1894 / 68 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Mar 1894 18:00:01 GMT) scan diff

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mundschaftsgericht aus besonderen Gründen die Fehee der Gelder nach Maßgabe dieser Vorschriften angeordnet habe. Abgelehnt wurden ferner verschiedene Anträge, nach welchen dem Inhaber der elterlichen Gewalt, wenigstens nach dem Tode seines Ehegatten, die werden sollte, ein Verzeichniß über das Kindesvermögen aufzunehmen und dem Vormundschaftsgericht ein⸗ zureichen. 8

Die §§ 1504 bis 1506 (elterliche Erziehungsgewalt; An⸗ spruch auf Herausgabe des Kindes) hatten bereits in der letzten Sitzung ihre Erledigung gefunden. Gegen den sachlichen Inhalt der Vorschrift des § 1507 über das Erforderniß der

tenehmigung des Vormundschaftsgerichts zu dem Antrage auf Entlassung des Kindes aus dem Staatsverbande erhob sich kein Widerspruch. Die Berathung des § 1508, nach welchem die religiöse des Kindes sich nach den Landesgesetzen bestimmen soll, wurde einstweilen ausgesetzt. Der § 1509, welcher das Recht und die Pflicht des Inhabers der elterlichen Gewalt, für die . einer verheiratheten Tochter zu sorgen, auf die Vertretung derselben in den ihre Person betreffenden An⸗ gelegenheiten zeschräͤnkt, elangte nach dem Entwurfe zur An⸗ nahme, ebenso die Vorschrift des § 1510 über die Aus⸗ schließung der elterlichen Vermögensverwaltung durch Anordnung eines Dritten hinsichtlich des von ihm dem Kinde durch Verfügung von Todeswegen oder unter Lebenden zugewendeten Vermögens. 1 -

Die §§ 1511 bis 1515 schränken die elterliche Ver⸗ mögensverwaltung dadurch ein, daß sie die Vornahme gewisser Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen an die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts knüpfen. Von einer Seite war bean⸗ tragt, auch zu einem Erbauseinandersetzungs⸗Ver⸗ trage (vergl. § 1674 Nr. 4), von anderer Seite, auch zu einem Vergleiche oder Schiedsvertrage, sofern nicht der Gegenstand des Streits oder der Ungewißheit schätzbar ist und den Werth von dreihundert Mark nicht übersteigt (vgl. § 1674 Nr. 8), die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zu erfordern. Die Mehrheit entschied sich jedoch unter Ablehnung der Anträge für die unveränderte Annahme des Entwurfs. Der § 15138 giebt dem Vormundschaftsgericht die Befugniß, dem Inhaber der elterlichen Gewalt zur Vornahme der im § 1511 Abs. 1 Nr. 5, 6, 7 bezeichneten Rechtsgeschäfte nach Maßgabe des § 1675 eine allgem eine Ermächtigung zu ertheilen. Der Anregung, diese Bestimmung durch die Vorschrift zu er⸗ setzen, daß eine solche allgemeine Ermächtigung zur Vornahme der sämmtlichen im § 1511 bezeichneten Rechtsgeschäfte ertheilt werden könne, wurde keine Folge gegeben. 8

Eine Ergänzung erfuhr der Entwurf durch die Vorschrift, daß, wenn der Inhaber der elterlichen Gewalt mit Mitteln des seiner Verwaltung unterworfenen Vermögens des Kindes be⸗ wegliche Sachen, einschließlich der Inhaberpapiere und der mit einem Blanko⸗Indossamente versehenen Orderpapiere, oder ein Recht an solchen Sachen oder ein anderes Recht, zu dessen Uebertragung der Abtretungsvertrag genügt, erwirbt, das Eigenthum an den Sachen oder das sonstige Recht im Zeit⸗ punkte des Erwerbes auf das Kind übertragen wird es sei denn, daß der Inhaber der elterlichen Gewalt den Erwerb nicht für Rechnung des Kindes hat machen wollen.

Die Berathung wandte sich sodann den Vorschriften über die elterliche Nutznießung (§§ 1516 bis 1537) zu. Die Vorschriften der §§ 1516 bis 1519 über das der elterlichen Nutznießung entzogene Vermögen des Kindes (freies Ver⸗ mögen) wurden nicht beanstandet. Abgelehnt wurde ein An⸗ trag, dem § 1518, wonach der Erwerb des Kindes durch seine Arbeit freies Vermögen ist, die Vorschrift hinzuzufügen, daß dem Kinde nach Vollendung des sechzehnten Lebensjahres auf sein Verlangen ein angemessener Theil seines Arbeitserwerbs zur freien Verfügung zu überlassen sei, und daß die Bestim⸗ mung des dem Kinde zu überlassenden Betrags erforderlichen Falls durch das Vormundschaftsgericht zu erfolgen habe. Die 8§§ 1520 bis 1535 enthalten nähere Bestimmungen über den rechtlichen Charakter und den Inhalt der elterlichen Nutznießung. Der Entwurf hat diese Nutz⸗ nießung grundsätzlich als ein dingliches Recht in der Form des sachenrechtlichen Nießbrauchs gestaltet. Statt dessen wurde beschlossen, sie als ein unmittelbar aus dem Familienverhält⸗ nisse fließendes Recht zu behandeln und demgemäß die auf der Grundlage des sachenrechtlichen Nießbrauchs beruhenden Vor⸗ schriften der 1520 bis 1526 durch folgende Bestimmungen zu ersetzen: Der Inhaber der elterlichen Gewalt erwirbt die Nutzungen des seiner Nutznießung unterliegenden Vermögens in derselben Weise und in demselben Umfange wie ein Nieß⸗ braucher. Er darf verbrauchbare Sachen, die zu diesem Ver⸗ mögen gehören, für sich verbrauchen oder für sich veräußern; er hat jedoch deren Werth zu ersetzen. Der Ersatz ist erst nach der Beendigung der Nutznießung zu leisten, es sei denn, daß die ordnungsmäßige Verwaltung des Kindesvermögens eine frühere Ersatzleistung erfordert. Das zum Kindesver⸗ mögen gehörende Geld darf der Inhaber der elterlichen Gewalt nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für sich verwenden. 1164““

Die besonderen Vorschriften des § 1527 über die Nutz nießung an einem zu dem Kindesvermögen ge⸗ hörenden Erwerbsgeschäfte gelangten, unter Streichung des Abs. 2, sachlich nach dem Entwurf zur Annahme.

