Die Vorschriften der §S 147 und 148 des Festes finden auf die Fabrikanten u. s. w. in ihrem Verhältniß zu den Hausgewerbetreibenden entsprechende Anwendung.
Die Einrechnung des von dem Arbeitgeber den Haus⸗
gewerbetreibenden zu erstatteten Betrags in den Arbeitsverdienst ist unzulässig und ohne “ Wirkung.
Streitigkeiten, welche aus Anlaß vorstehender Bestim⸗ mungen zwischen den Organen der Versicherungsanstalten einerheits und den Fabrikanten, Hausgewerbetreibenden oder deren Hilfspersonen andererseits oder zwischen den Fabrikanten und den Hausgewerbetreibenden darüber, ob und welche Bei⸗ träge zu entrichten sind, entstehen, werden nach § 122, Streitig⸗ keiten über Berechnung und Anrechnung der für Hausgewerbe⸗ treibende oder deren Hilfspersonen zu entrichtenden Beiträge, unbeschadet der Bestimmung in Ziffer 7, nach § 124 des Gesetzes entschieden. 8
E11“ Soweit im Vorstehenden keine besonderen Bestimmunger getroffen sind, erfolgt die Erhebung der Beiträge für die ausgewerbetreibenden nach den für die Durchführung der Invaßtditäts. und Altersversicherung erlassenen allgemeinen Vorschriften. 88
Die vorstehenden Bestimmungen treten am 2. Juli 1894 in Kraft. 8 vaft Versicherte, welche auf Grund der vorstehenden Be⸗ stimmungen der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung unter⸗ stehen, tritt, wo nach §§ 156, 157, 159 und 160 der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes entscheidend ist, an dessen Stelle der Feüant des Inkrafttretens dieser Bestimmungen erlin, den 1. März 1894. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.
“
Auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes in der Föoffund des Gesetzes vom 10. April 1892 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 379) ist folgenden Krankenkassen:
1) der Kranken⸗ und Sterbekasse für Schiffe
(E. H.) zu Breslau, 8 sowie von neuem ) der Kranken⸗ und Sterbekasse „T zu Hamburg, ““ ) E“ und Sterbekasse der Tischler und anderer gewerblicher Arbeiter, ausschließlich aller Berg⸗ und Erdarbeiter (E. H.) zu Hamburg, 1 4) der Unterstützungskasse des Lippischen Zieglervereins für Lüdenhausen und Umgegend (E. H.), 5) der Unterstützungskasse der Lippischen Ziegler des früheren I. Agenturbezirks (E. H.) zu Kluckhof die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des rankenversicherungsgesetzes genügen. 8 Berlin, den 22. März 1894. Deer Reichskanzler. Im Auftrage: Rothe.
eeäm bhhnng.
Im Interesse einer pünktlichen Bestellung der nach Berlin gerichteten endungen ist es unbedingt er⸗ forderlich, daß in der Aufschrift die Wohnung des Empfängers nach Straße, Hausnummer, Stockwerk ꝛc. genau bezei net wird. Auch dient es wesentlich zur Beschleunigung der Be⸗ stellung, wenn außerdem der Postbezirk (C., O., S., W., N., NO. ꝛc.), in welchem die Wohnung gelegen ist, hinter dem Ortsnamen „Berlin“ angegeben wird. Unterbleibt eine derartig nähere Bezeichnung der Wohnung des Empfängers, so läßt sich eine Verzögerung in der Bestellung der Sendungen nicht immer vermeiden; die Ungenauigkeit in der Aufschrift kann sogar die Rückleitung der Sendung nach dem Aufgabeorte zur Folge haben. 1 4
s liegt daher im eigenen Interesse der hiesigen Empfänger, bei den Absendern dahin zu wirken, daß die nach Berlin be⸗ stimmten Postsendungen mit möglichst genauer Aufschrift versehen werden. 8
Berlin C., den 21. März 1894.
Der Kaiserliche Ober⸗Postdirektor. 8 In Vertretung:;
1 Der Privatdozent Dr. Jost in Straßburg ist zum außer⸗ ordentlichen Professor in der mathematischen und natur⸗ wissenschaftlichen Fakultät der Kaiser⸗Wilhelms⸗Universität Straßburg ernannt worden.
Die Nummer 11 des Reichs⸗Gesetzblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 2156 das Gesetz, betreffend die Verlängerung des Handelsprovisoriums zwischen dem Reich und Spanien. Vom 17. März 1894: 88 ““
Nr. 2157 die Bekanntmachung, betreffend die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung von Hausgewerbetreibenden der Textil⸗ industrie. Vom 1. März 1894; 8 88
Nr. 2158 die Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Anlage B zur Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutsch⸗ lands. Vom 18. März 1894.
Berlin, den 24. März 1894.
Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.
