigenartigen Motive, sowie den oft plötzlich eintretenden Wechsel der Rhythmen und Modulationen charakterisierten Klavierwerke des Meisters noch wenig beim Publikum Eingang gefunden haben, so war das Unternehmen des Konzertgebers um so höher anzuerkennen. Mit großer Kraft des Anschlags, tiefem Verständniß sowie mit erstaunlicher technischer Gewandtheit und Sicherheit brachte er sämmtliche Klavier⸗ stücke ganz vortrefflich und lobenswerth zur Geltung. Ein klang⸗ voller Blüthner'scher Flügel kam dem Künstler dabei sehr zu statten. Die stets gern gehörte Konzertsängerin Fräulein Müller⸗Hartung unterstützte das Konzert durch den wohlgelungenen Vortrag einiger durch Herrn Weiß vollendet begleiteter Lieder von Brahms, unter
denen „Feldeinsamkeit“ und „Ter Liebsten Schwur“ mit besonderem
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