Auch die Vorschriften der §§ 1528 bis 1530 über die Stellung der Gläubiger des Kindes gegenüber dem nichtfreien Kindesvermögen, über den Einfluß der elterlichen Nutznießung auf die Unterhaltspflicht des Kindes Dritten gegenüber und über die Ausgleichung zwischen dem freien und dem nichtfreien Kindesvermögen wurden sachlich im wesentlichen genehmigt; ebenso die Vor⸗ schriften des § 1531 über die Lasten der elterlichen Nutznießung. Einvernehmen bestand jedoch, die im § 1531. Abs. 2 vorgesehene Beschränkung in Uebereinstimmung mit dem bei dem gesetzlichen ehelichen Güterrechte zu dem § 1297 gefaßten Beschlusse zu streichen, dagegen dem § 1531 Abs. 1 die Bestimmung hinzuzufügen, daß, soweit nach diesen Vor⸗ schriften der Inhaber der elterlichen Gewalt dem Kinde gegen⸗ über verpflichtet ist, die auf dem nichtfreien Vermögen ruhenden Lasten zu tragen, er neben dem Kinde dessen Gläubigern als Gesammtschuldner haftet. .

Die Vorschriften der §§ 1532, 1533 über die besondere Gestaltung der elterlichen Nutznießung, wenn dem Inhaber der elterlichen Gewalt die Verwaltung des der Nutz⸗ nießung unterworfenen Vermögens nicht zusteht, erfuhren sachlich keine Anfechtung; vorbehalten blieb jedoch, den § 1532 Abs. 2 und den § 1533 Abs. 2 zu streichen, falls zu den §§ 1546, 1554 beschlossen werden sollte, daß die elterliche Nutz⸗ nießung wegfalle, wenn die elterliche Gewalt durch das Vor⸗

mundschaftsgericht entzogen sei oder wenn sie ruhe. Auf SBeer wnlnaen der §§ 1534, 1535, wonach die Nutznießung unveräußerlich und unpfändbar ist und die Pfändung der auf Grund der Nutznießung erworbenen Früchte ge⸗ wisfen Beschränkungen unterliegt, gelangten sach⸗ lich nach dem Entwurfe zur Annahme; soweit sie sich jedoch auf die Pfändbarkeit beziehen, sollen sie in die Zivil⸗ rozeßordnung eingestellt werden. Im wesentlichen wurden die Vorschriften der §§ 1536, 1537 über die Beendi⸗ gung der Nutznießung durch Heirath des Kindes und durch Verzicht des Inhabers der elterlichen Gewalt gebilligt.

Nach den §§ 1538 bis 1543 soll der Mutter, wenn ihr die elterliche Gewalt zusteht, in gewissen Fällen von dem Vormundschaftsgericht ein Beistand bestellt werden, der innerhalb des ihm zugewiesenen Wirkungskreises die Mutter bei der Ausübung der elterlichen Gewalt zu unterstützen und zu überwuchen, auch bei wichtigeren Rechtsgeschäften der Mutter mitzuwirken hat. Während nach dem Entwurfe 1538 Abs. 1 Nr. 3) der Mutter von Amtswegen nur dann ein Beistand bestellt werden kann, wenn das Vormundschaftsgericht wegen des Umfanges oder der be⸗ sonderen Schwierigkeiten der Vermögensverwaltung oder nach Maßgabe der §§ 1546, 1547 die Bestellung im Interesse des Kindes für nöthig erachtet, entschied sich die Mehrheit dafür, das Recht des Vormundschaftsgerichts, der Mutter einen Beistand zu bestellen, auch auf andere Fälle auszudehnen, in denen die Bestellung eines Beistandes aus besonderen Gründen durch das Interesse des Kindes gefordert werde. Im übrigen wurden die §§ 1538 bis 1543 sachlich mit dem Zusatz genehmigt, daß, wenn der Mutter ein Bei⸗ stand fuͤr die Vermögensverwaltung bestellt sei, sie über das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen unter Zuziehung des Beistandes ein Verzeichniß aufzu⸗ nehmen und dem Vormundschaftsgericht einzureichen habe. Eine weitere Ergänzung erfuhr der Entwurf durch die Be⸗ stimmung, daß auf Antrag der Mutter das Vormund⸗ schaftsgericht dem Beistande die Vermögensver⸗ waltung übertragen kann und daß alsdann der Beistand insoweit die 8 eines Pflegers hat; die Uebertragung der Vermögensverwaltung auf den Beistand soll von dem Vormundschaftsgericht mit Zustimmung der Mutter wieder aufgehoben werden können. 8

Die Fortsetzung der Berathung des Familienrechts wurde sodann bis zum 2. April d. J. vertagt. 1.

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Das 3 Departement des Kriegs⸗Ministe⸗ riums, welches durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 13. April 1893 versuchsweise errichtet wurde, ist unter dem 8. März durch eine weitere Kabinets⸗Ordre Seiner Majestät als endgültige Einrichtung bestätigt worden.

Der Kriegs⸗Minister hat die Armee hiervon unter dem 16. März in Kenntniß gesetzt mit dem Hinzufügen, daß die Geschäftseintheilung bei diesem Zentral⸗Departement fol⸗ gende ist: 1

Zentral⸗Departement. Personalangelegenheiten der Offiziere des Kriegs⸗Ministeriums und Mobilmachungsangelegenheiten desselben. Offizier⸗Darlehnskassen. Zulassung von Offizieren, Sanitäts⸗Offizieren und Beamten, soweit dieselben nicht der preußischen Armee angehören, zu Dienstleistungen, Uebungen, Besichtigungen ꝛc., bisher bei dem All⸗ gemeinen Kriegs⸗Departement (Armee⸗Abtheilung). Kriegs⸗Ministerial⸗

1. Abtheilung. Ordensangelegenheiten. Druckporschriften⸗ Etat. Armec⸗Verordnungsblatt. Militär⸗Statistik, Militär⸗Literatur, beide bisher bei dem Allgemeinen Kriegs⸗Departement (Kavallerie⸗Ab⸗ theilung). Angelegenheiten der Burschen der Offiziere des Kriegs⸗ Ministeriums. Druckvorschriftenverwaltung. Kriegs⸗Ministerial⸗ Bibliothek. .