Königreich Preußen
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Gerichts⸗Assessor Dr. jur. Gallenkamp in Berlin zum Amtsrichter in Poisdam, ““ den Ferchs. aseeser Gustav Schulz in Berlin zum 1 in Triebel, 1“ Assessor Janert in Insterburg zum Amts⸗ ““ 1“
Sommerfeld nach Teuplitz ertheilt worden.
den Gerichts⸗Assessor Steinhauß in Marburg zum Staatsanwalt in Oppeln zu ernennen, sowie 3 1
dem Klostergutspächter, Ober⸗Amtmann Bödecker zu Reinshof den Charakter als Königlicher Amtsrath zu verleihen;
erner infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu
eln getroffenen Wahl den gegenwärtigen Bürgermeister 9 Statt vefemin O.⸗S. Arnold Schirm als besoldeten Beigeordneten der Stadt Oppeln für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren, sowie . .“
8 — “ unbesoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürgermeister) der Stadt Graudenz Berkholz der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wieder⸗ wahl gemäß in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite sechs⸗
jährige Amtsdauer zu bestäͤtigen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Wahl des bisherigen Landesältesten Dr. jur. Grafen Max Sauerma⸗Ruppersdorf auf Karisch zum Direktor der Breslau⸗Brieger Fürstenthums⸗Landschaft für die Zeit von Weihnachten 1893 bis, dahin 1899 zu bestätigen.
Ninisterium des Innern.
Bei dem Ministerium des Innern ist der Hilfsarbeiter in der Geheimen Registratur Georg von Hertzberg zum Ge⸗ heimen Registrator ernannt worden.
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt Mengel in Berlin ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts, mit Anweisung seines Wohn⸗ sitzes in Berlin, mit der Verpflichtung ernannt worden, in
em Stadttheil Schöneberger Vorstadt, innerhalb der Stadt⸗ bezirke Nr. 43 bis 49, Wohnung zu nehmen und seine Ge⸗ schäftsräume zu halten. “
Der Rechtsanwalt Hennig in Königsberg i. Pr. ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Königsberg i. Pr., mit Anweisung seines Wohnsitzes in Königsberg i. Pr.,
der Rechtsanwalt Mahncke in Hadersleben zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Kiel, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Hadersleben, und
der frühere Notar Müller in Köln⸗Ehrenfeld zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Köln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Wegberg, ernannt worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Die Oberförsterstellen Morbach im Regierungs⸗ bezirk Trier und Taubenwalde im Regierungsbezirk Brom⸗ berg sind zum 1. Juli d. J. anderweit zu besetzen.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Einem unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Schlüter in Sommerfeld zusammengetretenen Comité ist die Erlaubniß zur Vornahme allgemeiner Vorarbeiten für eine Eisenbahn von
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Oberlehrer am Gymnasium zu Rössel Dr. Victor Röhrich ist zum außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät des Lyceum Hosianum in Brauns⸗ berg ernannt worden. “
Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität Halle Dr. Edmund Leser ist das Prädikat Professor beigelegt worden. .
Der Architekt Adolf Bötticher zu Königsberg i. Pr. ist zum Provinzial⸗Konservator der Provinz Ostpreußen bestellt worden.
Der praktische Arzt Dr. Meyen in Labes ist zum Kreis⸗ physikus des Kreises Rothenburg O.⸗L., mit Anweisung seines Wohnsitzes in Muskau, und b b
der praktische Arzt Dr. Ueberholz in Bieber zum Kreis⸗ Wundarzt des Kreises Trebnitz ernannt worden.
Königliche Kunstschule zu Berlin. Klosterstraße Nr. 75.
Das Sommer⸗Semester beginnt am 2. April und schließt mit dem 28. Juli 1894.
Die Unterrichtskarten werden ausgegeben
vom 27. bis 31. März 9 bis 2 Uhr in der Kanzlei der Anstalt. Die Direktion.
Professor Ernst Ewald. 8
qöWETEEEIIII11616 X“ des Königlichen⸗ Kunstgewerbe⸗Museums, SW. Prinz Albrechtstraße Nr. 7.
Die Ausgabe der Unterrichtskarten für das Sommer Quartal 1894 (vom 2. April bis 30. Juni cr.) erfolgt: vom 27. bis 31. März cr. 8 in der Kanzlei der Unterrichtsanstalt zwischen 9 und 2 Uhr. Die Aufnahme⸗Prüfungen beginnen am 2. April. Der Direktor der Unterrichts⸗Anstalt. Prosessor Ernst Ewald. Evangelischer Ober⸗Kirchenrath. M“ Der bisherige Superintendent der Diözese Altstadt⸗ Brandenburg, Pfarrer Spieß an der reformierten St. Jo⸗ hannisgemeinde daselbst ist zum Superintendenten der Diözese Neustadt⸗Brandenburg, Regierungsbezirk Potsdam, bestellt worden.
Kaiserin und Königin unternahmen, wie „W. T. B.“ aus
8
Preußen. Berlin, 24. März.
Ihre Majestäten der Kaiser und König und die Abbazia meldet, am Donnerstag Nachmittag einen Spazier⸗ gang auf dem Strandwege gegen Volosca hin, während die älteren Prinzen in den Franz⸗Joseph⸗Anlagen sich ergingen und die drei jüngsten Kaiserlichen Kinder eine Ausfahrt nach Ika machten. Abends um 6 ½ Uhr wohnte die Kaiserliche Familie mit dem Hofstaat dem vom Hofprediger D. Frommel in einem zur Kapelle hergerichteten Saal der Villa Amalia abgehaltenen Gottesdienst bei. 1 Am gestrigen Charfreitag Morgen fand ebendaselbst wiederum Gottesdienst statt, an welchem Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten mit den Kaiserlichen Prinzen theil⸗ nahmen. Sodann begaben Sich Ihre Majestäten auf dem nördlichen Strandwege nach Volosca zum Besuch der Groß⸗ herzogin von Toskang. Mittags erfolgte auf demselben Wege die Rückkehr nach Abbazia. Nachmittags 4 Uhr fuhren der Kaiser und die Kaiserin mit den drei ältesten Prinzen und dem Hofstaat in zwei von Schiffsjungen geruderten Booten nach dem Schul⸗ schiff „Moltke“, wo von dem Schiffsprediger ein Gottesdienst abgehalten wurde, und kehrten gegen 6 Uhr Abends zurück. Die drei jüngeren Prinzen und die Prinzessin machten in⸗ zwischen zu Wagen einen Ausflug nach Lovrana.
Heute Vormittag unternahmen Ihre Majestäten mit den älteren Kaiserlichen Prinzen eine Promenade auf dem südlichen Strandwege. “
Der Statthalter, Ritter von Rinaldini, der Bezirks⸗Haupt⸗
Donnerstag in der Villa Amalia eingeschrieben. 2
In Bezug auf die Beibringung von Ursprungszeug⸗ nissen bei der Einfuhr deutscher Waaren nach Rußland sind durch einen Erlaß des Kaiserlich russischen Finanz⸗Ministeriums an die Zollbehörden nachstehende Be⸗ stimmungen getroffen worden: “
Deutsche Waaren, über welche ordnungsmäßige Fracht⸗ papiere vorgelegt werden, sind zu den in den Verträgen mit Deutschland und Frankreich vereinbarten Zollsätzen aczusäftigen, sofern sie von einer ihren deutschen Ursprung nachweisenden Bescheinigung begleitet oder mit Fabrikzeichen versehen sind, aus denen unzweifelhaft entnommen werden kann, daß sie deutscher Fabrikation sind. Die genannten Ursprungs⸗ zeugnisse können von russischen Gesandtschaften, Kon⸗ sulaten und Konsularagenten, sowie von deutschen Handelskammern, Kommunal⸗ und Polizeibehörden unter Bei⸗ fügung des Amtssiegels oder auch von den deutschen 8 ämtern ausgefertigt werden. Die bei indirekter Einfuhr obligatorische Vorlage der Faktura des Fabrikanten kommt fuͤr deutsche Waaren in Wegfall; ebenso wird die Vorlage einer von dem Ausgangszollamt des Durchfuhrlandes ausgestellten Bescheinigung darüber, daß die Waaren von ihrem Eintritt in das betreffende Land ab ununterbrochen unter Kontrole der Zollbehörden gewesen sind, nicht gefordert. Die Vorlage der Ursprungszeugnisse kann bei der Einfuhr der Waaren, als Anlage der Frachtpapiere, oder bei Abgabe der Zolldeklaration, endlich auch später, binnen drei Wochen und bezü llich des Zollamts zu Tiflis und der Zollämter an der Ostküste des Schwarzen Meeres binnen eines Monats nach dem Tage des Eingangs der Waaren erfolgen.
Falls die Vorlage der Ursprungszeugnisse erst nach der für die Abgabe der Deklaration vorgeschriebenen Frist erfolgt, hat der Empfänger auf der Deklaration den deutschen Ursprung
Waaren zu bescheinigen. “ “
Für die Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis zum Schluß des Monats Februar 1894 haben die Einnahmen der Post und Telegraphenverwaltung 233 534 024 ℳ (gegen denselben Zeitraum des Vorjahres + 9 137 044 ℳ8), die Ein⸗ nahmen der Reichs⸗Eisenbahnverwaltung 56 631 000 ℳ (+ 2 890 000 ℳ) betragen.