2. Abtheilung. Personalangelegenheiten der Beamten des Kriegs⸗Ministeriums und der Intendanturen. Remunerations⸗ und Unterstützungsfonds des Kriegs⸗Ministeriums und der Intendanturen. Bureau⸗ und Bibliothekkostenfonds des Kriegs⸗Ministeriums und der Intendanturen. 1

Justitiare. Die Bearbeitung der Geschäfte des Kriegs⸗ Ministeriums, soweit sie Rechtsangelegenheiten betreffen, bz. die Ab⸗ gabe von Rechtsgutachten Angelegenheiten des öͤffentlichen Rechts, des streitigen Privatrechts, der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Defekts⸗ und Kautionsangelegenheiten, Kompetenzkonflikte, Vermögens⸗ nachweise u. s. w.

Archiv.

Mit Genehmigung Seiner Maäjestät des Kaisers ist behufs anderweiter Organisation der Verwaltung des südwest⸗ afrikanischen Schutzgebiets der zur Dienstleistung beim Auswärtigen Amt kommandierte Major Leutwein vom Infanterie⸗Regiment Graf Kirchbach (Nr. 46) bis auf weiteres mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Landeshauptmanns beauftragt worden.

Der bisher mit der E“ des Landeshauptmanns betraute Major von François, à la suite des Grenadier⸗ Regiments König Friedrich Wilhelm IV., behält die selbst⸗ ständige Befehlsfuͤhrung über die Schutztruppe mit der Maß⸗ gabe, daß er den Requisitionen des Landeshauptmanns, soweit als militärisch möglich, nachzukommen verpflichtet

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Ministerial⸗Rath Geiger ist von hier abgereist.

Danzig, 20. März. Der Reichskanzler Graf von Caprivi, der Staatssekretär des Reichsamts des Innern Dr. von Boetticher, der Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen, der bayerische Gesandte Graf von Lerchenfeld⸗ Köfering und der Major Ebmeyer, Adjutant des Reichs⸗ kanzlers, trafen gestern um 5 Uhr 24 Minuten Nachmittags hier ein und wurden am Bahnhof von dem Ober⸗Präsidenten, Staats⸗Minister Dr. von Goßler, dem Ober⸗Bürgermeister, dem stellkvertretenden Stadtverordneten⸗Vorsteher und dem Polizei⸗ Direktor empfangen und von dem zahlreich anwesenden Publikum mit lebhaften Hochrufen begrüßt. Um 7 Uhr begann im Artushof ein von der Kaufmannschaft zu Ehren des Reichskanzlers und seiner Begleiter veranstaltetes zahlreich besuchtes Souper, wobei eine Milrärkapelle unter Fackelbeleuchtung außerhalb des Saales konzertierte. Der Ober⸗Vorsteher der Kaufmannschaft, Geheime Kommerzien⸗Rath Damme brachte, wie „W. T. B.“ berichtet, den Toast auf Seine Majestät den Kaiser und sodann in längerer Rede einen solchen auf den Reichs⸗ kanzler und die treuen Mitarbeiter an dem großen Friedenswerk des Handelsvertrags aus. Bezug

nehmend darauf, daß

Graf von Caprivi gerade vor vier Jahren das Amt als Reichskanzler angetreten habe, sprach der Redner die Hoffnung aus, daß Graf von Caprivi noch lange dem deutschen Volke zur Förderung der allgemeinen Wohlfahrt und des Gedeihens der östlichen Landestheile im Amte erhalten bleibe und durch die Anerkennung seiner Zeit⸗ genossen seine Berufsfreudigkeit erhöht und gestärkt werde. Auf den Vorschlag des stellvertretenden Stadtverordneten⸗ Vorstehers Steffens wurde folgendes Telegramm an Seine Majestät den Kaiser unter lebhaftem Beifall der Ver⸗ sammlung abgesandt:

„Die heute zur Feier des Zustandekommens deutsch⸗russischen Handelsvertrags im Artushof versammelten Bürger und Kaufleute Danzigs bringen Eurer Majestät für das segensreiche Werk, von dem sie einen Aufschwung des Erwerbslebens ihrer Stadt erhoffen, unter⸗ thänigsten Dank dar.“

Der Reichskanzler Graf von Caprivi erwiderte auf die Rede des Geheimen Kommerzien⸗Raths Damme mit Dankes⸗ worten, indem er den Gemeinsinn der Hansastädte besonders anerkannte. Danzig habe von jeher ein glänzendes Beispiel solchen Gemeinsinns bekundet; es habe in diesem Jahr⸗ hundert schwer gelitten, zwei der schwersten Be⸗ lagerungen, welche die Weltgeschichte kenne, durchgemacht und unter den Veränderungen der Verkehrsverhältnisse ebenfalls bedeutend zu leiden gehabt, habe aber den Gemeinsinn und den Blick auf das Ganze nie verloren. Wie Danzig, so gebühre allen Hansastädten die Anerkennung, daß während des Zollkrieges nicht ein einziger Klageschrei zu Ohren der Regierung gekommen sei, weil man anerkannt habe, daß die Heimsuchung nothwendig sei, um das große Ziel, das jetzt erreicht sei, zu erlangen. Der Reichskanzler sprach die Hoffnung aus, daß dieser Gemeinsinn, die Kraft und der Muth der alten Hansastädte auch in Danzig erhalten bleiben mögen, und brachte dann einen Trinkspruch auf den patriotischen Sinn und das Wohl der Stadt Danzig aus. Weitere Toaste galten dem Staatssekretär Dr. von Boetticher, dem bayerischen Gesandten Grafen von Lerchen⸗ feld⸗Köfering, dem Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen und dem „Norddeutschen Lloyd“. Sie wurden er⸗ widert mit Trinksprüchen auf die Harmonie der Interessen von Nord und Süd, Ost und West des Vaterlandes und auf das Gedeihen der Danziger Bürgerschaft. Das Fest endete

mischen Hochrufen die Versammlung verlassen hatte. Mecklenburg⸗Schwerin.