8 8 8 8 8 8
Die im Reichs⸗Eisenbahnamt aufgestellte Uebersicht der Betriebs⸗Ergebnisse deutscher Eisenbahnen für den Monat Februar d. J. ergiebt für die 70 Bahnen, die auch schon im entsprechenden Monat des Vorjahres im Betriebe waren und zur Vergleichung gezogen werden konnten, mit einer Gesammtbetriebslänge von 38 050,95 km Fol⸗ endes: Im Februar d. J. betrug die Einnahme: a. aus dem Personen⸗
als in demselben Monat des Vorjahres, auf 1 km Betriebs⸗ länge 510 ℳ oder 2,82 Proz. mehr als in demselben Monat des Vorjahres; b. aus dem Güterverkehr: im ganzen 64 027 941 ℳ oder 210 732 ℳ weniger als in demselben Monat des Vorjahres, auf 1 km Betriebslänge 1686 ℳ oder 1,63 Proz. weniger als in demselben Monat des Vor jahres. In der Zeit vom Beginn des Etatsjahres bis Ende Februar d. J. betrug die Einnahme: A. Bei de Bahnen, deren Rechnungsjahr die Zeit vom 1. April bis 31. März umfaßt, a. aus dem Personenverkehr: im anzen 257 118 909 ℳ oder 11 430 808 ℳ mehr als in Zeitraum des Vorjahres, auf 1 km Betriebslänge 8558 ℳ oder 3,37 Proz. mehr als in deephsn Zeitraum des Vorjahres; b. aus dem Güterverke r: im ganzen 664 969 791 ℳ oder 29 236 737 ℳ mehr als in demselben Zeitraum des Vorjahres, auf 1 km Betriebslänge 21 741 ℳ oder 3,29 Proz. mehr als in demselben Zeitraum des Vor⸗ jahres. B. Bei denjenigen Bahnen, deren dechenengesahr mit dem Kalenderjahre zusammenfällt, a. aus dem Per onen⸗ verkehr: im ganzen 7 411 931 ℳ oder 546 264 ℳ mehr als in demfelben Zeitraum des Vorjahres, auf 1 km s länge 1048 ℳ oder 6,72 Proz. mehr als in demselben Zei 2 raum des Vorjahres; b. aus dem Güterverkehr: 1n ganzen 18 308 031 ℳ oder 857 504 ℳ mehr als in demse * Zeitraum des Vorjahres, auf 1 km Betriebslänge u“ oder 3,73 Proz. mehr als in demselben Zeitraum des Vor⸗ jahres. 8
1 Waecker⸗Gokter
mann von Fabiani sowie andere Notabilitäten haben sich am
Ansiedelu
11“
verkehr im ganzen 19 042 137 ℳ oder 780 968 mehr
Der General⸗Lieutenant vo n Scheel, Präses der Ober⸗ Militär⸗Examinations⸗Kommission, ist hierher zuruͤckgekehrt. Der Kaiserliche Gesandte in Belgrad Freiherr von
b ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte
der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Königliche Gesandte am bayerischen Hofe Graf zu Eulenburg hat München verlassen, um sich auf Aller⸗ höchsten Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs nach Abbazia zu begeben. Während seiner Abwesenheit fungiert der Legations⸗Sekretär Graf von Pückler als Geschäfts⸗ träger.
Der Königlich bayerische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe, Wirkliche Geheime Rath Graf von Lerchenfeld⸗ Köfering hat Berlin mit kurzem Urlaub verlassen. Während
seiner Abwesenheit fungiert der Legations⸗Rath Freiherr von
der Tann⸗Rathsamhausen als Geschäftsträger.
Danzig, 22. März. Der Reichskanzler Graf von Caprivi hat laut Meldung des „W. T. B.“ auf die tele⸗ graphische Benachrichtigung seitens des hiesigen Magistrats über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts telegraphisch, wie folgt, geantwortet:
„Geehrt durch die Ertheilung des Ehrenbürgerrechts der Stadt Danzig, nehme ich dasselbe gern und dankbar an. Möge die Stadt, wie ich hoffe, einem neuen wirthschaftlichen Aufschwung ent⸗ gegengehen und ihren hervorragenden Platz unter den deutschen Städten alle Zeiten behaupten.“
Bayern.
Seine Königliche Hoheit der Herzog von Sachsen⸗ Coburg und Gotha wird, der „Allg. Ztg.“ zufolge, am 28. d. M. zum Besuch des Königlichen Hofes in München ein⸗ treffen und in der Königlichen Residenz Wohnung nehmen.
Deutsche Kolonien.
Der Kaiserliche Gouverneur von Deutsch⸗Ostafrika Freiherr von Schele ist, wie dem „W. T. B.“ aus Dar⸗es⸗Salam berichtet wird, von dem Nyassa zu Lande direkt nach Kilwa zurückgekehrt, nachdem er unterwegs die Mafitis gründlich gezüchtigt hatte. Die von ihm geführte Expedition hat zwischen den Quellen des Ulanza und dem Nyassa bis zum Rikwa⸗See ein reiches Föchlan ermittelt, das nicht bloß zu Plantagenanlagen aller Art, sondern auch zu Viehzucht und zu ngen europäischer Ackerbauer geeignet ist.