Zur Feier des Geburtstags Seiner Königlichen Hohed des Großherzogs waren gestern in Schwerin, wie die „Meckl. Nachr.“ mittheilen, die Gebäude der Stadt mit Fahnen reich geschmückt. Um 7 Uhr zog eine Reveille, aus⸗ geführt von den Militär⸗Musikkorps, durch die Straßen, während im Schloßgarten 101 Kanonenschüsse abgegeben wurden. Mittags 12 Uhr fand auf dem Altengarten eine Parade der Garnison statt. General⸗Lieutenant Graf Finck von Finckenstein brachte Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog ein Hurrah, in das die Truppen, sowie das zahl⸗ reich anwesende Publikum begeistert einstimmten, während im Schloßgarten 21 Kanonenschüsse gelöst wurden. Nachmittags fanden in den Offiziermessen Festessen statt. Die Feier in den Schulen hatte, da der Geburtstag in die Charwoche fiel, bereits in der vergangenen Woche stattgefunden.

Mecklenburg⸗Strelitz. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin ist gestern

Tessin) abgereist. 8 Sachsen⸗Altenburg. 8 Der Landtag genehmigte in seiner Sitzung vom 17. d. M. eine Vorlage über Bildung von Gemeindeverbänden zum Zweck gemeinsamer Wahrnehmung kommunaler Interessen. Ein Zwang soll nur dann eintreten können, wenn es sich um

Bekämpfung des Bettel⸗ und Vagabundenwesens handelt.

Oesterreich⸗Ungarn.

Die Kaiserin hat dem „W. T. B.“ zufolge wegen des im nächsten Monat bei der Erzherzogin Marie Valerie bevor⸗ stehenden freudigen Familienereignisses die geplante Reise nach Korfu aufgegeben. Allerhöchstdieselbe wird noch eine Zeit lang am Kap St. Martin verbleiben und sich sodann nach Schlo Lichtenegg begeben. 8

Die Kronprinzessin⸗Wittwe Erzherzogin Stephanie ist am Sonntag an Bord der österreichischen Nacht „Triest von Algier nach Triest abgereist.

Wie die heutige „Wiener Zeitung“ meldet, hat der Kaiser die zwischen den Ministerien des Krieges, des Innern und der Finanzen vereinbarten Grundzüge für die Durchführung der Kasernen⸗Transaktion in Wien genehmigt. Hiernach führt der Stadterweiterungsfonde die Transaktion durch, indem er die zum Verkauf be⸗ stimmten Objekte parzelliert, veräußert und Ersatzkasernen er⸗ richtet. Das Veräußerungsgeschäft geschieht unter Mitwirkung von Vertretern des Kriegs⸗ und des Finanz⸗Ministeriums, und es ist zu diesem Zweck eine Transaktionskommission gebilden worden. Vor dem Verkauf der alten Kasernen leistet der Stadterweiterungsfonds die nöthigen Vorschüsse gegen Ver⸗ zinsung. Mit der Herstellung von zwei Kasernen, welche für die Truppen der Franz⸗Josephs⸗Kaserne bestimmt sind, soll bereits in diesem Frühjahr begonnen werden. 4

Im 5öFerreicht, chen errenhause führte gestern gelegentlich einer Petition des Wiener Kirchenbauvereins wegern Gewährung von Geldmitteln für Erbauung und Erweiterung der Kirchen im Wiener Stadtgebiet der Kardinal Gruscha aus, es handle sich hierbei um Stadtbezirke der Arbeiterbevö kerung, die von überaus regen religiösen Gefühlen beseelt sei⸗ Man stehe vor einer Zukunft, in welcher die Religion 8s Irreligiosität die Spitze bieten 77 Das Haus beschloß, 8 Regierung aufzufordern, thunlichst bald Anträge im Sinne der Petenten zu stellen, und nahm sodann das Bud b6 Provisorium und das Gesetz über die Wiener Verkehrs⸗ anlagen an. 31 8

Das ungarische Unterhaus beendete gestern unter lauten Eljenrufen die Generaldebatte über die Ehegeses⸗

vorlage. Großbritannien und Irland. 8 Ihre Majestat die Kaiserin Friedrich hat, „W. T. B.“ meldet, gestern die Nückreise von London u

Deutschland angetreten 8

erst gegen Mitternacht, nachdem der Reichskanzler unter stür⸗

von Neustrelitz zu längerem Aufenthalt nach Locarno (Kanton

Einrichtung und Unterhaltung von Verpflegungsstationen zur

Das Oberhaus hat sich gestern bis zum 26. d. M. vertagt. Im Unterhause erwiderte der Parlaments⸗Sekretär des Sir E. Grey auf eine Anfrage: der Regierung seien keine bestimmten Meldungen über den englisch⸗portu⸗ testschen Zusammenstoß am Zambesi zugegangen. Beide Regierungen hätten jedoch Weisungen an die dvn unterstellten Organe ergehen lassen, um die Wiederholun eines ähnlichen Ereignisses zu verhindern. England habe au

Portugal benachrichtigt, daß es im Prinzip mit der Regelung der Abgrenzung des Manicaplateaus durch ein Schiedsgericht einverstanden sei. Der Chef⸗Sekretär für Irland Morley erklärte, die Regierung werde 1e mit der Durchsührung der Wählerregistrierungs⸗Bill vorgehen. Im weiteren Verlaufe der Sitzung beantragte Lord Churchill eine Resolution, worin erklärt wird, daß Lord Rosebery durch seine am Sonnabend in Edinburg ge⸗ haltene Rede, da in Schottland ein Wahlkampf schwebe, die Privilegien des Unterhauses verletzt habe. Der hierauf von dem Kanzler der Schatzkammer Sir W. Harcourt beantragte Uebergang zur Tagesordnung wurde ohne besondere Abstim⸗ mung angenommen. Der Zioil⸗Lord der Admiralität Robertson kündigte den Beschluß der Regierung an, die 48stündige Arbeitswoche in den Marine⸗Werkstätten einzu⸗ führen.

8 Frankreich.

Der gestrigen Sitzung des Senats wohnten, wie „W. T. B.“ berichtet, sämmtliche Mi nister bei; die Senatoren waren sehr zahlreich erschienen. Der Minister⸗Präsident Casimir Périer setzte die für die sofortige Schaffung eines Kolonial⸗Ministeriums bestehende Dringlichkeit und die daraus sich ergebende Nothwendigkeit, den Senat zusammenzuberufen, auseinander. Nach dem Austausch einiger Bemerkungen und trotz des Widerspruchs der Senatoren Felgan und Buffet von der Rechten vertagte der Senat die Sitzung, um dem Berichterstatter Zeit zur Ab⸗ fassung seines Berichts über die Vorlage zu gewähren. Nach Wiedereröffnung der Sitzung verlas der Senator Labiche den Bericht und sprach sich darin für die Schaffung eines Kolonial⸗Ministeriums aus. Darauf wurde die Dringlichkeit und die sofortige Diskussion beschlossen. Der Minister⸗ Präsident Casimir Pöérier antwortete verschiedenen Rednern und verpflichtete sich, den ausgesprochenen Wünschen Rechnung zu tragen. Sodann wurde die Vorlage mit 225 gegen 32 Stimmen angenommen und der Kredit für das neue Ministerium mit 216 gegen 31 Stimmen bewilligt.

Rußland. 8

Das Plenum des Reichsraths hat nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus St. Petersburg gestern das Projekt der Umwandlung des Domänen⸗Ministeriums in ein Ministerium des Ackerbaus und der Reichsdomänen an⸗ genommen.

Italien.

Das Gerücht, der Papst leide an einem Influenza⸗Anfall, entbehrt dem „W. T. B.“ zufolge der Begründung. Der Papst hat gestern Vormittag die Messe zelebriert und Nachmittags den Kronprinzen von Schweden und Norwegen empfangen.

Sonntag Nacht 11 ½ Uhr wurde in Lucca in dem Wandelgang des Theaters Pantera eine Blechbüchse ent⸗ deckt, worin sich eine glimmende Zündschnur befand. Die Zündschnur wurde rechtzeitig ausgelöscht. Die Blechbüchse ist zur Untersuchung nach der Artillerie⸗Direktion in Florenz gebracht worden. 5 Personen wurden als verdächtig verhaftet.

Niederlande.

Der Minister des Auswärtigen van Tienhoven, der, wie gestern gemeldet, seine Entlassung eingereicht hat, wird am 21. d. M. die Geschäfte dem Marine⸗Minister übergeben, der sie ad interim führen wird.

Belgien.

Da der König Genf verlassen und sich nach Aix⸗les⸗bains begeben hatte, erhielt er, wie „W. T. B.“ aus Brüssel erfährt, die Depesche über die Ministerkrisis in letzterer Stadt. Der König antwortete, er werde heute nach Belgien zurückkehren. Da der König vor morgen nicht in Brüssel sein kann, so wird die für heute in der Kammer erwartete Erklärung des Kabinetschefs um einen oder zwei Tage verschoben werden.

Griechenland.

Die Kammer hat laut Meldung des „W. T. B.“ den Voranschlag für den Staatshaushalt angenommen.

Serbien. Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Belgrad hat

der Minister des Frh behufs genauer Untersuchung des jüngsten Zwischenfalls an der EEE“ renze eine Kommission an Ort und Stelle gesandt.

Das Amtsblatt veröffentlicht einen Ukas des Königs, durch welchen der bisherige serbische General⸗Konsul in London Jovanowic in Gemäßheit der Bestimmungen des Beamten⸗ Reglements aus dem Staatsdienst entlassen wird.

Die von dem Belgrader Korrespondenten der St. Peters⸗ burger „Nowoje Wremja“ verbreitete Meldung, das König⸗ liche Palais, die Ministerien und die Nationalbank würden von Militärabtheilungen und Gen⸗ darmen bewa i sundegrandeerr.

Bulgarien. 8 8 dem letzten Bulletin fährt das Befinden der Prin⸗ essin Maria Louise fort, sich zu bessern; die lokale Ent⸗ zündung nimmt einen befriedigenden, normalen Verla uf. Der Herzog und die Herzogin von Parma, sowie die Prin⸗ sessin Clementine von Sachsen⸗Coburg begeben sich heute nach Wien.

88 Amerika. In London eingetroffenen Meldungen aus Rio de e zufolge sind die portugiesischen Schiffe nin indello“ und „Alfonso Albuquerque“ gestern Nachmittag Ci Saldanha da Gama und 70 Offizieren unbehelligt in 89 12 Admiral Benham ist an Bord des Schiffs

„San Francisco“ abgereist. kb““

M. Asien.

adrid eingetroffenen Meldungen zufolge h

lingeborenen Mu ee der Insel Mindanao (Phi⸗

mpinen) die Spanier bei Pantar angegriffen. 200 Ein⸗

8 e- sollen in dem Kampf getödtet sein; auf Seiten der panier wurde ein Mann getödtet und mehrere verwundet.

Afrika.

Ihnfolge des Protestes der französischen Regierung gegen die beabsichtigte ea;n der egyptischen unifizierten Schuld hat dem „W. T. B.“ zufolge die egyptische Regierung anerkannt, daß das Konversionsprojekt in einer wenig korrekten Form veggen worden sei.