Oesterreich⸗Ungarn. 1— 8
In einer vorgestern in Budapest abgehaltenen Konferenz der liberalen Partei theilte dem „W. T. B.“ zufolge der Minister⸗ Präsident Dr. Wekerle mit, der Präsident des Abgeordneten⸗ hauses werde am folgenden Tage Anträge stellen, worin die Anerkennung und die Pietät gegenüber Kossuth einen so würdigen Ausdruck finden würden, daß nicht weitergegangen werden könne. Der Präsident des Abgeordnetenhauses werde beantragen, die Verdienste Kossuth's um die Schaffung der 48 er Gesetze im Protokoll zu veremwigen, den Dank der Nafton auszu⸗ sprechen, telegraphisch die Theixlnahme am Ableben Kossuth’'s “ durch eine Abordnung an dem Leichenbegängniß theil zu nehmen, an der Bahre einen Kranz niederzulegen, und bis zur Beendigung der Leichenfeierlichkeiten keine Sitzungen abzuhalten. Sollten weitergehende Feh auftauchen, namentlich die gesetzliche Inartiku ierung der Verdienste Kossuth's und die Deckung der Beerdigungs⸗ kosten durch das Haus, so könne man die schmerzliche Erscheinung nicht ignorieren, daß Kossuth bis zum letzten Augenblick mit den ungarischen gegenwärtigen ge⸗ setzlichen Zuständen sich in Gegensatz gestellt habe, wodurch die Schaffung eines Gesetzes unmöglich werde. Der Minister⸗ Präͤsident bat schließlich, das Haus möge sich einer Zustimmung zu weitergehenden Wünschen enthalten. (Lebhafte Zustimmung.) Die liberale Partei nahm hierauf den Antrag des Minister⸗
räsidenten an. Im Laufe der Berathung erklärte Graf Stefan Karolyi, er könne nicht dafür stimmen, daß das Begräbniß nicht auf Landeskosten stattfinde; er müsse eventuell daraus die Konsequenzen ziehen.
Der Munizipalausschuß von Budapest hat am Donnerstag einstimmig beschlossen, der Familie Kossuth's seine Theilnahme auszusprechen, einen Kranz am Sarge nieder⸗ zulegen und eine Deputation unter Führung des Vize⸗Bürger⸗ meisters nach Turin zu senden, um dort die Leichenfeier zu veranstalten. Die hauptstädtische Kommune will das Leichen⸗ begängniß auf eigene Kosten veranstalten, die Leiche Kossuth's nach Pest überführen, sie in einem Ehrengrabe beisetzen und ein Mausoleum errichten. Bis nach erfolgter Beerdigung hat der
unizipalausschuß eine besondere Kommission eing esetzt. Ein aus Bürgern aller Parteien gebildetes Comité beschloß⸗ Samm⸗ lungen in ganz Ungarn behufs Errichtung eines Denkmals für den Verstorbenen zu veranstalten.
Die vorgestrigen Vorstellungen im Nationaltheater und im
pernhaus in Budapest wurden von Studenten durch vor und in den Theatergebäuden hervorgerufene Demonstrationen vereitelt. Wiener Blätter melden ferner, daß die Polizei vor dem Orpheum von den Demonstranten, die den Fort⸗ gang der Vorstellung hätten verhindern wollen, mit Steinen be⸗ worfen worden sei. In anderen Vergnügungsetablissements seien die Fenster eingeschlagen und die Vorstellungen ebenfalls gestört worden. Die Tumultuanten, denen sich eine größere Volksmenge angeschlossen habe, hätten ge⸗ waltsam auf den Theatergebäuden und Privathäusern Trauerfahnen aufgepflanzt. Bei den wiederholten Zusammen⸗ sto zen der Demonstranten mit der Polizei seien über zwanzig Personen verwundet und mehrere verhaftet worden. — Vor em Unterhause versammelte sich gestern eine gewaltige Volksmenge, die sich in großer Erregung befand, weil die Frauerfahnen, die vorgestern Abend gewaltsam auf den katern gehißt worden waren, gestern früh wieder entfernt wurden. Es fanden mehrere Zusammenstöße mit den Polizei⸗ eamten statt, welche die Menge verhirderten, vorzudringen. Nehrere Personen wurden verhaftet, darunter zwei Journalisten, ie aber alsbald freigelassen wurden. 1 1 gestrige Sitzung des Unterhauses war außer⸗ kleid ich gut besucht. Die Abgeordneten waren alle in Trauer⸗ vor 1ng erschienen. Die Tribünen waren tt Kurz ab Uhr Mittags eröffnete der Präsident die itzung und Koß mit bewegter Stimme Kunde von dem Ableben Rossulh s. Sämmtliche Abgeordneten erhoben sich von den
8* 6 2 29
— “ “ Sitzen. Der Präsident beantragte sodann mit dem Wunsch ein⸗ stimmiger Annahme eine Resolution, wonach die Verdienste Kossuth's protokollarisch verewigt werden und eine Deputation nach Turin gesandt werden soll, um einen Kranz an der Bahre Kossuth’s niederzulegen. Der Präsident der Unabhängig⸗ keitspartei Justh würdigte in längerer Rede die Verdienste Kossuth's, bezeichnete die Resolution des Präsidenten als nicht gusreichend und beantragte, daß das Begräbniß auf Staats⸗ kosten erfolge und die Verdienste Kossuth’'s durch ein Gesetz verewigt würden, ferner daß die Theater bis nach der Be⸗ gräbnißfeier zu schließen seien und dem Königreich Italien owie der Stadt Turin der Dank für die Kossuth erwiesene Gastfreundschaft ausgesprochen werde. Der Präsident der Eötvös⸗ partei Hermann schloß sich den Anträgen des Vorredners an. Der Führer der Nationalpartei Graf Apponyi bean⸗ tragte, zu erklären, daß Kossuth der Nation gestorben sei, und daß er auf Kosten des Unterhauses bestattet werde. Im übrigen befürwortete Graf Apponyi die Anträge Justh's, abgesehen von der gesetzlichen Inartikulierung der Verdienste Kossuth's. Der Minister⸗Präsident Dr. Wekerle befürwortete die Resolution des Präsidenten des Unterhauses. In namentlicher Abstimmung wurden hierauf die Anträge der Parteiführer abgelehnt und die Resolution des Präsidenten mit bedeutender Majorität angenommen.