Aus Sansibar meldet das „Reuter'sche Bureau“, es sei von Mengo die Nachricht eingetroffen, daß Oberst Colville, der gegenwärtige Vertreter der britischen Interessen in Uganda, dem mächtigen König von Unyoro Kabba Regga den Krieg erklärt habe. Weitere Einzelheiten lägen noch nicht vor.

Kunst und Wissenschaft.

In Düsseldorf ist der „Köln. Ztg.“ zufolge am Sonntag Abend der Historienmaler Professor Adolph Schmitz⸗Krolen⸗ burgh .

Bei der Ausschachtung des „Lindenhotels“ in Dortmund wurde, wie der „N. A. Z.“ berichtet wird, am 16. d. M. ein Krug mit Silber⸗ und Goldmünzen aus der Zeit des dreißigjährigen Krieges ge⸗ funden. Die Münzen sind durchweg Dortmunder Gepräges und unter Kaiser Ferdinand III. geschlagen. ie Inschrift der Rückseite lautet: „Moneta nova civitatis imperialis Tremoniensis. Domine

da pacem“.

Aus Wien vom gestrigen Tage wird das Ableben des Historienmalers und Professors an der dortigen Akademie Karl von Blaas (geboren 1815 zu Nauders in Tirol) gemeldet. Seine Haupt⸗ werke sind die 42 Wandgemälde und Darstellungen aus der öster⸗ reichischen Geschichte in der Ruhmeshalle des Arsenals in Wien sowie die Fresken in der Kirche von Foth bei Pest. Auch durch eine Reihe großer Oelgemälde, Altartafeln, Historienbilder und Porträts hat sich der Verstorbene einen künstlerischen Ruf erworben. Seine Söhne Eugen und Julius Blaas sind, ersterer als Genremaler, letzterer als Pferdemaler, ebenfalls bereits wohlbekaunt.

Im deutschen Archäologischen Institut zu Rom wurden kürzlich zwei Vorträge über antike Haushaltsgegen⸗ stände gehalten. Professor Man sprach, wie die „Nat. Ztg.“ be⸗ richtet, über tragbare Kochöfen, Professor Löwy über die Form des Brots bei den Alten. In allen Mittelmeerländern von Spanien bis Egvyvpten und Syrien hat man Theile eines aus gebranntem Thon gefertigten Geräths gefunden, das nach der großen Zahl der Fragmente (Conze's Katalog zählt ihrer 905 26 sehr gewöhnlich gewesen sein muß. Wie das einzige vollständige Exemplar in Genf, welches aus Corneto (Tarquinii) stammt, deutlich zeigt, muß dasselbe zur Aufnahme von Kohlen ge⸗ dient haben. Es ist zylindrisch, oben und unten trichterförmig sich erweiternd, unten offen, oben durch ein vertieftes Becken, das durch⸗ löchert ist, geschlossen. Das Becken nahm die glühenden Kohlen auf; durch die Löcher fiel die Asche zu Boden. Drei senkrechte Er⸗ höhungen auf dem Rande dienten zur Sicherung des aufgestellten Kochgefäßes, welches auf wagerechten Vorsprüngen ruhte, zu denen man Bart, Nase, Hörner oder Schnauze der Menschen⸗ oder Thier⸗ köpfe benutzt hatte, mit welchen die Erhöhungen verziert waren. Am häufigsten scheint sich der spitzmützige Kopf Vulkans oder der des Silen nebst einem Phallus zu finden. Auch Masken wilder Männer, gewöhnlich als Cyklopen gedeutet, kommen häufig vor. Die erhaltenen Stücke gehören sämmtlich dem 2. Jahrhundert v. Chr. an, sodaß anzu⸗ nehmen ist, das unentbehrliche Geräth habe früher und später eine umgewandelte Form gehabt. Um den Namen desselben festzustellen, haben Benndorf u. a. vor ihm darauf hingewiesen, daß in dem einst griechischen Orient noch heute das Brod in höchst primitiver Weise als runder Teigfladen auf einer heißen Platte so wenig durchgebacken wird, daß ein Geräth wie das vorliegende dazu vollkommen ausreichend war, weshalb Benndorf dieses als z-i5avos bezeichnen möchte. Man weist dies mit Recht zurück, da gerade auf dem „zazos ein feineres Brod gebacken wurde, und schon die gewöhnlichen Backöfen, wie man sie in Pompeji findet, eine weit vorgeschrittene Bäckerkunst voraussetzen. Auch als bloßer rbauos, d. h. als Kohlenbecken oder ärmpfanne, wie Conze will, kann das Geräth nicht gedient haben, da in diesem Falle die Stützen für ein Kochgeschirr überflüssig gewesen wären. Das von Hesiod bis auf die Byzantiner ziemlich häufige Vor⸗ kommen des Namens z79156705 (Kesselfuß, Topfständer), in Ver⸗ bindung mit Angaben, welche beweisen, daß man auf demselben Wasser heiß machen konnte, unterstützt Man's Ansicht, daß vielleicht dieser Name und der lateinische foculus dem Oefchen zu⸗ komme. In Anknüpfung an obige Bemerkung über die Brotform bei den Alten widerlegte Professor Löwy die Benndorf'sche Ansicht, daß die alten Griechen dasselbe platte, teigartige und aufrollbare Brot gehabt haben, dessen die Türken sich heute bedienen, sowie die Vermuthung, daß derartiges in langen biegsamen Streifen erscheinendes Brot auf einem Vasenbilde zu er⸗ kennen sei, auf welchem Achill nach der Tödtung Hektor's beim Schmause begriffen ist, während der alte Priamus sich ihm naht. Vielmehr zeigen sowohl die in Pompeji verkohlt, aber in der ursprünglichen Form in den Backöfen gefundenen Brote, wie Abbildungen aus früher griechischer Zeit (5. Jahrhundert v. Chr.), daß die antiken Brote rund und hochgewölbt waren.

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 19. d. M. gestellt 11 303, nicht rechtzeitig gestellt 42 Wagen. In Oberschlesien sind am 17. d. M. gestellt 2984, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

In der gestrigen ordentlichen Generalversammlung der Königsberger Vereinsbank wurde die Tagesordnung ohne Ein⸗ spruch erledigt; die ausscheidenden Mitglieder des Aufsichtsraths wurden einstimmig wiedergewählt. 1 8

In der gestrigen Generalversammlung der Schlesischen Dampfer⸗Kompagnie wurde die sofort zahlbare Dividende für 1893 auf 2 % festgesetzt.

Aus Gleiwitz wird der „Köln. Ztg.“ geschrieben: Auf Königshütte gehen täglich Walzeisenbestellungen aus Rußland ein;

im gesammten oberschlesischen Industriebezirk herrscht neues Leben.

Die Generalversammlung der Osnabrücker Bank ge⸗ nehmigte die Bilanz für 1893 und wählte die ausscheidenden Auf⸗ sichtsrathsmitglieder wieder. Aus dem Reingewinn von 262 010 werden, wie bekannt, 7 % Dividende mit 210 000 vertheilt und 45 000 der Spezialreserve überwiesen. 3

Die gestrige Generalversammlung des Essener Bergwerks⸗ Vereins „König Wilhelm“ ertheilte dem Aufsichtsrath und Vorstand einstimmig Entlastung, genehmigte die vorgeschlagene Ge⸗ und wählte die ausscheidenden Aufsichtsrathsmitglieder wieder.

Die Generalversammlung der Sächsischen Bank geneh⸗ migte, wie aus Dresden gemeldet wird, den Jahresabschluß und die Vertheilung einer sofort zahlbaren Dividende von 6 %.

Aus Leipzig wird gemeldet, daß die während der bevor⸗ stehenden Ostermesse in den Räumen der Leipziger Börsenhalle ab⸗ zuhaltende Garnbörse am Freitag, den 6. April, ihren Anfang nehmen wird. 1 1

Zu der Generalversammlung der Braunschweigischen Bank hatten 27 Aktionäre 1858 Aktien angemeldet. Dem Antrag der Verwaltung entsprechend wurde die sofort Fee Dividende auf 4 ⁄½10 % festgesetzt und der Direktion und dem Aufsichtsrath Entlastung ertbeile Die ausscheidenden Aufsichtsraths⸗Mitglieder wurden wieder⸗ ewählt.

In der Generalversammlung der Aktionäre der Nieder⸗

sächsischen Bank zu Bückeburg wurde die Dividende von 6 %

= 18 für jede Aktie genehmigt; die statutenmäßig ausscheidenden Au - atpee hig 8 rreslau, 19. rz T. B.) Die Friedenshütte stellt einer Meldung der „Br. Morgz.“ zufolge c15 seit Jahresfrist entlassenen Arbeiter, etwa 1000 an der Zahl, wieder ein. Magdeburg, 19. März. (W. T. B.) LAe Kornzucker exkl., von 92 % —,—, neue 13,80, Kornzucker exkl. 88 % Rendement —,—, neue 13,25, Nachprodukte exkl., 75 % Rende⸗ ment 10,30. Schwächer. Brotraffinade I. —,—, Brotraffinade II. —,—, Gem. Raffinade mit Faß 26,25, Gem. Melis I, mit Faß —,—. Ruhig. Rohzucker. I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. März 12,85 Gd., 12,87 ½ Br., pr. April 12,77 ½ Gd., 12,82 ½⅜ Br., ver Mai 12,82 ½ Gd., 12,85 Br., pr. Juni 12,85 Gd., 12,90 Br. Still. Essen a. d. Ruhr, 19. März. (W. T. B.) Amtlicher Bericht der Kohlenbörse. Absatz rege, Preise fest. Nächste Börsenversammlung am 9. April. Amsterdam, 19. März. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 51 ½¾. Bankazinn 45.

Verdingungen im Auslande.

Egypten. 1 31. März. Verwaltung der Khédivieh Postdampfer, Ale xandrien: Lieferung von 2 t lignum vitae, 200 Kupferröhren, 1 t Stahl, 5 1 Eisenwagren (Karniß, Blech u. s. w.). Lastenheft a. a. O. 1. Mai. Verwaltung der Daira Sanieh, Kairo: Lieferung von 10 450 kg verschiedener Farben, 300 kg Borax, 2000 kg Harz, 400 kg Terpentinöl, 500 kg Schwefelsäure, 2000 kg Natron, 6100 kg Draht, 4000 kg Bindfaden, 16 000 kg Werg, 676 Stücke Kautschukwaaren, 10 100 Stück Spartopapier, 450 m Leinwand für Transmissionen. Lastenheft in Kairo und Alexandrien erhältlich.

Theater und Musik. 8

Konzerte. ““ .“

Das zehnte Philharmonische Konzert, welches gehs unter Leitung des Hof⸗Kapellmeisters Herrn Richard Strauß aus Weimar stattfand, war sehr zahlreich besucht. Es begann mit Liszt's symphonischer Dichtung „Les Préludes“, die im Jahre 1850 zum ersten Mal in Weimar aufgeführt wurde und dann sehr bald eine weitere Verbreitung fand. Der Dichtung von Lamartine folgend, schildert das Werk die aufkeimende Liebe, die bald durch Schicksalsstürme unterbrochen und verweht wird. Die Stille des Landlebens erträgt das verwundete Herz nicht lange; in die durch sanfte Flötenmotive tonmalerisch ge⸗ schilderte liebliche Idylle schmettern die Trompeten hinein und reißen den Mann zum Kampf wieder in die tobende Welt hinaus. Das am Anfang zu Grunde gelegte, zarte, nur aus drei Tönen bestehende Liebesmotiv, das durch die ganze Dichtung ihrem Inhalt gemäß charakteristisch verändert erscheint und höchst interessant durchgeführt wird, taucht auch am Schluß des Werks, wie ein liebgewordener, unvergeßlicher Gedanke wieder auf. Die mit der glanzvollen Art der Instrumentation Liszt's ausgeführte Komposition wurde mit rauschendem Beifall, der auch der vortreff⸗ lichen Direktion galt, aufgenommen. Hierauf folgte das Klavierkonzert in A-moll von Schumann, welches Fräulein Klotilde Kleeberg mit der an dieser Künstlerin stets gerühmten Klarheit und technischen Gewandtheit vortrug. Eine feurigere und schwungvollere Art der Auffassung blieb jedoch mitunter zu wünschen. Den Beschluß des Abends machte Beethoven’'s neunte Symphonie in D-moll mit dem Schlußchor über Schiller's Ode „An die Freude“. Dieses großartigste Werk des Meisters, das bei seiner geistvollen Ideenentwickelung zu⸗ gleich in der Ausführung die Virtuosität aller Instru⸗ nentalisten und Chorsänger beansprucht, wurde, abgesehen von der weniger klaren Wiedergabe des ersten Satzes, in allen folgenden Sätzen von dem Orchester und dem Chor des errn Siegfried Ochs mit meisterhafter ausgeführt. luch die Solisten Frau Professor Marie Schmidt⸗Köhne (Sopran), Fräulein Anna Stephan (Alt), Herr Hof⸗Opernsäänger Rothmühl (Tenor) und Herr Kammersänger Franz Schwarz aus Weimar (Baß) trugen zum Gelingen des Ganzen sehr wesentlich bei.