Gestern kam es in Budapest abermals zu Excessen. Am Nachmittag versammelte sich vor dem Opernhause wiederum eine Volksmenge, die stürmisch verlangte, daß auf dem Opernhause eine Trauerfahne gehißt werde. Als der Wunsch erfüllt wurde, zerstreute sich die Menge. Auch vor dem Lokal des Journalistenklubs in der Kerepeser Straße fanden beträchtliche Ansammlungen statt, die zumeist aus Pöbelhaufen bestanden. Die Polizei wurde mit Steinen be⸗ worfen und mußte von der blanken. Waffe Gebrauch machen. Angesichts dieser Demonstration erließ die Ober⸗ Stadthauptmannschaft eine strenge Verordnung, worin alle Ansammlungen und Aufzüge bei Strafe verboten werden, das Publikum aufgefordert wird, bei Ansammlungen den Anord⸗ nungen der Polizei sofort Folge zu leisten, und die Bürger ersucht werden, dafür zu sorgen, daß ihre Angehörigen den Ansammlungen fern bleiben, da es schwer sei, die Schuldigen von den Unschuldigen zu unterscheiden. Mehrere Ka⸗ vallerie⸗ Eskadrons und Infanterie⸗ Abtheilungen rückten aus und patrouillierten durch die Straßen. Im Laufe des Abends fanden wieder Demonstrationen an verschiedenen Punkten statt; in vielen Straßen wurden die Fenster und die Straßenlaternen eingeschlagen, drei Geschäfte wurden vollständig ausgeraubt. Das Militär war wiederholt gezwungen, die Demonstranten auseinanderzutreiben. Ernstere Zusammenstöße des Pöbels mit dem Militär fanden bei dem Opernhause statt, als daselbst die Trauerfahne wieder entfernt wurde. Kavallerie machte wiederholt Angriffe auf die Ruhestörer, unter denen zahlreiche Verletzungen vor⸗ kamen. Auch mehrere Polizisten und Soldaten wurden durch Steinwürfe verwundet. Später wurden die Zu⸗ gänge zu den Hauptstraßen durch Truppen abgesperrt. Um 9 ½ Uhr fanden nur noch wenige Ansammlungen in Neben⸗ straßen statt. Der Journalistenklub richtete an das Publikum die Aufforderung, sich jeder Demonstration zu enthalten. Um 10 ½ Uhr waren die Straßen leer, nur Militär patrouillierte noch. Im ganzen wurden gestern 40 Tumultuanten verwundet und 36 verhaftet.
Nach Mittheilung der „Budapester Korrespondenz“ hat die Regierung beschlossen, auf keinem Staatsgebäude Trauerfahnen auszustecken. Von Sonntag ab finden wieder Vorstellungen in den Theatern statt, die nur am Tage des Eintreffens der Leiche Kossuth’s sowie am Begräbnißtage geschlossen sein werden. 8
Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Genua wurden daselbst gestern auf dem ehemaligen englischen Fried⸗ hofe in Gegenwart Theodor Kossuth's und des englischen Konsuls die Gebeine der Gemahlin und der TDochter Kossuth'’s exhumiert. Die Leichen wurden Abends nach Turin übergeführt. Am Montag und Dienstag wird die Leiche Kossuth's in der protestantischen Kirche in Turin ausgestellt
werden. Die Ueberführung nach Budapest wird erst nach An⸗
kunft der ungarischen Abordnungen stattfinden. Frankreich.