Im Königlichen Opernhause werden morgen Leoncavallos „Medici“ mit den Damen Sucher, Herzog, den Herren Sylva, Bulß in den Hauptrollen unter Kapellmeister Sucher's Leitung gegeben.

Im Königlichen Schauspielhause gelangt morgen Goethe’s „Egmont“ neueinstudiert in nachstehender Besetzung zur Aufführung: von Parma Frau Stollberg, Graf Egmont Herr Matkowsky, Wilhelm von Oranien Herr Ludwig, Herzog Alba Herr Molenar, Ferdinand Herr Hertzer, Macchiavelli Herr Arndt, Brackenburg Herr Purschian, Clärchen Fräulein Lindner, Clärchens Mutter Frau Schramm, Soest Herr Ober⸗ länder, Jetter Herr Hartmann, Buyk Herr Keßler, Ruisum Herr Siegrist, Vansen Herr Kahle, Richard Herr Herrmann, Silon Herr Plaschke, Gomez Herr von Hochenburger. Die Musik von Beethoven wird von der Königlichen Kapelle unter Kapellmeister Weingartner’s Leitung zu Gehör gebracht. Die heutige Vorstellun von Brachvogel’'s „Narziß“ ist die 175. im Königlichen Schauspiel⸗ hause. In der Sonntags⸗Vorstellung von Kleist's „Hermanns⸗ slacht, spielte Herr Leopold Teller aus Meiningen den Varus als Gast.

„Im Berliner Theater ist für morgen eine Wiederholung des Käthchen von Heilbronn“ und für Donnerstag (in dieser Woche der Tag der Abonnementsvorstellung) eine solche des neu einstudierten „Kaufmann von Venedig“ v Neu einstudiert erscheint dem⸗ nächst auch „Othello“ von Shakespeare mit den Herren Barnay, Stahl und den Damen Boch und Pospischil in den Hauptrollen.

Das Gesammtgastspiel des Lessing⸗Theaters in Moskau hat am Sonntag im dortigen Theater Korsch begonnen, und zwar mit Ludwig Fulda's Plauderei „Unter vier Augen“ und Oskar Blumenthal's Lustspiel „Das zweite Gesicht“. Nach einem beim Lessing⸗Theater eingegangenen telegraphischen Bericht wurde das Gast⸗ spiel vor völlig ausverkauftem Hause mit rauschendem Erfolg eröffnet. Direktor Oskar Blumenthal mußte mit den Darstellern mehr als zwanzig Hervorrufen Folge leisten.

Im Neuen Theater wird morgen und am Donnerstag Helbe⸗ „Jugend“ gegeben. Am Charfreitag bleibt das Theater geschlossen und am Sonnabend beginnt Adolf Sonnenthal in Giacosa’s „Sündige Liebe“ sein Gastspiel. An den beiden Osterfeiertagen werden Nach⸗ mittags Vorstellungen zu ermäßigten Preisen gegeben, zu welchen der Vorverkauf schon morgen beginnt. Zur Aufführung gelangen am Sonntag und Dienstag, Nachmittags 2 ½ Uhr, Halbe’s Jagad⸗ und

am Montag Nachmittag „A Basso Porto“*. bends se t an beiden

Feiertagen und dem darauf folgenden Dienstag Giacosa's „Sündige Liebe“ mit Adolf Sonnenthal in der Hauptrolle in Scene.

Die Direktion des Theaters Unter den Linden hat neuer⸗ dings zwei Pariser Operetten⸗Novitäten angekauft, deren eine, „La Prétentaine“, noch in dieser Spielzeit in Scene gehen soll. Die andere Neuheit, welche in Paris allabendlich glänzenden Erfolg hat, betitelt 1c „Les Forains“. Sie wird von Julius Freund für die deutsche Bühne bearbeitet. Morgen geht „Der Obersteiger“ zum vierundfünfzigsten Mal in Scene.

Mannigfaltiges.

Wie hiesige Blätter mittheilen, hat Seine Majestät der Kaiser und König folgende Benennungen neuer Straßen genehmigt: Der in Abtheilung I des Bebauungsplans der Um⸗ gebungen Berlins der Wendenstraße, der Wienerstraße und dem Görlitzer Bahnhof bepfene Platz erhält den Namen „Spree⸗ waldplatz“, die Straßen Nr. 6 b und 6gc der Abtheilung 11 des Bebauungsplans den Namen „Planufer“, die eine Ver⸗ längerung der Groß⸗Görschenstraße von der Mansteinstraße ab nach der Straße Nr. 20 a bildende Straße Nr. l11 a der Ab⸗ theilung III des Bebauungsplans ebenfalls den Namen „Groß Görschenstraße“, die Straße Nr. 7 der Abtheilung VI des Bebauungs

plans den Namen „Sickingenstraße“, der Platz A der Abtheilung VII