Nach einer der „Pol. Korr.“ aus Paris zugegangenen
Nachricht hätten bisher weder Frankreich noch Italien auch nur vertraulich handelspolitische Verhandlungen angeregt; es sei jedoch nicht unwahrscheinlich, daß Frankreich in absehbarer Zeit eine darauf bezügliche Initiative ergreifen werde. In Paris wurde dem „W. T. B.“ zufolge vorgestern ein Anarchist verhaftet. Gestern Vormittag wurden vier Anarchisten, darunter ein Italiener, in Haft genommen. Aus Grenoble wird gemeldet, daß am Mittwoch im Eingang der Kirche von Jallien während des Gottesdienstes eine mit Pulver gefüllte Bombe explodiert sei. Die Besucher der Kirche hätten erschreckt nach den Ausgängen gedrängt, wobei zwanzig Personen, darunter drei schwer, verletzt worden seien.
Italien.
Entgegen den Nachrichten, daß die Regierung nur auf der Rentensteuer bestehen, sonst aber alle anderen, von der Finanzkommission vorgenommenen Abänderungen annehmen und die Zusage machen werde, die von der Kommission vorge⸗ schlagenen Ersparnisse, besonders die militärischen, von neuem in Erwägung zu ziehen, wenn das Vollmachtsgesetz bewilligt werde, schreibt die „Niforma“: es sei nur wahr, daß die Re⸗
gierung auf der Rentensteuer, wie sie von ihr vorgeschlagen
sei, bestehe; alles Uebrige sei erfunden.
Gestern ist, wie „W. T. B.“ meldet, eine an die pol⸗ nischen Bischöfe gerichtete Encyclica des Papstes er⸗ schienen. Es wird darin an die alten Ruhmesthaten Polens, an seine beständige Anhänglichkeit an das Papstthum, an die zum letzten Jubiläum nach Rom gekommenen Pilgerzüge er⸗ innert und sodann von der Mission des Papstthums as gegen die Macht der Fürsten oder den Nutzen der Völker sei, sondern für die öffentliche Wohlfahrt sorge. Die polnischen Katholiken Rußlands erinnert die Encyclica daran, daß der Papst im Jahre 1882 ein Uebereinkommen abgeschlossen habe, wodurch die freie Ver⸗ waltung der Seminarien durch die Bischöfe, eine ausgedehnte Jurisdiktion des Erzbischofs von Mohilew über die geistliche Akademie von St. Petersburg und sonstige Garantien zu Gunsten des Klerus stipuliert worden seien, und zwar auf Grund von direkt an den Kaiser, dessen freundlichen und gerechten Sinn der Papst hervorhebt, gerichteten Gesuchen. Die Encyelica er⸗ mahnt die Bischöfe des ruf schen Polen, über die Rechte der jede Feindseligkeit gegen die bürger
das nichts lehre, was
Religion zu wachen, abe
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1“ — ““
liche Autorität zu vermeiden und auf die Beobachtung der mit dem päpstlichen Stuhl abgeschlossenen Uebereinkünfte zu dringen. Den Katholiken Galiziens empfiehlt der Papst, dem Kaiser für seinen religiösen Eifer erkenntlich zu sein, und schärft ihnen ein, für das Gedeihen der Universität von Krakau und der religiösen Orden, besonders des⸗ sänigen der Basilianer in Galizien, von denen er ein Empor
blühen des Ruhmes der ruthenischen Kirche in der Einigkei
des Glaubens und der Verschiedenheit der Riten erhoffe, zu sorgen. Die preußischen Fee erinnert der Papst daran, daß die Ernennung des Erzbi chofs von Posen und Gnesen nach ihren Wünschen erfolgt sei, und ermahnt sie, der Gerechtigkeit des Kaisers beobachten.
Vertrauen zu zu haben und die Gesetze zu
Schweiz. Der Handels⸗ und Niederlassungsvertrag mi Norwegen ist dem „W. T. B.“ zufolge am Donnerstag in Bern im Departement des Auswärtigen unterzeichnet worden
Belgien. 1
Der König empfing gestern den Minister⸗Präsidenten Beernaert zur Berichterstattung über die Lage. Der König lehnte es nach einer Meldung des „W. T. B.“ entschieden ab die Demission Beernaert s anzunehmen, berief fodann die übrigen Mitglieder des Kabinets und forderte sie auf, bei dem Minister⸗Präsidenten auf Zurücknahme der Demission hinzuwirken. Der König wird heute in einer Sitzung des Ministerraths den Vorsitz führen. Die Kabinet krisis dürfte vor Ostern nicht mehr beendet werden.
Serbien.
Der Minister⸗Präsident Simic wird nach einer Meldung des „W. T. B.“ nächsten Dienstag in Belgrad wieder eintreffen.
Die Verhandlungen über den Abschluß der provisorischen Handelskonvention zwischen Serbien und Griechen⸗ land sind in befriedigender Weise zu Ende gebracht worden.
Der Finanz⸗Minister Mijatowic hatte am Mittwoch eine längere Unterredung mit dem Vertreter der Société générale in Paris über die schwebenden Finanzfragen.
Gutem Vernehmen nach hat das Finanz⸗Departement vor⸗ geschlagen, den für die Obrtsteuer, der zu mannigfachen Beschwerden Anlaß gegeben hatte, gänzlich fallen zu lassen. Montenegro. s
Die Pforte hat, wie „W. T. B.“ aus Cetinje meldet, der Regierung von Montenegro vorgeschlagen, eine gemischte Kommission zur Untersuchung des jüngsten Zusammenstoßes an der Grenze einzusetzen.
Amerika.
Der „Agenzia Stefani“ wird aus Rio de Janeiro gemeldet, daß die italienische Regierung, unterstützt von der Regierung der Vereinigten Staaten und der groß⸗ britannischen Regierung, sich, nachdem die brasilianische Regierung die Ausͤlieferung der an Bord von zwei portu⸗ giesischen Kriegsschiffen geflüchteten Aufständischen verlangt hatte, dafür bemüht habe, daß die Rathschläge der Humanität und die Achtung des Asylrechts bezüg⸗ lich derjenigen Anwendung fänden, die sich nicht gemeiner Verbrechen schuldig gemacht hätten. — Dem „New⸗ York Herald“ wird aus Rio de Janeiro gemeldet, daß der Marschall Peixoto die Dekrete aus den Jahren 1838 und 1851 wieder in Kraft treten lasse, wonach die Hinrichtung aller Personen, Inländer sowohl als Ausländer, die der Revo⸗ lution direkt oder indirekt Vorschub leisteten, ohne gerichtliches Verfahren statthaft sei.
Aus Desterro ist in Paris die Nachricht eingetroffen, daß de Mello zum Nachfolger Leorena's, des Chefs der provi⸗ sorischen Regierung, ausgerufen worden und entschlossen sei, den Kampf fortzusetzen.
In Paris vorliegenden Meldungen aus Montevideo zufolge umfasse das Programm des Präsidenten Idiarte Borda die Gründung einer landwirthschaftlichen Bank mit Nebenstellen in allen Departements, die Fertigstellung des Hafens von Montevideo sowie die Erweiterung des Eisenbahn⸗ und Telegraphennetzes.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Bei der Abschätzung eines enteigneten Grundstücks ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. ivilsenatsS, vom 4. No⸗ vember 1893, im Gebiete des preußischen Rechts eine von der Staats⸗ behörde widerruflich konzedierte Anlage nicht zu berücksich⸗ tigen, wenn die Erlaubniß zu der Anlage zur Zeit des die Ent⸗ schädigung feststellenden Beschlusses der Verwaltungsbehörde “ H“ en und die Beseitigung der Anlage angeordnet worden ist.
Kunst und Wissenschaft.
8. Für die Königliche Gemälde⸗Galerie in Dresden sind kürzlich einige ältere Gemälde erworben worden. Zunächst wurde ein hübsches Seestück von Buonaventura Peeters angekauft, der als der tüchtigste Seemaler der eigentlichen vlämischen Schule gilt. Peeters wurde 1614 in Antwerpen geboren und starb 1652 in Hoboken bei Antwerpen. In seinen Bildeen ist trotz seiner nicht allzu langen Lebensdauer ein Stilwandel zu erkennen. Anfänglich sind sie etwas hart, dabei aber frisch, kräftig und klar; später werden ie luftiger, freier, aber auch weicher. Ein Seebild der letzteren Art besaß die Dresdener Gemälde⸗Galerie schon aus des Künstlers Todes⸗ jahr. Das nun erworbene von 1643 ist bedeutend schöner. Es befand ich bisber in einer englischen Privatsammlung zu Hadzor bei Droitwich.
örmann beschreibt es in seiner „Geschichte der Malerei“ als eines der frischesten, bewegtesten Seestücke des Meisters, welches in feinster Weise seine gelbgrauen Wolken auf blauem Himmelsgrunde über graubraunem “ entfaltet. — Weiter hat die Dresdener Gemälde⸗ Galerie ein Bildniß des bekannten Generals und Baumeisters Jan de Bodt (1670 bis 1745), welcher dem Berliner Zeughaus seine gegenwärtige Gestalt verlieh, das Schloß in Potsdam erweiterte und den Bau des japanischen Palais in Dresden leitete, erworben. Er wurde 1728 zur Oberleitung des sächsischen Militär⸗ und Zivilbauwesens aus Berlin nach Dresden berufen. Das Bildniß Jan de Bodt's, welches jetzt vom Königlich sächsischen Kriegs⸗Ministerium der Dresdner Gemaͤlde⸗Galerie über⸗ wiesen worden ist, ist ein Kniestück. Es zeigt den General mit zinnoberrothem Waffenrock angethan, darüber den Brustharnisch; er wendet sich nach rechts und stützt die linke Hand auf seinen Helm. Den Hintergrund bildet eine dekorativd hingestrichene Parklandschaft. Das Bildniß rührt von Louis de Silpestre her, der 1675 in Paris geboren, 1725 —50 sächsischer und polnischer Oberhofmaler war und
1760 als Direktor der Pariser Akademie starb. Das Bildniß ist lebendig un